NLT-Aktuell – Ausgabe 15

Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des WindBG verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 17. April 2024 das Gesetz zurSteigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften (LT-Drs. 19/3994)mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen beschlossen. Das Gesetz wird alsbald verkündet. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Mit dem Erlass des Gesetzes wird das WindBG – noch knapp innerhalb der vom Bundhierfür bis Ende Mai 2024 gesetzten Frist – durch das Land umgesetzt und die Pflicht zurAusweisung von Windenergiegebieten auf 2,2 Prozent der niedersächsischen Landesfläche bis 2032 mittels Festsetzung regionaler Teilflächenziele auf die Träger der Regionalplanung heruntergebrochen. Zudem wird die Flächenausweisung im Wege eines Teilprogramms (befristet) ermöglicht sowie die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung an Wind- und Solarprojekten eingeführt.

Etliche Punkte konnten aus Sicht der Landkreise im Verfahren durchgesetzt und Problematisches abgewendet werden. Erfolge sind die Einführung eines Teilprogramms für denWindausbau, die Stärkung der Transparenz und der Einbezug der Kreisebene bei derFestlegung der regionalen Teilflächenziele sowie die Einführung einer solidarisch getragenen Obergrenze von vier Prozent der Kreisfläche. Positiv sind auch das Abwenden einerAusweisungspflicht bis 2026 und damit der Erhalt der Bundessystematik der Zieljahre von2027 und 2032, auch im Hinblick die drohende Superprivilegierung, und die Ermöglichungdes sogenannten Weser-Ems-Modells (Ausweisung durch die Gemeinden). Ebenso wirdes eine finanzielle Beteiligung der Kommunen (0,2 Cent je Kilowattstunde) sowie betroffener Privaten zur Akzeptanzsicherung geben, für die die kommunalen Spitzenverbände gestritten haben. Die Kritik des Niedersächsischen Landkreistages unter anderem an umfangreichen Berichtspflichten, der Evaluationsklausel sowie den kurzen Fristen zur Anpassung eines RROP an das LROP hat leider zu keiner durchgreifenden Änderung geführt.

Änderung Niedersächsischen Kita- Gesetzes

Die regierungstragenden Fraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desNiedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) inden Niedersächsischen Landtag eingebracht (Drs. 19/3990). In einer Presseinformationvom 11. April 2024 stellt das Niedersächsische Kultusministerium die Änderungen im Einzelnen näher dar.

Die zentralen – zeitlich befristeten – Änderungen, die bereits zum 1. August 2024 in Krafttreten sollen, sind:

  • Stehen auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung,so kann in einer Kindergartengruppe, einer Hortgruppe und einer altersstufenübergreifenden Gruppe bis zum Ablauf des 31. Juli 2030 anstelle der pädagogischen Fachkraftunter bestimmten Bedingungen eine pädagogische Assistenzkraft regelmäßig tätigsein. Vorausgesetzt: sie beginnt eine hierfür entwickelte Weiterbildung.
  • Bis zum Ablauf des 31. Juli 2026 wird die Betreuung in Randzeiten flexibilisiert, indemzwei pädagogische Assistenzkräfte eingesetzt werden dürfen, wenn auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen.
  • Die Möglichkeit, in unvorhersehbaren Fällen eine geeignete Vertretungsperson für biszu fünf Tage je Kalendermonat und Gruppe einzusetzen, wird befristet bis zum 31. Juli2026 ausgeweitet.
  • Der Einsatz dritter Kräfte in Krippengruppen wird nicht weiter verschoben. Stehen aufdem Arbeitsmarkt nicht genügend dritte Kräfte zur Verfügung, kann aber bis zum 31.Juli.2026 von der verpflichtenden dritten Kraft in Krippengruppen abgesehen werden,ohne dass die Gruppe geschlossen werden muss.

Kommunen: Kita-Probleme müssen konsequenter angegangen werden

Die von den Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag geplanten Änderungendes Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) in einerPressemitteilung als richtig, aber unzureichend kommentiert. Die Änderungen würden indieser Form bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten wenig helfen, so die AG KSV. Der aktuelle Gesetzentwurf ändere nichts daran, dass Kindertagesstätten ihre Öffnungszeiten einschränken und temporär Gruppen schließen müssten. Eltern müssten weiterhin mit kurzfristigen und nicht planbaren Einschränkungen bei der Betreuung ihrer Kinder rechnen.

„Zentral ist für uns das Anliegen, die Kindertagesstätten trotz des unbestreitbaren Fachkräftemangels möglichst geöffnet zu halten. Das kann nur gelingen, wenn außerhalb einervierstündigen Kernzeit eine flexible Betreuung der Kinder ermöglicht wird. Dem wird auchdie äußerst komplizierte beabsichtigte Neuregelung nicht gerecht. Hier erwarten wir einedeutliche Nachsteuerung im parlamentarischen Verfahren,“ wird Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, in der Pressemitteilung zitiert.

Die Kommunen seien sich ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der Betreuungszeitenund insbesondere auch einer qualitativ guten Förderung der Kinder sehr bewusst. Gemeinsam mit den Spitzen von Niedersächsischem Städte- und Gemeindebund sowie Niedersächsischem Städtetag, Hauptgeschäftsführer Jan Arning und Präsident Marco Trips,erklärte Meyer abschließend: „Aktuell geht es aber um akute, temporäre Hilfe zur Aufrechterhaltung des Angebots von Kindertagesstätten, insbesondere mit Blick auf die Eltern.“

Sachstand bei der Finanzierung Deutschland-Ticket

Das nunmehr 7. Gespräch zur Umsetzung des Deutschland-Tickets unter Einbeziehungder Verkehrsverbünde und der kommunalen Spitzenverbände hat am 12. April 2024 aufEinladung von Verkehrsminister Olaf Lies beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) stattgefunden. Minister Lies berichtete, dassdie vereinbarte Übertragung der nicht verbrauchten Restmittel aus 2023 auf das Jahr 2024auf Bundesebene bisher nicht umgesetzt sei. Als Grund für die Verzögerung vermutet dasMW die Bedenken des Bundesfinanzministeriums zum Beschluss der Sondersitzung derGemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder –(GKVS), die Überjährigkeit pauschal für die Jahre 2023 bis 2025 zu beschließen.

Weiter berichtete der Minister, dass das Defizit für 2023 zirka zwei Milliarden Euro betragen werde. Aufgrund der Preisentwicklung werde eine deutliche Erhöhung des Defizits in2025 erwartet, so dass ohne eine Dynamisierung der bisher zur Verfügung stehen Mittelfür den Defizitausgleich von drei Milliarden Euro oder ohne eine deutliche Erhöhung desTicketpreises die Finanzierung ab 2025 nicht mehr abbildbar sein werde. Zugleich betonteder Minister nochmals, dass für 2024 das Land Niedersachsen den Verlustausgleich imRahmen der „Rettungsschirmsystematik“ garantiere, so dass nun die öffentlichen Verkehrsträger gefordert seien, die Öffentlichen Dienstleistungsaufträge mit einer entsprechenden Tarifanordnung bis Dezember 2024 zu verlängern.

In Bezug auf die Einnahmeverteilung soll die Stufe 1 nunmehr auf das Jahr 2024 ausgeweitet werden, nachfolgend soll dann ab 1. Januar 2025 die Stufe 2 des Leipziger Modells(Wohnortprinzip mit Balancefaktor für touristische Verkehre und Transit) in Kraft treten. Ab 1. Januar 2026 soll die Aufteilung der Einnahmen aus dem Verkauf des Deutschland-Tickets dann abschließend gemäß Leipziger Modell entsprechend der Stufe 3 nachfrageorientiert erfolgen.

Die Unterarbeitsgruppe Einnahmeaufteilung des Koordinierungsrats zum Deutschlandticket wurde zudem von der Sonder-GKVS beauftragt, ein Konzept für die nachfrageorientierte Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets auf die Ebene der Länder („Länderschubladen“) der Verkehrsministerkonferenz bis zum 9. Oktober 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept hat Aussagen hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeitund der Organisationsstruktur zu beinhalten, ggf. sind Zwischenlösungen aufzuzeigen,wenn eine abschließende Umsetzung bis 31. Dezember 2025 nicht realisiert werden kann.

Bundesweite Ergebnisse der Kassenstatistik für das Jahr 2023

Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes für die kommunale Kassenstatistikhat die kommunale Ebene in den Kernhaushalten 2023 mit einem Defizit von -6,154 Milliarden Euro und damit im Vorjahresvergleich um -8,305 Milliarden Euro verschlechtert abgeschlossen. Die Kreishaushalte verzeichneten 2023 ein Defizit in Höhe von -1,83 Milliarden Euro. Die Situation der Kreisfinanzen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um deutliche – 2,4 Milliarden Euro verschlechtert. Der Stand der Kassenkredite betrug zum Endedes Jahres 28,634 Milliarden Euro, -305 Millionen Euro weniger als 2022. Bei den Landkreisen nahm der Kassenkreditbestand um +474 Millionen Euro auf 2,212 Milliarden Eurozu.

Das Ergebnis für das Defizit bei den Landkreisen fiel damit um -1 Milliarde Euro schlechteraus als erwartet (-0,8 Milliarden Euro). Gegenüber dem Vorjahr verschlechterte sich dieFinanzlage der Landkreise deutlich um -2,4 Milliarden Euro. Ursächlich dürfte unter anderem sein, dass die Ausgaben für die sozialen Leistungen im vierten Quartal mit unveränderter Dynamik (+12,9 Prozent) zunahmen, obwohl erstmals der Vorjahresvergleich nichtmehr durch den Einbezug der ukrainischen Flüchtlinge ins SGB II verzerrt war.

In einer länderweisen Betrachtung weisen die Landkreise in vier von 13 Ländern (leichte)Überschüsse auf. Das höchste Defizit wiesen dabei die Landkreise in Hessen mit -129,36Euro pro Einwohner auf, gefolgt von Sachsen-Anhalt (-73,44 Euro pro Einwohner). In Niedersachsen betrug das Defizit -42,14 Euro pro Einwohner.

Antibiotikaminimierungskonzept – Verbandsanhörung

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat mitSchreiben vom 9. April 2024 eine förmliche Anhörung nach § 31 GGO (ausschließlich)zum Entwurf eines Kriterienkataloges zum „Nachweis der Voraussetzungen für die Übertragung der Zuständigkeit für die Kontrolle der Umsetzung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts“ (Stand 2. April 2024) zur Stellungnahme übermittelt. Eine Initiative desPräsidiums des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 22. Februar 2024 gegenüber Ministerin Miriam Staudte, die bereits im Vorfeld angekündigten Kriterien zu verändern, wurde im Vorfeld der jetzt eingeleiteten förmlichen Verbandsanhörung nicht aufgegriffen. Der NLT hatte unter anderem angeregt, von den geforderten mindestens 1000Tierhaltungen betroffener Nutzungsarten anzusehen.

Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes übermittelt. Darin sindweitere Vorschriften für die Übermittlung von Daten zur Antibiotikaanwendung bei verschiedenen Tierarten an die Europäische Arzneimittelagentur vorgesehen. So sollen indas Tierarzneimittelgesetz nunmehr Regelungen zur Anwendung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienendenTierarten sowie Hunden und Katzen und als Pelztiere gehaltene Füchse und Nerze eingeführt werden.

Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung verkündet

Die 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit der Verordnung soll der Übergang von aromatischen Mineralkohlenwasserstoffen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen wie Papier, Pappe oderKarton auf Lebensmittel begrenzt werden. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

EU-Parlament billigt den neue EU-Asyl- und Migrationspakt

Das EU-Parlament hat am Abend des 10. April 2024 mehrheitlich den neuen Migrationsund Asylpakt, entsprechend der Einigung mit dem Europäischen Rat vom Dezember 2023,gebilligt. Neben der insgesamt beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen, Zwölf-Wochen-Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für Flüchtlinge aus sicheren Drittstaateneinschließlich obligatorischen Sicherheits- und Gesundheitsprüfungen sowie wirksameren Rückführungen wurde der verpflichtende Solidaritätsmechanismus für nicht aufnahmebereite Mitgliedstaaten bestätigt. Gleiches gilt für den Reaktionsmechanismus in Krisensituationen und ein neues freiwilliges Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten. Der Deutsche Landkreistag begrüßt die parlamentarische Billigung der Reformdes EU-Asyl- und Migrationsrechts und drängt auf eine schnelle nationale sowie europäische Umsetzung.

Vergaberecht – Anpassung der Wertgrenzen

Im Zusammenhang mit dem im Januar überreichten Forderungspapier zur Vereinfachungder Förderprogramme und des Zuwendungsrechts hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 26. Februar 2024 gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und dem Niedersächsische Ministerium fürWirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) angeregt, auch die Wertgrenzen fürVergaben deutlich zu erhöhen. Das MW hat hierauf zwischenzeitlich geantwortet. Es plantden Regelungsentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung(NWertVO) im nächsten Quartal auf den Weg zu bringen. Bei den geplanten Änderungenhandelt es sich im Wesentlichen um die Erhöhung der bisher geltenden Wertgrenzen.

Zwischenbericht der Bundesnetzagentur zum Glasfaserausbau

Vor dem Hintergrund der Diskussion über den Glasfaserüberbau durch die Deutsche Telekom AG (DTAG) und andere Unternehmen wurde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA)eine Monitoringstelle eingerichtet, die nunmehr einen Zwischenbericht vorgelegt hat. Dieser belegt die Relevanz des Überbaugeschehens und enthält Anhaltspunkte für ein strategisches Verhalten insbesondere der DTAG, lässt nach Einschätzung der BNetzA abernoch keine belastbare wettbewerbliche Bewertung zu. Die BNetzA wird daher weitere Informationen einholen.

Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 soll unter anderem die Übergangsfrist für die zwingendeAnwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Des Weiteren wirdabermals ein Versuch der europarechtskonformen Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen unternommen. Zudem sollen die Grenzwerte bei der Kleinunternehmerregelung angepasst werden.

Job-Turbo für Geflüchtete: Zwischenbericht des BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf Bitten des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „JobTurbo“ für Menschen mit Migrationshintergrund und Bleibeperspektive (Geflüchtete) vorgelegt. Der Bericht nennt keine Zahlen, sondern beschreibt den Stand der Umsetzung lediglich qualitativ. Der zehnseitige Bericht sieht davon ab, konkrete Integrationserfolge undZahlen zu benennen. Vielmehr bereiten die komprimierten Faktenblätter über die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, die die Statistik der Bundesagentur für Arbeit seit Januar 2024 monatlich veröffentlicht, die aktuelle Entwicklung auf. Danach sind die Beschäftigungsquoten seit Herbst 2023 nahezu konstant, bei ukrainischen Staatsangehörigen 25Prozent, bei Staatsangehörigen aus den acht Hauptasylherkunftsländern 41,9 Prozent(Datenstand jeweils Januar 2024).

Der Jugend- und Sozialausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat inseiner Sitzung vom 20. Februar 2024 darauf hingewiesen, dass neben der Fachkräfteeinwanderung die zielgerichtete Unterstützung und Hinwirkung auf eine Integration in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund (und Bleibeperspektive) ein wesentliches kommunales Ziel ist. Fortschritte und Verstärkungen in der nachhaltigen Integrationsarbeit würden nicht durch politische Programmatik wie etwa den „Job Turbo“ erzielt, sondern durch Überwindung der vielfach vorliegenden Integrationshürden. Dabei komme es,wie in vielen anderen Bereichen, auf eine Politik des Machbaren an. Die maßgeblichenHürden für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt liegen überwiegend beimBund, durch die notleidenden Finanzbudgets im SGB II sowie bei der defizitären Sprachkursausstattung durch das BAMF und durch Fehlanreize bei den Sozialleistungen.

Umsetzung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis

Die Vorschriften zum Erlaubnisverfahren sowie zur Überwachung nach dem neuen Cannabisgesetz gelten abweichend vom allgemeinen Inkrafttreten ab dem 1. Juli 2024. DieUmsetzung des Gesetzes in Niedersachsen ist derzeit ungeklärt. Vor diesem Hintergrundhat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens den Chefder Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke, mit Schreiben vom 15. April 2024 umeine kurzfristige Mitteilung gebeten, in welchem Geschäftsbereich das Cannabisgesetz imRahmen der Auffangzuständigkeit fällt, damit die Landkreise und die Region Hannover Anfragende an die zuständige Stelle verweisen können.

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 8. April 2024 einen Entwurf für einGesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune als offiziellen Referentenentwurf veröffentlicht. Die beiden vorherigen Entwürfe waren nur informell bekannt geworden.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen unter anderem die Vereinfachung des Gründungsprozesses für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie die Gewährung einesAntrags- und Mitberatungsrechts für die Berufsorganisationen der Pflegeberufe im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die zuvor diskutierte Einführung von Gesundheitskiosken und die Aufteilung der Bundesrepublik in Gesundheitsregionen wurden gestrichen.

Andere Maßnahmen, wie etwa die Vereinfachung des Gründungsprozesses für kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ), bleiben jedoch erhalten, mit dem Ziel, diebestehende Versorgungsinfrastruktur zu stabilisieren. Ebenso wird darauf abgezielt, denZugang zur psychotherapeutischen Betreuung für Kinder und Jugendliche zu verbessern.Auch die Ausweitung von Bonusprogrammen zur Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung wird weiterhin im Entwurf behandelt.