Kinderbetreuung Themenbild

Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) sind richtig, aber unzureichend. Sie werden in dieser Form bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten wenig helfen, so die kommunalen Spitzenverbände. Der aktuelle Gesetzentwurf ändert nichts daran, dass Kindertagesstätten ihre Öffnungszeiten einschränken und temporär Gruppen schließen müssen. Eltern müssen weiterhin mit kurzfristigen und nicht planbaren Einschränkungen bei der Betreuung ihrer Kinder rechnen.

„Zentral ist für uns das Anliegen, die Kindertagesstätten trotz des unbestreitbaren Fachkräftemangels möglichst geöffnet zu halten. Das kann nur gelingen, wenn außerhalb einer vierstündigen Kernzeit eine flexible Betreuung der Kinder ermöglicht wird. Dem wird auch die äußerst komplizierte beabsichtigte Neuregelung nicht gerecht. Hier erwarten wir eine deutliche Nachsteuerung im parlamentarischen Verfahren,“ stellt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages fest.

„Wir sind enttäuscht, dass unsere Vorschläge zur Sicherstellung der Betreuung am Ende ohne Reaktion des zuständigen Ministeriums im Sande verlaufen sind. Wir halten insbesondere nichts von den umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen für pädagogische Assistenzkräfte, die nunmehr als pädagogische Fachkraft eingesetzt werden können. Wie sollen die Kommunen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sich trotz langjähriger Berufserfahrung so umfangreich weiterzubilden? Wann und wo stellt das Land die erforderlichen Kapazitäten für diese Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung? Mir scheint das ein allzu großes Zugeständnis an Gewerkschaften und Trägerverbände. In der Praxis wird das nicht funktionieren“, erklärt Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.

Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, hält fest: „In etlichen Gesprächen haben wir der Ministerin die Dramatik der Situation geschildert. Im Ergebnis wird ein bisschen an Details gefeilt. Das bestehende System der Kinderbetreuung ist jedoch mittlerweile in seinem Kern gefährdet: es ist unterfinanziert, überkomplex geregelt und mit der Realität in diesem Lande einfach nicht mehr vereinbar. Wir brauchen jetzt einen echten Neustart und bis dahin schnell wirkende, weitreichende Erleichterungen, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.“

Die Kommunen sind sich ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der Betreuungszeiten und insbesondere auch einer qualitativ guten Förderung der Kinder sehr bewusst Meyer, Arning und Trips abschließend: „Aktuell geht es aber um akute, temporäre Hilfe zur Aufrechterhaltung des Angebots von Kindertagesstätten, insbesondere mit Blick auf die Eltern. Dem wird das Land so in keiner Weise gerecht.“

Ansprechpartner:

Stefan Wittkop, 0172 5397513, wittkop@nst.de
Dr. Stephan Meyn, 0163 962 37 05, meyn@nsgb.de
Ulrich Lottmann, 0172 634 24 66, medien@nlt.de

2024 03 15 PK Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser

Die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ wendet sich mit einem offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil. Die Allianz fordert den niedersächsischen Regierungschef auf, sich für eine schnelle wirtschaftliche Hilfe für die Krankenhäuser einzusetzen. Gibt es hier keine Zusagen des Bundes, solle Niedersachsen in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 gegen das Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stimmen. Der offene Brief wurde am heutigen 15. März 2025 bei einer Pressekonferenz vorgestellt (vgl. Pressemitteilung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft).

Die niedersächsischen Kommunen unterstützen diesen erneuten Hilferuf der Krankenhäuser. „Wir brauchen kein Transparenzgesetz, sondern Klarheit über die künftige Struktur der Krankenhausfinanzierung auf der Bundesebene“, sagt für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. Die Zustimmung zu diesem Prestigeprojekt des Bundesgesundheitsministers im Bundesrat sei das letzte Faustpfand der Länder, den Bund zu zwingen, seiner Verantwortung bei der Krankenhausfinanzierung gerecht zu werden. Meyer wird konkret: „Wir brauchen keine schwammigen Zusagen für symbolische milde Gaben, wir benötigen eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um wenigstens vier Prozent mit Wirkung zum 1. Januar 2024.“

Derzeit seien die Kommunen die Ausfallbürgen für das Bundesversagen. Landkreise und kreisfreien Städte unterstützten im Jahr 2024 die kommunalen Krankenhäuser direkt oder indirekt mit über 600 Millionen Euro, um ihre Kliniken vor der Insolvenz zu schützen. „Wir sind nicht zuständig, wir können das auf Dauer nicht leisten und wir haben – anders als das Land – keine Instrumente, um den Bund zur Erfüllung seiner Pflichten zu zwingen“, erklärt Meyer. Sollte das Land Niedersachsen dem Transparenzgesetz zustimmen, ohne dass die Minimalforderungen einer gesicherten Krankenhausfinanzierung und einer Erhöhung des Landesbasisfallwerts erfüllt seien, erwarteten die Kommunen vom Land, für die finanziellen Folgen der niedersächsischen Kliniken einzustehen.

Niedersächsischer Landkreistag (NLT), Niedersächsischer Städtetag (NST) und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) gehören der „Niedersächsischen Allianz für die Krankenhäuser“ an. Die drei kommunalen Spitzenverbände haben ihrerseits schon mehrfach auf die dramatische Situation der Krankenhäuser hingewiesen – bislang ohne Erfolg.

Ansprechpartner:
Ulrich Lottmann
Tel.: 0511 879 53 18
mobil: 0172 634 24 66
E-Mail: medien@nlt.de

84. LKV Präsident Ambrosy

Eine Politik des Machbaren statt ständig neuer Versprechungen – unter diesem Leitsatz stand die 84. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Die Delegierten diskutierten am 7. und 8. März 2024 in Peine zentrale Forderungen zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Am öffentlichen Teil am heutigen Freitag nahmen mehr als 200 Gäste aus Landespolitik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen teil. Es sprachen Ministerpräsident Stephan Weil, Landtagsvizepräsident Marcus Bosse und der Präsident des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager.

Im Mittelpunkt standen die „Peiner Forderungen 2024 – Faire und verlässliche Finanzierung der Kommunen als Kernelement der Demokratie“. Der Präsident des NLT, Frieslands Landrat Sven Ambrosy, erklärte: „Bund und Land verlassen sich zunehmend darauf, dass die Kommunen vor Ort als Ausfallbürgen einspringen. Wir sagen heute deutlich: Das funktioniert nicht mehr!“ Es stünden weder die finanziellen Mittel noch die notwendigen Arbeitskräfte zur Umsetzung der politischen Versprechen zur Verfügung. „Das Land Niedersachsen steht in der Pflicht, eine angemessene Finanzausstattung seiner Kommunen zur verlässlichen Aufgabenerfüllung vor Ort zu gewährleisten. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten“, so Ambrosy in seiner verbandspolitischen Rede.
Der NLT-Präsident ging zudem auf landes- und bundespolitische Entwicklungen und deren Folgen für die Landkreise ein. Mit Blick auf die Kraftanstrengung der Kommunen bei Unterbringung und Integration von Flüchtlingen forderte er von Bund und Land, Migranten ohne Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen zu verteilen und die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie den Schutzsuchenden in den Kommunen wirksam helfen können.

Eines der Schwerpunktthemen war die Krankenhausfinanzierung: Der Bund müsse endlich seinen verfassungsrechtlichen Pflichten bei der Finanzausstattung der Kliniken nachkommen. Es bedürfe jetzt einer n Erhöhung des Landesbasisfallwertes, um eine Insolvenzwelle unter den Krankenhäusern zu verhindern. „Dass nicht jetzt schon viel mehr Krankenhäuser insolvent sind, liegt nur daran, dass auch in diesem Fall die Landkreise und kreisfreien Städte als Ausfallbürgen einspringen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Das Geld fehlt für eigene Aufgaben. Das muss aufhören!“, stellte Ambrosy fest.

Zum Themenblock Energie und Klima bekannte Ambrosy: „Wir wollen gemeinsam den Erfolg der Energiewende“, und forderte verlässliche politischer Rahmenbedingungen. Dies gelte auch für den öffentlichen Nahverkehr; er erwarte von Bund und Ländern eine verlässliche Finanzierung des Deutschland-Tickets, so der NLT-Präsident.

Zum Abschluss der Landkreisversammlung rief NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop (Diepholz) Bund und Land auf, den Austausch mit den Kommunen zu suchen und diese bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu beteiligen. Er nutzte die Landkreisversammlung zudem für persönliche Worte. Mitte des Jahres scheidet Bockhop aus dem Amt des Landrats und damit der Verbandsarbeit aus; er dankte den Delegierten für die Zusammenarbeit und insbesondere den Ehrenamtlichen für deren Engagement.

Hintergrund:

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist der kommunale Spitzenverband der 36 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover. Er vertritt deren Belange gegenüber Landesregierung und Landtag, nimmt gemeinsame Anliegen wahr und tritt für die verfassungsmäßigen Rechte der kommunalen Selbstverwaltung ein.

Die Landkreisversammlung ist das oberste Organ des NLT und legt die Grundsätze für dessen Arbeit fest. Jeder Landkreis bzw. die Region Hannover entsendet zwei Personen – Landrat/Landrätin bzw. Regionspräsident und ein Kreistagsmitglied. An der öffentlichen Landkreisversammlung am heutigen 8. März 2024 nahmen neben dem Ministerpräsidenten seitens der Niedersächsischen Landesregierung auch die Ministerinnen Daniela Behrens und Wiebke Osigus, die Minister Olaf Lies und Christian Meyer sowie sieben Staatssekretärinnen und Staatssekretäre teil.

Das Positionspapier „Peiner Forderungen 2024 des NLT“ ist auf der Webseite des NLT abrufbar: https://www.nlt.de/positionen/finanzen/.

Kultusministerin Hamburg Gast der Landkreisversammlung

Was sind die Knackpunkte bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter? Wie bleibt die Betreuung in Kindertagesstätten verlässlich, leistbar und finanzierbar? Über diese und weitere Themen hat Kultusministerin Julia Willie Hamburg mit Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Landkreise diskutiert. Gelegenheit war die 84. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), die am heutigen 7. März 2024 in Peine begonnen hat.

Beim Thema Ganztagsbetreuung stellte die Ministerin Eckpunkte dar, die in den bisherigen Gesprächen bereits erreicht wurden. Der Ganztagsanspruch wird während der neunmonatigen Unterrichtszeit in der Schule umgesetzt. Notwendige Investitionen in Gebäude und Ausstattung werden gefördert; dazu konnte Hamburg die kurz zuvor veröffentlichte Richtlinie vorstellen. Einen Zuschuss gibt es ab dem Jahr 2026 auch bei den Betriebskosten. Noch klärungsbedürftig sind die Rahmenbedingungen für die Ganztagsbetreuung während zwei Monaten in den Schulferien. Eine Regelung seitens des gesetzgebenden Bundes ist nicht vorgesehen. „Wir setzen uns vehement dafür ein, dass die bestehenden und bewährten Angebote auf kommunaler Ebene in ihrer Form als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden können“, so die Ministerin.
Die Delegierten der Landkreisversammlung sahen das ebenso und mahnten nachhaltig pragmatische Lösungen an. „Für eine Umsetzung nach dem Kinder- und Jugendhilferecht an acht Stunden, fünf Tage die Woche fehlt es schlicht an Geld und Personal,“ fasste NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy zusammen.

Bei der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten ging es um Finanzierung und Standards. Die Kommunen sehen eine deutlich zu geringe Beteiligung des Landes an den Kosten und angesichts des Fachkräftemangels schwer erfüllbare Vorgaben. „Die Kindertagesbetreuung entwickelt sich zum Sprengsatz für die Kommunalhaushalte. Aufgrund der tatsächlichen Kostenentwicklung des letzten Jahrzehnts sind wir weit weg von der gesetzlich fixierten Beteiligung des Landes von 58 Prozent an den Personalkosten. Das können Gemeinden, Städte und Landkreise nicht weiter schultern. Die Kommunen erwarten als ersten Schritt eine realistische Anpassung der Kostenerstattung im Rahmen des Landeshaushaltes 2025“, machte Ambrosy deutlich.

Einig waren sich Ministerin und Landkreisvertreterinnen und -vertreter, dass eine verlässliche Kindertagesbetreuung durch Erleichterungen bei den Vorgaben unterstützt werden soll. „Wir prüfen zurzeit konkret, wie wir den Personaleinsatz flexibler gestalten können, um Schließungen wegen Fachkräftemangel zu vermeiden. Ziel sind hier kurzfristige Lösungen“, so die Ministerin. Entsprechende Regelungen sollen noch in diesem Jahr, zum Start des nächsten Kita-Jahres, wirksam werden.

Landrat Marco Prietz, Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die 84. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat Landrat Marco Prietz (Rotenburg (Wümme)) zum Vizepräsidenten des NLT gewählt. Er übernimmt diese Funktion zum 1. Juli 2024 in Nachfolge des ausscheidenden Amtsinhabers, Landrat Cord Bockhop (Diepholz). Ab 1. Oktober 2024 wird Prietz dann als Teil der Doppelspitze mit dem derzeitigen NLT-Präsidenten Landrat Sven Ambrosy (Friesland) turnusgemäß die Rollen tauschen.

Dr. Joachim Schwind wird Hauptgeschäftsführer zum 1. Juli 2025

Die Delegierten der Landkreisversammlung brachten zum Auftakt der Veranstaltung in Peine eine weitere wesentliche Personalie auf den Weg. Sie stimmten dem Ausscheiden von Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer zu Mitte kommenden Jahres zu. Zum Nachfolger Meyers als Geschäftsführendes Präsidialmitglied wurde bereits jetzt sein derzeitiger Stellvertreter und NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind gewählt. Er tritt sein Amt zum 1. Juli 2025 an.
Neben den verbandsinternen Weichenstellungen dient die jährliche Vollversammlung des NLT auch der inhaltlichen Positionierung im landespolitischen Diskurs. Sie wird am morgigen 8. März fortgesetzt. Im Mittelpunkt stehen zentrale Forderungen zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen.
Hintergrund:
Der Niedersächsische Landkreistag(NLT) ist der kommunale Spitzenverband der 36 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover. Er vertritt deren Belange gegenüber Landesregierung und Landtag, nimmt gemeinsame Anliegen wahr und tritt für die verfassungsmäßigen Rechte der kommunalen Selbstverwaltung ein.
Die Landkreisversammlung ist das oberste Organ des NLT und legt die Grundsätze für dessen Arbeit fest. Jeder Landkreis bzw. die Region Hannover entsendet zwei Personen – Landrat/Landrätin bzw. Regionspräsident und ein Kreistagsmitglied. Die Landkreisversammlung tritt ein Mal pro Jahr unter dem Vorsitz des NLT-Präsidenten zusammen, u.a. um über Personalien und den Haushalt zu entscheiden. Mit ihrem jeweiligen politischen Schwerpunktthema trägt die Landkreisversammlung zum landesweiten Diskurs bei.

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Hat der Niedersächsische Landtag Rechte des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und der Landkreise verletzt? Dazu fand vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof (NdsStGH) am heutigen 4. März 2024 die mündliche Verhandlung statt. Im Kern geht es in beiden heute verhandelten Verfahren um die Frage, ob und mit welcher Frist der Niedersächsische Landtag den NLT als kommunalen Spitzenverband anhören muss, bevor er ein Gesetz beschließt, das die Landkreise berührt. Gegenstand ist der übereilte Beschluss des Landtags zu haushaltsrechtlichen Sonderregelungen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges. Trotz der weitreichenden und langfristigen Folgen für die Kommunen wurden die Argumente der Landkreise vorab nicht gehört. Eine Verlängerung der eingeräumten Frist von wenigen Tagen wurde nicht gewährt, so dass dem kommunalen Spitzenverband der Landkreise und der Region Hannover eine Meinungsbildung in den Gremien nicht möglich war.

„Es geht darum, ob das Anhörungsrecht als bloße Formalie vom Tisch gewischt werden kann oder ein verfassungsrechtliches Gut ist, das auch der Landtag als Gesetzgeber einhalten muss“, erklärte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland) nach der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung in Bückeburg. „Bei einer immer hektischeren und oft nicht abgewogenen Gesetzgebung kommt es entscheidend darauf an, dass die Abgeordneten eine Rückmeldung aus der Praxis zu den angedachten Regelungen erhalten. Deshalb sind wir froh, dass der Staatsgerichtshof sich ernsthaft und intensiv mit unseren Argumenten auseinandergesetzt hat“, so Ambrosy.

83. LKV - Präsident Ambrosy mit Presse

Die besorgniserregende Lage der kommunalen Finanzen steht im Mittelpunkt der 84. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Bund und Land übertragen immer mehr Aufgaben, ohne die Kosten zu erstatten oder die Kommunen auskömmlich auszustatten. Die niedersächsischen Landkreise fordern deshalb eine Politik des Machbaren und Finanzierbaren. Die jährliche Hauptversammlung des NLT findet am 7. und 8. März in Peine statt.

Politischer Schwerpunkt am ersten Veranstaltungstag, 7. März, ist zunächst die Bildungspolitik. Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg kommt zum Austausch mit den Delegierten der Landkreise nach Peine. Zudem stehen verbandsinterne Entscheidungen an, u.a. die Nachwahl des NLT-Vizepräsidenten.

Am zweiten Tag, 8. März, werden die Kommunalfinanzen und weitere Themen der Landes- und Bundespolitik beleuchtet. Redner sind Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager. Die verbandspolitische Positionierung erfolgt durch NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy. Grußworte richten Landtagsvizepräsident Marcus Bosse und Peines Landrat Henning Heiß an die Landkreisversammlung, das Schlusswort spricht NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop. Es werden mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter von Landtag, Landesregierung und Verbänden erwartet.

Hintergrund:

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist der kommunale Spitzenverband der 36 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover. Er vertritt deren Belange gegenüber Landesregierung und Landtag, nimmt gemeinsame Anliegen wahr und tritt für die verfassungsmäßigen Rechte der kommunalen Selbstverwaltung ein.

Die Landkreisversammlung ist das oberste Organ des NLT und legt die Grundsätze von dessen Arbeit fest. Jeder Landkreis bzw. die Region Hannover entsendet zwei Personen – Landrat/Landrätin bzw. Regionspräsident sowie ein Kreistagsmitglied bzw. ein Mitglied der Regionsversammlung. Die Landkreisversammlung tritt ein Mal pro Jahr unter dem Vorsitz des NLT-Präsidenten zusammen, u.a. um über Personalien und den Haushalt zu entscheiden. Mit ihrem jeweiligen politischen Schwerpunktthema trägt die Landkreisversammlung zum landesweiten Diskurs bei.

Abstimmung Bundesrat

Vermittlungsergebnis von Bund und Ländern zum Krankenhaustransparenzgesetz enttäuscht – Krankenhausgesellschaft und Niedersächsischer Landkreistag fordern konkrete Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

Hannover, 23. Februar 2024 – „An der dramatischen Lage vieler Krankenhäuser ändert sich absehbar gar nichts.“ Mit diesen Worten kommentiert Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) das Vermittlungsergebnis von Bund und Ländern zum Krankenhaustransparenzgesetz. „Vage Ankündigungen und immer neue Absichtserklärungen helfen nicht weiter, sondern frustrieren nur massiv. Die Krankenhäuser brauchen jetzt endlich konkrete Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung. Nur das sorgt in den Kliniken für Planungssicherheit und eine Perspektive bis zum Wirksamwerden der Reform“, so Dr. Aldag.

Enttäuscht zeigen sich die Krankenhäuser darüber, dass es bei den entscheidenden Fragen zur wirtschaftlichen Absicherung der Kliniken wieder einmal keine konkrete inhaltliche Festlegung oder zumindest eine zeitliche Perspektive gab. Stattdessen wurden erneut in ihrer Wirkung allein maßlos überschätzte Liquiditätshilfen präsentiert. Bei diesen handelt es sich aber nur um vorgezogene Zahlungen bereits bestehender Vergütungsansprüche. Die Krankenhäuser erhalten dadurch keinen Euro zusätzlich. Insolvenzen werden auf diese Weise nicht verhindert, sondern bestenfalls herausgezögert. Alles andere bliebe im Nebel des Gesundheitsministeriums. „Schaufenster-Milliarden helfen weder Krankenhäusern noch Patienten“, betont Dr. Aldag.

Auch die Landkreise in Niedersachsen zeigen sich unzufrieden mit dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss. „Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage vieler Krankenhäuser benötigen wir schnellstmöglich konkrete Zusagen für finanzielle Hilfen. Die kommunalen Haushalte müssen schon viel zu lange als Ausfallbürgen infolge der unzureichenden Finanzierung durch den Bund einspringen. Das Vorgehen des Bundes gefährdet die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und die Infrastruktur in den Kommunen insgesamt“, erklärt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistags (NLT).

Befremdlich ist zudem, dass die angekündigten Finanzhilfen zunächst seitens des Bundes als politische Verhandlungsmasse gegenüber den Ländern eingebracht wurden, damit diese die „Kröte“ Transparenzgesetz schlucken. „Es steht massiv zu befürchten, dass den Krankenhäusern zustehende Mittel weiter als Faustpfand in der Hand des Bundesgesundheitsministers verbleiben und in der Auseinandersetzung um das eigentliche Reformgesetz erneut als Druckmittel missbraucht werden, ohne nun endlich mal in die notwendige Umsetzung zu kommen“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag.

„Wenn das Land Niedersachsen dem Deal auf der Basis der vagen Versprechungen des Bundesgesundheitsministers zustimmt, erwarten die Landkreise, dass das Land für verbleibende Defizite der Finanzierung des laufenden Betriebes der Kliniken eintritt,“ unterstreicht NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer.

„Durch das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers und das politische Tauziehen um das Transparenzgesetz ist wertvolle Zeit verloren gegangen“, beklagt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Das darf sich nicht wiederholen. Es droht nachhaltiger Schaden an bislang leistungsfähigen Krankenhausstrukturen. Jetzt gilt es, das nächstmögliche Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um schnellstmöglich eine Verbesserung der finanziellen Lage der Krankenhäuser herbeizuführen. Ziel politischen Handelns muss es sein, die Existenz bedarfsnotwendiger Krankenhäuser zu sichern auf dieser Grundlage in einen geordneten Reformprozess zu starten. Alles andere gefährdet die Gesundheitsversorgung. Schaufenster-Milliarden werden kein einziges Krankenhaus vor der Insolvenz retten“, so Engelke.


Weitere Informationen:

– Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
– Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57)
E-Mail: schucht@nkgev.de
Thielenplatz 3 – 30159 Hannover – www.nkgev.info

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen können auf der Internetseite der NKG unter www.nkgev.info heruntergeladen werden.

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) ist der Zusammenschluss aller Krankenhäuser in Niedersachsen mit mehr als 40.000 Betten. 1,8 Mio. Patienten werden pro Jahr in den niedersächsischen Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber Niedersachsens. Rund 115.000 Mitarbeiter der verschiedenen Berufe beziehen ihr Einkommen von den in der NKG zusammengeschlossenen Krankenhäusern.

Geldkarte

Die niedersächsischen Landkreise sind offen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Sie soll flächendeckend und einheitlich in Niedersachsen umgesetzt werden. „Wir begrüßen eine praxistaugliche Geldkarte. Damit die Leistungen einfacher – für die Empfänger und die Behörden – ausgezahlt werden können, erwarten wir bei der technischen und fachlichen Ausgestaltung einbezogen zu werden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses des NLT.

Bei den derzeitigen Vorbereitungen für die Bezahlkarte auf Länderebene gehe es um technische Standards und funktionale Vorgaben. „Das unterstützt die Absicht des Landes Niedersachsen, die Geldkarte flächendeckend in den niedersächsischen Kommunen und einheitlich bereits ab der Landesaufnahmebehörde einzusetzen. Wichtig ist, dass Überweisungen ins Ausland unterbunden werden. Ansonsten sollten wir uns nicht in Diskussionen verzetteln, beispielsweise bestimmte Waren von der Bezahlfunktion auszuschließen. Wir brauchen weder Debatten über Bevormundung noch zusätzliche Bürokratie“, so Meyer. Wenig Verständnis habe er für die Diskussion über Rechtsfragen auf Bundesebene. „Wenn es irgendwelche Zweifel oder Hindernisse für die Einführung der Geldkarte gibt, brauchen wir eine schnellstmögliche gesetzliche Klarstellung“, so Meyer nach der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses.

Symbolbild Haushalt Finanzen

Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Deshalb informieren Landesregierung und kommunale Spitzenverbände knapp ein Jahr vor dem Inkrafttreten gemeinsam, um wesentliche Fragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten. Dazu haben sie ein gut zweiseitiges Papier entwickelt.

Finanzminister Gerald Heere erklärt: „Niedersachsen hat die Grundsteuerreform genutzt, um ein einfaches und zugleich gerechtes neues System nach dem Flächen-Lage-Modell zu installieren. Ein großer Vorteil dieses Modells ist auch, dass künftig keine weiteren Hauptfeststellungen nötig sind, die Eigentümerinnen und Eigentümer also nicht durch eine regelmäßige Erklärungspflicht belastet werden. Handlungsbedarf entsteht nur noch dann, wenn sich Änderungen beim Grundstück oder Gebäude ergeben oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Erfreulich ist auch, dass die neue Bewertung aller Grundstücke in weiten Teilen abgeschlossen ist. Zu Jahresbeginn lagen der Steuerverwaltung rund 93 Prozent der erforderlichen Erklärungen vor. In Niedersachsen waren also die allermeisten Beteiligten bereit, ihren staatsbürgerlichen Beitrag zu leisten, um den Gemeinden auch für die Zukunft einen wichtigen Teil ihrer Einnahmen zu ermöglichen und damit entscheidende Grundlagen zum Funktionieren des öffentlichen Gemeinwesens zu sichern.“

Der Niedersächsische Staatssekretär für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt: „Mit diesem Wechsel wird ein zeitgemäßes System geschaffen. Auch wenn dadurch möglicherweise bei manchen Bürgerinnen und Bürgern an ihrer Grundsteuerbelastung Änderungen entstehen, führt dies zu aktuelleren Bemessungsgrundlagen und einer besseren Vergleichbarkeit der Grundsteuerlast innerhalb einer Kommune. Mir ist wichtig zu betonen, dass die Reform der Grundsteuer nicht Folge der insgesamt steigenden Finanzbedarfe der Kommunen ist. Die Angabe des aufkommensneutralen Hebesatzes durch die Kommunen wird dies nachvollziehbar machen.“

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, hebt den erheblichen Aufwand von Land und Kommunen bei der Umstellung hervor: „3,5 Millionen Grundsteuererklärungen müssen von der Finanzverwaltung bearbeitet werden. Danach sind die Städte und Gemeinden am Zug, müssen die Daten in ihre EDV-Systeme übernehmen und in jedem Fall neue Grundsteuerbescheide erlassen. Eine Herkulesaufgabe, die Finanz- und Kommunalverwaltung gerade gemeinsam schultern. Für die Menschen steht aber im Vordergrund, was das für sie konkret bedeutet. Das Informationspapier gibt Antwort.“

Präsident Dr. Marco Trips, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, betont neben der Klarheit und Transparenz der Reform die zentrale Bedeutung der Grundsteuer für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden: „Aufgrund der im Gesetz vorgesehen transparenten Vergleichs-Darstellung der Hebesätze kann niemand die Reform für geheime, intransparente Erhöhungen nutzen. Diese Form der Aufkommensneutralität ändert aber nichts an der sich zuspitzenden Finanznot der Kommunen.“ Es werde daher unabhängig von der Reform zu Erhöhungen kommen müssen. Das Grundsteueraufkommen bleibe zentral wichtig zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und Finanzierung kommunaler Einrichtungen wie Schulen, KiTas und Feuerwehren.

Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning, Niedersächsischer Städtetag, lobt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell: „Hier wird die Anzahl der Parameter geringgehalten. Dadurch ist die Umsetzung einfacher und weniger fehleranfällig als in anderen Bundesländern.“ Anders als beim Bundesmodell komme es auch nicht zu starken Verwerfungen bei der Bewertung der einzelnen Grundstücksarten, etwa zwischen zu Wohnzwecken und gewerblich genutzten Grundstücken. Er stellt ferner klar: „Die ganz überwiegende Mehrzahl der Städte und Gemeinden wird die Aufkommensneutralität im Zuge der Reform wahren. Danach wird es aufgrund der allgemeinen Finanznot der Kommunen aber mit Sicherheit wieder Erhöhungen geben.“

Das Papier „Grundsteuerreform in Niedersachsen“ ist auf der Webseite des Niedersächsischen Landkreistages abrufbar: https://www.nlt.de/positionen/finanzen/.

Mehr Information auf der Webseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen auf der Webseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.