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Aufbau einer Notunterkunft in einer Sporthalle

Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Landkreise einschließlich der Region Hannover müssen bereits auf Turnhallen oder ähnliche Einrichtungen zurückgreifen, um ukrainische Vertriebene und Asylbewerber unterzubringen. Das hat eine aktuelle Abfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) unter den 37 Landkreisen ergeben. Der NLT hatte vor dem morgigen Flüchtlingsgipfel auf Einladung von Innenminister Boris Pistorius u.a. nach der Belegung solcher Notunterkünfte gefragt: 29 Landkreise nahmen teil, davon antworteten 16 mit Ja (55 Prozent). „Das ist weder für die hilfesuchenden Menschen, noch für die betroffenen Kommunen auf Dauer hinnehmbar. Und die Lage spitzt sich zu: Bis Weihnachten dieses Jahres rechnen sogar 80 Prozent der Landkreise damit, behelfsmäßige Notunterkünfte für die Unterbringung von Menschen herrichten zu müssen,“ erläutert NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Wie dramatisch die Situation ist, macht NLT-Präsident Sven Ambrosy (Landrat Landkreis Friesland) deutlich: „Dezentrale Unterbringung ist so gut wie nicht mehr möglich. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt.“ Nahezu alle Landkreise nutzten bereits Sammelunterkünfte, wie Heime oder Jugendherbergen; aber auch hier seien die Möglichkeiten bald erschöpft, berichtet Ambrosy am Rande einer Sitzung des NLT-Präsidiums am heutigen Mittwoch. „Wenn wir jetzt Vertriebene und Geflüchtete wieder in Turnhallen unterbringen müssen, zeigt das zwei Dinge:

Erstens, die Kommunen sind am Limit. Zweitens, Integration ist unter diesen Umständen nur noch sehr schwer möglich.“

Dies klar zu benennen und der Bevölkerung ein realistisches Bild zu vermitteln sei Grundlage, um mit der Situation weiterhin vernünftig umzugehen. Die kommunalen Spitzenverbände hätten in der vergangenen Woche Innenminister Pistorius Forderungen zukommen lassen. „Jetzt muss kurzfristig mit einer zentralen Aufnahme in großen Einrichtungen begonnen werden; Bund und Land müssen dafür Immobilien und Kapazitäten bereitstellen und die Finanzierung über dieses Jahr hinaus unbedingt sicherstellen“, nennt NLT-Präsident Ambrosy die wichtigsten Forderungen.

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Vor der Landtagswahl: Forderungen der niedersächsischen Kommunen

„Die Landespolitik muss nach der Landtagswahl schnell arbeits- und handlungsfähig werden. Wir dürfen und können uns keinen wochenlangen Stillstand erlauben.“ Das haben Niedersächsischer Städtetag (NST), Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) und Niedersächsischer Landkreistag (NLT) nach einer gemeinsamen Sitzung der Geschäftsführenden Präsidien der drei Verbände am 4. Oktober 2022 gefordert. Die kommunalen Spitzenverbände weisen auf die bevorstehenden Herausforderungen und schwierigen Entscheidungen hin. Die Kommunen erwarteten in vielen Bereichen effektive und nachhaltige Unterstützung vom Land.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Präsident des NST, erklärte: „Etliche kommunale Stadtwerke benötigen wegen der exorbitanten Strom- und Gaspreise finanzielle Unterstützung. Wir fordern die Landesregierung daher auf, über den Landeshaushalt oder über die NBank Liquiditätshilfen sowie Bürgschaften und Garantien bereitzustellen, auf die kommunale Stadtwerke in Krisensituationen zugreifen können.“ Diese Forderung bekräftigte auch die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages in der vergangenen Woche einstimmig.

Besonders schwierig ist die finanzielle Situation auch in den niedersächsischen Krankenhäusern. Die Häuser litten unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, massiven Energiepreissteigerungen und weiteren erheblichen Kostensteigerungen. Dies könne nicht allein von den kommunalen Trägern aufgefangen werden. „Einige Häuser sind am Rande einer Insolvenz. Die Krankenhäuser in Niedersachsen müssen sehr kurzfristig durch die Schaffung eines Schutzschirms für Krankenhäuser unterstützt werden“, so Klingebiel.

NSGB-Präsident, Dr. Marco Trips, äußerte sich zu den Themen Kindertagesstätten, Schulen und Förderdschungel „Auch beim Ausbau der Bildung in den Kitas und den Schulen besteht dringender Handlungsbedarf. Das Land muss sich stärker an den Kosten für den Kita-Betrieb beteiligen. Wir brauchen endlich eine dreijährige duale Erzieherinnen-Ausbildung, um den Berufszugang attraktiver zu gestalten. Personal fehlt hier an allen Ecken und Enden! Und für den Ausbau der Ganztagsschule fordern wir ein einheitliches Konzept im Schulrecht und eine ausreichende Finanzierung durch das Land.“ Generell dürfe es keine neuen, komplizierten Förderprogramme und Standarderhöhungen geben – stattdessen bräuchten die Kommunen dauerhafte, verlässliche Finanzzuweisungen und Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, brachte es Dr. Trips auf den Punkt.

Landrat Sven Ambrosy, Präsident des NLT, erklärte: „Die Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine und Schutzsuchenden entwickelt sich zu einem wirklichen Kraftakt. Als Kommunen spüren wir das unmittelbar.“ Die Vermittlung in Privatwohnungen sei kaum noch möglich. Die bisherigen Standards seien nicht mehr zu halten. Zunehmend müssten Sporthallen und andere für das soziale Leben wichtige Einrichtungen als Sammelunterkünfte in Anspruch genommen werden. „Das muss aber die Ultima Ratio sein und vorrübergehend bleiben. Wir erwarten vom Bund und vom Land nunmehr zeitnah klare Aussagen, wie es weitergehen soll“, machte Ambrosy deutlich.

„In der Energiekrise brauchen wir einen Preisdeckel für Gas und die Entkopplung vom Strompreis. Die Menschen müssen sich Energie noch leisten können und wir sorgen uns um das Funktionieren gesellschaftlich relevanter Institutionen“, führte er weiter aus. Es sei gut, dass die Bundesregierung dies nun ebenso sehe und das Problem an der Wurzel anpacken wolle, statt immer wieder mit Hilfsprogrammen, Transferzahlungen und Härtefallfonds der Entwicklung hinterherzulaufen. „Nun bedarf es zügig einer praxisgerechten Umsetzung der 200 Milliarden-Euro Ankündigung. Das ,Fifty-Fifty-Modell‘ von Ministerpräsident Weil kann hierfür ein zielführender Ansatz sein“, so der NLT-Präsident.

Steigende Energiekosten: Wirtschaftlicher Abwehrschirm des Bundes

Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 die Errichtung eines wirtschaftlichen Abwehrschirms für Verbraucher und Unternehmen gegen die infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine steigenden Energiekosten angekündigt. Demnach will die Bundesregierung u.a. folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Die Gaspreise sollen durch eine Ausweitung des Energieangebots und die Senkung des Verbrauchs gedämpft werden. Hierzu gehören u.a. das Ausschöpfen aller Potenziale der erneuerbaren Energien, die Kohleverstromung, die Ermöglichung eines „Fuel Switch“, der Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals sowie die Möglichkeit, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen.
  • Die Bundesregierung will eine Strompreisbremse für Verbraucher und Unternehmen einführen. Geplant ist, einen Basisverbrauch zu subventionieren, während für den darüberhinausgehenden Verbrauch der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt wird. Zudem soll eine Gaspreisbremse eingeführt werden, die private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt und gleichzeitig Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs setzt. Die Gasumlage wird abgeschafft (s.u.). Zur näheren Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll eine Expertenkommission Mitte Oktober einen Bericht vorlegen.
  • Zur Finanzierung dieser energiepolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung den 2020 als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie errichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) reaktivieren und neu ausrichten. Der WSF wird im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen (auf Grundlage von Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG) in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • Die Umsatzsteuer auf Gas soll – unabhängig vom Wegfall der Gasumlage – bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von sieben Prozent begrenzt und der ermäßigte Umsatzsteuersatz zudem auf Fernwärme ausgeweitet werden.

Abschließend wird in dem Papier festgehalten, dass die Maßnahmen des Bundes den Ländern und Kommunen helfen, da auch Schulen, Sportvereine und kommunale Unternehmen sowie Krankenhäuser und Kultureinrichtungen von dem Abwehrschirm profitierten. Hierdurch würden potenzielle Belastungen bei Ländern und Kommunen sinken, die anderenfalls diese Unternehmen und Einrichtungen stärker unterstützen müssten. Vor diesem Hintergrund, und angesichts der erheblichen Kreditaufnahme im Rahmen des WSF, formuliert die Bundesregierung die Erwartung, dass bei den anstehenden Verhandlungen zur Finanzierung des Entlastungspakets III die Länder einen finanziellen Beitrag erbringen.

Aufhebung der Gasumlage beschlossen

Die Bundesregierung hat die Aufhebung der Gasumlage beschlossen. Die Verordnung, mit der die zugrundeliegende Gaspreisanpassungsverordnung rückwirkend ab dem 9. August 2022 aufgehoben wird, wurde am 3. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisse der Bund-Länder-Besprechung zur Energieversorgung

Vor dem Hintergrund der drohenden Energieknappheit haben sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 4. Oktober 2022 zu einer Besprechung getroffen. Auszugsweise ist auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Es sollen alle sinnvollen Möglichkeiten zur Ausweitung der Stromproduktion genutzt werden. Um schnell eine Importinfrastruktur für Flüssigerdgas (LNG) aufzubauen, wollen Bund und Länder für zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren für entsprechende LNG-Anlagen und Anbindungsleitungen sorgen. Sie achten darauf, dass diese Infrastrukturen auch für zukünftige Wasserstoffanwendungen Verwendung finden können.
  • Mittel- und langfristig soll der Energiebedarf in Deutschland vor allem durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie gedeckt werden. Im Rahmen des von Bund und Ländern angestrebten Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sollen, ergänzend zu den bereits erfolgten Erleichterungen, gezielt Hemmnisse im für Planung und Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie von Netzanbindungen identifiziert und abgebaut werden.
  • Bürger und Unternehmen sollen zielgerichtet bei den gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Mit dem von der Bundesregierung am 29. September 2022 vorgelegten Maßnahmenpaket des wirtschaftlichen Abwehrschirms sollen die Kosten für Gas und Wärme in Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Die genaue Ausgestaltung der sogenannten Gaspreisbremse wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen einer Expertenkommission festgelegt.
  • Noch in diesem Jahr wird für Wohngeld-Empfangende ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss gezahlt. Die Finanzierung dieses Heizkostenzuschusses erfolgt durch den Bund. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten es für notwendig, dass der Bund auch die Kosten für das Wohngeld in Zukunft vollständig übernimmt. Für eine möglichst schnelle und unbürokratische Auszahlung wird ein vereinfachtes Verfahren mit einer Begrenzung von Überprüfungsumfang und Nachweispflichten angestrebt.
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder halten den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für nötig. Aus Sicht des Bundes soll es eine Nachfolgeregelung für das sogenannte Neun-Euro-Ticket geben. Aus Sicht der Länder ist neben einer Nachfolgeregelung zugleich auch eine Steigerung der Regionalisierungsmittel zur Qualitätsverbesserung sowie in Hinblick auf die massiven Energiepreissteigerungen erforderlich. Über den konkreten Weg und die jeweilige Finanzverantwortung bestehen unterschiedliche Vorstellungen bei Bund und Ländern.
  • Der Bund bekennt sich weiter zu seiner Mitverantwortung bei der Flüchtlingsfinanzierung, die er bereits jetzt in erheblichem Maße wahrnimmt. Bund und Länder werden die vereinbarten Gespräche dazu zeitnah zum Abschluss bringen und dabei auch über den Verlauf des Jahres 2022 sprechen.

Sowohl der Deutsche Landkreistag wie auch der Niedersächsische Landkreistag haben nach dem Ende der Bund Länder-Besprechung am 4. Oktober 2022 mehr Tempo bei den politischen Entscheidungen angemahnt.

Wohngeld-Plus-Gesetz und zweiter Heizkostenzuschuss

Das Bundeskabinett hat die Entwürfe für ein Wohngeld-Plus-Gesetz und für einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Wesentliche Änderungen gegenüber den Referentenentwürfen (vgl. dazu NLT-Aktuell 31/2022, S. 2 f.) gab es nicht.

Neu hinzugekommen ist eine Ergänzung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes (Art. 2); demnach soll wegen der gestiegenen Energiekosten die Aufnahme einer Neuverhandlungsoption in § 85 Abs. 7 SGB XI vorgesehen werden. Damit könnten auf Verlangen der Pflegeeinrichtungen während eines laufenden Vergütungszeitraums vorgezogene Neuverhandlungen erfolgen. Es wird ausgeführt, dass damit keine Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip beabsichtigt sei; die Pflegevergütung sei weiterhin prospektiv zu verhandeln. Die Gesetzesänderung wolle vielmehr klarstellen, dass deutliche Änderungen bei den Energiekosten einem Wegfall der Geschäftsgrundlage gleichgestellt werden (deutlich sind laut Begründung eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Energieaufwendungen).

Der Deutsche Landkreistag hat sich wiederholt für einen Umstieg des Wohngeldes auf ein Warmmietensystem bzw. die Einführung einer dauerhaften pauschalen Heizkostenkomponente im Wohngeld eingesetzt. Zugleich forderte er angesichts der weiter steigenden Energiekosten zügige Energiehilfen. Von daher ist die Zielrichtung der Gesetzentwürfe zu begrüßen.

Gleichwohl ist insbesondere der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises von den Wohngeldbehörden nur zu stemmen, wenn weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen werden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte – trotz der in Bezug auf die Referentenentwürfe eingeräumte unzumutbar kurze Frist von 24 Stunden – am 23. September 2022 eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) abgegeben. Darin werden die absehbaren Umsetzungsschwierigkeiten einer derartigen Ausweitung des leistungsberechtigten Empfängerkreises erneut verdeutlicht. Insbesondere wird kritisch angemerkt, dass die seitens der kommunalen Spitzenverbände eingebrachten Verbesserungsvorschläge zur spürbaren Entlastung der Fallbearbeitung nicht oder nicht adäquat in den Gesetzesentwurf übernommen wurden. Das Wohngeld-Plus-Gesetz drohe so, zu noch mehr Aufwand als bislang pro Fall zu führen.

Zum vorgesehenen Anspruch von Pflegeeinrichtungen, infolge der gestiegenen Energiekosten die Vergütungen neu verhandeln zu können, hat in Niedersachsen die Pflegesatzkommission hierzu bereits entsprechende Möglichkeiten geschaffen.

Aktuellen Flüchtlingssituation: Berichte der Bundesregierung

In der vergangenen Woche haben der Innenausschuss wie auch der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages – letzterer unter Beteiligung von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene – über Fragen der aktuellen Flüchtlingssituation beraten. Grundlage waren Berichte der Bundesregierung. In ihrem Bericht zur Lage der Kommunen in der aktuellen Flüchtlingssituation räumt die Bundesregierung ein, dass nach Rückmeldungen der Länder die Aufnahmekapazitäten vor Ort in einigen Ländern bereits vollständig oder weit überwiegend erschöpft seien. Die Zahl der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine wird mit 922.836 angegeben. Während die weitere Zuwanderung aus der Ukraine sich auf niedrigem Niveau bewege, würde die Zahl der Asylanträge deutlich steigen. Der Bericht enthält des Weiteren Hinweise auf Maßnahmen des Bundes zur Entlastung der Länder und Kommunen.

Auf die zunehmenden Schwierigkeiten bei der dezentralen Unterbringung von UkraineVertriebenen und Asylbewerbern – auch im ländlichen Raum – hat der Niedersächsische Landkreistag das Innenministerium in Hannover bereits auf verschiedenen Ebenen hingewiesen. Der NLT appellierte, die landeseigenen Aufnahmekapazitäten zügig weiter zu erhöhen. In einer Pressekonferenz am 4. Oktober 2022 hat NLT-Präsident Sven Ambrosy für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände erneut auf die besorgniserregende Entwicklung bei der Unterbringungssituation aufmerksam gemacht und von Bund und Land zeitnahe klare Aussagen über die weitere Vorgehensweise gefordert.

Städtebaurecht: Verbesserte Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Einen Gesetzentwurf zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) äußerst kurzfristig der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) übermittelt. Durch die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) sollen laut dem BMWSB folgende Regelungsanliegen betreffend den Ausbau der erneuerbaren Energien umgesetzt werden:

  • Schaffung eines ausdrücklichen Privilegierungstatbestands für Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff, die zu bestehenden Windenergieanlagen hinzutreten;
  • Verordnungsermächtigungen der Länder für die beschleunigte Öffnung von Braunkohle-Tagebauflächen zur Belegung mit Windenergie- und/oder Photovoltaik-Anlagen.

Wie die durch eine solche Rechtsverordnung für die Windenergie geöffneten Flächen auf die Flächenbeitragswerte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes angerechnet werden, wird laut dem BMWSB derzeit noch geprüft.

Atomkraftwerk-Einsatzreserve: Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit den Betreibern der Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim auf ein Konzept zur Atomkraftwerk-Einsatzreserve verständigt. Den vereinbarten Eckpunkten zufolge sollen die beiden Atomkraftwerke nach dem Ende ihrer regulären Laufzeit am 31. Dezember 2022 in eine Einsatzreserve bis zum 15. April 2023 überführt werden. Sie sollen bereitstehen, um einen drohenden Stromnetzengpass in Süddeutschland zu verhindern. Dabei spielt laut BMWK vor allen die Versorgungssituation in Frankreich eine große Rolle, wo mehr als die Hälfte der Atomkraftwerke nicht am Netz ist; hier fehlen große Strommengen, die Deutschland zum Teil mit Gaskraftwerken ausgleicht.

Die Betreiber der beiden süddeutschen Atomkraftwerke sollen ab sofort alles Erforderliche in die Wege leiten, damit die Anlagen über den 31. Dezember 2022 hinaus, bis längstens zum 15. April 2023, weiter betrieben werden können. Die Eckpunkte sehen vor, dass nach dem Ende der Einsatzreserve der Rückbau der Atomkraftwerke beginnt. Das atomrechtlich erforderliche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Eckpunkte wird nun eingeleitet und soll bis Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Krankenhausversorgung: Kommission legt erste Stellungnahmen vor

Im Frühjahr hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ berufen. Sie soll Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung erarbeiten, die sich an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung orientiert. Die Empfehlungen sind als Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 gedacht.

Die Krankenhausstrukturkommission ist mit 16 Expertinnen und Experten aus Versorgung (Pflege und Medizin), Ökonomie und Rechtswissenschaften sowie einem an das BMG angebundenen Koordinator besetzt. Die Mitgliederliste steht auf der Webseite des BMG unter dem Link Schwerpunkt Krankenhausreform | BMG Bundesgesundheitsministerium als Download zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kommunalen Spitzenverbände sind nicht vertreten – trotz ihrer besonderen Betroffenheit und Verantwortung für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung.

Am 8. Juli 2022 hat die Kommission ihre erste Stellungnahme und Empfehlung für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe vorgelegt. Der Bundesgesundheitsminister kommentierte den Bericht dahingehend, in diesen Bereichen hätten die Fallpauschalen Nebenwirkungen erzeugt: Die Zahl der Standorte für Pädiatrie und Geburtshilfe sei zurückgegangen. Eltern müssten mit ihren Kindern weitere Wege zurücklegen, um eine Kinder-Abteilung zu finden.

Die aktuell vorgelegte zweite Stellungnahme und Empfehlung vom 22. September 2022 befasst sich mit der Tagesbehandlung im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens. Leitidee: Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss künftig seltener über Nacht bleiben. Die „Tagesbehandlung im Krankenhaus“ soll künftig im DRG-System abgebildet, d.h. bei den Fallpauschalen berücksichtigt werden. Die DKG hat in einer ersten Reaktion die Empfehlung als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Vonseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurden die Empfehlungen hingegen deutlich kritisiert.

Auch die beiden Stellungnahmen und Empfehlungen stehen unter Schwerpunkt Krankenhausreform | BMG Bundesgesundheitsministerium zum Download bereit.

Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Der Niedersächsische Landtag hat am 23. März 2022 – auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU – der Entschließung „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst als unverzichtbare Säule des niedersächsischen Gesundheitswesens nachhaltig stärken!“ zugestimmt (LT-Drs. 18/11009). Inzwischen liegt eine ausführliche Antwort der Landesregierung vom 16. September 2022 vor (LT-Drs. 18/11733). Diese geht u. a. auf folgende, in der Entschließung angeschnittenen Themenfelder ein:

  • strukturelle Stärkung und Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD),
  • digitale und technische Modernisierung des ÖGD,
  • Personalaufstockung gemäß den Regelungen im Pakt für den ÖGD,
  • stärkere Berücksichtigung der Herausforderungen pandemischer Lagen,
  • Besoldung bzw. Vergütung der Ärzteschaft im ÖGD,
  • stärkere Berücksichtigung des ÖGD bei der Planung und Gestaltung regionaler und kommunaler Versorgungskonzepte,
  • Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in Schulen und Kindertagesstätten,
  • angestrebte Wiedereinführung der Verordnungsmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte in den sozialpsychiatrischen Diensten,
  • Stärkung der Fort-, Weiter- und Ausbildung für die Fachkräfte im ÖGD und
  • verbesserte Verankerung des ÖGD in der medizinischen Aus- und Weiterbildung.

Aus der Antwort der Landesregierung ist besonders hervorzuheben, dass in Niedersachsen im Rahmen des Paktes für den ÖGD zwischen dem 31. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 295 Vollzeitstellen geschaffen wurden. Damit haben das Land und die kommunalen Gesundheitsbehörden mehr als doppelt so viele neue Stellen geschaffen wie im Pakt für diesen Zeitraum vom Bund vorgesehen war. Dem Vernehmen nach ist auch für 2022 insoweit eine positive Entwicklung erkennbar.

Ein weiterer Schwerpunkt in den Ausführungen der Landesregierung ist die digitale und technische Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ausdrücklich erwähnt wird das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) als bundeseinheitliche und gemeinsame Kommunikationsplattform. Niedersachsen beteiligt sich weiterhin an der Schaffung von Interoperabilität zwischen den eingesetzten Fachverfahren sowie der Definition und Standardisierung von Schnittstellen. Vorgesehen ist auch eine Niedersächsische Plattform zur Datenübermittlung.

Ausbau der Windenergie: Potenzialflächenanalyse des Landes

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung der Potenzialflächenanalyse (Begutachtung des niedersächsischen Raumes hinsichtlich seiner Flächenpotenziale zum zukünftigen Ausbau der Windenergie) zugesandt. Diese Analyse soll die Grundlage für den weiteren Prozess der Festlegung regionaler Teilflächenziele in Folge der anstehenden landesinternen Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes bilden. Vorausgesetzt ist eine entsprechende Entscheidung der künftigen Landesregierung bzw. des Landtags.

Mit der Übersendung bereits der Leistungsbeschreibung folgt das MU der Bitte des NLT nach einem transparenten Vorgehen. Zudem hat das MU die Analyse der Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land dem NLT zur Kenntnis gegeben. Diese Bundesanalyse erfolgte in Vorbereitung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, welches nun für Niedersachsen ein Wind-Flächenziel von 2,2 Prozent der Landesfläche statuiert. Die in der Bundesanalyse für die niedersächsischen Landkreise ermittelten Potenzialflächen basieren auf für diese Ebene zu grob gefassten Kategorien und Wertungen. Für die Zuweisung von Zielzahlen für die Länder seitens des Bundes konnten diese noch als tauglich angesehen werden. Für die Zuweisung von regionalen Teilflächenzielen an die Regionalplanungsträger durch das Land taugen diese nicht. Auch deshalb möchte Niedersachsen die vorbe -schriebene eigene Potenzialflächenanalyse auch unter Einbezug landesspezifischer Kriterien (Vorranggebiete Wald, militärische Restriktionen usw.) durchführen (lassen). Das MU rechnet damit, Ende November bzw. im Dezember, erste Ergebnisse aus der nun ausgeschriebenen Potenzialflächenanalyse präsentieren zu können.

Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit

Als bundesweite Plattform für Politik und Zivilgesellschaft ist das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit gestartet. Den Rahmen für den Auftakt bildete am 26. September 2022 die Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Durch die Projekte des Gemeinschaftswerkes soll das bereits bestehende Engagement von Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Kommunen und weiteren Initiativen sichtbar gemacht und befördert werden.

Daneben sollen durch Innovationsprozesse gemeinsam Lösungen für Herausforderungen der Nachhaltigkeitstransformation entwickelt werden. Konkret vorgesehen sind eine Webplattform mit Initiativenkarte, Veranstaltungen wie Netzwerktreffen und Aktionswochen sowie Wettbewerbe. Die Plattform wurde von Bund und Ländern initiiert und wird vom RNE koordiniert. Der Deutsche Landkreistag ist neben dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag Partner der Initiative.

Auch für Landkreise steht die Plattform offen. Landkreise, die ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten auf der Plattform sichtbar machen und sich in dem Netzwerk einbringen möchten, können sich über die Website des Gemeinschaftswerkes unter https://gemeinschaftswerknachhaltigkeit.de/ registrieren. Dort findet sich auch einen Überblick über Projekte und Aktivitäten.

Digitale Bauakte: Unterstützung für die Bauaufsichtsbehörden

Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen haben eine Gemeinsame Erklärung zur Unterstützung der Bauaufsichtsbehörden bei der Einrichtung der digitalen Bauakte unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine politische Vereinbarung, die zugleich als landesinterne Geschäftsanweisung gilt, jeder Bauaufsichtsbehörde pauschal und antragslos 10.000 Euro bis spätestens 31. Oktober 2022 auszuzahlen.

Mit diesem symbolischen Betrag möchte das Land anerkennend unterstützen, dass nunmehr die im Zuge der letzten NBauO-Novelle verpflichtend eingeführte digitale Bauantragstellung (kostenintensiv) umzusetzen ist. Etwaige bürokratische Folgelasten sollen durch die Vereinbarung weitgehend vermieden werden.

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die Geschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) hat Kenntnis vom Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlangt (BTDrs. 20/3498). Der Gesetzentwurf befindet sich bereits im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Eine Konsultation durch die zuständigen Bundesministerien zu den beabsichtigten Sonderregelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hat im Vorfeld nicht stattgefunden.

Der Entwurf sieht u.a. zeitlich befristete Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vor, wenn das entsprechende Verfahren in einem spezifischen Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist. Die DLT-Geschäftsstelle kann im Rahmen der parlamentarischen Beratungen kurzfristig eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben, sofern seitens der kreislichen Immissionsschutzbehörden Bedarf gesehen wird. 

Nordverlängerung der A 14: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage einer Umweltvereinigung gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Nordverlängerung der Bundesautobahn A 14 abgewiesen. Dabei hat sich das BVerwG mit der Reichweite des allgemeinen Berücksichtigungsgebotes in § 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes befasst. Das Berücksichtigungsgebot verlange von den Planfeststellungsbehörden, mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln, welche Auswirkungen das jeweilige Vorhaben in Bezug auf den Klimaschutz hat. Es sei zwar nicht geboten, dass die Verwaltung in aufwändige Ermittlungen zu klimarelevanten Auswirkungen einsteige, sie dürfe aber auch nicht die Augen vor erkennbaren Klimafolgen verschließen.

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„Die Landespolitik muss nach der Landtagswahl schnell arbeits- und handlungsfähig werden. Wir dürfen und können uns keinen wochenlangen Stillstand erlauben.“ Das haben der Niedersächsische Städtetag (NST), der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) nach der heutigen, gemeinsamen Sitzung der Geschäftsführenden Präsidien gefordert. Die kommunalen Spitzenverbände weisen auf die bevorstehenden Herausforderungen und schwierigen Entscheidungen hin. Die Kommunen erwarteten in vielen Bereichen effektive und nachhaltige Unterstützung vom Land.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Präsident des NST, erklärte: „Etliche kommunale Stadtwerke benötigen wegen der exorbitanten Strom- und Gaspreise finanzielle Unterstützung. Wir fordern die Landesregierung daher auf, über den Landeshaushalt oder über die NBank Liquiditätshilfen sowie Bürgschaften und Garantien bereitzustellen, auf die kommunale Stadtwerke in Krisensituationen zugreifen können. Diese Forderung hat auch die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages in der vergangenen Woche einstimmig bekräftigt. Besonders schwierig ist die finanzielle Situation auch in den niedersächsischen Krankenhäusern. Die Häuser leiden unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie, den massiven Energiepreissteigerungen und weiteren erheblichen Kostensteigerungen. Dies alles kann nicht allein von den kommunalen Trägern aufgefangen werden. Einige Häuser sind am Rande einer Insolvenz. Die Krankenhäuser in Niedersachsen müssen sehr kurzfristig durch die Schaffung eines Schutzschirms für Krankenhäuser unterstützt werden.“

NSGB-Präsident, Dr. Marco Trips, äußerte sich zu den Themen KiTa, Schule und Förderdschungel: „Auch beim Ausbau der Bildung in den KiTas und den Schulen besteht dringender Handlungsbedarf. Das Land muss sich stärker an den Kosten für den KiTa-Betrieb beteiligen. Wir brauchen endlich eine dreijährige duale Erzieherinnen-Ausbildung, um den Berufszugang attraktiver zu gestalten. Personal fehlt hier an allen Ecken und Enden! Und für den Ausbau der Ganztagsschule fordern wir ein einheitliches Konzept im Schulrecht und eine ausreichende Finanzierung durch das Land. Generell darf es keine neuen, komplizierten Förderprogramme und Standarderhöhungen geben – stattdessen brauchen wir dauerhafte, verlässliche Finanzzuweisungen und Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung!“

Landrat Sven Ambrosy, Präsident des NLT, erklärte: „Die Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine und Schutzsuchenden entwickelt sich zu einem wirklichen Kraftakt. Als Kommunen spüren wir das unmittelbar. Die Vermittlung in Privatwohnungen ist kaum noch möglich. Die bisherigen Standards sind nicht mehr zu halten. Zunehmend müssen wir Sporthallen und andere für das soziale Leben wichtige Einrichtungen als Sammelunterkünfte in Anspruch nehmen. Das muss aber die Ultima Ratio sein und vorrübergehend bleiben. Wir erwarten vom Bund und vom Land nunmehr zeitnah klare Aussagen, wie es weitergehen soll. In der Energiekrise brauchen wir einen Preisdeckel für Gas und die Entkopplung vom Strompreis. Die Menschen müssen sich Energie noch leisten können und wir sorgen uns um das Funktionieren gesellschaftlich relevanter Institutionen. Es ist gut, dass die Bundesregierung dies nun ebenso sieht und das Problem an der Wurzel anpacken will, statt immer wieder mit Hilfsprogrammen, Transferzahlungen und Härtefallfonds der Entwicklung hinterherzulaufen. Nun bedarf es sehr zügig einer praxisgerechten Umsetzung der 200 Milliarden-Euro Ankündigung. Das „Fifty-Fifty-Modell“ von Ministerpräsident Weil könnte hierfür ein zielführender Ansatz sein.“

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Energiekrise: Niedersächsische Landkreise fordern Energiepreisdeckel

Einen Energiepreisdeckel für Gas und die Entkopplung des Strom- vom Gaspreis hat der NLT am 26. September 2022 gefordert. Das NLT-Präsidium beschloss einstimmig ein entsprechendes Positionspapier (www.nlt.de/positionen/engergiepreisdeckel). Darin bezieht der kommunale Spitzenverband Stellung in der bundesweiten Diskussion um die Bekämpfung der aus dem Ruder gelaufenen und völlig zufälligen Preisbildung an den Energiemärkten. „Die Menschen sind verunsichert. Die Bundesregierung muss ihnen jetzt das Vertrauen vermitteln, dass sie sich Strom und Gas im kommenden Winter noch leisten können“, sagt der Präsident des NLT, Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland).

Der einstimmige Präsidiumsbeschluss sei ein gleichsam starker wie dringlicher Appell zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung im kommenden Winter, erläutert Ambrosy. Das Problem müsse am Anfang der Energiekette und nicht an deren Ende gelöst werden, führt der NLT-Präsident weiter aus. Die bisherige Krisenbekämpfung fokussiere sich auf Einmalzahlungen, Erhöhung staatlicher Transferzahlungen, punktuelle Hilfsprogramme und Härtefallfonds. Das sei ungenau, unzureichend, aufwändig und teuer. „Statt immer wieder an vielen Stellen auf immer neue Folgen des dramatischen Energiepreisanstiegs zu reagieren, muss die Ursache – die gestörte Preisbildung am Energiemarkt – bekämpft werden“, bringt er es auf den Punkt.

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sind in großer Sorge um das Funktionieren aller gesellschaftlich relevanter Institutionen. „Wir brauchen und fordern ein konsequentes Handeln der Bundesregierung. Die sich abzeichnende Abkehr von der Gasumlage ist ein erster, wichtiger Schritt. Aber entscheidend ist der Energiepreisdeckel“, bekräftigt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT.

Die Sorgen um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Energiepreisentwicklung treibe auch die Landesregierung um, deshalb sehe er hier eine große Einigkeit mit Ministerpräsident Stephan Weil, so Meyer. Die Positionierung der Landkreise und der Region Hannover sei geeignet, die niedersächsische Haltung zu schärfen „Ich hoffe, dass der Ministerpräsident das Thema deutschlandweit vorantreiben kann“, sagt Meyer mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern. Eine wirkungsvolle, tragfähige und faire Lösung zur Bewältigung dieser akuten Krise müsse gefunden werden.

DLT fordert Gesamtkonzept zur Energieversorgung

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat ebenfalls durch Umlaufbeschluss des Präsidiums ein Gesamtkonzept der Energieversorgung angemahnt. Das Papier greift folgende Themen auf:

  • Bund muss bei Energiepreisen früher ansetzen,
  • Reform des Strommarktes und Streichung der Gasumlage notwendig,
  • Kommunale Energieversorger stützen,
  • Heimische Energiequellen konsequent nutzen,
  • Potenziale aller Erneuerbaren Energien in allen Räumen stärker nutzen und
  • Laufzeiten der derzeit noch laufenden Atomkraftwerke verlängern.

Die DLT-Geschäftsstelle teilte hierzu ergänzend mit, gegenüber der ursprünglichen Fassung hätten sich auf der Grundlage der den Landesverbänden zwischenzeitlich zugegangenen Hinweise des Niedersächsischen Landkreistages, der sich andere Landesverbände angeschlossen hatten, sowie durch Befassung im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des DLT einige Änderungen ergeben. Diese beträfen insbesondere den Absatz zum Fracking unter Ziffer 4 des Papiers, der vollständig entfallen ist. Weiterhin ist unter Ziffer 5 die explizite Betonung der Windenergie sowie unter Ziffer 6 die Anpassung erfolgt, die Atomkraftwerke lediglich vorübergehend befristet weiter zu betreiben. Die ursprünglich begrenzend gemeinte Festlegung „auf wenige Jahre“ sei entfallen. Zudem sei in Ziffer 2 mit Blick auf die erneuerbaren Energien nicht nur auf den Netzausbau und die Speicherung, sondern ergänzend auch auf die Notwendigkeit der Grundlastfähigkeit verwiesen worden.

Das Positionspapier kann auf der Webseite des DLT aufgerufen werden www.landkreistag.de/images/stories/themen/Energieversorgung/220923_PosPap_Energiepolitik.pdf.

Referentenentwürfe: Wohngeld-Plus-Gesetz und Heizkostenzuschussgesetz

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat dem DLT die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (WohngeldPlus-Gesetz) sowie für ein Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes über- sandt, beide mit Stand vom 22. September 2022. Neben einer Verbesserung des Leistungsniveaus beim Wohngeld ab 1. Januar 2023 soll es für die Wohngeldhaushalte einen erneuten einmaligen Heizkostenzuschuss als kurzfristige Maßnahme zur Überbrückung der zu erwartenden extremen (Heiz-)Kostenbelastung geben.

Durch die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente sowie einer Klimakomponente bei gleichzeitiger Ausweitung der Anspruchsberechtigung sollen zukünftig insgesamt 2 Millionen Haushalte in Zeiten stark steigender Kostenbelastungen mit einem verbesserten Wohngeld unterstützt werden. Die Reichweite des Wohngeldes wird durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus (Anpassung Wohngeldformel) in Kombination mit den übrigen Reformelementen erhöht. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Im Anschluss an das zum 1. Juni 2022 in Kraft getretene Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) soll aufgrund der nach Jahresbeginn 2022 weiter stark gestiegenen Energiepreise und in Erwartung weiter zunehmender Belastungen ein zweiter einmaliger Heizkostenzuschuss die berechtigten Haushalte bzw. Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 entlasten. Den zweiten Heizkostenschuss sollen Personen erhalten, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Der Bund will den Heizkostenzuschuss vollständig finanzieren. Das Gesetz soll im November 2022 in Kraft treten. Die Kabinettsbefassung war jeweils für den 28. September 2022 vorgesehen. Die Beteiligung des Bundesrates ist für den 28. Oktober 2022 geplant. Die Zustimmung des Bundesrates ist allerdings zum HeizkZuschG nicht erforderlich, da der Heizkostenzuschuss vollständig vom Bund finanziert wird.

Die Gesetzentwürfe tragen den vom DLT erhobenen Forderungen jeweils Rechnung. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat allerdings bereits mit Schreiben vom 9. September 2022 gegenüber dem BMWSB die absehbaren Umsetzungsschwierigkeiten einer derartigen Ausweitung des leistungsberechtigten Empfängerkreises beim Wohngeld verdeutlicht. Das Land Niedersachsen hat aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle mit Recht massive Kritik daran geübt, dass Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung durch den Bund bisher nicht aufgegriffen wurden.

Energiesicherungsgesetz: Entwurf zur Änderung beschlossen

Das Bundeskabinett hat als Formulierungshilfe einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Der inzwischen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf sieht neben Klarstellungen im Energiesicherungsgesetz verschiedene weitere Gesetzesänderungen vor, die u.a. darauf abzielen, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat im Vorfeld nicht stattgefunden.

EU-Kommission legt Notfallmaßnahmen zur Senkung der Energiepreise vor

Die EU-Kommission hat am 14. September 2022 ein Notfallinstrument für die europäischen Energiemärkte in Form eines Verordnungsvorschlages vorgelegt. Der Vorschlag enthält eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Reduzierung des Stromverbrauchs um zehn Prozent. Eine befristete Obergrenze für Markterlöse von 180 Euro/MWh soll für „inframarginale Erzeuger“ eingesetzt werden. Dies betrifft u.a. erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle. Die so erzeugten Einnahmen (ca. 140 Milliarden Euro) sollen insbesondere zur Unterstützung der Verbraucher bei der Senkung der Energiekosten eingesetzt werden. Die Kommission sieht daneben einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich vor. Weitere Maßnahmen werden derzeit mit den Mitgliedstaaten beraten.

Verstärkung der sozialen Schuldnerberatung in Niedersachsen

Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens hat die NLT-Geschäftsstelle mit Schreiben vom 16. September 2022 darüber informiert, dass (vorerst) bis Jahresende die Förderung der bestehenden sozialen Schuldnerberatungsstellen seitens des Landes verstärkt wird. Für jede geförderte Schuldnerberatungsstelle werden zusätzlich 0,5 Stellenanteile zu 100 Prozent – bei kommunalen Schuldnerberatungsstellen aus haushaltsrechtlichen Gründen zu 95 Prozent – gefördert. Vor dem Hintergrund des mit dem Ukraine-Krieg und seinen Folgen einhergehenden Anstiegs insbesondere der Energiekosten ist dies ein wichtiger Schritt, der auch über den 31. Dezember 2022 hinaus dringend erforderlich sein wird.

Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 19. September 2022

Die Verkehrsministerkonferenz hat am 19.September 2022 in einer Sondersitzung die Forderung bekräftigt, die Regionalisierungsmittel aufgrund der massiven Energiepreissteigerungen in 2022 und 2023 zunächst um jeweils 1,65 Milliarden Euro anzuheben. Bevor über die Umsetzung eines bundesweiten Tickets für den ÖPNV (Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket) entschieden und ein Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV vereinbart werde, müsse ein Angebot dazu vorliegen. Gleichzeitig soll eine länderoffene Arbeitsgruppe zeitnah Fragen rund um die Einführung eines 9-Euro-Nachfolgetickets klären.

Vormundschafts- und Betreuungsrecht: Landtag beschließt Anpassung

Der Niedersächsische Landtag hat am 21. September 2022 den Gesetzentwurf der Fraktion von SPD und CDU nach mündlichem Bericht ohne weitere Aussprache angenommen (in der LT-Drs. 18/10951 mit den aus der LT-Drs. 18/11662 ersichtlichen Änderungen). Das Gesetz hat durch die in Artikel 1 vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht insbesondere eine umfassende landesrechtliche Aufgabenübertragung der Aufgaben der örtlichen Behörde im Sinne des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) des Bundes auf die Landkreise und kreisfreien als örtliche Betreuungsbehörden zum Inhalt.

Die erhebliche Kritik des NLT an dem nun verabschiedeten Gesetz in Bezug auf die völlig ausgeblendeten umfangreichen finanziellen Auswirkungen der damit verbundenen Aufgabenzuwächse und das fehlende Bekenntnis des Landes zum verfassungsrechtlich garantierten Konnexitätsgrundsatz, die wir im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens in der Stellungnahme vom 3. Juni 2022 gegenüber dem Landtagsausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen deutlich gemacht haben, ist in dem Gesetzgebungsverfahren leider nicht aufgegriffen worden.

Auch der ausdrückliche Hinweis zu den (vom NLT befürworteten und im Gesetz vorgesehenen Modellprojekten), dass die beiden vom NLT genannten kommunalen Betreuungsbehörden nur dann bereit wären, die erweiterte Unterstützung im gerichtlichen Verfahren im Rahmen von Modellprojekten auszuprobieren, wenn das Land die dafür erforderliche Finanzierung und auch die fachliche Begleitung sicherstellt, hat im parlamentarischen Verfahren offenbar kein Gehör gefunden. Das für das Betreuungswesen zuständige Niedersächsische Justizministerium (MJ) ist ermächtigt, die die Modellprojekte durchführenden örtlichen Betreuungsbehörden und die näheren Einzelheiten zu den Modellprojekten durch Verordnung zu bestimmen. Insofern bleibt das weitere Verfahren des MJ in der Sache abzuwarten.

Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelung und dem dort ab 1. Januar 2023 ausdrücklich festgeschriebenen Anspruch der anerkannten Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln ist § 4 des in Rede stehenden Landesgesetzes dahingehend angepasst worden, dass anerkannte Betreuungsvereine für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG eine öffentliche Förderung erhalten.

Bundesnaturschutzgesetz: Änderung des Ausführungsgesetzes beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 21. September 2022 die Änderung des NAGBNatSchG in der sich aus Landtags-Drucksache 18/11694 ergebenden Fassung beschlossen.

Über einen Änderungsvorschlag der regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU ist unter anderem für die Träger der Deicherhaltung mittels einer Ergänzung des § 24 NNatSchG geregelt worden, dass § 30 Abs. 2 BNatSchG keine Anwendung auf Erhaltungsmaßnahmen findet, durch die auf einen vorhandenen Deich gesetzlich geschützten Biotope zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt werden. Das gilt zukünftig grundsätzlich auch für Maßnahmen nach §§ 21 und 27 des Niedersächsischen Deichgesetzes.

Mit den beschlossenen Änderungen wird zudem (bisweilen langjährigen) Forderungen des NLT entsprochen. So ändert sich die Bezeichnung des Gesetzes wieder in Niedersächsisches Naturschutzgesetz. Es wird klargestellt, dass Verordnungen nunmehr auch im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht werden können und rein redaktionelle Änderungen nicht mehr zwingend das gesamte Änderungsverfahren für Verordnungen durchlaufen müssen.

Amtsangemessene Alimentation, Besoldung und Versorgungsbezüge 2022

Der Niedersächsische Landtag hat am 23. September 2022 die Gesetzentwürfe der Niedersächsischen Gesetze zur amtsangemessenen Alimentation sowie über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2022 beschlossen.

Gegenstand des Entwurfs eines Niedersächsischen Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation ist die Umsetzung der sich aus den jüngsten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergebenden Anforderungen, welches sich dort mit der Amtsangemessenheit der Alimentation in Bund und Ländern und den sich aus Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes sowie den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ergebenden Spielräumen der Gesetzgebung befasste.

Mit dem Beschluss eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent angehoben. Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge zum gleichen Zeitpunkt um einen Festbetrag von 50 Euro.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Gesetzgebungsverfahren über die neuen Regelungen hinausgehend zudem wiederholt für die Möglichkeit für Kommunen eingesetzt, mehr Flexibilität bei der Gewährung von sozialen Nebenleistungen wie Job-Tickets usw. zu erhalten. Diese Anregungen wurden jedoch nicht aufgegriffen.

Niedersächsisches Glücksspielgesetz wird geändert

Der Niedersächsische Landtag hat am 21. September 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (LT-Drs. 18/11693) mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Der Gesetzentwurf war Ende letzten Jahres von der Landesregierung als LT-Drs. 18/10442 eingebracht worden. Im Laufe der Ausschussberatungen ist es ausweislich der Beschlussempfehlung noch zu umfänglichen Änderungen am Gesetzentwurf gekommen, insbesondere ist die Abstandsregelung des § 8 Abs. 3 NGlüSpG zum Abstand von Wettvermittlungsstellen und bestimmten Eirichtungen nochmals neu gefasst worden. Einzelheiten dazu sind dem Schriftlichen Bericht (LT-Drs. 18/11739) zu entnehmen.

Änderungen im COVID-19-Schutzgesetz

Das vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-Schutzgesetz) wurde am 16. September im Bundesgesetzblatt (BGBl. S. 1454) verkündet. Über das Gesetzgebungsverfahren und inhaltliche Regelungen wurde in NLT-Aktuell, Ausgabe 28 vom 26. August 2022 und Ausgabe 30 vom 23. September 2022, berichtet. Ergänzend hierzu ist auf folgende Neuerungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch Artikel 1 bis 1b des Gesetzes hinzuweisen:

  • Die Meldebestimmungen für Gesundheitsämter und Krankenhäuser in §§ 10, 13 IfSG werden geändert.
  • Mit § 15a IfSG wird eine Vorschrift über die Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung in das Gesetz aufgenommen.
  • Die Vorschriften über die Masernimpfpflicht sowie die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§§ 20, 20a IfSG) werden um Bestimmungen zur Auskunftspflicht Dritter ergänzt.
  • COVID-19 wird in die Liste der Erkrankungen nach § 34 Abs. 1 IfSG aufgenommen.
  • Die Regelung über den Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (§ 35 IfSG) ist neu gefasst worden.
  • In § 59 Abs. 1 IfSG ist geregelt, dass Zeiten der Absonderung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Personen, die (voraussichtlich) länger als sechs Monate Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG haben, gelten nunmehr als Menschen mit Behinderung im Sinn des SGB III.
  • Der Verwaltungsgerichtsweg wird für alle in Betracht kommenden Entschädigungsansprüche eröffnet (§ 68 IfSG).
  • § 28b IfSG ist die Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen (insbesondere Masken- und Testpflichten) ab dem 1. Oktober 2022. Die Vorschrift ist nach Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes bereits zum 24. September 2022 in Kraft getreten. Durch § 28b Abs. 6 IfSG wird die Geltungsdauer des bisherigen § 28b IfSG bis zum heutigen 30. September 2022 verlängert.

Durch weitere Artikel des Gesetzes werden das SGB V (Art. 2), das SGB XI (Art. 3 u. 3a) sowie zahlreiche weitere Gesetze geändert, wobei es sich vielfach um die Verlängerung der Geltungsdauer coronaspezifischer Regelungen handelt.

Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen

Zum morgigen 1. Oktober 2022 tritt eine vollständig neu gefasste Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Notwendig war die Neufassung, weil zum gleichen Datum eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wirksam wird, die den Rahmen für entsprechende landesweite Regelungen setzt. Daher mussten zahlreiche Rechtsvorschriften angepasst werden. Das Grundgerüst der landesrechtlichen Regelungen ist dabei gleichgeblieben: Landesrechtlich werden Testpflichten für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser usw. weiterhin vorgeschrieben und damit in vielen Fällen das Bundesrecht ergänzt oder modifiziert. Größte inhaltliche Änderung dürfte der Verzicht auf FFP2-Masken für Fahrgäste im ÖPNV sein, hier reichen künftig einfache Masken aus. Grund für diese Anpassung ist der Umstand, dass mehrere Nachbarbundesländer nur einfache Masken für Fahrgäste vorschreiben und viele Busse und Züge über Ländergrenzen hinweg fahren.

Angesichts der zahlreichen Verweise auf das Bundesrecht ist der neue Verordnungstext nur schwer lesbar. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Landesregierung daher um intensive Öffentlichkeitsarbeit und landesweite Materialien zur Kommunikation der neuen Regelungen gebeten. Die neue Verordnung gilt anders als bisherige Verordnungen nicht nur für einen Monat, sondern soll einen Basisschutz bis zum April 2023 gewährleisten. Sollte sich die Infektionslage verschlimmern und weitere Maßnahmen erfordern, so können diese über eine Änderung der Verordnung ergriffen werden. Nähere Informationen gibt es auf der Webseite des Landes unter www.niedersachsen.de/Coronavirus.

Regierungsentwurf für ein Bürgergeld-Gesetz (SGB II)

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Entwurf für ein Bürgergeld-Gesetz beschlossen. Die weitgehend übereinstimmenden Gesamtbewertungen des Niedersächsischen Landkreistages und des Deutschen Landkreistages, wonach die systematische Reduzierung von Arbeitsanreizen deutlich zu kritisieren ist, bleiben aber auch in Ansehung des überarbeiteten Entwurfes unverändert. Der Jugend- und Sozialausschuss des NLT sieht mit Sorge, dass das bisherige Prinzip des „Fördern und Fordern“ als gesellschaftliches Gegenseitigkeitsprinzip faktisch in Frage gestellt wird. Im Vergleich zum vorhergehenden Referentenentwurf sind einige wesentliche Änderungen vorgenommen worden:

  • Enthalten ist die erwartete überarbeitete Fortschreibung der Regelbedarfe, die das Ziel hat, die Menschen auch in Krisenzeiten besser abzusichern.
  • Zwischen 520 und 1.000 Euro Einkommen sollen die Freibeträge auf 30 Prozent angehoben werden. Die Freibeträge für Schüler, Studierende und Auszubildende sollen zudem überprüft werden können.
  • Für den unübersichtlichen neuen Komplex des Kooperationsplan und der Vertrauenszeit sind erhebliche und komplexe Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf vorgesehen, die den Verwaltungsvollzug vor erhebliche Umsetzungsprobleme stellen.
  • Die Vermögensfreistellung jedweden Kraftfahrzeuges für jede erwerbsfähige Person ist von der Bundesregierung wieder eingesammelt worden. Nun soll es wieder „angemessenes Kraftfahrzeug“ heißen (was allerdings bereits vermutet wird, wenn es im Antrag erklärt wird).

Positiv an den Entwicklungen sind die Änderungen in Bezug auf die Freistellung von Kraftfahrzeugen. Die nun vorgeschlagene Regelung aus Kooperationszeit, Kooperationsplan und Vertrauenszeit ist allerdings nicht geprägt durch eine einfache und leicht verständliche Systematik – zumal unter Verwendung nicht trennscharfer Begrifflichkeiten –, und trägt letztlich zur Komplexitätssteigerung bei. Außerdem ist damit kein wirklicher qualitativer Mehrwert in Bezug auf die Möglichkeit von Leistungsminderungen verbunden. Auch fehlt weiterhin die Umsetzung der vertikalen Einkommensanrechnung und die Veränderung der Bedarfsbemessung für Regel- und Energiebedarfe. Die Kritik hinsichtlich der Karenzzeiten für die Kosten der Unterkunft und das Vermögen wurde ebenfalls nicht aufgenommen.

Damit bleibt die Gesamteinschätzung unverändert kritisch: Mit der Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans, einer sechsmonatigen Vertrauenszeit ohne Möglichkeit der Sanktionierung und einer zweijährigen Karenzzeit gestaltet der Entwurf eines BürgergeldGesetzes die Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend um. Entgegen der Zielsetzung des Entwurfs, die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt zu stellen, nähert sich das SGB II damit einem bedingungslosen Grundeinkommen. Arbeitsanreize werden systematisch reduziert. Dies lässt sich gegenüber Erwerbstätigen in unteren Einkommensgruppen nicht mehr erklären.

Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die Geschäftsstelle des NLT über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes informiert. Im Wesentlichen werden die Fristen der Gesetze um ein halbes Jahr verlängert. Hintergrund ist, dass der Gesetzesbegründung zufolge von den im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gebundenen Bundesmitteln über 600 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden sind. Ursächlich hierfür sind die hohe Ausbaudynamik sowie die Folgen der COVID 19 Pandemie und des Ukraine-Krieges, wie auch die flächendeckenden Schwierigkeiten bei den Bauplanungen, Ausschreibungen und der Bauausführung bzw. Fertigstellung der Vorhaben.

Elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sehr kurzfristig den Entwurf für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (11. GWB-Novelle) übersandt. Mit dem Gesetzentwurf soll das Instrument der Sektoruntersuchung gestärkt werden und das Bundeskartellamt (BKA) künftig im Anschluss an eine solche Untersuchung strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen bis hin zur eigentumsrechtlichen Entflechtung ergreifen können. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten zur Abschöpfung der durch Kartellrechtsverstöße erzielten Gewinne erleichtert werden. Für eine effektive Durchsetzung des europäischen „Digital Markets Act“ (DMA) werden dem BKA zudem entsprechende Ermittlungsbefugnisse eingeräumt und die Vorschriften zur Erleichterung der privaten Rechtsdurchsetzung in Kartellsachen für anwendbar erklärt.

Rechte fraktionsloser Abgeordneter: Erfolgreiches Organstreitverfahren

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 14. September 2022 (StGH 1/22) mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Antragssteller, ein fraktionsloser Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags, durch die Verweigerung von Redezeit in einer Plenardebatte im Rahmen einer aktuellen Stunde durch den Antragsgegner, den Niedersächsischen Landtag, in seinen Abgeordnetenrechten verletzt wurde. Der Staatsgerichtshof stellte fest, dass der Antragsgegner den Antragssteller durch die Nichtzulassung der vom Antragsteller beantragten Redezeit in der aktuellen Stunde der Plenardebatte vom 14. Dezember 2021 in seinen Abgeordnetenrechten verletzt hat.

Der in § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags (GO LT) angelegte ausnahmslose Ausschluss von Redezeit fraktionsloser Abgeordneter in der aktuellen Stunde ist nach Ansicht des Staatsgerichtshofes verfassungswidrig. Zwar stünde dem Landtag grundsätzlich ein großer Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung seiner Geschäftsordnung zu (Art. 21 Abs. 1 NV), um seine Aufgabe der Sicherstellung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu erfüllen und einen Ausgleich zwischen kollidierenden Verfassungsgütern herzustellen. Allerdings unterstehe diese Ausgestaltungsfreiheit den Grenzen der Verhältnismäßigkeit.

Der durch die Regelung in § 49 Abs. 2 GO LT statuierte Eingriff in das Rederecht von fraktionslosen Abgeordneten sei vorliegend verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt und somit verfassungswidrig. Es erfolge kein angemessener Ausgleich der betroffenen unterschiedlichen Interessen. Insgesamt sei eine Unterscheidung von Abgeordneten- und Fraktionsrechten möglich und eine damit einhergehende Ungleichbehandlung von fraktionslosen Abgeordneten und fraktionsangehörigen Abgeordneten zulässig, jedoch müsse dabei jedem einzelnen Abgeordneten ein Kernbestand an Mitwirkungsrechten verbleiben. Der Staatsgerichtshof erwähnt diesbezüglich eine Untergrenze von einer Minute und weist darauf hin, dass insbesondere bei mehreren Anträgen auf Redezeit von fraktionslosen Abgeordneten zur aktuellen Stunde auch Maßnahmen wie die Rotation, das Losverfahren oder die Berücksichtigung der Parteizugehörigkeit erfolgen könnten, die eine überproportionale Berücksichtigung und Sichtbarkeit fraktionsloser Abgeordneter verhindern würden.

Änderung der Ersatzbaustoffverordnung: Entwurf einer Ersten Verordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Anhörung übersandt.

Die nach einem jahrelangen Diskussionsprozess im Rahmen der sog. Mantelverordnung geschaffene Ersatzbaustoffverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Durch die Ersatzbaustoffverordnung wird erstmalig die Herstellung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich geregelt. Mit der Änderungsverordnung sollen laut dem BMUV noch vor dem (erstmaligen) Inkrafttreten notwendige rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt werden.

Gleichzeitig soll laut dem BMUV durch die Änderungsverordnung eine im Rahmen des Verfahrens zur Mantelverordnung gefasste Entschließung des Bundesrates vom 6. November 2020 (BR-Drs. 587/20 (Beschluss) umgesetzt werden. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) an die neuen Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung angepasst werden. Dies soll laut BMUV nun bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung durch die vorgesehene Änderung der AwSV geschehen.

Positionspapier zur Breitband- und Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum

Im Jahr 2025 laufen die Nutzungsrechte für eine Reihe von Frequenzen für die Mobilfunknutzung aus. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Positionspapier zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Danach beabsichtigt die BNetzA, die Nutzungsrechte im Frequenzbereich 800 MHz bis Ende 2033 zu verlängern. Im Gegenzug sollen die Nutzungsrechte im Frequenzbereich bei 900 MHz vorzeitig beendet und gemeinsam mit weiteren Frequenzen versteigert werden. Als Vergabeverfahren schlägt die BNetzA erneut eine Versteigerung vor.

Zur Sicherung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung will die BNetzA dabei nicht mehr nur auf Versorgungsauflagen, sondern auch auf innovative Versteigerungsverfahren setzen. So könne etwa erwogen werden, Gebote in Form von verbindlichen Versorgungszusagen zuzulassen. Des Weiteren könnten Gebote mit Investitionszusagen verbunden werden. Die Versteigerungserlöse kämen in diesem Fall nicht dem Bundeshaushalt zugute; vielmehr müssten sich die Unternehmen verpflichten, entsprechende Summen nachweislich in den Netzausbau zu investieren. Auch das seitens des Deutschen Landkreistages (DLT) bereits anlässlich der letzten Frequenzvergabe vorgeschlagene Modell einer Negativauktion wird in Betracht gezogen. Schließlich erwägt die BNetzA, das klassische Modell der Versorgungsauflage zu modifizieren, etwa dergestalt, dass der Erwerb einzelner Frequenzblöcke mit der Verpflichtung zur Versorgung konkreter weißer Flecken verbunden wird.

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

Das Niedersächsische Finanzministerium hat nach monatelangem Drängen nunmehr signalisiert, die Wegstreckenentschädigung im Reisekostenrecht wegen der stark gestiegenen Kraftstoffpreise anheben zu wollen, und zwar für die sog. kleine Wegstreckenentschädigung von 20 auf 25 Cent und für die große Wegstreckenentschädigung von 30 auf 38 Cent. Die Erhöhung soll allerdings nur befristet und über einen Runderlass gelten, und nicht durch Änderung der Reisekostenverordnung. Da gerade im ländlichen Raum für Dienstgeschäfte der ÖPNV oftmals nicht sinnvoll genutzt werden kann, haben wir in einer kurzfristigen Stellungnahme auf eine dauerhafte Regelung in der Verordnung selbst gedrungen und eine stärkere Erhöhung auf 30 bzw. 40 Cent wie in anderen Bundesländern üblich vorgeschlagen.

Eingeschalteter Gasherd

Einen Energiepreisdeckel für Gas und die Entkopplung vom Gaspreis fordert der Niedersächsische Landkreistag. Das NLT-Präsidium hat jetzt einstimmig ein entsprechendes Positionspapier beschlossen (siehe NLT-Webseite unter www.nlt.de/positionen/engergiepreisdeckel). Darin bezieht der kommunale Spitzenverband Stellung in der bundesweiten Diskussion um die Bekämpfung der aus dem Ruder gelaufenen und völlig zufälligen Preisbildung an den Energiemärkten. „Die Menschen sind verunsichert. Die Bundesregierung muss jetzt das Vertrauen vermitteln, dass sie sich Strom und Gas im kommenden Winter noch leisten können“, sagt der Präsident NLT, Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland).

Der einstimmige Präsidiumsbeschluss sei ein gleichsam starker wie dringlicher Appell zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung im kommenden Winter, erläutert Ambrosy. Das Problem müsse am Anfang der Energiekette und nicht an deren Ende gelöst werden, führt der NLT-Präsident weiter aus. Die bisherige Krisenbekämpfung fokussiere sich auf Einmalzahlungen, Erhöhung staatlicher Transferzahlungen, punktuelle Hilfsprogramme und Härtefallfonds. Das sei ungenau, unzureichend, aufwändig und teuer. „Statt immer wieder an vielen Stellen auf immer neue Folgen des dramatischen Energiepreisanstiegs zu reagieren, muss die Ursache – die gestörte Preisbildung am Energiemarkt – bekämpft werden“, bringt er es auf den Punkt.

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sind in großer Sorge um das Funktionieren aller gesellschaftlich relevanter Institutionen. „Wir brauchen und fordern ein konsequentes Handeln der Bundesregierung. Die sich abzeichnende Abkehr von der Gasumlage ist ein erster, wichtiger Schritt. Aber entscheidend ist der Energiepreisdeckel“, bekräftigt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT.

Die Sorgen um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Energiepreisentwicklung treibe auch die Landesregierung um, deshalb sehe er hier eine große Einigkeit mit Ministerpräsident Stephan Weil, so Meyer. Die Positionierung der Landkreise und der Region Hannover sei geeignet, die niedersächsische Haltung zu schärfen. „Ich hoffe, dass der Ministerpräsident das Thema deutschlandweit vorantreiben kann“, sagt Meyer mit Blick auf die Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 28. September 2022. Eine wirkungsvolle, tragfähige und faire Lösung zur Bewältigung dieser akuten Krise müsse gefunden werden.

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Energiekrise: Niedersächsischer Landkreistag plädiert für staatlichen Eingriff in Energiemarkt

Der dramatische Anstieg der Energiepreise ist ein Brandbeschleuniger für eine Vielzahl von Problemen für private Verbraucher und das Wirtschaftsleben: Inflation, gestörte Lieferketten, fehlende Planungssicherheit, Kaufzurückhaltung und Angebotseinschränkungen. „Der Vertrauensverlust in die Sicherheit der Energieversorgung führt so zur Existenzangst, mit unabsehbaren Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung“, sagt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des NLT. Derzeit reagiere der Bund mit einer Reihe von Hilfs- und Rettungsprogrammen. Diese Vielzahl punktueller Maßnahmen werde der Herausforderung jedoch nicht gerecht, sei verwaltungsintensiv und müsse beständig angepasst werden. „Um der Vielzahl von Notlagen schnell und wirkungsvoll zu begegnen, brauchen wir eine Deckelung der Energiepreise, wenigstens für den privaten Verbrauch und die kleinen und mittleren Unternehmen“, bezieht Ambrosy Stellung.

In der in der bundesweiten Debatte über die Energieversorgung plädiert er für einen staatlichen Eingriff am Anfang der Energie-Lieferkette, um die Auswirkungen der gestörten Preisbildung auf dem Energiemarkt zu begegnen. „Der Preisdeckel bei Gas und die Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis müssen sofort kommen“, bringt es Ambrosy auf den Punkt.

Maßnahmen des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung hätten Vorrang vor Hilfen der Länder und Kommunen, ergänzt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. Derzeit werde über lokale Härtefallfonds in Niedersachsen diskutiert. „Die kommunalen Spitzenverbände sprechen mit der Landesregierung über die Umsetzung eines Härtefallfonds. Gemeinsam wollen wir verhindern, dass Menschen der Strom abgestellt oder das Gas abgedreht werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können“, erläutert Meyer. Dafür müssten jedoch zunächst die Rahmenbedingungen klar sein „Der Härtefallfonds kann nur ergänzend und nachrangig zu den Maßnahmen des Bundes greifen. Eine Entscheidung in den Kommunen ist erst möglich, wenn der Bund die vorrangigen Hilfen beschlossen hat. Das ist derzeit noch nicht ansatzweise erkennbar. Dies gehört zur Wahrheit, um keine falschen Erwartungen zu wecken und die Kommunen nicht finanziell oder personell zu überlasten“, macht Meyer deutlich.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält Rede zur Lage der Union 2022

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 14. September 2022 ihre dritte Rede zur Lage der Europäischen Union gehalten. Sie sagte zu, die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren und weiterhin solidarisch an der Seite der Ukraine zu stehen. Um u.a. bedürftige Haushalte bei den hohen Energiepreisen mit Hilfen im Umfang von 140 Milliarden Euro zu entlasten, kündigte sie weitgreifende Maßnahmen zur Abschöpfung von Überschusserlösen bei Unternehmen an. Mit Blick auf die Migration fordert sie einen permanenten rechtsverbindlichen Mechanismus zur Solidarität zwischen allen Mitgliedsstaaten. Als Ergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas stellt sie einen Europäischen Konvent in Aussicht.

Mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine beschwor von der Leyen die Mitgliedsstaaten, die verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland aufrecht zu erhalten. Auf den Angriffskrieg habe die EU solidarisch und schnell reagiert. Bisher seien über 19 Milliarden Euro zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt worden. Für den Wiederaufbau werde die EU weitere 100 Millionen Euro bereitstellen. Davon müssten auch zerstörte ukrainische Schulen wiedererrichtet werden. In Zukunft soll die Ukraine Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten. Ein Anschluss der Ukraine an das Stromnetz sei im März 2022 bereits sehr kurzfristig gelungen.

Die Union müsse ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland reduzieren. Die EU habe bereits einen Gasspeicherstand von 84 Prozent erreicht. Der Strompreis müsse dennoch vom bisher dominanten Gaspreis entkoppelt und der Elektrizitätsmarkt umfassend reformiert werden. Die Kommission sieht zur Bekämpfung hoher Energiepreise als kurzfristige Maßnahme eine Obergrenze für die Einnahmen von Unternehmen vor, die Strom zu niedrigen Kosten erzeugen. Mit diesen Einnahmen in Höhe von über 140 Milliarden Euro sollten bedürftige Haushalte und Unternehmen mit hohem Energiebedarf unterstützt werden.

In Zukunft solle der Wasserstoffmarkt gefördert werden. Ziel sei bis 2030 jährlich zehn Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoff in der EU zu erzeugen. Hierfür soll eine Europäische Wasserstoffbank gegründet werden, die über drei Milliarden Euro in den Aufbau des Marktes für Wasserstoff investieren werde. Im Rahmen des Europäischen Green Deal sei auch die Überarbeitung des Abfallrechtsrahmens und die Überarbeitung der EU Tierschutzvorschriften geplant. Zur künftigen Bekämpfung von Waldbränden werden die Brandbekämpfungskapazitäten im nächsten Jahr durch den Kauf von zehn Löschflugzeugen und drei zusätzlichen Hubschraubern erweitert.

Die EU benötige für die Migration insgesamt faire und zügige Verfahren und einen permanenten rechtsverbindlichen Mechanismus, der Solidarität gewährleiste. Gleichzeitig sei eine wirksame Kontrolle der Außengrenzen wichtig.

Niedersächsische Allianz für Krankenhäuser

Niedersachsens Krankenhäuser sind in einer prekären wirtschaftlichen Lage. Die aktuellen Krisen und die anhaltende Belastung in der Corona-Pandemie verstärken bestehende strukturelle Probleme. Inflation und steigende Energiepreise treiben die laufenden Kosten in die Höhe in einer Situation, die ohnehin durch unzureichende Fallkostenpauschalen, mangelnde Auslastung und einen massiven Investitionsstau gekennzeichnet ist. Darauf hat die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ mit einem Aktionstag am 21. September 2022 in Hannover aufmerksam gemacht.

In der Allianz sind die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und zahlreiche Verbände, darunter die kommunalen Spitzenverbände, zusammengeschlossen. Beim Aktionstag forderte die Allianz von der Bundesregierung kurzfristige Hilfsmaßnahmen, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Die Kernforderungen sind ein sofortiger Inflationsausgleich für die Krankenhäuser, die Entlastung des Personals durch einen „Bürokratie-Lockdown“ und ein erneuter Corona-Rettungsschirm zur Kompensation von Mehrkosten und Erlösausfällen.

NLT-Präsident Sven Ambrosy appellierte im Rahmen des Aktionstages an die Landesregierung, durch ein geordnetes Planungsverfahren ein qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Krankenhausangebot zu sichern „Eine gute Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und kein Luxus, eine angemessene Finanzierung ist deshalb zwingend. Es darf keine weißen Flecken in der niedersächsischen Versorgungslandschaft geben. Die bedarfsgerechte Versorgung muss vielmehr erhalten und weiterentwickelt werden. Das ist verantwortungsvolles politisches Handeln in der Krise“, wird Ambrosy in einer gemeinsamen Stellungnahme der Allianz zitiert.

Der Aktionstag an der hannoverschen Marktkirche war Teil der bundesweiten Kampagne „Alarmstufe ROT: Krankenhäuser in Gefahr“ von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie 16 Landeskrankenhausgesellschaften, die in unterschiedlicher Form in allen Bundesländern stattfand. In Niedersachsen macht die NKG bereits seit August mit der landesweiten Aktion „Die Krankenhäuser in Niedersachsen stehen vor der Zerreißprobe“ auf die massiv angespannte Lage der Kliniken im Land aufmerksam.

Übereilte Änderung des kommunalen Haushaltsrechts verfassungswidrig

Der NLT hält die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des kommunalen Haushaltsrechts für formell verfassungswidrig, weil das Anhörungsrecht eines kommunalen Spitzenverbandes nach Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung verletzt wurde. „Wir hätten die vom Innenausschuss eilig an die Änderung des Personalvertretungsrechtes angeflickte Fragestellung gerne mit unseren Mitgliedern und Gremien erörtert. Wir haben den Landtag deshalb um eine Anhörungsfrist gebeten, die eine sinnvolle Beteiligung der Landkreise und der Region erlaubt hätte. Dem wollte man nicht nachkommen, ohne dass die Eilbedürftigkeit nachvollziehbar ist“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer. „Damit ist die Norm nach unserer Einschätzung formell verfassungswidrig. Das führt zu mehr Verunsicherung in der Krise statt Lösungen für die Kommunen“, macht er deutlich.

Meyer weist darauf hin, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags selbst in seinem schriftlichen Bericht (LT-Drs. 18/11735) die verfassungsrechtlichen Risiken dieses – erstmals in der Krise einseitigen Vorgehens ausführlich darstellt. „Es ist mehr als bedauerlich, dass in dieser letzten Plenarsitzung auf die bisher in allen Krisen dieser Legislaturperiode geübte Gemeinsamkeit bei Verfahrensfragen mit der großen Koalition ein Schatten fällt“, fasst Meyer zusammen.

Anlass seiner Kritik ist die Änderung des § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Landtag hat am gestrigen Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen haushaltswirtschaftliche Erleichterungen beschlossen. Diese ermöglichen den Kommunen befristet eine höhere Verschuldung. So sollen die finanziellen Folgen des Krieges in der Ukraine aufgefangen werden. Ein solches Vorgehen hat der NLT in der Vergangenheit kritisch gesehen, weil die finanziellen Belastungen der Kommunen damit nur vorgeblich gelöst werden. Anstatt den Kommunen bei neuen enormen finanziellen Belastungen wirksam zu helfen, eröffnet das Land den Kommunen schlicht den Weg in eine ungebremste Verschuldung.

Abschlussbericht der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern veröffentlicht

Am 12. September 2022 hat die Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern (EKKiSchG) ihren Abschlussbericht an Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta übergeben.

Die Kommission war im Oktober 2020 vom niedersächsischen Landtag eingesetzt worden und bestand zuletzt aus 14 Landtagsabgeordneten und einer externen Sachverständigen. Vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens des jahrelangen Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde nahe der Grenze zu Niedersachsen sollte die Kommission die strukturellen und organisatorischen Parallelen sämtlicher dem Landesjugendamt bekannten Missbrauchsfälle aufarbeiten. Ein Augenmerk sollte dabei auf der Einbeziehung der institutionellen Erkenntnisse und der besonderen Berücksichtigung der Rolle der beteiligten Jugendämter liegen. Auch bereits bestehende Erkenntnisse aus dem „Frenzel-Bericht“, der beim Landespräventionsrat Niedersachsen angesiedelten „Lügde Kommission“ sowie des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags sollten Eingang in den Bericht finden.

Der nun vorliegende Abschlussbericht beinhaltet insgesamt 16 Themenblöcke und umfasst 162 Empfehlungen. Er stellt bestehende Regelungen im Kinderschutz in Frage, verweist auf Defizite und eröffnet Vorschläge zur Verbesserung. Fachlich und inhaltlich sind die Empfehlungen überwiegend nachvollziehbar und sinnvoll. Insbesondere die Anregungen zur Sensibilisierung der Gesellschaft, zur Ausweitung des Themenfeldes Kinderschutz in Ausbildung, Studium, Fort- und Weiterbildung und zur weiteren Vernetzung und Kooperation der einzelnen Professionen und Institutionen sind zu begrüßen.

Weiterhin kritisch zu sehen ist die Diskussion um die Einführung fachaufsichtlicher Instrumente in Form von beispielsweise spezifischen Mitteilungspflichten. Die kommunalen Spitzenverbände sollen ersten Äußerungen des Niedersächsischen Sozialministeriums zufolge in die anstehenden Prozesse zur Umsetzung des Berichts der Kommission auf Landesebene in bewährter Form eingebunden werden. In der konkreten Auseinandersetzung mit den Empfehlungen wird es darauf ankommen, diese vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung zu bewerten und ggf. umzusetzen.

Jahressteuergesetz 2022: Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 beschlossen. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit: Gegenüber dem Referentenentwurf hat es verschiedene Änderungen gegeben, u.a. eine Entfristung der sog. Homeoffice-Pauschale und eine weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sowie verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Dabei wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.

Mit dem Gesetzentwurf werden die nachstehenden Steuermehr- und -mindereinnahmen verbunden:

Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz) zur Aktualisierung des Einkommensteuertarifs und Anhebung des Kinderfreibetrags beschlossen. Im Einzelnen informiert der Deutsche Landkreistag (DLT) über die Regelungen wie folgt:

  • Die Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts. Gleichermaßen wird der Unterhaltshöchstbetrag angehoben, der an die Höhe des Grundfreibetrags angelehnt ist.
  • Die Anhebung des Kinderfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend dem voraussichtlichen Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts, sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023.
  • Die nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags für das Jahr 2022.

Damit die Anpassungen sofort ab dem 1. Januar 2023 greifen können, sollen diese im Vorgriff auf die voraussichtlichen Berichtsergebnisse zunächst unter Berücksichtigung der Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz zeitnah umgesetzt werden. Im parlamentarischen Verfahren wäre eine ggf. erforderlich werdende Anpassung der Werte im Lichte der im Herbst 2022 vorliegenden Berichtsergebnisse bzw. der Daten der Herbstprojektion der Bundesregierung möglich.

Mit dem Gesetzentwurf werden die nachstehenden Steuermehr- und -mindereinnahmen verbunden:

Umsatzsteuer – Temporäre Senkung des Steuersatzes auf Gaslieferungen für das Erdgasnetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Formulierungshilfe eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen beschlossen. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit:

Das BMF hat dazu erläutert, dass im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Diese unterliegt, ebenso wie das Entgelt für die Gaslieferung, der Umsatzsteuer. Da den Gaskunden jedoch keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage entstehen sollen, soll mit dem Gesetzentwurf der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas zeitlich befristet auf 7 v.H. gesenkt werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Es wird von den Unternehmen erwartet, dass sie diese Senkung 1:1 an die Verbraucher weitergeben.

Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften: Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für Niedersachsen 2. Quartal 2022

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen zum Ende des 2. Quartals 2022 zusammengestellt.

Die bereinigten Einzahlungen insgesamt stiegen um 9,4 Prozent auf 14,8 Milliarden Euro. Besonders positiv war die Entwicklung bei den Steuern und steuerähnlichen Abgaben mit + 16,1 Prozent. Die Gewerbesteuer (netto) belief sich im ersten Halbjahr auf 2,3 Milliarden Euro (+ 12,3 Prozent). Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern stiegen auf 2,5 Milliarden Euro (+ 20,2 Prozent).

Die bereinigten Auszahlungen betrugen 14,7 Milliarden Euro (+ 7,1 Prozent). Dabei stiegen die Personalauszahlungen nur um 4,1 Prozent auf gut 3,3 Milliarden Euro. Die Sachund Dienstleistungen erhöhten sich deutlich um 12,9 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Transferauszahlungen stiegen um 4,6 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro an. Dabei waren die Entwicklungen im Sozialbereich im ersten Halbjahr unterschiedlich. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gingen um 3,3 Prozent auf 0,97 Milliarden Euro zurück, die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) reduzierten sich um 1,9 Prozent auf 0,7 Milliarden Euro. Hingegen stiegen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um 4,9 Prozent auf 0,84 Milliarden Euro und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) um 6,3 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro. Am stärksten stiegen die sonstigen Sozialleistungen mit + 36 Prozent auf 0,48 Milliarden Euro an. Hierin sind auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten.

Der Saldo der bereinigten Ein- und Auszahlungen belief sich auf 100 Millionen Euro (Vorjahr – 201 Mio. Euro). Dies war somit besser als im Vorjahr. Hintergrund dürften die im ersten Halbjahr deutlich gestiegenen Steuereinnahmen sein, während viele Kostenfolgen sowohl wegen des Krieges in der Ukraine als auch wegen der Inflation sich erst künftig in der Statistik abbilden werden.

Dies erklärt auch den Stand der Kassenkredite zum 30. Juni 2021. Insgesamt sanken sie um rund 600 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro. Ohne Verbindlichkeiten aus Cashpooling (Weitergabe von Kassenkrediten an Ausgliederungen) war hingegen ein leichter Anstieg bei den Kassenkrediten beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich auf gut 1,6 Milliarden Euro zu verzeichnen. Gleichwohl gibt es gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt keine signifikante Veränderung ohne Berücksichtigung des Cashpooling.

Landtag beschließt Verteilung der Bundesmittel für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine

Der Niedersächsische Landtag hat am gestrigen 22. September 2022 den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz wird die nach schwierigen Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gefundene politische Verständigung zur Verteilung der Bundesmittel für die Aufnahme der Kriegsvertriebenen im Jahr 2022 umgesetzt, in dem die zur Auszahlung notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes in Kraft, so dass die Auszahlung der Bundesmittel noch in diesem Jahr erfolgen kann.

Konsultation der EU-Kommission zu einem neuen EU-Rahmen für die Waldüberwachung und Strategiepläne

Die EU-Kommission hat zur Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation zu einem neuen EU-Rahmen für die Waldüberwachung aufgerufen. Aus Sicht der Kommission sind die derzeit vorliegenden Informationen über den Zustand der Wälder unzureichend. Um das Potenzial der Wälder zu erschließen, sollen ein EU-Rahmen für die Waldüberwachung sowie ggf. nationale Strategiepläne vorgelegt werden. Interessierte Landkreise können bis zum 17. November 2022 an der Konsultation teilnehmen. (Mehr Information auf der Webseite der Vertretung der EU Kommission in Deutschland).

COVID-19-Schutzgesetz verabschiedet

Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-Schutzgesetz) am 8. September 2022 verabschiedet hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz am 16. September 2022 zugestimmt. Das Gesetz ist noch am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 1454) und zum Teil bereits am Folgetag in Kraft getreten. Die Änderungen durch das Artikelgesetz betreffen vor allen Dingen das Infektionsschutzgesetz (IfSG), geändert werden aber auch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen.

Über den vorangegangenen Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. August 2022 über Formulierungshilfen zu Regelungen über Corona-Schutzmaßnahmen im IfSG und das vorgesehene Zweistufenkonzept hatten wir in NLT Aktuell, Ausgabe 28 vom 26. August 2022, ausführlich berichtet. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen haben sich noch einzelne Änderungen ergeben. So ist beispielsweise die bundesweit geltende Regelung zur Maskenpflicht im Fernverkehr auf Fahrgäste des öffentlichen Personenfernverkehrs beschränkt worden.

Die bisherigen Rechtsgrundlagen im IfSG für Schutzmaßnahmen, die bis zum 23. September 2022 befristet waren, gelten übergangsweise noch bis zum Monatsende weiter. Der neue Rechtsrahmen für Schutzmaßnahmen gilt dann ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 und soll es ermöglichen, auf den zu erwartenden Anstieg der Corona-Infektionen im Herbst und Winter entsprechend reagieren zu können. Neben den Regelungen für mögliche Corona-Schutzmaßnahmen wurden u. a. auch Änderungen bezüglich der Meldungen von Gesundheitsämtern und Krankenhäusern an das Robert Koch-Institut (RKI) sowie erweiterte Befugnisse für die hygienische Überwachung vorgenommen.

Bundesweit werden ab Oktober 2022 insbesondere einheitliche Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr und zur Masken- und Testnachweispflicht in bestimmten Bereichen – so beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen – gelten. Die Bundesländer haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zu erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund ist zum 1. Oktober 2022 eine neue Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vorgesehen. Sie befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung.

Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung gilt weiter

Am 21. September 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen SARSCoV-2 Absonderungsverordnung elektronisch verkündet worden. Sie tritt am 24. September 2022 in Kraft und sieht ausschließlich eine erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Absonderungsverordnung um weitere vier Wochen bis zum 22. Oktober 2022 vor.

Im Rahmen der vorangegangenen Verbandsbeteiligung hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens die Fortgeltung der Verordnung gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als nach wie vor unabdingbar befürwortet.

Abstimmen: Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises

Bis zum 19. Oktober 2022 kann für den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises abgestimmt werden. Rund 460 Projekte, darunter 38 aus Niedersachsen, haben die Chance auf den mit 10.000 EUR dotierten Publikumspreis. Die Abstimmung ist online unter www.deutscher-engagementpreis.de möglich, dort sind auch alle Projekte sowie die Teilnahmebedingungen abrufbar. Der Deutsche Engagementpreis wird seit 2009 jährlich am Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember verliehen wird. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Deutsche Fernsehlotterie und die Deutsche Bahn Stiftung.

Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz Gebührenverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz Gebührenverordnung zur Stellungnahme übermittelt. Mit der Änderungsverordnung sollen laut dem BMUV vor allem die Gebührentatbestände an die Kostenkalkulation der Stiftung Elektro-Altgeräteregister für das Jahr 2023 angepasst werden.

Zu diesen Gebührentatbeständen gehört auch die Optierungsgebühr, die seit 2015 von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für die Anzeige einer Sammelgruppe zur Optierung zu entrichten ist. Die von der kommunalen Seite gegen die Optierungsgebühr angestrengten Klagen sind im Ergebnis erfolglos geblieben, da die Verwaltungsgerichte diesen Gebührentatbestand für rechtmäßig erachten. Ausweislich des vorliegenden Verordnungsentwurfs soll die Optierungsgebühr im kommenden Jahr von 132,90 Euro auf 110,00 Euro sinken.

BNetzA stellt erstmals Unterversorgung mit Internet fest: Vier Gemeinden in Niedersachsen betroffen

Mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurden die Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeweitet. Gemäß §§ 157, 160 Abs. 1 und 2 TKG darf seitens der BNetzA eine Unterversorgung festgestellt werden, wenn eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit vorliegt. Dies hat die BNetzA nun bundesweit erstmals vollzogen und am 8. September 2022 die Unterversorgung gem. dem sog. „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ (RaVT) für vier niedersächsischen Kommunen festgestellt: Mittelstenahe (Landkreis Cuxhaven), Halvesbostel und Brake (Landkreis Harburg) sowie Stuhr (Landkreis Diepholz). Die Liste der festgestellten Unterversorgungen kann auf der Webseite der BNetzA unter https://link.nlt.de/8u43 eingesehen werden.

Innerhalb eines Monates nach Feststellung können sich nun Telekommunikationsanbieter gegenüber der BNetzA zur Versorgung der betroffenen Haushalte verpflichten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die BNetzA innerhalb von spätestens vier Monaten ein oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen sowie Telekommunikationsdienste anzubieten.

Plenarsaal Niedersächsischer Landtag

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hält die vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des kommunalen Haushaltsrechts für formell verfassungswidrig, weil das Anhörungsrecht eines kommunalen Spitzenverbandes nach Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung verletzt wurde. „Wir hätten die vom Innenausschuss eilig an die Änderung des Personalvertretungsrechtes angeflickte Fragestellung gerne mit unseren Mitgliedern und Gremien erörtert. Wir haben den Landtag deshalb um eine Anhörungsfrist gebeten, die eine sinnvolle Beteiligung der Landkreise und der Region erlaubt hätte. Dem wollte man nicht nachkommen, ohne dass die Eilbedürftigkeit nachvollziehbar ist“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Meyer. „Damit ist die Norm nach unserer Einschätzung formell verfassungswidrig. Das führt zu mehr Verunsicherung in der Krise statt Lösungen für die Kommunen“, macht er deutlich.

Meyer weist darauf hin, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags selbst in seinem schriftlichen Bericht (LT-Drs. 18/11735) die verfassungsrechtlichen Risiken dieses – erstmals in der Krise – einseitigen Vorgehens ausführlich darstellt. „Es ist mehr als bedauerlich, dass in dieser letzten Plenarsitzung auf die bisher in allen Krisen dieser Legislaturperiode geübte Gemeinsamkeit bei Verfahrensfragen mit der großen Koalition ein Schatten fällt“, fasst Meyer zusammen.

Anlass seiner Kritik ist die Änderung des § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Landtag hat am gestrigen Mittwoch mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen haushaltswirtschaftliche Erleichterungen beschlossen. Diese ermöglichen den Kommunen befristet eine höhere Verschuldung. So sollen die finanziellen Folgen des Krieges in der Ukraine aufgefangen werden. Ein solches Vorgehen hat der NLT in der Vergangenheit kritisch gesehen, weil die finanziellen Belastungen der Kommunen damit nur vorgeblich gelöst werden. Anstatt den Kommunen bei neuen enormen finanziellen Belastungen wirksam zu helfen, eröffnet das Land den Kommunen schlicht den Weg in eine ungebremste Verschuldung.

Gaszähler

Der dramatische Anstieg der Energiepreise ist ein Brandbeschleuniger für eine Vielzahl von Problemen für private Verbraucher und das Wirtschaftsleben: Inflation, gestörte Lieferketten, fehlende Planungssicherheit, Kaufzurückhaltung und Angebotseinschränkungen. „Der Vertrauensverlust in die Sicherheit der Energieversorgung führt so zur Existenzangst, mit unabsehbaren Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung“, sagt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Derzeit reagiere der Bund mit einer Reihe von Hilfs- und Rettungsprogrammen. Diese Vielzahl punktueller Maßnahmen werde der Herausforderung jedoch nicht gerecht, sei verwaltungsintensiv und müsse beständig angepasst werden. „Um der Vielzahl von Notlagen schnell und wirkungsvoll zu begegnen, brauchen wir eine Deckelung der Energiepreise, wenigstens für den privaten Verbrauch und die kleinen und mittleren Unternehmen“, bezieht Ambrosy Stellung.

In der in der bundesweiten Debatte über die Energieversorgung plädiert er für einen staatlichen Eingriff am Anfang der Energie- Lieferkette, um die Auswirkungen der gestörten Preisbildung auf dem Energiemarkt zu begegnen. „Der Preisdeckel bei Gas und die Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis müssen sofort kommen“, bringt es Ambrosy auf den Punkt.

Maßnahmen des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung hätten Vorrang vor Hilfen der Länder und Kommunen, ergänzt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. Derzeit werde über lokale Härtefallfonds in Niedersachsen diskutiert. „Die kommunalen Spitzenverbände sprechen mit der Landesregierung über die Umsetzung eines Härtefallfonds. Gemeinsam wollen wir verhindern, dass Menschen der Strom abgestellt oder das Gas abgedreht werden, weil sie die Rechnung nicht mehr bezahlen können“, erläutert Meyer. Dafür müssten jedoch zunächst die Rahmenbedingungen klar sein „Der Härtefallfonds kann nur ergänzend und nachrangig zu den Maßnahmen des Bundes greifen. Eine Entscheidung in den Kommunen ist erst möglich, wenn der Bund die vorrangigen Hilfen beschlossen hat. Das ist derzeit noch nicht ansatzweise erkennbar. Dies gehört zur Wahrheit, um keine falschen Erwartungen zu wecken und die Kommunen nicht finanziell oder personell zu überlasten“, macht Meyer deutlich.

Der Niedersächsische Landkreistag hat einen neuen Pressesprecher. Ulrich Lottmann ist ab sofort für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des NLT zuständig.

„Als Vertretung der 36 Landkreise und der Region Hannover stehen wir für den ländlichen Raum in Niedersachsen. Ansprechbarkeit für die Medien und Vermittlung unserer Positionen an die Öffentlichkeit tragen dazu bei, die Belange und Anliegen der Landkreise zu erklären zu vermitteln“, sagt Prof. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT. Mit der Besetzung der Position des Pressesprechers werde diese Servicefunktion der NLT-Geschäftsstelle unterstrichen.

Lottmann (51) ist Politologe und ausgebildeter Redakteur. Bis zu seinem Wechsel zum NLT leitete er die Stabsstelle Strategische Steuerung und Kommunikation beim Landkreis Göttingen und war dort unter anderen Leiter des Landratsbüros und Pressesprecher. Zuvor war er als Redaktionsleiter einer Tageszeitung tätig.

Herr Lottmann ist telefonisch unter +49 172 6342466 und per E-Mail unter medien@nlt.de erreichbar.

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Koalitionsausschuss beschließt drittes Entlastungspaket des Bundes

Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP hat am 3. September ein drittes Entlastungspaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro beschlossen. Hervorzuheben sind die Ausweitung des Wohngeldes, Einmalzahlungen für Rentner, Studierende und Schüler, die Erhöhung des Regelsatzes im Bürgergeld sowie das Ziel, in Nachfolge des 9 Euro-Tickets ein bundesweites Nahverkehrsticket einzuführen.

Es handelt sich überwiegend um neue Verabredungen, zum Teil aber auch um Vorhaben, die sich bereits im Verfahren befinden. Zusammen mit den Maßnahmen der zwei bisherigen Entlastungspakete wird ein Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro beziffert. Unbeschadet dessen plant die Koalition, für die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auszukommen. Aus kommunaler Sicht sind nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages aus den 20 beschlossenen Maßnahmen folgende Punkte hervorzuheben:

  • Ausweitung des Wohngelds

Die Koalitionäre wiederholen ihre Absicht, zum 1. Januar 2023 das Wohngeld zu reformieren. Es soll eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Landkreistages, auch wenn wir eine zügigere Regelung befürwortet hätten. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigen von derzeit ca. 700.000 auf 2 Millionen Bürger erweitert werden. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wird dies die kommunalen Wohngeld-Stellen vor besondere Herausforderungen stellen. Als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September bis Dezember 2022 soll ein erneuter einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt und 540 Euro für zwei Personen an die Bezieher von Wohngeld gezahlt werden. Für jede weitere Person im Haushalt sollen zusätzliche 100 Euro gezahlt werden.

  • Bundesweites ÖPNV-Ticket

In Nachfolge des 9 Euro-Tickets soll ab dem nächsten Jahr ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Bund bietet den Ländern dazu eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1,5 Milliarden Euro an, wenn sie den gleichen Teil beisteuern. Die näheren Einzelheiten sollen von den Verkehrsministern von Bund und Ländern erarbeitet werden. Eine der dabei vordringlich zu klärenden Fragen wird sein, wie bei einem bundesweit nutzbaren, digital buchbaren Nahverkehrsticket die Aufgabenträger (i. d. R. Landkreise und kreisfreie Städte) weiterhin ihre Einnahmen bekommen. Die Kompensation für das 9 Euro-Ticket war mit dem CoronaRettungsschirm verkoppelt. Für das nun vorgesehene Nachverkehrsticket wird ein neuer Mechanismus zu finden sein.

NLT-Sozialausschuss verlangt konkrete Hilfen in der Energiekrise

Der Jugend- und Sozialausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat in einem einstimmigen Beschluss vom 5. September 2022 an den Bund und das Land Niedersachsen appelliert, umgehend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um soziale Notlagen wegen der rapide steigenden Energiepreise zu vermeiden. Die dazu von der Bundesregierung am 4. September 2022 angekündigten Maßnahmen seien nicht geeignet, einkommensschwache Haushalte gezielt zu entlasten. Notwendig sei aus Sicht der Landkreise und der Region Hannover eine gezielte Regulierung des Energiemarktes. Begleitende gesetzliche Maßnahmen bedürften der sofortigen Umsetzung zu Beginn der Heizperiode und nicht erst mit Beginn des nächsten Jahres 2023. Das Wohngeldverfahren müsse drastisch vereinfacht werden, um überhaupt umsetzbar zu sein.

Der Ausschuss stellte ferner fest, dass die Kommunen – in Ergänzung und nachrangig – eigene Unterstützungsmaßnahmen erst prüfen könnten, wenn die gesetzlichen Regelungen zur Unterstützung einzelner hilfsbedürftiger Haushalte auf der Bundesebene verlässlich bekannt seien. Das Land Niedersachsen wurde aufgefordert, gemeinsam mit den Energieversorgern und den kommunalen Spitzenverbänden mögliche Kriterien für die Inanspruchnahme eines Härtefallfonds zu entwickeln.

309. Sitzung des DLT-Präsidiums am 8. September 2022

Im Mittelpunkt der 309. Präsidialsitzung des Deutschen Landkreistages, die am 8. September 2022 in Neuhardenberg stattfand, stand ebenfalls die aktuelle Diskussion zur Gasund Energieversorgung. Zu den Beschlussfassungen hierzu werden wir gesondert zurück- kommen. DLT-Präsident Sager wird in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. September 2022 unter anderem dahingehend zitiert, er schließe auch Fracking in Deutschland zur Erschließung neuer Gasreserven nicht aus. Der NLT hat im Präsidium im Rahmen der Diskussion zur Gas- und Energieversorgungslage im Herbst/Winter 2022/2023 darauf hingewiesen, dass der NLT dem Fracking ablehnend gegenüberstehe, in keinem Fall könne diese Fördermethode zu einer Linderung der Gasproblematik im Herbst/Winter 2022/2023 beitragen. Die aktuelle Diskussion sollte daher nicht mit dieser Problematik belastet werden.

Präsident Sager stellte im Rahmen der Präsidiumssitzung ferner fest, die deutschen Landkreise ständen vor finanziell schwierigen Monaten. Gerade deshalb sei es an der Zeit, das ausgreifende Engagement des Bundes in Themenfeldern der Länder und Kommunen zu reduzieren. Hierbei gehe es um Bereiche, die die Länder verantworteten, bei denen es aber immer wieder zu Übergriffigkeiten des Bundes komme, für die die Landkreise und Gemeinden vor Ort dann auf die Dauer finanziell einzustehen hätten.

Breiten Raum nahm schließlich die Diskussion zur Aufnahme Vertriebener aus der Ukraine ein. Das DLT-Präsidium wies darauf hin, dass vielerorts die Kapazitätsgrenzen erreicht sind. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die Versorgung der Flüchtlinge mit Wohnraum, aber auch die Bereitstellung von Plätzen in Kitas und Schulen. Bereits jetzt zeichne sich in vielen Landkreisen erneut eine Unterbringung in Turnhallen und ähnlichen Behelfsunterkünften ab. Der DLT forderte deshalb keine weiteren freiwilligen Aufnahmen aus der EU sowie mehr Unterstützung von Ländern und Bund. In Niedersachsen hat zu dieser Problematik am 5. September 2022 eine Videokonferenz des Geschäftsführenden Präsidiums und Vertretern der vier regionalen Landrätekonferenzen mit Staatssekretär Stephan Manke (Innenministerium) stattgefunden.

75. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages

Am 7. September 2022 fand im brandenburgischen Neuhardenburg (Landkreis MärkischOderland) die 75. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages statt. Gäste waren unter anderem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans Günter Henneke bot in seiner Funktion als Vorsitzender des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise vier kurze Rückblicke in die Kreisgeschichte (1822-1872-1922-1947). Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts, referierte über den Beitrag des Bundesverfassungsgerichts zur Entfaltung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes skizzierte die Anforderung an die kommunalen Sparkassen der Zukunft.

DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager fasste die inhaltlichen Aussagen des Tages wie folgt zusammen: „Der Deutsche Landkreistag ist über die Jahre nicht müde geworden dafür einzutreten, dass die Politik die Menschen in den Landkreisen im Blick behält und weiter am Thema Gleichwertige Lebensverhältnisse arbeitet. Eine verantwortungsbewusste und gestaltungswillige kommunale Selbstverwaltung muss auch von Berlin aus unterstützt werden. Das beginnt mit einer aufgabenangemessenen Steuerausstattung und geht hin bis zum Klimaschutz, Krisenfestigkeit und Digitalisierung.“

Sven Ambrosy zum DLT-Vizepräsidenten gewählt

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy (SPD), Landkreis Friesland, ist im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages (DLT) zu einem der vier Vizepräsidenten des kommunalen Spitzenverbandes auf der Bundesebene gewählt worden. Die Wahl im brandenburgischen Neuhardenberg, Landkreis Märkisch-Oderland, erfolgte einstimmig.

Der seit 2014 im Amt befindliche Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager (CDU), Kreis Ostholstein, wurde ebenfalls einstimmig für zwei weitere Jahre wiedergewählt. Bestätigt als Vizepräsident wurde der Tübinger Landrat Joachim Walter (CDU). Wie Ambrosy neu in diese Funktion gewählt, wurden zudem auch Landrat Thomas Karmasin (CSU), Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Landrat Wolfgang Schuster (SPD), Lahn-Dill Kreis.

Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) durch Landesregierung beschlossen

Am 30. August 2022 hat die Niedersächsische Landesregierung die Änderung des LROP beschlossen. Mit der anstehenden Verkündung, die für Mitte/Ende September 2022 vorgesehen ist, wird dann das mehrjährige LROP Fortschreibungsverfahren abgeschlossen werden. Das LROP wird nun weitgehend entsprechend der Auslage im zweiten Beteiligungsverfahren geändert werden. So werden etwa Vorranggebiete Wald eingeführt und zukünftig wird der Ausschluss von Freiflächen-PV in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft nur noch als Grundsatz gelten. 

Mit Blick auf die Klimaschutz- und Energiewendeziele des Landes liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Überarbeitung von Festlegungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Photovoltaik, Windenergienutzung an Land und auf See, Regelungen für die Trassenführung zur Ableitung von Strom aus Offshore Windenergie-Parks oder auch Festlegungen zum Stromnetzausbau. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung von Festlegungen zum landesweiten Biotopverbund, zu Natura 2000-Gebieten und zur Trinkwassergewinnung. Erstmalig werden Festlegungen zum Schutz kultureller Sachgüter und historischer Kulturlandschaften getroffen und Vorranggebiete Wald eingeführt. Neu aufgenommen werden zudem Grundsätze zum klimagerechten Waldumbau, zur Begrenzung der Neuversiegelung von Böden und zum ökologischen Landbau. Damit übernimmt das LROP Inhalte der Vereinbarungen zum „Niedersächsischen Weg“.

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (zum Beispiel bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017. Die nunmehr aktuelle Fassung des LROP ist schon jetzt unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/landes_r aumordnungsprogramm/anderung-der-lrop-verordnung-182599.html abrufbar.

Gesundheitsämter der Landkreise lehnen Finanz-Prüfung von Testzentren ab

Die Gesundheitsämter der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover lehnen es strikt ab, als neue Aufgabe vermuteten Fällen von Abrechnungsbetrug bei den privaten Corona-Teststellen nachzuspüren. „Unsere Gesundheitsämter sorgen sich seit über zwei Jahren mit aller Kraft um den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und stemmen das Pandemie-Management. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sucht wegen seines Einknickens vor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nun andere Stellen, die den zu verurteilenden Abrechnungsbetrug bei den Teststellen verfolgen. Das darf aber nicht zu einer Mehrbelastung der kommunalen Gesundheitsämter führen. Deren Aufgabe ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Für die Strafverfolgung sind andere zuständig,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, am 1. September 2022 in Hannover

Hintergrund: Am 1. September 2022 ist die 4. Verordnung zur Änderung der CoronavirusTestverordnung in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Abrechnung von Corona-Teststellen ist zum Teil auf das Robert Koch Institut und zum Teil auf die „nach Landesrecht zuständigen Stellen“ verlagert worden. Bei den niedersächsischen Gesundheitsämtern stehen für diese Aufgaben keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Da-her fordert der NLT das Land Niedersachsen auf, dafür eine Stelle der Landesverwaltung als zuständige Stelle zu bestimmen.

Staatssekretär Heiger Scholz (MS) hat in einem Schreiben an die niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände vom 2. September 2022 mitgeteilt, dass – anders als in anderen Bundesländern geplant – das Sozialministerium nicht die kommunalen Gesundheitsämter in Niedersachsen als zuständige Stellen bestimmen werde. Er stimme mit den kommunalen Spitzenverbänden überein, dass es sich bei den im Anschluss an die Unterrichtung durch das RKI aufzunehmenden strafrechtlichen Vorermittlungen nicht um eine Aufgabe der Gesundheitsämter handelt.

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2021 veröffentlicht

Mit Pressemitteilung vom 17. August 2022 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) den 13. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (HFK) des Landes Niedersachsen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Im Jahr 2021 wurden danach 767 Eingaben bei der Geschäftsstelle der HFK eingereicht. Gleichzeitig wurden im Kalenderjahr 2021 806 Entscheidungen über die Annahme oder Nichtannahme von Eingaben getroffen. 557 (69 Prozent) Eingaben wurden zur Beratung angenommen, 249 (31 Prozent) wurden abgelehnt.

Im Jahr 2021 wurden 151 Härtefalleingaben abschließend beraten mit dem Ergebnis, in 99 Fällen ein Härtefallersuchen zu stellen. Das MI folgte in 83 Fällen der Empfehlung der Kommission und ordnete die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an.

Von den 83 Anordnungen im Jahr 2021 wurden insgesamt 214 Personen begünstigt. Dabei handelte es sich um 25 Männer, 25 Frauen, 9 Paare (= 18 Personen) und 146 Personen im Familienverband. Von den 146 Personen im Familienverband waren 49 Kinder. Damit waren 22,9 Prozent der Personen, die von einer positiven Entscheidung der Härtefallkommission profitierten, noch minderjährig.

Weitere Informationen zum Härtefallverfahren können unter www.hfk.niedersachsen.de abgerufen werden.

Kommunalbericht 2022 der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes

Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes am 1. September 2022 den Kommunalbericht 2022 vorgestellt (LT-Drs. 18/11650). Der Aufbau des Kommunalberichts entspricht weitgehend demjenigen der Vorjahre. Neu eingefügt wurde ein Kapitel 3 mit dem Thema Schwerpunkte. Darin geht es zunächst allgemein um das Thema Digitalisierung (S. 14 ff.) und dann mit Blick auf OZG Verwaltungsleistungen (S. 18 ff.) und in allgemeinbildenden Schulen (S. 27 ff.). Weiterer Schwerpunkt ist das Thema Regionalisierung (S. 38 ff.), das sich mit finanzstatistischen Zahlen der ehemaligen Regierungsbezirke Hannover und Weser-Ems im Vergleich befasst. Auf Seite 50 beginnt die Darstellung zu den Kommunalfinanzen. Hier wird zunächst auf noch fehlende Jahresabschlüsse (insbesondere kleinerer Kommunen) eingegangen. Von Seiten der überörtlichen Kommunalprüfung werde davon ausgegangen, dass die Kommunalaufsichtsbehörden weiterhin auf die fristgerechte Erstellung der Jahresabschlüsse hinwirkten, um so die Umstellung der Statistik 2026 auf doppische Zahlen sicherzustellen. Die eigentlichen Prüfungsergebnisse finden sich ab Seite 76 ff.; für die Kreisebene von besonderer Bedeutung sind hierbei folgende Ausführungen:

– Zweckverbände – Eine immer noch bewährte Form kommunaler Zusammenarbeit (S. 84 ff.),

– Hohe Gefahren durch Cyberkriminalität – Kommunen müssen sich besser schützen! (S. 91 ff.),

– Strukturierte und zielgerichtete Liegenschaftsverwaltung – Eine unterschätzte Notwendigkeit? (S. 100 ff.),

– Flexible Bedienformen – Individuelle Lösung für den ÖPNV im ländlichen Raum (S. 106 ff.),

– Kindeswohlgefährdung – Wie kann die Verantwortungsgemeinschaft den Kinderschutz verbessern? (S. 113 ff.).

Im Kapitel 6 (S. 125 ff.) geht es um Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände. Auch hier werden die statischen Gebiete Hannover und Weser-Ems miteinander verglichen. Im Fazit (S. 142) stellt die Prüfungsbehörde fest, der direkte Vergleich der beiden statistischen Gebiete und der dazu gehörigen Anpassungsschichten beweise, dass keiner der benannten Einflussfaktoren allein ausschlaggebend für die Höhe der aufgelaufenen Investitionsrückstände gewesen sei. Einfache kausale Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung konnten somit nicht festgestellt werden.

Sicherheit der Energieversorgung: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 31. August 2022 wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung trat am 1. September 2022 in Kraft. Sie gilt bis zum 28. Februar 2023 und sieht eine Reihe von verpflichtenden Energiesparmaßnahmen in Privathaushalten und Unternehmen sowie für die öffentliche Hand vor. So wird u. a. vorgeschrieben, dass Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden im Regelfall nicht mehr zu heizen sind und dass für Arbeitsplätze in öffentlichen Liegenschaften eine Temperaturhöchstgrenze von 19°C gilt. Eine weitere Rechtsverordnung des Bundes mit mittelfristig wirksamen Energieeffizienzmaßnahmen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) wurde ebenfalls am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie sieht mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode vor. Zur Steigerung der Energieeffizienz soll in öffentlichen und privaten Gebäuden eine Pflicht zur Heizungsprüfung und zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gelten. Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch sollen zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet werden.

Kommunale Wärmeplanung – Förderrichtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte Anfang des Monats angekündigt, dass die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nach erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU Kommission im September 2022 starten werde. Zwischenzeitlich wurde am 18. August 2022 die BEW-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die BEW richtet sich an Unternehmen, Kommunen und ihre Betriebe, kommunale Zweckverbände sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften, die Investitionszuschüsse für den Neubau und den Umbau von Wärmenetzen erhalten können, die mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden.

Förderanträge können ab dem 15. September 2022 elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen können auf folgender Internetseite des BAFA abgerufen werden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/e ffiziente_waermenetze_node.html

Kindeswohl – Zahl der Gefährdungseinschätzungen 2021 um 14,3 Prozent angestiegen

Im Jahr 2021 wurden nach Informationen des Landesamtes für Statistik (LSN) in Niedersachsen insgesamt 17.164 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Dies entspricht einem Anstieg um 14,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (15.015 Verfahren).

Im Jahr 2021 wurde bei 2.019 Kindern (11,8 Prozent der Gefährdungseinschätzungen) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.098 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (733 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2020 wurde in 1.858 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 dementsprechend 8,7 Prozent mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen.

Eine latente Kindeswohlgefährdung war 2021 bei 2.331 Kindern (13,6 Prozent der Gefährdungseinschätzungen) das Ergebnis der jugendamtlichen Prüfung auf Kindeswohlgefährdung. Hier wurden in 1.397 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 759 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2020 schlossen 2.232 Verfahren mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 damit 4,4 Prozent mehr latente Kindeswohlgefährdungen. 

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Onlinezugangsgesetz (OZG)

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Onlinezugangsgesetz“ (BT-Drs. 20/2868) beantwortet die Bundesregierung schwerpunktmäßig Fragen zum OZG, OZG 2.0 und der Registermodernisierung.

Hinsichtlich des OZG 2.0 plane die Bundesregierung ein Artikelgesetz mit Änderungen am OZG sowie weiteren Gesetzen. Ein Austausch mit anderen Bundesministerien war zum Zeitpunkt der Anfrage für Ende August vorgesehen. Bisher gab es auch keine formellen Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und den CIOs der Länder. Zur Vorbereitung des OZG 2.0 habe die Bundesregierung allerdings einen Dialogprozess mit den Ländern initiiert, in dem der Rechtsänderungsbedarf offen diskutiert werde. Eine direkte kommunale Beteiligung sei lediglich über die Verbändeanhörung vorgesehen. Über eine mögliche Verlängerung der Umsetzungsfrist werden keine Aussagen getroffen.

Die 35 priorisierten OZG-Leistungen werden in Teilen nicht fristgerecht umgesetzt. Zur Finanzierung der OZG Leistungen auf kommunaler Ebene empfiehlt der Bund, dass die Länder, die von den Konjunkturpaketmitteln profitieren, diesen Vorteil an die Kommunen weitergeben, indem sie den Kommunen kostenfrei oder kostengünstig OZG-Leistungen zur Nachnutzung bereitstellen. Der Deutsche Landkreistag hat bereits in der Vergangenheit diese Notwendigkeit betont. Eine Entscheidung bezüglich einer Once-OnlyGeneralklausel, die fachgesetzliche Änderungsbedarfe zur Umsetzung des Once-OnlyPrinzips reduzieren soll, wird voraussichtlich bis Ende 2022 erfolgen. Die Bundesregierung plane außerdem eine Marketingkampagne für die Nutzung des elektronischen Personalausweises.

Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer – 1. bis 3. Quartal

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat uns die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer für September 2022 mitgeteilt. Damit ist ein Überblick über die ersten drei Quartale des Jahres möglich.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat das LSN einen Betrag von 212,8 Millionen Euro für September mitgeteilt. In den ersten drei Quartalen 2022 sind somit insgesamt 3,12 Milliarden Euro an die Städte und Gemeinden geflossen, zzgl. der Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 120 Millionen Euro beläuft sich der Betrag auf insgesamt 3,24 Milliarden Euro für das laufende Jahr bislang. Dies sind über 600 Millionen Euro mehr als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt der Auszahlungsbetrag im September 57,65 Millionen Euro (- 23,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). Hintergrund dürften die Auswirkungen durch die Kürzung des vom Bund gewährten Festbetrages sein. In den ersten drei Quartalen haben die Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung einer Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 0,8 Millionen Euro insgesamt 536 Millionen Euro erhalten. Dies sind rund 4,5 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Hintergrund ist die bereits angesprochene Reduzierung des Festbetrages des Bundes beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Stellungnahme zum Erlass Feldmieten

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu dem auf den Gesetzesbeschluss des Niedersächsischen Landtages zur Regelung von Feldmieten (§ 87 NWG n.F.) zurückgehenden Entwurf einer Verordnung über die zum Gewässerschutz erforderliche Sorgfalt bei der Nutzung von Feldmieten Stellung genommen. Wir haben es grundsätzlich begrüßt, dass mit der Verordnung eine materiell-rechtliche Regelung zu fachlichen Anforderungen getroffen werden soll, die nunmehr unmittelbar über § 100 Abs. 1 WHG durchsetzbar sind. Gleichzeitig haben wir angemerkt, dass wir von der Verordnung keine wesentlichen Verbesserungen für die kommunale Praxis erwarten, da die Anzeigepflicht für Feldmieten aus Konnexitätsgründen nicht in das Gesetz aufgenommen wurde und auch die Verordnungsermächtigung inhaltlich auf die Festlegung der fachlichen Anforderungen für die Lagerung beschränkt worden ist. Weiterhin haben wir darauf hingewiesen, dass für einen funktionierenden Vollzug der Verordnung ein Zugriff auf die erforderlichen Daten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zwingend erforderlich ist.

Änderung des NKomVG – Verlängerung der Anwendung von § 182 Abs. 4/Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz

In der letzten Plenarwoche des Niedersächsischen Landtages Ende September wollen die Mehrheitsfraktionen noch eine Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes beschließen, um die Möglichkeit zur Durchführung von Personalratssitzungen als Telefon- oder Videokonferenz aufgrund der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Hierzu hatte es im Vorfeld eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden gegeben, die gegen diese Änderung keine Einwände haben.

Überraschenderweise haben die Mehrheitsfraktionen zu diesem Gesetzgebungsverfahren äußerst kurzfristig einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Damit sollen die haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen in § 182 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – die ursprünglich aus Anlass der Corona-Pandemie geschaffen wurden – zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine bis zum 30. Juni 2024 entsprechend angewandt werden. Hintergrund für diese Regelungsabsicht ist ein Vorstoß des Niedersächsischen Städtetages, der innerhalb der kommunalen Spitzenverbände weder kommuniziert noch abgestimmt worden ist.

Mit E-Mail vom 1. September 2022 (20:10 Uhr) wurde den kommunalen Spitzenverbänden seitens des Landtages über das Wochenende eine Stellungnahmemöglichkeit bis 6. September 2022 (16:00 Uhr) eingeräumt. Die kommunalen Spitzenverbände nahmen hierzu getrennt Stellung. Alle drei Spitzenverbände tragen die beabsichtigte Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes mit bzw. begrüßen sie.

Zu der Frage der Verlängerung der Anwendung des § 182 Abs. 4 NKomVG gibt es hingegen innerhalb der kommunalen Spitzenverbände unterschiedliche Auffassungen. Der NLT hat angesichts der grundsätzlichen Fragestellung, die die Haushaltswirtschaft der nächsten Jahre nachhaltig prägen würde, gebeten, das in Art. 57 Abs. 6 NV verbürgte Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände zu beachten und für diese Fragestellung eine Anhörungsfrist von wenigstens vier Wochen einzuräumen. Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat darauf hingewiesen, dass es aufgrund der kurzen Frist nicht möglich war, eine Stellungnahme seiner Mitglieder einzuholen. Grundsätzlich sei aber festzuhalten, dass es sich bei der geplanten Änderung lediglich um eine Symptombekämpfung handele, mit der eine Verschiebung erheblicher finanzieller Belastungen in die Zukunft erfolge. Der NSGB appellierte an den Gesetzgeber, auf derartige Taschenspielertricks zu verzichten und die kommunalen Körperschaften endlich auch krisenfest finanziell auszustatten. Der Niedersächsische Städtetag begrüßte unter Hinweis auf einen Beschluss seines Präsidiums die beabsichtigte Änderung des § 182 NKomVG hingegen ausdrücklich.

Ob es noch zu einer Rechtsänderung in diesem Punkt in dieser Legislaturperiode kommt, bleibt abzuwarten.

Bundesweiter Vorlesetag am 18. November 2022

Die Stiftung Lesen ruft am 18. November 2022 den jährlichen Bundesweiten Vorlesetag aus. Hierfür werden auch Persönlichkeiten aus dem kommunalen Raum aufgerufen, beim Vorlesetag mitzuwirken. Eine Anmeldung ist einfach unter www.vorlesetag.de möglich. In den vergangenen Jahren haben zunehmend mehr Menschen am Vorlesetag teilgenommen, zuletzt fast eine Million Teilnehmer/innen.