NLT-Aktuell – Ausgabe 15

Kommunen und Krankenhausgesellschaft sehen Investitionsprogramm als nicht zukunftsfähig an – Verdopplung der Mittel und Sonderprogramm gefordert.

Die drei kommunalen Spitzenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) haben in der Sitzung des Planungsausschusses am 2. Juni 2021 bei der Beratung des Investitionsprogramms zum Krankenhausbau – gemeinsam mit allen Beteiligten – festgestellt, dass dieses der Höhe nach nicht zukunftsfähig ist, um die vorliegenden und notwendigen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Strukturmaßnahmen zu finanzieren. Festgestellt wurde, dass gewährleistet werden muss, dass die weiteren Maßnahmen schnellstmöglich in ein Investitionsprogramm aufgenommen werden können. Es wurde daher sehr kurzfristig um ein Gespräch mit der Gesundheitsministerin und eine weitere Diskussion in einer kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung des Planungsausschusses gebeten. Die vom Land vorgesehen Fördermittel reichen nur aus, um begonnene Maßnahmen fortzuführen. Neue Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden.

„Das ist kein zukunftsfähiger Ansatz. Bedeutende Großprojekte in den Landkreisen Aurich, Diepholz, Heidekreis und Vechta sowie andere wichtige Strukturmaßnahmen warten auf ihre Realisierung. Sie müssen wenigstens mit der konkreten Planung beginnen können. Die Kommunen bringen 40 Prozent der veranschlagten 120 Millionen Euro des Landes auf und finanzieren ihre eigenen Häuser mit erheblichen zusätzlichen Mitteln. Sie sind gleichwohl bereit, die landesweiten Mittel zu verdoppeln. Das macht aber nur Sinn, wenn das Land Niedersachsen endlich mitzieht,“ fordert der Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des NLT-Präsidiums am Mittwoch.

„Die Enquetekommission Medizinische Versorgung hat im März ihren allseits gelobten Abschlussbericht vorgelegt. Nun muss die Politik daraus auch Konsequenzen ziehen und die investiven Mittel erhöhen. Aktuell gilt dies für eine deutliche Aufstockung des jährlichen Investitionsprogramms. Daneben erwarten wir jetzt, dass das Land konkrete Schritte für den landeseigenen Strukturfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro im Doppelhaushalt verankert,“ erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

„Gerade jetzt sehen wir, wie eklatant wichtig eine medizinische Versorgung ist. Wir nehmen massiv Schulden auf, um die Folgen von Corona abzufedern – und jetzt ist kein Geld mehr für zukünftige Generationen mehr da?“, schließt sich der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, an.

„Wir fordern seit Jahren eine dauerhafte Erhöhung der Investitionsmittel des Landes. Ein bloßer Verweis auf das zweite Bundesprogramm zur Förderung von Krankenhausstrukturmaßnahmen geht fehl. Die dortigen Mittel reichen gerade für eines der vier großen Zentralisierungsprojekte. Daneben gibt es aber viele Anträge für dringend notwendige Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Da wir die Entscheidungen zu den vorgeschlagenen und aktuell nicht finanzierbaren Maßnahmen nicht verzögern wollen, halten wir eine Sondersitzung des Landesplanungsausschusses vor der nächsten regulären Sitzung für geboten“, stellt Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG fest.

Niedersächsische Corona-Verordnung dreimal geändert

Zweimal wurde im Berichtszeitraum die Niedersächsische Corona-Verordnung geändert. Die erste Änderung bezog sich insbesondere auf den Entfall der Testpflicht im Einzelhandel. Während diese Maßnahme seitens des NLT begrüßt wurde, kritisierte NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe die seinerzeitigen Pläne der Landesregierung als halbherzig. Es erschließe sich insbesondere nicht, warum die Außengastronomie nicht eingezogen worden sei. Dadurch werde das Pfingstgeschäft der Niedersächsischen Gastronomie erheblich geschädigt.

Am 31. Mai 2021 ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält zahlreiche Lockerungen der bisherigen Schutzmaßnahmen. Hierdurch soll nach Auskunft der Niedersächsischen Staatskanzlei Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen schrittweise eine gesicherte und kontrollierte Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden. Die neue, 54 Seiten umfassende Corona-Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen. Dies hilft, die Übersicht über die 39 Paragrafen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet: Es wird unterschieden zwischen Inzidenzen bis 35, zwischen 35 und 50 und Inzidenzen zwischen 50 und 100. Bei über 100 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner greift das Infektionsschutzgesetz des Bundes. 

NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer kritisierte gegenüber dem NDR, die Anhörung zur grundlegend überarbeiteten Verordnung sei zu spät und zu kurzfristig erfolgt. Die Verordnung sei mit ihren 54 Seiten bei weitem zu kompliziert. Die Kommunen könnten noch keine Vorbereitung zur Umsetzung einer Verordnung treffen, die am Sonntagabend fünf Stunden vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werde. Diese Abläufe seien nach 15 Monaten Krisenerfahrung inakzeptabel.

Am 2. Juni 2021 erreichte die kommunalen Spitzenverbände erneut mit kurzer Fristsetzung eine „Korrektur-Novelle“, um „Unwuchten“ des letzten Verordnungsverfahrens zu bereinigen. In einer zwölfseitigen Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände erneut das Verfahren der Verordnungsgebung, den Entfall der Testpflicht bei Großveranstaltungen und viele weitere Detailregelungen kritisiert. Hingewiesen wurde insbesondere auch auf zahlreiche Auslegungsprobleme zu privaten Feiern. 

Bundestag verabschiedet Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundestag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Mit dem Gesetz wird § 28b Abs. 3 IfSG insbesondere mit Blick auf Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen korrigiert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können der Maskenpflicht auch durch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske statt einer FFP2-Maske erfüllen. Ferner wird klargestellt, dass sich die Entschädigungspflicht der Länder aus § 56 Abs. 1 Nr. 1a IfSG auch auf den Fall erstreckt, dass Einrichtungen wie Schulen kraft Gesetzes schließen müssen. Die Verordnungsbefugnisse des Bundes werden mit Blick auf die Einreise erweitert und im Impfschadensrecht wird klargestellt, dass sich dieses auch auf Schäden wegen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 erstreckt. Auf Wunsch der Betroffenen sind künftig digitale Zertifikate über die Impfung und die Testung gegen SARS-CoV-2 auszustellen. Auch Genesene können ein solches Zertifikat erhalten.

SORMAS: HZI äußert sich zurückhaltend zur Entwicklung von bidirektionalen Schnittstellen

In einem Schreiben an den DLT äußert sich das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) zurückhaltend zur Entwicklung von bidirektionalen Schnittstellen. Die in vielen Landkreisen genutzten Meldesysteme und Fachanwendungen sind nicht an SORMAS angebunden, da keine lesenden und schreibenden Schnittstellen (bidirektional) vorgesehen sind. Die bisher vom HZI bereitgestellten Lösungen bieten keinen Mehrwert, sondern stellen zusätzliche Herausforderungen für die Gesundheitsämter dar. Laut HZI sollen zwar die Schnittstellen zu bidirektionalen Schnittstellen weiterentwickelt werden. Konkrete Zeitangaben dazu wurden aber nicht gemacht. Derzeit werde, so das HZI weiter, prioritär am Anschluss weiterer Fachanwendungen, der Bereitstellung des SORMAS-zu-SORMASAustauschs und der Anbindung der Digitalen Einreiseanmeldung gearbeitet.

Negative Coronatest-Ergebnisse in luca- und Corona-Warn-App hinterlegen

Mit kürzlich veröffentlichen Updates sowohl der Corona-Warn-App (ab Version 2.1) als auch der luca-App (ab Version 1.6) ist es möglich, negative Testergebnisse in den Apps zu hinterlegen. Durch Einscannen des QR-Code des Testergebnisses mit der jeweiligen App werden diese auf dem Mobiltelefon hinterlegt und können anschließend, beispielsweise für einen Restaurantbesuch, vorgezeigt werden. In der luca-App werden negative PCR-Test 72 Stunden und Antigen Schnelltests 48 Stunden angezeigt. Die Corona-WarnApp bietet zudem die Möglichkeit, die persönlichen Daten für die Erfassung von Schnelltest zu hinterlegen und löst zudem bei positiven Schnelltests auch eine Warnung an direkte Kontakte aus. Bundesweit verfügen jedoch derzeit erst wenige Schnelltest-Zentren über die technischen Anbindungen, um die benötigen QR-Codes zu erzeugen.

COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

Auf Nachfrage des DLT hat das BMG klargestellt, dass Personen, deren nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) den Status einer „geimpften Person“ bereits mit einer Impfung erlangen.

Rat der EU beschließt Lockerungen bei nicht notwendigen Reisen aus Drittstaaten

Der Rat der EU hat im Rahmen einer Empfehlung Lockerungen bei nicht notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die EU beschlossen. Mitgliedstaaten können eine Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage sowie für vollständig geimpfte Personen zulassen. Für diese entfällt eine PCR-Test- sowie Quarantänepflicht. Allerdings wird ein strengerer Inzidenzwert festgelegt, der weniger Drittstaaten unter die Lockerungen fallen lässt, als von der Kommission vorgesehen. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die Maßnahmen umzusetzen.

EU-Gateway für das europaweite digitale Impfzertifikat ab sofort nutzbar

Am 1. Juni 2021 ist das von der Kommission zur Verfügung gestellte EU-Gateway für das geplante europaweit einheitliche digitale grüne Impfzertifikat online gegangen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Reisesaison ermöglicht dieses eine grenzüberschreitende Überprüfung der digitalen Impfzertifikate auf Echtheit. Die dem Zertifikat zugrundeliegende EU-Verordnung soll nach förmlicher Annahme am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bereits jetzt haben sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, erklärt, das Gateway auf freiwilliger Basis für die Ausstellung von EU-Zertifikaten nutzen zu wollen

Siebter Pflegebericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den „Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland – Berichtszeitraum: 2016 – 2019“ (Siebter Pflegebericht) am 19. Mai 2021 verabschiedet.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fasst die zentralen Ergebnisse des 269-seitigen Berichts wie folgt zusammen:

  • Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – plus 50 Prozent auf rund 4 Millionen von 2015 bis 2019 – geht mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher.
  • Im Jahr 2017 wurde mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
  • Mit der 2018 ins Leben gerufenen Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren [so auch dem Deutschen Landkreistag] zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.
  • Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde das Sofortprogram Pflege u.a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt, die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gezielt unterstützt und zur Entlastung der beruflich Pflegenden die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert. Ambulante Betreuungsdienste können infolge des Terminservicegesetzes als neues professionelles Versorgungsangebot zugelassen werden. 
  • Verbesserte Gehälter für Pflegekräfte wurden durch Regelungen im PSG I und III sowie im PpSG ermöglicht. Sie stellen eine vollständige Finanzierung von Gehältern mindestens bis Tarifniveau durch die Kostenträger in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sicher. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachkräfte vorgesehen.

26. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. In diesem Zusammenhang teilte sie mit, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr Beschwerden und Datenschutzverletzungen gemeldet wurden, als im Vorjahr. Das Themenfeld Datenschutz und Corona hat im vergangenen Jahr wiederum einen Großteil der Aufgaben eingenommen. So finden sich die Themen Erfassung von Kundendaten mit Kontaktlisten, Übermittlung von Quarantäne-Listen an die Polizei sowie die Corona-Warn-App im Bericht. Auch die Zustimmung zum lokalen Betrieb von SORMAS in den Gesundheitsämtern sowie die Rücknahme der zeitlich begrenzten Duldung von digitalen Kommunikationsmitteln in Schulen und Hochschulen greift der Bericht noch einmal auf. Der Bericht kann unter https://link.nlt.de/lfd20 als PDF heruntergeladen werden

Kommunaler Klimaschutz

Die zweite Konferenz für Landkreise im Klimaschutz wird am 14./15. Juni 2021 jeweils vormittags als Online-Veranstaltung unter dem Titel „Klimafreundlich, digital, zukunftsfest: Konferenz für Landkreise im Klimaschutz“ stattfinden. In verschiedenen Formaten beschäftigt sich die Konferenz im Schwerpunkt mit den Zusammenhängen zwischen Klimaschutz und Digitalisierung. Außerdem besteht die Möglichkeit für Vernetzung und Erfahrungsaustausch im digitalen Raum. Der Deutsche Landkreistag organisiert die Konferenz gemeinsam mit dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des Deutschen Instituts für Urbanistik. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung beim SK:KK ist erforderlich.

Für finanzschwache Landkreise, Städte und Gemeinden gelten noch bis zum 31. Dezember 2021 erweiterte Förderbedingungen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, sodass für eine Reihe von Aktivitäten eine Vollfinanzierung möglich ist. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten gibt eine Handreichung des SK:KK.

Elektromobilität: Schnellladegesetz in Bundestag und Bundesrat beschlossen – bevorstehende Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Schnellladegesetz zugestimmt. Damit ist die Grundlage für die geplante Ausschreibung von zunächst 1.000 Schnellladehubs geschaffen, durch die ein bundesweites Netz an Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr aufgebaut werden soll. Die Ausschreibung soll im Sommer in mindestens 18 regionalen Teillosen erfolgen. Die Errichtung der Schnellladehubs soll in vordefinierten Suchräumen erfolgen, um zu gewährleisten, dass Nutzer von E-Autos innerhalb weniger Minuten Schnellladepunkte erreichen können. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur stehen rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Verordnung über Erasmus+ für die Förderperiode 2021-2027 angenommen

Am 18. Mai 2021 wurde die Einigung zur Verordnung über Erasmus+ für die neue Förderperiode 2021-2027 vom Europäischen Parlament bestätigt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Programm wird mit Mitteln in Höhe von 28 Milliarden Euro ausgestattet. Zur Erreichung der Ziele sind Förderungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend sowie Sport vorgesehen. Neu sind eine verstärkte Schwerpunktsetzung auf Inklusion, Auslandsaufenthalte von Studierenden in Erwachsenenbildungsgängen und ein Förderprogramm für kleine Partnerschaften. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde von der Kommission bereits veröffentlicht.

Die angestrebten Ziele sollen in den drei Bereichen allgemeine und berufliche Bildung (vgl. Art. 5 ff.), Jugend (vgl. Art. 9 ff.) sowie Sport (vgl. Art. 12 ff.) gefördert werden. Alle Bereiche enthalten drei im Anhang der Verordnung näher ausgeführte Leitaktionen: Lernmobilität, Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen sowie die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit. Weiterhin ist eine Förderung im Rahmen der sog. Jean-Monnet-Maßnahmen möglich.

Migration: Abschlussbericht der Fachkommission Fluchtursachen

Die von der Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzte Fachkommission Fluchtursachen hat ihren Endbericht vorgelegt. Zentrale Treiber irregulärer Migration sind dabei neben Konflikten und individueller Verfolgung die Auswirkungen des Klimawandels und der demografische Wandel in den Entwicklungsländern. Der Bericht empfiehlt u. a. einen Ausbau humanitärer Aufnahmeprogramme und fordert die Bundesregierung zu einer menschenwürdigen Gestaltung ihrer Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik auf. Dazu gehöre auch, stärker als bislang darauf hinzuwirken, dass das Recht an den EU-Außengrenzen und auf dem Boden der EU eingehalten wird.

Aktuelle Allensbach-Studie: Zuspruch für Föderalismus wächst

Die in der FAZ vom 20. Mai 2021 veröffentlichte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (Anlage) zeigt eine wachsende Zustimmung der Bevölkerung zum Föderalismus, lässt aber auch Verbesserungspotenziale im Hinblick auf das föderale System erkennen.

Während bei früheren Befragungen rund 60 Prozent der Bürger überzeugt waren, dass möglichst viele zentrale und einheitliche Regelungen großen Gestaltungsspielräumen der Länder vorzuziehen sind, wird die Frage, ob es möglichst viele bundeseinheitliche Regelungen geben sollte, derzeit nur noch von 47 Prozent der Befragten mit „Ja“ beantwortet. 37 statt früher 29 Prozent sprechen sich dagegen für eigenständige Regelungen der Länder aus.

War 2019 noch jeder Dritte davon überzeugt, dass der Föderalismus für Deutschland eher einen Ballast darstellt, glauben das heute nur noch 24 Prozent, während der Anteil, der signifikante Vorteile der föderalen Strukturen sieht, von 27 auf 36 Prozent gestiegen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung keine dezidierte Meinung zu Systemfragen hat. Unter jenen, die eine klare Position beziehen, hat der Föderalismus – so das zusammenfassende Ergebnis der Studie – aber klar an Rückhalt gewonnen.

Bundestag will „Vision Zero“ in der Straßenverkehrsordnung verankern und Schutzstreifen außerorts ermöglichen

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 begrüßt, dass Bund, Länder und Kommunen sowie weitere Akteure einen „Pakt für Verkehrssicherheit“ geschlossen haben, und sich dafür ausgesprochen, die „Vision Zero“ als Leitgedanken in der StVO zu verankern. Im Rahmen von insgesamt 27 Einzelpunkten hat er u.a. eine weitere Förderung von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen, Sicherheitsstandards für den Datenzugriff sowie erleichterte Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts und außerorts gefordert. Ausdrücklich spricht der Bundestag sich zudem dafür aus, ländliche Wege in die Radverkehrsnetzplanung einzubeziehen, Fahrradschutzstreifen außerorts auf geeigneten Straßen weiter zu testen und erfolgreich getestete Strecken beizubehalten. Letzteres ist auch eine von mehreren wichtigen Forderungen des Niedersächsischen wie auch Deutschen Landkreistags zu Verbesserung der Radverkehrssicherheit außerorts und daher als Fortschritt zu werten.

Entwurf des Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat nach dem Kabinettsbeschluss vom 10. Mai 2021 den Entwurf des Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes im Rahmen der Verbändeanhörung vorgelegt. Damit will das Land von seiner Gesetzgebungskompetenz in § 62a des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch machen und die sehr allgemein gehaltenen bundesrechtlichen Regelungen durch landesrechtliche Vorgaben zum Vollzug zu ergänzen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Abschiebehaft nach der europäischen Rechtsprechung von der Strafhaft strikt zu trennen ist. Niedersachsen betreibt daher mit der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover eine eigene (spezielle) Abschiebungshafteinrichtung. Nach der Gesetzesbegründung soll an dieser Einrichtung auch festgehalten werden.

Projekt „Landmarken – Magische Orte in Niedersachsen“ gestartet

Die Architektenkammer Niedersachsen sucht im Rahmen des Projekts „Landmarken“ fünf Kommunen zur Gestaltung von Kulturlandschaften durch Implementierung von Architektur als Weiterentwicklung von Baukultur für touristische und informative Zwecke. Auf diese Weise sollen touristisch interessante Landschaftsorte durch architektonische Interventionen sichtbarer gemacht werden. Angelehnt an die Landschaftsrouten in Norwegen sollen auch in den niedersächsischen Landschaften (Meer und Marsch, Geest, Heide, Moore, Seen und Ströme, Börde und Harz) „magische“ Orte gefunden werden. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. Juli 2021 bei der Architektenkammer Niedersachsen bewerben. Weitere Informationen sind unter https://www.aknds.de/baukultur/landmarken abrufbar.

Abfallrecht: Festsetzung von Sicherheitsleistungen gegenüber den Dualen Systemen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Inhaltlich stand die Umsetzung von EU-Vorgaben sowie Regelungen zur Festlegung von Sicherheitsleistungen nach § 18 des Verpackungsgesetzes im Fokus. Die Novelle wird im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Die Geschäftsstelle hatte sich im Vorfeld noch einmal an das Niedersächsische Umweltministerium gewendet, um auf Änderungen im Gesetzentwurf im Hinblick auf die Festlegung von Sicherheitsleistungen im Bundesratsverfahren hinzuwirken. Zudem ist mit diesem Anliegen die Erwartung verbunden worden, dass das Niedersächsische Umweltministerium die seit Jahren in unzureichender Höhe festgesetzten Sicherheitsleistungen kurzfristig nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer dieses Jahres erhöht.

Standortauswahlverfahren: Zweiter Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der im September 2020 erfolgten Veröffentlichung des Zwischenberichts zu den Teilgebieten in Deutschland, die vorbehaltlich weiterer Untersuchungen als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle geologisch in Betracht kommen, berät nun die mehrteilige Fachkonferenz Teilgebiete über die Berichtsinhalte. An der Fachkonferenz können sich u. a. die von der Standortauswahl betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligen. Nach einer vorbereitenden Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 fand am 5.-7. Februar 2021 der erste Beratungstermin der Fachkonferenz statt.

Der zweite Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als rein digitales Format am 10. Juni 2021 um 16:00 Uhr beginnen und am 12. Juni 2021 um 18:00 Uhr enden. Für eine Teilnahme ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Nähere Informationen zur Registrierung und zum geplanten Programm des zweiten Beratungstermins können unter https://www.fachkonferenz-anmeldung.de/ abgerufen werden.

Weiterhin hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung mit Schreiben vom 1. Juni 2021 auf ein neues Informationsangebot für Kommunen aufmerksam gemacht: Auf der Internetplattform zur Endlagersuche steht ab sofort eine Themenseite (https://www.endlagersuche-infoplattform.de/kommunen-info) für kommunale Vertreterinnen und Vertreter zur Verfügung. Dort sind aktuelle Entwicklungen zum Standortauswahlverfahren und relevantes Hintergrundwissen gebündelt. Zudem ist die Informationsbroschüre zur Endlagersuche zwischenzeitlich aktualisiert worden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Nachdem ein bereits in der vergangenen Legislaturperiode erstellter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes der Diskontinuität anheimgefallen ist, hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) erneut einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt.

Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Novelle des NWG. Es erfolgen verschiedene Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Diesem Ziel dienen insbesondere Regelungen zur Erstattung der von den Wasserversorgern zu leistenden Ausgleichszahlungen durch das Land sowie eine stärkere Ausrichtung der Kooperationen an folgenden Zielen:

  • mithilfe geförderter Maßnahmen zu belegbaren Verbesserungen für den Trinkwasserschutz zu gelangen (§ 28),
  • die Stärkung der Befugnisse des Gewässerkundlichen Landesdienstes – GLD – (§ 29),
  • die Möglichkeit zur Ausweisung von Entwicklungskorridoren (§ 59 a),
  • die Ergänzung des bundesrechtlichen Vorkaufsrechts für Grundstücke (§ 59 b),
  • die Anpassung des Unterhaltungsbegriffs, um ein Signal für eine stärker ökologischere Ausrichtung der Gewässerunterhaltung zu setzen (§ 61),
  • die Stärkung des Instruments der Unterhaltungsordnung (§ 79),
  • die Einführung einer Verordnungsermächtigung und einer Anzeigepflicht zu Feldmieten (§ 87) sowie
  • die Konkretisierung der Anforderungen an die Maßnahmenprogramme und die Verbesserungen der Bedingungen für deren Umsetzung (§§ 110 und 117).

Nach einer Mitteilung des Umweltministeriums sei von keinem relevanten Mehraufwand im Vollzug der unteren Wasserbehörden auszugehen. Dies wird in einer vorläufigen Einschätzung der Geschäftsstelle jedoch nach den Rückmeldungen aus den Anhörungsverfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf anders beurteilt.

Kommunale Forderungen zum Doppelhaushalt des Landes

Vor dem Hintergrund der enger werdenden finanziellen Spielräume und der Absicht des Landes seit längerem einmal wieder einen Doppelhaushalt zu erlassen, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sich mit Schreiben vom 2. Juni 2021 im Vorfeld der Kabinettsklausur an den Niedersächsischen Finanzminister und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktionen gewandt und um die Berücksichtigung von kommunalrelevanten Positionen bei der Diskussion des Haushalts gebeten . Ohne eine Rangfolge im Einzelnen hiermit zu verbinden, sind die kommunalen Spitzenverbände insbesondere

  • auf die finanziellen Folgen des Ganztagsförderungsgesetzes,
  • die Notwendigkeit der Ausstattung im Bereich der medizinischen Versorgung (unter anderem Krankenhausinvestitionen und Medizinstudienplätze),
  • die Finanzierung der Kindertagesstätten und
  • den Breitbandausbau 

eingegangen. Ein aus Kreissicht wichtiges Thema ist darüber hinaus die Überführung der Landeszuwendung in Höhe von 142 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft in eine Dauerregelung in § 5 des AG SGB II und § 6b BKGG. Diese Mittel spielen für die Kreisebene eine erhebliche Rolle. Im Vorfeld hatten sich die kommunalen Spitzenverbände daher bereits mit Schreiben vom 20. Mai 2021 an die Sozialministerin und den Finanzminister in der Angelegenheit gewandt.

Abschließend haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrem Schreiben vom 2. Juni 2021 auf die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen hingewiesen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten in den Prognosen sollte danach die Möglichkeit offengehalten werden, nochmals über weitergehende Hilfsmaßnahmen zu sprechen, sofern sich die negativen Erwartungen der kommunalen Praxis realisieren sollte.