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Landkreistag stellt 12-Punkte-Plan vor: Corona ist nicht vorbei – den Sommer 2021 intensiv zur Krisenvorsorge nutzen!

„Corona ist nicht vorbei: Wir müssen den Sommer 2021 sehr viel intensiver als den Sommer 2020 für eine Stärkung des Gesundheits- und Katastrophenschutzes zur Vorbereitung auf eine mögliche vierte Welle nutzen“, forderte der-Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover bei der Vorstellung eines entsprechenden 12-Punkte-Plans. Die 12 vorgeschlagenen Punkte sind Ergebnis einer Abfrage bei den 36 niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover, die unter

anderem die Gesundheitsämter, die Katastrophenschutz-behörden und die Impfzentren für 7 Millionen Niedersachsen verantworten.

„Gerade weil Niedersachsen bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, muss der Sommer 2021 umfassend für systematische Vorbereitungen auf wieder höhere Infektionszahlen genutzt werden. Wir brauchen beispielsweise schnelle Klarheit über die Zukunft der Impfzentren. Falls diese geschlossen werden sollen, muss ein intelligenter Rückbau mit einem Stufenkonzept erfolgen, damit Material und Know-How nicht verloren gehen. Wichtig ist auch die Einrichtung eines landesweiten Zentrallagers Katastrophenschutz mit einem transparenten Pandemievorrat“, erläuterte Meyer.

Weitere Punkte des Plans des NLT betreffen die Weiterfinanzierung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst durch das Land, ohne die keine dauerhaften Neueinstellungen bei den Gesundheitsämtern erfolgen könnten. Fachlich wichtig ist dem kommunalen Spitzenverband auch eine Konzepterstellung für den Bereich der Notfallkrankenhäuser und der Kurzzeitpflege. Angesichts der Personalknappheit bei der Pflege müssen hier umgehend detaillierte landesweite Vorplanungen unter Einbeziehung aller Beteiligten beginnen. Notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsmaßnahmen betreffen die Schaffung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes und die Verabschiedung einer Landesverordnung über sogenannte kritische Infrastrukturen (KRITIS), die beispielsweise für die Administration der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen gebraucht wird.

Viele kritische Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort betreffen auch die Krisenkommunikation zwischen Land und Kommunen, insbesondere auch zu den CoronaVerordnungen, berichtete NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind. So gut der Schulterschluss zwischen Land und Kommunen in der Krise auch funktioniert habe, bei diesem Thema müssten Veränderungen her: Die niedersächsischen Landkreise wünschen sich andere Verfahren und Mechanismen zur Berücksichtigung der Erfahrungen vor Ort und zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs. „Wir schlagen dazu eine umfassende externe Evaluation dieses für die Akzeptanz der Regelungen in der Bevölkerung wichtigen Bereichs vor, der das gesamte Informationsmanagement zwischen Gesundheitsämtern und Landesregierung betreffen sollte“, betonte Schwind.

Der 12-Punkte-Plan des NLT ist im Internet unter www.nlt.de ->Verbandsposition ->Gesundheit sowie ->Katastrophenschutz abrufbar. Am Schluss des 12-Punkte-Plans finden sich auch Hinweise auf weitere Materialien.

Stellungnahme zur neuen Corona-Verordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am Abend des 17. Juni 2021 wiederum umfangreich zum Entwurf einer neuen Corona-Verordnung Stellung genommen. Mit der Verordnung sollen Lockerungen für die Kreise und kreisfreien Städte er möglicht werden, bei denen die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter zehn liegt. Diese Lockerungen haben wir im Grundsatz begrüßt, allerdings auch bedauert, dass durch die vorgesehenen Regelungen die Verordnung noch länger und unübersichtlicher wird. Zudem haben wir aus verwaltungspraktischer Sicht darum gebeten, dass die Lockerungen über eine landesweite Regelung einheitlich zum Beispiel ab 21. Juni 2021 in Kraft treten, damit dann für private Zusammenkünfte, Sitzungen und Veranstaltungen usw. bei gleicher Inzidenz überall die gleichen Regelungen gelten. Zudem haben wir zahlreiche Klarstellungs- und Korrekturhinweise vorgebracht. Die neue Verordnung soll bis zum 16. Juli 2021 gelten.

Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie beinhaltet die Einbindung der Betriebs- und Privatärzte in das Impfgeschehen sowie die Aufhebung der Impfpriorität.

Leider hat sich der Bund gegenüber einer pragmatischen Lösung für die Durchführung von Impfungen der Verwaltungsmitarbeiter durch Betriebsärzte in den Impfzentren verwahrt. Mit § 6 Abs. 3 CoronaImpfV ist nun eine Abrechnung der Kosten mit dem Bund ausgeschlossen, soweit die Betriebsärzte zur Durchführung der Impfungen die Strukturen der Impfzentren nutzen.

Sachstand zum digitalen Impfnachweis und Verordnung über digitales COVIDZertifikat der EU

Der Rollout des digitalen Impfnachweises hat begonnen. Die Impfzentren und Arztpraxen werden nun sukzessive an die Systeme für den digitalen Impfnachweis angebunden. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sollen noch im Verlauf dieser Woche alle Schwierigkeiten behoben werden. Eine nachträgliche Ausstellung des Nachweises für bereits Geimpfte ist bereits seit heute in den Apotheken möglich.

Der Rat der EU und das EU-Parlament und haben die Verordnung über das EU-weite digitale COVID-Zertifikat verabschiedet. Zielsetzung ist die Gewährleistung der Freizügigkeit in der EU. Die Vorgaben sind ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Geimpfte, genesene und getestete Personen haben ein Recht auf Ausstellung des digitalen Impf-, Genesungs- bzw. Testzertifikats. Der Rat hat durchgesetzt, dass die Mitgliedstaaten bei Verschlechterung ihrer epidemiologischen Lage trotz Vorlage eines Zertifikates zusätzliche Reisebeschränkungen (Testpflicht, Quarantäne) einführen können. Damit könnte es bei unterschiedlichen Regelungen in der EU auch in der bevorstehenden Sommersaison bleiben. Die Kommission stellt Antigen-Schnelltests in Höhe von 100 Millionen Euro für die Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Verordnungsentwurf zur Verlängerung des „Pflegerettungsschirms“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der der sog. Pflegerettungsschirm um drei Monate verlängert wird. Der Deutsche Landkreistag hat hierzu wie folgt informiert: Auch wenn der Höhepunkt der COVID-19- Pandemie vorerst überschritten zu sein scheint, bestehen nach wie vor nicht unerhebliche Herausforderungen bei der Versorgung pflegebedürftiger Personen. Zugleich ist die Verbreitung der Virusvarianten zu berücksichtigen. Da nicht absehbar ist, wann die Versorgung von Pflegebedürftigen durch zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie durch pflegende Angehörige oder Angebote zur Unterstützung im Alltag wieder im Normalbetrieb erfolgen kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf einer „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ mit Stand vom 2. Juni 2021 vorgelegt.

Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis zum 30. September 2021

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige werden bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die Obergrenze der Förderung wird erhöht. Neu hinzu kommt eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Im Zuge der angekündigten Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

und Katastrophenhilfe (BBK) ist auch die Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz“ geplant. Dieses soll in einer Pilotphase ein übergreifendes Lagebild für den Bevölkerungsschutz erarbeiten. Die Hauptgeschäftsstelle des DLT hat eine enge Einbindung der Landkreise in diesen Prozess angemahnt und dem BBK konkrete Ansprechpartner benannt. Dazu gehört auch der Geschäftsführer des NLT, Herr Dr. Joachim Schwind.

Gesetz zur Änderung des NLWG und des NKWG sowie zur Änderung von § 182 Abs. 2 NKomVG beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) beschlossen.

Ferner ist anlässlich des Gesetzgebungsvorhabens entsprechend einem Wunsch der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände § 182 Abs. 2 des NKomVG durch zwei neue Sätze 3 und 4 ergänzt worden. Die Ergänzungen lauten: „Ergeht für eine öffentliche Sitzung eine Anordnung nach Satz 1 Nr. 3, so kann das jeweilige Gremium unbeschadet von § 64 Abs. 2 Satz 2 durch Beschluss zulassen, dass auch die Öffentlichkeit per Videokonferenztechnik an dieser Sitzung teilnehmen kann. § 64 Abs. 2 Satz 3 findet Anwendung, soweit dies technisch möglich ist.“ Damit ist nun geregelt, dass auch ohne entsprechende Hauptsatzungsregelung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Öffentlichkeit per Videokonferenz an einer Sitzung teilnehmen kann.

Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes mit den Stimmen der Regierungskoalition und der FDP beschlossen. Einziger Inhalt ist eine Neufassung von § 10 e Abs. 2 Satz 2 des bestehenden Glücksspielgesetzes, mit dem Übergangsfristen für eigentlich unzulässige Spielhallen entsprechend verlängert werden sollen.

Trotz der Kritik der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und erheblicher verfassungsrechtlicher Zweifel des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hat der Landtag beschlossen, die Übergangsvorschrift für die Spielhallen, die gegen das Verbot des baulichen Verbundes verstoßen (sogenannte Mehrfachkomplexe), bis zum 31. Januar 2022 zu verlängern. Zum Gesetzentwurf vermerkt der schriftliche Bericht: „Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) hat im Ausschuss dargelegt, dass der Gesetzentwurf aus seiner Sicht in vollem Umfang gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 verstoße“.

Hinsichtlich der Einzelspielhallen, die gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen und für die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 keine Übergangsregelung mehr vorsieht, haben die Koalitionsfraktionen entgegen der ursprünglichen Absicht einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 nunmehr nur eine Verlängerung bis zum 30.06.2021 vorgesehen, d.h. die Regelung läuft Ende des Monats aus.

Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG)

Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) nebst Begründung zur abschließenden Beratung zugeleitet.

Mit der Neufassung des Gesetzes sollen zum einen Anpassungen an die neuen Regelungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages vorgenommen werden. Zudem soll eine Förderoption zur Unterstützung des Qualitätsjournalismus in Niedersachsen durch die Landesmedienanstalt eingeführt werden. Lokale und regionale Rundfunkveranstalter, Anbieter von rundfunkähnlichen Telemedien und Verlage mit Sitz in Niedersachsen sollen bei der Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf den Medienmarktwandel unterstützt werden. Weiterhin könnten Bürgerprogramme zukünftig auch dann finanzielle Unterstützung der Landesmedienanstalt erhalten, wenn sie ausschließlich digital verbreitet werden.

Novelle des NKomVG – Anhörung im Innenausschuss

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde am 17. Juni 2021 vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags zur Novelle des NKomVG angehört. Neben unseren allgemeinen Grundpositionen z.B. zur achtjährigen Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnnen und Hauptverwaltungsbeamten haben wir mehrere Vorschläge der Landesregierung wie die Einführung einer Kostenschätzung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, die Aufnahme von Fragestellen der Trägerschaft von Krankenhäusern und des Rettungsdienstes in den Negativkatalog von § 32 Abs. 2 Satz 2 NKomVG und andere vorgesehene Neuregelungen begrüßt. Bei der Klarstellung zum Übergang der kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Fraktionen auf gestufte Gruppen haben wir weiter darauf gedrungen, den fortbestehenden Finanzierungsanspruch der einzelnen Fraktionen auch gesetzlich zu verankern und nicht nur in der Begründung zu erwähnen. Nach unserer Auffassung sollten dazu in § 57 Abs. 3 Satz 1 NKomVG nach dem Wort „Gruppen“ die Worte „unabhängig von Zusammenschlüssen nach Abs. 1“ eingefügt werden, um eindeutig Rechtssicherheit zu schaffen.

Der NLT hat ferner vor dem Hintergrund zunehmender Wahlanfechtungen angeregt, hinsichtlich der Versorgung von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, die erst durch ein entsprechendes Gerichtsurteil im Wahlprüfungsverfahren ihr Amt wieder verlieren, eine angemessene versorgungsrechtliche Absicherung in § 80 Abs. 6 Satz 4 NKomVG zu erreichen.

Bei den in Art. 2 vorgesehenen Änderungen des NKomZG haben wir entsprechend einem Hinweis der kommunalen Praxis auf die Divergenzen zwischen § 14 NKomZG und § 59 NKomVG bei der Ladung hingewiesen und vorgeschlagen, die beiden Regelungen zu synchronisieren und in § 59 Abs. 1 Satz 1 NKomVG die strikte Formulierung „unter Mitteilung der Tagesordnung“ wegen der zahlreichen elektronischen Sitzungsinformationssysteme und der damit verbundenen Probleme, „unter Mitteilung der Tagesordnung“ zu laden, zu verzichten.

Das Gesetz soll nach seinem Art. 7 nun im Schwerpunkt mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten. Insofern gehen wir weiterhin von einer Verabschiedung im Oktober-Plenum des Niedersächsischen Landtags aus.

Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover

Die Ergebnisse der traditionellen Haushaltsumfrage des NLT zu den Jahresabschlüsse

2020 und für die Haushalte 2021 der Landkreise und der Region Hannover liegen jetzt vor. Für das Jahr 2020 haben 23 Landkreisen sowie die der Region Hannover vor ihre Daten zu den Jahresabschlüssen gemeldet. Danach konnten 15 Landkreise ihre Haushalte komplett ausgleichen (inklusive des Abbaus aller Fehlbeträge in der Bilanz), fünf weitere und die Region Hannover weisen einen Jahresüberschuss aus, verfügen aber noch über Fehlbeträge in der Bilanz. Zusätzliche Fehlbeträge erwirtschafteten drei Landkreise im ordentlichen Ergebnis, wobei in zwei Fällen ein Ausgleich insgesamt durch Überschüsse im außerordentlichen Ergebnis erreicht werden konnten.

Bei den Kreishaushalten 2021 konnten nur noch sechs Landkreise einen komplett ausgeglichenen Haushalt ausweisen (Planung im Vorjahr: 14). Drei weitere verfügen über einen ausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis, weisen aber noch Fehlbeträge in der Bilanz aus (Vorjahr: 9). 27 Landkreise sowie die Region Hannover (Vorjahr: 14) verfügen aktuell über einen unausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis. Besondere Sorge bereitet dabei, dass fünf Landkreise ein Defizit im zweistelligen Bereich geplant haben. Hinzu kommt die Region Hannover mit über 100 Millionen Euro. Insgesamt wird im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) ein strukturelles Defizit von knapp 232 Millionen Euro erwartet. Dies ist eine Verschlechterung um fast 250 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. 

Drei Landkreise haben die Kreisumlage im Jahr 2021 erhöht, wobei es sich in allen Fällen um die (teilweise) Rücknahme von Senkungen in den Vorjahren handelt. Neun Landkreise haben ihren Kreisumlagesatz gegenüber dem Vorjahr nochmals reduziert. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der gewogene Durchschnittssatz nochmals reduzieren dürfte. Dies wäre das zehnte Mal in Folge, so dass landesweit der niedrigste Umlagesatz seit 1994 erreicht werden dürfte.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes – Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in seiner 1005. Sitzung am 28. Mai 2021 erstmalig mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschäftigt und eine Stellungnahme abgegeben (BR-Drs. 411/21 – Beschluss). Die Länder fordern dabei insbesondere eine Ergänzung der gesetzlichen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (vgl. § 3 Abs. 5 sowie § 16). Weiterhin hat der Bundesrat an verschiedenen Stellen (§ 3a Abs. 3, § 4 Abs. 6 Satz 5 KSG) einen Zustimmungsvorbehalt eingefordert.

Der Bundesrat hat zudem darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Zielverschärfung nur durch eine äußerst ambitionierte Transformation zu erreichen sei. Parallel müsse auch der Ausbau der erneuerbaren Energien als zentrale Säule eines perspektivisch klimaneutralen Energiesystems engagierter als bisher vorangetrieben werden. Gleiches gelte für den Ausund Umbau der Energieinfrastrukturen. Außerdem müsse aus Sicht des Bundesrates der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft viel engagierter als derzeit vorgesehen forciert und durch kluge Rahmensetzungen ermöglicht werden. Zu diesen Punkten fordert der Bundesrat die Bundesregierung daher auch auf, in einen Dialog mit den Ländern und sämtlichen betroffenen Akteuren zu treten, um die vorgesehenen Zielverschärfungen mit klugen und konkreten Maßnahmen zu unterlegen.

Weiterhin mahnt der Bundesrat u. a. eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an. Zur weiteren Stärkung des ÖPNV erwarten die Länder eine deutliche Steigerung der Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln. Zur Förderung alternativer Antriebe, die mit hohen Zusatzkosten verbunden ist, bittet der Bundesrat den Bund um einen Ausgleich der Mehrbelastungen. Er erwartet überdies, dass der Bund zusätzliche Investitionen in den Gebäudebestand langfristig und attraktiv fördert.

Entwurf für ein Klimaschutz-Sofortprogramm

Es ist ein interner Entwurf des Bundesumweltministeriums für das angekündigte Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 bekannt geworden. Der nicht ressortabgestimmte Entwurf schlägt u. a. eine Verschärfung der energetischen Standards für Neubauten sowie eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Anlagen für Neubauten und größere Dachsanierungen vor. Der kommunale Klimaschutz wird in dem Entwurf nur insofern direkt angesprochen, als die erhöhten Förderquoten insbesondere für finanzschwache Kommunen im Rahmen der entsprechenden Bundesprogramme fortgeführt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf im Rahmen der Ressortabstimmung noch Änderungen erfahren wird.

Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie vorgelegt. Der nicht ressortabgestimmte Strategieentwurf beschreibt die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Für zehn strategische Themen, zu denen u. a. das kommunale Wassermengenmanagement gehört, werden Herausforderungen, Ziele und konkrete Handlungsansätze genannt. Es bleibt allerdings abzuwarten, in welchem Umfang nach der Bundestagswahl die neue Bundesregierung auf den Strategieentwurf zurückgreifen wird.

Rücknahme von E-Bike-Batterien

Die Vertreiber von E-Bikes und E-Bike-Batterien sind nach dem kürzlich novellierten Batteriegesetz verpflichtet, derartige Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurückzunehmen. Eine Abgabemöglichkeit für E-Bike-Batterien über die Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist vom BattG nicht vorgesehen, da sie als Industriebatterien gelten. Gleichwohl werden in der Praxis von den Bürgern auch solche Altbatterien zu den kommunalen Sammelstellen gebracht. Eine – vom Deutschen Landkreistag geforderte – Einstufung der E-Bike-Batterien als Gerätebatterien mit der Folge einer Einbeziehung in die herstellereigenen Rücknahmesysteme ist erst in der Zukunft mit dem Erlass der geplanten EU-Batterieverordnung zu erwarten.

Um eine ordnungsgemäße Entsorgung von E-Bike-Batterien sicherzustellen, hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) bereits im Jahr 2010 über die GRS Service GmbH ein freiwilliges Branchensystem für E-Bike-Batterien eingerichtet. Neben den Vertreibern und Händlern können sich in diesem Rahmen – freiwillig – auch kommunale Sammelstellen als Rücknahmestelle für E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend eine kostenfreie Abholung von E-Bike-Batterien über die GRS Service GmbH vornehmen lassen. Registrierte Rücknahmestellen erhalten u. a. eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung von (Lithium-) Batterien aus E-Bikes sowie Informationsmaterial zur sicheren Sammlung.

Abfallrecht: Festsetzung von Sicherheitsleistungen gegenüber den Dualen Systemen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Novelle wird im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt habe, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiere er die Novelle und die Nichtberücksichtigung der fachlichen Anregungen des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 5. März 2021 allerdings scharf. Die Novelle sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich. Sie müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Ferienreiseverordnung: Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die Hauptreisezeit 2021

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat darauf hingewiesen, dass die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge auch in diesem Jahr vom 1. Juli 2021 bis 31. August 2021 grundsätzlich gelten. Wie eine Abfrage des BMVI im Mai d. J. ergeben habe, planten einzelne Länder allerdings allgemeine Ausnahmen für den Transport von Corona-Impfstoffen. Wie das BMVI weiter mitteilt, finde auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach mehrmonatiger Aussetzung ab dem 4. Juli 2021 grundsätzlich wieder Anwendung, ggf. seien aber auch hier Ausnahmen für den Transport von Corona-Impfstoffen möglich.

Bundeskabinett beschließt Änderungsanträge zur Pflegereform

Nach weiteren eingehenden Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition hat das Bundeskabinett am 2. Juni 2021 eine 76-seitige Formulierungshilfe für Änderungsanträge beschlossen, die nun von den Regierungsfraktionen in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht werden. 

Der Deutsche Landkreistag hat den Kabinettsbeschluss mit Pressemitteilung vom 2. Juni 2021 wie folgt bewertet: Die vom Bundeskabinett heute beschlossene Pflegereform geht nach Auffassung des Deutschen Landkreistages einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber hinter den kommunalen Erwartungen zurück. „Die angemessene Bezahlung von Pflegekräften ist ebenso richtig wie die Entlastung der Pflegedürftigen. Allerdings sollten wir die Chance für einen echten Systemwechsel nutzen, der Pflegebedürftige und Sozialhilfe bei Kostensteigerungen verlässlich vor einer Überforderung schützt. Hier ist die Pflegeversicherung sehr viel stärker gefordert“, so Präsident Landrat Reinhard Sager.

Der Deutsche Landkreistag habe die Notwendigkeit, pflegebedürftige Menschen bei den pflegebedingten Aufwendungen zu entlasten, wiederholt bekräftigt. „Der vom Bundeskabinett beschlossene prozentuale Leistungszuschlag, den die Pflegekassen – gestaffelt nach der Dauer des Heimaufenthalts – tragen, greift dies auf. Das begrüßen wir“, so Sager. Er sei allerdings zu niedrig. In den ersten zwölf Monaten sei ein solcher Zuschlag sogar nur in Höhe von 5 Prozent vorgesehen. „Damit werden bis zu 40 Prozent der Heimbewohner nur marginal entlastet. Das ist eine offene Flanke des Beschlusses.“

„Zugleich stehen der Entlastung der Pflegebedürftigen neue Belastungen durch die Verbesserungen im Personalbereich gegenüber. Höhere Löhne und ein besserer Personalschlüssel in Pflegeheimen dürfen aber nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Sie müssen vollständig von der Pflegeversicherung getragen werden“, forderte Sager.

Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung umfassend ablehnend zum Entwurf der Bundesregierung für ein Ganztagsförderungsgesetz Stellung genommen. Im Weiteren hat der Bundesrat insbesondere zu den finanziellen Folgen eine Stellungnahme abgegeben.

Der Bundesrat hat in seiner dann am 28. Mai 2021 beschlossenen Stellungnahme u. a. deutlich gemacht, dass sich die Länder gegenüber ihren Kommunen im Wesentlichen nicht in der Pflicht sehen, die Finanzierungslücken zwischen den tatsächlichen Kosten für den Betrieb der Ganztagsbetreuung und der Bundesbeteiligung abzudecken.

Im Rahmen der Anhörung ist vonseiten des Deutschen Jugendinstituts darauf hingewiesen worden, dass aufgrund von Nachmeldungen bestehender Ganztagsplätze, insbesondere in Baden-Württemberg, und einer tendenziell abnehmenden Inanspruchnahme und zurückgehender Kinderzahlen bis 2026 wahrscheinlich von einem nicht unwesentlich geringeren Volumen auszugehen sei. In der Anhörung haben wir dies grundsätzlich kritisch beurteilt, da insbesondere bei der Inanspruchnahme ein bestehendes Angebot sich nach aller Erfahrung fördernd auf die zukünftige Inanspruchnahme auswirkt.

Teilhabestärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft. In der Sozialhilfe enthält es die punktuelle Aufhebung der verfassungswidrigen Zuständigkeitsbestimmung nur für das Bildungspaket sowie weitere Änderungen wie z.B. einen Rechtsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen. Im SGB II wird der Zugang von Rehabilitanden zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die partielle Aufhebung des sog. Leistungsverbots normiert. In der Eingliederungshilfe sind die gesetzliche Neuformulierung des leistungsberechtigten Personenkreises sowie weitere Änderungen, z. B. die Ausweitung des Budgets für Ausbildung, vorgesehen.

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist weitgehend am 28. Mai 2021 in Kraft getreten. Es soll die hohe Bedeutung der Informations- und Cybersicherheit in Deutschland unterstreichen und unter anderem den Schutz von Bundesverwaltung, kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sowie von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse regeln.

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„Corona ist nicht vorbei: Wir müssen den Sommer 2021 sehr viel intensiver als den Sommer 2020 für eine Stärkung des Gesundheits- und Katastrophenschutzes zur Vorbereitung auf eine mögliche vierte Welle nutzen“, forderte der-Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover bei der Vorstellung eines entsprechenden 12-Punkte-Plans. Die 12 vorgeschlagenen Punkte sind Ergebnis einer Abfrage bei den 36 niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover, die unter anderem die Gesundheitsämter, die Katastrophenschutz-behörden und die Impfzentren für 7 Millionen Niedersachsen verantworten.

„Gerade weil Niedersachsen bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, muss der Sommer 2021 umfassend für systematische Vorbereitungen auf wieder höhere Infektionszahlen genutzt werden. Wir brauchen beispielsweise schnelle Klarheit über die Zukunft der Impfzentren. Falls diese geschlossen werden sollen, muss ein intelligenter Rückbau mit einem Stufenkonzept erfolgen, damit Material und Know-How nicht verloren gehen. Wichtig ist auch die Einrichtung eines landesweiten Zentrallagers Katastrophenschutz mit einem transparenten Pandemievorrat“, erläuterte Meyer.

Weitere Punkte des Plans des NLT betreffen die Weiterfinanzierung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst durch das Land, ohne die keine dauerhaften Neueinstellungen bei den Gesundheitsämtern erfolgen könnten. Fachlich wichtig ist dem kommunalen Spitzenverband auch eine Konzepterstellung für den Bereich der Notfallkrankenhäuser und der Kurzzeitpflege. Angesichts der Personalknappheit bei der Pflege müssen hier umgehend detaillierte landesweite Vorplanungen unter Einbeziehung aller Beteiligten beginnen. Notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsmaßnahmen betreffen die Schaffung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes und die Verabschiedung einer Landesverordnung über sogenannte kritische Infrastrukturen (KRITIS), die beispielsweise für die Administration der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen gebraucht wird.

Viele kritische Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort betreffen auch die Krisenkommunikation zwischen Land und Kommunen, insbesondere auch zu den Corona-Verordnungen, berichtete NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind. So gut der Schulterschluss zwischen Land und Kommunen in der Krise auch funktioniert habe, bei diesem Thema müssten Veränderungen her: Die niedersächsischen Landkreise wünschen sich andere Verfahren und Mechanismen zur Berücksichtigung der Erfahrungen vor Ort und zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs. „Wir schlagen dazu eine umfassende externe Evaluation dieses für die Akzeptanz der Regelungen in der Bevölkerung wichtigen Bereichs vor, der das gesamte Informationsmanagement zwischen Gesundheitsämtern und Landesregierung betreffen sollte“, betonte Schwind.

Der 12-Punkte-Plan des NLT ist im Internet unter www.nlt.de ->Verbandsposition ->Gesundheit sowie -> Katastrophenschutz abrufbar. Am Schluss des 12-Punkte-Plans finden sich auch Hinweise auf weitere Materialien.

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Zu schön, um wahr zu sein

 

Zu den heute vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) herausgegebenen Hinweisen zu den Kommunalfinanzen im 1. Quartal 2021 (Pressemitteilung Nr. 63 vom 15.6.2021) stellt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, fest: „Die positive Würdigung der statistischen Daten zu den Kommunalfinanzen gegenüber dem Vorjahr hält leider einer tieferen Befassung nicht stand: Durch Verschiebungen in den Zahlungsmodalitäten wurden im 1. Quartal 2021 1,1 Milliarden Euro an Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer von den Kommunen eingenommen.

Im 1. Quartal 2020 war hier noch eine Rückzahlung von 48 Millionen Euro erforderlich. Hintergrund sind allein veränderte Zahlungsmodalitäten des Landes. Bis zum Ende des Jahres wird sich dieser Effekt allerdings ausgleichen, weshalb auch der vom LSN konstatierte deutliche Zuwachs bei den bereinigten Einzahlungen von 24,8 % vor allen Dingen technische Gründe hat. Auch ein Vergleich der Kassenkredite mit dem Vorjahr führt somit zu unrealistischen Einschätzungen. Eine positive Tendenz der Kommunalfinanzen lässt sich somit aus den Zahlen derzeit nicht entnehmen. Klarheit wird hier erst die Entwicklung zum Jahresende bringen können.“

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Kommunen und Krankenhausgesellschaft sehen Investitionsprogramm als nicht zukunftsfähig an – Verdopplung der Mittel und Sonderprogramm gefordert.

Die drei kommunalen Spitzenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) haben in der Sitzung des Planungsausschusses am 2. Juni 2021 bei der Beratung des Investitionsprogramms zum Krankenhausbau – gemeinsam mit allen Beteiligten – festgestellt, dass dieses der Höhe nach nicht zukunftsfähig ist, um die vorliegenden und notwendigen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Strukturmaßnahmen zu finanzieren. Festgestellt wurde, dass gewährleistet werden muss, dass die weiteren Maßnahmen schnellstmöglich in ein Investitionsprogramm aufgenommen werden können. Es wurde daher sehr kurzfristig um ein Gespräch mit der Gesundheitsministerin und eine weitere Diskussion in einer kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung des Planungsausschusses gebeten. Die vom Land vorgesehen Fördermittel reichen nur aus, um begonnene Maßnahmen fortzuführen. Neue Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden.

„Das ist kein zukunftsfähiger Ansatz. Bedeutende Großprojekte in den Landkreisen Aurich, Diepholz, Heidekreis und Vechta sowie andere wichtige Strukturmaßnahmen warten auf ihre Realisierung. Sie müssen wenigstens mit der konkreten Planung beginnen können. Die Kommunen bringen 40 Prozent der veranschlagten 120 Millionen Euro des Landes auf und finanzieren ihre eigenen Häuser mit erheblichen zusätzlichen Mitteln. Sie sind gleichwohl bereit, die landesweiten Mittel zu verdoppeln. Das macht aber nur Sinn, wenn das Land Niedersachsen endlich mitzieht,“ fordert der Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des NLT-Präsidiums am Mittwoch.

„Die Enquetekommission Medizinische Versorgung hat im März ihren allseits gelobten Abschlussbericht vorgelegt. Nun muss die Politik daraus auch Konsequenzen ziehen und die investiven Mittel erhöhen. Aktuell gilt dies für eine deutliche Aufstockung des jährlichen Investitionsprogramms. Daneben erwarten wir jetzt, dass das Land konkrete Schritte für den landeseigenen Strukturfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro im Doppelhaushalt verankert,“ erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

„Gerade jetzt sehen wir, wie eklatant wichtig eine medizinische Versorgung ist. Wir nehmen massiv Schulden auf, um die Folgen von Corona abzufedern – und jetzt ist kein Geld mehr für zukünftige Generationen mehr da?“, schließt sich der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, an.

„Wir fordern seit Jahren eine dauerhafte Erhöhung der Investitionsmittel des Landes. Ein bloßer Verweis auf das zweite Bundesprogramm zur Förderung von Krankenhausstrukturmaßnahmen geht fehl. Die dortigen Mittel reichen gerade für eines der vier großen Zentralisierungsprojekte. Daneben gibt es aber viele Anträge für dringend notwendige Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Da wir die Entscheidungen zu den vorgeschlagenen und aktuell nicht finanzierbaren Maßnahmen nicht verzögern wollen, halten wir eine Sondersitzung des Landesplanungsausschusses vor der nächsten regulären Sitzung für geboten“, stellt Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG fest.

Niedersächsische Corona-Verordnung dreimal geändert

Zweimal wurde im Berichtszeitraum die Niedersächsische Corona-Verordnung geändert. Die erste Änderung bezog sich insbesondere auf den Entfall der Testpflicht im Einzelhandel. Während diese Maßnahme seitens des NLT begrüßt wurde, kritisierte NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe die seinerzeitigen Pläne der Landesregierung als halbherzig. Es erschließe sich insbesondere nicht, warum die Außengastronomie nicht eingezogen worden sei. Dadurch werde das Pfingstgeschäft der Niedersächsischen Gastronomie erheblich geschädigt.

Am 31. Mai 2021 ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält zahlreiche Lockerungen der bisherigen Schutzmaßnahmen. Hierdurch soll nach Auskunft der Niedersächsischen Staatskanzlei Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen schrittweise eine gesicherte und kontrollierte Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden. Die neue, 54 Seiten umfassende Corona-Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen. Dies hilft, die Übersicht über die 39 Paragrafen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet: Es wird unterschieden zwischen Inzidenzen bis 35, zwischen 35 und 50 und Inzidenzen zwischen 50 und 100. Bei über 100 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner greift das Infektionsschutzgesetz des Bundes. 

NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer kritisierte gegenüber dem NDR, die Anhörung zur grundlegend überarbeiteten Verordnung sei zu spät und zu kurzfristig erfolgt. Die Verordnung sei mit ihren 54 Seiten bei weitem zu kompliziert. Die Kommunen könnten noch keine Vorbereitung zur Umsetzung einer Verordnung treffen, die am Sonntagabend fünf Stunden vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werde. Diese Abläufe seien nach 15 Monaten Krisenerfahrung inakzeptabel.

Am 2. Juni 2021 erreichte die kommunalen Spitzenverbände erneut mit kurzer Fristsetzung eine „Korrektur-Novelle“, um „Unwuchten“ des letzten Verordnungsverfahrens zu bereinigen. In einer zwölfseitigen Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände erneut das Verfahren der Verordnungsgebung, den Entfall der Testpflicht bei Großveranstaltungen und viele weitere Detailregelungen kritisiert. Hingewiesen wurde insbesondere auch auf zahlreiche Auslegungsprobleme zu privaten Feiern. 

Bundestag verabschiedet Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundestag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Mit dem Gesetz wird § 28b Abs. 3 IfSG insbesondere mit Blick auf Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen korrigiert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können der Maskenpflicht auch durch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske statt einer FFP2-Maske erfüllen. Ferner wird klargestellt, dass sich die Entschädigungspflicht der Länder aus § 56 Abs. 1 Nr. 1a IfSG auch auf den Fall erstreckt, dass Einrichtungen wie Schulen kraft Gesetzes schließen müssen. Die Verordnungsbefugnisse des Bundes werden mit Blick auf die Einreise erweitert und im Impfschadensrecht wird klargestellt, dass sich dieses auch auf Schäden wegen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 erstreckt. Auf Wunsch der Betroffenen sind künftig digitale Zertifikate über die Impfung und die Testung gegen SARS-CoV-2 auszustellen. Auch Genesene können ein solches Zertifikat erhalten.

SORMAS: HZI äußert sich zurückhaltend zur Entwicklung von bidirektionalen Schnittstellen

In einem Schreiben an den DLT äußert sich das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) zurückhaltend zur Entwicklung von bidirektionalen Schnittstellen. Die in vielen Landkreisen genutzten Meldesysteme und Fachanwendungen sind nicht an SORMAS angebunden, da keine lesenden und schreibenden Schnittstellen (bidirektional) vorgesehen sind. Die bisher vom HZI bereitgestellten Lösungen bieten keinen Mehrwert, sondern stellen zusätzliche Herausforderungen für die Gesundheitsämter dar. Laut HZI sollen zwar die Schnittstellen zu bidirektionalen Schnittstellen weiterentwickelt werden. Konkrete Zeitangaben dazu wurden aber nicht gemacht. Derzeit werde, so das HZI weiter, prioritär am Anschluss weiterer Fachanwendungen, der Bereitstellung des SORMAS-zu-SORMASAustauschs und der Anbindung der Digitalen Einreiseanmeldung gearbeitet.

Negative Coronatest-Ergebnisse in luca- und Corona-Warn-App hinterlegen

Mit kürzlich veröffentlichen Updates sowohl der Corona-Warn-App (ab Version 2.1) als auch der luca-App (ab Version 1.6) ist es möglich, negative Testergebnisse in den Apps zu hinterlegen. Durch Einscannen des QR-Code des Testergebnisses mit der jeweiligen App werden diese auf dem Mobiltelefon hinterlegt und können anschließend, beispielsweise für einen Restaurantbesuch, vorgezeigt werden. In der luca-App werden negative PCR-Test 72 Stunden und Antigen Schnelltests 48 Stunden angezeigt. Die Corona-WarnApp bietet zudem die Möglichkeit, die persönlichen Daten für die Erfassung von Schnelltest zu hinterlegen und löst zudem bei positiven Schnelltests auch eine Warnung an direkte Kontakte aus. Bundesweit verfügen jedoch derzeit erst wenige Schnelltest-Zentren über die technischen Anbindungen, um die benötigen QR-Codes zu erzeugen.

COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

Auf Nachfrage des DLT hat das BMG klargestellt, dass Personen, deren nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) den Status einer „geimpften Person“ bereits mit einer Impfung erlangen.

Rat der EU beschließt Lockerungen bei nicht notwendigen Reisen aus Drittstaaten

Der Rat der EU hat im Rahmen einer Empfehlung Lockerungen bei nicht notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die EU beschlossen. Mitgliedstaaten können eine Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage sowie für vollständig geimpfte Personen zulassen. Für diese entfällt eine PCR-Test- sowie Quarantänepflicht. Allerdings wird ein strengerer Inzidenzwert festgelegt, der weniger Drittstaaten unter die Lockerungen fallen lässt, als von der Kommission vorgesehen. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die Maßnahmen umzusetzen.

EU-Gateway für das europaweite digitale Impfzertifikat ab sofort nutzbar

Am 1. Juni 2021 ist das von der Kommission zur Verfügung gestellte EU-Gateway für das geplante europaweit einheitliche digitale grüne Impfzertifikat online gegangen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Reisesaison ermöglicht dieses eine grenzüberschreitende Überprüfung der digitalen Impfzertifikate auf Echtheit. Die dem Zertifikat zugrundeliegende EU-Verordnung soll nach förmlicher Annahme am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bereits jetzt haben sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, erklärt, das Gateway auf freiwilliger Basis für die Ausstellung von EU-Zertifikaten nutzen zu wollen

Siebter Pflegebericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den „Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland – Berichtszeitraum: 2016 – 2019“ (Siebter Pflegebericht) am 19. Mai 2021 verabschiedet.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fasst die zentralen Ergebnisse des 269-seitigen Berichts wie folgt zusammen:

  • Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – plus 50 Prozent auf rund 4 Millionen von 2015 bis 2019 – geht mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher.
  • Im Jahr 2017 wurde mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
  • Mit der 2018 ins Leben gerufenen Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren [so auch dem Deutschen Landkreistag] zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.
  • Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde das Sofortprogram Pflege u.a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt, die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gezielt unterstützt und zur Entlastung der beruflich Pflegenden die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert. Ambulante Betreuungsdienste können infolge des Terminservicegesetzes als neues professionelles Versorgungsangebot zugelassen werden. 
  • Verbesserte Gehälter für Pflegekräfte wurden durch Regelungen im PSG I und III sowie im PpSG ermöglicht. Sie stellen eine vollständige Finanzierung von Gehältern mindestens bis Tarifniveau durch die Kostenträger in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sicher. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachkräfte vorgesehen.

26. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. In diesem Zusammenhang teilte sie mit, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr Beschwerden und Datenschutzverletzungen gemeldet wurden, als im Vorjahr. Das Themenfeld Datenschutz und Corona hat im vergangenen Jahr wiederum einen Großteil der Aufgaben eingenommen. So finden sich die Themen Erfassung von Kundendaten mit Kontaktlisten, Übermittlung von Quarantäne-Listen an die Polizei sowie die Corona-Warn-App im Bericht. Auch die Zustimmung zum lokalen Betrieb von SORMAS in den Gesundheitsämtern sowie die Rücknahme der zeitlich begrenzten Duldung von digitalen Kommunikationsmitteln in Schulen und Hochschulen greift der Bericht noch einmal auf. Der Bericht kann unter https://link.nlt.de/lfd20 als PDF heruntergeladen werden

Kommunaler Klimaschutz

Die zweite Konferenz für Landkreise im Klimaschutz wird am 14./15. Juni 2021 jeweils vormittags als Online-Veranstaltung unter dem Titel „Klimafreundlich, digital, zukunftsfest: Konferenz für Landkreise im Klimaschutz“ stattfinden. In verschiedenen Formaten beschäftigt sich die Konferenz im Schwerpunkt mit den Zusammenhängen zwischen Klimaschutz und Digitalisierung. Außerdem besteht die Möglichkeit für Vernetzung und Erfahrungsaustausch im digitalen Raum. Der Deutsche Landkreistag organisiert die Konferenz gemeinsam mit dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des Deutschen Instituts für Urbanistik. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung beim SK:KK ist erforderlich.

Für finanzschwache Landkreise, Städte und Gemeinden gelten noch bis zum 31. Dezember 2021 erweiterte Förderbedingungen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, sodass für eine Reihe von Aktivitäten eine Vollfinanzierung möglich ist. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten gibt eine Handreichung des SK:KK.

Elektromobilität: Schnellladegesetz in Bundestag und Bundesrat beschlossen – bevorstehende Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Schnellladegesetz zugestimmt. Damit ist die Grundlage für die geplante Ausschreibung von zunächst 1.000 Schnellladehubs geschaffen, durch die ein bundesweites Netz an Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr aufgebaut werden soll. Die Ausschreibung soll im Sommer in mindestens 18 regionalen Teillosen erfolgen. Die Errichtung der Schnellladehubs soll in vordefinierten Suchräumen erfolgen, um zu gewährleisten, dass Nutzer von E-Autos innerhalb weniger Minuten Schnellladepunkte erreichen können. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur stehen rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Verordnung über Erasmus+ für die Förderperiode 2021-2027 angenommen

Am 18. Mai 2021 wurde die Einigung zur Verordnung über Erasmus+ für die neue Förderperiode 2021-2027 vom Europäischen Parlament bestätigt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Programm wird mit Mitteln in Höhe von 28 Milliarden Euro ausgestattet. Zur Erreichung der Ziele sind Förderungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend sowie Sport vorgesehen. Neu sind eine verstärkte Schwerpunktsetzung auf Inklusion, Auslandsaufenthalte von Studierenden in Erwachsenenbildungsgängen und ein Förderprogramm für kleine Partnerschaften. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde von der Kommission bereits veröffentlicht.

Die angestrebten Ziele sollen in den drei Bereichen allgemeine und berufliche Bildung (vgl. Art. 5 ff.), Jugend (vgl. Art. 9 ff.) sowie Sport (vgl. Art. 12 ff.) gefördert werden. Alle Bereiche enthalten drei im Anhang der Verordnung näher ausgeführte Leitaktionen: Lernmobilität, Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen sowie die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit. Weiterhin ist eine Förderung im Rahmen der sog. Jean-Monnet-Maßnahmen möglich.

Migration: Abschlussbericht der Fachkommission Fluchtursachen

Die von der Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzte Fachkommission Fluchtursachen hat ihren Endbericht vorgelegt. Zentrale Treiber irregulärer Migration sind dabei neben Konflikten und individueller Verfolgung die Auswirkungen des Klimawandels und der demografische Wandel in den Entwicklungsländern. Der Bericht empfiehlt u. a. einen Ausbau humanitärer Aufnahmeprogramme und fordert die Bundesregierung zu einer menschenwürdigen Gestaltung ihrer Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik auf. Dazu gehöre auch, stärker als bislang darauf hinzuwirken, dass das Recht an den EU-Außengrenzen und auf dem Boden der EU eingehalten wird.

Aktuelle Allensbach-Studie: Zuspruch für Föderalismus wächst

Die in der FAZ vom 20. Mai 2021 veröffentlichte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (Anlage) zeigt eine wachsende Zustimmung der Bevölkerung zum Föderalismus, lässt aber auch Verbesserungspotenziale im Hinblick auf das föderale System erkennen.

Während bei früheren Befragungen rund 60 Prozent der Bürger überzeugt waren, dass möglichst viele zentrale und einheitliche Regelungen großen Gestaltungsspielräumen der Länder vorzuziehen sind, wird die Frage, ob es möglichst viele bundeseinheitliche Regelungen geben sollte, derzeit nur noch von 47 Prozent der Befragten mit „Ja“ beantwortet. 37 statt früher 29 Prozent sprechen sich dagegen für eigenständige Regelungen der Länder aus.

War 2019 noch jeder Dritte davon überzeugt, dass der Föderalismus für Deutschland eher einen Ballast darstellt, glauben das heute nur noch 24 Prozent, während der Anteil, der signifikante Vorteile der föderalen Strukturen sieht, von 27 auf 36 Prozent gestiegen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung keine dezidierte Meinung zu Systemfragen hat. Unter jenen, die eine klare Position beziehen, hat der Föderalismus – so das zusammenfassende Ergebnis der Studie – aber klar an Rückhalt gewonnen.

Bundestag will „Vision Zero“ in der Straßenverkehrsordnung verankern und Schutzstreifen außerorts ermöglichen

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 begrüßt, dass Bund, Länder und Kommunen sowie weitere Akteure einen „Pakt für Verkehrssicherheit“ geschlossen haben, und sich dafür ausgesprochen, die „Vision Zero“ als Leitgedanken in der StVO zu verankern. Im Rahmen von insgesamt 27 Einzelpunkten hat er u.a. eine weitere Förderung von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen, Sicherheitsstandards für den Datenzugriff sowie erleichterte Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts und außerorts gefordert. Ausdrücklich spricht der Bundestag sich zudem dafür aus, ländliche Wege in die Radverkehrsnetzplanung einzubeziehen, Fahrradschutzstreifen außerorts auf geeigneten Straßen weiter zu testen und erfolgreich getestete Strecken beizubehalten. Letzteres ist auch eine von mehreren wichtigen Forderungen des Niedersächsischen wie auch Deutschen Landkreistags zu Verbesserung der Radverkehrssicherheit außerorts und daher als Fortschritt zu werten.

Entwurf des Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat nach dem Kabinettsbeschluss vom 10. Mai 2021 den Entwurf des Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes im Rahmen der Verbändeanhörung vorgelegt. Damit will das Land von seiner Gesetzgebungskompetenz in § 62a des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch machen und die sehr allgemein gehaltenen bundesrechtlichen Regelungen durch landesrechtliche Vorgaben zum Vollzug zu ergänzen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Abschiebehaft nach der europäischen Rechtsprechung von der Strafhaft strikt zu trennen ist. Niedersachsen betreibt daher mit der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover eine eigene (spezielle) Abschiebungshafteinrichtung. Nach der Gesetzesbegründung soll an dieser Einrichtung auch festgehalten werden.

Projekt „Landmarken – Magische Orte in Niedersachsen“ gestartet

Die Architektenkammer Niedersachsen sucht im Rahmen des Projekts „Landmarken“ fünf Kommunen zur Gestaltung von Kulturlandschaften durch Implementierung von Architektur als Weiterentwicklung von Baukultur für touristische und informative Zwecke. Auf diese Weise sollen touristisch interessante Landschaftsorte durch architektonische Interventionen sichtbarer gemacht werden. Angelehnt an die Landschaftsrouten in Norwegen sollen auch in den niedersächsischen Landschaften (Meer und Marsch, Geest, Heide, Moore, Seen und Ströme, Börde und Harz) „magische“ Orte gefunden werden. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. Juli 2021 bei der Architektenkammer Niedersachsen bewerben. Weitere Informationen sind unter https://www.aknds.de/baukultur/landmarken abrufbar.

Abfallrecht: Festsetzung von Sicherheitsleistungen gegenüber den Dualen Systemen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Inhaltlich stand die Umsetzung von EU-Vorgaben sowie Regelungen zur Festlegung von Sicherheitsleistungen nach § 18 des Verpackungsgesetzes im Fokus. Die Novelle wird im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Die Geschäftsstelle hatte sich im Vorfeld noch einmal an das Niedersächsische Umweltministerium gewendet, um auf Änderungen im Gesetzentwurf im Hinblick auf die Festlegung von Sicherheitsleistungen im Bundesratsverfahren hinzuwirken. Zudem ist mit diesem Anliegen die Erwartung verbunden worden, dass das Niedersächsische Umweltministerium die seit Jahren in unzureichender Höhe festgesetzten Sicherheitsleistungen kurzfristig nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer dieses Jahres erhöht.

Standortauswahlverfahren: Zweiter Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der im September 2020 erfolgten Veröffentlichung des Zwischenberichts zu den Teilgebieten in Deutschland, die vorbehaltlich weiterer Untersuchungen als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle geologisch in Betracht kommen, berät nun die mehrteilige Fachkonferenz Teilgebiete über die Berichtsinhalte. An der Fachkonferenz können sich u. a. die von der Standortauswahl betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligen. Nach einer vorbereitenden Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 fand am 5.-7. Februar 2021 der erste Beratungstermin der Fachkonferenz statt.

Der zweite Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als rein digitales Format am 10. Juni 2021 um 16:00 Uhr beginnen und am 12. Juni 2021 um 18:00 Uhr enden. Für eine Teilnahme ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Nähere Informationen zur Registrierung und zum geplanten Programm des zweiten Beratungstermins können unter https://www.fachkonferenz-anmeldung.de/ abgerufen werden.

Weiterhin hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung mit Schreiben vom 1. Juni 2021 auf ein neues Informationsangebot für Kommunen aufmerksam gemacht: Auf der Internetplattform zur Endlagersuche steht ab sofort eine Themenseite (https://www.endlagersuche-infoplattform.de/kommunen-info) für kommunale Vertreterinnen und Vertreter zur Verfügung. Dort sind aktuelle Entwicklungen zum Standortauswahlverfahren und relevantes Hintergrundwissen gebündelt. Zudem ist die Informationsbroschüre zur Endlagersuche zwischenzeitlich aktualisiert worden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Nachdem ein bereits in der vergangenen Legislaturperiode erstellter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes der Diskontinuität anheimgefallen ist, hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) erneut einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt.

Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Novelle des NWG. Es erfolgen verschiedene Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Diesem Ziel dienen insbesondere Regelungen zur Erstattung der von den Wasserversorgern zu leistenden Ausgleichszahlungen durch das Land sowie eine stärkere Ausrichtung der Kooperationen an folgenden Zielen:

  • mithilfe geförderter Maßnahmen zu belegbaren Verbesserungen für den Trinkwasserschutz zu gelangen (§ 28),
  • die Stärkung der Befugnisse des Gewässerkundlichen Landesdienstes – GLD – (§ 29),
  • die Möglichkeit zur Ausweisung von Entwicklungskorridoren (§ 59 a),
  • die Ergänzung des bundesrechtlichen Vorkaufsrechts für Grundstücke (§ 59 b),
  • die Anpassung des Unterhaltungsbegriffs, um ein Signal für eine stärker ökologischere Ausrichtung der Gewässerunterhaltung zu setzen (§ 61),
  • die Stärkung des Instruments der Unterhaltungsordnung (§ 79),
  • die Einführung einer Verordnungsermächtigung und einer Anzeigepflicht zu Feldmieten (§ 87) sowie
  • die Konkretisierung der Anforderungen an die Maßnahmenprogramme und die Verbesserungen der Bedingungen für deren Umsetzung (§§ 110 und 117).

Nach einer Mitteilung des Umweltministeriums sei von keinem relevanten Mehraufwand im Vollzug der unteren Wasserbehörden auszugehen. Dies wird in einer vorläufigen Einschätzung der Geschäftsstelle jedoch nach den Rückmeldungen aus den Anhörungsverfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf anders beurteilt.

Kommunale Forderungen zum Doppelhaushalt des Landes

Vor dem Hintergrund der enger werdenden finanziellen Spielräume und der Absicht des Landes seit längerem einmal wieder einen Doppelhaushalt zu erlassen, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sich mit Schreiben vom 2. Juni 2021 im Vorfeld der Kabinettsklausur an den Niedersächsischen Finanzminister und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktionen gewandt und um die Berücksichtigung von kommunalrelevanten Positionen bei der Diskussion des Haushalts gebeten . Ohne eine Rangfolge im Einzelnen hiermit zu verbinden, sind die kommunalen Spitzenverbände insbesondere

  • auf die finanziellen Folgen des Ganztagsförderungsgesetzes,
  • die Notwendigkeit der Ausstattung im Bereich der medizinischen Versorgung (unter anderem Krankenhausinvestitionen und Medizinstudienplätze),
  • die Finanzierung der Kindertagesstätten und
  • den Breitbandausbau 

eingegangen. Ein aus Kreissicht wichtiges Thema ist darüber hinaus die Überführung der Landeszuwendung in Höhe von 142 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft in eine Dauerregelung in § 5 des AG SGB II und § 6b BKGG. Diese Mittel spielen für die Kreisebene eine erhebliche Rolle. Im Vorfeld hatten sich die kommunalen Spitzenverbände daher bereits mit Schreiben vom 20. Mai 2021 an die Sozialministerin und den Finanzminister in der Angelegenheit gewandt.

Abschließend haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrem Schreiben vom 2. Juni 2021 auf die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen hingewiesen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten in den Prognosen sollte danach die Möglichkeit offengehalten werden, nochmals über weitergehende Hilfsmaßnahmen zu sprechen, sofern sich die negativen Erwartungen der kommunalen Praxis realisieren sollte.

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Verdopplung der Mittel und Sonderprogramm gefordert

 

Die drei kommunalen Spitzenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) haben in der heutigen Sitzung des Planungsausschusses bei der Beratung des Investitionsprogramms zum Krankenhausbau – gemeinsam mit allen Beteiligten – festgestellt, dass dieses der Höhe nach nicht zukunftsfähig ist, um die vorliegenden und notwendigen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Strukturmaßnahmen zu finanzieren. Festgestellt wurde, dass gewährleistet werden muss, dass die weiteren Maßnahmen schnellstmöglich in ein Investitionsprogramm aufgenommen werden können. Es wurde daher sehr kurzfristig um ein Gespräch mit der Gesundheitsministerin und eine weitere Diskussion in einer kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung des Planungsausschusses gebeten. Die vom Land vorgesehen Fördermittel reichen nur aus, um begonnene Maßnahmen fortzuführen. Neue Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden.

„Das ist kein zukunftsfähiger Ansatz. Bedeutende Großprojekte in den Landkreisen Aurich, Diepholz, Heidekreis und Vechta sowie andere wichtige Strukturmaßnahmen warten auf ihre Realisierung. Sie müssen wenigstens mit der konkreten Planung beginnen können. Die Kommunen bringen 40 % der veranschlagten 120 Mio. Euro des Landes auf und finanzieren ihre eigenen Häuser mit erheblichen zusätzlichen Mitteln. Sie sind gleichwohl bereit, die landesweiten Mittel zu verdoppeln. Das macht aber nur Sinn, wenn das Land Niedersachsen endlich mitzieht,“ fordert der Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des NLT-Präsidiums am heutigen Mittwoch.

„Die Enquetekommission Medizinische Versorgung hat im März ihren allseits gelobten Abschlussbericht vorgelegt. Nun muss die Politik daraus auch Konsequenzen ziehen und die investiven Mittel erhöhen. Aktuell gilt dies für eine deutliche Aufstockung des jährlichen Investitionsprogramms. Daneben erwarten wir jetzt, dass das Land konkrete Schritte für den landeseigenen Strukturfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro im Doppelhaushalt verankert,“ erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

„Gerade jetzt sehen wir, wie eklatant wichtig eine medizinische Versorgung ist. Wir nehmen massiv Schulden auf, um die Folgen von Corona abzufedern – und jetzt ist kein Geld mehr für zukünftige Generationen mehr da?“, schließt sich der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, an.

„Wir fordern seit Jahren eine dauerhafte Erhöhung der Investitionsmittel des Landes. Ein bloßer Verweis auf das zweite Bundesprogramm zur Förderung von Krankenhausstrukturmaßnahmen geht fehl. Die dortigen Mittel reichen gerade für eines der vier großen Zentralisierungsprojekte. Daneben gibt es aber viele Anträge für dringend notwendige Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Da wir die Entscheidungen zu den vorgeschlagenen und aktuell nicht finanzierbaren Maßnahmen nicht verzögern wollen, halten wir eine Sondersitzung des Landesplanungsausschusses vor der nächsten regulären Sitzung für geboten“, stellt Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG fest.

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Impfzentren als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung stärken

Die Impfzentren des Landes Niedersachsen bilden eine von bislang zwei und bald drei Säulen der Corona-Impfkampagne. Durch die Deckelung der Liefermenge von rund 230.000 Dosen je Woche und die Ankündigung des Bundes, die Impfzentren zum 30. September 2021 zu schließen, sehen die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände den guten Fortschritt der Impfungen gehemmt. Die Schutzimpfungen sollen nach dem Willen des Bundes ab Herbst ausschließlich durch niedergelassene und betriebliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Hierzu sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Impfzentren sind im Krisenmodus fast über Nacht von Land und Kommunen mit hohem Engagement und Professionalität aufgebaut worden. In Niedersachsen leisten 52 Impfzentren seit fünf Monaten großartige Arbeit im Kampf gegen die Pandemie. Impfungen sind unser wirksamstes Schutzschild. Eine Schließung der Impfzentrum darf erst dann erfolgen, wenn die Impfungen in allen Teilen unserer Gesellschaft und im ländlichen Raum weit fortgeschritten sind und von dem ärztlichen Regelsystem unkompliziert bewältigt bzw. weitergeführt werden können. Deswegen werde ich mich bei der nächsten Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister am 16. Juni beim Bund für die Stärkung der Impfzentren einsetzen.“

Während die Impfstofflieferungen perspektivisch steigen, sieht der Bund bislang keine Erhöhung der Sockelliefermenge von 230.000 Dosen pro für die Impfzentren vor. Ein Zustand, der aus Sicht von Kommunen nicht nachvollziehbar ist, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Celle: „So geht es nicht weiter. Wir können es nicht verantworten in der derzeitigen Lage die Möglichkeiten der Impfzentren nicht voll auszuschöpfen. Der Bund muss die diskriminierende Beschränkung der Impfstofflieferungen aufheben. Allein in Celle haben wir 12.000 Menschen auf der Warteliste, können aber allenfalls 500 bis 600 Personen pro Woche mit einer Erstimpfung versehen.“

Gesundheitsministerin Daniela Behrens teilt diese Einschätzung: „Deswegen wird die Landesregierung mit dem Bundesgesundheitsministerium in Verhandlungen eintreten, um künftig die Sockelliefermenge bei Steigerung der Gesamtliefermengen für die Impfzentren anzuheben.“

Ein weiterer Aspekt, der aus Sicht von Land und Kommunen einer Änderung bedarf, ist das bislang starre System der Impfstoffzuweisungen durch den Bund. Hier brauche es mehr Durchlässigkeit. Wo Impfstoff nicht abgerufen werde, solle die Umverteilung in andere Säulen möglich sein. „Der Erwartungsdruck ist enorm, wir können nicht umsetzen, was der Bundesgesundheitsminister seit Wochen öffentlichkeitswirksam erklärt. Allein über die Hausärzte erreichen wir auch viele Menschen nicht. Wir wollen gezielt in die Stadtteile mit sozialen Problemen gehen, dafür brauchen wir Impfstoff,“ fordert der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg.

Corona-Aktionsprogramm des Bundes für Kinder und Jugendliche

Die Bundesregierung hat am 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es ist für die Jahre 2021 und 2022 mit insgesamt 2 Milliarden Euro ausgestattet. Für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen und deren Finanzierung werden zum Teil gesetzliche Änderungen notwendig.

Umgesetzt werden sollen die Ziele des Programms durch folgende Maßnahmen:

  • Abbau von Lernrückständen
  • Förderung der frühkindlichen Bildung
  • Ferien-, Freizeit- und außerschulische Angebote
  • Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Mit Blick auf die gemeinsame Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministers und der Niedersächsischen Sozialministerin hierzu am 5. Mai 2021 haben die Kommunalen Spitzenverbände in der Corona-Staatssekretärsrunde die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass sie zeitnah in die Gespräche zur konkreten Umsetzung der Bundesmittel einbezogen werden. Das Kultusministerium hat bestätigt, an einer Umsetzungskonzeption zu arbeiten und eine Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in den nächsten 14 Tagen zugesagt.

Vorläufige Außervollzugsetzung der „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom 18. Mai 2021 § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 260/21). Der Antragsteller, der in Nordrhein-Westfalen wohnt und ab dem 22. Mai 2021 einen Urlaubs-Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf Borkum gebucht hat, hatte sich gegen das Verbot des § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Corona-VO gewandt. Durch diese Vorschrift wird geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dies sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar. Der 13. Senat ist dieser Argumentation gefolgt. Das OVG hat das grundsätzliche Verbot der Beherbergung von Personen ohne Wohnsitz in Niedersachsen zu touristischen Zwecken nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme angesehen. Das bloße Verbot der Beherbergung von auswärtigen Besuchern trage nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei. Es sei auch zweifelhaft, ob die „Landeskinderregelung“ angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei.

Jedenfalls sei das Verbot unangemessen, da eine Abwägung insbesondere der Interessen der Betreiber von Beherbergungsbetrieben mit den zu erwartenden geringen Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen ergebe, dass die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen stünden. Dies gelte erst recht, nachdem das Beherbergungsverbot auch für Geimpfte und Genesene greife.

Darüber hinaus liege eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niedersachsen und solchen aus anderen Bundesländern vor. Wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten, bestünden nicht, zumal § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Corona-VO Übernachtungen von Personen aus niedersächsischen Gebieten mit hoher Inzidenz und weite Anreisen innerhalb Niedersachsens ermögliche, die mit Blick auf das Infektionsrisiko gefährlicher sein können als verbotene Übernachtungen von Personen zum Beispiel aus Hamburg (7-Tages-Inzidenz: 42) oder Schleswig-Holstein (7-Tages-Inzidenz: 33).

Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

ÖPNV-Rettungsschirm 2021: Bund beteiligt sich mit einer weiteren Milliarde

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten „Formulierungshilfe“ zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zugestimmt, mit der die Corona-Hilfen des Bundes um eine weitere Milliarde aufgestockt werden sollen. Die entsprechende Änderung des RegG soll kurzfristig „aus der Mitte des Bundestages“ eingebracht und vom Bundestag beschlossen werden.

Nachdem der Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 bereits 2,5 Milliarde Euro bereitgestellt hat, würde er sich durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel weiterhin hälftig an dem derzeit für 2020 und 2021 erwarteten Gesamtschaden von 7 Milliarde Euro beteiligen. Dies entspricht einer Forderung der Verkehrsministerkonferenz. Diese hatte sich angesichts eines erwarteten Corona-Schadens von weiteren 3,6 Milliarde Euro im Jahr 2021 für eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms ausgesprochen. Das Land Niedersachsen hat seinen Kofinanzierungsanteil bereits beschlossen (vgl. NLT-Aktuell 13/2021, Seite 5).

Pendler-Corona-Studie der Charité: Keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV

Die regelmäßige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt kein erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion. Zu diesem Ergebnis kommt eine in dieser Form bisher einzigartige Studie der Charité Research Organisation (CRO) im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, die im Auftrag der Länder und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko von Fahrgästen in Bussen und Bahnen mit dem von Pendlerinnen und Pendlern verglichen hat, die regelmäßig mit Pkw, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind. Auch im Vergleich verschiedener ÖPNV-Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen oder U- und S-Bahnen) wurden keine Unterschiede festgestellt. Die zum Zeitpunkt der Untersuchung gültigen Schutzmaßnahmen, also die FFP2-Maskenpflicht, ausreichende Abstände und gute Durchlüftung der Fahrzeuge im ÖPNV waren auf Basis der Studienergebnisse wirksam.

Die Ergebnisse der Studie seien auf die Situation in Niedersachsen übertragbar, so das Verkehrsministerium. Diese belegen, dass kein höheres Infektionsrisiko bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bestehe. Gleichzeitig sei belegt, dass die sorgfältigen Infektionsschutzmaßnahmen der Verkehrsunternehmen und die staatlichen Schutzvorgaben wie die Maskenpflicht im ÖPNV wirksam sind. Niedersachsen hatte sich mit 177.000 Euro an der Finanzierung der rund 2 Millionen Euro teuren Untersuchung beteiligt.

Weitere Infos zur ÖPNV-Nutzung in Corona-Zeiten, auch zur Charité-Studie, finden sichauf der Internet-Präsenz der Gemeinschaftskampagne #BesserWeiter: www.besserweiter.de.

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Kraft getreten

Die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung – SchAusnahmV) ist am 8. Mai 2021 im Bundesanzeiger verkündet worden (BAnz AT 8.5.2021 V 1) und am 9. Mai 2021 in Kraft getreten. 

Die Verordnung enthält in § 2 Begriffsbestimmungen, bedauerlicherweise ohne dabei näher zu regeln, welchen Anforderungen Impf- und Genesenennachweise genügen müssen. Die §§ 3 bis 6 SchutzAusnahmV sehen Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach § 28b IfSG vor. § 3 führt zu einer Gleichstellung von Genesenen und Geimpften mit negativ Getesteten. Die §§ 4 bis 6 SchAusnahmV nehmen Genesene und Geimpfte von den Regelungen über Kontaktbeschränkungen im privaten Raum, über die Ausgangssperre sowie über Beschränkungen beim Sport aus. §§ 7 bis 9 SchAusnahmV übertragen diese Erleichterungen und Ausnahmen auf landesrechtliche Ge- und Verbote, die aufgrund des 5. Abschnitts des IfSG erlassen worden sind. § 10 SchAusnahmV nimmt Geimpfte und Genesene weitgehend von Quarantänepflichten aus, § 11 SchAusnahmV ermächtigt die Länder zu weiteren Erleichterungen und Ausnahmen von landesrechtlichen Ge- und Verboten nach dem 5. Abschnitt des IfSG, und zwar auch für negativ Getestete. Diese Regelung beruht auf einer neuen Ermächtigungsgrundlage, die erst durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850) in § 28c IfSG aufgenommen wurde.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz soll § 28b Abs. 3 IfSG insbesondere mit Blick auf Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen korrigiert werden. Ferner wird klargestellt, dass sich die Entschädigungspflicht der Länder aus § 56 Abs. 1 Nr. 1a IfSG auch auf den Fall erstreckt, dass Einrichtungen wie Schulen kraft Gesetzes schließen müssen. Außerdem werden die Verordnungsbefug- nisse des Bundes mit Blick auf die Einreise erweitert und im Impfschadensrecht klargestellt, dass sich dieses auch auf Schäden wegen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 erstreckt.

Entwurf einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem DLT den Referentenentwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) übersandt.

Der Entwurf beinhaltet die Einbindung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie der Privatärztinnen und Privatärzte in das Impfgeschehen. Zudem werden die bislang geltenden Regelungen zur Priorität der Schutzimpfungen aufgehoben. Die Verordnung soll am 7. Juni 2021 in Kraft treten und die Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 mit Änderung vom 1. Mai 2021 ersetzen.

EU-Kommission schlägt Lockerungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten vor

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung vorgelegt, die die bestehenden Beschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten in die EU aufhebt. Die Einreise soll aus Nicht-EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage sowie für vollständig geimpfte Personen zugelassen werden. Bei Verschlechterung der epidemiologischen Lage eines Drittstaats greift eine Notbremse. Der geplante EU-weite digitale grüne Impfpass soll langfristig die Anerkennung der Impfzertifikate aus Drittstaaten erleichtern. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die Maßnahmen der Empfehlung umzusetzen.

Novellierung des Kindertagesstättengesetzes

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände hat am Freitag, 7. Mai 2021, gegenüber dem Kultusausschuss des Nds. Landtags Stellung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Gesetz über Kindertageseinrichtungen (KitaG) Stellung genommen.

Einleitend hat der NLT als federführender Verband zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Regierungsentwurf des NKiTaG zwar eine grundlegende systematische Änderung des bisherigen KiTaG erfolge, aber keine Qualitätsverbesserungen vorgenommen werde. Dies sei in der Kommunalpolitik zum Teil auf sehr deutliche Kritik gestoßen.

Der inhaltliche Vortrag fokussierte sich auf die verengten Rahmenbedingungen der Kindertagespflege und die in Teilen gekappte Finanzierung, die als unscharf und verwirrend empfundene Neudefinition der Kindertagesstätten, die Zukunft der Hortgruppen insbesondere im Hinblick auf den vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, die grundsätzliche Beschränkung auf fünf Gruppen in der Kindertagesstätte, eine weitergehende Öffnung des Berufszugangs für Fachkräfte, die unzureichenden Regelungen zur Finanzhilfe und die fehlende Beitragsfreiheit in der ersetzenden Kindertagespflege ab drei Jahren. Abschließend haben wir sehr deutlich die fehlenden Regelungen zum Kinderschutz kritisiert und zugleich die maßgebliche Rolle der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen hinsichtlich des Schutzes von Kindern betont.

Der bereits aus dem Frühsommer 2019 stammende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des KitaG der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion der FDP verfolgt die stufenweise Einführung einer dritten Kraft in der Regelgruppe im Kindergarten bei Gewährung einer 100prozentigen Finanzhilfegewährung durch das Land. Neben der Frage der Finanzierbarkeit haben die Kommunalen Spitzenverbände betont, dass diese Strukturverbesserung angesichts des Fachkräftemangels nicht gleichzeitig mit dem Ausbau der Betreuungskapazitäten gelingen kann, sondern allenfalls in einem realistischen Zeitrahmen vorstellbar wäre. Dazu müssten der kommunale Vorschlag für eine Reform der Erzieher/innenausbildung umgesetzt und ein vollständiger Kostenausgleich sichergestellt werden.

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) am 7. Mai 2021 zugestimmt und zugleich eine Entschließung gefasst. Bestandteil des KJSG ist auch die Gesamtzuständigkeit für behinderte Kinder und Jugendliche (inklusive Lösung). Für die bundespolitisch langjährig angestrebte „inklusive Lösung“ hat der Bundesgesetzgeber einen Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2027 vorgesehen. Zudem ist das Inkrafttreten an eine erfolgreiche, das heißt durch ein Gesetz bis zum 1. Januar 2027 umgesetzte, vorherige Evaluation des leistungsberechtigten Personenkreises, von Art und Umfang der Leistung, der Kostenbeteiligung und den Verfahren geknüpft. Diese Vorgehensweise ähnelt dem beim Bundesteilhabegesetz gewählten Verfahren.

In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Änderung der sachlichen Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2020 für die Leistungen für behinderte Kinder bereits insgesamt, also sowohl im SGB VIII als auch im SGB XI, sachlich zuständig. Bis zum Inkrafttreten der „inklusiven Lösung“ bedarf es aber einer Verständigung mit dem Land über den Ausgleich der dadurch bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe entstehenden Kosten unter Berücksichtigung der bisher für die Kinder und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung nach dem SGB IX von den örtlichen Trägern erbrachten Leistungen.

Ergebnisse der 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Der Niedersächsische Finanzminister hat am 17.Mai 2021 die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen von 529 Millionen Euro erwartet, die sich im folgenden Jahr auf 281 Millionen Euro nahezu halbieren. Für 2023 wird mit 260 Millionen Euro und 2024 407 Millionen Euro zusätzlich gerechnet. Die Einnahmeerwartung für Niedersachsen ergibt sich aus folgendem Schaubild:

Die gemeindlichen Steuereinnahmen in Niedersachsen sollen insgesamt um 25 Millionen Euro im laufenden Jahr sinken. Hintergrund sind Rückgänge beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer, die im gesamten Planungszeitraum jährlich um gut 100 Millionen Euro abnehmen. Kompensiert wird diese im laufenden Jahr zum Teil durch höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer. Dasselbe Bild ergibt sich auch im Jahre 2022, so dass insgesamt (nur) Rückgänge von 68 Millionen Euro zu verzeichnen sind. Ab 2023 sollen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer dann so stark steigen, dass sie die Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mehr als kompensieren. Insgesamt sollen sich die Steuereinnahmen der niedersächsischen Städte und Gemeinden von 9,5 Milliarden Euro in 2021 auf über 11 Milliarden Euro in 2025 erhöhen.

Die Mai-Steuerschätzung bildet regelmäßig die Grundlage für die Orientierungsdaten zur kommunalen Haushaltsplanung. 

Aufstellung des künftigen Operationellen Multifunktionsprogramms EFRE/ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass das Land Niedersachsen derzeit das Operationelle Programm für die Förderperiode 2021 bis 2027 für die Umsetzung des EFRE und des ESF+ als Multifondsprogramm erstellt.

Niedersachsen wird knapp 1.059 Milliarde Euro erhalten. Das sind rd. 81 Milliarde Euro mehr als in der Förderperiode 2014 – 2020. Von dem Zuwachs entfallen 68 Milliarde Euro auf die Übergangsregion Lüneburg. Es wird wieder ein Multifondsprogramm aufgelegt, je ein EFRE-Programm je Gebietskategorie und je ein ESF+-Programm je Gebietskategorie zusammengefasst in einem Programm. Die Förderbedarfe wurden bereits mit Beginn des Prozesses zur EU-Förderstrategie 2018 unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in den Fokus gestellt.

Das künftige Operationelle Programm umfasst die Aufteilung der EU-Mittel auf die verschiedenen Themenfelder und Gebietskategorien Stärker Entwickelte Region (SER) und Übergangsregion (ÜR). Für die Festlegung der Maßnahmen sind die Politischen Ziele der EU und das Einhalten der Investitionsleitlinien der Europäischen Kommission für Deutschland maßgeblich. Die EU fordert zudem eine Fokussierung aus den fünf politischen Zielen ihrer EU-Förderstrategie.

Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Klimaschutz und Positionierung des Deutschen Landkreistages

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung kurzfristig auf die kürzlich hierzu ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Künftig soll in dem Gesetz das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben werden. Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken. Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) hat anlässlich des Gesetzesbeschlusses das Positionspapier „Landkreise leisten ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele“ veröffentlicht, in dem zehn zentrale Forderungen an die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung formuliert werden. Ferner hat die Bundesregierung beschlossen, demnächst ein Sofortprogramm 2022 zum Klimaschutz vorzulegen.

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2021 I S. 882 ff.). Es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Im Vormundschaftsrecht werden u. a. das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson neu geregelt sowie das Instrument einer „vorläufigen Vormundschaft“ eingeführt. Für die Betreuungsbehörden ist eine Vielzahl neuer oder erweiterter Aufgaben vorgesehen, insbesondere die Registrierung von beruflichen Betreuern und die „erweiterte Unterstützung“ zur Vermeidung von Betreuungen. Zu diesem Zeitpunkt treten zugleich das bisherige Betreuungsbehördengesetz und das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz außer Kraft. Die Länder müssen neue Landesausführungsgesetze erlassen und den beträchtlichen Personalmehrbedarf erstatten.

Europäische Kommission stellt digitalen Atlas zur demografischen Entwicklung vor

Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 einen digitalen Atlas zur demografischen Entwicklung der Europäischen Union vorgestellt. Es handelt sich dabei um ein interaktives Tool zur Visualisierung, Überwachung und Antizipierung des demografischen Wandels in der EU, das vom wissenschaftlichen Dienst der Europäischen Kommission (JRC) entwickelt wurde. Der Atlas ist unter dem nachfolgenden Link in englischer Sprache zugänglich: https://link.nlt.de/kcmd

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet

Nach dem Bundestag hat nunmehr auch der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Länderkammer hat zugleich eine Entschließung gefasst, in der rasche Änderungen des Gesetzes angemahnt werden. Die Bundesregierung hatte zuvor ihre Bereitschaft erklärt, im Hinblick auf die Vergabe von Funkfrequenzen künftig auch andere Verfahren als Versteigerungen vorzusehen. Außerdem sollen die Länder stärker als bislang vorgesehen bei der näheren Ausgestaltung des Rechts auf schnelles Internet einbezogen werden. Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Landkreis Leer lädt zum vierten Mal zur „Digitalen Woche“

Die Möglichkeiten des digitalen Wandels im Berufsleben sowie im privaten Bereich sind in diesem Jahr wieder der Schwerpunkt der Digitalen Woche in Leer. Die vierte Auflage der Themen-Woche wird vom 28. Mai bis zum 2. Juni 2021 vom Landkreis Leer gemeinsam mit der Sparkasse LeerWittmund und dem SoftwareNetzwerk Leer e.V. veranstaltet. Wie im vergangenen Jahr wird die Themen-Woche aufgrund der Corona-Pandemie in virtueller Form angeboten werden. Am 1. Juni 2021 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr wird die Online-Veranstaltung „Kommune digital – Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung“ stattfinden, zu welcher die Digitalisierungsverantwortlichen und –Interessierten aus Kommunen sowie Mandatsträgerinnen und -Träger eingeladen sind. Agenda und Anmeldung unter https://link.nlt.de/diwo21

Kooperative OZG-Umsetzung: Infoveranstaltung zum Vorgehensmodell Verwaltungsdigitalisierung

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Weser-Ems hat die GovConnect GmbH ein Grobkonzept entwickelt, wie sich die Digitalisierungsvorhaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf kommunaler Ebene arbeitsteilig umsetzen lassen. Dieses modular aufgebaute Konzept gestattet es, in regionalen Digitalisierungswerkstätten, Verwaltungsleistungen digital zu erstellen und bei allen Teilnehmenden auf den Verwaltungsportalen anzubieten.

Zur Umsetzung dieser 90 Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen bis Ende des Jahres 2022 hat die GovConnect GmbH gemeinsam mit ihren Gesellschaftern hannIT, ITEBO, KDO und KDG ein Grobkonzept zur schrittweisen und arbeitsteiligen Vervollständigung der noch zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen erstellt. Ausgangspunkt für dieses Konzept war die Kooperation in der Arbeitsgemeinschaft WeserEms, welche insbesondere auf eine arbeitsteilige Umsetzung ausgerichtet ist. So können einzelne Kommunen beispielsweise Expertenwissen für bestimmte Leistungen in die Umsetzung einbringen. Die daraus entstehende Leistung ist anschließend von allen teilnehmenden Kommunen nutzbar. Mittels des parallelisierten Vorgehens und der modularen Integration in die eigene Digitalisierungsinfrastruktur sowie individuelle Fachverfahrenslandschaft soll so den Kommunen die Umsetzung der OZG-Anforderungen möglichst ressourcensparend ermöglicht werden. Dies entspricht in wesentlichen Grundzügen auch den Grundgedanken des „Einer-für-Alle“-Prinzips.

Bundesrat stimmt Zweitem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme zu

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Der dieser Entscheidung zugrundeliegende Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages kann in der BR-Drs. 324/21 (https://link.nlt.de/bfyj) nachgelesen werden. In einer begleitenden Entschließung üben die Länder allerdings deutliche Kritik daran, dass der Bund der Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Länder zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme im gesamten Bundesgebiet nicht nachgekommen ist. Zudem monieren sie, dass der Bund gegenüber den Ländern keine Unterrichtungspflicht eingeführt hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine normative Grundlage zu schaffen, um die nach Landesrecht zuständigen Stellen unverzüglich über relevante Informationen zu unterrichten. Ohne diese fehlt es den Ländern bei einem etwaigen kritischen Verlauf an den erforderlichen Reaktions- und Rüstzeiten. Ferner können die Länder ohne Unterrichtung durch den Bund über die sie betreffenden Informationen gegebenenfalls erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen auf ihrem Territorium nicht rechtzeitig in die Wege leiten. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz voraussichtlich Ende Mai oder Anfang Juni durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft treten.

Solarenergie: Entwurf einer Freiflächensolaranlagenverordnung (NFreiFlSolarAnlVO)

Der Energiegewinnung durch Solarenergie kommt neben der Windenergie eine entscheidende Rolle bei der Energiewende zu. Neben der vorrangigen Nutzung von Dachflächen und sonstigen bereits baulich vorbelasteten Flächen ist auch der Ausbau von FreiflächenPhotovoltaik erforderlich, um die Klimaziele zu erreichen. Eine Möglichkeit dazu bietet die sog. Länderöffnungsklausel des § 37 c Abs. 2 EEG 2021. Diese Norm ermöglicht es den Ländern, durch Verordnung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf sog. „benachteiligten Gebieten“ zuschlagsfähig im Rahmen der Ausschreibungsverfahren nach § 37 ff. EEG 2021 werden zu lassen. Mehrere Bundesländer haben von dieser Verordnungsermächtigung bereits Gebrauch gemacht. Bei den von der BNetzA durchgeführten Ausschreibungen gehen Zuschläge ganz überwiegend an Projekte aus diesen Ländern, während die Zuschläge für Niedersachsen sehr verhalten ausfallen. Um die Chancen für niedersächsische Projekte zu verbessern, beabsichtigt die Landeregierung den Erlass der anliegenden Freiflächensolaranlagenverordnung.

Die Freiflächensolaranlagenverordnung regelt nicht, ob und wo Freiflächensolaranlagen tatsächlich gebaut werden. Dies hängt vielmehr von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommunen ab sowie davon, ob das Projekt bei der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich ist. Die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes werden in der kommunalen Planung umfänglich berücksichtigt. Um einen zusätzlichen Druck auf vorhandene Flächen durch Solarparks zu vermeiden sieht die Verordnung eine landesspezifische Zuschlagsgrenze in Höhe von 100 MW zu installierender Leistung pro Kalenderjahr vor. Die Sachdienlichkeit der Höhe dieser jährlichen Ausbaugrenze sowie deren agrarstrukturelle Auswirkungen sollen regelmäßig überprüft werden, erstmals zum 31. Dezember 2023.

Niedersächsisches Grundsteuergesetz

Am 19. Mai 2021 fand im Niedersächsischen Landtag zu dem Entwurf eines Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (LT-Drs. 18/8995 – vgl. NLT-Aktuell 11/2021 vom 23. April 2021, S. 5) eine Anhörung statt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in Ihrer Stellungnahme unter anderem die Frage aufgeworfen, ob der gewählte Bewertungsmaßstab des Flächen-Lage-Modells im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben steht. Weiter wurde die Einschränkung der Hebesatzautonomie der Städte und Gemeinden (§ 6 des Gesetzentwurfes) nachhaltig kritisiert, mit der eine „aufkommensneutrale“ Festsetzung durch gesetzliche Regelung erreicht werden soll. Insgesamt bitten die kommunalen Spitzenverbände um eine möglichst frühzeitige verfassungsgerichtliche Überprüfung und eine Zusicherung des Landes für die Kompensation von Steuerausfällen im Falle einer eventuellen Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes.

Weitere Kritikpunkte waren

      – die notwendige Anhebung aller kommunalen Hebesätze für eine „Aufkommensneut-

       ralität“,  weil das Gesetz sehr niedrige Äquivalenzzahlen und Grundsteuermesszah-

       len vorsehen will,

     – notwendige Rechtsgrundlagen für einen möglichst einfachen Datenaustausch und

     – fehlende Überlegungen der Auswirkungen des neuen Modells auf die interkommu-

       nale Verteilung des Steueraufkommens und das subsidiäre System des kommuna-

       len Finanzausgleichs. 

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir informieren.

Anhebung steuerfrei zu belassener Mindestbeträge

Der Bundesrat hat der Anhebung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen von 200 Euro auf 250 Euro und des Mindestbetrags für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag zugestimmt.

                                             Präsidium und Geschäftsstelle des NLT

                                                  wünschen allen Abgeordneten der

                                niedersächsischen Kreistage/der Regionsversammlung

                                                       frohe Pfingsttage!

op-masken

„Es ist gut, dass die Landesregierung auf die Kritik der Kommunen und des Einzelhandels reagiert und die Testpflicht im Einzelhandel vorzeitig aufhebt. Es erschließt sich uns aber nicht, warum die Außengastronomie nicht einbezogen wird. Dort besteht noch weniger Ansteckungsrisiko. Das Pfingstgeschäft der niedersächsischen Gastronomie wird durch diese halbherzige Maßnahme weiterhin erheblich geschädigt,“ kommentierte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Celle, die jüngsten Pläne der Landesregierung.

„Auf der anderen Seite schießt die Landesregierung über das Ziel hinaus. Es besteht kein Grund, die allseits akzeptierte Maskenpflicht nun ausgerechnet im Einzelhandel bei bestimmten Inzidenzwerten aufzuheben. Die Regelungen werden dadurch viel zu kompliziert. Die isolierte Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein falsches Signal“ ergänzte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg.

„Wichtig ist uns die Ankündigung, dass im nächsten Schritt die im Stufenplan angelegten Lockerungen umgesetzt werden sollen, Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung,“ blickte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, nach vorne.

Ansprechpartner:

NLT: Dr. Stephan Meyn, Tel: 0511 / 8795318, Mobil: 0172/6342466,

E-Mail: meyn@nlt.de

NST: Stefan Witkop, Tel: 0511 / 36894-13, Mobil: 0172/5397513,

E-Mail: wittkop@nst.de

NSGB: Thorsten Bullerdiek, Tel: 0511 / 30285-44,

Mobil: 0175/1864242, E-Mail: bullerdiek@nsgb.de

impfverordnung

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat mit Enttäuschung und deutlicher Kritik auf die neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen reagiert. „Insbesondere kritisieren wir die Testpflicht für die Außengastronomie und den Einzelhandel. Das ist in der Sache nicht zielführend und bedeutet eine gravierende Benachteiligung des ländlichen Raumes. Dort gibt es keine ausgebaute Teststruktur in jedem Ort. Für die Landkreise mit einer Inzidenz unter 100 bedeutet das für den Einzelhandel keine Lockerung, sondern für mittlere und größere Geschäfte sogar eine Verschärfung der Maßnahmen. Das passt überhaupt nicht zur Entwicklung der Infektionslage,“ stellte NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe fest.

„Auch die Regelungen zum Tourismus sind enttäuschend. Die Beschränkung auf die Landeskinder unterläuft die eigentliche Zielsetzung. Nicht nur die Niedersachsen, sondern insbesondere Berliner, Nordrhein-Westfalen und Süddeutsche reisen zum Übernachten in den Harz und andere touristische Hochburgen in Niedersachsen. Wir fordern die Landesregierung dringend auf, diese Regelung rechtzeitig zu Pfingsten nachzusteuern,“ ergänzte NLT-Vizepräsident Bernhard Reuter.

„Insgesamt ist es für die Landkreise und die Region Hannover frustrierend, wie wenig praktische Hinweise und Forderungen aus der Praxis im Anhörungsverfahren aufgegriffen werden. Trotz einer Frist von nur wenigen Stunden geben die kommunalen Spitzenverbände zu jeder Verordnung eine umfangreiche Stellungnahme ab. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort verstehen nicht, warum ihre praktischen Erfahrungen dennoch so wenig in die Rechtsetzung des Landes einfließen“, stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer abschließend fest.“

Cover-NLT-Aktuell-13

Enquete-Kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) legt Zwischenbericht vor

Die im Juni 2020 durch den Landtag eingesetzte und am 2. Oktober 2020 konstituierte Enquete-Kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) hat am 16. April 2021 dem Landtag einen Zwischenbericht vorgelegt (siehe LT-Drs. 18/9027). Der Zwischenbericht schildert die aktuellen Herausforderungen im kommunalen Ehrenamt, geht auf einzelne Regelungsbereiche ein und skizziert konkrete Lösungsvorschläge. Neben der Frage der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat widmet sich der Zwischenbericht auch dem Zusammenwirken von Hauptamt und Ehrenamt. So spricht sich die Kommission unter anderem dafür aus, die in § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehene Erstattung von Kinderbetreuungskosten in kommunale Entschädigungssatzungen aufzunehmen sowie Mandatsträgerinnen und -träger über die Ansprüche aufzuklären.

Im Weiteren schlägt der Zwischenbericht vor, dass Kommunen, welche für hauptamtliche Fraktionsmitarbeitende Geld bereitstellen, diese Beträge in angemessener Weise gestalten sollen. Hierfür wird angeregt, dass sich die Entschädigungskommission des Themas annimmt und nach Einwohnerzahl gestaffelte Vorschläge unterbreiten soll. Ferner geht der Zwischenbericht auf die steuerlichen Aspekte von Aufwandsentschädigungen ein; auch hiermit soll sich lt. Zwischenbericht die Entschädigungskommission befassen.

Als weitere Option zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf hat die Kommission diskutiert, die Möglichkeit einer Vertretungslösung für Mandatsträgerinnen und -träger bei längerer Abwesenheit, z. B. zum Zwecke einer familienbedingten Auszeit, gesetzlich festzuschreiben. Die der Kommission hierzu vorgelegte rechtliche Einschätzung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) erachtet dies grundsätzlich als zulässig, setzt aber eine entsprechende Verfassungsänderung voraus.

Noch bis Ende Mai hat die EKE um breite Rückmeldung aus der Öffentlichkeit im Rahmen einer Online-Befragung gebeten.

Novelle des NKomVG – Beginn des parlamentarischen Verfahrens

Die Niedersächsische Landesregierung hat nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss nunmehr das parlamentarische Verfahren eingeleitet und den Gesetzentwurf zur Novelle des NKomVG als LT-Drs. 18/9075 in den Landtag eingebracht. Erneut nicht aufgenommen hat die Landesregierung den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, zu einer achtjährigen Amtszeit der HVB zurückzukehren und hat dies mit einer im letzten Jahr zu der Thematik erfolgten Ablehnung eines FDP-Antrags begründet. Bei der geplanten Einführung der Kostenschätzung bei Einwohneranträgen ist die Landesregierung trotz Kritik einiger Verbände bei ihrer bisherigen Haltung geblieben; auch die Herausnahme von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Krankenhausträgerschaft und der Organisation des Rettungsdienstes aus dem Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ist erfreulicherweise erhalten geblieben. Trotz Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der neu eingeführte Ratsbürgerentscheid sei entbehrlich, hält die Landesregierung an ihrem Vorschlag fest.

Bei der Regelung zu Fraktionen und Gruppen in § 57 NKomVG hat die Landesregierung unseren Vorschlag, gesetzgeberisch klarzustellen, dass der Übergang der Rechte von den einzelnen Fraktionen/Gruppen auf die gestuften Fraktionen/Gruppe ausschließlich die kommunalverfassungsrechtlichen Mitwirkung, nicht aber die finanzielle Ausstattung betrifft, nicht aufgegriffen. Eine entsprechende Klarstellung enthält aber nunmehr die Begründung. In § 71 ist weiterhin die Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens für die Ausschüsse der Vertretung auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren vorgesehen.

Auch im Kommunalwirtschaftsrecht sind Änderungen vorgesehen: In § 111 Abs. 7 ist es bei der gemeinsamen Kreditaufnahmemöglichkeit von den Landkreisen für ihre Gemeinden geblieben. § 136 sieht weiter eine Aufnahme der Wohnraumversorgung in die Bereichsausnahme bei der wirtschaftlichen Betätigung vor.

In § 182 bei den Sonderreglungen zur epidemischen Lage soll durch eine Ergänzung das Spannungsverhältnis zwischen § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Nutzung der Videokonferenztechnik bei öffentlichen Sitzungen) sowie § 64 Abs. 2 Satz 2 (grundsätzliche Hauptsatzungsregelungen für Streaming usw.) aufgelöst werden. Dazu wird in § 182 Abs. 2 der folgende neue Satz eingefügt: „Unbeschadet von § 64 Abs. 2 Satz 2 kann die Vertretung durch Beschluss zulassen, dass die Öffentlichkeit an einer gem. Satz 1 Nr. 3 durchzuführenden öffentlichen Sitzung per Videokonferenztechnik teilnehmen kann.“ Die kommunalen Spitzenverbände haben diesbezüglich im Rahmen einer Stellungnahme zu einem anderen Gesetz jüngst anregt, diese Regelung früher als zum 1. November 2021 zu beschließen. 

Impfzentren brauchen besonders für Gruppen-Erstimpfungen mehr Impfstoff

„Die Impfkampagne ist an einem kritischen Punkt: Viele Impfzentren brauchen dringend mehr Impfstoff für Erstimpfungen, um die vom Land neu zugelassenen Gruppen wie Lehrkräfte, Mitarbeiter der Sozial- und Jugendhilfe und die Feuerwehren schnell als Gruppen impfen zu können. Die Lieferankündigungen für die nächste Woche zeigen eine hohe Zahl von Impfstoff für Zweitimpfungen, die auch wichtig sind. Schnell ‘Strecke machen’ können wir in der aktuellen Lage aber nur mit vielen schnellen Gruppen-Erstimpfungen. Dafür brauchen wir mehr Impfstoff!“, erläuterte NLT-Präsident Klaus Wiswe am 5. Mai 2021 und verwies als Beispiel auf die Lieferankündigungen für seinen Landkreis, der in der nächsten Woche für alle Erstimpfungen nur 1.605 Impfdosen, aber mehr als doppelt so viele Dosen (3.475) für die Zweitimpfung bekomme.

Zugleich warnte der Landkreistag davor, angesichts der knappen Impfstofflage neue Hoffnungen durch eine zu schnelle Einbeziehung der Betriebsärzte zu wecken: „Die Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten ist in Niedersachsen exzellent. Wir ziehen alle an einem Strang und werden auch über Modelle mit der Kassenärztlichen Vereinigung sprechen, um sozial Benachteiligte und andere wichtige Gruppen niedrigschwellig zu erreichen. Die Betriebsärzte und damit die Betriebe können sinnvoll erst dann einbezogen werden, wenn die Priorisierung insgesamt vom Bund aufgehoben wird. Vorher sollte die Landesregierung weiter allen Impfstoff in die Impfzentren und den Hausarztbereich geben, damit wir in der Priorität 1 und 2 möglichst schnell alle Berechtigten schützen können“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Meyer die Lage zusammen.

Neue Corona-Verordnung ab 10. Mai 2021

Die Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden am Donnerstagmittag den Entwurf für eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung zur in der Verfassung vorgesehenen Stellungnahmemöglichkeit übermittelt. Kern der Verordnungsänderung ist die Umsetzung der von Ministerpräsident Weil am Montag angekündigten Öffnungsschritte. In zahlreichen Bereichen erfolgen dabei moderate Lockerungen, die durchgängig mit Hygienemaßnahmen, Kontaktdatenerfassung und Testverpflichtungen für Besucherinnen und Besucher verbunden sind. So dürfen z.B. unter freiem Himmel wieder Kulturveranstaltungen mit maximal 250 getesteten Besucherinnen und Besuchern stattfinden, die zudem „verbale Interaktion und Kommunikation zu unterlassen“ haben. Besonders bedeutsam ist die grundsätzliche Wiedergestattung der Beherbergung, die zunächst nur für Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen, mit Kapazitätsbegrenzung und regelmäßigen Testungen gestattet wird. In der Gastronomie wird die Außenbewirtschaftung wieder erlaubt, jedoch mit einer Testverpflichtung für die Gäste, den üblichen Hygienemaßnahmen und einer Sperrzeit um 23.00 Uhr. Für den gesamten Einzelhandel einschließlich Outlet-Center und Einkaufszentren gilt nach dem Entwurf der Landesregierung künftig eine grundsätzliche Testverpflichtung, wobei der Test nicht erst in der Verkaufsstelle durchgeführt werden darf. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind nach dem Entwurf davon die Bereiche wie der Lebensmitteleinzelhandel, die Drogerien und Buchhandlungen, die schon derzeit geöffnet sein dürfen. Für die Kindertagesstätten und Schulen wird zudem die höhere bundesrechtliche Inzidenzzahl für Schließungen von 165 zu Grunde gelegt. Die neuen Regelungen sollen bis 30. Mai 2021 gelten; danach sind von der Landesregierung weitere Lockerungen in Aussicht gestellt, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Der NLT hat in einem Präsidenten-Schreiben an Ministerpräsident Weil die strikte Testverpflichtung für den Einzelhandel und die Außengastronomie insbesondere wegen einer Benachteilig des ländlichen Raumes abgelehnt und auf die hohe Akzeptanz des Modells „click&meet“ im Handel hingewiesen. Die endgültige Fassung der Verordnung wird von der Landesregierung voraussichtlich am Wochenende elektronisch verkündet werden.

KVN/NLT und NST fordern Freigabe der Prioritäten für AstraZeneca

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Mark Barjenbruch sowie die beiden Präsidenten des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städtetages, Landrat Klaus Wiswe und Oberbürgermeister Ulrich Mädge an Ministerpräsident Stephan Weil gewandt. Sie begrüßten die am Montag dieser Woche angekündigten Öffnungen in Niedersachsen als einen ermutigenden Schritt. Neben dem Testregime sei es weiter wichtig, die Durchimpfung der Bevölkerung zu forcieren. Auch hier sei Niedersachsen mittlerweile mit dem Impfzentren und den niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten auf einem guten Weg. Allerdings zeige sich in beiden Bereichen, dass in der Bevölkerung angesichts der nach wie vor virulenten Debatte um den Impfstoff von AstraZeneca Vorbehalte beständen.

Dennoch sei man gemeinsam nach zahlreichen Gesprächen und Rückmeldungen sowohl aus den Impfzentren als auch aus den Vertragsarztpraxen zu der Auffassung gelangt, dass es über die bisher Berechtigten hinaus weite Teile der Bevölkerung gebe, die den Impfstoff von AstraZeneca gerne und freiwillig annehmen würden. Vor diesem Hintergrund und um das gemeinsame Ziel der Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen wurde die Bitte vorgetragen, auch in Niedersachsen die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca unverzüglich aufzuheben und für Freiwillige zu öffnen. Gerade für die normal Erwerbstätigen, die die Gesellschaft und auch die Corona-Maßnahmen tragen, könne damit ein sinnstiftendes Angebot unterbreitet werden. 

Land stockt ÖPNV-Rettungsschirm um 71 Millionen Euro auf

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages hat am 5. Mai beschlossen, den Rettungsschirm für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) um rund 71 Millionen Euro aufzustocken. In der letzten Woche hatte bereits das Kabinett seine Zustimmung erteilt. Verkehrsminister Dr. Bernd Althusman wies darauf hin, dass diese zusätzlichen Landesmittel allein jedoch voraussichtlich nur für einen Ausgleich der Fahrgeldverluste für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV in Niedersachsen bis nach den Sommerferien reichen werden. Es sei deshalb unverzichtbar, dass sich auch der Bund weiter an den Kosten des ÖPNV-Rettungsschirms für 2021 beteilige. Er setze darauf, dass auch die dazu auf der Bundesebene ausstehenden Entscheidungen zügig getroffen werden.

Teststrategie Kita

Wie schon in NLT-Aktuell 12/2021 mitgeteilt, hat die Landesregierung am 27. April 2021 beschlossen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Bereich der Kindertagesbetreuung die Teststrategie des Landes um anlasslose Reihentestungen von Kindern im Kindergartenalter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Umfang von zwei Tests pro Woche zu ergänzen. Vorgesehen ist eine Versorgung der Einrichtungen mit Testkits für eine Testung von Kindern im Kindergartenalter im Umfang von zwei Tests pro Woche über einen Zeitraum von zwei Monaten. Für die zweimalige wöchentliche Testung der rd. 208.000 Kinder zwischen drei und sechs Jahren sollen für jedes Kind pro Monat insgesamt 9 Tests beschafft werden. Die gemeindlichen Spitzenverbände haben sich nunmehr für eine zentrale Beschaffung durch das Land ausgesprochen, aber mit möglichst zielgerichteter Verteilung der örtlich präferierten Tests. Die Verteilung soll über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Den Gemeinden/Trägern, die bereits aus eigenen Mitteln Testkits in ihren Kindergärten im Einsatz und damit gute Erfahrungen gemacht haben, sollen soweit möglich die von ihnen bevorzugten Tests/Varianten zur Verfügung gestellt werden.

Das Kultusministerium (MK) hat bestätigt, dass in Abstimmung mit dem Nds. Sozialministerium auch die Heilpädagogischen Kindergärten einschl. der Sprachheilkindergärten bei der zentralen Beschaffung und Verteilung berücksichtigt werden. Damit sind beide Ministerien unserer dringenden Bitte nachgekommen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden aus dem COVID-19 Sondervermögen finanziert und sind am 5. Mai 2021 durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen freigegeben worden. Das MK hat zugesichert, dass der Beschaffungsvorgang unmittelbar nach Freigabe der Haushaltsmittel beginnen wird. Aufgrund der erforderlichen Ausschreibung und der Lieferfristen wird die Beschaffung aber mehrere Wochen dauern.

BVerfG lehnt Eilanträge gegen bundesrechtliche Ausgangssperre ab

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 5. Mai 2021 (Az. 781/21 u. a.) eine Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangssperre vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. In der ausführlich begründeten und vom Plenum des Ersten Senats getroffenen Entscheidung betont das BVerfG, dass die in der Hauptsache erhobenen Verfassungsbeschwerden zulässig sind. Die Beschwerdeführer seien nicht darauf verwiesen, zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, da sich vorliegend überwiegend verfassungsrechtliche Fragen stellen würden.

Die Verfassungsbeschwerden seien auch weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet. Vielmehr könne nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates hat ergehen dürfen, wobei der Senat als Anknüpfungspunkt einer möglichen Zustimmungspflicht auf Art. 104a Abs. 4 GG verweist, der deshalb einschlägig sein könnte, weil das Gesetz die bestehenden Entschädigungspflichten der Länder ausweitet und sie ggf. verpflichtet, Testungen für Lehrer und Schüler anzubieten. Nur im Hauptsacheverfahren könne auch geklärt werden, ob die – vom BVerfG als schwerwiegend eingestuften – Freiheitseinbußen gerechtfertigt sind.

Angesichts der offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache entscheidet der Senat auf der Grundlage einer Folgeabwägung. Dass diese zu Lasten der Beschwerdeführer ausfällt, wird u.a. damit begründet, dass die Mobilitätsrate in dem von der Ausgangsbeschränkung erfassten Zeitraum ohnehin gering sei, ihre Wirkung durch zahlreiche Ausnahmen gemildert und die Geltung des Gesetzes insgesamt bis Ende Juni befristet und überdies davon abhängig sei, dass in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz von 100 überschritten wird. Dass der Gesetzgeber diesem Wert eine entscheidende Bedeutung beimesse, überschreite im Übrigen nicht offenkundig die Grenzen seines Beurteilungsspielraums.

Geltungsdauer der Corona-Schutzverordnung verlängert

Die Geltungsdauer der Coronavirus-Schutzverordnung der Bundesregierung ist erneut bis zum 12. Mai 2021 verlängert worden. Die Verordnung verbietet die Beförderung von Personen aus Risikogebieten (Virusvarianten-Gebieten).

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Unter anderem haben damit alle Personen, die in Impfzentren tätig sind, mit höchster Priorität Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Anhörung der Enquetekommission Kinderschutz

Die vom Niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern hat am 26. April 2021 eine Anhörung zu den im Einsetzungsbeschluss genannten Aufgaben, Zielen und Fragestellungen durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anhörung bildeten dabei eine kritische Analyse der Schnittstellen und die Entwicklung eines niedersächsischen Standards in der Jugendhilfe, die Vereinheitlichung von Prozessen und Abläufen zwischen den Jugendämtern, die länderübergreifende Zusammenarbeit und die Schaffung von einheitlichen Standards bei Dokumentations- und Informationspflichten durch eine Änderung des SGB VIII.

Für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Niedersächsische Landkreistag darüber hinaus nochmals deutlich klargestellt, dass die politischen Bestrebungen zur Verbesserung des Kinderschutzes vor dem Hintergrund des Falles „Lüdge“ verständlich und im Grundsatz zu unterstützen seien. Den vereinzelt erhobenen Vorwurf eines Systemversagens wies der NLT jedoch strikt zurück und betonte, dass dem Kinderschutz in den niedersächsischen Jugendämtern eine sehr hohe Bedeutung zukomme. Keineswegs könne das unentschuldbare Versagen einzelner Mitarbeiter den Eindruck eines flächendeckenden systemischen Versagens hervorrufen. Vielmehr präge die Zusammenarbeit auch mit anderen Jugendämtern in und außerhalb Niedersachsens sowie unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen die Arbeit der Mitarbeiter/-innen in den Niedersächsischen Jugendämtern. Sie sei eine elementare Säule für einen gelingenden Kinderschutz. Die Arbeit und Kooperation in diesem Bereich werde vor Ort stetig weiterentwickelt. Wichtige Rollen spielten dabei die regelmäßig stattfindenden Bezirkstagungen der Jugendamtsleiter und die Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen.

Anhörung im Sonderausschuss Pandemie

Der Sonderausschuss zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und – daraus schlussfolgernd – zur Vorbereitung auf künftige pandemiebedingte Gesundheits- und Wirtschaftskrisen des Niedersächsischen Landtages hat im Rahmen seiner 12. Sitzung am 3. Mai 2021 unter anderem den Niedersächsischen Landkreistag angehört. Inhaltlich wurden folgende fünf Gesichtspunkte vertiefend dargelegt:

  1. Kommunikation und Steuerung in der Fläche
  2. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  3. Pandemie und stationäre Versorgung
  4. Niedersächsisches Gesundheitssicherstellungsgesetz?
  5. Katastrophenschutz/Impfkampagne.

Abschließend hat der NLT die parlamentarische Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch den Niedersächsischen Landtag begrüßt. Darüberhinausgehend wurde angeregt, bei Überwindung der Pandemie auch eine umfassende externe Aufarbeitung mit dem Ziel konkreter Verbesserungsvorschläge für die Krisenvorsorge in Niedersachsen in Auftrag zu geben.

Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehreren Verfassungsbeschwerden dahingehend recht gegeben, dass die Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Das BVerfG verpflichtet den Gesetzgeber, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 eine Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 vorzunehmen.

Eingangs stellt das BVerfG fest, dass der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen einschließt, egal von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die Schutzpflicht des Staates umfasse auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie könne eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. Zudem verpflichte Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz, was auch auf die Herstellung von Klimaneutralität abziele. Art. 20a GG verpflichtet als Staatszielbestimmung u. a. die Gesetzgebung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für zukünftige Generationen. Dabei genießt Art. 20a GG laut dem BVerfG allerdings keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern sei im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nehme aber das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

Soweit das geltende KSG die Verpflichtung enthält, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern und durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade festlegt, erkennt das BVerfG zunächst keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG. Eine Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführer, die teils der „Fridays for Future“-Bewegung angehören, sieht das BVerfG jedoch darin, dass der Gesetzgeber keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, wie die – wegen der gesetzlich bis 2030 zugelassenen Emissionen in späteren Zeiträumen möglicherweise sehr hohen – Emissionsminderungspflichten grundrechtsschonend bewältigt werden können. Die bisherigen Minderungsziele (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG i. V. m. Anlage 2) seien insoweit verfassungswidrig, als sie unverhältnismäßige Gefahren der Beeinträchtigung künftiger grundrechtlicher Freiheit begründen. Daher müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, um die ab 2031 auf die Beschwerdeführer zukommende Reduktionslast zu erleichtern und die damit verbundene Grundrechtsgefährdung einzudämmen.

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gibt Stellungnahme zum Windenergieerlass ab

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme kritisch auch zum bereits einmal überarbeiten Entwurf eines Windenergieerlasses des Landes geäußert. In einem Appell haben wir dringend dazu geraten, die im Runden Tisch zur Windenergie unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Weil gefundenen Kompromisse nicht über den Weg des Windenergieerlasses in einer Reihe von bedeutsamen Punkten erneut in Frage zu stellen und die vielen fachlichen Hinweise der kommunalen Praxis vor einer finalen Herausgabe des Erlasses aufzugreifen. Andernfalls steht zu befürchten, dass die Landesregierung dem Ausbau der erneuerbaren Energien nicht hilft, sondern möglicherweise das Gegenteil des politisch gewollten Ziels einer Beschleunigung der Energiewende erreicht.

Im Einzelnen haben wir in der Stellungnahme vor allem den verfassungsrechtlich nicht gedeckten Eingriff in die Planungshoheit (Raumordnung, Bauleitplanung) der Kommunen durch große Teile des Erlassentwurfs gerügt, die das Risiko einer Anfechtung der Genehmigungen erhöht. Wir haben zudem eine Neuberechnung der fehlerhaften Flächenpotentialanalyse des Landes angemahnt, da diese u.a. aufgrund einer Nichtberücksichtigung von Naturschutzflächen erheblich überzeichnet sein dürfte. Erheblich kritisiert haben wir auch die Aussage, dass Windenergieanlagen in Niedersachsen „regelmäßiger Bestandteil der Kulturlandschaft“ sind; das Gegenteil ist der Fall. Angesprochen ist zudem das Spannungsfeld, dass der Windenergieerlass sich einseitig auf den Ausbau der erneuerbaren Energien durch Neuerrichtung von weiteren Windenergieanlagen an neuen Standorten fokussiert. Dabei geraten einerseits die bestehenden Repowering-Potenziale als auch ein Schritthalten des bundesweiten Netzausbaus zunehmend aus dem Blick. Dies hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Akzeptanz der Energiewende.

Eingefordert haben wir ausdrücklich noch einmal die im Rahmen des Runden Tisches von der Landesregierung zugesagte „Bestandsschutzklausel“ für in Aufstellung befindliche Regionale Raumordnungsprogramm und Bauleitpläne. Andernfalls droht ein weiterer erheblicher Verzug beim Ausbau der erneuerbaren Energien, der vermeidbar ist.

Antibiotika-Minimierung: Bündelung der Zuständigkeiten bei den Landkreisen ist zweckmäßig und baut Bürokratie ab

„Die Entscheidung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Überwachung der Antibiotika-Minimierung künftig den kommunalen Veterinärbehörden zuzuweisen und damit die politisch motivierte Entscheidung aus dem Jahr 2015 zu revidieren, ist richtig und zweckmäßig. Die Landkreise sind ohnehin regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort und überprüfen dort die Einhaltung des Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierseuchen- und auch des Tierarzneimittelrechts. Das geltende EU-Recht erfordert im Rahmen der Überwachung eine ganzheitliche Bewertung der Tierhaltungen, die sinnvoll nur von den Landkreisen als Vor-Ort-Behörden vorgenommen werden kann“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer anlässlich der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtags.

Erfreulicherweise hat sich der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung in den letzten Jahren bereits erheblich verringert. Die Antibiotikaminimierung ist als gesetzliche Anforderung bei Tierhaltern und betreuenden Hoftierärzten gut etabliert.

Meyer erläuterte: „Mit der Entscheidung der Landesregierung für eine kommunale Überwachung folgt Niedersachsen nun dem Weg vieler anderer Bundesländer, die Aufgaben den Veterinärämtern vor Ort zuzuweisen. Damit wird eine jahrelange unnötige Doppelstruktur mit zwei verschiedenen Behörden als Ansprechpartner aufgelöst und Bürokratie in der Fläche abgebaut. Das landesweite Monitoring wird beibehalten, die Transparenz bleibt gesichert.“

Neue Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland

In Deutschland war in den letzten Tagen tendenziell ein Rückgang in der Zahl der neuen Ausbrüche und Fälle des hochpathogen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 festzustellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat deshalb am 26. April 2021 seine Risikoeinschätzung abgeschwächt. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags im Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird als mäßig eingestuft. Es ist zudem von einem mäßigen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen innerhalb Deutschlands auszugehen. Große Vorsicht ist beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und innergemeinschaftlichen Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Geschehen angezeigt.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) verabschiedet, das nunmehr dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegt. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung gehört jetzt zu den von der Bundesnetzagentur bei der Vergabe von Funkfrequenzen zu berücksichtigenden Regulierungszielen. Auch der Anwendungsbereich der Vorschriften über das lokale Roaming wurde erweitert. Dem Einsatz untiefer Verlegemethoden kann der Wegebaulastträger nicht mehr widersprechen, aber ggf. durch Nebenstimmungen sicherstellen, dass keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.

Bundeskabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan 3.0

Die Bundesregierung hat am 21. April 2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 3.0) verabschiedet, mit dem der Bund seine Strategie für die Förderung des Radverkehrs bis 2030 formuliert. Er knüpft an die von Bundesverkehrsminister Scheuer bereits

2019 formulierten Leitziele an.

Die Leitziele ordnet der NRVP 3.0 vier übergeordneten Themenfeldern zu

  • Fahrrad & Politik: Governance für einen starken Radverkehr
  • Fahrrad & Infrastruktur: Leitziel ‚Lückenloser Radverkehr‘
  • Fahrrad & Mensch: Leitziele ‚Fahrradkultur durch Kommunikation und Bildung‘ und ‚Vision Zero‘
  • Fahrrad & Wirtschaft: Leitziele ‚Fahrradstandort Deutschland‘, ‚Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad‘, ‚Fahrradpendlerland Deutschland‘,

die durch zwei quer verlaufende Aktionsfelder ‚Stadt und Land‘ (Leitziel: Radverkehr erobert Stadt und Land) und ‚Innovation & Digitalisierung‘ (Leitziel: Radverkehr wird intelligent, smart und vernetzt – Daten als Basis für Planung und Innovationen) als Querschnittsthemen ergänzt werden.

Ergänzend dazu sei auch auf die Ergebnisse des sog. Dialogforums, das in insgesamt elf Sitzungen zu den einzelnen Leitzielen und Themenschwerpunkten diskutiert hatte. Die zehn thematischen ‚Output-Papiere‘ sind im Internet veröffentlicht unter: https://zukunftradverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home/info/id/20.“

Förderprogramm für die Vermittlung von Kirchengebäuden im ländlichen Raum

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz bewirbt ein neues Soforthilfeprogramm zur Vermittlung der Denkmalwerte von Kirchengebäuden und ihren Ausstattungen im ländlichen Raum. Die Maßnahme „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Ziel des bis zum 31. Dezember 2021 laufenden Förderprogramms ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen als Orte für Kulturangebote auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Weitere Informationen sind unter https://link.nlt.de/7x4h abrufbar.

Konsultationen der EU-Kommission zum Wahlrecht mobiler EU-Bürger bei Kommunal- und Europawahlen

Die EU-Kommission führt bis zum 12. Juli 2021 zwei öffentliche Online-Konsultationen zum Wahlrecht mobiler EU-Bürger bei Kommunal- und Europawahlen durch. Die Konsultationen dienen der Überarbeitung der beiden Richtlinien zur Stärkung des Wahlrechts mobiler Bürger (Richtlinien 93/109/EG und 94/80/EG). Dadurch soll gewährleistet werden, dass mobile Bürger ihre demokratischen Rechte trotz zunehmender Schwierigkeiten (wachsende Mobilität, zunehmende Digitalisierung) ausüben können. Ziel der Überarbeitung ist die Erreichung einer breiten und inklusiven Teilhabe sowie einer höheren Wahlbeteiligung durch die Bereitstellung von Informationen und deren Austausch. Außerdem soll das Problem der Mehrfachwahl (Stimmabgabe in mehr als einem Land bei ein und derselben Wahl) unter Kontrolle gebracht werden. Die Kommission kündigt die überarbeiteten Vorschläge für Ende 2021 an.

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Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und der Niedersächsische Städtetag (NST) sprechen sich nachdrücklich dafür aus, die Priorisierung des Impfstoffs von AstraZeneca unverzüglich aufzuheben und diesen für alle Freiwilligen zu öffnen. „Auf diese Weise könnte das gemeinsame Ziel der Durchimpfung der Bevölkerung schneller erreicht werden“, betont der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch.

NLT-Präsident Klaus Wiswe betont ergänzend: „Die Impfung der Bevölkerung durch die Impfzentren und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist auf einem guten Weg. Dennoch benötigen wir eine grundlegende Beschleunigung, die nur durch zusätzliche Impfstoffmengen und eine Öffnung der Priorisierung erreicht werden kann.“

„Trotz der öffentlichen Debatte um den Impfstoff von AstraZeneca gibt es über die bisher berechtigten Personen hinaus zahlreiche Menschen in unserem Lande, die sich sofort mit dem Vakzin impfen lassen möchten. Der Schutz vor einer Infektion und einem schweren Krankheitsverlauf überwiegt für viele die möglichen Risiken“, fügt Ulrich Mädge, NST-Präsident, abschließend hinzu.

Die einhellige Bitte zur Öffnung der Priorisierung des Vakzins von AstraZeneca wurde in großer Einigkeit mit einem gemeinsamen Schreiben an die Landesregierung vorgetragen. Sie deckt sich mit den jüngsten Empfehlungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, der den Ländern ebenfalls eine Freigabe des Vakzins von AstraZeneca empfohlen hat.