Künftiger Ministerpräsident zum Austausch bei den Landkreisen
Der enge Austausch zwischen Landesregierung und Niedersächsischem Landkreistag(NLT) wird über den Wechsel im Landeskabinett hinaus fortgesetzt. Das machte Wirtschaftsminister und designierter niedersächsischer Ministerpräsident Olaf Lies am 7. Mai2025 deutlich. Lies nahm an einer Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses desNLT unter Leitung von Landrat Johann Wimberg teil. Begleitet wurde Lies vom künftigenWirtschafts-Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier. Gegenstand des gemeinsamenAustauschs war unter anderem die kommunale Forderung, das geplante NiedersächsischeKommunalfördergesetz schnell zu beschließen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die anstehende Umsetzung des Infrastrukturpakets des Bundes.
„Eine vereinfachte Förderung ist eine beständige Forderung der Landkreise. Wir braucheneine konsequente Bündelung, einfache Antragsverfahren, unkomplizierte Genehmigungenund schlanke Abwicklung von Programmen“, erklärte NLT-Präsident Landrat Marco Prietz:„Wir sind uns mit dem Land im Grundsatz einig. Das Gesetz muss jetzt auch so kommen,dringend.“ Gleiches gelte für die Verteilung der Bundesmittel aus dem angekündigten Infrastrukturpaket. „Wesentliche Investitionen finden in den Kommunen statt. Hier sind sie für dieMenschen direkt spürbar. Wird das Geld schnell, sinnvoll und wirksam eingesetzt, hilft dasin der Sache und stärkt das Vertrauen in die Demokratie“, so Prietz.
Der Austausch mit Lies als zuständigem Minister war langfristig geplant. „Olaf Lies hat auchnach der Nominierung als Ministerpräsident an dem Termin festgehalten. Das ist für unsdas klare Signal: Der Austausch mit den Landkreisen ist und bleibt für ihn wichtig“, so NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Er fügte hinzu: „Der künftige Ministerpräsident kannsich auf die kritisch-konstruktive Unterstützung durch die Landkreise verlassen.“ Das vertrauensvolle Miteinander werde auch mit Staatssekretär Wunderling-Weilbier fortgesetzt. Erwar ebenfalls bereits vor dem bevorstehenden Wechsel ins Wirtschaftsressort, als Staatssekretär im Regionalministerium, zur Sitzung eingeladen. Mit seiner Teilnahme werde auchbei wechselnder Zuständigkeiten nahtlos an bestehende Kontakte angeknüpft, so Meyer.
Vorschlag des Landeswahlleiters zur Neueinteilung der Wahlkreise
Der Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 30. April 2025 dem Landtag einen Vorschlagunterbreitet, wie zukünftig die Wahlkreiseinteilung gezogen werden könnte, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen (LT-Drs. 19/7132). Er reagiert damit auf dieFeststellung des Staatsgerichtshofs, dass die der Landtagswahl vom 9. Oktober 2022 zuGrunde gelegte Wahlkreiseinteilung für die 87 niedersächsischen Wahlkreise, wie sie sichaus der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) ergibt,mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl gemäß Art. 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) nicht vereinbar sei.
Nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit müssen bei einer Mehrheitswahl, wie sie das niedersächsische Wahlrecht für die direkt gewählten Abgeordneten vorsieht, die Wahlkreisemöglichst gleich groß im Hinblick auf die Wählerrepräsentanz sein, damit jeder Stimme einannährend gleiches Zählgewicht auch im Verhältnis zu den in anderen Wahlkreisen abgegeben Stimmen zukomme. Dabei seien grundsätzlich Abweichungen innerhalb einer Toleranzgrenze von bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße systemimmanent und verfassungsrechtlich zulässig. Die Wahlkreiseinteilung genügte diesen Anforderungen nicht mehr, da es bisweilen erhebliche Repräsentationsunterschiede gibt.
Der Landtag ist nun gehalten, eine Änderung des NLWG einzuleiten, damit eine verfassungskonforme Wahlkreiseinteilung rechtzeitig zur Landtagswahl 2027 gegeben ist. DerVorschlag des Landeswahlleiters wird für diesen Prozess eine Grundlage darstellen, an dersich die kommenden Diskussionen ausrichten werden. Vom Vorschlag des Landeswahlleiters sind 62 Wahlkreise in ihrem Zuschnitt betroffen. Entsprechend der Bevölkerungsentwicklung sollen in den östlicheren Landesteilen zwei Wahlkreise aufgelöst und im Gegenzugzwei neue in den westlicheren gezogen werden.
Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastrukturdes Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) ist im NiedersächsischenMinisterialblatt Nr. 219/2025 veröffentlicht (RdErl. d. MI v. 07.05.2025 – ES-52 420 – VORIS21071). Durch die Richtlinie legt das MI ein Sportstätteninvestitionsprogramm mit einemGesamtvolumen von 25 Millionen Euro auf, um kommunale Sportinfrastruktur zu stärken.Davon sind 20 Millionen Euro für kommunale Sportstätten vorgesehen, während weiterefünf Millionen Euro dem Vereinssportstättenbau zugutekommen.
Der Schwerpunkt liegt auf der Sanierung und Modernisierung von Hallenschwimmbädernund Lehrschwimmbecken, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei finanzschwache Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Das Ministerialblatt mit der Förderrichtlinie kann unter https://link.nlt.de/hrqx als PDF-Datei abgerufenwerden.
Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat
In Ergänzung des Gutachtens „Bündelung im Föderalstaat“ (vgl. NLT-Aktuell 6/2025 S. 4 f.)hat der Normenkontrollrat (NKR) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Aufgabenbündelung intensiver zu beleuchten. Das Gutachten stellt verfassungskonforme Bündelungsmöglichkeiten maßgeblich auf Grundlage einer erweiterten Bundeseigenverwaltung, gemeinsamer Wahrnehmung durch die Länder oder Modularisierung einzelner Bausteine dar – zum einen abstrakt sowie konkret, unter Bezugnahme auf die Fallbeispiele des früheren Normenkontrollratsgutachtens, nämlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und derEinkommensprüfung. In einem letzten Schritt werden verfassungsrechtliche Reformperspektiven mit Blick auf ein Kooperationsgebot, eine Konturierung der Mischverwaltung, eineInfrastrukturverantwortung des Bundes und organisationsrechtliche Experimentierklauselnbeleuchtet und Empfehlungen zu Verfassungsreformen abgegeben.
Im Ergebnis verbleibt nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages der bestehendeverfassungsrechtliche Rahmen für die seitens des NKR vorgeschlagenen Aufgabenbündelungen eng. Wirksam sind bei pauschalierender Betrachtung nur Hochzonungen (Übertragung von Aufgaben von einer niedrigeren Verwaltungsebene auf eine höhere) in den Bereich der Bundeseigenverwaltung gemäß bei allein digitaler Aufgabenerfüllung in einzelnenHandlungsfeldern. Sowohl eine Aufgabenbündelung zwischen den Ländern wie die mit Blickauf das Beispiel der Einkommensprüfung überlegte Modularisierung einzelner Verfahrensbestandteile erweisen sich als unpraktikabel oder verfassungsrechtlich schwergängig.
Auch die seitens des NKR in seinem Ausgangsgutachten angedachten vier Reformvorschläge für das Grundgesetz selbst bergen nur wenig echte Weiterentwicklungen. Dem Kooperationsgebot wird eher eine symbolische Bedeutung zugemessen, Konturierungen derMischverwaltung wirken ebenfalls kaum, eine Infrastrukturkompetenz des Bundes kann diesen lediglich ermächtigen, freiwillig und kostenfrei Plattformlösungen für die Nutzung derLänder bereitzustellen und Experimentierklauseln können räumlich und zeitlich befristet Erprobungen und Testumgebungen ermöglichen, aber keine Mischverwaltungen legitimieren.
Abschlussbericht „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht
Das Bundesministerium des Innern hat einen Abschlussbericht „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht. Danach wurden drei Modelle untersucht. Jedes der Modelle setze unterschiedlich umfangreiche Rechtsänderungen voraus. Betont werden des Weiteren praktische Umsetzungsherausforderungen sowie die Notwendigkeit, Länder zu finden, die zurMitwirkung an einem solchen Modell bereit wären. Als erfolgsversprechend wird vor allemdas „Ruanda-Modell“ identifiziert. Auch diesem wird aber nur die Rolle eines Bausteins ineiner umfassenden Migrationspolitik zugewiesen. Der Abschlussbericht, ein Sachstandsbericht sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen sind im Internet verfügbar:https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingspolitik/mpk-asylantraege-drittstaaten-artikel.html.
Umgang mit Gewalt und Anfeindungen in der Kommunalpolitik
Die bundesweite Ansprechstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger, die Hass, Hetzeund Bedrohung ausgesetzt sind („starke Stelle“), führt am 11. September 2025 in den Räumen des Deutschen Landkreistags in Berlin die Veranstaltung „Respekt statt Hass! – Umgang mit Gewalt und Anfeindungen in der Kommunalpolitik“ durch. Die Teilnahme ist kostenlos. Übernachtungskosten – nicht aber Reisekosten – werden übernommen. Die Zahlder Teilnehmer ist begrenzt; für interessierte Vertreter aus den Landkreisen empfiehlt sichdaher eine rasche Anmeldung.
Die Fachtagung richtet sich an kommunale Amts- und Mandatsträger und bietet aktuelleImpulse und Diskussionen, praxisnahe Workshops (unter anderem zu den Themen digitaleGewalt, Krisenkommunikation, Umgang mit der Presse und Umgang mit demokratiefeindlichen Aussagen) sowie Raum für Austausch und Vernetzung. Bereits am Vorabend, 10.September 2025, lädt die starke Stelle zu einem gemeinsamen Abendessen ein (Getränkeauf Selbstzahlerbasis). Die Anmeldung ist bis zum 11. Juni 2025 möglich unter folgendemLink: https://forms.gle/eYSgiYVSrh9ApvBk7.
Appell der Niedersächsischen Landeskommission für Denkmalpflege
Die Niedersächsische Landeskommission für Denkmalpflege hat den kommunalen Spitzenverbänden ihren Appell „Kirchen für das Gemeinwohl öffnen und erhalten“ übersandt. DieKommission fordert die Verantwortlichen auf, Verantwortung für Kirchengebäude als Orteder Öffentlichkeit, als Orte der Identifikation und als Objekte des allgemeinen kulturellenErbes zu übernehmen. Weiter fordert der Appell einen breiten öffentlichen Diskurs über die Zukunft der Sakralgebäude und die Gesamtgesellschaft für ein frühzeitigeres Miteinandervon kirchlichen und kommunalen sowie lokalen beziehungsweisen regionalwirtschaftlichenInstitutionen im Bereich Gemeinwohl, Kultur und Wirtschaft zu sensibilisieren, um aktiv dieChance zu nutzen, in konzertierter Weise Sakralräume gemeinwohlorientiert zu öffnen undals sogenannte Vierte Orte mit kultureller Bedeutung sichtbar und lebendig zu erhalten.
Integrationskonferenz „Patenschaften – Gemeinsam – Stark“
Die 9. Integrationskonferenz des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ findet am 14. Mai2025 im hannoverschen Kultur- und Kommunikationszentrum Pavillon statt. Diese steht unter dem Motto „Patenschaften – Gemeinsam – Stark.“. Es geht um erfolgreiche MentoringModelle zur Integration von Geflüchteten und Zugewanderten, den Austausch hierüber unddarum, neue Kontakte zu knüpfen. Anwesend sind Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachgebiete, die verschiedene Mentoring-Modelle aus ihren Bereichen vorstellen werden. Gemeinsam möchte das Bündnis möglichst viele Menschen in Niedersachsenerreichen und ermutigen, entsprechende Modelle umzusetzen oder sich auch persönlich alsMentorin/Mentor oder Patin/Pate für Geflüchtete einzusetzen. Weitere Informationen auf derWebsite des Bündnisses: https://niedersachsen-packt-an.de/veranstaltungen/integrationskonferenz-patenschaften/.
„Unbezahlbar & freiwillig“ – Niedersachsenpreis für Bürgerengagement
Der Wettbewerb „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „unbezahlbar & freiwillig“ geht in eine neue Runde. Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen,Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Bewerbungsschluss istder 31. Juli 2025. Mit dem Wettbewerb „sollen diejenigen unterstützt und geehrt werden, diesich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen. Das Ehrenamt hat in Niedersachseneine große Bedeutung. Etwa drei Millionen Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit inunterschiedlichen Bereichen des Gemeinwohls.
Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich lobendie Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 4.000 Euro dotiertist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 17. und 21. November 2025 der Wahldes NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen. Weitere Informationen sind unterder Internetadresse www.unbezahlbarundfreiwillig.desind ebenfalls umfangreiche Informationen zu finden.
Kommunalkongress der Bertelsmann-Stiftung zu nachhaltiger Entwicklung
Die Bertelsmann Stiftung und die Servicestelle in der einen Welt (SKEW) veranstalten auchin diesem Jahr zu diesem Thema einen gemeinsamen Kommunalkongress mit dem Titel„Jetzt erst recht – Nachhaltige Entwicklung wirkt!“. Darin soll die Rolle der Landkreise,Städte und Gemeinden beleuchtet werden, in denen rund zwei Drittel der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (englisch: Sustainable Development Goals,SDGs) umgesetzt werden. Die Veranstaltung wird vom Deutschen Landkreistag unterstütztund findet am 26. Juni 2025 in Berlin statt. Zielgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter ausVerwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, um erfolgreiche Strategien, innovative Ansätze undpraktische Lösungen für nachhaltige Kommunalentwicklung zu diskutieren.
Interessierte Landkreise können sich bis zum 6. Juni 2025 über die Webseite der SKEWanmelden: https://skew.engagement-global.de. Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei.Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen, allerdings besteht die Möglichkeit zur Buchung eines vergünstigten Veranstaltungstickets bei Anreise mit der Bahn.Die Themenschwerpunkte des Kongresses können dem Programm entnommen werden.
Wettbewerb zur Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte
Die Initiative „Deutschland – Land der Idee“ führt mit Unterstützung auch des DeutschenLandkreistages den Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für die Integration amArbeitsmarkt“ durch. Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an öffentliche und privateArbeitgeber und will herausragende Beispiele für die Integration internationaler Fach- undArbeitskräfte in Deutschland identifizieren und würdigen.
Ziel ist es, erfolgreiche Lösungen aufzuzeigen, die dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel begegnen und gelungene Integration am Arbeitsmarkt sichtbar machen. Die ausgewählten Einrichtungen oder Unternehmen werden als bundesweite Vorreiter und Ideengeber präsentiert und bei einer feierlichen Abschlussveranstaltung im November geehrt.Bewerbungen sind noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb stehen im Internet zur Verfügung unter www.integration-am-arbeitsmarkt.de.