Beiträge

Cover-NLT-Aktuell-22

Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 

2021

Finanzminister Reinhold Hilbers hat mitgeteilt, dass die pauschalen Steuerfreibeträge des sog. Ratsherrenerlasses mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 um 20 Prozent angehoben wurden. Die pauschalen Steuerfreibeträge erhöhen sich damit rückwirkend wie folgt:

Die pauschalen Entschädigungen und Sitzungsgelder sind jedoch mindestens in Höhe des in R 3.12 Abs. 3 Satz 3 LStR genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei.

Ein entsprechender Erlass soll in Kürze im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung

Am 20. August 2021 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gegenüber der Niedersächsischen Staatskanzlei sehr detailliert Stellung genommen zum Entwurf einer neu gefassten Corona-VO und dabei zwar das grundsätzliche Lösen vom reinen Inzidenzwert begrüßt, aber auch die fehlende Stringenz der Verordnung im Hinblick auf eine Erfüllung der Warnstufen 2 und 3 kritisiert. Zudem sind die Themen der Notwendigkeit der weiteren Personalunterstützung durch das Land und der perspektivischen Reduzierung der Kontaktnachverfolgung durch Änderung der Leitlinien des RKI im Allgemeinen Teil unserer Stellungnahme angesprochen worden.

In unseren Hinweisen zu den einzelnen Vorschriften haben wir die eine große Fülle von Unklarheiten, fehlerhaften Verweisen, doppelten bzw. unklaren Regelungen angemerkt und darauf hingewiesen, dass insbesondere für private Feiern zu Hause und in der Gastronomie eindeutige Regelungen zu den geltenden Bestimmungen und den Anforderungen an Datenerfassungen und Hygienekonzepte gefunden werden müssen. Der Verordnungsentwurf bedarf nach unserer Einschätzung in wesentlichen Teilen einer grundlegenden Überarbeitung, damit er verständlicher und vollziehbarer wird.

Bezüglich der Sonderregelungen für die Wahlen (§ 20) haben wir angeregt, auf eine Verpflichtung zur Händedesinfektion zu verzichten und entsprechende Soll Vorschriften ausreichen zu lassen, auch um Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

Die neue Verordnung ist am 25. August 2021 in Kraft getreten. Überschreitet die Inzidenz in einem Landkreis die Zahl 50 (50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen), greift die „3G-Regel“. Zutritt zu den in § 8 der VO genannten Veranstaltungen erhalten danach nur Menschen, die einen vollständigen Impfschutz haben, genesen sind oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Umfangreiche Sonderregelungen gelten für Schulen.

Änderung des § 28a IfSG beabsichtigt

Das BMG hat den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen von den Fraktionen der 

CDU/CSU und SPD zur Änderung des Entwurfs des Aufbauhilfegesetzes in den Bundes-=tag einzubringenden Antrag übermittelt.

Der Antrag sieht eine Änderung des § 28a IfSG vor. Für die Zulässigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen soll es künftig nach § 28a Abs. 3 IfSG-E nicht mehr auf die bisherigen Inzidenzwerte, sondern in erster Linie auf die Hospitalisierungsrate („Hospitalisierungs-In-zidenz“) ankommen. Weitere Parameter zur Bewertung der epidemischen Lage, wie die Infektionsdynamik und die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen, können einbezogen werden. Entsprechende Forderungen hat auch der Deutsche Landkreistag bereits erhoben. Vorgesehen ist des Weiteren, dass bestimmte Maßnahmen zum vorsorglichen Infektionsschutz unabhängig von der Hospitalisierungsrate zulässig sein sollen. Die regionalen – d. h. insbesondere auch auf die Ebene der Landkreise – und landesbezogenen Hospitalisierungs-Inzidenzen sollen durch die zuständigen Landesbehörden erhoben und veröffentlicht werden. Das Robert Koch-Institut soll täglich den aktuellen Wert bezogen auf das Bundesgebiet veröffentlichen.

Des Weiteren sieht der Entwurf eine Klarstellung in Bezug auf die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises vor (§ 28a Abs. 1 Nr. 2a IfSG-E). Ferner soll den Ländern die Anwendung von Maßnahmen nach § 28a IfSG auch ohne Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (§ 28a Abs. 7 IfSG-E) ermöglicht werden.

Unterrichtung der Bundesregierung zu den Erkenntnissen aus der Epidemie

Die Bundesregierung hat entsprechend des Auftrags im Infektionsschutzgesetz einen Bericht zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige Coronavirus verursachten Epidemie vorgelegt. Neben der Aufzählung der vorgenommenen Rechtsänderungen ist insbesondere eine ergänzende Darstellung des Politikwissenschaftlers Professor Dr. Korte sowie eine umfassende Stellungnahme der Länder von Interesse.

Der Bericht des BMG listet neben einer grundsätzlichen Darstellung des bisherigen Pandemieverlaufs aus Sicht der Bundesregierung die grundsätzlichen Fragen der Regierungskoordinierung, der begonnenen und abgeschlossenen Gesetzesvorhaben, Verordnungen und weiterer Konsultationen auf, hauptsächlich im Bereich des Infektionsschutzes und der Kranken- und Pflegeversicherung.

In seiner wissenschaftlichen Bewertung legt Prof. Dr. Korte Vorschläge zur gesetzlichen, infrastrukturellen und personellen Stärkung des Robert-Koch-Instituts sowie ggf. zusätzlicher Behörden, Ausführungen zu gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, vorläufige Anmerkungen zum Umgang des politischen Systems mit der Corona-Pandemie sowie eine Zusammenfassung vor. Von besonderer kommunaler Relevanz sind die Ausführungen zur Erhaltung eines langfristig trag- und stressfähigen Gesundheitssystems. Hierin geht er auch auf die Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung ein. Eine grundlegende Reform müsste von einem „Nationalen Konvent“ vorbereitet werden.

Die Länder gehen umfassend auf ihre Erfahrungen in der Corona-Pandemie ein. Sie betonen im Grundsatz, dass sich die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen auch in der Pandemie bewährt habe. Mit der Forderung nach einer Stärkung des BBK setzen sich die Länder nicht auseinander. Erfordernisse im öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere den Bedarf an personellem und auch strukturellem Aufbau, gerade in den kommunalen Gesundheitsämtern, werden dargestellt. Im Hinblick auf die Krankenhausversorgung unterstreichen die Länder die Bedeutung der Verantwortung der Länder für Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung, die sich gerade in der Pandemie bewährt habe. Angesichts der Tatsache, dass rd. die Hälfte aller an oder mit SARS-CoV-2 verstorbenen Personen Bewohner von Pflegeheimen waren, kritisieren die Länder verwundert, dass der Bericht nicht auf die Langzeitpflege eingeht und fordern, auch für die pflegerische Versorgung Schlussfolgerungen zu ziehen.

Veröffentlichung einer weiteren Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Am 19. August 2021 ist die Verordnung zur Änderung der Coronavirus Testverordnung vom 18. August 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Mit dieser Änderungsverordnung wird die Abrechnung der Leistungen der Apotheken bei der Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikats im Sinne des § 22 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz geregelt. Die Verordnung ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Veterinärwesen: Verbraucherschutzbericht 2020 vorgestellt

Am 20. August 2021 haben Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast, der NLT und der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, den Verbraucherschutzbericht 2020 sowie den Tätigkeitsbericht des LAVES vorgestellt.

Für die kommunalen Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörden hat der NLT die lebensmittelrechtlichen Überwachungszahlen für das Jahr 2020 vorgestellt. Die kommunalen Behörden haben im Jahr 2020 insgesamt 50.109 risikoorientierte Kontrollen in mehr als 30.700 Betrieben durchgeführt. Daneben wurden mehr als 22.000 Proben aus 7.311 Betrieben entnommen. Die Anzahl der Kontrollen, der kontrollierten Betriebe sowie der Probennahmen war damit geringer als in den Vorjahren, während sowohl die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Betrieben als auch der Anteil der bemängelten Proben jeweils auf dem Niveau der Vorjahre lagen. Bei 25.135 Kontrollen wurden Verstöße festgestellt. Das entspricht etwa einem Anteil von 50 Prozent der durchgeführten Kontrollen. Hierbei handelt es sich überwiegend um allgemeine Hygienemängel (22.206 bzw. 50 Prozent der Fälle). Ferner gab es in 15 Prozent bzw. 6.663 Fällen Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel. Außerdem wurden spezielle Hygienemängel beispielsweise in der betrieblichen Eigenkontrolle (22 Prozent bzw. 9.758 Fälle) festgestellt. In Folge der festgestellten Mängel wurden in fast 22.000 Fällen verschiedene Maßnahmen wie schriftliche Verwarnungen, Ordnungsverfügungen, Bußgeld- und Strafverfahren sowie nicht formelle Maßnahmen eingeleitet.

EU-Kommission erweitert den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

Die EU-Kommission hat den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ausgeweitet. Sie schafft neue Gruppenfreistellungen für den Ausbau von Lade- und Tankinfrastruktur für emissionsarme Straßenfahrzeuge und 4G- und 5G Mobilfunknetzen sowie Erleichterungen für den Breitbandnetzausbau und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Beihilfemaßnahmen können in den genannten Bereichen ohne vorherige Notifizierung bei der Kommission durchgeführt werden. Die Erweiterung erfolgt auf der Grundlage der Ziele der Kommission für den Grünen Deal sowie die Digitalisierung und dürfte für die Landkreise angesichts der hier zu erwartenden künftigen Investitionen eine Erleichterung darstellen.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) kommt zu der Einschätzung, die beihilferechtlichen Erleichterungen seien für die Landkreise angesichts der hier zu erwartenden künftigen Investitionen wichtig. Dies gelte besonders für die Förderung des 5G-Mobilfunkausbaus, für die sich der Deutsche Landkreistag seit langem einsetzt. Kritisch sei hingegen, dass sich die Kommission bei den Breitbandnetzen anstatt des Glasfaserausbaus weiterhin auf Kategorien von 30 Mbit/s, 100 Mbit/s, 300 Mbit/s und 1 Gbit/s konzentriert. Eine Anpassung der Breitbandbeihilfeleitlinien soll entsprechend den vorliegenden Änderungen in der AGVO bis Ende 2021 erfolgen. Die Kommission hat angesichts ihrer Prioritäten im Zusammenhang mit dem Grünen Deal und der Digitalisierung eine weitere Überarbeitung der AGVO angekündigt.

Ergänzendes Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des Programms „Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung“ („Digitalisierungszuschuss“) veröffentlicht. Den Zuschuss kann beantragen, wer als Inhaber eines Anschlusses in einer schwer erschließbaren Einzellage im Sinne des Graue-Flecken-Programms von einer Begrenzung der Gigabit-Förderung betroffen ist und nicht von einer teilgeförderten Erschließung seines Grundstücks mit gigabitfähigen Technologie Gebrauch macht. Anträge auf Förderung nach diesem Programm können allerdings erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Förderaufrufs gestellt werden. Ein solcher Aufruf steht noch aus.

Absichtserklärung zur Förderung zum Ausbau der „Grauen Flecken“

Der Bund fördert den Glasfaserausbau in sogenannten „Grauen Flecken“ seit April des Jahres auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“. Das Land Niedersachsen beabsichtigt zur Unterstützung der niedersächsischen Kommunen bei entsprechenden Ausbauvorhaben eine ergänzende Landesförderrichtlinie zu erlassen. Hierzu hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) mit Schreiben vom 13. August 2021 mitgeteilt, dass an der Form der Ko-Finanzierung des Bundesförderprogramms festgehalten werden soll. Obgleich die Erstellung einer niedersächsischen Förderrichtlinie von noch ausstehenden Entscheidungen auf Bundesebene abhängt, hat das MW eine Absichtserklärung abgegeben, nach der beabsichtigt ist, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Förderquote von 25 Prozent der nach der Bundesförderrichtlinie zuwendungsfähigen Kosten zu gewähren. Das MW stellt ferner die Verabschiedung der Richtlinie für dieses Jahr in Aussicht.

Marktanalyse zum Glasfaserausbau der BREKO

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat die aktuelle Lage des Deutschen Telekommunikationsmarktes im Jahr 2021 analysiert und repräsentative Zahlen und Daten zum Glasfaserausbau und zur Internetnutzung in Deutschland erhoben. Zentrale Erkenntnisse daraus sind u. a., dass die Nachfrage nach hohen Bandbreiten insbesondere im vergangenen Jahr die Erwartungen übertroffen hat. Nach Einschätzung der BREKO sei die Finanzierung des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland gesichert. Auch die Relevanz der staatlichen Förderung relativierte sich aus BREKO-Sicht; der Spielraum für eigenwirtschaftliche Ausbauaktivitäten werde größer. Als neuen Standardanschluss, insbesondere für Geschäftskunden, sieht die BREKO einen nahezu symmetrischen Anschluss mit 1 Gbit/s. Die Marktanalyse kann unter der Internetadresse https://link.nlt.de/fn2q heruntergeladen werden.

Entwurf einer Verordnung über Gebiete mit hoher Gewässerdichte

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat uns den Entwurf einer Verordnung über Gebiete mit hoher Gewässerdichte im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt.

Bereits zum 1. Januar 2021 traten die im Zuge des Niedersächsischen Weges beschlossenen Änderungen im Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht in Kraft. Mit dem Erlass der vorliegenden Verordnung soll nach Mitteilung des MU entsprechend der Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg die Verpflichtung nach § 58 Abs. 1 Satz 4 NWG umgesetzt werden. Danach bestimmt das Fachministerium im Einvernehmen mit dem für die landwirtschaftliche

Bodennutzung zuständigen Ministerium durch Verordnung zumSchutz agrarstruktureller Belange Gebiete mit hoher Gewässerdichte, in denen der Gewässerrandstreifen an Gewässern zweiter und dritter Ordnung eine geringere als die gesetzlich vorgesehene Breite hat.

Die Kulisse dieser Gebiete besteht aus Gemeinden, in denen – entsprechend der in § 58 Abs. 1 Satz 5 NWG getroffenen Regelung – die Gewässerdichte so hoch ist, dass durch Gewässerrandstreifen in der gesetzlich vorgesehenen Breite mindestens drei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Anspruch genommen würden. Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss der am Niedersächsischen Weg beteiligten Vertragsparteien, der dem Verordnungsverfahren als Vorgabe zugrunde gelegt worden ist.

Bundesregierung zieht erneut Bilanz ihrer Politik für ländliche Räume

Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat die Bundesregierung erneut eine Bilanz ihrer Politik für ländliche Räume gezogen (BT-Drs. 19/31758). Die Antworten auf die insgesamt 84 Fragen enthalten eine Reihe interessanter Informationen zur Entwicklung ländlicher Räume, die über vorangegangene Berichte der Bundesregierung zur Entwicklung in ländlichen Räumen teilweise hinausgehen und diese ergänzen.

Cover-NLT-Aktuell-21

MPK-Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich bei einer Videokonferenz am 10. August 2021 erneut auf Maßnahmen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen sowie zur Bewältigung der Corona-Pandemie verständigt. Im Hinblick auf die Hochwasserkatastrophe ist insbesondere die Errichtung eines nationalen Aufbaufonds vereinbart worden. Zur Eindämmung der Pandemie soll der Zugang zu einer Reihe von Einrichtungen und Veranstaltungen spätestens ab dem 23. August 2021 nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen möglich sein. Die kostenlosen Bürgertest entfallen ab dem 11. Oktober 2021. Neben der Inzidenz sollen künftig auch weitere Faktoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens herangezogen werden. Der Deutsche Bundestag wird gebeten, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus festzustellen.

Neufassung der Corona-Virus-Einreiseverordnung in Kraft getreten

Die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Damit unterliegen künftig alle Reisenden unabhängig davon, ob sie per Flugzeug oder auf andere Weise nach Deutschland einreisen – so sie älter als 12 Jahre sind – einer Nachweispflicht in Bezug auf einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis. Die Verpflichtung zur vorherigen digitalen Einreiseanmeldung besteht aber weiterhin nur für Reisende aus Risikogebieten. Die Kategorie des „einfachen“ Risikogebietes wird nicht mehr ausgewiesen. Die neue Verordnung ist am 1. August 2021 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft. Die erst jüngst geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 ist mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft getreten.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche

Als Landtagsdrucksache 18/9403 haben die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU den Entschließungsantrag „Einbahnstraße Corona? – Interessen von Kindern und Jugendlichen in und nach der Pandemie stärker berücksichtigen“ in den Landtag eingebracht.

In dem Entschließungsantrag wird herausgestellt, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen in und nach der Pandemie stärker in den Fokus rücken müssen. Kinder und Jugendliche selbst würden nach den bisherigen Erfahrungen in der Regel einen milden Krankheitsverlauf aufweisen und seien vor dem Hintergrund der Generationenverantwortung jedoch ebenso von den Kontaktbeschränkungen betroffen. Kinder und Jugendlichen seien bisher oft ausschließlich vor dem Hintergrund ihrer schulischen und sonstigen Ausbildung in den Corona-Regelungen bedacht worden, alle anderen Bedürfnisse seien kaum berücksichtigt worden. Aufgrund der Zunahme von psychischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen und der damit verbundenen Nachfrage nach Therapieangeboten wird dringender Handlungsbedarf vermutet. Mit dem Entschließungsantrag sollen daher angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zu begegnen.

Der Entschließungsantrag wird federführend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtages beraten. Der Ausschuss führt hierzu eine öffentliche Anhörung durch, im Rahmen derer auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten wird.

Broschüre „Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat“ erschienen

Das neue Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Broschüre „Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat. Ein Ratgeber zum Umgang mit rechten Bedrohungen und Angriffen für Kommunalpolitiker*innen und Kommunalverwaltung“ erschienen ist. Es handelt sich um eine Handreichung des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG) und des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB) e.V. Die Broschüre steht, ebenso wie diverse weitere Informationsflyer, im Downloadbereich der Webseite des Landes-Demokratiezentrums unter https://ldz-niedersachsen.de/ zur Verfügung. Für Fragen zur Broschüre oder seinen Angeboten ist das Landes-Demokratiezentrum per E-Mail unter landes-demokratiezentrum@lprnds.de erreichbar.

Diskussionspapier zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur nach der Flutkatastrophe

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der Verband kommunaler Unternehmen haben gemeinsam ein Diskussionspapier zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur nach der Flutkatastrophe erstellt. Das Papier fasst mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Beratungen erste Überlegungen der Verbände dazu zusammen, wie der Wiederaufbau beschleunigt und klimafolgenangepasst gestaltet werden kann. Der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages wird sich in seiner Sitzung am 20./21. September 2021 vertieft mit dem Thema befassen.

Wasserstoff/Windenergie/Energiewirtschaft

Das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht wurde am 26. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz ist überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Die enthaltenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen neben der Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben den regulatorischen Rahmen für einen schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur schaffen. Darüber hinaus werden durch das Gesetz zahlreiche weitere energiewirtschaftliche Gesetze und Verordnungen geändert.

Hierzu gehört u.a. eine Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, welche die bisherige Regelung zur finanziellen Teilhabe der Kommunen an Windenergieanlagen betrifft. Nunmehr werden auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfasst und – sofern sich die Anlagen in gemeindefreien Gebieten befinden – die Landkreise in den Anwendungsbereich der Regelung mit einbezogen.

Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Bekanntlich befindet sich der von der Niedersächsischen Landesregierung in den Niedersächsischen Landtag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Wie angekündigt haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU nunmehr einen weiteren Gesetzestext (bzw. erweiterten Änderungsvorschlag) eingebracht, welcher den der Landesregierung ergänzt.

Die nun weiter vorgelegten Änderungsbegehren beziehen sich u.a. auf eine Regelung zu Sonderbauten vor allem hinsichtlich des Brandschutzes (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5) und der Erleichterung des Holzbaus (§ 26 Abs. 3). Zudem haben die regierungstragenden Fraktionen zwei NLT-Forderungen aufgegriffen. Zum einen soll (zumindest) für Tierhaltungsanlagen eine Regelung erlassen werden, wonach das Ende des Bestandsschutzes leichter festgestellt werden soll (vgl. § 71 Abs. 2). Das hilft bisweilen bei der sog. GIRL-Problematik in Dörfern. Zum anderen soll es auch für die Bauaufsichten möglich werden, bei Ersatzvornahmen die Kosten dinglich auf das Grundstück zu legen (§ 79 Abs. 5). Die Geschäftsstelle kann diese beabsichtigten Änderungen gut mittragen bzw. begrüßt diese ausdrücklich. Andere vorgesehene Bestimmungen bedürfen kritischer Prüfung.

Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland – EA-VO-Dauergrünland) nebst Begründung im Rahmen der Verbändeanhörung übersandt. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten. Eine Erhöhung des Zahlungsanspruchs ist nicht beabsichtigt. Die Bagatellgrenze bleibt bei 150,00 Euro bestehen.

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für die Jahre 2019 und 2020

Mit Pressemitteilung vom 21. Juli 2021 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) den 12. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (HFK) des Landes Niedersachsen für die Jahre 2019 und 2020 veröffentlicht. Im Jahr 2019 wurden danach 713 Eingaben bei der Geschäftsstelle der HFK eingereicht; im Jahr 2020 waren es 711 Eingaben. Hiervon wurden in den Jahren 2019 bzw. 2020 68 bzw. 77 Prozent der Fälle zur Beratung angenommen, wobei ein Teil wegen der Nachrangigkeit gegenüber anderen Aufenthaltsrechten nicht mehr beraten werden musste.

Im Jahr 2019 wurden 141 Eingaben in der HFK abschließend beraten, von denen 96 Eingaben in Härtefallersuchen seitens der HFK mündeten, denen das MI in 93 Fällen gefolgt ist und die Anordnung getroffen hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Im Folgejahr 2020 wurden 89 Eingaben abschließend beraten, von denen 65 Eingaben in Härtefallersuchen seitens der HFK mündeten, denen das MI in 24 Fällen gefolgt ist und die Anordnung getroffen hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Daraus erhielten im Jahre 2019 217 Personen die Chance auf ein Bleiberecht. Hierbei handelte es sich um 46 Einzelpersonen, 161 Personen im Familienverband mit insgesamt 82 Kindern sowie 5 Paare. Im Jahr 2020 betraf dies 119 Personen, die sich in 32 Einzelpersonen, 83 Personen im Familienverband mit insgesamt 53 Kindern und 2 Paare aufgliedern.

Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2020

Das Statistische Bundesamt hat die amtliche Statistik zu den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgelegt. Danach betrugen die Bruttoausgaben nach dem AsylbLG im Jahr 2020 4,2 Mrd. Euro. 78 Prozent wurden für Regelleistungen (Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG, sog. Analog-Leistungen) erbracht. 22 Prozent entfielen auf besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen wie Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt werden.

Den Bruttoausgaben standen Einnahmen, wie z.B. Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern, in Höhe von (lediglich) 141 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen im Jahr 2020 somit 4,1 Milliarden Euro. Dies sind 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr 2019.

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen – Schuldenstand zum 31. Dezember 2020

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Daten zur Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Insgesamt ist die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte im nichtöffentlichen Bereich um 1,6 Prozent gestiegen. Bei den Landkreisen sind die Kredite (ohne Kassenkredite) um 1,1 Prozent angewachsen. Im Bereich der Kassenkredite ist der Rückgang bei den Landkreisen mit -16,2 Prozent deutlich. Im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden fällt der Rückgang der Kassenkredite mit -3,2 Prozent trotz der „Saarlandkasse“ moderat aus. Bei den kreisfreien Städten nahmen die Kassenkredite um -11,1 Prozent ab.

Für die niedersächsischen Landkreise ist festzuhalten, dass sie bei den Kassenkrediten mit 38,04 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt an vierter Stelle liegen. Bei der Investitionskreditverschuldung erreichen sie mit 392,99 Euro je Einwohner den dritthöchsten Wert nach den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz, der ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt liegt. 

Pflegeausbildungsstatistik 2020

Die neue Pflegeausbildungsstatistik des Statistischen Bundesamts bereitet die Zahlen der Ausbildungseintritte im Jahr 2020 auf. Mit dem Pflegeberufereformgesetz wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung ist seit 1. Januar 2020 möglich.

  • Zum Jahresende 2020 befanden sich bundesweit 53.610 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung. 3.681 Personen hatten die Ausbildung im Laufe des Jahres begonnen, aber vorzeitig beendet.
  • Nicht nur junge Menschen wählen eine Ausbildung in der Pflege: 17 Prozent der neuen Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter.
  • Ebenso wie die Vorläuferausbildungen wählen vor allem Frauen die neue Ausbildung: 76 Prozent der Auszubildenden sind weiblich.
  • Nur 1 Prozent der Auszubildenden nutzt die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung.

Die Zahl der im Jahr 2020 begonnenen Pflegeausbildungen entspricht in etwa der Zahlen im Jahr 2019. Dies ist zwar noch lange nicht die mit der „Ausbildungsoffensive Pflege“ beabsichtigte Steigerung der Ausbildungszahlen bis zum Jahr 2023 um 10 Prozent. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und des Rückgangs der gemeldeten Ausbildungsstellen ansonsten sowie der (Start-)Schwierigkeiten der generalistIschen Pflegeausbildung kann die Zahl jedoch positiv gewertet werden.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verkündet worden (BGBl. I S. 2947). Darin werden neue Regelungen zum Namen, zur Entstehung, zum Sitz und Vermögen von Stiftungen sowie zur Änderung der Stiftungssatzung, zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Neben diesen, sich maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findenden Regelungen wird im Stiftungsregistergesetz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Die maßgeblichen stiftungsrechtlichen Regelungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

In einem weiteren Artikel des Gesetzes (Artikel 9) findet sich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in § 36 Abs. 12 in Bezug auf Verordnungsermächtigungen bei Einreisen wie bei grenzüberschreitendem Verkehr. Diese Regelung ist am 23. Juli 2021 in Kraft getreten.

Cover-NLT-Aktuell-20

Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 liegen vor

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die neuen Empfehlungen der Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG veröffentlicht. Nach dieser Rechtsvorschrift beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigungen der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Für den NLT hat Präsidiumsmitglied Ulrike Schlieper (Landkreis Friesland) in der Kommission mitgewirkt. Vorsitzende war wie auch bereits 2016 Frau Bürgermeisterin Petra Lausch (Gemeinde Edewecht).

Die Kommission hat sich bei der Struktur ihrer insgesamt 15-seitigen Empfehlungen 2021 an der bisherigen Struktur der Empfehlungen für die vorherigen Kommunalwahlperioden orientiert. Neben einer inflationsbedingten Anpassung der Werte hat die Kommission insbesondere die Einwohnerklassen neu gegliedert und sich dabei an den Einwohnerklassen der Kommunen nach der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung orientiert, so dass beispielsweise die Empfehlungen für den Landkreisbereich differenzierter sind als bisher. Für den Kreisbereich wird unter V.2 der Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

„Die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten der Kreistage sollte im Monat folgende Höchstbeträge nicht überschreiten:

bis 75 000 Einwohnerinnen und Einwohner            210 EUR

75 001 bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner      320 EUR

150 001 bis 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner     440 EUR

über 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner          470 EUR

Region Hannover                                   600 EUR

Die Höchstbeträge gelten wiederum sowohl in Fällen der vollständigen Zahlung als Monatspauschale als auch in Fällen der ganz- oder teilweisen Zahlung der Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld. Bei der Zahlung als Sitzungsgeld ist hinsichtlich der Höchstbeträge von drei Sitzungen im Monat auszugehen.“

Die vollständige Fassung der Empfehlungen 2021 steht auf der Homepage des Niedersächsischen Innenministeriums unter www.niedersachsen.de zur Verfügung.

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Entgegen den ursprünglichen Absichten der Landesregierung ist die Niedersächsische Corona-Verordnung mit Wirkung zum 28. Juli 2021 erneut geändert worden. Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beitragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesem Bereich nun schärfere Maßgaben. Bei einer Inzidenz unter 10 gilt eine Maskenpflicht sowie eine Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent, bei einer Inzidenz von über 10 sind die Einrichtungen unter den in § 9 Abs. 5 genannten Bedingungen zu schließen.

Gleichzeitig können Landkreise und kreisfreie Städte im Rahmen einer zu erlassenden Allgemeinverfügung bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes Bereiche von schärferen Regeln ausnehmen, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme die beiden Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurde aber die dringende Bitte an die Landesregierung gerichtet, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die geltenden Inzidenzschwellen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung einer generellen kritischen Prüfung zu unterziehen. Trotz der ansteigenden Zahlen beständen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit angesichts der Krankheitsverläufe und der bisherigen Auslastung der Krankenhäuser. Zudem sei ein großer Teil der Bevölkerung zwischenzeitlich geimpft.

Niedersachsen startet Impfkampagne

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 27. Juli 2021 für den August 2021 eine groß angelegte Kampagne für die Corona-Impfung angekündigt. Sie zielt darauf ab, in neun Sprachen Unentschlossene über die Vorteile einer Impfung zu informieren und hierfür zu werben. Die mit mehr als drei Millionen Euro ausgestatte crossmediale Kampagne wird mit einer Website, über Zeitungs- und Social-Media-Anzeigen, mit Plakaten, Flyern und aufsuchenden Teams über die Corona-Impfung aufklären und dafür werben.

Während mit 77,9 Prozent der über 60-Jährigen große Teile der besonders gefährdeten Menschen vollständig geimpft sind, muss die Impfbeteiligung jüngerer und von Menschen mittleren Alters mit aktuell rund 48 Prozent weiter zulegen. Diese Zielgruppe wolle man mit der Kampagne besonders erreichen, erläuterte Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Ab dem 2. August sind die wichtigsten Informationen zur Impfung, zu Schutzmaßnahmen und Testungen auf der Homepage www.impfen-schuetzen-testen.de hinterlegt. Im Laufe des August sollen die Inhalte in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch sowie in leichter Sprache und in Gebärdensprache online sein. Flankiert wird die Kampagne durch umfangreiche Informationspakete und Werbematerialen für die handelnden Akteure vor Ort.

5 Millionen Impfungen in den kommunalen Impfzentren

Am 27. Juli 2021 wurde die 5-millionste Impfung in den von den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten betriebenen 50 Impfzentren durchgeführt. Damit ist dort der überwiegende Teil (knapp 60 Prozent) aller Impfungen in Niedersachsen erfolgt.

Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages hielt hierzu fest: „Ohne die kommunalen Impfzentren wäre es nicht gelungen, in kurzer Zeit die besonders schutzbedürftigen prioritären Gruppen zu impfen. Dies gilt insbesondere für die Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die große gemeinsame Kraftanstrengung hat viele Leben gerettet.“

Dirk-Ulrich Mende, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, ergänzte: „Während in den letzten Monaten stets der Impfstoff das Tempo begrenzt hat, besteht nunmehr die Herausforderung, impfferne Bevölkerungsgruppen zu erreichen und von den Vorteilen einer Impfung zu überzeugen. Die Impfkampagne des Landes ist ein wichtiger Schritt hierfür.“

„Wenn die Situation es erfordert, stehen die Landkreise und kreisfreien Städte bereit, auch nach dem 30. September 2021 die Impfaktivitäten des Landes mit mobilen Teams zu unterstützen. Hierfür wird ein verlässlicher rechtlicher Rahmen und die Klärung der Finanzfragen benötigt. Hierzu befinden wir uns in konstruktiven Gesprächen mit dem Sozialministerium,“ richteten Meyer und Mende den Blick nach vorne.

Anbindung der Teststellen an die Corona-Warn-App

Zum 1. Juli 2021 ist die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Aus dieser ergibt sich u.a. die Verpflichtung für Teststellenbetreiber, sich an die Corona-WarnApp (CWA) anzubinden, denn gemäß § 7 Abs. 9 TestV wird ab dem 1. August 2021 eine Vergütung für Bürgertestungen nur gewährt, wenn der Leistungserbringer die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats auch über die CWA des RobertKoch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person darüber übermittelt.

Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht in Bezug auf die Hospitalisierung bei COVID-19 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 13. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Verordnung regelt in § 1 Abs. 1 die Pflicht zur namentlichen Meldung der Aufnahme einer Person mit COVID-19 in ein Krankenhaus an das zuständige Gesundheitsamt. In § 1 Abs. 2 wird festgelegt, welche Angaben hierbei zu übermitteln sind. Dabei sind fast alle der genannten Angaben bereits nach den §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Zusätzlich ist lediglich die Angabe zur Art der verwendeten Impfstoffe.

Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2021 bis 2025

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2025 bekanntgegeben.

Die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich (ohne Finanzausgleichsumlage inklusive Steuerverbundabrechnung) betragen für das Jahr 2021 4.876 Millionen Euro. Auf Basis der Steuerschätzung von Mai 2021 wird von einer ebenfalls positiven Steuerverbundabrechnung 2021 in 2022 in Höhe von 88 Millionen Euro ausgegangen. Da ab dem Jahr 2022 bis zum Jahr 2024 die im Zuge des kommunalen Hilfsprogramms vereinbarte Deckelung auf Höhe des Vorkrisenniveaus zur Rückzahlung des gestundeten Betrages von insgesamt 348 Millionen Euro vorgesehen ist, beträgt die Zuweisungsmasse des kommunalen Finanzausgleichs nach aktuellem Stand für die Jahre 2022 bis 2024 4.793/4.793/5.151 Millionen Euro (ohne Finanzausgleichsumlage). Im Jahr 2025 ist dann eine Steigerung um fast 200 Millionen Euro nach heutigem Stand vorgesehen.

Bedarfszuweisung für Niedersächsische Kommunen 2021

Das Niedersächsische Innenministerium hat 18 besonders finanzschwachen Kommunen im Jahr 2021 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von 52,52 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Ein Anteil von rund 7,6 Prozent der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Co-Finanzierung von EU geförderten Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden. Die Höhe der Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 810.000 Euro für die Gemeinde Faßberg im Landkreis Celle und 8 Millionen Euro für die Stadt Salzgitter. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist mit gut 7,5 Millionen Euro der einzige Empfänger aus dem Mitgliederbereich des Niedersächsischen Landkreistages.

Hilfsprogramm des Bundes für die Hochwasserregionen

Das Bundeskabinett hat am 21. Juli 2021 Finanzhilfen im Umfang von 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um die vom Hochwasser betroffenen Regionen schnell und möglichst unaufwändig finanziell zu unterstützen. Daneben sagt der Bund seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm nach dem Muster früherer Hochwasserkatastrophen zu. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Schnelle und unbürokratische Soforthilfe. Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Millionen Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund wird die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.
  • Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur. Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Verzicht auf Rettungskosten. Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat zu dem übersandten Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) mit Schreiben vom 23. Juli 2021 Stellung genommen. Darin kritisieren die kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich

– vorgesehene Standarderhöhungen,

– den damit einhergehenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und

– fehlende belastbare Berechnungen zur Konnexität sowie des entsprechenden finanziellen Ausgleichs.

Sowohl hinsichtlich der Bedarfsplanung als auch der Regelungen zur integrativen Förderung fordern sie eine Herausnahme aus dem jetzigen Verfahren, da die Bestimmungen noch weiterer Erörterungen bedürfen. Hierzu hatte das MK in einer ersten Besprechung bereits grundsätzliche Bereitschaft signalisiert.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT)

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens im Rahmen der Verbandsanhörung Gelegenheit gegeben, zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT).

Die derzeitige Richtlinie RAT V würde mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft treten. Außerdem sehen die Regelungen vor, dass entsprechende Investitionsvorhaben bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein müssen. Diese Frist entspricht nicht mehr der nun um ein Jahr verlängerten bundesgesetzlichen Frist. Die Richtlinie soll daher verlängert und angepasst werden, um das Ziel, die Bundesmittel des 5. Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021, die für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen, möglichst vollständig zu binden, weiterverfolgen zu können. Aufgrund der in der Richtlinie RAT V enthaltenen Fristen können bereits seit Anfang Juli 2021 keine Zuwendungen mehr für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren gewährt werden. Der Änderungserlass soll daher möglichst zeitnah veröffentlicht werden. 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL-IKiGa)

Das Niedersächsische Kultusministerium hat uns zudem mit der Bitte um kurzfristigen Stellungnahme den Entwurf einer Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL-IKiGa) übersandt. Ziel ist es, die in der Richtlinie geregelten Fristen an die verlängerten Fristen des Bundes zur Umsetzung des 5. Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 anzupassen, die mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfeänderungsgeset-KitaFinHÄnG) am 30. Juni 2021 in Kraft getreten sind.

Wegen der kurzen Frist und angesichts der Tatsache, dass es sich bei den beabsichtigten Änderungen im Kern um kommunalen Forderungen handelt, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 22. Juli 2021 gegen die beabsichtigten Änderungen keine Bedenken erhoben. Dabei geht sie davon aus, dass die beabsichtigten Fristverlängerungen auch für bereits erteilte Bescheide Anwendung finden.

Klimaschutz: Europäische Kommission veröffentlicht „Fit for 55“-Paket

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 ein großes Paket mit Legislativmaßnahmen veröffentlicht, das die Erreichung der Klimaziele befördern soll. Die Institutionen hatten sich im Mai darauf geeinigt, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken zu wollen. Durch eine Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie wird die Renovierungsquote von 3 Prozent wie erwartet auf kommunale Gebäude ausgeweitet. Zudem wird ein Einsparziel für alle öffentlichen Einrichtungen vorgegeben. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Energieeffizienzaspekte stärker zu berücksichtigen. Es wird hingegen den Mitgliedstaaten überlassen, durch nationale Vorgaben auch grüne und soziale Kriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Das Europäische Emissionshandelssystem (EHS) soll auf Gebäude und Straßenverkehr ausgeweitet werden. Ein neu einzurichtender Klima-Sozialfonds soll die Auswirkungen der Änderung beim EHS abfedern. Das Lade- bzw. Tankstellennetz für alternative Kraftstoffe soll weiter ausgebaut werden. Eine Änderung der CO2-Normen für PKW sieht vor, dass alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein müssen.

SGB II – Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen ihrer Arbeitsmarktberichterstattung einen Blickpunkt „Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen“ herausgegeben. Der Deutsche Landkreistag hat hierzu wie folgt informiert:

  • Die Corona-Pandemie bestimmte im Jahr 2020 auch den Arbeitsmarkt. In der Folge stieg die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt auf 2,7 Mio. Das waren fast ein Fünftel mehr Menschen, die bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet waren, als im Vorjahr.
  • 30 Prozent der 2,7 Millionen arbeitslosen Menschen waren seit mindestens einem Jahr auf der Suche nach einer Beschäftigung, das sind 12 Prozent mehr als 2019. Damit ist 2020 auch die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich gestiegen – wenn auch nicht ganz so stark wie die Arbeitslosigkeit insgesamt.
  • Ab dem Beginn der Corona-Krise stieg die Langzeitarbeitslosigkeit kontinuierlich an und hat im Februar 2021 nach fünf Jahren wieder die Grenze von einer Million überschritten. Der kräftigte Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich damit begründen, dass es Arbeitslosen deutlich schwerer gelingt einen Arbeitsplatz zu finden, und in Folge der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen konnten arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht in gewohntem Umfang durchgeführt werden.
  • Ein vergleichsweise hohes Risiko langzeitarbeitslos zu sein, haben ältere Menschenund Geringqualifizierte. Häufig stellt auch die Betreuung von Kleinkindern unter dreiJahren die Betroffenen vor große Herausforderungen, die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden.

EuGH konkretisiert seine Rechtsprechung zu islamischen Kopftuchverboten am Arbeitsplatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem bedeutenden Urteil erneut zur Frage der Zulässigkeit von religiösen Zeichen am Arbeitsplatz, hier u. a. konkret in einer Kindertagesstätte, entschieden. Ein Kopftuchverbot ist nach Auffassung des Gerichts zulässig, wenn ein „wirkliches Bedürfnis“ für betriebliche Neutralität des Unternehmens vorliegt. Sowohl die Verhinderung sozialer Konflikte als auch ein wirtschaftlich bedingtes neutrales Auftreten des Arbeitgebers gegenüber den Kunden könnten diesem Bedürfnis entsprechen. Das Unternehmen müsse entsprechende Wettbewerbsnachteile nachvollziehbar belegen.

Der EuGH stellte fest, dass ein Verbot jedweder religiöser Zeichen im Betrieb unabhängig von der Konfession oder Weltanschauung eine mittelbare Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann. Wenn der Arbeitgeber aber ein „wirkliches Bedürfnis“ an betrieblicher Neutralität nachweise, könne eine solche Politik der Neutralität gerechtfertigt sein. Nach Auffassung des Gerichts entsprechen sowohl die Verhinderung sozialer Konflikte als auch ein neutrales Auftreten des Arbeitgebers gegenüber den Kunden einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers. Dafür seien insbesondere die Rechte und berechtigten Erwartungen der Kunden oder Nutzer ausschlaggebend, und speziell für den Bereich des Unterrichts der Wunsch von Eltern, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die im Kontakt mit den Kindern nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen. Zudem müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass ohne eine solche Politik der Neutralität seine unternehmerische Freiheit beeinträchtigt würde, da er angesichts der Art seiner Tätigkeit oder des Umfelds, in dem diese ausgeübt wird, nachteilige Konsequenzen zu tragen hätte.

Landkreis Hameln-Pyrmont als Modellprojekte Smart Cities 2021 ausgewählt

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und für Heimat hat die Modellprojekte Smart Cities 2021 bekanntgegeben. Unter den 28 Gewinnern befinden sich auch sechs Landkreise, aus Niedersachsen ist der Landkreis Hameln-Pyrmont darunter. Alle Projekte profitieren von einer Förderung in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro. Unter dem Motto „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“ entwickeln und erproben sie sektorenübergreifende digitale Strategien für das Zeitalter der Digitalisierung.

Das Modellprojekt Smart Cities ist im Jahr 2019 gestartet. Bereitgestellt wurden damals 750 Millionen Euro, um über vier Staffeln verschiedene Projekte zu fördern. Mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket hat die Bundesregierung im Juni 2020 beschlossen, die Mittel auf insgesamt 820 Millionen Euro aufzustocken. Auf den Aufruf zur dritten Staffel hatten sich 94 Städte, Kreise und Gemeinden sowie interkommunale Kooperationen aus ganz Deutschland beworben. Eine Übersicht aller Preisträger sowie weitere Informationen zum Modellprojekt Smart Cities unter https://link.nlt.de/wf7d.

Natura 2000/FFH-Schutzgebiete: Abschluss der Sicherung der FFH-Gebiete in Niedersachsen

Wie das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) mit Pressemitteilung vom 23. Juli 2021 bekanntgegeben hat, steht die Sicherung der 385 FFH-Gebiete in Niedersachsen (unmittelbar) vor dem Abschluss. Im Endspurt seit Mai konnten nahezu 20 offene Sicherungsverfahren auf Kreisebene abgeschlossen werden. Das MU hatte die Sicherung fachaufsichtlich zuletzt engmaschig begleitet. Damit kann ein großes Kapitel im Buch der Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen geschlossen werden.

Für die enorme Kraftanstrengung der Bediensteten im Bereich des Naturschutzes in den Kreis- und der Regionsverwaltung sowie die Entschlusskraft in den Kreistagen und der Regionsversammlung möchte die NLT-Geschäftsstelle auf diesem Wege Respekt zollen und sich bedanken.

Es steht zu hoffen, dass damit Niedersachsen ein Stück weit aus dem primären Fokus der EU-Kommission hinsichtlich der EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Natura 2000 fällt.

lk-goettingen-herzberg-im-harz-ruhezone

Das Impftempo darf nicht zum Erliegen kommen – mobile Impfteams benötigen solide Ausstattung und Finanzierung

Am heutigen Dienstag, den 27. Juli 2021, wird vermutlich die 5-millionste Impfung in den von den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten betriebenen 50 Impfzentren erwartet. Damit ist dort der überwiegende Teil (knapp 60 Prozent) aller Impfungen in Niedersachsen erfolgt.

Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages hält hierzu fest: „Ohne die kommunalen Impfzentren wäre es nicht gelungen, in kurzer Zeit die besonders schutzbedürftigen prioritären Gruppen zu impfen. Dies gilt insbesondere für die Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die große gemeinsame Kraftanstrengung hat viele Leben gerettet.“

Dirk-Ulrich Mende, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, ergänzt: „Während in den letzten Monaten stets der Impfstoff das Tempo begrenzt hat, besteht nunmehr die Herausforderung, impfferne Bevölkerungsgruppen zu erreichen und von den Vorteilen einer Impfung zu überzeugen. Die Impfkampagne des Landes ist ein wichtiger Schritt hierfür.“

„Wenn die Situation es erfordert, stehen die Landkreise und kreisfreien Städte bereit, auch nach dem 30. September 2021 die Impfaktivitäten des Landes mit mobilen Teams zu unterstützen. Hierfür wird ein verlässlicher rechtlicher Rahmen und die Klärung der Finanzfragen benötigt. Hierzu befinden wir uns in konstruktiven Gesprächen mit dem Sozialministerium,“ richteten Meyer und Mende den Blick nach vorne.

Cover-NLT-Aktuell-19

DLT-Jahrestagung 2021

„Trotz(t) Corona: Wieder Land in Sicht!“ lautete das Motto der 74. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages, die am 9. Juli 2021 auf Einladung des Präsidenten des Deutschen und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, in Timmendorfer Strand, Landkreis Ostholstein stattfand. An der Veranstaltung nahm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther teil.

Bundespräsident Steinmeier betonte in seiner Rede die Wichtigkeit einer modernen Verkehrs- und Daten-Infrastruktur in den ländlichen Räumen. Das Land braucht Zukunft – und die Zukunft brauche das Land.

DLT-Präsident Sager mahnte eine bessere Unterstützung der Kommunen durch Länder und den Bund an. Dies dürfe aber nicht durch „Goldene Zügel“, sondern durch Hilfe zur Selbsthilfe geschehen. Eine gestaltungswillige kommunale Selbstverwaltung brauche starke und finanzkräftige Landkreise und Gemeinden. Hierzu sei eine ordentliche Finanzausstattung durch die Länder sowie eine Verteilung der Umsatzsteuer nach Einwohner notwendig, damit gerade ländliche Gebiete die notwendigen Anpassungen der Infrastruktur stemmen könnten. Neue Förderprogramme würden dem gegenüber nur punktuell helfen, aber keine nachhaltigen Strukturen schaffen. Dies entspreche nicht dem Selbstverständnis des DLT von kommunaler Selbstverwaltung. 

Verantwortung vor Ort stärken – Erwartungen an die Bundespolitik 2021 – 2025

Nach Beschluss des DLT-Präsidiums in seiner Sitzung vom 22. Juni 2021 liegen die Erwartungen des Deutschen Landkreistages an die Bundespolitik in der kommenden Legislaturperiode nun auch in Broschürenfassung vor. Erörtert werden u. a. folgende Handlungsnotwendigkeiten:

     – Förderale Strukturen zur Krisenbewältigung stärken

     – Die Kommunen besser mit Steuermitteln ausstatten

     – Gestaltungsspielräume bei Bundesgesetzen erhalten

     – Verfassungswidrige Aufgabendurchgriffe des Bundes unterbinden

     – Die Altenpflege zukunftsfest gestalten

     – Flächendeckende medizinische Versorgung sichern

     – Digitale Infrastrukturen flächendeckend ausbauen

     – Digitalisierung der Verwaltung intelligent unterstützen

     – Mobilität in der Fläche sichern und entwickeln 

Das Papier mit dem Titel „Verantwortung vor Ort stärken – Erwartungen an die Bundespolitik 2021 – 2025“ auf der Homepage des Deutschen Landkreistages unter https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-147.pdf abrufbar. 

Doppelhaushalt 2022/2023 des Landes

Am 11./12. Juli 2021 hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Klausurtagung die Eckpunkte für den Haushaltsentwurf 2022/2023 festgelegt. Das Haushaltsvolumen soll im ersten Jahr 36,6 Milliarden Euro und im zweiten Jahr 37,14 Milliarden Euro betragen. Der Landeshaushalt ist gekennzeichnet durch das Bemühen, im Rahmen unterschiedlicher Sparmaßnahmen auf dem Weg zurück zu einem Haushalt ohne Kreditaufnahme zu kommen. Die Nettokreditaufnahme soll 2022 227 Millionen Euro und 2023 113 Millionenbetragen; ab 2024 ist eine Rückzahlung der in der Corona-Pandemie aufgenommenen Notlagenkredite über 25 Jahre vorgesehen.

Aus kommunaler Sicht sind insbesondere zwei Punkte bedeutsam, die nur am Rande in einer während der Pressekonferenz vorgelegten Präsentation des Finanzministeriums deutlich werden. Es wird von der stufenweisen Rückführung des Landeszuschusses nach SGB II gesprochen. Beabsichtigt ist, die bislang allein an die Landkreise und kreisfreien Städten ausgekehrten Einsparungen des Landes beim Wohngeld in drei Schritten zu streichen. 2022 soll es noch 100 Millionen Euro, 2023 50 Millionen Euro geben und ab 2024 sollen die Mittel komplett gestrichen werden. In der Endsumme handelt es sich dabei um eine Kürzung der kommunalen Finanzausstattung um 142 Millionen Euro.

In der Presseerklärung heißt es im Übrigen, dass für die Modernisierung von Krankenhäusern deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Tatsächlich soll es allerdings nur 30 Millionen Euro zusätzlich geben, die zu 40 Prozent von den Landkreisen und kreisfreien Städten gegen zu finanzieren sind.

Landkreise empört und enttäuscht über Doppelhaushalt des Landes

„Diejenige Ebene, die im vergangenen Jahr rund um die Uhr mit allen Mitteln die CoronaPandemie bekämpft hat, wird nunmehr finanziell durch die Landesregierung abgestraft. Beschlossen wurde ein Einschnitt in die Finanzausstattung der Kreisebene in Höhe von über 142 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt auf Dauer. In einer Wahlperiode sind das 700 Millionen Euro. Die Wegnahme in drei Etappen ändert daran nichts. So stellen wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht vor,“ kommentierte der Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter, Göttingen, in einer ersten Reaktion die Beschlüsse des Landeskabinetts zum Landeshaushalt.

Bei den zur Streichung vorgesehenen Geldern handelt es sich um Mittel, die das Land durch die seinerzeitige Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 erspart hat und die seither fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung sind. 

„Dieser Eingriff in die kommunalen Finanzen trifft allerdings besonders diejenigen Kommunen mit hohen sozialen Lasten. Allein die Region Hannover verliert jährlich über 30 Millionen Euro, der Landkreis Göttingen 5 Millionen. Eine solche Maßnahme einer großen Koalition im Vorfeld einer Kommunalwahl hätten wir uns nicht vorgestellt“, erläuterte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Mehr als enttäuschend sei auch die Anhebung der jährlichen Mittel für die Krankenhausfinanzierung um lediglich 30 Millionen Euro auf 150 Millionen. „Das Land bringt damit zusätzlich nur 18 Millionen Euro jährlich auf, den Rest müssen ohnehin die Landkreise und kreisfreien Städte beisteuern. Mit diesem Ansatz ist die Mammutaufgabe des Abbaus eines Investitionsstaus von über zwei Milliarden Euro nicht zu stemmen. Das Land duckt sich weg und hofft darauf, dass die Kommunen wie in der Vergangenheit einspringen werden. Das ist unverantwortlich“, so Meyer abschließend.

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Staatskanzlei hat am 12. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung übermittelt. Schwerpunkt der Verordnungsnovelle ist unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Rechtslage die Einführung eines neuen § 6c in die Verordnung, mit dem die bundesweit vereinbarten Regelungen für Großveranstaltungen in niedersächsisches Landesrecht umgesetzt werden sollen. Die Landesregierung hat die Dauer der nächsten Verordnung auf den 13. August 2021 befristet. Auch wenn § 28a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz des Bundes im Grundsatz eine Geltungsdauer von vier Wochen vorsieht, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme auch wegen der besseren Kommunikation gegenüber den zahlreichen Urlaubsgästen für eine Laufzeit über die gesamten niedersächsischen Sommerferien bis zum 3. September 2021 plädiert. Dem Vernehmen nach wird die Landesregierung diese Anregung aufgreifen.

Entwurf einer Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer neugefassten Coronavirus-Einreiseverordnung übermittelt. Nach dem Entwurf sollen künftig alle Reisenden unabhängig davon, ob sie per Flugzeug oder auf andere Weise nach Deutschland einreisen, über einen Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Die Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung der Einreise soll aber weiterhin nur für Reisende aus Risikogebieten gelten. Die Kategorie des „einfachen“ Risikogebiets soll nicht mehr ausgewiesen werden. An die Stelle des „Hochinzidenzgebiets“ tritt das „Hochrisikogebiet“. Für Minderjährige sollen Sonderregelungen gelten. Auch der Fall, dass ein Virusvariantengebiet zum Hochrisikogebiet herabgestuft wird, soll ausdrücklich geregelt werden.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat uns den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der CoronaPandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“) vorgelegt. Die Richtlinie sieht „Zuwendungen für niedersächsische Kommunen, die eine erhebliche Betroffenheit von der Corona-Pandemie in der Innenstadt und/oder im Ortskern von Grund-, Mittel- oder Oberzentren aufweisen“, vor. Mit den Mitteln solle die Krisenbewältigung sowie die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft unterstützt werden. Die Gelder stammen dabei aus den europäischen Corona-Hilfen (REACT-EU). Die von der EU-Kommission vorgegebene Befristung der Förderung bis zum 31. März 2023 findet sich im Richtlinienentwurf wieder.

Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ veröffentlicht

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat bekanntgegeben, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Richtlinie Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land) im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl. Nr. 27/2021, S. 1179 ff.) veröffentlicht wurde und seit dem 14. Juli 2021 in Kraft ist. Damit ist die bereits Ende des Jahre 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung mit einem Fördervolumen von 657 Euro (davon ca. 10 Prozent für Niedersachsen) auch in Niedersachsen umgesetzt worden. Hinsichtlich der schleppenden Umsetzung und einiger Detailregelungen (z.B. erforderliche Sicherheitsaudits für Investitionen ab 100.000 Euro) wurde seitens der AG KSV mehrfach deutliche Kritik geäußert.

Kommunen können nunmehr Förderanträge bei der NBank stellen, um Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu regelhaft 75 Prozent fördern zu lassen. Bis Ende des Jahres 2021 beträgt der Fördersatz sogar 80 Prozent. Finanzschwache Kommunen können generell 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2023 gebaut und durch die Vorlage einen Schlussverwendungsnachweis abgeschlossen werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite der NBank abrufbar: https://link.nlt.de/ytlc

Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes – Stellungnahme der AG KSV

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat Stellung genommen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche, insbesondere aus Sicht des Gewässerschutzes grundsätzlich zu begrüßende Änderungen, so zum Beispiel die Möglichkeit der Festsetzung von Entwicklungskorridoren, die Einräumung eines Vorkaufsrechts zugunsten des Landes oder die Einführung einer Anzeigepflicht für Feldmieten. Inhaltlich kritisiert haben wir hingegen unter anderem die vorgesehene Verpflichtung der unteren Wasserbehörden, über den Umfang der Unterhaltung, einen Mehrkostensatz oder eine Unterhaltungspflicht zu entscheiden sowie für die Gewässer zweiter und dritter Ordnung Unterhaltungsordnungen zu erlassen.

Weiterhin haben wir die Berücksichtigung einer ganzen Reihe von bislang in der Finanzfolgenabschätzung nicht enthaltenen, im Vollzug zu erwartenden Mehraufwänden angemahnt. Außerdem haben wir unsere Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die im Zuge des Niedersächsischen Weges erst vor rund einem halben Jahr ins Gesetz aufgenommenen Regelungen zu Gewässerrandstreifen und die damit verbundenen Mehraufwände bei der Frage der Erheblichkeit i.S. des Art. 57 Abs. 4 NV und damit der Konnexitätsrelevanz der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Die getrennte Betrachtung stellt aus unserer Sicht eine unzulässige künstliche Aufteilung dar, insbesondere da die Einrichtung von Gewässerrandstreifen an Gewässern dritter Ordnung in der Vergangenheit bereits als Teil einer großen Novelle des NWG erfolgen sollte.

„Klimafreundlich, digital, zukunftsfest“ – Zweite Konferenz für Landkreise

Die zweite Konferenz für Landkreise im Klimaschutz fand am 14./15. Juni 2021 unter reger Beteiligung aus der kreislichen Praxis als Online-Veranstaltung statt. Unter dem Konferenztitel „Klimafreundlich, digital, zukunftsfest“ wurden in verschiedenen Formaten die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den Themenfeldern Klimaschutz und Digitalisierung beleuchtet.

Auf das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Digitalisierung wies gleich zu Beginn der Veranstaltung in seinem Grußwort für das Bundesumweltministerium der Leiter der Digitalisierungsabteilung Dirk Meyer hin. Hierbei nahm er Bezug auf die vom Bundesumweltministerium Anfang 2020 veröffentlichte „Umweltpolitische Digitalagenda“. In ihrer anschließenden Keynote ging PD Dr. Ariane Berger, Deutscher Landkreistag, auf die Schnittstellen und Synergien zwischen Klimaschutz und Digitalisierung in den Landkreisen ein. Anstelle der kurzfristig verhinderten Landrätin Christiana Steinbrügge präsentierte danach der Leiter des Nachhaltigkeitsreferates Bodo Staab, wie die Digitalisierung im Landkreis Wolfenbüttel nachhaltig umgesetzt wird. Es folgten drei parallele Foren, in denen sich die Teilnehmer in kleineren Gruppen auf Grundlage von Impuls-Vorträgen aus der kreislichen Praxis zu einzelnen Themen austauschen konnten. Der Landkreis Gotha steuerte einen Praxis-Impuls zum Einstieg in den Klimaschutz bei. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Kreis Steinfurt berichteten über ihre Zusammenarbeit mit Unternehmen. In dem dritten Forum wurde das Thema der Digitalisierung in den Landkreisen weiter vertieft.

Am zweiten Konferenztag wies in seiner Begrüßung Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag, auf die weitreichenden Wirkungen hin, die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Bundes-Klimaschutzgesetzes haben wird. Mit zwei wichtigen Zukunftsfragen für die ländlichen Räume befassten sich danach die beiden Foren zum klimafreundlichen Umbau der Mobilität und der Energieversorgung unter Nutzung digitaler Instrumente. Landrat Henry Graichen berichtete in seinem Praxis-Impuls über die nachhaltige Gestaltung von Mobilität im Landkreis Leipzig. Parallel dazu wurden in einem Forum das „virtuelle Kraftwerk“ und die „Energiedörfer“ des Landkreises Cochem-Zell vorgestellt. In einem dritten Forum wurde die strategische Planung und Kommunikation von Klimaschutzprojekten behandelt. Die Präsentationen aus den insgesamt sechs Foren der Konferenz sowie thematisch passende Linklisten können – nach einer Registrierung – auf der Internetseite des SK:KK unter https://www.klimaschutz.de/community/downloads heruntergeladen werden.

Plattform „Corona-Daten Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt auf der neuen Plattform „Corona-Daten Deutschland“ (https://www.corona-daten-deutschland.de/) aktuelle und regional tief gegliederte Datensätze aus amtlichen und nichtamtlichen Quellen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise relevant sind.

„Corona-Daten Deutschland“ basiert auf einem Projekt, das im Jahr 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiiert wurde. Die im Rahmen des BMWi-Projekts aufgebaute Datensammlung, die bisher nur für die Forschung zur Verfügung stand, wird über die neue Plattform auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Informationsangebot soll dabei sukzessive verbessert und weiter ausgebaut werden. Zielsetzung ist, bisher dezentral verfügbare Daten über Bundesländergrenzen hinweg zur Verfügung zu stellen und einen Vergleich zu ermöglichen.

Die Sammlung umfasst Daten zu verschiedenen inhaltlichen Bereichen. Zentral ist dabei die regional differenzierte Darstellung der seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dafür wurde im Rahmen des BMWi-Projekts ein Schema bestehend aus 21 Oberkategorien und 449 Unterkategorien entwickelt, nachdem alle erfassten Verordnungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene vergleichbar dargestellt sind. Zudem bietet die Plattform Zeitreihen und aktuelle Daten zum Infektionsgeschehen, zu Impfungen und zur Situation in den Krankenhäusern sowie zum wirtschaftlichen Geschehen. Die Daten stammen aus frei zugänglichen Quellen (u.a. Bundes- und Landesbehörden, ifo Institut, Bundesagentur für Arbeit, Handelsregister).

DKI-Gutachten „Aussagekraft von Krankenhausstruktur- und Qualitätsvergleichen auf Basis von OECD-Daten“

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Gutachten zur Aussagekraft von Krankenhausstruktur- und Qualitätsvergleichen auf Basis von OECD-Daten erstellt.

Das DKI betrachtet im Rahmen des Gutachtens insbesondere die Krankenhaus- und Bettendichte, stationäre Fallzahlen und Verweildauern, die 30-Tage-Herzinfarkt- und Schlaganfallmortalität sowie Krankenhausaufnahmen bei Diabetes. Es führt aus, dass internationale Datenvergleiche in Diskussionen zur aktuellen Lage sowie zur zukünftigen Ausgestaltung des deutschen Krankenhaus- und Gesundheitswesens zunehmend eine wichtige Rolle spielten. Kritiker leiteten für Deutschland aus internationalen Datenvergleichen u.a. unangemessen hohe stationäre Fallzahlen und Defizite bei Qualitätsindikatoren ab.

Ein Ergebnis des vorgelegten Gutachtens ist, dass Behauptungen über vermeintliche Versorgungs- und Qualitätsprobleme in der deutschen Krankenhauslandschaft im Ländervergleich oftmals falsch seien oder deutlich relativiert werden müssten. Internationale Vergleiche der Krankenhausversorgung seien vielfach undifferenziert und unkritisch. Methodisch sei die Vergleichbarkeit vor allem aufgrund der mangelhaften Risikoadjustierung und Altersstandardisierung, abweichender Definitionen und Datengrundlagen zwischen den Ländern, einer dadurch begrenzten Datenvalidität sowie länderinternen und -übergreifenden Unplausibilitäten in den Daten erheblich eingeschränkt. Inhaltlich fänden bei internationa-len Vergleichen Unterschiede in der Soziodemografie, der Morbidität und dem Risikoverhalten der Bevölkerung sowie in den Gesundheitssystemen und Versorgungstrukturen kaum Berücksichtigung.

Landtagsentschließung: Zusammen gegen Hass, Gewalt und Angriffe gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene

Der Niedersächsische Landtag hatte zuletzt 27. Februar 2019 im Rahmen eines Entschließungsantrags festgestellt, dass Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger, Rettungskräfte und Polizeibeamte niemals ein geeignetes Mittel der Auseinandersetzung sind und diese scharf verurteilt. In zunehmendem Maße werden aus Sicht des Landtags Politikerinnen und Politiker nun weiterhin belästigt, beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen. Ferner ehrenamtlich engagierte Menschen sowie hauptamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker seien dieser Konfrontation ausgesetzt. Daher hat der Landtag sich in seiner 114. Sitzung am 7. Juli 2021 erneut mit der Thematik befasst und eine entsprechende Entschließung angenommen.

Im Rahmen dieser neuen Entschließung (LT-Drs. 18/9666) nennt der Landtag zunächst verschiedene Maßnahmen gegen Beleidigungen und weitere Konfrontationen, die bereits veranlasst wurden. Unter anderem die Informationsbroschüre zur Sicherheit von Amtsund Mandatsträgern und einer dauerhaften landesweiten Informationskampagne, das am 3. April 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet und das von den kommunalen Spitzenverbänden initiierte Portal www.stark-im-amt.de für bedrohte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden erwähnt.

Mit Blick auf die im September anstehenden Kommunalwahlen bittet der Landtag die Landesregierung, den Schutz für Personen, welche ein kommunales Mandat wahrnehmen oder anstreben, weiter zu optimieren. Die Entschließung listet zehn Konkretisierungen dieser Bitte auf, von der Verbesserung der bereitstehenden Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden bis zu dem Vorschlag einer digitalen Bildungskampagne der Landeszentrale für politische Bildung.

                        Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages

                                           wünscht allen Leserinnen und Lesern

                                                 erholsame Sommerferien

euro-banknoten

„Diejenige Ebene, die im vergangenen Jahr rund um die Uhr mit allen Mitteln die Coronapandemie bekämpft hat, wird nunmehr finanziell durch die Landesregierung abgestraft. Beschlossen wurde ein Einschnitt in die Finanzausstattung der Kreisebene in Höhe von über 142 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt auf Dauer. In einer Wahlperiode sind das 700 Millionen Euro. Die Wegnahme in drei Etappen ändert daran nichts. So stellen wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht vor,“ kommentierte der Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter, Göttingen, in einer ersten Reaktion die Beschlüsse des Landeskabinetts zum Landeshaushalt.

Bei den zur Streichung vorgesehenen Geldern handelt es sich um Mittel, die das Land durch die seinerzeitige Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 erspart hat und die seither fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung sind. „Dieser Eingriff in die kommunalen Finanzen trifft allerdings besonders diejenigen Kommunen mit hohen sozialen Lasten. Allein die Region Hannover verliert jährlich über 30 Millionen Euro, der Landkreis Göttingen 5 Millionen. Eine solche Maßnahme einer großen Koalition im Vorfeld einer Kommunalwahl hätten wir uns nicht vorgestellt“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Mehr als enttäuschend sei auch die Anhebung der jährlichen Mittel für die Krankenhausfinanzierung um lediglich 30 Millionen Euro auf 150 Millionen. „Das Land bringt damit zusätzlich nur 18 Millionen Euro jährlich auf, den Rest müssen ohnehin die Landkreise und kreisfreien Städte beisteuern. Mit diesem Ansatz ist die Mammutaufgabe des Abbaus eines Investitionsstaus von über zwei Milliarden Euro nicht zu stemmen. Das Land duckt sich weg und hofft darauf, dass die Kommunen wie in der Vergangenheit einspringen werden. Das ist unverantwortlich“, so Meyer abschließend.

Cover-NLT-Aktuell-18

Krankenhäuser, Kommunen, Krankenkassen und Ärzteschaft warnen vor Finanzierungslücke in Milliardenhöhe: „Land muss Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen!“

Das Land Niedersachsen muss seine Investitions-Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen. Ansonsten sind die notwendigen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Umsetzung zukunftsweisender Projekte zur Verbesserung der Versorgung gefährdet. Darauf haben alle im Krankenhaus-Planungsausschuss beim Land vertretenen Organisationen anlässlich der anstehenden Beratungen im Landtag am Dienstag, 6. Juli 2021, hingewiesen: kommunale Spitzenverbände, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Verband der Privaten Krankenversicherung sowie als beratende Mitglieder die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Gemeinsam fordern sie:

  • Eine dauerhafte Anhebung des jährlichen Investitionsprogrammes des Landes für Baumaßnahmen von 120 Millionen Euro auf mindestens 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2022.
  • Eine regelmäßige Dynamisierung der jährlichen Krankenhausinvestitionsmittel auf Grundlage des Baukostenindex, um Baupreissteigerungen auffangen zu können.
  • Die Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus.

Die Organisationen erklärten: „Bei der Finanzierung der gemeinsam mit dem Land beschlossenen Baumaßnahmen von Krankenhäusern klafft eine Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro. Die vom Land jährlich zur Verfügung gestellten 120 Millionen Euro reichen nicht einmal für die Weiterfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. 

Dadurch wird der Investitionsstau immer größer und die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger gefährdet!“

Das Land hat die Investitionsmittel – von Einmaleffekten abgesehen – seit 20 Jahren nicht erhöht. Schon um den Realwertverlust durch die Baukostensteigerungen auszugleichen, wäre eine Erhöhung auf 156 Millionen erforderlich. Da sich in diesem Zeitraum gleichzeitig die Krankenkassenmittel für die Patientenbehandlungen fast verdoppelt haben, ist die Investitionsquote der Krankenhäuser, also der Anteil der Investitionen an den Gesamtkosten, immer weiter gesunken und liegt mittlerweile nur noch bei 3,1 Prozent. Alle maßgeblichen wissenschaftlichen Analysen gehen demgegenüber von einer erforderlichen Investitionsquote von 7 bis 8 Prozent für Krankenhäuser aus. Soll die Investitionsquote auch nur 5 Prozent betragen, so wie noch vor 20 Jahren, müssten die Einzelfördermittel auf 258 Millionen Euro im Jahr steigen.

Nach einer langen und intensiven Debatte um die Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen gibt es mittlerweile eine große Bereitschaft von Trägern, auch durch Fusionsprojekte an der Modernisierung der Krankenhauslandschaft mitzuwirken. Es wäre nicht zu verantworten, wenn gerade diese zukunftsweisenden Projekte nicht umgesetzt werden und die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen aufgrund der mangelnden Finanzierung durch das Land ausgebremst würden.

Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege sowie Entschließungsantrag verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Juli 2021 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege in der Fassung der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses (Drs. 18/9601) verabschiedet. Kernpunkt ist in Artikel 1 das neue Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG).

Gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung hat das nunmehr beschlossene NKiTaG umfangreiche Anpassungen bzw. Ergänzungen erfahren. Dies gilt insbesondere für den Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft im Kindergarten. Das Land wird in einer ersten Stufe ab dem 1. August 2023 die Beschäftigung von Kräften in tätigkeitsbegleitender Ausbildung als Drittkräfte finanzieren. Die Pauschale in Höhe von jährlich 20.000 Euro je Ausbildungskraft soll eine Vergütung im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden sowie die Finanzierung der Anleitungsstunden ermöglichen. In der zweiten Stufe ab dem 1. August 2027 finanziert das Land dritte Fachkräfte im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden in allen Ganztagskindergärten mit 19 oder mehr belegten Plätzen.

Darüber hinaus sind u. a. noch folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen worden:

  • Stärkung der inklusiven Teilhabe aller Kinder
  • Stärkung der Mitwirkung der Kinder
  • Reduzierung der teilbaren Plätze (Platzsharing) von drei auf zwei
  • Anstelle einer einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einer Kita wird künftig nur noch eine einjährige einschlägige Berufserfahrung verlangt
  • Beschränkung der Betrauung einer anderen geeigneten Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten auf Kitas mit mindestens zwei Kernzeitgruppen
  • Bestandsschutz für Kindertagespflegepersonen bis 31. Juli 2024, um sich an die neue Rechtslage anpassen zu können
  • In § 40 ist eine Revisionsklausel aufgenommen worden. Danach soll bis zum 31. Juli 2026 insbesondere ein geeigneter Zeitpunkt für die verbindliche Einführung der 3. Kraft in Kindergartengruppen geprüft werden. Außerdem sollen die Auswirkungen der in § 31 NKiTaG überführten und von der AG KSV ausdrücklich kritisierten Quotierung der besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung bis zum 31. Dezember 2022 überprüft werden. Dies werten wir zumindest als kleinen Teilerfolg.

Das Gesetz tritt mit Beginn des nächsten Kita-Jahres am 1. August 2021 in Kraft.

Der Landtag hat schließlich noch den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Kita-Qualitätsoffensive: Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege stärken und voranbringen“ unverändert angenommen. Darin wird die Landesregierung u. a. gebeten, sich für eine Verstetigung der Bundesmittel im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ einzusetzen und einen Ausbildungspakt mit den Kommunen über Maßnahmen zu schließen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Weiterhin sollen die nächsten Stufen der Einführung und Finanzierung dritter Kräfte bis hin zur Einführung als Regelkräfte verfolgt werden. Auch soll der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen in den Kommunen unterstützt und in den nächsten fünf Jahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept für eine Vereinfachung der Finanzhilfereglungen erarbeitet werden. 

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. Die Regelungen der 1. und 2. DVO-KiTaG wurden in die neue DVO-NKiTaG überführt und um weitere Regelungen ergänzt, so dass es zukünftig nur noch eine Durchführungsverordnung zum NKiTaG geben wird.

Niedersächsisches Grundsteuergesetz

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschlusses für Haushalt und Finanzen (LT-Drs. 18/9603) beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um in Niedersachsen ein vom Bundesmodell abweichendes Bewertungsverfahren für die Grundsteuer einzuführen. Nun müssen zunächst auf Basis des neuen Rechts die Finanzämter die Grundsteuermessbeträge nach dem neuen Recht ermitteln, bevor ab dem 1. Januar 2025 sie auch tatsächlich zur Anwendung kommen. Die kommunalpolitischen Diskussionen dürften daher zu der neuen Bewertung erst noch in den Jahren 2024 und 2025 richtig beginnen.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat es zwar umfangreiche Änderungen im Detail gegeben. An dem grundsätzlichen Flächen-Lage-Modell hat sich aber nichts geändert. Auch die Regelung zur Festlegung des aufkommensneutralen Hebesatzes in § 6 des Gesetzes ist im Kern beibehalten worden. Gestrichen wurde hingegen die Regelung in § 9 des Gesetzentwurfes zum Erlass bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Diese war auch seitens der kommunalen Spitzenverbände nachhaltig kritisiert worden. 

„Startklar in die Zukunft“ – Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche

Das Kultusministerium (MK) hat am 6. Juli 2021 detaillierte Informationen über das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ ausgegeben. Das Programm gliedert sich im Schulbereich in personelle Unterstützung, digitalen Lerncontent sowie technische Lüftungsunterstützung. Daneben werden außerschulische Angebote sowie Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert. 

Die Umsetzung des Programms basiert auf drei Säulen: dem „Aufholprogramm“ des Bundes (114,2 Millionen Euro), zusätzlichen Landesmitteln (75 Millionen Euro) sowie schulorganisatorischen Maßnahmen.

Die Pressemitteilung einschließlich ergänzender Informationen ist auch im Internet zu finden unter „Startklar in die Zukunft“ – Kabinett beschließt Kinder- und Jugendprogramm in Höhevon 222 Millionen Euro | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Corona-Virus: Zulässigkeit von Großveranstaltungen

Regelungen für Großveranstaltungen (insbesondere Sport) mit mehr als 5.000 Zuschauern wurden mit Umlaufbeschluss vom 6. Juli 2021 durch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bundesweit vereinbart. Im Wesentlichen wurde entschieden, dass Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern nur dann zulässig sind, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz am Austragungsort unter dem Wert von 35 bewegt. Alle Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter oder müssen zumindest mit diesen abgestimmt sein. Die Zulässige Auslastung der Sportstätten oberhalb einer Zuschauerzahl von 5.000 liegt bei höchstens 50 Prozent der bestehenden Kapazitäten, jedoch nicht mehr als 25.000 Personen.

Weiterhin sind Hygienekonzepte zu erstellen, die Veranstaltungen dürfen nur unter Sicherstellung der gängigen Abstands- und Hygieneregelungen durchgeführt werden. Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken ist verboten. Auch Absprachen zu Kulturveranstaltungen wurden getroffen.

Die entsprechenden Vereinbarungen auf der Ebene der Länder müssen noch in das jeweilige Corona-Landesrecht der Länder eingepflegt werden. Nach Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei ist damit zu rechnen, dass der entsprechende Entwurf der nächsten Niedersächsischen Corona-Verordnung in der nächsten Woche die entsprechende Umsetzung vorsehen wird.

Konnexität – Urteil des LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zum finanziellen Ausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Das LVerfG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern zum finanziellen Ausgleich des Landes für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als verfassungskonform eingestuft. Im Juni 2019 hatte der Lan desgesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit abgeschafft, Straßenbaubeiträge von Anliegern zu erheben. Den Gemeinden wurde für die in 2018 und 2019 begonnenen Straßenbaumaßnahmen die weggefallenen Einnahmen in der Höhe ersetzt, in der sie Straßenbaubeiträge hätten festsetzen können. Danach erfolgt ab dem Jahr 2020 jährlich eine pauschale Mittelzuweisung an die Gemeinden. Der insgesamt an die Gemeinden zu verteilende Betrag beläuft sich bis 2024 auf jährlich 25 Millionen Euro und ab 2025 auf jährlich 30 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag wird auf die Gemeinden nach dem Verhältnis der von ihnen zu unterhaltenden Straßen und Wege (Straßenlänge, Art der Straße) verteilt. Die Jahrespauschale zahlt das Land den Gemeinden jeweils zum 30. Juni eines Jahres aus und kann über mehrere Haushaltsjahre angespart werden. Das Gericht hat die Klage teilweise als unzulässig und im Übrigen als unbegründet verworfen.

Zwar sah das Landesverfassungsgericht die Abschaffung der Straßenbaubeiträge als einen die Ausgleichspflicht des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung auslösenden konnexitätsrelevanten Sachverhalt an. Aber die vom Land eingeführten Regelungen zum Kostenausgleich stellen nach Auffassung des Gerichts einen den Anforderungen der Landesverfassung entsprechenden finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge ab dem Jahr 2020 dar. Der Ausgleich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge habe durch eine pauschale Regelung getroffen werden können, da der Bestimmung der Pauschale eine tragfähige Prognose zu Grunde liegt. Ebenso wenig bestünden Bedenken gegen die konkrete Pauschalierung und gegen die konkrete Prognose.

Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren veröffentlicht

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren, die mit 25 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen ausgestattet ist, veröffentlicht. Ziel der Förderung soll sein, die Gründung neuer Hightech-Unternehmen in Niedersachsen zu beschleunigen sowie Hightech-Innovationen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Standorts zu leisten. Die Ausrichtung ist grundsätzlich themenoffen, Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Life Sciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Fokus des Landes.

Für die Förderung muss bis zum 15. August 2021 ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept per E-Mail bei der NBank eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über die Vergabe getroffen.

Schnellladegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) wurde am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es schafft die gesetzliche Grundlage für die geplante Ausschreibung von zunächst 1.000 Schnellladehubs, durch die ein bundesweites Netz an Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr aufgebaut werden soll. Die Ausschreibung soll im Sommer in voraussichtlich mindestens 18 regionalen Teillosen mit vordefinierten Suchräumen erfolgen, die eine gute Erreichbarkeit innerhalb weniger Minuten sicherstellen sollen. Das BMVI hat hierzu unlängst ein Ausschreibungskonzept veröffentlicht.

Bundesweiter Warntag 2021 abgesagt

Das BMI und die Länder haben sich darauf verständigt, den ursprünglich für den 9. September 2021 geplanten bundesweiten Warntag abzusagen. Der nächste Warntag soll voraussichtlich im September 2022 stattfinden, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über seine Homepage mitteilt. Ein erster Warntag war am 10. September 2020 durchgeführt worden.

Europäische Kommission legt langfristige Vision für die ländlichen Gebiete vor

Die Europäische Kommission hat eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU bis 2040 vorgelegt. In einem Aktionsplan werden legislative Maßnahmen in vier Bereichen angekündigt, die zu einer Stärkung der ländlichen Gebiete beitragen sollen. Eine Plattform zur Wiederbelebung des ländlichen Raums soll kommunalen Behörden als zentrale Anlaufstelle dienen.

Die Kommission sieht Maßnahmen zur Beförderung von Mobilität und Digitalisierung im ländlichen Raum vor. Es wird angekündigt, Strukturfondsmittel im ländlichen Raum zur Finanzierung der Maßnahmen der Renovierungswelle einsetzen zu wollen. Die Ansiedlung von Unternehmen in ländlichen Gebieten soll attraktiver und die Entwicklung von KMU unterstützt werden.

Ein Pakt für den ländlichen Raum soll bis Ende d.J. von allen Verwaltungsebenen gemeinsam erarbeitet werden. Entsprechend der Forderung des DLT wird die Kommission künftig die Auswirkungen europäischer Maßnahmen auf den ländlichen Raum überprüfen („rural proofing“).

EASO veröffentlicht Jahresbericht zur Asylsituation in der EU+ für das Jahr 2020

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hat seinen Jahresbericht über die Asylsituation in den EU+-Staaten (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) für das Jahr 2020 veröffentlicht. Demnach sank die Zahl der Asylanträge pandemiebedingt im Vergleich zum Vorjahr um 32 Prozent. Trotz der Pandemie beschleunigten die nationalen Asylbehörden die Verfahren besonders durch die Digitalisierung und bauten dadurch Rückstände bei anhängigen Anträgen ab.

In 2020 wurden 485.000 Asylanträge gestellt; im Vorjahr waren es noch 716.000. Dieser signifikante Rückgang um 32 Prozent spiegelt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider. Einige Länder verzeichneten dennoch einen Anstieg. Insbesondere entlang der Westafrika-, Mittelmeer- und Westbalkanrouten wurden mehr Ankünfte registriert als 2019. Rumänien verzeichnete sogar einen Anstieg der Antragszahlen um 138 Prozent, gefolgt von Bulgarien (+64 Prozent).

Während zwei Drittel aller Asylanträge im Jahr 2020 in nur drei Ländern gestellt wurden: Deutschland (122.000), Frankreich (93.000) und Spanien (89.000), sahen sich Länder an den EU-Außengrenzen, wie Griechenland (40.560), Italien (26.5000), Zypern (7.440) und Malta (2.480) erhöhtem Druck ausgesetzt, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.

In 42 Prozent aller Entscheidungen (224.000) im vergangenen Jahr wurde Schutz in erster Instanz gewährt, ähnlich wie in 2019 (40 Prozent). Unter den positiven Bescheiden wurde 50 Prozent der Asylsuchenden der Flüchtlingsstatus zuerkannt, 27 Prozent humanitärer Schutz und 23 Prozent subsidiärer Schutz.

Anträge von Staatsangehörigen aus Eritrea, Syrien und Venezuela wurden weiterhin am häufigsten in erster Instanz anerkannt. Für Antragsteller aus Afghanistan stieg die Quote im Laufe der Zeit an (von 48 Prozent im Jahr 2017 auf 60 Prozent im Jahr 2020) ebenso für Nicaraguaner (von 6 Prozent auf 25 Prozent) und Belarussen (von 12 Prozent auf 30 Prozent).

person-mit-infusionsschlauchen

„Land muss Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen!“

Das Land Niedersachsen muss seine Investitions-Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen. Ansonsten sind die notwendigen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Umsetzung zukunftsweisender Projekte zur Verbesserung der Versorgung gefährdet. Darauf haben alle im Krankenhaus-Planungsausschuss beim Land vertretenen Organisationen anlässlich der anstehenden Beratungen im Landtag am morgigen Dienstag, 06. Juli 2021, hingewiesen: kommunale Spitzenverbände, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Verband der Privaten Krankenversicherung sowie als beratende Mitglieder die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.

Gemeinsam fordern sie:

  • Eine dauerhafte Anhebung des jährlichen Investitionsprogrammes des Landes für Baumaßnahmen von 120 Millionen Euro auf mindestens 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2022.
  • Eine regelmäßige Dynamisierung der jährlichen Krankenhausinvestitionsmittel auf Grundlage des Baukostenindex, um Baupreissteigerungen auffangen zu können.
  •  Die Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus.

Lücke von zwei Milliarden Euro

Die Organisationen erklärten: „Bei der Finanzierung der gemeinsam mit dem Land beschlossenen Baumaßnahmen von Krankenhäusern klafft eine Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro. Die vom Land jährlich zur Verfügung gestellten 120 Millionen Euro reichen nicht einmal für die Weiterfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Dadurch wird der Investitionsstau immer größer und die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger gefährdet!“

Investitionsquote nur noch bei 3,1 Prozent

Das Land hat die Investitionsmittel – von Einmaleffekten abgesehen – seit 20 Jahren nicht erhöht. Schon um den Realwertverlust durch die Baukostensteigerungen auszugleichen, wäre eine Erhöhung auf 156 Millionen erforderlich. Da sich in diesem Zeitraum gleichzeitig die Krankenkassenmittel für die Patientenbehandlungen fast verdoppelt haben, ist die Investitionsquote der Krankenhäuser, also der Anteil der Investitionen an den Gesamtkosten, immer weiter gesunken und liegt mittlerweile nur noch bei 3,1 Prozent. Alle maßgeblichen wissenschaftlichen Analysen gehen demgegenüber von einer erforderlichen Investitionsquote von 7 bis 8 Prozent für Krankenhäuser aus. Soll die Investitionsquote auch nur 5 Prozent betragen, so wie noch vor 20 Jahren, müssten die Einzelfördermittel auf 258 Millionen Euro im Jahr steigen.

Empfehlung der Enquete-Kommission

Die vom Landtag eingesetzte Enquete-Kommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ war in ihrem allseits anerkannten Abschlussbericht ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass die jährlichen Investitionsmittel durch das Land dringend erhöht werden müssen. 40 Prozent dieser Mittel werden von den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover aufgebracht, die sich ausdrücklich dafür aussprechen. Über die Kreisumlage sind damit indirekt auch die kreisangehörigen Gemeinden betroffen. Zudem empfiehlt das Expertengremium die Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus.

Nach einer langen und intensiven Debatte um die Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen gibt es mittlerweile eine große Bereitschaft von Trägern, auch durch Fusionsprojekte an der Modernisierung der Krankenhauslandschaft mitzuwirken. Es wäre nicht zu verantworten, wenn gerade diese zukunftsweisenden Projekte nicht umgesetzt werden und die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen aufgrund der mangelnden Finanzierung durch das Land ausgebremst würden.

Beteiligte im Planungsausschuss:

  • Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
  • Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
  • Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger Niedersachsens
  • Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung
  • Ärztekammer Niedersachsen
  • Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Cover-NLT-Aktuell-17

Impfkampagne und Stand der weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich im Rahmen ihrer Sitzung am 28. Juni 2021 einstimmig und umfassend über die Weiterentwicklung der Impfzentren und der Impfkampagne insgesamt im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verständigt. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass unter Verantwortung der Länder die Strukturen zurückgeführt, die Impfzentren also nach Ablauf des 30. September 2021 geschlossen werden, wobei sowohl eine Aufwuchsfähigkeit bei entsprechenden pandemischen Entwicklungen als auch die Notwendigkeit erneuter Impfungen gerade vulnerabler Gruppen durch mobile Teams weiterhin gewährleistet bleiben muss. In einer Videokonferenz der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesminister Jens Spahn am 29. Juni 2021 hat DLTVizepräsident Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen) die Verlagerung der Verantwortung für den Umbau der Impf-Infrastruktur grundsätzlich begrüßt, die auch im Wesentlichen der Beschlusslage des DLT entspricht.

Bundesminister Spahn berichtete weiter, dass wahrscheinlich noch im Juli, spätestens Anfang August, die Lieferung der Impfstoffe an die Landkreise auch auf ein Bestellsystem umgestellt würden. Bislang würden den Ländern Kontingente zur Verfügung gestellt, dann würde das geliefert, was bestellt werde. Zudem seien nunmehr 65 Millionen Masken an Landkreise und Städte verteilt worden. Mit einem Abschluss der Verteilung sei noch im Sommer 2021 zu rechnen. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass in Landkreisen und Städten nicht ausreichend Informationen vorliegen würden, welche Stadtteile bzw. Gemeinden oder Dörfer eine besonders geringe Impfquote hätten, um diese gezielt anzusteuern. Daten liegen nach Angabe des BMG nur bis zur jeweiligen Postleitzahl vor; für die Impfungen durch niedergelassene Ärzte auch jeweils nur quartalsweise, in Kürze also für das erste und zweite Quartal 2021. Zudem wurde das Problem der Kontrolle der aus dem Ausland Einreisenden angesprochen. Bundesminister Spahn hat ferner darum gebeten, Hinweise über die Erfahrungen in den Gesundheitsämtern mit den digitalen Einreise-Meldungen zu geben. 

Ausstattung der Lehrkräfte mit Tablets und Laptops läuft an

Die kommunalen Spitzenverbände haben am 23. Juni 2021 begrüßt, dass nach langen Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Richtlinien zur Ausstattung von Lehrkräften mit Tablets und Laptops sowie zur Administration dieser Geräte veröffentlicht werden. Angesichts der rechtlichen Vorgaben und der angespannten Marktsituation ist eine schnelle Beschaffung der Geräte aber mehr als unrealistisch. 

„Es ist ein ernüchterndes Beispiel dafür, wie sich Bund und Länder mit der Ankündigung von Förderprogrammen großzügig geben, die Umsetzung dann aber oftmals verkompliziert wird. Für die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer sehen wir das Land als Dienstherrn in der Verpflichtung. Gleichwohl haben wir uns aus pragmatischen Gründen ausnahmsweise bereiterklärt, für das Kultusministerium die einmalige Anschaffung und den Verleih der mobilen Endgeräte für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte durch die örtlichen Schulträger zu übernehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Nds. Landkreistages, Dr. Hubert Meyer und betont, dass damit keine Verpflichtung für spätere Anschluss- und Ersatzbeschaffungen eingegangen worden sei.

„Trotz aller Anstrengungen der kommunalen Schulträger werden die Tablets nicht sofort zur Verfügung stehen können“, dämpft Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetages, eine zu große Erwartungshaltung. „Aus den Erfahrungen des Sofortausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler wissen wir um die weltweit hohe Nachfrage, um die langen Lieferzeiten für die begehrten Geräte und um die gestiegenen Preise. Zusätzlich erschweren die teilweise europaweiten Ausschreibungspflichten eine zügige Bestellung. Realistisch ist daher bestenfalls eine Bereitstellung der Geräte bis zum Ende des Jahres.“

„Die Kommunen bemühen sich intensiv, den Digitalisierungsprozess in ihren Schulen voranzubringen. Sie wenden dafür erhebliche personelle und sächliche Ressourcen auf. Daher ist für uns die Zusicherung des Kultusministers wichtig, noch in diesem Jahr in einer Gemeinsamen Kommission die Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Schulträgern zu überprüfen“, betont Dr. Marco Trips, Präsident des Nds. Städte- und Gemeindebundes und knüpft die deutliche Erwartungshaltung an, dass das Ergebnis dann auch zügig Eingang in das Niedersächsische Schulgesetz findet.

ÖPNV-Rettungsschirm 2021: Bund beteiligt sich mit einer weiteren Milliarde

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni 2021 die avisierte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) beschlossen, mit der die Corona-Hilfen des Bundes um eine weitere Milliarde aufgestockt werden. Eine entsprechende Änderung des RegG hatte zuvor auch das Bundeskabinett unterstützt. Nachdem der Bund bereits 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 bereitgestellt hat, beteiligt er sich mit der jetzt beschlossenen Erhöhung weiterhin hälftig an dem derzeit erwarteten Gesamtschaden von 7 Milliarden Euro für 2020 und 2021. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags soll die Auszahlung der Bundeshilfen aber in zwei Tranchen erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass die Länder ihre finanziellen Zusagen einer hälftigen Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm ebenfalls einhalten. Letztlich müssen die Länder damit allerdings die zweite Bundes-Tranche bis zu der erst 2023 vorgesehenen Spitzabrechnung selbst vorfinanzieren. Der Bundesrat hat der Änderung des RegG 25. Juni 2021 gleichwohl zugestimmt.

Sachstand bei der Entwicklung von Schnittstellen von SORMAS zu den Fachverfahren der Gesundheitsämter

Zur Nutzung von SORMAS in den niedersächsischen Gesundheitsbehörden hat das Präsidium des NLT in seiner letzten Sitzung den Appell formuliert, die SORMAS-Anbindung zumindest zu Erprobungszwecken anzuschließen, gleichzeitig aber die dringende Notwendigkeit von sogenannten bidirektionalen Schnittstellen deutlich gemacht. Einer, hinsichtlich der Schnittstellen, gleichlautenden Forderung des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetag erteilte Bundesgesundheitsminister Spahn im Grunde nach allerdings vorerst eine Absage. Er sehe in den bidirektionalen Schnittstellen einen begrenzten Mehrwert, erheblichen technischen Aufwand sowie konzeptionelle Risiken. Unterstützung für die kommunale Position kommt nunmehr aber von der Konferenz der Gesundheitsminister (GMK), welche in ihrer letzten Sitzung am 16. Juni 2021 einen Beschluss zu SORMAS-X und Programmierung von Schnittstellen gefasst hat. Darin erinnern die Länder den Bund an die seit Monaten angekündigten Schnittstellen, weisen auf die Wichtigkeit von bidirektionalen Schnittstellen zu SORMAS hin und fordern den Bund dazu auf, diese schnellstmöglich bereitzustellen.

Testungen von landwirtschaftlichen Betrieben und von Schlachtbetrieben

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat mit Erlass vom 28.Juni 2021 die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 NGöGD sowie § 28 Abs. 1 IfSG angewiesen, weiterhin Allgemeinverfügungen zu erlassen, wonach alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen und die in Sammelunterkünften untergebracht werden, mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen. Gleichzeitig ist die Weisung erteilt worden, gegenüber den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Schlacht- und Zerlegebetrieben anzuordnen, dass sie ab dem 1. Juli 2021 nur Personen in der Produktion einsetzen dürfen, die mindestens einmal pro Woche auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden sind und dabei ein negatives Testergebnis haben.

Angesichts insbesondere der Dauer und Allgemeinheit der beabsichtigten Regelungen zu Testungen von landwirtschaftlichen Betrieben und von Schlachtbetrieben haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu den Entwürfen darauf hingewiesen, dass es sich nach unserer Einschätzung um Inhalte handelt, die in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden müssten.

Rat der EU aktualisiert die koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Trotz des verabschiedeten EU-COVID-Zertifikats sind weiterhin unterschiedliche mitgliedstaatliche Regelungen zu Reisebeschränkungen möglich. In seiner aktualisierten Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19 Pandemie sieht der Rat der EU die Befreiung von Test- oder Quarantänepflichten für Inhaber des EU-COVID-Zertifikats vor, die vollständig geimpft oder genesen sind. Daneben werden u.a. die Maßnahmen zum gemeinsamen Farbcode (grüne, orangene, rote Gebiete) angepasst und eine gleiche Gültigkeitsdauer für PCR- sowie Antigen-Schnelltests vorgesehen. Es erscheint höchst fraglich, ob damit ein einheitliches Vorgehen bei den Beschränkungen erreicht wird.

304. Sitzung des DLT-Präsidiums am 22./23. Juni 2021 im Landkreis TrierSaarburg

Auf Einladung von Landrat Günther Schartz fand am 22./23. Juni 2021 die 304. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) im Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz), statt. Themenschwerpunkte bildeten die durch den Deutschen Bundestag bereits beschlossene Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder und die daraus resultierenden finanziellen Belastungen der Kommunen sowie die Erwartungen des Deutschen Landkreistages an Bundestag und Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode. Hinsichtlich der Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 hat das Präsidium auf eine Deckungslücke von 3 Milliarden Euro verwiesen; Bund und Länder wurden zu belastbaren Aussagen zur Kostenübernahme aufgefordert. Das Forderungspapier zur kommenden Legislaturperiode werden wir gesondert zur Verfügung stellen, sobald die endgültige Fassung vorliegt.

Eingehend hat sich das Präsidium des DLT mit den gegenwärtig im Deutschen Sparkassen- und Giroverband erörterten „Leitlinien für die Struktur öffentlich-rechtlicher Sparkassen“ befasst. In verschiedenen Bundesländern werde angesichts des Marktumfeldes und der zunehmenden Regulatorik über Fusionen von Sparkassen nachgedacht. Das sei grundsätzlich sachgerecht, die bestehenden Grundprinzipien müssten aber gewahrt werden, mahnte DLT-Präsident Reinhard Sager. „Wo Sparkasse drauf steht, muss immer auch Sparkasse drin sein“. Ferner standen u.a. die Unterbindung des Aufgabendurchgriffs des Bundes im SGB XII, verschiedene Aspekte der Digitalisierung und der Umsetzung des OZG, die Pflegereform sowie die Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf die Landkreise auf der Tagesordnung.

Schließlich beschäftigte sich das DLT-Präsidium mit der fortdauernden Corona-Pandemie und den auf Bundesebene diskutierten Ansätzen zur Stärkung der Bundeskompetenzen im Katastrophenschutz. Das Präsidium forderte die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes und eine Stärkung der kommunalen Krisenstrukturen.

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Baulandmobilisierungsgesetz

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die in dem Gesetz vorgesehenen Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen sollen die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums unterstützen. Für die ländlichen Räume ist besonders die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ hervorzuheben. Die Einführung dieser Kategorie ist ein besonderer Erfolg auch des Niedersächsischen Landkreistages. Hingegen hat der Bundesgesetzgeber keine Änderungen im Hinblick auf den tierwohlgerechten Stallumbau vorgenommen und von der ursprünglich noch vorgesehenen Einführung einer Ersatzzahlung im Baurecht nach dem Vorbild des Bundesnaturschutzgesetzes abgesehen.

Politisch umstritten war während des Gesetzgebungsverfahrens u.a. die Reichweite eines geplanten Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen, wozu der Bundestag in dem neuen § 250 BauGB einen Kompromiss gefunden hat. Weitere Regelungen, die vor allem auf die angespannten Wohnungsmärkte in nachgefragten städtischen Ballungsräumen abzielen, sind eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) und Erleichterungen bei der Anordnung eines Baugebotes (§ 176 BauGB), um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Mittels sog. sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB) können nun die Gemeinden – befristet bis Ende 2024 – Flächen für Wohnbebauung festlegen. Die befristete Geltungsdauer des umstrittenen § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Bebauungsplanverfahren wird bis 2022 verlängert.

Leider konnte sich der Bundestag nicht darauf verständigen, eine Regelung zum tierwohlgerechten Umbau von Stallanlagen in das BauGB einzufügen. Der Bundesrat hat begleitend zu seiner Billigung des Baulandmobilisierungsgesetzes zu diesem Punkt eine kritische Entschließung gefasst, in der er zutreffend darauf hinweist, dass solche Vorgaben notwendig sind, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren. Ohne eine solche Gesetzesänderung wird es schwerlich möglich sein, entsprechende Genehmigungen aussprechen zu können. Das 300 Millionen-Programm des Bundes zum tierwohlgerechten Stallumbau droht damit in weiten Teilen leer zu Laufen.

Änderungen zur Reform der Pflegeversicherung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) am 11. Juni 2021 auch die von der Regierungskoalition eingebrachten Änderungsanträge zur Pflegereform verabschiedet. Der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 25. Juni 2021 passieren lassen. Wichtigste Inhalte sind die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege, die tarifliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Pflege und die Personalbemessung in Pflegeheimen.

Zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen in der vollstationären Pflege zahlen die Pflegekassen – zusätzlich zu den weiter gewährten Leistungsbeträgen – gemäß § 43c SGB XI ab 1. Januar 2022 einen prozentualen Leistungszuschlag ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, gestaffelt nach Dauer der Pflege in Höhe von 5 Prozent in den ersten zwölf Monaten, 25 Prozent nach zwölf Monaten, 45 Prozent nach 24 Monaten und 70 Prozent nach 36 Monaten. Alle Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant, bestehende und neue) müssen ihren Arbeitnehmern ab 1. September 2022 eine Entlohnung in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlen. Andernfalls werden sie von der pflegerischen Versorgung ausgeschlossen werden (§ 72 SGB XI). Die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen werden in der ambulanten Pflege um 5 Prozent angehoben, um den Kostenanstieg aus der Anbindung der Löhne an Tarife auszugleichen. Aus demselben Grund wird der Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent angehoben. Beides ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Für die Personalbemessung in Pflegeheimen werden in § 113c SGB XI Personalanhaltswerte je betreutem Pflegebedürftigen gesetzlich vorgegeben. Zur Finanzierung der neuen Leistungen der Pflegeversicherung ist erstmals ein Steuerzuschuss des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich vorgesehen. Des Weiteren wird der Versicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich vor kurzem mit der Pflegereform befasst und die Notwendigkeit bekräftigt, pflegebedürftige Menschen bei den pflegebedingten Aufwendungen zu entlasten. Die verabschiedeten Änderungen zur Pflegereform gehen zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber hinter den Erwartungen deutlich zurück. Zudem ist kein echter Systemwechsel beabsichtigt, der Pflegebedürftige und Sozialhilfe bei Kostensteigerungen verlässlich vor einer Überforderung schützen würde. Vielmehr stehen der Entlastung der Pflegebedürftigen zugleich neue Belastungen durch die Verbesserungen im Personalbereich gegenüber. 

Klimafolgenanpassung: Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021

Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt haben die Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) 2021 veröffentlicht, in der eine umfangreiche Analyse von Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland vorgenommen.

Zu den besonders drängenden Risiken gehören demnach Hitzebelastungen, besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Niedrigwasser, was schwerwiegende Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Warentransport hat. Ökonomische Schäden an Bauwerken entstehen durch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser. Zudem verursacht der graduelle Temperaturanstieg einen Artenwandel, zu dem die Ausbreitung von Krankheitsüberträgern und Schädlingen gehört. Bislang sind nur wenige Regionen in Deutschland sehr intensiv von Hitze, Trockenheit oder Starkregen betroffen. Bei einem starken Klimawandel würden bis Mitte des Jahrhunderts laut der KWRA 2021 sehr viel mehr Regionen mit diesen Wirkungen konfrontiert sein. Im Westen und Süden Deutschlands würde sich das Klima relativ zu heute am stärksten verändern. Im Südwesten und Osten würden klimatische Extreme am häufigsten vorkommen. Die Flüsse und Flusstäler könnten durch Folgen von wasserspezifischen Risiken, wie Niedrig- und Hochwasser, betroffen sein. An der Küste würden die Gefahren durch den Meeresspiegelanstieg in der zweiten Jahrhunderthälfte deutlich zunehmen. Bei einem starken Klimawandel würde Ende des Jahrhunderts im Vergleich zu heute ganz Deutschland ein Hotspot für Risiken des Klimawandels.

Ganztagsförderungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur

ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Auch aufgrund der kritischen Stellungsnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des wachsenden finanzpolitischen Widerstands in den Ländern gegen die im Ganztagsförderungsgesetz vorgesehene Finanzierung des Ausbaus hat der Bundesrat entsprechend der Beschlussempfehlung der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse den Vermittlungsausschuss angerufen.

Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe an Windenergieanlagen

Die Anfang 2021 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält mit dem § 36k EEG 2021 eine Regelung, die es ermöglichen soll, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort zu verbessern. Die Umsetzung von § 36k EEG 2021 ist für die jeweiligen Anlagenbetreiber freiwillig – die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Gesetzgebungsverfahren für eine verpflichtende Vorgabe ausgesprochen – und erfordert eine vertragliche Regelung. Hierfür hat die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) nunmehr einen Mustervertrag veröffentlicht, der im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen den Verbänden der Energiewirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist. Der Mustervertrag und ergänzende Dokumente können unter folgenden Link heruntergeladen werden: https://link.nlt.de/pbek

Der Mustervertrag soll im Sinne einer rechtssicheren Umsetzung des § 36k EEG 2021 konsensfähige Lösungen für verschiedene Rechtsfragen skizzieren. Er ist so konstruiert, dass er bereits während der Projektenwicklung, d.h. vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann. Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrages sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt.

Jugendämter nahmen 2020 rund 45.400 Kinder in Obhut

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 Prozent) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 Prozent aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 Prozent auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 Prozent) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 Prozent) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 Prozent oder rund 4.100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (1.100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2.100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 Prozent), bei beiden Eltern gemeinsam (25 Prozent) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 Prozent). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 Prozent). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 Prozent). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.

Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie und Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung

Der IT-Planungsrat hat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität und die darin enthaltene Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie erarbeitet. Damit die öffentliche Verwaltung ihre Rollen als Nutzer, Bereitsteller und Auftraggeber wahrnehmen kann, werden drei strategische Ziele verfolgt: Wechselfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit und der Einfluss auf die Anbieter. Darüber hinaus ergeben sich Vorteile hinsichtlich der Steigerung der Effizienz, Effektivität in Entwicklung, Inbetriebnahme und Betrieb, Sicherstellung und Stärkung von Datenschutz und Informationssicherheit sowie die Optimierung von Datenaustausch, -speicherung und -nutzung. Erste Projekte sind bereits in der Umsetzung, neben dem Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität soll ein dort beheimatetes Code Repository für die öffentliche Verwaltung implementiert werden. Daraus ergeben sich für die Landkreise vielfältige Handlungsmöglichkeiten.

25. Europäischer Verwaltungskongress Bremen als Digitalveranstaltung

Am 20. und 21. September 2021 findet der Europäische Verwaltungskongress zum 25. Mal statt, dieses Mal als digitale Veranstaltung. Die Hochschule Bremen und der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen sowie deren Kooperationspartner KGSt und die Bertelsmann Stiftung laden mit einem breitgefächerten Kongressprogramm ein, sich mit der Gestaltung der öffentlichen Verwaltung nach Corona auseinander zu setzen. Insbesondere die Auswirkungen der Pandemie auf das Management der Verwaltung in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Personal und Strategie werden in entsprechenden Fachforen durch zahlreiche Fachvorträge beleuchtet. Mit einer virtuellen Weinprobe unter Anleitung von Staatsrat a. D. Prof. Hennig Lühr ist auch für ein gemeinsames Abendprogramm gesorgt. Das Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Kongress-Webseite unter https://link.nlt.de/amv5 .

IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen veröffentlicht. Die Empfehlungen sind auch auf Kommunalwahlen übertragbar. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung nehmen auch Einfluss auf politische Prozesse und Wahlkämpfe. Kandidaten oder politische Mandatsträger möchten auch online wirksam öffentlich auftreten und Informationstechnik beruflich wie privat intensiv nutzen. Dabei können sie im Fokus möglicher CyberAngriffe stehen. Das Spektrum ist weit und reicht von Beschimpfungen über Cyber-Stalking bis hin zu Erpressung mit Verschlüsselung der gesamten IT und Veröffentlichung von gestohlenen Daten. Zudem unterstreichen die bereits erfolgten internationalen Cyber-Angriffe im politischen Umfeld, dass auch staatliche Akteure rund um die Wahlen versuchen könnten, Personen und Ihre Daten digital anzugreifen, mit gestohlenen Identitäten Personen oder ihre Partei in Verlegenheit zu bringen, zu diskreditieren oder auch zu sabotieren. Der IT-Sicherheitsleitfaden dient der Bereitstellung von konkreten Hinweisen zur Steigerung der IT-Sicherheit und damit auch dem Schutz von elektronischen Daten und Identitäten. Er gibt auf 22 Seiten einen Überblick über mögliche Handlungsfelder und bietet neben konkreten Empfehlungen eine Reihe von Links zu weiterführenden Informationsangeboten. Download unter https://link.nlt.de/e8na

Bundesdatenschutzbeauftragter empfiehlt Bund Verzicht auf Facebook

In einem offenen Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden legt der Bundesdatenschutzbeauftrage (BfDI) Ulrich Kelber diesen nahe, bis Ende des Jahres ihre Fanpages auf Facebook abzuschalten. Nachdem zunächst weitere Gespräche mit Facebook stattgefunden hatten, wurde jedoch hinsichtlich der Pflichten aus der DatenschutzGrundverordnung keine Fortschritte erzielt. Ein längeres Abwarten angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer sei daher aus Sicht des BfDI nicht weiter möglich. Er erneuerte in diesem Zusammenhang den Appell, sich mit Blick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen des Bundes datenschutzkonform zu verhalten. Das Schreiben ist unter https://link.nlt.de/m44m veröffentlicht.

EU: Verordnung zum Fonds für einen gerechten Übergang angenommen

Der Rat hat die Verordnung zum Fonds für einen gerechten Übergang angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Aus dem Fonds stehen insgesamt 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Deutschland erhält 2,25 Milliarden Euro. Eine verpflichtende Umwidmung von Strukturfondsmitteln ist nicht mehr vorgesehen. Mitgliedstaaten, die sich nicht zum Ziel der Klimaneutralität bekennen, sollen nur die Hälfte der zugewiesenen Mittel erhalten. Die Verordnung sieht die Erstellung von territorialen Plänen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Aufgrund der Integration der Mittel in das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen könnte in Deutschland von dieser Vorgabe abgesehen werden.

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem aus Billigkeitsgründen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt werden. Für die aus Billigkeitsgründen mögliche Steuerbefreiung der an diese Körperschaften erbrachten Leistungen ist es unbeachtlich, ob die Leistungen der Körperschaften zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid19-Pandemie steuerbar oder – z. B. mangels Entgeltlichkeit oder in Folge der Erfüllung eigener hoheitlicher Aufgaben – nicht steuerbar sind. Die Billigkeitsregelung ist für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 anzuwenden.

Neue Handreichung „Zukunft Dorf“ für engagierte Dorfbewohner

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat eine neue Handreichung zur Unterstützung der Akteure in den ländlichen Räumen zur Verfügung gestellt. Das ML möchte damit neben der Förderung investiver Maßnahmen bewusst auch ideell die Menschen in den Dörfern dabei bestärken, ihre Möglichkeiten und Kompetenzen gezielt einzusetzen, um in ihren Dörfern etwas zu bewirken. Die Handreichung gibt dafür Tipps, Beispiele und Hinweise. Die Handreichung „Zukunft Dorf“ steht unter www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums zur Verfügung.

Schaf-Ziegen-Prämie geplant

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung (Schaf-Ziegen-Prämie) übersandt. Damit beabsichtigt das MU die Förderung der Schaf- und Ziegenbestände in Niedersachsen, um die Pflege und den Erhalt insbesondere von Moorflächen und Deichen durch eine extensive Beweidung auch finanziell anzuerkennen. Die Tiere tragen überdies zu einer Offenhaltung der Kulturlandschaften bei und sorgen für eine höhere Bodenfruchtbarkeit. Die Weidetierbestände leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie einer indirekten Entwässerung der Moore entgegenwirken. Zudem sorgen sie für Standsicherheit der Deiche, die angesichts höherer Meeresspiegel von zunehmender Bedeutung ist. Geplant ist eine jährliche Förderprämie von 33 Euro je Tier, wobei eine Förderobergrenze von 6.600 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr gelten soll.

tablet

Keine schnelle Umsetzung in Sicht

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen, dass am heutigen Mittwoch nach langen Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Richtlinien zur Ausstattung von Lehrkräften mit Tablets und Laptops sowie zur Administration dieser Geräte veröffentlicht werden. Angesichts der rechtlichen Vorgaben und der angespannten Marktsituation ist eine schnelle Beschaffung der Geräte aber mehr als unrealistisch.

„Es ist ein ernüchterndes Beispiel dafür, wie sich Bund und Länder mit der Ankündigung von Förderprogrammen großzügig geben, die Umsetzung dann aber oftmals verkompliziert wird. Für die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer sehen wir das Land als Dienstherrn in der Verpflichtung. Gleichwohl haben wir uns aus pragmatischen Gründen ausnahmsweise bereiterklärt, für das Kultusministerium die einmalige Anschaffung und den Verleih der mobilen Endgeräte für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte durch die örtlichen Schulträger zu übernehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Nds. Landkreistages, Dr. Hubert Meyer und betont, dass damit keine Verpflichtung für spätere Anschluss- und Ersatzbeschaffungen eingegangen worden sei.

„Trotz aller Anstrengungen der kommunalen Schulträger werden die Tablets nicht sofort zur Verfügung stehen können“, dämpft Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetages, eine zu große Erwartungshaltung. „Aus den Erfahrungen des Sofortausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler wissen wir um die weltweit hohe Nachfrage, um die langen Lieferzeiten für die begehrten Geräte und um die gestiegenen Preise. Zusätzlich erschweren die teilweise europaweiten Ausschreibungspflichten eine zügige Bestellung. Realistisch ist daher bestenfalls eine Bereitstellung der Geräte bis zum Ende des Jahres. Außerdem werden wegen der begrenzten Mittel nicht überall die Anforderungen und Wünsche der Lehrerinnen und Lehrer an die Geräte erfüllt werden können“.

„Die Kommunen bemühen sich intensiv, den Digitalisierungsprozess in ihren Schulen voranzubringen. Sie wenden dafür erhebliche personelle und sächliche Ressourcen auf. Daher ist für uns die Zusicherung des Kultusministers wichtig, noch in diesem Jahr in einer Gemeinsamen Kommission die Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Schulträgern zu überprüfen“, betont Dr. Marco Trips, Präsident des Nds. Städte- und Gemeindebundes und knüpft die deutliche Erwartungshaltung an, dass das Ergebnis dann auch zügig Eingang in das Niedersächsische Schulgesetz findet.