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Ergebnisse der Sozialstaatskommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat nach intensiven Beratungen ihren Abschlussbericht am 27. Januar 2026 an BundessozialministerinBärbel Bas übergeben. Entgegen dem anfänglichen Eindruck, dass angesichts der knappenZeitschiene von wenigen Monaten und der hohen Komplexität der Materie kaum etwas anderes zu erwarten sei als die zunächst erörterte Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag, enthalten die 26 Empfehlungen der Kommission grundlegende Änderungen.Die wichtigsten Punkte aus den 50-seitigen Empfehlungen (Auswahl):

  • Die Kommission empfiehlt ein neues einheitliches Sozialleistungssystem, in dem dieLeistungen des SGB II, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alternach dem SGB XII, das Wohngeld und der Kinderzuschlag aufgehen.
  • Hierfür soll eine möglichst einheitliche Verwaltungsstruktur verantwortlich sein, mit derdie Leistungen aus einem Guss und einer Hand gewährt werden. Die Kommission empfiehlt die Reduktion von heute vier Behördensträngen auf künftig nur noch zwei: die Jobcenter – gemeinsame Einrichtungen und kommunale Jobcenter – für den Personenkreisder Erwerbsfähigen und die Kommunen für den Personenkreis der nicht Erwerbsfähigen.
  • Die Einkommensanrechnung soll so angepasst werden, dass sich umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt.
  • Kurzfristig umzusetzende Rechtsvereinfachungen im SGB II sowie im SGB XII sollen dieJobcenter und die Träger der Sozialhilfe entlasten.
  • Die Kommission empfiehlt eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung.Hierfür soll ein digitales Sozialportal als zentraler Zugang zu maßgeblichen Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden, sogenannter OneStop-Shop.
  • Vorgaben für die Digitalisierung der Sozialverwaltung sollen zwischen Bund, Ländernund Kommunen verbindlich festgelegt werden. Dies betrifft einheitliche IT-Standards,NLT-Aktuell, Ausgabe 4 vom 30. Januar 2026, Seite 2den Anschluss an das digitale Zugangsportal und andere zentral bereitgestellte Software-Lösungen, die verpflichtend nachgenutzt werden sollen.

Nach Veröffentlichung der Empfehlungen bewertete der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind, die Ergebnisse der Sozialstaatskommission in einer Pressemitteilung: „Die Vorschläge für die Vereinfachung des Sozialstaats sind durchaus ein großer Wurf, mit dem so nicht zu rechnen war. Die Vereinfachungder Behördenstruktur für Sozialleistungen von vier auf zwei und die Stärkung der Anreizezur Arbeitsaufnahme begrüßen wir. Die kommunale Ebene in Niedersachsen ist seit jeherder zentrale Ansprechpartner für die Leistungen des Sozialstaates. Wenn nun Leistungenzusammengefasst, Schnittstellen abgeschafft und Verfahren vereinheitlicht werden, begrüßen wir das, weil viele Vorschläge des Deutschen Landkreistages aufgegriffen wurden.“

Der NLT wies darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Reform allerdings keine Entlastungder kommunalen Haushalte verbunden sein wird. „Das rasant steigende Defizit aller kommunalen Haushalte hängt auch ganz wesentlich mit dem Aufwuchs von Kosten im Sozialbereich zusammen. Hier warten wir dringend auf Lösungen des Bundes und des Landes.Für dieses Problem hatte die Kommission bedauerlicherweise keinen Auftrag. Das Themamuss daher nun dringend in einem anderen Format angegangen werden“, führte der NLTHauptgeschäftsführer aus.

Hintergrund: Die aus neun Bundesressorts, fünf Bundesländern und den drei kommunalenSpitzenverbänden auf Bundesebene zusammengesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seit September 2025 wöchentlich getagt und über 90 Inputgeber angehört (Sozialverbände, Wirtschaftsverbände, Leistungsträger, Institute und Experten aus Wissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit und Praxis).

Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und des Kommunalwahlrechts

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 21. Januar 2026 zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts sowie desNiedersächsischen Kommunalwahlrechts in den Niedersächsischen Landtag eingebracht(LT-Drs. 19/9622 sowie 19/9623). Die Änderungen betreffen sowohl Fragen der kommunalen Gremienarbeit und des kommunalen Ehrenamtes als auch zentrale Aspekte der Vorbereitung und Durchführung kommunaler Wahlen.

Ziel der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen kommunaler Gremienarbeit und des kommunalen Ehrenamtes. Vorgesehen sind Anpassungen der Entschädigungsregelungen für ehrenamtlich Tätige. Darüberhinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch die Möglichkeit zur Einrichtung von Jugendbeteiligungsgremien. Die Abberufung von Gleichstellungsbeauftragten soll nurmehr mit zwei Dritteln der Mitglieder derVertretung möglich sein. Ebenso ist beabsichtigt, digitale Teilnahmeformen an Sitzungenkommunaler Gremien auszuweiten sowie erneut Änderungen beim Sitzverteilungsverfahrenfür Ausschüsse (Sainte-Laguë/Schepers) vorzunehmen. Ferner enthält der GesetzentwurfRegelungen zur Berücksichtigung der Geschlechterparität bei Besetzungsentscheidungenin kommunalen Gesellschaften und Anstalten.

Die beabsichtigten Änderungen des Kommunalwahlrechts betreffen unter anderem die Ausgestaltung einzelner Wahlverfahren, Aufgaben der Wahlorgane, Fristen- und Formvorgabensowie Fragen der Wahlvorbereitung, Wahlorganisation und Wahlabwicklung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen, etwa zur Ausgestaltung des passivenWahlrechts, unter anderem durch eine Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit auf16 Jahre (passives Wahlrecht) und zur Leitung der konstituierenden Sitzung der Vertretung.Hervorzuheben ist ferner die Einführung eines erweiterten Prüfverfahrens zur Verfassungstreue von Bewerbern für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen der Zulassungder Wahlvorschläge.

Die Gesetzentwürfe werden derzeit im Niedersächsischen Landtag beraten; eine zeitnaheAnhörung der kommunalen Spitzenverbände ist zu erwarten.

Unterstützung von Kommunalpolitikern bei Anfeindungen

Der Verein „Starke Demokratie e.V.“ führt eine Umfrage zum Unterstützungsbedarf vonKommunalpolitikern durch, die Anfeindungen erlebt haben. Darauf weist der DeutscheLandkreistag (DLT) hin. Die Umfrage richtet sich an alle Personen, die sich kommunalpolitisch engagieren oder engagiert haben. Dazu zählen kommunale Amts- und Mandatsträgerebenso wie Mitglieder von Orts- und Kreisverbänden von Parteien oder Wählergemeinschaften sowie parteilos aktive Personen, etwa im Wahlkampf oder als Kandidaten.

Die Beantwortung der Umfrage soll zehn bis 15 Minuten dauern. Der Befragungszeitraumendet am 15. Februar 2026. Der Link zu der Umfrage ist auf der gemeinsamen Homepagedes Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- undGemeindebunds veröffentlicht: http://www.stark-im-amt.de.

​Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2026

Die Ausschreibung des diesjährigen Niedersächsischen Integrationspreises ist unter demMotto „Vielfalt leben, Zivilcourage zeigen – ein starkes Niedersachsen für alle!“ gestartet.Darüber informiert der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe.Ausgezeichnet werden Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die sich aktiv für ein respektvolles Miteinander und gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus einsetzen. Besonders gefragt sind Projekte, die demokratische Werte stärken, Begegnungen ermöglichenund Menschen ermutigen, Verantwortung zu übernehmen.

Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Stiftungen, Kindergärten, Schulen und anderekönnen sich für den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsmodalitäten sowie weitere Informationen sind der Internetseite www.niedersaechsischer-integrationspreis.dezu entnehmen. Bewerbungsschluss ist der 20. Februar 2026.

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Entwicklung der Haushalte I: Lage der Landkreise und der Region Hannover

Die Haushaltslage 2026 der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover hatsich gegenüber den Rekorddefiziten des Vorjahres nochmal deutlich verschlechtert. Wiebereits in den Jahren 2024 und 2025 kann kein Landkreis und auch nicht die Region Hannover einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Mit drei Ausnahmen liegen die Defiziteüberall im zweistelligen Bereich, teilweise bei um die 50 Millionen Euro bis hin zu knapp 100Millionen Euro je Landkreis und 210 Millionen Euro bei der Region Hannover.

Insgesamt wird ein strukturelles Defizit im ordentlichen Ergebnis von rund 1.365 MillionenEuro erwartet. Dies sind nochmals knapp 140 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Auch dieerst zeitlich versetzt ausgewiesenen Altfehlbeträge haben sich mehr als verdoppelt und betragen nunmehr nach der Planung fast eine Milliarde Euro. Dieser Trend dürfte sich in denfolgenden Jahren weiter massiv fortsetzen.

Auch die Liquiditätslage hat sich nochmals weiter verschlechtert. So ist in der laufendenVerwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ein negativer Finanzierungssaldo von 819 MillionenEuro geplant (Vorjahr: 700 Millionen Euro). Die von den Landkreisen und der Region Hannover am 31. Dezember 2025 gemeldeten Liquiditätskredite beliefen sich auf 914 MillionenEuro und haben sich damit um rund 350 Millionen Euro nochmals erhöht. Dieser Trenddürfte sich in den nächsten Jahren mit erhöhter Geschwindigkeit fortsetzen.

Gleichzeitig steigt auch die investive Verschuldung weiter an. So beläuft sich der geplanteSaldo aus Einzahlungen und Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.085 MillionenEuro. Dies bedeutet einen massiven weiteren Anstieg der Investitionskredite. Insgesamt hatsich der Befund des Vorjahres damit bestätigt. Die Finanzlage hat sich nochmals weiterverschlechtert. Dies gilt, obwohl die Einnahmeseite der Kommunalhaushalte nach wie vorstabil ist und die Einnahmen steigen. Die Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungenwachsen hingegen weiterhin sehr viel stärker an.

Entwicklung der Haushalte II: Kreis- und Regionsumlage 2026

Im Jahr 2026 beabsichtigen 13 Landkreise die Kreisumlage zu erhöhen. Eine Senkung istin zwei Fällen vorgesehen. Vier Landkreise haben Sonderregelungen mit erhöhten Kreisumlagesätzen geplant, um die von einzelnen Gemeinden nicht abgeschlossenen Vereinbarungen über die Kindertagesstättenbetreuung zu berücksichtigen. Dem Vernehmen nach plantein weiterer dies im Rahmen eines Nachtragshaushalts zu tun. Diese Mehr- oder Minderbelastungen sind bei der Ermittlung der Anzahl der beabsichtigten Kreisumlageerhöhungennicht enthalten.

Angesichts der geplanten der Erhöhung ist davon auszugehen, dass der gewogene durchschnittliche Kreisumlagesatz in Niedersachsen im Jahr 2026 erneut steigen dürfte. Währender im Jahr 2023 noch bei 45,1 Prozentpunkten lag, stieg er bereits bis zum Jahr 2025 auf46,2 Prozentpunkte an.

Sieben Landkreise und die Region Hannover erheben eine differenzierte Kreis- beziehungsweise Regionsumlage. Das heißt, die Umlagesätze für die einzelnen Umlagegrundlagenwerden zum Teil in unterschiedlicher Höhe festgesetzt.

Kommunaler Finanzausgleich – Modellabrechnung für 2026

Im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage hat das Niedersächsische Innenministerium für den Landkreis Uelzen eine Modellrechnung zu den Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs 2026 nach altem und neuem Recht vorgelegt. Daraus lassen sich dieVerteilungswirkungen der Gesetzesänderung entnehmen, die bei einem reinen Vergleichder Werte 2025 mit 2026 durch die höheren Finanzausgleichszahlungen überdeckt werden.Dazu erklärt das Innenministerium in einem Schreiben wie folgt:

„Bei der im Vorfeld der NFAG-Änderung viel diskutierten Frage der Verschiebungen zugunsten der Gemeindeebene liefert diese Modellberechnung auch eine Prognose für das Haushaltsjahr 2026. Die Verschiebung zulasten der Kreisebene beziffert sich aufgrund des deutlichen Anstiegs der Zuweisungsmasse von 5,6 Milliarden Euro (2025) auf über 6,1 MilliardenEuro (vorläufig 2026) auf rund 160,3 Millionen Euro (2025: 142,4 Millionen Euro). Hiervonentfallen rund 18,7 Millionen Euro auf die kreisfreien Städte (15,8 Millionen Euro 2025) und141,6 Millionen Euro auf die Landkreise (2025: 126,6 Millionen Euro). Unter Berücksichtigung der über den aktuell durchschnittlichen Kreisumlagehebesatz (45,0 Prozent) automatisch über die Kreisumlage an die Landkreise fließenden Anteil der Gemeindeschlüsselzuweisungen von 53,6 Millionen Euro ergibt sich ein Nettoverlust für die Landkreise von ins-NLT-Aktuell, Ausgabe 3 vom 23. Januar 2026, Seite 3gesamt rund 88,0 Millionen Euro (2025: 78,7 Millionen Euro) Im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Schlüsselzuweisungen nach dem vorläufigen kommunalen Finanzausgleich 2026(rund 5,53 Milliarden Euro – ohne Finanzausgleichsumlage) handelt es sich hierbei um einen Anteil von rund 1,6 Prozent und damit insgesamt um geringe finanzielle Verschiebungen zwischen den kommunalen Ebenen. Bei den besonders betroffenen, finanzschwachenKommunen können über die vorgenommene, temporäre Erhöhung des Bedarfszuweisungsansatzes Härten abgefedert werden.“

Die Innenministerin weist in ihrem Schreiben abschließend darauf hin, dass die beim Vergleich der Jahre 2025 und 2026 bei den Einzelergebnissen der Landkreise sich darüberhinaus zeige, dass kassenmäßig nur sieben von 37 Landkreisen im Jahr 2026 mit geringeren Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben rechnen müssten. Dieser Effekt erklärt sichdaraus, dass die massiven strukturellen Verschiebungen im kommunalen Finanzausgleichdurch die deutlich erhöhte Finanzausgleichsmasse des Jahres 2026 überdeckt wird.

Die strukturellen Auswirkungen sind hingegen bei steigender Finanzausgleichsmasse nochgrößer. Der Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird sich mitder Frage des weiteren Vorgehens wegen der Änderung des kommunalen Finanzausgleichs in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 befassen.

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Früherkennungsgesetz aufheben – Auftakt des Bürokratieabbau-Kalenders

„Bürokratieabbau ist sofort möglich, wenn man nur will“, so der Hauptgeschäftsführer desNiedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind, zum Start des Bürokratieabbau-Kalenders Niedersachsen am vergangenen Dienstag. Der NLT wird jede Woche inForm eines Kalenderblatts einen Vorschlag veröffentlichen, der sofort im Land umsetzbarist und Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung konkret entlastet. Zum Auftaktschlägt der Landkreistag vor, das Niedersächsische Früherkennungsgesetz ersatzlos abzuschaffen.

„Seit 2014 steht fest, dass das Gesetz für den Kinderschutz keine Wirkung hat. Es verursacht jeden Tag Aufwand und Stress in den Kinderarztpraxen wie auch bei den ohnehinvielfach geforderten Eltern von Kindern im Vorschulalter und bindet wertvolle Ressourcenin den Jugendämtern. Das Gesetz sollte zur Entlastung aller Beteiligten sofort aufgehobenwerden. Die eingesparten Personalkosten beim Land in Millionenhöhe sollten für wirksamere Maßnahmen zum Kinderschutz eingesetzt werden“, so Schwind.

Der Vorschlag sowie sein Hintergrund und was zu tun ist, wird im aktuellen Kalenderblattfür Kalenderwoche 3 führt ausgeführt. Die Bürokratieabbau-Kalenderblätter werden wöchentlich, jeweils am Dienstag, per Pressemitteilung versandt und stehen ab dann onlinezur Verfügung, Link: Bürokratieabbau – NLT.

Hintergrund: Auf Bitten des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weilhatten die drei kommunalen Spitzenverbände am 28. Mai 2025 kommunale Impulse zurUmsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus vorgelegt, die über 80 Vorschläge enthielten. Aufgegriffen wurde bis heute davon praktisch nichts. Die Pressemitteilung sowie dieVorschläge sind unter folgendem Link abrufbar: Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus.

Finanzhilfe für Kindertagesstätten

Das Land Niedersachsen zahlt den Kommunen im Jahr 2026 eine zusätzliche Finanzhilfevon mindestens 250 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesstätten. Die genaue Höhedes Betrages wird zurzeit noch politisch verhandelt. Der Betrag ist anteilig auch für das Jahr2027, für den Zeitraum bis 31. Juli 2027, vorgesehen. Darauf hatten sich Landesregierungund kommunale Spitzenverbände als ersten Schritt zu einer dauerhaften Erhöhung und Dynamisierung der Finanzhilfe des Landes verständigt. Hintergrund ist die Finanzierungslücke,die aufgrund der Differenz der tatsächlichen Tarifentwicklung und der Anpassung der sogenannten Jahreswochenstundenpauschale im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz(NKiTaG) entstanden ist. Wie angekündigt soll die Auszahlung der zusätzlichen Finanzhilfedurch eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG)geregelt werden. Hierzu hat das Niedersächsische Kultusministerium den Entwurf einer solchen Verordnung übersandt.

​Demnach sind Fördermittelempfänger die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, inder Regel die Landkreise. Grundlage für die Ermittlung der Beträge ist der Zahl der im Kindergartenjahr 2024/2025 über das Fachverfahren kita.web gemeldeten Kinder in finanzhilfefähigen Gruppen in Kindertagesstätten.

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird die politische Verständigung zur Anpassungder Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagesbetreuung – mit Ausnahme dernoch streitbefangenen Höhe – zunächst bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/2027 umgesetzt. Für die Zeit ab 1. August 2027 wird eine Regelung im NKiTaG angestrebt, bei der dieFinanzhilfe insgesamt – bürokratieärmer – neu geregelt werden soll.

Reformvorschläge bedrohen den Rettungsdienst in Niedersachsen

Die aktuellen Reformvorschläge des Bundes zur Notfallversorgunggefährden nach Auffassung des Niedersächsischen Landkreistages(NLT) und des DRK-Landesverbandes Niedersachsen die bewährtenStrukturen des Rettungsdienstes im Land. Vor diesem Hintergrund hatdas Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 3.0“, zu dem neben NLT undDRK auch das Niedersächsische Innen- und Gesundheitsministeriumsowie der niedersächsische Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe zählen, einen gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gerichtet, der von Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sowie von der Ministerin fürInneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, mitgezeichnet wurde.

Zwar unterstützen alle Beteiligten ausdrücklich das Ziel, die Akut- und Notfallversorgunginsgesamt weiterzuentwickeln und Patientinnen und Patienten besser zu steuern. Kritischbewertet werden jedoch jene Regelungen im Reformentwurf, die tief in die Organisation desRettungsdienstes eingreifen würden. Diese liefen darauf hinaus, den landesrechtlich organisierten Rettungsdienst in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen und damit zentrale Steuerungs- und Verantwortungskompetenzen der Länder und Kommunen auszuhöhlen.

„Der Rettungsdienst ist keine beliebige Gesundheitsleistung, sondern Teil der staatlichenGefahrenabwehr und damit originäre Aufgabe der Länder“, betonte das Bündnis in einerPressemitteilung am 13. Januar 2026. Die bestehenden Strukturen seien über Jahrzehntean regionale Gefahrenlagen angepasst worden und funktionierten gerade in lebensbedrohlichen Notfällen zuverlässig und auf hohem Qualitätsniveau. Diese Stabilität dürfe nichtdurch bundesrechtliche Vorgaben gefährdet werden. Besonders kritisch sehen die Bündnispartner die geplante Einrichtung bundesweiter Gremien und Standards, die zwar formal unverbindlich seien, faktisch aber erhebliche Steuerungswirkungen entfalten könnten – etwaüber Vergütungsregelungen. Auch die vorgesehenen Vorgaben für Leitstellen und digitaleSysteme bergen aus Sicht der Beteiligten die Gefahr, kommunale Strukturen zu schwächenund die Gefahrenabwehr zu beeinträchtigen.

Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des NLT: „Der Rettungsdienst in Deutschlandist integraler Teil einer umfassenden kommunalen Gefahrenabwehr nah am Bürger – engvernetzt mit den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz, gesteuert von den kommunalen Leitstellen und politisch verantwortet von den Kreistagen. Der Bund versucht zum drittenMal und erneut ohne gute Argumente und ohne Beteiligung der maßgeblichen Akteure desRettungsdienstes, die ortsnahen Strukturen des Rettungsdienstes zu beseitigen, die Zuständigkeit der Landtage auszuhebeln und alles als Sachleistung in die Gesetzliche Krankenversicherung zu pressen – dem widersprechen wir entschieden!“

Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat die 30 Kommunen bekanntgegeben, die Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro erhalten. Damit sollen kommunale Investitionen für abwehrenden Brandschutz bezuschusst werden. Die Maßnahmen und Projekte der Kommunenwerden in Höhe von zirka 75 Prozent unterstützt, wobei bei größeren Einzelmaßnahmenund Projekten die Zuweisungssumme maximal 1,6 Millionen Euro beträgt. Die einzelnenBeträge bewegen sich zwischen 75.000 Euro und dem Höchstbetrag.

Zuweisungen erhalten unter anderem die Landkreise Helmstedt, Hameln-Pyrmont undLüchow-Dannenberg. Der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14. Januar 2026 isteine Tabelle mit den 30 berücksichtigten Kommunen beigefügt. Sie ist zu finden auf derWebseite des Innenministerium, hier: https://link.nlt.de/5e83.

Hybride Sitzungen in kommunalen Gremien – Evaluationsbericht ist online

Der Evaluationsbericht zu den gesetzlichen Regelungen für hybride Sitzungen in kommunalen Gremien ist online verfügbar. Nachdem die Landesregierung dem Bericht im Dezember zugestimmt hatte (siehe NLT Aktuell 1/2026, S. 5), wurde er an den Landtag übermittelt.Der Evaluationsbericht ist jetzt als Landtagsdrucksache veröffentlicht, Link:https://link.nlt.de/rx9z.

„Bach im Fluss 2026“: Niedersächsischer Gewässerwettbewerb gestartet

Auch im Jahr 2026 wird der Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ durchgeführt. Dieserwürdigt Maßnahmen, die zum Schutz und zur Verbesserung der ökologischen Qualität derGewässer in Niedersachsen beitragen und rückt diese in das Licht der Öffentlichkeit. DieSieger der zwei Kategorien Haupt- und Ehrenamt werden erneut mit der „NiedersächsischenBachperle“ im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet. Des Weiteren wirdein Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung vergeben und besonders gelungene Wettbewerbsbeiträge erhalten Preisgelder.

Neben dem Niedersächsischen Umweltministerium sind der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und GemeindebundTräger des Wettbewerbs. Mehr Informationen: https://link.nlt.de/yloe.

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Bürokratieabbau: Landkreistag vermisst Taten der Landesregierung

„Beim Bürokratieabbau passiert in Niedersachsen viel zu wenig, trotz des 2025er-Slogans‚Einfacher. Schneller. Günstiger‘ der Landesregierung und der zahlreichen Vorschläge, dieauch die kommunalen Spitzenverbände auf den Tisch gelegt haben. Wir appellieren an dieLandesregierung, umgehend ins Handeln zu kommen“, forderte der Hauptgeschäftsführerdes Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind in einer Pressemitteilung.

Schwind nutzt den Jahresbeginn für eine Zwischenbilanz: Bei wirksamen Verwaltungsreformen, Abbau von Doppelzuständigkeiten und Verzicht auf Gesetze sei in Niedersachsenkeine spürbare Bewegung zu verzeichnen. Eine Ausnahme bilde das Kommunalfördergesetz, das aber keine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bewirke,sondern nur Geldleistungen zwischen Land und Kommunen betreffe. Allerdings fehlten bisheute die zehn angekündigten Zuwendungen an Kommunen, die hierüber abgewickelt werden sollten. Lediglich das Innenministerium habe zur Umsetzung des Investitionspakteseine entsprechende Verordnung erlassen und auch Vereinfachungsvorschläge zum kommunalen Haushaltsrecht vorgelegt; Kultus- und Umweltministerium hätten die Verteilungvon Geldmitteln auf diesem Wege zumindest angekündigt.

„Wenn die Landesregierung in dieser Legislatur noch etwas in Sachen Bürokratieabbau erreichen will, dann muss sie schleunigst anfangen, Entscheidungen zu treffen und diese umzusetzen. Eigene Vorstellungen der Landesregierung für substanzielle Entlastungen vonKommunen und Wirtschaft kennen wir immer noch nicht. Wir regen daher dringend an, jetzteine hochrangige Arbeitsstruktur zu schaffen und schnell Ergebnisse zu erzielen. Wirtschaftund Kommunen warten dringend auf Entlastungen“, so Schwind.

Die Beharrungskräfte in der Ministerialverwaltung könnten nur durch einen Top-Down-Prozess und klare politische Vorgaben erreicht werden. Um auch öffentlich die Diskussion überdas notwendige, aber stets mühsame Thema des Bürokratieabbaus stärker in den FokusNLT-Aktuell, Ausgabe 1 vom 9. Januar 2026, Seite 2zu rücken, kündigte Schwind einen „Bürokratieabbau-Kalender“ des NiedersächsischenLandkreistages an: „Wir werden beginnend mit nächster Woche mindestens bis Ostern jeden Dienstag einen in Niedersachsen sofort umsetzbaren Vorschlag mit konkreten Erleichterungen für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung in Form eines Kalenderblattes als Bürokratie-Abbau-Kalender veröffentlichen und hoffen, dass die zahlreichen Vorschläge zeigen: Bürokratieabbau ist sofort möglich, wenn man nur will.“

Hintergrund: Auf Bitten des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten haben die dreikommunalen Spitzenverbände am 28. Mai 2025 Kommunale Impulse zur Umsetzung desangekündigten Bürokratieabbaus vorgelegt, die über 80 Vorschläge enthielten. Aufgegriffenwurde bis heute davon praktisch nichts. Die Pressemitteilung sowie die Vorschläge sindunter folgendem Link abrufbar: Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus. Das erste Bürokratieabbau-Kalenderblatt wird am Dienstag, 13. Januar2026, per Pressemitteilung versandt und steht ab dann online zur Verfügung, Link: Bürokratieabbau – NLT.

Aktuelle Zahlen bestätigen dramatische Schieflage der Kommunalfinanzen

Das Statistischen Bundesamt hat die Kassenstatistik für die Monate Januar bis September2025 veröffentlicht. Die Zahlen bestätigen auf dramatische Weise die desaströse Lage derkommunalen Haushalte. Der kommunale Finanzierungssaldo hat sich demnach weiter verschlechtert. Es steht daher zu erwarten, dass Landkreise, Städte und Gemeinden das Jahr2025 mit einem erneuten Rekorddefizit über 30 Milliarden Euro abschließen. Dies wird zuweiter sinkenden Investitionen in Schulen, Straßen und sozialen Einrichtungen führen. Bereits im Jahr zuvor mussten die Kommunen ein noch nie dagewesenes Defizit verkraften.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Dr. Achim Brötel, erklärte:„Zahlen lügen nicht, und sie werden nicht dadurch besser, dass man einfach weiter die Augen vor ihnen verschließt. Die Werte der sogenannten Kassenstatistik sind ein weiterer,neutraler und amtlicher Beleg für die dramatische strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen. Der Bund und die Länder müssen deshalb reagieren – nicht morgen und schon garnicht übermorgen, sondern heute. Die Kommunen sind die Brücke zwischen den Menschenund dem Staat. Dort werden mehr als 80 Prozent aller Verwaltungsdienstleistungen erbracht. Den Kommunen steht finanziell das Wasser bis zum Hals – und zwar flächendeckend. Die Entwicklung der ersten drei Quartale bestätigt nicht nur die Befürchtungen derkommunalen Spitzenverbände, sondern auch die Prognose des Bundesfinanzministeriums,dass die kommunale Ebene auch weiterhin in ihrem Rekorddefizit gefangen bleibt. Schlimmer geht immer. Das ist deshalb nicht mehr nur ein Warnsignal, das ist ein echter Hilferuf.Bundes- und Landespolitik müssen darauf umgehend eine Antwort geben.“

Nach den amtlichen Zahlen für das 1. bis 3. Quartal 2025 liegen die kommunalen Einnahmen bei 275 Milliarden Euro (+5,5 Prozent) und die Ausgaben bei 303 Milliarden (+5,9 Prozent). Das Finanzierungsdefizit vergrößerte sich auf 28,3 Milliarden Euro. Das waren 2,4Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders ins Gewicht fallen erneut dieweiter dynamisch wachsenden Pflichtausgaben, vor allem im Sozialbereich.

Brötel dazu: „Unsere stabilen Einnahmen können mit dieser Ausgabendynamik ersichtlichnicht Schritt halten. Die Politik bestellt und wir bekommen die Rechnungen dafür. Wir können auf der kommunalen Ebene aber weder die Annahme verweigern noch Pflichtaufgabeneinfach abbestellen. Wer auch weiterhin handlungsfähige Landkreise, Städte und Gemeinden will, muss deshalb endlich für eine dauerhaft tragfähige Finanzausstattung sorgen.“ Diekommunalen Haushalte sind in besonderem Maße durch gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen geprägt. Daher müssen Bund und Länder endlich Konsequenzen daraus ziehen. „ImKlartext heißt das: ein vollständiger Ausgleich aller kommunalen Zusatzlasten auf Landesebene und ein verlässlicher weiterer Mechanismus auf Bundesebene, der dies bei den Ländern auch finanziell absichert.“

Deutscher Landkreistag fordert stärkeren Schutz kritischer Infrastrukturen

Der durch einen terroristischen Anschlag herbeigeführte mehrtägige Stromausfall im Berliner Südwesten führt vor Augen, wie schnell ein regional begrenztes Ereignis das öffentlicheLeben und zentrale Versorgungsfunktionen massiv beeinträchtigen kann. Der DeutscheLandkreistag (DLT) sieht darin auch ein deutliches Signal für Bund und Länder, den Schutzkritischer Infrastrukturen und die damit zwingend verbundene Krisenvorsorge konsequentweiterzuentwickeln – organisatorisch, technisch und finanziell. DLT-Präsident LandratDr. Achim Brötel sagte: „Der Vorfall in Berlin zeigt: Schon ein einzelner, gezielter Angriffkann zehntausende Menschen treffen – und damit sehr schnell die Grenze dessen erreichen, was im Alltag noch beherrschbar ist. Resilienz ist deshalb ein flächendeckendesThema und keines, das man nur bezogen auf große Infrastrukturen betrachten kann.“

Als Träger des Katastrophenschutzes halten die Landkreise seit Jahren belastbare Strukturen für außergewöhnliche Lagen vor. Dazu zählen Krisenstäbe, Alarm- und Einsatzplanungen sowie die Koordination mit Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen wiedem Deutschen Roten Kreuz. Besonders schutzbedürftige Einrichtungen – etwa Leitstellen,Krankenhäuser sowie Wasser- und Abwasserinfrastrukturen – sind in der Regel über Notstrom- und Notfallkonzepte abgesichert. Ergänzend werden vielerorts interne Vorbereitun-NLT-Aktuell, Ausgabe 1 vom 9. Januar 2026, Seite 4gen für Anlaufstellen, Katastrophenschutz-Leuchttürme, Notunterkünfte und Informationspunkte getroffen, um die Bevölkerung bei länger andauernden Ausfällen versorgen und informieren zu können.

Brötel betonte: „Die Landkreise sind gerade auch in der Krise handlungsfähig. Resilienz istaber kein statischer Zustand. Wir arbeiten deshalb kontinuierlich daran, unsere Vorsorgeweiterzuentwickeln, Schwachstellen zu identifizieren und Abläufe zu verbessern. Dazu gehören regelmäßige Übungen, die Aktualisierung von Notfallplänen und der Ausbau technischer Redundanzen.“ Voraussetzung dafür sei allerdings eine verlässliche finanzielle Ausstattung des Katastrophenschutzes sowie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländernund Kommunen. „Das ist und bleibt eine Daueraufgabe aller staatlichen Ebenen.“

Bund und Länder verabschieden föderale Modernisierungsagenda

Bund und Länder haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember eine föderaleModernisierungsagenda verabschiedet. Diese enthält mehr als 200 Maßnahmen in fünfHandlungsfeldern – weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen, digitale Verfahren sowie bessere Rechtsetzung. Dazuzählen unter anderem als „Bündelung“ bezeichnete Verlagerungen von Aufgaben auf einehöhere Ebene. Den Auftakt bildet dabei die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz).

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs Länder werden mitden zuständigen Ministerinnen und Ministern auf Bundes- und Landesebene, die jeweils inihren Zuständigkeitsbereich fallenden Vereinbarungen für Gesetzesänderungen in Bundund Ländern umsetzen. Die Stärke des Föderalismus, nämlich Vielfalt, regionale Verantwortung und produktiver Wettbewerb von Ideen, würde sich nur dann voll entfalten, „wennsie durch eine klare Aufgabenteilung und gemeinsame Standards ergänzt“ werde.

Insgesamt ist die föderale Modernisierungsagenda aus kommunaler Sicht begrüßenswert.Entscheidend ist, dass die Vorhaben tatsächlich zu einem wirksamen Bürokratierückbau,zur Reduzierung unnötiger Aufgaben und zu standardisierten digitalen Verfahren führen.Aus den Überschriften müssen spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, fürdie Betriebe vor Ort sowie für die Kommunen entstehen. Kritikwürdig ist, dass eine frühzeitige und umfängliche kommunale Einbindung auf Landes- wie auf Bundesebene unterlassen worden ist. Dass die Kommunen und ihre Spitzenverbände lediglich an drei Stellen explizit angesprochen werden, ist bei der Tragweite und Bedeutung der Vorhaben zu wenig.Dies gilt es bei der Umsetzung zu korrigieren.

Hybride Sitzungen in kommunalen Gremien – Evaluation

Mit der Einführung gesetzlicher Regelungen für hybride Sitzungen in kommunalen Gremienim Jahr 2022 wurde zugleich die Verpflichtung zu einer Evaluation verankert. Mit den nach§ 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vorgesehenen Regelungenwurde den Kommunen erstmals dauerhaft die Möglichkeit eröffnet, die Teilnahme von Abgeordneten an Sitzungen kommunaler Vertretungen und Ausschüssen durch Zuschaltungper Videokonferenztechnik auch außerhalb epidemischer Lagen zuzulassen.

Dem Inhalt der Evaluation wurde im Dezember durch die Landesregierung zugestimmt; siewurde an den Landtag übermittelt. Demnach sollen sich die bestehenden Regelungen inder kommunalen Praxis insgesamt bewährt haben. Bei den an der Evaluation beteiligtenAnwenderkreisen wurde eine hohe Zufriedenheit mit den Vorschriften festgestellt. Dies giltinsbesondere für die Mitglieder kommunaler Vertretungen, für deren Mandatsausübung dieRegelungen in erster Linie geschaffen worden sind. Die Auswertung zeigt, dass hybrideSitzungen dazu beitragen können, die Teilnahme an Sitzungen zu erleichtern und die Beschlussfähigkeit der Gremien auch bei besonderen persönlichen oder beruflichen Belastungen sicherzustellen. Zugleich wird festgestellt, dass technische Probleme nur vereinzelt aufgetreten seien und überwiegend nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Sitzungsablaufs geführt haben.

Integrationsreport Niedersachsen 2025

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat den Integrationsreport Niedersachsen 2025 veröffentlicht. In der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 22. Dezember 2025 sind die zentralen Ergebnisse zusammengefasst wie folgt:

  • Spitzenwert bei Identifikation mit Deutschland: Das Zugehörigkeitsgefühl der Menschenmit Migrationsgeschichte in Niedersachsen hat sich signifikant gefestigt. Laut Report fühlen sich im Jahr 2024 87 Prozent von ihnen „voll und ganz“ oder „eher“ zu Deutschlandzugehörig (im Bundesdurchschnitt 83 Prozent), lediglich zwei Prozent fühlen sich „garnicht“ zugehörig.
  • Positives Integrationsklima: Die Menschen bewerten das gesellschaftliche Miteinanderin Niedersachsen besser als im Bundesdurchschnitt und sogar positiver als Menschenohne Migrationsgeschichte.
  • Steigende Einbürgerungszahlen: Ein klares Indiz für gelingende Integration ist die Zunahme der Einbürgerungen. 23.381 Menschen erhielten 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft. Besonders häufig entscheiden sich Menschen aus Syrien, dem Irak und Russland für die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Arbeitsmarktintegration: 946.000 Erwerbstätige mit Migrationshintergrund tragen maßgeblich zur Wirtschaftskraft bei. Die Erwerbstätigenquote liegt bei 67,1 Prozent, besonders stark vertreten sind sie in Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Baugewerbe.
  • Bildung bleibt Schlüssel zur Integration: Niedersachsen setzt auf frühe Sprachförderungund Mehrsprachigkeit – gerade, weil noch zu viele Jugendliche ohne Abschluss bleiben.Deshalb setzt Niedersachsen auf konkrete Maßnahmen: Ausbau der multiprofessionellen Teams, mehr Stunden für Basiskompetenzen in Grundschulen und zusätzliche Mittelüber das Startchancen-Programm für Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Die komplette Pressemitteilung sowie der Link zum Integrationsreport zum Download sindauf der Webseite der Staatskanzlei zu finden, hier:Integrationsreport 2025 | Nds. Staatskanzlei. Weitergehende Informationen zum Integrationsgeschehen im Land bietet das Niedersächsische Integrationsmonitoring, das über diesen Link erreichbar ist: Integrationsmonitoring Niedersachsen. Zentrale Themenfelder wie Bildung, Arbeit und Soziales werdenneben detaillierten demographischen Daten behandelt. Das Landesmonitoring ist in Formeiner online-Datenbank nutzerorientiert gestaltet. Es erlaubt so individuelle Datenabfragen.

Windenergie: Repowering von Windenergieanlagenaktionsvorsitzenden de

Ein zentrales Thema im Bereich der Windenergie ist das sogenannte Herausrepowern ausWindenergiegebieten, also die Errichtung neuer Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete im Zuge des Austauschs alter durch leistungsstärkere Anlagen. Es droht diekommunale Planungshoheit zu untergraben steht und einer planvollen Energiewende entgegen. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich in mehreren Gesetzgebungsverfahrendafür eingesetzt, dass durch eine bundesrechtliche Regelung die Unzulässigkeit des Herausrepowerns aus Windenergiegebieten verdeutlicht wird. Dieser Anregung ist der Bundbislang nicht gefolgt. Aus diesem Grunde hat sich der Niedersächsische Landkreistag (NLT)mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 an die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz sowie an die Fraktionsvorsitzenden der die Regierungtragenden Fraktionen gewandt und die Problematik des Herausrepowerns erläutert.

Aus Sicht der Geschäftsstelle des NLT ist das Herausrepowern bereits jetzt unzulässig. Weiles aber auch andere Rechtsauffassungen gibt, die insbesondere von der Windwirtschaftvorgetragen werden, setzt sich der NLT seit Längerem für eine rechtliche Klarstellung derUnzulässigkeit ein. Auch der DLT hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2025 an mehrereBundesministerinnen und -minister sowie die parlamentarischen Geschäftsführer der dieRegierung tragenden Fraktionen nochmals auf die Problematik der Privilegierung desRepowerings von Windkraftanlagen aufmerksam gemacht.

Ausländerrecht: Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten

Das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Bislang bedurfte die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten eines Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrates. Dieses Verfahren gilt nunmehr nurnoch mit Blick auf die Erteilung des Asylstatus. Soweit es dagegen um die Bestimmungsicherer Herkunftsstaaten im Zusammenhang mit der Gewährung des Flüchtlingsstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus geht, kann dies nunmehr per Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen

Mit dem Gesetz wird ferner – mit Wirkung ab dem 1. Juni 2026 – eine Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 62d AufenthG) gestrichen. Diese sieht die Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam von Amtswegen vor. Zudem wird auchdas Staatsangehörigkeitsgesetz geändert. Danach ist eine Einbürgerung künftig für dieDauer von zehn Jahren ausgeschlossen, wenn der Antragsteller im Einbürgerungsverfahrenarglistig getäuscht oder unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben gemacht hat.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Bund und Länder haben eine Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zum 1. Januar 2026 beschlossen. Die GRW ist daszentrale Instrument der regionalen Strukturpolitik in Deutschland und hat zum Ziel, in strukturschwachen Regionen Standortnachteile auszugleichen sowie Einkommen, Wertschöpfung und Beschäftigung zu stärken. Mit den jetzt erfolgten Änderungen wollen Bund undLänder auf veränderte Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung reagieren– nicht zuletzt mit Blick auf die erforderliche Transformation der Wirtschaft, die Digitalisierung sowie geopolitische und demografische Veränderungen.

Ein zentrales Element der GRW-Änderungen betrifft die Förderung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur: Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, dierund die Hälfte der GRW-Mittel ausmachen und regelmäßig Wegebereiter für private Investitionen, die Ansiedlung von Unternehmen und die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit sind, sollen künftig noch besser unterstützt werden. Das gilt zum einen bei derEntwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen. Befristet bis Ende 2028 kann hierbei erstmals auch der Grunderwerb anteilig gefördert werden.

Zudem wird die Rolle regionaler Entwicklungskonzepte gestärkt: Bereits seit 2023 könnenKommunen für Infrastrukturinvestitionen eine Förderung von 90 Prozent (statt 60 Prozent)NLT-Aktuell, Ausgabe 1 vom 9. Januar 2026, Seite 8der Kosten erhalten, wenn sich die Investition in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt. Die Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte ist dabei selbst mit Mitteln der GRWförderfähig.

DLT-Positionspapier zu bundesweit einheitlichen Fachverfahren

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Positionspapier „Kommunale Anforderungen anbundesweit einheitliche Fachverfahren“ veröffentlicht. Die Bündelung der Fachverfahrenwird dabei, unter Wahrung bestehender Vollzugszuständigkeiten, als Bestandteil der übergeordneten Diskussion um „Bündelung als Organisationsform“ verstanden. Es wird festgestellt, dass gebündelte Fachverfahren die digitale Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöhen, wenn sie technisch standardisiert, rechtlich und organisatorisch kompatibel zur kommunalen Selbstverwaltung sowie sicher und wirtschaftlich betrieben werden.

Dieses Positionspapier korrespondiert mit dem Positionspapier des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) „Gelingensvoraussetzungen für landes- und bundeszentral betriebene IT-Lösungen“ (vergleiche NLT Aktuell 36/2025, S. 4). Während der NLT die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für zentrale Fachverfahren – insbesondere offeneSchnittstellen, Interoperabilität, Datenhoheit, Exportfähigkeit sowie Compliance-Pflichtendes Betreibers – in den Mittelpunkt stellt, verfolgt das nun veröffentlichte DLT-Positionspapier einen breiter föderal ausgerichteten Ansatz: Es betont die Vollzugsverantwortung derLänder, die Wahrung kommunaler Steuerungsrechte und ergänzt technische Anforderungen um Governance-Aspekte wie Mitwirkungsgremien, Nutzerzentrierung, Registermodernisierung und Digital-Only-Strategien.

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Landeshaushalt: Mehr Schatten als Licht für die Kommunen

Der Niedersächsische Landtag hat am gestrigen 18. Dezember 2025 den Landeshaushalt2026 beschlossen. „Strukturell-strategisch verbessert dieser Landeshaushalt die kommunale Finanzlage nicht. Daher kritisieren wir trotz einiger Lichtblicke die Prioritätensetzungder Regierungsfraktionen und sagen voraus: Der rasante Trend der Kommunalhaushalte inimmer größere und schnellere Verschuldung wird sich 2026 dramatisch fortsetzen“, ordneteder Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Dr. Joachim Schwind ineiner ersten Reaktion ein.

„Der Landeshaushalt hat mit 48,2 Milliarden Euro ein Rekordniveau. Das Land nutzt dieneuen Verschuldungsmöglichkeiten des Grundgesetzes komplett aus, um weitreichendepolitische Akzente zu setzen. Hier hätte es Spielräume gegeben, auch den kommunalenFinanzausgleich zu erhöhen. Für die Kommunen gibt es aber hauptsächlich zusätzliche Investitionsmittel, die größtenteils vom Bund finanziert werden. Dies hilft nicht, um die extremeSchieflage in den kommunalen Ergebnishauhalten auch nur ansatzweise zu reduzieren. Erforderlich bleibt daher die Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs um mindestenseine Milliarde Euro als Sofortmaßnahme, wie es die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam fordern,“ so Schwind in einer Pressemitteilung. Dabei sei daran zu erinnern, dass Niedersachsen über den geringsten kommunalen Finanzausgleich je Einwohner aller dreizehnFlächenbundesländer verfüge.

„Für die zusätzlichen Investitionsmittel sind wir dankbar, sie fangen allerdings nicht die Ausgabensteigerungen zum Beispiel in den großen bundesrechtlichen Leistungsgesetzen auf.Einziger Licht-blick ist der vom Ministerpräsidenten und der Kultusministerin unternommeneVorstoß, die Finanzierung der Kindertagesstätten um mindestens 250 Millionen Euro zu erhöhen. Damit wird allerdings die Kostenbeteiligung des Landes lediglich auf das Niveaugehoben, das schon Rechtslage ist“, erläuterte Schwind.

Kommunaler Finanzausgleich 2026: Kompensation erst ab dem Jahr 2027

Der Niedersächsische Landtag hat am 15. Dezember 2025 die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich beschlossen. Darin werden unter anderem jeweils 50 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2029 zusätzlich für Bedarfszuweisungenbereitgestellt, die der Gesamtmasse entnommen werden. Da das Gesetz zum 1. Januar2026 in Kraft tritt, die erhöhten Bedarfszuweisungen allerdings erst ab 2027 bereitgestelltwerden, hatte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sich im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses für ein Verschieben des Inkrafttretens um ein Jahr ausgesprochen.

NLT-Präsident Landrat Marco Prietz hat den Gesetzesbeschluss entsprechendin einer ersten Reaktion abermals kritisiert und gefordert, dass die als Kompensation gedachten erhöhten Bedarfszuweisungen der Jahre 2027 bis 2029 – entsprechend dem Kabinettsbeschlussvom 23. September 2025 – in erster Linie den betroffenen Landkreisen zur Verfügung stehen. Auch Klagen einzelner Landkreise erscheinen nicht ausgeschlossen.

Mehr Information: Finanzen – NLT

​Afrikanische Schweinepest: Aufklärungsvideos weisen auf Gefahren hin

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter in Europa aus. Niedersachsen bereite sich intensiv auf mögliche Einträge des ASP-Virus und die daraus resultierenden Konsequenzen vor, teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz (ML)in einerPressemitteilung mit. Der Fokus liege auf der Prävention.Um auf die Gefahren der Tierseuche hinzuweisen, habe die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe Aufklärungsvideos in Auftrag gegeben, so das Ministerium. Die dreiKurzfilme sind auf der Webseite beziehungsweise auf dem YouTube-Kanal des ML abrufbar.

Unter Vorsitz des Landwirtschaftsministeriums und der Geschäftsführung des Landesamtesfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beschäftigt sich die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe fortlaufend mit Fragen der Prävention und Bekämpfung der ASP. An ihr beteiligen sich unter anderem das Landvolk, die LandesjägerschaftNiedersachsen, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, kommunale Veterinärbehörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerverschiedener Einrichtungen. Die hochinfektiöse Viruserkrankung befällt Haus- und Wildschweine. In der Regel verläuft sie tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist das Virusungefährlich

Glasfaserausbau im ländlichen Raum: Förderaufruf im März 2026

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) hat über dieErgebnisse des diesjährigen Förderaufrufs im Glasfaserförderprogramm des Bundes informiert. Danach konnten alle förderfähigen Projektanträge bewilligt werden. Der Förderaufruffür das nächste Jahr wird voraussichtlich im März veröffentlicht. Es sind Fördermittel in Höhevon 1,15 Milliarden Euro vorgesehen. Eine pauschale Erhöhung der Förderquote des Bundes, die aktuell bei 50 Prozent liegt und bei wirtschaftsschwachen Kommunen auf 60 beziehungsweise 70 Prozent anwächst, hat der Bund nicht in Aussicht gestellt. Ob Länder undKommunen Mittel aus dem Sondervermögen zur Finanzierung ihres Eigenanteils einsetzenkönnen, wird derzeit geprüft.

​Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plantin einem zweistufigen Verfahren eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe. In einem erstenSchritt sollen im Jahr 2026 die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch fürKinder und Jugendliche mit Behinderungen ermöglicht sowie kostenentlastende Maßnahmen umgesetzt werden. In einem zweiten Gesetz sollen im Jahr 2027 weitere Maßnahmenzur höheren Effizienz und Effektivität der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zurBegrenzung von Kostensteigerungen umgesetzt werden.

Zudem hat das vom BMFSFJ beauftragte Projekt zur Umsetzungsbegleitung des Kinderund Jugendstärkungsgesetzes seine Ergebnisse im Hinblick auf die Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, also die sogenannte inklusive Lösung, vorgelegt. Hierzu sind eine „Roadmap“ sowie fünf konkreteHandreichungen der einzelnen Themen vorgelegt worden. Diese sind unter dem nachfolgenden Link zu erhalten: https://link.nlt.de/1ns2. Diese Empfehlungen sind vor allem aufLandkreise (und Städte) bezogen, die schon jetzt beide Zuständigkeiten, sowohl nach demSGB VIII als auch nach dem SGB IX, haben.

Meldeportal für Bürokratie-Hindernisse

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet ein Meldeportal für Bürokratie-Hindernisse. Über ein Online-Formular können Verwaltungen, Bürger,Unternehmen sowie Verbände bürokratische Hürden beschreiben und Verbesserungsvorschläge einreichen. Das Portal ist unter:https://einfach-machen.gov.de/ erreichbar. DasPortal startet zunächst als Beta-Version und wird ab 2026 schrittweise ausgebaut.

SGB II: Kabinett beschließt Reform des Bürgergeldes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein 13. SGB II-Änderungsgesetz beschlossen. DieReform soll das sogenannte Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen. Demvorausgegangen war eine Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung zum Umgang der Jobcenter mit wiederholten Meldeversäumnissen. Konkret ging es um die Frage,unter welchen Voraussetzungen ein vollständiger Leistungswegfall nach dem dritten Meldeversäumnis eintritt. Daher wurde nun die Formulierung im Gesetzentwurf (§ 31a Abs. 2SGB II-E) angepasst. So soll vermieden werden, dass Personen bei einem telefonischenoder schriftlichen Kontaktversuch des Jobcenters den Wegfall der Leistung durch bloßeNichterreichbarkeit vereiteln.

Im nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf sind zudem redaktionelle Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf vorgenommen worden. Der Deutsche Landkreistag rechnetnicht damit, dass es im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zu weiteren, maßgeblichenVeränderungen kommt. Gleichwohl kündigt der Deutsche Landkreistag an, sich auch gegenüber dem Deutschen Bundestag nach Kräften dafür einsetzen, noch Verbesserungengerade im Hinblick auf die praktikable Umsetzung durch die Jobcenter zu erreichen.

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Kommunalfinanzen: Gespräch mit dem Bundeskanzler

Über Wege aus der katastrophalen kommunalen Finanzsituation haben die kommunalenSpitzenverbände mit Bundeskanzler Friedrich Merz gesprochen. Das Treffen fand unmittelbar vor dem Gespräch des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 statt. Konkrete Lösungen wurden nicht erzielt, aber Verfahrenswege für daserste Quartal 2026 vereinbart.

Die Forderung der drei kommunalen Spitzenverbände nach einer Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils lehnte der Bundeskanzler mit Blick auf die Finanzsituation des Bundes ab. Einig war sich der Bundeskanzler mit den drei kommunalen Spitzenverbänden, dasses einer Veränderung bei der rasanten Entwicklung der Sozialausgaben auf kommunalerEbene bedürfe. Hier sei der Bundesgesetzgeber gefordert. Dafür soll eine Gesprächsrundeim Kanzleramt unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und weniger Länder eingesetzt werden.

Hinsichtlich der Konnexitätsdiskussion verwiesen die kommunalen Spitzenverbände auf dieVerfassungsrechtslage mit den getrennten Kreisläufen zwischen Bund und Ländern einerseits sowie Ländern und Kommunen andererseits. Während es zwischen Bund und Ländernzu Veränderungen im Umsatzsteuerbeteiligungsverhältnis kommen könne, gelte in allenLandesverfassungen zwischen Ländern und Kommunen ein striktes Konnexitätsprinzip,welches sich auch auf vom Land zu übertragende bundesgesetzliche Aufgaben beziehe. Inder anschließenden Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler wurde ebenfallsder Zusammenhang zwischen der Konnexitätsthematik und der Sozialstaatsreform aufgezeigt. Es wurde herausgestellt, dass die kommunalen Spitzenverbände an weiteren Erörterungen beteiligt werden müssen. Insofern solle unter Einbeziehung der im Januar 2026 vorliegenden Ergebnisse der Sozialstaatskommission auch die Konnexitätsthematik weiterverhandelt werden. Wenn eine Lösung in Sicht sei, solle es im ersten Quartal 2026 zu einerSonder-Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler kommen.

Kassenstatistik: Zahlen des Landesamtes für das dritte Quartal

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der vierteljährlichenKassenstatistik für Niedersachsen, drittes Quartal 2025, übersandt. Die bereinigten Einzahlungen (insgesamt) stiegen um 4,9 Prozent auf 25,87 Milliarden Euro. Die bereinigten Auszahlungen stiegen etwas weniger stark um 3,1 Prozent auf 28,38 Milliarden Euro. Im Ergebnis führte dies zu einem negativen Finanzierungssaldo von -2.512,7 Millionen Euro zumStand 30. September 2025. Dies sind rund 300 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt, ohne dass von einer grundlegenden Verbesserung der Kommunalen Finanzsituation gesprochen werden könnte.

Kostenausgleich für Inklusive Schule: Urteil des Staatsgerichtshofs:

Bereits seit längerem fordern die kommunalen Spitzenverbände vom Land die Ausdehnungder Inklusionskostenerstattung für Schulen auf den Sekundarbereich II und die berufsbildenden Schulen. Zuletzt wurde dies erneut im Rahmen der Anhörung zum Landeshaushaltvorgetragen. Wegen des fehlenden Kostenausgleichs hatte die Region Hannover Klage vordem Verwaltungsgericht Hannover erhoben. Dieses hatte sein Verfahren ausgesetzt unddie Frage dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zur verfassungsrechtlichen Prüfungvorgelegt.

Laut Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025 hat der Staatsgerichtshof die Regelung desGesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule(InklSchulFinG, § 1 Abs. 3) für verfassungswidrig erklärt, soweit die Norm beim finanziellenAusgleich für die mit der Einführung der inklusiven Schule an den öffentlichen Schulen verbundenen Kosten diejenigen Schulträger unberücksichtigt lässt, die mit Ausnahme von Förderschulen ausschließlich Schulträger im Sekundarbereich II sind. Weiter heißt es, die Kostenausgleichsbestimmung genüge nicht dem besonderen Regelungsauftrag der Niedersächsischen Verfassung (NV). Danach sei der Gesetzgeber verpflichtet gewesen, für diedurch das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verursachten notwendigen Kostendurch Gesetz einen finanziellen Ausgleich zu regeln. Der Staatsgerichtshof hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2022, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibe die derzeitige Regelung weiteranwendbar.

Krankenhausinvestitionen: Land sagt Bundesmittel zu

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2025 das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) beschlossen. Hiermit werden unter anderem die Mittel fürLänder und Kommunen aus dem Sondermögen des Bundes in Höhe von 100 MilliardenEuro festgelegt. Auf Landesebene gibt es die Zusage, dass die niedersächsischen Kommunen vom Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes mit 60 Prozent des auf das Land entfallenden Anteils profitieren. Den größten Teil davon, rund 4,7 Milliarden Euro oder 50 Prozent, sollen sie pauschal zugewiesen erhalten. Darüber hinaus wird das Land zusätzlicheMaßnahmen umsetzen, die den kommunalen Interessen dienen.

Vor diesem Hintergrund hatte das Land zugesagt, für die Zwecke der Krankenhausinvestitionen zusätzlich, über die bisherigen Bemühungen hinaus, 600 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen; damit sollten insbesondere Mittel des Bundes aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds kofinanziert werden. Für diese 600 Millionen Euro sollte, anders als bei denbisherigen Krankenhaus-Investitionsmitteln, auf die kommunale Kofinanzierung verzichtetwerden (bislang 40 Prozent des jeweiligen Volumens). Nunmehr liegt zum Entwurf desHaushaltsbegleitgesetzes 2026 ein Änderungsantrag der Mehrheitsfraktionen vor. Hierausergeben sich zusätzliche Belastungen der Kommunen für die von ihnen zu entrichtendeKrankenhausumlage. Konkret sollen erstens die ursprünglich vorgesehenen 600 MillionenEuro um 15 Millionen Euro zugunsten der Aufbauförderung Regionaler Gesundheitszentren(RGZ) reduziert werden. Zweitens ergibt sich aus der Begründung dieses Änderungsvorschlages, dass „sich die (…) vereinnahmten Bundesmittel in Höhe von bis zu 50 MillionenEuro um die Beträge der Landkreise und kreisfreien Städte (…) erhöhen und kurzfristig dieLandesinvestitionsmaßnahmen (…) verstärken“.

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer erneuten Anhörung zum Landeshaushalt am 3. Dezember 2025 die Änderung im Bereich der Krankenhausinvestitionsfinanzierung mit Blick auf die zusätzliche Belastung aller Landkreise und kreisfreien Städtebei der Krankenhausumlage kritisiert. Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgemeinschaft derkommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies und Gesundheitsminister Andreas Philippi gewandt.Sie haben auf die aus kommunaler Sicht eindeutige und verbindliche sowie wiederholte Zusage der Landesregierung hingewiesen, bei der Bereitstellung von 600 Millionen Euro fürdie Krankenhausinvestitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralitätauf die kommunale Kofinanzierung verzichten zu wollen. Für die Landkreise und kreisfreienStädte bedeutet dies eine Entlastung in Höhe 240 Millionen Euro.

Positionspapier zu landes- und bundeszentral betriebenen IT-Lösungen

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages hat am 3. Dezember 2025 das Positionspapier „Gelingensvoraussetzungen für den Einsatz zentraler IT-Verfahren beim Bundoder Land“ beschlossen. Grundlage ist die zunehmende Dynamik der Digitalisierung aufBundes- und Landesebene sowie die wachsende Bedeutung zentral bereitgestellter Fachverfahren für die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover. Bestehende Projekte wie „NdsWohngeld“, „BAFSYS“ oder „GeViN“ zeigen, dass zentral betriebene Lösungen technisch umsetzbar und organisatorisch tragfähig sein können. Sie tragen zur Vereinfachung von Verwaltungsprozesse bei, vermeiden Medienbrüche und reduzieren Bearbeitungszeiten. Dennoch ist die Einbindung in kommunale Querschnittsanwendungen wieDMS oder Finanzwesen häufig mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Die heterogene Fachverfahrenslandschaft erschwert die Zusammenarbeit und führt zuMehrbelastungen bei Schnittstellen, IT-Sicherheit und interkommunaler Kooperation. Vordiesem Hintergrund bewertet das Präsidium eine stärkere Standardisierung und –- wo sinnvoll – Zentralisierung von Fachverfahren als technisch geboten und strategisch notwendig.Das nun beschlossene Positionspapier formuliert hierfür die maßgeblichen Gelingensvoraussetzungen, insbesondere verbindliche technische Standards und Schnittstellen, dieWahrung der Datenhoheit der Kommunen sowie die Sicherstellung von Datenschutz, Informationssicherheit und Barrierefreiheit.

Die Geschäftsstelle betrachtet das Positionspapier als Gesprächsgrundlage für alle zukünftigen Zentralisierungsvorhaben von Land und Bund, die kommunal genutzte Fachverfahrenersetzen oder erstellen wollen. Leitend ist dabei das Prinzip, dass technische Zentralisierung begrifflich nicht mit organisatorischer Hochzonung, also der Aufgabenverlagerung aufeine höhere Ebene, gleichzusetzen ist.

Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes hat dieArbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem NiedersächsischenMinisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Stellung genommen. Grundlage waren unter anderem die Rückmeldungen und Hinweise der Landkreiseund der Region Hannover.

So werden beispielsweise die vorgesehenen Regelungen zur Bekämpfung der Nutria begrüßt, jedoch eine stärkere landesseitige Unterstützung dabei gefordert. Weiterhin wird vonden kommunalen Spitzenverbänden darauf hingewiesen, dass unklar bleibt, wie eine unzureichende Bejagung festgestellt werden soll; hierfür fehlt es bislang an Kriterien. Die Möglichkeit, jährliche Abschusspläne für Rotwild anzuordnen, wird begrüßt und um Prüfung gebeten, ob diese Regelung auch auf Damwild ausgeweitet werden kann. Die generelle Einschränkung der Hegeschauen wird entschieden abgelehnt. Hinsichtlich der Regelung zuwildernden Hunden wird auf offene Fragen verwiesen und Klärung erbeten.

EU-Förderperiode 2028 bis 2034: Landesförderstrategie

Die Ausgestaltung der anstehenden EU-Förderperiode 2028 bis 2034 ist für die niedersächsischen Kommunen von herausragender Bedeutung. Darauf haben die kommunalen Spitzenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an Niedersachsens Europaministerin Melanie Walter hingewiesen. Sie betonen darin, dass die Landesregierung gegenwärtig dieLandesförderstrategie für die kommende Förderperiode erarbeitet und hierzu in den vergangenen Monaten eine Vielzahl regionaler und thematischer Werkstätten durchgeführt wurden. Sie kritisierte, dass die kommunalen Spitzenverbände trotz zahlreicher regionaler undthematischer Werkstätten nicht formal einbezogen worden seien.

Die Ministerin nahm in ihrer Antwort den Hinweis auf und betonte ausdrücklich die Bedeutung eines engen Austauschs mit den Kommunen im Rahmen der Entwicklung der Landesförderstrategie für die EU-Förderperiode 2028 bis 2034. Für das zweite Quartal 2026 seieine erneute Einbindungsrunde vorgesehen, in der insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme und Einbringung von Hinweisen eingeräumtwerden solle. Der abschließende Kabinettsbeschluss zur Landesförderstrategie sei nachder Sommerpause 2026 vorgesehen.

EU-Innenminister einigen sich auf eine Verschärfung der Asylpolitik

Die EU-Innenminister haben am 8. Dezember 2025 eine politische Einigung über eine weitere Verschärfung des europäischen Asyl- und Migrationsrechts erzielt. Vereinbart wurdenneben den Rückkehrzentren außerhalb der EU und Abschiebungen in sichere Drittstaatendie Ausgestaltung des Solidaritätspools für das Jahr 2026 sowie erstmals eine gemeinsameListe sicherer Herkunftsstaaten. Die Einigung der Innenminister konkretisiert die operativenDetails, die aus dem 2024er-Asyl- und Migrationspaket folgen, und setzt die generellen Vorgaben des Pakets erstmals in konkrete Maßnahmen für 2026 um. Neu vereinbart wurdeninsbesondere ein Solidaritätspool für 2026 sowie die Zuweisung der Solidaritätsleistungenfür bestimmte vom Migrationsdruck betroffene Mitgliedstaaten und eine gemeinsame Listesicherer Herkunftsstaaten.

Die von den Innenministern vereinbarten Maßnahmen werden vom Deutschen Landkreistagbegrüßt. Mit dem Solidaritätspool 2026 wird der Solidaritätsmechanismus zudem greifbarer,weil erstmals konkrete Zahlen für das kommende Jahr festgelegt werden und bestimmt wird,welche Staaten Solidarität erhalten und welche zu den beitragspflichtigen Ländern gehörenwerden. Der Beitrag Deutschlands ist allerdings noch unklar.

Bei allen Maßnahmen muss das EU-Parlament noch zustimmen. Die Annahme gilt aufgrundder aktuellen Mehrheitsverhältnisse als wahrscheinlich.

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Finanzausgleich: NLT fordert Inkrafttreten erst mit Wirken der Kompensation

„Die Novelle des Finanzausgleichs wird immer weniger nachvollziehbar: Nun legt die Koalition einen kurzfristigen Änderungsantrag vor, wonach die Bedarfszuweisungen aus demBestand um 50 Millionen Euro erhöht werden sollen – aber erst 2027. Die logische Folgemuss dann sein, dass das Gesetz auch erst 2027 wirksam wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind, am gestrigen Donnerstag in Hannover. Anlass war eine die Anhörung im Niedersächsischen Landtagam Vortag.

Wir fordern die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf, das Inkrafttreten der Reformerst zum 1. Januar 2027 vorzusehen, wenn man denn an diesem Vorhaben trotz der zahlreichen methodischen Zweifel überhaupt festhalten will“, so Schwind in einer Pressemitteilung. Ansonsten müsse für die Kompensation der finanzschwächsten Landkreise, die durchdie Novelle noch einmal verlieren, jedenfalls für 2026 frisches Geld des Landes aufgebrachtwerden. Der NLT lehnt die gesamte Reform wegen der systematischen Benachteiligungstrukturschwacher Räume (Stichwort: Zirkelschluss) ab.

Die vorgesehene Finanzierung des Ausgleichs für die Verlierer-Landkreise soll offensichtlich über die durch den Finanzausgleich auch auf alle Kommunen umverteilten Off-ShoreGewerbesteuermittel erfolgen. Diese stehen aber frühestens 2027 zur Verfügung, weil siein 2026 zunächst vereinnahmt werden müssen. „Keine Reform ohne Kompensation – sohaben wir den Kabinettsbeschluss von Ende September verstanden. Das muss nun aucheingehalten werden“, fasste Schwind zusammen. Er verwies auf eine Presseinformation derStaatskanzlei vom 23. September 2025. Hier hieß es wörtlich: „Es ist geplant, die im Finanzausgleich vorgesehenen Mittel für sogenannte Bedarfszuweisungen, um rund 50 MillionenEuro zu erhöhen. Hierdurch sollen vor allem die von dieser Umverteilung besonders negativbetroffenen finanzschwächsten Landkreise unterstützt werden.“

Finanzhilfe für Kindertagesstätten

Um die Finanzierungslücke zwischen Tarifentwicklung und Landesanteil an den Personalkosten bei den Kindertagesstätten zu schließen, hatten sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände auf zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt verständigt. In einerPresseerklärung der Landesregierung zum Landeshaushalt 2026 wurden die Bereitstellungvon zusätzlich mindestens 250 Millionen Euro sowie eine Dynamisierung des Betrages avisiert. Zur Umsetzung werden seitdem Gespräche auf Landesebene geführt.

Der Sachstand:

  • Die zusätzliche Finanzhilfe von mindestens 250 Millionen Euro sollen für das Jahr 2026(und anteilig für 2027) direkt an die Träger der Jugendhilfe gewährt werden. Diese leitendie Mittel an die Städte und Gemeinden weiter, soweit entsprechende Verträge über dieWahrnehmung der Aufgabe der Kindertagesstätten geschlossen wurden.
  • Die Auszahlung soll durch das Landesjugendamt im Frühjahr 2026 erfolgen. Das Geldsoll gemäß der Anzahl der aufgenommenen Kinder in finanzhilfefähigen Kitagruppenverteilt werden. Kinder in Tagespflege bleiben nach derzeitigem Verhandlungsstand unberücksichtigt.
  • Zuwendungsempfänger sind allein die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Soweit Gemeinden die Aufgabe wahrnehmen, erfolgt eine Weiterleitung an diese. Eine Weiterleitung anEinrichtungsträger ist nicht vorgesehen, da die Mittel zur Reduzierung des Defizits beider Personalkostenerstattung dienen sollen.
  • Nach überschlägiger Berechnung stehen dabei rund 750 Euro je Kind zur Verfügung.Berechnungsgrundlage sind zunächst die im Entwurf des Landeshaushalts veranschlagten 250 Millionen Euro und die Anzahl der finanzhilfefähigen Plätze im Kindergartenjahr2024/2025.
  • Im Jahr 2027 soll ein anteiliger Betrag von 7/12 von 250 Millionen Euro auf demselbenWeg an die Kommunen fließen. Hiermit soll der Anteil für das Kindergartenjahr bis zum31. Juli 2027 finanziert werden. Für die Folgezeit ist eine komplette Neuregelung derFinanzhilfeerstattung geplant.

Derzeit befinden sich die kommunalen Spitzenverbände in intensiven Gesprächen mit derLandesregierung über die konkrete Höhe des Betrages im Jahr 2026. Mehrere Berechnungen zu der notwendigen Höhe eines Betrages zum Ausgleich der Tarifsteigerungen liegenbei 302 Millionen Euro. Möglicherweise kommt es noch zu einer deutlichen Nachbesserungdes bislang im Haushaltsentwurf des Landes veranschlagten Betrages von 250 MillionenEuro.

Landeshaushalt 2026: Anhörung zu Änderungsvorschlägen

Am 3. Dezember 2025 fand eine Anhörung im Niedersächsischen Landtag zum Landeshaushalt 2026 statt. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme nochmals an die schwierige Finanzsituation der Kommunen und eine notwendige Aufstockungdes kommunalen Finanzausgleichs um eine Milliarde Euro erinnert. Zudem geht die schriftliche Stellungnahme unter anderem auf folgende Punkte ein:

  • Die fehlenden Kompensationsmaßnahmen zur Änderung des Gesetzes über den niedersächsischen Finanzausgleich mit Blick auf die zugesagte Erhöhung der Bedarfszuweisungen.
  • Die Notwendigkeit der Erhöhung der vorgesehenen Kita-Entlastung in Höhe von mindestens 250 Millionen Euro auf 302 Millionen Euro.

Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände zu einer Reihe von weiteren Änderungsanträgen Stellung genommen und bei neuen Förderungen eine Weiterleitung durchVerordnungen nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz gefordert. Der Landeshaushalt 2026 und das Haushaltsbegleitgesetz 2026 sollen im Landtagsplenum im Dezember beschlossen werden.

​Deutschland-Ticket: Land sicher Verlustausgleich für das Jahr 2026 zu

Das Land Niedersachsen hat den kommunalen Spitzenverbänden zugesichert, auch für dasJahr 2026 einen Verlustausgleich aus dem Deutschland-Ticket zu gewährleisten und gegebenenfalls zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen. Ein entsprechendes Schreiben vonNiedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne mit Datum 23. November 2025erreichte die kommunalen Spitzenverbände. Diese Finanzierungsbestätigung erfolgte erstnach mehrfacher Intervention der kommunalen Spitzenverbände und zu einem sehr spätenZeitpunkt.

Aus Sicht des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) ist zu betonen, dass die wiederkehrende Einholung einer ministeriellen Zusicherung entbehrlich wäre, wenn das Land Niedersachsen die notwendigen rechtlichen Grundlagen durch den Erlass eines ausdrücklichenAnwendungsbefehls nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz schaffen würde. Einsolcher Anwendungsbefehl würde den kommunalen Aufgabenträgern die dauerhaft erforderliche Rechts- und Finanzierungssicherheit vermitteln und damit die Grundlage für einelangfristig verlässliche Umsetzung des Deutschland-Tickets bilden. Dies erscheint umsodringlicher, als Bund und Länder sich auf die Fortführung des Deutschland-Tickets über dasJahr 2026 hinaus verständigt haben und damit eine Perspektiventscheidung getroffenwurde, die stabile und rechtlich eindeutig hinterlegte Finanzierungsstrukturen voraussetzt.

Für 2026 erscheint der Weg über die nun endlich erfolgte Finanzierungszusage des Verkehrsministers noch hinnehmbar. Für 2027 hat der NLT die Erwartung, dass das Land Niedersachsen durch Erlass eines Anwendungsbefehls die rechtliche und finanzielle Absicherung dauerhaft schafft.

Kommunalfinanzen: Landkreise erwarten von Ländern klare Zusage

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die Länder aufgefordert, ihre in den Landesverfassungen verankerte Pflicht zum vollständigen und rechtzeitigen Mehrbelastungsausgleichgegenüber den Landkreisen, Städten und Gemeinden künftig auch tatsächlich und ohneAusnahmen anzuwenden. Anlass war die DLT-Präsidiumssitzung am 25. November 2025in Berlin. Hintergrund der Forderung sind die laufenden Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ und der geplante Zukunftspakt von Bund, Ländernund Kommunen.

DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-GünterHenneke betonten in einer Pressemitteilung: „Es gibt keine Konnexität nach Lust und Launeoder nach der eigenen Kassenlage. Das Prinzip ist vielmehr ganz einfach: Wer Aufgabenauslöst, muss auch die Folgen auf der kommunalen Ebene bezahlen. Wenn der Bund Gesetze beschließt, dürfen sich die Länder deshalb nicht länger wegducken. Sie sind nämlichverfassungsrechtlich verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der Kommunen vollständig und rechtzeitig auszugleichen – ohne Schwellenwerte, ohne Quoten undohne Verzögerung.“

Die von Kanzleramtsminister Thorsten Frei geleitete Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ soll das im Koalitionsvertrag verankerte Bekenntnis zur stärkeren Orientierung amGrundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ vor Beginn der Beratungen über den geplanten Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen konkretisieren. In der Arbeitsgruppe wirken Vertreter von Bundregierung, Ländern, Deutschem Bundestag und kommunalen Spitzenverbänden mit.

Notfallversorgung: Reform ja, aber ohne Fernsteuerung aus Berlin

Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt grundsätzlich die von der Bundesregierunggeplante Reform der Notfallversorgung, lehnt aber weitergehende Eingriffe des Bundes indie kommunale Organisation des Rettungsdienstes entschieden ab. Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes, das am 25. November 2025 in Berlin zu einer Sitzung zusammengekommen war, kritisierte die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums scharf,das den Rettungsdienst primär aus einer medizinischen Perspektive betrachten will. „Dasberücksichtigt weder die engen Verflechtungen mit dem Brand- und Katastrophenschutznoch die Funktion des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr“, soDLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. „Wir brauchen eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst, aber ganz sicherkeine Fernsteuerung aus Berlin.“

Der Rettungsdienst ist Teil der kommunalen Gefahrenabwehr mit engen Bezügen zu Feuerwehr und Katastrophenschutz. Hierfür tragen die Länder und Kommunen die Verantwortung. „Und das muss auch so bleiben“, so Brötel weiter. „Wer den Rettungsdienst nur alsverlängerten Arm der gesetzlichen Krankenversicherung versteht, verkennt seine Rolle inder Gefahrenabwehr. Gerade in ländlichen Räumen greifen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eng ineinander. Diese Strukturen dürfen deshalb nicht durchzentralistische Vorgaben aus Berlin aus dem Gleichgewicht gebracht werden.“

Hintergrund sind Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, die medizinische Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen und einenneuen Gremien- und Qualitätsrahmen auf Bundesebene zu schaffen. Zudem ist ein Fachgremium vorgesehen, das bundesweite Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung erarbeitet. Aus Sicht der Landkreise würde dies die gewachsene Länder- und Kommunalzuständigkeit im Rettungsdienst aushöhlen und etablierte Strukturen vor Ort gefährden.

Krankenhausfinanzierung: Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel

Der Bundesrat hat am 21. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Grund ist die im Gesetzgebungsverfahren geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr2026. Durch diese vom Bundestag am 6. November beschlossene Regelung sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell entlastet werden. Die Länder fordern wegender damit verbundenen Einnahmeverluste der Krankenhäuser die Streichung der Regelung.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel hätte zur Folge, dass die Krankenhäuser im betreffenden Jahr voraussichtlich bis zu 1,8 Milliarden Euro weniger abrechnen könnten. Dies laufedem erst kürzlich beschlossenen Inflationsausgleich für die Kliniken für die Jahre 2022 und2023 zur Stabilisierung der Krankenhausfinanzierung diametral zuwider, so der DLT. Da der abgesenkte Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirken würde, hätte die Kürzungzudem auch in den nachfolgenden Jahren negative finanzielle Auswirkungen.

Die nächste und letzte Plenarsitzung des Bundesrates in diesem Jahr findet am 19. Dezember statt. Bis dahin muss der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung kommen, um einInkrafttreten der Regelung bis zum Jahreswechsel zu ermöglichen.

Krankenhausreform: Stellungnahme zum Anpassungsgesetz

Der Bundesrat hat am 21. November 2025 zum Krankenhausreformanpassungsgesetz Stellung genommen. Er begrüßt, dass die Bundesregierung weitere Ausnahmen, insbesondereKooperationen bei Sachausstattungen, zugelassen hat, fordert jedoch zahlreiche Anpassungen und eine stärkere Wahrung der Planungshoheit der Länder. Er fordert insbesondere,die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, die Regelungen fürsektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln und weitereAnpassungen bei den Personal- und Strukturvorgaben der Leistungsgruppen vorzunehmen.Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt die Zielsetzung der Forderungen der Länder.

Errichtung von Integrierten Gesamtschulen (IGS)

Gemäß Niedersächsischem Schulgesetz sind Schulträger berechtigt, Gesamtschulen zu errichten und zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt. Das Niedersächsische Kultusministerium hat dazu dem Niedersächsischen Landkreistag aktualisierte „Hinweise für Schulträger“ zur Errichtung von Integrierten Gesamtschulen (IGS) übersandt.

Demnach kann künftig für neue IGSen sofort der Sekundarbereich II mit genehmigt werden,wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten„Hinweise für Schulträger“ sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB)gebeten worden, in den Beratungen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von IGSenauf diese neue Möglichkeit hinzuweisen. Die mit der Schulgesetznovelle 2026 geplante Umwandlung einer Oberschule oder Kooperativen Gesamtschule in eine IGS kann in den Hinweisen erst aufgenommen werden, wenn der Landtag die Schulgesetzänderung im Jahr2026 beschließt.

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Niedersächsisches Kommunalfördergesetz: Jetzt sind die Ressorts am Zug

Der Niedersächsische Landtag hat das Niedersächsische Kommunalfördergesetz(NKomFöG) am 18. November 2025 mehrheitlich verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist dievereinfachte Bereitstellung und Auszahlung der im Haushaltsplan des Landes veranschlagten Zuwendungen und Billigkeitsleistungen an kommunale Fördermittelempfänger. Unmittelbar nach dem Landtagsbeschluss stellte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Joachim Schwind in einer Pressemitteilung fest: „Wir danken denAbgeordneten des Niedersächsischen Landtages für das den Kommunen entgegengebrachte Vertrauen. Nur wenn es gelingt, die Bürokratie bei der Abwicklung von Förderungendeutlich zurückzufahren, werden wir den Herausforderungen des Fachkräftemangels undder demografischen Entwicklung gerecht werden können.“

Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz ist ein reines Verfahrensgesetz. Zur Anwendung kommt es nur, wenn die einzelnen Fachressorts ihre bisherigen aufwändigen Förderrichtlinien in die neue, einfachere Welt überführen. Positives Beispiel ist insoweit das Niedersächsische Innenministerium, welches das 600-Millionen-Euro-Paket des Niedersächsischen Investitionspaktes an die Kommunen nach den Regularien der Neuregelung abwickeln will. „Positiv sind auch die von der Landesregierung gestern beschlossenen Vorschriften des Niedersächsischen Finanzministeriums zu Zuwendungen an Kommunen zu werten.Der Rechtsrahmen lässt somit deutliche Erleichterungen in der Abwicklung zu. Jetzt sinddie Fachressorts aufgefordert, diese Spielräume auch zu nutzen“, so Schwind.

Deutschland-Ticket: Finanzierung bis 2030

Der Bund wird das Deutschland-Ticket im Jahr 2026 und bis 2030 weiter mit jährlich 1,5Milliarden Euro finanzieren. Das hat der Deutsche Bundestag mit der 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) am 7. November 2025 beschlossen. Der Finanzierungsbeitrag von Bund und Länder wird dabei nicht dynamisiert. Die im Jahr 2026 bestehendeFinanzierungslücke soll durch die Anpassung des Ticketpreises von 58 Euro auf monatlich63 Euro zum 1. Januar 2026 geschlossen werden.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Rahmen des parlamentarischen Verfahrenskritisch Stellung genommen und hervorgehoben, dass die beabsichtigte Preisanpassungdie prognostizierte Finanzierungslücke von bis zu 920 Millionen Euro im Jahr 2026 nichtverlässlich schließt und auch in den Folgejahren keine auskömmliche Finanzierung gesichert werde. Die Finanzierungsrisiken und -lasten des Deutschland-Tickets dürften jedochnicht auf die kommunale Ebene abgewälzt werden; die Kommunen könnten keine eigenenMittel für das Ticket aufbringen. Die kommunalen Spitzenverbänden hatten deshalb abermals ihre Forderung bekräftigt, dass die Länder die Anwendung des Deutschland-Tickets inihren ÖPNV-Gesetzen durch einen konnexitätsrelevanten Anwendungsbefehl rechtlich untersetzen, der den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern einen verbindlichen Anspruch aufMehrbelastungsausgleich gewährt.

Sie hatten darüber hinaus den Bund aufgefordert, seinen Finanzierungsbeitrag zumDeutschland-Ticket ausdrücklich davon abhängig zu machen, dass die Länder in bezeichneter Weise rechtsetzend tätig werden. Über die bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltende Erwartung, dass die Länder das Deutschland-Ticket rechtlich umsetzen, enthält der Beschluss des Bundestages jedoch keine entsprechenden weitergehendenRegelungen. Insofern bleibt ein verbindlicher, gesetzlich geregelter Mehrbelastungsausgleich in den ÖPNV-Gesetzen der Länder eine zentrale kommunale Forderung für 2026 unddie Folgejahre.

Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat am 18. November 2025 das Gesetz zur Änderung desNiedersächsischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.Das niedersächsische Umweltministerium (MU) erklärte in einer Pressemitteilung, nachdem Klimaschutz nun auch die Klimaanpassung flächendeckend zur vom Land finanziertenkommunale Pflichtaufgabe zu machen. Umweltminister Christian Meyer kündigte an, denKommunen weitere 90 Millionen Euro für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung zur Verfügung zu stellen. Für die Erstellung von Klimafolgeanpassungskonzepten und deren Umsetzung finanziere das Umwelt- und Klimaschutzministerium den Kommunen die neue Pflichtaufgabe im Rahmen der Konnexität. Bis zum 31. Dezember 2028 seien die Landkreise, dieRegion Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen verpflichtet, ein kommunales Klimaanpassungskonzept zu erarbeiten, heißt es inder Pressemitteilung des MU.

Hierzu ist klarzustellen, dass nicht Klimaschutz und Klimafolgenanpassung kommunalePflichtaufgaben sind bzw. werden, sondern nur die ganz konkret vom Land zugewiesenenAufgaben aus diesen beiden Bereichen. Eine allgemeine Auffangzuständigkeit der Kommunen besteht in diesen Rechtsbereichen gerade nicht. Darüber hinaus ist festzuhalten, dassder beschlossene Gesetzestext die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) in ihrer Stellungnahme vom Gesetzentwurf vorgebrachten Punkte nichtberücksichtigt. Insbesondere wurde der Einmalbetrag für die Erstellung der Anpassungskonzepte nicht (wieder) erhöht.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages bewertet das Gesetzgebungsverfahren jedoch insgesamt positiv, da bereits im Rahmen der Verbandsbeteiligung einigeAnmerkungen der AG KSV aufgenommen wurden. So wurde insbesondere die Finanzierung einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 12 für die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements sowie ein Einmalbetrag für die Erstellung der Anpassungskonzepte im Gesetz dauerhaft verankert.

Entwurf einer Föderalen Modernisierungsagenda

Die Bundesländer haben auf Beschluss der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien denEntwurf für eine „Föderale Modernisierungsagenda“ vorgelegt. Als Leitgedanken sehen siedabei, die staatliche Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland grundlegendund übergreifend zu erneuern. In fünf Schwerpunkten werden Dutzende unterschiedlicheEinzelmaßnahmen vorgeschlagen:

  • weniger Bürokratie,
  • schnellere Verfahren,
  • effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen, 
  • digitale Verfahren,
  • gute Rechtsetzung.

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem als „Bündelung“ bezeichnete Hochzonungen –also die Verlagerung von Aufgaben auf eine höhere Ebene – in einzelnen Bereichen. DenAuftakt bildet dabei die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz). Das Papier soll in der gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler Anfang Dezemberverabschiedet werden.

Mehrjähriger Finanzrahmen der EU: Schreiben an den Bundeskanzler

Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Präsidenten des Deutschen Landkreistages (DLT) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) am 17. November2025 an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt. Mit Blick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der europäischen Förderpolitik nach 2027 sprechensich die Präsidenten für eine angemessene, ziel- und bedarfsgerechte Förderung für ländliche Räume, eine möglichst dezentrale Mittelverwaltung und stärkere Mitspracherechte fürdie kommunale Ebene aus.

In Brüssel laufen aktuell die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen(MFR) auf Hochtouren. Nachdem die Europäische Kommission am 16. Juli 2025 ihre Vorschläge vorgelegt hatte, kritisierten Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die Bundesländer und auch die kommunalen Spitzenverbände den Entwurf insbesondere wegeneiner befürchteten drohenden Zentralisierung der Fondsverwaltung. Die Abgeordneten desEuropäischen Parlaments kündigten sogar eine Ablehnung der Vorschläge an, sollte dieKommission sie nicht anpassen. Dieser Forderung ist die Kommission nun am 10. November nachgekommen und hat eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen.

So wird vorgesehen, dass für die Kohäsionsmittel ein Ausgabenziel in Höhe von zehn Prozent für ländliche Räume gelten soll. Darüber hinaus werden zusätzliche Vorgaben zur Beteiligung der kommunalen Ebene vorgesehen. Ergänzend stellt die Kommission klar, dassbei einer Verwaltung der Fördermittel durch die Bundesländer diese auch unmittelbar mitder Europäischen Kommission verhandeln können.

Auch wenn die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission einen Schritt in die richtige Richtung darstellen dürften, hängt die praktische Wirkung stark vom weiteren Verlaufder Verhandlungen ab. Mit Blick auf die wichtige Rolle der Bundesregierung soll das Schreiben an den Bundeskanzler dazu beitragen, nachteilige Entwicklungen für die Kommunenim ländlichen Raum zu identifizieren und so frühzeitig eine Diskussion über mögliche Lösungsansätze anzustoßen.

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 6. November 2025 festgestellt, dass die laufenden Verhandlungen zum MFRmaßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung der Förderpolitik in Niedersachsenhaben werden. Die auf europäischer Ebene erkennbaren Ansätze einer weitergehendenZentralisierung der Fondsverwaltung spiegeln Entwicklungen wider, die sich auch im Rahmen der Erstellung der neuen Landesförderstrategie abzeichnen. Vor diesem Hintergrundhat der Ausschuss seine Forderung bekräftigt, die kommunalen Spitzenverbände frühzeitigund verbindlich in die Erarbeitung der Landesförderstrategie einzubeziehen. Neben einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Förderung ländlicher Räume und der Sicherung wirksamer kommunaler Mitspracherechte gehören insbesondere die Verschlankung der Förderkulissen, die umfassende Digitalisierung der Antrags- und Abrechnungsverfahren, der Abbau bürokratischer Anforderungen sowie die Sicherung dezentraler Entscheidungsspielräume zu den zentralen Anliegen des Ausschusses.

Das gemeinsame Schreiben der Präsidenten von DLT und DStGB an den Bundeskanzlerzur Ausgestaltung des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens bestätigt die Positionendes NLT und steht mit diesen inhaltlich in Übereinstimmung. Dies gilt insbesondere für dieForderung nach dem Erhalt von LEADER als eigenständigem Instrument zur Stärkung derländlichen Räume.

Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat das Gutachten „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“ vorgelegt. Der Gutachter führtaus, dass die Kommunen durch ein ineinandergreifendes System bundes- und landesverfassungsrechtlicher Regelungen grundsätzlich gegen eine Überforderung durch die Übertragung oder Erweiterung neuer Aufgaben geschützt sind. Lücken in diesem System ergeben sich insbesondere durch eine nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte. Soweit damit der sich unmittelbaraus Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz ergebende Anspruch der Landkreise, Städte und Gemeinden auf angemessene Finanzausstattung missachtet wird, ist der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet.

​Das Gutachten bestätigt damit umfassend auch vom Deutschen Landkreistag vertretenePositionen. Es steht auf der Webseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zumDownload bereit, Link: https://link.nlt.de/6ptd

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Finanzausgleich: NLT fordert Entlastung für alle Kommunen

„Angesichts der desolaten kommunalen Finanzlage ist eine Verbesserung der Finanzausstattung aller Städte, Gemeinden und Landkreise unabdingbar. Stattdessen will das Land auf methodisch fragwürdige Weise nur die Verteilung unter den Kommunen verändern und verteilt zu Lasten der Schwächsten um. Es fehlt jede echte Auseinandersetzung damit, dass insgesamt mehr Geld in das System muss“, kritisierte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, am gestrigen 13. November 2025 in Hannover.

Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzesvor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags bekräftigt Prietz: „Der renommierte Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Lars Feld hat für den Niedersächsischen Landkreistag in einem ausführlichen Gut-achten wissenschaftlich belegt, dass dieReform methodisch frag-würdig ist. Sie bevorteilt Kommunen, die bereits über hohe Einnahmen verfügen, während finanzschwache Kommunen dauerhaft und strukturell benachteiligt werden. Daher fordern wir dringend einen methodisch anderen Ansatz, substanzielleNachbesserungen und eine zeitliche Streckung des Gesetzes“, so Prietz weiter.

„Die Planungen des Landes belasten ganz besonders die strukturschwachen und von negativen demografischen Entwicklungen belasteten Räume. Die betroffenen Landkreise sinddie größten Verlierer der Reform. Ihre kreisangehörigen Gemeinden erhalten allerdings faktisch keinen nennenswerten Zuwachs an Einnahmen, so dass diese Räume insgesamt dramatisch verlieren“, ergänzt Landrat Dr. Heiko Blume, Vorsitzender des NLT-Finanzausschusses und Mitglied der Expertenkommission des Innenministeriums zur Begutachtungdes Finanzausgleichs. „Das Land dürfte damit gegen den Verfassungsauftrag auf Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verstoßen,“ stellte Dr. Blume weiter fest.

„Die einzige Lösung, die das Gutachten des Landes anbietet, ist die flächendeckende Erhöhung der Kreisumlagesätze. Damit wird der Streit durch diesen Gesetzentwurf in die Räte und Kreistage getragen, obwohl die Ursache allein darin liegt, dass Niedersachsen insgesamt, im Vergleich zu allen Flächenbundesländern, den niedrigsten Finanzausgleich hat.Wir appellieren daher dringend und gemeinsam an Landtag und Landesregierung, die katastrophale kommunale Finanzlage in Niedersachsen durch eine sofortige Erhöhung deskommunalen Finanzausgleichs um mindestens eine Milliarde Euro zu lindern“, fasste NLTHauptgeschäftsführer Joachim Schwind die Anhörung zusammen.

Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, mit dem kommunalen Finanzausgleich dieStädte, Gemeinden und Landkreise an seinen eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. DasNiedersächsische Innenministerium hat die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommuneneiner Überprüfung unterziehen lassen. Dabei wurde allein betrachtet, welche Ausgaben dieKommunen getätigt haben. Ausgeblendet wurde dabei, dass es massive Verschiebungenauf der Einnahmenseite insbesondere zu Gunsten steuerstarker Gemeinden gegeben hat.Dies führt zu einem methodischen Zirkelschluss, der besonders zu Lasten strukturschwacher Räume wirkt. Zudem überprüft die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs mit Blick auf die Notwendigkeit eines aufgabengerechtenFinanzausgleichs nach Artikel 58 Niedersächsische Verfassung ausreicht. Weitere Information: https://link.nlt.de/rlgp. Unter dem Link ist auch das Gutachten von Prof. Feld abrufbar.

Reform der Notfallversorgung: NLT warnt vor Eingriff in den Rettungsdienst

Der Bund plant eine Reform der Notfallversorgung. Der Niedersächsische Landkreistag(NLT) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, lehnt einen Eingriff in den Rettungsdienstdurch eine Normierung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im SGB Vaber ab. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahren-abwehr und wird in den Ländern kommunal organisiert. Nun bekannt gewordene Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums sehen vor, per Bundesgesetz faktisch den Ländern Zuständigkeiten für den Rettungsdienst wegzunehmen und zentrale Vor-gaben zu machen. „Wir appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, diesen dritten Anlauf des dritten Ministers für einen bundesrechtlichen Zugriff auf den Rettungsdienst sofort einzustampfen. Die Notfallreform muss ein Erfolgwerden. Dafür braucht es aber keinen Bundes-Rettungsdienst. Das ist schlechte Medizinfür den falschen Patienten“, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind in einerPressemitteilung.

Der Bund habe jahrelang die Schwierigkeiten der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung nicht lösen können. Der Rettungsdienst sei aber nicht Teil des Problems,sondern Ausputzer im System. „Bei lebensbedrohlichen Notfällen bekommen die Menschenunter der Rufnummer 112 schnell und zuverlässig Hilfe. Das muss so bleiben“, so Schwind.

„Wir haben die sichere Befürchtung, dass beim Rettungsdienst faktisch auf Kosten der kommunalen Träger und der Hilfsorganisationen als Leistungserbringer gespart werden soll.Das Muster des Bundes ist immer gleich: Erst wird das Geld mit realitätsfernen Standardsverknappt, dann erwartet, dass die Kommunen als Ausfallbürgen einspringen, damit dieBürger nicht im Regen stehen und die Dinge vor Ort trotzdem funktionieren. So sehen wires bereits seit Jahren bei den Betriebskosten der Krankenhäuser mit vielen 100 MillionenEuro Defizit auf dem Rücken der Kommunen,“ führte Schwind aus.

Kommunalbericht 2025 des Niedersächsischen Landesrechnungshofes

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Sandra von Klaeden, hat imInnenausschuss des Niedersächsischen Landtages am 6.11.2025 den Kommunalbericht2025 vorgestellt. Von Klaeden erklärte wörtlich, dass es schlecht um die Kommunalfinanzenstehe. Da die kommunale Selbstverwaltung auch von finanzieller Leistungsfähigkeit lebe,sei diese Entwicklung äußerst bedenklich. Der Kommunalbericht 2025 ist auf der Webseitedes Landesrechnungshofs abrufbar: https://link.nlt.de/xnbw.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens nahm im Innenausschuss insbesondere zur Frage der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen Stellung. Sie verwies sowohl auf die Ergebnisse der Haushaltsprognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände als auch die schwierige Finanzsituation derniedersächsischen Kommunen.

Landeshaushalt 2026 – Politische Liste

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben am 11. November 2025 ihreSchwerpunkte zum Landeshaushalt 2026 bekannt gegeben. In der Pressemitteilung dazuheißt es, dass 93,5 Millionen Euro in Projekte für gesellschaftlichen Zusammenhalt, ehrenamtliches Engagement, Demokratie, Kultur, Klimaschutz und Mobilität fließen sollen.Schwerpunkte sind: Sportstättenförderung (15 Millionen Euro), die Stärkung des ÖPNV(zehn Millionen Euro), das Niedersachsenmenü für Studierende (fünf Millionen Euro), Demokratiebildung an Schulen (8,5 Millionen Euro), Bodenschutz und moderne Landwirtschaft(4,7 Millionen Euro), ökologischer Landbau (3,5 Millionen Euro), Baumaßnahmen Justiz (3,1Millionen Euro) und Kinder- und Jugendschutz (2,7 Millionen Euro).

Die kommunalen Forderungen im Rahmen der Anhörung zum Landeshaushalt wurden praktisch nicht bedient. Dies ist umso ernüchternder, als es in der Pressemitteilung wörtlich heißt: „In vielen Bundesländern sind die finanziellen Spielräume eng oder gar nicht vorhanden. Niedersachsen ist hier eine Ausnahme“. Warum in dieser Situation nicht auf die massivverschlechterte kommunale Finanzlage reagiert werden kann und soll, erschließt sich nicht.Die politischen Beschlüsse müssen noch über Änderungen in den Landeshaushalt eingepflegt werden, der sodann im Dezemberplenum beschlossen werden soll.

Positionspapier: „Staatsmodernisierung und Digitalisierung“

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat zu Fragestellungen der Digitalisierungund Staatsmodernisierung ein Positionspapier beschlossen. Handlungsmaximen sind:

  1. Es gilt, das vorhandene und immer weniger zur Verfügung stehende Personal sinnvoll,insbesondere für beratende Aufgaben „am Menschen“ einzusetzen und von Routinetätigkeiten zu entlasten.
  2. Es gilt, das Vertrauen in die Leistungskompetenz von Landkreisen, Städten und Gemeinden zu stärken.
  3. Es gilt, das Vertrauen in gute, schnelle, digitale Aufgabenerledigung bei Bürgerinnen undBürgern, Handwerk, Mittelstand und Betrieben zu stärken.
  4. Es gilt, durch weniger inhaltliche Anforderungen und verbesserte Abläufe die Verwaltungzu entlasten und damit die Aufgabenerfüllung zu erleichtern.

Damit dies im Schulterschluss mit Bund, Ländern und Kommunen gelingt, müssen drei Prämissen erfüllt sein: Spürbarer Aufgaben- und Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung sowie bürger- und unternehmenszentrierter Service. Das Positionspapier ist auf der Webseitedes Deutschen Landkreistages abrufbar: https://link.nlt.de/txrj.

Gesetz zur Regelung von Hilfen für Personen mit psychischen Erkrankungen

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Hilfen für Personenmit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen (NPsychKG) zur Stellungnahme übersandt. Er umfasst unter anderem folgende Anpassungen:

  • Der Gefahrenbegriff wurde erweitert. Während im aktuellen NPsychKG eine Unterbringung nur bei einer akuten gegenwärtigen Gefahr möglich ist, sieht der Referentenentwurfauch eine Unterbringung bei einer Dauergefahr vor.
  • Die Abläufe im Fall einer Krisensituation, die zur Unterbringung führen kann, wurdenverbessert, indem eine rund um die Uhr 24/7-erreichbare Koordination für die Krisensituationen bei den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) implementiert wurde. Sie ist erreichbar für alle an einer Krise beteiligten Stellen (Polizei, Kliniken, besondere Wohnformen, Ärztinnen und Ärzte).
  • Der Gesetzesentwurf sieht eine verbesserte Kommunikation zwischen Klinik, SpDi, kommunaler Ordnungsbehörde und Polizei vor. Hier wird es zweimal im Jahr verpflichtendeTreffen der drei Akteure geben.

Deutschland-Ticket – Fortgang und Finanzierung

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) hat am 4. November 2025 die ÖPNVAufgabenträger über den Stand zum Deutschland-Ticket informiert. Bund und Länder stellen demnach bis zum Jahr 2030 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Für Niedersachsen ergibt sich ein voraussichtlicher Bundesmittelanteil von 80,84 Millionen Euro;ergänzend stellt das Land im Jahr 2026 Landesmittel in Höhe von 120 Millionen Euro bereit.

Das MW informierte zudem erstmalig, dass das Land Niedersachsen zum 1. Januar 2026das sogenannte Azubiticket einführen wird, ein rabattiertes Deutschland-Ticket auf Basisdes Deutschland-Jobtickets. Dieses Ticketmodell sieht einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis vor, der zu einem zusätzlichen Rabatt von fünfProzent führt. Über das Azubiticket will das Land darüber hinaus einen weiteren Zuschussvon 20 Prozent auf den Ausgabepreis gewähren, unabhängig vom Arbeitgeber, auch beirein schulischer Ausbildung. Der Ausgabepreis des Azubitickets soll damit 31,50 Euro monatlich betragen. Berechtigt sollen Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Wohnoder Ausbildungsort in Niedersachsen sein. Der Erwerb ist ab dem 1. Januar 2026 über dieInternetseite www.azubiticket-niedersachsen.de möglich; das Ticket soll digital als WalletBarcode oder auf Wunsch als Chipkarte ausgegeben werden.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich mit Schreiben vom 1. September 2025 anden niedersächsischen Verkehrsminister gewandt, um auf die Notwendigkeit einer verbindlichen und rechtssicheren Finanzierungszusage für das Deutschland-Ticket für das Jahr2026 hinzuweisen. Ohne eine eindeutige Finanzierungszusage durch das Land Niedersachsen können die Aufgabenträger nicht in der gebotenen Rechtssicherheit die erforderlichenBeauftragungen gegenüber den Verkehrsunternehmen aussprechen. Eine schriftliche Zusage liegt noch nicht vor, ist aber in Aussicht gestellt.

Stärkung des Projekts „Schulwälder gegen Klimawandel“

Das landesweite Projekt „Schulwälder gegen Klimawandel“ soll langfristig gesichert und weiter ausgebaut werden. Dafür haben die Stiftung Zukunft Wald, die Niedersächsischen Landesforsten, das Niedersächsische Kultusministerium und die Ministerien für Landwirtschaftund Umwelt sowie die kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Sie bekräftigt, Niedersachsen als „Land der Schulwälder“ weiterzuentwickeln unddie Zusammenarbeit im Bereich Umweltbildung und Klimaschutz dauerhaft zu stärken.

Die Unterzeichnung des sogenannten Letter of Intent erfolgte am 7. November 2026 imRahmen einer Pflanzaktion im Schulwald Wendeburg, Landkreis Peine. Die Pflanzaktionwurde von rund 100 Schülerinnen und Schülern der örtlichen Schulen begleitet, die rund1.000 junge Bäume und Sträucher setzten und damit den erweiterten Schulwald vervollständigten.

Das Projekt „Schulwälder gegen Klimawandel“ verfolgt das Ziel, Bildung für nachhaltige Entwicklung fest im schulischen Alltag zu verankern und junge Menschen für Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren. Seit 2011 sind in Niedersachsen über 85 Schulwälder entstanden. Schulen können dabei Flächen von 0,5 bis zwei Hektar kostenlos für 30 Jahre nutzen.Die Stiftung Zukunft Wald übernimmt Planung, Pflanzung und pädagogische Begleitung.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen das Projekt. Für den NiedersächsischenLandkreistag unterzeichnete Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind den Letter of Intent.Er erklärte: „Der Begriff Nachhaltigkeit hat seinen Ursprung in der Forstwirtschaft. Das Projekt Schulwald verankert dies nun auch in der Bildung. Die Kommunen helfen aktiv bei derSuche nach geeigneten Flächen und schaffen so die Grundlage, dass sich Schulen engagieren können.“ Peines Landrat Hennig Heiß, zugleich Vorsitzender des Schul- und Kulturausschusses des NLT, war ebenfalls bei der Aktion dabei.

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Niedersächsische Strategie für Engagement und Ehrenamt

Das niedersächsische Landeskabinett hat am 28. Oktober 2025 eine „NiedersächsischeStrategie für Engagement und Ehrenamt“ beschlossen. Ziel der jetzt vorgelegten Strategiesei es, die Anerkennung, Unterstützung und rechtlichen Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement in Niedersachsen zu verbessern und die gesellschaftliche Bedeutungdes Ehrenamts zu stärken, so die Landesregierung.

Die Strategie umfasst drei zentrale Handlungsfelder: Erstens die Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Leistungen, unter anderem durch die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte, des Kompetenznachweises und von Auszeichnungsformaten. Zweitens die Unterstützung, Förderung und Qualifikation von Engagierten, etwa durch eine landesweiteStärkung von Freiwilligenagenturen, Fortbildungsangebote, Mentoringprogramme und denAusbau digitaler Strukturen. Drittens die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Strukturen, insbesondere durch Entbürokratisierung, Digitalisierung, Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht sowie die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle in der Staatskanzlei.

Es wird betont, dass das Ehrenamt eine tragende Säule der Gesellschaft sei und ein hohesMaß an gesellschaftlichem Zusammenhalt gewährleiste. Die Umsetzung der Strategie sollressortübergreifend unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erfolgen. Das Strategiepapier kann unter https://link.nlt.de/m512 heruntergeladen werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung​

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung (NGG-E) in den Landtag eingebracht. Am 30. Oktober 2025 fand eine Anhörung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landtages statt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) hat in diesem Rahmen Stellung genommen.

Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass sie die Zielrichtung des Gesetzes – dieFörderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern – ausdrücklichbegrüßen. Zugleich wiesen sie darauf hin, dass die bestehenden gleichstellungspolitischenHerausforderungen nicht mit dem NGG-E behoben werden. Bereits heute sind die niedersächsischen Verwaltungen nach aktuellen Erhebungen überwiegend weiblich besetzt. Diestrukturellen Ursachen für eine geringere Repräsentanz von Frauen in einzelnen Leitungsfunktionen liegen vielfach außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Dienststellenund können nicht durch zusätzliche Berichtspflichten oder Verfahrensvorgaben ausgeglichen werden. Kritisiert wurde insbesondere der mit dem Gesetzentwurf verbundene erhebliche bürokratische Mehraufwand, die Gefährdung der kommunalen Personal- und Organisationshoheit sowie die mangelnde Praxistauglichkeit zahlreicher Regelungen. Hinzu tretenfinanzielle und personelle Belastungen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.

Ferner wurde im Rahmen der Anhörung darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf nichtauf die Besonderheiten der Sparkassen eingeht. Deren Einbeziehung in den Geltungsbereich ist nach dem Wortlaut des § 2 NGG-E nicht eindeutig, da Sparkassen zwar als Anstalten des öffentlichen Rechts, zugleich aber als wirtschaftlich selbstständig geführte Einrichtungen organisiert sind. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf. Abschließend wurde hervorgehoben, dass die Kommunen den Auftrag zur Gleichstellung bereits heute verantwortungsvoll wahrnehmen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung bedarf aus Sicht der AGKSV gleichwohl einer grundlegenden Überarbeitung, um Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und kommunale Eigenverantwortung zu wahren.

Änderung des Staatsangehörigengesetzes: Ende der „Turboeinbürgerung“

Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) sowie weiterer Vorschriften ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist im Wesentlichen seit 30. Oktober 2025 in Kraft. Durch Artikel 1 des Gesetzes wird § 10 Abs. 3 StAG gestrichen. DieseVorschrift sieht eine beschleunigte Einbürgerung nach einer Aufenthaltsdauer von drei Jahren vor und war in der letzten Legislaturperiode in das Gesetz aufgenommen worden. Art. 2des Gesetzes bewirkt eine Folgeänderung im Aufenthaltsgesetz. Die weiteren, nicht im ursprünglichen Entwurf enthaltenen Bestimmungen des Gesetzes stehen im Zusammenhangmit der Inbetriebnahme des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems.

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bau-Turbo“)

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („BauTurbo“) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist seit 30. Oktober 2025 in Kraft.Herzstück des Gesetzes ist eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Sonderregelung in§ 246e Baugesetzbuch (BauGB), die für den Wohnungsbau und ergänzende Einrichtungenmit Zustimmung der Gemeinden Abweichungen von den Vorgaben des Baurechts ermöglicht. Erfasst sind davon auch Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und soziale Zweckesowie Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Ferner wird ein neuer Privilegierungstatbestand für Bauvorhaben des Bundes geschaffen, die militärischen Zwecken oder dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eineAnhörung verzichtet werden (§ 37 Abs. 2 BauGB).

Kommunales Haushaltsrecht – Geplante Rechtsänderungen beim Sponsoring

Das Niedersächsische Innenministerium (MI) und das Justizministerium (MJ) haben vorgeschlagen, die Wertgrenzen zur Annahme und Vermittlung von Zuwendungen (Sponsoring)in § 26 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) anzuheben und weitergehende Ausnahmen von der Berichtspflicht zuzulassen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) begrüßt die geplante Anhebung als Schritt zur Entbürokratisierung. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der vorliegende Vorschlag deutlich hinter den von kommunaler Seite erhobenen Forderungen zurückbleibt. Insbesonderewird eine Anhebung der Grenze für die Berichtspflicht auf mindestens 500 Euro angeregt.

Weiter regt die AG KSV an, zusätzliche Ausnahmetatbestände von der Berichtspflicht aufzunehmen, insbesondere für Zuwendungen von Fördervereinen, Stiftungen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, kommunalen Unternehmen, zwischen Kommunen sowie bei Spendenaktionen für gemeinnützige Zwecke. Darüber hinaus weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Ausnahmetatbestände abschließend gesetzlich geregelt werdensollten, um Rechtsklarheit zu gewährleisten und Einzelfallentscheidungen zu vermeiden.

Sachstand in der Sozialstaatskommission

In der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Sozialstaatsreform werdenderzeit Maßnahmen beraten, die zur Neusystematisierung der Sozialleistungen, zur Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung, zur Verbesserung der Erwerbsanreizeund zur Rechtsvereinfachung führen sollen. Seit ihrer Auftaktsitzung am 1. September 2025hat die unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wöchentlich tagende Kommission bislang 22 Sitzungen, Fachgespräche und Workshops durchgeführt,in denen hauptsächlich Sozialverbände, Wirtschaftsverbände, Leistungsträger, Institute undExperten aus Wissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit und Praxis um Input gebeten wurden. EinTeil der Stellungnahmen ist auf der vom BMAS eingerichteten Kommissions-Website verfügbar: https://link.nlt.de/foou

​Ziel der Kommission ist es, bis Ende 2025 zu Empfehlungen zu kommen. Angesichts derhohen Komplexität und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ist die Herausforderunggroß. Die politischen und medialen Diskussionen zu Sozialstaatskommission zeigen unterschiedliche Erwartungen. Zunächst wird der Sozialstaat oftmals mit Gesundheit, Pflege undRente gleichgesetzt; die Sozialversicherungen sind aber nicht Gegenstand der Kommission,die sich nur mit steuerfinanzierten Leistungen befasst. Werden die steuerfinanzierten Leistungen in den Blick genommen, konzentriert sich die mediale Diskussion auf das Bürgergeld; dieses wird aber in der Kommission nur am Rande behandelt. Länder und kommunaleSpitzenverbände haben sowohl die Eingliederungshilfe als auch die Jugendhilfe als besonders ausgabenstarke kommunale Leistungen in die Kommission eingebracht; beide werdennur nachrichtlich diskutiert. Zur Eingliederungshilfe gibt es einen eigenständigen Dialogbeim BMAS.

Schließlich ist die Frage strittig, ob sich die Kommission nur mit Effizienz und Vereinfachungbefassen soll oder ob es auch um Standards und Finanzierbarkeit geht. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung spricht davon, das „soziale Schutzniveau“ zu wahren. Dies ist fürden Deutschen Landkreistag und für viele Länder zu wenig.

Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2026

Die EU-Kommission hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die maßgeblichen EU-Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Konzessionen und Sektorenaufträgen neufestgelegt. Die Anpassung erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre nach einem festgelegten Verfahren. Die Veränderungen sind allein währungsbedingt und richten sich nach dem jeweiligen Wechselkurs. Die neuen Schwellenwerte liegen dadurch etwas niedriger als bisher. Dieneuen Schwellenwerte sind wie folgt:

  • ​Klassische Vergaberichtlinie:

        Bauleistungen:                                        5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)

        Liefer-/Dienstleistungen:                    216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)

  • Konzessionsvergaberichtlinie:            5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)
  • Sektorenvergaberichtlinie (und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit):

        Bauleistungen:                                         5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)

        Liefer-/Dienstleistungen                        432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Triage-Regelungen

​Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wegen eines unzulässigen Eingriffs in die Berufsfreiheit der Ärzte für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dem Bund fehlt zudem für den Erlass der Vorschriftendie erforderliche Gesetzgebungskompetenz.

Die beschwerdeführenden Fachärzte im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin wandtensich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den im Jahr 2022 neu eingeführten § 5c IfSG. Darin regelt der Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten bei nicht ausreichenden Ressourcen, also im Fall einer sogenannten Triage, zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbareKrankheit jedenfalls mitverursacht ist. Die Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 2284/23, 1BvR 2285/23) hatten Erfolg, da aus Sicht der Richter ein Eingriff in den Schutzbereich derBerufsfreiheit vorliegt.

Zudem sei der Eingriff aus Sicht des BVerfG verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, dakeine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des§ 5c IfSG bestehe. Insbesondere könne sich der Bund nach Auffassung des BVerfG nichtauf Art. 74 Abs. Abs. 1 Nr. 19 GG stützen. Diese Regelung ermächtige den Bund nur zurRegelung von Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten, biete aber keine Grundlage für reines Pandemiefolgenrecht. Das BVerfG verweist in seinem dieser Tage veröffentlichten Beschluss auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder bei der regulatorischenAusgestaltung des ärztlichen Berufsrechts. Es bleibt abzuwarten, wie diese den Beschlussdes BVerfG umsetzen werden.