NLT-Aktuell – Ausgabe 34

Förderstopp im Breitbandförderprogramm des Bundes

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den aktuell gültigen Förderaufruf vom 26. April 2022 zum laufenden Breitbandförderprogramm rückwirkend zum 17. Oktober 2022 aufgehoben. Schon zuvor waren die Internetseiten der Projektträger dem Vernehmen nach nicht mehr zu erreichen. Die Aufhebung des Förderaufrufs hat zur Folge, dass neue Förderanträge derzeit nicht gestellt werden können. Hintergrund ist, dass das Förderprogramm durch eine hohe Zahl von in den letzten Wochen gestellter Anträge überzeichnet ist.

In einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zur Gigabitstrategie des Bundes hat der zuständige Staatssekretär des BMDV Schnorr offengelassen, ob bereits bei den Projektträgern eingereichte, aber noch nicht beschiedene Anträge noch bearbeitet würden. Eine Bescheidung sei jedenfalls erst dann möglich, wenn wieder Mittel zur Verfügung stünden.

Ein solch einseitiger, in der Sache überraschender und ohne jede Vorankündigung seitens des Bundes vollzogener Förderstopp ist aus Sicht der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) nicht hinnehmbar. In der Sitzung des Förderbeirats am 26. Oktober 2022 hat er sich daher für eine sofortige Aufhebung des Förderstopps eingesetzt, damit die von den Landkreisen bereits vorbereiteten Anträge noch in diesem Jahr eingereicht werden können. Anträge, die schon eingereicht wurden, müssen auch beschieden werden.

Breitband-Vollbremsung des Bundes gefährdet den Ausbau in Niedersachsen

Der unvermittelte und rückwirkende Stopp von Bundes-Fördermitteln entzieht vielen niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover die finanzielle Grundlage für den Breitbandausbau. „Viele Landkreise befinden sich aktuell mitten in den Planungen für die nächsten Ausbauprojekte in den sogenannten Grauen Flecken“, erklärte Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) am 20. Oktober 2022.

Es fänden derzeit umfangreiche Markterkundungsverfahren und Verhandlungen mit Anbietern und Fördermittelgebern statt, führte Schwind aus: „So ein unangekündigter Stopp wirft die gesamte Planung über den Haufen. Die Konsequenz des nicht abgestimmten Handelns des Bundesdigitalministeriums für die Bürger: Wer auf einen Glasfaseranschluss wartet, wird von der Bundesregierung im Regen stehen gelassen! Insbesondere den Landkreisen, die gerade den Förderantrag gestellt oder bereits mit Maßnahmen begonnen haben, zieht der Bund mit diesem unangekündigten Schritt den Teppich unter den Füßen weg.“

Der NLT, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen stehen derzeit im intensiven Austausch, um auf Grundlage der benötigten Ausbauprojekte die erforderlichen Landesmittel und kommunalen Eigenanteile zu ermitteln und bereitzustellen. Das ist ohne die bisherige 50-prozentige Beteiligung des Bundes nicht machbar. Nur durch den engagierten Einsatz insbesondere der Landkreise konnte die Glasfaserausbauquote in Niedersachsen im vergangenen Jahr um sieben Prozentpunkte gesteigert werden. Eine Fortsetzung erscheint nun ungewiss. Schwind abschließend: „Der Bund muss beim Breitbandausbau mit den Alleingängen aufhören und mehr auf die Landkreise hören, sonst kommen wir mit der Basis für die Digitalisierung in Deutschland nicht voran.“

Schreiben von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zum Förderstopp

Vor dem Hintergrund des überraschend verkündeten rückwirkenden Förderstopps im Breitbandprogramm des Bundes haben Länder und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die Bundesregierung aufgefordert, diese Entscheidung rückgängig zu machen, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen und Verzögerungen beim Start des ursprünglich für den 1. Januar 2023 angekündigten neuen Förderprogramms zu vermeiden. Das Schreiben wurde von allen Ländern mit Ausnahme von Hessen und NordrheinWestfalen unterzeichnet.

Künftige Ausgestaltung des Breitbandförderprogramms

Das BMDV hat mehrfach – zuletzt in der Gigabitstrategie – den Start eines neuen Förderprogramms nach Wegfall der Aufgreifschwelle zum 1. Januar 2023 angekündigt. Dieser Starttermin wurde nun von Staatssekretär Schnorr deutlich relativiert. Der Staatssekretär kündigte die Vorlage des Entwurfs einer entsprechenden Förderrichtlinie zunächst für Februar/März des kommenden Jahres an; erst auf Druck des Deutschen Landkreistages sowie einiger Länder wurde eine Vorlage noch im Dezember für möglich erklärt.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage kündigte der Staatssekretär ferner eine „Allokation der Fördermittel“ bzw. eine „differenzierte Fördermittelvergabe“ an, wonach zunächst die Gebiete profierten sollten, die derzeit mit weniger als 100 Mbit/s versorgt seien. Diese Ausführungen wurden auch auf Nachfragen nicht näher präzisiert. Sie könnten zu einer Priorisierung durch die Hintertür führen, obwohl sich der Bund erst im Sommer nach intensiven Gesprächen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden dazu bekannt hat, dass es eine Priorisierung bei der Vergabe der Fördermittel nicht geben werde. Seitens der DLT-Hauptgeschäftsstelle wurde daher in der Sitzung deutlich betont, dass ein solches Vorgehen nicht akzeptabel sei.

Im Grundsatz erfreulich ist dagegen, dass das bisherige Konzept der Förderung für schwer erschließbare Einzellagen entfallen soll. Auch solche Einzellagen sollen wieder in die Projektgebiete einbezogen werden können, ohne dass es eines Eigenanteils der Grundstückseigentümer bedarf.

Aktueller Sachstand Breitbandförderung

Nach dem überraschend verkündeten Förderstopp im laufenden Breitbandförderprogramm des Bundes hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den DLT am 26. Oktober 2022 über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen informiert. Dabei wurde angekündigt, dass alle bis zum 17. Oktober 2022 bei den Projektträgern eingegangenen Fördermittelanträge geprüft und bis Ende Januar 2023 beschieden werden. Weitere Anträge können dagegen erst nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie für das neue Programm gestellt werden. Für das neue Programm will der Bund im kommenden und den folgenden Jahren jährlich 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das neue Programm soll einen Priorisierungsmechanismus vorsehen, dessen Einzelheiten noch nicht feststehen.

Es bleibt allerdings dabei, dass das laufende Programm geschlossen ist und neue Anträge auf der Grundlage der derzeit geltenden Richtlinie nicht mehr möglich sind. Diese wird zwar bis zum 31. Januar 2023 verlängert, dient aber nur noch der Bewilligung der bereits vorliegenden Anträge. Auf Nachfrage hat das BMDV bekräftigt, dass bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren für noch nicht beantragte Förderprojekte hinfällig werden und nicht zur Begründung eines Antrags nach dem neuen Förderprogramm verwendet werden können.

Für das neue Förderprogramm geht das BMDV derzeit von einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie Anfang Februar 2023 aus. Der Bund will, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, in 2023 sowie in den folgenden Jahren jeweils 3 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung stellen.

Handreichung zur Organisation der Ehrenamtskoordination auf Ebene der Landkreise veröffentlicht

Eine Arbeitsgruppe kommunaler Expertinnen und der NLT-Geschäftsstelle hat eine Handreichung zur Unterstützung der Freiwilligen- und Ehrenamtskoordination auf Ebene der niedersächsischen Landkreise erarbeitet. Diese hat das Präsidium des NLT in seiner 665. Sitzung am 12. Oktober 2022 verabschiedet. Die Handreichung ist öffentlich unter https://link.nlt.de/arhi, Stichwort „Ehrenamt“, verfügbar.

Das Engagement der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover für das Ehrenamt ist vielfältig und durch die vor Ort unterschiedlichen Strukturen und Gegebenheiten bestimmt. Ziel der von Februar bis August 2022 erarbeiteten Handreichung ist es, vorhandene Strukturen als Katalog der Möglichkeiten aufzuzeigen, Anregungen zu geben und mit der Darstellung bewährter Organisationsformen Impulse zu setzen. Zielgruppe sind Mitarbeitende der Kreis- und Regionsverwaltungen, die für die Unterstützung des Ehrenamtes sowie des bürgerschaftlichen Engagements tätig sind.

Die Handreichung enthält im Schwerpunkt eine Übersicht der Organisationsformen hauptamtlicher Ehrenamtsunterstützung auf Kreisebene in Form von Steckbriefen. So lassen sich übersichtlich vergleichbare Landkreise und Beispiele für Unterstützungsformen finden und Impulse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Aktive finden. Eingerahmt sind die Steckbriefe durch einleitende Informationen sowie Beispielen zu Organisationsstrukturen einzelner Landkreise und Praxisberichte ausgewählter Projekte. Das 49-seitige Papier stellt dabei ausdrücklich eine Momentaufnahme dar und soll fortgeschrieben werden. Die Geschäftsstelle plant, gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freiwilligen Agenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA), Anfang Januar eine Online-Informationsveranstaltung zur Handreichung anzubieten.

Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zu 9-Euro-Nachfolgeticket

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat sich am 13. Oktober 2022 grundsätzlich bereit erklärt, schnellstmöglich ein deutschlandweit gültiges ÖPNV-Ticket als Nachfolger des 9- Euro-Tickets einzuführen. Der mögliche Einführungspreis liegt bei 49 Euro pro Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement und soll Teil eines Gesamtpakets zur ÖPNV-Finanzierung sein.

Die auszugleichenden Kosten sollen nach Rettungsschirmsystematik, als Ausgleich nachgewiesener Mehrkosten, abgerechnet werden. Nach zwei Jahren soll das Gesamtpaket hinsichtlich seiner klimaseitigen, verkehrlichen und finanziellen Wirkungen evaluiert werden. Die Bereitschaft der Länder zur Einführung und Kofinanzierung eines Nachfolgers des 9-Euro-Tickets steht unter der Bedingung, dass die Regionalisierungsmittel entsprechend den Forderungen der VMK deutlich erhöht werden, um die Bestandsangebote vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie sowie explodierender Kosten, insbesondere für Energie, zu sichern. Die VMK erwartet hier entsprechende Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und der Bundesregierung.

Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften wurde am 12. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen das Energiesicherungsgesetz, das ErneuerbareEnergien-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und das LNG-Beschleunigungsgesetz sowie das Bundes Immissionsschutzgesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Baugesetzbuch. Sie treten überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begleitend zu seiner Zustimmung zu dem Gesetz hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 eine umfangreiche Entschließung gefasst (BR-Drs. 479/22 [B]). Darin begrüßt der Bundesrat die vorgesehenen Regelungen und mahnt zugleich an, bereits zeitnah Maßnahmen für eine kosteneffiziente Wiederbefüllung der Gasspeicher für den übernächsten Winter 2023/2024 zu ergreifen. Der Bundesrat befürwortet angesichts der Energiekrise die Maßnahmen zur Produktionserhöhung in Biogasanlagen. Er weist jedoch darauf hin, dass mit einer erhöhten Gasproduktion in Biogasanlagen auch mehr Inputstoffe eingesetzt werden und dadurch zusätzliche Gärprodukte anfallen; für deren Lagerung müssen entsprechende Kapazitäten rechtlich abgesichert zur Verfügung stehen.

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz wird zeitlich befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 auf 7 v.H. gesenkt. Die Steuerermäßigung gilt auch für die Lieferung von Fernwärme. Es wird von den Unternehmen erwartet, dass sie diese Senkung vollumfänglich an die Verbraucher weitergeben.

Arbeitgeber können mit dem Gesetz eine Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Der Begünstigungszeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2024.

An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung soll zudem sichergestellt werden, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird, um die steuerliche Privilegierung auch im SGB II nachzuvollziehen.

Umsetzung des Zweiten Heizkostenzuschusses

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände den Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten Gesundheit und Soziales im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. Zum Hintergrund führt das MU u.a. Folgendes aus:

Das Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dies dürfte umgehend erfolgen. Wie schon beim ersten Heizkostenzuschuss nach dem HeizkZuschG soll die Zahlung auf Landesebene durch die Stellen bewilligt werden, die für die zugrundeliegende Leistung zuständig sind – also für Wohngeld, BAföG oder Aufstiegsförderung. Es ist daher eine Zuständigkeit auf kommunaler Ebene vorgesehen für die Bewilligung des Heizkostenzuschusses an Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie an Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, soweit die Leistungen von den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bewilligt wurden.

Hinsichtlich der Konnexitätsberechnung ist aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle festzustellen, dass lediglich die Anzahl der bisherigen Wohngeldhaushalte berücksichtigt worden ist. Im Zuge der Wohngeldreform („Wohngeld Plus-Gesetz“) wird jedoch von einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld und den Heizkostenzuschuss II ausgegangen. Der Vollzugsaufwand dürfte damit unter Berücksichtigung der Umsetzung der erweiterten Wohngeldansprüche um ein Vielfaches höher sein und muss von der Landesregierung entsprechend ausgeglichen werden.

Verfahren zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) befindet sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Es sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ab 2023 auch Kohle- und Abfallbrennstoffe in das nationale CO2-Bepreisungssystem miteinzubeziehen. Hierzu liegt nunmehr der Entwurf einer Emissionsberichterstattungsverordnung vor. Der Bundesrat hat sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, nur Anlagen zur Sonderabfallverbrennung von gefährlichen Abfällen von der CO2-Bepreisung auszunehmen. Die kommunalen Spitzenverbände haben den Bundestag mit Blick auf die aktuelle energiepolitische Lage aufgefordert, die Einbeziehung der gesamten Abfallverbrennung in das nationale Emissionshandelssystem für zwei Jahre auszusetzen und danach in das EU-Emissionshandelssystem zu integrieren.

Kabinettsbeschluss zum befristeten Weiterbetrieb von drei Atomkraftwerken

Das Bundeskabinett hat am 19. Oktober 2022 den Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Damit sollen die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis zum 15. April 2023 geschaffen werden. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Betrieb der Atomkraftwerke nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig, weshalb laut der Gesetzesbegründung die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen wird. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Betriebs wird von der Durchführung einer periodischen Sicherheitsüberprüfung abgesehen. Am 15. April 2023 müssen die Atomkraftwerke dann spätestens ihren Betrieb einstellen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun vom Bundestag beraten wird und nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, dient der Umsetzung der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers vom 17. Oktober 2022. Die Entscheidung für einen befristeten Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke geht erkennbar über das im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz präsentierte Konzept für eine Einsatzreserve nur der zwei süddeutschen Atomkraftwerke hinaus. Demgegenüber hatte sich der Deutsche Landkreistag im Interesse der Versorgungssicherheit für einen befristeten Weiterbetrieb der laufenden Atomkraftwerke ausgesprochen.

Eckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie

Bundeswirtschafts- (BMWK), Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMUV) haben gemeinsam die Eckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie vorgelegt. Die Strategie soll Rahmenbedingungen mit praktischer Lenkungswirkung für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Biomasse aus der Wald, Land- und Abfallwirtschaft schaffen. Sie soll im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und 2023 von der Bundesregierung verabschiedet werden. Hierzu hat uns der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert:

In Zukunft werde nach der Einschätzung der Bundesministerien die Nachfrage nach Biomasse steigen, während das nachhaltig verfügbare Potenzial weltweit jedoch begrenzt sei. Aktuell gebe es keine übergeordneten Steuerungsmechanismen für die Lenkung dieser begrenzt verfügbaren Ressource. Die aktuelle Biomassenutzung stehe zudem häufig in Konkurrenz zur angestrebten Stärkung der Klimaschutzleistung natürlicher Ökosysteme, zu den Zielen des Umweltschutzes, zum Umbau der Landwirtschaft sowie zur Nahrungsmittelerzeugung.

Vor diesem Hintergrund solle die Nationale Biomassestrategie einen Beitrag zur mittelund langfristigen nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zum Klima- und Biodiversitätsschutz leisten und entsprechende Rahmenbedingungen mit praktischer Lenkungswirkung schaffen. Operativ sollten bestehende Fehlanreize und Regulierungen für die Biomasseerzeugung und -nutzung identifiziert und durch geeignete Maßnahmen angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Das nachhaltig verfügbare Biomassepotenzial, der Erhalt natürlicher Ökosysteme und das Food-First-Prinzip (Vorrang der Ernährungssicherheit) bildeten dabei laut BMWK, BMEL und BMUV den Handlungsrahmen. Das wichtigste Leitprinzip solle die konsequente Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse sein, bei der stets der stofflichen Nutzung Vorrang gegeben wird, um eine möglichst langfristige Kohlenstoffbindung zu ermöglichen. Erst am Ende der Kaskade sollten energetische Nutzungen erfolgen.

Mit der Strategie solle außerdem dem erhöhten Nutzungsdruck und der Konkurrenz um Flächen z.B. zur Lebensmittelerzeugung begegnet werden. In diesem Sinne solle die Nationale Biomassestrategie auch Teil der angestrebten agrar-ökologischen Transformation sein. Auch die im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz verankerte Stärkung der Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore solle mit der Strategie erreicht werden. Fragen der kurzfristigen Rolle der Bioenergie im Kontext der Energieversorgungssicherheit stünden dagegen nicht im Fokus der Strategie.

Antwort des Kanzleramtes auf Schreiben zum Flüchtlingsgeschehen

Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt hat auf ein Schreiben des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Durchführung eines Flüchtlingsgipfels geantwortet. Neben dem Dank für die Leistungen der Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten weist das Kanzleramt auf die im Jahr 2022 für die Betreuung der Vertriebenen aus der Ukraine pauschal bereitgestellten zwei Milliarden Euro hin und bestätigt. Er bestätigt die Zusage, einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine Regelung zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten zu finden.

Eine Zusage für einen Flüchtlingsgipfel auf Ebene des Bundeskanzlers enthält das Schreiben nicht. Der Deutsche Landkreistag hat angesichts dessen nochmals auf eine übergreifende Erörterung beim Bundeskanzler gedrungen, die alle Aspekte der mit der Zuwanderung verbundenen Fragen ressortübergreifend adressiert.

Positionspapiere zum Lagebild im Katastrophenschutz und zur Notwendigkeit eines modernen Warnsystems

Eine Arbeitsgruppe zum Katastrophenschutz mit aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände und der Landkreise hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) einberufen. Hintergrund sind aktuelle Herausforderungen. In dieser Arbeitsgruppe wurden bislang zwei Positionspapiere erstellt, denen das Präsidium nach Erörterung im Verfassungs- und Europaausschuss zugestimmt hat. Im Einzelnen informiert der DLT wie folgt:

Das erste Positionspapier befasst sich mit den Anforderungen an ein bundesweites Lagebild. Die Erarbeitung und Herausgabe eines solchen Lagebildes gehört zu den zentralen Aufgaben des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das Positionspapier spricht sich insbesondere dafür aus, das Lagebild in Form einer Datenplattform zu realisieren, die auch für die Landkreise nutzbar sein muss. Ferner wird eine intensive Einbindung kreislicher Praktiker und der kommunalen Spitzenverbände in das GeKoB gefordert.

Ein zweites Positionspapier („Anforderungen an ein flächendeckendes modernes Warnsystem für den Katastrophen- und Zivilschutz aus Sicht der Landkreise“) spricht sich insbesondere für den (Wieder-)Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes sowie ein entsprechendes finanzielles Engagement der Länder und des Bundes aus. Auch die Nutzung alternativer Warnmittel wird erörtert.

Beide Papiere stehen auf der Homepage des DLT unter „Positionspapiere 2022“ zur Verfügung.

Ausgaben der Eingliederungshilfe 2021

Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich danach insgesamt auf knapp 22,0 Milliarden Euro netto. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um + 5,7 Prozent. Die folgende Tabelle des Statistischen Bundesamtes schlüsselt die Brutto- und Nettoausgaben nach Bundesländern und nach Leistungsarten der Eingliederungshilfe auf:

Bundesregierung beschließt Fachkräftestrategie

Das Bundeskabinett hat die Fachkräftestrategie der Bundesregierung beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket sollen die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe unterstützt werden, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Hierzu hat der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert: 

Folgende fünf Handlungsfelder sind für die Bundesregierung zentral:

  1. zeitgemäße Ausbildung,
  2. gezielte Weiterbildung,
  3. Arbeitspotenziale wirksamer heben und Erwerbsbeteiligung erhöhen,
  4. Verbesserung der Arbeitsqualität und Wandel der Arbeitskultur,
  5. Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren.

Ihre Fachkräftestrategie versteht die Bundesregierung nicht als starren Maßnahmenplan, sondern als eine Dachstrategie, die verschiedene Prozesse und Aktivitäten der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung in der 20. Legislaturperiode bündeln soll. Damit ist sie ein Bezugspunkt und Rahmen sowie die Basis für den gemeinsamen Austausch mit allen Akteuren des Bildungs- und Arbeitsmarktes.

In diesem Sinne ist die Fachkräftestrategie als ein fortlaufender Prozess zu verstehen. Die Ressorts der Bundesregierung wollen die erforderlichen Einzelmaßnahmen und Strategien zur Sicherung der Fachkräftebasis in Berufen, Branchen und Gebieten gemeinsam mit Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Handels- und Handwerkskammern, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit vertieft diskutieren und zugleich den Austausch mit Unternehmen und Betrieben, Beschäftigten und Netzwerken und Initiativen vor Ort suchen.

Bündnis bezahlbarer Wohnraum auf Bundesebene legt Maßnahmenpaket vor

Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum, dem auch der Deutsche Landkreistag (DLT) angehört, hat ein Maßnahmenpaket mit mehr als 190 Vorschlägen als vorläufigen Abschluss des Bündnis-Prozesses verabschiedet. Das Maßnahmenpaket war zuvor im Rahmen einer sogenannten Bündnis-Spitzenrunde von allen beteiligten Mitgliedern verabschiedet worden: Länder, kommunale Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie sonstige Institutionen. Es wurde am sogenannten Bündnis-Tag durch Bundeskanzler Olaf Scholz der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bund hat sein politisches Ziel bekräftigt, jährlich 400.000 Wohnungen zu errichten. Die nach fünf Themenfeldern gegliederten Maßnahmen betreffen in vielfältiger Weise auch die Kommunen.

Zu den Einzelheiten teilt der DLT mit:

Das Maßnahmenpaket ist formal in einer Bündnis-Spitzenrunde am 11. Oktober 2022 von allen Beteiligten in großem Konsens gebilligt worden. Der DLT hat an dieser Spitzenrunde mit seinem Präsidenten, Landrat Reinhard Sager, sowie Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Hennecke teilgenommen. Bereits in dieser Spitzenrunde ist das Ziel, 400.000 Wohnungen neu zu errichten, als äußerst ambitioniert, von vielen Teilnehmenden auch als unrealistisch eingeschätzt worden. Für den DLT konnte Präsident Sager klarstellen, dass das Ziel zumindest ohne ein deutlich verstärktes Einbeziehen von Bestandsbauten, durch Attraktivierung und Aktivierung bestehenden Wohnraums in ländlichen Räumen, nicht zu erreichen sei. Zudem mahnte er erneut deutliche Einschnitte im materiellen Prüfungsrecht durch Landes- und Bundesbaugesetzgeber an, um Aufwände zu reduzieren und Genehmigungsverfahren tatsächlich zu beschleunigen.

Im Anschluss daran fand am 12. Oktober 2022 im Bundeskanzleramt der Bündnis-Tag statt, an dem neben dem Bundeskanzler die Bundesbauministerin sowie für die Länder Ministerpräsident Stephan Weil als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, zahlreiche weitere Landesminister und die Vertreter der beteiligten Organisationen teilgenommen haben. In diesem Zusammenhang bekräftigte Bundeskanzler Scholz ausdrücklich das Festhalten der Regierung an dem Ziel der 400.000 neuen Wohnungen, lobte die Aktivitäten dieses gemeinsamen Bündnisses, sprach sich für weiteren Abbau bürokratischer Hürden für das Bauen aus, befürwortete explizit individualisiertes serielles Bauen und lehnte das gelegentlich zu hörende Plädoyer für ein „down-seizing“ und das Senken individueller Ansprüche an Wohnraum ab.

Entschließung des Bundesrates zur Sicherung der Liquidität von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 die Entschließung zur „Kurzfristigen Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten“ beschlossen (BR-Drs. 447/22). Beantragt hatten dies die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf einzubringen bzw. eine Regelung zu treffen, damit die derzeitigen Mehrkosten bei den Krankenhäusern im Erlösbudget zeitnah auskömmlich gegenfinanziert und die Liquidität der Krankenhäuser rasch gesichert werden können. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen ebenfalls Regelungen zu treffen, die die nicht refinanzierten Kostensteigerungen kompensieren. Außerdem soll die Bundesregierung einen Mechanismus einführen, der außerordentliche Kostensteigerungen bei den Pflegeeinrichtungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.

Für die Krankenhäuser hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag wegen stark gestiegener Betriebskosten ein Hilfspaket angekündigt. Dafür würden in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge gemacht und gemeinsam mit den Ländern abgestimmt. Der Deutsche Landkreistag hat den dringenden Handlungsbedarf in einer Presseerklärung vom 18. Oktober 2022 nachdrücklich angemahnt.

Staatsgerichtshof Hessen erklärt „Heimatumlage“ für verfassungskonform

In Hessen war 2019 mit dem Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ eine Heimatumlage eingeführt worden. Das Programm sah eine Unterstützung der hessischen Kommunen u.a. in den Bereichen Kinderbetreuung, Krankenhausinvestitionen, Verwaltungskräfte und Schulsekretariate und Digitalisierung vor. Finanziert werden sollte das Programm durch eine 75-prozentige Fortführung der ehemaligen Solidarpaktumlage in Form einer „Heimatumlage“, deren Aufkommen mit einem Drittel auch zur Stärkung des kommunalen Finanzausgleichs beitragen sollte.

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die Erhebung der „Heimatumlage“ als verfassungskonform eingestuft und die dagegen gerichteten kommunalen Grundrechtsklagen zurückgewiesen. Er sieht in ihr zwar einen Eingriff in den Randbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, der jedoch durch anerkannte Gemeinwohlbelange gerechtfertigt werde. Gleichfalls sieht er keinen Verstoß gegen das Recht der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung sowie die Gebote der kommunalen Gleichbehandlung und der Systemgerechtigkeit.

Digitaltag 2023: Kommunen können sich beteiligen

Am 16. Juni 2023 findet der nächste bundesweite Digitaltag statt. Der Aktionstag bietet eine Gelegenheit zu zeigen, welche Potenziale die Digitalisierung für das Zusammenleben sowie Wirtschaft und Verwaltung vor Ort birgt, um Herausforderungen zu diskutieren und um einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu befördern. Trägerin des Digitaltags ist die Initiative „Digital für alle“, zu der neben verschiedenen Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und öffentliche Hand auch die kommunalen Spitzenverbände gehören.

Auch Landkreise, Städte und Gemeinden können sich beteiligen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Digitalisierung näher zu bringen. Aktionen können ab Januar 2023 über www.digitaltag.eu auf der interaktiven Aktionslandkarte eingetragen werden. Inspiration und Beispiele für eigene Aktionen finden sich im Aktionsleitfaden unter www.digitaltag.eu/aktionsleitfaden.

Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung gilt fort

Am 25. Oktober 2022 ist die am Vortag online verkündete Niedersächsische SARS-CoV-2- Absonderungsverordnung in Kraft getreten. Im Wesentlichen wurde die Geltungsdauer der Absonderungsverordnung bis zum 22. November 2022 verlängert. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) hierzu im Anhörungsverfahren keine grundlegenden Bedenken gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) vorgetragen.

Die Absonderungsverordnung verpflichtet die Betroffenen unmittelbar zur Einhaltung der Absonderungsregelungen und dient damit der Beschleunigung des Verfahrens. Eine Beendigung der Fortgeltung der Absonderungsverordnung würde bei der derzeitigen Rechtslage auf Bundesebene erneut eine erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung für die kommunalen Gesundheitsbehörden bedeuten. Sie müssten dann wieder schnellstmöglich einzelne Absonderungsanordnungen zur Unterbrechung von Infektionsketten und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei überdies stark ansteigenden Infektionszahlen treffen. Dies wäre auch angesichts der auf kommunaler Ebene ohnehin zu schulternden zusätzlichen Aufgaben nicht leistbar. Insofern hat sich die AG KSV derzeit für eine Beibehaltung der Niedersächsischen Absonderungsverordnung ausgesprochen.

Zugleich darf allerdings nicht übersehen werden, dass die geltenden Absonderungsregelungen hohe Personalausfälle zur Folge haben, die in vielen Bereichen – auch in der kritischen Infrastruktur – erhebliche Engpässe und große Probleme verursachen. Die kommunalen Spitzenverbände halten es daher für dringend notwendig, die Absonderungsregelungen auf Bundesebene auch unter Berücksichtigung des geschilderten Problems der Personalausfälle auf den Prüfstand zu stellen; sie haben das niedersächsische Sozialministerium und auch den Deutschen Landkreistag (DLT) gebeten, dies gegenüber dem Bund zu verdeutlichen.

Entwurf eines Demokratiefördergesetzes

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) haben den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung (Demokratiefördergesetz – DfördG) vorgelegt. Mit dem Entwurf soll insbesondere eine gesetzliche Grundlage für eine dauerhafte Förderung des Bundes zugunsten von Demokratiemaßnahmen Dritter gelegt werden, die von überregionaler Bedeutung sein müssen und für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Auch wenn der Bund danach Personen des öffentlichen Rechts fördern kann (§ 5 des Entwurfs), bietet das Gesetz damit keine Grundlage für die Förderung kommunaler Projekte. Das Gesetz begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Grundlage der künftigen Bundesförderung sind vielmehr erst noch zu erlassende Förderrichtlinien.

Wettbewerbsaufruf: „Der Deutsche Fahrradpreis 2023“

„Der Deutsche Fahrradpreis“ wird auch 2023 wieder vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS), dem Zweirad-IndustrieVerband (ZIV) und dem Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF) vergeben. Der Wettbewerb will durch prämieren innovativer Best-Practice-Beispiele Fachpublikum und Entscheidungsträger dafür gewinnen, den Radverkehr (noch mehr) zu fördern. Zudem soll durch die wettbewerbsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit die Popularität des Radfahrens weiter steigen. Der Preis wird in den zwei Kategorien „Infrastruktur“ sowie „Service und Kommu- nikation“ vergeben und ist in diesem Jahr mit insgesamt 19.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsphase hat am 25. Oktober 2022 begonnen. Einsendeschluss ist der 10. Januar 2023.

Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag mit:

Der Deutsche Fahrradpreis zeichnet jährlich innovative Beispiele zur Förderung des Radverkehrs im Alltag, auf dem Weg zur Schule, zum Einkauf, zur Arbeit oder in der Freizeit aus. Er wird in den zwei Kategorien ‘Infrastruktur’ sowie „Service und Kommunikation“ an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Unternehmen und öffentliche sowie private Institutionen für Konzepte, bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, technische Innovationen sowie für Service- und Kommunikationsleistungen vergeben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte sein, einen gesellschaftlichen Mehrwert für besseren Radverkehr zu schaffen.

Die Bewerbungsphase hat am 25. Oktober 2022 begonnen. Einsendeschluss ist der 10. Januar 2023. Aus allen Einsendungen vergibt eine Fachjury, die aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der Initiatoren und Partner sowie fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aus Fahrradindustrie, Verkehrsplanung, Verbänden, Tourismus und Kommunikation besteht, für jede Kategorie die Plätze eins bis drei.

Einzelheiten sind im Internet unter https://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/der-fahrradpreis/ abrufbar; hier können auch Bewerbungen eingereicht werden.

Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen in den Ländern

Der Kulturausschuss des Deutschen Landkreistages hat sich bei seinen beiden vergangenen Sitzungen intensiv mit Fragen der Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schulen befasst und mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Position beschlossen. In einem auf dieser Grundlage verfassten Anschreiben an den Generalsekretär der Kultusministerkonferenz hat der Deutschen Landkreistages gebeten, die gemeinsamen Rahmenbedingungen auch den Kultusministerien der Länder zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde im Anschreiben auf den notwendigen Finanzbedarf für Länder und Kommunen hingewiesen, die Aufgabe der Digitalisierung sowohl investiv als auch im Hinblick auf die Betriebskosten dauerhaft tragen zu können.

Ergebnisse der 163. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 25. bis 27. Oktober 2022

Vom 25. bis 27. Oktober 2022 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Herbstsitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2022 trotz deutlich nach oben korrigierter Schätzansätze aufgrund der beschlossenen Steuerrechtsänderungen um -1,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von -7,2 Milliarden Euro, während die Gemeinden auf ein Plus von fünf Milliarden Euro bei den veranschlagten Steuereinnahmen gegenüber der Mai-Schätzung blicken können. Die Einnahmen der Länder fallen voraussichtlich um 2,9 Milliarden Euro höher aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2021 bedeutet dies für alle Ebenen ein Plus von 6,5 Prozent oder 54,5 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich – gemessen am Ist 2021 – um 6,2 Milliarden Euro (+4,9 Prozent) höhere Einnahmeerwartungen und für die Länder um 22,9 Milliarden Euro (+6,5 Prozent).

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2023 bis 2026 wurden um insgesamt 128,1 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung nach oben korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2026 wurden um insgesamt 35,4 Milliarden Euro erhöht. Erstmals geschätzt wurde das Jahr 2027.

Beim in aktuellen Preisen gemessenen BIP werden inflationsbedingt weiterhin hohe Wachstumsraten erwartet: Der erwartete Anstieg beträgt 7,0 Prozent im aktuellen Jahr und 5,3 Prozent im kommenden Jahr. Trotz des realwirtschaftlichen Abschwungs steigt das nominale BIP auch im Jahr 2023 deutlich. Es steigt zudem stärker, als noch im Mai angenommen wurde. Dies erklärt die Aufwärtskorrektur der Steuerschätzung gegenüber Mai 2022.

Für das Jahr 2024 wird in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erholt und auf den Wachstumspfad zurückkehrt. Die Inflationsraten werden als moderat eingeschätzt. In den Jahren 2025 und 2026 wird von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergibt sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai Steuerschätzung. Hervorzuheben ist, dass durchgängig ein stabiler Arbeitsmarkt unterstellt wird.