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Symbolbild Haushalt Finanzen

970 Millionen Euro stellt die neue Landesregierung als Unterstützung in der Energiepreiskrise zur Verfügung. Davon gehen 179 Millionen Euro an die Kommunen, um Kostensteigerungen in den Bereichen Schule und Kinderbetreuung zu begegnen. „Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in einem Bereich, in dem akute Hilfe nötig und der für die Zukunft entscheidend ist. Das ist gut und richtig“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer.

Rund 131 Millionen sind für die Kommunen als Schulträger vorgesehen, mit weiteren gut 47 Millionen Euro wird die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegen unterstützt. Verteilt werden die Mittel je nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der betreuten Kinder. Sie werden eingesetzt, um den Anstieg der Kosten für Energie und Verpflegung abzufedern.

„Die Landesregierung hält Wort und bringt innerhalb weniger Tage das Unterstützungspaket auf den Weg. Bemerkenswert ist auch, dass die Hilfe für die Kommunen als Pauschalzuweisung und ohne Verwendungsnachweis erfolgt. Das ist schnelle, unkomplizierte Hilfe die ankommt“, erklärt Meyer. Das sei vorbildlich für künftige Unterstützungsmaßnahmen, fügt er hinzu. Die Kommunen haben konkrete Erwartungen auch für den weiteren angekündigten Nachtragshaushalt, beispielsweise bei der Verwaltungsdigitalisierung.

Das Bürgergeld ist vorläufig gestoppt. Die vom Bundestag am 10. November beschlossene Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) hat im Bundesrat heute nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Das zustimmungspflichtige Gesetz kommt in den Vermittlungsausschuss. „Entscheidende Punkte wie die Erhöhung der Regelsätze sind unstrittig. Der Grundsatz ,Fördern und Fordern‘ darf aber nicht aufgegeben werden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer.

Meyer verweist auf Kritik an dem Gesetzesvorhaben, wie sie beispielsweise der Bundesrechnungshof, aber auch die Landkreise vorgetragen hatten. Insbesondere die vorgesehene sogenannte Karenzzeit wird kritisch bewertet. „Die deutliche Ausweitung der Vermögens- und Unterkunftskostengrenzen passen nicht in die Zeit, weil es derzeit wesentlich einfacher ist Arbeit zu finden als im vorletzten Jahrzehnt“, erläutert Landrat Peter Bohlmann, Sprecher der niedersächsischen Optionskommunen. „Im Ergebnis werden Wege aus der Arbeitslosigkeit eingeschränkt und in die Arbeitslosigkeit erleichtert. Es ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass aus dem Aufkommen unvermögender Steuerzahler vermögende Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld alimentiert werden“, so Bohlmann.

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Regionalisierte Steuerschätzung: Jährliches Plus prognostiziert

Das Niedersächsische Finanzministerium hat uns nunmehr zur regionalisierten Steuerschätzung auch die Einzelwerte für den Landeshaushalt übermittelt. Nach den Zahlen sollen die Einnahmen im Landeshaushalt im Jahr 2022 auf 33,9 Milliarden Euro steigen. Bis zum Jahr 2026 sollen die jährlichen Mehreinnahmen das Niveau insgesamt auf 37,4 Milliarden Euro erhöhen. Das Land hat dabei für sich selbst bereits die im Zusammenhang mit den derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuerrechtsänderungen zu erwartenden Steuerausfälle aufgenommen. Insoweit ist hierfür Vorsorge getroffen. Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung des Landes kann es mit jährlichen Mehreinnahmen von 1,8 bis 1,9 Milliarden Euro rechnen.

Die daraus resultierenden Veränderungen beim kommunalen Finanzausgleich sehen wie folgt aus: 

Soforthilfegesetz für Erdgas und Wärme: Aktueller Stand des Entwurfs

Der Deutsche Landkreistag hatte erneut die Gelegenheit, zum Entwurf eines Soforthilfegesetzes für Erdgas und Wärme Stellung zu nehmen. Gebeten wurde insbesondere um eine Klarstellung, dass die Kommunen mit ihren Einrichtungen ebenfalls von den Entlastungen profitieren.

Der Deutsche Landkreistag geht aktuell auf Grundlage des Entwurfs davon aus, dass die Kommunen von der Entlastung durch die Soforthilfe miterfasst sind. Nach § 1 Absatz 2 des Entwurfs soll der Begriff des Letztverbrauchers nach § 3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetztes gelten, der natürliche und juristische Personen erfasst, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Da nirgends öffentliche Gebäude ausdrücklich ausgeschlossen sind, dürften Kommunen als juristische Personen mit ihren Gebäuden, Schulen und weiteren Einrichtungen unter die Standardlastprofil-Regelungen bzw. größere Verbrauchsgebäude wie Zoos oder Bäder unter die Regelungen zur registrierten Leistungsmessung fallen. Daneben dürften Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe als Rehabilitationseinrichtungen von der Rückausnahme für die registrierte Leistungsmessung bei einem Verbrauch von mehr als 1,5 GWh/a profitieren (§ 2 Absatz 1 Satz 4 Nummer 5). Nach derzeitigen Kenntnisstand der NLT-Geschäftsstelle soll der Verbraucherbegriff des Energiewirtschaftsgesetzes auch in den weiteren Gesetzen zur Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse maßgeblich sein.

Das Gesetz wurde in dieser Woche durch den Deutschen Bundestag verabschiedet und soll am heutigen 11. November 2022 in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen werden.

Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung verkündet

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung) wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung der Bundesregierung, die am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten ist, sieht als Reaktion auf die aktuelle Energiekrise, auf zwei Jahre befristet, vereinfachte und beschleunigte Verfahren u.a. für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie für die erneute Inbetriebnahme stillgelegter Lageranlagen vor. Der Deutsche Landkreistag hatte die vorgesehenen befristeten Abweichungen grundsätzlich für vertretbar gehalten, im Rahmen der Anhörung aber eine Reihe von Klarstellungen angemahnt. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 7. Oktober 2022 unter der Maßgabe einiger inhaltlicher Änderungen zugestimmt (BR-Drs. 482/22 [B]), welche die Bundesregierung akzeptiert hatte.

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung verkündet

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie wird durch die Änderungsverordnung mit Wirkung seit dem 26. Oktober 2022 die Grundwasserverordnung um eine Regelung zu denitrifizierenden Verhältnissen (d.h. Bedingungen im Grundwasser, die den Abbau von Nitraten bewirken) ergänzt. Wenn solche Verhältnisse vorliegen, ist laut der Verordnungsbegründung nicht mehr nur der im Grundwasser tatsächlich gemessene Nitratgehalt maßgeblich, sondern dann muss zu diesem der ermittelte Wert der Denitrifikation zusätzlich addiert werden. Das bedeutet, dass der maßgebliche Nitratwert dann höher als der gemessene Nitratwert ist, da auch das bereits abgebaute Nitrat hinzugerechnet wird.

Mit dieser Änderung soll insbesondere für diejenigen Wasserbehörden, welche in den Ländern für die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten zuständig sind, eine eindeutige und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage an die Hand gegeben werden, sodass die Regelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung nicht ins Leere läuft. Der Bundesrat hatte der Änderung der Grundwasserverordnung am 16. September 2022 unter der Maßgabe einer inhaltlichen Änderung zugestimmt, welche die Bundesregierung akzeptiert hatte (BR-Drs. 349/22 [B]).

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet ein neues Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Ziel des Förderprogrammes ist es, die durch Dürre, Hitze und Insektenbefall stark geschwächten Wälder zukunftsfest zu machen. So sollen der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von klimaresilienten Wäldern unterstützt werden. Der Deutsche Landkreistag hat hierzu informiert: Förderanträge können nach Auskunft des BMEL zeitnah über die Website www.klimaanpassungwald.de eingereicht werden. Antragsberechtigt sind sowohl kommunale als auch private Waldbesitzer. Dabei müssen je nach Größe der Waldfläche elf bis zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements eingehalten werden. Diese Kriterien sind:

  1. Vorausverjüngung ist Pflicht
  2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
  3. Standortheimische Baumarten verwenden
  4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen
  5. Größere Baumartendiversität schaffen
  6. Große Kahlflächen meiden
  7. Mehr Totholz für mehr Leben
  8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen
  9. Größere Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung
  10. Pflanzen natürlich gesund halten
  11. Wasserhaushalt verbessern
  12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz geändert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) veröffentlicht. Die Richtlinie, die Änderungen vom 18. Oktober 2022 berücksichtigt, ist insbesondere mit Blick auf eine Impulsförderung zur kommunalen Wärmeplanung angepasst worden. Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wird danach ab dem 1. November 2022 unter verbesserten Förderkonditionen bezuschusst. Finanzschwache Kommunen können eine Vollfinanzierung erhalten. Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die geänderte Kommunalrichtlinie steht auf die Internetseite https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie zum Herunterladen zur Verfügung.

Europäische Woche der Abfallvermeidung

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung. In diesem Jahr findet die EWAV vom 19. November bis zum 27. November 2022 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. In Deutschland wird die EWAV vom Bundesumweltministerium unterstützt und vom Umweltbundesamt fachlich begleitet.

Das diesjährige Motto der EWAV lautet „Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung!“. Hintergrund hierfür ist laut der EWAV, dass im Durchschnitt jede Person in Deutschland für Kleidung pro Monat 78 Euro ausgibt, was zu einem Gewicht von etwa 18 kg neuer Textilien pro Person und Jahr führt. Bei den meisten Kleidungsstücken handele es sich um schnell produzierte „Fast Fashion“ von teilweise schlechter Qualität. Dabei sei die Herstellung von Bekleidung ein aufwändiger Prozess mit erheblichen Folgen für die Umwelt und die sozialen Strukturen in den Herstellungsländern. Europaweit sei die Textil- und Bekleidungsindustrie neben dem Bausektor, dem Verkehr und der Lebensmittelindustrie einer der Sektoren mit der größten Umweltverschmutzung. Das Jahresmotto stellt eine Orientierung dar, während die Akteure grundsätzlich frei in ihrer Themenwahl sind.

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung hierfür ist bis zum 16. November 2022 unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möglich. Dort finden sich auch weitere Informationen zur EWAV.

Niedersächsischer Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ 2022

Die diesjährige Preisverleihung des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbes „Bach im Fluss“ fand am 7. November 2022 statt. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ausgerichtet. Als Sieger des Wettbewerbs und damit Gewinner der „Bachperle“ in der Kategorie „Hauptamt“ wurde der Landkreis Lüneburg für die Renaturierung der Neetze bei Thomasburg ausgezeichnet.

In der Kategorie „Ehrenamt“ gewann der Fischereiverein Lathen u. Umgebung e.V. mit dem Beitrag „Auenentwicklung entlang der Ems“ die Bachperle. Der Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung wurde an die Projektgemeinschaft Biologische Station Osterholz e. V., Aktionsgemeinschaft Bremer Schweiz, BUND Osterholz, NABU Schwanewede für ein Renaturierungsprojekt an der Schwaneweder Beeke verliehen, bei dem unter anderem mit dem Landkreis Osterholz zusammengearbeitet wurde. Zusätzlich wurde dieses Jahr der Sonderpreis „Die Zukunft im Blick“ an das Niedersächsische Forstamt Unterlüß (Niedersächsische Landesforsten) für das vorbildliche Renaturierungsprojekt am Momerbach verliehen, bei dem auf Wasserspeicherung und -rückhalt in der Fläche gesetzt wurde. Kooperationspartner war hierbei unter anderen der Landkreis Gifhorn.

Verlängerung der Frist für die Grundsteuererklärung

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat die Frist für die Aufforderung zur Abgabenerklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts mit Bekanntmachung vom 17. Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängert (Nds. MBl. S. 1405). In den FAQ zur Grundsteuererklärung verweist das Landesamt ergänzend darauf, dass bereits eingegangene Fristverlängerungsanträge mit Fristende bis längstens zum 31. Januar 2023 durch die Allgemeinverfügung als erledigt anzusehen seien. Durch die Allgemeinverfügung liege ein bindender Verwaltungsakt vor. Anträge über den 31. Januar 2023 hinaus seien weiterhin nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Modellrechnung zu integrierten kommunalen Schulden zum Jahresende 2021

Die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes haben nach Mitteilung des Deutschen Landkreistages eine Modellrechnung zur Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum 31. Dezember 2021 veröffentlicht. Dabei werden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Sie haben auf dieser Basis errechnet, dass zum Jahresende 2021 die Gemeinden und Gemeindeverbände beim nichtöffentlichen Bereich mit 299,7 Milliarden Euro (= pro Kopf: 3.895 Euro) verschuldet waren.

Wie das Statistische Bundesamt DESTATIS weiter mitteilt, weisen nach der integrierten Modellrechnung die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland zum Jahresende 2021 mit 6.124 Euro die höchste Pro-Kopf Verschuldung auf, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5.313 Euro) und Rheinland-Pfalz (4.688 Euro). Allerdings sanken im Saarland, wo seit 2020 ein kommunales Entschuldungsprogramm gilt, die integrierten kommunalen Schulden im Jahresverlauf 2021 um 4,1 Prozent.

Besonders hohe prozentuale Steigerungen der integrierten Schulden wiesen die Kommunen in Niedersachsen (+15,9 Prozent) und Baden-Württemberg (+13,9 Prozent) auf. In beiden Fällen ließen sich die Schuldenanstiege DESTATIS zufolge auf kommunale Beteiligungen an Versorgungsunternehmen zurückführen. Insgesamt lagen beide Bundesländer mit 4.004 Euro beziehungsweise 3.893 Euro integrierten kommunalen Schulden pro Kopf zum Jahresende 2021 nah am Bundesdurchschnitt.

Eckpunktepapier: Abgabe von Cannabis an Erwachsende zu Genusszwecken

Das von der Bundesregierung beschlossene Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken hat Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach am 26. Oktober 2022 vorgestellt. Das Papier wurde im Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Interessengruppen im Rahmen eines vorgeschalteten Konsultationsprozesses unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert erstellt. Es ist Grundlage für die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken.

Die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene verfolgt das Ziel, zu einem verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen. Ob die Grundlage, die mit diesem Eckpunktpapier geschaffen wurde, auch international tragfähig ist, soll durch eine Prüfung der Übereinstimmung mit dem geltenden Völker- und Europarecht durch die Europäischen Kommission ermittelt werden.

Laut Eckpunktepapier werden Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) zukünftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Produktion, Lieferung und Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen. Darüber hinaus werden der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum straffrei ermöglicht. Auch ein privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt sein.

Zudem sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden. Der Anbau und Vertrieb von Genusscannabis unterliegen einer strikten staatlichen Kontrolle. Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen. Werbung für Cannabisprodukte wird jedoch untersagt. Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr). Ferner ist eine Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.

28. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt

Das 28. BAföG-Änderungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ermächtigt die Bundesregierung, im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten erheblich beeinträchtigt, den Kreis der Förderungsberechtigten vorübergehend auszuweiten.

Entwurf eines Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Formulierungshilfe für ein Studierenden Energiepreispauschalengesetz vorgelegt, mit dem alle Studierenden sowie alle Fachschüler auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten. Die ausführenden Behörden sind von den Ländern zu bestimmen. Die Zweckausgaben werden vom Bund vollständig erstattet.

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Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen

Die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen hat das Niedersächsische Finanzministerium am 1. November 2022 per Pressemitteilung bekanntgegeben. Allgemein wird auf die bestehenden Risiken der Schätzung und das Problem der Inflation hingewiesen.

Allein gegenüber der vorangegangenen Steuerschätzung im Mai ergeben sich für den Landeshaushalt Zuwächse in Höhe von 908 Millionen Euro in diesem Jahr (insgesamt 33,9 Milliarden Euro); 579 Millionen sind es im Jahr 2023 (34,6 Milliarden Euro), 450 Millionen Euro im Jahr 2024 (35,4 Milliarden Euro), 532 Millionen Euro im Jahr 2025 (36,3 Milliarden Euro) und 461 Millionen Euro im Jahr 2026 (37,4 Milliarden Euro). Diese Entwicklung soll zu Mehreinnahmen im kommunalen Finanzausgleich in 2022 von 242 Millionen Euro führen, die im Rahmen der Steuerverbundabrechnung dem kommunalen Finanzausgleich 2023 zuwachsen würden. Bislang wurde in den Orientierungsdaten lediglich von einer Steigung von 133 Millionen Euro ausgegangen. Für das Jahr 2023 werden 265 Millionen mehr im kommunalen Finanzausgleich prognostiziert. Ob diese Mittel bereits im nächsten Jahr den kommunalen Finanzausgleich erhöhen werden oder erst im Rahmen der Steuerverbundabrechnung in 2024, wird davon abhängen, ob das Land im Rahmen eines Nachtragshaushaltes entsprechende Regelungen schafft oder ob es bei der bisherigen Gesetzeslage bleibt.

Auch für die gemeindlichen Steuereinnahmen werden in den nächsten Jahren Zuwächse von 277 Millionen Euro im laufenden Jahr prognostiziert; 396 Millionen Euro sind es im Jahr 2023 und sodann zwischen knapp 500 Millionen Euro und 700 Millionen Euro in den weiteren Jahren der mittelfristigen Finanzplanung. Bei diesen Mehreinnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Steuerschätzung vom geltenden Recht ausgeht. Es fehlen insbesondere das Jahressteuergesetz 2022 und das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommenssteuertarif und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Allein diese beiden Gesetze führen bundesweit für die Kommunen zu prognostizierten Steuermindereinnahmen von 2,2 Milliarden Euro in 2023 und 3,1 Milliarden Euro in 2024. Bei einem Anteil von knapp zehn Prozent für die niedersächsischen Kommunen, werden die prognostizierten Verbesserungen daher in erheblichem Umfang von den noch anstehenden Steuerrechtsänderungen aufgezehrt.

Reform von Krankenstruktur und Krankenhausfinanzierung

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 20. Oktober 2022 Eckpunkte für eine Krankenhausreform aus Ländersicht beschlossen. Darin haben die Gesundheitsministerinnen und -minister ihre Erwartung geäußert, bereits bei der Erarbeitung der Empfehlungen der Regierungskommission engmaschig und frühzeitig einbezogen zu werden, zugleich haben sie Bundesregierung sowie Regierungskommission eine enge Zusammenarbeit angeboten. Sie bekennen sich zu einer Stärkung der Verantwortung der Länder für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausstruktur und -versorgung. So muss nach Auffassung der GMK die Krankenhausplanung Ländersache sein und ohne Abstriche bleiben. Auch bekennt sie sich zu einer verantwortungsvollen und bedarfsgerechten Krankenhausplanung. Dies umfasst auch die Sicherstellung der Notfallversorgung. Weitere Ziele müssen nach Auffassung der GMK sein:

  • Fachkräftebedarf als zentralen Steuerungsfaktor für die Krankenhausplanung nutzen;
  • Versorgungsqualität zielgenau steigern;
  • sektorenübergreifende Versorgung stärken und Ambulantisierungspotenzial steigern;
  • dauerhaft tragfähige Investitionsfinanzierung entwickeln;
  • Krankenhausfinanzierung weiterentwickeln;
  • Digitalisierung und Entbürokratisierung vorantreiben.

Die GMK sichert eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu, die Qualitätsvorgaben des Bundes sollten verhältnismäßig sein. Zudem fordern die Länder Öffnungsklauseln zu den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie ein Vetorecht in Bezug auf Regelungen des G-BA. Zur Realisierung einer sektorenübergreifenden Versorgung fordert die GMK Kompetenzen zur Entscheidung vor Ort und attraktive Finanzierungsangebote durch den Bund. Die Betriebskostenfinanzierung über Fallpauschalen ist nach Auffassung der GMK durch eine Ergänzung zur Refinanzierung der Vorhaltekosten zu ergänzen. Die Länder bekennen sich auch zur Investitionsfinanzierung, die aber durch gezielte Fördermittel des Bundes, beispielsweise für Digitalisierung oder Klimaschutz, ergänzt werden sollten.

Bürgergeld-Gesetz: DLT-Stellungnahme und Bundesratsbefassung

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat aus Anlass der parlamentarischen Anhörung zum Entwurf für ein Bürgergeld Gesetz eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Im Einzelnen führt der DLT u.a. aus:

Mit der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer sechsmonatigen Vertrauenszeit ohne Möglichkeit der Sanktionierung von Pflichtverletzungen und zweijährigen Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen gestaltet der Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes die Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend um. Entgegen der Zielsetzung, die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt zu stellen, nähert sich das SGB II damit einem bedingungslosen Grundeinkommen. Die Anreize, sich um (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu bemühen, werden systematisch reduziert. Dies lässt sich gegenüber Erwerbstätigen, insbesondere in unteren Einkommensgruppen, die mit ihren Steuern die SGB II-Leistung mitfinanzieren, nicht mehr erklären. Positiv zu bewerten sind die Einführung einer verwaltungsvereinfachenden Bagatellgrenze, das Festhalten an der Möglichkeit von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, wenn auch nur außerhalb der Vertrauenszeit, der Verzicht auf Sonderregelungen bei der Sanktionierung von Personen unter 25 Jahren sowie die Entfristung von § 16i SGB II.

Parallel hat sich der Bundesrat am 28. Oktober 2022 mit dem Bürgergeld befasst. Die Länder fordern die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (BR-Drs. 456/22 [Beschluss]) insbesondere dazu auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren. Durch die beabsichtigten Regelungen zur Karenzzeit Wohnen würde eine nahezu unbegrenzte Anerkennung auch unangemessener Aufwendungen für Heizung während der zweijährigen Karenzzeit erfolgen; deshalb sollen nach dem Ländervotum die Kosten für die Unterkunft nur in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Daneben werden von den Ländern weitere Forderungen erhoben, um die Karenzzeit Wohnen restriktiver auszugestalten sowie die Leistungserbringung für Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, bezogen auf die Bedarfe für Ernährung und Haushaltsenergie, praxisnäher zu regeln. Weiterhin wird die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen auch im SGB XII gefordert.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und legt sie dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vor. Anschließend wird das Gesetz noch einmal abschließend im Bundesrat beraten. Es bedarf seiner Zustimmung.

Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2021

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die jährliche Statistik zu Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2021 gaben die Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes 4,27 Milliarden Euro brutto aus. Das waren 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der seit 2016 zu beobachtende Rückgang der Ausgaben nach dem AsylbLG wurde damit erstmals nicht fortgesetzt. Über drei Viertel der Ausgaben im Jahr 2021 wurden für Regelleistungen (Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG, sog. Analog-Leistungen) erbracht. Knapp ein Viertel entfiel auf besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen wie Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt werden.

Die folgende Tabelle des Statistischen Bundesamtes schlüsselt die Bruttoausgaben nach dem AsylbLG auf Bundesländer und die Veränderung zum Vorjahr auf:

Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen

Am 1. November 2022 haben die niedersächsischen Landesverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Koalitionsvertrag 2022 – 2027 vorgelegt. Er steht unter der Überschrift „Sicher in Zeiten des Wandels Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch aufstellen“.

Die Parteien haben ihre politischen Schwerpunkte in acht „Leitprojekten“ zusammengefasst und mit folgenden Schlagworten beschrieben:

  • Unabhängig und klimaneutral mit Sonne und Wind
  • Unsere Wirtschaft nachhaltig umbauen
  • Mobil in Stadt und Land
  • Niedersachsen einfach machen
  • Gute Bildung ist der Schlüssel
  • In Niedersachsen gut und sicher leben – sozialen Zusammenhalt stärken
  • Solide haushalten, in die Zukunft investieren
  • Dem Vertrauen gerecht werden

Eine umfassende Wiedergabe der Inhalte im Einzelnen erfolgt an dieser Stelle noch nicht; zunächst ein Blick auf die wichtigsten kommunalrelevanten Aussagen im Bereich Inneres und Sport.

Kommunale Investitionen in soziale und ökologische Zukunftsthemen sollen unterstützt werden – genannt werden Energieparks und kommunale Bodenfonds. Unterstützungsmöglichkeiten für Rekommunalisierungsvorhaben werden geprüft. Finanzielle Stärkung von Kommunen soll Schwerpunkt im Landeshaushalt bleiben. Die wirtschaftliche Betätigung soll erleichtert werden. Hoch verschuldete Kommunen sollen weiter unterstützt werden. Die Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs soll durch eine Expertenkommission im Innenministerium geprüft werden.

Verfahren und Entscheidungen zwischen Land und Kommunen sollen einfacher gestaltet werden können, Förderprogramme sollen vereinfacht und Zahlungen aus Richtlinien stärker pauschaliert werden. Standards sollen ausgesetzt und das Konnexitätsprinzip evaluiert werde.

Für die Ausschusssitzvergabe in den kommunalen Vertretungen wird das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Hauptverwaltungsbeamten und kommunale Wahlbeamte sollen attraktiver werden. Die Absenkung der Hürden für Bürgerbegehren und die Erhöhung der Transparenz ihrer Finanzierung soll geprüft werden. Die Ergebnisse der Enquete-Kommission Ehrenamt zur besseren Vereinbarung des kommunalen Mandats mit Familie und Beruf sollen umgesetzt und Mandat-Sharing und Mandatsvertretung geprüft werden.

Entwurf eines Soforthilfegesetzes für Erdgas und Wärme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nach Auskunft des Deutschen Landkreistages (DLT) äußerst kurzfristig den Entwurf eines Gesetzes über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme für den Monat Dezember 2022 vorgelegt. Der Gesetzentwurf basiert auf den Empfehlungen der ExpertenKommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022, die als Soforthilfe zur Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden eine Einmalzahlung im Dezember vorschlägt. Es werde angestrebt, den Gesetzentwurf in der nächsten Woche am 2. November 2022 im Bundeskabinett zu beschließen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat sei für den 11. November 2022 vorgesehen.

Der DLT hat in einer ersten Stellungnahme die hohen bürokratischen Hürden kritisiert und auf die Herausforderungen bei der Auszahlung der Sozialleistungen durch die Landkreise hingewiesen.

Abschlussbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme

Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten-Kommission Gas und Wärme hat einen Abschlussbericht veröffentlicht. Dieser basiert auf dem im Oktober vorgelegten Zwischenbericht, mit dem ein zweistufiges Vorgehen zur Umsetzung einer Gaspreisbremse vorgeschlagen wurde. Weiter vorgesehen ist eine Einmalzahlung für Privathaushalte im Dezember 2022 sowie eine Gaspreisbremse ab März 2023. Der Abschlussbericht ergänzt den Zwischenbericht nunmehr u.a. um Vorschläge zu konkreten Maßnahmen, vor allem in Bezug auf Gaseinsparungen, einen vorübergehenden Kündigungsschutz für stark belastete Mieter sowie neue Vorschläge zur Unterstützung der Industrie. Außerdem schlägt die Kommission einen besonderen Hilfsfonds für soziale Einrichtungen und Dienste vor, deren Leistungsträger Kommunen und Länder sind.

Angelehnt an den Zwischenbericht geht der Abschlussbericht auch auf das zweistufige Vorgehen zur Umsetzung einer Gaspreisbremse ein. Zur ersten Stufe liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (vgl. vorstehenden Bericht).

In einer zweiten Stufe sieht der Bericht die eigentliche Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 vor. Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von zwölf Cent/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge soll die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft werden. Das Grundkontingent soll 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, betragen. Wie im Zwischenbericht festgehalten, soll die Gas- und Wärmepreisbremse zum 1. März 2023 in Kraft treten, frühestens zum 30. April 2024 enden und Kunden mit der Abschlagszahlung erreichen.

Ergänzend gibt der Bericht analog zum Gaspreis nun einen garantierten Brutto-Arbeitspreis von 9,5 Cent/kWh für Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs vor und geht auf die weiteren Modalitäten ein. So legt der Bericht Informationspflichten für Energieversoger nahe, schlägt eine Erstattung des Rabatts durch den Bund im Wege einer quartalsweisen Vorauszahlung vor und weist darauf hin, dass die Grundpreise für die Dauer der Gaspreisbremse auf dem Niveau September 2022 eingefroren werden sollen. So soll einem Missbrauch durch die Anpassung der Grundpreise vorgebeugt werden. Daneben werden Anpassungs- und Informationspflichten für Vermieter, Mindestkontingente und Obergrenzen sowie eine Besteuerung des Rabatts für Einkommen ab 72.000 Euro angesprochen.

Mit Blick auf den bereits im Zwischenbericht erwähnten Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und selbstnutzenden Eigentümern durch u.a. Liquiditätshilfen finden sich jenseits der vorgesehenen Laufzeit von Januar 2023 bis April 2024 kaum zusätzliche Konkretisierungen. Diese sollen auch mit Blick auf die Festlegung eines Härtefalls, der sich aus den Komponenten Einkommen und Höhe der Energiekosten bestimmen soll, durch die Verordnung des Bundes erfolgen. Ansprüche sollen durch Anträge geltend gemacht werden. Wer diese bearbeiten soll, lässt der Bericht offen. Eine in diesem Kontext in der Experten-Kommission selbst diskutierte Abwicklung über die kommunale Ebene findet sich im Bericht selbst nicht.

Landkreise: Doppel-Wumms bislang ohne Durchschlagskraft

Die Zweifel bleiben: Der Abschlussbericht der vom Bund eingesetzten Kommission Gas und Wärme erfüllt in zwei wesentlichen Punkten nicht die Erwartungen an eine schnelle, überzeugende Hilfe in der Krise, so der Niedersächsische Landkreistag (NLT) in einer Pressemitteilung vom 2. November 2022. „Die Gaspreisbremse kommt offensichtlich nicht zum 1. Januar 2023, das ist enttäuschend“, sagte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy. Unklar bleibe zudem, wie Direktzahlungen an Hilfsbedürftige und Unternehmen sowie die Härtefallfonds umgesetzt werden sollten. „Das ist nicht das Signal, das die Menschen vor diesem Winter benötigen“, so Ambrosy.

Der NLT-Präsident verwies auf die vielfachen Forderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft nach einem Start der Gaspreisbremse im Januar. Auch die Länder sprachen sich einhellig und dringend dafür aus. „Wenn der Bundeskanzler nunmehr eine Einführung zum 1. Februar 2023 erwägt, ist das ein halber Schritt in die richtige Richtung, dem ein weiterer folgen muss,“ forderte Ambrosy.

Kritisch kommentierte der NLT die Vorschläge für flankierende Maßnahmen und Hilfsfonds für Härtefälle. Bei der Umsetzung werde auf Dritte verwiesen, die dafür weder die notwendigen Voraussetzungen noch Kapazitäten hätten. „Wie das administriert werden soll, ist mir ein Rätsel. Es wäre auch geradezu unsinnig, für einen einzigen Monat ein neues Hilfssystem auf Bundesebene aus dem Boden zu stampfen,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Damit bleibe auch das Ob und Wie für ergänzende, nachgeordnete Hilfen von Land und Kommunen weiterhin offen. „Der Doppel-Wumms hat nach derzeitigen Planungen eine empfindliche Lücke. Sie muss schnell geschlossen werden, sonst fehlt die Durchschlagskraft“, stellte Meyer abschließend fest.

Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 2. November 2022

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Bundeskanzler haben bei ihrer Besprechung am 2. November 2022 Beschlüsse zur Umsetzung der Gasund Strompreisbremse, zum ÖPNV, insbesondere zur Einführung eines digitalen deutschlandweiten 49-Euro-Tickets und zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel, zur Wohngeldreform und zur Flüchtlingsfinanzierung gefasst.

Beschlossen wurde die Einführung einer Gaspreisbremse zum 1. März 2023 bei einer anzustrebenden Rückwirkung zum 1. Februar 2023. Die entsprechenden Regelungen sollen bis April 2024 gelten. Die Umsetzungseinzelheiten entsprechen den Empfehlungen der Experten-Kommission Gas und Wärme und sehen im Rahmen einer Soforthilfe eine Übernahme der im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme sowie die spätere Einführung der Gaspreisbremse als solcher vor. Vorgesehen ist eine solche sowohl für Verbraucher wie für Industrieunternehmen. Steuerpflichtige, die dem Solidaritätszuschlag unterliegen, müssen die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Gaspreisbremse versteuern. Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken und sieht eine Deckelung bei 40 ct/kWh vor.

Vorgesehen ist auch eine „Härtefallregelung“, für die der Bund zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellt. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Diese Gelder sollen insbesondere für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Insoweit will der Bund für diese Einrichtungen im Rahmen der insgesamt zwölf Milliarden Euro für Härtefälle Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro bereitstellen. Da es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt, muss es nach Auffassung des Deutschen Landkreistages (DLT) das Ziel sein, auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als umfasst anzusehen und einzubeziehen, sofern es sich um Härtefälle handelt.

Unter Ziffer 4 wird die bereits durch die Verkehrsminister beschlossene Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen „Deutschland-Tickets“ zu einem Preis von 49 Euro pro Monat begrüßt. Der Bund stellt dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Der Betrag ist sowohl bundes- als auch länderseitig auf diese Höhe gedeckelt. Damit liegt das Kostendeckungsrisiko allein bei den Verkehrsunternehmen und mithin bei den Aufgabenträgern. Der Betrag wird nicht dynamisiert. Darüber hinaus stellt der Bund ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Regionalisierungsmittel sollen zudem jährlich um drei Prozent (statt bisher 1,8 Prozent) erhöht werden.

Unter Ziffer 5 finden der neuerliche Heizkostenzuschuss sowie unter ausdrücklicher Erwähnung einer dauerhaften Heizkostenkomponente die Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 Erwähnung. Beides befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Die Forderung der Länder, dass der Bund das Wohngeld statt bislang hälftig zukünftig vollständig finanziert, hat keinen Eingang gefunden.

Mit Blick auf die hohen Zahlen von Vertriebenen aus der Ukraine sowie Geflüchteten aus anderen Staaten enthält Ziffer 7 des Beschlusses erstmals konkretere finanzielle Zusagen. Danach wird der Bund den Ländern für ihre Ausgaben für die Vertriebenen aus der Ukraine im Jahr 2023 einen Betrag von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen sowie über die bisherigen zwei Milliarden Euro hinaus für das Jahr 2022 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro.

Bei den Kosten im Zusammenhang mit Geflüchteten aus anderen Staaten wird der Bund die Länder mit einer „allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale“ in Höhe von 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023 unterstützen. Diese Pauschale soll alle bisherigen Pauschalen, auch die für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, ablösen und „auch den Kommunen zugutekommen“. Über die weitere Entwicklung wollen Bund und Länder wieder an Ostern 2023 sprechen.

Aus Sicht des Deutschen Landkreistages (DLT) sind sowohl die Summen als auch die Transportwege unzureichend. Es sei zu kritisieren, dass keine unmittelbaren Zahlungen an die Landkreise bspw. über die KdU Bundesbeteiligung im SGB II vorgesehen sind; es sei lediglich eine Pauschale über die Länder beabsichtigt, die auch den Kommunen zugutekommen solle. Dies führe erneut dazu, dass die kommunale Entlastung von der Bereitschaft der Länder abhänge, die Mittel tatsächlich vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Zugleich trage die Höhe der Mittelzusagen den vielfältigen kommunalen Belastungen bei der Versorgung der Flüchtlinge mit Wohnraum, Kinderbetreuung, Schule, Krankenversorgung etc. nicht ausreichend Rechnung. Die Länder stünden also weiterhin in der Verantwortung, die Belastungen der Landkreise vollständig auszugleichen.

IAB-Forschungsbericht zu Sanktionen im SGB II

In einem aktuellen Forschungsbericht hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Studienlage zu den Sanktionen im SGB II zusammengefasst. Die betrachteten Studien betrafen dabei nahezu sämtlich noch Zeiträume vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen. Dazu informiert Deutsche Landkreistag (DLT):

Der Bericht geht auf zentrale Erkenntnisse der Forschung zu Sanktionswirkungen ein. Eine Reihe von Studien zeige, dass Sanktionen wegen Pflichtverletzungen die Übergangsrate in Beschäftigung erhöhen. Zwei Studien würden jedoch nachweisen, dass Sanktionen die Beschäftigungsqualität verringern. Eine Studie zeige zudem, dass die Beschäftigungswahrscheinlichkeit nach einer Sanktion längerfristig niedriger ausfalle.

Das IAB stellt daran anschließend Überlegungen dar, welche Möglichkeiten einer Neujustierung der Sanktionsregeln bestehen. Dabei kommt es zum Schluss, dass Leistungsminderungen nicht zu starr sein sollten und im Einzelfall überprüft werden sollten. Darüber hinaus könnten Sanktionen stärker von der Art des Verstoßes abhängig gemacht werden. Ziel sei es demgemäß, allzu starke Einschnitte in die Lebensbedingungen der Betroffenen aufgrund von Sanktionen zu vermeiden, zugleich aber einen wirksamen Anreiz für die Einhaltung von arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Mitwirkungspflichten zu setzen.

Freiflächen-Photovoltaik

Die Nachfrage nach Standorten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) ist groß, der Druck auf die Kommunen, Flächen auszuweisen, entsprechend hoch. Faktisch stehen die Kommunen vor der Aufgabe, Flächen bereitzustellen und Bauleitplanung zu betreiben. Um Landkreise, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, haben Niedersächsischer Landkreistag (NLT) und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) die Arbeitshilfe „Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen“ entwickelt. Beteiligt waren das Niedersächsische Umwelt- sowie das Landwirtschaftsministerium.

„Der Ausbau der Solarenergie ist notwendig. Dabei sollten aufgrund des hohen Flächendrucks vorrangig bereits bebaute und versiegelte Flächen wie Dächer oder Parkplätze genutzt werden“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer. Aber auch Freiflächen werden zu einem erheblichen Teil benötigt, um die Energieversorgung aus regenerativen Quellen voranzutreiben. Ob potenzielle Flächen geeignet sind, in welchem Umfang sie genutzt werden können oder warum sie ausgeschlossen werden müssen, ist eine komplexe Abwägung. „Die Arbeitshilfe bietet hier Unterstützung für die fachliche Bewertung und zur räumlichen Steuerung von Photovoltaik in der Fläche. Unsere Kommunen stehen vor der großen Herausforderung, die Nutzung des begrenzten Raumes als Ackerland oder Weidefläche, für Natur- oder Kultur sowie zur Energieerzeugung gegeneinander abzuwägen“, ergänzt der Präsident des NSGB Dr. Marco Trips.

Die Arbeitshilfe ist als FAQ-Katalog aufgebaut, listet häufig gestellte Fragen und deren Antworten auf. Auf 41 Seiten werden in drei Kapiteln zunächst grundlegende Informationen vermittelt, Hinweise zur räumlichen Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gegeben und schließlich Kriterien für die Standortermittlung zur Orientierung vorgeschlagen.

Die Arbeitshilfe „Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen“ ist auf der Webseite des NLT veröffentlicht: www.nlt.de unter Informationen > Arbeitshilfen > Regionalplanung.

Kochtopf auf Gasflamme

Die Zweifel bleiben: Der Abschlussbericht der vom Bund eingesetzten Kommission „Gas und Wärme“ erfüllt in zwei wesentlichen Punkten nicht die Erwartungen an eine schnelle, überzeugende Hilfe in der Krise, so der Niedersächsische Landkreistag (NLT). „Die Gaspreisbremse kommt offensichtlich nicht zum 1. Januar, das ist enttäuschend“, sagt NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy. Unklar bleibe zudem, wie Direktzahlungen an Hilfsbedürftige und Unternehmen sowie die Härtefallfonds umgesetzt werden sollten. „Das ist nicht das Signal, dass die Menschen vor diesem Winter benötigen“, so Ambrosy.

Der NLT-Präsident verweist auf die vielfachen Forderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft nach einem Start der Gaspreisbremse im Januar. Auch die Länder haben sich einhellig und dringend dafür ausgesprochen. „Wenn der Bundeskanzler nunmehr eine Einführung zum 1. Februar 2022 erwägt, ist das ein halber Schritt in die richtige Richtung, dem ein weiterer folgen muss,“ forderte Ambrosy.

Kritisch kommentiert der NLT die Vorschläge für flankierende Maßnahmen und Hilfsfonds für Härtefälle. Bei der Umsetzung werde auf Dritte verwiesen, die dafür weder die notwendigen Voraussetzungen noch Kapazitäten hätten. „Wie das administriert werden soll, ist mir ein Rätsel. Es wäre auch geradezu unsinnig, für einen einzigen Monat ein neues Hilfssystem auf Bundesebene aus dem Boden zu stampfen,“ ergänzt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Damit bleibe auch das Ob und Wie für ergänzende, nachgeordnete Hilfen von Land und Kommunen weiterhin offen. „Der Doppel-Wumms hat nach derzeitigen Planungen eine empfindliche Lücke. Sie muss schnell geschlossen werden, sonst fehlt die Durchschlagskraft“, stellt Meyer abschließend fest.

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Förderstopp im Breitbandförderprogramm des Bundes

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den aktuell gültigen Förderaufruf vom 26. April 2022 zum laufenden Breitbandförderprogramm rückwirkend zum 17. Oktober 2022 aufgehoben. Schon zuvor waren die Internetseiten der Projektträger dem Vernehmen nach nicht mehr zu erreichen. Die Aufhebung des Förderaufrufs hat zur Folge, dass neue Förderanträge derzeit nicht gestellt werden können. Hintergrund ist, dass das Förderprogramm durch eine hohe Zahl von in den letzten Wochen gestellter Anträge überzeichnet ist.

In einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zur Gigabitstrategie des Bundes hat der zuständige Staatssekretär des BMDV Schnorr offengelassen, ob bereits bei den Projektträgern eingereichte, aber noch nicht beschiedene Anträge noch bearbeitet würden. Eine Bescheidung sei jedenfalls erst dann möglich, wenn wieder Mittel zur Verfügung stünden.

Ein solch einseitiger, in der Sache überraschender und ohne jede Vorankündigung seitens des Bundes vollzogener Förderstopp ist aus Sicht der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) nicht hinnehmbar. In der Sitzung des Förderbeirats am 26. Oktober 2022 hat er sich daher für eine sofortige Aufhebung des Förderstopps eingesetzt, damit die von den Landkreisen bereits vorbereiteten Anträge noch in diesem Jahr eingereicht werden können. Anträge, die schon eingereicht wurden, müssen auch beschieden werden.

Breitband-Vollbremsung des Bundes gefährdet den Ausbau in Niedersachsen

Der unvermittelte und rückwirkende Stopp von Bundes-Fördermitteln entzieht vielen niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover die finanzielle Grundlage für den Breitbandausbau. „Viele Landkreise befinden sich aktuell mitten in den Planungen für die nächsten Ausbauprojekte in den sogenannten Grauen Flecken“, erklärte Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) am 20. Oktober 2022.

Es fänden derzeit umfangreiche Markterkundungsverfahren und Verhandlungen mit Anbietern und Fördermittelgebern statt, führte Schwind aus: „So ein unangekündigter Stopp wirft die gesamte Planung über den Haufen. Die Konsequenz des nicht abgestimmten Handelns des Bundesdigitalministeriums für die Bürger: Wer auf einen Glasfaseranschluss wartet, wird von der Bundesregierung im Regen stehen gelassen! Insbesondere den Landkreisen, die gerade den Förderantrag gestellt oder bereits mit Maßnahmen begonnen haben, zieht der Bund mit diesem unangekündigten Schritt den Teppich unter den Füßen weg.“

Der NLT, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen stehen derzeit im intensiven Austausch, um auf Grundlage der benötigten Ausbauprojekte die erforderlichen Landesmittel und kommunalen Eigenanteile zu ermitteln und bereitzustellen. Das ist ohne die bisherige 50-prozentige Beteiligung des Bundes nicht machbar. Nur durch den engagierten Einsatz insbesondere der Landkreise konnte die Glasfaserausbauquote in Niedersachsen im vergangenen Jahr um sieben Prozentpunkte gesteigert werden. Eine Fortsetzung erscheint nun ungewiss. Schwind abschließend: „Der Bund muss beim Breitbandausbau mit den Alleingängen aufhören und mehr auf die Landkreise hören, sonst kommen wir mit der Basis für die Digitalisierung in Deutschland nicht voran.“

Schreiben von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum Förderstopp

Vor dem Hintergrund des überraschend verkündeten rückwirkenden Förderstopps im Breitbandprogramm des Bundes haben Länder und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die Bundesregierung aufgefordert, diese Entscheidung rückgängig zu machen, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen und Verzögerungen beim Start des ursprünglich für den 1. Januar 2023 angekündigten neuen Förderprogramms zu vermeiden. Das Schreiben wurde von allen Ländern mit Ausnahme von Hessen und NordrheinWestfalen unterzeichnet.

Künftige Ausgestaltung des Breitbandförderprogramms

Das BMDV hat mehrfach – zuletzt in der Gigabitstrategie – den Start eines neuen Förderprogramms nach Wegfall der Aufgreifschwelle zum 1. Januar 2023 angekündigt. Dieser Starttermin wurde nun von Staatssekretär Schnorr deutlich relativiert. Der Staatssekretär kündigte die Vorlage des Entwurfs einer entsprechenden Förderrichtlinie zunächst für Februar/März des kommenden Jahres an; erst auf Druck des Deutschen Landkreistages sowie einiger Länder wurde eine Vorlage noch im Dezember für möglich erklärt.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage kündigte der Staatssekretär ferner eine „Allokation der Fördermittel“ bzw. eine „differenzierte Fördermittelvergabe“ an, wonach zunächst die Gebiete profierten sollten, die derzeit mit weniger als 100 Mbit/s versorgt seien. Diese Ausführungen wurden auch auf Nachfragen nicht näher präzisiert. Sie könnten zu einer Priorisierung durch die Hintertür führen, obwohl sich der Bund erst im Sommer nach intensiven Gesprächen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden dazu bekannt hat, dass es eine Priorisierung bei der Vergabe der Fördermittel nicht geben werde. Seitens der DLT-Hauptgeschäftsstelle wurde daher in der Sitzung deutlich betont, dass ein solches Vorgehen nicht akzeptabel sei.

Im Grundsatz erfreulich ist dagegen, dass das bisherige Konzept der Förderung für schwer erschließbare Einzellagen entfallen soll. Auch solche Einzellagen sollen wieder in die Projektgebiete einbezogen werden können, ohne dass es eines Eigenanteils der Grundstückseigentümer bedarf.

Aktueller Sachstand Breitbandförderung

Nach dem überraschend verkündeten Förderstopp im laufenden Breitbandförderprogramm des Bundes hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den DLT am 26. Oktober 2022 über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen informiert. Dabei wurde angekündigt, dass alle bis zum 17. Oktober 2022 bei den Projektträgern eingegangenen Fördermittelanträge geprüft und bis Ende Januar 2023 beschieden werden. Weitere Anträge können dagegen erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie für das neue Programm gestellt werden. Für das neue Programm will der Bund im kommenden und den folgenden Jahren jährlich 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das neue Programm soll einen Priorisierungsmechanismus vorsehen, dessen Einzelheiten noch nicht feststehen.

Es bleibt allerdings dabei, dass das laufende Programm geschlossen ist und neue Anträge auf der Grundlage der derzeit geltenden Richtlinie nicht mehr möglich sind. Diese wird zwar bis zum 31. Januar 2023 verlängert, dient aber nur noch der Bewilligung der bereits vorliegenden Anträge. Auf Nachfrage hat das BMDV bekräftigt, dass bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren für noch nicht beantragte Förderprojekte hinfällig werden und nicht zur Begründung eines Antrags nach dem neuen Förderprogramm verwendet werden können.

Für das neue Förderprogramm geht das BMDV derzeit von einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie Anfang Februar 2023 aus. Der Bund will, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, in 2023 sowie in den folgenden Jahren jeweils 3 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung stellen.

Handreichung zur Organisation der Ehrenamtskoordination auf Ebene der Landkreise veröffentlicht

Eine Arbeitsgruppe kommunaler Expertinnen und der NLT-Geschäftsstelle hat eine Handreichung zur Unterstützung der Freiwilligen- und Ehrenamtskoordination auf Ebene der niedersächsischen Landkreise erarbeitet. Diese hat das Präsidium des NLT in seiner 665. Sitzung am 12. Oktober 2022 verabschiedet. Die Handreichung ist öffentlich unter https://link.nlt.de/arhi, Stichwort „Ehrenamt“, verfügbar.

Das Engagement der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover für das Ehrenamt ist vielfältig und durch die vor Ort unterschiedlichen Strukturen und Gegebenheiten bestimmt. Ziel der von Februar bis August 2022 erarbeiteten Handreichung ist es, vorhandene Strukturen als Katalog der Möglichkeiten aufzuzeigen, Anregungen zu geben und mit der Darstellung bewährter Organisationsformen Impulse zu setzen. Zielgruppe sind Mitarbeitende der Kreis- und Regionsverwaltungen, die für die Unterstützung des Ehrenamtes sowie des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind.

Die Handreichung enthält im Schwerpunkt eine Übersicht der Organisationsformen hauptamtlicher Ehrenamtsunterstützung auf Kreisebene in Form von Steckbriefen. So lassen sich übersichtlich vergleichbare Landkreise und Beispiele für Unterstützungsformen finden und Impulse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Aktive finden. Eingerahmt sind die Steckbriefe durch einleitende Informationen sowie Beispielen zu Organisationsstrukturen einzelner Landkreise und Praxisberichte ausgewählter Projekte. Das 49-seitige Papier stellt dabei ausdrücklich eine Momentaufnahme dar und soll fortgeschrieben werden. Die Geschäftsstelle plant, gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freiwilligen Agenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA), Anfang Januar eine Online-Informationsveranstaltung zur Handreichung anzubieten.

Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zu 9-Euro-Nachfolgeticket

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat sich am 13. Oktober 2022 grundsätzlich bereit erklärt, schnellstmöglich ein deutschlandweit gültiges ÖPNV-Ticket als Nachfolger des 9- Euro-Tickets einzuführen. Der mögliche Einführungspreis liegt bei 49 Euro pro Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement und soll Teil eines Gesamtpakets zur ÖPNV-Finanzierung sein.

Die auszugleichenden Kosten sollen nach Rettungsschirmsystematik, als Ausgleich nachgewiesener Mehrkosten, abgerechnet werden. Nach zwei Jahren soll das Gesamtpaket hinsichtlich seiner klimaseitigen, verkehrlichen und finanziellen Wirkungen evaluiert werden. Die Bereitschaft der Länder zur Einführung und Kofinanzierung eines Nachfolgers des 9-Euro-Tickets steht unter der Bedingung, dass die Regionalisierungsmittel entsprechend den Forderungen der VMK deutlich erhöht werden, um die Bestandsangebote vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie sowie explodierender Kosten, insbesondere für Energie, zu sichern. Die VMK erwartet hier entsprechende Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und der Bundesregierung.

Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde am 12. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen das Energiesicherungsgesetz, das ErneuerbareEnergien-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und das LNG-Beschleunigungsgesetz sowie das Bundes Immissionsschutzgesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Baugesetzbuch. Sie treten überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begleitend zu seiner Zustimmung zu dem Gesetz hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 eine umfangreiche Entschließung gefasst (BR-Drs. 479/22 [B]). Darin begrüßt der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen und mahnt zugleich an, bereits zeitnah Maßnahmen für eine kosteneffiziente Wiederbefüllung der Gasspeicher für den übernächsten Winter 2023/2024 zu ergreifen. Der Bundesrat befürwortet angesichts der Energiekrise die Maßnahmen zur Produktionserhöhung in Biogasanlagen. Er weist jedoch darauf hin, dass mit einer erhöhten Gasproduktion in Biogasanlagen auch mehr Inputstoffe eingesetzt werden und dadurch zusätzliche Gärprodukte anfallen; für deren Lagerung müssen entsprechende Kapazitäten rechtlich abgesichert zur Verfügung stehen.

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz wird zeitlich befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 auf 7 v.H. gesenkt. Die Steuerermäßigung gilt auch für die Lieferung von Fernwärme. Es wird von den Unternehmen erwartet, dass sie diese Senkung vollumfänglich an die Verbraucher weitergeben.

Arbeitgeber können mit dem Gesetz eine Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Der Begünstigungszeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2024.

An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung soll zudem sichergestellt werden, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.

Umsetzung des Zweiten Heizkostenzuschusses

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Gesundheit und Soziales im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. Zum Hintergrund führt das MU u.a. Folgendes aus:

Das Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dies dürfte umgehend erfolgen. Wie schon beim ersten Heizkostenzuschuss nach dem HeizkZuschG soll die Zahlung auf Landesebene durch die Stellen bewilligt werden, die für die zugrundeliegende Leistung zuständig sind – also für Wohngeld, BAföG oder Aufstiegsförderung. Es ist daher eine Zuständigkeit auf kommunaler Ebene vorgesehen für die Bewilligung des Heizkostenzuschusses an Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie an Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, soweit die Leistungen von den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bewilligt wurden.

Hinsichtlich der Konnexitätsberechnung ist aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle festzustellen, dass lediglich die Anzahl der bisherigen Wohngeldhaushalte berücksichtigt worden ist. Im Zuge der Wohngeldreform („Wohngeld Plus-Gesetz“) wird jedoch von einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld und den Heizkostenzuschuss II ausgegangen. Der Vollzugsaufwand dürfte damit unter Berücksichtigung der Umsetzung der erweiterten Wohngeldansprüche um ein Vielfaches höher sein und muss von der Landesregierung entsprechend ausgeglichen werden.

Verfahren zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) befindet sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Es sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ab 2023 auch Kohle- und Abfallbrennstoffe in das nationale CO2-Bepreisungssystem miteinzubeziehen. Hierzu liegt nunmehr der Entwurf einer Emissionsberichterstattungsverordnung vor. Der Bundesrat hat sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, nur Anlagen zur Sonderabfallverbrennung von gefährlichen Abfällen von der CO2-Bepreisung auszunehmen. Die kommunalen Spitzenverbände haben den Bundestag mit Blick auf die aktuelle energiepolitische Lage aufgefordert, die Einbeziehung der gesamten Abfallverbrennung in das nationale Emissionshandelssystem für zwei Jahre auszusetzen und danach in das EU-Emissionshandelssystem zu integrieren.

Kabinettsbeschluss zum befristeten Weiterbetrieb von drei Atomkraftwerken

Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober 2022 den Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Damit sollen die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis zum 15. April 2023 geschaffen werden. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Betrieb der Atomkraftwerke nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig, weshalb laut der Gesetzesbegründung die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen wird. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Betriebs wird von der Durchführung einer periodischen Sicherheitsüberprüfung abgesehen. Am 15. April 2023 müssen die Atomkraftwerke dann spätestens ihren Betrieb einstellen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun vom Bundestag beraten wird und nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, dient der Umsetzung der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers vom 17. Oktober 2022. Die Entscheidung für einen befristeten Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke geht erkennbar über das im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz präsentierte Konzept für eine Einsatzreserve nur der zwei süddeutschen Atomkraftwerke hinaus. Demgegenüber hatte sich der Deutsche Landkreistag im Interesse der Versorgungssicherheit für einen befristeten Weiterbetrieb der laufenden Atomkraftwerke ausgesprochen.

Eckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie

Bundeswirtschafts- (BMWK), Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMUV) haben gemeinsam die Eckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie vorgelegt. Die Strategie soll Rahmenbedingungen mit praktischer Lenkungswirkung für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse aus der Wald, Land- und Abfallwirtschaft schaffen. Sie soll im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und 2023 von der Bundesregierung verabschiedet werden. Hierzu hat uns der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert:

In Zukunft werde nach der Einschätzung der Bundesministerien die Nachfrage nach Biomasse steigen, während das nachhaltig verfügbare Potenzial weltweit jedoch begrenzt sei. Aktuell gebe es keine übergeordneten Steuerungsmechanismen für die Lenkung dieser begrenzt verfügbaren Ressource. Die aktuelle Biomassenutzung stehe zudem häufig in Konkurrenz zur angestrebten Stärkung der Klimaschutzleistung natürlicher Ökosysteme, zu den Zielen des Umweltschutzes, zum Umbau der Landwirtschaft sowie zur Nahrungsmittelerzeugung.

Vor diesem Hintergrund solle die Nationale Biomassestrategie einen Beitrag zur mittelund langfristigen nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zum Klima- und Biodiversitätsschutz leisten und entsprechende Rahmenbedingungen mit praktischer Lenkungswirkung schaffen. Operativ sollten bestehende Fehlanreize und Regulierungen für die Biomasseerzeugung und -nutzung identifiziert und durch geeignete Maßnahmen angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Das nachhaltig verfügbare Biomassepotenzial, der Erhalt natürlicher Ökosysteme und das Food-First-Prinzip (Vorrang der Ernährungssicherheit) bildeten dabei laut BMWK, BMEL und BMUV den Handlungsrahmen. Das wichtigste Leitprinzip solle die konsequente Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse sein, bei der stets der stofflichen Nutzung Vorrang gegeben wird, um eine möglichst langfristige Kohlenstoffbindung zu ermöglichen. Erst am Ende der Kaskade sollten energetische Nutzungen erfolgen.

Mit der Strategie solle außerdem dem erhöhten Nutzungsdruck und der Konkurrenz um Flächen z.B. zur Lebensmittelerzeugung begegnet werden. In diesem Sinne solle die Nationale Biomassestrategie auch Teil der angestrebten agrar-ökologischen Transformation sein. Auch die im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz verankerte Stärkung der Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore solle mit der Strategie erreicht werden. Fragen der kurzfristigen Rolle der Bioenergie im Kontext der Energieversorgungssicherheit stünden dagegen nicht im Fokus der Strategie.

Antwort des Kanzleramtes auf Schreiben zum Flüchtlingsgeschehen

Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt hat auf ein Schreiben des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Durchführung eines Flüchtlingsgipfels geantwortet. Neben dem Dank für die Leistungen der Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten weist das Kanzleramt auf die im Jahr 2022 für die Betreuung der Vertriebenen aus der Ukraine pauschal bereitgestellten zwei Milliarden Euro hin und bestätigt. Er bestätigt die Zusage, einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine Regelung zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten zu finden.

Eine Zusage für einen Flüchtlingsgipfel auf Ebene des Bundeskanzlers enthält das Schreiben nicht. Der Deutsche Landkreistag hat angesichts dessen nochmals auf eine übergreifende Erörterung beim Bundeskanzler gedrungen, die alle Aspekte der mit der Zuwanderung verbundenen Fragen ressortübergreifend adressiert.

Positionspapiere zum Lagebild im Katastrophenschutz und zur Notwendigkeit eines modernen Warnsystems

Eine Arbeitsgruppe zum Katastrophenschutz mit aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände und der Landkreise hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) einberufen. Hintergrund sind aktuelle Herausforderungen. In dieser Arbeitsgruppe wurden bislang zwei Positionspapiere erstellt, denen das Präsidium nach Erörterung im Verfassungs- und Europaausschuss zugestimmt hat. Im Einzelnen informiert der DLT wie folgt:

Das erste Positionspapier befasst sich mit den Anforderungen an ein bundesweites Lagebild. Die Erarbeitung und Herausgabe eines solchen Lagebildes gehört zu den zentralen Aufgaben des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das Positionspapier spricht sich insbesondere dafür aus, das Lagebild in Form einer Datenplattform zu realisieren, die auch für die Landkreise nutzbar sein muss. Ferner wird eine intensive Einbindung kreislicher Praktiker und der kommunalen Spitzenverbände in das GeKoB gefordert.

Ein zweites Positionspapier („Anforderungen an ein flächendeckendes modernes Warnsystem für den Katastrophen- und Zivilschutz aus Sicht der Landkreise“) spricht sich insbesondere für den (Wieder-)Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes sowie ein entsprechendes finanzielles Engagement der Länder und des Bundes aus. Auch die Nutzung alternativer Warnmittel wird erörtert.

Beide Papiere stehen auf der Homepage des DLT unter „Positionspapiere 2022“ zur Verfügung.

Ausgaben der Eingliederungshilfe 2021

Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich danach insgesamt auf knapp 22,0 Milliarden Euro netto. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um + 5,7 Prozent. Die folgende Tabelle des Statistischen Bundesamtes schlüsselt die Brutto- und Nettoausgaben nach Bundesländern und nach Leistungsarten der Eingliederungshilfe auf:

Bundesregierung beschließt Fachkräftestrategie

Das Bundeskabinett hat die Fachkräftestrategie der Bundesregierung beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket sollen die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe unterstützt werden, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Hierzu hat der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert: 

Folgende fünf Handlungsfelder sind für die Bundesregierung zentral:

  1. zeitgemäße Ausbildung,
  2. gezielte Weiterbildung,
  3. Arbeitspotenziale wirksamer heben und Erwerbsbeteiligung erhöhen,
  4. Verbesserung der Arbeitsqualität und Wandel der Arbeitskultur,
  5. Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren.

Ihre Fachkräftestrategie versteht die Bundesregierung nicht als starren Maßnahmenplan, sondern als eine Dachstrategie, die verschiedene Prozesse und Aktivitäten der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung in der 20. Legislaturperiode bündeln soll. Damit ist sie ein Bezugspunkt und Rahmen sowie die Basis für den gemeinsamen Austausch mit allen Akteuren des Bildungs- und Arbeitsmarktes.

In diesem Sinne ist die Fachkräftestrategie als ein fortlaufender Prozess zu verstehen. Die Ressorts der Bundesregierung wollen die erforderlichen Einzelmaßnahmen und Strategien zur Sicherung der Fachkräftebasis in Berufen, Branchen und Gebieten gemeinsam mit Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Handels- und Handwerkskammern, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit vertieft diskutieren und zugleich den Austausch mit Unternehmen und Betrieben, Beschäftigten und Netzwerken und Initiativen vor Ort suchen.

Bündnis bezahlbarer Wohnraum auf Bundesebene legt Maßnahmenpaket vor

Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum, dem auch der Deutsche Landkreistag (DLT) angehört, hat ein Maßnahmenpaket mit mehr als 190 Vorschlägen als vorläufigen Abschluss des Bündnis-Prozesses verabschiedet. Das Maßnahmenpaket war zuvor im Rahmen einer sogenannten Bündnis-Spitzenrunde von allen beteiligten Mitgliedern verabschiedet worden: Länder, kommunale Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie sonstige Institutionen. Es wurde am sogenannten Bündnis-Tag durch Bundeskanzler Olaf Scholz der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bund hat sein politisches Ziel bekräftigt, jährlich 400.000 Wohnungen zu errichten. Die nach fünf Themenfeldern gegliederten Maßnahmen betreffen in vielfältiger Weise auch die Kommunen.

Zu den Einzelheiten teilt der DLT mit:

Das Maßnahmenpaket ist formal in einer Bündnis-Spitzenrunde am 11. Oktober 2022 von allen Beteiligten in großem Konsens gebilligt worden. Der DLT hat an dieser Spitzenrunde mit seinem Präsidenten, Landrat Reinhard Sager, sowie Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Hennecke teilgenommen. Bereits in dieser Spitzenrunde ist das Ziel, 400.000 Wohnungen neu zu errichten, als äußerst ambitioniert, von vielen Teilnehmenden auch als unrealistisch eingeschätzt worden. Für den DLT konnte Präsident Sager klarstellen, dass das Ziel zumindest ohne ein deutlich verstärktes Einbeziehen von Bestandsbauten, durch Attraktivierung und Aktivierung bestehenden Wohnraums in ländlichen Räumen, nicht zu erreichen sei. Zudem mahnte er erneut deutliche Einschnitte im materiellen Prüfungsrecht durch Landes- und Bundesbaugesetzgeber an, um Aufwände zu reduzieren und Genehmigungsverfahren tatsächlich zu beschleunigen.

Im Anschluss daran fand am 12. Oktober 2022 im Bundeskanzleramt der Bündnis-Tag statt, an dem neben dem Bundeskanzler die Bundesbauministerin sowie für die Länder Ministerpräsident Stephan Weil als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, zahlreiche weitere Landesminister und die Vertreter der beteiligten Organisationen teilgenommen haben. In diesem Zusammenhang bekräftigte Bundeskanzler Scholz ausdrücklich das Festhalten der Regierung an dem Ziel der 400.000 neuen Wohnungen, lobte die Aktivitäten dieses gemeinsamen Bündnisses, sprach sich für weiteren Abbau bürokratischer Hürden für das Bauen aus, befürwortete explizit individualisiertes serielles Bauen und lehnte das gelegentlich zu hörende Plädoyer für ein „down-seizing“ und das Senken individueller Ansprüche an Wohnraum ab.

Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der Liquidität von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 die Entschließung zur „Kurzfristigen Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten“ beschlossen (BR-Drs. 447/22). Beantragt hatten dies die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf einzubringen bzw. eine Regelung zu treffen, damit die derzeitigen Mehrkosten bei den Krankenhäusern im Erlösbudget zeitnah auskömmlich gegenfinanziert und die Liquidität der Krankenhäuser rasch gesichert werden können. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen ebenfalls Regelungen zu treffen, die die nicht refinanzierten Kostensteigerungen kompensieren. Außerdem soll die Bundesregierung einen Mechanismus einführen, der außerordentliche Kostensteigerungen bei den Pflegeeinrichtungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.

Für die Krankenhäuser hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag wegen stark gestiegener Betriebskosten ein Hilfspaket angekündigt. Dafür würden in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge gemacht und gemeinsam mit den Ländern abgestimmt. Der Deutsche Landkreistag hat den dringenden Handlungsbedarf in einer Presseerklärung vom 18. Oktober 2022 nachdrücklich angemahnt.

Staatsgerichtshof Hessen erklärt „Heimatumlage“ für verfassungskonform

In Hessen war 2019 mit dem Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ eine Heimatumlage eingeführt worden. Das Programm sah eine Unterstützung der hessischen Kommunen u.a. in den Bereichen Kinderbetreuung, Krankenhausinvestitionen, Verwaltungskräfte und Schulsekretariate und Digitalisierung vor. Finanziert werden sollte das Programm durch eine 75-prozentige Fortführung der ehemaligen Solidarpaktumlage in Form einer „Heimatumlage“, deren Aufkommen mit einem Drittel auch zur Stärkung des kommunalen Finanzausgleichs beitragen sollte.

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die Erhebung der „Heimatumlage“ als verfassungskonform eingestuft und die dagegen gerichteten kommunalen Grundrechtsklagen zurückgewiesen. Er sieht in ihr zwar einen Eingriff in den Randbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, der jedoch durch anerkannte Gemeinwohlbelange gerechtfertigt werde. Gleichfalls sieht er keinen Verstoß gegen das Recht der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung sowie die Gebote der kommunalen Gleichbehandlung und der Systemgerechtigkeit.

Digitaltag 2023: Kommunen können sich beteiligen

Am 16. Juni 2023 findet der nächste bundesweite Digitaltag statt. Der Aktionstag bietet eine Gelegenheit zu zeigen, welche Potenziale die Digitalisierung für das Zusammenleben sowie Wirtschaft und Verwaltung vor Ort birgt, um Herausforderungen zu diskutieren und um einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu befördern. Trägerin des Digitaltags ist die Initiative „Digital für alle“, zu der neben verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und öffentliche Hand auch die kommunalen Spitzenverbände gehören.

Auch Landkreise, Städte und Gemeinden können sich beteiligen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Digitalisierung näher zu bringen. Aktionen können ab Januar 2023 über www.digitaltag.eu auf der interaktiven Aktionslandkarte eingetragen werden. Inspiration und Beispiele für eigene Aktionen finden sich im Aktionsleitfaden unter www.digitaltag.eu/aktionsleitfaden.

Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung gilt fort

Am 25. Oktober 2022 ist die am Vortag online verkündete Niedersächsische SARS-CoV-2- Absonderungsverordnung in Kraft getreten. Im Wesentlichen wurde die Geltungsdauer der Absonderungsverordnung bis zum 22. November 2022 verlängert. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) hierzu im Anhörungsverfahren keine grundlegenden Bedenken gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) vorgetragen.

Die Absonderungsverordnung verpflichtet die Betroffenen unmittelbar zur Einhaltung der Absonderungsregelungen und dient damit der Beschleunigung des Verfahrens. Eine Beendigung der Fortgeltung der Absonderungsverordnung würde bei der derzeitigen Rechtslage auf Bundesebene erneut eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung für die kommunalen Gesundheitsbehörden bedeuten. Sie müssten dann wieder schnellstmöglich einzelne Absonderungsanordnungen zur Unterbrechung von Infektionsketten und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei überdies stark ansteigenden Infektionszahlen treffen. Dies wäre auch angesichts der auf kommunaler Ebene ohnehin zu schulternden zusätzlichen Aufgaben nicht leistbar. Insofern hat sich die AG KSV derzeit für eine Beibehaltung der Niedersächsischen Absonderungsverordnung ausgesprochen.

Zugleich darf allerdings nicht übersehen werden, dass die geltenden Absonderungsregelungen hohe Personalausfälle zur Folge haben, die in vielen Bereichen – auch in der kritischen Infrastruktur – erhebliche Engpässe und große Probleme verursachen. Die kommunalen Spitzenverbände halten es daher für dringend notwendig, die Absonderungsregelungen auf Bundesebene auch unter Berücksichtigung des geschilderten Problems der Personalausfälle auf den Prüfstand zu stellen; sie haben das niedersächsische Sozialministerium und auch den Deutschen Landkreistag (DLT) gebeten, dies gegenüber dem Bund zu verdeutlichen.

Entwurf eines Demokratiefördergesetzes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung (Demokratiefördergesetz – DfördG) vorgelegt. Mit dem Entwurf soll insbesondere eine gesetzliche Grundlage für eine dauerhafte Förderung des Bundes zugunsten von Demokratiemaßnahmen Dritter gelegt werden, die von überregionaler Bedeutung sein müssen und für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Auch wenn der Bund danach Personen des öffentlichen Rechts fördern kann (§ 5 des Entwurfs), bietet das Gesetz damit keine Grundlage für die Förderung kommunaler Projekte. Das Gesetz begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Grundlage der künftigen Bundesförderung sind vielmehr erst noch zu erlassende Förderrichtlinien.

Wettbewerbsaufruf: „Der Deutsche Fahrradpreis 2023“

„Der Deutsche Fahrradpreis“ wird auch 2023 wieder vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS), dem Zweirad-IndustrieVerband (ZIV) und dem Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF) vergeben. Der Wettbewerb will durch prämieren innovativer Best-Practice-Beispiele Fachpublikum und Entscheidungsträger dafür gewinnen, den Radverkehr (noch mehr) zu fördern. Zudem soll durch die wettbewerbsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit die Popularität des Radfahrens weiter steigen. Der Preis wird in den zwei Kategorien „Infrastruktur“ sowie „Service und Kommu- nikation“ vergeben und ist in diesem Jahr mit insgesamt 19.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsphase hat am 25. Oktober 2022 begonnen. Einsendeschluss ist der 10. Januar 2023.

Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag mit:

Der Deutsche Fahrradpreis zeichnet jährlich innovative Beispiele zur Förderung des Radverkehrs im Alltag, auf dem Weg zur Schule, zum Einkauf, zur Arbeit oder in der Freizeit aus. Er wird in den zwei Kategorien ‘Infrastruktur’ sowie „Service und Kommunikation“ an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Unternehmen und öffentliche sowie private Institutionen für Konzepte, bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, technische Innovationen sowie für Service- und Kommunikationsleistungen vergeben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte sein, einen gesellschaftlichen Mehrwert für besseren Radverkehr zu schaffen.

Die Bewerbungsphase hat am 25. Oktober 2022 begonnen. Einsendeschluss ist der 10. Januar 2023. Aus allen Einsendungen vergibt eine Fachjury, die aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der Initiatoren und Partner sowie fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aus Fahrradindustrie, Verkehrsplanung, Verbänden, Tourismus und Kommunikation besteht, für jede Kategorie die Plätze eins bis drei.

Einzelheiten sind im Internet unter https://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/der-fahrradpreis/ abrufbar; hier können auch Bewerbungen eingereicht werden.

Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen in den Ländern

Der Kulturausschuss des Deutschen Landkreistages hat sich bei seinen beiden vergangenen Sitzungen intensiv mit Fragen der Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen befasst und mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Position beschlossen. In einem auf dieser Grundlage verfassten Anschreiben an den Generalsekretär der Kultusministerkonferenz hat der Deutschen Landkreistages gebeten, die gemeinsamen Rahmenbedingungen auch den Kultusministerien der Länder zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde im Anschreiben auf den notwendigen Finanzbedarf für Länder und Kommunen hingewiesen, die Aufgabe der Digitalisierung sowohl investiv als auch im Hinblick auf die Betriebskosten dauerhaft tragen zu können.

Ergebnisse der 163. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 25. bis 27. Oktober 2022

Vom 25. bis 27. Oktober 2022 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Herbstsitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2022 trotz deutlich nach oben korrigierter Schätzansätze aufgrund der beschlossenen Steuerrechtsänderungen um -1,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von -7,2 Milliarden Euro, während die Gemeinden auf ein Plus von fünf Milliarden Euro bei den veranschlagten Steuereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung blicken können. Die Einnahmen der Länder fallen voraussichtlich um 2,9 Milliarden Euro höher aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2021 bedeutet dies für alle Ebenen ein Plus von 6,5 Prozent oder 54,5 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich – gemessen am Ist 2021 – um 6,2 Milliarden Euro (+4,9 Prozent) höhere Einnahmeerwartungen und für die Länder um 22,9 Milliarden Euro (+6,5 Prozent).

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2023 bis 2026 wurden um insgesamt 128,1 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung nach oben korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2026 wurden um insgesamt 35,4 Milliarden Euro erhöht. Erstmals geschätzt wurde das Jahr 2027.

Beim in aktuellen Preisen gemessenen BIP werden inflationsbedingt weiterhin hohe Wachstumsraten erwartet: Der erwartete Anstieg beträgt 7,0 Prozent im aktuellen Jahr und 5,3 Prozent im kommenden Jahr. Trotz des realwirtschaftlichen Abschwungs steigt das nominale BIP auch im Jahr 2023 deutlich. Es steigt zudem stärker, als noch im Mai angenommen wurde. Dies erklärt die Aufwärtskorrektur der Steuerschätzung gegenüber Mai 2022.

Für das Jahr 2024 wird in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erholt und auf den Wachstumspfad zurückkehrt. Die Inflationsraten werden als moderat eingeschätzt. In den Jahren 2025 und 2026 wird von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergibt sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai Steuerschätzung. Hervorzuheben ist, dass durchgängig ein stabiler Arbeitsmarkt unterstellt wird.

Glasfaser-Ausbau / Flatterband "LWL-Kabel" auf Erdboden

Der unvermittelte und rückwirkende Stopp von Bundes- Fördermitteln entzieht vielen niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover die finanzielle Grundlage für den Breitbandausbau. „Viele Landkreise befinden sich aktuell mitten in den Planungen für die nächsten Ausbauprojekte in den sogenannten Grauen-Flecken“, erklärt Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags (NLT).

Es fänden derzeit umfangreiche Markterkundungsverfahren und Verhandlungen mit Anbietern und Fördermittelgebern statt, führt Schwind aus: „So ein unangekündigter Stopp wirft die gesamte Planung über den Haufen. Die Konsequenz des unabgestimmten Handelns des Bundesverkehrsministeriums für die Bürger: Wer auf einen Glasfaseranschluss wartet, wird von der Bundesregierung im Regen stehen gelassen!“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Förderaufruf zum laufenden Breitbandförderprogramm überraschend rückwirkend zum 17. Oktober 2022 aufgehoben. Neue Förderanträge können derzeit nicht gestellt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass das bisher zum Januar erwartete neue Bundes-Förderprogramm erst Monate später folgt und entgegen kommunalen Forderungen erneut Vorgaben für die Priorisierung enthält. „Insbesondere den Landkreisen, die gerade den Förderantrag gestellt oder bereits mit Maßnahmen begonnen haben, zieht der Bund mit diesem unangekündigten Schritt den Teppich unter den Füßen weg“, so Schwind.

Der Niedersächsische Landkreistag, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen stehen derzeit im intensiven Austausch, um auf Grundlage der benötigten Ausbauprojekte die erforderlichen Landesmittel und kommunalen Eigenanteile zu ermitteln und bereitzustellen. Das ist ohne die bisherige 50-prozentige Beteiligung des Bundes nicht machbar. Nur durch den engagierten Einsatz insbesondere der Landkreise konnte die Glasfaserausbauquote in Niedersachsen im vergangenen Jahr um sieben Prozentpunkte gesteigert werden. Eine Fortsetzung erscheint nun ungewiss. Schwind abschließend: „Der Bund muss beim Breitbandausbau mit den Alleingängen aufhören und mehr auf die Landkreise hören, sonst kommen wir mit der Basis für die Digitalisierung in Deutschland nicht voran.“

Eingeschalteter Gasherd

Nicht schnell genug, nicht ausreichend, nicht überzeugend – in einer ersten Einschätzung äußert der Niedersächsische Landkreistag (NLT) Zweifel an den Vorschlägen der vom Bund eingesetzten Kommission „Gas und Wärme“. Das Präsidium des NLT begrüßt zwar grundsätzlich die geplante Gaspreisbremse; das vorgeschlagene zweistufige Verfahren werde der Ankündigung einer kurzfristigen Lösung aber nicht gerecht.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum das sinnvolle Instrument einer Gaspreisbremse erst im März 2023 und damit faktisch nach der Heizperiode wirksam werden soll. Für die Monate Januar und Februar 2023 klafft eine Lücke im Konzept der Kommission. Wir brauchen die Gaspreisbremse zum 1. Januar“, erläutert NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. „Wir halten es für nahezu ausgeschlossen, den vielfältigen Problemlagen mit einem vom Bund verwalteten Härtefallfonds gerecht zu werden, dessen Rahmenbedingungen völlig ungeklärt sind,“ führt Meyer weiter aus.

Dringend konkretisiert werden müssten schließlich die Hilfen für gesellschaftlich relevante Einrichtungen. „Insbesondere die Krankenhäuser befinden sich in einer teils existenziellen Notlage. Sie können ihre laufenden Kosten nicht mehr decken und brauchen Unterstützung“, fordert Meyer.

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Vorschlag der Expertenkommission Gas und Wärme für eine Gaspreisbremse 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat in einem ersten Zwischenbericht einen Vorschlag für die Umsetzung einer Gaspreisbremse vorgelegt. Der DLT hat die Vorschläge u.a. wie folgt zusammengefasst:

Konkret schlägt die Kommission ein zweistufiges Verfahren vor. Die erste Stufe sieht vor, dass Gaskunden bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, erhalten. Diese Einmalzahlung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Die Kommission empfiehlt folgendes Verfahren: Der Staat übernimmt als Zahler die Abschläge aller Gaskunden. Die Übernahme der Abschlagszahlungen bei Vermietern wird entsprechend § 560 Abs. 3 BGB in der Dezember-Abrechnung behandelt. Zur schnellen Abwicklung müssen die Versorger insoweit von allen Informationspflichten, Formen und Fristen gegenüber ihren Kunden freigestellt werden. Die Versorger verzichten auf die Erhebung der Abschlagszahlung für Dezember. Im Ausgleich bekommen sie die Werte der Abschlagszahlungen spätestens zum 1. Dezember 2022 von einer staatlichen Stelle erstattet.

Die zweite Stufe beinhaltet ab März 2023 die echte Gas- und Wärmepreisbremse. Durch einen garantierten Brutto Preis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingents gelten soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gas- und Wärmepreisbremse könnte nach Vorstellungen der Expertenkommission zum 1. März 2023 in Kraft treten und frühestens zum 30. April 2024 enden. Sie soll die Kunden mit der Abschlagszahlung erreichen. Das Grundkontingent soll 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, betragen. Einbezogen werden sollen auch Fernwärmekunden, sodass auch für diese eine Wärmepreisbremse eingeführt werden soll.

Zudem wird für den Zeitraum 01.01.2023 bis 28.02.2023 u.a. ein Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern aus zwei Elementen angeregt:

  • Zum einen eine zinslose Liquiditätshilfe für Vermieter und Wohnungsunternehmen, die für ihre Mieter in Vorleistung gehen wollen und für Mieter, deren Vorauszahlungen nicht ausgeglichen werden können.
  • Zum anderen eine Unterstützung für Mieter und Eigentümer, die über das vorgesehene Modell nicht ausreichend entlastet werden.

Darüber hinaus soll das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus tatsächlich voll administrierbar sein. Dazu müsse die Wohngeldgesetzgebung ohne Verzögerung so abgeschlossen werden, dass ab Januar 2023 mindestens zwei Millionen Menschen zusätzlich die Heizkostenzuschüsse erhalten, die im Gesetz für die Wohngeldempfänger vorgesehen sind. Zudem wird gefordert, den Wohngeldämtern ein unverzügliches Aufstocken des Personals zu ermöglichen, um den Antragsstau zu überwinden und die zeitnahe Auszahlung zu ermöglichen.

Weitere flankierende Maßnahme soll ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister sein.

Erste Bewertung durch NLT-Präsidium und Geschäftsstelle

Das NLT-Präsidium hat am 12. Oktober 2022 in einer ersten Befassung begrüßt, dass die Kommission mit der Umsetzung des Gaspreisdeckels auf das richtige Instrument setzt. Es hat aber gefordert, dass die Maßnahme zum 1. Januar 2023 wirksam werden muss. Auf die völlig unausgereifte Idee eines „Sofort-Hilfefonds“ des Bundes für die Monate Januar und Februar 2023 sollte hingegen verzichtet werden. Sollten diese Vorstellungen auf der Bundesebene weiterverfolgt werden, müssten Überlegungen zu örtlichen oder landesspezifischen Härtefallfonds jedenfalls solange zurückgestellt werden, bis die Kriterien des Bundes bekannt werden.

Neben der Tatsache, dass das von der Expertenkommission nunmehr vorgeschlagene zweistufige Verfahren nicht der erfolgten Ankündigung einer kurzfristigen Gaspreisbremse entspricht, hat die Geschäftsstelle des NLT in einer ersten Einschätzung zudem erhebliche Zweifel, dass die hier angedachte Übergangslösung für das Jahr 2022 in Form einer vom Staat übernommenen Abschlagszahlung die beabsichtigte kurzfristige Entlastung für private Haushalte mit sich bringen kann und die Unsicherheiten am Markt und bei den Verbrauchern beseitigen wird.

Kritik ist auch angebracht hinsichtlich des „Hilfsfonds soziale Dienstleister“, dessen Anwendungsbreite von Krankenhäusern bis zu Sozialkaufhäusern reichen soll und der noch wenig konturiert erscheint. Der Fonds soll über die „Kostenträger der Sozialversicherungen“ administriert werden. Ob er wirkliche Hilfe für z.B. die existenzielle Notlage der Krankenhäuser bringen kann, bleibt abzuwarten. Das NLT-Präsidium hat insoweit gerade mit Blick auf die Krankenhäuser eine schnelle Konkretisierung der Überlegungen auf der Bundesebene angemahnt.

Austausch mit Bundesinnenministerin Faeser zum aktuellen Flüchtlingsgeschehen

Am 11. Oktober 2022 hat ein Spitzengespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenministerin Faeser unter Beteiligung der Innenministerkonferenz im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stattgefunden. Neben einer Lagedarstellung der aktuellen Situation mit Blick auf die Ankommenden sowohl aus der Ukraine wie aus weiteren Drittstaaten, Fragestellungen der bundesweiten Verteilung ist auch eine Begrenzung der Zuwanderung, insbesondere durch Grenzkontrollen im Bereich der Balkanroute gegenüber Österreich und Tschechien, und eine Sicherung der europäischen Außengrenzen zugesagt worden. Mit Blick auf die offenen Finanzierungsfragen, vor allem in Bezug auf die steigenden Asylbewerberzahlen, zeigte sich die Ministerin zuversichtlich, im November auch eine rückwirkende umfassende Regelung für das Jahr 2022 erreichen zu können. Im Einzelnen führt der Deutsche Landkreistag (DLT) hierzu u. a. wie folgt aus:

Mit Blick auf die Darstellung der aktuellen Situation hat das Innenministerium mitgeteilt, dass man die Sorgen der kommunalen Ebene hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Unterbringung anerkenne, ernst nehme und teile. Es werde angesichts des Kriegsgeschehens in der Ukraine über den Winter eher mit weiterer Zuwanderung denn einem Abflauen gerechnet. In Bezug auf die Zuwanderung aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, konzedierte die Innenministerin in den letzten Monaten einen deutlichen Zuwachs von Flüchtlingen, insbesondere aus Afghanistan und Syrien. Ausdrücklich kritisierte sie in diesem Zusammenhang die visumsfreie Einreise durch Serbien. Hier gelte es unverzüglich, zu einer Harmonisierung mit den Visumsregeln der EU zu gelangen.

In Bezug auf die von ihr ausdrücklich so formulierte Begrenzung einer Zuwanderung, insbesondere aus den Drittstaaten, teilte sie mit, die Grenzkontrollen gegenüber Österreich um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern und die Bundespolizei gegenüber Tschechien im Wege der Schleierfahndung verstärkt zum Einsatz zu bringen. Zudem hätten beide Länder nach Gesprächen sowohl mit dem bayerischen Innenminister Herrmann wie auch ihrer selbst zugesagt, ihrerseits Grenzkontrollen gegenüber dem Durchreiseland Slowakei aufzunehmen, um auf diese Weise eine Zuwanderung über die Balken-Route zu reduzieren. Im Kontext weiterer möglicher Anreizwirkungen durch den Rechtskreiswechsel bei den ukrainischen Flüchtlingen haben sowohl der Deutsche Landkreistag wie der Deutsche Städteund Gemeindebund zumindest für die Zukunft eine Rückkehr zum Asylbewerberleistungsgesetz angemahnt, während der Deutsche Städtetag am SGB II festgehalten hat.

Landkreise müssen Flüchtlinge in Turnhallen unterbringen

Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Landkreise einschließlich der Region Hannover müssen bereits auf Turnhallen oder ähnliche Einrichtungen zurückgreifen, um ukrainische Vertriebene und Asylbewerber unterzubringen. Das hat eine aktuelle Abfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) unter den 37 Landkreisen ergeben. Der NLT hatte vor dem Flüchtlingsgipfel am 13. Oktober 2022 auf Einladung von Innenminister Boris Pistorius u.a. nach der Belegung solcher Notunterkünfte gefragt: 29 Landkreise nahmen teil, davon antworteten 16 mit Ja (55 Prozent). „Das ist weder für die hilfesuchenden Menschen, noch für die betroffenen Kommunen auf Dauer hinnehmbar. Und die Lage spitzt sich zu: Bis Weihnachten dieses Jahres rechnen sogar 80 Prozent der Landkreise damit, behelfsmäßige Notunterkünfte für die Unterbringung von Menschen herrichten zu müssen,“ erläutert NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Wie dramatisch die Situation ist, macht NLT-Präsident Sven Ambrosy (Landrat Landkreis Friesland) deutlich „Dezentrale Unterbringung ist so gut wie nicht mehr möglich. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt.“ Nahezu alle Landkreise nutzten bereits Sammelunterkünfte, wie Heime oder Jugendherbergen; aber auch hier seien die Möglichkeiten bald erschöpft, berichtet Ambrosy am Rande einer Sitzung des NLT-Präsidiums am Mittwoch dieser Woche. „Wenn wir jetzt Vertriebene und Geflüchtete wieder in Turnhallen unterbringen müssen, zeigt das zwei Dinge: Erstens, die Kommunen sind am Limit. Zweitens, Integration ist unter diesen Umständen nur noch sehr schwer möglich.“

Dies klar zu benennen und der Bevölkerung ein realistisches Bild zu vermitteln sei Grundlage, um mit der Situation weiterhin vernünftig umzugehen. Die kommunalen Spitzenverbände hätten in der vergangenen Woche Innenminister Pistorius Forderungen zukommen lassen. „Jetzt muss kurzfristig mit einer zentralen Aufnahme in großen Einrichtungen begonnen werden; Bund und Land müssen dafür Immobilien und Kapazitäten bereitstellen und die Finanzierung über dieses Jahr hinaus unbedingt sicherstellen“, nennt NLT-Präsident Ambrosy die wichtigsten Forderungen.

Austausch mit Innenminister Pistorius zum aktuellen Flüchtlingsgeschehen

Am 13. Oktober 2022 hat beim DRK-Landesverband in Hannover-Misburg ein Flüchtlingsgipfel auf Einladung von Innenminister Pistorius stattgefunden, an dem die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesverbände der Hilfsorganisationen teilgenommen haben. Als Ergebnisse aus dem Meinungsaustausch sind zusammengefasst folgende Punkte zu berichten:

  • Die Möglichkeiten der grundsätzlich vorzugswürdigen dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen sind in Niedersachsen nach übereinstimmender Lagebeurteilung weitgehend erschöpft.
  • Das MI plant die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in der Landesaufnahmebehörde bis Ende November auf 9260 Plätze.
  • Minister Pistorius hat auf intensives Drängen der kommunalen Ebene nach einem stärkeren Engagement des Landes schließlich zugesagt und angekündigt, in den nächsten Monaten zwischen 5.000 und 10.000 zusätzliche Plätze in zentralen Einrichtungen (vorzugsweise größer als 600 Plätze) des Landes schaffen zu wollen. Dafür wird das Land in großem Umfang auf die Hilfsorganisationen zugehen und ihre Unterstützung durch Betreiberverträge etc. beauftragen. Das DRK und die anderen Hilfsorganisationen haben ihre grundsätzliche Bereitschaft dazu bekundet.
  • Es besteht Einigkeit, dass für den Betrieb zentraler Einrichtungen in erheblichen Umfang hauptamtliches zusätzliches Personal bei den Hilfsorganisationen eingestellt werden muss bzw. die Weiterverwendung des derzeit in den mobilen Impfteams (MIT) gebundenen Personals, dessen Verträge am 31.12.2022 auslaufen, ermöglicht werden soll.
  • Ministerpräsident Weil hat sich in einem Schreiben an den Bundeskanzler und die Bundesministerin der Verteidigung gewandt mit der Bitte, den Standort Fallingbostel nicht Ende 2023 abwickeln zu müssen. Dies ist insbesondere auch wegen der starken Aufwuchsfähigkeit des Standorts von Bedeutung.
  • Angesichts der aktuellen Lage ist auch damit zu rechnen, dass nicht nur auf Sporthallen, sondern für größere zentrale Unterbringungen auf Messehallen, Stadthallen usw. zugegriffen werden muss.
  • Die kommunale Ebene hat umfangreiche rechtliche Befreiungen und den Abbau von Standards intensiv thematisiert. Minister Pistorius hat zugesagt, diesbezüglich ressortübergreifend schnell aktiv zu werden. Insbesondere Ausnahmemöglichkeiten im Vergaberecht, im Bereich des MK (Kita, Schule) und bei der Begleitung der UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) sind als Beispiele genannt worden.
  • Für Anfang November sei eine Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler geplant. Nach Auskunft des Innenministers und des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke (in einem Folgetermin zur Flüchtlingskonferenz), sollen dort auf Drängen der Bundesländer die offenen Fragen der Flüchtlingsfinanzierung für das Jahr 2022 und die Anschlussfinanzierung für das Jahr 2023 durch den Bund geklärt werden.
  • Hinsichtlich der Finanzierungsfragen im Land Niedersachsen gibt es weiteren Gesprächsbedarf, das MI steht hierzu bereit.
  • Hinsichtlich geforderter Initiativen auf Bundes- und europäischer Ebene zu einer Beseitigung von Pull-Effekten sowie zu einer abgestimmten europäischen Lastentragung war Minister Pistorius sehr verhalten.
  • Die kommunale Seite hat eindringlich auf die Problematik der stark divergierenden Zahlen in der Aufnahmestatistik hingewiesen und auf Aufklärung gedrungen sowie einen namentlichen Abgleich aller Aufgenommenen angeboten.
  • Bereits am heutigen Freitag findet eine Sondersitzung des Landesbeirats Katastrophenschutz statt, in der Details zu den Beauftragungen des Landes an die Hilfsorganisationen erörtert werden sollen. 

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund

Der Bundesrat hat sich in einer Entschließung für einen mit 10 Milliarden Euro seitens des Bundes zu dotierenden „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ sowie für eine Präventionskampagne zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins und zu Steigerung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ausgesprochen.

In seiner Entschließung geht der Bundesrat zunächst auf die aktuelle Bedrohungslage ein und fordert vor diesem Hintergrund einen auf zehn Jahre angelegten „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ (BR-Drs. 438/22 [Beschluss]). Damit könnten notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können. Ferner setzt sich die Länderkammer für eine Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements und den Aufbau nationaler Reserven ein. Durch eine Präventionskampagne von Bund und Ländern soll das Gefahrenbewusstsein und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gesteigert werden.

Stabilitätsbericht Niedersachsen 2022

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 4. Oktober 2022 ihren 13. Stabilitätsbericht beschlossen. Er beruht auf der Mittelfristigen Planung 2022 – 2026, der eine Fortschreibung der bisherigen Finanzplanung auf Basis des im Dezember 2021 verabschiedeten Doppelhaushalts 2022/2023 darstellt.

Der Finanzierungssaldo in Abgrenzung des Stabilitätsrates des Landes Niedersachsens ergibt sich aus dem Schaubild (auf S. 7): 

Zusammenfassend wird in dem Bericht festgestellt (S. 26), das Land Niedersachsen könne hinsichtlich der Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, zur Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung sowie zur Einhaltung der Schuldenbremse die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Eine Haushaltsnotlage drohe nicht. Nach dem Überwachungsverfahren zur Einhaltung der Schuldenbremse ergäbe sich bei beiden Komponenten – der landeseigenen Schuldenbremse und dem harmonisierten Analysesystem – keine Auffälligkeiten.

DLT-Positionspapier „Neue Pflegereform dringend notwendig“

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat ein Positionspapier „Neue Pflegereform dringend notwendig“ beschlossen. Es bereitet Forderungen für eine kurzfristig erforderliche Reform sowie mittelfristig zu diskutierende Punkte für die Weiterentwicklung der Pflege auf.

Kurzfristig fordert der Deutsche Landkreistag insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Weitere Senkung der pflegebedingten Eigenanteile
  • Stärkerer Fokus auf die häusliche Pflege
  • Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenversicherung
  • Übernahme von Investitionskosten als Subjektförderung
  • Vollständige Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Ergänzende private Vorsorge
  • Vollständige Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderungen (§ 43a SGB XI)
  • Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels
  • Berücksichtigung der Kreispflegeplanung im Rahmen der Versorgungsverträge der Pflegekassen.

Darüber hinaus muss mittelfristig diskutiert werden, wie das System Pflege am Leben erhalten werden kann. Hierfür spricht das Positionspapier folgende Punkte an:

  • Vollständige Abdeckung der pflegebedingten Aufwendungen durch die Pflegeversicherung, Sockel-Spitze-Tausch
  • Prüfung des Vorschlags, nicht mehr zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege zu unterscheiden (Aufhebung der Sektorengrenzen), unter Berücksichtigung der Erfahrungen beim Bundesteilhabegesetz
  • Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements für die notwendige Stärkung von Unterstützung für ältere Menschen.

Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vom Landtag verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat in der Sitzung am 21. September 2022 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz beschlossen (LT-Drs. 18/11459); Grundlage war die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LT-Drs. 18/11696). Wesentliche Änderungen hat es im Verfahren kaum gegeben. Einzig die Vorschrift zu den materiellen Anforderungen an die Rücklage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (§ 14 Abs. 5 Satz 3) ist dahingehend angepasst worden, dass die Rücklage im Seuchenfall „kurzfristig“ verfügbar sein muss. Die konkrete Auslegung dieser Norm dürfte in Anbetracht der bisherigen Verwaltungspraxis in Zukunft vermutlich noch zu weiteren Diskussionen führen.

Der Schriftliche Bericht steht im Landtags-Informationssystem zum Herunterladen bereit (LT-Drs. 18/11736). Mittlerweile ist auch eine Bekanntmachung der beschlossenen Änderungen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt (Nds. GVBl. S. 586 f.).

Entwurf des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht. Mit den Maßnahmen, die in dem Aktionsprogramm vorgesehen sind, will die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels erreichen. Der Entwurf umfasst 64 Maßnahmen in folgenden zehn Handlungsfeldern:

  1. Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
  2. Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  3. Meere und Küsten
  4. Wildnis und Schutzgebiete
  5. Waldökosysteme
  6. Böden als Kohlenstoffspeicher
  7. Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen
  8. Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung
  9. Forschung und Kompetenzaufbau
  10. Zusammenarbeit in der EU und international

Zu dem Entwurf des Aktionsprogramms hat das BMUV einen Online-Beteiligungsprozess gestartet. Auf einer Online-Dialog-Plattform können dem BMUV noch bis zum 28. Oktober 2022 Hinweise und Anregungen übermittelt werden: https://dialog.bmuv.de/bmu/de/process/57895

Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Gegenwärtig befindet sich der Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzentwurf sieht vor dem Hintergrund der Gasmangellage befristete Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vor. 

Berücksichtigung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Sicherstellung der Gasversorgung

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hatte sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ) gewandt mit der Anfrage, ob spezifische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Kreis der geschützten Verbraucher bei der Gasversorgung gehören. Nach Auskunft des Deutschen Landkreistages (DLT) hat das BMFSFJ mitgeteilt, dass die von der JFMK bezeichneten Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (teilstationäre Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeitstätten, Familienzenten und Beratungsstellen im Bereich des SGB VIII) nach Auffassung auch der Bundesnetzagentur grundlegende soziale Dienste erbringen; sie sind bereits unter diesem Gesichtspunkt zu der Gruppe der Geschützten zu zählen.

VG Oldenburg gewährt vorläufigen Rechtsschutz gegen Fortnahme von Equiden durch das zuständige Veterinäramt

Das VG Oldenburg hat sich mit Urteil vom 7. Juli 2022 mit dem Umfang der Beurteilungskompetenz von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten im Rahmen von § 15 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und den Anforderungen an die Begründung der Prognose zukünftigen Tierhalterverhaltens nach festgestellten Verstößen gegen § 2 TierSchG auseinandergesetzt (Az.: 7 B 1612/22). Im Kern hat das VG Oldenburg entschieden, dass die Frage, wie sich eine Person zukünftig als Tierhalter verhalten wird, keine veterinärmedizinische sei. Die entsprechende Einschätzung der Amtstierärzte sei daher nicht gem. § 15 Abs. 2 TierSchG privilegiert. Zudem stelle die bloße Angabe, die festgestellten Verstöße rechtfertigten nach amtstierärztlicher Beurteilung die negative Zukunftsprognose, keine hinreichende Begründung dar.