Der Rettungsdienst funktioniert. Während andere Bereiche der Gesundheitsversorgung zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert sind, gibt es bei lebensbedrohlichen Notfällen unter der Rufnummer 112 schnell und zuverlässig Hilfe. Dies ist durch Pläne des Bundes zur Verlagerung von Zuständigkeiten und für zentrale Vorgaben bedroht. Deshalb hat sich am 16. September 2024 das Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 2.0“ gebildet. Dabei handelt es sich um die Neuauflage eines breiten Zusammenschlusses von Akteuren rund um den Rettungsdienst, der bereits 2019 in Erscheinung getreten war. Viele Akteure aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Organisationen haben bereits ihre Mitwirkung in der Neuauflage des Bündnisses erklärt. Es ist weiterhin offen insbesondere für Träger und Leistungserbringer auf Landes- und kommunaler Ebene im Rettungsdienst. Das Bündnis ist erreichbar unter: rettungsdienst@nlt.de.
»Die Pläne der Bundesregierung, die Zuständigkeiten des Rettungsdienstes auf die Bundesebene zu verlagern und zentrale Vorgaben durch den Bund einzuführen, hätten tiefgreifende Auswirkungen auf die Struktur der Notfallversorgung zur Folge und stellen gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Länder in Frage. Der Rettungsdienst hat sich als elementare Landes- beziehungsweise Kommunalaufgabe bewährt! Die wesentlichen Merkmale und Stärken liegen insbesondere in der regionalen Verankerung, verbunden mit einer spezifischen Planung und individuellen Lösungen vor Ort. Dadurch wird besonders in ländlichen oder strukturschwachen Regionen die passgenaue Versorgung der Menschen gewährleistet. Diese Sicherheit darf jetzt nicht durch einen Alleingang des Bundes, unausgereifte oder überhastete Reformen gefährdet werden.«
»Neben einer unausgegorenen Krankenhausreform, die neben vielen weiteren Punkten daran krankt, dass der Bundesgesundheits-minister seiner Pflicht zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser nicht nachkommt, brauchen wir nicht noch eine weitere Schnellschuss-Reform. Im Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr der Länder und kommunaler Aufgabe der Daseinsvorsorge arbeiten viele Menschen und Organisationen seit Jahrzehnten erfolgreich zum Schutz der Bevölkerung zusammen. Dieses gut funktionierende und ortsnahe System darf nicht durch Zuständigkeitsverlagerungen, zentrale Vorgaben aus Berlin und den Entzug von Finanzmitteln gefährdet werden.«
»Der Rettungsdienst wird getragen von der engen Zusammenarbeit der kommunalen Träger mit den Hilfsorganisationen und einem dahinterstehenden integrierten Hilfeleistungssystem haupt- und ehrenamtlicher Einsatzkräfte. Diese bewährten Strukturen zur Rettung von Menschenleben und zum Schutz unserer Bevölkerung in Krisen und Katastrophen dürfen nicht durch bundesweite Vorgaben beeinträchtigt werden, die niemand braucht. Der Bund therapiert mit seinen Reformversuchen den falschen Patienten, denn die Probleme des Rettungsdienstes resultieren aus der Überlastung der anderen Sektoren der Notfallversorgung.«
»Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll die Hände von den Landeszuständigkeiten lassen. Der Rettungsdienst ist Kernbestandteil der Gefahrenabwehr nach Landesrecht und der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese integrierte Hilfeleistung bei allen Notfällen verantworten erfolgreich die Landtage und Kommunen seit Jahrzehnten mit hoher demokratischer Legitimation. Der sensible Bereich der Rettung von Menschenleben darf nicht durch eine unausgegorene Reform mit Änderungsanträgen im Vorbeigehen gefährdet werden.«
Joachim Schwind, Geschäftsführer NLT