Bürgergeld: Grundsatz „Fördern und Fordern“ nicht aufgeben
Das Bürgergeld ist vorläufig gestoppt. Die vom Bundestag am 10. November beschlossene Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) hat im Bundesrat heute nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Das zustimmungspflichtige Gesetz kommt in den Vermittlungsausschuss. „Entscheidende Punkte wie die Erhöhung der Regelsätze sind unstrittig. Der Grundsatz ,Fördern und Fordern‘ darf aber nicht aufgegeben werden“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer.
Meyer verweist auf Kritik an dem Gesetzesvorhaben, wie sie beispielsweise der Bundesrechnungshof, aber auch die Landkreise vorgetragen hatten. Insbesondere die vorgesehene sogenannte Karenzzeit wird kritisch bewertet. „Die deutliche Ausweitung der Vermögens- und Unterkunftskostengrenzen passen nicht in die Zeit, weil es derzeit wesentlich einfacher ist Arbeit zu finden als im vorletzten Jahrzehnt“, erläutert Landrat Peter Bohlmann, Sprecher der niedersächsischen Optionskommunen. „Im Ergebnis werden Wege aus der Arbeitslosigkeit eingeschränkt und in die Arbeitslosigkeit erleichtert. Es ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass aus dem Aufkommen unvermögender Steuerzahler vermögende Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld alimentiert werden“, so Bohlmann.