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„Die Entscheidung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Überwachung der Antibiotika-Minimierung künftig den kommunalen Veterinärbehörden zuzuweisen und damit die politisch motivierte Entscheidung aus dem Jahr 2015 zu revidieren, ist richtig und zweckmäßig. Die Landkreise sind ohnehin regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort und überprüfen dort die Einhaltung des Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierseuchen- und auch des Tierarzneimittelrechts. Das geltende EU-Recht erfordert im Rahmen der Überwachung eine ganzheitliche Bewertung der Tierhaltungen, die sinnvoll nur von den Landkreisen als Vor-Ort-Behörden vorgenommen werden kann“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer anlässlich der heutigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtags.

Erfreulicherweise hat sich der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung in den letzten Jahren bereits erheblich verringert. Die Antibiotikaminimierung ist als gesetzliche Anforderung bei Tierhaltern und betreuenden Hoftierärzten gut etabliert. Meyer erläuterte: „Mit der Entscheidung der Landesregierung für eine kommunale Überwachung folgt Niedersachsen nun dem Weg vieler anderer Bundesländer, die Aufgaben den Veterinärämtern vor Ort zuzuweisen. Damit wird eine jahrelange unnötige Doppelstruktur mit zwei verschiedenen Behörden als Ansprechpartner aufgelöst und Bürokratie in der Fläche abgebaut. Das landesweite Monitoring wird beibehalten, die Transparenz bleibt gesichert.“

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„Die Impfkampagne ist an einem kritischen Punkt: Viele Impfzentren brauchen dringend mehr Impfstoff für Erstimpfungen, um die vom Land neu zugelassenen Gruppen wie Lehrkräfte, Mitarbeiter der Sozial- und Jugendhilfe und die Feuerwehren schnell als Gruppen impfen zu können. Die Lieferankündigungen für die nächste Woche zeigen eine hohe Zahl von Impfstoff für Zweitimpfungen, die auch wichtig sind. Schnell „Strecke machen“ können wir in der aktuellen Lage aber nur mit vielen schnellen Gruppen-Erstimpfungen. Dafür brauchen wir mehr Impfstoff!“, erläuterte NLT-Präsident Klaus Wiswe und verwies als Beispiel auf die Lieferankündigungen für seinen Landkreis, der in der nächsten Woche für alle Erstimpfungen nur 1.605 Impfdosen, aber mehr als doppelt so viele Dosen (3.475) für die Zweitimpfung bekomme.

Zugleich warnt der Landkreistag davor, angesichts der knappen Impfstofflage neue Hoffnungen durch eine zu schnelle Einbeziehung der Betriebsärzte zu wecken: „Die Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten ist in Niedersachsen exzellent. Wir ziehen alle an einem Strang und werden auch über Modelle mit der Kassenärztlichen Vereinigung sprechen, um sozial Benachteiligte und andere wichtige Gruppen niedrigschwellig zu erreichen. Die Betriebsärzte und damit die Betriebe können sinnvoll erst dann einbezogen werden, wenn die Priorisierung insgesamt vom Bund aufgehoben wird. Vorher sollte die Landesregierung weiter allen Impfstoff in die Impfzentren und den Hausarztbereich geben, damit wir in der Priorität 1 und 2 möglichst schnell alle Berechtigte schützen können“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Meyer die Lage zusammen.

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Ausbildungsallianz Niedersachsen – guter Start der neuen Pflegeausbildung

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBG) wurden zum 1. Januar 2020 die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen gemeinsamen Ausbildungsberuf zusammengeführt und neue Finanzierungsbedingungen für die generalisierte Pflegeausbildung geschaffen. Um eine reibungslose Umsetzung der neuen Pflegeausbildung zu ermöglichen, den Bedarf an Nachwuchskräften zu sichern und für eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeausbildung zu sorgen, haben sich 20 Verbände und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu einer Ausbildungsallianz Niedersachsen zusammengeschlossen.

Nach gut einem Jahr der neuen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen gemeinsam mit Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einer Pressekonferenz am 23. April 2021 eine erste positive Bilanz gezogen. Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung. Trotz der widrigen pandemie-bedingten Umstände ist es zum Auftakt der neuen Pflegeausbildung gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat in der Pressekonferenz betont, dass die Ausbildungsallianz Niedersachsen zu einer Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs beiträgt. Durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung lassen sich mehr Fachkräfte für die Pflege gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest gestalten und auch die Qualität in der Pflege stetig weiter verbessern. Für die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner ist eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Pflegeausbildung unerlässlich. Sie nahmen Bezug auf die laufenden Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023 und appellierten an die Kranken- und Pflegekassen, für eine auskömmliche Finanzierung der neuen Pflegeausbildung zu sorgen, damit der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt werden kann. Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, wies stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens darauf hin, dass die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen Mehrkosten verursacht. Diese Mittel seien aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern, ergänzte Prof. Meyer. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://link.nlt.de/4k39 abrufbar.

Corona-Teststrategien in Kindertagesstätten

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Kita-Träger die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen auf das Corona-Virus zur Vorabinformation übersandt. Vorgesehen ist, mit einem Förderprogramm im Umfang von zunächst insgesamt 10,6 Millionen Euro unter anderem den niedersächsischen Kommunen bei der Testung des in Präsenz beschäftigten Personals an Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegepersonen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die Covid-19-Pandemie finanziell zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung des bisherigen Förderzeitraumes für die Dauer vom 12. April bis 31. Juli 2021 (zweite Testphase). Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum SGB VIII wahrnehmen, sollen mittels Förderrichtlinie weiterhin eine – allerdings verringerte – Zuwendung zu den Anschaffungskosten für Schnelltest zur Eigen- oder Fremdanwendung gewährt bekommen.

12,7 Millionen Euro für Corona-Selbsttests für Kindergartenkinder

Drei- bis sechsjährige Kitakinder sollen sich bald zwei Mal wöchentlich selbst auf das Corona-Virus testen können. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 27. April 2021 Mittel im Umfang von 18,7 Millionen Euro aus dem Covid-19-Sondervermögen bereitgestellt. Für die rund 208.000 Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die einen Kindergarten besuchen oder von Tagespflegepersonen betreut werden, können dann zunächst für einen Zeitraum von zwei Monaten zwei Mal wöchentlich kindgerechte Selbsttests aus dem Landeshaushalt ermöglicht werden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen muss die Gelder noch freigeben. 

Am 23. April 2021 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Abstimmung unter anderem mit dem Robert-Koch-Institut Anwendungshinweise zu Corona-Selbsttests bei Kindern übermittelt. Demnach kommen grundsätzlich zugelassene Tests unterschiedlichster Varianten (Abstrich in der Nase, Spuck- und Gurgel oder Lollytests) als Corona-Selbsttests bei Kindern in Frage. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte listet derzeit über 40 denkbare Laientests, die auch für Kinder als „ungefährlich und einsetzbar“ bewertet werden. Das Kultusministerium will nun mit den Einrichtungsträgern Fragen der Beschaffung und Verteilung der notwendigen knapp 4 Millionen Testkitts erörtern.

Antwort des BMVI zum Richtlinienentwurf „Graue Flecken“ im Breitbandausbau

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Schreiben vom 13. April 2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) Bezug auf Stellungnahmen aus Niedersachsen zum Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze geantwortet.

Hinsichtlich der vorgebrachten Kritik am Richtlinienentwurf führt das BMVI aus, dass Grundstückseigentümern in schwer erschließbaren Einzellagen, die mehr als 400m vom letzten Netzabschlusspunkt entfernt sind, ein Angebot zum Anschluss erhalten sollen; erforderliche Eigenbetrage für den gigabitfähigen Anschluss ergäben sich aus den fördergebietsüblichen Konditionen. Aus Sicht des BMVI sollen Verzögerungen in diesem Zusammenhang dadurch vermieden werden können, dass die Projektträger des Bundes die Kommunen bei der Ermittlung dieser Einzellagen aktiv unterstützen. Der aus dem Kreis unserer Mitglieder wiederholt vorgebrachte Hinweis, dass auch Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Zuwendungsempfänger im Sinne der Richtlinie in Betracht kommen, hat ebenfalls Berücksichtigung gefunden.

Breitbandausbau: Förderprogramm für „Graue Flecken“ gestartet

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 26. April 2021 das lange erwartete Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau in Grauen Flecken gestartet. Anträge können ab sofort für Gebiete gestellt werden, die aktuell noch nicht mit Breitbandanschlüssen mit einer Leistungsfähigkeit von mehr als 100 Mbit/s erschlossen sind.

Die Aufgreifschwelle wurde entsprechend von 30 Mbit/s angehoben und sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte als unmittelbar förderfähig aufgenommen. Auch Glasfaser- anschlüsse sind unter bestimmten Voraussetzungen in bereits mit HFC oder FTTB/H-Netzen erschlossenen Gebieten für Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen förderfähig, wenn diese aktuell nur mit weniger als 500 Mbit/s im Download angebunden werden können. Erfreulich ist ferner, dass das BMVI gegenüber dem Gesetzesentwurf die Zweckbindungsfrist im Betreibermodell – entsprechend einer Forderung des Deutschen Landkreistags – der für das Wirtschaftlichkeitslücken-Modell geltenden Frist von sieben Jahre angepasst und so für Gleichbehandlung gesorgt hat. Nähere Hinweise sind auf der Homepage des BMVI unter https://link.nlt.de/1lmq abrufbar.

Änderung der Richtlinie Hotspot Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat geplante Änderungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des weiteren WLAN-Ausbaus in Niedersachsen (Richtlinie Hotspot Niedersachsen) aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen vorgelegt. Das MW strebt Änderungen der seit März 2002 in Kraft getretenen Richtlinie an. So sollen unter anderem vorgesehene Staffelung der maximalen Förderhöhen nach Einwohnern gestrichen werden. Zur Begründung führt das MW aus, dass der bisherige Antragseingang nicht den Erwartungen einer erheblichen Nachfrage nach Fördermitteln entspreche. Insofern solle ein größerer Anreiz für den weiteren WLAN-Ausbau geschaffen werden. Ebenso soll die Begrenzung auf 50 Prozent der eingesetzten ÖPNV-Omnibusse und anderen Kraftfahrzeugen entfallen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits in ihrer ursprünglichen Stellungnahme zum Richtlinienentwurf darauf hingewiesen, dass die Richtlinie in der seinerzeitig geplanten Ausgestaltung wenig attraktiv sei. 

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Entscheidung des Landes zur Niedersächsischen Plattformlösung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat unter Hinzuziehung der Firmen Bechtle und PWC eine Entscheidung über die Nutzung der OSI-Plattform der Dataport AöR im Rahmen der OZG-Umsetzung getroffen. Demzufolge strebt das MI ein Hybridszenario aus einer Kooperation mit Dataport und Angeboten des landeseigenen ITDienstleisters IT.Niedersachsen (IT.N) an. Dies bedeutet, dass das Servicekonto einschließlich Postfach als niedersächsischer Basisdienst nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) wie bisher geplant durch Dataport bereitgestellt werden soll. Ansonsten sollen Infrastrukturen im Rahmen des EfA-(„Einer für alle“)-Prinzips übernommen oder bereits bestehende genutzt werden. Hier böte die Niedersächsische Antragsverwaltung Online (NAVO) umfassende Möglichkeiten, so das MI. Dataport wird zukünftig strategischer Partner sein, das Land Niedersachsen jedoch nicht umfassend in die Mitgestaltung der OSI-Plattform einsteigen. Auch Akzeptanzproblemen bei den Kommunen möchte das MI so vorbeugen, da die Dataport-Plattform bei den niedersächsischen Kommunen aufgrund der bereits aktiv genutzten Angebote der kommunalen IT-Dienstleister kaum relevant ist.

„Unbezahlbar und freiwillig“ – „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ 2021

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat darüber unterrichtet, dass der „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „Unbezahlbar und freiwillig“ in eine neue Runde geht. Bewerbungen sind bis zum 15. Juli 2021 möglich. Der Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig“ stellt die Anerkennung bürgerschaftlich engagierter Menschen in den Mittelpunkt. Es gibt Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro zu gewinnen. Zusätzlich wird der mit 3.000 Euro dotierte „Hörerpreis“ von NDR als Sonderpreis ausgelobt.

Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden. Unter der Internetadresse www.unbezahlbarundfreiwillig.de werden ebenfalls umfangreiche Informationen zu dem Wettbewerb angeboten.

Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Enquete-Kommission für ein Niedersächsisches Paritätsgesetz

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Endlich die Hälfte der Macht der Frauen! – Enquete-Kommission für ein Niedersächsischen Paritätsgesetz rasch einsetzen“ in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/7354). Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die einen Vorschlag für ein Niedersächsisches Paritätsgesetz erarbeiten soll. Ziel des Gesetzes soll die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern im Landtag und in den Kommunalparlamenten sein.

Nach einer entsprechenden Aufforderung des Sozialausschusses des Niedersächsischen Landtags hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 20. April 2021 zu dem Antrag Stellung genommen. Wir haben die Bedeutung der tatsächlichen Gleichberechtigung aller in Niedersachsen lebenden Menschen betont, aber auch die verfassungsrechtlichen Probleme von Paritätsgesetzen kurz angeführt, u.a. eine jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Wahleinspruchsverfahren.

Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass schon angesichts der schwierigen verfassungsrechtlichen Ausgangssituation die im Entschließungsantrag aufgeworfenen Fragen kaum in der noch in dieser Legislatur des Niedersächsischen Landtags zur Verfügung ste- henden Zeit angemessenen betrachtet werden könnten. Zudem haben wir auf die Arbeitsbelastung der Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände wegen bereits zahlreicher Enquete-Kommissionen des Niedersächsischen Landtags und der umfangreichen Einbindung im Rahmen der Corona-Pandemie hingewiesen.

Lobbyregistergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und statuiert eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter gegenüber den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Registrierungspflicht sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 14 kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene.

Bundesregierung beschließt Deutsches Stabilitätsprogramm 2021

Das Bundeskabinett hat am 21. April 2021 das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021 beschlossen, das nun der EU-Kommission und dem Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) übersandt wird. Die Mitgliedstaaten des Euroraums kommen mit ihren alljährlichen Stabilitätsprogrammen den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach und berichten über ihre mittelfristigen Finanzplanungen.

Das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021 ist weiterhin vom Kampf gegen die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen geprägt. Aufgrund der stark expansiven Finanzpolitik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo der Projektion des Bundes zufolge im laufenden Jahr ein Defizit von 9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aufweisen. Der Anstieg des Defizits gegenüber dem Vorjahr (- 4,2 Prozent) resultiert dem Bericht zufolge insbesondere aus einem Anstieg des Defizits des Bundes; dieses wird sich nochmals erheblich erhöhen auf rund 6¾ Prozent des BIP, wenn alle im Bundeshaushalt vorgesehen Vorsorgen zur Bekämpfung der Pandemie tatsächlich benötigt werden. Im Jahr 2022 wird das gesamtstaatliche Defizit deutlich zurückgeführt und bis 2025 weiter kontinuierlich bis auf null gesenkt.

Die gesamtstaatliche „Maastricht“-Schuldenstandquote würde der Projektion des Stabilitätsprogramms zufolge zum Ende des laufenden Jahres bei rund 74½ Prozent des BIP liegen. Der Anstieg der Schuldenquote ist damit niedriger als bisher erwartet und deutlich geringer als nach dem Ende der Wirtschafts- und Finanzkrise. Auch ist die Schuldenquote im internationalen Vergleich weiter niedrig – die niedrigste im G7-Vergleich. In den folgenden Jahren bis 2025 wird die Schuldenstandquote zudem deutlich und kontinuierlich auf 69¼ Prozent des BIP zurückgeführt.

15. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik

Unter dem Titel „Gemeinsam. Fair. Global. Nachhaltig. Agenda 2030 – Kommunen gestalten Zukunft“ veranstaltet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) vom 14. bis 16. Juni 2021 die 15. Bundeskonferenz für Kommunale Entwicklungspolitik (Buko) als Online-Veranstaltung. In dem umfangreichen Programm werden alle Bereiche der kommunalen Entwicklungspolitik abgedeckt: Agenda 2030 der Vereinten Nationen, Migration, Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie Partnerschaften mit Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Programm wird Impulsvorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops beinhalten. Unter folgendem Link können Einzelheiten zu den angebotenen Workshops eingesehen werden: https://link.nlt.de/awba

Der Deutsche Landkreistag wird im Rahmen der Buko gemeinsam mit den gemeindlichen Spitzenverbänden am Dienstag, 15. Juni 2021 ein Fachforum zum Thema „Kommunen und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit“ veranstalten und dabei auch die Gemeinschaftsinitiative „1000 Schulen für unsere Welt“ vorstellen. Zudem werden die kommunalen Spitzenverbände einen virtuellen Ausstellungsstand während der Veranstaltung betreiben, an dem weitere Informationen zu der Gemeinschaftsinitiative zur Verfügung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Buko ist ab sofort unter folgendem Link möglich: https://link.nlt.de/4wyu

EU-Kommission nimmt überarbeitete Regionalbeihilfeleitlinien an

Die EU-Kommission hat die überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitlinien“) angenommen, die regeln, wie Mitgliedstaaten mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen gewähren können, um die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete zu fördern. Insbesondere wurde die Gesamtbevölkerungsobergrenze für Fördergebiete von 47 Prozent auf 48 Prozent der EU-Bevölkerung angehoben. Für Deutschland bedeutet dies einen Anteil von 18,10 Prozent anstatt der zunächst erwarteten 16,73 Prozent. Daneben wurden die Möglichkeiten zur Unterstützung von für vom Strukturwandel betroffene Gebiete eines gerechten Übergangs (Just Transition-Regionen) für alle Mitgliedstaaten angepasst, was eine Förderung nicht prädefinierter C-Fördergebiete auch in Deutschland absichert. 

BVerfG weist Anträge auf pandemiebedingte Änderungen des Bundeswahlrechts zurück

Das BVerfG hat mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 13. April 2021 (Az. 2 BvE 1/21 u.a.) die Anträge von zwei im Bundestag nicht vertretenen Parteien als unzulässig zurückgewiesen, mit denen diese vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Maßnahmen entweder eine Aussetzung der bundeswahlrechtlichen Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder eine Absenkung der insoweit vorgesehenen Quoren erreichen wollten. Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) nur dann an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Fällt eine Partei in den Anwendungsbereich dieser Norm, benötigt sie nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BWahlG zudem Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge sowie nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG für die Aufstellung von Landeslisten. In einzelnen Ländern hat es mit Blick auf Kommunalwahlen bzw. Wahlen zu den Landesparlamenten entsprechende Anpassungen landeswahlrechtlicher Vorschriften insbesondere in Gestalt einer deutlichen Absenkung der Quoren gegeben.

Der auf ähnliche Maßnahmen auf Bundesebene zielende, im Rahmen eines Organstreitverfahrens gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Antrag der beiden Parteien blieb vor dem BVerfG dagegen ohne Erfolg. Der Antrag war bereits unzulässig. Zwar betont das Gericht, dass „die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und die damit verbundene weitgehende Veränderung der politischen Kommunikation im öffentlichen Raum eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Ausgangslage“ darstelle, die der Gesetzgeber beim Erlass der hier in Rede stehenden Regelungen zugrunde gelegt habe. Der Gesetzgeber sei daher gehalten zu prüfen, ob eine unveränderte Beibehaltung der Unterschriftenquoren zum Nachweis der Ernsthaftigkeit der Wahlteilnahme einer nicht in den Parlamenten vertretenen Partei weiterhin erforderlich sei oder ob deren Wahlteilnahme hierdurch übermäßig erschwert werde. Die Parteien, so das BVerfG, hätten aber nicht ausreichend dargelegt, dass sich das gesetzgeberische Ermessen auch bei einer sich aus dieser Überprüfung möglicherweise ergebenden Nachbesserungspflicht zu einer Pflicht auf Aussetzung der Regelungen oder jedenfalls auf Absenkung der Quoren verdichtet habe.

Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) mit verschiedenen Änderungen beschlossen. Von der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates ist auszugehen. Das Gesetz regelt insbesondere folgende Punkte:

  • Umsetzung des BVerfG-Beschlusses zum unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes im SGB XII. Hier hat der Bundestag entgegen dem Regierungsentwurf und der Forderung des DLT die Zuständigkeitsbestimmung nicht für das gesamte SGB XII, sondern gemäß einer Forderung der Länder nur punktuell für das Bildungspaket aufgehoben. Dies führt dazu, dass das Teilhabestärkungsgesetz selbst einen neuerlichen unzulässigen Aufgabendurchgriff auf die Kommunen enthält, da es einen neuen Rechtsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen normiert.
  • Zugang von Rehabilitanden im SGB II-Bezug zu Leistungen nach §§ 16a ff. SGB II und partielle Aufhebung des sog. Leistungsverbots für Jobcenter.
  • Neuformulierung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe bei gleichzeitiger Weitergeltung der heutigen Eingliederungshilfe-Verordnung und weitere Änderungen im SGB IX, z.B. Ausweitung des Budgets für Ausbildung.

Internetportal „Stark im Amt“ wird freigeschaltet

Am 29. April 2021 wurde in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und des Präsidenten des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager das Internetportal „Stark im Amt“ freigeschaltet. Das Portal bietet Informationen und Hilfestellungen für Kommunalpolitiker, die beleidigt, bedroht oder attackiert wurden. Es geht auf eine Initiative der Körber-Stiftung zurück, die damit an eine Reihe von Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten, welcher auch die Schirmherrschaft für das Portal übernommen hat, zum Thema „Gewalt gegen kommunale Amtsträger“ anknüpft. „Stark im Amt“ wird vom Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. https://www.stark-im-amt.de

Konferenz zur Zukunft der EU: Start der mehrsprachigen Online-Plattform

Am 19. April 2021 wurde die mehrsprachige digitale Plattform der Konferenz zur ZukunftEuropas gestartet: https://futureu.europa.eu/. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU können auf dieser Online-Plattform in den 24 Amtssprachen der EU ihre Ideen zur Gestaltung der EU beitragen und sich austauschen, an Veranstaltungen teilnehmen oder selbst organisieren. Die Plattform steht auch den nationalen Parlamenten, den nationalen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft offen. Neben dem Spitzenkandidaten-System und länderübergreifenden Listen für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament sollen weitere institutionelle Themen sowie die Bewältigung des Klimawandels, Fragen der Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und des digitalen Wandels Europas, Rechtsstaatlichkeit, Migration sowie die Herausforderungen aus der COVID-19-Pandemie diskutiert werden. Über die sozialen Medien wird die Plattform mit dem Hashtag #TheFutureIsYours beworben.

Daneben sollen in diesem Jahr vier Bürgerversammlungen mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern nach einem bestimmten repräsentativen Schlüssel (235 Bürger pro Versammlung) zu bestimmten europäischen Themen stattfinden. Die Ergebnisse der Plattform sowie der Bürgerversammlungen sollen unter den EU-Institutionen erörtert werden und in die Schlussfolgerungen der Konferenz eingehen. In einer Gemeinsamen Erklärung vom 10. März 2021 hatten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verpflichtet, nach entsprechenden Debatten mit den EU-Bürgern bis zum Frühjahr 2022 Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die als Leitlinien für die Zukunft Europas dienen können.

Gericht der Europäischen Union bestätigt die Beihilfekonformität der Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage zweier privater Pflegedienste gegen den Beschluss der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Vereinbarkeit der Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen als unbegründet abgewiesen. Damit bestätigt das EuG die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2017, die 1956 mit dem Gesetz über das Zahlenlotto eingeführte Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Danach handelt es sich bei öffentlichen Förderungen, die das Land Niedersachsen den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege für die Erbringung sozialer Dienstleistungen gewährt, um bestehende und mit dem Binnenmarkt vereinbare (Alt-) Beihilfen, für die Bestandschutz gilt. Das EuG unterstreicht damit die Zurückhaltung, die bei der beihilferechtlichen Bewertung sozialer Dienstleistungen gilt.

Niedersächsisches Quartiersgesetz

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen beschlossen. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einer Quartiersgemeinschaft Business-Improvement-Districts (BIDs) einrichten zu können. Das Gesetz gibt den Kommunen eine Möglichkeit an die Hand, städtebaulichen Fehlentwicklungen in Innenstädten entgegenzuwirken. Damit ist das Gesetz durchaus als Baustein zu verstehen, um auch auf die Folgen von Corona für die Innenstädte zu reagieren.

Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz

Daneben hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. Das Gesetz verankert insbesondere eine Abweichungsmöglichkeit von den bisherigen Fördervoraussetzungen wie der zwingenden Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines. Ferner lässt es auch nachträgliche Änderungen von Förderentscheidungen seitens der Bewilligungsstelle ohne Beteiligung der Kommune zu. Dies ist beibehalten worden, obwohl es von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in der Verbändeanhörung bemängelt wurde.

Zensusgesetz 2021

Ferner hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 beschlossen. Mit dem Ausführungsgesetz werden die Voraussetzungen für die Durchführung des Zensus im Jahr 2021 in Niedersachsen geschaffen. Hierzu sollen örtliche Erhebungsstellen in den niedersächsischen Kommunen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der finanzielle Ausgleich der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen zwischen Land und Kommunen geregelt.

Auflösung der Pflegekammer

Des Weiteren hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 mit dem beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen das Ende der Pflegekammer besiegelt. Auf diese Weise wird das Ergebnis einer Befragung unter den Kammermitgliedern aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Die Pflegekammer wird mit Ablauf des Monatsletzten sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgelöst. Das Land tritt anschließend die Rechtsnachfolge an und übernimmt die Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten. Die bestehenden Arbeitsverträge mit dem Personal der Pflegekammer werden gekündigt.

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Novelle des NKomVG – Stellungnahme der AG KSV

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat zu dem Gesetzentwurf zur Novellierung des NKomVG ausführlich Stellung genommen. In der Stellungnahme wird zunächst auf die Nichtaufnahme einiger kommunaler Hauptforderungen wie die Wiedereinführung der achtjährigen Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten und den Wechsel auf das Sitz-Zuteilungsverfahren nach d’Hondt sowie die vollständige Freistellung von Steuer- und Sozialabgaben für kommunale Aufwandsentschädigungen eingegangen.

Zahlreiche Änderungen des Gesetzentwurfs haben wir begrüßt, zumal sie auch teilweise von Seiten des NLT angeregt wurden. Kritisch haben wir angemerkt, dass die kommunalen Spitzenverbände nach nochmaliger Gremienberatung einmütig das neue Instrument eines „Ratsbürgerentscheids“, also eines Bürgerentscheids auf Initiative der Vertretung, für entbehrlich halten.

Bei der beabsichtigten Klarstellung zu sog. gestuften Gruppen in § 57 NKomVG haben wir angeregt, durch eine Ergänzung von § 57 Abs. 3 NKomVG ausdrücklich festzuhalten, dass auch künftig die einzelnen Fraktionen und Gruppen bei der Finanzierung berücksichtigt werden können. Ferner haben wir zur Frage der Angemessenheit des kommunalen Einflusses bei einer Genossenschaft eine Klarstellung in § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG angeregt und einige weitere Veränderungen am NKomVG vorgeschlagen. So sollte beispielsweise im Fall epidemischer Lagen ein Livestream von Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse auch ohne Änderung der Hauptsatzung durch bloßen Beschluss der Vertretung ermöglicht werden können. Hierzu müsste § 182 NKomVG geändert werden.

Hinsichtlich des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (Art. 3 des Gesetzesvorhabens) besteht aus unserer Sicht noch weiterer technischer Anpassungsbedarf zur Definition der Steuerverbundmasse und bei der Ermittlung der Messbeträge in gemeindefreien Gebieten in § 10 NFAG. 

Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes haben wir uns dafür ausgesprochen, die Neureglung insgesamt zum 1. November 2021 wirksam werden zu lassen. Nach dem Zeitplan des Innenministeriums ist Ende April mit einer Einbringung des Gesetzentwurfs in den Niedersächsischen Landtag und im Oktober-Plenum (Mitte Oktober) eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs geplant. Presseberichten zu Folge hat das Landeskabinett am 20. April 2021 den Entwurf in den Landtag eingebracht, der genaue Wortlaut lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Geltungsdauer der Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes erneut verlängert

Die Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Schutzverordnung – CoronaSchV) vom 29. Januar 2021 ist durch Verordnung vom 14. April 2021 ein weiteres Mal bis zum 28. April 2021 verlängert worden. Die CoronaSchV statuiert ein weitgehendes Beförderungsverbot für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen wollen. Als Risikogebiete gelten Regionen, in denen als besonders gefährlich eingestufte Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 gehäuft auftreten.

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 20. April 2021 in Kraft. Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, ihren nicht ausschließlich im Homeoffice tätigen Beschäftigten einmal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Für bestimmte Gruppen von Beschäftigten muss ein solcher Test zweimal wöchentlich angeboten werden. Eine Verpflichtung, von dem Testangebot Gebrauch zu machen, besteht nicht.

Niedersächsische Corona-Verordnung zweimal geändert

Im Berichtszeitraum ist die Niedersächsische Corona-Verordnung zweimal geändert worden. Mit der Änderung vom 9. April 2021 wurde insbesondere die Regelung in § 13 zu den Schulen angepasst. Seit dem 22. März 2021 findet an allen Schulen, die nicht in Hochinzidenzkommunen gelegen sind, Präsenzunterricht in kleinen Gruppen im Wechselmodell nach Szenario B statt. Mit der Neufassung wird der rechtliche Rahmen für eine Testpflicht für den Schulbesuch gesetzt, in dem der Zutritt zu Schulen von dem Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis abhängig gemacht wird. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von „Laienselbsttests“ soll den Präsenzunterricht absichern. Für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein positives Testergebnis aufweist, regelt die Verordnung das vorübergehende Zutrittsverbot für alle anderen Schülerinnen und Schüler, die derselben Gruppe im Wechselmodell angehören. An Abschluss- und Abiturprüfungen können Schüler gleichwohl teilnehmen.

Kern einer weiteren Änderung der Corona-Verordnung bildet die Verlängerung bis zum 9. Mai 2021. Mit einer Änderung in § 5a der Verordnung wird zudem entsprechend einer aktuellen Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts das Entfallen einer Testpflicht geregelt, wenn die betreffende Person vollständigen Impfschutz hat und 15 Tage verstrichen sind. In § 13 (Schulen) wurde klarstellend eine Regelung aufgenommen, dass Personen, die das Schulgelände betreten müssen, aber keinen Kontakt zur Schulgemeinschaft haben, von den entsprechenden Testregelungen ausgenommen werden. 

Gemeinsames Dankschreiben von Ministerin Behrens und Minister Pistorius an die Impfzentren

Am 12. April 2021 erreichte die Impfzentren ein gemeinsames Dankschreiben von Innenminister Boris Pistorius und Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Die Minister lobten den unermüdlichen Einsatz, um die schnellstmögliche Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfdosen sicherzustellen. Es sei beeindruckend, was seit Beginn der Impfkampagne geschafft worden sei und immer noch geleistet werde. Diese Leistung verdiene höchste Anerkennung.

Nachdem zunächst die schnellstmögliche Einrichtung der Impfzentren im Vordergrund gestanden hätte, gelte es nun diese weiterhin effektiv zu betreiben und zahlreiche logistische und bürokratische Unwägbarkeiten zu meistern. Nur durch das immense Engagement der Beteiligten vor Ort sei es trotz nicht immer einfacher Rahmenbedingungen möglich, die zur Verfügung stehenden Impfstoffe in hoher Geschwindigkeit zu verimpfen und so einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Dies spiegele sich in den stetig steigenden täglichen Impfzahlen wider und sei der Erfolg der Mitarbeiter in den Impfzentren.

Digitaler Corona-Impfausweis wird in Corona-Warn-App integriert

Die Europäische Union hat im Januar 2021 beschlossen, europaweit einen digitalen Impfnachweis über Corona-Impfungen einzuführen. Der Nachweis soll vor allem die Reisefreiheit stärken, national und international genutzt werden können und zumindest provisorisch eine zusätzliche, bequeme und datensichere digitale Möglichkeit zur Dokumentation von Impfungen bieten. Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation soll dabei nicht ersetzt werden, sondern weiterhin das führende Instrument bleiben.

Am 15. April 2021 hat der Deutsche Landkreistag in einer virtuellen Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit über den aktuellen Sachstand unterrichtet. So soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums der digitale Impfnachweis in Deutschland im Juni 2021 zur Verfügung stehen und in die CoronaWarn-App integriert werden. Zudem ist geplant, dass der digitale Impfnachweis ab dem 1. Januar 2022 auch Teil des normalen digitalen Impfpasses und der elektronischen Patientenakte in der Telematikinfrastruktur werden soll.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat jetzt den Referentenentwurf eines Ganztagsförderungsgesetzes vorgelegt. Mit dem Gesetz soll der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von der ersten bis zur vierten Schulklasse geregelt werden.

Ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wird für Schulkinder beginnend mit Klassenstufe 1 zum 1. August 2025 eingeführt. Im vierten Jahr ab 1. August 2028 wird der Anspruch für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule wirksam werden. Für Kinder ab Beginn der fünften Klassenstufe soll nach § 24 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII (neu) ein bedarfsgerechtes Angebot der Tageseinrichtung vorgehalten werden.

Der Bund stellt in einem Ganztagsfinanzhilfegesetz im Jahr 2020 und 2021 jeweils 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Hieraus können Vorhaben von Kommunen und auch freien bzw. privaten Trägern gefördert werden. Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Zudem wird in einem Artikel 4 das Finanzausgleichsgesetz geändert, sodass die Länder einen erhöhten Anteil aus den Einnahmen der Umsatzsteuer erhalten.

Entwurf eines Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Die Koalitionsfraktionen in Niedersachsen haben sich für die ab dem 1. Januar 2025 nötige neue Grundlage für die Bewertung für die Grundsteuer darauf verständigt, ein eigenes – selbst entwickeltest – Flächen-Lage-Modell zur Grundlage zu machen. Das FlächenLage-Modell ist darauf ausgerichtet, die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in wenigen Schritten und weitgehend automatisiert zu berechnen. Grundlage für die Bemessung bilden die Fläche von Grundstück und Gebäude sowie ein anhand des Bodenrichtwertes ermittelter sog. Lage-Faktor. Zur Umsetzung ist es erforderlich, landeseigene Normen im Grundsteuerrecht (Niedersächsisches Grundsteuergesetz; NGrStG) zu schaffen. Darin sollen die erforderlichen Abweichungen vom Grundsteuer-Reform-Gesetz des Bundes geregelt werden. Mit dem Gesetz ist keine strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens beabsichtigt. Nach der Begründung wird an die Gemeinden appelliert, die aus der Neuregelung resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine Anpassung des Hebesatzes so auszugleichen, dass ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert wird. Dem dient auch eine Transparenzregelung in § 6.

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner „Mietendeckel“ für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Dem Landesgesetzgeber fehlte für den Erlass des Gesetzes die Kompetenz, weil der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für das Mietpreisrecht abschließenden Gebrauch gemacht und damit keinen Raum mehr für landesgesetzliche Regelungen zur Miethöhe gelassen hat.

Über den konkreten Einzelfall hinaus ist das Urteil insbesondere wegen seiner Ausführungen zur abschließenden Verteilung de Gesetzgebungskompetenzen im Bundesstaat sowie zur Ermittlung der Reichweite der Kompetenzbereiche des Bundes und der Länder von grundsätzlicher Bedeutung. Das Grundgesetz enthält danach – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten entfalten abschließende Regelungen des Bundes eine Sperrwirkung für Gesetze der Länder, die denselben Gegenstand betreffen. Das gilt nicht für bloße Wert- oder Zielvorstellungen des Bundes. Ein Gebot politischer Homogenität besteht nicht. 

Neuausweisung der „Roten Gebiete“ in Niedersachsen abgeschlossen

Das Landeskabinett hat am 20. April 2021 die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphor beschlossen. Mit der in Kürze bevorstehenden Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Verordnung sowie die Gebietsausweisung rechtskräftig. Dann erlischt auch die seit Januar gültige Auffangkulisse gemäß § 13a Absatz 4 der Düngeverordnung.

Die zweite Verbandsbeteiligung, die nach der im März erfolgten Überarbeitung des Verordnungsentwurfes durchgeführt worden ist, hat nach Angaben der Landesregierung zu keinen weiteren Änderungen der ausgewiesenen Gebiete oder der darin geltenden Anforderungen geführt. Es seien lediglich unwesentliche Änderungen am Verordnungsentwurf vorgenommen worden. Mit dem Beschluss stehe fest: Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasse mit 645.000 Hektar ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete im Bereich der Seen-Einzugsgebiete umfassen nach wie vor ca. 1,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

OVG Lüneburg: Notwendige Beiladung eines direkt gewählten Landrats bei einer Wahlprüfungsentscheidung

Das OVG Lüneburg hat mit einem Beschluss vom 12. März 2021 (Az.: 10 OB 28/21) entschieden, dass bei einer Klage gegen eine Wahlprüfungsentscheidung, mit der ein Wahleinspruch zurückgewiesen wurde, der direkt Gewählte gem. § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen ist.

Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Stichwahl wurde der Beschwerdeführer gewählt. Dagegen erhob der Kläger des Ausgangsverfahrens einen zurückgewiesenen Wahleinspruch und schließlich Klage mit dem Ziel, die Wahl für ungültig zu erklären. Der Beschwerdeführer des Beschlusses beantragte gegenüber dem Verwaltungsgericht seine Beiladung, weil er bei einer Aufhebungsentscheidung unmittelbar seine aus der Landratswahl erlangte Rechtsposition verlieren würde. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte mit Beschluss vom 20. Januar 2021 (Az.: 1 A 5987/20, n.V.) eine Beiladung des Beschwerdeführers ab. Das Verwaltungsgericht stellte darauf ab, dass die Voraussetzung einer notwendigen Beiladung nicht vorläge. Auch eine einfache Beiladung sei nicht erforderlich. 

Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht in seiner Beschwerdeentscheidung auf, weil die Voraussetzungen des § 65 Abs. 2 VwGO für eine notwendige Beiladung vorliegen würden. Das Oberverwaltungsgericht weist darauf hin, dass das Institut der notwendigen Beiladung im Verwaltungsstreitverfahren durch die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts in der Konstellation entwickelt worden sei, um in einem Verwaltungsprozess über die Gültigkeit einer Wahl die Beiladung des Gewählten sicherzustellen. Ohne die vorherige Beiladung des Gewählten durfte schon seinerzeit nicht entschieden werden. Von daher sei in der Rechtsprechung bei der Anfechtung einer Wahl in der Regel die Notwendigkeit einer Beiladung des Gewählten bejaht worden, denn die Ungültigkeitserklärung der Wahl führe unmittelbar und zwangsläufig zum Verlust der Rechtsstellung eines Gewählten.

„Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ gegründet

Auf Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG-FW) wurde am 14. April 2021 das „Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ gegründet. Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies, hob zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Vorsitzenden der LAGFW, Hans-Joachim Lenke, sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Gründungsmitglieder die Bedeutung guter Nachbarschaft als wichtiges Bindeglied des gesellschaftlichen Zusammenlebens und als Schlüssel für ein gutes Lebensgefühl hervor. Dies habe sich einmal mehr während der Corona-Pandemie in den letzten Monaten gezeigt.

Zu den Gründungsmitgliedern des Bündnisses zählen neben den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens Organisationen der Gemeinwesenarbeit und der Gesundheitspflege, der Wohnungswirtschaft und des Verbands Wohneigentum, der Mieterbund, der DGB, der Landespräventionsrat, der Flüchtlingsrat sowie die evangelische und katholische Kirche. Die Aufgabe der Bündnis-Geschäftsstelle wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. wahrgenommen.

Ziele des Bündnisses sind, Modelle für nachhaltige Strukturen in Dörfern und Quartieren zu entwickeln, die Kooperation von Akteuren auf Landesebene zu unterstützen und damit Impulse für die Verbesserung des Zusammenlebens vor Ort zu geben, die Methoden bestehender Nachbarschaftsprojekte zusammenzutragen, auszutauschen und weiterzuentwickeln sowie gute Nachbarschaft in Niedersachsen zu schaffen, wo noch keine ist und sie zu stärken, wo sie bereits besteht. Videos der Gründungsveranstaltung, die vollständige Liste der Gründungsmitglieder sowie weitere Informationen zum Bündnis – einschließlich der Möglichkeit, dem Bündnis beizutreten – können unter https://www.gutenachbarschaft-nds.de abgerufen werden.

Onlinebefragung zu Situation und Perspektiven des Ehrenamtes in Niedersachsen

Die Enquete-Kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE), hat eine Online-Befragung gestartet, um sich ein Bild über die Situation des Ehrenamtes in Niedersachsen zu verschaffen. Aufgrund der Corona-Pandemie setzt ein parlamentarisches Gremium erstmalig auf das Instrument einer Online-Befragung. Die Vorsitzende der EKE, Petra Tiemann, hatte im Rahmen der Fachtagung zur Entwicklung von ehrenamtlichen Strukturen am 26. Januar 2021die Umfrage bereits angekündigt.

Bis zum 28. Mai 2021 haben Interessierte die Möglichkeit, ihre Erfahrung mit ehrenamtlichem Engagement sowie Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit in Niedersachsen einzubringen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die bislang kein Ehrenamt ausüben, sind gebeten, an dieser Umfrage teilzunehmen, damit die Kommission einen möglichst umfassenden Überblick erhalten kann. Die entsprechende Pressemitteilung des Landtags sowie der Link zur Umfrage kann auf https://link.nlt.de/lh4k abgerufen werden.

Gesundheitsregionen Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) fördert auch in diesem Jahr strukturelle Maßnahmen der Gesundheitsregionen in Niedersachsen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung. Gemeinsam mit den Gesundheitsregionen, mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen, der AOK Niedersachsen, dem Verband der Ersatzkassen (vdek), dem BKK Landesverband Mitte und der IKK classic hat das MS einen zusätzlichen Fördertopf im Umfang von 490.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Das Lenkungsgremium Gesundheitsregionen hat in diesem Jahr aus den eingegangenen acht Anträgen folgende fünf Projekte zur Förderung ausgewählt:

  • Ausbildung von Mental Health Scouts an Schulen – Gesundheitsregion Celle
  • Humor in der Pflege als Baustein zur Gesundheitsförderung – Gesundheitsregion Delmenhorst
  • Gemeinsam lernen und studieren in Einrichtungen der öffentlichen Gesundheit – Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen 
  • Lucky Motion – Förderschulen in Bewegung – Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen
  • Gesünder und gelassen älter werden – Gesundheitsregion Peine

Der NLT hat bei der Gelegenheit hervorgehoben, dass die Gesundheitsregionen in Niedersachsen sich als gewichtige Kooperation unterschiedlich Handelnder und Beteiligter des Gesundheitssektors bewährt hätten und eine stärkere finanzielle Unterstützung der Arbeit der Gesundheitsregionen durch das Land nach wie vor als notwendig erachtet werde, um gerade die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern.

Viertes Bevölkerungsschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 21. April 2021 das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht für Landkreise, in denen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen einen harten Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, der weitgehenden Schließung des Einzelhandels, der Gastronomie, von Dienstleistungsbetrieben sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vor. Die Sportausübung wird beschränkt; touristische Übernachtungsangebote sind untersagt. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 100 zum Wechselunterricht übergehen, ab einer Inzidenz von 165 darf Präsenzunterricht grundsätzlich überhaupt nicht mehr stattfinden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden – das können nach Maßgabe des Landesrechts ggf. auch die Landkreise sein – müssen in geeigneter Weise bekannt machen, ab welchem Tag die Maßnahmen in einem Landkreis jeweils gelten bzw. wieder aufgehoben sind. Aufgrund einer Übergangsvorschrift ist es möglich, dass eine solche Bekanntgabe schon am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes notwendig wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, wo immer das möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten; die Beschäftigten müssen dieses Angebot grundsätzlich annehmen. Der Bund wird ermächtigt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag weitergehende und besondere Regelungen, insbesondere auch für Geimpfte und Getestete zu erlassen. Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Das Land Niedersachsen hat am Abend des 21. April 2021 als Reaktion auf das neue Bundesrecht das Anhörungsverfahren zur Änderung der Niedersächsischen Coronaverordnung eingeleitet. Über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgehend ist nach dem Entwurf in Landkreisen und kreisfreien Städten (weiterhin) der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und der Schulbesuch bereits ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 untersagt. 

Landkreise fordern schnellen Abschied von Impf-Priorisierung – NLT-Präsidium kritisiert starre Vorgaben des Bundes

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover fordern einen schnellen Abschied von dem bisherigen System der Impfpriorisierung. „Es war richtig, zunächst die besonders schutzbedürftigen alten Menschen und die Kranken zu impfen. Jetzt befinden wir uns aber in der Phase, in der Impfzentren und Hausärzte parallel impfen. Es macht keinen Sinn, immer mehr Gruppen per Einzelerlass zu privilegieren. Die Impfzentren sollten so schnell wie möglich die Freiheit erhalten, den Impfbetrieb vor Ort zu organisieren. So gelingt es am besten, weite Teile der Bevölkerung noch in diesem Sommer zu immunisieren“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes, an der auch Sozialministerin Daniela Behrens teilnahm. Wiswe bedankte sich für den offenen und konstruktiven Meinungsaustausch mit der Ministerin.

Kritik übten die Landräte und ehrenamtlichen Kreistagspolitiker einhellig an der überbordenden Regelungswut des Bundes. Auch die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete sog. Notbremse schieße in weiten Teilen über das Ziel hinaus. „Wir müssen flexibel auf die Verhältnisse reagieren können und brauchen mehr Freiheit vor Ort. Es ist schon nicht einzusehen, warum Schulen und Kitas in einem großen Flächenlandkreis schließen müssen, nur weil in einer Stadt ein hohes Infektionsgeschehen herrscht. Erst recht gilt das für den Bund: Die Verhältnisse in der Lüneburger Heide erfordern andere Maßnahmen als in Kreuzberg. Es ist nicht zielführend, wenn der Bund sich mit großer Detailverliebtheit in die operative Steuerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einmischt“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Stimmung zusammen.

impfung

NLT-Präsidium kritisiert starre Vorgaben des Bundes

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover fordern einen schnellen Abschied von dem bisherigen System der Impfpriorisierung. „Es war richtig, zunächst die besonders schutzbedürftigen alten Menschen und die Kranken zu impfen. Jetzt befinden wir uns aber in der Phase, in der Impfzentren und Hausärzte parallel impfen. Es macht keinen Sinn, immer mehr Gruppen per Einzelerlass zu privilegieren. Die Impfzentren sollten so schnell wie möglich die Freiheit erhalten, den Impfbetrieb vor Ort zu organisieren. So gelingt es am besten, weite Teile der Bevölkerung noch in diesem Sommer zu immunisieren“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes, an der auch Sozialministerin Daniela Behrens teilnahm. Wiswe bedankte sich für den offenen und konstruktiven Meinungsaustausch mit der Ministerin.

Kritik übten die Landräte und ehrenamtlichen Kreistagspolitiker einhellig an der überbordenden Regelungswut des Bundes. Auch die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete sog. Notbremse schieße in weiten Teilen über das Ziel hinaus. „Wir müssen flexibel auf die Verhältnisse reagieren können und brauchen mehr Freiheit vor Ort. Es ist schon nicht einzusehen, warum Schulen und Kitas in einem großen Flächenlandkreis schließen müssen, nur weil in einer Stadt ein hohes Infektionsgeschehen herrscht. Erst recht gilt das für den Bund: Die Verhältnisse in der Lüneburger Heide erfordern andere Maßnahmen als in Kreuzberg. Es ist nicht zielführend, wenn der Bund sich mit großer Detailverliebtheit in die operative Steuerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einmischt“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Stimmung zusammen.

Ab sofort ist die neueste Ausgabe unserer NLT-Information vom April 2021 verfügbar. Das Heft kann unter Verbandszeitschriften eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

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Land wählt 14 Kommunen für Corona-Modellprojekte aus

14 Kommunen in Niedersachsen können frühestens seit dem 6. April 2021 Modellprojekte zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie starten. Die Anforderungen an solche Projekte sind hoch. Ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort sind die entscheidenden Kriterien. Angesichts der Pandemielage und den Risiken einer dritten Infektionswelle in Niedersachsen wurden zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten. Die Auswahl hat am 3. April 2021 das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Die Städte Aurich, Achim, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue* können nun sichere Zone einrichten, um für Bürgerinnen und Bürger z.B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.

Die Ministerin bedankte sich bei den kommunalen Spitzenverbänden für deren Kooperation. Man habe leider nur eine begrenzte Zahl an Kommunen auswählen können. „Aufgrund der insgesamt hohen Inzidenzwerte wollen wir die Öffnungen nur in einem zeitlich und räumlich eng begrenzten Rahmen testen. Aber alle eingereichten Konzepte stellen für die Kommunen eine gute Grundlage dar, wenn es weitere Öffnungsschritte auf Basis von Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung gibt. Die Arbeit am Konzept war nicht umsonst.“

Beabsichtigt ist weiterhin, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung zuzulassen. Elf Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Runde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können bis zum 13. April 2021 (18 Uhr) ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen bzw. vervollständigen. Über die Aufnahme in die zweite Runde wird bis 17. April entschieden. Zum 19. April tritt darüber hinaus die nächste Corona-Verordnung in Kraft. Die Modellprojekte bleiben Bestandteil.

„Die kommunalen Spitzenverbände haben ursprünglich einen anderen Ansatz verfolgt. Wir können aber die Augen vor der bundespolitischen Entwicklung nicht verschließen. Im Ergebnis sind wir froh, dass die Niedersächsische Landesregierung an den Modellprojekten festhält. Die Entscheidung für eine gestufte Zulassung der 25 Modellkommunen können wir nachvollziehen“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 370) und tritt im Wesentlichen am 31. März 2021 in Kraft.

Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass die der Feststellung einer epidemischen Lage zu Grunde liegende Norm des § 5 IfSG nicht wie bislang vorgesehen zum 31. März 2021 außer Kraft tritt. Der entsprechende Änderungsbefehl in Art. 3 und Art. 7 Abs. 4 des (Ersten) Bevölkerungsschutzgesetzes vom 27. März 2020 wird durch Art. 7 des Gesetzes aufgehoben. Stattdessen wird § 5 Abs. 1 IfSG um einen neuen Satz 3 ergänzt, der vorsieht, dass die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gilt, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach erstmaliger oder wiederholender Feststellung die Fortdauer der besonderen Lage feststellt (Art. 1 Nr. 1 lit a) cc) des Gesetzes). Das Fortbestehen einer solchen Lage hat der Bundestag zuletzt am 4. März 2021 festgestellt. Der entsprechende Beschluss ist ebenfalls im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl. I S. 397).

Ferner werden pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und entsprechende Rechtsverordnungen entfristet. Die auf diesen Ermächtigungen erlassenen Verordnungen treten daher ebenfalls nicht automatisch am 31. März 2021 außer Kraft. Soweit einzelne Verordnungen noch entsprechende Regelungen vorsehen, werden diese aufgehoben. 

Darüber hinaus ist insbesondere noch auf folgende Neuregelungen hinzuweisen, die zum Teil im Entwurf noch nicht vorhanden waren:

             – In § 24 IfSG n. F. wird der Arzt- und Heilkundevorbehalt für die Durchführung pati-

              entennaher Schnelltests aufgehoben.

             – Auch der erst durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz neu in das IfSG aufge-

              nommene § 28a IfSG wird erneut geändert. Entscheidungen über Schutzmaßnah-

              men sind nunmehr auch an der Verbreitung neuer Virusvarianten auszurichten. In

              diesem Fall können auch schon vor der Überschreitung bestimmter           

              Schwellenwerte Maßnahmen angezeigt sein. Bei der Prüfung der Aufhebung oder

              Einschränkungvon Schutzmaßnahmen ist jetzt auch auf die Impfquote sowie den

              R-Wert abzustellen.

             – Die Entschädigungsregelungen in §§ 56 ff. IfSG werden umfassend modifiziert, wo-

              bei es bei der Passivlegitimation der Länder bleibt. Künftig ist für diesbezügliche

              Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 

Empfehlungen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung und Nationale Teststrategie angepasst

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen zum 31. März 2021 angepasst. Die Empfehlungen können hier abgerufen werden: https://link.nlt.de/juku

Insbesondere hat das RKI folgende Anpassungen vorgenommen: 

  • Das infektiöse Intervall wird nun mit 14 Tagen nach Symptombeginn bzw. Testdatum angegeben und nicht mehr wie bisher mit 10 Tagen.
  • Die Einteilung von Kontaktpersonen in Kategorie 1 und 2 wird aufgegeben. Stattdessen wird der Begriff der engen Kontaktperson mit erhöhtem Infektionsrisiko eingeführt. Hierzu zählt unter anderem ein enger Kontakt über 10 Minuten ohne adäquaten Schutz. 
  • Enge Kontaktpersonen müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Sie sollten sich während der Quarantäne zwei Mal wöchentlich mittels Antigentest sowie abschließend am 14. Tag der Quarantäne testen. Das Ergebnis des abschließenden Antigentests am 14. Tag der Quarantäne soll dem Gesundheitsamt unabhängig vom Testergebnis immer mitgeteilt werden. Bei positivem Ergebnis des Antigentests muss eine zeitnahe Information des Gesundheitsamtes erfolgen und das Ergebnis mittels eines PCR-Nachweises bestätigt werden. Ein negatives Testergebnis jedweden Tests während der Quarantäne hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und ersetzt oder verkürzt die Quarantäne nicht. 

Das RKI hat ebenfalls Anpassungen an der Nationalen Teststrategie vorgenommen (Stand 1.4.2021), die hier eingesehen werden können: https://link.nlt.de/o7xv

Insbesondere wurde die Teststrategie neu strukturiert, sodass nun in Testungen von symptomatischen Personen, asymptomatischen Personen im Gesundheitswesen, anderen vulnerablen Bereichen und bei Kontaktpersonen sowie präventiven Testungen bei asymptomatischen Personen in weiteren Lebensbereichen unterschieden wird. Ergänzt wurden außerdem Vorgaben für die Antigen-Tests zur Selbstanwendung. Des Weiteren wurde die Übersicht an die Testverordnung vom 8. März 2021 angepasst.

Krankenhausfinanzierung während der Corona-Pandemie

Der Deutsche Landkreistag hat zu den Entwürfen von Verordnungen zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Stellung genommen. Zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung der Krankenhäuser werden begrüßt, allerdings werden auch weitere erforderliche Verbesserungen eingefordert. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Anschluss eine eingehende Überarbeitung des Entwurfs einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgenommen, die in wesentlichen Teilen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser nachhaltig verbessern soll. Die Änderungen vor allem im Hinblick auf die Regelung zu den Erlösausgleichen für das Jahr 2021 (§ 5) dürften sich für zahlreiche Krankenhäuser auch in Trägerschaft der Landkreise positiv auf deren wirtschaftliche Rahmenbedingungen auswirken. In einer Vorstandssitzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 29. März 2021 ist der nunmehr vorgelegte Entwurf weit überwiegend begrüßt worden.

Handreichung „Digitalisierung und Gesundheit“

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages hat im Rahmen einer AG „Digitalisierung und Gesundheit“ eine Handreichung zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung in den Landkreisen erarbeitet. Die AG „Digitalisierung und Gesundheit“ setzte sich aus Mitgliedern des DLT-Gesundheitsausschusses und des Innovationsrings zusammen. Die Handreichung möchte den Landkreisen konkrete Hinweise für die Einführung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Bereich Gesundheit geben.

Die Handreichung gibt einen breiten Überblick über die kreislichen Handlungsfelder in der digitalen Gesundheitsversorgung und greift gute Praxiserfahrungen auf. Sie versteht sich als ersten Aufschlag einer vertieften Betrachtung der digitalen Gesundheitsversorgung in den Landkreisen. Zentral ist die Bündelungs- und Vernetzungsfunktion der Landkreise als Betreiber relevanter Infrastrukturen, im Bereich der Mobilität wie im Management von Daten. Hinzu kommen die Handlungsfelder öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante Versorgung und Pflege sowie Apothekenversorgung.

Die Handreichung gibt einen breiten Überblick über die kreislichen Handlungsfelder in der digitalen Gesundheitsversorgung und greift gute Praxiserfahrungen auf. Sie versteht sich als ersten Aufschlag einer vertieften Betrachtung der digitalen Gesundheitsversorgung in den Landkreisen. Zentral ist die Bündelungs- und Vernetzungsfunktion der Landkreise als Betreiber relevanter Infrastrukturen, im Bereich der Mobilität wie im Management von Daten. Hinzu kommen die Handlungsfelder öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante Versorgung und Pflege sowie Apothekenversorgung. Zahlreiche digitale Gesundheitsprojekte finden sich auch in der jüngst seitens des DLT initiierten digitalen Landkarte „Kommunal Navigator“ https://www.kommunalnavigator.de.

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung verkündet

Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 26. März 2021 V1) verkündet worden. Die Verordnung ist am 30. März 2021 in Kraft getreten und sieht insbesondere vor, dass Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen wollen, vor Abflug nachweisen müssen, dass sie negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden (§ 3 Abs. 2a CoronaEinreiseV n.F.). Diese Verpflichtung gilt für Einreisen aus allen Ländern; ob es sich bei dem Land um eine Risiko-, ein Hochinzidenz- oder ein Virusvariantengebiet handelt, ist unerheblich. Der Nachweis muss dem Beförderungsunternehmen vor Abflug vorgelegt werden und kann ggf. auch von diesem selbst durchgeführt werden (§ 6 Abs. 2 CoronaEinreiseV n. F.). Anderenfalls gilt ein Beförderungsverbot.

Nach Einreise muss der Nachweis auf Verlangen auch der nach dem IfSG zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 3 Abs. 2a CoronaEinreiseV n. F.). § 4 Abs. 3a CoronaEinreiseV n. F. ordnet Ausnahmen von der Testpflicht an. Diese Bestimmungen werden nach Art. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 der Änderungsverordnung zum 13.5.2021 wieder aufgehoben. Ein neuer § 2 Abs. 1a CoronaEinreiseV n. F. sieht überdies vor, dass Grenzpendler und Grenzgänger die Anmeldepflicht nach § 1 CoronaEinreiseV nur einmal wöchentlich erfüllen müssen.

Testpflichten für Pendler aus den Niederlanden

Basierend auf der vorstehenden Einreiseverordnung hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Landkreise Aurich, Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim sowie die kreisfreie Stadt Emden am 1. April 2021 fachaufsichtlich angewiesen, per Allgemeinverfügung bestimmte Regelungen für Grenzpendler und Grenzgänger für Test- und Nachweispflichten zu treffen. Hintergrund bildete die erwartete Erklärung der Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet.

Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests an Schulen ein

Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Erneute Änderung der Nds. Corona-Verordnung

Die Staatskanzlei hat am 7. April 2021 kurzfristig den Entwurf einer Änderung der CoronaVerordnung zur Anhörung übermittelt. Mit ihr sollen wie vom Kultusminister angekündigt ab nächstem Montag grundsätzlich Corona-Selbsttests in den niedersächsischen Schulen verpflichtend werden.

Rechtstechnisch wird dies durch eine vollständige Neufassung von § 13 der Corona-Verordnung des Landes umgesetzt, der in einem neuen § 13 Abs. 4 Satz 1 grundsätzlich ein Betretungsverbot des Schulgeländes für alle Personen ohne gültigen Test statuiert. Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an der Schule genügt zur Aufhebung des Betretungsverbots sodann grundsätzlich der Eigennachweis der zweimaligen Selbsttestdurchführung in der Woche (§ 13 Abs. 4 Satz 3). Das Zutrittsverbot gilt jedoch nur in Schulen, bei denen für Schüler und Personal ausreichend Selbsttest zur Verfügung stehen (§ 13 Abs. 4 Satz 5). Von der Regelung umfasst sind grundsätzlich alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft einschließlich Internate, Tagesbildungsstätten und Landesbildungszentren (§ 13 Abs. 7). Zudem wird § 18 Abs. 5 ergänzt, wonach u.a. der Schulbesuch für die Teilnahme an Abschluss- oder Abiturprüfungen nicht untersagt werden darf. Ein Inkrafttreten der Verordnung ist zum 12.4.2021 geplant.

Sozialschutz-Paket III im Bundesgesetzblatt – Unzulässiger Aufgabendurchgriff im SGB XII

Das Sozialschutz-Paket III ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es enthält eine Einmalzahlung aus Anlass der Pandemie für Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum SGB II/SGB XII bis zum 31. Dezember 2021. Außerdem werden die Sonderregelungen für die Mittagsverpflegung sowie der Sicherstellungsauftrag des SodEG an das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Änderungen treten zum 1. April 2021 in Kraft.

Bei der für SGB XII-Empfänger vorgesehenen Einmalzahlung handelt es sich um einen unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes. Um ein erneutes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, muss das Sozialschutz-Paket III in diesem Punkt verfassungskonform repariert werden.

Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfen III

Die Bundesministerien für Finanzen sowie für Wirtschaft und Energie haben über weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfen III informiert. Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten danach einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23. März 2021 um.

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Sachverständigenrat Gesundheit – SVR) hat sein Jahresgutachten 2021 unter der Überschrift „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ vorgelegt. Der SVR konstatiert grundlegenden und dringenden Handlungsbedarf bei der Digitalisierung der Akteure und Verfahren im Gesundheitswesen. Insbesondere formuliert er in seinem Gutachten konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte sowie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Zudem erörtert das Gutachten die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenzen in den Heilberufen im Besonderen und bei den Bürgern im Allgemeinen. Zudem skizziert das Gutachten die normativen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind. Das Gutachten wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen: Ergebnisse der Kassenstatistik für das Jahr 2020

Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis liegt bei einem Überschuss der gesamten kommunalen Ebene in Höhe 2,74 Milliarden Euro um 3,1 Milliarden Euro über den Erwartungen der kommunalen Spitzenverbände (Finanzierungssaldo: -0,366 Milliarden Euro) und der Mittelfristprognose des Bundesministeriums der Finanzen vom Dezember 2020 (Finanzierungssaldo: -½ Milliarden Euro). Die Landkreise schlossen 2020 mit einem Über- schuss von 1,594 Milliarden Euro ab. Das Ergebnis fiel damit um 0,4 Milliarden Euro besser aus erwartet (+1,2 Milliarden Euro). Wie erwartet haben die Ausgaben für soziale Leistungen 2020 eine deutliche Dynamik erhalten (+5 Prozent; prognostiziert war ein Zuwachs um +6,5 Prozent). Gleichfalls war ein deutlicher Einbruch bei dem Ersatz von sozialen Leistungen erwartet worden der mit -18,5 Prozent nahezu exakt so eintraf. Ursächlich dürfte hier v.a. das Angehörigen-Entlastungsgesetz sein.

Die Kassenkreditbestände der kommunalen Ebene insgesamt haben sich im Vorjahresvergleich um 11,1 Prozent auf 32,54 Milliarden Euro vermindert. Der Kassenkreditbestand der Landkreise umfasste 2,039 Milliarden Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um -16,7 Prozent vermindert. Den höchsten Kassenkreditbestand pro Kopf weisen die rheinland-pfälzischen Landkreise mit 360,50 Euro auf, gefolgt von Sachsen-Anhalt (162,36 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (93,48 Euro). 

Kommunaler Finanzausgleich 2021 vom Landesamt für Statistik berechnet

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2021 bekanntgegeben. Der kommunale Finanzausgleich 2021 beläuft sich danach – unter Berücksichtigung einer Steuerverbundabrechnung von 303 Millionen Euro (rund 100 Millionen mehr als in den vorläufigen Zahlen für die Haushaltsplanung vom November letzten Jahres geplant) – auf 4.876 Millionen Euro. Dies sind rund 68 Millionen Euro weniger als im Jahr 2020, aber deutlich mehr als noch Mitte des letzten Jahres befürchtet. Der Grundbetrag für Gemeindeschlüsselzuweisungen unter Einbeziehung der Finanzausgleichsumlage beträgt 1.187,78 Euro (Vorjahr: 1.162,31 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben beläuft sich auf 586,69 Euro (Vorjahr: 587,24 Euro). Die Steigerung des Grundbetrages bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen ist auf einen Anstieg der Steuerkraft der Städte und Gemeinden im kom- munalen Finanzausgleich unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerersatzzahlung zurückzuführen. Das LSN wird die Daten in Kürze auch auf seiner Internetseite (Link) veröffentlicht.

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verkündet

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird im Wesentlichen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Das Gesetz dient nicht zuletzt dazu, den strafrechtlichen Schutz kommunaler Amtsträger zu verbessern, die Opfer verbaler Angriffe geworden sind. Durch Änderungen im Telemediengesetz sowie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll ferner eine effektivere Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet ermöglicht werden. Auch davon könnten kommunale Amtsträger profitieren. Neugefasst wurden schließlich auch die Regelungen des Bundesmeldegesetzes über Auskunftssperren.

Digitale Landkarte für kreisliche Software-Lösungen

Der Deutsche Landkreistag hat eine digitale Landkarte, den sog. Kommunal Navigator, eingerichtet, der Digitalisierungsprojekte und gute Software-Lösungen in den 294 Landkreisen einschließlich ihrer kreisangehörigen Gemeinden aufzeigt, beschreibt und für eine Nachnutzung anbietet. Ziel ist es, allen Landkreisen einen schnellen Zugriff auf das digitale Produktportfolio aller Kommunen zu ermöglichen und Nachnutzung sowie Arbeitsteilung zu befördern. Es handelt sich hierbei um einen Prototypen, der kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Ziel des DLT-Projektes ist es, zukünftig alle verfügbaren und nachnutzbaren digitalen Services der Landkreise aufzuzeigen. Open Source-Produkten soll dabei eine besondere Bedeutung zukommen. Diese werden gesondert gefiltert und mit dem jeweiligen Speicherort (Code Repository) für die weitere Nachnutzung verlinkt.

Der Kommunal Navigator geht nunmehr nach einer ersten kreisinternen Erprobungsphase in Betrieb und soll sich kontinuierlich weiter füllen. Die Landkarte ist zukünftig allgemein zugänglich unter dem Link https://www.kommunalnavigator.de zu erreichen.

Kommunaler Weltverband

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat im Rahmen seiner Sitzung am 23. März 2021 auch verschiedene Benennungen für internationale Organisationen vorgenommen. Auf Vorschlag des Niedersächsischen Landkreistages hat das Präsidium für das World Council des kommunalen Weltverbandes UCLG (United Cities and Local Governments) als ordentliche Delegierte sowie Stellvertreterin im Executivbüro Landrätin Anna Kebschull, Landkreis Osnabrück, benannt.

Neue Risikoeinschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland (Stand 25. März 2021)

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie mittlerweile 133 Ausbrüchen bei Geflügel hat das Friedrich-Loeffler-Institut seine diesbezüglichen Risikoeinschätzungen erneut überarbeitet. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird nach wie vor als hoch eingestuft. Ebenfalls als hoch wird das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen in Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen angesehen. Äußerste Vorsicht ist bei (ambulanten) Handel mit Lebendgeflügel angezeigt. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen sollte weiterhin überprüft werden.

Landes-Raumordnungsprogramm (LROP): Stellungnahme der AG KSV

Zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen hat die AG KSV Stellung genommen. Dabei hat die AG KSV die Gelegenheit genutzt, die Landesregierung bzw. die oberste Landesplanungsbehörde nochmals mit Nachdruck darum zu bitten, die derzeit rigide Praxis der Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) aufzugeben und die gesetzlichen Spielräume für eine „Genehmigung der zwei Geschwindigkeiten“ zu nutzen.

Im Hinblick auf das aktuelle LROP-Änderungsverfahren haben wir der Sorge Ausdruck verliehen, dass die derzeit ebenso laufenden Neuaufstellungen und Fortschreibungen der RROP verzögert werden. So haben wir die Landesregierung an ihr Wort erinnert, im LROP hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen im Bereich der Windenergie eine entsprechende Bestandsklausel niederzulegen. 

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Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen begrüßt die Ausweitung der Tests in der Coronakrise auf die Kindertagesstätten. Gleichzeitig zeigen sich die Kommunen enttäuscht über die finanziellen Rahmenbedingungen durch das Land.

„Die Kitas sind wichtiger Indikator für die Weiterverbreitung des Virus. Weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann muss gerade dort konsequent getestet werden. Das Land Niedersachsen bleibt mit der 50 Prozent Kostenbeteiligung bei der finanziellen Unterstützung der Kommunen aber deutlich hinter den anderen Bundesländern zurück. Das ist nicht akzeptabel“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer.

Die Kommunen bedauern auch die abrupte Umstellung auf Selbsttests. „Viele Städte und Gemeinden haben sich auf die seit Wochen praktizierte und vor Ort bewährte Vorgehensweise eingestellt, die auch andere Tests bis zu einem Höchstwert von 37,50 Euro zulässt. Es ist enttäuschend, dass offenbar auf Druck des Finanzministeriums die Übergangsphase auf die billigen Selbsttests nach nur wenigen Tagen heute ausläuft“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Dr. Jan Arning.

„Das stellt die Kita-Träger und die Kommunen vor erhebliche Probleme, die Selbsttests in kurzer Zeit in hinreichender Anzahl zu beschaffen. Wir wünschen uns darüber hinaus konkrete Aussagen von der Landesregierung, wie es mit den Testungen die Kinder selbst weitergeht, die anders als z. B. Kinder in den Grundschulen bisher nicht von der Testpflicht umfasst sind,“ ergänzte der der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.

Ansprechpartner:

NLT: Stephan Meyn, Tel: 0511 / 87953-18, Mobil: 0172 / 63 42 466,

E-Mail: meyn@nlt.de

NST: Stefan Witkop, Tel: 0511 / 36894-13, Mobil: 0172 / 53975-13,

E-Mail: wittkop@nst.de

NSGB: Thorsten Bullerdiek, Tel: 0511 / 30285-44, Mobil: 0175 / 186 42 42,

E-Mail: bullerdiek@nsgb.de

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NLT fordert zielgenaue Maßnahmen und mehr Beachtung der Praxis in der Coronakrise – MP Weil Gast der digitalen Landkreisversammlung

Die diesjährige Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wurde am Dienstag, den 23. März 2021, komplett digital über einen Stream und beschränkt auf einen internen, nichtöffentlichen Teil veranstaltet. Auf diese Weise wurde pandemiekonform ein Zusammenkommen der Landrätinnen und Landräte sowie der ehrenamtlichen Mitglieder ermöglicht. Neben dem NLT-Präsidenten, Landrat Klaus Wiswe (Landkreis Celle), sprach auch Ministerpräsident Stephan Weil zu den Mitgliedern der Landkreisversammlung. Er war der einzige externe Gast.

NLT-Präsident Wiswe betonte einleitend das enge Zusammenwirken von Land und Landkreisen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es gebe ein engmaschiges Netz der Kommunikation. Gleichwohl wünsche er sich, dass Hinweise und Rückkopplungen aus der Praxis schneller und umfassender aufgegriffen würden.

Die Landkreise und die Region Hannover hätten binnen weniger Wochen eine leistungsfähige Infrastruktur für die Impfungen geschaffen, so Wiswe weiter. „Der zögerliche Beginn der Impfkampagne lag allein am fehlenden Impfstoff und den pedantischen staatlichen Vorgaben in dessen Bewirtschaftung. Dann kam das zwischenzeitliche Aussetzen von AstraZeneca dazu. Den Verantwortlichen in Berlin ist offenbar nicht klar, welch immensen Aufwand und große Irritationen durch solche kurzfristigen Interventionen vor Ort verursacht werden. Ich hoffe sehr, dass wir jetzt die Kapazitäten unserer Impfzentren auslasten können.“

Erneut mahnte Wiswe eine radikale Vereinfachung der Niedersächsischen Coronaverordnung an. „Zunächst müssen wir die gestrigen Beschlüsse umsetzen. Dann muss das Land seine Hausaufgaben machen. Nur wer versteht, was geregelt ist, kann sich daran auch halten. Daran mangelt es. Ich kann vieles den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr erklären. Deshalb brauchen wir gerade in Zeiten steigender Infektionen klare Regelungen, die auch von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden können. Nach einem Jahr Pandemie können wir nicht immer mit dem Schrotgewehr schießen, sondern müssen zielgenauer werden. Wo keine Infektionsgefahr droht, wirken allgemeine Verbote kontraproduktiv.“

Ministerpräsident Weil konzentrierte sich in seinem Grußwort ebenfalls auf die Bewältigung der Corona-Pandemie und betonte den hohen Wert der Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Im Zentrum seiner Ausführungen standen die Erläuterungen der in der Nacht zuvor gefassten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Hierzu gehöre insbesondere eine erweiterte Auszeit über Ostern, um die Dynamik der Ausbreitung des Virus mit seinen Mutationen einzudämmen. Das erste Halbjahr 2021 verlange von allen Beteiligten und Betroffenen eine besondere Kraftanstrengung, um mithilfe der erwarteten Impfstofflieferungen eine Perspektive für ein Leben jenseits der bestehenden Einschränkungen zu ermöglichen.

An das Grußwort des Ministerpräsidenten anschließend, wickelte die Landkreisversammlung die notwendigen Regularien ab. Unter anderem wurde NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, neben Präsident Klaus Wiswe und Vizepräsident Bernhard Reuter Mitglied im dreiköpfigen Geschäftsführenden Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover, vorzeitig für zwei weitere Jahre bis zum Jahresende 2025 wiedergewählt.

Gespräch der AG KSV mit Ministerpräsident Weil / Modellversuche zur Öffnung

In Reaktion auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) vom 17. März 2021 zu einem Strategiewechsel in der Coronapolitik (vgl. NLTAktuell 8/2021 S. 1) fand auf kurzfristige Einladung von Ministerpräsident Stephan Weil am 19. März 2021 ein Gespräch mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der AG KSV statt. MP Weil wies einleitend auf die ernste Lage infolge des Anstiegs der Infektionszahlen hin. Gleichwohl wolle die Landesregierung Erfahrungen sammeln, wie ein Leben mit Corona möglich sei. Dem sollten auch Modellversuche in Kommunen dienen, in denen getestete Menschen in „sicheren Zonen“ wieder den Einzelhandel, die Restaurants und kulturelle Einrichtungen nutzen könnten. Hierzu wolle man die Kommunen als Projektpartner gewinnen.

NLT-Präsident Klaus Wiswe erwiderte einleitend, nach seinem Eindruck passe es nicht, wenn man nach einem Jahr Pandemie nunmehr „Erfahrungen sammeln“ wolle. Erfahrungen lägen vor. Auf deren Basis habe sich die AG KSV positioniert. Man müsse zielgenauer auf die Ursachen der Infektionen reagieren und im Übrigen unproblematische Bereiche öffnen. Modellprojekte würden für erhebliche Unruhe zwischen den Kommunen sorgen. Gleichwohl werde man sich diesem Ansatz nicht entziehen, sondern konstruktiv begleiten. Der NLT-Präsident unterstrich, hinsichtlich der in diesen Tagen geforderten Ausweitungen der Testungen müsse er auf die die übermäßige Beanspruchung der Landkreise im letzten Jahr hinweisen; die Landkreise könnten keineswegs selbst den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur leisten. Nachhaltig mahnte Wiswe eine strukturelle Überarbeitung der Niedersächsischen Coronaverordnung an.

Auf den letzten Punkt eingehend erwiderte MP Weil, die Coronaverordnung solle überprüft und neu strukturiert werden. Eine solche grundlegende Neuordnung werde allerdings erst nach der sehr kurzfristig notwendig werdenden Umsetzung der Ergebnisse der Konferenz am 22. März 2021 in Angriff zu nehmen sein.

Breiten Raum nahm in der weiteren Diskussion die Umsetzung der angedachten Modellversuche ein. Ein Folgetermin dazu auf Staatssekretärsebene fand am 20. März 2020 statt. Gleichwohl blieben nach den Diskussionen in der laufenden Woche viele Fragen offen, beispielsweise die Zahl der Kommunen, die diese Mollprojekte umsetzen können. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag auch noch kein Entwurf der neuen Coronaverordnung vor, die um eine entsprechende Experimentierklausel ergänzt werden muss. 

Erneute Bund-Länder-Verständigung über Corona-Maßnahmen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich erneut über das weitere Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Beschlossen wurde dabei, dass die Länder ihre jeweiligen Corona-Verordnungen bis zum 18. April 2021 verlängern und die sog. Notbremse konsequent umsetzen sollen. Für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 soll es weitere Verschärfungen wie strengere Kontaktbeschränkungen oder Ausgangsbeschränkungen geben. Für die Ostertage wird eine „erweiterte Ruhezeit“ angekündigt, die ein Ansammlungsverbot, weitere Kontaktbeschränkungen sowie Schließungen umfasst. Es wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes angekündigt, die eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland machen soll.

Die im Beschlussprotokoll enthaltene Passage zur „erweiterten Ruhezeit“ wurde bekanntlich nach heftigen öffentlichen Protesten am 24. März 2021 gestrichen.

Referentenentwurf einer Weiterentwicklung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf einer Weiterentwicklung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) übersandt.

Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Als weiterer bedeutender Lieferweg für Arztpraxen sollen nunmehr auch Apotheken sowie der dazugehörige Großhandel dienen (vgl. § 6 Abs. 1). Hierfür wird eine Vergütung festgelegt. Die Vergütung soll über die Rechenzentren abgerechnet und aus Bundesmitteln refinanziert werden (vgl. §§ 11 – 14).
  • Die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen wird sichergestellt (vgl. § 7 Abs. und Abs. 5).

Nach § 20 ist vorgesehen, dass die Änderungen zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen auf das Coronavirus

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens nunmehr den Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erstattung der hälftigen Kosten bei Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) als Vorabinformation übersandt.

Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, mit einem Förderprogramm im Umfang von zunächst insgesamt rd. 10,6 Millionen Euro u.a. die niedersächsischen Kommunen bei der Testung des in Präsenz beschäftigten Personals an Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegepersonen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie finanziell zu unterstützen.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII wahrnehmen, sollen auf der Grundlage einer Förderrichtlinie eine Zuwendung für Aufwendungen für Schnelltests und Schnelltests zur Eigenanwendung gewährt bekommen. 

Die Förderrichtlinie soll aufgrund der besonderen Bedarfslage möglichst zeitnah veröffentlicht werden und in Kraft treten. Damit ist der Zeitplan für das Entwicklungs- sowie Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eng gefasst.

Vorschläge zur Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben ein Papier zur „Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ vorgelegt. Danach soll der gesundheitliche Bevölkerungsschutz insgesamt gestärkt, ein gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz eingerichtet und die Evaluation von Krisenlagen ebenso verbessert werden wie die Warnung der Bevölkerung. Das BBK möchte zudem stärker im Bereich der Trinkwassernotversorgung, bei der Stärkung des Ehrenamtes und des Selbstschutzes mitwirken sowie noch stärker eine Rolle als Dienstleister auch gegenüber den Kommunen, bspw. durch verstärkte Aus- und Fortbildungen von Führungskräften im Bevölkerungsschutz, sein. Darüber hinaus soll das BBK mit Blick auf die zu erstellende nationale Resilienz Strategie Bedeutung erlangen. Vor dem Hintergrund der Bewertung des Umgangs mit der Corona-Pandemie kommt dem Katastrophenschutz in der aktuellen politischen Diskussion erneut eine große Rolle zu.

Förderung von Projektpartnerschaften mit Kommunen in Nahost

Im Rahmen der Initiative „Kommunales Know-how für Nahost“ fördert die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) die Zusammenarbeit zwischen deutschen Kommunen und Kommunen in Jordanien, im Libanon und der Türkei, die syrische Flüchtlinge aufnehmen. Im Jahr 2021 können fortlaufend finanzielle Förderungen für die Projektumsetzung mit diesen Kommunen beantragt werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie Ansprechpartner bei Rückfragen finden sich außerdem unter folgendem Link: https://link.nlt.de/wg97

Bericht der Bundesregierung zu gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks

Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen vorgelegt. Aus dem Bericht folgt, dass es nach wie vor keine Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen den Beschwerden elektrosensibler Personen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Eingeräumt wird allerdings auch, dass insbesondere hinsichtlich der Folgen des flächendeckenden Ausbaus eines 5G-Netzes noch Forschungsbedarf bestehe.

Übersicht über das Ende der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2021

Aufgrund einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Genthe und Dr. Birkner (FDP) hat die Landesregierung in der LT-Drs. 18/8572 eine Aufstellung über das Ende der Amtszeiten aller kommunalen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2021 erstellt. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die  Landtagsdrucksache.

Förderung für E-Lastenräder und Mikro-Depots

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und die Schaffung von Mikro-Depots für eine klimafreundliche Logistik in den Kommunen. Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden. Eine Förderung beantragen können Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden), private und kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Förderanträge können auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden.

Verordnungsvorschlag für einen digitalen grünen Impfpass zur Wiederherstellung der Freizügigkeit

Die EU-Kommission hat am 17. März 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung über einen digitalen grünen Impfpass und ein gemeinsames Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit vorgelegt. Der unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitzustellende digitale grüne Pass soll als Beleg dafür dienen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Die in Deutschland avisierte Entwicklung eines einheitlichen digitalen Impfpasses sollte eng mit dem angestrebten standardisierten europäischen Nachweis verknüpft werden. Die Vorgaben zur Ausstellung der Zertifikate dürften von den Gesundheitsämtern der Landkreise umzusetzen sein.

Zentrale Ergebnisse des Fünften Freiwilligensurveys

Seit 1999 werden alle fünf Jahre in Deutschland Daten zum freiwilligen Engagement in Form des Deutschen Freiwilligensurveys erhoben. Nunmehr liegen erste Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys vor, der das Engagement im Jahr 2019 abbildet.

Danach zeigt sich, dass das freiwillige Engagement in Deutschland stabil auf einem hohen Niveau ist. Wie bereits im Jahr 2014 haben sich etwa 40 Prozent der Menschen in Deutschland freiwillig engagiert, umgerechnet ca. 28,8 Millionen Menschen. Es bringen sich erstmals nahezu genauso viele Frauen wie Männer ein und auch die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind erneut geringer geworden. Das komplette Ergebnis des 5. Freiwilligensurvey kann unter dem Link https://link.nlt.de/kvuu heruntergeladen werden.

Windenergie (Immissionsschutz/Planung/Naturschutz): Erneute Anhörung zur Neufassung des Windenergieerlasses des Landes

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat einen überarbeiteten Entwurf einer Neufassung des Windenergieerlasses des Landes im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. Damit sollen Vorgaben für die Kommunen für den Ausbau der Windenergie als Kernstück der Energiewende im Stromsektor gemacht werden. Parallel dazu findet gerade eine Anhörung zur Novelle des Landes-Raumordnungsprogrammes, die ebenfalls neue Vorgaben für den Ausbau der Windenergie enthält, statt.

Mit dem Erlassentwurf werden einige Punkte aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus dem Sommer letzten Jahres aufgegriffen. Dies betrifft beispielsweise die Ausführungen zur Durchführung der Überwachung von Windenergieanlagen sowie zur Behandlung von Anfragen an obere und oberste Landesbehörden im Genehmigungsverfahren. Zu begrüßen ist, dass nach wie vor keine landkreisscharfen Flächenzielvorgaben als Orientierungswerte für die Windnutzung vorgege- ben werden sollen. Zu kritisieren sind auch weiterhin viele Formulierungen in der Einleitung sowie im zweiten Abschnitt des Erlasses, der Themen des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und der Region Hannover anspricht. Diese Ausführungen im Erlassentwurf greifen nach hiesiger Einschätzung in unzulässiger Weise in diesen Rechtskreis ein.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger

Eine Richtlinie des Landespräventionsrates über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger ist am 12. März 2021 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft lediglich bis zum 16. April 2021. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen sowie einen Projektantrag und einen Finanzierungsplan zum Projektantrag können unter www.lpr.niedersachsen.de abgerufen werden.

Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat uns über die wesentlichen Inhalte des beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Erarbeitung befindlichen Arbeitsentwurfes eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung informiert. Der Arbeitsentwurf sieht Änderungen des SGB XI für die Pflegeversicherung und des SGB V für die Krankenversicherung sowie Änderungen des Einkommensteuergesetzes und der Sozialversicherungsentgelt-Verordnung vor. Eine wesentliche Intention des Gesetzesvorhabens sei es, eine Neujustierung der Finanzierung der Pflegekosten zur Entlastung der Pflegebedürftigen angesichts der immer weiter steigenden Eigenanteile zu bewirken. Anders als bislang solle eine solche Entlastung nicht mehr zeitlich beschränkt werden, sondern auf die Dauer der Pflege ausgerichtet sein.

Allerdings sei ungewiss, ob aufgrund der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren noch beginnen werde. Vor allem sei die vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Leistungen für die Pflegeversicherung durch einen Steuerzuschuss des Bundes noch nicht geklärt.

Inhaltlich hervorzuheben sind demnach insbesondere folgende Punkte aus dem Arbeitsentwurf:

            – Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile der Pflegebedürftigen, gestaffelt

              nach Dauer der Pflege: Pflegebedürftige, die seit mehr als zwölf Monaten vollstatio-

              näre Leistungen beziehen, sollen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent

              ihres pflegebedingten Eigenanteils erhalten. Wenn sie mehr als 24 Monate vollstati-

              onäre Leistungen beziehen, soll der Leistungszuschlag 50 Prozent, bei mehr als 36

              Monaten 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils betragen, § 43c SGB XI-E.

            – Einführung eines Zuschusses der Länder zu den Investitionskosten für vollstationär

              versorgte Pflegebedürftige in Höhe von monatlich 100 Euro; die Auszahlung soll

              über die Pflegekassen an die Pflegeeinrichtungen erfolgen; § 9 Abs. 2, 3 SGB XI-E.

            – Abschluss von Versorgungsverträgen mit Pflegeeinrichtungen ab 1. Juli 2022 nur

              bei Entlohnung nach Tarif, § 72 Abs. 3a bis 3c SGB XI-E.

            – Einführung des bundesweit einheitlichen Personalbemessungsverfahrens für die

              vollstationäre Pflege (PeBem), § 113c SGB XI-E.

                          Präsidium und Geschäftsstelle des NLT wünschen fröhliche Ostern! 

                       Die nächste Ausgabe NLT-Aktuell erscheint voraussichtlich am 9. April 2021.

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MP Weil Gast der digitalen Landkreisversammlung

Die diesjährige Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wurde am heutigen Dienstag komplett digital über einen Stream und beschränkt auf einen internen, nichtöffentlichen Teil veranstaltet. Auf diese Weise wurde pandemiekonform ein Zusammenkommen der Landrätinnen und Landräte sowie der ehrenamtlichen Mitglieder ermöglicht. Neben dem NLT-Präsidenten, Landrat Klaus Wiswe (Landkreis Celle), sprach auch Ministerpräsident Stephan Weil zu den Mitgliedern der Landkreisversammlung. Er war der einzige externe Gast.

NLT-Präsident Wiswe betonte einleitend das enge Zusammenwirken von Land und Landkreisen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es gebe ein engmaschiges Netz der Kommunikation. Gleichwohl wünsche er sich, dass Hinweise und Rückkopplungen aus der Praxis schneller und umfassender aufgegriffen würden.

Die Landkreise und die Region Hannover hätten binnen weniger Wochen eine leistungsfähige Infrastruktur für die Impfungen geschaffen, so Wiswe weiter. „Der zögerliche Beginn der Impfkampagne lag allein am fehlenden Impfstoff und den pedantischen staatlichen Vorgaben in dessen Bewirtschaftung. Dann kam das zwischenzeitliche Aussetzen von AstraZeneca dazu. Den Verantwortlichen in Berlin ist offenbar nicht klar, welch immensen Aufwand und große Irritationen durch solche kurzfristigen Interventionen vor Ort verursacht werden. Ich hoffe sehr, dass wir jetzt die Kapazitäten unserer Impfzentren auslasten können.“

Erneut mahnte Wiswe eine radikale Vereinfachung der Niedersächsischen Coronaverordnung an. „Zunächst müssen wir die gestrigen Beschlüsse umsetzen. Dann muss das Land seine Hausaufgaben machen. Nur wer versteht, was geregelt ist, kann sich daran auch halten. Daran mangelt es. Ich kann vieles den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr erklären. Deshalb brauchen wir gerade in Zeiten steigender Infektionen klare Regelungen, die auch von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden können. Nach einem Jahr Pandemie können wir nicht immer mit dem Schrotgewehr schießen, sondern müssen zielgenauer werden. Wo keine Infektionsgefahr droht, wirken allgemeine Verbote kontraproduktiv.“

Ministerpräsident Weil konzentrierte sich in seinem Grußwort ebenfalls auf die Bewältigung der Corona-Pandemie und betonte den hohen Wert der Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Im Zentrum seiner Ausführungen standen die Erläuterungen der gestrigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Hierzu gehöre insbesondere eine erweiterte Auszeit über Ostern, um die Dynamik der Ausbreitung des Virus mit seinen Mutationen einzudämmen. Das erste Halbjahr 2021 verlange von allen Beteiligten und Betroffenen eine besondere Kraftanstrengung, um mithilfe der erwarteten Impfstofflieferungen eine Perspektive für ein Leben jenseits der bestehenden Einschränkungen zu ermöglichen.

An das Grußwort des Ministerpräsidenten anschließend, wickelte die Landkreisversammlung die notwendigen Regularien ab. Unter anderem wurde NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, neben Präsident Klaus Wiswe und Vizepräsident Bernhard Reuter Mitglied im dreiköpfigen Geschäftsführenden Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover, vorzeitig für zwei weitere Jahre bis zum Jahresende 2025 wiedergewählt.