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„Die Novelle des Finanzausgleichs wird immer weniger nachvoll-ziehbar: Nun legt die Koalition einen kurzfristigen Änderungsantrag vor, wonach die Bedarfszuweisungen aus dem Bestand um 50 Mil-lionen Euro erhöht werden sollen – aber erst 2027. Die logische Folge muss dann sein, dass das Gesetz auch erst 2027 wirksam wird“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind, am heutigen Donnerstag in Hannover. „Wir fordern daher die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf, das Inkrafttreten der Reform erst zum 1. Januar 2027 vorzusehen, wenn man denn an diesem Vorhaben trotz der zahlreichen methodischen Zweifel überhaupt festhalten will“, so Schwind weiter.

Ansonsten müsse für die Kompensation der finanzschwächsten Landkreise, die durch die Novelle noch einmal verlieren, jedenfalls für 2026 frisches Geld des Landes aufgebracht werden. Der lehnt die gesamte Reform wegen der systematischen Benachteiligung strukturschwacher Räume (Stichwort: Zirkelschluss) ab.

Die vorgesehene Finanzierung des Ausgleichs für die Verlierer-Landkreise soll offensichtlich über die durch den Finanzausgleich auch auf alle Kommunen umverteilten Off-Shore-Gewerbesteuermittel erfolgen. Diese stehen aber frühestens 2027 zur Verfügung, weil sie in 2026 zunächst vereinnahmt werden müssen. „Keine Reform ohne Kompensation – so haben wir den Kabinettsbeschluss von Ende September verstanden. Das muss nun auch eingehalten werden“, fasst Schwind zusammen.

Hintergrund:
In der Kabinetts-Presseinformation der Staatskanzlei vom 23. September 2025 heißt es wörtlich: „Es ist geplant, die im Finanzausgleich vorgesehenen Mittel für sogenannte Bedarfszuweisungen, um rund 50 Millionen Euro zu erhöhen. Hierdurch sollen vor allem die von dieser Umverteilung besonders negativ betroffenen finanzschwächsten Landkreise unterstützt werden.“

Quelle: Kabinett bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in den Landtag ein | Nds. Staatskanzlei

Niedersächsischer Landtag - Abstimmung - 500 KB

Zu dem am heutigen Dienstag vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Niedersächsischen Kommunalfördergesetz stellt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Dr. Joachim Schwind fest: „Wir danken den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages für das den Kommunen entgegengebrachte Vertrauen. Nur wenn es gelingt, die Bürokratie bei der Abwicklung von Förderungen deutlich zurückzufahren, werden wir den Herausforderungen des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung gerecht werden können.“

Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz ist dabei ein reines Verfahrensgesetz. Zur Anwendung kommt es nur, wenn die einzelnen Fachressorts ihre bisherigen aufwändigen Förderrichtlinien in die neue, einfachere Welt überführen. Positives Beispiel ist insoweit das Niedersächsische Innenministerium, welches das 600-Millionen-Euro-Paket des Niedersächsischen Investitionspaktes an die Kommunen nach den Regularien der Neuregelung abwickeln will.

„Positiv sind auch die von der Landesregierung gestern beschlossenen Vorschriften des Niedersächsischen Finanzministeriums zu Zuwendungen an Kommunen zu werten. Der Rechtsrahmen lässt somit deutliche Erleichterungen in der Abwicklung zu. Jetzt sind die Fachressorts aufgefordert, diese Spielräume auch zu nutzen.“ so Schwind weiter.

2025 11 13 FAG-Anhörung

„Angesichts der desolaten kommunalen Finanzlage ist eine Verbesserung der Finanzausstattung aller Städte, Gemeinden und Landkreise unabdingbar. Stattdessen will das Land auf methodisch fragwürdige Weise nur die Verteilung unter den Kommunen verändern und verteilt zu Lasten der Schwächsten um. Es fehlt jede echte Auseinandersetzung damit, dass insgesamt mehr Geld in das System muss“, kritisiert der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, am heutigen Donnerstag in Hannover.

Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags bekräftigt Prietz: „Der renommierte Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Lars Feld hat für den Niedersächsischen Landkreistag in einem ausführlichen Gutachten wissenschaftlich belegt, dass die Reform methodisch fragwürdig ist. Sie bevorteilt Kommunen, die bereits über hohe Einnahmen verfügen, während finanzschwache Kommunen dauerhaft und strukturell benachteiligt werden. Daher fordern wir dringend einen methodisch anderen Ansatz, substanzielle Nachbesserungen und eine zeitliche Streckung des Gesetzes“, so Prietz weiter.

„Die Planungen des Landes belasten ganz besonders die strukturschwachen und von negativen demografischen Entwicklungen belasteten Räume. Die betroffenen Landkreise sind die größten Verlierer der Reform. Ihre kreisangehörigen Gemeinden erhalten allerdings faktisch keinen nennenswerten Zuwachs an Einnahmen, so dass diese Räume insgesamt dramatisch verlieren“, ergänzt Landrat Dr. Heiko Blume, Vorsitzender des NLT-Finanzausschusses und Mitglied der Expertenkommission des Innenministeriums zur Begutachtung des Finanzausgleichs. „Das Land dürfte damit gegen den Verfassungsauftrag auf Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verstoßen,“ stellt Dr. Blume weiter fest.

„Die einzige Lösung, die das Gutachten des Landes anbietet, ist die flächendeckende Erhöhung der Kreisumlagesätze. Damit wird der Streit durch diesen Gesetzentwurf in die Räte und Kreistage getragen, obwohl die Ursache allein darin liegt, dass Niedersachsen insgesamt, im Vergleich zu allen Flächenbundesländern, den niedrigsten Finanzausgleich hat. Wir appellieren daher dringend und gemeinsam an Landtag und Landesregierung, die katastrophale kommunale Finanzlage in Niedersachsen durch eine sofortige Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs um mindestens eine Milliarde Euro zu lindern“, fasst NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind die Anhörung zusammen.

Hintergrund:

Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, mit dem kommunalen Finanzausgleich die Städte, Gemeinden und Landkreise an seinen eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. Das Niedersächsische Innenministerium hat die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommunen einer Überprüfung unterziehen lassen. Dabei wurde allein betrachtet, welche Ausgaben die Kommunen getätigt haben. Ausgeblendet wurde dabei, dass es massive Verschiebungen auf der Einnahmenseite insbesondere zu Gunsten steuerstarker Gemeinden gegeben hat. Dies führt zu einem methodischen Zirkelschluss, der besonders zu Lasten strukturschwacher Räume wirkt. Zudem überprüft die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs mit Blick auf die Notwendigkeit eines aufgabengerechten Finanzausgleichs nach Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung ausreicht.

Nähere Informationen: https://link.nlt.de/rlgp. Unter diesem Link ist auch das Gutachten von Prof. Feld abrufbar.

Rettungsdienst

Der Bund plant eine Reform der Notfallversorgung. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, lehnt einen Eingriff in den Rettungsdienst durch eine Normierung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V aber ab. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahrenabwehr und wird in den Ländern kommunal organisiert. Nun bekannt gewordene Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums sehen vor, per Bundesgesetz faktisch den Ländern Zuständigkeiten für den Rettungsdienst wegzunehmen und zentrale Vorgaben zu machen. „Wir appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, diesen dritten Anlauf des dritten Ministers für einen bundesrechtlichen Zugriff auf den Rettungsdienst sofort einzustampfen. Die Notfallreform muss ein Erfolg werden. Dafür braucht es aber keinen Bundes-Rettungsdienst. Das ist schlechte Medizin für den falschen Patienten“, sagt NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind.

Der Bund habe jahrelang die Schwierigkeiten der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung nicht lösen können. Der Rettungsdienst sei aber nicht Teil des Problems, sondern Ausputzer im System. „Bei lebensbedrohlichen Notfällen bekommen die Menschen unter der Rufnummer 112 schnell und zuverlässig Hilfe. Das muss so bleiben“, so Schwind. „Wir haben die sichere Befürchtung, dass beim Rettungsdienst faktisch auf Kosten der kommunalen Träger und der Hilfsorganisationen als Leistungserbringer gespart werden soll. Das Muster des Bundes ist immer gleich: Erst wird das Geld mit realitätsfernen Standards verknappt, dann erwartet, dass die Kommunen als Ausfallbürgen einspringen, damit die Bürger nicht im Regen stehen und die Dinge vor Ort trotzdem funktionieren. So sehen wir es bereits seit Jahren bei den Betriebskosten der Krankenhäuser mit vielen 100 Millionen Euro Defizit auf dem Rücken der Kommunen,“ führt Schwind aus.

Krankenhaus - Wegweiser

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und die
Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordern die Bundesregierung mit
Nachdruck dazu auf, ihre aktuellen Sparpläne im Gesundheitswesen nicht einseitig auf
Kosten der Krankenhäuser umzusetzen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die
bestehende Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 2 Milliarden Euro im Wesentlichen durch dauerhafte Erlösverluste der Krankenhäuser in Höhe von 1,8 Milliarden Euro jährlich geschlossen werden. Der Bundestag berät bereits in der kommenden Woche abschließend über die entsprechenden Gesetzänderungen.

„Der Kürzungsbeschluss der Bundesregierung ist nichts anderes als ein eklatanter Wortbruch gegenüber den Krankenhäusern. Er steht im krassen Widerspruch zu den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und vorherigen Ankündigen von Bundesgesundheitsministerin Warken zur finanziellen Unterstützung der ohnehin defizitären Kliniken. Das vorliegende Sparpaket wird der fundamentalen Bedeutung der Krankenhäuser in unserem
Gesundheitssystem nicht gerecht und gefährdet die Aufrechterhaltung einer hochwertigen
und flächendeckenden Patientenversorgung“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Die Entscheidung der Bundesregierung konterkariert aus Sicht von NLT und NKG alle
bisherigen politischen Bemühungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser. Angesichts der massiven wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser wurde erst kürzlich ein – einmaliger – Inflationsausgleich für die gestiegenen Kosten der Jahre 2022/23 – auch auf erheblichen Druck der Bundesländer – eingeführt.

Besonders problematisch sind die vorliegenden Sparmaßnahmen des Bundes aus einem weiteren Grund: Sie schwächen die Kliniken und die betroffenen kommunalen Träger nicht nur einmalig im Jahr 2026, sondern dauerhaft, da die abgesenkte Preisbasis in der
Krankenhausfinanzierung die Erlöse auch in den kommenden Jahren fortlaufend mindern wird. Der Ausgleich für die Inflationslücke in Höhe von 4 Milliarden Euro fällt im November 2026 wieder weg. Gleichzeitig fehlen weitere 1,8 Milliarden Euro in der Basis.

„Wir sind empört über das Handeln der Bundesregierung. Dieses Vorgehen ist ein neuer Tiefpunkt im Umgang der Bundesregierung mit den Kommunen und ein schwerer Schlag für die Krankenhäuser und die kommunalen Träger. Die nicht ausreichende Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch den Bund ist ein Haupt-Mitverursacher des dramatischen kommunalen Finanzdefizits. Die Sparpläne verschlechtern die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und damit der Kommunen dauerhaft. Wir appellieren an die Bundesregierung, ihre Kürzungspläne sofort zurückzunehmen. Andernfalls appellieren wir dringend an alle Bundestagsabgeordneten, der Kürzung nicht zuzustimmen. Jeder
Bundestagsabgeordnete sollte vor der Abstimmung die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis fragen, was die Kürzung für die Menschen in der Region bedeutet“, unterstreicht NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind.

Geflügel

„Jetzt ist Krise und das gemeinsame, eng abgestimmte Handeln auf kommunaler Ebene funktioniert. Die niedersächsischen Landkreise bewerten alle derzeit intensiv und ständig die Lage zur Vogelgrippe und reagieren angepasst auf die Infektionslage vor Ort, gegebenenfalls auch mit örtlichen Aufstallungsanordnungen, Wiedereinstallungsverboten und Ausnahmen für Hobbyhaltungen. Die Veterinärämter der Landkreise haben die Lage in Niedersachsen daher gut im Griff,“ fasst der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind, die Lage nach einer Videokonferenz der zuständigen Behörden zum aktuellen Vogelgrippe-Geschehen heute zusammen. „Unsere jahrelangen Erfahrungen, Vorbereitungen und gemeinsamen Übungen mit allen Akteuren zahlen sich jetzt aus. Alle rechtlich notwendigen Maßnahmen können derzeit vor Ort verfügt werden“, so Schwind weiter.

Besonders betroffene Landkreise könnten gegebenenfalls unter anderem mit Hilfe des vom NLT initiierten Rahmenübereinkommens zur gegenseitigen Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall sofort personell weiter unterstützt werden, sofern sich die Tierseuchen weiter ausbreiten sollte.

Vereinbarung Kinderschutz - Unterzeichnung durch NLT KVN NST

Für eine bessere Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendschutz verstärken die Jugendämter in Niedersachsen die Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychotherapeuten. Dazu haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sowie der Niedersächsische Städtetag (NST), die als kommunale Spitzenverbände alle Jugendämter in Niedersachsen vertreten, am heutigen 6. Oktober 2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

„Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Dabei gehe es um Abläufe, Ansprechpartner sowie Beratungsangebote und Hilfestellungen. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), betont: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Vereinbarung ist getragen vom Grundgedanken der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für einen wirksamen Kinderschutz – eine Kooperation für die Schwächsten in unserer Gesellschaft.“ Dabei habe man Erfahrungen örtlicher Netzwerke im Blick und schaffe landesweit flächendeckend gute Standards. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), führt aus: „Die Kooperationsvereinbarung bietet einen fachlichen und rechtlichen Rahmen für das Wer, Mit-Wem und Wie im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung.“ Das biete Sicherheit in den Abläufen und stärke so den Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen.

Die Kooperationsvereinbarung umfasst ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Eingangsbestätigung der Behörden. Hintergrund der gemeinsamen Initiative von KVN und NLT und NST ist eine gesetzliche Soll-Vorschrift (§ 73c SGB V), die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene zu regeln.

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Mit Befremden reagiert der Niedersächsische Landkreistag auf den Beschluss der Landesregierung, den kommunalen Finanzausgleich bereits zum 1.1.2026 grundlegend zu ändern. „Es dürfte kaum den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, in Zeiten der größten kommunalen Finanzkrise seit Jahrzehnten die Mittel zu Lasten der strukturschwachen ländlichen Räume in Niedersachsen umzuverteilen, wenn die notwendige Prüfung, ob die Gesamtmasse ausreicht, von vornherein vom Gutachter des Landes nicht untersucht werden durfte. Das ist ein schwerer Schlag für die Kreisfinanzen im Kommunalwahljahr 2026“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz, in einer ersten Reaktion zur heutigen Kabinettsentscheidung fest.

Der Niedersächsische Landkreistag habe darüber hinaus im Rahmen eines eigenen Gutachtens von Prof. Dr. Feld, Freiburg, nachgewiesen, dass die Nichtberücksichtigung der Einnahmenseite der Kommunen durch das Land zu falschen Ergebnissen führe und das sog. Aufteilungsverhältnis der Schlüsselmassen gar nicht geändert werden müsse. „Wir haben dem Land angeboten, die Überprüfung durch Prof. Feld auch dem Innenministerium vorzustellen und mit dem Gutachter zu erörtern. Hierauf erfolgte keine Reaktion. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern möglicherweise ermessensfehlerhaft. Außerdem kann kein Landkreis oder die Region Hannover derzeit seinen Haushalt solide planen, wenn das Gesetz schon in drei Monaten gelten soll“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Schwind in einer ersten Bewertung.

„Die geplante Abmilderung durch höhere Bedarfszuweisungen hilft deswegen wenig, weil sie aus der Gesamtmasse des Finanzausgleichs kommt und damit an anderen Stellen wieder Geld fehlt. Wir fordern, dass das Land selbst mehr Geld in den Topf gibt und die Verwerfungen ausgleicht, wenn es denn an seinem Gesetzentwurf überhaupt festhalten will“, erläuterte NLT-Vizepräsident Landrat Ambrosy.

Hintergrund:
Mit dem kommunalen Finanzausgleich kommt das Land seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur prozentualen Beteiligung der Städte, Gemeinden und Landkreise an seinen eigenen Steuereinnahmen nach. Das Niedersächsische Innenministerium hat die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommunen einer Überprüfung unterziehen lassen. Dabei wurde allein betrachtet, welche Ausgaben die Kommunen getätigt haben. Ausgeblendet wurde dabei, dass es massive Verschiebungen auf der Einnahmenseite insbesondere zu Gunsten steuerstarker Gemeinden gegeben hat.

Nähere Informationen sind der Pressemitteilung des NLT vom 29.8.2025 (Link) zu entnehmen. Unter diesem Link ist auch das Gutachten von Prof. Feld abrufbar.

ÖPNV_Halteschild - niedrige Auflösung

Das Deutschland-Ticket wird teurer. Laut ersten Tickermeldungen haben sich die Verkehrsminister der Länder auf eine erneute Erhöhung des Bezugspreises auf 63 Euro ab dem nächsten Jahr geeinigt. „Wieder kein langfristiges klares Bekenntnis und ein Trauerspiel. So wird ein erfolgreiches Mobilitätsprojekt kaputt gemacht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind.

Ein bezahlbarer Preis für Nutzerinnen und Nutzer sowie verlässliche Bedingungen für Verkehrsunternehmen und Träger des ÖPNV seien zwei Seiten einer Medaille. „Für einen attraktiven Nahverkehr muss der Ticketpreis stimmen, es müssen aber auch Busse fahren. Da ist auch das Land Niedersachsen in der Pflicht“, so Schwind. Das Kostenrisiko des Deutschland-Tickets dürfe nicht Jahr für Jahr bei den kommunalen Verkehrsunternehmen und ihren Trägern abgeladen werden. „Wir fordern die erneute Zusage des Landes zu einem Verlustausgleich auch für das Jahr 2026, endlich einen gesetzlichen Anwendungsbefehl zur Umsetzung des Deutschland-Tickets und langfristig mehr Geld zur Finanzierung des ÖPNV“, so Schwind.

Schwind erinnert an den „5-Punkte-Appell für einen zukunftsfähigen ÖPNV in Niedersachsen“, den kommunale Spitzenverbände, Verkehrsverbünde und Aufgabenträger im Juni an das Land übergeben haben. „Gemeinsam haben wir dezidiert aufgeschrieben, was getan werden muss. Auf eine Antwort der Landesregierung warten wir bis heute“, sagt der NLT-Hauptgeschäftsführer.

Haushalt Finanzen - Symbolbild

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen hat heute ihre Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 und des Haushaltsbegleitgesetzes 2026 veröffentlicht. Die Botschaft ist eindeutig: Immer mehr Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen geraten in eine kritische Schieflage. Ursache ist eine stetig wachsende Überlastung durch Aufgabenübertragungen von Bund und Land – vom Ganztagsanspruch über Integration bis hin zur Inklusion in Schulen –, die vor Ort umgesetzt, aber nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Das sind zusätzliche Leistungsversprechen, die aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände weitere Löcher in ohnehin defizitären Haushalten reißen.

Besonders gravierend sei die Entwicklung im Bereich Kinderbetreuung und Schule, wo fehlende Mittel für Ganztagsbetrieb, IT-Ausstattung, Inklusion und Schulbaukosten die kommunalen Haushalte massiv belasteten. Auch beim ÖPNV ist Niedersachsen mit nur 15 Euro Zuschuss pro Einwohner und Jahr bundesweites Schlusslicht – ein Niveau, das nach Einschätzung der Verbände den Erhalt des Angebots gefährdet.

Die Verbände sehen die Landesregierung in der Pflicht, die immer größer werdende Lücke zwischen Aufgabenbestand und Finanzausstattung zu schließen, um die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher:

– eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs,
– die vollständige Übernahme der Kosten staatlicher Aufgaben wie der inklusiven
Schule und der Integrationskosten durch das Land,
– eine ausreichende Finanzierung des schulischen Ganztagsbetriebs und
– eine deutliche Erhöhung der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr.

„Unsere Städte und Gemeinden sind das Fundament des Staates – sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Wenn wir wegen dauernder Überlastung anfangen müssen, gesetzliche Aufgaben nur noch eingeschränkt erfüllen zu können, dann trifft das die Menschen in ihrem Alltag ganz unmittelbar. Das darf nicht passieren – deshalb brauchen wir endlich echte finanzielle Entlastungen“, mahnte Dr. Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und derzeitiger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

„Keiner der 17 großen Städte in diesem Land ist es gelungen, für dieses Jahr noch einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Ihr geplantes Defizit für 2025 beläuft sich auf über 1 Mrd. Euro“, so Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages: „Die angekündigten Investitionsprogramme, so gut und richtig sie auch sind, helfen nicht die strukturellen Defizite zu beseitigen. Dafür braucht es eine bessere Finanzausstattung durch eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs. Dies muss durch einen deutlichen Bürokratieabbau nebst Aufgabenmoratorium flankiert werden.“

„Auch alle Kreishaushalte haben erhebliche Defizite, die sich im Jahr 2025 auf 1,2 Milliarden Euro summieren werden. Die durchaus anerkennenswerten Schritte der Landesregierung bei der Finanzierung der Kindertagesstätten und bei einzelnen Kostenerstattungen lösen die kommunalen Finanzprobleme nicht. Das Land muss den kommunalen Aufgabenbestand auf das Finanzier- und Machbare zurückführen, der Bund endlich den Krankenhausbetrieb fair ausfinanzieren und den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen spürbar senken“, fasst Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind vom Niedersächsischen Landkreistag die kommunale Lage zusammen.