NLT-Aktuell – Ausgabe 30

Anhörung zum Landeshaushalt 2024 und Haushaltsbegleitgesetz 2024 

Am 20. September 2023 fand im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt 2024 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2024 statt. Die kommunalen Spitzenverbände sahen den grundsätzlichen Bedarf einer neuen Priorisierung im Landeshaushalt. Während das Land seit 2022 Rekordüberschüsse einfahre und fest mit der Einhaltung der Schuldenbremse plane, rutschten die Kommunalfinanzen zunehmend ab. Änderungen im Gesamtfinanzgefüge seien daher dringend notwendig. Hierzu trugen sie insbesondere zu folgenden Punkten vor: 

a) Krankenhausfinanzierung
b) Breitbandausbau
c) Kita-Finanzierung
d) Schulischer Ganztag
e) Systembetreuung in Schulen 

Zusammenfassend stellten die Spitzenverbände fest, insgesamt führe die fehlende Ausfinanzierung gesamtstaatlich zu verantwortender Aufgaben die Kommunen in ein strukturelles Defizit, das sie durch Einsparungen allein nicht bewältigen könnten. Der eingeschlagene Weg führe mittelfristig dazu, dass Angebote der Daseinsvorsorge zurückgefahren statt erhalten würden. 

Zum konkreten Haushaltsplan 2024 des Landes (LT-Drs. 19/1900) gingen die kommunalen Spitzenverbände im Schwerpunkt auf die Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser ein. Begrüßt wurde, dass kurzfristige Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von zwei Milliarden Euro durch Verpflichtungsermächtigung bewilligt werden könnten. Dabei wurde allerdings die Gefahr gesehen, dass die kommunalen Krankenhausträger bei einem zeitnahen Baufortschritt in die Notwendigkeit der Zwischenfinanzierung geraten könnten, eil die Haushaltsmittel nur begrenzt in jährlichen Branchen zur Verfügung stünden. Im Übrigen wurde die zusätzliche kommunale Mitfinanzierung der Zuweisungen an das Sondervermögen in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich ab 2025 kritisch hinterfragt. 

Finanzstatusbericht (MF) und kommunaler Finanzbericht 

Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages nahmen die kommunalen Spitzenverbände zum Finanzstatusbericht des Finanzministeriums (MF) Stellung. Die kommunalen Spitzenverbände teilen die in dem Finanzbericht des MF geschilderten Entwicklungen ausdrücklich nicht. Sie sehen zum einen die deutlich positivere Tendenz der Finanzentwicklung des Landes gegenüber den Kommunen. Weiter kritisieren sie, dass das Land permanent seine Ausgaben durch eigene Gestaltung selbst massiv ausweitet, wie z.B. durch die extrem teure Einführung der Beitragsfreiheit in Kindergärten in der vergangenen Legislaturperiode und der jetzt vorgesehenen Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrerinnen und Lehrer mit jeweils jährlichen Haushaltsbelastungen in der vollen Jahreswirkung von dreistelligen Millionenbeträgen. 

Für die Kommunen und ihre notwendigen Aufgaben der Daseinsvorsorge stehe hingegen kein Geld mehr zur Verfügung. Finanziert würden die landespolitischen Zielsetzungen dabei seit Jahren auch durch die Kommunen, weil das Land seine Zuweisungen sowohl im Finanzausgleich als auch außerhalb in den vergangenen 30 Jahren um mehr als eine Milliarde jährlich ab 2024 gekürzt habe. Der kommunale Finanzausgleich sei auch aus diesem Grunde seit Jahren der niedrigste in allen 13 Flächenländern und liege mit 693 Euro je Einwohner um 270 Euro je Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt. Einzelheiten hierzu stehen im kommunalen Finanzbericht, der dem Niedersächsischen Landtag ebenfalls überreicht wurde. 

Schließlich fordern die kommunalen Spitzenverbände spätestens eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs, wenn es durch die Ergebnisse der Expertenkommission ab 2025 zu erheblichen interkommunalen Verschiebungen kommen sollte. 

Landkreise appellieren an Bund: Bewährtes Hilfesystem nicht zerschlagen 

Ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplantes Gesetz sorgt flächendeckend für große Unruhe bei Kommunen und Sozialverbänden in Niedersachsen. Vorgeblich um 900 Millionen Euro im Jahr einzusparen, soll die Zuständigkeit der Betreuung für unter 25-jährige Arbeitssuchende von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen übergehen. Was technisch klingt, zerschlägt in Wirklichkeit die bewährte vernetzte Hilfe für benachteiligte Jugendliche beim Übergang von Schule in den Beruf (vgl. bereits NLT-Aktuell 26/2023, S. 1). Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat am 18. September 2023 in einer Videokonferenz mit Staatssekretärin Leonie Gebers vom Bundesarbeitsministerium erneut dringlich an den Bund appelliert, das Vorhaben aufzugeben. 

„Der Schaden ist immens, ein Nutzen nicht zu erkennen. Deswegen lehnen alle, die sich mit der Thematik auskennen, dieses Vorhaben entschieden ab. In Niedersachsen würde ein seit 15 Jahren geknüpftes Netz zur Begleitung der besonders hilfebedürftigen Jugendlichen zerschnitten. Die Arbeitsagenturen können keine vergleichbar wirkungsvollen Angebote unterbreiten wie die Jobcenter. Die Maßnahmen der Jobcenter sind von längerer Dauer, ganzheitlicher und niedrigschwelliger. Sie müssen fortgeführt werden“, fordert der Präsident des NLT, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, in einer Pressemitteilung. 

„Eine fehlende Ausbildung oder Arbeitslosigkeit haben häufig etwas mit fehlender Schulbildung oder auch Sprachdefiziten zu tun, denen vorbeugend durch die kommunale Jugendhilfe und in den Schulen begegnet wird“, führte Landrat Peter Bohlmann, Vorsitzender des NLT-Jugend- und Sozialausschusses, Landkreis Verden aus. Daran müsse dann nahtlos die Arbeitsförderung u.a. in den kommunal verankerten Jobcentern anknüpfen. Wenn jetzt nach der Schule die Bundesagentur für die unter 25-Jährigen die Vermittlung und Förderung übernehmen solle, sei das gerade für die Betroffenen ein Betreuungsbruch und absolut schädlich. 

„Sinnvolle Maßnahmen wie Schuldner- und Suchtberatung ständen nicht mehr zur Verfügung“, stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer fest. „Der Bürgergeldbonus als Anreiz zur Teilnahme an bestimmten Maßnahmen entfiele. Das immer wieder betonte politische Ziel des Angebots von Leistungen aus einer Hand wird missachtet. Und wirkliche Einsparungen werden nicht erzielt, weil die finanziellen Lasten nur in das durch Beitragsgelder finanzierte System des SGB III verschoben werden. Langfristig drohen ,verlorene Jahre‘ bei den Hilfebedürftigen, die oftmals wieder zu den Jobcentern zurückkehren werden. Auch finanziell würde sich die beabsichtigte Maßnahme des Bundesgesetzgebers zu Lasten der Allgemeinheit auswirken“, so Meyer. 

Entwurf der Fachkräftestrategie der Fachkräfteinitiative Niedersachsen 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat in der Sitzung der Lenkungsgruppe der Fachkräfteinitiative Niedersachsen (FKI) am 12. September 2023 seine Überlegungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteinitiative in der Legislaturperiode 2022 bis 2027 weiter konkretisiert, einem Abgleich mit den Partnern unterzogen und der Schlussfassung zugesteuert. Der Aktualitätsbezug soll aus Sicht der Landesregierung und der Arbeitsmarktakteure neu eingeordnet werden. Ein berufs- und branchenspezifischer Schwerpunkt zeichnet sich aber ab. Als neue Handlungsfelder hat das Land unter anderem ausgemacht: 

  • Ausbildung zeitgemäß stärken, 
  • Weiterbildung zielgerichtet ausbauen, 
  • inländische Potentiale noch stärker nutzen, 
  • Zuwanderung, Anerkennung und Willkommenskultur gestalten, 
  • Arbeitsqualität, Arbeitskultur und Beschäftigungsfähigkeit sichern. 

Hinsichtlich der erfassten Branchen wird eine deutliche Ausweitung in den Blick genommen, die die bisherige berufsspezifische Betrachtung im Bereich IT, Gesundheits- und Erziehungsberufe deutlich erweitert auf den gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialpflegeberufe, den Bereich Energie und Klima, Handwerk, Tourismuslogistik und weitere; dies knüpft an den Koalitionsvertrag an. 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat gemeinsam mit weiteren Akteuren den Ansatz und die Neuausrichtung grundsätzlich positiv bewertet. Zur jüngsten Fassung hat der NLT aber insbesondere das Vorhaben einer zentralen Ausländerbehörde sowie die fehlende Ausrichtung gegen die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte kritisiert. 

Breitbandausbau: Vereinbarung des Wirtschaftsministeriums 

Mit E-Mail vom 18. Juli 2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) die niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover sowie die kreisfreien Städte darüber informiert, dass es keine weitere Landesförderung zur Kofinanzierung der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ geben wird. Zur Begründung verwies das MW auf die Ergebnisse der Haushaltsklausur der niedersächsischen Landesregierung und eine daraufhin erfolgte Umpriorisierung der Mittel. Dieser unangekündigte und nicht vorhersehbare Wegfall der Kofinanzierung des Breitbandausbaues wird durch den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) als massiver Vertrauensbruch und fatales Signal gewertet. 

Mit Pressemitteilung vom 13. September 2023 hat das MW nun mitgeteilt, dass es mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus in Niedersachsen unterzeichnet hat. Ziel ist es laut Pressemitteilung, die Breitbandversorgung zu verbessern, die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem Land zu intensivieren und den Ausbau in Niedersachsen weiter zu beschleunigen (zur Pressemitteilung: https://link.nlt.de/zq4k). 

Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle kann eine solche Absichtserklärung („Letter of Intent“, LOI) vor dem Hintergrund des geltenden Zuwendungs- und Vergaberechts grundsätzlich nicht ausreichen, um den Glasfaserausbau in Gebieten sicherzustellen, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht darstellbar ist. So ergibt sich auch aus dem LOI zwischen MW und Deutsche Glasfaser keine Verpflichtung zur Erschließung der bisher nicht oder unterversorgten Gebiete. 

Für Irritationen sorgt zudem, dass der LOI unter Ziffer 3b die Zusage des MW enthält, sich für eine möglichst unbürokratische Förderung einzusetzen und neue Fördermodelle für notwendig zu erachten, die als Ergänzung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau angesehen werden. Die Möglichkeit einer solchen ggf. angepassten Fortführung der Förderung wurde vom MW bisher stets verneint. 

Breitband- und Mobilfunkversorgung in ländlichen Räumen 

Im Jahr 2025 laufen die Nutzungsrechte für eine Reihe von Frequenzen für die Mobilfunknutzung aus. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Konsultationspapier vorgelegt. Danach beabsichtigt die BNetzA, aktuell auf ein Vergabeverfahren zu verzichten und die bestehenden Frequenznutzungsrechte vorübergehend bis Ende 2033 zu verlängern. Die Verlängerung soll mit Auflagen zur Stärkung des Wettbewerbs sowie mit Versorgungsauflagen kombiniert werden. 

Der Deutsche Landkreistag hat sich in der Vergangenheit stets dagegen ausgesprochen, bestehende Frequenznutzungsrechte schlicht zu verlängern. Diese Haltung war von der Sorge getragen, dass in diesem Rahmen weniger Möglichkeiten bestehen könnten, durch Auflagen die Versorgung der ländlichen Räume zu gewährleisten. 

Mit ihrem jetzt vorgelegten Konsultationspapier will die BNetzA zwar vorübergehend auf eine Vergabe verzichten, zugleich aber von der ihr durch die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, Versorgungsauflagen auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vorzusehen. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Durchführung einer Versteigerung mithin nicht mehr zwingend erforderlich. 

Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2024 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2024 beschlossen. Damit steigt der Regelbedarf für alleinlebende Volljährige im SGB II/SGB XII um 61 Euro auf 563 Euro. Darüber hinaus ist eine Fortschreibung der Werte für den persönlichen Schulbedarf vorgesehen. 

Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung (Mischindex) beträgt +9,07 Prozent. Dabei betrug die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise +10,6 Prozent, für die Nettolöhne und -gehälter betrug die Veränderungsrate hingegen +5,5 Prozent. Hinsichtlich der ergänzenden Fortschreibung ergibt sich eine Veränderungsrate von +9,9 Prozent. Die sich aus beiden Berechnungsschritten ergebende vergleichsweise hohe Fortschreibung geht auf die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zurück. Diese berücksichtigt die Preisentwicklung ausschließlich derjenigen Güter und Dienstleistungen, die für die Höhe der Regelbedarfe berücksichtigt worden sind. Aufgrund der hohen Preissteigerungsraten bei Lebensmitteln weist dieser spezielle Preisindex höhere Steigerungsraten auf als der deutlich mehr Güter und Dienstleistungen umfassende allgemeine Verbraucherpreisindex. 

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im Kalenderjahr 2024 im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. 

Durch diese Erhöhungen entstehen im SGB XII Mehraufwendungen von insgesamt rund 1,03 Milliarden Euro (rund 110 Millionen Euro in der Hilfe zum Lebensunterhalt, rund 920 Millionen Euro in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Für das SGB II wird mit Mehrausgaben i.H.v. ca. 3,49 Milliarden Euro gerechnet, wovon etwa 3,41 Milliarden Euro auf den Bund und rund 80 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Im Bereich des AsylbLG weist der Entwurf 268 Millionen Euro Mehrkosten für Länder und Kommunen aus. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, vorgesehener Termin ist der 20. Oktober 2023. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt bis zum 31. Oktober 2023. 

Abfrage zu Fahrradschutzstreifen außerorts 

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) ist an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) herangetreten und hat um Prüfung der Zulassung von Fahrrad-Schutzstreifen außerorts auf Nebenstrecken in Niedersachsen gebeten. Eine solche Bitte gab es bereits 2020. Die Jetzige erfolgte im Lichte eines aktuellen Erlasses des Landes Baden-Württemberg zu Schutzstreifen für den Radverkehr auf Außerorts-Straßen vom 26. Januar 2023. 

Erfreulicherweise hat das MW zugesagt, eine vertretbare straßenrechtliche Realisierung unter Einbindung des Niedersächsischen Radwegekonzepts 2026 zu prüfen, wenn eine Übersicht von Streckenabschnitten vorliegt, bei denen ein Bedarf an solchen Schutzstreifen aufgezeigt wird. Nachdem das MW bisher die Schutzstreifen außerorts auf Nebenstrecken kategorisch abgelehnt hat, ist nunmehr eine leichte Öffnung in der Haltung erkennbar. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages hat in dieser Angelegenheit eine Umfrage bei den Mitgliedern eingeleitet. 

Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben 

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags führt eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften durch. Mit dem Entwurf soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) ermächtigt werden, die für die Regulierung der Stromnetzentgelte maßgeblichen Festsetzungen selbst zu treffen. Die BNetzA würde damit auch die Möglichkeit zu einer Reform des Systems der Netzentgelte erhalten, durch die derzeit aufgrund hoher Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien mit hohen Netzentgelten konfrontieren Regionen entlastet werden könnten. 

Der Umwelt- und Planungsausschuss sowie der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Landkreistages haben sich mit dieser Problematik in ihren jüngsten Sitzungen befasst und gefordert, dass die besonders durch den Ausbau erneuerbarer Energien belasteten ländlichen Räume nicht länger auch die höchsten Netzentgelte leisten sollten. Sie haben die BNetzA zu einer Reform der Netzentgeltregulierung aufgefordert, die zu einer gerechteren Verteilung der mit dem durch die weiter voranschreitende Energiewende verbundenen Kosten des Netzausbaus führt. Als mögliche Lösungsansätze kommen insoweit – analog zur Regulierung der Netzentgelte für die Übertragungsnetze – ein bundesweit einheitliches Entgelt, aber auch eine bundesweite Wälzung der spezifischen, durch die Energiewende ausgelösten Netzkosten oder eine Beteiligung der Einspeiser an der Finanzierung der Netzinfrastrukturen in Betracht.