NLT-Aktuell – Ausgabe 32

Verkehrsminister fordern Nachschusspflicht für Deutschlandticket 

Die Verkehrsminister der Länder haben den Bund aufgefordert, die Finanzierung des Deutschlandtickets durch eine hälftige Nachschussverpflichtung des Bundes für 2024 und 2025 sicherzustellen. Ohne eine unmittelbare und vollständige Klärung der Finanzierung sei eine Weiterführung des Deutschlandtickets nicht möglich, erklärten sie bei einer Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz. Die erforderlichen Entscheidungen (seitens des Bundes und der Länder) müssten noch im Oktober 2023 getroffen werden, um eine rechtzeitige Umsetzung vor Ort in den Gremien der zuständigen Akteure gewährleisten zu können. 

Die Länder fordern eine unverzügliche Änderung des Regionalisierungsgesetzes, um eine hälftige Nachschusspflicht des Bundes für 2024 und 2025 gesetzlich zu verankern und zudem einen überjährigen Ausgleich („Budgetübertrag“) für die Jahre 2023 und 2024 zu ermöglichen, nachdem der geschätzte Ausgleichsbedarf für 2024 höher ist als die bereitgestellten drei Milliarden Euro, für 2023 dagegen niedriger ausfällt (Rumpfjahr, schleppender Hochlauf des Deutschlandtickets). 

Die Verkehrsminister sprechen sich für die Beibehaltung des bisherigen Preisniveaus von 49 Euro/Monat aus. Eine Preiserhöhung würde die Attraktivität des Deutschlandtickets beeinträchtigen. Für die Folgejahre sie gleichzeitig eine zeitnahe Verständigung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden über eine Preisfortschreibungsmethodik; dazu soll im Deutschlandticket-Koordinierungsrat ein Vorschlag erarbeitet werden. 

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben Bund und Länder bereits mehrfach aufgefordert, die finanziellen Risiken und Folgelasten des Deutschlandtickets nicht auf die Kommunen abzuwälzen, sondern die Finanzierung langfristig zu sichern – die Länder in ihren ÖPNV-Gesetzen durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl gegenüber den ÖPNV-Aufgabenträgern, der Bund durch eine Nachschusspflicht gegenüber den Ländern. 

Ramboll-Gutachten des BMDV zu den ÖPNV-Finanzierungsbedarfen bis 2031 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV ein von ihm beauftragtes Gutachten der Firma Ramboll zu den künftigen Finanzierungsbedarfen vorgelegt. Das Gutachten unterscheidet sich hinsichtlich der gewählten Perspektive, der methodischen Herangehensweise sowie zentraler Annahmen deutlich von dem VDV-Leistungskostengutachten. Für eine politische Verständigung über die künftige ÖPNV-Finanzierung bedarf es nun eines Abgleichs beider Gutachten. 

In den Szenarien mit Deutschlandticket wird danach im Jahr 2031 ein Zuschussbedarf zwischen 20,7 und 31 Milliarden Euro benötigt, in den Szenarien ohne Deutschlandticket ein Zuschussbedarf von 16,6 bzw. 18,3 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 2022 erhöht sich der Zuschussbedarf damit um bis zu 19,5 Milliarden Euro. 

Darüber hinaus weist das Gutachten Kosten für eine bundesweite „Mobilitätsgarantie“ in Höhe von 718 Millionen Euro aus. Sie wird als ein „Mindestangebot zur Sicherung der Daseinsvorsorge“ verstanden und sieht eine vom Wohnort unabhängige Beförderung im ÖPNV montags bis freitags zwischen 6 und 21 Uhr im Stundentakt sowie samstags und sonntags im Zwei-Stundentakt vor. Der Betrag wird von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ländern als deutlich zu niedrig bewertet und bleibt auch hinter dem im VDVLeistungskostengutachten als erforderlich ermittelten Angebotsausbau in der Fläche deutlich zurück. 

Natura 2000: Deutschland hat gegen die FFH-Richtlinie verstoßen 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. September 2023 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen verschiedene Vorgaben der sog. FFH-Richtlinie verstoßen hat. Im Urteil wird ausgeführt, dass in Deutschland bei 88 Schutzgebieten in Niedersachsen die Ausweisung als solche unterblieben ist. Die Frist für die Mitgliedstaaten zur Ausweisung dieser Gebiete als besondere Schutzgebiete nach der Richtlinie lief am 25. Januar 2014 ab. Darüber hinaus habe Deutschland es auch versäumt, für die Gebiete ausreichende Erhaltungsziele und -maßnahmen vorzusehen. Etliche der vor dem EuGH von der Kommission gerügten Gebiete lagen in Niedersachsen. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Gebiete (auch in Niedersachsen) gesichert und mit einer grundständigen Maßnahmenplanung versehen. 

Bewertung: Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines langwierigen Vertragsverletzungsverfahrens, das sich seit 2015 hinzieht. Zwischenzeitlich wurden in Niedersachsen alle Gebiete ausgewiesen, auch die Erhaltungsziele und -maßnahmen sind bis auf einzelne Punkte festgelegt. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Europäische Kommission Strafzahlungen verhängen wird. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass Fragen der Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland auch in den kommenden Jahren intensiv diskutiert werden. Die jüngsten europäischen Initiativen zu einer weiteren Ausweitung der geschützten Gebiete dürften die bestehenden Herausforderungen noch einmal verschärfen. 

EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung der Massenzustrom-Richtlinie 

Die europäischen Innenminister haben am 28. September 2023 auf Vorschlag der EUKommission die seit langem erwartete Verlängerung des vorübergehenden Schutzes von ukrainischen Kriegsflüchtlingen nach der sog. Massenzustrom-Richtlinie um ein Jahr vereinbart. Die über eine Million ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland sowie jene, die noch ankommen werden, erhalten damit ein Aufenthaltsrecht bis März 2025. 

Die Massenzustrom-Richtlinie ermöglicht ein sofortiges Bleiberecht sowie ein Recht auf Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt. Durch die unbürokratische Aufnahme soll eine Überlastung der nationalen Asylsysteme verhindert und ermöglicht werden, die Einreise einer großen Anzahl von Menschen effektiv zu steuern. In Deutschland wird der vorübergehende Schutz über § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt, der auf der MassenzustromRichtlinie basiert. Er kommt zur Anwendung, wenn die EU die Richtlinie aktiviert bzw. verlängert. Die Bundesregierung teilt in diesem Fall der EU mit, wie viele Vertriebene sie aufzunehmen bereit ist, wobei sie sich an den tatsächlichen Aufnahmekapazitäten der Länder orientieren soll, die vom Bundesinnenministerium ermittelt werden. 

Umwandlung von Tagesbildungsstätten in Förderschulen 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hatte sich hinsichtlich der Finanzierung von Tagesbildungsstätten aus Mitteln der Eingliederungshilfe sowie der Hürden im Falle einer Umwandlung in eine freie Förderschule G an die zuständigen Ministerien gewandt. Auf das Schreiben vom 24. Juli 2023 erfolgte nun eine gemeinsame Antwort von Kultusministerin Julia Willie Hamburg und Sozialminister Dr. Andreas Philippi. 

Darin erkennen beide Ministerien die beschriebenen Problemkreise an. Seitens des Kultusministeriums werde derzeit geprüft, unter welchen Voraussetzungen der Transformationsprozess einer Tagesbildungsstätte zu einer freien oder öffentlichen Förderschule gelingen kann. Für die Finanzierungsfrage werde ressortübergreifend schnellstmöglich eine Lösung angestrebt. An dieser Stelle appellieren die Ministerin und der Minister an die Landkreise und die Region Hannover, das bisherige Verfahren übergangsweise beizubehalten und weiterhin den Besuch der Tagesbildungsstätte zu ermöglichen. 

Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses bei Bürgermeisterwahl 

Das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg hatte mit Urteil vom 19. Oktober 2022 (Az. 1 A 6/22) die Wahlprüfungsentscheidung einer Kommune bezüglich der Wahl des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde A-Stadt im September 2021 aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, den Wahleinspruch des Beigeladenen zurückzuweisen. Der Beigeladene hatte Wahleinspruch eingelegt, da der Kläger als amtierender Samtgemeindebürgermeister am Tag vor der Wahl Wahlbriefe aus dem Briefkasten des Samtgemeinderathauses entnommen und auf einen Schreibtisch im Eingangsbereich gelegt hatte. 

Die Wahlbriefe waren außerdem nur in einem verschlossenen EDV-Raum des Samtgemeinderathauses gelagert worden. Der amtierende Samtgemeindebürgermeister hat des Weiteren am Wahltag in Wahllokalen Süßigkeiten an die Wahlhelfer verteilt und Blumensträuße an Wahlhelfer, die dieses Amt zum wiederholten Mal ausübten, übergeben. Gegen das Urteil des VG Lüneburg legte der Beklagte einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG Lüneburg ein. Das OVG Lüneburg lehnte den Antrag als unbegründet ab. 

Auch wenn für einen erfolgreichen Wahleinspruch nicht erforderlich sei, dass mit absoluter Gewissheit feststehe, dass der Verstoß sich auf das Ergebnis ausgewirkt habe, da ein dahingehender Nachweis in aller Regel nicht geführt werden könne, könne eine mehr als nur unwesentliche Beeinflussung i.S.d. § 48 Abs. 1 Nr. 1 NKWG jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit bestehe, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könne. 

Der Beklagte habe nicht hinreichend dargelegt, dass die fehlende Abschottung der Wahlunterlagen sowie die Beeinflussung von Wählern durch die Anwesenheit des Klägers in Wahllokalen am Wahltag – sollten diese Vorkommnisse denn als Wahlverstöße zu werten seien – nach der Lebenserfahrung für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten. Allein ein knappes Wahlergebnis ersetze keine konkreten Anhaltspunkte für eine mehr als unwesentliche Beeinflussung. 

Gesetzentwurf zur Umsetzung des SGB XIV in Niedersachsen 

Mit Schreiben vom 20. Februar 2023 hat das Niedersächsische Sozialministerium (MS) alle öffentlichen Fürsorgestellen in Niedersachsen darüber informiert, dass geplant gewesen sei, die Heranziehung der Kommunen für die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge in Niedersachsen mit der Einführung des SGB XIV im Zuge dessen ab 1. Januar 2024 zu beenden und diese Aufgaben zukünftig zentral beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hauptfürsorgestelle) bearbeiten zu lassen. Da die dafür erforderliche IT-Infrastruktur seitens des Landes nicht rechtzeitig implementiert werden kann, kündigte das MS zugleich an, die Heranziehung der Kommunen nicht, wie vorgesehen, zum 31. Dezember 2023 zu beenden, sondern sie zunächst weiter zu führen, bis dem Land ein verlässliches Fachverfahren für die Aufgaben der Kriegsopferfürsorge zur Verfügung steht. 

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die fristgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung der Aufgaben, wie bisher, auch über den 31. Dezember 2023 hinaus erfolgen kann. Die dafür erforderliche landesrechtliche Regelung ist nunmehr mittels eines Fraktionsentwurfes für ein Gesetz zur Umsetzung des SGB IX auf den Weg gebracht worden. 

Bündnis bezahlbarer Wohnraum – Bündnis-Spitzenrunde 

Am 25. September 2023 haben der Bündnis-Tag und die Bündnis-Spitzenrunde im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesministerin Klara Geywitz stattgefunden. Dabei wurde ein Paket mit 14 Maßnahmen für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vorgestellt. Diese Punkte sind: 

1. Degressive Abschreibungen für neu errichtete Wohngebäude
2. Reduzierung von Treibausgas-Emissionen im Gebäudebereich, u.a. durch das Gebäudeenergiegesetz
3. Abweichung von baurechtlichen Vorschriften angelehnt an Sonderregelungen zur Flüchtlingsunterbringung (§ 246 Abs. 14 BauGB)
4. Programmittel für den sozialen Wohnungsbau
5. Mittel für die KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
6. Unterstützung für sanierungsbedürftige Bestandsgebäude durch das Programm „Jung kauft Alt“
7. Nutzung von Leerstand bei Gewerbeimmobilien, Büros und Einzelhandelsräumen
8. Beförderung des Gebäudetyps E
9. Grundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
10.Anhebung von Lärmrichtwerten bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe
11.Unterstützung beim Einbau von klimafreundlichen Heizungsanlagen
12.Erleichterung des Erwerbs von selbstgenutztem Eigentum
13.Beschleunigung von Planung und Genehmigung
14.Investitionszuschüsse und Steuervorteile für eine Neue Wohngemeinnützigkeit 

Eckpunktepapier zum „Startchancen“-Programm des Bundes 

Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf ein gemeinsames Eckpunktepapier zum „Startchancen“-Programm geeinigt. Der Bund stellt hierfür zehn Jahr lang bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Das Programm beinhaltet drei zentrale Bestandteile:

  • Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung 
  • Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung 
  • Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams 

Das Programm richtet sich in besonderer Weise an Grundschulen, 60 Prozent der erreichten Schülerinnen und Schüler sollen Grundschüler sein. Bundesweit sollen insgesamt eine Million Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Der Bund stellt hierfür in den nächsten zehn Jahren bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung, die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an den Gesprächen und den komplexen Verabredungen ist weder von Bundes- noch von Länderseite erfolgt. 

Stellungnahmen der Regierungskommission Krankenhausversorgung 

Nachdem sich die Regierungskommission in ihrer neunten Stellungnahme erneut zur Reform der „Notfall- und Akutversorgung“ geäußert hat, liegen nunmehr weitere Empfehlungen vor. Die Fünfte Stellungnahme der Regierungskommission befasst sich im Rahmen einer Potenzialanalyse anhand exemplarischer Erkrankungen mit der Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung. Eine siebte Stellungnahme ist soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht. 

Es liegen aber die sechste und achte Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Kinderund Jugendmedizin sowie zur Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie vor. Die sechste Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission befasst sich mit der kurz-, mittel- und langfristen Reform der konservativen und operativen Kinder- und Jugendmedizin. Die achte Stellungnahme und Empfehlung betrachtet Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie. 

Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, Wärme und Kälte 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf einer Verordnung über Herkunftsnachweisregister für Gase und Wasserstoff sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte (RED II) übermittelt. 

Umsetzung der außerklinischen Intensivpflege ab November 2023 

Aufgrund einer ab November 2023 zum Tragen kommenden Neuregelung zur außerklinischen Intensivpflege zeichnen sich in der Praxis große praktische Probleme für Menschen mit Intensivpflegebedarf ab. Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe haben die beiden zuständigen Bundesministerien aufgefordert, kurzfristige Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 

Abgrenzung Großtagespflegestellen zu Einrichtungen i.S.v. § 45a SGB VIII 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit seinem Beschluss vom 4. Juli 2023 (Az. 14 ME 64/23) das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover vom 14. März 2023 (Az. 3 A 1393/23) bestätigt, wonach es sich um eine erlaubnispflichtige Tageseinrichtung im Sinne von §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 45, 45a SGB VIII handelt, wenn in formal als Großtagespflegestellen bezeichneten Räumlichkeiten überwiegend mit angestellten Betreuungskräften Kindertagesbetreuung durchgeführt wird und dabei infolge der betreuungs- und arbeitsvertraglichen Ausgestaltung systematisch in Teilen des Tages eine Betreuung von Kindern durch eine ihnen vertraglich und persönlich nicht zugeordnete Betreuungskraft erfolgt.