NLT-Aktuell – Ausgabe 12
Hilferuf der Krankenhäuser: Offener Brief an Ministerpräsident Weil
Die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ hat sich mit einem offenen Brief anMinisterpräsident Stephan Weil gewandt. Die Allianz fordert den niedersächsischen Regierungschef auf, sich für eine schnelle wirtschaftliche Hilfe für die Krankenhäuser einzusetzen. Gibt es hier keine Zusagen des Bundes, solle Niedersachsen in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 gegen das Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stimmen. Der offene Brief wurde am 15. März 2025 bei einerPressekonferenz vorgestellt (Link zum offenen Brief hier).
Die niedersächsischen Kommunen unterstützen diesen erneuten Hilferuf der Krankenhäuser. „Wir brauchen kein Transparenzgesetz, sondern Klarheit über die künftige Strukturder Krankenhausfinanzierung auf der Bundesebene“, sagte Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT. Die Zustimmung zu diesemPrestigeprojekt des Bundesgesundheitsministers im Bundesrat sei das letzte Faustpfandder Länder, den Bund zu zwingen, seiner Verantwortung bei der Krankenhausfinanzierunggerecht zu werden. Meyer: „Wir brauchen keine schwammigen Zusagen für symbolischemilde Gaben, wir benötigen eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um wenigstens vierProzent mit Wirkung zum 1. Januar 2024.“ Derzeit seien die Kommunen die Ausfallbürgenfür das Bundesversagen. Landkreise und kreisfreien Städte unterstützten im Jahr 2024 diekommunalen Krankenhäuser direkt oder indirekt mit über 600 Millionen Euro, um ihre Kliniken vor der Insolvenz zu schützen. „Wir sind nicht zuständig, wir können das auf Dauernicht leisten und wir haben – anders als das Land – keine Instrumente, um den Bund zurErfüllung seiner Pflichten zu zwingen“, erklärte Meyer. Sollte das Land Niedersachsendem Transparenzgesetz zustimmen, ohne dass die Minimalforderungen einer gesichertenKrankenhausfinanzierung und einer Erhöhung des Landesbasisfallwerts erfüllt seien, erwarteten die Kommunen vom Land, für die finanziellen Folgen der niedersächsischen Kliniken einzustehen.
Inoffizieller Entwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Seit dem 15. März 2024 kursiert in Fachkreisen der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhausund zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz– KHVVG). Der Entwurf wurde seitens des BMG offenbar nur den sogenannten A-Ländern(mit SPD-geführten Landesregierungen) zugeleitet.
Er sieht unter anderem vor, eine Vorhaltevergütung einzuführen, um die Vorhaltung vonStrukturen in Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu gestalten und den Anreiz für Krankenhäuser, Fallmengen auszuweiten, zu senken. Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sollen die Versorgungsqualität sichern, wobei bundeseinheitliche Standards angestrebt werden. Krankenhäuser müssen Strukturund Prozessqualitätsmerkmale erfüllen, um Leistungen zu erbringen. Des Weiteren ist dieEinführung einer Stichprobenprüfung zur Entlastung von Bürokratie vorgesehen. Darüberhinaus sollen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ambulante und stationäreLeistungen verknüpfen, und es sollen zusätzliche ambulante Versorgungsmöglichkeitengeschaffen werden.
Mit dem in Verkehr bringen des Entwurfs wurde behauptet, dass dort Maßnahmen zurkurzfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser vorgesehenseien. Damit sollen die Länder offenbar dazu bewegt werden, das Krankenhaustransparenzgesetz in der Beratung im Bundesrat am 22. März 2024 passieren zu lassen. Ob tatsächlich kurzfristige – echte – Verbesserungen im Referentenentwurf enthalten sind, erscheint nach Einschätzung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft noch zweifelhaft.
Nach einer ersten kursorischen Durchsicht der Regelungen umfasst der vom BMG als imBundesrat nicht zustimmungspflichtig eingestufte Entwurf zwar die vollständige Tarifkostenrefinanzierung ab dem Jahr 2024. Inwiefern dies durch das späte Inkrafttreten des Gesetzes für das Jahr 2024 aber noch unterjährig wird erfolgen können, ist offen. Weiterhinist die Anwendung des vollen Orientierungswertes bei der Ermittlung der Obergrenze fürden jährlichen Anstieg des Landesbasisfallwertes und des Gesamtbetrags für die Psychiatrischen Einrichtungen sowie der Erlössumme für die Besonderen Einrichtungen ab demJahr 2025 vorgesehen. Damit ist aber keine Anhebung der Vergütungen für das Jahr 2024im Jahr 2024 verbunden.
Finanzlage – Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für 2023
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen mit Stand zum Ende des 4. Quartals 2023 zusammengestellt.Die bereinigten Einzahlungen der Kommunen beliefen sich 2023 auf 33,4 Milliarden Euro(+6,6 Prozent). Hintergrund waren weiter deutlich gestiegene Steuern der Städte und Gemeinden mit Brutto +8,3 Prozent. Auch die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stiegenum 2,9 Prozent auf 1,57 Milliarden Euro an.
Die bereinigten Auszahlungen insgesamt betrugen 34,7 Milliarden Euro (+10,5 Prozent).Sie stiegen damit deutlich stärker wie die entsprechenden Einzahlungen. Dabei erhöhtensich die bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 10,4 Prozent auf29,3 Milliarden Euro. Hiervon entfielen auf Personalauszahlungen 7,78 Milliarden Euro(+7,6 Prozent), auf Sach- und Dienstleistungen 4,1 Milliarden Euro (+11,9 Prozent) undauf Transferzahlungen 19,1 Milliarden Euro (+12,4 Prozent).
Bei den Transferzahlungen betrug der Anteil der Sozialleistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen 10,1 Milliarden Euro (+12 Prozent). Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) erhöhten sich auf 2,48 Milliarden Euro (+16,1 Prozent) und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) auf 1,97 Milliarden Euro(+14,1 Prozent) sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf 3,0Milliarden Euro (+8,1 Prozent).
Die Steuerentwicklung der Gemeinden war durch eine weiter deutliche positive Entwicklung gekennzeichnet. Netto (ohne Gewerbesteuerumlage) stiegen die Steuereinzahlungenauf 12,22 Milliarden Euro (+7,8 Prozent). Dies waren rund 900 Millionen Euro mehr als2022. Getragen wurde diese Entwicklung dabei von der Gewerbesteuer (Netto), die auf5,73 Milliarden Euro (+18,3 Prozent) stieg.
Bei den Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) ist insgesamt ein kleiner Rückgang um rund50 Millionen Euro zu verzeichnen. Gleichzeitig stiegen die Verbindlichkeiten aus CashPooling um rund 55 Millionen Euro. Die Kassenkredite der Landkreise stiegen um rund65 Millionen Euro auf insgesamt 200 Millionen Euro, wobei hiervon 27 Millionen Euro aufCash-Pooling entfielen.
Der Finanzierungssaldo der Kommunen belief sich im Jahr 2023 insgesamt auf-1.377 Millionen Euro und war somit um 1,2 Milliarden Euro schlechter als im Vorjahr.
Sicherstellung der Finanzierung des Deutschland-Tickets für 2024
Einen gesetzlichen Anwendungsbefehl des Landes Niedersachsen zur Sicherstellung derweiteren flächendeckenden Anwendung des Einheitstarifes für das Deutschland-Ticket fordert die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens(AG KSV). Sie hatte sich unter Federführung des Niedersächsischen Landkreistages(NLT) mit Schreiben vom 2. Februar 2024 an Olaf Lies, Minister des NiedersächsischenMinisteriums für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung (MW) gewandt, um damitdie deutschlandweite Geltung des Tickets und seine Finanzierung für Niedersachsen abzusichern.
Auslöser waren die Entscheidung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 22. Januar2024, den Preis für das Deutschland-Ticket vorerst nicht zu erhöhen, sondern möglichstfür das Gesamtjahr 2024 bei 49 Euro pro Monat stabil zu halten, sowie die weiter fehlendeEinigung zwischen Bund und Ländern zu einer dauerhaften Ausfinanzierung des Deutschland-Tickets.
Zudem hatte die AG KSV in ihrem Schreiben ergänzend verdeutlicht, dass es ohne einengesetzlichen Anwendungsbefehl zumindest einer verbindlichen Zusage bedarf, dass dasLand Niedersachsen für sämtliche Einnahmeverluste aus dem Deutschland-Ticket auch in2024, gegebenenfalls mit zusätzlichen Landesmitteln, einstehen wird, um die erforderlicheFinanzierungssicherheit über den 1. Mai 2024 hinaus aus Sicht der kommunalen Verkehrsträger sicherzustellen. Diese Forderung wurde seitens der NLT-Geschäftsstelle in einem gemeinsamen Termin mit Minister Lies zu verschiedenen Themen der AG KSV am28. Februar 2024 nochmals unterstrichen.
In einem Antwortschreiben aus dem MW, datiert auf den 6. März 2024, bestätigt MinisterLies, dass das Land Niedersachsen auch in 2024 sämtliche den Verkehrsunternehmenentstehende Einnahmeverluste aufgrund der Einführung des Deutschland-Tickets übernehmen wird. Nachfolgend sind daher nunmehr die Aufgabenträger des ÖPNV aufgefordert, die Umsetzung des einheitlichen Tarifes für das Deutschland-Ticket in den Allgemeinen Vorschriften und Öffentlichen Dienstleistungs-Aufträgen bis zum 31. Dezember 2024entsprechend zu verlängern und hierfür nunmehr zeitnah die erforderliche Gremienbefassung durchzuführen.
Hochwasserhilfe: Finanzielle Hilfen für geschädigte Privathaushalte
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung(MW) hat den Entwurf einer Richtlinie über finanzielle Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Stellungnahme übersandt. Das MW teilt zu den wesentlichen Inhalten der Richtlinie und denbeabsichtigten Zuständigkeiten bei der Antragsstellung unter anderem mit:
- Unterstützt werden Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer beider Instandsetzung von Wohngebäuden und der Erneuerung von Hausrat.
- Der Mindestschaden muss 1.000 Euro betragen. Geschädigte können einen Ausgleichvon bis zu 80 Prozent ihrer Aufwendungen erhalten. Dabei soll ein Höchstbetrag von500.000 Euro gelten. Die Hilfen werden teilweise in Form von Pauschalen gewährt.
- Die Landeshilfen sind gegenüber anderen Leistungen nachrangig. Insbesondere Versicherungsleistungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linieeinzusetzen.
- Die Hilfen sind nicht an Bedingungen wie Bedürftigkeit geknüpft. Eine wichtige Voraussetzung für die finanzielle Hilfe des Landes ist jedoch, dass sich Betroffene für die Zukunft gegen Elementarschäden versichern.
- Ausnahme: Eine Elementarschadenversicherung kann nicht abgeschlossen werdenoder ist finanziell nicht zumutbar. Dafür legt die Billigkeitsrichtlinie Einkommensgrenzenfest, die die Einkommensgrenzen aus der Wohnraumförderung in Bezug nehmen.
Vorgesehen ist, dass Anträge über die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte beim Land gestellt werden. Die örtlichen Behörden leiten die Anträge andie Bewilligungsstelle des Landes weiter, dies ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich füreine digitale Abwicklung der Richtlinie ausgesprochen.
Eckpunkte der KVN zur Reform des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes
Durch Presseveröffentlichungen von Ende Februar ist bekanntgeworden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstgrundlegend reformieren möchte. Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KVN haben entsprechende Eckpunkte für die Neuordnung, wonach insbesondere die Verpflichtung zum Bereitschaftsfahrdienst für alle Vertragsärzte entfallen soll, auf ihrer Vertreterversammlung am 24. Februar 2024 beschlossen.
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist über die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der KVN in einen Dialog eingetreten, weil nach erster Einschätzung der Geschäftsstelle des NLT die neuen Regelungen erhebliche Verschlechterungenfür die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und/oder noch stärkere Belastungen fürden Rettungsdienst mit sich bringen dürften. Zudem besteht die Gefahr, dass die Ankündigung der KVN, im ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig stärker telemedizinische Angeboteaufzubauen und nichtärztliches Personal einzusetzen, die Verfügbarkeit von niedergelassenen Ärzten zu den sprechstundenfreien Zeiten weiter ausdünnt und die Situation für denRettungsdienst weiter zuspitzt. Die Geschäftsstelle des NLT wird das Thema in den Gremien des Verbandes begleiten.
Ländliche Räume: Beschlüsse der Europaministerkonferenz
Die deutsche Europaministerkonferenz (EMK) und die Agrarministerkonferenz (AMK) haben Beschlüsse zur Stärkung der ländlichen Räume in der EU gefasst. Darin betonen siedie wesentliche Rolle der ländlichen Gebiete und weisen zu Recht auf die Zielsetzung desArt. 174 AEUV hin. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) soll weiterentwickelt und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden. Auch soll die Förderung stärker mit den Strukturfonds abgestimmt werden. Die Agrarministerkonferenz betont allerdings auch, dass eine Stärkung des ELER nicht zulasten derLandwirtschaft erfolgen dürfe. Ein ranghoher Vertreter der Europäischen Kommission hatbereits angekündigt, dass der ELER in der kommenden Förderperiode voraussichtlichkeine strukturpolitischen Maßnahmen mehr finanzieren könne.
Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages stellt in einer ersten Bewertungfest, die Hervorhebung der Rolle der ländlichen Räume in den Beschlüssen der AMK undEMK sei durchaus zu begrüßen. Es sei aber zu befürchten, dass sie der von der Europäischen Kommission angekündigten weiteren Einschränkung der strukturpolitischen Komponente des ELER kaum etwas entgegenzusetzen haben. Es müsse davon ausgegangenwerden, dass die für ländliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel in der kommenden Förderperiode erheblich zurückgehen werden, sofern nicht die Förderziele anderer, bestehender Fonds (insbesondere Europäischer Fonds für regionale Entwicklung,EFRE, sowie Europäischer Sozialfonds, ESF+) stärker auf die ländlichen Räume zugeschnitten werden oder an geeigneter Stelle ein neues, dediziertes Instrument geschaffenwird. In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass die primärrechtliche Zielsetzung desArt. 174 Abs. 3 AEUV auch mit adäquaten Mitteln unterlegt und durch eine passgenaueFörderstruktur implementiert wird.
Gleichstellungsbeauftragte: Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt
Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hatte einen Gesetzentwurf zur Änderungdes Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollte ermöglicht werden, auch Männer zu kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu ernennenund die Einwohnerzahl, ab wann Gemeinden und Samtgemeinden verpflichtend hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen, wieder zu erhöhen. Der Landtaglehnte am 13. März 2024 den Gesetzentwurf ab. Dagegen votierten die übrigen Fraktionenim Landtag, dafür die antragstellende AfD-Fraktion. Einzelheiten sind der ablehnenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses (LT-Drs. 19/3607) sowie dem Schriftlichen Bericht (LT-Drs. 19/3714), der sich insbesondere auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände stützt, zu entnehmen.
Gegen menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb
Im Rahmen von kulturpolitischen Spitzengesprächen treffen sich in der Regel zweimal imJahr die Kulturminister der Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur undMedien sowie die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene, um aktuelle kulturpolitische Fragestellungen zu erörtern. Bei der jüngsten Zusammenkunft am 13. März2024 wurde eine gemeinsame Erklärung der Beauftragten der Bundesregierung für Kulturund Medien, der Kulturministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände unterdem Titel „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“ verabschiedet. Ziel ist es, Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb zu verhindern.
Die Erklärung kann aufgerufen werden unter https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkonferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html.
Evaluation der Gigabitförderung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat einen Bericht zur Evaluation der ersten Förderaufrufe der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Jahr 2023 veröffentlicht. Danach habe dasneu konzipierte Programm seine Ziele erreicht. Es sei sichergestellt worden, dass Projektemit dem höchsten Förderbedarf vorrangig bewilligt werden konnten. Aufgrund der Obergrenzen hätten alle Länder gleichermaßen von der Förderung profitiert. Der eigenwirtschaftliche Netzausbau habe ausreichend Raum erhalten.
Hierzu hat der Deutsche Landkreistag (DLT) unter anderem wie folgt informiert:
- Das Antragsvolumen belief sich auf 6,8 Milliarden Euro, wobei bis auf die LänderSchleswig-Holstein, Saarland und Sachsen-Anhalt das jeweilige Länderbudget – zumTeil deutlich – überzeichnet wurde. Die höchste Überzeichnung gab es in Baden-Württemberg mit nahezu 500 Prozent.
- Bewilligt wurden von 962 beantragten 436 Infrastrukturprojekte mit einem Fördervolumen von 3,6 Milliarden Euro.
- Soweit Landesbudgets nicht ausgeschöpft wurden, gelangten die verbleibenden Mittelüber einen sogenannten Bundestopf zur Verteilung. Davon profitierten Baden-Württemberg (rund 187 Millionen Euro), Mecklenburg-Vorpommern (63 Millionen Euro),Bayern (58 Millionen Euro) und Niedersachsen (25 Millionen Euro).
- Hätte das Ranking auf Bundesebene stattgefunden, hätten insbesondere die LänderBaden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern deutlich höhere Mittel als im Vergleich zum jeweiligen Landesbudget erhalten. Von einem „Windhundrennen“ hätten insbesondere Baden-Württemberg, Bayernund Sachen profitiert.
- In den nördlichen und westlichen Bundesländern überwog eine interkommunale – häufig auch landkreisweite – Antragstellung. In Baden-Württemberg und Bayern wurdendeutlich mehr Anträge aus Einzelgemeinden gestellt.
Breitbandausbau: Geänderte Richtlinie Graue Flecken NI veröffentlicht
Die geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI) desNiedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)wurde am 12. März 2024 im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 128/2024 veröffentlicht.Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Green Paper „Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilnetze
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Green Paper„Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ vorgelegt und zur Konsultation gestellt.Darin beschreibt das Ministerium Handlungsoptionen, mit denen dem aufgrund der angestrebten Substitution durch Wasserstoff absehbaren Rückgang der Erdgasnutzung auf dieGas-Verteilernetze Rechnung getragen werden soll.
Hierzu informierte der Deutsche Landkreistag: Das BMWK gehe davon aus, dass dieTransformation der Energieversorgung und die steigende Bedeutung von Wasserstoff zueinem Rückgang der Erdgasnutzung führen werde, was auch einen neuen Ordnungsrahmen für die Gas-Verteilernetze erforderlich mache. Der aktuelle gesetzliche Rahmen seiauf den zeitlich unbegrenzten Fortbestand und die Weiterentwicklung der Gas-Verteilernetze ausgelegt und trage den Herausforderungen hinsichtlich Versorgungssicherung undfinanzieller Folgenbewältigung notwendiger Stilllegungen nicht hinreichend Rechnung. Essei absehbar, dass ein Großteil der Gas-Verteilernetze als Folge der Transformation nichtmehr benötigt und stillgelegt, ein anderer Teil für eine anderweitige Nutzung (Transportvon Wasserstoff und/oder alternativer Gase) umgewidmet werde. Ausgehend vom bestehenden Rechtsrahmen hat das BMWK Handlungsbedarfe identifiziert und teilweise Handlungsoptionen entwickelt. Diese Optionen hat das BMWK in Form eines Green Papers nunzur Konsultation gestellt, an der sich auch die Landkreise beteiligen können.
Umweltbezogene Geodaten und Zugang zu Umweltinformationen
Im Rahmen der von der Europäischen Kommission geleiteten Initiative „GreenData4All“wird eine Aktualisierung der Vorschriften über umweltbezogene Geodaten sowie den Zugang zu Umweltinformationen angestrebt. Die Initiative zielt darauf ab, Verfügbarkeit undZugänglichkeit von Umweltdaten zu verbessern und die Entwicklung und Implementierungder Umweltpolitik sowie den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen.Die federführende Generaldirektion (GD) Umwelt (ENV.01) beabsichtigt, im ersten Quartal2025 einen Legislativvorschlag vorzulegen. Die Europäische Kommission fordert zur Stellungnahme und Folgenabschätzung auf und bittet um mögliche Lösungsansätze. Auchsind sachdienliche Informationen, darunter über Auswirkungen der Optionen, erwünscht.
Die Initiative „GreenData4All“ (mehr Informationen unter https://link.nlt.de/rysl) steht im politischen Kontext der europäischen Datenstrategie, die die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume in Schlüsselsektoren und -bereichen von öffentlichem Interesse vorsieht. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Daten für eine fundierte Entscheidungsfindung auf allen Ebenen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Förderung der Kreislaufwirtschaft, wird auch eine Überarbeitung der bestehenden INSPIRE-Richtlinie angestrebt. Ziel ist es, die Vorschriften mit den jüngsten Initiativen und Rechtsvorschriften zu digitalen Daten in Einklang zu bringen und den Flussöffentlicher Daten in den Datenraum für den europäischen Grünen Deal zu erleichtern. Indiesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, die INSPIRE-Richtlinie zu ändern,um die bestehenden Berichtspflichten zu halbieren. Die Bemühungen zur Verringerung derverbleibenden Belastung durch andere Rechtsvorschriften werden im Rahmen der Initiative „GreenData4All“ fortgesetzt.
KI-Verordnung: Gesetz über künstliche Intelligenz
Das Europäische Parlament hat am 13. März 2024 dem Gesetz über künstliche Intelligenz(KI-Verordnung) zugestimmt. Die Verordnung soll den Einsatz von KI-Systemen sowohldurch öffentliche als auch private Akteure regulieren. Sie enthält Verbote für bestimmte KISysteme und definiert nach verschiedenen Risikoklassen gestufte Verpflichtungen, welcheauch die öffentliche Verwaltung adressieren.
Die Verordnung hat das Ziel, den freien Verkehr von KI-Systemen im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen. Sie gilt sowohl für öffentliche als auch private Akteure, die alsAnbieter oder Betreiber von KI-Systemen agieren. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der darauf abzielt, KI-Systeme je nach dem von ihnen für Benutzer ausgehenden Risiko zu analysieren und zu klassifizieren.
Die Verordnung betrachtet öffentliche Behörden in der Regel als „Betreiber“ von KI-Systemen, aber sie gelten als „Anbieter“, wenn sie eigene KI-Systeme intern entwickeln oder individuell angepasste KI-Systeme entwickeln lassen, um sie unter ihrem eigenen Namenoder ihrer eigenen Marke entgeltlich oder unentgeltlich in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen. Sie gelten auch als Anbieter, wenn sie KI-Systeme für allgemeine Zwecke (KI-Basismodelle) an einen bestimmten Zweck anpassen.
Viele der risikoreichen Anwendungsfälle betreffen direkt den öffentlichen Sektor, insbesondere in kritischen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt, öffentliche Dienstleistungen, Justizsowie Sicherheitskomponenten im Management und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, Straßenverkehr sowie der Versorgung mit Wasser, Gas, Heizung und Strom. Solltenöffentliche Behörden Anbieter von solchen Hochrisikosystemen sein, müssen sie dieselben Anforderungen erfüllen wie private Anbieter von Hochrisikosystemen, einschließlichder Durchführung von Folgenabschätzungen, der Systemregistrierung und der Einhaltungvon Transparenzpflichten.
Die KI-Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber auch schonfrüher anwendbar: So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zuKI-Basismodellen gelten nach zwölf Monaten beziehungsweise erst nach 36 Monaten beiHochrisikosystemen nach Anhang II.
Entwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes
Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages hat Kenntnis von einem inoffiziellen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes erlangt. Darin werden umfangreiche Neuerungen vorgesehen, um das Bundeswaldgesetz an Herausforderungendes Klima- und Biodiversitätsschutzes anzupassen. Insofern sieht der Entwurf unter anderem vor:
- Neudefinition von Begriffen wie Waldbewirtschaftung und Nachhaltigkeit;
- Anforderungen und Vorgaben zur Waldbewirtschaftung, zum Waldnaturschutz, zumSchutz des Waldbodens und Wasserhaushaltes sowie zum Schutz des Waldes vorSchäden und Waldbrand;
- Regelungen zum Betreten des Waldes durch Dritte;
- Erweiterung der Bestimmungen zur Sicherung der Ökosystemleistungen des Waldes,so neue Regelungen zur Gemeinwohlverpflichtung des Staatswaldes, zu Zuständigkeit,Aufgaben und Befugnissen der zuständigen Behörden sowie zur Zusammenarbeit vonBund und Ländern;
- Ergänzung von Monitorings-, Berichts-, Überwachungs- und Erhebungsvorschriftenund Unterlegung mit Auskunfts- und Duldungspflichten;
- Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften und eine Vorschrift zur Einziehung.
Ein offizieller Entwurf liegt noch nicht vor und wird nach Informationen der Hauptgeschäftsstelle innerhalb der Regierungsfraktionen seit mehreren Monaten kritisch diskutiert.