NLT-Aktuell – Ausgabe 36

Regionalisierte Steuerschätzung: Jährliches Plus prognostiziert

Das Niedersächsische Finanzministerium hat uns nunmehr zur regionalisierten Steuerschätzung auch die Einzelwerte für den Landeshaushalt übermittelt. Nach den Zahlen sollen die Einnahmen im Landeshaushalt im Jahr 2022 auf 33,9 Milliarden Euro steigen. Bis zum Jahr 2026 sollen die jährlichen Mehreinnahmen das Niveau insgesamt auf 37,4 Milliarden Euro erhöhen. Das Land hat dabei für sich selbst bereits die im Zusammenhang mit den derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuerrechtsänderungen zu erwartenden Steuerausfälle aufgenommen. Insoweit ist hierfür Vorsorge getroffen. Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung des Landes kann es mit jährlichen Mehreinnahmen von 1,8 bis 1,9 Milliarden Euro rechnen.

Die daraus resultierenden Veränderungen beim kommunalen Finanzausgleich sehen wie folgt aus: 

Soforthilfegesetz für Erdgas und Wärme: Aktueller Stand des Entwurfs

Der Deutsche Landkreistag hatte erneut die Gelegenheit, zum Entwurf eines Soforthilfegesetzes für Erdgas und Wärme Stellung zu nehmen. Gebeten wurde insbesondere um eine Klarstellung, dass die Kommunen mit ihren Einrichtungen ebenfalls von den Entlastungen profitieren.

Der Deutsche Landkreistag geht aktuell auf Grundlage des Entwurfs davon aus, dass die Kommunen von der Entlastung durch die Soforthilfe miterfasst sind. Nach § 1 Absatz 2 des Entwurfs soll der Begriff des Letztverbrauchers nach § 3 Nummer 25 des Energiewirtschaftsgesetztes gelten, der natürliche und juristische Personen erfasst, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Da nirgends öffentliche Gebäude ausdrücklich ausgeschlossen sind, dürften Kommunen als juristische Personen mit ihren Gebäuden, Schulen und weiteren Einrichtungen unter die Standardlastprofil-Regelungen bzw. größere Verbrauchsgebäude wie Zoos oder Bäder unter die Regelungen zur registrierten Leistungsmessung fallen. Daneben dürften Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe als Rehabilitationseinrichtungen von der Rückausnahme für die registrierte Leistungsmessung bei einem Verbrauch von mehr als 1,5 GWh/a profitieren (§ 2 Absatz 1 Satz 4 Nummer 5). Nach derzeitigen Kenntnisstand der NLT-Geschäftsstelle soll der Verbraucherbegriff des Energiewirtschaftsgesetzes auch in den weiteren Gesetzen zur Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse maßgeblich sein.

Das Gesetz wurde in dieser Woche durch den Deutschen Bundestag verabschiedet und soll am heutigen 11. November 2022 in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen werden.

Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung verkündet

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung) wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung der Bundesregierung, die am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten ist, sieht als Reaktion auf die aktuelle Energiekrise, auf zwei Jahre befristet, vereinfachte und beschleunigte Verfahren u.a. für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie für die erneute Inbetriebnahme stillgelegter Lageranlagen vor. Der Deutsche Landkreistag hatte die vorgesehenen befristeten Abweichungen grundsätzlich für vertretbar gehalten, im Rahmen der Anhörung aber eine Reihe von Klarstellungen angemahnt. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 7. Oktober 2022 unter der Maßgabe einiger inhaltlicher Änderungen zugestimmt (BR-Drs. 482/22 [B]), welche die Bundesregierung akzeptiert hatte.

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung verkündet

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie wird durch die Änderungsverordnung mit Wirkung seit dem 26. Oktober 2022 die Grundwasserverordnung um eine Regelung zu denitrifizierenden Verhältnissen (d.h. Bedingungen im Grundwasser, die den Abbau von Nitraten bewirken) ergänzt. Wenn solche Verhältnisse vorliegen, ist laut der Verordnungsbegründung nicht mehr nur der im Grundwasser tatsächlich gemessene Nitratgehalt maßgeblich, sondern dann muss zu diesem der ermittelte Wert der Denitrifikation zusätzlich addiert werden. Das bedeutet, dass der maßgebliche Nitratwert dann höher als der gemessene Nitratwert ist, da auch das bereits abgebaute Nitrat hinzugerechnet wird.

Mit dieser Änderung soll insbesondere für diejenigen Wasserbehörden, welche in den Ländern für die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten zuständig sind, eine eindeutige und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage an die Hand gegeben werden, sodass die Regelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung nicht ins Leere läuft. Der Bundesrat hatte der Änderung der Grundwasserverordnung am 16. September 2022 unter der Maßgabe einer inhaltlichen Änderung zugestimmt, welche die Bundesregierung akzeptiert hatte (BR-Drs. 349/22 [B]).

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet ein neues Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Ziel des Förderprogrammes ist es, die durch Dürre, Hitze und Insektenbefall stark geschwächten Wälder zukunftsfest zu machen. So sollen der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von klimaresilienten Wäldern unterstützt werden. Der Deutsche Landkreistag hat hierzu informiert: Förderanträge können nach Auskunft des BMEL zeitnah über die Website www.klimaanpassungwald.de eingereicht werden. Antragsberechtigt sind sowohl kommunale als auch private Waldbesitzer. Dabei müssen je nach Größe der Waldfläche elf bis zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements eingehalten werden. Diese Kriterien sind:

  1. Vorausverjüngung ist Pflicht
  2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
  3. Standortheimische Baumarten verwenden
  4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen
  5. Größere Baumartendiversität schaffen
  6. Große Kahlflächen meiden
  7. Mehr Totholz für mehr Leben
  8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen
  9. Größere Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung
  10. Pflanzen natürlich gesund halten
  11. Wasserhaushalt verbessern
  12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz geändert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) veröffentlicht. Die Richtlinie, die Änderungen vom 18. Oktober 2022 berücksichtigt, ist insbesondere mit Blick auf eine Impulsförderung zur kommunalen Wärmeplanung angepasst worden. Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wird danach ab dem 1. November 2022 unter verbesserten Förderkonditionen bezuschusst. Finanzschwache Kommunen können eine Vollfinanzierung erhalten. Das Förderangebot gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die geänderte Kommunalrichtlinie steht auf die Internetseite https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie zum Herunterladen zur Verfügung.

Europäische Woche der Abfallvermeidung

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung. In diesem Jahr findet die EWAV vom 19. November bis zum 27. November 2022 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. In Deutschland wird die EWAV vom Bundesumweltministerium unterstützt und vom Umweltbundesamt fachlich begleitet.

Das diesjährige Motto der EWAV lautet „Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung!“. Hintergrund hierfür ist laut der EWAV, dass im Durchschnitt jede Person in Deutschland für Kleidung pro Monat 78 Euro ausgibt, was zu einem Gewicht von etwa 18 kg neuer Textilien pro Person und Jahr führt. Bei den meisten Kleidungsstücken handele es sich um schnell produzierte „Fast Fashion“ von teilweise schlechter Qualität. Dabei sei die Herstellung von Bekleidung ein aufwändiger Prozess mit erheblichen Folgen für die Umwelt und die sozialen Strukturen in den Herstellungsländern. Europaweit sei die Textil- und Bekleidungsindustrie neben dem Bausektor, dem Verkehr und der Lebensmittelindustrie einer der Sektoren mit der größten Umweltverschmutzung. Das Jahresmotto stellt eine Orientierung dar, während die Akteure grundsätzlich frei in ihrer Themenwahl sind.

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung hierfür ist bis zum 16. November 2022 unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möglich. Dort finden sich auch weitere Informationen zur EWAV.

Niedersächsischer Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ 2022

Die diesjährige Preisverleihung des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbes „Bach im Fluss“ fand am 7. November 2022 statt. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ausgerichtet. Als Sieger des Wettbewerbs und damit Gewinner der „Bachperle“ in der Kategorie „Hauptamt“ wurde der Landkreis Lüneburg für die Renaturierung der Neetze bei Thomasburg ausgezeichnet.

In der Kategorie „Ehrenamt“ gewann der Fischereiverein Lathen u. Umgebung e.V. mit dem Beitrag „Auenentwicklung entlang der Ems“ die Bachperle. Der Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung wurde an die Projektgemeinschaft Biologische Station Osterholz e. V., Aktionsgemeinschaft Bremer Schweiz, BUND Osterholz, NABU Schwanewede für ein Renaturierungsprojekt an der Schwaneweder Beeke verliehen, bei dem unter anderem mit dem Landkreis Osterholz zusammengearbeitet wurde. Zusätzlich wurde dieses Jahr der Sonderpreis „Die Zukunft im Blick“ an das Niedersächsische Forstamt Unterlüß (Niedersächsische Landesforsten) für das vorbildliche Renaturierungsprojekt am Momerbach verliehen, bei dem auf Wasserspeicherung und -rückhalt in der Fläche gesetzt wurde. Kooperationspartner war hierbei unter anderen der Landkreis Gifhorn.

Verlängerung der Frist für die Grundsteuererklärung

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat die Frist für die Aufforderung zur Abgabenerklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts mit Bekanntmachung vom 17. Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängert (Nds. MBl. S. 1405). In den FAQ zur Grundsteuererklärung verweist das Landesamt ergänzend darauf, dass bereits eingegangene Fristverlängerungsanträge mit Fristende bis längstens zum 31. Januar 2023 durch die Allgemeinverfügung als erledigt anzusehen seien. Durch die Allgemeinverfügung liege ein bindender Verwaltungsakt vor. Anträge über den 31. Januar 2023 hinaus seien weiterhin nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Modellrechnung zu integrierten kommunalen Schulden zum Jahresende 2021

Die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes haben nach Mitteilung des Deutschen Landkreistages eine Modellrechnung zur Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum 31. Dezember 2021 veröffentlicht. Dabei werden neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Sie haben auf dieser Basis errechnet, dass zum Jahresende 2021 die Gemeinden und Gemeindeverbände beim nichtöffentlichen Bereich mit 299,7 Milliarden Euro (= pro Kopf: 3.895 Euro) verschuldet waren.

Wie das Statistische Bundesamt DESTATIS weiter mitteilt, weisen nach der integrierten Modellrechnung die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland zum Jahresende 2021 mit 6.124 Euro die höchste Pro-Kopf Verschuldung auf, gefolgt von den Kommunen in Hessen (5.313 Euro) und Rheinland-Pfalz (4.688 Euro). Allerdings sanken im Saarland, wo seit 2020 ein kommunales Entschuldungsprogramm gilt, die integrierten kommunalen Schulden im Jahresverlauf 2021 um 4,1 Prozent.

Besonders hohe prozentuale Steigerungen der integrierten Schulden wiesen die Kommunen in Niedersachsen (+15,9 Prozent) und Baden-Württemberg (+13,9 Prozent) auf. In beiden Fällen ließen sich die Schuldenanstiege DESTATIS zufolge auf kommunale Beteiligungen an Versorgungsunternehmen zurückführen. Insgesamt lagen beide Bundesländer mit 4.004 Euro beziehungsweise 3.893 Euro integrierten kommunalen Schulden pro Kopf zum Jahresende 2021 nah am Bundesdurchschnitt.

Eckpunktepapier: Abgabe von Cannabis an Erwachsende zu Genusszwecken

Das von der Bundesregierung beschlossene Eckpunktepapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken hat Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach am 26. Oktober 2022 vorgestellt. Das Papier wurde im Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Interessengruppen im Rahmen eines vorgeschalteten Konsultationsprozesses unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert erstellt. Es ist Grundlage für die Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken.

Die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene verfolgt das Ziel, zu einem verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen. Ob die Grundlage, die mit diesem Eckpunktpapier geschaffen wurde, auch international tragfähig ist, soll durch eine Prüfung der Übereinstimmung mit dem geltenden Völker- und Europarecht durch die Europäischen Kommission ermittelt werden.

Laut Eckpunktepapier werden Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) zukünftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Produktion, Lieferung und Vertrieb werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen. Darüber hinaus werden der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum straffrei ermöglicht. Auch ein privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt sein.

Zudem sollen laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden. Der Anbau und Vertrieb von Genusscannabis unterliegen einer strikten staatlichen Kontrolle. Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften und ggf. Apotheken erfolgen. Werbung für Cannabisprodukte wird jedoch untersagt. Als Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb wird die Vollendung des 18. Lebensjahres festgelegt (ggf. mit einer Obergrenze für den THC-Gehalt bis zum 21. Lebensjahr). Ferner ist eine Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer („Cannabissteuer“) vorgesehen.

28. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt

Das 28. BAföG-Änderungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ermächtigt die Bundesregierung, im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten erheblich beeinträchtigt, den Kreis der Förderungsberechtigten vorübergehend auszuweiten.

Entwurf eines Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Formulierungshilfe für ein Studierenden Energiepreispauschalengesetz vorgelegt, mit dem alle Studierenden sowie alle Fachschüler auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten. Die ausführenden Behörden sind von den Ländern zu bestimmen. Die Zweckausgaben werden vom Bund vollständig erstattet.