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Cover-NLT-Aktuell-35

Windenergieausbau: Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des WindBG 

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften nunmehr beschlossen und dem Landtag zur Beratung zugleitet (LT-Drs. 19/2630). Mit diesem Artikelgesetz soll ein Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG) erlassen werden. Flankiert wird dies durch ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). Zudem soll ein Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) erlassen werden, das die finanzielle Beteiligung der betroffenen Kommunen sowie der lokal betroffenen Bevölkerung regeln soll. 

Im Hinblick auf das beabsichtigte Umsetzungsgesetz zum WindBG kann festgehalten werden: Ein Vorziehen der Superprivilegierung sieht der Entwurf nicht mehr vor. Die Flächenziele sollen entsprechend der Bundessystematik für 2027 und 2032 festgelegt werden. Nunmehr soll statuiert werden, dass das Land und die regionalen Planungsträger gemeinsam darauf hinwirken, dass eine Ausweisung bis 2026 erfolgt. Mit einer kurz vor der abschließenden Kabinettsbefassung erfolgten Intervention konnte die Geschäftsstelle erreichen, dass das sogenannte Weser-Ems-Modell (Planung durch die Gemeinden zur Anrechnung auf den Flächenbeitragswert des Planungsträgers) doch noch eine rechtliche Absicherung erhalten soll. Damit hat das Kabinett aufgezeigt, dass es das Weser-EmsModell nicht unterbinden möchte. Freilich ist die juristische Umsetzung dieses politischen Willens noch nicht unumschränkt geglückt. Der Gesetzentwurf nimmt zudem nicht die Forderung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) auf, nur eine planvolle Öffnung der Landschaftsschutzgebiete in Abweichungsgesetzgebung zum Bundesrecht zu erlauben. Die NLT-Geschäftsstelle beabsichtigt, hier weiterhin entsprechend vorzutragen.

Die Zahlen zu den regionalen Teilflächenzielen im Gesetzentwurf entsprechen den korrigierten von Juni dieses Jahres. Nach Auskunft der drei Ressorts der Task-Force Energiewende (Umwelt-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium) u.a. im Rahmen einer Sitzung der kommunalen Umsetzungsgruppe am 7. September 2023 wurde beteuert, dass es bei diesen Zahlen bleiben solle und mit keinen weiteren Änderungen – angestoßen durch die Landesregierung – zu rechnen sei. Die zu Grunde liegende Flächenpotenzialanalyse scheint insofern nun gefestigt zu sein. 

NLT-Forum Windplanung / 17. Regionalplanertagung des NLT 

Ein Forum Windplanung hat der Niedersächsische Landkreistag am 9. Oktober 2023 veranstaltet. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass seitens der obersten Landesplanungsbehörde an das Bundesverteidigungsministerium nochmals erklärende Ausführungen zum Komplex der Prüfung von Regionalplan-Entwürfen mit Standardanlagen auf militärische Restriktion erfolgen werden. Zudem ist der dringende Wunsch seitens der Landes- und Regionalplanung in Niedersachsen geäußert worden, dass durch die Dienststellen der Bundeswehr bzw. Bundeswehrverwaltung die Prüfung der Planvorhaben zügig und weiterhin vorrangig vor Anfragen privater Investoren erfolgen möge („Premium-Line“). Es solle verhindert werden, dass die Prüfung auf militärische Restriktionen hin zu einem „Flaschenhals“ für die vom Bundesgesetzgeber geforderte Windplanung in Deutschland wird. Bis 2027 werden zahlreiche Regionalpläne (gerichtsfest) zu prüfen sein, parallel hierzu und zeitlich hierauf aufbauend werden zudem die Einzelgenehmigungsverfahren für Windenergieanlagen stark zunehmen. 

Ergebnisse der 165. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ 

Vom 24. bis 26. Oktober 2023 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Herbstsitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Frühjahr 2023 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2023 aufgrund der schwächeren Wirtschaftsleistung um – 4,5 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von – 3,6 Milliarden Euro, während die Gemeinden auf gegenüber der FrühjahrsSchätzung leicht um +0,1, Milliarden Euro nach oben korrigierte Steuereinnahmen blicken können. Die Einnahmen der Länder fallen vor dem Hintergrund der veränderten Umsatzsteuerverteilung voraussichtlich um +2,7 Milliarden Euro höher aus. 

Gemessen am Ist-Aufkommen 2022 bedeutet dies für alle Ebenen ein Plus von +2,3 Prozent oder +10,4 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich – gemessen am Ist 2022 – um +3,9 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) höhere und für die Länder um -0,9 Milliarden Euro (-0,3 Prozent) niedrigere Einnahmeerwartungen. 

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2024 bis 2027 wurden um insgesamt +27,8 Milliarden Euro gegenüber der Frühjahrs-Steuerschätzung nach oben korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2024 bis 2027 wurden um insgesamt +6,7 Milliarden Euro erhöht. 

Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen 

Der Niedersächsische Finanzminister hat am 30. Oktober 2023 die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Finanzminister führt hierin aus, dass die aktuelle Steuerschätzung die Budgetplanung des Landes bestätigt, aber keine neuen Spielräume durch höhere Steuereinnahmen eröffnet. Gegenüber den Ansätzen im zweiten Nachtragshaushaltsplan 2023 des Landes sowie dem Haushaltsplanentwurf 2024 und in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 ergeben sich Brutto folgende Abweichungen einschließlich Förderabgabe und Gewerbesteuer offshore (in Millionen Euro:). 

Für den kommunalen Finanzausgleich ergeben sich rechnerisch folgende Veränderungen im Vergleich zur mittelfristigen Planung 2023 bis 2027 (in Millionen Euro:).  

Da die höheren Zahlungen für 2023 im Rahmen der Steuerverbundabrechnung in 2024 abgerechnet werden, ergeben sich insgesamt Änderungen im nächsten Haushaltsjahr von – 8 Millionen Euro. Diese sind angesichts des Gesamtvolumens des kommunalen Finanzausgleichs als Punktlandung zu betrachten. Die gemeindlichen Steuereinnahmen in Niedersachsen sollen in den nächsten Jahren gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2023 durchgängig um dreistellige Millionenbeträge steigen. Dabei fällt die Erhöhung in 2023 mit 106 Millionen Euro noch geringer aus. In den Folgejahren geht die Prognose von Mehreinnahmen zwischen 229 und 279 Millionen Euro aus. Hintergrund ist im laufenden Jahr eine leicht zurückgehende Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer (-72 Millionen Euro) gegenüber der vorherigen Schätzung. Diese wird kompensiert durch höhere Erwartungen bei der Gewerbesteuer. Insgesamt soll sich die Gewerbesteuer im gesamten Planungszeitraum ab 2024 um jährlich rund 200 Millionen Euro (2023: 167 Millionen Euro) gegenüber der bisherigen Prognose erhöhen. Insgesamt sollen die gemeindlichen Steuereinnahmen in Niedersachsen im laufenden Jahr 11,65 Milliarden Euro und im Folgejahr 12,2 Milliarden Euro betragen, bevor sie deutlicher ansteigen und im Jahr 2027 13,9 Milliarden Euro erreichen sollen. Bei dieser Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass die Steuerschätzung vom geltenden Steuerrecht ausgeht. So ist bislang nicht das sogenannte Wachstumschancengesetz berücksichtigt. 

Bundeshaushalt 2024: Stellungnahme des Bundesrates 

Der Bundesrat hat zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 Stellung genommen und ist dem Vorwurf einer finanziellen Schieflage zu Lasten des Bundes entgegengetreten. Er kritisiert zudem die Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (s.u.) und fordert eine verlässlich und dauerhaft auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets ein. Er fordert zudem, dass der Bund mit Blick auf die wachsende Zahl von Schutzsuchenden seine finanzielle Unterstützung der Länder und insbesondere der Kommunen intensiviert und dynamisch an die Zahl der Flüchtenden anpasst. 

Entschließung des Bundesrates zur GAK 

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 eine Entschließung gefasst, mit der er sich entschieden gegen die drastischen Kürzungen der Kassenmittel in der regulären Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wendet. Dies träfen in erster Linie die Bereiche Ländliche Entwicklung, Ökolandbau und Biologische Vielfalt; daneben liefen die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Waldschäden durch Extremwetter aus. Zusammengenommen habe dies massive finanzielle Auswirkungen auf die Umsetzung zahlreicher GAK-Förderungen in den Ländern. 

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, die nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe, der Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt, der klimaangepasste Waldumbau, der Hochwasserschutz und die naturnahe Gewässerentwicklung könnten nicht mehr im erforderlichen Maß unterstützt werden. Der Bundesrat appelliert daher an die Verantwortung des Bundes und der Länder, für die Entwicklung der ländlichen Räume in Deutschland die GAK als zentrales Förderinstrument zu stabilisieren und eine adäquate Finanzausstattung beizubehalten. 

Entwurf eines Rückführungsverbesserungsgesetzes 

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat in der zweiten Oktoberwoche den Referentenentwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz vorgelegt. Der Entwurf deckt sich weitgehend mit einem Diskussionsentwurf zu diesem Gesetz, den das BMI im August vorgelegt hatte. Der Entwurf greift Vorschläge aus dem Follow-up-Prozess zum zweiten Flüchtlingsgipfel auf und sieht Verbesserungen bei der Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie bei der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vor. Darüber hinaus wird eine Reihe von Vorschlägen zur Entlastung der Ausländerbehörden aufgegriffen. Zu den wenigen, nicht rein redaktionellen Änderungen gegenüber dem Diskussionsentwurf gehören: 

  • § 50 Abs. 5 AufenthG-E sieht eine Erweiterung der Unterlagen vor, die zur Identitätssicherung in Verwahrung genommen werden sollen. 
  • In § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG-E wird die Mindeststrafe, ab der von einem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse auszugehen ist, von zwei auf ein Jahr gesenkt. 
  • In § 54 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG-E wird der Kreis der Straftatbestände, bei deren Verwirklichung ein schweres Ausweisungsinteresse vorliegt, um die §§ 96, 97 AufenthG (Schleuserkriminalität) erweitert. 
  • Die im Diskussionsentwurf für § 58 Abs. 4 AufenthG vorgesehenen Erweiterungen der Befugnis der die Abschiebung durchführenden Behörden zur kurzzeitigen Festhaltungen wurden nicht übernommen. 
  • In § 59 Abs. 1 AufenthG-E wird Rechtsprechung des EuGH zum (Nicht-)Erlass von Rückkehrentscheidungen bei bestimmten Abschiebungshindernissen umgesetzt. 
  • Durch die Änderung in § 59 Abs. 3 AufenthG-E soll der Erlass von Abschiebungsandrohungen gegen Straftäter erleichtert werden. 
  • Es bleibt im Grundsatz beim Wegfall der Pflicht zur Ankündigung von Abschiebungen; eine Ausnahme soll aber für Ausländer mit Kindern unter zwölf Jahren gelten (§ 59 Abs. 5, 5a AufenthG-E). 
  • Im Falle der Abschiebung von Ausländern, gegen die Klage erhoben wurde, soll es künftig nicht mehr auf das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft ankommen; dieser soll vielmehr nur noch ein Widerspruchsrecht zustehen (§ 74 Abs. 4 AufenthG-E). Diese Maßnahme dient insbesondere auch der Entlastung der Ausländerbehörden. 

Änderung des Niedersächsischen Stiftungsrechts 

Der Niedersächsische Landtag hat am 11. Oktober 2023 das Gesetz zur Anpassung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen (vgl. die Beschlussempfehlung – LT-Drs. 19/2476). Das Niedersächsische Stiftungsgesetz (NStiftG) wurde damit komplett neu gefasst und an die geänderten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) angepasst. Betroffen von den Änderungen sind auch die kommunalen Stiftungen, da in Art. 2 auch § 135 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geändert wurde. Einzelheiten zum Gesetzgebungsverfahren können dem schriftlichen Bericht entnommen werden (LT-Drs. 19/2508). 

Einführung einer pauschalen Beihilfe („Hamburger Modell“) in Niedersachsen 

Am 18. Oktober 2023 hat vor dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtags eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Einführung einer pauschalen Beihilfe nach dem sogenannten Hamburger Modell stattgefunden. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat über die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zwar kritisiert, dass der Gesetzentwurf die zunächst wahrscheinlich entstehenden Mehrkosten bei den niedersächsischen Kommunen nicht hinreichend genau ermittelt, aber im Ergebnis gegen den Gesetzentwurf keine grundlegenden Bedenken erhoben. Eine entsprechende Positionierung hatte das Präsidium des NLT im Rahmen seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Hintergrund waren auch die zunehmenden Probleme von Anwärterinnen und Anwärtern sowie Beamtinnen und Beamten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, angemessenen privaten Krankenversicherungsschutz zu erhalten. 

Der NLT hat in der Anhörung insbesondere auf den mit dem Gesetzentwurf verbundenen hohen Beratungsbedarf hingewiesen, weil auch Bestandsbeamtinnen und -beamten die einmalige Möglichkeit eines Systemwechsels eröffnet wird. Schließlich wurde sowohl die Niedersächsische Versorgungskasse in Hannover als auch die Versorgungskasse Oldenburg im Vorfeld der NLT-Stellungnahme eingebunden und die Anmerkungen aus der Praxis der Versorgungskassen zum Gesetzentwurf in das Verfahren eingebracht. 

Artikelgesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse 

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 19/2631). Nicht aufgenommen wurden die kommunalen Forderungen nach

  • Ausdehnung der Regelung für die Jahresabschlüsse bis 2023, 
  • der Erweiterung der Regelung auf Eigenbetriebe, 
  • der Verlängerung des Zeitraums für die erstmalige Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses bei rückständigen Jahresabschlüssen im Kernhaushalt, 
  • des Verzichts auf die Prüfung nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG in § 2 NBKAG-E und 
  • zu Regelungen zum „Wiedereintritt“ in Prüfung. 

LROP: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten 

Auf die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten für das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Stellungnahme abgegeben. Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden ist es weitgehend gelungen, gemeinsame Positionen vorzutragen. Unterschiedliche Auffassungen kommen allerdings (weiterhin) hinsichtlich der Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels zum Tragen. So sieht der Niedersächsische Städtetag (NST) keinerlei Änderungsbedarfe beim Großflächigkeitsmaßstab von 800 m². Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) fordert hingegen eine Erhöhung auf mindestens 1200 m². 

Nach Beratungen im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich der Verband dahingehend positioniert, dass vor einer Änderung dieser gewichtigen Regelung im LROP zunächst eine fundierte Untersuchung durchgeführt werden solle, welche Folgen eine Erhöhung für die Sicherstellung der Versorgung haben würde. Vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Untersuchung und einer abschließenden Beratung in den NLT-Gremien wurde in der Stellungnahme vermerkt, dass der Verband derzeit Anhaltspunkte für gegeben hält, dass eine starre Fokussierung auf die Grenze von 800 m² nicht mehr zeitgemäß sei. 

Grundlegend wurde zudem gefordert, das LROP um unnötige Vorgaben (ohne Regelungsgehalt) zu entschlacken. Dazu gehören insbesondere auch weite Teile der Regelungen zur Windenergie. Wegen der nun weitgehend gesetzlichen Normierung in diesem Bereich bedarf es keiner (Doppel-)Regelung im LROP mehr. 

Entwurf eines Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes 

Der Gesetzentwurf eines Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes hat nunmehr das parlamentarische Verfahren erreicht (LT-Drs. 19/2430). Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages wird zu dem Gesetzentwurf wie auf der skizzierten Linie unseres Präsidiumsbeschlusses vom 31. August 2023 Stellung nehmen, nämlich die Erstattung der Mehrkosten bei den niedersächsischen Kommunen verlangen und das Innenministerium auffordern, für die Umsetzung auf kommunaler Ebene in Niedersachsen einen Leitfaden zum unkomplizierten Vorgehen sowie kostenfreie Schulungen zur Verfügung zu stellen. 

Landeshaushalt: Stabilitätsbericht Niedersachsen 2023 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 17. Oktober 20232 den Stabilitätsbericht 2023 beschlossen. Er beruht auf den Jahresabschlüssen 2021 und 2022, dem Haushaltsplanentwurf 2024 sowie der Mittelfristigen Planung 2023 bis 2027. Der Finanzierungssaldo in Abgrenzung des Stabilitätsrates des Landes Niedersachsens ergibt sich aus dem Schaubild auf S. 8 des Berichts (wie hier dargestellt): 

Zu den beiden Nachtragshaushalten (NHP zum Doppelhaushalt 2022/2023 und 2. NHP 2023) wird in dem Bericht festgestellt, dass die Finanzierung im Wesentlichen aus inflationsbedingten Steuermehreinnahmen und ohne Nettokreditaufnahme erfolgt sei.

Zusammenfassend wird festgestellt (S. 28), das Land Niedersachsen könne hinsichtlich der Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, zur Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung sowie zur Einhaltung der Schuldenbremse die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Eine Haushaltsnotlage drohe nicht. Nach dem Überwachungsverfahren zur Einhaltung der Schuldenbremse ergäbe sich bei beiden Komponenten – der landeseigenen Schuldenbremse und dem harmonisierten Analysesystem – keine Auffälligkeit. 

Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz 

Der Bundestag hat am 19. Oktober 2023, den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Drs. 20/8408 in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung mit der Koalitionsmehrheit angenommen (Drs. 20/8904). CDU/CSU, AfD und Linke stimmten gegen den Entwurf. Mit dem Gesetz wird ein Transparenzverzeichnis eingeführt, das die Bevölkerung künftig über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren und damit den Patienten helfen soll, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform und soll am 1. April 2024 freigeschaltet werden, wie aus dem Gesetz hervorgeht. 

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Ferner ist die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Leveln) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen. Dies soll eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob dort komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden können. Die massive Kritik der Länder, Kommunen und Krankenhausgesellschaften gegen die Festlegung von Versorgungsstufen (Level) und deren Zuordnung der Krankenhäuser durch den Bund ist unbeachtet geblieben. 

Weiterhin sind mit dem Krankenhaustransparenzgesetz einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser insbesondere in der Pflege vorgesehen: eine zeitnähere Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen im Pflegebudget, ein schnellerer Ausgleich von Mindererlösen und eine Erhöhung des Pflegeentgeltwertes um acht Prozent auf  250 Euro. Außerdem sollen die Krankenhäuser ihre Rechnungen auch über den 31. Dezember 2023 hinaus innerhalb von fünf Tagen von den Krankenkassen beglichen bekommen. Auch wenn diese Maßnahmen die Liquidität der Krankenhäuser verbessern, sind zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform wesentlich umfangreichere finanzielle Hilfen erforderlich. 

Stellungnahme der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung 

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat jetzt ihre siebte Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt. Diese beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements. Unter dem Titel „Mehr Qualität – weniger Bürokratie“ beschäftigt sie sich mit der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und des Qualitäts- und klinischen Risikomanagements. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat diese Stellungnahme und Empfehlung als Farce für eine echte Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements bezeichnet. 

MPK-Beschluss zur Sicherung der finanziellen Lage der Krankenhäuser 

Die Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) hat am 13. Oktober 2023 beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Hierzu gehöre, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Noch im laufenden Jahr solle ein Vorschaltgesetz zur Finanzierung eines Nothilfeprogramms für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufgelegt werden. Zudem liegen im Deutschen Bundestag Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke vor, die ein Vorschaltgesetz fordern. 

Positionspapier des DLT zu zentralen Ausländerbehörden 

Das Präsidium des Deutschen Landkreistags (DLT) hat bei seiner Sitzung vom 26./27. September 2023 das Positionspapier „Deutschland braucht keine zentrale Ausländer- bzw. Einwanderungsbehörde!“ verabschiedet. Darin spricht sich der DLT gegen die Einrichtung zentraler Ausländer- bzw. Einwanderungsbehörden auf Bundesebene aus. Der DLT hat uns hierzu wie folgt informiert: 

Komplexe und langwierige Verwaltungsverfahren werden vielfach als einer der Gründe genannt, die dazu führen, dass potenzielle Erwerbsmigranten aus Drittstaaten ihre berufliche Zukunft nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern suchen. Neben Änderungen im Aufenthaltsrecht gibt es daher auch immer wieder Bestrebungen, das Einwanderungsverfahren für Fach- und sonstige Arbeitskräfte zu vereinfachen. Bereits mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein besonderes Fachkräfteeinwanderungsverfahren geschaffen und die Länder aufgefordert, dieses Verfahren über eine oder mehrere zentrale Ausländerbehörden abzuwickeln wovon allerdings nur in einigen Ländern Gebrauch gemacht wurde. 

Aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, dessen erste Teile am 18. November 2023 in Kraft treten werden, haben die Fraktionen von SPD, DIE GRÜNEN und FDP nunmehr die Bundesregierung aufgefordert, in einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsrechtes einer neu zu schaffenden Migrations- bzw. Einwanderungsagentur auf Bundesebene oder einer bereits existierenden Bundesinstitution wie der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten anvertraut werden könnte. Schon zuvor hat sich die Fraktion von CDU/CSU für die Errichtung einer solchen Agentur ausgesprochen. 

Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht 

Das BMI hat nun den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht übermittelt. In Umsetzung von Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen vom 10. Mai 2023 und vom 15. Juni 2023 ist vorgesehen, dass im Ausländerzentralregister (AZR) künftig auch Daten insbesondere zum Bezug von Sozialleistungen gespeichert und zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden automatisiert ausgetauscht werden können. Das betrifft auch die Daten von Personen, die eine ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung abgegeben haben. 

Ein erweiterter Datenaustausch ist auch mit den Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Ferner sollen künftig die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden einen weitgehenden Zugriff auf die Daten des AZR erhalten. Soweit die Behörden zum automatisierten Datenabruf ermächtigt sind, müssen sie bis zum 1. August 2026 die insoweit erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen. Wenn die Ausländerbehörden Identitätsprüfungen durchführen, sollen sie künftig bundeseinheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Datenverarbeitung zu berücksichtigen haben. 

Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliches Dokumentenwesen 

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz ändert auch das Aufenthaltsgesetz und erweitert die Möglichkeiten zur automatisierten Verarbeitung der im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gespeicherten Daten. Die Möglichkeit der Ausgabe von Aufenthaltstiteln in der Form von Klebeetiketten wird beschränkt. 

Rechtliche Betreuung: Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung 

Die Regierungsfraktionen haben auf Bundesebene den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes eingebracht. Die Änderungen sind zu begrüßen. 

In der Stellungnahme des Deutschen Landkreistages (DLT) wird die InflationsausgleichsSonderzahlung begrüßt, die bei mittellosen Betreuten aus der Staatskasse gewährt werden soll. Im Detail werden Anpassungen bei dem für ehrenamtliche Betreuer vorgesehenen Betrag und am Zeitpunkt gefordert. Die Änderung in § 21 Abs. 2 BtOG-E, wonach bei ehrenamtlichen Betreuern die erforderliche Einholung der Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis durch die Betreuungsbehörde erfolgen kann, ist gleichfalls zu begrüßen. Sie greift eine Forderung des DLT auf. Der Niedersächsische Landkreistag hat angeregt, die Regelung auch auf die Einholung des Führungszeugnisses zu erstrecken. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 4. Oktober 2023 als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf beschlossen. 

DLT-Positionspapier „Mutige Richtungsentscheidungen in der Pflege treffen“ 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Positionspapier „Mutige Richtungsentscheidungen in der Pflege treffen“ beschlossen. Es fordert eine echte und grundlegende Reform zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. 

Der DLT fordert darin insbesondere folgende Maßnahmen: 

  • Die bereits getroffenen Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag kurzfristig umzusetzen, wie z. B. die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen und eine Leistungsdynamisierung, die der Preisentwicklung auch gerecht wird. 
  • Dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, indem die Personalbemessung flexibilisiert und für neue Berufsfelder geöffnet wird sowie Dokumentationsaufwände verringert und Potenziale von rückkehrbereiten Pflegekräften in den Beruf genutzt werden. 
  • Pflegebedürftige finanziell zu entlasten und die Finanzen neu zu sortieren, indem z. B. die Pflegebedürftigen einen nach Bundesländern differenzierten Sockel tragen und darüber hinaus gehende Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. 
  • Die Rolle der Kommunen zu stärken, indem ihnen im Rahmen der Versorgungsverträge der Pflegekassen verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden und ein flächendeckendes Care- und Casemanagement unter Federführung der Kommunen eingeführt wird. 

Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren 

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht abgegeben. Darin werden u.a. die vorgesehenen zusätzlichen Verpflichtungen für die kommunalen Genehmigungsbehörden und die neuen Vorschriften zum Repowering kritisiert. 

Darin werden die vorgesehenen umfangreichen Rechenschafts-, Informations-, Begründungs-, Weiterleitungs- und Beteiligungspflichten für die Genehmigungsbehörden kritisiert und verdeutlicht, dass diese dem Ziel der Änderungen, einer Beschleunigung der Verfahren, abträglich sind. Eingegangen wird u.a. auf eine vorgesehene unverzügliche Weiterleitung von Stellungnahmen, die pauschale Verkürzung von Fristen, die Einholung von Sachverständigengutachten zu Lasten von anderen Behörden, Meldungen an die Aufsichtsbehörde, Stellungnahmemöglichkeiten des Antragstellers, die Beschränkung von Fristverlängerungen, die Einführung eines sogenannten Projektmanagers und die Nachreichung von Unterlagen. Stattdessen wird die Notwendigkeit der Verbesserung der Qualität der Antragsunterlagen betont. Mit Blick auf das Repowering wird ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit angemahnt. Hinsichtlich der Aufnahme des Schutzgutes Klima wird klargestellt, dass es weitergehender Konkretisierungen bedarf. 

Die neuen Regelungen zum Repowering würden in ihrer aktuellen Gestalt in der Gesamtschau jeglicher ordnenden Planung zuwiderlaufen, da sie eine Standortverschiebung von bis zu 1,5 km ermöglichten. Außerdem müsse klargestellt werden, dass eine einzelne Windenergieanlage nicht durch mehrere neue Anlagen ersetzt werden könne. Ansonsten sei dies für die Akzeptanz in der Bevölkerung abträglich.

Arbeitsgruppe zur Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets 

Im Rahmen der Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket ist das Land Niedersachsen aufgefordert, einen Verteilmechanismus für die auf Niedersachsen entfallenden Einnahmen für die Jahre 2024 und 2025 entsprechend der sogenannten Stufe zwei des „Leipziger Modellansatzes“ zu entwickeln. Auf Veranlassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) wird aktuell eine Arbeitsgruppe eingerichtet, zu der neben Vertretern der ÖPNV-Aufgabenträger, der Niedersächsische Tarifgesellschaft (NITAG), der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) auch der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag eingeladen sind. 

Rechtshilfefond für Einsatz- und Rettungskräfte 

Mit einem Schreiben von Anfang Oktober 2023 hat das Ministerium für Inneres und Sport (MI) informiert, dass beabsichtigt ist, einen Rechtshilfefond für Einsatz- und Rettungskräfte ab 2024 in Höhe von 30.000 Euro bereitzustellen. Ein entsprechendes Vorgehen hatte die Landesregierung von einigen Monaten öffentlich angekündigt. Dieser Fond soll insbesondere für die ehrenamtlich Tätigen, wie z.B. Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren oder auch von Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen, die keinen Rechtsschutz oder Unterstützung von ihrer eingesetzten Organisation erhalten und die anwaltliche Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Angriffen im Einsatz benötigen. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages sieht das Ansinnen in einer ersten Einschätzung kritisch, weil kein Bedarf erkennbar ist. 

Handreichung zur Trinkwasserverwendung in Hitzesommern 

Der Deutsche Landkreistag hat zusammen mit den kommunalen Schwesterverbänden über eine Arbeitsgruppe aus kommunalen Praktikern eine Handreichung erarbeitet, die sich mit möglichen (lokalen) Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverboten beim Trinkwasser aufgrund von Hitzeperioden befasst. Die Handreichung soll Akteuren Orientierung bieten in Bezug auf die Lagebewertung und entsprechende Indikatoren, die bei der Entscheidung helfen, wann Einschränkungen der Wassernutzung erforderlich werden. Zudem wird aufgezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverbote rechtlich zulässig gestaltet werden können.

Das Papier soll Orientierung zu folgenden Fragen geben: 

  • Welche Indikatoren unterstützen die Lagebewertung in der langfristigen Betrachtung, der Frühwarnung und bei akutem Handlungsbedarf? 
  • Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Wasserbehörden, Gebietskörperschaften und Wasserversorger und wie können Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverbote rechtlich zulässig gestaltet werden? 
  • Welche konkreten Fragen stellen sich in der Praxis für die jeweiligen Akteure? Zudem werden diesbezüglich gute Praxisbeispiele benannt. 
  • Welche Rolle spielt die Kommunikation? 

Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2024 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Höhe der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Regelbedarfe mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 – RBSFV 2024 verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 287). Damit werden die Regelbedarfe im SGB XII und daraus folgend auch im SGB II in Ansehung der Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter fortgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2024 ergeben sich für die Regelbedarfsstufen monatliche Beträge von 563 Euro (Regelbedarfsstufe eins) bis 357 Euro (Regelbedarfsstufe sechs). 

Cover-NLT-Aktuell-34

Arbeitshilfe: Naturverträglicher Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen 

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. Wie kann der Ausbau der Solarenergienutzung naturverträglich gestaltet werden? Antworten gibt eine Arbeitshilfe für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Das Papier haben Fachleute aus Landesverwaltung und Landkreisen entwickelt, um Vorhabenträgern und Behörden die Aufgabe zu erleichtern und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden. 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) haben dazu in einer gemeinsamen Pressemitteilung informiert. „Wir wollen PV vorrangig auf Gebäuden, Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen realisieren, aber wir benötigen auch 0,5 Prozent der Landesfläche für FreiflächenPhotovoltaik. Diese Anlagen naturverträglich zu planen und zu genehmigen, ist sehr komplex. Deshalb ist es für die praktische Umsetzung richtig und wichtig, wenn die Behörden dafür Handreichungen bekommen. Die notwendigen Hinweise dafür fehlten bislang, diese Lücke wird nun durch die Arbeitshilfe geschlossen“; ergänzte der Minister. 

„Bei der Energiewende kommt es auf die ländlichen Räume an. Die Landkreise als Genehmigungsbehörden, vor allem aber Mensch und Natur sind betroffen, wenn die Solarenergie Flächen beansprucht. Damit müssen wir umgehen“, sagt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. „Die Arbeitshilfe zeigt auf, wie Energiewende und Naturschutz besser in Einklang gebracht werden können. Das hat Signalwirkung für Niedersachsen und darüber hinaus“, macht Meyer deutlich. 

Die Arbeitshilfe wurde gemeinsam von dem NLT und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Die „Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ haben empfehlenden Charakter. Sie sind eine Hilfestellung für die beteiligten Stellen – Gemeinden, Vorhabenträger, Gutachterbüros, Naturschutzbehörden. Die Arbeitshilfe ist abrufbar auf der Webseite des NLT: Arbeitshilfen – NLT

„Glasfaserland Niedersachsen“: Breites Bündnis für den Breitbandausbau 

Der dringende Appell an das Land Niedersachsen, die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus fortzusetzen, findet zunehmend Unterstützung. Das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“, das sich nach der Ankündigung des Förderstopps gebildet hat, wird mittlerweile von 13 Verbänden getragen (siehe Folgeseite). Gemeinsam machen Sie deutlich, dass der Zugang zu schnellem Internet für die Zukunftsfähigkeit des Landes unabdingbar ist, eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des ländlichen Raums darstellt und entscheidend zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beiträgt. 

Der Bund fördert den Glasfaserausbau mit 50 Prozent. Die verbleibenden Kosten teilen sich bislang Land und Kommunen. Die Landesregierung hatte angekündigt, ab 2024 keine Mittel mehr für die Kofinanzierung bereitzustellen. Durch den Wegfall des Landesanteils müssten die Kommunen die notwendigen Mittel alleine aufbringen, um an die Bundesförderung zu gelangen. Das erscheint angesichts aktueller Haushaltslagen unmöglich. 

Diese Einschätzung wird von den Verbänden des Bündnisses “Glasfaserland Niedersachsen“ geteilt. Sie sind überzeugt, dass ohne eine Förderung eine flächendeckende Versorgung mit Breitband nicht gelingt, weil sich der Ausbau in Gebieten mit unwirtschaftlichen Anschlüssen für Telekommunikationsunternehmen nicht lohnt. Der bislang gemeinsam von Bund, Land und Kommunen vorangetriebene Breitbandausbau geriete in Niedersachsen ins Stocken. Die bereits erreichten Erfolge würden gefährdet. 

Seine Forderungen fasst das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“ wie folgt zusammen: 

1. Das Land muss seiner Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen gerecht werden.
2. Die Förderung des Glasfaserausbaus durch das Land muss uneingeschränkt fortgesetzt werden.
3. Die Bundesmittel für den Glasfaserausbau dürfen nicht verfallen oder ausschließlich anderen Ländern zugutekommen.
4. Das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB) ist zu beauftragen, die Kommunen auch beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu beraten. 

Diese Forderungen sind in einem Positionspapier formuliert und erläutert. Dieses ist auf einer eigens eingerichteten Webseite veröffentlicht: Glasfaser- und Breitbandausbau – NLT. Hier ist sind auch weitere Informationen zum Bündnis und Stellungnahmen von einer Reihe beteiligter Verbände veröffentlicht. 

Das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“ wurde maßgeblich vom Niedersächsischen Landkreistag initiiert und wird mittlerweile getragen von: 

  • LandesSportBund Niedersachsen 
  • Niedersächsische Landjugend 
  • Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband 
  • Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e. V. 
  • Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen 
  • IHK Niedersachsen (IHKN) 
  • Unternehmerverbände Niedersachsen 
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) mit ihren Mitgliedsverbänden der Arbeiterwohlfahrt (Bezirksverbände Hannover, Braunschweig und Weser-Ems), des Caritasverbandes (für die Diözesen Hildesheim und Osnabrück, sowie dem Landes-Caritasverband für Oldenburg), des Deutschen Roten Kreuzes (Landesverbände Niedersachsen und Oldenburg), des Diakonischen Werks (der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, der Ev.-ref. Kirche und der Ev.-luth. Kirche Oldenburg), des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen 
  • Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 
  • Katholisches Büro Niedersachsen 
  • Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund 
  • Niedersächsischer Städtetag 
  • Niedersächsischer Landkreistag 

                                                       

Ländlicher Raum: 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ startet 

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird zum 28. Mal durchgeführt. Derzeit plant das Landwirtschaftsministerium die Ausschreibung für den vorausgehenden Landeswettbewerb. Der Deutsche Landkreistag (DLT) ruft dazu auf, den Wettbewerb im Rahmen der vorgeschalteten Landeswettbewerbe nach Kräften zu unterstützen. 

Auch der Aufruf zum 28. Bundeswettbewerb richtet sich an Dorfgemeinschaften, die sich mit Engagement für ein attraktives Leben im Ort einsetzen. Am bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ dürfen alle teilnehmen, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange des Dorfes engagieren. Prämiert werden Ideen, Projekte und Vorhaben zur Gestaltung eines attraktiven Lebens in Dörfern sowie das Engagement der Dorfgemeinschaft insgesamt. 

Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnern in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben. Auch Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3.000 Einwohnern können mitmachen. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschalteten Landeswettbewerben. Weitere Informationen finden sich im Internet unter: https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft/dorfwettbewerb-aufruf.html

Nach Auskunft des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums wird von dort derzeit die Landesausschreibung vorbereitet. Noch in diesem Jahr soll diese veröffentlicht werden. Der Bundeswettbewerb wird 2026 stattfinden. Der vorausgehende Landwettbewerb ist für das zweite Halbjahr 2025 und die Bezirkswettbewerbe für das erste Halbjahr 2025 geplant. Die Kreiswettbewerbe müssten insofern bis Ende 2024 abgeschlossen sein. 

Klimafolgenanpassung: Förderrichtlinie 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) startet ein neues Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Das Förderprogramm, das Teil der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) ist, soll Kommunen und kommunale Einrichtungen dabei unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereitgestellt. 

 Im Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ werden Personalstellen für Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager unterstützt, um in den Landkreisen, Städten und Gemeinden bzw. für Zusammenschlüsse von mehreren Kommunen Anpassungskonzepte zu erarbeiten. Der Fokus soll auf der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz, der Umsetzung des Konzeptes und auf ausgewählten investiven Maßnahmen liegen. Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ öffnet am 1. November 2023. Anträge können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. 

Unter dem Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung und den Natürlichen Klimaschutz“ werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie deren pilothafte Umsetzung, insbesondere durch investive Maßnahmen, gefördert. Der Förderschwerpunkt richtet sich nicht nur an Landkreise, Städte und Gemeinden, sondern auch an Vereine, Verbände, Hochschulen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern. Anträge für den Förderschwerpunkt B können ebenfalls zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 eingereicht werden. 

Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln 

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 265) und am 5. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten. 

Dazu gibt die Verordnung die Möglichkeit, den prozentualen Bio-Anteil in den drei Kategorien Bronze, Silber und Gold auszuzeichnen. Relevant ist dies beispielsweise für Kantinen, Mensen und Restaurants in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Wohnformen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen. 

Elektro- und Elektronikgeräte-Batteriegesetz-Gebührenverordnung 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Referentenentwurf für eine Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Batteriegesetz-Gebührenverordnung zur Anhörung übermittelt. Rechtsgrundlage der Änderungsverordnung ist § 22 des Bundesgebührengesetzes, der den Verordnungsgeber verpflichtet, für individuell zurechenbare Leistungen durch Gebührenverordnungen Gebühren vorzusehen. 

Die bestehende Gebührenverordnung legt die Grundlage für den Ausgleich der Kosten, die durch individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie nach dem Batteriegesetz entstehen. Auf deren Grundlage soll sich die mit Aufgaben und Befugnissen nach den beiden genannten Gesetzen beliehene gemeinsame Stelle der Hersteller die Erfüllung dieser Aufgaben über die festgeschriebenen Gebühren kostendeckend finanzieren. Auf Grund schwankender Vorgangszahlen bei den einzelnen Gebührentatbeständen und sich verändernder Gesamtkosten werden die Gebührensätze jährlich durch das Umweltministerium überprüft und jeweils neu ermittelt. Der vorliegende Verordnungsentwurf nimmt die entsprechenden Anpassungen der einzelnen Gebührensätze für das Jahr 2024 vor. 

Runderlass „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf eines Runderlasses „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. Der bisherige Runderlass zur Mengenbewirtschaftung war bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. 

Der Erlass wurde nunmehr neu gefasst. Als eine wesentliche Regelung wird die nutzbare Dargebotsreserve der Grundwasserkörper bekannt gemacht. Zusammen mit den Mengen, für die bereits in der Vergangenheit Rechte zur Grundwasserentnahme vergeben wurden, beschreibt diese verbleibende Dargebotsreserve den Gesamtumfang der Grundwasserressourcen, die für eine nachhaltige Nutzung zur Verfügung stehen. 

Diese Bewirtschaftungsgrößen wurden auf Basis einer neuen Methodik abgeschätzt. So berücksichtigt die Schätzung nunmehr auch einen Klimavorsorgeansatz. Der Erlass enthält darüber hinaus weitere Regelungen, die in Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen und im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu beachten sind. 

Fachtagung Kommunale Konfliktbewältigung 

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) führt mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände am 21./22. November 2023 in Berlin eine Fachtagung zur kommunalen Konfliktbewältigung durch unter dem Titel „Wir da unten, die da oben? – Dialog fördern, Vertrauen stärken“. Das Tagungsprogramm ist auf der Webseite der bpb veröffentlicht: Fachtagung Kommunale Konfliktbewältigung | bpb.de. 

Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung, die bis zum 10. November 2023 erfolgt sein muss. Reisekosten kann die Bundeszentrale in begrenztem Umfang übernehmen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. 

                            Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages
          wünschten allen Abgeordneten der Kreistage und der Regionsversammlung
                                                             erholsame Herbstferien                         

Freiflächen-Photovoltaik

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit auch der Photovoltaik (PV) ist unbedingt notwendig, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen. Doch wie kann der Ausbau der  Solarenergienutzung naturverträglich gestaltet werden? Antworten dazu gibt eine Arbeitshilfe für den Bau sogenannter Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Das Papier haben Expertinnen und Experten aus Landesverwaltung und Landkreisen entwickelt, um Vorhabenträgern und Behörden die Aufgabe zu erleichtern und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden. Die „Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ sind jetzt veröffentlicht.   

„Nur mit dem Ausbau der Erneuerbaren schaffen wir die Energiewende. Dabei gilt es Auswirkungen für die Natur und die ländlichen Räume zu bewerten und die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten“, erklärte Umwelt- und Energieminister Christian Meyer.

„Wir wollen PV vorrangig auf Gebäuden, Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen realisieren, aber wir benötigen auch 0,5 Prozent der Landesfläche für Freiflächen- Photovoltaik. Diese Anlagen naturverträglich zu planen und zu genehmigen, ist sehr komplex. Deshalb ist es für die praktische Umsetzung richtig und wichtig, wenn die Behörden dafür Handreichungen bekommen. Die notwendigen Hinweise dafür fehlten bislang, diese Lücke wird nun durch die Arbeitshilfe geschlossen“; ergänzte der Minister.

„Bei der Energiewende kommt es auf die ländlichen Räume an. Die Landkreise als Genehmigungsbehörden, vor allem aber Mensch und Natur sind betroffen, wenn die Solarenergie Flächen beansprucht. Damit müssen wir umgehen“, sagt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). „Die Arbeitshilfe zeigt auf, wie Energiewende und Naturschutz besser in Einklang gebracht werden können. Das hat Signalwirkung für Niedersachsen und darüber hinaus“, macht Meyer deutlich. 

Die naturschutzfachliche Arbeitshilfe wurde gemeinsam von dem NLT und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Anlass war der sich abzeichnende erhebliche Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Fläche, der nach Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung naturverträglich erfolgen soll. Zur Erarbeitung haben Fachleute aus Verbänden, Kommunen und Wissenschaft beigetragen. Minister Meyer: „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NLT, des NLWKN und allen Beteiligten für das wirklich hilfreiche Papier, was in der Praxis sicher gut gebraucht werden kann.“ 

Die „Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ haben empfehlenden Charakter. Sie sind eine Hilfestellung für die beteiligten Stellen – Gemeinden, Vorhabenträger, Gutachterbüros, Naturschutzbehörden. Die Arbeitshilfe ist abrufbar auf den Webseiten von NLT und NLWKN.

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Sonderausgabe 

Die geschäftsführenden Präsidien des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und des Niedersächsischen Städtetages haben im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung am 5. Oktober 2023 in Hannover ein Positionspapier verabschiedet. Das Positionspapier ist hier dokumentiert: 

Kommunen fordern Politik des Machbaren statt ständig neue Versprechungen

Die Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind die Stütze unseres Gemeinwesens und die Basis unserer Demokratie. In ihren gewählten Vertretungen, Verwaltungen und Bürgerschaften wird die Politik aller staatlicher Ebenen in das tägliche Leben der Menschen umgesetzt. 

Derzeit müssen die niedersächsischen Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und Landkreise sowie die Region Hannover aber wahrnehmen: 

  • Wesentliche Felder der Daseinsvorsorge werden durch den Bund und das Land Niedersachsen nicht mehr oder nicht hinreichend finanziert und vernachlässigt. Bund und Land verlassen sich darauf, dass die Kommunen vor Ort als Ausfallbürgen einspringen. 
  • Ungeachtet dessen werden durch Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene gleichzeitig immer neue staatliche Aufgaben und Tätigkeitsfelder geschaffen. Es stehen aber weder das notwendige Personal noch hinreichend finanzielle Mittel zur Umsetzung zur Verfügung. 
  • Bei den Bürgerinnen und Bürgern werden durch immer neue Versprechen – oft hinterlegt mit einer Anschubfinanzierung, die dann wegfällt – Erwartungen geweckt, die in der Realität nicht oder nicht auf Dauer erfüllbar sind. 
  • Bund und Land kommen damit ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Finanzierung übertragener Aufgaben nicht nach. Stattdessen werden Steuersenkungen zu Lasten kommunaler Haushalte beschlossen. 
  • Die permanenten politischen Bekenntnisse zu Bürokratieabbau und Deregulierung stehen im Gegensatz zum realen Handeln, das von einer immer stärkeren rechtlichen Reglementierung und zentralistischen Vorgaben geprägt ist. 
  • Die notwendigen Transformationsprozesse (z.B. Klima- und Verkehrswende, Digitalisierung) werden nicht konzeptionell angegangen. Vielmehr leiden sie unter dem Aktionismus der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene. 
  • Kommunen müssen handlungsfähig bleiben und im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung noch selbst Raum und Ressourcen für die Setzung eigener politischer Prioritäten haben. 
  • Es braucht ein klares Erwartungsmanagement und eine klare Kommunikation in Richtung der Bürgerinnen und Bürger: Die aktuelle Priorität liegt mit Blick auf den zur Verfügung stehenden Ressourcen (insb. finanzielle und personelle) auf dem Erhalt des Status quo, nicht auf dem Ausbau der Daseinsvorsorge. 

Die niedersächsischen Kommunen fordern eine Politik des Machbaren und des Finanzierbaren statt ständig neuer, ungedeckter Versprechungen. 

Beispiel Gesundheitspolitik 

Infolge der steigenden Energiekosten, Inflation und Tarifsteigerungen spitzt sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bundesweit dramatisch zu. Das geltende Recht gewährleistet keine auskömmliche Finanzierung des laufenden Betriebs. Eine Krankenhausreform ist zwar in Vorbereitung, ob die damit verbundene Änderung der Finanzierungssystematik zu einer Verbesserung der Finanzsituation der Krankenhäuser führen wird, bleibt jedoch abzuwarten; jedenfalls käme sie erst in einigen Jahren zum Tragen. Das ist eindeutig zu spät! Allein die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte werden – ohne Zuständigkeit – in diesem Jahr 600 Millionen Euro für den laufenden Krankenhausbetrieb bereitstellen müssen, um einen Zusammenbruch der stationären Krankenversorgung und des Rettungsdienstes zu verhindern. Neben weiterhin benötigten Kliniken der Grund- und Regelversorgung sind dabei überwiegend Häuser der Schwerpunkt- bis Maximalversorgung betroffen. Die eingesetzten kommunalen Mittel fehlen für dringende Aufgaben wie Kindertagesbetreuung, Schulen und ÖPNV. 

-> Der Bund muss umgehend seiner gesetzlichen Verantwortung zur auskömmlichen Finanzierung der Krankenhäuser nachkommen. Im ersten Schritt bedarf es zwingend eines Vorschaltgesetzes zur Soforthilfe für das Jahr 2023. 

Gleichzeitig versucht der Bund, über das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz Fakten zu schaffen und sich dauerhaft Einfluss auf die den Bundesländern obliegende Krankenhausplanung zu verschaffen. 

-> Die Krankenhausreform des Bundes muss die Planungsverantwortung der Länder respektieren und unseren Krankenhäusern eine verlässliche Perspektive bieten. 

Die Vorstellungen der Regierungskommission des Bundes für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vom 7. September 2023 zur Reform der Notfall- und Akutversorgung verkennen die Wirklichkeit. Außerdem gefährden sie den funktionierenden Rettungsdienst in Niedersachsen. 

-> Eine notwendige Reform der Notfallversorgung darf die funktionierenden Strukturen des Rettungsdienstes nicht gefährden und muss bei den tatsächlichen Problemen, wie der unzureichenden Steuerung, ansetzen. 

Mit den Versorgungstärkungsgesetzen drängt der Bund die Kommunen immer mehr in die Rolle, mehr Verantwortung für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung zu übernehmen, obwohl der Sicherstellungsauftrag in diesem Bereich bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt. 

-> Der Bund muss die Kassenärztlichen Vereinigungen viel stärker in die Pflicht nehmen, um die ambulante medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Die Zahl der Medizinstudienplätze muss konsequent weiter ausgebaut werden, um den Mangel an Ärztinnen und Ärzten wirksam entgegenzutreten. 

Die Gesundheitsämter werden im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) seit 2021 personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Der Bund und die Länder sind in der Pflicht, die Kosten dafür zu erstatten. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat für das Jahr 2022 für Niedersachsen die Schaffung von 480 Stellen bei den kommunalen Gesundheitsbehörden vorgesehen. 245 Stellen sollten tatsächlich besetzt werden. Die niedersächsischen Gesundheitsämter sind – ähnlich wie im Jahr 2021 – auch im Jahr 2022 der Aufforderung nachgekommen und haben entsprechend zusätzliches Personal eingestellt. Die Finanzierung dieser Stellen ist durch den Pakt ÖGD jedoch nur bis zum 31. Dezember 2026 gesichert. 

Die kommunalen Spitzenverbände haben in zahlreichen Gesprächen mit dem Land Niedersachsen immer wieder verdeutlicht, dass Bund und Länder in der Pflicht stehen, diese Stellen dauerhaft zu finanzieren. Das Land hat sich bisher gegen eine dauerhafte Finanzierung aus Landesmitteln ausgesprochen, da erwartet werde, dass der Bund diese Kosten übernehme.

-> Das Land muss die Finanzierung des Personalaufwuchses über das Jahr 2026 aus den Landesmitteln hinaus verstetigen, wenn der Bund die Finanzierung einstellt. 

Beispiel Kita 

Die Kommunen wenden seit 2020 jährlich mehr als zwei Milliarden Euro aus eigenen Mitteln für die Kindertagesstätten auf, die Kosten haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt. Das Land bleibt bei der Beteiligung an den Personalkosten de facto deutlich hinter den durch das NKitaG vorgegebenen Anteilen zurück. Die jährliche Dynamisierung der Finanzhilfe des Landes für die Kita-Personalkosten ist zwar bis 2025 um ein Prozent auf 2,5 Prozent angehoben worden. Der Steigerungsfaktor gleicht die aktuellen Tarifsteigungen aber nur in geringem Umfang aus und ist zudem befristet. 

-> Das Land muss der tatsächlichen Entwicklung der Personalkosten im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nachkommen und seine Finanzhilfe entsprechend anpassen. Erforderlich sind eine realistische Neubemessung der Jahreswochenstundenpauschale sowie eine dauerhafte Anhebung des Dynamisierungsfaktors der Jahreswochenstundenpauschale auf mindestens 2,5 Prozent jährlich. 

Es besteht nach wie vor ein hoher Investitionsbedarf für die Schaffung von weiteren unbedingt notwendigen Betreuungsplätzen. Hier haben sich Land und Bund mittlerweile komplett aus der Investitionsförderung zurückgezogen. Es gibt für An-, Um- und Neubau von Kindertagesstätten keine neuen Mittel mehr.

-> Das Land muss den Investitionsbedarf bei den Kindertagesstätten anerkennen und wie andere Bundesländer eigene Landesmittel hierfür zur Verfügung stellen. 

Der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten verschärft sich massiv. Einschränkungen der Betreuungszeiten bis hin zu Gruppenschließungen häufen sich landesweit. Der Fachkräftemangel geht mit einem steigenden Betreuungsbedarf einher. 

-> Das Land muss in dieser Situation Abstand von einer dritten Kraft nehmen, solange eine zweite Kraft fehlt. 

Es ist unrealistisch, dass eine vierjährige Ausbildung ohne Vergütung im Vergleich zu anderen Berufsfeldern auf Dauer attraktiv bleiben kann. Das niedersächsische Modell der vergüteten Teilzeitausbildung ist eine Doppelbelastung für die Schülerinnen und Schüler und verlängert die Ausbildungszeit. 

-> Das Land wird aufgefordert, schnellstmöglich eine dreijährige vergütete Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher einzuführen. 

Um dem akuten Fachkräftemangel zu begegnen sind zunächst kurzfristige Maßnahmen erforderlich, damit das System der Kindertagesbetreuung in dem jetzigen Umfang aufrechterhalten werden kann. Hierzu zählt die Abmilderung des Fachkräftemangels durch eine befristete Flexibilisierung der Standards im Kindergarten. 

-> Das Land muss die Möglichkeit einer über mehrere Jahre andauernden unbürokratische Lösung bei den Standards zulassen, um den Fachkräftemangel zumindest abzumildern. 

Beispiel Schule 

Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in Grundschulen ab 2026 ist kaum noch umsetzbar. Hintergrund ist die über lange Zeit unklare Umsetzung in Niedersachsen. 

-> Das Land muss zeitnah die Eckpunkte für die Ganztagsbetreuung in Niedersachsen klären und den rechtlichen Rahmen hierfür schaffen. Dabei müssen sowohl die Investitions- als auch die späteren Betriebskosten der Kommunen mit in den Blick genommen werden. 

Beim wichtigen Thema digitale Bildung fühlen sich Schulen und Schulträger zunehmend im Stich gelassen. Nicht zuletzt befeuert durch den Digitalpakt nimmt die Zahl der digitalen Geräte stetig zu. Die Anschaffung von Tablets, Laptops oder Whiteboards ist allerdings nicht ausreichend. Die Geräte müssen regelmäßig gewartet, fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht und nach Ablauf der Nutzungsdauer ersetzt werden. 

-> Die niedersächsische Landesregierung muss eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Digitalisierung an Schulen sicherstellen, einschließlich der Bereitstellung von Mitteln für die Wartung, Aktualisierung und Ersatzbeschaffung digitaler Endgeräte sowie für die IT-Administration. 

-> Dies sollte durch eine klare gesetzliche Regelung bezüglich der Kostentragung im Niedersächsischen Schulgesetz erfolgen, einschließlich der Kostenübernahme für Lehrertablets als Arbeitsmittel durch den Dienstherrn. 

Beispiel Zuwanderung 

Flucht und Vertreibung in Folge des Krieges in der Ukraine haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die Lehren aus der Flüchtlingskrise 2015/2016 konsequent zu beherzigen. Auch wenn Vertriebene aus der Ukraine selbst Niedersachsen derzeit kaum zugewiesen werden, ist insgesamt ein starker Anstieg der Zugangszahlen nach Niedersachsen zu verzeichnen. Bedingt ist dies durch einen starken Anstieg im Bereich der Asylbewerberinnen und -bewerber, so dass für Niedersachsen in diesem Herbst mit mittlerweile ca. 1000 zu verteilenden Personen pro Woche gerechnet werden muss. In Deutschland ist die Zahl der Asyl-Erstanträge allein in den Monaten Januar bis August 2023 um 77,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. 

-> Der Bund muss seinen Einfluss in Europa nutzen, um eine faire gesamteuropäische Lastentragung bei der Flüchtlingsaufnahme und -verteilung durchzusetzen und das gemeinsame europäische Asylsystem zeitnah zu reformieren. Die vielen illegalen Grenzübertritte und Fehlanreize bei der Asylbeantragung müssen schnell beseitigt werden. 

-> Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss seine Kapazitäten für Anhörungsverfahren im Asylbereich drastisch aufstocken: Mit einer Kapazität von 300 Anhörungen pro Woche und einem erwarteten Zugang von bis zu 1000 Personen wird sich sonst allein in Niedersachsen ein nicht akzeptabler Verfahrensstau ergeben. 

-> Die Verteilung von Menschen auf Kommunen, deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln nicht in Deutschland stattfinden soll, und von Geflüchteten ohne Bleibeperspektive lehnen die niedersächsischen Kommunen ab. 

-> Der Aufbau der eigenen Erstaufnahmeplätze des Landes einschließlich ausreichender Reservekapazitäten muss verstärkt fortgesetzt werden. 

Viele Geflüchtete werden länger bei uns sein. Die niedersächsischen Kommunen haben ihren Anteil an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Aufnahme von Vertriebenen und Geflüchteten mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand bewältigt und sind hierfür in erheblichem Umfang in Vorleistung getreten. Um dieser Verantwortung auch weiterhin nachhaltig gerecht werden zu können, bedarf es einer gesicherten und auskömmlichen Finanzierung der entstehenden Kosten, nicht nur für Aufnahme und Unterbringung, sondern auch für den Bereich der Integration. 

-> Die zum Teil ganz erheblichen Vorhaltekosten der Kommunen müssen fair erstattet werden, weil es sich bei Flucht und Vertreibung um weltweite Entwicklungen handelt, die vor Ort nicht zu steuern sind. 

-> Die kommunalen Lasten bei der Integration der Menschen, die zu uns kommen, müssen von Bund und Land auf Dauer refinanziert werden. Als Beispiele sind hier Kitas und Schulen zu nennen, viele andere soziale Bildungsund Unterstützungssysteme werden ebenfalls kommunal verantwortet und sind zusätzlich stark belastet. 

Beispiel Energiewende 

Für das Gelingen der Energiewende fehlt es an Leitungen und Speichermöglichkeiten. Der Ausbau der Wind- und Solarnutzung geht nicht kongruent mit dem Ausbau der notwendigen Leitungen und Speicher einher. Die in den vergangenen zwei Jahren erfolgten Änderungen des Rechts der Energiewende – vor allem im Bau-, Naturschutz- und Raumordnungsrecht – sind in sich bisweilen nicht stimmig. Es kann nicht von einem durchdachten System gesprochen werden. Ein gutes Beispiel sind die Regelungen zum Repowering, die gerade bei den Wind-Vorreiter-Kommunen im Nordwesten Niedersachsens dazu führen, dass eine ordnende Planung erschwert und sogar unmöglich gemacht wird. 

-> Bund und Land müssen dringend die Regelungen zu den Landschaftsschutzgebieten und insbesondere zum Repowering überarbeiten. Dem Leitbild des geordneten und planvollen Energieausbaus ist durchgreifend zu folgen. 

-> Bund und Land müssen endlich einen kongruenten Rahmen setzen, damit die Energiewende gelingen kann. Die in den letzten zwei Jahren verabschiedeten Regelungen im Bau-, Naturschutz- und Raumordnungsrecht sind so anzupassen, dass diese systemisch zueinander passen und vollziehbar sind. 

Während der Bund die Windplanung auf die Jahre 2027 und 2032 ausrichtet, verlangt das Land den Abschluss schon 2026. Gleichzeitig hat das Land den notwendigen Rahmen noch immer nicht gesetzt, der für die Windplanungen Voraussetzung ist. Das Umsetzungsgesetz ist nach über einem Jahr des Erlasses des WindBG noch immer nicht in Kraft. Es mangelt bei Bund und Ländern an einem geordneten, stimmigen und abgestimmten Vorgehen. 

-> Das Land Niedersachsen muss schnellstmöglich das WindBG in Landesrecht übersetzen. Die Bundesziele für 2027 und 2032 sind Eins-zu-eins umzusetzen. 

-> Die landesgesetzliche Pflicht, bis 2026 die Windplanungen abzuschließen, lehnen wir kategorisch ab. 

-> Der Ausbau der Leitungsnetze und der Speicher muss forciert und auf den Ausbau von Wind- und Solarenergienutzung zugeschnitten werden. 

In Regionen, in denen der Leitungsbau besonders stark vorangetrieben wird, weil dort viel überschüssiger erneuerbarer Strom produziert wird, sind die Netzentgelte höher als in den Stromempfängerregionen und bestrafen somit die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger und machen das Wirtschaften dort teurer. Dies muss dringend geändert werden. 

-> Vom Leitungsbau betroffene Kommunen müssen einen finanziellen Ausgleich erhalten. 

-> Regionen die besonders viel für die Energiewende leisten, müssen durch niedrigere Netzentgelte profitieren. Das ist auch ein Anreiz für Regionen im Süden Deutschlands, die bisher sich zurückhaltender engagiert haben. 

Bei der Solarenergie hat der Bund mit Einführung der Teil-Privilegierungen im BauGB den Kommunen in weiten Teilen das Planungsinstrument aus der Hand genommen und damit einem ungeordneten Ausbau ohne Rücksicht auf andere Belange wie etwa die Ernährungssicherheit Tür und Tor geöffnet. 

-> Die Teil-Privilegierung von Solarenergieanlagen an Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen ist zurückzunehmen. Zumindest braucht es schnell verlässliche Instrumente, die es den Behörden vor Ort ermöglichen, Solarenergieanlagen beispielsweise auf für die Nahrungsmittelproduktion guten Böden zu untersagen. 

Beispiel Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz 

Nach 2022 wird nunmehr auch 2023 eine deutliche Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vorgeschlagen. Entgegen der Absichtserklärungen des Koalitionsvertrages auf Bundesebene scheint es nicht einmal zu gelingen, die bestehenden Bundesmittel für eine Förderung der Attraktivität von Landwirtschaft und ländlichem Raum sowie für den Küstenschutz zu erhalten. 

-> Das Land Niedersachsen ist gefordert, sich für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur in den ländlichen Gebieten Niedersachsens einzusetzen, um einer massiven Schwächung der Fläche entgegenzuwirken. Die GAK-Mittel müssen erhalten bleiben. 

Beispiel Digitalisierung 

Die Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) vom Juli d. J. Jahres, sich vollständig aus der Finanzierung des Breitbandausbaus zurückzuziehen, kam angesichts der bisher gemeinsam erreichten Erfolge, entsprechender Zusagen u.a. aus dem Koalitionsvertrag sowie Äußerungen des Ministers überraschend und ist nicht nachvollziehbar. 

Da der bisher fest eingeplante Finanzierungsanteil des Landes entfällt, wird den Kommunen die Planungssicherheit für den weiteren Ausbau genommen. Die Kommunen sind in ihrer derzeitigen Situation nicht in der Lage, die fehlende Gesamtsumme von 650 Millionen Euro aufzubringen. Zudem besteht die Gefahr, dass die für Niedersachsen vorgesehenen Bundesmittel nicht abgerufen werden können und somit verfallen oder in andere Bundesländer fließen. Damit verzichtet Niedersachsen als einziges Bundesland auf Bundesmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Hinzu kommt, dass sowohl beim eigenwirtschaftlichen Ausbau als auch bei Mobilfunklösungen, die beide vom MW als Alternativen zur Förderung dargestellt werden, die Kommunen mangels Beauftragung des Breitbandzentrums Niedersachsen-Bremen (BZNB) auf sich allein gestellt sind. 

-> Die Förderung des Glasfaserausbaus durch das Land Niedersachsen muss uneingeschränkt fortgesetzt werden. 

-> Um den flächendeckenden Breitbandausbau weiter voranzutreiben, muss das Breitbandkompetenzzentrum, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, weiter gestärkt werden. Neben der notwendigen Erweiterung des Beratungsauftrages zum eigenwirtschaftlichen Ausbau muss hier auch die Beratung zum Mobilfunkausbau sichergestellt werden. 

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes kommt nach wie vor nur langsam in Schwung. Die bisherige Umsetzungsgeschwindigkeit des Kommunalvertretermodells ist zu langsam. Die Übernahme der Betriebskosten für die Einer-für-alle-Leistungen (EfA) für die Jahre 2023 und 2024 durch das Land schafft keine ausreichende Planungssicherheit, da weiterhin nur wenige EfA-Leistungen nachgenutzt werden können und die Kommunen die Umsetzungskosten in der Regel selbst tragen müssen. Zudem steht den teilweise fünfstelligen jährlichen Kosten für einzelne EfA-Dienste nur eine niedrige einstellige Zahl entsprechender Online-Anträge gegenüber. 

Bisher war das Servicekonto Niedersachsen durch das NDIG (§ 4 Abs. 2) verbindlich vorgeschrieben und wurde von den Kommunen angebunden. Das Servicekonto Niedersachsen soll nun nach aktueller Planung des Landes zum 31. März 2024 abgeschaltet werden und steht damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Die Kommunen sollen stattdessen die bundesweit gültige BundID nutzen. Durch diese Umstellung müssen die Anschlusskosten von den Kommunen erneut gezahlt werden. 

-> Wir bekräftigen die Forderung nach finanzieller und zeitlicher Planungssicherheit („Ankunftstafel“) für EfA-Leistungen. 

-> Das Land muss seiner Verantwortung für die Umsetzung des Kommunalvertretermodells im notwendigen Umfang nachkommen. 

-> Das Land muss sich unabhängig von der Frage der Übernahme der Betriebskosten auch an den Kosten der Umsetzung der EfA-Leistungen in den Kommunen beteiligen. 

Die Resonanz der Kommunen auf die Angebote des Landes im Bereich der Cybersicherheit zeigt, dass hier ein großes Vertrauen in das Land besteht und andererseits die Kommunen auf diese Unterstützung angewiesen sind. Eine Verstetigung der Mittel im gemeinsamen Kampf gegen Cyber-Angriffe und für vertrauenswürdige Behörden im Landesdatennetz muss daher auch im Interesse des Landes liegen. 

-> Das N-CERT ist mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten, um hier auch zukünftig ein starkes Netzwerk betreiben zu können und die Kommunen umfassend in ein Lagebild einzubinden. 

Beispiel Finanzen 

Während in der Corona-Pandemie Bund und Länder noch umfassende Hilfen für die Kommunen gewährt haben, wurde in der jüngsten Zeit der gegenteilige Weg beschritten. Der Bund ist mehr und mehr dabei, bislang für von ihm verursachte Kosten der Kommunen die Finanzierung zu kürzen oder zu streichen. Obwohl der Bund für die Flüchtlings- und Asylpolitik verantwortlich ist, will er von einer Finanzierung der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten absehen. Gleichzeitig sollen die Kommunen seine Steuergeschenke überproportional mitbezahlen. 

Auf Landesebene wird die – noch von der Vorgängerregierung beschlossene – Streichung der Landeszuweisung nach dem Nds. Ausführungsgesetz zum SGB II (AG SGB II) in Höhe von 142 Millionen Euro ab 2024 auch von den neuen Mehrheiten kritiklos umgesetzt. Gleichzeitig hält das Land mit exorbitanten Überschüssen in seinem Haushalt seit 2022 wieder die Schuldenbremse ein, während die Kommunen mehr und mehr ins Defizit rutschen. Ein Grund hierfür ist, dass Niedersachsen den am geringsten dotierten Finanzausgleich pro Kopf aller 13 Flächenländer hat. Die Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten mit 693 Euro je Einwohner 270 Euro je Einwohner weniger als der Durchschnitt der Kommunen im Bundesgebiet. 

-> Der Bund ist aufgefordert die von ihm verursachten Kosten insbesondere im Bereich der Flüchtlinge dauerhaft zu finanzieren und auf teure Steuergeschenke zu Lasten der Kommunalhaushalt zu verzichten. 

-> Das Land ist aufgefordert die Streichung der Landeszuwendung nach dem SGB II zurückzunehmen und gleichzeitig den kommunalen Finanzausgleich deutlich zu erhöhen. 

Diese Forderungen werfen Schlaglichter, wie die großen gesellschaftlichen Herausforderungen für unser Gemeinwesen konkret anzugehen sind. Sie sind zu bewältigen, wenn sich die staatlichen Ebenen gemeinsam auf ein Vorgehen verständigen. Die geschäftsführenden Präsidien der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens nehmen wahr, dass Ihre Stimme gehört wird. Beispiele sind die positiven Signale für eine Verlängerung der Amtszeit der Hautverwaltungsbeamtinnen und -beamten im Land, die beabsichtigte Wertschöpfungsabgabe für erneuerbare Energien oder jüngst auf Bundesebene der erklärte Verzicht auf die Verlagerung der Arbeitsförderung für unter 25-Jährige, der nunmehr auch umgesetzt werden muss. Das stärkt das Vertrauen in die Problemlösungskompetenz und die Verlässlichkeit der Politik. Die Kommunen sind bereit zu einer Politik des Machbaren. 

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Verkehrsminister fordern Nachschusspflicht für Deutschlandticket 

Die Verkehrsminister der Länder haben den Bund aufgefordert, die Finanzierung des Deutschlandtickets durch eine hälftige Nachschussverpflichtung des Bundes für 2024 und 2025 sicherzustellen. Ohne eine unmittelbare und vollständige Klärung der Finanzierung sei eine Weiterführung des Deutschlandtickets nicht möglich, erklärten sie bei einer Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz. Die erforderlichen Entscheidungen (seitens des Bundes und der Länder) müssten noch im Oktober 2023 getroffen werden, um eine rechtzeitige Umsetzung vor Ort in den Gremien der zuständigen Akteure gewährleisten zu können. 

Die Länder fordern eine unverzügliche Änderung des Regionalisierungsgesetzes, um eine hälftige Nachschusspflicht des Bundes für 2024 und 2025 gesetzlich zu verankern und zudem einen überjährigen Ausgleich („Budgetübertrag“) für die Jahre 2023 und 2024 zu ermöglichen, nachdem der geschätzte Ausgleichsbedarf für 2024 höher ist als die bereitgestellten drei Milliarden Euro, für 2023 dagegen niedriger ausfällt (Rumpfjahr, schleppender Hochlauf des Deutschlandtickets). 

Die Verkehrsminister sprechen sich für die Beibehaltung des bisherigen Preisniveaus von 49 Euro/Monat aus. Eine Preiserhöhung würde die Attraktivität des Deutschlandtickets beeinträchtigen. Für die Folgejahre sie gleichzeitig eine zeitnahe Verständigung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden über eine Preisfortschreibungsmethodik; dazu soll im Deutschlandticket-Koordinierungsrat ein Vorschlag erarbeitet werden. 

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben Bund und Länder bereits mehrfach aufgefordert, die finanziellen Risiken und Folgelasten des Deutschlandtickets nicht auf die Kommunen abzuwälzen, sondern die Finanzierung langfristig zu sichern – die Länder in ihren ÖPNV-Gesetzen durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl gegenüber den ÖPNV-Aufgabenträgern, der Bund durch eine Nachschusspflicht gegenüber den Ländern. 

Ramboll-Gutachten des BMDV zu den ÖPNV-Finanzierungsbedarfen bis 2031 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV ein von ihm beauftragtes Gutachten der Firma Ramboll zu den künftigen Finanzierungsbedarfen vorgelegt. Das Gutachten unterscheidet sich hinsichtlich der gewählten Perspektive, der methodischen Herangehensweise sowie zentraler Annahmen deutlich von dem VDV-Leistungskostengutachten. Für eine politische Verständigung über die künftige ÖPNV-Finanzierung bedarf es nun eines Abgleichs beider Gutachten. 

In den Szenarien mit Deutschlandticket wird danach im Jahr 2031 ein Zuschussbedarf zwischen 20,7 und 31 Milliarden Euro benötigt, in den Szenarien ohne Deutschlandticket ein Zuschussbedarf von 16,6 bzw. 18,3 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 2022 erhöht sich der Zuschussbedarf damit um bis zu 19,5 Milliarden Euro. 

Darüber hinaus weist das Gutachten Kosten für eine bundesweite „Mobilitätsgarantie“ in Höhe von 718 Millionen Euro aus. Sie wird als ein „Mindestangebot zur Sicherung der Daseinsvorsorge“ verstanden und sieht eine vom Wohnort unabhängige Beförderung im ÖPNV montags bis freitags zwischen 6 und 21 Uhr im Stundentakt sowie samstags und sonntags im Zwei-Stundentakt vor. Der Betrag wird von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern als deutlich zu niedrig bewertet und bleibt auch hinter dem im VDVLeistungskostengutachten als erforderlich ermittelten Angebotsausbau in der Fläche deutlich zurück. 

Natura 2000: Deutschland hat gegen die FFH-Richtlinie verstoßen 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. September 2023 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen verschiedene Vorgaben der sog. FFH-Richtlinie verstoßen hat. Im Urteil wird ausgeführt, dass in Deutschland bei 88 Schutzgebieten in Niedersachsen die Ausweisung als solche unterblieben ist. Die Frist für die Mitgliedstaaten zur Ausweisung dieser Gebiete als besondere Schutzgebiete nach der Richtlinie lief am 25. Januar 2014 ab. Darüber hinaus habe Deutschland es auch versäumt, für die Gebiete ausreichende Erhaltungsziele und -maßnahmen vorzusehen. Etliche der vor dem EuGH von der Kommission gerügten Gebiete lagen in Niedersachsen. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Gebiete (auch in Niedersachsen) gesichert und mit einer grundständigen Maßnahmenplanung versehen. 

Bewertung: Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines langwierigen Vertragsverletzungsverfahrens, das sich seit 2015 hinzieht. Zwischenzeitlich wurden in Niedersachsen alle Gebiete ausgewiesen, auch die Erhaltungsziele und -maßnahmen sind bis auf einzelne Punkte festgelegt. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Europäische Kommission Strafzahlungen verhängen wird. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass Fragen der Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland auch in den kommenden Jahren intensiv diskutiert werden. Die jüngsten europäischen Initiativen zu einer weiteren Ausweitung der geschützten Gebiete dürften die bestehenden Herausforderungen noch einmal verschärfen. 

EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie 

Die europäischen Innenminister haben am 28. September 2023 auf Vorschlag der EUKommission die seit langem erwartete Verlängerung des vorübergehenden Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen nach der sog. Massenzustrom-Richtlinie um ein Jahr vereinbart. Die über eine Million ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland sowie jene, die noch ankommen werden, erhalten damit ein Aufenthaltsrecht bis März 2025. 

Die Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht ein sofortiges Bleiberecht sowie ein Recht auf Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt. Durch die unbürokratische Aufnahme soll eine Überlastung der nationalen Asylsysteme verhindert und ermöglicht werden, die Einreise einer großen Anzahl von Menschen effektiv zu steuern. In Deutschland wird der vorübergehende Schutz über § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt, der auf der MassenzustromRichtlinie basiert. Er kommt zur Anwendung, wenn die EU die Richtlinie aktiviert bzw. verlängert. Die Bundesregierung teilt in diesem Fall der EU mit, wie viele Vertriebene sie aufzunehmen bereit ist, wobei sie sich an den tatsächlichen Aufnahmekapazitäten der Länder orientieren soll, die vom Bundesinnenministerium ermittelt werden. 

Umwandlung von Tagesbildungsstätten in Förderschulen 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hatte sich hinsichtlich der Finanzierung von Tagesbildungsstätten aus Mitteln der Eingliederungshilfe sowie der Hürden im Falle einer Umwandlung in eine freie Förderschule G an die zuständigen Ministerien gewandt. Auf das Schreiben vom 24. Juli 2023 erfolgte nun eine gemeinsame Antwort von Kultusministerin Julia Willie Hamburg und Sozialminister Dr. Andreas Philippi. 

Darin erkennen beide Ministerien die beschriebenen Problemkreise an. Seitens des Kultusministeriums werde derzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen der Transformationsprozess einer Tagesbildungsstätte zu einer freien oder öffentlichen Förderschule gelingen kann. Für die Finanzierungsfrage werde ressortübergreifend schnellstmöglich eine Lösung angestrebt. An dieser Stelle appellieren die Ministerin und der Minister an die Landkreise und die Region Hannover, das bisherige Verfahren übergangsweise beizubehalten und weiterhin den Besuch der Tagesbildungsstätte zu ermöglichen. 

Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses bei Bürgermeisterwahl 

Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg hatte mit Urteil vom 19. Oktober 2022 (Az. 1 A 6/22) die Wahlprüfungsentscheidung einer Kommune bezüglich der Wahl des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde A-Stadt im September 2021 aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, den Wahleinspruch des Beigeladenen zurückzuweisen. Der Beigeladene hatte Wahleinspruch eingelegt, da der Kläger als amtierender Samtgemeindebürgermeister am Tag vor der Wahl Wahlbriefe aus dem Briefkasten des Samtgemeinderathauses entnommen und auf einen Schreibtisch im Eingangsbereich gelegt hatte. 

Die Wahlbriefe waren außerdem nur in einem verschlossenen EDV-Raum des Samtgemeinderathauses gelagert worden. Der amtierende Samtgemeindebürgermeister hat des Weiteren am Wahltag in Wahllokalen Süßigkeiten an die Wahlhelfer verteilt und Blumensträuße an Wahlhelfer, die dieses Amt zum wiederholten Mal ausübten, übergeben. Gegen das Urteil des VG Lüneburg legte der Beklagte einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG Lüneburg ein. Das OVG Lüneburg lehnte den Antrag als unbegründet ab. 

Auch wenn für einen erfolgreichen Wahleinspruch nicht erforderlich sei, dass mit absoluter Gewissheit feststehe, dass der Verstoß sich auf das Ergebnis ausgewirkt habe, da ein dahingehender Nachweis in aller Regel nicht geführt werden könne, könne eine mehr als nur unwesentliche Beeinflussung i.S.d. § 48 Abs. 1 Nr. 1 NKWG jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit bestehe, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könne. 

Der Beklagte habe nicht hinreichend dargelegt, dass die fehlende Abschottung der Wahlunterlagen sowie die Beeinflussung von Wählern durch die Anwesenheit des Klägers in Wahllokalen am Wahltag – sollten diese Vorkommnisse denn als Wahlverstöße zu werten seien – nach der Lebenserfahrung für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten. Allein ein knappes Wahlergebnis ersetze keine konkreten Anhaltspunkte für eine mehr als unwesentliche Beeinflussung. 

Gesetzentwurf zur Umsetzung des SGB XIV in Niedersachsen 

Mit Schreiben vom 20. Februar 2023 hat das Niedersächsische Sozialministerium (MS) alle öffentlichen Fürsorgestellen in Niedersachsen darüber informiert, dass geplant gewesen sei, die Heranziehung der Kommunen für die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge in Niedersachsen mit der Einführung des SGB XIV im Zuge dessen ab 1. Januar 2024 zu beenden und diese Aufgaben zukünftig zentral beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hauptfürsorgestelle) bearbeiten zu lassen. Da die dafür erforderliche IT-Infrastruktur seitens des Landes nicht rechtzeitig implementiert werden kann, kündigte das MS zugleich an, die Heranziehung der Kommunen nicht, wie vorgesehen, zum 31. Dezember 2023 zu beenden, sondern sie zunächst weiter zu führen, bis dem Land ein verlässliches Fachverfahren für die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge zur Verfügung steht. 

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die fristgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung der Aufgaben, wie bisher, auch über den 31. Dezember 2023 hinaus erfolgen kann. Die dafür erforderliche landesrechtliche Regelung ist nunmehr mittels eines Fraktionsentwurfes für ein Gesetz zur Umsetzung des SGB IX auf den Weg gebracht worden. 

Bündnis bezahlbarer Wohnraum – Bündnis-Spitzenrunde 

Am 25. September 2023 haben der Bündnis-Tag und die Bündnis-Spitzenrunde im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesministerin Klara Geywitz stattgefunden. Dabei wurde ein Paket mit 14 Maßnahmen für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vorgestellt. Diese Punkte sind: 

1. Degressive Abschreibungen für neu errichtete Wohngebäude
2. Reduzierung von Treibausgas-Emissionen im Gebäudebereich, u.a. durch das Gebäudeenergiegesetz
3. Abweichung von baurechtlichen Vorschriften angelehnt an Sonderregelungen zur Flüchtlingsunterbringung (§ 246 Abs. 14 BauGB)
4. Programmittel für den sozialen Wohnungsbau
5. Mittel für die KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
6. Unterstützung für sanierungsbedürftige Bestandsgebäude durch das Programm „Jung kauft Alt“
7. Nutzung von Leerstand bei Gewerbeimmobilien, Büros und Einzelhandelsräumen
8. Beförderung des Gebäudetyps E
9. Grundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
10.Anhebung von Lärmrichtwerten bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe
11.Unterstützung beim Einbau von klimafreundlichen Heizungsanlagen
12.Erleichterung des Erwerbs von selbstgenutztem Eigentum
13.Beschleunigung von Planung und Genehmigung
14.Investitionszuschüsse und Steuervorteile für eine Neue Wohngemeinnützigkeit 

Eckpunktepapier zum „Startchancen“-Programm des Bundes 

Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf ein gemeinsames Eckpunktepapier zum „Startchancen“-Programm geeinigt. Der Bund stellt hierfür zehn Jahr lang bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Das Programm beinhaltet drei zentrale Bestandteile:

  • Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 
  • Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung 
  • Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 

Das Programm richtet sich in besonderer Weise an Grundschulen, 60 Prozent der erreichten Schülerinnen und Schüler sollen Grundschüler sein. Bundesweit sollen insgesamt eine Million Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Der Bund stellt hierfür in den nächsten zehn Jahren bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an den Gesprächen und den komplexen Verabredungen ist weder von Bundes- noch von Länderseite erfolgt. 

Stellungnahmen der Regierungskommission Krankenhausversorgung 

Nachdem sich die Regierungskommission in ihrer neunten Stellungnahme erneut zur Reform der „Notfall- und Akutversorgung“ geäußert hat, liegen nunmehr weitere Empfehlungen vor. Die Fünfte Stellungnahme der Regierungskommission befasst sich im Rahmen einer Potenzialanalyse anhand exemplarischer Erkrankungen mit der Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung. Eine siebte Stellungnahme ist soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht. 

Es liegen aber die sechste und achte Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Kinderund Jugendmedizin sowie zur Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie vor. Die sechste Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission befasst sich mit der kurz-, mittel- und langfristen Reform der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin. Die achte Stellungnahme und Empfehlung betrachtet Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie. 

Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, Wärme und Kälte 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf einer Verordnung über Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte (RED II) übermittelt. 

Umsetzung der außerklinischen Intensivpflege ab November 2023 

Aufgrund einer ab November 2023 zum Tragen kommenden Neuregelung zur außerklinischen Intensivpflege zeichnen sich in der Praxis große praktische Probleme für Menschen mit Intensivpflegebedarf ab. Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe haben die beiden zuständigen Bundesministerien aufgefordert, kurzfristige Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 

Abgrenzung Großtagespflegestellen zu Einrichtungen i.S.v. § 45a SGB VIII 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit seinem Beschluss vom 4. Juli 2023 (Az. 14 ME 64/23) das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover vom 14. März 2023 (Az. 3 A 1393/23) bestätigt, wonach es sich um eine erlaubnispflichtige Tageseinrichtung im Sinne von §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 45, 45a SGB VIII handelt, wenn in formal als Großtagespflegestellen bezeichneten Räumlichkeiten überwiegend mit angestellten Betreuungskräften Kindertagesbetreuung durchgeführt wird und dabei infolge der betreuungs- und arbeitsvertraglichen Ausgestaltung systematisch in Teilen des Tages eine Betreuung von Kindern durch eine ihnen vertraglich und persönlich nicht zugeordnete Betreuungskraft erfolgt. 

AG KSV - PK zu Sitzung gf Präsidien 2023 10 05

Immer neue Aufgaben, Reglementierung und Vorgaben bei fehlender Finanzierung und mangelndem Personal – die niedersächsischen Kommunen sehen sich als Lückenbüßer für Bund und Land. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine Politik des Machbaren statt ständig neuer Versprechungen. Konkrete Beispiele haben sie in einem Positionspapier aufgelistet. Für Krankenhausfinanzierung und Ärzteversorgung, Personalkosten und Investitionen in Kitas, Ganztagsbetreuung in den Schulen, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, Gelingen der Energiewende, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, Breitbandausbau und Digitalisierung der Verwaltung und anderes mehr sind auf zehn Seiten die Probleme kompakt dargestellt und Forderungen konkret formuliert. Das Papier wurde am heutigen Donnerstag bei einer gemeinsamen Sitzung der geschäftsführenden Präsidien der drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände beschlossen.

Für den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) erklärte Präsident Sven Ambrosy (Landkreis Friesland): „Das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit ist haarsträubend. Mit einer immensen Kraftanstrengung setzen die Kommunen um, was Bund und Land ihnen als Aufgaben auferlegen. Die Menschen erwarten, dass der Staat funktioniert. Die Kommunen wissen wo es klemmt und wie es funktioniert. Es braucht klare Prioritäten und eine klare Kommunikation: Fehlendes Personal und knappe Finanzen lassen keine neuen politischen Versprechungen zu.“

Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Präsident dies Niedersächsischen Städtetages (NST) hob hervor: „Keines der Probleme ist neu, jede Forderung schon einmal als solche für sich formuliert. Heute geht es in der Gesamtheit aber darum, eine konkret drohende Überforderung der Kommunalverwaltungen und nachfolgend auch der Stadtgesellschaften abzuwenden. Es geht um nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres Staates, des sozialen Friedens in unseren Städten und Gemeinden und des Vertrauens in unsere Demokratie. Das Positionspapier ist eine Agenda des Machbaren, wenn der Wille dazu bei Bund und Land dazu da ist. Die Kommunen sind bereit.“

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) Dr. Marco Trips gab zu bedenken: „Die großen gesellschaftlichen Herausforderungen sind vor allem in den Kommunen spürbar und betreffen die Menschen in den Ortschaften unmittelbar. Wir müssen uns kümmern, jeder auf seiner Ebene. Die Verantwortlichen vor Ort brauchen Unterstützung, stattdessen erleben wir immer kleinteiligere Vorschriften und neue Lasten. Wir Kommunen sind uns einig; es braucht aber alle staatlichen Ebenen.“

An dem gut zweistündigen Treffen nahm zeitweise auch der Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, teil. Er diskutierte mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern das Positionspapier und die Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Mielke sagte einen weiteren Austausch zu den gemeinsamen Herausforderungen zu.

Die gemeinsame Sitzung der geschäftsführenden Präsidien von NLT, NST und NSGB fand in dieser Form zum zweiten Mal statt. Sie ist Teil der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und dient der Standortbestimmung im landesweiten Diskurs. Die Sitzung fand im Haus der Region der Region Hannover statt.

Ansprechpartner:

NLT: Ulrich Lottmann Telefon 0511 879 53-18 E-Mail medien@nlt.de

NST: Stefan Wittkop Telefon 0511 36894-73 E-Mail wittkop@nst.de

NSGB: Dr. Stephan Meyn Telefon 0511 302 85-44 E-Mail meyn@nsgb.de

Pressefoto Glasfaserland

Für die Fortsetzung der Breitbandförderung in Niedersachsen setzt sich das Bündnis „Glasfaserland Niedersachen“ ein. Bund, Land und Kommunen haben in den vergangenen Jahren gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Ortschaften mit schnellem Internet vorangetrieben. 

Der angekündigte Förderstopp des Landes ab 2024 entzieht dieser bewährten Zusammenarbeit die Grundlage. Bei der Erschließung der Gebiete, in denen eigenwirtschaftliche Investitionen durch Telekommunikationsunternehmen nicht zu erwarten sind, trägt das Land bislang die Hälfte der verbleibenden Kosten, um die 50-prozentige Bundesförderung nutzen zu können. Fehlt dieser Anteil, können die Kommunen alleine die notwendigen Mittel nicht aufbringen. Das gefährdet den weiteren Ausbau als Ganzes, erreichte Erfolge werden aufs Spiel gesetzt.

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, erklärt: „Die jetzt noch schlecht erschlossenen Räume werden nur mit öffentlicher Förderung erreicht werden. Die Bundesmittel von über einer Milliarde Euro dürfen nicht in andere Bundesländer abfließen, die alle das Geld des Bundes nutzen. Das Land Niedersachsen muss sich zu seiner Verantwortung bekennen und die Förderung des Glasfaserausbaus weiterführen. Die digitale Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums darf nicht aufgrund falscher Prioritätensetzung gefährdet werden.“

Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen (IHKN), führt aus: „Die Anbindung mit Glasfaser ist für die Wirtschaft in Niedersachsen von entscheidender Bedeutung. Unsere digitale Infrastruktur ist ein Wettbewerbsfaktor, der für Ansiedlung, Arbeitsplätze und Standortattraktivität sorgt. Als Flächenland können wir es uns nicht leisten, unser Engagement auf halber Strecke zurückzufahren.“

Der Landesvorsitzende der Niedersächsischen Landjugend (NLJ), Hendrik Grafelmann, ergänzt: „Der Zugang zu schnellem Internet ist für uns unabdingbar. Ohne flächendeckenden Glasfaserausbau fehlt uns der Anschluss an Bildung, Ausbildung, Studium und sozialer Interaktion. Wer hier spart, macht das auf dem Rücken der jungen Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen.“

„Glasfaserland Niedersachsen“ ist ein Bündnis von Institutionen und Verbänden. Zum Bündnis gehören bislang:

  • LandesSportBund Niedersachsen
  • Niedersächsische Landjugend
  • Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband
  • Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e. V.
  • Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen
  • IHK Niedersachsen (IHKN)
  • Unternehmerverbände Niedersachsen
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) 
  • Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
  • Katholisches Büro Niedersachsen
  • Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
  • Niedersächsischer Städtetag
  • Niedersächsischer Landkreistag

Zum flächendeckenden Breitbandausbau in Niedersachsen gibt es keine Alternative. Schnelles Internet gehört zur Daseinsvorsorge und an jede Milchkanne. Alleine der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen wird das nicht erreichen. Das Bündnis fordert:

  1. Das Land muss seiner Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen gerecht werden.
  2. Die Förderung des Glasfaserausbaus durch das Land muss uneingeschränkt fortgesetzt werden.
  3. Die Bundesmittel für den Glasfaserausbau dürfen nicht verfallen oder ausschließlich anderen Ländern zugutekommen.
  4. Das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB) ist zu beauftragen, die Kommunen auch beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu beraten.

Nur durch die gemeinsame Anstrengung aller, Bund, Land und Kommunen, kann eine moderne Breitbandinfrastruktur auf- und ausgebaut werden, damit Stadt und Land in Niedersachsen Anschluss an die Zukunft haben.

Ansprechpersonen für Rückfragen:

  1. NLT: Ulrich Lottmann, Tel.: 0511 879 53 18, mobil: 0172 634 24 66, medien@nlt.de
  2. IHKN: Martina Noske, Tel.: 0511 920 901 20, mobil 0151 42663291, noske@ihk-n.de
  3. NLJ: Anne Dörgeloh, Tel.: 05162 903 500, doergeloh@nlj.de
Cover-NLT-Aktuell-31

Appell an das Land: Breitbandausbau gemeinsam voranbringen 

Für die Fortsetzung der Breitbandförderung in Niedersachsen setzt sich das Bündnis „Glasfaserland Niedersachen“ ein. Bund, Land und Kommunen haben in den vergangenen Jahren gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Ortschaften mit schnellem Internet vorangetrieben. Der angekündigte Förderstopp des Landes ab 2024 entzieht dieser bewährten Zusammenarbeit die Grundlage. Bei der Erschließung der Gebiete, in denen eigenwirtschaftliche Investitionen durch Telekommunikationsunternehmen nicht zu erwarten sind, trägt das Land bislang die Hälfte der verbleibenden Kosten, um die 50-prozentige Bundesförderung nutzen zu können. Fehlt dieser Anteil, können die Kommunen alleine die notwendigen Mittel nicht aufbringen. Das gefährdet den weiteren Ausbau als Ganzes, erreichte Erfolge werden aufs Spiel gesetzt. 

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, erklärte dazu heute vor der Landespressekonferenz: „Die jetzt noch schlecht erschlossenen Räume werden nur mit öffentlicher Förderung erreicht werden. Die Bundesmittel von über einer Milliarde Euro dürfen nicht in andere Bundesländer abfließen, die alle das Geld des Bundes nutzen. Das Land Niedersachsen muss sich zu seiner Verantwortung bekennen und die Förderung des Glasfaserausbaus weiterführen. Die digitale Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums darf nicht aufgrund falscher Prioritätensetzung gefährdet werden.“ 

Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen (IHKN), führte aus: „Die Anbindung mit Glasfaser ist für die Wirtschaft in Niedersachsen von entscheidender Bedeutung. Unsere digitale Infrastruktur ist ein Wettbewerbsfaktor, der für Ansiedlung, Arbeitsplätze und Standortattraktivität sorgt. Als Flächenland können wir es uns nicht leisten, unser Engagement auf halber Strecke zurückzufahren.“ 

Der Landesvorsitzende der Niedersächsischen Landjugend (NLJ), Hendrik Grafelmann, ergänzte: „Der Zugang zu schnellem Internet ist für uns unabdingbar. Ohne flächendeckenden Glasfaserausbau fehlt uns der Anschluss an Bildung, Ausbildung, Studium und sozialer Interaktion. Wer hier spart, macht das auf dem Rücken der jungen Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen.“ 

„Glasfaserland Niedersachsen“ ist ein Bündnis von Institutionen und Verbänden. Zum Bündnis gehören bislang:
– LandesSportBund Niedersachsen
– Niedersächsische Landjugend
– Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband
– Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen
– IHK Niedersachsen (IHKN)
– Unternehmerverbände Niedersachsen
– Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
– Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
– Niedersächsischer Städtetag
– Niedersächsischer Landkreistag 

Entscheidung von Minister Heil zur Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen 

Mit großer Erleichterung reagierte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf die Mitteilung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 28. September 2023, die Betreuung junger Arbeitssuchender unter 25 Jahren in der Zuständigkeit der Jobcenter zu belassen und nicht den Arbeitsagenturen zu übertragen. „Das ist eine sehr gute Nachricht aus Berlin. Die niedersächsischen Landkreise danken ausdrücklich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er auf die vielfachen Sorgen der Praxis reagiert hat“, erklärte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy in einer Pressemitteilung. „Damit bleiben bewährte Unterstützungssysteme für hilfebedürftige Menschen in Niedersachsen für den Übergang von Schule und Beruf bestehen“, führte er aus. 

„Der NLT und die niedersächsischen Landkreise hatten sich in den vergangenen Tagen intensiv dafür eingesetzt, dass die angekündigte Verlagerung der Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen vom SGB II ins SGB III nicht umgesetzt wird. Jetzt müssen wir sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die angekündigten Alternativen auf die Betreuung der davon betroffenen Menschen durch die Jobcenter haben“, ergänzte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer. 

Sitzung des DLT-Präsidiums am 26./27. September 2023 

Auf Einladung von Landrat Achim Schwickert fand die 312. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages am 26./27. September 2023 im Westerwaldkreis (RheinlandPfalz) statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen zahlreiche Fragestellungen der Gesundheits- und Sozialpolitik auf der Bundesebene. Das Präsidium verabschiedete ferner etliche Positionspapiere, u.a. zur Vereinfachung des steuerfinanzierten Sozialsystems und zu den Anforderungen an generationengerechte Pflegestrukturen. 

Breiten Raum nahm erwartungsgemäß erneut die aktuelle Situation der Flüchtlingszuwanderung ein. Es wurde dringend die Klärung der immer noch offenen Finanzierungsfragen durch den Bund angemahnt, insbesondere die weitere Übernahme des kommunalen Anteils an den Kosten der Unterkunft für die ukrainischen Vertriebenen im Jahr 2024. Die Flüchtlingsfrage gefährde politisch das Vertrauen der Bürger in den Staat. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Zuwanderung deutlich zu begrenzen und besser zu ordnen. National müsse ein wirksamerer Grenzschutz insbesondere an den Grenzen zu Tschechien und Polen erfolgen. 

Erneut hat das DLT-Präsidium die beabsichtigte Kindergrundsicherung kritisiert, zu dem das Bundeskabinett am Sitzungstag einen Beschluss gefasst hatte. Die Reform sei in weiten Teilen nicht nachvollziehbar, weise Widersprüche auf und sei unausgegoren. Das Präsidium appellierte an die Länder, diesem Vorhaben so nicht zuzustimmen. Bemerkenswerter Weise hat der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung vom gleichen Tage mitgeteilt, die SPD-Bundestagsfraktion werde den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht parlamentarisch beraten, solange Teile des Gesetzentwurfs wegen der nicht abgeschlossenen Rechtsförmlichkeitsprüfung unter Vorbehalt stehen. 

Änderungsantrag zum Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes 

Die Fraktionen der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Änderungsantrag (Vorlage 17 zu LT-Drs. 19/1598) zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzgesetzes in das Verfahren eingebracht. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände kann hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgeben. 

Zu den wesentlichen Änderungen des Änderungsantrages weist die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) auf Folgendes hin: Die bisher für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgesehenen Regelungen in § 3 Abs. 2 des Entwurfs sollen angepasst werden. Insbesondere der bisher vom NLT begrüßte ausdrückliche Ausschluss von Flächen mit einem Bodenwert von mehr 50 Punkten soll demnach entfallen. Der Ausschluss soll nunmehr anhand anderer Kriterien vorgenommen werden. 

Mit einem neuen Artikel 2 soll § 18 NKlimaG, der die Vorschriften zu Klimaschutzkonzepten und der Fördermittelberatung durch die Kommunen enthält und mit der Novelle 2022 in das Gesetz eingefügt worden ist, nunmehr um Regelungen zur Maßnahmenumsetzung ergänzt werden. Die in § 18 Abs. 1 NKlimaG genannten Kommunen sollen verpflichtet werden, Klimaschutzmaßnahmen, deren Umsetzung einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, ab dem 1. Januar 2026 zu initiieren und zu koordinieren. Zudem sollen diese Kommunen zu deren Überprüfung verpflichtet werden. Als Ausgleich sieht § 18 Abs. 3 Satz 3 (neu) NKlimaG vor, dass das Land den in § 18 Abs. 1 NKlimaG genannten Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe ab dem 1. Januar 2026 jährlich Mittel für eine halbe Vollzeitpersonalstelle der Entgeltgruppe 12 zuweist. 

Entsprechend der Finanzfolgenabschätzung des Gesetzes würde den Landkreisen und der Region Hannover daher eine Summe in Höhe von etwa 1,59 Millionen Euro jährlich zusätzlich zufließen. Der NLT hat bereits im Rahmen seiner ersten Stellungnahme darauf hingewiesen haben, dass für die Umsetzung der Maßnahmen – neben den hier (nur) geregelten Personalkosten – weitere erhebliche Kosten entstehen, die nicht alleine von den Kommunen getragen werden können. 

Mit einem neuen Artikel 6 soll § 12 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung, KomHKVO) dahingehend ergänzt werden, dass „externe Effekte berücksichtigt“ werden können. 

Arbeitsentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes 

Der Arbeitsentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist bekannt geworden. Es ist davon auszugehen, dass auf dieser Grundlage die abschließenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern stattfinden. 

Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit: Aufgrund des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Ende September des Jahres angekündigten Gesetzentwurfs hat am 25. September 2023 eine zusätzliche Sitzung des Gesundheitsausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) stattgefunden, an der die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS), Dr. Christine Arbogast, teilgenommen hat. Eine konkrete Bewertung des Arbeitsentwurfs des BMG zur Umsetzung der angestrebten Krankenhaus(finanzierungs)reform war aufgrund der Kürze des Bekanntwerdens und der komplexen Rechtsmaterie noch nicht möglich. Die Staatssekretärin kritisierte, dass während der Sommerpause nicht wie zwischen Bund und Ländern verabredet, in der gemeinsamen Redaktionsgruppe der Gesetzesentwurf erarbeitet worden sei. Stattdessen habe das BMG während der Sommerpause unabgestimmt ein – nicht zustimmungspflichtiges – Krankenhaustransparenzgesetz vorgelegt, mit dem die zwischen Bund und Ländern am 10. Juli 2023 geeinten Eckpunkte aushebelt werden und jetzt eigenständig einen Arbeitsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erarbeitet. Dieser müsse insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung und -planung in Niedersachsen intensiv geprüft werden. 

Tag der kommunalen Jobcenter 2023: Vorträge und Resolution 

Am 20./21. September 2023 fand der Tag der kommunalen Jobcenter in Berlin statt, der vom Deutschen Landkreistag und Deutschen Städtetag jährlich ausgerichtet wird. 200 Vertreterinnen und Vertreter aus den kommunalen Jobcentern, Gäste aus der Politik sowie von Bund und Ländern tauschten sich am ersten Tag zum thematischen Schwerpunkt „Mehr als eine Einstellungsfrage: Veränderungsprozesse und Personalmanagement“ aus. In der Fachveranstaltung ging es vor allem um diese Entwicklungen in Zeiten von Fachkräftemangel und Arbeitnehmermarkt. 

Die Programmpunkte drehten sich vor allem um die Frage, wie in einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasch weiterentwickelt und sich neue Herausforderungen stellen, eine effiziente und nachhaltige Arbeitsvermittlung gewährleistet werden kann. Dabei spielen gerade auch Fragen der Personalentwicklung und Mitarbeitendenbindung eine Rolle. 

Darüber hinaus hat der diesjährige Tag der kommunalen Jobcenter die seitens der Bundesregierung geplante U25-Reform thematisiert, wodurch Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeld aus ihren bewährten Hilfe- und Beratungsstrukturen herausgerissen würden, um im Bundeshaushaushalt Einsparungen zu erzielen. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag lehnten den Vorschlag entschieden ab. Der Tag der kommunalen Jobcenter 2023 zeigte deshalb der U25-Reform im Rahmen einer Fotoaktion die rote Karte und veröffentlichte eine Resolution mit dem Titel „Jugendliche nicht abhängen – U25-Reform die rote Karte zeigen!“. 

(Anmerkung: Vgl. dazu nunmehr den Bericht S. 2 in dieser Ausgabe) 

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachen 

Mit Schreiben vom 19. September 2023 hat der Landesbranddirektor Dieter Rohrberg über den Sachstand und den weiteren Weg bei der Ausbildung der Feuerwehren in Niedersachsen informiert. Im Wesentlichen wird auf die derzeitige Ausbildungssituation an der NLBK und auf die Einführung der neuen modularen Truppausbildung eingegangen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des gestiegenen Ausbildungsbedarfes die Kapazitäten nicht mehr ausreichend seien und geprüft wurde, welche Ausbildungsinhalte gestrafft und mit digitalen Anteilen zur Entlastung des Ehrenamtes angeboten werden können. Damit verbunden sei auch die Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschrift zwei (FwDV2) und entsprechend der niedersächsische Erlass dazu. So solle die bisher auf Lehrgangswochen ausgerichtete Ausbildung in eine modular aufgebaute handlungsorientierte Ausbildung umgestellt werden. So sei auch mit der bisherigen Truppführerausbildung verfahren worden, die nunmehr in die modulare Truppausbildung umgewandelt worden sei. 

Über die nächsten Schritte soll laufend informiert werden. Die Informationen sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) sollen auch auf der Homepage des NLBK abgerufen werden können. 

Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung erlassen, die den Ländern die Möglichkeit einräumt, Unternehmen zu beleihen und deren Mitarbeitende mit verkehrsrechtlichen Anordnungsbefugnissen auszustatten. Dadurch soll die Polizei entlastet werden. Die Verordnung ist zum 7. September 2023 in Kraft getreten. Die Regelungen bedürfen jedoch noch weiterer Umsetzungsmaßnahmen auf Landesebene. 

Konsultation der EU-Kommission zu Wolfsbeständen 

Der Deutsche Landkreistag hat im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zu Wolfsbeständen eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird auf die Implikationen des Bestandsaufwuchses in Teilen Deutschlands eingegangen und eine Änderung des Schutzstatus gefordert, um ein regionales Bestandsmanagement zu ermöglichen. 

Referentenentwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dem Deutschen Landkreistag den Referentenentwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) übersandt, mit der u.a. an die noch laufende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) angeknüpft werden soll. Mit der Änderung des StVG und der StVO sollen den Ländern und Kommunen laut Koalitionsvertrag mehr Entscheidungsspielräume eröffnet werden, um neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Darüber hinaus sehen die Änderungen eine Freistellung von NATO-Transporten vom Sonnund Feiertagsfahrverbot vor. 

Die Änderungen sehen keine flächendeckende Tempo 30-Regelung vor, die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 soll an bestimmten Stellen aber erleichtert werden, namentlich im unmittelbaren Bereich von Fußgängerübergängen, Kindergärten, Kitas und Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie zum „Lückenschluss“ zwischen zwei Tempo 30-Abschnitten, wenn diese Abschnitte nicht länger als 500 Meter sind, damit der Verkehr besser fließen kann. 

Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg unwirksam 

Mit Urteil vom 13. Juni 2023 (Az. 9 CN 2.22 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg i.B. für unwirksam erklärt. Bei Bewohnerparkgebühren handle es sich um Verwaltungsgebühren, die nur auf eine Rechtsverordnung und nicht auf eine kommunale Satzung gestützt werden könnten. Die Festsetzung der Gebühr müsse sich zudem auf Zwecke der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs beschränken, klimapolitische Lenkungszwecke und soziale Zwecke dürften gemäß § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG bei der Gebührenausgestaltung dagegen nicht verfolgt werden. 

Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vorgelegt. Mit der Änderung sollen ausdrückliche Vorgaben für die Untergrundspeicherung von Wasserstoff in die UVP-V Bergbau aufgenommen werden. Entsprechend sieht der Entwurf vor, dass für die Einspeicherung von Wasserstoff künftig die gleichen Vorgaben wie für die Einspeicherung von Erdgas gelten sollen. 

Änderung der BSI-Kritisverordnung 

Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) wurden die Sektoren Kritischer Infrastrukturen um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung ergänzt. Ziel der vorliegenden Änderungsverordnung ist es, die Einrichtungen, Anlagen oder Teile im Sektor Siedlungsabfallentsorgung zu bestimmen, die als Kritische Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes gelten. 

Als Schwellenwert wird, wie auch in den weiteren Sektoren, auf 500.000 zu versorgende Einwohner als Bezugszahl referenziert. Die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages hält diesen Wert im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung für deutlich überhöht und wird vorbehaltlich der eingehenden Stellungnahmen der Landkreise und der Region Hannover für eine Absenkung des Wertes eintreten. 

Kommunalbericht 2023 der Präsidentin des Niedersächsischen LRH 

Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs am 28. September 2023 den Kommunalbericht 2023 vorgestellt (LT-Drs. 19/2400). Für die Kreisebene von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen

– zur besseren Planung der Kindertagesbetreuung (S. 27 ff.),
– viele Schulformen – zu wenig Geld (S. 32 ff.),
– Vorfahrt fürs Fahrrad – kommunaler Radverkehr Niedersachsen gut aufgestellt (S. 38 ff.),
– Projektreihe Digitales Rathaus (S. 60) und
– Baustelle Cybersicherheit (S. 67 ff.). 

Die kommunalen Spitzenverbände wiesen auf sich eintrübende Finanzlage ab 2023 hin, die vom Kommunalbericht nicht erfasst sei, und auch auf weitere Folgen insbesondere des Fachkräftewandels. In der politischen Diskussion wurden insbesondere die Schwierigkeiten der Kindertagesstättenbedarfsplanung wie auch der Personalgewinnung insgesamt angesprochen. Auch die Digitalisierung und die Schwierigkeiten in der Umsetzung wurden erörtert. Des Weiteren wurde die tatsächliche Umsetzung einer wünschenswerten Umsetzung der Dritten Kraft in Kindertagesstätten diskutiert. 

2023 09 18 Viko SGB II U25 mit StS Leonie Gebers (BMAS) u.a.

Mit großer Erleichterung reagiert der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf die Mitteilung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Betreuung junger Arbeitssuchender unter 25 Jahren in der Zuständigkeit der Jobcenter zu belassen und nicht den Arbeitsagenturen zu übertragen. „Das ist eine sehr gute Nachricht aus Berlin. Die niedersächsischen Landkreise danken ausdrücklich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er auf die vielfachen Sorgen der Praxis reagiert hat“, erklärt NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy. „Damit bleiben bewährte Unterstützungssysteme für hilfebedürftige Menschen in Niedersachsen für den Übergang von Schule und Beruf bestehen“, führt er aus.

„Der NLT und die niedersächsischen Landkreise hatten sich in den vergangenen Tagen intensiv dafür eingesetzt, dass die angekündigte Verlagerung der Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen vom SGB II ins SGB III nicht umgesetzt wird. Jetzt müssen wir sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die angekündigten Alternativen auf die Betreuung der davon betroffenen Menschen durch die Jobcenter haben“, ergänzt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

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Anhörung zum Landeshaushalt 2024 und Haushaltsbegleitgesetz 2024 

Am 20. September 2023 fand im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt 2024 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2024 statt. Die kommunalen Spitzenverbände sahen den grundsätzlichen Bedarf einer neuen Priorisierung im Landeshaushalt. Während das Land seit 2022 Rekordüberschüsse einfahre und fest mit der Einhaltung der Schuldenbremse plane, rutschten die Kommunalfinanzen zunehmend ab. Änderungen im Gesamtfinanzgefüge seien daher dringend notwendig. Hierzu trugen sie insbesondere zu folgenden Punkten vor: 

a) Krankenhausfinanzierung
b) Breitbandausbau
c) Kita-Finanzierung
d) Schulischer Ganztag
e) Systembetreuung in Schulen 

Zusammenfassend stellten die Spitzenverbände fest, insgesamt führe die fehlende Ausfinanzierung gesamtstaatlich zu verantwortender Aufgaben die Kommunen in ein strukturelles Defizit, das sie durch Einsparungen allein nicht bewältigen könnten. Der eingeschlagene Weg führe mittelfristig dazu, dass Angebote der Daseinsvorsorge zurückgefahren statt erhalten würden. 

Zum konkreten Haushaltsplan 2024 des Landes (LT-Drs. 19/1900) gingen die kommunalen Spitzenverbände im Schwerpunkt auf die Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser ein. Begrüßt wurde, dass kurzfristige Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von zwei Milliarden Euro durch Verpflichtungsermächtigung bewilligt werden könnten. Dabei wurde allerdings die Gefahr gesehen, dass die kommunalen Krankenhausträger bei einem zeitnahen Baufortschritt in die Notwendigkeit der Zwischenfinanzierung geraten könnten, eil die Haushaltsmittel nur begrenzt in jährlichen Branchen zur Verfügung stünden. Im Übrigen wurde die zusätzliche kommunale Mitfinanzierung der Zuweisungen an das Sondervermögen in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich ab 2025 kritisch hinterfragt. 

Finanzstatusbericht (MF) und kommunaler Finanzbericht 

Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages nahmen die kommunalen Spitzenverbände zum Finanzstatusbericht des Finanzministeriums (MF) Stellung. Die kommunalen Spitzenverbände teilen die in dem Finanzbericht des MF geschilderten Entwicklungen ausdrücklich nicht. Sie sehen zum einen die deutlich positivere Tendenz der Finanzentwicklung des Landes gegenüber den Kommunen. Weiter kritisieren sie, dass das Land permanent seine Ausgaben durch eigene Gestaltung selbst massiv ausweitet, wie z.B. durch die extrem teure Einführung der Beitragsfreiheit in Kindergärten in der vergangenen Legislaturperiode und der jetzt vorgesehenen Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrerinnen und Lehrer mit jeweils jährlichen Haushaltsbelastungen in der vollen Jahreswirkung von dreistelligen Millionenbeträgen. 

Für die Kommunen und ihre notwendigen Aufgaben der Daseinsvorsorge stehe hingegen kein Geld mehr zur Verfügung. Finanziert würden die landespolitischen Zielsetzungen dabei seit Jahren auch durch die Kommunen, weil das Land seine Zuweisungen sowohl im Finanzausgleich als auch außerhalb in den vergangenen 30 Jahren um mehr als eine Milliarde jährlich ab 2024 gekürzt habe. Der kommunale Finanzausgleich sei auch aus diesem Grunde seit Jahren der niedrigste in allen 13 Flächenländern und liege mit 693 Euro je Einwohner um 270 Euro je Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt. Einzelheiten hierzu stehen im kommunalen Finanzbericht, der dem Niedersächsischen Landtag ebenfalls überreicht wurde. 

Schließlich fordern die kommunalen Spitzenverbände spätestens eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs, wenn es durch die Ergebnisse der Expertenkommission ab 2025 zu erheblichen interkommunalen Verschiebungen kommen sollte. 

Landkreise appellieren an Bund: Bewährtes Hilfesystem nicht zerschlagen 

Ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplantes Gesetz sorgt flächendeckend für große Unruhe bei Kommunen und Sozialverbänden in Niedersachsen. Vorgeblich um 900 Millionen Euro im Jahr einzusparen, soll die Zuständigkeit der Betreuung für unter 25-jährige Arbeitssuchende von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen übergehen. Was technisch klingt, zerschlägt in Wirklichkeit die bewährte vernetzte Hilfe für benachteiligte Jugendliche beim Übergang von Schule in den Beruf (vgl. bereits NLT-Aktuell 26/2023, S. 1). Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat am 18. September 2023 in einer Videokonferenz mit Staatssekretärin Leonie Gebers vom Bundesarbeitsministerium erneut dringlich an den Bund appelliert, das Vorhaben aufzugeben. 

„Der Schaden ist immens, ein Nutzen nicht zu erkennen. Deswegen lehnen alle, die sich mit der Thematik auskennen, dieses Vorhaben entschieden ab. In Niedersachsen würde ein seit 15 Jahren geknüpftes Netz zur Begleitung der besonders hilfebedürftigen Jugendlichen zerschnitten. Die Arbeitsagenturen können keine vergleichbar wirkungsvollen Angebote unterbreiten wie die Jobcenter. Die Maßnahmen der Jobcenter sind von längerer Dauer, ganzheitlicher und niedrigschwelliger. Sie müssen fortgeführt werden“, fordert der Präsident des NLT, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, in einer Pressemitteilung. 

„Eine fehlende Ausbildung oder Arbeitslosigkeit haben häufig etwas mit fehlender Schulbildung oder auch Sprachdefiziten zu tun, denen vorbeugend durch die kommunale Jugendhilfe und in den Schulen begegnet wird“, führte Landrat Peter Bohlmann, Vorsitzender des NLT-Jugend- und Sozialausschusses, Landkreis Verden aus. Daran müsse dann nahtlos die Arbeitsförderung u.a. in den kommunal verankerten Jobcentern anknüpfen. Wenn jetzt nach der Schule die Bundesagentur für die unter 25-Jährigen die Vermittlung und Förderung übernehmen solle, sei das gerade für die Betroffenen ein Betreuungsbruch und absolut schädlich. 

„Sinnvolle Maßnahmen wie Schuldner- und Suchtberatung ständen nicht mehr zur Verfügung“, stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer fest. „Der Bürgergeldbonus als Anreiz zur Teilnahme an bestimmten Maßnahmen entfiele. Das immer wieder betonte politische Ziel des Angebots von Leistungen aus einer Hand wird missachtet. Und wirkliche Einsparungen werden nicht erzielt, weil die finanziellen Lasten nur in das durch Beitragsgelder finanzierte System des SGB III verschoben werden. Langfristig drohen ,verlorene Jahre‘ bei den Hilfebedürftigen, die oftmals wieder zu den Jobcentern zurückkehren werden. Auch finanziell würde sich die beabsichtigte Maßnahme des Bundesgesetzgebers zu Lasten der Allgemeinheit auswirken“, so Meyer. 

Entwurf der Fachkräftestrategie der Fachkräfteinitiative Niedersachsen 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat in der Sitzung der Lenkungsgruppe der Fachkräfteinitiative Niedersachsen (FKI) am 12. September 2023 seine Überlegungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteinitiative in der Legislaturperiode 2022 bis 2027 weiter konkretisiert, einem Abgleich mit den Partnern unterzogen und der Schlussfassung zugesteuert. Der Aktualitätsbezug soll aus Sicht der Landesregierung und der Arbeitsmarktakteure neu eingeordnet werden. Ein berufs- und branchenspezifischer Schwerpunkt zeichnet sich aber ab. Als neue Handlungsfelder hat das Land unter anderem ausgemacht: 

  • Ausbildung zeitgemäß stärken, 
  • Weiterbildung zielgerichtet ausbauen, 
  • inländische Potentiale noch stärker nutzen, 
  • Zuwanderung, Anerkennung und Willkommenskultur gestalten, 
  • Arbeitsqualität, Arbeitskultur und Beschäftigungsfähigkeit sichern. 

Hinsichtlich der erfassten Branchen wird eine deutliche Ausweitung in den Blick genommen, die die bisherige berufsspezifische Betrachtung im Bereich IT, Gesundheits- und Erziehungsberufe deutlich erweitert auf den gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialpflegeberufe, den Bereich Energie und Klima, Handwerk, Tourismuslogistik und weitere; dies knüpft an den Koalitionsvertrag an. 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat gemeinsam mit weiteren Akteuren den Ansatz und die Neuausrichtung grundsätzlich positiv bewertet. Zur jüngsten Fassung hat der NLT aber insbesondere das Vorhaben einer zentralen Ausländerbehörde sowie die fehlende Ausrichtung gegen die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte kritisiert. 

Breitbandausbau: Vereinbarung des Wirtschaftsministeriums 

Mit E-Mail vom 18. Juli 2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) die niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover sowie die kreisfreien Städte darüber informiert, dass es keine weitere Landesförderung zur Kofinanzierung der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ geben wird. Zur Begründung verwies das MW auf die Ergebnisse der Haushaltsklausur der niedersächsischen Landesregierung und eine daraufhin erfolgte Umpriorisierung der Mittel. Dieser unangekündigte und nicht vorhersehbare Wegfall der Kofinanzierung des Breitbandausbaues wird durch den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) als massiver Vertrauensbruch und fatales Signal gewertet. 

Mit Pressemitteilung vom 13. September 2023 hat das MW nun mitgeteilt, dass es mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus in Niedersachsen unterzeichnet hat. Ziel ist es laut Pressemitteilung, die Breitbandversorgung zu verbessern, die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem Land zu intensivieren und den Ausbau in Niedersachsen weiter zu beschleunigen (zur Pressemitteilung: https://link.nlt.de/zq4k). 

Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle kann eine solche Absichtserklärung („Letter of Intent“, LOI) vor dem Hintergrund des geltenden Zuwendungs- und Vergaberechts grundsätzlich nicht ausreichen, um den Glasfaserausbau in Gebieten sicherzustellen, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht darstellbar ist. So ergibt sich auch aus dem LOI zwischen MW und Deutsche Glasfaser keine Verpflichtung zur Erschließung der bisher nicht oder unterversorgten Gebiete. 

Für Irritationen sorgt zudem, dass der LOI unter Ziffer 3b die Zusage des MW enthält, sich für eine möglichst unbürokratische Förderung einzusetzen und neue Fördermodelle für notwendig zu erachten, die als Ergänzung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau angesehen werden. Die Möglichkeit einer solchen ggf. angepassten Fortführung der Förderung wurde vom MW bisher stets verneint. 

Breitband- und Mobilfunkversorgung in ländlichen Räumen 

Im Jahr 2025 laufen die Nutzungsrechte für eine Reihe von Frequenzen für die Mobilfunknutzung aus. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Konsultationspapier vorgelegt. Danach beabsichtigt die BNetzA, aktuell auf ein Vergabeverfahren zu verzichten und die bestehenden Frequenznutzungsrechte vorübergehend bis Ende 2033 zu verlängern. Die Verlängerung soll mit Auflagen zur Stärkung des Wettbewerbs sowie mit Versorgungsauflagen kombiniert werden. 

Der Deutsche Landkreistag hat sich in der Vergangenheit stets dagegen ausgesprochen, bestehende Frequenznutzungsrechte schlicht zu verlängern. Diese Haltung war von der Sorge getragen, dass in diesem Rahmen weniger Möglichkeiten bestehen könnten, durch Auflagen die Versorgung der ländlichen Räume zu gewährleisten. 

Mit ihrem jetzt vorgelegten Konsultationspapier will die BNetzA zwar vorübergehend auf eine Vergabe verzichten, zugleich aber von der ihr durch die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, Versorgungsauflagen auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vorzusehen. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Durchführung einer Versteigerung mithin nicht mehr zwingend erforderlich. 

Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2024 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2024 beschlossen. Damit steigt der Regelbedarf für alleinlebende Volljährige im SGB II/SGB XII um 61 Euro auf 563 Euro. Darüber hinaus ist eine Fortschreibung der Werte für den persönlichen Schulbedarf vorgesehen. 

Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung (Mischindex) beträgt +9,07 Prozent. Dabei betrug die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise +10,6 Prozent, für die Nettolöhne und -gehälter betrug die Veränderungsrate hingegen +5,5 Prozent. Hinsichtlich der ergänzenden Fortschreibung ergibt sich eine Veränderungsrate von +9,9 Prozent. Die sich aus beiden Berechnungsschritten ergebende vergleichsweise hohe Fortschreibung geht auf die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zurück. Diese berücksichtigt die Preisentwicklung ausschließlich derjenigen Güter und Dienstleistungen, die für die Höhe der Regelbedarfe berücksichtigt worden sind. Aufgrund der hohen Preissteigerungsraten bei Lebensmitteln weist dieser spezielle Preisindex höhere Steigerungsraten auf als der deutlich mehr Güter und Dienstleistungen umfassende allgemeine Verbraucherpreisindex. 

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im Kalenderjahr 2024 im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. 

Durch diese Erhöhungen entstehen im SGB XII Mehraufwendungen von insgesamt rund 1,03 Milliarden Euro (rund 110 Millionen Euro in der Hilfe zum Lebensunterhalt, rund 920 Millionen Euro in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Für das SGB II wird mit Mehrausgaben i.H.v. ca. 3,49 Milliarden Euro gerechnet, wovon etwa 3,41 Milliarden Euro auf den Bund und rund 80 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Im Bereich des AsylbLG weist der Entwurf 268 Millionen Euro Mehrkosten für Länder und Kommunen aus. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 20. Oktober 2023. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt bis zum 31. Oktober 2023. 

Abfrage zu Fahrradschutzstreifen außerorts 

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) ist an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) herangetreten und hat um Prüfung der Zulassung von Fahrrad-Schutzstreifen außerorts auf Nebenstrecken in Niedersachsen gebeten. Eine solche Bitte gab es bereits 2020. Die Jetzige erfolgte im Lichte eines aktuellen Erlasses des Landes Baden-Württemberg zu Schutzstreifen für den Radverkehr auf Außerorts-Straßen vom 26. Januar 2023. 

Erfreulicherweise hat das MW zugesagt, eine vertretbare straßenrechtliche Realisierung unter Einbindung des Niedersächsischen Radwegekonzepts 2026 zu prüfen, wenn eine Übersicht von Streckenabschnitten vorliegt, bei denen ein Bedarf an solchen Schutzstreifen aufgezeigt wird. Nachdem das MW bisher die Schutzstreifen außerorts auf Nebenstrecken kategorisch abgelehnt hat, ist nunmehr eine leichte Öffnung in der Haltung erkennbar. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages hat in dieser Angelegenheit eine Umfrage bei den Mitgliedern eingeleitet. 

Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben 

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags führt eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften durch. Mit dem Entwurf soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) ermächtigt werden, die für die Regulierung der Stromnetzentgelte maßgeblichen Festsetzungen selbst zu treffen. Die BNetzA würde damit auch die Möglichkeit zu einer Reform des Systems der Netzentgelte erhalten, durch die derzeit aufgrund hoher Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien mit hohen Netzentgelten konfrontieren Regionen entlastet werden könnten. 

Der Umwelt- und Planungsausschuss sowie der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Landkreistages haben sich mit dieser Problematik in ihren jüngsten Sitzungen befasst und gefordert, dass die besonders durch den Ausbau erneuerbarer Energien belasteten ländlichen Räume nicht länger auch die höchsten Netzentgelte leisten sollten. Sie haben die BNetzA zu einer Reform der Netzentgeltregulierung aufgefordert, die zu einer gerechteren Verteilung der mit dem durch die weiter voranschreitende Energiewende verbundenen Kosten des Netzausbaus führt. Als mögliche Lösungsansätze kommen insoweit – analog zur Regulierung der Netzentgelte für die Übertragungsnetze – ein bundesweit einheitliches Entgelt, aber auch eine bundesweite Wälzung der spezifischen, durch die Energiewende ausgelösten Netzkosten oder eine Beteiligung der Einspeiser an der Finanzierung der Netzinfrastrukturen in Betracht.