In Niedersachsen ist das Landesjugendamt dafür zuständig, die Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte zu erteilen. „Die Verantwortung für die Kindertagesbetreuung obliegt jedoch den örtlichen Jugendämtern. Da ist es wenig sinnvoll, das Betriebserlaubnisverfahren zentral vom Landesjugendamt durchführen zu lassen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind. Die Erfahrung zeige, dass von dort örtlichen Besonderheiten oftmals zu wenig Rechnung getragen werde.
Hinzu kommt, dass die Vorarbeiten für die Entscheidung über die Betriebserlaubnis bereits umfassend von der örtlichen Ebene geleistet werden. Dies betrifft nicht nur die Beteiligung der Jugendämter selbst, sondern auch das bauordnungsrechtliche Verfahren sowie die Überwachung der Hygiene und Infektionsvorschriften durch die Veterinär- und Gesundheitsämter. „Bei einer Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene ergeben sich erhebliche Synergieeffekte. Eine Beratung und im Einzelfall notwendige Überwachung ist aufgrund der Ortskenntnis sowie kurzer Wege auch deutlich effizienter und effektiver möglich“, so Schwind.
Die Verwaltungspraxis des Landesjugendamtes sei bereits Gegenstand des Bürokratieabbau-Kalenders der 5. KW gewesen, fügt er hinzu. „Die unnötigen Erschwernisse bei einem Trägerwechsel sind ein Beispiel dafür, den Prozess der Betriebserlaubnis und Aufsicht auf die Jugendämter zu verlagern, denen schließlich seit Jahrzehnten das staatliche Wächteramt obliegt“, fasst Schwind zusammen. Er fordert, die Zuständigkeitsregelung so zu ändern, dass den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auch die Aufgaben für den Bereich der Kindertageseinrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege übertragen werden. „Gerade in Zeiten, in denen flexibel vor Ort auf sich schnell verändernde Kinderzahlen reagiert werden muss, führt unser Vorschlag zu kürzeren Verfahren und schneller Reaktion auf den Betreuungsbedarf vor Ort. Das Land muss sich hier einen Ruck geben“, appelliert Schwind.
Der Vorschlag und was zu tun ist, ist im aktuellen Kalenderblatt ausgeführt; es ist dieser Pressemitteilung beigefügt (Anlage).
Hintergrund:
„Bürokratieabbau ist sofort möglich, wenn man nur will“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind. Der NLT veröffentlicht jede Woche in Form eines Kalenderblatts einen Vorschlag, der sofort im Land umsetzbar ist und Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung konkret entlastet. Auf Bitten des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil hatten die drei kommunalen Spitzenverbände am 28. Mai 2025 kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus vorgelegt, die über 80 Vorschläge enthielten. Aufgegriffen wurde bis heute davon praktisch nichts. Die Pressemitteilung sowie die Vorschläge sind unter folgendem Link abrufbar: Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus.
Die Bürokratieabbau-Kalenderblätter werden wöchentlich, jeweils am Dienstag, per Pressemitteilung versandt und stehen ab dann online zur Verfügung, Link: Bürokratieabbau – NLT.
PM 10_2026 – 01 – Bürokratieabbau-Kalender – KW 9.pdf