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„Kommunen am Limit“: Bundesweiter kommunaler Aktionstag zur Finanzlage

Unter dem Motto „Kommunen am Limit“ machen die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene am 22. Juni 2026 auf die dramatische Finanzlage der Landkreise, Städte undGemeinden aufmerksam. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. AchimBrötel, bekräftigt in einem Schreiben an die Landrätinnen und Landräte die Dringlichkeit desAnliegens und ruft zur Mitwirkung auf. Den teilnehmenden Kommunen stehen dafür Materialien für dezentrale, einfach umsetzbare und öffentlichkeitswirksame Aktionen vor Ort sowiedie regionale Pressearbeit zur Verfügung.

Denkbar sind Aktionen vor Kreishäusern oder anderen zentralen Orten, symbolische Motivewie Uhren „kurz vor zwölf“, Aktionen an wichtigen kommunalen Einrichtungen sowie einheitliche Social-Media-Elemente und Druckprodukte. Die Umsetzung vor Ort bleibt den jeweiligen Kommunen überlassen. Die vorgeschlagenen Formate sind insofern eine Hilfe, mitüberschaubarem Aufwand sichtbare und kampagnenhafte Bilder für Presse, Öffentlichkeitund Soziale Medien zu erzeugen. Unter https://kommunenamlimit.de haben die kommunalen Spitzenverbände eine zentrale Landingpage eingerichtet.

Der Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat in seiner Sitzung in dieserWoche die kommunale Finanzlage erneut beraten. Dabei hat der Ausschuss festgestellt,dass es wünschenswert ist, wenn sich alle Mitglieder des NLT an dem bundesweiten Aktionstag am 22. Juni 2026 beteiligten.

Der bundesweite Aktionstag schließt sich an den kommunalen Aktionstag zur Finanzlageauf Landesebene am 27. Mai 2026 an. Dieser war organisatorisch eigenständig durch diekommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vorbereitet und wurde durch die Landkreisemit deren regionaler Pressearbeit ergänzend begleitet. Informationen dazu sind weiterhinauffindbar auf der Webseite des NLT, https://www.nlt.de/rettet-die-kommunen/.

Katastrophenschutz: Strategie des Landes ist Schritt in richtige Richtung

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat auf der Interschutz, der Leitmesse fürBevölkerungsschutz in Hannover, die „Strategie Katastrophenschutz Niedersachsen“ derÖffentlichkeit vorgestellt. „Das ist ein richtiges und wichtiges Signal der Landesregierung,den Bevölkerungsschutz stärker zu priorisieren. Die Landkreise stehen für die Umsetzungder Strategie bereit“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages,Dr. Joachim Schwind, in einer Pressemitteilung.

„Nun müssen weitere Schritte folgen: Neben der guten Abstimmung mit dem Bund überseinen Einsatz der angekündigten zehn Milliarden Euro für den Zivilschutz brauchen wirauch eine strategische Stärkung des Katastrophenschutzes in der Fläche. Bei der zentralenFahrzeugbeschaffung ist viel passiert. Wichtig ist aber auch, die vielfach ehrenamtlich getragenen Einheiten der Hilfsorganisationen in den Landkreisen weiter zu stärken. Die Landkreise geben für das Thema praktisch alle mehr Geld aus, als Sie vom Land erstattet bekommen. Hier fordern wir nach wie vor eine signifikante Erhöhung der Haushaltsansätzedes Landes, um auf die aktuelle Lage strategisch zu reagieren“, fasste Schwind zusammen.

Die „Strategie Katstrophenschutz Niedersachsen“ ist auf der Webseite die Innenministeriums veröffentlich, Shortlink: https://link.nlt.de/5ert.

Tierschutz: Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hat einen Runderlass zum Ausstieg Niedersachsens aus der Anbindehaltung von Rindern veröffentlicht. Die kommunalen Veterinärbehörden sollen den Ausstieg durchsetzen,das ML hat dazu eine Musterallgemeinverfügung zur Anwendung empfohlen.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages bewertet das Vorgehen des MLals verfassungswidrig, weil für eine generelle Beendigung einer Tierhaltungsform ein Bundesgesetz erforderlich ist. Entsprechend hat die Geschäftsstelle mit einer Pressemitteilungreagiert. Darin erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind. „Wir teilen das Ziel, ausder Anbindehaltung auszusteigen. Den Weg halten wir allerdings für verfassungsrechtlichbedenklich. Allein der Bund kann das allgemeinverbindlich regeln. Wir haben der Ministerinfrühzeitig ein dialogischeres Vorgehen und die Zusammenarbeit mit den Betrieben bei derUmstellung auf eine tierschutzgerechtere Haltung von Rindern empfohlen. Wir vermuten,dass sich die Mehrzahl der Landkreise wegen rechtlicher Bedenken nun wird anweisen lassen. Die Verantwortung für dieses konfrontative und rechtlich riskante Vorgehen trägt dannganz allein das Land.“

Einigung von EU-Parlament und Rat der EU über Rückkehrverordnung

Das EU-Parlament und der Rat der EU haben sich politisch auf die neue europäische Rückführungsverordnung geeinigt mit dem Ziel, Rückführungen ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger europaweit wirksamer und einheitlicher zu gestalten. Die Einigung sieht die Schaffung von Rückkehrzentren („Return Hubs“) in Drittstaaten, verschärfte Mitwirkungspflichtenfür ausreisepflichtige Personen sowie erweiterte Möglichkeiten der Abschiebungshaft vor.Aus Sicht des Deutschen Landkreistages werden damit mehrere zentrale Forderungen aufgegriffen.

Die Rückführungsverordnung ist Teil der Umsetzung des Gemeinsamen EuropäischenAsylsystems (GEAS). Ziel der Verordnung ist es, Rückführungen von ausreisepflichtigenDrittstaatsangehörigen europaweit einheitlicher und wirksamer zu gestalten sowie die Zahltatsächlich vollzogener Rückführungen zu erhöhen. Die formelle Zustimmung der Gesetzgebungsorgane steht noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich.

Einzelheiten werden erst mit Veröffentlichung des endgültigen Verordnungstextes vorliegen.Insbesondere wird zu prüfen sein, ob die vom Deutschen Landkreistag kritisierten umfangreichen Berichts-, Protokollierungs- und Datenübermittlungspflichten reduziert wurden undin welchem Umfang zusätzliche finanzielle und personelle Belastungen für die kommunalenAusländerbehörden entstehen. Der Deutsche Landkreistag hat wiederholt gefordert, unverhältnismäßige Verwaltungsaufwände zu vermeiden und eine vollständige Finanzierung zusätzlicher Aufgaben sicherzustellen.

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Kommunaler Aktionstag zur Finanzkrise am 27. Mai in Hannover

Die finanzielle Lage der Kommunen spitzt sich weiter zu. Steigende Ausgaben bei gleichzeitig unzureichender Finanzausstattung schränken die Handlungsspielräume vor Ort zunehmend ein. Deshalb werden der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städtetag gemeinsam ein starkesZeichen setzen. Am 27. Mai 2026 werden Repräsentantinnen und Repräsentanten der dreikommunalen Spitzenverbände den Ministerpräsidenten öffentlichkeitswirksam auf die dramatische Lage der kommunalen Haushalte hinweisen und Hilfe einfordern.

Am Aktionstag vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover werden Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte, weiteres kommunales Führungspersonal sowie ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Rats- und Kreistagsmitglieder teilnehmen;zahlreiche Anmeldungen liegen bereits vor. An Ministerpräsident Olaf Lies wird die Resolution „Rettet die Kommunen!“ übergeben; der Resolutionstext wurde den Landkreisen beziehungsweise der Region Hannover in der vergangenen Woche zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde bereits am in dieser Woche Dienstag, mit Blick auf die Kundgebung, ein gemeinsames Schreiben an die Mitglieder der Landesregierung, die Landtagsabgeordnetenund niedersächsischen Bundestagsabgeordneten der in Bund und Land regierungstragenden Fraktionen versendet, um auf die dramatische Entwicklung der kommunalen Haushaltehinzuweisen.

Rettungsdienst: Muster einer gemeinsamen Resolution

Mit Blick auf die vom Bund geplanten Reformvorhaben im Bereich der Notfallversorgungsowie über die damit verbundenen Auswirkungen auf den Rettungsdienst hat der Niedersächsische Landkreistag gemeinsam mit den Mitgliedern ein Muster für eine Resolution der Landkreise und der Region Hannover erarbeitet. Die abgestimmte Fassung liegt den Kreisverwaltungen beziehungsweise der Regionsverwaltung vor.

Die Resolution richtet sich insbesondere auch die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat und bringt die Position der kommunalen Hand in Niedersachsenzu den geplanten bundesrechtlichen Änderungen im Bereich des Rettungsdienstes zumAusdruck. Maßgeblich wendet sie sich gegen eine überregelnde bundesrechtliche Steuerung des Rettungsdienstes sowie gegen die vorgesehenen finanziellen Begrenzungen beider Refinanzierung rettungsdienstlicher Leistungen. Zugleich zeigt sie sich für eine landesrechtliche Standardsetzung offen und betont die Verantwortung des Landes und der Landkreise sowie der Region Hannover für einen leistungsfähigen Rettungsdienst auch als Teilder kommunalen Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr nach Landesrecht.

Flyer des Landesbeauftragten zum Datenschutz im Kommunalwahlkampf

Um Parteien, Verbände und Wählergruppen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichenAnforderungen zu unterstützen, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einen kompakten Flyer mit dem Titel „Datenschutz im Kommunalwahlkampf 2026“veröffentlicht, Der Flyer ist auf der Webseite des LfD Niedersachsen zu finden, außerdemvertiefende Informationen zum Thema Datenschutz im Wahlkampf und zur neuen EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO):https://www.lfd.niedersachsen.de/wahlen.

Pläne des Bundes zur Zentralisierung der Kfz-Zulassung

Bund und Länder haben in der föderalen Modernisierungsagenda vereinbart, dass die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) künftig gebündelt beim Bund angeboten und abgewickeltwerden soll. In der Sache wird immer deutlicher, dass der Bund entgegen anderer Ankündigung keine vollständige Zentralisierung des Zulassungswesens anstrebt, sondern nur eineZentralisierung digitalisierbarer Prozesse.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) führen dem Vernehmen nach intensive Gespräche zur Umsetzung des Vorhabens. Gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden betont das BMDSstets, die Zentralisierung solle eine Entlastung der Kommunen bewirken. Die kommunalenSpitzenverbände haben gegenüber den Staatssekretären in beiden Ministerien kritisiert, dass trotz der hohen Relevanz des Vorhabens bislang keine umfassendere fachliche Einbindung der kommunalen Ebene erfolgt ist; eine solche Einbindung ist laut Aussagen ausbeiden Ministerien nun geplant.

Die kommunalen Spitzenverbände haben zudem eine kurzfristige und belastbare Klärungangemahnt, wie sich der Bund die künftige Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung imZulassungswesen konkret vorstellt. Sie haben die schlechte und unzureichende Kommunikation des BMV und des BMDS kritisiert, die viele Unsicherheiten geschaffen und unmittelbare Folgewirkungen auf kommunaler Ebene hat: Software-Anbieter investieren nicht mehrin die Weiterentwicklung von Software-Lösungen, Zulassungsbehörden bekommen keineAngebote mehr, Mitarbeiter bewerben sich aus den Zulassungsbehörden weg und es istunklar, inwieweit ein Portal-Betrieb weiter organisiert und ausgeschrieben werden soll.

Der Deutsche Landkreistag hält es verfassungsrechtlich für unzulässig, innerhalb einer einheitlichen Aufgabe die Zuständigkeiten für digitale und nicht-digitale Verfahren aufzuspaltenund unterschiedlich zu verteilen. Er lehnt eine solche Aufgabenverteilung ab. Abzulehnenist auch, dass kommunale Zulassungsbehörden dem Kraftfahrt-Bundesamt als „Schreibstube“ dienen oder als „Servicestellen“ für Bürger in lediglich beratender Funktion ohne eigene Zuständigkeiten in der Sache. Dies bliebe nicht zuletzt hinter der zugesagten Entlastung der kommunalen Ebene zurück. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass – unabhängig von einer möglichen Zuständigkeitsverlagerung auf den Bund –Vereinfachungen im materiellen Recht zu prüfen sind, um den Vollzug des Zulassungsrechts durch Entbürokratisierung und Digitalisierung durchgängig zu erleichtern.

Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes

Der Deutsche Landkreistag hat sich gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ineinem Schreiben an den Bundeskanzler, die Bundesgesundheitsministerin sowie die Abgeordneten der Regierungskoalition gewandt. Darin wird betont, dass die zusätzlichen Belastungen der Krankenhäuser in Folge dieses Gesetzes angesichts der insgesamt desolatenkommunalen Finanzsituation nicht tragbar sind.

Das Schreiben macht deutlich, dass allein die Landkreise in den vergangenen Jahren etwa25 Milliarden Euro investieren mussten, um ihre eigenen Krankenhäuser vor der Insolvenzzu bewahren und den Betrieb sicherzustellen. Angesichts des im vorangegangenen Jahrentstandenen Defizits der kommunalen Gebietskörperschaften von über 30 Milliarden Euro,das 2026 weiter ansteigen könnte, wird klargestellt, dass eine Stabilisierung der Sozialkassen zu Lasten von kommunalen Haushalten nicht leistbar und nicht hinnehmbar ist. Es wird dringend gebeten, von zusätzlichen Belastungen für die Krankenhäuser abzusehen undSparpotentiale durch strukturelle Veränderungen zu heben, etwa durch einen Abbau vonBürokratie und übertriebenen Kontrollen. Zudem wird angeregt, die Beiträge des Bundes fürGrundsicherungsempfänger schrittweise auf ein höheres Niveau anzuheben.

​Auf Landesebene wird die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser, der auch dieKommunalen Spitzenverbände angehören, in der Sache tätig werden. Vorgesehen ist einegemeinsame Erklärung, die in einer öffentlichen Aktion Anfang Juni (vor der ersten Lesungim Bundestag) vorgestellt werden soll. Mit der Thematik wird sich auch der NLT-Gesundheitsausschuss in der nächsten Sitzung am 15. Juni 2026 befassen.

Vergaberecht: Vorstoß aus Deutschland, Österreich und Frankreich

Die kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände kommunaler Unternehmen ausDeutschland, Österreich und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Position zur Reform des europäischen Vergaberechts verständigt. Das Papier soll verdeutlichen, dass dievon deutscher Seite vertretenen Positionen auf europäischer Ebene auch von weiteren kommunalen Akteuren geteilt werden. Im Mittelpunkt des Papiers stehen die Forderungen nacheinem handhabbaren, schlanken und flexibleren Vergaberecht sowie nach einem erleichterten Regime für kommunale Auftraggeber mit geringeren formalen Anforderungen. Verpflichtende strategische Vergabekriterien, insbesondere Umwelt-, Sozial- oder Innovationsvorgaben, werden weiterhin kritisch gesehen.

Ebenfalls kritisch bewertet wird der derzeit diskutierte verpflichtende „Made in EU“-Ansatzim Vergaberecht. Zwar wird das Ziel einer stärkeren europäischen Resilienz ausdrücklichunterstützt. Verbindliche Herkunftsvorgaben würden jedoch Kosten steigern, den Wettbewerb einschränken und zusätzliche bürokratische Belastungen für kommunale Auftraggeberschaffen. Prüfpflichten zur Herkunft von Produkten dürften keinesfalls bei den Kommunenliegen. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihren Legislativvorschlag zur Reform des europäischen Vergaberechts Anfang Juli 2026 vorzulegen.

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Steuerschätzung: Deutlich schwächere Einnahmeerwartungen für Kommunen

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Erwartungen für die kommenden Jahrespürbar nach unten korrigiert. Hintergrund sind insbesondere die schwächere wirtschaftlicheEntwicklung sowie verschiedene Steuerrechtsänderungen. Für die Kommunen werden gegenüber der Herbstschätzung bis 2030 Mindereinnahmen von insgesamt rund 20 Mrd. €erwartet.

Bereits für das Jahr 2026 fallen die erwarteten kommunalen Steuereinnahmen um 4,3 Mrd.€ geringer aus als bislang angenommen. Gleichwohl wird gegenüber dem tatsächlichenSteueraufkommen des Jahres 2025 noch ein leichter Zuwachs von 0,6 % erwartet. DerDeutsche Landkreistag verweist insoweit insbesondere auf die eingetrübten Konjunkturaussichten infolge der internationalen Lage sowie die weiterhin bestehenden Unsicherheitenhinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung.

Besonders betroffen sind nach den aktuellen Annahmen die gewinnabhängigen Steuern.Die Erwartungen bei der Gewerbesteuer bleiben schwach. Dagegen wird beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer weiterhin mit moderaten Zuwächsen gerechnet. Hier wirkensich insbesondere steigende Bruttolöhne und Gehälter aus. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass geplante Steuerrechtsänderungen zur Entlastung bei der kalten Progressionund zur Steuerfreistellung des Existenzminimums die Einnahmeentwicklung dämpfen dürften.

Steuerschätzung: Einnahmeerwartungen für niedersächsische Kommunendeutlich nach unten korrigiert

Die regionalisierte Mai-Steuerschätzung für Niedersachsen fällt für Land und Kommunendeutlich schwächer aus als bislang erwartet. Hintergrund sind insbesondere die eingetrübten wirtschaftlichen Aussichten infolge der aktuellen geopolitischen Krisen sowie verschiedene Steuerrechtsänderungen. Die konjunkturelle Erholung verzögert sich nach Einschätzung des Niedersächsischen Finanzministeriums spürbar.

Für die niedersächsischen Kommunen wird im gesamten Finanzplanungszeitraum mit jährlichen Mindereinnahmen zwischen rund 370 Mio. € und 460 Mio. € gerechnet. Bereits imJahr 2026 sollen die kommunalen Steuereinnahmen unter das Niveau des Vorjahres sinken.Wesentliche Ursache sind rückläufige Erwartungen bei der Gewerbesteuer. Langfristig wirdzwar weiterhin mit steigenden kommunalen Steuereinnahmen gerechnet, das Wachstumfällt jedoch deutlich schwächer aus als bislang prognostiziert.

Auch beim kommunalen Finanzausgleich zeichnen sich für die kommenden Jahre geringereEinnahmen ab. Die erwarteten Steuermindereinnahmen des Landes im Jahr 2026 wirkensich dabei zeitversetzt auf die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2027 aus.

Zusätzliche Belastungen könnten sich künftig insbesondere bei der Einkommensteuer ergeben. Hintergrund sind angekündigte steuerliche Entlastungen, unter anderem bei derFreistellung des Existenzminimums sowie weitere geplante Reformen im Einkommensteuerrecht.

Steuerschätzung: Landkreise fordern schnelle Maßnahmen zur Stabilisierungder Kommunalfinanzen

Der Niedersächsische Landkreistag hat die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung fürNiedersachsen in seiner aktuellen Pressemitteilung als „bitter“ bewertet und vor weiterenBelastungen der kommunalen Haushalte gewarnt. Die deutlich nach unten korrigierten Einnahmeerwartungen träfen die niedersächsischen Kommunen in einer ohnehin angespannten Finanzlage besonders hart.

Aus Sicht des NLT sind nun kurzfristige Maßnahmen des Landes erforderlich, um eine weitere Verschärfung der kommunalen Finanzlage zu verhindern. Im Mittelpunkt steht dabeidie Forderung nach einer strukturellen Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs. Zudem wird auf die bislang ausstehende gesetzliche Umsetzung der Verteilung der Mittel ausdem Wachstumspaket des Bundes verwiesen. Die grundsätzliche Entscheidung hierzu liegtbereits seit Februar vor.

Zugleich wird angemahnt, kommunale Investitionen schneller zu ermöglichen und bestehende bürokratische Hürden abzubauen. Kritisch begleitet werden vor diesem Hintergrundinsbesondere die aktuellen Beratungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz.

Reform der Notfallversorgung: Kritik der Landkreise

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgungbeschlossen. Nach erster Durchsicht sind keine wesentlichen Verbesserungen im Hinblickauf die zentralen Forderungen des Deutschen Landkreistages (DLT) und des NLT zu erkennen. Die Geschäftsstelle des NLT sieht den Gesetzentwurf weiterhin sehr kritisch und hatsich entsprechend in einer Pressemitteilung geäußert. „Es darf keine bundesgesetzlicheZuständigkeit für den Rettungsdienst geben. Das Bundesgesundheitsministerium verstehtvon der Organisation der Gefahrenabwehr vor Ort nichts. Die funktionierende Struktur desRettungsdienstes in Niedersachsen würde zerschlagen. Wir fordern die Bundesländer auf,gegen diesen tiefen Einschnitt in ihre Zuständigkeit entschieden Widerstand zu leisten“, wirdder Hauptgeschäftsführer des NLT Dr. Joachim Schwind zitiert. „Damit unter der 112 weiterhin schnell Hilfe in Notlagen geleistet werden kann, muss es bei der seit Jahrzehntenbewährten kommunalen Organisation des Rettungsdienstes durch die Landkreise als eigene Aufgabe bleiben“, so Schwind weiter.

Der DLT erklärte in seiner Pressemitteilung, der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung greife in unzulässiger Weise in die Zuständigkeiten von Ländern und Landkreisen für den Rettungsdienst ein. Er verkenne insbesondere,dass der Rettungsdienst auch Teil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes unddamit Ländersache sei. „Wir brauchen eine bessere Notfallversorgung, aber ganz bestimmtkeine bundesrechtliche Umgestaltung des Rettungsdienstes durch die Hintertür. Schuster,bleib bei deinem Leisten“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages, LandratDr. Achim Brötel.

Besonders kritisch bewertet der DLT, dass ein eigenständiger Leistungstatbestand der medizinischen Notfallrettung geschaffen werden soll. Künftig sollen die Krankenkassen die Entgelte für die einzelnen Leistungen der medizinischen Notfallrettung gemeinsam und einheitlich vereinbaren. Damit würden bestehende landesrechtliche Regelungen zum Rettungsdienst in zentralen Punkten durch Bundesrecht verdrängt. Hinzu komme, dass die Krankenkassen per Richtlinie maßgebliche Vorgaben für Inhalt und Ausgestaltung dieser Verträgemachen sollen. Bestehende Vergütungsvereinbarungen sollen zudem nur noch für ein Jahrfortgelten. „Damit kündigt sich eine tiefgreifende bundesweite Umsteuerung eines Bereichs an, der seit jeher in der Verantwortung der Länder und ihrer kommunalen Aufgabenträgerliegt und dort auch gut funktioniert“, betonte Brötel.

Inklusion: Landkreise fordern faire Finanzierung für weiterführenden Schulen

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hatte im Dezember 2025 durch Urteil festgestellt,dass die Inklusion seit dem Jahr 2019 auch im Bereich der gymnasialen Oberstufe undBerufsbildenden Schulen rechtlich bindend und der Kostenausgleich des Landes für dieSchulträger unzureichend ist. Gleichwohl weigert sich das Land – trotz verfassungsrechtlicher Verpflichtung – allen Schulträgern die hierfür notwendigen Kosten zu finanzieren. DerNiedersächsische Landkreistag hat darauf mit einer Pressemitteilung reagiert. „Der in dieserWoche vorgelegte Gesetzentwurf, der einzig die Region Hannover berücksichtigt, ist unzureichend, unfair und wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Dr. Joachim Schwind.

Seine Frage: „Wie soll Inklusion in Schulen gelingen, wenn das Land zwar Gesetze beschließt, das notwendige Geld aber nicht bereitstellt?“ Die Landesregierung müsse die vomStaatsgerichtshof geforderte Kostenermittlung für den Bereich Sekundarstufe II und die Berufsschulen durchführen und einen Gesetzentwurf zur Reparatur des Verfassungsverstoßesfür alle Schulträger vorlegen.

Änderung des Kommunalverfassungs- und des Kommunalwahlgesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat am 28. April 2026 Änderung des NiedersächsischenKommunalwahlgesetzes (NKWG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschlossen. Ausgewählte wesentliche Änderungen des umfangreichen Gesetzgebungsvorhabens lassensich wie folgt zusammenfassen:

  • NKWG

Prüfung der Verfassungstreue: Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Erweiterung desPrüfverfahrens zur Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern bei Direktwahlen.Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue wird derWahlvorschlag künftig der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung vorgelegt. Ein Auskunftsersuchen an die Verfassungsschutzbehörde kommterst nach einer Prüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde in Betracht, soweit dies erforderlich ist. Die kommunalen Spitzenverbände hatten die Zielrichtung grundsätzlich unterstützt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die Anwendung des Verfahrens mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist und angesichts der kurzen Fristen desWahlzulassungsverfahrens besondere Anforderungen an die Praxistauglichkeit bestehen.

Absage von Wahlen und Nachwahl: Erstmals wird eine ausdrückliche Regelung geschaffen,wonach eine Wahl nicht durchgeführt wird, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerbernicht ausreicht, um mindestens die Hälfte maßgeblichen Sitzzahl zu erreichen. Die Regelung ist im Gesetzgebungsverfahren dahingehend präzisiert worden, dass auf die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber aller Wahlvorschläge abzustellen ist und die Wahl indiesen Fällen nicht durchgeführt wird.

  • NKomVG

Leitung konstituierender Sitzungen: Die Leitung konstituierender Sitzungen wird neu geregelt. Künftig ist nicht mehr das lebensälteste Mitglied maßgeblich, sondern das Mitglied mitder längsten Zugehörigkeit zum jeweiligen Gremium; bei gleicher Zugehörigkeitsdauer entscheidet weiterhin das Lebensalter.

Absenkung des passiven Wahlalters: Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung desMindestalters für das passive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre ist im Gesetzgebungsverfahrennicht umgesetzt worden. Der entsprechende Änderungsvorschlag ist im parlamentarischenVerfahren ausdrücklich gestrichen worden. Es verbleibt damit bei der bisherigen Rechtslage, wonach die Wählbarkeit weiterhin die Vollendung des 18. Lebensjahres voraussetzt.Die kommunalen Spitzenverbände hatten diese Änderung aus grundsätzlichen Erwägungenabgelehnt. Maßgeblich waren insbesondere rechtssystematische Bedenken im Hinblick aufdie beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger sowie die hohen Anforderungen an dieWahrnehmung kommunaler Mandate. Kommunale Vertretungen treffen weitreichende Entscheidungen mit rechtlichen und finanziellen Auswirkungen, die ein entsprechendes Maßan persönlicher Reife und rechtlicher Verantwortungsfähigkeit voraussetzen.

Künftige Zuständigkeiten im Rahmen des Wolfsmanagements

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages hat sich mit Blick auf Wolf mit denÄnderungen des Bundesjagdgesetzes befasst. Im Mittelpunkt standen Fragen der Zuständigkeit, die sich aus der Umsetzung des Bundesjagdgesetzes in Niedersachsen ergeben.In Niedersachsen nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Jagdbehörden wahr. Somit sind sie als zuständige Behörden im Sinne des Bundesjagdgesetzesgrundsätzlich vollumfänglich hinsichtlich der Tierart Wolf zuständig.

Die Landesregierung hatte die Absicht geäußert, das Niedersächsische Jagdgesetz kurzfristig dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für die Tierart Wolf auf das Land übergeht. Das NLT-Präsidium hat dazu wie folgt positioniert:

  • Es unterstreicht die NLT-Forderung nach einem regionalen Bestandsmanagement fürden Wolf. Die Entnahme von Problemwölfen müsse ganzjährig rechtssicher ermöglichtwerden.
  • Das Präsidium bekräftigt seine Forderung an das Land, schnellstmöglich die noch offenen Fragen, insbesondere zu Zuständigkeiten, Managementplänen und Monitoring, zuklären und eine unbürokratische Anwendung sicherstellen.
  • Es fordert das Land konkret auf,

– die Verantwortung für die Managementplanung und die Wahrnehmung der damit verbundenen Verpflichtungen dem Land für fünf Jahre unter Beteiligung der Landkreisezu übertragen und zu evaluieren;

– die Durchführung von Rissbegutachtungen bei der Landwirtschaftskammer als geeigneter Stelle zu belassen;

– für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ein Optionsmodell in den Blick zunehmen, nachdem die Landkreise diese Zuständigkeit als untere Jagdbehördenübernehmen können, sofern diese das wollen.

Änderungen beim Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028

Das Europäische Parlament hat sich Ende April 2026 zum Mehrjährigen Finanzrahmen derEuropäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 positioniert und fordert gegenüber denbisherigen Vorschlägen der EU-Kommission deutliche Ausweitungen des Haushaltsvolumens. Nach den Vorstellungen des Parlaments soll der Finanzrahmen auf rund 2 Bio. €anwachsen. Die Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Wiederaufbaufonds soll dabeinicht aus diesen Mitteln erfolgen. Damit würde der tatsächliche Finanzbedarf der EU nochmals erheblich steigen.

Im Mittelpunkt der Forderungen stehen zusätzliche Mittel insbesondere für die Kohäsionspolitik, die Gemeinsame Agrarpolitik, Wettbewerbsfähigkeit sowie Forschung und Entwicklung. Für die Gemeinsame Agrarpolitik sollen neben den Direktzahlungen ausdrücklich auchMittel für ländliche Räume vorgesehen werden. Gleichzeitig spricht sich das Parlament fürkonkrete und zweckgebundene Mittelzuweisungen an die einzelnen Fonds aus. Kritisch bewertet werden dagegen die von der EU-Kommission vorgesehenen nationalen Partnerschaftspläne. Das Parlament fordert insoweit stärkere regionale Beteiligungsmöglichkeitensowie eine verbindliche Einbindung von Kommunen und Regionen.

Zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben werden neue Eigenmittel der EuropäischenUnion vorgeschlagen. Genannt werden unter anderem Abgaben auf digitale Dienste, Online-Glücksspiel sowie Kapitalerträge aus Kryptowerten.

Der Deutsche Landkreistag bewertet insbesondere die Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung regionaler Ebenen sowie die Betonung des Partnerschaftsprinzips grundsätzlich positiv. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierbarkeit der Vorschlägeangesichts der ablehnenden Haltung verschiedener Mitgliedstaaten fraglich erscheine. Kritisch gesehen wird zudem die Gefahr, dass Fördermittel für ländliche Räume künftig stärkeran agrarpolitische Ziele gebunden und dadurch strukturpolitische Investitionen außerhalblandwirtschaftlicher Maßnahmen erschwert werden könnten. Die anstehenden Verhandlungen zu den Fondsverordnungen müssten deshalb eng begleitet werden, um weiterhin einebedarfsgerechte Förderung ländlicher Räume sicherzustellen.

Vergaberecht: Bundestag beschließt Vergabebeschleunigungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat Ende April 2026 das sogenannte Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält aus kommunaler Sicht verschiedene Ansätze zurVereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei der gemeinsamen Vergabe von Bau- und Planungsleistungen, eineStärkung des Grundsatzes der Eigenerklärung sowie erweiterte Möglichkeiten zur Nachforderung unvollständiger Unterlagen. Zudem soll die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln im Vergabeverfahren grundsätzlich entfallen.

Kritisch bewertet der Deutsche Landkreistag dagegen, dass die bestehenden europarechtlichen Spielräume zur weitergehenden Vereinfachung des Vergaberechts nicht umfassender genutzt wurden. Im Mittelpunkt der Kritik steht insbesondere die weiterhin nur sehr eingeschränkte Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes. Kommunale Spitzenverbände hatten gefordert, ein Abweichen von der losweisen Vergabe künftig auch aus zeitlichen Gründen leichter zu ermöglichen und die Anforderungen an entsprechende Begründungen abzusenken.

Der nun beschlossene Gesetzestext sieht eine solche Flexibilisierung allerdings lediglich fürbestimmte große Infrastrukturvorhaben vor, die aus dem Sondervermögen finanziert werden oder bestimmte Verkehrsinfrastrukturen des Bundes betreffen. Voraussetzung ist zudem ein Auftrags- beziehungsweise Vertragswert von rund 11 Mio. €. Nach Einschätzungdes Deutschen Landkreistages bringt dies für den überwiegenden Teil kommunaler Investitionen keine spürbaren Erleichterungen.

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Landkreistages hat seine kritischeHaltung deshalb nochmals bekräftigt. Darüber hinaus lehnt er die vorgesehene Verordnungsermächtigung für verbindliche Anforderungen an die Beschaffung klimafreundlicherLeistungen weiterhin aus verfassungsrechtlichen und fiskalischen Gründen ab. Der Bundesrat befasst sich am 8. Mai 2026 abschließend mit dem Gesetz.

Monitoring zu Hass und Gewalt gegen Kommunalpolitiker: Belastung bleibthoch

Das Bundeskriminalamt hat neue Ergebnisse des Forschungsprojekts „Kommunales Monitoring – Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ veröffentlicht. Danach bleibt die Belastung kommunaler Amts- und Mandatsträger weiterhin hoch. Inder jüngsten Befragung aus dem Herbst 2025 gaben 41 % der Befragten an, in ihrer bisherigen Amtszeit mindestens einen besonders belastenden oder schwerwiegenden Vorfall erlebt zu haben.

Der Zwischenbericht zur ersten Projektphase für die Jahre 2021 bis 2024 zeigt zudem, dassetwa ein Drittel bis knapp die Hälfte der kommunalen Amtsträger von Hass, Hetze oderGewalt betroffen war. Die Vorfälle reichen überwiegend von verbalen Anfeindungen bis hinzu massiven persönlichen Bedrohungen. Nach den Ergebnissen der Untersuchung führensolche Angriffe vielfach zu erheblichen psychischen Belastungen und beeinflussen das Verhalten im Amtsalltag. Teilweise wurde sogar ein Rückzug aus kommunalen Ämtern erwogen.

Besonders betroffen sind nach den Erkenntnissen des Projekts Frauen und deren Familienangehörige, Beschäftigte der Verwaltung sowie ehrenamtlich Tätige. Das Forschungsprojekt wird bis 2028 fortgeführt.

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Klausurtagung der Landkreise: Finanzen, Digitales, Zivilschutz und Wolf

Die Klausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages für Landrätinnen und Landrätefand in diesem Jahr in Bad Harzburg statt. NLT-Präsident Landrat Marco Prietz fasste Ergebnisse und Stimmung anschließend in einer Pressemitteilung zusammen: „Ein Defizit von31,9 Milliarden Euro musste die kommunale Ebene 2025 bundesweit verkraften, 2024 wares ein Minus von 24,8 Milliarden Euro. In Niedersachsen liegen wir mit 3,6 Milliarden Minusim Jahr 2025 und vier Milliarden Minus 2024 noch überproportional schlechter. Die niedersächsischen Landrätinnen und Landräten sind sich einig: So kann es nicht weitergehen. Wirappellieren dringend an den Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten, Deutschland sozu reformieren, dass Kommunen nicht die Schulden-Müllkippe der Republik sind. Wir machen die Gesetze nicht, wir führen sie aus. Wer die Gesetze macht, muss Einnahmen undAusgaben wieder ins Lot bringen. Wahrheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern undfinanzwirksame faire Reformen sind das Gebot der Stunde. Jetzt zählen nur noch Taten!Das ist hier in Bad Harzburg wieder deutlich geworden.“

Zwei Tagle lang, am 23. und 24. April 2026, haben sich die Kreisspitzen bei ihrer Klausurtagung mit Akteuren von Land und Bund über die dramatische Finanzsituation, die drängende Verwaltungsdigitalisierung und die angespannte Sicherheitslage ausgetauscht. ZuGast waren Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere und Digitalisierungsstaatssekretärin Anke Pörksen sowie der Kommandeur des Landeskommandos Niedersachsen OberstFrank Wachter und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Dr. Kay Ruge.

Gegenüber Finanzminister Heere haben wir unsere Forderung bekräftigt, den kommunalenFinanzausgleich in Niedersachsen umgehend und dauerhaft um mindestens eine MilliardeEuro zu erhöhen. Der nachhaltige Einstieg in das Ende der strukturellen Unterfinanzierungder Kommunen muss endlich begonnen werden“, nannte Vizepräsident Ambrosy einenPunkt aus dem finanzpolitischen Teil der Klausur. „Wenn die kommunale Ebene nicht dauerhaft aufgabengerecht finanziert wird, dann ist die Demokratie in Gefahr und es werden diejenigen leiden, die den Staat am meisten brauchen. Daher ist ein Umsteuern in den großen bundesrechtlichen Leistungsgesetzen dringend nötig, um die Ausgabendynamik abzubremsen. Die bisherigen Ergebnisse lassen nicht erkennen, dass der Bund den Ernst derLage erkannt hat. Das hat das auch Gespräch mit dem neuen DLT-HauptgeschäftsführerRuge eindrucksvoll vermittelt“, erklärte Ambrosy, der zugleich Vizepräsident des DLT ist.

„Der Austausch mit Oberst Wachter vom Landeskommando Niedersachsen der Bundeswehr hat unsere Forderung unterstrichen, dass wir eine zivile Komponente des OPLANs,den ZPLAN DEU, brauchen. Wir wollen uns auch bei der Zivilverteidigung eng mit der Bundeswehr verzahnen und gemeinsam üben“, berichtete NLT-Hauptgeschäftsführer Dr.Joachim Schwind.

Wertvoll sei auch der Austausch zur Verwaltungsdigitalisierung mit Staatssekretärin AnkePörksen aus dem Innenministerium gewesen. Schwind dazu: „Hier haben wir die erstenFortschritte auf dem neuen, gemeinsamen Weg von Land und Kommunen bei landesweiteinheitlicher Architektur für Verfahren und automatisierte Prozesse bei Datenübergaben sowie die gemeinsame zentrale Bereitstellung von IT-Dienstleistungen für alle Kommunen diskutiert. Es reicht nicht, Kommunen durch Gesetz ,elektrifizieren‘ zu wollen. Wir müssen konsequent und Ebenen übergreifend in Richtung Ende-zu-Ende-Automatisierung arbeiten.“

Weitere aktuelle Themen wurden ohne externe Gäste zwischen den Landrätinnen undLandräten sowie dem Ersten Regionsrat der Region Hannover erörtert. „Drängend für vieleLandkreise ist derzeit der Wolf“, griff Schwind ein Beispiel heraus. Mit den neuen Handlungsspielräumen im Bundesjagdgesetz bestehe nun die Erwartung der Landkreise, dassdiese konsequent genutzt werden. „In Niedersachsen sehen wir das Land in der Verantwortung, für eine rechtssichere und vor allem zügige Umsetzung zu sorgen. Der landesseitigeVorschlag, die Zuständigkeit insbesondere für die Managementplanung zentral beim Landzu bündeln, ist daher folgerichtig und wird vom NLT unterstützt. Bei der Zuständigkeit derJagdbehörden schlagen wir ein Optionsmodell vor: Ein Teil der Landkreise möchte auch fürdie Tierart Wolf zuständig bleiben. Das muss das neue Jagdgesetz ermöglichen. Auch dieübrigen Zuständigkeiten müssen so organisiert werden, dass wir die Handlungsspielräumedes Bundesrechts maximal nutzen können“, so Schwind.

Die Klausurtagung findet jedes Jahr statt, jeweils an einem anderen Ort. Der TagungsortBad Harzburg geht auf einen Vorschlag des Landrates des Landkreises Goslar, Dr. Alexander Saipa, zurück. Eine Dokumentation der Veranstaltung wird in der kommenden Ausgabe der Verbandszeitschrift „NLT Information“ zu finden sein; die Auslieferung der Druckausgabe ist für Mitte Juni geplant.

Landkreistag fordert ZPLAN DEU und gehärteten Katastrophenschutz

Mit dem sogenannten OPLAN DEU, dem Operationsplan Deutschland der Bundeswehr, reagiert der Bund auf die Bedrohung von Sicherheit und Frieden in Europa. „Nicht nur diemilitärische Verteidigung, auch die Zivile Verteidigung, insbesondere der Zivilschutz, ist einegesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher einen ZPLANDEU, einen Masterplan für die Zivile Verteidigung Deutschland als politischen Zwilling zumOPLAN. Nur so kann Landes- und Bündnisverteidigung realistisch geplant und vorbereitetwerden“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. JoachimSchwind, am vergangenen Mittwoch in einer Pressemitteilung.

Der von der niedersächsischen Landesregierung initiierte Sicherheitspolitische Dialog seiein erster Schritt und habe den entsprechenden Bedarf zur Verzahnung aller Fachthemenoffengelegt. Schwind machte deutlich: „Als niedersächsische Landkreise sind wir doppeltvon der veränderten sicherheitspolitische Lage betroffen – durch unsere zentrale Lage inDeutschland und Europa und die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz. Zugleich sehenwir uns in der Verantwortung und leisten unseren Beitrag zum Schutz von Bevölkerung undInfrastruktur sowie der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.“ Deshalbmüssten zügig weitere, konkrete und wirksame Schritte bei Bund und Land entsprechendeinem eigenen Plan folgen. „Als Landkreise haben wir den Dialog mit der Bundeswehr massiv intensiviert und das klare Signal ausgesandt: Wir wollen vor Ort mit der Bundeswehrgemeinsam üben. Das ist im Flächenland Niedersachsen von besonderer Bedeutung“, soSchwind.

Zugleich erklärte er die Bereitschaft der Kreisebene zu einem beständigen Austausch undzu gemeinsamen Übungen nicht nur mit der Bundeswehr, sondern eben auch im Zivilschutz-Strang. Bund und Land müssten im Bereich der Zivilen Verteidigung weit stärkerkonzeptionell und koordinierend tätig werden. Von der Landesregierung forderte der NLTHauptgeschäftsführer deshalb auch eine Stärkung des Katastrophenschutzes: „Als Landkreise tragen wir die Kosten des Katastrophenschutzes. Sie sind fünf- bis sechs Mal höherals der Betrag, den wir vom Land erstattet bekommen. Das wird den steigenden Anforderungen durch die multiplen Bedrohungen nicht gerecht. Wir begrüßen die Anstrengungendes Innenministeriums, beispielsweise bei der zentralen Fahrzeugbeschaffung im Bereichder geländegängigen Fahrzeuge. Aber nur mit einem ZPLAN auf Bundes- und Landesebene kriegen wir eine koordinierte Vorbereitung auf den Zivilschutzfall in den vielenFachthemen wie beispielsweise im Gesundheitswesen hin.“

Wolf: Künftige Zuständigkeitsverteilung bei der Jagd in Niedersachsen

Nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes am 2. April 2026 arbeitet das Land Niedersachsen an der Umsetzung der neuen Regelungen für den Umgang mit der Tierart Wolf. Einezentrale Frage wird die Zuständigkeitsverteilung sein. Dabei geht es unter anderem um dieZuständigkeit,

  • revierübergreifende Managementpläne aufzustellen, die darauf ausgerichtet sein müssen, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten; 
  • bei Fehlen eines Managementplans, oder wenn sich die Tierart Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, die Jagd im Einzelfall unter engen Voraussetzungen zugenehmigen;
  • die Parameter dafür anzupassen, unter denen die Jagd auch ohne Genehmigung zulässig ist, wenn ein Schaden an einem nicht wildlebenden Tier trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen durch einen Wolf verursacht wurde (Schnellabschussverfahren);
  • Jagdausübungsberechtigte zur Jagd zur verpflichten, die Entnahme von Einzeltierenoder Rudeln anzuordnen und Weidegebiete zu bestimmen, in denen eine Bejagung desWolfes auch im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes möglich ist; 
  • notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Tierart Wolf zuergreifen, wenn dieser nicht günstig ist.

In Niedersachsen nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Jagdbehörden als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahr. Wegen dieser weiten Normsind aktuell die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden im Sinne desBundesjagdgesetzes auch vollumfänglich hinsichtlich der Tierart Wolf zuständig. Die Landesregierung hat die Absicht geäußert, das Niedersächsische Jagdgesetz kurzfristig dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für die Tierart Wolf auf das Land übergeht.

Die Gremien des Niedersächsischen Landkreistages haben sich wiederholt mit dem Themabefasst. Der NLT-Umweltausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Zuständigkeitfür die Erstellung eines Managementplans und das Monitoring beim Land liegen sollten.Hinsichtlich der Schnellabschüsse hat der Umweltausschuss die Erwartung geäußert, dassdie Rissbegutachtung weiterhin durch die Landwirtschaftskammer durchgeführt wird. Zugleich hat der NLT-Umweltausschuss die Möglichkeit erörtert, dass Einzelgenehmigungenbei ungünstigem Erhaltungszustand auch durch die unteren Jagdbehörden in enger Abstimmung mit dem Land ermöglicht werden könnten, sofern das vor Ort gewollt ist. Das NLTPräsidium hat diese Linie bestätigt und mit Blick auf die Einzelgenehmigung konkretisiert;der NLT setzt sich für Optionsmodell ein.

Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desNiedersächsischen Grundsteuergesetzes in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.Mit dem Gesetz ist vorgesehen, noch vor der normierten Evaluation zum 31. Dezember2027 Billigkeitsmaßnahmen für besonders gelagerte Härtefälle zu regeln. Hierbei geht esim Einzelnen um

  1. Resthöfe mit ungenutzten Nebengebäuden,
  2. bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Grundvermögen und
  3. Grundstücke, die zur Ausübung des Sports einer öffentlichen Institution für gemeinnützige Zwecke zur Nutzung überlassen werden.

Die Härtefälle, für die eine Ausnahme von der uneingeschränkten Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes gemacht werden können, sollen mit dem Gesetzentwurfals Regelbeispiele definiert werden. Für die Anwendung ist somit eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde oder Stadt als Steuergläubigerin erforderlich. Sowohl wegen der kommunalpolitischen Diskussionen als auch mit Blick auf den zu erwartenden Aufwand hattendie gemeindlichen Spitzenverbände entsprechende Regelungen äußerst kritisch angesehen. Diese Haltung wurde nach Beratungen in den Gremien auch vom NiedersächsischenLandkreistag mitgetragen.

Kostenausgleich für Inklusive Schulen

Nach dem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Inklusionskostenerstattungim Sekundarbereich II und den Berufsbildenden Schulen hatten die kommunalen Spitzenverbände das Niedersächsische Kultusministerium aufgefordert, zeitnah gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. (Das Urteil ist in der Verbandszeitschrift NLT Information, Ausgabe 1/2026 dargestellt, siehe S. 8). Eine Antwort steht aus, das Kultusministerium hat allerdingsim Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag unteranderem mitgeteilt, für das Jahr 2026 könne die Auszahlung der pauschalierten Leistungnach dem bisherigen Verteilungsschlüssel erfolgen. Das haben die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 15. April 2026 kritisiert.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Sollte das Land nunmehr keine rückwirkende Rechtsänderung zum 1.1.2026 vorsehen, bei der alle in Rede stehenden Schulen in den Kostenausgleich einbezogen werden, müssten wir unseren Mitgliedern empfehlen, gegen die wohlim Mai des Jahres zu erwartenden Bescheide Rechtsmittel einzulegen und ggf. den Klageweg zu beschreiten, um auch für ihre Aufwendungen im Bereich des Sekundarbereichs IIund der Berufsbildenden Schulen einen Kostenausgleich zu erhalten.“ Weiter wird darum gebeten, zeitnah zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen und eine Kostenberechnungzur Grundlage eines geänderten gesetzlichen Kostenausgleichs zu machen.

Deutschlandticket: Verkehrsministerkonferenz beschließt Preisindex

Die Verkehrsministerkonferenz vom 25./26. März 2026 hat die Entwicklung eines Preisindexbeschlossen, anhand dessen künftig der Preis des Deutschlandtickets erstmalig ab 1. Januar 2027 fortgeschrieben werden soll. Zur Erarbeitung zur Preisindexes war eine Projektgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder gebildet worden, in der auch die Verkehrsverbände und die kommunalen Spitzenverbände mitgewirkt haben. Einige Elementedes Preisindexes wurden allerdings gegen den ausdrücklichen Widerspruch der kommunalen Spitzenverbände und der Branche festgelegt.

Für den Preisindex wurde eine „branchentypische Gewichtung“ der einzelnen Kostenkategorien für SPNV und ÖPNV vorgenommen und zu einem „Gesamt-Kostenindex“ zusammengeführt. Dabei konnte von den kommunalen Spitzenverbänden und der Verkehrsbranche erreicht werden, dass die Entwicklung der jeweiligen Teil-Indizes „jahresscharf“ einfließtund nicht über drei oder gar fünf Jahre gemittelt wird. Zudem gibt es einen „Wertfaktor“. Umdie fehlende Dynamisierung der Ausgleichsmittel von Bund und Ländern (Deckelung aufdrei Milliarden Euro pro Jahr) zu kompensieren, muss der Preis des Deutschlandtickets stärker steigen als die ÖPNV-spezifische Entwicklung der Kosten. Dies war eine zentrale Forderung der kommunalen Seite und der Branche. Nach dem Willen von Bund und Ländernsoll daneben allerdings auch ein „Dämpfungsfaktor“ zu tragen kommen, der den Wertfaktorabschwächt und preissenkend wirkt. Kommunale Spitzenverbände und Verkehrsbranchehatten diesen Faktor nachdrücklich abgelehnt, da er im Widerspruch steht zu einer auskömmlichen Finanzierung.

Ko-Pionier-Preis 2026: Nachnutzung kommunaler Lösungen

Mit dem Ko-Pionier-Preis werden Verwaltungen geehrt, die bestehende Ansätze andererKommunen erfolgreich adaptieren und nachnutzen. Prozesse müssen nicht immer komplettneu gestaltet werden. Verwaltungen, die bewährte Ansätze anderer übernehmen und anpassen, tragen ebenso wesentlich zu funktionierenden Abläufen bei wie diejenigen, diediese Lösungen ursprünglich entwickelt haben. Unter der Schirmherrschaft der FITKO, derBund-Länder-Organisation zu Koordinierung der Verwaltungsdigitalisierung, ehrt der Ko-Pionier-Preis daher diejenigen, die erfolgreiche Ansätze anderer Kommunen nachnutzen, weiterentwickeln und in ihre eigenen Strukturen übertragen.

Eine Jury, der auch der Deutsche Landkreistag angehört, zeichnet Verwaltungen aus, dieLösungen aus anderen Verwaltungen übernommen haben und aufzeigen, wie diese beiihnen Anwendung finden. Ziel ist es, die Nachnutzung von Ideen zu fördern. Der Ko-PionierPreis wird auf dem KGSt-Forum vom 16. bis 18. September 2026 in Leipzig vergeben. DieBewerbungsfrist endet am 15. Juli 2026. Weitere Details und die Möglichkeit zur Bewerbungsind zu finden auf der Webseite www.reform-staat.org/experiments/ko-pionier-preis/.

Der Ko-Pionier-Preis wird in folgenden Kategorien vergeben: Digitalisierung der Verwaltung,Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Offene Standards und Open Source, Govdigital-Sonderpreis. Für die Chance auf Auszeichnung müssen die nachgenutzten Lösungen folgendeKriterien erfüllen: Skalierbarkeit, Eignung für den öffentlichen Sektor, Innovationskraft,Nachhaltigkeit. Darüber hinaus wird der Publikumspreis „Nachnutzung der Herzen“ vergeben. Diese Kategorie gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anerkennung für Verwaltungenauszudrücken, die durch die erfolgreiche Nachnutzung und Implementierung von Projektenaus anderen Verwaltungen besonders beeindruckt haben. Der Preisträger wird durch eineöffentliche Abstimmung aus einer definierten Gruppe der sich bewerbenden Verwaltungenermittelt.

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Treibstoffpreise: Einsatz privater Autos fair entschädigen

Die steigenden Preise für Benzin und Diesel belasten zahlreiche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und viele ehrenamtlich Aktive, die wichtige Aufgaben gegen Reisekostenentschädigung wahrnehmen, im besonderen Maße. Sie sind gerade in den ländlichen Räumenvielfach auf ihr privates Fahrzeug angewiesen. „Wer im Außendienst sein eigenes Auto einsetzt, muss einen fairen Ausgleich bekommen. Die Pauschale von 38 Cent pro Kilometerdeckt die Kosten nicht mehr ab. Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Reisekostenverordnung anzupassen, und die Wegstreckenentschädigung mindestens temporär zu erhöhen“, so Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des NiedersächsischenLandkreistages, in einer Pressemitteilung am Mittwoch.

Viele Mitarbeitende im Außendienst, beispielsweise in der Lebensmittelkontrolle, in den Jugend- und Gesundheitsämtern, Tierärztinnen und Tierärzte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, setzen zur Erledigung der Aufgaben der Verwaltungen ihre privaten Fahrzeugeein. „Es trifft vor allem den ländlichen Raum. Die Entfernungen sind groß, der ÖPNV istselten eine ausreichende Alternative. Die Anschaffung zusätzlicher Dienstfahrzeuge ist esoftmals auch nicht. Die Erhöhung der Wegstreckentschädigung ist die richtige Lösung“,machte Schwind deutlich.

Auch Ehrenamtliche, die sich für ihre Kommunen und das Gemeinwohl engagieren und ihrprivates Fahrzeug einsetzen, sind von steigenden Kosten an der Zapfsäule und in denWerkstätten betroffen. „Wer nicht nur seine Zeit und Kraft, sondern noch zunehmend eigenes Geld im Ehrenamt einbringen muss, kommt irgendwann an seine Grenzen“, soSchwind. Auch deshalb sei die Anpassung des Reisekostenrechts richtig und wichtig. „Dievom Bund versprochene Steuersenkung für zwei Monate wird das Problem nicht lösen, zumal auch die Werkstattkosten weiter rasant gestiegen sind. Die Landesregierung muss dasReisekostenrecht schnell anpassen“, so Schwind abschließend.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses zur Entlastung

Der Koalitionsausschuss der Spitzen von CDU/CSU und SPD hat am 12. April 2026 in Berlingetagt. Vor dem Hintergrund „aktueller Krisen in der Welt“ seien wichtige Entscheidungenfür Reformen und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft getroffenworden. Die unmittelbare Reduzierung der Spritpreise stand dabei im Mittelpunkt der Beratungen. Vorgesehen ist zunächst ein „Energiesofortprogramm“, das eine Senkung der Energiesteuer bei Diesel und Benzin um jeweils etwa 17 Cent brutto pro Liter begrenzt auf zweiMonate vorsieht. Langfristig soll das Energieangebot ausgeweitet werden, um Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren.

​Als zweiter Beschlusspunkt ist eine Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerdadurch vorgesehen, dass Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglicht werden soll, eine steuerund abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Angekündigt wirdzudem zum 1. Januar 2027 eine große Reform der Einkommenssteuer. Weitere Vorschlägebetreffen die Stärkung der Automobilindustrie. Schließlich wird in einem letzten Beschlussteil die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zeitnah mit einem entsprechendenGesetzentwurf zum 29. April 2026 angekündigt. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. Grundlage seien die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.

Mit Blick auf die Eröffnung einer 1.000 Euro Entlastungszahlung durch die Arbeitgeberknüpft die Koalition an die sogenannte Inflationsausgleichsprämie im Zuge der durch denUkraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im Jahr 2022 an. Auswirkungen der für den 1. Januar 2027 angekündigten großen Reform der Einkommenssteuer auf die kommunale Ebenesind derzeit nicht abschätzbar. In Bezug auf die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und den angekündigten Gesetzentwurf droht neben einer sehr starken Verkürzung vonBeteiligungsrechten insbesondere mit Blick auf die kommunalen Krankenhäuser angesichtsder vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit eine erneut erheblicheBelastung für die Landkreise.

Deutliche Kritik an Länder- und Kommunalentlastungsgesetz

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sehr kritisch zum Referentenentwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) Stellung genommen. Ersieht eine Altschuldenhilfe in Höhe von vier Mal 250 Millionen Euro pro Jahr, sowie erhöhteMittel für die finanzstarken Länder (4 x 400 Millionen Euro pro Jahr) und eine Entlastung beiden ostdeutschen Ländern (4 x 350 Millionen Euro pro Jahr) vor. Unter anderem beanstanden die kommunalen Spitzenverbände die überaus kurze Anhörungsfrist, die vermutenNLT-Aktuell, Ausgabe 12 vom 17. April 2026, Seite 3lässt, dass vom Bundesfinanzministerium keine Anmerkungen zum Gesetzentwurf gewünscht sind und eher als lästig empfunden werden.

Auch inhaltlich wird der Gesetzentwurf, der lediglich die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD abarbeitet, kritisch gesehen. Der seit Unterzeichnung desKoalitionsvertrages dramatisch verschlechterten Situation der Kommunalfinanzen wird nochnicht einmal ansatzweise Rechnung getragen. Bereits das vorgesehene Volumen der Maßnahmen (4 x 1 Milliarde Euro pro Jahr) als auch ihre Strukturierung sind angesichts deraktuellen Defizitlage und der Höhe der kommunalen Kassenkreditbestände in keiner Weisegeeignet auf kommunaler Ebene für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Allein inden ersten drei Quartalen des Jahres 2025 ist der kommunale Kassenkreditbestand um+27,8 Prozent von 32,7 Milliarden Euro auf 41,8 Milliarden Euro gestiegen. Allein dieserZuwachs liegt zehnmal höher als das jährlich vorgesehene Gesamtentlastungsvolumen undin den kommenden Jahren ist mit noch deutlich dynamischeren Zuwächsen zu rechnen.

Vandalismus an Schulen: Aufruf zu mehr Rücksichtnahme

Schulleitungen und kommunale Schulträger schlagen Alarm: Nach mehreren erheblichenFällen von Vandalismus und Sachbeschädigung an Schulen riefen sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu mehr Verantwortung und Rücksichtnahme auf. „Wir appellierendringend, unsere Bildungsinfrastruktur nicht zu beschädigen oder zu zerstören. Vandalismus beeinträchtigt nicht nur den Unterricht, sondern schadet der gesamten Schulgemeinschaft – und letztlich auch der Allgemeinheit“, erklärte Matthias Aschern, Vorsitzender desSchulleitungsverbandes Niedersachsen in einer Pressemitteilung.

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages und derzeit Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände, betonte die Tragweite solcher Aktionen: „Wer Schuleigentum beschädigt, zerstört bewusst fremdes Eigentum undbegeht eine Straftat. Die Taten verursachen Schäden, Kosten und Verunsicherung. Wir verurteilen solche Handlungen entschieden.“ Zugleich warnten der Schulleitungsverband unddie kommunalen Spitzenverbände vor einer Veröffentlichung, Verharmlosung oder Verbreitung in sozialen Medien: Entsprechende Aufrufe dürften nicht unterstützt werden. Auch dasLiken oder Teilen solcher Inhalte oder Aufrufe trage zur Nachahmung bei.

Schulleitungen und kommunale Schulträger wiesen zudem darauf hin, dass Vandalismuskonsequent geahndet wird – sowohl schulisch als auch rechtlich. Gleichzeitig setzten sieauf Einsicht und Verantwortungsbewusstsein. „Schulen sind Orte des Lernens und des respektvollen Miteinanders. Dieses Miteinander kann nur gelingen, wenn alle achtsam handelnund Verantwortung übernehmen“, erklärten die Beteiligten.

Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Die Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben Gesetzentwürfe zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) eingebracht. Die Anhörung im Innenausschuss des Landtages fand am 9. April 2026 statt. Die kommunalen Spitzenverbände habenin der Anhörung auf Grundlage ihrer schriftlichen Stellungnahme vorgetragen.

Mit Blick auf die Änderung des NKomVG haben die kommunalen hervorgehoben, dass fürden Gesetzentwurf keine Eilbedürftigkeit bestehe und eine sorgfältige Beratung erforderlichsei. Inhaltlich wurde Spitzenverbände unter anderem die verpflichtende Einführung einesJugendbeteiligungsgremiums kritisch bewertet. Zwar wird die Beteiligung von Kindern undJugendlichen ausdrücklich begrüßt, die konkrete Ausgestaltung geeigneter Beteiligungsformate sollte aber weiterhin vor Ort erfolgen.

Im Hinblick auf den Gesetzentwurf zur Änderung des NKWG wurde zudem hervorgehoben,dass eine zügige, zugleich sorgfältige Beratung erforderlich sei, um rechtzeitig vor den anstehenden Kommunalwahlen für klare und praxistaugliche Rahmenbedingungen zu sorgen.Hinsichtlich der vorgesehenen Regelungen zur Verfassungstreue im Kommunalwahlrechtwurde die Zielrichtung grundsätzlich unterstützt. Zugleich wurde betont, dass eine praktikable Umsetzung maßgeblich von einer frühzeitigen und verlässlichen Information der Kommunen durch den Verfassungsschutz sowie klaren Hinweisen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung abhänge.

Die vorgesehene Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 wurde aus grundsätzlichenErwägungen insbesondere für die anstehende Kommunalwahl abgelehnt. Maßgeblich sindrechtssystematische Bedenken im Hinblick auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger sowie die Anforderungen an die Wahrnehmung kommunaler Mandate. Weitere Kritikpunkte betreffen unter anderem die geplanten Änderungen beim Sitzzuteilungsverfahren.

Fachgespräch im Bundestag zu Kommunalfinanzen mit Verdener Landrat

Zwei Niedersachsen haben als Sachverständige bei einem Fachgespräch im DeutschenBundestag zum Thema „Kommunalfinanzen“ Stellung genommen. Landrat Peter Bohlmann(Landkreis Verden) und der Bürgermeister der Gemeinde Bissendorf, Guido Halfter, vertraten den Deutschen Landkreistag (DLT) beziehungsweise den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) in der Veranstaltung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 15. April 2026. Für die kommunalenNLT-Aktuell, Ausgabe 12 vom 17. April 2026, Seite 5Spitzenverbände waren zudem DLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Kay Ruge, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Christian Schuchardt sowie DStGB-Vize-Hauptgeschäftsführer Uwe Zimmermann geladen. Die Videoaufzeichnung ist abrufbar unterwww.bundestag.de/mediathek.

„Unbezahlbar und freiwillig“ – Niedersachsenpreis für Bürgerengagement

Der Wettbewerb „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „unbezahlbar & freiwillig“ geht in eine neue Runde. Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen,Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Die Bewerbung solltemöglichst über die Internetseite www.unbezahlbarundfreiwillig.de erfolgen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2026.

Mit dem Wettbewerb „unbezahlbar & freiwillig – Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“, initiiert von den Sparkassen in Niedersachsen, den VGH Versicherungen und derNiedersächsischen Landesregierung, sollen diejenigen unterstützt und geehrt werden, diesich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen. Er wird dieses Jahr bereits zum 23.Mal durchgeführt. Das Ehrenamt hat in Niedersachsen eine große Bedeutung: Rund dreiMillionen Menschen engagieren sich hier aktiv für ihre Mitmenschen und die Umwelt – imSport, in Hilfsorganisationen oder in sozialen Initiativen.

Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich lobendie Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 4.000 Euro dotiertist. Hierzu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 2. und 6. November 2026 der Wahldes NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen.

Terminhinweis: Kommunaltagung des Bundesinnenministeriums in Berlin

Das Bundesministerium des Innern (BMI) lädt für den 14. September 2026 in Berlin zurdritten BMI-Kommunaltagung ein. Die Tagung richtet sich in erster Linie an Bürgermeisterund Landräte. Mit Kommunalfragen befasste Praktikerinnen und Praktiker aus Verwaltung,Verbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind ebenfalls willkommen. Die Veranstaltung wird mit einer Rede von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eröffnet. Eine Keynote des Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Achim Brötel, ist ebenfallsTeil des Programms.

Die Kommunaltagung wird sich in verschiedenen Workshops, Diskussionsrunden und Vorträgen der Frage widmen, wie die Kommunen in ihrer Resilienz unterstützt werden können.Ein besonderer Fokus soll dabei auf dem Thema der zivilen Verteidigung liegen.

Die Teilnahme an der Tagung selbst ist kostenfrei. In begründeten Fällen können zudemauf Antrag Reise-/Hotelkosten von Teilnehmern aus den Kommunen übernommen werden.Informationen über die Tagung könne beim BMI angefordert werden per E-Mail an kommunaltagung@bmi.bund.de (Betreff: BMI-Kommunaltagung 2026).

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Kita-Betreuung: Land erhöht Finanzierungsanteil um 290 Millionen Euro

Nach intensiven Gesprächen haben sich das Land Niedersachsen und die kommunalenSpitzenverbände auf eine dauerhafte Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen geeinigt. Ab 2026 erhalten die Kommunen bis einschließlich 2031 jährlich zusätzlich 290 Millionen Euro. Damit können insbesondere gestiegene Personalkosten infolge vonInflation und Tarifsteigerungen besser ausgeglichen werden. Die Zusatzmittel sollen künftigan Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst angepasst werden und in einer dann neu gestalteten Finanzhilfe aufgehen. Ziel ist es, die Finanzhilfe schneller und unbürokratischerbereitzustellen – ohne Abstriche bei der Qualität der Betreuung.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände die Einigung am 7. April 2026 in Hannover vorgestellt. Ministerpräsident Olaf Lieserklärte: „Mit dieser Einigung schaffen wir Planungssicherheit für die Kommunen und Träger. Niemand kann gute Kitas betreiben, wenn steigende Tarifabschlüsse Jahr für Jahr neueFinanzierungslücken reißen. Deshalb lassen wir die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht allein und koppeln die Finanzhilfe künftig verlässlich an die Tarife. Das entlastetdie Kommunen spürbar, sichert gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und sorgt dafür,dass Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht vom Kassenstand vor Ort abhängt. DieKommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie – und sie müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben vor Ort verlässlich erfüllen können.“

Kultusministerin Julia Willie Hamburg fügte hinzu: „Mit der Vereinbarung stärken und sichernwir die Finanzierung der frühkindlichen Bildung nachhaltig und unterstützen die kommunaleEbene bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der frühkindlichen Bildung erheblich. Durch dieFinanzhilfe für gutes Fachpersonal sorgen wir zugleich für eine hohe Bildungsqualität, dieauch finanziell hinterlegt ist. Dieses gute Ergebnis kommt so allen Familien zugute und istAusdruck des gemeinsamen Bemühens aller staatlichen Ebenen, Verantwortung für guteBildungsangebote bereits im frühkindlichen Alter zu übernehmen.“

Landrat Sven Ambrosy, Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages, erklärte:„Die jetzt getroffene Verständigung ist sehr zu begrüßen. Zudem ist eine deutliche Entbürokratisierung der Finanzhilfeabrechnung überfällig. Insofern sind wir der NiedersächsischenKultusministerin für das Signal dankbar, gemeinsam nach einem Weg zu suchen, die Abrechnung der Finanzhilfe ab dem Kita-Jahr 2027/2028 spürbar zu vereinfachen. Dadurchließen sich bei den Kita-Trägern wie auch bei den Regionalen Landesämtern für Schule undBildung als Bewilligungsstellen erheblicher Verwaltungsaufwand einsparen und eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten. Auch das hilft uns Kommunen.“

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen – Kassenstatistik 2025

Vom Statistischen Bundesamt sind die Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik für dasJahr 2025 zur Verfügung gestellt worden. Das Ergebnis weist ein Defizit der gesamten kommunalen Ebene (Kernhaushalte) in Höhe von -29,361 Milliarden Euro aus. Die Steuern nahmen mit +3,4 Prozent wieder etwas stärker zu. Insgesamt wuchsen die Einnahmen etwasstärker als im Vorjahr um +3,9 Prozent. Die Ausgaben nahmen deutlich schwächer zu alsim Vorjahr (+8,8 Prozent), aber immer noch dynamischer als die Einnahmen um +5,1 Prozent. Der Zuwachs der Ausgaben für soziale Leistungen lag bei +6 Prozent. Überaus hoheDynamiken weisen weiterhin die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII mit+8,8 Prozent sowie die Ausgaben der Eingliederungshilfe nach SGB IX mit +11,2 Prozentauf. Der Zuwachs beim Personalaufwand lag mit +6,5 Prozent ebenfalls weiterhin rechthoch. Der laufende Sachaufwand und die Sachinvestitionen wiesen mit +3,8 Prozent beziehungsweise +3,0 Prozent ein deutlich niedrigeres Plus auf.

Die Landkreise schlossen 2025 mit einem weiterhin überaus hohen Defizit von -5,355 Milliarden Euro ab. Gegenüber dem Vorjahr sank das Defizit um -484 Millionen Euro. Die Personalausgaben der Landkreise nahmen um +6 Prozent zu. Die Ausgaben des laufendenSachaufwands wuchsen um +3,7 Prozent. Die Ausgaben für soziale Leistungen stiegen beiden Landkreisen um +5,8 Prozent. Die KdU der Landkreise nahmen leicht um -0,9 Prozentab, während sie bei den kreisfreien Städten um -1,7 Prozent stärker abnahmen. Insgesamtnahmen die KdU-Ausgaben um -1,2 Prozent ab. Die Ausgaben beim Asylbewerberleistungsgesetz nahmen bei den Landkreisen um -11,5 Prozent ab. Schwächer sanken sie beiden kreisfreien Städten (-8,8 Prozent). In der Gesamtschau sanken die kommunalen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um -10,9 Prozent.

Eine hohe Dynamik weist unverändert die Eingliederungshilfe auf (+11,2 Prozent), wobeidie Abweichungen zwischen den Ebenen weiterhin marginal sind. Eine im Vorjahresvergleich (+17,1 Prozent) deutlich schwächere, wenngleich ebenfalls noch überaus hohe nochNLT-Aktuell, Ausgabe 11 vom 9. April 2026, Seite 3höhere Dynamik ist bei den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit +8,8 Prozent zu verzeichnen. Bei den Landkreisen betragen die Zuwachsraten +9,1 Prozent (Vorjahr: +17,6Prozent).

In einer länderweisen Betrachtung weisen die Landkreise in 12 von 13 Ländern negativeFinanzierungsalden aus. Ein Überschuss in Sachsen-Anhalt resultiert aus einmaligenKreisumlagezuwächsen bei einzelnen Landkreisen sowie aus auf das vierte Quartal 2025vorgezogene Zuweisungen des Landes. Das höchste absolute Defizit weisen erneut dieLandkreise in Niedersachsen mit -1,393 Milliarden Euro auf, gefolgt von Hessen (-801 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (-793 Millionen Euro).

Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der imKoalitionsvertrag zugesagten Altschuldenhilfe, erhöhter Mittel für die finanzstarken Ländersowie einer Entlastung bei den ostdeutschen Ländern zugesandt. Damit wird ein im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigtes Vorhaben aufgegriffen. Dort heißtes: „Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunendurch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zurHälfte beteiligen. Der Bund wird für den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten.“

Nach dem Referentenentwurf unterstützt der Bund von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastungihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen. Die Mittel werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 gewährt. Die zu berücksichtigenden kommunalen Schuldenbestände eines Landes setzen sich zusammen aus dem Bestand übermäßiger Liquiditätskredite der Gemeinden und Gemeindeverbände eines Landes, sowie gegebenenfalls bei demLand noch bestehende Entschuldungsvolumina aus einem bereits durchgeführten Entschuldungsprogramm – jeweils zum Stichtag 31. Dezember 2024; als übermäßig gelten Liquiditätskredite einer Kommune, wenn diese einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohnerüberschreiten. Betragsmäßig ist für Niedersachsen ein Anteil von knapp 23 Millionen Eurovorgesehen.

Aus niedersächsischer Sicht ist der Entwurf kritisch zu hinterfragen. Der Bund gewährt denLändern für vier Jahre jeweils rund eine Milliarde Euro für Altschulden, finanzstarke Länderund die ostdeutschen Länder. Hiervon soll Niedersachsen lediglich knapp 23 Millionen EuroNLT-Aktuell, Ausgabe 11 vom 9. April 2026, Seite 4jährlich von der Altschuldenhilfe erhalten. Der größte Anteil entfällt hingegen auf die finanzstarken (jährlich 400 Millionen Euro) und die ostdeutschen Bundesländer (jährlich rund 350Millionen Euro). Bei einer Verteilung von einer Milliarde Euro nach dem Königsteiner Schlüssel wären auf Niedersachsen hingegen jährlich rund 94 Millionen Euro entfallen. DieseSchieflage in der Verteilung hat der Niedersächsische Landkreistag in seiner Stellungnahmegegenüber dem Deutschen Landkreistag deutlich kritisiert.

Deutscher Landkreistag kritisiert Klingbeils Finanzspritze

​Der Deutsche Landkreistag (DLT) kritisiert die geplante Finanzspritze von FinanzministerLars Klingbeil für Länder und Kommunen als unzureichend. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Kay Ruge: „Der vorliegende Gesetzentwurfwird der dramatischen Finanzlage der Kommunen in keinster Weise gerecht. Städte, Landkreise und Gemeinden brauchen jetzt eine schnelle und spürbare Unterstützung, die ihreHaushalte tatsächlich entlastet und ihre Handlungsfähigkeit vor Ort sichert. Dazu ist eineMilliarde Euro im Jahr deutlich zu wenig, buchstäblich der Tropfen auf den heißen Stein.“

Der DLT hält außerdem für offen, „ob die vorgesehenen Mittel überhaupt in ausreichendemUmfang bei der kommunalen Ebene ankommen“. „Notwendig wäre ein Ansatz, der dieakuten Defizite wirksam abfedert, die Kommunen unmittelbar stärkt und zugleich verhindert,dass sich die bestehenden Fehlentwicklungen bei der Finanzausstattung weiter verfestigen“, sagte Ruge. Der Bund sei verantwortlich dafür, „dass die Ausgaben bei Leistungsgesetzen im Sozialbereich ungebrochen auf immer neue Höhen steigen“. „Die Ausweitungenvon Ansprüchen insbesondere bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie behinderten Menschen, bei der Pflege, so wünschenswert sie im Einzelnen auch sein mögen,haben in der Summe ein kommunal nicht mehr zu tragendes Niveau erreicht“, so der DLTHauptgeschäftsführer.

Wolf: Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz wird der Wolfals jagdbare Tierart, entsprechend einer Forderung des Präsidiums des NiedersächsischenLandkreistages, in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das Gesetz ist am 2.April 2026 in Kraft getreten.

Rettungsdienst: Veränderungen im Rahmen der Notfallreform

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einem Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die geplanten massiven Veränderungen beim Rettungsdienst kritisiert. Insbesondere weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin,dass der Rettungsdienst eine zentrale Säule der Gefahrenabwehr sei, was die im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgesehene rein medizinbezogene Betrachtungaußer Acht lasse. Die Verbände fordern, sich bei der Reform auf das Schaffen einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Vergütung zu beschränken. Darüberhinausgehende Änderungen – insbesondere zusätzliche Qualitätsvorgaben oder einen eigenen Leistungsbereich„Rettungswesen“ im SGB V – lehnen sie mit Verweis auf weitreichende Folgen sowie diefehlende Regelungskompetenz des Bundes ab.

Das Antwortschreiben der Bundesgesundheitsministerin liegt nun vor. Darin folgt sie denArgumenten der kommunalen Spitzenverbände nicht. Vielmehr bleibt das Ministerium beiseiner grundsätzlichen Haltung und verweist darauf, dass die nötige Rechtssicherheit nurdurch die Etablierung eines eigenen Leistungsbereichs der medizinischen Notfallrettung ermöglicht werde. Die vorgesehenen verbindlichen bundesweiten Qualitätsvorgaben bezögensich auf die Konkretisierung des Leistungsanspruches, würden aber nicht in die Zuständigkeit für die Organisation des Rettungsdienstes oder in die Bedarfsplanung der Länder eingreifen. Nach neuesten Verlautbarungen des Ministeriums ist mit einer Kabinettsbefassungdes Gesetzentwurfs zur Notfallreform erst am 29. April 2026 zu rechnen.

Positionspapier der Allianz Alkoholprävention

Der Deutsche Landkreistag hat das Positionspapier der Allianz Alkoholprävention „Erforderliche Maßnahmen zur Senkung der negativen Folgen des Alkoholkonsums“ mitgezeichnet.Die Allianz Alkoholprävention ist ein breites Bündnis unterschiedlichster Fachorganisationenaus den Bereichen Suchthilfe, Medizin, Psychologie, Sozialer Arbeit und Ökonomie, die sichunter Federführung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) für bessere Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention einsetzen. Die Bundesvereinigung der KommunalenSpitzenverbände ist eine mit der DHS kooperierende Organisation. Das Positionspapier istunter folgendem Link abrufbar: https://link.nlt.de/77y0.

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Bundesrat ebnet Weg für praxistauglicheres Wolfsmanagement

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetzzugestimmt. Damit werde ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtsklarheit und zu einem sachgerechteren Umgang mit dem Wolf vollzogen, begrüßte der Deutsche Landkreistag (DLT)die Entscheidung in einer Pressemitteilung. DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte:„Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz ist richtig und überfällig. Wir haben diesenSchritt lange gefordert, weil der Wolf in vielen Landkreisen längst wieder heimisch gewordenist. Jetzt gibt es einen Rechtsrahmen, der auch den berechtigten Interessen der ländlichenRäume gerecht wird. Wichtig ist nun eine zügige Umsetzung; Landwirte, Tierhalter, Jägerund die gesamte ländliche Bevölkerung brauchen schnell Klarheit.“

Es sei richtig, dass der Bundesgesetzgeber ein wirksames Bestandsmanagement ermögliche und die Entnahme von sogenannten Problemwölfen erleichtere. Durch die regelmäßigeBejagung des Wolfes könne die Population wirksam reguliert werden, was auch einen teilweise heftigen gesellschaftlichen Konflikt befrieden werde. „Wir brauchen in Deutschlandein flächendeckendes, aktuelles und nachvollziehbares Monitoring“, so Brötel. Nur ein Bestandsmanagement, wie es auch bei anderen Tierarten selbstverständlich sei, ermöglicheeine differenzierte Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort und trage zur Minimierung von Konflikten bei.

Nun muss das Land das Bundesrecht umsetzen, damit in Niedersachsen ein regionalesBestandsmanagement und damit eine Bejagung unter Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes möglich wird. Der Niedersächsische Landkreistag wird sich weiter mit Nachdruck dafür gegenüber dem Land einsetzen.

Digitalpakt 2.0: Der Bund muss sich an seine Zusagen halten

Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisieren die offenbar kurzfristig geplanten Änderungen an der Vereinbarungdes Bundes mit den Ländern zum Digitalpakt 2.0, mit dem die digitale Ausstattung an Schulen mitfinanziert werden soll. Bund und Länder hatten im Dezember 2025 eine politischeEinigung zu dem Nachfolgeprogramm für den DigitalPakt Schule aus der Zeit der CoronaPandemie erzielt. Die Vereinbarung von Bund und Ländern sah bisher vor, dass der Digitalpakt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt. Das hatten die Kommunen auch ausdrücklich begrüßt. Jetzt hat der Bund das Startdatum offenbar ohne vorherige Rücksprache mitden Kommunen auf den 1. Januar 2026 verlegt.

Dazu erklären die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände ChristianSchuchardt (Deutscher Städtetag), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und Dr. AndréBerghegger (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Viele Kommunen haben im Vertrauen auf die Aussagen von Bund und Ländern bereits im Jahr 2025 Geld für die weitereDigitalisierung der Schulen ausgegeben. Wenn der Start des Digitalpakts 2.0 jetzt auf 2026verschoben wird, werden viele Städte, Landkreise und Gemeinden auf den hohen Kostenfür die Anschaffung von digitalen Geräten und IT-Infrastruktur sitzenbleiben, weil sie für2025 eben keine Mittel aus dem Digitalpakt bekommen. Das wäre angesichts der prekärenLage der kommunalen Haushalte ein weiterer Schlag und auch für das Verhältnis von Kommunen, Ländern und Bund ein schlechtes Signal.“

Problematisch ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände auch, dass die Förderlückezwischen erstem und zweitem Digitalpakt wächst, wenn der Bund das neue Programm erst2026 starten lässt. „Es war ohnehin ungünstig, dass es nach dem Auslaufen des erstenDigitalpakts ab Mai 2024 eine Förderlücke gab“, so Schuchardt, Dr. Ruge und Dr. Berghegger. Die Lücke könne jetzt auf mehr als anderthalb Jahre anwachsen. Dabei sei die Digitalisierung der Schulen in Zukunft eine Daueraufgabe, die dauerhaft finanziert werden müsse.

Integrationskurse: Kommunen fordern Rücknahme des Zulassungsstopps

Die Kommunalen Spitzenverbände im Bund und der Deutsche Volkshochschul-Verband fordern das Bundesinnenministerium auf, den Ausschluss freiwilliger Teilnehmerinnen undTeilnehmer von Integrationskursen unverzüglich zurückzunehmen. In einem gemeinsamenPositionspapier fordern die Verbände außerdem, das bisherige Ziel der Integrationskursebeizubehalten, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 zu vermitteln.

Dieses Sprachniveau ist nach Meinung von Expertinnen und Experten vor allem auch fürfunktionierende Kommunikation im Arbeitsleben unerlässlich. Die Verbände machen deutlich: Die rasche Integration zugewanderter Fach- und Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt gelingt nur, wenn die Menschen, die zu uns kommen, schnell die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben und eine qualifizierte Arbeit aufnehmen können, um nicht länger auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Das Positionspapier ist auf der Webseite desDeutschen Landkreistages abrufbar, Shortlink: https://link.nlt.de/xzv3.

Pakt für den ÖGD: Land stellt Finanzierung in Aussicht

Wegen der ausstehenden Anschlussfinanzierung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst(ÖGD) hat sich Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies schriftlich an BundeskanzlerMerz gewandt. Die Antwort liegt nun vor. Danach schließt Bundeskanzler Friedrich Merzeine weitere Finanzierung des Personals in den Gesundheitsämtern aus verfassungsrechtlichen Gründen aus. Im Rahmen des turnusgemäßen Jour fixe der kommunalen Spitzenverbände mit dem Niedersächsischen Sozialministerium (MS) erklärte Minister Andreas Philippi, dass sein Haus die politisch von Bund und Ländern forcierte personelle Verstärkungdes ÖGD weiterhin für notwendig erachte und daher eine Bereitstellung von Landesmittelnfür die Finanzierung zumindest eines Teils der zusätzlich geschaffenen Stellen in Aussichtstellt.

Der Niedersächsische Landkreistag hat gegenüber Minister Philippi auf die Dringlichkeit derEntscheidung über die Fortsetzung der Pakt-Mittel für die kommunalen Haushaltsplanungen2027 hingewiesen. Andernfalls drohten die zusätzlich im ÖGD geschaffenen Stellen aufgrund der desaströsen kommunalen Haushaltslage schleichend abgebaut zu werden. Angesichts der Bedeutung des ÖGD auch im Rahmen des Verteidigungs- und Zivilschutzessowie bei einem wieder auftretenden größeren Infektionsgeschehen sei dies nicht zu verantworten. Das Land stehe auch deswegen in der Pflicht, die zusätzlichen Stellen dauerhaftzu finanzieren.

Kommunaler Finanzausgleich 2026 – Berechnungsgrundlagen des LSN

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die feststehenden Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2025 mit den Grundbeträgen bekannt gegeben. Der kommunale Finanzausgleich beläuft sich danach unter Berücksichtigung einerSteuerverbundabrechnung von 175,4 Millionen Euro auf 6.119,1 Millionen Euro. Dies sindgut 600 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber den vorläufigen Grundbeträgen isthingegen ein Rückgang, um gut 50 Millionen Euro festzustellen.

Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben unter Einbeziehungder Finanzausgleichsumlage stieg auf 1.551,87 Euro (Vorjahr: 1.418,96 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben erhöhte sich auf 866,66 Euro (Vorjahr:689,20 Euro). Hintergrund bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen war neben der deutlichhöheren Zuweisungsmasse und dem durch Gesetzesänderung erhöhten Anteil an denSchlüsselzuweisungen ein weiterer Anstieg der Steuerkraftmesszahl in Niedersachsen insgesamt auf 11,57 Milliarden Euro für den Finanzausgleich 2026 (Vorjahr: 10,88 MilliardenEuro).

Der Durchschnitt der Soziallasten 2023/2024 stieg gegenüber dem Vorjahresdurchschnittdeutlich um 410 Millionen Euro auf 1.606,7 Millionen Euro an. Hintergrund dürfte neben derallgemeinen Entwicklung auch das Einstellen der Praxis überhöhter Abschläge durch dasLand im Bereich der Eingliederungshilfe sein.

Wegen der Änderung des kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2026, mit einerdeutlichen Absenkung sowohl des Erhöhungswertes für Soziallasten als auch für Fläche,sind die entsprechenden Einwohnererhöhungswerte gleichwohl deutlich gegenüber demVorjahr gesunken. Der Bedarfsansatz beträgt in Summe für den kommunalen Finanzausgleich unter Berücksichtigung des Achtjahresdurchschnitts bei der Einwohnerzahl10.815.818 (Vorjahr: 12.502.577). Dies bedeutet ein Absinken um rund 13,5 Prozent, wasder Hauptgrund für den starken Anstieg des Grundbetrages für die Schlüsselzuweisungenfür Kreisaufgaben ist.

Die Verschiebung zwischen Städten, Gemeinden und Landkreisen wird auch beim Vergleich des kommunalen Finanzausgleichs 2025 zu 2026 deutlich. So haben die kreisfreienStädte einen Anstieg des Finanzausgleichs um 27,7 Prozent, die kreisangehörigen Städteund Gemeinden um 13,3 Prozent und die Landkreise hingegen nur um 4,3 Prozent zu verzeichnen. Die Landkreise erhalten mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 106 Millionen Euro den geringsten Anteil an dem Gesamtzuwachs von über 600 Millionen Euro.

Um einen Vergleich mit dem kommunalen Finanzausgleich vor der Rechtsänderung zu erhalten, hat die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages das Innenministerium gebeten, eine komplette Probeberechnung für das Jahr 2026 nach altem und neuemRecht vorzulegen.

Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur in Kraft getreten

Das Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten. Mit dem KRITIS-Dachgesetz werdenbundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt. Das Gesetz ist für die Landkreise insofern von Interesse, als dassim Kreisgebiet relevante Betreiber kritischer Anlagen oder Erbringer kritischer Dienstleistungen – je nach Ausgestaltung der Schwellenwerte – in den Sektoren Gesundheitswesen undSiedlungsabfallentsorgung betroffen sein können.

Mit dem Gesetz werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischerInfrastrukturen um den physischen Schutz ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Darüber hinauslegt das Gesetz bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Dies können beispielsweise Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit umfassen. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von denzuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.

Der Bundesrat hat am 6. März 2026 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am29. Januar 2026 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Die Zustimmung war bis zur Sitzung unklar. Die Länder haben insbesondere den hohen Regelschwellenwert kritisiert, welcher bei 500.000 versorgten Einwohnern liegt. Damit blieben zahlreiche essentielle Infrastrukturen, insbesondere in den ländlichen Räumen, weiterhin nicht erfasst. Der Bundesrathatte sich für einen Schwellenwert von 150.000 versorgten Einwohner ausgesprochen.Stattdessen hat der Bund nun die Möglichkeit eingeräumt, weitere kritische Anlagen zu identifizieren, bei denen für die betroffene Dienstleistung eine Landesbehörde die zuständigeBehörde ist.

Kommunaler Zukunftspakt: Erstes Treffen

Der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode im Bund sieht einen kommunalenZukunftspakt vor, mit dem die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt undeine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vorgenommen werden soll. Ziel ist ferner einefaire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Diekommunale Aufgabenwahrnehmung soll angemessen ausgestattet werden und neue Verpflichtungen mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung einhergehen. AmNLT-Aktuell, Ausgabe 10 vom 1. April 2026, Seite 624. März 2026 fand ein erstes Treffen von Vertretern des Bundes, der Länder sowie derkommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Zukunftspaktes statt.

Der Deutsche Landkreistag war bei dem Treffen durch seinen Vizepräsidenten, LandratGötz Ulrich (Burgenlandkreis) vertreten. Vizepräsident Ulrich betonte in seinem Eröffnungsstatement die Erwartung der kommunalen Seite, dass insbesondere auch Fragen der kommunalen Finanzausstattung im Zentrum der Beratungen stehen müssten. Diese Forderungwurde auch von Vertretern der Länder und Abgeordneten des Bundestages unterstützt. Seitens des Bundes wurde klargestellt, dass dieser Themenbereich selbstverständlich im Rahmen des Zukunftspaktes behandelt werden solle, allerdings erst in einem zweiten Schritt.Um doppelte Prozesse zu vermeiden, wolle man zunächst die Ergebnisse des im Bundeskanzleramt angesiedelten Austauschformats unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zur ressourceneffizienten Ausgestaltung von Leistungsgesetzen abwarten.

Der Bund stellte sodann die weiteren Handlungsfelder, die bis zum Sommer im Zukunftspaktthematisiert werden sollen, vor. Dazu gehören die Bündelung von Verwaltungsleistungen,Förderverfahren, Experimentierklauseln und Reallabore sowie eine verbesserte Einbindungder Kommunen in das Gesetzgebungsverfahren. Im Sommer 2026 ist im Rahmen einerAbschlusssitzung vorgesehen, die Ergebnisse im Sinne einer „Agenda Kommunal“ zusammenzuführen und Vereinbarungen über weitere Umsetzungsschritte zu treffen.“

Urteil: Regelung zu deutschen Trassenentgelten ist europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 19. März 2026 die deutschen Regelungen zu Trassenentgelten als nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt. Betroffensind die Vorgaben des Eisenbahnregulierungsgesetzes und des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Urteil hat weitreichende Folgen und eswerden nicht eingeplante Kostensteigerungen in Milliardenhöhe bei regionalen Verkehrsbetreibern befürchtet. Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder (SKS-Schwimmbäder) gefördert. Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 MillionenEuro zur Verfügung. Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie deren typischebauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgereinrichtungen. Hierzu können Hallenbäder,NLT-Aktuell, Ausgabe 10 vom 1. April 2026, Seite 7Freibäder, Kombibäder oder Lehrschwimmbecken zählen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus; diese müssen nach Baufertigstellung energetische Standardserfüllen. Bei Freibädern sind Maßnahmen für eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung beziehungsweise zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien förderfähig.

Städte, Gemeinden und Landkreise können, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind,ihre Interessenbekundungen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau-,Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte,etwa Vereine, ist möglich. Weitere Informationen und den Projektaufruf sind auf der Internetseite des BBSR zu finden unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder.

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Land und Kommunen einigen sich bei Finanzierung EDV-Kosten der Schulen

Niedersachsen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Schulen: Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich auf ein Verfahren bei der Einführungvon Tablets an allgemeinbildenden Schulen, inklusive Finanzierung der dauerhaften Administration, geeinigt. Auch bei der Kostenbeteiligung des Landes für die gesamte schulischeSystembetreuung haben sich Land und Kommunen verständigt. Die Mittel für die Gesamtadministrationskosten im Rahmen der Digitalisierung, für die das Land den Kommunen derzeit jährlich elf Millionen Euro zahlt, werden ab 2027 mehr als verdoppelt. Das teilte dasKultusministerium am gestrigen Donnerstag in einer abgestimmten Pressemitteilung mit.

Zur Erinnerung: Ab kommendem Schuljahr stattet das Land alle Schülerinnen und Schüleran weiterführenden Schulen mit digitalen Endgeräten aus, in der Regel ab Jahrgang 7. Zugleich wird allen Lehrkräften ein Gerät zur Verfügung gestellt, unabhängig von Schulformund Jahrgang. Insgesamt plant Niedersachsen hierfür, bis 2031 rund 800 Millionen Eurounter anderem aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes indie Digitalisierung seiner Schulen zu investieren.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg betonte: „Die Digitalisierung unserer Schulen gelingtnur, wenn Land und Schulträger gemeinsam und konsequent zusammenarbeiten. Mit derEinigung auf die dauerhafte Finanzierung der Tablets sowie der IT-Administration haben wireinen entscheidenden Durchbruch erzielt.“ Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer desNiedersächsischen Landkreistages, sagte: „In intensiven Verhandlungen mit der Kultusministerin haben wir eine akzeptable Gesamtlösung zur Umsetzung des Tablet-Vorhabensdes Landes erreicht, die helfen soll, dass die Digitalisierung in unseren Schulen weiter vorankommt. Ein wesentlicher Punkt der Verständigung ist die Erhöhung der anteiligen Kostenerstattung des Landes für die gesamten EDV-Kosten in unseren Schulen. Der Betragsteigt von elf auf 42 Millionen Euro pro Jahr und wird künftig, anders als in der Vergangenheit, jährlich dynamisiert. Damit ist der Rahmen für ein gutes Zusammenwirken von Technikund Pädagogik in unseren Schulen gesetzt.“

Bündnis für bezahlbares Wohnen: Roadmap für die Praxis

Bauen in Niedersachsen soll spürbar einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Mitdem Abschlussbericht „Niedersachsen macht’s einfach – Niedersächsischer Weg zum erleichterten und kostengünstigen Bauen“ legte das Bündnis für bezahlbares Wohnen eineRoadmap für die Praxis vor. 40 Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Planung und Baupraxis haben gemeinsam Vorschläge erarbeitet, wie Wohnungsbauschneller realisiert und Kosten gesenkt werden können. Der „Niedersächsische Weg“ basiert auf vier zentralen Handlungsfeldern:

  • Basisstandards: Fokus auf das Wesentliche. Durch bewusstes Weglassen unnötigertechnischer Komplexität, einfachere Bauformen oder den Verzicht auf kostenintensiveElemente wie Tiefgaragen können Baukosten deutlich reduziert werden.
  • Optimierte Projektplanung: Kooperative Projektstrukturen und Best-Practice-Ansätze –etwa das „Hildesheimer Modell“ – zeigen, wie durch frühzeitige Zusammenarbeit vonBauherrschaft, Planung und Bauausführung effizienter gebaut werden kann.
  • Digitalisierung: Digitale Bauanträge sind in Niedersachsen bei 101 Bauaufsichtsbehörden bereits möglich. Digitale Planungsmethoden wie Building Information Modeling(BIM) und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sollen Planung und Bau weiter beschleunigen.
  • Zügige Verfahren: Mitteilungsverfahren, Genehmigungsfiktionen und die Nutzung neuerbundesrechtlicher Möglichkeiten sollen die Zeit bis zum Baubeginn deutlich verkürzen.

Niedersachsens Bauminister Grant Hendrik Tonne erklärte in einer Pressemitteilung: „Wirbrauchen mehr bezahlbaren Wohnraum – und wir müssen schneller dahin kommen. Niedersachsen zeigt, dass das geht. Wir haben Regeln vereinfacht, Verfahren digitalisiert undSpielräume geschaffen. Jetzt geht es darum, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Wenn wiruns auf das Wesentliche konzentrieren, unnötige Komplexität weglassen und frühzeitig zusammenarbeiten, können wir schneller bauen und Kosten spürbar senken.“

Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, undDr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sagten ineinem gemeinsamen Statement: „Bezahlbarer Wohnraum ist für Städte, (Samt-)Gemeindenund Landkreise ein zentrales Thema – nicht nur als Planungs- und Genehmigungsbehörden, sondern auch als Träger kommunaler Wohnungsunternehmen. Der Austausch und dieintensive Arbeit im Bündnis zeigen, wo wir gemeinsam ansetzen können und was bereitsmöglich ist, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Damit der NiedersächsischeWeg auch hier zur Erfolgsgeschichte wird, bleibt die praktische und finanzielle Unterstützung durch Bund und Land von großer Bedeutung.“

Bundesratsinitiative für bis zu 320 zusätzliche Kfz-Kennzeichen

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Hessen und Niedersachsen am 6. März 2026eine Entschließung gefasst, die sich dafür ausspricht, „zur Stärkung der regionalen Identität“auch für kleinere Städte und Gemeinden neue zusätzliche Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen. Hintergrund der Initiative ist der 2024 veröffentlichter Vorschlag von Prof. Ralf Borchert, auch für mittelgroße Städte ab 20.000 Einwohnern eigenständige Kfz-KennzeichenKürzel einzuführen, was bis zu 320 zusätzliche Unterscheidungszeichen bedeuten würde.

Begründet wurde der Vorschlag damit, dass die Bevölkerung einen Wunsch nach lokalerVerortung habe und dass das Autokennzeichen wichtig sei für das Stadtmarketing. Bereits2012 gab es eine Diskussion um die Wiederzulassung von sogenannten Alt-Kennzeichen.Seinerzeit ging es vor allem um die Wiederzulassung historischer Kennzeichen, die im Zugevon kommunalen Gebietsreformen und Kreisfusionen abgeschafft worden waren. Bei derjetzt gefassten Entschließung geht es um die Zulassung völlig neuer Kennzeichenkürzel.

Der DLT hatte die Bundesratsinitiative bereits im Vorfeld abgelehnt. Er hat darauf hingewiesen, dass Kfz-Kennzeichen keine Marketingfunktion haben. Vielmehr ordnen sie Fahrzeugeeiner Zulassungsbehörde zu und helfen bei Verkehrsverstößen oder strafrechtlichen Delikten bei der Ermittlung von Fahrzeugen und Fahrzeughaltern. Die zu erwartende Flut von biszu 320 neuen Buchstabenkombinationen mit drei Buchstaben dürfte das schnelle Erfasseneines unfallgegnerischen Kfz-Kennzeichens erschweren und damit die Ermittlung und Verfolgung von Verkehrsdelikten beeinträchtigen. Der DLT wird sich in diesem Sinne weiter aufBundesebene positionieren. Ob, wann und in welcher Weise das Bundesverkehrsministerium die Bundesrats-Entschließung aufgreift, ist gesetzlich nicht geregelt.

Temporäre Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat sich andas Niedersächsische Finanzministerium (MF) gewandt und eine temporäre Erhöhung derWegstreckenentschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung angeregt. Zur Begründung weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass zahlreicheBeschäftigte im kommunalen Außendienst, zum Beispiel Lebensmittelkontrolleure, Tierärzte, Sozialarbeiter oder Mitarbeitende der Gesundheitsämter, für dienstliche Termine imländlichen Raum auf die Nutzung ihrer privaten Kraftfahrzeuge angewiesen sind. Angesichts der aktuell deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise erscheint die derzeitige Wegstreckenentschädigung von 38 Cent je Kilometer zunehmend nicht mehr als angemessen. DieVerbände bitten das MF daher um eine Initiative zur zumindest vorübergehenden Anpassung der Wegstreckenentschädigung.

Zusammensetzung des Präsidiums und der Fachausschüsse des NLT

Die 86. Landkreisversammlung hat am 12. März 2026 Ergänzungswahlen zu den Fachausschüssen des Niedersächsischen Landkreistages durchgeführt. Dabei wurden bestehende Vakanzen berücksichtigt. Zudem stehen im laufenden Jahr durch das Ausscheidenvon Personen aus dem Amt weitere Wechsel an. Soweit absehbar wurde bei den Ergänzungswahlen im Vorgriff bereits eine Nachfolge bestimmt. Die jeweils gültige Gremienbesetzung ist aktuell auf der Webseite des Niedersächsischen Landkreistages veröffentlicht,hier: https://www.nlt.de/ueber/organe-willensbildung/.

Die derzeitige Zusammensetzung des Präsidiums und der Fachausschüsse hier im Überblick:

  • Verfassungs- und Europaausschuss
  •  Finanzausschuss
  • Jugend- und Sozialausschuss
  • Gesundheitsausschuss
  • Digitalisierungs- und Organisationsausschuss
  • Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
  • Schul- und Kulturausschuss
  • Umweltausschuss
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Landkreisversammlung I: „Mehr kommunale Selbstverwaltung wagen!“

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sehen den Staat vor großenHerausforderungen – und sie sind entschlossen, zu seiner Sicherung und Zukunftsfähigkeitbeizutragen. „Mehr kommunale Selbstverwaltung wagen!“ lautet der Aufruf des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) an Bund und Land. Ein Positionspapier mit neun Forderungen und einem Appell im Kommunalwahljahr hat die Landkreisversammlung am Freitag, 13.März 2026, in Leer beschlossen. Es wurde im Beisein von 170 Gästen – darunter Ministerpräsident Olaf Lies, Mitglieder von Landesregierung und Landtag, der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Dr. Achim Brötel sowie Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltung und Verbänden – öffentlich präsentiert.

„Alle staatlichen Ebenen müssen Farbe bekennen. Was müssen wir tun, damit der Staathandlungsfähig und finanzierbar bleibt? Was können wir tun für eine Verwaltung, die verlässlich und modern ist, die den Menschen dient und die Ressourcen schont?“, so NLTPräsident Landrat Marco Prietz. „Besondere Sorge bereitet uns dabei der ungebremste Absturz der Kommunalfinanzen. So haben sich allein die Kassenkredite innerhalb von zweiJahren zum Ende 2025 auf 3,5 Milliarden Euro fast verdreifacht“, erläuterte Prietz die aktuelle Situation. „Daher ist unsere Kernforderung, dass das Land den Kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen sofort um mindestens eine Milliarde Euro erhöht.“

„Das ist keine abstrakte Diskussion, der dramatische Absturz der Kommunalfinanzen treibtuns in allen Landkreisen um und macht allen Landrätinnen und Landräten und unseren ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten große Sorgen. Hier müssen Land und Bund nunschnell und nachhaltig reagieren“, appellierte NLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy.

NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind führte aus: „Wir haben uns intensiv mit  denZukunftsherausforderungen in unserem Staat beschäftigt.Kernpunkte  unserer Forderungensind die Finanzlage, die Staatsmodernisierung und die Verwaltungsdigitalisierung. ZudemNLT-Aktuell, Ausgabe 8 vom 16. März 2026, Seite 2rufen wir die Menschen zum Engagement bei der Kommunalwahl und in  derkommunalen Selbstverwaltung vor Ort auf.“ Das Positionspapier ist auf derWebseite des NLT veröffentlich,hier: https://www.nlt.de/positionen/

​Landkreisversammlung II: Austausch mit CDU-Landeschef Lechner

Die dramatische Finanzlage der Kommunen und die notwendige Staatsmodernisierung waren Schwerpunkt des ersten Tages der Landkreisversammlung des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) in Leer. Die Jahreshauptversammlung des Verbandes startete amDonnerstag, 12. März 2026. Die Delegierten diskutierten zum Auftakt mit CDU-Landeschefund Oppositionsführer im Niedersächsischen Landtag Sebastian Lechner. Der CDU-Chefbot den Landkreisen einen „Kommunalpakt Niedersachsen“ an und erläuterte die Vorschläge seiner Fraktion.

„Wir stehen als Staat vor grundlegenden Veränderungen und Herausforderungen, die diekommunale Ebene massiv betreffen. Der Austausch mit Sebastian Lechner ist für uns Gelegenheit, uns als Landkreise zu positionieren und zu hören, welche Lösungen die Landespolitik bieten kann“, so NLT-Präsident Landrat Marco Prietz. Es gebe Gemeinsamkeiten beider Analyse der Lage und die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion zeigten in die richtigeRichtung, so Prietz: „Wir freuen uns über die deutlichen Worte von Sebastian Lechner zurfinanziellen Stärkung der Kommunen, zum Abbau von Bürokratie und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.“ Lechner bekräftigte in Leer die Forderungen seiner Fraktionvom Jahresbeginn, den Kommunalen Finanzausgleich um 750 Millionen Euro aufzustocken.„Das ist ein erster Schritt hin zur zusätzlichen Milliarde im Kommunalen Finanzausgleich,die von der gesamten kommunalen Familie als zwingend notwendig erachtet wird“, soPrietz. Lechner sprach sich zudem für ein sofortiges Bürokratie-Aufbaumoratorium aus.

„Klare Positionen gegenüber Landtag und Landesregierung sind das Markenzeichen desNLT als kommunaler Spitzenverband, unabhängig von Parteipolitik“, erläuterte NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy. „Als Landkreise sind wir den Menschen verpflichtet und ein Stabilitätsanker unserer Gesellschaft. Auf dieser Grundlage reden wir mit relevanten Akteurender Landespolitik. Da war der Austausch mit dem Oppositionsführer wertvoll“, ordneteAmbrosy ein.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende stellte sich den Fragen der Vertreterinnen und Vertreter derLandkreise und diskutierte mit ihnen, wie die Kommunen in Niedersachsen gestärkt werden können. Der Austausch mit Lechner schloss den ersten Tag der zweitägigen Jahreshauptversammlung ab.

Kommunalfinanzen I: Bund und Länder müssen Maßnahmen ergreifen

Die Finanzlage der Kommunen spitzt sich weiter dramatisch zu. Die kommunalen Haushaltebefinden sich flächendeckend in einer strukturellen Unterfinanzierung – mit gravierendenFolgen für Investitionen, Daseinsvorsorge und die Akzeptanz staatlichen Handelns vor Ort.Nach einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten am 5. März 2026 haben die kommunalenSpitzenverbände Bund und Länder erneut aufgefordert, umgehend zu handeln.

Die Präsidenten Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Dr.Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (DeutscherStädte- und Gemeindebund) sagten nach den Beratungen: „Unsere Haushalte kollabierenreihenweise. Wir müssen dringend runter mit den Ausgaben und der riesigen Kostendynamik. Ohne sofortiges Gegensteuern aus Berlin wird es nicht mehr gehen, weil die Haushaltekomplett aus dem Ruder laufen und bereits heute die Handlungsunfähigkeit droht: Bund undLänder müssen deshalb unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Rekorddefizit von über30 Milliarden Euro auszugleichen und den Kommunen wieder Luft zum Atmen und Gestalten zu verschaffen. Eine Möglichkeit wäre, den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer soschnell wie möglich und befristet um zehn Prozentpunkte anzuheben. Eine andere wäre,die Kosten für soziale Leistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen fairer zu verteilen. Wichtig ist, dass jetzt schnell etwas passiert.“

Die Kommunen seien zudem bereit, dazu auch ernsthafte Reformen in den sozialen Sicherungssystemen mitzutragen, damit den Menschen, die der Hilfe des Staates bedürfen, auchmorgen noch eine gute, angemessene und bezahlbare Versorgung geboten werden könne.Die kommunalen Defizite würden sich nicht von allein und auch nicht durch das erhoffteWirtschaftswachstum auflösen. Im Gegenteil: Ohne Hilfe von Bund und Ländern würden siewahrscheinlich schon in diesem Jahr auf mehr als 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen.Nachdem die Rücklagen der Kommunen vollständig aufgezehrt seien, drohe nun eine Explosion der Kassenkredite, eine Zins-Schulden-Spirale und ein weiterer Einbruch kommunaler Leistungen und der Investitionen in Schulen, Straßen und soziale Einrichtungen. Sokönne die kommunale Ebene als Rückgrat des Staates ihre Aufgaben nicht dauerhaft erfüllen. Das führe zu einem bedrohlichen Akzeptanzverlust bei der Bevölkerung und gefährdeunterm Strich die Demokratie.

Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass die Hauptursache in ungebremst steigenden Pflichtausgaben, insbesondere im Sozialbereich, verbunden mit Personal- und Sachkostensteigerungen liegen – ohne dass Kommunen auf die Dynamik maßgeblich Einflussnehmen könnten. Daher ginge es aus kommunaler Sicht nicht nur darum, den Sozialstaattransparenter, digitaler und unbürokratischer zu machen, sondern auch darum, die exorbitanten Ausgaben und ihre viel zu hohe Dynamik zu begrenzen.

Kommunalfinanzen II: Vierteljahresstatistik für 2025 in Niedersachsen

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen mit Stand Ende des vierten Quartals 2025 zusammengestellt.Insgesamt ist festzustellen, dass die Finanzlage im Vorjahr vergleichbar schlecht wie imJahr 2024 gewesen ist, in dem die Kommunen ein Rekorddefizit erwirtschaftet hatten. Lediglich durch den Sondereffekt der Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Investitionspakt im November in Höhe von 400 Millionen Euro hat es Verbesserungen gegeben.

Die bereinigten Einzahlungen der Kommunen beliefen sich 2025 auf 35,78 Milliarden Euro(+5,3 Prozent), darunter befanden sich die bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 34,14 Milliarden Euro (+4,7 Prozent). Hauptgrund war ein deutlicher Anstieg der Steuereinnahmen mit Brutto +7,8 Prozent. Rückgänge gab es beim kommunalenFinanzausgleich (-1,7 Prozent) und nur moderate Steigerungen bei den sonstigen Transfereinzahlungen (+2,2 Prozent). Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stiegen deutlich um15,7 Prozent auf 1,85 Milliarden Euro an. Hintergrund war insbesondere eine deutliche Erhöhung der Investitionszuwendungen vom Land (+35,8 Prozent), die auf die Umsetzung desniedersächsischen Investitionspaktes zurückzuführen sein dürfte.

Die bereinigten Auszahlungen stiegen mit 3,8 Prozent auf 39,4 Milliarden Euro nur etwasgeringer an. Hauptursache waren die bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, die um 4,3 Prozent auf 33,8 Milliarden Euro anstiegen. Davon entfielen auf Personalauszahlungen neun Milliarden Euro (+5,8 Prozent), auf Sach- und Dienstleistungen 4,7Milliarden Euro (+5,1 Prozent) und auf Transferzahlungen 22 Milliarden Euro (+4,8 Prozent).

Bei den Transferzahlungen betrug der Anteil der Sozialen Leistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen insgesamt 11,7 Milliarden Euro (+4,2 Prozent). Davon entfielen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 2,5 Milliarden Euro(-3,2 Prozent) und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) 2,5 Milliarden Euro(+9,7 Prozent) sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf 3,6 Milliarden Euro (+7,9 Prozent).

Die Zinsauszahlung für Wertpapierschulden und Kredite erhöhten sich um 19,8 Prozent auf453,8 Millionen Euro. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stiegen um ein Prozent auf5,9 Milliarden Euro. Davon entfielen auf Baumaßnahmen 3,3 Milliarden Euro (+8,4 Prozent).

Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich erhöhten sich um fast 1,2 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2025. DieKassenkredite der Landkreise beim öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich haben sichNLT-Aktuell, Ausgabe 8 vom 16. März 2026, Seite 5auf knapp eine Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Die Wertpapierschulden und Kredite (Investitionsschulden) stiegen um 2,9 Milliarden Euro auf 19,3 Milliarden Euro an. Die Verschuldung insgesamt betrug am Ende des Berichtszeitraums 23 Milliarden Euro. Dies sind rund 4,2 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr.

Der Finanzierungssaldo der Kommunen belief sich im Jahre 2025 insgesamt auf -3.648 Millionen Euro und war somit um 350 Millionen Euro besser als im Vorjahr. Allerdings ist hieran die Zuweisung des Landes in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem niedersächsischenInvestitionspakt von Ende November zu erinnern. Ohne diese Zahlung wäre der Finanzierungssaldo leicht schlechter als im Vorjahr. Auf die Landkreise entfällt mit -1,4 MilliardenEuro ein Anteil von rund 39 Prozent des gesamten kommunalen Finanzierungssaldos.

Insgesamt stellt sich die Finanzlage in etwa genauso schlecht wie im Vorjahr dar, auch wennkeine neuen negativen Rekordzahlen zu vermelden sind. Trotz deutlich gestiegener Steuereinnahmen verharrt der negative Finanzierungssaldo – ohne Sondereffekte – in etwa aufdem Niveau des Jahres 2024. Besondere Sorge bereitet der rasante Anstieg der Kassenkredite, der sich gegenüber dem Vorjahr nochmals beschleunigt hat.

Tagesbildungsstätten – Transformationsprozess in freie Förderschulen GE

In den langwierigen und schwierigen Gesprächen mit der niedersächsischen Landesregierung über den Transformationsprozess der Tagesbildungsstätten in freie Förderschulen GEgab es zuletzt positive Signale des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK). Es werdemit Hochdruck an einer Lösung für die Finanzierung und das Personal gearbeitet. Ein Ergebnis wurde für das erste Quartal 2026 in Aussicht gestellt. Das Sozialministerium (MS)hat den Umsetzungsstand konkretisiert und eine Übergangsregelung im NiedersächsischenSchulgesetz angekündigt, mit der die Gewährung der Finanzhilfe vom Zeitpunkt der Genehmigung der „transformierten“ freien Förderschule GE sichergestellt werden soll. Die rechtliche Umsetzung soll im Rahmen der laufenden Schulgesetznovelle erfolgen.

Die Voraussetzungen für die Übernahme des Personals in den schulischen Betrieb sollenim Wege eines Erlasses geregelt werden. Als Lehrkräfte sollen Berufsgruppen mit einemBachelorabschluss und Berufserfahrung in einer Tagesbildungsstätte anerkannt werden.Weiteres Personal der Tagesbildungsstätten soll unter bestimmten Voraussetzungen alspädagogische Mitarbeitende unterrichtsbegleitend eingesetzt werden können, jedoch ohneÜbernahme von Unterrichtsverantwortung. Es soll aber möglich sein, dass pädagogischeKräfte in der Praxis eine eigene Klasse betreuen, sofern in der künftigen Förderschule GEstets mindestens eine vollwertige Lehrkraft tätig ist.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben nunmehr einen Änderungsvorschlag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes eingebracht. Dieser sieht vor, dass aus Tagesbildungsstätten hervorgehenden Ersatzschulen die Finanzhilfe ohne die dreijährige Wartefrist gewährt wird. Dies soll für alleTagesbildungsstätten gelten, die am 31. Juli 2026 bestehen und sich bis zum 31. Juli 2029in eine freie Förderschule GE umgewandelt haben. Die Regelung soll zum Beginn desneuen Schuljahres am 1. August 2026 in Kraft treten. Über die weiteren Finanzierungsbestandteile (Schulsachkosten und Eingliederungshilfe) entscheidet jeder örtliche Träger vorOrt als zuständiger Schulträger beziehungsweise Träger der Eingliederungshilfe selbst. Esist davon auszugehen, dass es unterschiedliche Vereinbarungen und damit für die neuenfreien Förderschulen keine einheitliche Vergütung/Finanzierung mehr geben wird.

Ohne Kenntnis darüber, welches Personal der Tagebildungsstätte vom MK anerkannt wirdund somit von der Finanzhilfe umfasst ist, können die betroffenen Landkreise sowie die Region Hannover derzeit noch keine konkreten Verhandlungen über die Beteiligung an denSchulrest-/Sachkosten im Rahmen der Schulträgerschaft für Förderschulen sowie als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe aufnehmen. Dafür wird der Erlass dringend benötigt.Das MK hat diesen für Anfang Mai 2026 angekündigt.

Veteranentag 2026: Unterstützungsangebote für Aktionen der Landkreise

Seit vergangenem Jahr findet auf Beschluss des Deutschen Bundestages jährlich ein Veteranentag statt. Der zweite Nationale Veteranentag ist für den 15. Juni 2026 geplant. Ergänzend zu der zentralen Veranstaltung in Berlin sollen auch wieder möglichst viele dezentraleAktionen auf kommunaler Ebene stattfinden. Dazu stellt das Bundesministerium der Verteidigung den Landkreisen Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Angeboten werden unter anderem

  • FAQ: Wissenswertes zur Kampagne 2026,
  • Ideenflyer: Sammlung von Aktionsideen zur Inspiration,
  • Basis-Kommunikationspaket Veteranentag: Styleguide, Bilddateien und Vorlagen,
  • Basis-Vorlagen für Instagram-Postings.

Die – laufend ergänzten – Unterlagen können über eine Webseite abgerufen werden. Derentsprechende Link und das Passwort sind den Kreisverwaltungen per NLT-Rundschreibenübermittelt.

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Wahlkreiszuschnitt: Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat dem Gesetzes zur Änderung des NiedersächsischenLandeswahlgesetzes am 3. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz tritt am Tag nach seinerVerkündung in Kraft. Anlass der Neuregelung war das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 16. Dezember 2024. Der Staatsgerichtshof hatte festgestellt, dass diebisherige Wahlkreiseinteilung gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt.Künftig darf die Abweichung von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis grundsätzlich höchstens ± 15 Prozent betragen. Der Gesetzgeber war verpflichtet, biszur Landtagswahl 2027 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

Für die Landkreise und die Region Hannover sind die Änderungen insbesondere im Hinblick auf die organisatorische Vorbereitung der Landtagswahl 2027 von Bedeutung. Diesbetrifft unter anderem die Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Anpassung von Informationsmaterialien sowie die organisatorische Umsetzung in der Wahlvorbereitung.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90 erhöht.Zahlreiche Wahlkreise wurden in ihrem Zuschnitt verändert; teilweise wurden Gemeindenoder Samtgemeinden anderen Wahlkreisen zugeordnet. Darüber hinaus wurden drei neueWahlkreise eingerichtet („Vechta-Süd“, „Rastede/Varel“ und „Nordhorn“), um insbesonderein Regionen mit überdurchschnittlichem Bevölkerungswachstum die verfassungsrechtlichgebotene Annäherung an den Landesdurchschnitt zu gewährleisten.

Neben der Wahlkreiseinteilung wurde auch das Verfahren zur Sitzverteilung angepasst. Andie Stelle des bisherigen d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens tritt künftig das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren), das bereits bei Bundestagswahlen und in zahlreichen Ländern Anwendung findet.

Tablets für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7

Seit August 2025 führen die kommunalen Spitzenverbände Gespräche mit dem Niedersächsischen Kultusministerium über die Rahmenbedingungen des landesweiten Programms zurAusstattung der Schülerinnen und Schüler ab Schuljahrgang 7 sowie aller Lehrkräfte mitdigitalen Endgeräten (Tablets) ab dem Schuljahr 2026/2027. Details beispielsweise zumfinanziellen Ausgleich für die kommunale Ebene sowie die Abgrenzung der Administrationbefinden sich in der Abstimmung. Die Bereitstellung der Geräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte startet im Laufe des ersten Schulhalbjahr 2026/2027.

Zunächst werden die Schülerinnen und Schüler der Schulen ausgestattet, die bereits miteiner 1:1-Ausstattung arbeiten. In einem nächsten Schritt werden die Schülerinnen undSchüler an den weiteren Schulen zum 1. Februar 2027 ausgestattet. Einvernehmen zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden besteht dahingehend, dass die Beschaffung der digitalen Endgeräte zentral durch das Land erfolgt. DieEndgeräte verbleiben im Eigentum des Landes und gehen nicht in das Eigentum der Schulträger über.

Die Bestellung, Ausgabe der Geräte an die Schülerinnen und Schüler und an die Lehrkräftesowie der Abschluss der Leihverträge wird federführend den jeweiligen Schulleitungen obliegen. Für die Schulen wird es noch vor den Osterferien Informationsveranstaltungen geben in denen die Schulleitungen über das Verfahren (Bestellprozess, Mobile Device Management, Ausleihe) sowie über weitere Unterstützungsangebote informiert werden.

Schutz landwirtschaftlicher Betriebe ja, Bürokratieaufbau nein

Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind wertvoll. Sie vor Spekulation zu schützen istrichtig. Dies soll bäuerliche Betriebe und Genehmigungsbehörden aber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Im Gegenteil sollten bestehende Verfahren vereinfacht oder gestrichen werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Darin sind sich Landkreise undLandwirtschaft einig. Die gemeinsame Verantwortung und beiderseitige Position zur geplanten Agrarstrukturreform des Landes war eines der Themen bei einem Spitzengespräch derLandwirtschaftskammer Niedersachsen und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT)am gestrigen Donnerstag. Mit dem jüngsten Treffen wird der regelmäßige Austausch beiderInstitutionen fortgesetzt.

Am Gespräch in der NLT-Geschäftsstelle nahmen für die Landwirtschaftskammer derenPräsident Gerhard Schwetje, Vizepräsident Manfred Tannen, Kammerdirektor Dr. BerndNLT-Aktuell, Ausgabe 7 vom 6. März 2026, Seite 3von Garmissen und Geschäftsbereichsleiter Dr. Vinzenz Bauer teil. Der NLT war durch Präsident Landrat Marco Prietz, Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy, HauptgeschäftsführerDr. Joachim Schwind, Geschäftsführer Dr. Lutz Mehlhorn sowie die zuständigen Referatsleitungen Alina Rauch und Thorsten Bludau vertreten. Die bewährte, gute Zusammenarbeitwird auch nach dem personellen Wechsel in der Geschäftsführung des NLT fortgesetzt.

Landwirtschaftskammer und Landkreise sind durch gemeinsame Zuständigkeiten und beiderseitige Interessen bei den Themen Boden, Wasser, Naturschutz, Entwicklung der ländlichen Räume, Klimaschutz und Veterinärwesen vielfach verbunden. Auf der Tagesordnungdes aktuellen Treffens standen neben der Agrarstrukturreform unter anderem die Novelledes Niedersächsischen Wassergesetzes und der Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes.

Einigkeit bestand beispielsweise auch bei der Bewertung des sogenannten Niedersächsischen Weges. Dieses Format der Zusammenarbeit der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände hat Fortschritte bei der Stärkung von Natur-, Arten- und Gewässerschutz gebracht. Zugleich besteht allerdings die Erwartung, dass die Landesregierung die vereinbarten Maßnahmen ausfinanziert und durch eine verlässliche Förderung – wie beispielsweiseüber eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz – absichert.

Katzenverordnung fair ausfinanzieren

In der Debatte über die geplante Katzenverordnung ist der Tierschutz ein wichtiges Anliegen, das aber fair finanziert werden muss. „Die Landkreise zahlen für die Unterbringung undVersorgung von tierschutzrechtlich fortgenommenen Tieren, auch Katzen, bereits seit Jahren stetig steigende Kosten an die Tierheime. Von Entlastung der kommunalen Haushaltekann daher keine Rede sein. Wir setzen uns vielmehr für eine ergänzende grundständigeFinanzierung der Tierheime durch das Land ein, die mit dem 20 Millionen Euro-Paket für dieTierheime auch erfolgt ist“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Dr. Joachim Schwind in einer Pressemitteilung am gestrigen Donnerstag.

Mit der Katzenverordnung sollen die ursprünglich gefahrenabwehrrechtlich geprägten Aufgaben und Kosten der Gemeinden, die in vielen Fällen örtliche Katzenverordnungen erlassen haben, nun auf die Veterinärbehörden der Landkreise verlagert werden. Nur die Freigänger-Katzen in den Blick zu nehmen, löst zudem das Problem nicht. Die verwildertenKatzen werden sich weiter unkontrolliert vermehren.

„Unsere Veterinärbehörden sind seit Jahrzehnten vom Land in erheblichem Maße unterfinanziert. Die Landesregierung hat uns mit dem Pakt für Kommunalinvestitionen zugesagt,NLT-Aktuell, Ausgabe 7 vom 6. März 2026, Seite 4die Veterinärbehörden von weiteren Belastungen möglichst freizuhalten. Wenn das Landeine Katzenverordnung erlassen will, muss es die zusätzlichen Belastungen der Kommunendaher vollständig und fair ausfinanzieren. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung,aber nicht für neue vom Land gewünschte Aufgaben ohne die Finanzmittel“, so Schwind.

Landkreistag gegen Schilder-Wirrwarr bei Kfz-Kennzeichen

„Wir brauchen keine neuen Regelungen für Kfz-Kennzeichen. Das Thema passt nicht in dieZeit“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Dr.Joachim Schwind in Reaktion auf Presseberichterstattung in dieser Woche. „Bei der Diskussion wird vergessen, dass es eine Identifikation mit dem Landkreis gibt, die regionaleGemeinschaft wird auch durch das Kreis-Kennzeichen ausgedrückt. Hier braucht es keineweitere Zersplitterung“, so Schwind weiter.

Der NLT-Hauptgeschäftsführer erklärte: „Wir haben andere Probleme. Diese angestrebteÄnderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung schafft nur neue Bürokratie und erschwertdie Ordnungsfunktion der Kennzeichen für Zulassungsstellen und Polizei. Das Kennzeichen-System funktioniert seit Jahrzehnten zuverlässig. Schon heute gibt es Spielräume.Historische Kennzeichen können schon jetzt wieder eingeführt werden.“

Weitere neue Kürzel ohne historischen Bezug würden das System vor allem unübersichtlicher machen, ein Wirrwarr erzeugen, ohne einen erkennbaren praktischen Nutzen zu bringen. Und natürlich führe ein anderes Kfz-Kennzeichnen nicht zu irgendwelchen regionalpolitischen Impulsen oder mehr Wirtschaftswachstum. „Wir brauchen auf Gemeinde- undKreisebene mehr Geldmittel für unsere kommunalen Aufgaben, nicht Anlässe für fruchtloseDiskussionen. Wir erwarten daher, dass Niedersachsen diesen Vorstoß im Bundesrat kritisch bewertet“, so Schwind.

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