Rettungsdienst

Als unfair und Papier gewordenes Misstrauen gegenüber Ländern und Landtagen wertet der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ein heute vorgestelltes Gutachten zur den Zuständigkeiten im Rettungsdienst. Es wurde von Prof. Udo Di Fabio im Auftrag einer privaten Stiftung erstellt. Die wichtige Vernetzung des Rettungsdienstes mit Feuerwehr und Katastrophenschutz wird darin bewusst ausblendet, stellt der kommunale Spitzenverband fest. Das Einlösen des staatlichen Hilfeversprechens und des grundrechtlichen Schutzes sei als Teil der Gefahrenabwehr seit Geltung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder und werde von diesen vollumfänglich wahrgenommen, erklärt NLT-Geschäftsführer Joachim Schwind.

„Wir teilen die Ergebnisse des Gutachtens nicht, weil es interessengeleitet das Ziel hat, Länderzuständigkeiten auszuhebeln und Zentralisierungen da zu erreichen, wo mehr denn je ortsnah verantwortete Gefahrenabwehr geboten ist“, so Schwind weiter. Er betont: „Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags begleitet die Entwicklung des Rettungsdienstes sehr intensiv und novelliert das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz mehrfach im Jahr.“ Die zentrale Behauptung des Gutachters, die Länder würden verleitet, die Parameter des Rettungsdienstes so zu verändern, dass von Länderseite haushaltspolitisch zugeordnete Budgets eingehalten werden können, sei schon deswegen unzutreffend, weil Kostenträger des Rettungsdienstes die Krankenkassen und nicht das Land seien und wohl auch bleiben sollen, erläutert Schwind.

Er fasst zusammen: „Für die aktuellen Herausforderungen im Rettungsdienst bringen grundsätzliche Debatten über eine Veränderung der Zuständigkeiten gar nichts. Der Bund ist nicht zur Qualitätssicherung bei Länderzuständigkeiten berufen. Wohin mehr Einfluss des Bundes führt, erleben wir gerade bei der Krankenhausfinanzierung.“

Nds Verdienstorden - Wiswe, Weil, Mädge, Reuter - 01 07 2024

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat die Ehrenpräsidenten des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und ehemaligen Landräte Bernhard Reuter (Göttingen) und Klaus Wiswe (Celle) mit dem Niedersächsischen Verdienstorden ausgezeichnet. Die Ehrung erfolgte in einer Feierstunde im Gästehaus der Landesregierung in Hannover. Reuter, Wiswe und der langjährige Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg, Ulrich Mädge, erhielten den Niedersächsischen Verdienstorden in der Stufe Verdienstkreuz Erster Klasse.

Der Ministerpräsident würdigt mit der Auszeichnung insbesondere das Engagement der langjährigen Hauptverwaltungsbeamten in den kommunalen Spitzenverbänden. Weil ging in seinen Laudationes auf die Verdienste der Geehrten für den Zusammenhalt des Verbandes im Innern und das wirksame Auftreten nach außen ein. Wesentliches Merkmal des Wirkens von Reuter und Wiswe sei die Suche nach sachgerechten Lösungen auf dem Kompromisswege gewesen. Bemerkenswert dabei seien die langjährige Arbeit an der Verbandsspitze und die persönliche Einsatzbereitschaft, zusätzlich zur Beanspruchung durch das Hauptamt als Landrat.

Landrat a.D. Bernhard Reuter wurde 1999 zum Landrat des Altkreises Osterode am Harz gewählt (Wiederwahl 2006), 2011 zum Landrat des Altkreises Göttingen und 2016 zum Landrat des (fusionierten) Landkreises Göttingen (bis 2021). In den Gremien des NLT war er ab 1999 vertreten, zunächst in verschiedenen Ausschüssen, ab 2001 im Vorstand und ab 2002 als Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes beziehungsweise ab 2013 bis 2022 als Präsident/Vizepräsident, jeweils im Wechsel mit Wiswe.

Landrat a.D. Klaus Wiswe war von 1999 bis 2021 Landrat des Landkreises Celle (Wiederwahl 2006 und 2014). In den Gremien des NLT war er ab 1999 vertreten, zunächst als Ausschussmitglied, ab 2000 dann als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes (neben Landrat Axel Endlein, Northeim) und ab 2002 bis 2022 als Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes beziehungsweise Präsident/Vizepräsident, im Wechsel mit Reuter.

Der Niedersächsische Verdienstorden wurde 1961 gestiftet, um herausragendes selbstloses Engagement zu ehren. Er wird vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten verliehen. Mit dem Orden werden Verdienste mit landespolitischem Gewicht gewürdigt.

Krankenhaus - Symbolbild Infusion

Die niedersächsischen Kommunen und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) unterstützen die durchweg kritische Haltung der Bundesländer gegenüber den Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Krankenhausreform. In einem Gespräch der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der NKG mit Ministerpräsident Stephan Weil und Gesundheitsminister Andreas Philippi am heutigen Donnerstag begrüßten sie ausdrücklich das Engagement des Ministerpräsidenten, in der morgigen Sitzung des Bundesrates persönlich offene Punkte anzusprechen, die zwingend einer politischen Klärung bedürfen. „Die Pläne von Minister Lauterbach gefährden die Planungshoheit der Länder. Sie reißen Lücken in die Versorgung des ländlichen Raumes. Das ist nicht akzeptabel. Zudem dürfen Länder wie Niedersachsen, wo sich Land und Kommunen gemeinsam auf den Weg gemacht haben, bedeutsame Klinikinvestitionen zu realisieren, durch die Pläne des Bundes nicht benachteiligt werden“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, als derzeitiger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fest. Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG, kritisierte den weiteren Aufbau einer überbordenden Bürokratie und forderte eine für die Kliniken klare und verlässliche Umstellung des Finanzierungssystems. „Von zentraler Bedeutung ist für uns, dass die Finanzlücke der vergangenen Jahre nicht fortgeschrieben wird, sondern diese durch eine gesonderte Anhebung des sogenannten Landesbasisfallwertes spätestens ab dem Jahr 2025 geschlossen wird, damit endlich finanzielle Sicherheit für die Zukunft besteht“, so Engelke.

Angesichts der immensen Zuschussbedarfe der kommunalen Krankenhäuser in Folge der Untätigkeit des Bundes fordern die drei kommunalen Spitzenverbände vom Land Niedersachsen, sich an den Defiziten der Jahre 2023 und 2024 wenigstens zur Hälfte zu beteiligen. „Allein 2023 haben die Landkreise und kreisfreien Städte ausweislich der Jahresabschlüsse 586 Millionen Euro zur Stützung ihrer Kliniken aufwenden müssen. Diese immense Summe für eine Aufgabe, die eigent-lich durch die Krankenkassen bezahlt werden müsste, gefährdet die kommunale Selbstverwaltung. Kitas, Schulen und Straßen bleiben auf der Strecke, weil Herr Lauterbach seinen Pflichten zur Regelung dieser Aufgabe nicht nachkommt“, kritisieren Hubert Meyer sowie die Präsidenten vom Niedersächsischen Städtetag und Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, Frank Klingebiel und Marco Trips, übereinstimmend. „Angesichts eines Haushausüberschusses von über 1,5 Milliarden Euro in 2023 erwarten wir in dieser Situation Solidarität durch das Land Niedersachsen. Beim Land geht es um Vorsorge bis in das Jahr 2028, bei uns um die aktuellen Haushaltslöcher in dem besonders kritischen Jahr 2024,“ stellte Oberbür-germeister Frank Klingebiel, Salzgitter, fest. „Die Räte drehen jeden Euro zweimal um. Es kann nicht angehen, dass wir über die Kreisumlage die Versäumnisse des Bundes bezahlen müssen“, fasste Marco Trips die völlig unbefriedigende Situation zusammen.

Nutztiere - Schwein Huhn Gans

„Wir begrüßen die mit Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in intensiven Gesprächen erzielte Verständigung über die Zuständigkeit für die Antibiotikaminimierung. Die niedersächsischen Landkreise teilen das bedeutsame Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung weiter zu minimieren, um Resistenzen zu vermeiden. Insofern sind wir froh, dass über das neue Optionsmodell die Zuständigkeit in den tierhaltungsintensiven Regionen bei den Landkreisen bleiben kann. Ausdrücklich unterstützen wir den Ansatz, diese verantwortungsvolle Aufgabe auch durch interkommunale Zusammenarbeit wahrnehmen zu können“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer anlässlich der Vorstellung der geplanten Veränderungen in den Zuständigkeiten durch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am heutigen 3. Juli 2024.

Meyer betont, die Aufgabe der Antibiotikaminimierung, deren Zuständigkeit schon mehrfach gewechselt habe, sei grundsätzlich auf kommunaler Ebene in guten Händen: „Als kommunale Veterinärbehörden haben wir bei Kontrollen zugleich Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit im Blick. Die Vorteile einer solchen integrierten Vollkontrolle können nun zumindest bei den Veterinärbehörden mit einem hohen Tierbestand im Landkreis bewahrt bleiben“, so Meyer.

Rettungsdienst

​Mit völligem Unverständnis reagieren der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf die Ankündigung von Bundesminister Karl Lauterbach und den Koalitionsfraktionen zur Reform des Rettungsdienstes. Dafür ist entgegen der ursprünglichen Absichten kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mehr geplant. Vielmehr will der Bundesgesundheitsminister nun über Fraktionsänderungsanträge im laufenden Verfahren zur Notfallreform Beteiligungsrechte umgehen und auf Abstimmungen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden verzichten.

„Rettungsdienst ist und bleibt Ländersache. Dafür wird der Deutsche Landkreistag mit aller Macht kämpfen. Wir rufen Bundesminister Lauterbach auf, die Finger von der Länderzuständigkeit für den Rettungsdienst zu lassen“, erklärt DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke heute in Berlin nach Beratungen mit dem Präsidium des NLT. „Die Landkreise machen einen hervorragenden Job beim Rettungsdienst, die Länder regeln alle Einzelheiten in ihren Rettungsdienstgesetzen. Eine Reform, die in Wahrheit nur darauf zielt, die Krankenkassen um die Investitionskosten zu entlasten und den Rettungsdienst genauso in die strukturelle Unterfinanzierung zu drängen wie aktuell unsere Krankenhäuser, braucht Deutschland nicht“, so Henneke weiter.

NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer führt aus: „Wir haben bereits 2019/2020 mit einem breiten politischen Bündnis vieler Partner zahlreiche Argumente gegen die unausgegorenen Reformpläne des Bundes vorgebracht. Der Rettungsdienst ist elementarer Bestandteil der kommunal getragenen Gefahrenabwehr für unsere Bürger vor Ort.“ Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz arbeiten auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts hoch professionell alle Lagen zusammen ab – vom Verkehrsunfall bis zum Hochwasser. „Dirigistische Vorgaben aus Berlin brauchen wir dafür nicht. Wir wehren uns gegen den gezielten Versuch des Bundesministers, die zu Recht erwartete Kritik der Länder und Verbände durch Verfahrenstricks zu verhindern. Der Rettungsdienst als letzter funktionierender Baustein der Notfallversorgung darf nicht auch noch kaputt reformiert werden“, so Meyer.

Bauen - Palette Verbundsteine

Die kommunalen Spitzenverbände reagieren enttäuscht auf die kompromisslose Linie von Bauminister Olaf Lies im Zuge der heutigen Änderung der Landesbauordnung. „Es ist ernüchternd, dass auf die Kompromissangebote der Kommunen nicht reagiert wurde. Der Minister und die Landtagsmehrheit setzen auf plakative Signale, die die Bautätigkeit in Niedersachsen nicht befördern, sondern eher durch neue Bürokratie behindern werden. So verdirbt die sogenannte Genehmigungsfiktion die bewährte Kultur zwischen Baubehörden und Architekten. Sie wird zu keiner Verfahrensbeschleunigung führen. Als provokativ empfinden die Baubehörden ein Inkrafttreten der umfangreichen Änderungen praktisch mit einer Frist von einer Woche“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, anlässlich der heutigen Entscheidung des Niedersächsischen Landtages.

„Mit der Abschaffung der Verpflichtung für Bauherren, bei Wohngebäuden Stellplätze zu schaffen, betreibt Minister Olaf Lies Wirtschaftsförderung auf Kosten der Kommunen. Diesen Griff in die kommunalen Kassen unter Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip werden wir nicht akzeptieren“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter. Darüber hinaus gefährde die Gesetzesänderung die Verkehrswende in den Städten. Diese hätten künftig keine Handhabe mehr, Bauherren, die die notwendigen Einstellplätze nicht schaffen können oder wollen, zu verbindlichen Mobilitätskonzepten etwa zur Förderung des ÖPNV, von Car-Sharing-Angeboten oder des Radverkehrs zu motivieren.

„Die im Landtag geäußerten Erwartungen, dass eine Abschaffung der Stellplätze auch eine Verringerung des Autoverkehrs nach sich ziehen werde, zeugt insbesondere für die ländlichen Räume von Lebensfremdheit. In Deutschland wurden in diesem Jahr mehr Autos als jemals zuvor zugelassen. Ebenso wenig wert ist die dort geäußerte Annahme, dass die Wohnbauwirtschaft die Stellplätze aus Eigeninteresse bauen werde – sie hat sich in der Anhörung genau gegenteilig geäußert. Wir Kommunen werden erneut zu Ausfallbürgen gemacht. Das werden wir nicht hinnehmen, sondern beim Staatsgerichtshof mindestens auf finanziellen Ausgleich klagen, da Städte und Gemeinden nun selbst Stellplätze im öffentlichen Raum herstellen müssen,“ mahnt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

Wahlen

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Entscheidung der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verlängerung der Amtszeiten für die Hauptverwaltungsbeamten der niedersächsischen Kommunen auf acht Jahre. Gleichzeitig weisen sie Kritik an dieser Entscheidung als ungerechtfertigt zurück.

„Die beabsichtigte Neuregelung stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Die Hauptverwaltungsbeamten erhalten die Chance, ihre strategischen Ziele in einem realistischen Zeitrahmen umsetzen zu können. Gleichzeitig sorgen die getrennten Wahlen künftig dafür, dass das kommunale Ehrenamt mit der ihm gebührenden Bedeutung wahrgenommen und der Wahlkampf nicht durch die Kandidaturen um das Bürgermeister- oder Landratsamt dominiert wird. Wir danken den Koalitionsfraktionen des Landtages und Innenministerin Daniela Behrens ausdrücklich für die Zusage, dieses wichtige Reformvorhaben nun zügig umzusetzen. Das gibt Planungssicherheit für die Kommunalwahlen 2026,“ erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland.

„Lob, Respekt und Anerkennung für die Entscheidung, HVB-Amtszeiten von künftig acht Jah-ren vorzusehen: eine richtige und wichtige Entscheidung! Für die kommunale Ebene bedeutet dieser Schritt Rechts- und Planungssicherheit“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Auch die Bürgerräte auf Landesebene begrüßen wir und hoffen augenzwinkernd, dass immer viele überzeugte Kommunalos ausgelost und in die Beratungen eingebunden werden.“

NSGB-Präsident Dr. Marco Trips ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass unsere langjährige Forderung nach einer Rückkehr zu der achtjährigen Amtszeit endlich umgesetzt wird. Damit gewinnt das Spitzenamt in den niedersächsischen Kommunen an Attraktivität. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf kurzfristig vorgelegt und nicht mit weiteren Vorschlägen zur Reform des Kommunalverfassungsrechts verknüpft wird. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wissen jetzt endlich, dass sie sich auf eine achtjährige Amtszeit einstellen können.“

Niedersächsischer Landtag - Glocke_quadtratisch

Verlässlich geöffnete Kitas bleiben ein vorrangiges Ziel der niedersächsischen Kommunen. Das haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zur Änderung des niedersächsischen Kita-Gesetzes am heutigen 31. Mai 2024 im Niedersächsischen Landtag deutlich gemacht. „Die Kommunen kämpfen an drei Fronten: zunehmende Anforderungen, steigende Kosten, fehlendes Personal. Auf allen drei Feldern brauchen wir die Unterstützung des Landes. Die bisherigen Vorschläge sind ein Anfang, werden der Dimension der Aufgabe aber nicht gerecht“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer.

Der eklatante Fachkräftemangel zwinge dazu, in der Personalplanung pragmatisch und flexibel zu werden, führte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Marco Trips, aus: „Für mehr Verlässlichkeit benötigen wir flexible Regelungen für die Betreuung insbesondere in Randzeiten, aber auch zur Kernzeit. Der grundsätzliche Wille dazu ist in den Gesetzentwürfen erkennbar, wird aber durch eine vollkommen überzogene Komplexität zunichte gemacht.“ In der Anhörung trugen die kommunalen Spitzenverbände unter anderem zum Einsatz erfahrener Assistenzkräfte und weiterer geeigneter Personen sowie zum Verzicht auf unerfüllbare Fachkraftvorgaben und erweiterte Vertretungsregelungen vor.

„Fehlende Kitaplätze und hohe Stellenvakanzen, das ist aktuelle Realität in unseren Kitas. Daher brauchen wir ad hoc-Maßnahmen, die uns ermöglichen, für die Eltern verlässliche Betreuungszeiten zu bieten. Das schaffen wir nur durch flexibleren Einsatz des vorhandenen Personals ohne neue Hürden und Bürokratie“, betonte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST). „An der Qualität der Betreuung und des Bildungsauftrages wollen wir nichts ändern, doch es fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Die geplanten Gesetzänderungen bringen hier keine Entlastung“, argumentierte Arning für zusätzliche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung.

Darüber hinaus müsse das Land seine finanzielle Verantwortung wahrnehmen. „Durch ausgeweitete Rechtsansprüche und Qualitätsverbesserungen sind die Kosten für die Kita-Betreuung massiv gestiegen. Sie entwickeln sich zum Sprengsatz für die kommunalen Haushalte“, bekräftigte Meyer. Die Finanzhilfe des Landes decke nicht einmal die gesetzlich vorgegebene Höhe von 59 beziehungsweise 58 Prozent der Personalkosten für Krippen und Kindergärten. „Unsere Minimalforderung ist eine realistische jährliche Anpassung der Personalkostenerstattung des Landes, damit die Schere sich nicht immer weiter öffnet. Das wäre ein erster Schritt hin zur angestrebten Zweidrittelfinanzierung“, so Meyer.

Ansprechpartner:

Ulrich Lottmann, 0511 879 53 -18, 0172 634 24 66, medien@nlt.de 
Dr. Stephan Meyn, 0511 302 85-44, 0163 962 37 05, meyn@nsgb.de 
Stefan Wittkop, 0511 368 94-13, 0172 5397513, wittkop@nst.de 

Thementag KI_quadratisch

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat das Potenzial, die Arbeit der öffentlichen Verwaltung qualitativ zu verändern. Landrätinnen und Landräte sowie weitere Führungskräfte haben sich am heutigen 29. Mai 2024 bei einer Veranstaltung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) über mögliche Einsatzfelder, vorhandene KI-Systeme und notwendige Prozessveränderungen informiert. Am „Thementag Maschinelles Lernen, Künstliche Intelligenz und Robotic Process Automation (RPA)“ nahmen 40 Spitzenvertreterinnen und -vertreter niedersächsischer Landkreise teil.

„Es geht um Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung. Es geht um die Zusammenführung und Nutzung vorhan-dener Daten, um komplexe Probleme zu analysieren und neue Lösungen zu finden. Und es geht darum, diese Lösungen zu kommunizieren und Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen“, führte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer ein. Dabei gehe es nicht um eine technologische Perspektive auf KI, sondern deren strategische Bedeutung, erklärte Meyer die Fokussierung auf die Verwaltungsspitzen.

Schwerpunkt des Thementags waren Praxisbeispiele aus den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Stade, Uelzen und dem nordrhein-westfälischen Steinfurt. „Bereits diese Beispiele zeigen eindrucksvoll, wie KI von den Landkreisen erfolgreich eingesetzt wird, und es kommen beständig neue hinzu“, fasste Meyer zusammen. Dieser Impetus müsse beibehalten und verstärkt werden, im Miteinander mit dem Land Niedersachsen. Noch mangele es an klaren Konzepten, umsetzbaren Strategien und konkreten Hilfestellungen für die Landkreise. „Bisher hat das Land für die kommunale Ebene wenig geliefert. Daher ist es umso wichtiger, dass das Innenministerium seine Bemühungen intensiviert und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen stärkt. Nur so können wir die Potenziale von KI voll ausschöpfen“, so Meyer.

Kinderbetreuung Kita_quadratisch

Ein breites Bündnis aus den Kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen, der
Gewerkschaft ver.di, dem Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen und dem Paritätischen
Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. fordert die Einführung einer praxisintegrierten und
vergüteten Ausbildung zum/zur Erzieher*in auf DQR6-Niveau in Niedersachsen. Dieser
zusätzliche Ausbildungsweg wurde in den meisten Bundesländern bereits erfolgreich
eingeführt. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels in Krippen und Kitas ist PiA
eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme zur Fachkräftegewinnung für Kitas. Die Vorteile dieser
Ausbildungsform liegen unter anderem in der engen Verzahnung von Theorie und Praxis, der
Erschließung neuer Zielgruppen für den Beruf, der Vergütung sowie dem verständlichen
Ausbildungsmodell.