NLT-Aktuell – Ausgabe 16

Landkreise fordern effektive Maßnahmen zum Wolfsmanagement

Elf Landkreise aus Regionen mit einer besonders hohen Wolfspopulation haben mit Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer über das Wolfsmanagement gesprochenund Resolutionen überreicht. „In vielen Bundesländern sind Wolfsangriffe auf Weidetiereeine große Sorge der Tierhalter und verunsichern die Bevölkerung. In Niedersachsen ist erdarüber hinaus eine Gefahr für über eine Million Menschen, weil er die Deichsicherheit gefährdet“, begründete der Hauptgeschäftsführer des NLT Hubert Meyer das Treffen mitdem Umweltminister. Es fand auf Einladung von Landrat Heiko Blume (Landkreis Uelzen)am 22. April 2024 in Uelzen statt.

„Bisher lassen Bundes- und Landespolitik sich für Maßnahmen feiern, die alle vor Gerichtscheitern. Das gilt auch für die vorgeblichen Abschusserleichterungen einzelner Problemwölfe durch Bundesumweltministerin Lemke, die vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht keinen Bestand hatten. Das kann so nicht weitergehen“, so Meyer weiter.Zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise bestand Einvernehmen, dassangesichts des erreichten Erhaltungszustandes der früher gefährdeten Art nunmehr dringend Handlungsbedarf für eine aktive Wolfspolitik bestehe.

„Die Menschen in unseren Dörfern sind in großer Sorge. Wölfe laufen tagsüber durch dieStraßen und bewegen sich direkt hinter Kindergärten – wie zuletzt in Wriedel im LandkreisUelzen“, stellte Landrat Blume fest. Bloße passive Schutzmaßnahmen wie Zäune fürSchafherden und Entschädigungsleistungen nach Wolfsrissen reichten nicht mehr. Dieniedersächsischen Landkreise erwarteten von der Politik in Brüssel, Berlin und Hannoverrechtssichere, praktikable Regeln für ein gezieltes Wolfsmanagement, so der UelzenerLandrat. „Die Deichsicherheit ist gefährdet, wenn die Schäfer nicht weiterhin bereit sind,Schafherden auf den Deichen weiden zu lassen. Diese Sorge muss als Alarmsignal ernstgenommen werden“, ergänzte Landrat Holger Heymann (Landkreis Wittmund) als Vertreter der Küstenkreise an der Nordsee und an der Elbe.

Hubert Meyer, Heiko Blume und Holger Heymann forderten gemeinsam: „Die Glaubwürdigkeit der Politik steht auf dem Spiel. Bisher sind in Deutschland den Worten über dasErnstnehmen der Sorgen der Schäfer und anderer Tierhalter keine Taten gefolgt. Bundesministerin Lemke und die Niedersächsische Landesregierung sind aufgerufen, endlichrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die nicht nur auf dem Papier stehen. Es gehtuns nicht um punktuelle Schnellabschüsse. Ein Bestandsmanagement setzt verlässlicheRegelungen im Europäischen Recht voraus. Auf völliges Unverständnis stößt bei uns,dass die Bundesumweltministerin dem Vernehmen nach einen Vorstoß auf Herabstufungdes Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene blockiert. Wir erwarten von Bundesministerin Lemke, dass sie in Brüssel in dieser Frage nicht als Bremserin auftritt, sondernsich massiv für eine den Realitäten gerecht werdende Einstufung des Wolfes und damit füreine Herabstufung des Schutzstatus engagiert.“

Referentenentwurf für Gesetz zur Krankenhausreform liegt vor

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nunmehr den Referentenentwurf einesGesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform derVergütungsstrukturen (KHVVG) als zentrales Gesetzgebungsvorhaben der Krankenhausreform veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind unter anderem die Einführung der Vorhaltevergütung, um die Vorhaltung von Strukturen künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu gestalten. Ebenfalls vorgesehen ist die Bildung von Leistungsgruppen,die darauf abzielen soll, bundeseinheitliche Qualitätskriterien zu entwickeln, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Des Weiteren werden sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eingeführt, die eine Verbindung von stationären Krankenhausbehandlungen mit ambulanten und pflegerischen Leistungen ermöglichen sollen.

Die Bundesländer haben zum Vorentwurf Stellung genommen und massive Kritik geübt,die von Seiten des Deutschen Landkreistages (DLT) ausdrücklich geteilt wird. Zudem haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holsteinein Kurzgutachten von Prof. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg bekannt gemacht. Es äußert unter anderem massive Zweifel daran, dass für Teile desKHVVG-E nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Zuständigkeit des Bundes besteht, da der Referentenentwurf schwerpunktmäßig Versorgungsstrukturen regeltund die Planungsbefugnis der Länder übermäßig beschneidet. Der DLT-Gesundheitsausschuss hat am 18. April 2024 über die Krankenhausreform diskutiert und in der bisher vorgeschlagenen Form entschieden abgelehnt.

Der Gesundheitsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich am15. April 2024 ebenfalls mit dem Vorentwurf befasst und gefordert, dass der Bundesgesundheitsminister die versprochene Vergütungsanhebung für die Krankenhäuser durcheine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent umsetzt, andernfalls müsse dasLand die Liquidität der Krankenhäuser in Niedersachsen mit eigenen Mitteln sicherstellen.Ebenso wie die Länder weist der Ausschuss darauf hin, dass die Planungshoheit der Länder gewahrt bleiben muss und sie daher Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Zuweisung von Leistungsgruppen und die Kooperation von Krankenhäuser treffen können müssen, damit alle bedarfsnotwendigen Kliniken in Niedersachsen eine gleichberechtigte Entwicklungschance erhalten.

Elfter Nährstoffbericht des Landes veröffentlicht

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) haben am 15. April 2024 dennunmehr Elften Nährstoffbericht für Niedersachsen für den Berichtszeitraum 2022/2023veröffentlicht. Im Rahmen der Vorstellung des Berichts haben LandwirtschaftsministerinMiriam Staudte sowie LWK-Präsident Gerhard Schwetje insbesondere folgende wesentliche Ergebnisse dargestellt:

  • Der Dung- und Gärresteanfall aus den Tierhaltungsanlagen und den Biogasanlagen istvon 54,0 Millionen t weiter auf 53,1 Millionen t (und damit um 1,7 Prozent im Vergleichzum Vorbericht) leicht gesunken. Die Bruttoabgabemenge von Wirtschaftsdüngern undGärresten betrug im Auswertungszeitraum 37,3 Millionen t und ist damit im Vergleichzum Vorjahreszeitraum (38,0 Millionen t) erneut nahezu konstant geblieben. DieMenge der aus der Region Weser-Ems exportierten Wirtschaftsdünger und Gärrestebetrug 3,2 Millionen t. Im Vergleich zum Vorbericht ist sie damit ebenso beinahe konstant geblieben (Rückgang um 0,1 Millionen t).
  • Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht haben die Tierplatzzahlen der Rindernach einem Rückgang in den Vorjahren um 10.860 (+0,4 Prozent) leicht zugenommen,während der Rückgang der Tierplatzzahlen der Schweine mit einem Rückgang um786.296 (- 7,5 Prozent) auf nunmehr rund 9,6 Millionen Tiere sich stark beschleunigthat. Bei Geflügel nahm die Zahl der Tiere nach einer Zunahme im Vorjahreszeitraumum 2,02 Millionen Tiere (-1,9 Prozent) ab.
  • Der Mineraldüngerabsatz ist im Berichtsjahr auf einen bisherigen Tiefstand von etwa142.000 t (- rd. 24.000 t) gefallen. Der Stickstoffüberschuss liegt nunmehr nur noch imGebiet eines Landkreises über der gesetzlichen Obergrenze von 170 kg N/ha, währenddies im Vorjahr noch auf zwei Landkreise zutraf. Eine Überschreitung des Düngebedarfs nach § 4 der Düngeverordnung, d.h. einen positiver N-Düngesaldo, ist noch imGebiet von vier Landkreisen (letzter Berichtszeitraum: neun) festgestellt worden.

Landrat Blume wird Vorsitzender des DLT-Finanzausschusses

Ein Niedersachse bündelt künftig deutschlandweit die finanzpolitischen Interessen der 294Landkreise. Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume wurde vom Finanzausschuss des Deutschen Landkreistages (DLT) zu dessen Vorsitzendem gewählt. Er übernimmt das Amt imHerbst des Jahres. Blume, seit 2011 Landrat in Uelzen, ist ausgewiesener Finanzexperteund bereits seit 2017 Vorsitzender des Finanzausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). In dieser Funktion hat er bereits bislang die niedersächsischen Landkreise im Finanzausschuss des DLT vertreten.

Seine Wahl an die Spitze dieses Gremiums erfolgte am 23. April 2024 bei einer Sitzung inKassel. Blume löst den bisherigen langjährigen Amtsinhaber, Landrat Dr. Werner Henningaus dem thüringischen Eichsfeldkreis, ab, der als derzeit längster aktiver Landrat Deutschlands in Kürze aus seinem Amt ausscheidet. Stellvertreter Blumes wird der Landrat deshessischen Hochtaunuskreises Ulrich Krebs.

Este Phase der europäischen Einlagensicherung

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON) hat am 18. April2024 mehrheitlich einen Bericht zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für eineeuropäische Einlagensicherung (EDIS) aus 2015 gebilligt. Hintergrund ist das Ziel, dieVollendung der Bankenunion voranzutreiben. Mit seinem Votum stimmt der ECON für dieerste Stufe eines europäischen Einlagensicherungssystems, das als Liquiditätssystem fungiert und den teilnehmenden Einlagensicherungssystemen Darlehen gewährt. Mit dem Votum des ECON wurde aber erfreulicherweise kein Mandat für weitere Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene erteilt. Dies verschiebt die weitere Befassung im Parlament zumindestin die neue Legislatur.

Der Deutsche Landkreistag lehnt seit jeher eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungen in Europa und eine Aushöhlung oder gar Abschaffung der Institutssicherung unverändert ab. Bei einem Festhalten am Ziel eines europäischen Einlagensicherungssystemsmuss die strukturelle Ausnahme der als Einlagensicherung anerkannten Institutssicherungssysteme im europäischen Einlagensicherungssystem durchgesetzt werden. Mit demBeschluss des ECON, mit dem Votum kein Mandat für das spätere Trilog-Verfahren zu erteilen, wurde zumindest Zeit bis nach der EU-Wahl gewonnen. Insofern begrüßen auchder Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) das Vorgehen des ECON. Die anschließende Entscheidung zum Umgang mit dem Verfahren wird eng zu begleiten sein.

Erneuerbare Energien: Stellungnahme zum Entwurf RED III

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben eine erste vorläufige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie(RED III) eingereicht. Darin werden die Ansätze zur Beschleunigung und Erleichterung vonVerfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zwar begrüßt, jedoch auf Rechtsunsicherheiten und Lücken hingewiesen. Des Weiteren wird in der Stellungnahme auf Mehraufwand für die kommunalen Behörden hingewiesen, da bestimmte Prüfungen vom Vorhabenträger auf die Unteren Naturschutzbehörden verlagert werden sollen und die Planungsbehörden neue Aufgaben im Rahmen der Bauleitplanung zugewiesen bekommen.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass geforderte Daten teilweise nicht vorhanden unddie Quantität und Qualität der Daten sehr unterschiedlich seien.

Die sofortige Vollumsetzung der europäischen Richtlinie mittels der erneuten ad-hoc Gesetzgebung birgt nach Auffassung der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages die Gefahr, dass – obgleich das Gesetzgebungsverfahren vermeintlich schnelldurchgeführt wird – am Ende ein größerer zeitlicher Verzug beim Ausbau sowie erheblicher Mehraufwand (wegen Rechtsunsicherheit etc.) auf der Umsetzungsebene zu verzeichnen sein werden. Nach einer ersten Bewertung hat die Geschäftsstelle zudem erhebliche Sorge, dass die angelaufenen Planungen zur Ausweisung der Windenergiegebietezur Erreichung des Landesflächenziels für den Ausbau der Windenergie an Land von 2,2Prozent der Landesfläche erneut kompliziert und damit letztlich verzögert werden könnte.

Pflege: Bericht über die Investitionskostenförderungen der Länder 2022

Ein Bericht des IGES Instituts stellt Art und Umfang der Förderung von Pflegeeinrichtungen durch die Länder sowie die damit verbundenen durchschnittlichen Investitionskostenje Pflegebedürftigen im Jahr 2022 dar. Die wesentlichsten Punkte sind:

  • Das Fördervolumen der Länder betrug insgesamt 876 Millionen Euro. Drei Länder haben nicht gefördert. In den anderen Ländern gibt es im Einzelnen große Unterschiede.
  • Bezogen auf die Zahl der geförderten Einrichtungen bewegte sich das durchschnittliche Fördervolumen je geförderter Einrichtung in der vollstationären Dauerpflege zwischen 433 Euro in Niedersachsen und 4,7 Millionen Euro in Bayern.
  • Die Investitionskosten, die die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen in Rechnungstellen, sind in städtischen Regionen um 23 Prozent höher als in ländlichen Gegenden.In der vollstationären Dauerpflege lagen sie pro Tag und Platz zwischen 10,31 Euro inSachsen-Anhalt und 18,91 Euro in Nordrhein-Westfalen.
  • Selbstzahler mussten im Durchschnitt höhere Investitionskosten zahlen als Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege.

Entwicklung der Schülerzahlen an den Pflegeschulen

Der Gesundheitsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat sich mit den Problemen der Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetzbefasst. In diesem Kontext hatte der Ausschuss am 16. Februar 2023 mehrheitlich bestätigt, dass nicht nur ein mangelndes Interesse der Schülerinnen und Schüler an einer Altenpflegeausbildung zu erkennen sei, sondern auch die Sorge geäußert, dass die Ausbildungin der Krankenhauspflege eindeutig präferiert werde. Der vom Fachausschuss befürchteteRückgang von Neuabschlüssen von Ausbildungsverträgen ist durch eine vom Landesamtfür Statistik Niedersachsen herausgegebene Pressemitteilung vom 12. Oktober 2023 zwarbestätigt worden, der Trend hin zu einer präferierten Krankenhauspflegeausbildung jedochnicht. Danach teilen sich die Schülerzahlen in etwa hälftig auf den Bereich Pflege undKrankenhaus auf.

Der Gesundheitsausschuss hat nun in seiner Sitzung am 15. April 2024 verstärkte Anstrengungen gefordert, um die Ausbildung in der stationären und insbesondere der ambulanten Pflege zu festigen. Zudem wies er in diesem Kontext auf die hohe Abbruchquoteder Auszubildenden in der Pflege hin. Der Niedersächsische Pflegeausbildungsfonds hatin seinem Jahresbericht für das Jahr 2022 den Rückgang der Ausbildungszahlen als vielfältig beschrieben und begründet dies mit vereinzelten Schulschließungen, Schwankungendurch Kurse, die nicht jährlich angeboten werden, und dem allgemeinen Geburtenrückgang.

Einführung einer einjährigen Pflegeassistenzausbildung

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat sich im Februar 2024 an dieAusbildungsallianz Niedersachsen (AA) gewandt und berichtet, dass seitens des LandesNiedersachsen die Einführung einer einjährigen Pflegeassistenzausbildung ab dem Schuljahr 2024/2025 vorbereitet wird. Da der AA die Informationslage zu den Fragen, ob undwann eine landesgesetzliche Regelung folgen wird, nicht ausreichend war, hat sie sich andas Niedersächsische Kultusministerium (MK) gewandt.

Ministerin Julia Willie Hamburg hat am 26. März 2024 reagiert und auf die Planungen desBundes für eine bundeseinheitliche, 18-monatige Pflegeassistenzausbildung verwiesen.Da derzeit noch kein Gesetzentwurf von der Bundesebene vorliegt, hat sich die AA wegendes dringenden Personalbedarfs in der Pflege nochmals an die Ministerin gewandt und einGesprächsangebot unterbreitet.

Richtlinie Mehrgenerationen soll Anfang 2025 in Kraft treten

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung(MS) hat uns den Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen) mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Die Neufassung der Richtlinie Mehrgenerationen soll am 1. Januar2025 in Kraft treten.

So kann die Förderung der Mehrgenerationenhäuser und der Mütterzentren und vergleichbaren selbstorganisierten Treffpunkten nach dem Auslaufen der derzeit gültigen gleichnamigen Richtlinie zum 31. Dezember 2024 ununterbrochen fortgesetzt werden. Abgesehenvon redaktionellen Aktualisierungen und der Möglichkeit, für Mütterzentren und vergleichbaren selbstorganisierten Treffpunkten den Finanzierungsplan auf die Aufstellung der Tätigkeitsstunden zu beschränken, ist die Neufassung nach Auskunft des MS unverändertgegenüber der aktuell gültigen Förderrichtlinie Mehrgenerationen.

2. Bundeskongress „Tag der Regionen“ vom 27. bis 29. Mai 2024

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lädt zum2. Bundeskongress „Tag der Regionen“ ein. Der Kongress findet vom 27. bis 29. Mai 2024im baden-würrtembergischen Pforzheim hybrid – also in Präsenz und online – zum Thema„Fläche unter Druck – Interessenkonflikte planvoll lösen“ statt. Die dreitägige Veranstaltung bietet ein vielfältiges Programm mit unterschiedlichen Formaten zu aktuellen Themender Raumordnungs- und Regionalpolitik. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Am 2. Kongresstag wird Landrat Udo Recktenwald (Landkreis St. Wendel, Saarland) alsMitglied des Präsidiums des Deutschen Landkreistags (DLT) und Vorsitzender des DLTWirtschafts- und Verkehrsausschusses an einer gemeinsamen Podiumsdiskussion mitBundesministerin Klara Geywitz und der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnendes Landes Baden-Württemberg Nicole Razavi zum Thema „Fläche unter Druck – Interessenkonflikte planvoll lösen“ teilnehmen.

Einzelheiten sind dem im Internet veröffentlichten Programm zu entnehmen unter:www.bmwsb.bund.de/tagderregionen. Anmeldungen für eine Teilnahme (in Präsenz oderonline) sind unter derselben Website ab sofort möglich.

Interimsvergabe eines Fachverfahrens zur Kraftfahrzeugzulassung

Die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft,Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (VK) hat entschieden, dass eine Interimsvergabe während der Vorbereitung, Durchführung und den rechtswirksamen Abschluss eines europaweiten förmlichen Vergabeverfahrens nicht über einen Zeitraum von zwölf Monaten andauern darf. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mit rechtskräftigem Beschluss vom 21. Juli 2023, VgK-16/2023. Das Oberlandesgericht Celle hatden Beschluss der Vergabekammer bestätigt, in dem es die sofortige Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 12. Oktober 2023, 13 Verg 7/23, als zulässig aber unbegründet abgeholfen hat.