NLT-Aktuell – Ausgabe 33
Vorschlag der Expertenkommission Gas und Wärme für eine Gaspreisbremse
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat in einem ersten Zwischenbericht einen Vorschlag für die Umsetzung einer Gaspreisbremse vorgelegt. Der DLT hat die Vorschläge u.a. wie folgt zusammengefasst:
Konkret schlägt die Kommission ein zweistufiges Verfahren vor. Die erste Stufe sieht vor, dass Gaskunden bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, erhalten. Diese Einmalzahlung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen. Die Kommission empfiehlt folgendes Verfahren: Der Staat übernimmt als Zahler die Abschläge aller Gaskunden. Die Übernahme der Abschlagszahlungen bei Vermietern wird entsprechend § 560 Abs. 3 BGB in der Dezember-Abrechnung behandelt. Zur schnellen Abwicklung müssen die Versorger insoweit von allen Informationspflichten, Formen und Fristen gegenüber ihren Kunden freigestellt werden. Die Versorger verzichten auf die Erhebung der Abschlagszahlung für Dezember. Im Ausgleich bekommen sie die Werte der Abschlagszahlungen spätestens zum 1. Dezember 2022 von einer staatlichen Stelle erstattet.
Die zweite Stufe beinhaltet ab März 2023 die echte Gas- und Wärmepreisbremse. Durch einen garantierten Brutto Preis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingents gelten soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gas- und Wärmepreisbremse könnte nach Vorstellungen der Expertenkommission zum 1. März 2023 in Kraft treten und frühestens zum 30. April 2024 enden. Sie soll die Kunden mit der Abschlagszahlung erreichen. Das Grundkontingent soll 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde, betragen. Einbezogen werden sollen auch Fernwärmekunden, sodass auch für diese eine Wärmepreisbremse eingeführt werden soll.
Zudem wird für den Zeitraum 01.01.2023 bis 28.02.2023 u.a. ein Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern aus zwei Elementen angeregt:
- Zum einen eine zinslose Liquiditätshilfe für Vermieter und Wohnungsunternehmen, die für ihre Mieter in Vorleistung gehen wollen und für Mieter, deren Vorauszahlungen nicht ausgeglichen werden können.
- Zum anderen eine Unterstützung für Mieter und Eigentümer, die über das vorgesehene Modell nicht ausreichend entlastet werden.
Darüber hinaus soll das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus tatsächlich voll administrierbar sein. Dazu müsse die Wohngeldgesetzgebung ohne Verzögerung so abgeschlossen werden, dass ab Januar 2023 mindestens zwei Millionen Menschen zusätzlich die Heizkostenzuschüsse erhalten, die im Gesetz für die Wohngeldempfänger vorgesehen sind. Zudem wird gefordert, den Wohngeldämtern ein unverzügliches Aufstocken des Personals zu ermöglichen, um den Antragsstau zu überwinden und die zeitnahe Auszahlung zu ermöglichen.
Weitere flankierende Maßnahme soll ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister sein.
Erste Bewertung durch NLT-Präsidium und Geschäftsstelle
Das NLT-Präsidium hat am 12. Oktober 2022 in einer ersten Befassung begrüßt, dass die Kommission mit der Umsetzung des Gaspreisdeckels auf das richtige Instrument setzt. Es hat aber gefordert, dass die Maßnahme zum 1. Januar 2023 wirksam werden muss. Auf die völlig unausgereifte Idee eines „Sofort-Hilfefonds“ des Bundes für die Monate Januar und Februar 2023 sollte hingegen verzichtet werden. Sollten diese Vorstellungen auf der Bundesebene weiterverfolgt werden, müssten Überlegungen zu örtlichen oder landesspezifischen Härtefallfonds jedenfalls solange zurückgestellt werden, bis die Kriterien des Bundes bekannt werden.
Neben der Tatsache, dass das von der Expertenkommission nunmehr vorgeschlagene zweistufige Verfahren nicht der erfolgten Ankündigung einer kurzfristigen Gaspreisbremse entspricht, hat die Geschäftsstelle des NLT in einer ersten Einschätzung zudem erhebliche Zweifel, dass die hier angedachte Übergangslösung für das Jahr 2022 in Form einer vom Staat übernommenen Abschlagszahlung die beabsichtigte kurzfristige Entlastung für private Haushalte mit sich bringen kann und die Unsicherheiten am Markt und bei den Verbrauchern beseitigen wird.
Kritik ist auch angebracht hinsichtlich des „Hilfsfonds soziale Dienstleister“, dessen Anwendungsbreite von Krankenhäusern bis zu Sozialkaufhäusern reichen soll und der noch wenig konturiert erscheint. Der Fonds soll über die „Kostenträger der Sozialversicherungen“ administriert werden. Ob er wirkliche Hilfe für z.B. die existenzielle Notlage der Krankenhäuser bringen kann, bleibt abzuwarten. Das NLT-Präsidium hat insoweit gerade mit Blick auf die Krankenhäuser eine schnelle Konkretisierung der Überlegungen auf der Bundesebene angemahnt.
Austausch mit Bundesinnenministerin Faeser zum aktuellen Flüchtlingsgeschehen
Am 11. Oktober 2022 hat ein Spitzengespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenministerin Faeser unter Beteiligung der Innenministerkonferenz im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stattgefunden. Neben einer Lagedarstellung der aktuellen Situation mit Blick auf die Ankommenden sowohl aus der Ukraine wie aus weiteren Drittstaaten, Fragestellungen der bundesweiten Verteilung ist auch eine Begrenzung der Zuwanderung, insbesondere durch Grenzkontrollen im Bereich der Balkanroute gegenüber Österreich und Tschechien, und eine Sicherung der europäischen Außengrenzen zugesagt worden. Mit Blick auf die offenen Finanzierungsfragen, vor allem in Bezug auf die steigenden Asylbewerberzahlen, zeigte sich die Ministerin zuversichtlich, im November auch eine rückwirkende umfassende Regelung für das Jahr 2022 erreichen zu können. Im Einzelnen führt der Deutsche Landkreistag (DLT) hierzu u. a. wie folgt aus:
Mit Blick auf die Darstellung der aktuellen Situation hat das Innenministerium mitgeteilt, dass man die Sorgen der kommunalen Ebene hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Unterbringung anerkenne, ernst nehme und teile. Es werde angesichts des Kriegsgeschehens in der Ukraine über den Winter eher mit weiterer Zuwanderung denn einem Abflauen gerechnet. In Bezug auf die Zuwanderung aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, konzedierte die Innenministerin in den letzten Monaten einen deutlichen Zuwachs von Flüchtlingen, insbesondere aus Afghanistan und Syrien. Ausdrücklich kritisierte sie in diesem Zusammenhang die visumsfreie Einreise durch Serbien. Hier gelte es unverzüglich, zu einer Harmonisierung mit den Visumsregeln der EU zu gelangen.
In Bezug auf die von ihr ausdrücklich so formulierte Begrenzung einer Zuwanderung, insbesondere aus den Drittstaaten, teilte sie mit, die Grenzkontrollen gegenüber Österreich um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern und die Bundespolizei gegenüber Tschechien im Wege der Schleierfahndung verstärkt zum Einsatz zu bringen. Zudem hätten beide Länder nach Gesprächen sowohl mit dem bayerischen Innenminister Herrmann wie auch ihrer selbst zugesagt, ihrerseits Grenzkontrollen gegenüber dem Durchreiseland Slowakei aufzunehmen, um auf diese Weise eine Zuwanderung über die Balken-Route zu reduzieren. Im Kontext weiterer möglicher Anreizwirkungen durch den Rechtskreiswechsel bei den ukrainischen Flüchtlingen haben sowohl der Deutsche Landkreistag wie der Deutsche Städteund Gemeindebund zumindest für die Zukunft eine Rückkehr zum Asylbewerberleistungsgesetz angemahnt, während der Deutsche Städtetag am SGB II festgehalten hat.
Landkreise müssen Flüchtlinge in Turnhallen unterbringen
Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Landkreise einschließlich der Region Hannover müssen bereits auf Turnhallen oder ähnliche Einrichtungen zurückgreifen, um ukrainische Vertriebene und Asylbewerber unterzubringen. Das hat eine aktuelle Abfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) unter den 37 Landkreisen ergeben. Der NLT hatte vor dem Flüchtlingsgipfel am 13. Oktober 2022 auf Einladung von Innenminister Boris Pistorius u.a. nach der Belegung solcher Notunterkünfte gefragt: 29 Landkreise nahmen teil, davon antworteten 16 mit Ja (55 Prozent). „Das ist weder für die hilfesuchenden Menschen, noch für die betroffenen Kommunen auf Dauer hinnehmbar. Und die Lage spitzt sich zu: Bis Weihnachten dieses Jahres rechnen sogar 80 Prozent der Landkreise damit, behelfsmäßige Notunterkünfte für die Unterbringung von Menschen herrichten zu müssen,“ erläutert NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.
Wie dramatisch die Situation ist, macht NLT-Präsident Sven Ambrosy (Landrat Landkreis Friesland) deutlich „Dezentrale Unterbringung ist so gut wie nicht mehr möglich. Der Wohnungsmarkt ist leergefegt.“ Nahezu alle Landkreise nutzten bereits Sammelunterkünfte, wie Heime oder Jugendherbergen; aber auch hier seien die Möglichkeiten bald erschöpft, berichtet Ambrosy am Rande einer Sitzung des NLT-Präsidiums am Mittwoch dieser Woche. „Wenn wir jetzt Vertriebene und Geflüchtete wieder in Turnhallen unterbringen müssen, zeigt das zwei Dinge: Erstens, die Kommunen sind am Limit. Zweitens, Integration ist unter diesen Umständen nur noch sehr schwer möglich.“
Dies klar zu benennen und der Bevölkerung ein realistisches Bild zu vermitteln sei Grundlage, um mit der Situation weiterhin vernünftig umzugehen. Die kommunalen Spitzenverbände hätten in der vergangenen Woche Innenminister Pistorius Forderungen zukommen lassen. „Jetzt muss kurzfristig mit einer zentralen Aufnahme in großen Einrichtungen begonnen werden; Bund und Land müssen dafür Immobilien und Kapazitäten bereitstellen und die Finanzierung über dieses Jahr hinaus unbedingt sicherstellen“, nennt NLT-Präsident Ambrosy die wichtigsten Forderungen.
Austausch mit Innenminister Pistorius zum aktuellen Flüchtlingsgeschehen
Am 13. Oktober 2022 hat beim DRK-Landesverband in Hannover-Misburg ein Flüchtlingsgipfel auf Einladung von Innenminister Pistorius stattgefunden, an dem die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesverbände der Hilfsorganisationen teilgenommen haben. Als Ergebnisse aus dem Meinungsaustausch sind zusammengefasst folgende Punkte zu berichten:
- Die Möglichkeiten der grundsätzlich vorzugswürdigen dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen sind in Niedersachsen nach übereinstimmender Lagebeurteilung weitgehend erschöpft.
- Das MI plant die Erhöhung der Aufnahmekapazitäten in der Landesaufnahmebehörde bis Ende November auf 9260 Plätze.
- Minister Pistorius hat auf intensives Drängen der kommunalen Ebene nach einem stärkeren Engagement des Landes schließlich zugesagt und angekündigt, in den nächsten Monaten zwischen 5.000 und 10.000 zusätzliche Plätze in zentralen Einrichtungen (vorzugsweise größer als 600 Plätze) des Landes schaffen zu wollen. Dafür wird das Land in großem Umfang auf die Hilfsorganisationen zugehen und ihre Unterstützung durch Betreiberverträge etc. beauftragen. Das DRK und die anderen Hilfsorganisationen haben ihre grundsätzliche Bereitschaft dazu bekundet.
- Es besteht Einigkeit, dass für den Betrieb zentraler Einrichtungen in erheblichen Umfang hauptamtliches zusätzliches Personal bei den Hilfsorganisationen eingestellt werden muss bzw. die Weiterverwendung des derzeit in den mobilen Impfteams (MIT) gebundenen Personals, dessen Verträge am 31.12.2022 auslaufen, ermöglicht werden soll.
- Ministerpräsident Weil hat sich in einem Schreiben an den Bundeskanzler und die Bundesministerin der Verteidigung gewandt mit der Bitte, den Standort Fallingbostel nicht Ende 2023 abwickeln zu müssen. Dies ist insbesondere auch wegen der starken Aufwuchsfähigkeit des Standorts von Bedeutung.
- Angesichts der aktuellen Lage ist auch damit zu rechnen, dass nicht nur auf Sporthallen, sondern für größere zentrale Unterbringungen auf Messehallen, Stadthallen usw. zugegriffen werden muss.
- Die kommunale Ebene hat umfangreiche rechtliche Befreiungen und den Abbau von Standards intensiv thematisiert. Minister Pistorius hat zugesagt, diesbezüglich ressortübergreifend schnell aktiv zu werden. Insbesondere Ausnahmemöglichkeiten im Vergaberecht, im Bereich des MK (Kita, Schule) und bei der Begleitung der UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) sind als Beispiele genannt worden.
- Für Anfang November sei eine Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler geplant. Nach Auskunft des Innenministers und des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke (in einem Folgetermin zur Flüchtlingskonferenz), sollen dort auf Drängen der Bundesländer die offenen Fragen der Flüchtlingsfinanzierung für das Jahr 2022 und die Anschlussfinanzierung für das Jahr 2023 durch den Bund geklärt werden.
- Hinsichtlich der Finanzierungsfragen im Land Niedersachsen gibt es weiteren Gesprächsbedarf, das MI steht hierzu bereit.
- Hinsichtlich geforderter Initiativen auf Bundes- und europäischer Ebene zu einer Beseitigung von Pull-Effekten sowie zu einer abgestimmten europäischen Lastentragung war Minister Pistorius sehr verhalten.
- Die kommunale Seite hat eindringlich auf die Problematik der stark divergierenden Zahlen in der Aufnahmestatistik hingewiesen und auf Aufklärung gedrungen sowie einen namentlichen Abgleich aller Aufgenommenen angeboten.
- Bereits am heutigen Freitag findet eine Sondersitzung des Landesbeirats Katastrophenschutz statt, in der Details zu den Beauftragungen des Landes an die Hilfsorganisationen erörtert werden sollen.
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund
Der Bundesrat hat sich in einer Entschließung für einen mit 10 Milliarden Euro seitens des Bundes zu dotierenden „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ sowie für eine Präventionskampagne zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins und zu Steigerung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung ausgesprochen.
In seiner Entschließung geht der Bundesrat zunächst auf die aktuelle Bedrohungslage ein und fordert vor diesem Hintergrund einen auf zehn Jahre angelegten „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ (BR-Drs. 438/22 [Beschluss]). Damit könnten notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können. Ferner setzt sich die Länderkammer für eine Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements und den Aufbau nationaler Reserven ein. Durch eine Präventionskampagne von Bund und Ländern soll das Gefahrenbewusstsein und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gesteigert werden.
Stabilitätsbericht Niedersachsen 2022
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 4. Oktober 2022 ihren 13. Stabilitätsbericht beschlossen. Er beruht auf der Mittelfristigen Planung 2022 – 2026, der eine Fortschreibung der bisherigen Finanzplanung auf Basis des im Dezember 2021 verabschiedeten Doppelhaushalts 2022/2023 darstellt.
Der Finanzierungssaldo in Abgrenzung des Stabilitätsrates des Landes Niedersachsens ergibt sich aus dem Schaubild (auf S. 7):
Zusammenfassend wird in dem Bericht festgestellt (S. 26), das Land Niedersachsen könne hinsichtlich der Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, zur Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung sowie zur Einhaltung der Schuldenbremse die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Eine Haushaltsnotlage drohe nicht. Nach dem Überwachungsverfahren zur Einhaltung der Schuldenbremse ergäbe sich bei beiden Komponenten – der landeseigenen Schuldenbremse und dem harmonisierten Analysesystem – keine Auffälligkeiten.
DLT-Positionspapier „Neue Pflegereform dringend notwendig“
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat ein Positionspapier „Neue Pflegereform dringend notwendig“ beschlossen. Es bereitet Forderungen für eine kurzfristig erforderliche Reform sowie mittelfristig zu diskutierende Punkte für die Weiterentwicklung der Pflege auf.
Kurzfristig fordert der Deutsche Landkreistag insbesondere folgende Maßnahmen:
- Weitere Senkung der pflegebedingten Eigenanteile
- Stärkerer Fokus auf die häusliche Pflege
- Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenversicherung
- Übernahme von Investitionskosten als Subjektförderung
- Vollständige Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Ergänzende private Vorsorge
- Vollständige Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderungen (§ 43a SGB XI)
- Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels
- Berücksichtigung der Kreispflegeplanung im Rahmen der Versorgungsverträge der Pflegekassen.
Darüber hinaus muss mittelfristig diskutiert werden, wie das System Pflege am Leben erhalten werden kann. Hierfür spricht das Positionspapier folgende Punkte an:
- Vollständige Abdeckung der pflegebedingten Aufwendungen durch die Pflegeversicherung, Sockel-Spitze-Tausch
- Prüfung des Vorschlags, nicht mehr zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege zu unterscheiden (Aufhebung der Sektorengrenzen), unter Berücksichtigung der Erfahrungen beim Bundesteilhabegesetz
- Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements für die notwendige Stärkung von Unterstützung für ältere Menschen.
Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vom Landtag verabschiedet
Der Niedersächsische Landtag hat in der Sitzung am 21. September 2022 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz beschlossen (LT-Drs. 18/11459); Grundlage war die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LT-Drs. 18/11696). Wesentliche Änderungen hat es im Verfahren kaum gegeben. Einzig die Vorschrift zu den materiellen Anforderungen an die Rücklage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (§ 14 Abs. 5 Satz 3) ist dahingehend angepasst worden, dass die Rücklage im Seuchenfall „kurzfristig“ verfügbar sein muss. Die konkrete Auslegung dieser Norm dürfte in Anbetracht der bisherigen Verwaltungspraxis in Zukunft vermutlich noch zu weiteren Diskussionen führen.
Der Schriftliche Bericht steht im Landtags-Informationssystem zum Herunterladen bereit (LT-Drs. 18/11736). Mittlerweile ist auch eine Bekanntmachung der beschlossenen Änderungen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt (Nds. GVBl. S. 586 f.).
Entwurf des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht. Mit den Maßnahmen, die in dem Aktionsprogramm vorgesehen sind, will die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels erreichen. Der Entwurf umfasst 64 Maßnahmen in folgenden zehn Handlungsfeldern:
- Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
- Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
- Meere und Küsten
- Wildnis und Schutzgebiete
- Waldökosysteme
- Böden als Kohlenstoffspeicher
- Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen
- Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung
- Forschung und Kompetenzaufbau
- Zusammenarbeit in der EU und international
Zu dem Entwurf des Aktionsprogramms hat das BMUV einen Online-Beteiligungsprozess gestartet. Auf einer Online-Dialog-Plattform können dem BMUV noch bis zum 28. Oktober 2022 Hinweise und Anregungen übermittelt werden: https://dialog.bmuv.de/bmu/de/process/57895
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Gegenwärtig befindet sich der Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzentwurf sieht vor dem Hintergrund der Gasmangellage befristete Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vor.
Berücksichtigung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Sicherstellung der Gasversorgung
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hatte sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFJ) gewandt mit der Anfrage, ob spezifische Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Kreis der geschützten Verbraucher bei der Gasversorgung gehören. Nach Auskunft des Deutschen Landkreistages (DLT) hat das BMFSFJ mitgeteilt, dass die von der JFMK bezeichneten Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe (teilstationäre Jugendhilfeeinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeitstätten, Familienzenten und Beratungsstellen im Bereich des SGB VIII) nach Auffassung auch der Bundesnetzagentur grundlegende soziale Dienste erbringen; sie sind bereits unter diesem Gesichtspunkt zu der Gruppe der Geschützten zu zählen.
VG Oldenburg gewährt vorläufigen Rechtsschutz gegen Fortnahme von Equiden durch das zuständige Veterinäramt
Das VG Oldenburg hat sich mit Urteil vom 7. Juli 2022 mit dem Umfang der Beurteilungskompetenz von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten im Rahmen von § 15 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und den Anforderungen an die Begründung der Prognose zukünftigen Tierhalterverhaltens nach festgestellten Verstößen gegen § 2 TierSchG auseinandergesetzt (Az.: 7 B 1612/22). Im Kern hat das VG Oldenburg entschieden, dass die Frage, wie sich eine Person zukünftig als Tierhalter verhalten wird, keine veterinärmedizinische sei. Die entsprechende Einschätzung der Amtstierärzte sei daher nicht gem. § 15 Abs. 2 TierSchG privilegiert. Zudem stelle die bloße Angabe, die festgestellten Verstöße rechtfertigten nach amtstierärztlicher Beurteilung die negative Zukunftsprognose, keine hinreichende Begründung dar.