NLT-Aktuell – Ausgabe 34

Arbeitshilfe: Naturverträglicher Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen 

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. Wie kann der Ausbau der Solarenergienutzung naturverträglich gestaltet werden? Antworten gibt eine Arbeitshilfe für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Das Papier haben Fachleute aus Landesverwaltung und Landkreisen entwickelt, um Vorhabenträgern und Behörden die Aufgabe zu erleichtern und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden. 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) haben dazu in einer gemeinsamen Pressemitteilung informiert. „Wir wollen PV vorrangig auf Gebäuden, Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen realisieren, aber wir benötigen auch 0,5 Prozent der Landesfläche für FreiflächenPhotovoltaik. Diese Anlagen naturverträglich zu planen und zu genehmigen, ist sehr komplex. Deshalb ist es für die praktische Umsetzung richtig und wichtig, wenn die Behörden dafür Handreichungen bekommen. Die notwendigen Hinweise dafür fehlten bislang, diese Lücke wird nun durch die Arbeitshilfe geschlossen“; ergänzte der Minister. 

„Bei der Energiewende kommt es auf die ländlichen Räume an. Die Landkreise als Genehmigungsbehörden, vor allem aber Mensch und Natur sind betroffen, wenn die Solarenergie Flächen beansprucht. Damit müssen wir umgehen“, sagt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. „Die Arbeitshilfe zeigt auf, wie Energiewende und Naturschutz besser in Einklang gebracht werden können. Das hat Signalwirkung für Niedersachsen und darüber hinaus“, macht Meyer deutlich. 

Die Arbeitshilfe wurde gemeinsam von dem NLT und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Die „Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ haben empfehlenden Charakter. Sie sind eine Hilfestellung für die beteiligten Stellen – Gemeinden, Vorhabenträger, Gutachterbüros, Naturschutzbehörden. Die Arbeitshilfe ist abrufbar auf der Webseite des NLT: Arbeitshilfen – NLT

„Glasfaserland Niedersachsen“: Breites Bündnis für den Breitbandausbau 

Der dringende Appell an das Land Niedersachsen, die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus fortzusetzen, findet zunehmend Unterstützung. Das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“, das sich nach der Ankündigung des Förderstopps gebildet hat, wird mittlerweile von 13 Verbänden getragen (siehe Folgeseite). Gemeinsam machen Sie deutlich, dass der Zugang zu schnellem Internet für die Zukunftsfähigkeit des Landes unabdingbar ist, eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des ländlichen Raums darstellt und entscheidend zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beiträgt. 

Der Bund fördert den Glasfaserausbau mit 50 Prozent. Die verbleibenden Kosten teilen sich bislang Land und Kommunen. Die Landesregierung hatte angekündigt, ab 2024 keine Mittel mehr für die Kofinanzierung bereitzustellen. Durch den Wegfall des Landesanteils müssten die Kommunen die notwendigen Mittel alleine aufbringen, um an die Bundesförderung zu gelangen. Das erscheint angesichts aktueller Haushaltslagen unmöglich. 

Diese Einschätzung wird von den Verbänden des Bündnisses “Glasfaserland Niedersachsen“ geteilt. Sie sind überzeugt, dass ohne eine Förderung eine flächendeckende Versorgung mit Breitband nicht gelingt, weil sich der Ausbau in Gebieten mit unwirtschaftlichen Anschlüssen für Telekommunikationsunternehmen nicht lohnt. Der bislang gemeinsam von Bund, Land und Kommunen vorangetriebene Breitbandausbau geriete in Niedersachsen ins Stocken. Die bereits erreichten Erfolge würden gefährdet. 

Seine Forderungen fasst das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“ wie folgt zusammen: 

1. Das Land muss seiner Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Niedersachsen gerecht werden.
2. Die Förderung des Glasfaserausbaus durch das Land muss uneingeschränkt fortgesetzt werden.
3. Die Bundesmittel für den Glasfaserausbau dürfen nicht verfallen oder ausschließlich anderen Ländern zugutekommen.
4. Das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB) ist zu beauftragen, die Kommunen auch beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu beraten. 

Diese Forderungen sind in einem Positionspapier formuliert und erläutert. Dieses ist auf einer eigens eingerichteten Webseite veröffentlicht: Glasfaser- und Breitbandausbau – NLT. Hier ist sind auch weitere Informationen zum Bündnis und Stellungnahmen von einer Reihe beteiligter Verbände veröffentlicht. 

Das Bündnis „Glasfaserland Niedersachsen“ wurde maßgeblich vom Niedersächsischen Landkreistag initiiert und wird mittlerweile getragen von: 

  • LandesSportBund Niedersachsen 
  • Niedersächsische Landjugend 
  • Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband 
  • Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e. V. 
  • Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen 
  • IHK Niedersachsen (IHKN) 
  • Unternehmerverbände Niedersachsen 
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) mit ihren Mitgliedsverbänden der Arbeiterwohlfahrt (Bezirksverbände Hannover, Braunschweig und Weser-Ems), des Caritasverbandes (für die Diözesen Hildesheim und Osnabrück, sowie dem Landes-Caritasverband für Oldenburg), des Deutschen Roten Kreuzes (Landesverbände Niedersachsen und Oldenburg), des Diakonischen Werks (der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, der Ev.-ref. Kirche und der Ev.-luth. Kirche Oldenburg), des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen 
  • Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 
  • Katholisches Büro Niedersachsen 
  • Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund 
  • Niedersächsischer Städtetag 
  • Niedersächsischer Landkreistag 

                                                       

Ländlicher Raum: 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ startet 

Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird zum 28. Mal durchgeführt. Derzeit plant das Landwirtschaftsministerium die Ausschreibung für den vorausgehenden Landeswettbewerb. Der Deutsche Landkreistag (DLT) ruft dazu auf, den Wettbewerb im Rahmen der vorgeschalteten Landeswettbewerbe nach Kräften zu unterstützen. 

Auch der Aufruf zum 28. Bundeswettbewerb richtet sich an Dorfgemeinschaften, die sich mit Engagement für ein attraktives Leben im Ort einsetzen. Am bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ dürfen alle teilnehmen, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange des Dorfes engagieren. Prämiert werden Ideen, Projekte und Vorhaben zur Gestaltung eines attraktiven Lebens in Dörfern sowie das Engagement der Dorfgemeinschaft insgesamt. 

Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnern in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben. Auch Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3.000 Einwohnern können mitmachen. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschalteten Landeswettbewerben. Weitere Informationen finden sich im Internet unter: https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/wettbewerb-unser-dorf-hat-zukunft/dorfwettbewerb-aufruf.html

Nach Auskunft des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums wird von dort derzeit die Landesausschreibung vorbereitet. Noch in diesem Jahr soll diese veröffentlicht werden. Der Bundeswettbewerb wird 2026 stattfinden. Der vorausgehende Landwettbewerb ist für das zweite Halbjahr 2025 und die Bezirkswettbewerbe für das erste Halbjahr 2025 geplant. Die Kreiswettbewerbe müssten insofern bis Ende 2024 abgeschlossen sein. 

Klimafolgenanpassung: Förderrichtlinie 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) startet ein neues Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Das Förderprogramm, das Teil der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) ist, soll Kommunen und kommunale Einrichtungen dabei unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereitgestellt. 

 Im Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ werden Personalstellen für Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager unterstützt, um in den Landkreisen, Städten und Gemeinden bzw. für Zusammenschlüsse von mehreren Kommunen Anpassungskonzepte zu erarbeiten. Der Fokus soll auf der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz, der Umsetzung des Konzeptes und auf ausgewählten investiven Maßnahmen liegen. Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ öffnet am 1. November 2023. Anträge können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. 

Unter dem Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung und den Natürlichen Klimaschutz“ werden die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie deren pilothafte Umsetzung, insbesondere durch investive Maßnahmen, gefördert. Der Förderschwerpunkt richtet sich nicht nur an Landkreise, Städte und Gemeinden, sondern auch an Vereine, Verbände, Hochschulen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern. Anträge für den Förderschwerpunkt B können ebenfalls zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 eingereicht werden. 

Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln 

Die Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2023 I Nr. 265) und am 5. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten. 

Dazu gibt die Verordnung die Möglichkeit, den prozentualen Bio-Anteil in den drei Kategorien Bronze, Silber und Gold auszuzeichnen. Relevant ist dies beispielsweise für Kantinen, Mensen und Restaurants in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Wohnformen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen. 

Elektro- und Elektronikgeräte-Batteriegesetz-Gebührenverordnung 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Referentenentwurf für eine Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Batteriegesetz-Gebührenverordnung zur Anhörung übermittelt. Rechtsgrundlage der Änderungsverordnung ist § 22 des Bundesgebührengesetzes, der den Verordnungsgeber verpflichtet, für individuell zurechenbare Leistungen durch Gebührenverordnungen Gebühren vorzusehen. 

Die bestehende Gebührenverordnung legt die Grundlage für den Ausgleich der Kosten, die durch individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie nach dem Batteriegesetz entstehen. Auf deren Grundlage soll sich die mit Aufgaben und Befugnissen nach den beiden genannten Gesetzen beliehene gemeinsame Stelle der Hersteller die Erfüllung dieser Aufgaben über die festgeschriebenen Gebühren kostendeckend finanzieren. Auf Grund schwankender Vorgangszahlen bei den einzelnen Gebührentatbeständen und sich verändernder Gesamtkosten werden die Gebührensätze jährlich durch das Umweltministerium überprüft und jeweils neu ermittelt. Der vorliegende Verordnungsentwurf nimmt die entsprechenden Anpassungen der einzelnen Gebührensätze für das Jahr 2024 vor. 

Runderlass „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf eines Runderlasses „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. Der bisherige Runderlass zur Mengenbewirtschaftung war bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. 

Der Erlass wurde nunmehr neu gefasst. Als eine wesentliche Regelung wird die nutzbare Dargebotsreserve der Grundwasserkörper bekannt gemacht. Zusammen mit den Mengen, für die bereits in der Vergangenheit Rechte zur Grundwasserentnahme vergeben wurden, beschreibt diese verbleibende Dargebotsreserve den Gesamtumfang der Grundwasserressourcen, die für eine nachhaltige Nutzung zur Verfügung stehen. 

Diese Bewirtschaftungsgrößen wurden auf Basis einer neuen Methodik abgeschätzt. So berücksichtigt die Schätzung nunmehr auch einen Klimavorsorgeansatz. Der Erlass enthält darüber hinaus weitere Regelungen, die in Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen und im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu beachten sind. 

Fachtagung Kommunale Konfliktbewältigung 

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) führt mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände am 21./22. November 2023 in Berlin eine Fachtagung zur kommunalen Konfliktbewältigung durch unter dem Titel „Wir da unten, die da oben? – Dialog fördern, Vertrauen stärken“. Das Tagungsprogramm ist auf der Webseite der bpb veröffentlicht: Fachtagung Kommunale Konfliktbewältigung | bpb.de. 

Dort finden sich auch Informationen zur Anmeldung, die bis zum 10. November 2023 erfolgt sein muss. Reisekosten kann die Bundeszentrale in begrenztem Umfang übernehmen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. 

                            Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages
          wünschten allen Abgeordneten der Kreistage und der Regionsversammlung
                                                             erholsame Herbstferien