NLT-Aktuell – Ausgabe 31

Appell an das Land: Breitbandausbau gemeinsam voranbringen 

Für die Fortsetzung der Breitbandförderung in Niedersachsen setzt sich das Bündnis „Glasfaserland Niedersachen“ ein. Bund, Land und Kommunen haben in den vergangenen Jahren gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Ortschaften mit schnellem Internet vorangetrieben. Der angekündigte Förderstopp des Landes ab 2024 entzieht dieser bewährten Zusammenarbeit die Grundlage. Bei der Erschließung der Gebiete, in denen eigenwirtschaftliche Investitionen durch Telekommunikationsunternehmen nicht zu erwarten sind, trägt das Land bislang die Hälfte der verbleibenden Kosten, um die 50-prozentige Bundesförderung nutzen zu können. Fehlt dieser Anteil, können die Kommunen alleine die notwendigen Mittel nicht aufbringen. Das gefährdet den weiteren Ausbau als Ganzes, erreichte Erfolge werden aufs Spiel gesetzt. 

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, erklärte dazu heute vor der Landespressekonferenz: „Die jetzt noch schlecht erschlossenen Räume werden nur mit öffentlicher Förderung erreicht werden. Die Bundesmittel von über einer Milliarde Euro dürfen nicht in andere Bundesländer abfließen, die alle das Geld des Bundes nutzen. Das Land Niedersachsen muss sich zu seiner Verantwortung bekennen und die Förderung des Glasfaserausbaus weiterführen. Die digitale Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums darf nicht aufgrund falscher Prioritätensetzung gefährdet werden.“ 

Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen (IHKN), führte aus: „Die Anbindung mit Glasfaser ist für die Wirtschaft in Niedersachsen von entscheidender Bedeutung. Unsere digitale Infrastruktur ist ein Wettbewerbsfaktor, der für Ansiedlung, Arbeitsplätze und Standortattraktivität sorgt. Als Flächenland können wir es uns nicht leisten, unser Engagement auf halber Strecke zurückzufahren.“ 

Der Landesvorsitzende der Niedersächsischen Landjugend (NLJ), Hendrik Grafelmann, ergänzte: „Der Zugang zu schnellem Internet ist für uns unabdingbar. Ohne flächendeckenden Glasfaserausbau fehlt uns der Anschluss an Bildung, Ausbildung, Studium und sozialer Interaktion. Wer hier spart, macht das auf dem Rücken der jungen Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen.“ 

„Glasfaserland Niedersachsen“ ist ein Bündnis von Institutionen und Verbänden. Zum Bündnis gehören bislang:
– LandesSportBund Niedersachsen
– Niedersächsische Landjugend
– Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband
– Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen
– IHK Niedersachsen (IHKN)
– Unternehmerverbände Niedersachsen
– Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
– Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
– Niedersächsischer Städtetag
– Niedersächsischer Landkreistag 

Entscheidung von Minister Heil zur Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen 

Mit großer Erleichterung reagierte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf die Mitteilung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 28. September 2023, die Betreuung junger Arbeitssuchender unter 25 Jahren in der Zuständigkeit der Jobcenter zu belassen und nicht den Arbeitsagenturen zu übertragen. „Das ist eine sehr gute Nachricht aus Berlin. Die niedersächsischen Landkreise danken ausdrücklich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass er auf die vielfachen Sorgen der Praxis reagiert hat“, erklärte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy in einer Pressemitteilung. „Damit bleiben bewährte Unterstützungssysteme für hilfebedürftige Menschen in Niedersachsen für den Übergang von Schule und Beruf bestehen“, führte er aus. 

„Der NLT und die niedersächsischen Landkreise hatten sich in den vergangenen Tagen intensiv dafür eingesetzt, dass die angekündigte Verlagerung der Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen vom SGB II ins SGB III nicht umgesetzt wird. Jetzt müssen wir sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die angekündigten Alternativen auf die Betreuung der davon betroffenen Menschen durch die Jobcenter haben“, ergänzte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer. 

Sitzung des DLT-Präsidiums am 26./27. September 2023 

Auf Einladung von Landrat Achim Schwickert fand die 312. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages am 26./27. September 2023 im Westerwaldkreis (RheinlandPfalz) statt. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen zahlreiche Fragestellungen der Gesundheits- und Sozialpolitik auf der Bundesebene. Das Präsidium verabschiedete ferner etliche Positionspapiere, u.a. zur Vereinfachung des steuerfinanzierten Sozialsystems und zu den Anforderungen an generationengerechte Pflegestrukturen. 

Breiten Raum nahm erwartungsgemäß erneut die aktuelle Situation der Flüchtlingszuwanderung ein. Es wurde dringend die Klärung der immer noch offenen Finanzierungsfragen durch den Bund angemahnt, insbesondere die weitere Übernahme des kommunalen Anteils an den Kosten der Unterkunft für die ukrainischen Vertriebenen im Jahr 2024. Die Flüchtlingsfrage gefährde politisch das Vertrauen der Bürger in den Staat. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Zuwanderung deutlich zu begrenzen und besser zu ordnen. National müsse ein wirksamerer Grenzschutz insbesondere an den Grenzen zu Tschechien und Polen erfolgen. 

Erneut hat das DLT-Präsidium die beabsichtigte Kindergrundsicherung kritisiert, zu dem das Bundeskabinett am Sitzungstag einen Beschluss gefasst hatte. Die Reform sei in weiten Teilen nicht nachvollziehbar, weise Widersprüche auf und sei unausgegoren. Das Präsidium appellierte an die Länder, diesem Vorhaben so nicht zuzustimmen. Bemerkenswerter Weise hat der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung vom gleichen Tage mitgeteilt, die SPD-Bundestagsfraktion werde den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht parlamentarisch beraten, solange Teile des Gesetzentwurfs wegen der nicht abgeschlossenen Rechtsförmlichkeitsprüfung unter Vorbehalt stehen. 

Änderungsantrag zum Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes 

Die Fraktionen der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Änderungsantrag (Vorlage 17 zu LT-Drs. 19/1598) zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzgesetzes in das Verfahren eingebracht. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände kann hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgeben. 

Zu den wesentlichen Änderungen des Änderungsantrages weist die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) auf Folgendes hin: Die bisher für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgesehenen Regelungen in § 3 Abs. 2 des Entwurfs sollen angepasst werden. Insbesondere der bisher vom NLT begrüßte ausdrückliche Ausschluss von Flächen mit einem Bodenwert von mehr 50 Punkten soll demnach entfallen. Der Ausschluss soll nunmehr anhand anderer Kriterien vorgenommen werden. 

Mit einem neuen Artikel 2 soll § 18 NKlimaG, der die Vorschriften zu Klimaschutzkonzepten und der Fördermittelberatung durch die Kommunen enthält und mit der Novelle 2022 in das Gesetz eingefügt worden ist, nunmehr um Regelungen zur Maßnahmenumsetzung ergänzt werden. Die in § 18 Abs. 1 NKlimaG genannten Kommunen sollen verpflichtet werden, Klimaschutzmaßnahmen, deren Umsetzung einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, ab dem 1. Januar 2026 zu initiieren und zu koordinieren. Zudem sollen diese Kommunen zu deren Überprüfung verpflichtet werden. Als Ausgleich sieht § 18 Abs. 3 Satz 3 (neu) NKlimaG vor, dass das Land den in § 18 Abs. 1 NKlimaG genannten Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe ab dem 1. Januar 2026 jährlich Mittel für eine halbe Vollzeitpersonalstelle der Entgeltgruppe 12 zuweist. 

Entsprechend der Finanzfolgenabschätzung des Gesetzes würde den Landkreisen und der Region Hannover daher eine Summe in Höhe von etwa 1,59 Millionen Euro jährlich zusätzlich zufließen. Der NLT hat bereits im Rahmen seiner ersten Stellungnahme darauf hingewiesen haben, dass für die Umsetzung der Maßnahmen – neben den hier (nur) geregelten Personalkosten – weitere erhebliche Kosten entstehen, die nicht alleine von den Kommunen getragen werden können. 

Mit einem neuen Artikel 6 soll § 12 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung, KomHKVO) dahingehend ergänzt werden, dass „externe Effekte berücksichtigt“ werden können. 

Arbeitsentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes 

Der Arbeitsentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist bekannt geworden. Es ist davon auszugehen, dass auf dieser Grundlage die abschließenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern stattfinden. 

Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit: Aufgrund des vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Ende September des Jahres angekündigten Gesetzentwurfs hat am 25. September 2023 eine zusätzliche Sitzung des Gesundheitsausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) stattgefunden, an der die Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS), Dr. Christine Arbogast, teilgenommen hat. Eine konkrete Bewertung des Arbeitsentwurfs des BMG zur Umsetzung der angestrebten Krankenhaus(finanzierungs)reform war aufgrund der Kürze des Bekanntwerdens und der komplexen Rechtsmaterie noch nicht möglich. Die Staatssekretärin kritisierte, dass während der Sommerpause nicht wie zwischen Bund und Ländern verabredet, in der gemeinsamen Redaktionsgruppe der Gesetzesentwurf erarbeitet worden sei. Stattdessen habe das BMG während der Sommerpause unabgestimmt ein – nicht zustimmungspflichtiges – Krankenhaustransparenzgesetz vorgelegt, mit dem die zwischen Bund und Ländern am 10. Juli 2023 geeinten Eckpunkte aushebelt werden und jetzt eigenständig einen Arbeitsentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erarbeitet. Dieser müsse insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung und -planung in Niedersachsen intensiv geprüft werden. 

Tag der kommunalen Jobcenter 2023: Vorträge und Resolution 

Am 20./21. September 2023 fand der Tag der kommunalen Jobcenter in Berlin statt, der vom Deutschen Landkreistag und Deutschen Städtetag jährlich ausgerichtet wird. 200 Vertreterinnen und Vertreter aus den kommunalen Jobcentern, Gäste aus der Politik sowie von Bund und Ländern tauschten sich am ersten Tag zum thematischen Schwerpunkt „Mehr als eine Einstellungsfrage: Veränderungsprozesse und Personalmanagement“ aus. In der Fachveranstaltung ging es vor allem um diese Entwicklungen in Zeiten von Fachkräftemangel und Arbeitnehmermarkt. 

Die Programmpunkte drehten sich vor allem um die Frage, wie in einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasch weiterentwickelt und sich neue Herausforderungen stellen, eine effiziente und nachhaltige Arbeitsvermittlung gewährleistet werden kann. Dabei spielen gerade auch Fragen der Personalentwicklung und Mitarbeitendenbindung eine Rolle. 

Darüber hinaus hat der diesjährige Tag der kommunalen Jobcenter die seitens der Bundesregierung geplante U25-Reform thematisiert, wodurch Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeld aus ihren bewährten Hilfe- und Beratungsstrukturen herausgerissen würden, um im Bundeshaushaushalt Einsparungen zu erzielen. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag lehnten den Vorschlag entschieden ab. Der Tag der kommunalen Jobcenter 2023 zeigte deshalb der U25-Reform im Rahmen einer Fotoaktion die rote Karte und veröffentlichte eine Resolution mit dem Titel „Jugendliche nicht abhängen – U25-Reform die rote Karte zeigen!“. 

(Anmerkung: Vgl. dazu nunmehr den Bericht S. 2 in dieser Ausgabe) 

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachen 

Mit Schreiben vom 19. September 2023 hat der Landesbranddirektor Dieter Rohrberg über den Sachstand und den weiteren Weg bei der Ausbildung der Feuerwehren in Niedersachsen informiert. Im Wesentlichen wird auf die derzeitige Ausbildungssituation an der NLBK und auf die Einführung der neuen modularen Truppausbildung eingegangen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des gestiegenen Ausbildungsbedarfes die Kapazitäten nicht mehr ausreichend seien und geprüft wurde, welche Ausbildungsinhalte gestrafft und mit digitalen Anteilen zur Entlastung des Ehrenamtes angeboten werden können. Damit verbunden sei auch die Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschrift zwei (FwDV2) und entsprechend der niedersächsische Erlass dazu. So solle die bisher auf Lehrgangswochen ausgerichtete Ausbildung in eine modular aufgebaute handlungsorientierte Ausbildung umgestellt werden. So sei auch mit der bisherigen Truppführerausbildung verfahren worden, die nunmehr in die modulare Truppausbildung umgewandelt worden sei. 

Über die nächsten Schritte soll laufend informiert werden. Die Informationen sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) sollen auch auf der Homepage des NLBK abgerufen werden können. 

Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung erlassen, die den Ländern die Möglichkeit einräumt, Unternehmen zu beleihen und deren Mitarbeitende mit verkehrsrechtlichen Anordnungsbefugnissen auszustatten. Dadurch soll die Polizei entlastet werden. Die Verordnung ist zum 7. September 2023 in Kraft getreten. Die Regelungen bedürfen jedoch noch weiterer Umsetzungsmaßnahmen auf Landesebene. 

Konsultation der EU-Kommission zu Wolfsbeständen 

Der Deutsche Landkreistag hat im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zu Wolfsbeständen eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird auf die Implikationen des Bestandsaufwuchses in Teilen Deutschlands eingegangen und eine Änderung des Schutzstatus gefordert, um ein regionales Bestandsmanagement zu ermöglichen. 

Referentenentwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dem Deutschen Landkreistag den Referentenentwurf für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) übersandt, mit der u.a. an die noch laufende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) angeknüpft werden soll. Mit der Änderung des StVG und der StVO sollen den Ländern und Kommunen laut Koalitionsvertrag mehr Entscheidungsspielräume eröffnet werden, um neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Darüber hinaus sehen die Änderungen eine Freistellung von NATO-Transporten vom Sonnund Feiertagsfahrverbot vor. 

Die Änderungen sehen keine flächendeckende Tempo 30-Regelung vor, die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 soll an bestimmten Stellen aber erleichtert werden, namentlich im unmittelbaren Bereich von Fußgängerübergängen, Kindergärten, Kitas und Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie zum „Lückenschluss“ zwischen zwei Tempo 30-Abschnitten, wenn diese Abschnitte nicht länger als 500 Meter sind, damit der Verkehr besser fließen kann. 

Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg unwirksam 

Mit Urteil vom 13. Juni 2023 (Az. 9 CN 2.22 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg i.B. für unwirksam erklärt. Bei Bewohnerparkgebühren handle es sich um Verwaltungsgebühren, die nur auf eine Rechtsverordnung und nicht auf eine kommunale Satzung gestützt werden könnten. Die Festsetzung der Gebühr müsse sich zudem auf Zwecke der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs beschränken, klimapolitische Lenkungszwecke und soziale Zwecke dürften gemäß § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG bei der Gebührenausgestaltung dagegen nicht verfolgt werden. 

Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vorgelegt. Mit der Änderung sollen ausdrückliche Vorgaben für die Untergrundspeicherung von Wasserstoff in die UVP-V Bergbau aufgenommen werden. Entsprechend sieht der Entwurf vor, dass für die Einspeicherung von Wasserstoff künftig die gleichen Vorgaben wie für die Einspeicherung von Erdgas gelten sollen. 

Änderung der BSI-Kritisverordnung 

Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) wurden die Sektoren Kritischer Infrastrukturen um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung ergänzt. Ziel der vorliegenden Änderungsverordnung ist es, die Einrichtungen, Anlagen oder Teile im Sektor Siedlungsabfallentsorgung zu bestimmen, die als Kritische Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes gelten. 

Als Schwellenwert wird, wie auch in den weiteren Sektoren, auf 500.000 zu versorgende Einwohner als Bezugszahl referenziert. Die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages hält diesen Wert im Bereich der Siedlungsabfallentsorgung für deutlich überhöht und wird vorbehaltlich der eingehenden Stellungnahmen der Landkreise und der Region Hannover für eine Absenkung des Wertes eintreten. 

Kommunalbericht 2023 der Präsidentin des Niedersächsischen LRH 

Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs am 28. September 2023 den Kommunalbericht 2023 vorgestellt (LT-Drs. 19/2400). Für die Kreisebene von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen

– zur besseren Planung der Kindertagesbetreuung (S. 27 ff.),
– viele Schulformen – zu wenig Geld (S. 32 ff.),
– Vorfahrt fürs Fahrrad – kommunaler Radverkehr Niedersachsen gut aufgestellt (S. 38 ff.),
– Projektreihe Digitales Rathaus (S. 60) und
– Baustelle Cybersicherheit (S. 67 ff.). 

Die kommunalen Spitzenverbände wiesen auf sich eintrübende Finanzlage ab 2023 hin, die vom Kommunalbericht nicht erfasst sei, und auch auf weitere Folgen insbesondere des Fachkräftewandels. In der politischen Diskussion wurden insbesondere die Schwierigkeiten der Kindertagesstättenbedarfsplanung wie auch der Personalgewinnung insgesamt angesprochen. Auch die Digitalisierung und die Schwierigkeiten in der Umsetzung wurden erörtert. Des Weiteren wurde die tatsächliche Umsetzung einer wünschenswerten Umsetzung der Dritten Kraft in Kindertagesstätten diskutiert.