Bürokratieabbau: Landkreistag vermisst Taten der Landesregierung
„Beim Bürokratieabbau passiert in Niedersachsen viel zu wenig, trotz des 2025er-Slogans‚Einfacher. Schneller. Günstiger‘ der Landesregierung und der zahlreichen Vorschläge, dieauch die kommunalen Spitzenverbände auf den Tisch gelegt haben. Wir appellieren an dieLandesregierung, umgehend ins Handeln zu kommen“, forderte der Hauptgeschäftsführerdes Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind in einer Pressemitteilung.
Schwind nutzt den Jahresbeginn für eine Zwischenbilanz: Bei wirksamen Verwaltungsreformen, Abbau von Doppelzuständigkeiten und Verzicht auf Gesetze sei in Niedersachsenkeine spürbare Bewegung zu verzeichnen. Eine Ausnahme bilde das Kommunalfördergesetz, das aber keine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bewirke,sondern nur Geldleistungen zwischen Land und Kommunen betreffe. Allerdings fehlten bisheute die zehn angekündigten Zuwendungen an Kommunen, die hierüber abgewickelt werden sollten. Lediglich das Innenministerium habe zur Umsetzung des Investitionspakteseine entsprechende Verordnung erlassen und auch Vereinfachungsvorschläge zum kommunalen Haushaltsrecht vorgelegt; Kultus- und Umweltministerium hätten die Verteilungvon Geldmitteln auf diesem Wege zumindest angekündigt.
„Wenn die Landesregierung in dieser Legislatur noch etwas in Sachen Bürokratieabbau erreichen will, dann muss sie schleunigst anfangen, Entscheidungen zu treffen und diese umzusetzen. Eigene Vorstellungen der Landesregierung für substanzielle Entlastungen vonKommunen und Wirtschaft kennen wir immer noch nicht. Wir regen daher dringend an, jetzteine hochrangige Arbeitsstruktur zu schaffen und schnell Ergebnisse zu erzielen. Wirtschaftund Kommunen warten dringend auf Entlastungen“, so Schwind.
Die Beharrungskräfte in der Ministerialverwaltung könnten nur durch einen Top-Down-Prozess und klare politische Vorgaben erreicht werden. Um auch öffentlich die Diskussion überdas notwendige, aber stets mühsame Thema des Bürokratieabbaus stärker in den FokusNLT-Aktuell, Ausgabe 1 vom 9. Januar 2026, Seite 2zu rücken, kündigte Schwind einen „Bürokratieabbau-Kalender“ des NiedersächsischenLandkreistages an: „Wir werden beginnend mit nächster Woche mindestens bis Ostern jeden Dienstag einen in Niedersachsen sofort umsetzbaren Vorschlag mit konkreten Erleichterungen für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung in Form eines Kalenderblattes als Bürokratie-Abbau-Kalender veröffentlichen und hoffen, dass die zahlreichen Vorschläge zeigen: Bürokratieabbau ist sofort möglich, wenn man nur will.“
Hintergrund: Auf Bitten des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten haben die dreikommunalen Spitzenverbände am 28. Mai 2025 Kommunale Impulse zur Umsetzung desangekündigten Bürokratieabbaus vorgelegt, die über 80 Vorschläge enthielten. Aufgegriffenwurde bis heute davon praktisch nichts. Die Pressemitteilung sowie die Vorschläge sindunter folgendem Link abrufbar: Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus. Das erste Bürokratieabbau-Kalenderblatt wird am Dienstag, 13. Januar2026, per Pressemitteilung versandt und steht ab dann online zur Verfügung, Link: Bürokratieabbau – NLT.
Aktuelle Zahlen bestätigen dramatische Schieflage der Kommunalfinanzen
Das Statistischen Bundesamt hat die Kassenstatistik für die Monate Januar bis September2025 veröffentlicht. Die Zahlen bestätigen auf dramatische Weise die desaströse Lage derkommunalen Haushalte. Der kommunale Finanzierungssaldo hat sich demnach weiter verschlechtert. Es steht daher zu erwarten, dass Landkreise, Städte und Gemeinden das Jahr2025 mit einem erneuten Rekorddefizit über 30 Milliarden Euro abschließen. Dies wird zuweiter sinkenden Investitionen in Schulen, Straßen und sozialen Einrichtungen führen. Bereits im Jahr zuvor mussten die Kommunen ein noch nie dagewesenes Defizit verkraften.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Dr. Achim Brötel, erklärte:„Zahlen lügen nicht, und sie werden nicht dadurch besser, dass man einfach weiter die Augen vor ihnen verschließt. Die Werte der sogenannten Kassenstatistik sind ein weiterer,neutraler und amtlicher Beleg für die dramatische strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen. Der Bund und die Länder müssen deshalb reagieren – nicht morgen und schon garnicht übermorgen, sondern heute. Die Kommunen sind die Brücke zwischen den Menschenund dem Staat. Dort werden mehr als 80 Prozent aller Verwaltungsdienstleistungen erbracht. Den Kommunen steht finanziell das Wasser bis zum Hals – und zwar flächendeckend. Die Entwicklung der ersten drei Quartale bestätigt nicht nur die Befürchtungen derkommunalen Spitzenverbände, sondern auch die Prognose des Bundesfinanzministeriums,dass die kommunale Ebene auch weiterhin in ihrem Rekorddefizit gefangen bleibt. Schlimmer geht immer. Das ist deshalb nicht mehr nur ein Warnsignal, das ist ein echter Hilferuf.Bundes- und Landespolitik müssen darauf umgehend eine Antwort geben.“
Nach den amtlichen Zahlen für das 1. bis 3. Quartal 2025 liegen die kommunalen Einnahmen bei 275 Milliarden Euro (+5,5 Prozent) und die Ausgaben bei 303 Milliarden (+5,9 Prozent). Das Finanzierungsdefizit vergrößerte sich auf 28,3 Milliarden Euro. Das waren 2,4Milliarden Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders ins Gewicht fallen erneut dieweiter dynamisch wachsenden Pflichtausgaben, vor allem im Sozialbereich.
Brötel dazu: „Unsere stabilen Einnahmen können mit dieser Ausgabendynamik ersichtlichnicht Schritt halten. Die Politik bestellt und wir bekommen die Rechnungen dafür. Wir können auf der kommunalen Ebene aber weder die Annahme verweigern noch Pflichtaufgabeneinfach abbestellen. Wer auch weiterhin handlungsfähige Landkreise, Städte und Gemeinden will, muss deshalb endlich für eine dauerhaft tragfähige Finanzausstattung sorgen.“ Diekommunalen Haushalte sind in besonderem Maße durch gesetzlich veranlasste Mehrbelastungen geprägt. Daher müssen Bund und Länder endlich Konsequenzen daraus ziehen. „ImKlartext heißt das: ein vollständiger Ausgleich aller kommunalen Zusatzlasten auf Landesebene und ein verlässlicher weiterer Mechanismus auf Bundesebene, der dies bei den Ländern auch finanziell absichert.“
Deutscher Landkreistag fordert stärkeren Schutz kritischer Infrastrukturen
Der durch einen terroristischen Anschlag herbeigeführte mehrtägige Stromausfall im Berliner Südwesten führt vor Augen, wie schnell ein regional begrenztes Ereignis das öffentlicheLeben und zentrale Versorgungsfunktionen massiv beeinträchtigen kann. Der DeutscheLandkreistag (DLT) sieht darin auch ein deutliches Signal für Bund und Länder, den Schutzkritischer Infrastrukturen und die damit zwingend verbundene Krisenvorsorge konsequentweiterzuentwickeln – organisatorisch, technisch und finanziell. DLT-Präsident LandratDr. Achim Brötel sagte: „Der Vorfall in Berlin zeigt: Schon ein einzelner, gezielter Angriffkann zehntausende Menschen treffen – und damit sehr schnell die Grenze dessen erreichen, was im Alltag noch beherrschbar ist. Resilienz ist deshalb ein flächendeckendesThema und keines, das man nur bezogen auf große Infrastrukturen betrachten kann.“
Als Träger des Katastrophenschutzes halten die Landkreise seit Jahren belastbare Strukturen für außergewöhnliche Lagen vor. Dazu zählen Krisenstäbe, Alarm- und Einsatzplanungen sowie die Koordination mit Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen wiedem Deutschen Roten Kreuz. Besonders schutzbedürftige Einrichtungen – etwa Leitstellen,Krankenhäuser sowie Wasser- und Abwasserinfrastrukturen – sind in der Regel über Notstrom- und Notfallkonzepte abgesichert. Ergänzend werden vielerorts interne Vorbereitun-NLT-Aktuell, Ausgabe 1 vom 9. Januar 2026, Seite 4gen für Anlaufstellen, Katastrophenschutz-Leuchttürme, Notunterkünfte und Informationspunkte getroffen, um die Bevölkerung bei länger andauernden Ausfällen versorgen und informieren zu können.
Brötel betonte: „Die Landkreise sind gerade auch in der Krise handlungsfähig. Resilienz istaber kein statischer Zustand. Wir arbeiten deshalb kontinuierlich daran, unsere Vorsorgeweiterzuentwickeln, Schwachstellen zu identifizieren und Abläufe zu verbessern. Dazu gehören regelmäßige Übungen, die Aktualisierung von Notfallplänen und der Ausbau technischer Redundanzen.“ Voraussetzung dafür sei allerdings eine verlässliche finanzielle Ausstattung des Katastrophenschutzes sowie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländernund Kommunen. „Das ist und bleibt eine Daueraufgabe aller staatlichen Ebenen.“
Bund und Länder verabschieden föderale Modernisierungsagenda
Bund und Länder haben bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember eine föderaleModernisierungsagenda verabschiedet. Diese enthält mehr als 200 Maßnahmen in fünfHandlungsfeldern – weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen, digitale Verfahren sowie bessere Rechtsetzung. Dazuzählen unter anderem als „Bündelung“ bezeichnete Verlagerungen von Aufgaben auf einehöhere Ebene. Den Auftakt bildet dabei die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz).
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs Länder werden mitden zuständigen Ministerinnen und Ministern auf Bundes- und Landesebene, die jeweils inihren Zuständigkeitsbereich fallenden Vereinbarungen für Gesetzesänderungen in Bundund Ländern umsetzen. Die Stärke des Föderalismus, nämlich Vielfalt, regionale Verantwortung und produktiver Wettbewerb von Ideen, würde sich nur dann voll entfalten, „wennsie durch eine klare Aufgabenteilung und gemeinsame Standards ergänzt“ werde.
Insgesamt ist die föderale Modernisierungsagenda aus kommunaler Sicht begrüßenswert.Entscheidend ist, dass die Vorhaben tatsächlich zu einem wirksamen Bürokratierückbau,zur Reduzierung unnötiger Aufgaben und zu standardisierten digitalen Verfahren führen.Aus den Überschriften müssen spürbare Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, fürdie Betriebe vor Ort sowie für die Kommunen entstehen. Kritikwürdig ist, dass eine frühzeitige und umfängliche kommunale Einbindung auf Landes- wie auf Bundesebene unterlassen worden ist. Dass die Kommunen und ihre Spitzenverbände lediglich an drei Stellen explizit angesprochen werden, ist bei der Tragweite und Bedeutung der Vorhaben zu wenig.Dies gilt es bei der Umsetzung zu korrigieren.
Hybride Sitzungen in kommunalen Gremien – Evaluation
Mit der Einführung gesetzlicher Regelungen für hybride Sitzungen in kommunalen Gremienim Jahr 2022 wurde zugleich die Verpflichtung zu einer Evaluation verankert. Mit den nach§ 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vorgesehenen Regelungenwurde den Kommunen erstmals dauerhaft die Möglichkeit eröffnet, die Teilnahme von Abgeordneten an Sitzungen kommunaler Vertretungen und Ausschüssen durch Zuschaltungper Videokonferenztechnik auch außerhalb epidemischer Lagen zuzulassen.
Dem Inhalt der Evaluation wurde im Dezember durch die Landesregierung zugestimmt; siewurde an den Landtag übermittelt. Demnach sollen sich die bestehenden Regelungen inder kommunalen Praxis insgesamt bewährt haben. Bei den an der Evaluation beteiligtenAnwenderkreisen wurde eine hohe Zufriedenheit mit den Vorschriften festgestellt. Dies giltinsbesondere für die Mitglieder kommunaler Vertretungen, für deren Mandatsausübung dieRegelungen in erster Linie geschaffen worden sind. Die Auswertung zeigt, dass hybrideSitzungen dazu beitragen können, die Teilnahme an Sitzungen zu erleichtern und die Beschlussfähigkeit der Gremien auch bei besonderen persönlichen oder beruflichen Belastungen sicherzustellen. Zugleich wird festgestellt, dass technische Probleme nur vereinzelt aufgetreten seien und überwiegend nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Sitzungsablaufs geführt haben.
Integrationsreport Niedersachsen 2025
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat den Integrationsreport Niedersachsen 2025 veröffentlicht. In der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 22. Dezember 2025 sind die zentralen Ergebnisse zusammengefasst wie folgt:
- Spitzenwert bei Identifikation mit Deutschland: Das Zugehörigkeitsgefühl der Menschenmit Migrationsgeschichte in Niedersachsen hat sich signifikant gefestigt. Laut Report fühlen sich im Jahr 2024 87 Prozent von ihnen „voll und ganz“ oder „eher“ zu Deutschlandzugehörig (im Bundesdurchschnitt 83 Prozent), lediglich zwei Prozent fühlen sich „garnicht“ zugehörig.
- Positives Integrationsklima: Die Menschen bewerten das gesellschaftliche Miteinanderin Niedersachsen besser als im Bundesdurchschnitt und sogar positiver als Menschenohne Migrationsgeschichte.
- Steigende Einbürgerungszahlen: Ein klares Indiz für gelingende Integration ist die Zunahme der Einbürgerungen. 23.381 Menschen erhielten 2024 die deutsche Staatsbürgerschaft. Besonders häufig entscheiden sich Menschen aus Syrien, dem Irak und Russland für die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Arbeitsmarktintegration: 946.000 Erwerbstätige mit Migrationshintergrund tragen maßgeblich zur Wirtschaftskraft bei. Die Erwerbstätigenquote liegt bei 67,1 Prozent, besonders stark vertreten sind sie in Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Baugewerbe.
- Bildung bleibt Schlüssel zur Integration: Niedersachsen setzt auf frühe Sprachförderungund Mehrsprachigkeit – gerade, weil noch zu viele Jugendliche ohne Abschluss bleiben.Deshalb setzt Niedersachsen auf konkrete Maßnahmen: Ausbau der multiprofessionellen Teams, mehr Stunden für Basiskompetenzen in Grundschulen und zusätzliche Mittelüber das Startchancen-Programm für Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Die komplette Pressemitteilung sowie der Link zum Integrationsreport zum Download sindauf der Webseite der Staatskanzlei zu finden, hier:Integrationsreport 2025 | Nds. Staatskanzlei. Weitergehende Informationen zum Integrationsgeschehen im Land bietet das Niedersächsische Integrationsmonitoring, das über diesen Link erreichbar ist: Integrationsmonitoring Niedersachsen. Zentrale Themenfelder wie Bildung, Arbeit und Soziales werdenneben detaillierten demographischen Daten behandelt. Das Landesmonitoring ist in Formeiner online-Datenbank nutzerorientiert gestaltet. Es erlaubt so individuelle Datenabfragen.
Windenergie: Repowering von Windenergieanlagenaktionsvorsitzenden de
Ein zentrales Thema im Bereich der Windenergie ist das sogenannte Herausrepowern ausWindenergiegebieten, also die Errichtung neuer Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete im Zuge des Austauschs alter durch leistungsstärkere Anlagen. Es droht diekommunale Planungshoheit zu untergraben steht und einer planvollen Energiewende entgegen. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich in mehreren Gesetzgebungsverfahrendafür eingesetzt, dass durch eine bundesrechtliche Regelung die Unzulässigkeit des Herausrepowerns aus Windenergiegebieten verdeutlicht wird. Dieser Anregung ist der Bundbislang nicht gefolgt. Aus diesem Grunde hat sich der Niedersächsische Landkreistag (NLT)mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 an die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz sowie an die Fraktionsvorsitzenden der die Regierungtragenden Fraktionen gewandt und die Problematik des Herausrepowerns erläutert.
Aus Sicht der Geschäftsstelle des NLT ist das Herausrepowern bereits jetzt unzulässig. Weiles aber auch andere Rechtsauffassungen gibt, die insbesondere von der Windwirtschaftvorgetragen werden, setzt sich der NLT seit Längerem für eine rechtliche Klarstellung derUnzulässigkeit ein. Auch der DLT hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2025 an mehrereBundesministerinnen und -minister sowie die parlamentarischen Geschäftsführer der dieRegierung tragenden Fraktionen nochmals auf die Problematik der Privilegierung desRepowerings von Windkraftanlagen aufmerksam gemacht.
Ausländerrecht: Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
Das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Bislang bedurfte die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten eines Gesetzes mit Zustimmung des Bundesrates. Dieses Verfahren gilt nunmehr nurnoch mit Blick auf die Erteilung des Asylstatus. Soweit es dagegen um die Bestimmungsicherer Herkunftsstaaten im Zusammenhang mit der Gewährung des Flüchtlingsstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus geht, kann dies nunmehr per Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen
Mit dem Gesetz wird ferner – mit Wirkung ab dem 1. Juni 2026 – eine Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 62d AufenthG) gestrichen. Diese sieht die Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam von Amtswegen vor. Zudem wird auchdas Staatsangehörigkeitsgesetz geändert. Danach ist eine Einbürgerung künftig für dieDauer von zehn Jahren ausgeschlossen, wenn der Antragsteller im Einbürgerungsverfahrenarglistig getäuscht oder unrichtige beziehungsweise unvollständige Angaben gemacht hat.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Bund und Länder haben eine Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zum 1. Januar 2026 beschlossen. Die GRW ist daszentrale Instrument der regionalen Strukturpolitik in Deutschland und hat zum Ziel, in strukturschwachen Regionen Standortnachteile auszugleichen sowie Einkommen, Wertschöpfung und Beschäftigung zu stärken. Mit den jetzt erfolgten Änderungen wollen Bund undLänder auf veränderte Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung reagieren– nicht zuletzt mit Blick auf die erforderliche Transformation der Wirtschaft, die Digitalisierung sowie geopolitische und demografische Veränderungen.
Ein zentrales Element der GRW-Änderungen betrifft die Förderung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur: Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, dierund die Hälfte der GRW-Mittel ausmachen und regelmäßig Wegebereiter für private Investitionen, die Ansiedlung von Unternehmen und die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit sind, sollen künftig noch besser unterstützt werden. Das gilt zum einen bei derEntwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen. Befristet bis Ende 2028 kann hierbei erstmals auch der Grunderwerb anteilig gefördert werden.
Zudem wird die Rolle regionaler Entwicklungskonzepte gestärkt: Bereits seit 2023 könnenKommunen für Infrastrukturinvestitionen eine Förderung von 90 Prozent (statt 60 Prozent)NLT-Aktuell, Ausgabe 1 vom 9. Januar 2026, Seite 8der Kosten erhalten, wenn sich die Investition in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt. Die Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte ist dabei selbst mit Mitteln der GRWförderfähig.
DLT-Positionspapier zu bundesweit einheitlichen Fachverfahren
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das Positionspapier „Kommunale Anforderungen anbundesweit einheitliche Fachverfahren“ veröffentlicht. Die Bündelung der Fachverfahrenwird dabei, unter Wahrung bestehender Vollzugszuständigkeiten, als Bestandteil der übergeordneten Diskussion um „Bündelung als Organisationsform“ verstanden. Es wird festgestellt, dass gebündelte Fachverfahren die digitale Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöhen, wenn sie technisch standardisiert, rechtlich und organisatorisch kompatibel zur kommunalen Selbstverwaltung sowie sicher und wirtschaftlich betrieben werden.
Dieses Positionspapier korrespondiert mit dem Positionspapier des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) „Gelingensvoraussetzungen für landes- und bundeszentral betriebene IT-Lösungen“ (vergleiche NLT Aktuell 36/2025, S. 4). Während der NLT die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für zentrale Fachverfahren – insbesondere offeneSchnittstellen, Interoperabilität, Datenhoheit, Exportfähigkeit sowie Compliance-Pflichtendes Betreibers – in den Mittelpunkt stellt, verfolgt das nun veröffentlichte DLT-Positionspapier einen breiter föderal ausgerichteten Ansatz: Es betont die Vollzugsverantwortung derLänder, die Wahrung kommunaler Steuerungsrechte und ergänzt technische Anforderungen um Governance-Aspekte wie Mitwirkungsgremien, Nutzerzentrierung, Registermodernisierung und Digital-Only-Strategien.