Leeres Portemonnaie

„Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover planen in 2025 mit einem Haushaltsdefizit mit 1,2 Milliarden Euro. Wie bereits im Vorjahr schreiben alle 37 Haushalte rote Zahlen. Die Rasanz mit der sich die Finanzlage verschlechtert ist erschreckend und in der niedersächsischen Landesgeschichte einmalig“, sagt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Hintergrund ist die Umfrage zu den Haushalten der niedersächsischen Landkreise. Die Ergebnisse wurden am heutigen 4. Februar im Finanzausschuss des NLT vorgestellt.

„Während 2023 die Kreisebene noch leichte Überschüsse erwirtschaftet hat, war bereits im Vorjahr ein hohes Defizit von rund 760 Millionen Euro erwartet worden. Die Geschwindigkeit, mit der sich die Situation verschlechtert, ist alarmierend“, so Meyer weiter. „Ursache ist dabei weniger die Einnahmenseite. Diese zeigt sich nach wie vor erstaunlich robust. Problematisch ist vielmehr die ständige Überforderung der Kommunen durch neue und Ausweitung bestehender gesetzlicher Aufgaben. Bund und Land müssen aufhören, den Bürgerinnen und Bürgern ständig neue Versprechungen zu machen, die nicht mehr finanzierbar sind. Zudem erwarten wir kurzfristige Hilfen wie eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch den Bund und eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land“, fasst Meyer die Entwicklung zusammen.

Abfalltonnen

Die Verantwortung für die Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten muss durch die Landkreise wirksamer gesteuert werden können. Das ist eine Kernforderung des neuen Positionspapiers zur Abfallwirtschaft des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). „Die kommunale Abfallwirtschaft funktioniert. Sie sichert den Menschen eine verlässliche, transparente, günstige und ökologische Abfallbeseitigung. Dafür brauchen wir aber in der Zukunft die richtigen Rahmenbedingungen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des NLT, Hubert Meyer.

Die Erfahrung mit der Entsorgung von Verpackungsabfällen zeige, dass bei einer weiteren Liberalisierung der Abfallwirtschaft Gewinne tendenziell privatisiert und Lasten dem Gebührenzahler aufgeladen würden. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen wird derzeit parallel neben der kommunalen Abfallentsorgung von den Dualen Systemen organisiert. „Wenn die Entsorgung der gelben Säcke nicht funktioniert, dann verlangen die Bürger sofort Abhilfe von der Landrätin oder dem Landrat, obwohl diese gar nicht Auftraggeber sind. Daher muss die Sammlung von Verpackungen aus privaten Haushaltungen wieder in die Verantwortung der Kommunen zurückgegeben werden“, fordert Meyer.

Zweiter Schwerpunkt des Positionspapiers ist die Herstellerverantwortung. Gefordert werden unter anderem die bessere Reparaturfähigkeit von Produkten, ein besseres Öko-Design mit Blick auf Recycling und Demontage und die Verhinderung der Vermüllung des öffentlichen Raums. Meyer dazu: „Für die sich immer mehr durchsetzenden Geräteakkus der hochwertigen Geräte wie bei Elektrofahrrädern, Mährobotern, Drohnen und anderen mehr brauchen wir verpflichtende Hersteller-Pfandsysteme, damit das Recycling reibungslos funktioniert und die wertvollen Rohstoffe wiederverwendet werden können.“

Zum Hintergrund: Der Niedersächsische Landkreistag ist der kommunale Spitzenverband der 36 Landkreise und der Region Hannover, die jeweils als sogenannte öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen als ein Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge zuständig sind.

Das Positionspapier zur Abfallwirtschaft ist auf der Webseite des NLT abrufbar, Link: https://www.nlt.de/wp-content/uploads/2025/01/Positionspapier-zur-Abfallwirtschaft.pdf.

Niedersächsischer Landtag - Plenarsaal mit Abgeordneten

„Die Wiedereinführung der achtjährigen Amtszeit für Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und den Regionspräsidenten ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Ebene und wird von uns in jeder Hinsicht begrüßt“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, nach dem entsprechenden Beschluss des Niedersächsischen Landtags am heutigen 29. Januar 2025.

„Für das Initiieren und Steuern von Vorhaben und Projekten für unsere Bürgerinnen und Bürger braucht man vor Ort einen immer längeren Atem“, so Prietz. Jeder kenne die Probleme zum Beispiel bei größeren Bauprojekten mit immer komplexeren Regelungen und langem Planungsvorlauf. Zudem seien die Landrätinnen und Landräte in den letzten Jahren viel stärker als früher als Krisenmanager vor Ort gefordert – Corona, drohende Energie-Mangellage, Flüchtlingsunterbringung und Hochwasser seien jedem als Stichworte präsent. „Insofern begrüßen wir, dass eine breite Landtagsmehrheit unseren seit vielen Jahren vorgetragenen Argumenten gefolgt ist und danken ausdrücklich Ministerpräsident Stephan Weil, der dieses Thema intensiv begleitet hat“, erläutert der NLT-Präsident.

Niedersächsischer Landtag - Mikrofon

Anlässlich der Beratungen des Niedersächsischen Landtages zum Landeshaushalt 2025 drückt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, seine tiefe Enttäuschung zur Haltung des Landes gegenüber der finanziel-len Lage der Kommunen aus. „Rücklagen von über zwei Milliarden Euro, Einhaltung der Schuldenbremse und Jahresüberschuss 2023 von 1,6 Milliarden sind die Eckdaten für die Haushaltsplanung des Landes. Die Kommunen stehen hingegen bereits für das vergangene Jahr mit 1,4 Milliarden in den roten Zahlen, weisen in den Haushaltsplanungen 2025 auf Kreisebene flächendeckend Defizite im zweistelligen Millionenbereich aus und erhalten von der Innenministerin lediglich einen Freibrief für weitere Verschuldung. Das Land lässt die Kommunen mit ihren finanziellen Sorgen im Regen stehen.“

Als besonders problematisch erweist sich die viel zu geringe Höhe des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen – die niedrigste in allen 13 Flächenländern; sie liegt um 286 Euro je Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt. Zudem werden den Kommunen beständig neue Aufgaben übertragen, ohne der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum unverzüglichen Ausgleich der notwendigen Kosten nachzukommen. Als Beispiele nennt NLT-Präsident Prietz die Auszahlung des erhöhten Wohngeld-Plus durch die Kommunen seit 2023 und die personalintensive Reform zur Betreuung der Menschen mit Beeinträchtigungen im Jahr 2020. Auch die staatliche Aufgabe der Lebensmittel- und Veterinärverwaltung müssen die Landkreise weitgehend mit eigenen Geldern zahlen. Eine angemessene Kostenbeteiligung bei Kitas, Schulen und Straßenbau fehlt. Schließlich hat das Land im Bundesrat der Krankenhausreform zugestimmt, ohne dass der notwendige Inflationsausgleich für die Kliniken geregelt wurde. Die Kommunen werden damit weiter mit den Betriebskostendefiziten der kommunalen Häuser in Höhe von über 600 Millionen Euro pro Jahr konfrontiert.

„Angesichts des Missverhältnisses der Finanzausstattung von Land und Kommunen erwarten wir, dass ein zu erwartender Überschuss im Jahresabschluss 2024 des Landes in nennenswerter Höhe zum Ausgleich der fremdverursachten kommunalen Defizite eingesetzt wird und nicht wieder sang- und klanglos ohne politische Diskussion in der Rücklage des Landes verschwindet“, fordert Prietz abschließend.

Gespräch m. Konföderation evangelischer Kirchen - 2024 12 09

Die niedersächsischen Landkreise und die evangelischen Kirchen fordern die Landespolitik auf, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen. Gleichzeitig appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin für Demokratie und Rechtsstaat zu engagieren. Das erklärten sie nach einem Gespräch des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) mit dem Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen am Montag in Hannover.

„Es ist besorgniserregend, wenn das Vertrauen in die Politik und die Unterstützung für die Demokratie sinkt, wie es aktuelle Studien belegen. Die Landespolitik ist aufgerufen, die Ansprüche der Menschen, beispielsweise eine bürgernahe medizinische Versorgung und verlässliche Angebote in den Kitas und Schulen, ernst zu nehmen. Politik muss als verlässlich wahrgenommen werden. Die Ankündigung nicht umsetzbarer Versprechen hingegen ist nur Wasser auf die Mühlen derer, die mit populistischen Forderungen die Demokratie schwächen wollen,“ erklärt NLT-Präsident Landrat Marco Prietz nach der Sitzung. Prietz dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Räten, Kreistagen, Vereinen und vielfältigen Initiativen für das Gemeinwohl engagieren.

Der Vorsitzende des Rates evangelischer Kirchen, Bischof Thomas Adomeit, führt aus: „Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben großen Respekt für all das, was die Landkreise leisten. Und wir sind sehr dankbar für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in vielen Bereichen, die sich seit Jahrzehnten bewährt hat. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie lebt von der Beteiligung aller: Der Bürgerinnen und Bürger, der politisch Verantwortlichen im Bund, im Land, in den Kreisen und Kommunen und der zivilgesellschaftlichen Player. Wir stehen gemeinsam vor Herausforderungen, die vielen Menschen Sorgen bereiten: Wie kann ein menschenwürdiger Umgang mit Migrantinnen und Migranten gelingen, ohne dass sich Menschen überfordert fühlen? Wie können wir notwendige Veränderungen sozial gerecht gestalten? Welche Maßnahmen brauchen wir zur Bewahrung der Schöpfung? Als evangelische Kirchen ist für uns die Hoffnung zentral, dass wir das Leben jetzt und in Zukunft gut gestalten können. Die Zusammenarbeit mit dem NLT verlässlich fortzusetzen und sie auszubauen, wo es möglich ist, ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unseres Miteinanders – für die Menschen in Niedersachsen.“

In dem Gespräch mit dem NLT-Präsidium, an dem seitens des Rates der Konföderation neben Bischof Adomeit unter anderem auch die Landesbischöfe Ralf Meister und Dr. Oliver Schuegraf teilnahmen, wurden auch die Herausforderungen im Hinblick auf den künftigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen und aktuelle Migrationsfragen erörtert.

Stempel - Symbolbild

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstützt den jüngsten Erlass des Verkehrsministeriums zu sogenannten Lichterfahrten. Das Ministerium folgt damit der Bitte der kommunalen Spitzenverbände nach einheitlichen, praktikablen Regelungen für eine Bewertung der Fahrten mit geschmückten Treckern in der Adventszeit.

NLT-Präsident Marco Prietz, Landrat des Landkreises Rotenburg (Wümme), erklärt: „Ich begrüße ausdrücklich die Kehrtwende des Ministeriums. Sie beseitigt die Irritationen bei der Zulässigkeit der Lichterfahrten und schafft endlich die Vorrausetzungen für eine möglichst pragmatische Handhabung vor Ort.“

Mit den sogenannten Lichterfahrten erfreuen Landwirte auch in Niedersachsen die Menschen mit bunt geschmückten Traktoren in der Vorweihnachtszeit. Sie waren während der Corona-Pandemie mit ihren Beschränkungen für das öffentliche Leben unter dem Motto „Ein Funken Hoffnung“ als Aufmunterung für die Bevölkerung gestartet. In wenigen Jahren haben sie sich vieler-orts als Brauchtum etabliert. Bei der Genehmigungspraxis gab es zuletzt Verunsicherung, da eine erste Stellungnahme des Ministe-riums eine restriktive Auslegung durch die kommunalen Behörden nahezulegen schien. Dazu Prietz: „Das Eingreifen von Minister Olaf Lies schafft nun Klarheit bei der Rechtsauslegung. Das ist im Sinne der Antragstellerinnen und Antragsteller. Dies hätten wir uns früher gewünscht.“

Abstimmung - Symbolbild [Bundesrat]

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert das Stimmverhalten der Landesregierung im Bundesrat zum umstrittenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) als inkonsequent. „Anders als bisher vorgetragen hält die Landesregierung die Existenz der für die flächendeckende Versorgung notwendigen Klinikstandorte offenbar durch das KHVVG für nicht gesichert. Andernfalls hätte es nicht des gemeinsamen Antrags mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bedurft, um genau dies zu fordern. Wenn das so ist, hätte die Landesregierung dafür stimmen müssen, den Vermittlungsausschuss anzurufen“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach der Entscheidung des Bundesrates, auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verzichten.

„Ein Entschließungsantrag ändert hingegen nichts an dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz. Es ist unrealistisch, dass eine neue Bundestagsmehrheit zeitnah dieses verkorkste Reformgesetz des amtierenden Ministers Lauterbach nachbessert. Zudem sehen wir wie angekündigt nunmehr das Land Niedersachsen in der Verantwortung, eventuell notwendige Defizitausgleiche kommunaler Häuser wenigstens zur Hälfte mit zu finanzieren,“ so Meyer.

Krankenhaus - Wegweiser

Anrufung des Vermittlungsausschusses ist einzig verbliebenes Mittel für praxistaugliche Reform

Hannover, 15. November 2024 – Die niedersächsischen Kommunen und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) haben Ministerpräsident Stephan Weil aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Niedersachsen am 22. November im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmt, um dringend notwendige Verbesserungen an der Krankenhausreform zu ermöglichen. In einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten beklagen Kommunen und Krankenhäuser konzeptionelle und gesetzgeberische Defizite der Reform.

„Das vom Bundestag beschlossene Gesetz erweist sich als praxisuntauglich. Die Interessen der Länder, Krankenhäuser und Kommunen sind nicht ausreichend berücksichtigt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der NKG, Rainer Rempe. „Voraussetzung für ein Gelingen der Krankenhausreform ist die klare Lösung der Finanzierungsfrage, um einen planvollen Einstieg in den Strukturwandel zu gewährleisten“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.

In dem offenen Brief verweisen Kommunen und Krankenhausgesellschaft darauf, dass Ministerpräsident Weil am 5. Juli 2024 im Zuge der ersten Beratung der Krankenhausreform im Bundesrat persönlich auf die dramatische Lage der Krankenhäuser hingewiesen und umfassende Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf gefordert hat. Diesem Nachbesserungsbedarf wird aus Sicht von Kommunen und Krankenhäusern, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Fragen, bislang nicht hinreichend Rechnung getragen. Angesichts der hohen Defizite der Kliniken unterstreichen die Verbände, dass es ohne einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 durch die Anhebung der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent keine den gesetzlichen Vorgaben gerecht werdende Finanzierung des laufenden Betriebs der Kliniken gibt. Zudem bemängeln sie, dass weiterhin eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirksamwerden der Reform fehlt. Der Vermittlungsausschuss ist daher für die Verbesserung des Gesetzes das probate und einzig verbliebene Mittel, betonen die Unterzeichner.

„Die Kommunen können keine dauerhafte Defizitabdeckung in einer Größenordnung leisten, die die kommunale Selbstverwaltung aushöhlt. Sie erwarten, dass das Land Niedersachsen sich wenigstens zur Hälfte an den entstandenen Lasten beteiligt. Der Bund verlagert eine ihm obliegende Aufgabe zunächst partiell auf die Länder. Er spekuliert darauf, dass Kommunen und Länder in ihrer Betroffenheit für die Menschen vor Ort helfend einschreiten werden. Dieses Vorgehen in einem für die Gesundheit und das Leben der Menschen existentiellen Bereich erachten wir verfassungsrechtlich und politisch für inakzeptabel“, kritisiert der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz.

„Anders als vom Bundesgesundheitsminister behauptet, wird es mit dieser Reform keine Entökonomisierung geben. Kliniken werden weder vom wirtschaftlichen Druck befreit, noch erhalten sie finanzielle Planungssicherheit. Stattdessen werden mit der sogenannten Vorhaltefinanzierung neue Fehlanreize gesetzt, die zu Leistungseinschränkungen für die Patientinnen und Patienten führen werden“, fasst der Vorstandsvorsitzende der NKG, Rainer Rempe, einen weiteren Kritikpunkt zusammen.

Weitere Informationen:

Ulrich Lottmann, 0511 879 53-18, medien@nlt.de
Dr. Stephan Meyn, 0511 302 85-44, meyn@nsgb.de
Piet Schucht, 0511 307 63-19, schucht@nkgev.de

Rettungsdienstkongress - Innenministerin Daniela Behrens

„Der kommunale Rettungsdienst in Niedersachsen ist hervorragend aufgestellt. Mit der Einführung der landesweiten Telenotfallmedizin und der stärkeren Kooperation zwischen Leitstellen und Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind die richtigen Weichen für eine noch bessere Patientenversorgung in Niedersachsen gestellt“, erklärte die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens bei ihrem Grußwort zum 5. kommunalen Rettungsdienstkongress des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) am 4./5. November 2024 in Soltau, der mit über 120 Teilnehmenden ausgebucht war.

„Die Veranstaltung zeigt: Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover nehmen ihre Aufgabe als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in Niedersachsen überaus engagiert wahr. Gemeinsam mit unseren Partnern sind viele innovative Projekte bereits in der Praxis angekommen. Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Pläne des Bundesgesundheitsministers, den Rettungsdienst zu zentralisieren, wirklich völlig unverständlich“, fasste Hubert Meyer, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des NLT, die Stimmung zusammen.

Neben dem aktuellen Sachstand zur landesweiten Einführung der Telenotfallmedizin stand vor allen Dingen die Stärkung der Kooperation von 112 und 116117, also dem Rettungsdienst und dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, im Zentrum des ersten Tages der Tagung. Die unterschiedlichen Sichtweisen wurden diskutiert auf einer Podiumsdiskussion mit der Niedersächsischen Innenministerin Daniela Behrens, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens Thorsten Schmidt, der Ersten Kreisrätin des Landkreises Verden Regina Tryta, dem Allgemein- und Notfallmediziner Wolfgang Hagemann, u.a. früherer langjähriger Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, sowie NLT-Geschäftsführer Joachim Schwind.

Bereits vor dem Gesetzentwurf des Bundes zur Reform der Notfallversorgung hatte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen gravierende Veränderungen im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Niedersachsen für nächstes Jahr angekündigt. Die kommunalen Vertreter äußerten ihre Sorge, dass der Rettungsdienst mit weiterhin stark steigenden Einsatzzahlen letztlich als einzig rund um die Uhr schnell ansprechbare Ressource der Gesundheitsversorgung weiterhin stark für Bagatellfälle gerufen werde und Lücken in der Hausärztlichen Versorgung ausgleichen müsse.

kuhstall

„Die umgehende Schließung eines Schlachthofes nach Hinwei-sen auf gravierende Tierschutzverstöße zeigt, wie wichtig eine im ganzen Land gut aufgestellte kommunale Veterinärverwaltung ist. Wir vermissen aber weiter ein Signal des Landes, diesen wichtigen behördlichen Aufgaben der Landkreise im Bereich des Tierschutzes und für die Sicherheit unserer Lebensmittel fair zu finanzieren. Dem politischen Bekenntnis zum Tierschutz müssen auch Taten folgen“ erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hu-bert Meyer nach einer heutigen Sitzung des Ständigem Arbeitskreises Veterinärwesen von Niedersächsischem Landkreistag und Niedersächsischem Städtetag.

Seit Anfang September haben die Landkreise und kreisfreien Städte die fachliche Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium bereits auf ein Mindestmaß reduziert. Die inzwischen im Ministerium vorliegenden Überlastungsanzeigen und Bitten zur Priorisierung der Aufgabenflut bei fehlender Finanzierung der Veterinärämter hat das Landwirtschaftsministerium mit einem Standardschreiben abgetan. Zusagen für eine bessere Finanzie-rung fehlen bis heute. „Die Stimmung heute war von Unver-ständnis geprägt, dass das Land weder für eine ausreichende Finanzierung sorgt noch Standards reduzieren will. Wir erwarten nun umgehend Signale des Landes, wie das jährliche Defizit von 41 Mio. Euro abgebaut werden soll. Unsere Fachleute waren sich einig: Wenn es keine Lösung gibt, müssen wir ab Anfang nächs-ten Jahres Dienstleistungen reduzieren, die die Kundinnen und Kunden spüren werden. Wir planen in einer zweiten Stufe, den Service bei Dienstleistungen wie Beratungen, Abfertigungen von Tiertransporten, die Ausstellung von Exportzertifikaten sowie die Durchführung von Schlachttieruntersuchungen im Herkunftsbe-trieb auf die normalen Dienstzeiten zu beschränken. Tierschutz-kontrollen werden wir beispielsweise nur noch anlassbezogen durchführen können. Viele weitere Maßnahmen sind heute vor-geplant worden. Endgültig wird das NLT-Präsidium Anfang De-zember 2024 unter dem Eindruck der Ergebnisse der Haushaltsberatungen des Landes entscheiden“, fasste der NLT-Hauptgeschäftsführer die Sitzung zusammen.