Der Kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen entspricht nicht mehr der Anforderung einer aufgabengerechten Finanzausstattung. Er verfehlt das verfassungsrechtliche Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das Finanzausgleichsgesetz weist eine schwerwiegende systematische Unwucht auf: Es leitet den Finanzbedarf von Kommunen bei der Berechnung von Gemeinde- und Kreisaufgaben einseitig aus deren Ausgaben ab, ohne die Einnahmen der Gemeindeebene zu berücksichtigen. Der hat den renommierten Ökonomen Prof. Dr. Lars P. Feld vom Walter Eucken Institut mit einem Gutachten beauftragt, das die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen analysiert. Es wurde am 29. August 2025 veröffentlicht und in der LandesPressekonferenz Niedersachsen vorgestellt.
Zur Anhörung zum Landeshaushalt 2026 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2026 im Niedersächsischen Landtag am 17. September 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ihren „19. Bericht zur Finanzlage der Kommunen in Niedersachsen“ vorgelegt, in dem auf die dramatische Verschlechterung der Kommunalfinanzen in Niedersachsen eingegangen und die Notwendigkeit zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation durch das Land belegt wird.
Hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen wird eine Erhöhung der Verbundquote – auch vor dem Hintergrund der Absicht zu einer Veränderung der Verteilung dieser Finanzmittel – gefordert. Gleichzeitig wird die Einhaltung des Konnexitätsprinzips für notwendig erachtet. Mit dem kommunalen Bericht wird insbesondere auf die Ausführungen des Niedersächsischen Finanzministeriums zur Finanzlage von Land und niedersächsischen Kommunen (siehe: www.mf.niedersachsen.de) reagiert.
Eine Politik des Machbaren statt immer wieder neuer Versprechungen, das ist die Forderung des auf der 84. Landkreisversammlung am 8. März 2024 verabschiedeten Positionspapiers zur Finanznot der Kommunen in Niedersachsen. Darin werden die unzureichende Finanzausstattung durch Bund und Land und die Zunahme staatlicher Aufgaben ohne entsprechende Mittel kritisiert. Darüber hinaus wird zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und Demokratie eine angemessene und gerechte Finanzierung der kommunalen Aufgaben gefordert.
Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Deshalb informieren Landesregierung und kommunale Spitzenverbände knapp ein Jahr vor dem Inkrafttreten gemeinsam, um wesentliche Fragen kompakt und verständlich für die Menschen zu beantworten. Dazu haben sie ein gut zweiseitiges Papier entwickelt.
