Beiträge

NLT fordert intensivere Vorbereitungen auf die zweite Welle

„Wir sind in Niedersachsen bisher gemeinsam gut durch die Corona-Krise gekommen. Aktuell sehen wir jedoch angesichts der Entwicklungen in unseren europäischen Nachbarstaaten und den steigenden Fallzahlen in Niedersachsen bei uns keinen Spielraum für die erwogenen weiteren Lockerungen. Stattdessen muss die Landesregierung die Vorbereitungen auf eine zweite Welle der Pandemie intensivieren. Dreh- und Angelpunkt wird sein, die Koordination der Testungen vor Ort im ambulanten Bereich zu verbessern – das Hin und Her mit den Testzentren, Infektionspraxen und Fieberambulanzen muss ein Ende haben. Dringend muss das Land eine verbesserte Teststrategie vorschlagen und die Kosten der Testungen endlich komplett übernehmen.“ fasst der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, die aktuelle Stimmungslage der niedersächsischen Landrätinnen und Landräte nach einer Präsidiumssitzung bei der diesjährigen Klausurtagung in Visselhövede, Landkreis Rotenburg (Wümme), zusammen.

„Bei einer ersten Auswertung des Krisengeschehens der letzten Monate haben wir an einigen zentralen Stellen Verbesserungspotential ausgemacht: So muss das Informationsmanagement zwischen dem Land und den Gesundheitsämtern drastisch verbessert werden – wir brauchen Informationsaustausch in Echtzeit z.B. über eine elektronische Krisenplattform. Ferner müssen dringend landeseinheitliche Regelungen zu den kritischen Infrastrukturen (sog. KRITIS) auf den Tisch gelegt werden. Sollten auch nur in einzelnen Regionen verschärfte Bekämpfungsmaßnahmen verfügt werden müssen, brauchen die Landkreise beispielsweise für die Notbetreuung in Schule und Kitas, aber auch für die Systemrelevanz von Unternehmen schnell landeseinheitliche Rechtsgrundlagen. Auch eine Pandemieplanung z.B. für den wichtigen Bereich der Kurzzeitpflege muss umgehend erstellt werden. Schließlich zeigt das aktuelle dynamische Geschehen, wie nötig die umgehende Einführung der elektronischen Verkündung von landesweiten Rechtsvorschriften ist, um schnell auf die sich täglich ändernde Lage zu reagieren“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Nds. Innenminister und Richter am BVerfG Gäste beim NLT

Die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen und die aktuelle Corona-Lage sind Schwerpunkte der diesjährigen Klausurtagung („Landräteseminar“) der 36 niedersächsischen Landrätinnen und Landräte sowie des Präsidenten der Region Hannover am 24./25. September 2020. Die vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) veranstaltete Tagung findet unter corona-konformen Bedingungen als Präsenzveranstaltung in Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme) statt. Als Gäste werden u.a. der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius, der Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Henning Radtke und der Chef des Krisenstabes der Landesregierung, Staatssekretär Heiger Scholz, aus dem Niedersächsischen Sozialministerium erwartet.

Nach den Gremiensitzungen des NLT diskutieren die Verwaltungschefs zunächst mit dem CIO des Landes, Dr. Horst Baier, und der Geschäftsführerin der GovConnect, Patricia Pichottki, den Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Niedersachsen. Da viele Ampeln des Projektes immer noch auf „rot“ stehen, bezweifeln die kommunalen Spitzenverbände, dass es – wie gesetzlich gefordert – bis Ende 2022 gelingen wird, die überwiegende Zahl der Verwaltungsdienstleistungen dem Bürger digital anzubieten. Die Landkreise erwarten Aufschluss darüber, wann und wo noch Hilfe durch das Land zu erwarten ist.

Dieses Thema wird auch Gegenstand des anschließenden Gesprächs mit dem politisch für die Digitalisierung der Verwaltung verantwortlichen Innenminister sein. Boris Pistorius wird zudem über die Vorbereitungen wichtiger Gesetzesvorhaben berichten. Die Landkreise erwarten zum Beispiel Modernisierungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Kommunalverfassungsgesetzes. Die allgegenwärtige Corona-Krise ist Anlass, mit dem Innenminister über die Möglichkeit einer Unterstützung der kommunalen Gesundheitsämter durch neue Mobile Einsatzteams aus den Reihen Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes zu sprechen.

Am Freitag stehen Rück- und Ausblick zum Corona-Geschehen in Niedersachsen auf dem Programm. Die Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise sind für die Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie verantwortlich. Die beiden prominenten Gesprächspartner bilden die Pole zwischen der Bewältigung des Tagesgeschäftes und der Orientierung der Politik an den Grundwerten und Grundrechten der Verfassung ab: Staatssekretär Heiger Scholz verantwortet als Leiter des Krisenstabes die Umsetzung der Corona-Maßnahmen der Landesregierung; Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Henning Radtke wird eine Einordnung der bundesweit verabredeten Maßnahmen am Maßstab des Grundgesetzes vornehmen.

Hinweis für die Redaktionen:

Die Tagung findet statt am 24./25.09.2020 in Visselhövede, Pescheks Tagungshotel Luisenhof, Worthstraße 9 in 27374 Visselhövede, Landkreis Rotenburg (Wümme). Sie ist nicht öffentlich. Der NLT wird über wesentliche Ergebnisse informieren. Sollte Interesse an O-Tönen bestehen, stehen NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe, Vizepräsident Landrat Bernhard Reuter und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer und die Referenten im Anschluss an die jeweiligen Themenblöcke hierfür zur Verfügung.

Die Themenblöcke sind wie folgt vorgesehen:

Do., 24.09. 15.00 – 16.30 Digitalisierung (Moderation: Vizepräsident Reuter)

Do.,24.09. 16.45 – 18.00 Innenminister Pistorius (Moderation: Präsident Wiswe)

Fr., 25.09. 10.00 – 12.00 STS Scholz/RiBVerfG Radtke (Moderation: HGF Meyer)

Bei Interesse melden Sie sich bitte jeweils an bei unserem Ansprechpartner für die Presse Stephan Meyn (0163/9623705), der Ihnen auch für sonstige Auskünfte gerne zur Verfügung steht.

Cover-NLT-Aktuell-25

Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE)

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 78. Sitzung am 30. Juni 2002 die Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) eingesetzt. Vor dem Hintergrund der technischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderung des 21. Jahrhunderts soll die Enquetekommission

            – Handlungsfelder für die dringenden Herausforderungen rund um das Ehrenamt er-

             arbeiten,

            – Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des freiwilligen, gemeinwohlorientierten,

             nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten Engagements vorlegen,

            – Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Ehrenamtsquote von Frauen und jungen

             Erwachsenen entwickeln und

            – Maßnahmen und Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von

             Familie, Beruf und kommunalem Mandat erarbeiten.

Der Enquetekommission gehören 26 Mitglieder an. Dabei handelt es sich um 15 Mitglieder des Landtages und 11 Sachverständige. Sieben dieser 11 Sachverständigenplätze sollen durch Angehörige der in Niedersachsen landesweit tätigen Vereine und Verbände besetzt werden. Nunmehr hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, wegen der Bedeutung des Ehrenamtes für die kommunale Ebene ein Mitglied für diese Kommission zu benennen. Wunsch der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages sei es, dass möglichst ein ehrenamtlich tätiges Präsidiumsmitglied benannt wird. Das Präsidium des NLT wird sich am 24. September 2020 mit diesem Thema befassen. 

Durchführung und Finanzierung von Testungen auf SARS-CoV-2

Seit geraumer Zeit thematisieren wir Fragestellungen im Zusammenhang mit den Testungen auf SARS-CoV-2. Dabei fordern wir insbesondere eine klare Zusage des Landes, die bisher ausgeblendeten Kosten der Abstrichnahmen bei der Durchführung der entsprechenden Testungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder auf Veranlassung des ÖGD zu übernehmen. Auch vermissen wir eine eindeutige Umsetzungsstrategie des Landes für die Durchführung von Testungen.

Die in der Öffentlichkeit am 4. Juni 2020 vorgestellte Teststrategie des Landes ist durch Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „überlagert“ worden. Nicht im Einklang mit der Teststrategie des Landes steht die von uns kritisch gesehene, unabgestimmte Ankündigung des Niedersächsischen Kultusministers vom 10. September 2020, für ca. 100.000 Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter kostenlos zweimal einen Covid-19-Test anzubieten. Dies führt unseres Erachtens zu erheblicher Unruhe wegen der Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Mitarbeitern in den Schulen, den Kindertageseinrichtungen, den Pflegeeinrichtungen und vielen anderen Einrichtungen.

Nach Erörterungen im NLT-Gesundheitsausschuss haben wir mit Schreiben der AG der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens am 15. September 2020 gegenüber Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann und Finanzminister Reinhold Hilbers das Vorgehen des Kultusministers als nicht zielführend kritisiert, da erhebliche Kapazitäten gebunden werden, den Betroffenen aber allenfalls eine kurzfristige Scheinsicherheit verschafft wird. Angesichts der Tatsache, dass das nicht der Teststrategie des Landes entsprechende Vorgehen mit ca. 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Landes zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie finanziert wird, haben wir erneut die Erwartung an das Land gerichtet, nunmehr unverzüglich eine Zusage zur Kostenübernahme für die Abstrichnahme derjenigen Tests seit dem 1. März 2020 zu erhalten, die durch die oder auf Veranlassung der zuständigen Gesundheitsämter im Rahmen der jeweils geltenden Teststrategie des Landes vorgenommen wurden und künftig vorgenommen werden.

Ferner haben wir die Notwendigkeit für eine abgestimmte langfristige Teststrategie des Landes auch im Zusammenspiel mit der niedergelassenen Ärzteschaft bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) betont. So gibt es trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten des ÖGD und der KVN gemeinsame Schnittstellen. Der ÖGD benötigt verlässliche Partner vor Ort. Das Hin und Her des Aufbaus und des Schließens von Testzentren ist kontraproduktiv und der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Insofern haben wir nochmals unsere Forderung nach einem Runden Tisch von Land, KVN und kommunalen Spitzenverbänden wiederholt, um die großen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.

Landeshaushalt 2021

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 – LT-Drs. 187175) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.

Der Entwurf des Haushaltsplans sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 35,85 Milliarden Euro vor. Es ist eine Nettokreditaufnahme von 853 Millionen Euro bei einem negativen Finanzierungssaldo von 1.337,2 Millionen Euro vorgesehen. Hierzu heißt es in der Gesetzesbegründung (Seite 15), auf Basis der derzeitigen Annahmen zeichneten sich auch für das Haushaltsjahr 2021 enorme Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen Planungsgrundlagen ab, die eine hohe Nettokreditaufnahme erfordere. Nach dem historisch bislang einmaligen Einbruch der Steuereinnahmen von über 3 Milliarden Euro 2020 sei im Jahre 2021 damit zu rechnen, dass die Einnahmen aufgrund der schwächeren Wirtschaftslage – also unabhängig von den gesetzlich beschlossenen Steuererleichterungen – um mehr als 1,8 Milliarden Euro hinter den zuletzt geschätzten Erwartungen zurückblieben. Deshalb werde eine hohe Nettokreditaufnahme auch im Haushaltsjahr 2021 erforderlich sein.

Haushaltsbegleitgesetz 2021

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben darüber hinaus den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2021 in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LTDrs. 18/7357). Mit diesem Gesetz werden eine Reihe auch von kommunalrelevanten gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Haushalts 2021 des Landes vorgesehen. Geplant ist u. a. eine Änderung des Nds. AG SGB II und des § 6b BKGG (Art. 6).

Die Regelungen sehen eine Änderung des Abrechnungssystems zwischen Land und Kommunen für die Ausgaben für Bildung und Teilhabe-Leistungen der Landkreise, kreisfreien Städte, der Region Hannover und der Stadt Göttingen vor. Nach der Gesetzesbegründung ist aufgrund voneinander abweichender Regelungen im Bundes- und Landesrecht in den vergangenen Jahren ein jährlicher Fehlbedarf zwischen den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln und den mit den kommunalen Trägern abzurechnenden Ausgaben entstanden (2017 und 2018 zusammen: 15,2 Millionen Euro, 2019: 12,1 Millionen Euro), der bislang seitens des Landes aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesem Grund beabsichtigt das Land beginnend mit dem Abrechnungsjahr 2021 aus- schließlich die Mittel des Bundes an die kommunalen Träger weiterzuleiten (vgl. Gesetzesbegründung S. 13). Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages sieht diese Regelungsabsicht kritisch. Das Präsidium wird sich hiermit in seiner Sitzung am 24. September 2020 befassen.

Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für das erste Halbjahr 2020

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 2. Quartal 2020 – zusammengestellt. Anders als noch im ersten Vierteljahr zeigen sich nunmehr die Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere auf der Einzahlungsseite bei den Steuern deutlich.

Die bereinigten Einzahlungen sanken insgesamt um -2,8 Prozent auf rd. 11,5 Milliarden Euro, wobei die Steuern und steuerähnlichen Abgaben im ersten Quartal sogar um -11,2 Prozent zurückgingen. Ursächlich hierfür war ein Einbruch bei der Gewerbesteuer (netto) um 20 Prozent. Dabei war im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr noch ein Anstieg um rd. 85 Millionen Euro bei dieser Steuerart zu verzeichnen gewesen (+ 8,3 Prozent), auf den im zweiten Quartal dann ein Absturz um rd. 400 Millionen Euro (- 36,7 Prozent) folgte. Insgesamt gingen vom 1. April bis 30. Juni 2020 nur 688 Millionen Euro ein; zuletzt hatte es 2010 weniger in einem zweiten Quartal gegeben. Die coronabedingten Rückgänge bei den übrigen Realsteuerarten fanden erst zum Zahlungstermin 1. August 2020 statt, so dass sie in der Statistik noch nicht enthalten sind. Die Grundsteuer stieg schließlich leicht um 1,2 Prozent an.

Die bereinigten Auszahlungen betrugen 16,0 Milliarden Euro (+ 6,4 Prozent). Dabei stiegen im ersten Halbjahr besonders die Personalauszahlungen (+ 5,7 Prozent), die Sachund Dienstleistungen (+ 8,1 Prozent), während die Transferzahlungen mit + 4,3 Prozent (insbesondere Sozialleistungen) eher unterdurchschnittlich aufwuchsen. Der Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzierungssaldo) belief sich auf – 1.532 Millionen Euro.

Ergebnisse der 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Vom 8. bis 10. September 2020 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in einer Sondersitzung. Im Ergebnis wurden für 2020 die Erwartungswerte der Steuerschätzung vom Mai 2020 bestätigt. Für den kommunalen Bereich sind die Erwartungswerte dabei um 1,4 Milliarden Euro erhöht worden. Gemessen am Ist-Aufkommen des Jahres 2019 vermindert sich das Steueraufkommen aller Ebenen um -81,6 Milliarden Euro, für die kommunale Ebene bedeutet dies eine Minderung um -11,3 Milliarden Euro.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2021 bis 2024 wurden um insgesamt -29,5 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung nach unten korrigiert. Hintergrund sind v.a. die zwischenzeitlich erfolgten Steuerrechtsänderungen. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2021 bis 2024 wurden um insgesamt -4,6 Milliarden Euro vermindert. Die kommunalen Steuereinnahmen wachsen real gegenüber dem prognostizierten Steuereinnahmen 2020 sowie gegenüber dem Ist 2019 ab 2022 auf.

„Steuerschätzungen“ – Regionalisierung für Niedersachsen

Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung von 966 Millionen erwartet, während in den Folgejahren mit Mindereinnahmen von 618 Millionen Euro in 2021 gerechnet wird, die bis 2024 jedes Jahr leicht absinken und dann noch weniger als 300 Millionen Euro betragen. Die Einnahmeerwartung gegenüber der bisherigen Schätzung ergeben sich aus nachfolgendem Schaubild: 

Für den kommunalen Finanzausgleich rechnet das Land im Jahr 2020 nunmehr mit einer Verbesserung von 124 Millionen Euro (gegenüber der Mai-Schätzung), während in den Folgejahren weitere Rückgänge erwartet werden (2021 – 94 Millionen Euro; 2022 – 60 Millionen Euro; 2023 – 46 Millionen Euro und 2024 – 36 Millionen Euro).

Auch bei den Einnahmen der Städte und Gemeinden soll es 2020 mit zusätzlichen 232 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung besser laufen als zuvor prognostiziert. In den Jahren 2021 (- 85 Millionen Euro) und 2022 (- 15 Millionen Euro) sind weitere kleine Rückgänge zu verzeichnen, während ab 2023 (+ 19 Millionen Euro) und 2024 (+ 148 Millionen Euro) sogar eine Verbesserung gegenüber der Erwartung vom Mai eintreten soll. Hintergrund sind deutlich verbesserte Erwartungen bei der Gewerbesteuer, während beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer ab 2021 mit weiteren Rückgängen gerechnet wird.

Mittelfristige Planung Niedersachsen (MiPla) 2020 – 2024

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Mittelfristige Planung 2020 – 2024 (MiPla) am 6. Juli 2020 beschlossen (vgl. LT-Drs. 18/7330). Die MiPla geht grundsätzlich von der Mai-Steuerschätzung aus. Dabei werden allerdings sich bereits abzeichnende Rechtsänderungen insbesondere im Zusammenhang mit Steuererleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zum Teil einbezogen. Es wird bei der konjunkturellen Entwicklung mit einem realen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in 2020 mit minus 6,3 Prozent und einem gegenläufigen Effekt in 2021 von 5,2 Prozent gerechnet, während im Rahmen der Interimssteuerschätzung das BMWi nunmehr 2020 real von einem Rückgang von 5,8 Prozent und in 2021 von einem geringeren Wachstum von 4,4 Prozent ausgeht. Im Großen und Ganzen dürfte sich die MiPla damit allerdings noch in den Größenordnungen bewegen, die aktuell prognostiziert werden.

Bei den Kommunalfinanzen (S. 26 ff.) nimmt das Land zunächst eine Darstellung der Entwicklung von Landes- und Kommunaleinnahmen und -ausgaben in Kurzform vor. Insbesondere stellt es erneut auf den Finanzierungssaldo ab, der für das Land bis 2019 viermal hintereinander positiv und viermal hintereinander deutlich besser als derjenige der Kommunen war. Dies hatte es in den Jahrzehnten zuvor niemals gegeben.

Gleichwohl kommt das Land erneut – wie in den Vorjahren – zu folgendem Schluss:

„Eine Gesamtschau sämtlicher Parameter gibt zum Zeitpunkt der Berichterstellung keinen Anlass, von der seit 2007 gültigen Steuerverbundquote abzuweichen. Die Landesregie- rung hat daher für den Haushalt 2021 festgestellt, dass die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen nach wie vor gewahrt ist und es somit keine Änderung der Steuerverbundquote von 15,5 Prozent im Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetz (§ 1 NFVG) bedarf.“

Landkreise auf ASP gut vorbereitet – Maschinenringe stehen bereit

„Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sind auf mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seit Jahren gut vorbereitet. Neben den in den Behörden bestehenden, mehrfach krisenerprobten Strukturen der Tierseuchenbekämpfung sind in der Vergangenheit auch spezielle Pläne und Szenarien zur Bekämpfung der ASP erstellt und in Übungen erprobt worden“ so NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

„Der erste ASP-Fall in Deutschland ist kein Grund zur Panik. Sämtliche Fachleute haben früher oder später mit einem Auftreten auch in Deutschland gerechnet. Der Landesverband der Maschinenringe e. V. in Niedersachsen und seine Mitglieder stehen den Landkreisen und der Region Hannover zur Seite. Wir sind bereit und in der Lage, das im letzten Jahr noch extra wegen der ASP überarbeitete Rahmenübereinkommen zur Unterstützung der Kommunen im Tierseuchenkrisenfall zu aktivieren“, erklärte Julia Grebe, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Das Land ist nun aufgefordert, zügig die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Bekämpfung in Niedersachsen abzuschließen. Dazu gehört zunächst die verbindliche Zusicherung, dass die den Landkreisen und der Region Hannover entstehenden Kosten vollständig vom Land übernommen werden. Zudem muss die vom Land angekündigte Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft nunmehr so schnell als möglich aufgebaut werden“, appellierte Meyer.

Bericht zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Die BA-Statistik hat einen Bericht ‚Arbeitsmarktintegration von schutzsuchenden Menschen – fünf Jahre nach der europäischen Flüchtlingskrise‘ veröffentlicht. Der Bericht analysiert viele Arbeitsmarktfragen, unter anderem:

  • Die Beschäftigungsquoten unterscheiden sich deutlich zwischen den einzelnen Asylherkunftsländern. Am besten in Beschäftigung integriert sind inzwischen die Eritreer, ihre Quote für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Mai 2020 bei 46,7 Prozent. Zum Vergleich: Die Beschäftigungsquote der Ausländer insgesamt lag im Mai 2020 bei 45,4 Prozent und die der Deutschen bei 62,5 Prozent.
  • Außerdem hat die Corona-Krise sichtbare Spuren bei der Beschäftigungsentwicklung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hinterlassen. Dabei ist auch der Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Menschen mit einer Staatsangehörigkeit der acht bedeutendsten Herkunftsländer von Asylbewerbern zuletzt zum Stillstand gekommen.
  • Ein Fünftel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den wichtigsten Asylherkunftsländern sind auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen.
  • Das Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit ist mehr als doppelt so hoch wie bei allen Ausländern.

Zensus: Bundeskabinett beschließt Verschiebung des Zensus 2021 um 1 Jahr

Das Bundeskabinett hat in seiner 111. Sitzung am 2. September 2020 ohne Aussprache den Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 beschlossen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die Folgen der CoronaPandemie die Vorbereitungen für den ursprünglich vorgesehenen Zensustermin nicht wie geplant durchgeführt werden konnten.

Auf die von uns vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Personalkapazitäten aufgrund gleichzeitig anstehender Kommunal- und Bundestagswahl ist das Kabinett dem Vernehmen nach nicht näher eingegangen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gehen davon aus, dass mit der Verschiebung des Stichtags um 1 Jahr die Auswirkungen der Pandemie ausreichend kompensiert werden können. Ferner sollen umfassende Maßnahmen zur Kontaktminimierung sowie Hygienekonzepte zum Einsatz kommen.

Für den Fall, dass die Corona-Pandemie noch länger andauert oder eine andere besondere Lage eine weitere Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich machen sollte, wird die Bundesregierung durch den beschlossenen Gesetzesentwurf ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates notwendige Anpassungen durch Rechtsverordnungen vornehmen zu können.

Der neue Zensusstichtag ist somit der 15. Mai 2022.

Stellungnahme zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im AdR

Im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) wurde ein von Landrat Bernd Lange (Görlitz) eingebrachter Stellungnahmeentwurf mit dem Titel „Gleichwertige Lebensverhältnisse: eine Herausforderung für alle Verwaltungsebenen in Europa“ angenommen. Der AdR fordert, dass die europäische Regional- und Agrarpolitik zu einer ausgewogenen Entwicklung aller Gebiete beitragen sollte. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen europäischer Gesetzgebung auf ländliche und städtische Gebiete näher betrachtet und stärker berücksichtigt werden. Der teils einseitige Fokus der Europäischen Kommission auf (Groß-)Städte wird abgelehnt. Das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse sollte auf europäischer Ebene verankert werden. Die (abschließende) Annahme der Stellungnahme durch die Plenarversammlung soll planmäßig am 12.-14. Oktober 2020 erfolgen.

Der DLT kommt zu der Einschätzung, dass in der Stellungnahme der Grundstein für eine Debatte über die künftige Ausrichtung der Regional- und Agrarpolitik gelegt werden könnte, mit Blick auf die kürzlich erfolgte Einigung im Rat zum Aufbaupaket und dem Haushalt 2021-2027 sei der Zeitpunkt der Annahme sehr günstig. Die enthaltenen Empfehlungen könnten bei der Diskussion über die Ausrichtung der Strukturfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität wesentliche Impulse geben. Darüber hinaus dürften die Empfehlungen auch für die von der Europäischen Kommission angekündigte „Vision für die ländlichen Räume“ relevant sein.

Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern

Der Landtag beabsichtigt, eine weitere Enquetekommission einzusetzen. Die „Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern“ soll nach dem Entwurf eines gemeinsamen Entschließungsantrags der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP folgende Ziele haben:

            – Die Aufarbeitung struktureller und organisatorischer Parallelen sämtlicher dem

              Landesjugendamt in Niedersachsen bekannten Missbrauchsfälle unter

              Einbeziehung institutioneller Erkenntnisse und unter besonderer Berücksichtigung

              der Rolle der beteiligten Jugendämter,

            – außerdem unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse

              der „Sonderermittlerin“, der beim Landespräventionsrat Niedersachsen

              angesiedelten „Lügde-Kommission“ sowie des Parlamentarischen

              Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages, die durch

              weitere Anforderungen beteiligter Personen in der Enquetebefassung ergänzt

              werden können; 

            – nach Erforderlichkeit soll weitere Expertise, beispielsweise des Kinderschutzbundes,

              der kommunalen Spitzenverbände, der Landesstelle Jugendschutz, der

              Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, des Landespräventionsrates, des

              Landeskriminalamtes und weiterer hinzugezogen werden und

            – die Kommission soll unter Berücksichtigung der von der Kommission zur „Prävention

              und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen“

              vorgelegten Empfehlungen konkrete Vorschläge machen, wie der Kinderschutz in

              Niedersachsen wirksam verbessert, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

              verhindert und Pädokriminalität erfolgreich bekämpft werden kann.

Der Enquetekommission sollen daneben zahlreiche weitere Aufgaben und Fragen zur Erörterung vorgelegt werden. Der Kommission sollen 15 Mitglieder des Landtages und bis zu vier Sachverständige/Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler angehören, die nicht Abgeordnete sind. Die Kommission soll ihre Arbeit nach Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2021 abschließen.

Landtag beabsichtigt Sonderausschuss zu Covid-19

Der Niedersächsische Landtag hat am 16. September 2020 in erster Lesung einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beraten, einen Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einzusetzen. Der einzusetzende Sonderausschuss soll dazu dienen, in Ergänzung der notwendigen Krisenbewältigung durch die Landesregierung auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes, der Darstellung und Diskussion von Maßnahmen der Krisenbewältigung durch alle staatlichen Ebenen und vor allem der Formulierung von Schlussfolgerungen zur Bewältigung von zukünftigen Pandemien und vergleichbaren Ereignissen sowie der Fortschreibung eines Landes-/Pandemieplans. Der Ausschuss soll 15 Mitglieder haben. Der Sonderausschuss soll seine Arbeit unmittelbar im Oktober 2020 aufnehmen. Gesundheitspolitische Aspekte sollen im Anschluss an die Ergebnisse der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung in Niedersachsen behandelt werden, um einerseits die Erkenntnisse der Enquetekommission berücksichtigen zu können und andererseits eine mögliche zweite Infektionswelle im Winter sowie die Auswirkungen des Corona-Bündelungsgesetzes mit einzubeziehen. Der Sonderausschuss soll seine Arbeit möglichst bis zum 30. September 2021 abschließen und dem Landtag einen Abschlussbericht zur Beratung vorlegen. 

„Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sind auf mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seit Jahren gut vorbereitet. Neben den in den Behörden bestehenden, mehrfach krisenerprobten Strukturen der Tierseuchenbekämpfung sind in der Vergangenheit auch spezielle Pläne und Szenarien zur Bekämpfung der ASP erstellt und in Übungen erprobt worden“ so NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

„Der erste ASP-Fall in Deutschland ist kein Grund zur Panik. Sämtliche Fachleute haben früher oder später mit einem Auftreten auch in Deutschland gerechnet. Der Landesverband der Maschinenringe e. V. in Niedersachsen und seine Mitglieder stehen den Landkreisen und der Region Hannover zur Seite. Wir sind bereit und in der Lage, das im letzten Jahr noch extra wegen der ASP überarbeitete Rahmenübereinkommen zur Unterstützung der Kommunen im Tierseuchenkrisenfall zu aktivieren“, erklärte Julia Grebe, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Das Land ist nun aufgefordert, zügig die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Bekämpfung in Niedersachsen abzuschließen. Dazu gehört zunächst die verbindliche Zusicherung, dass die den Landkreisen und der Region Hannover entstehenden Kosten vollständig vom Land übernommen werden. Zudem muss die vom Land angekündigte Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft nunmehr so schnell als möglich aufgebaut werden“, appellierte Meyer.

Cover-NLT-Aktuell-24

Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst auf gutem Weg

Nachdem am 2. September 2020 ein weiteres Gespräch zwischen Bundesminister Spahn, den kommunalen Spitzenverbänden und der Beteiligung der Gesundheitsminister und -senatoren aus fünf Bundesländern zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst stattgefunden hat, hat die Gesundheitsministerkonferenz das dort verabredete Papier am 4. September 2020 einstimmig gebilligt. Der DLT konnte durchsetzen, dass nunmehr schriftlich in dem Papier fixiert wird, dass die durch diesen Pakt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Gesundheitsämter veranlassten notwendigen Mehrausgaben von den Ländern ausgeglichen werden.

Die Länder sollen nach der Vereinbarung in einem ersten Schritt unter anderem dafür Sorge tragen, dass im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. In einem weiteren Schritt werden bis Ende 2020 mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) geschaffen.

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 6./7. September 2020 dem Paktergebnis unter der Bedingung zugestimmt, dass nunmehr auch die Ministerpräsidentenkonferenz das Ergebnis billigt. Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages wird sich im Rahmen einer Sitzung am 24. September 2020 mit dem Thema beschäftigen. 

Mitgliederversammlung wählt DLT-Führungsspitze

Da die ursprünglich für den 10./11. November 2020 vorgesehene Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages verschoben werden muss, wurden die satzungsmäßig notwendigen Regularien im Rahmen einer Mitgliederversammlung im Anschluss an die Präsidiumssitzung des am Sonntag, den 6. September 2020 im Landkreis Olpe durchgeführt, in der die Präsidenten jeweils als Stimmführer der Landesverbände fungierten. Neben der Verabschiedung des Haushaltes stand insbesondere die Wahl der DLT-Verbandsspitze auf der Tagesordnung.

Die Mitgliederversammlung hat jeweils einstimmig

          – Präsident Reinhard Sager, LK Ostholstein, für zwei weitere Jahre zum DLT-Präsidenten

          – Vizepräsidenten Joachim Walter, LK Tübingen, für zwei weitere Jahre zum

            Vizepräsidenten

          – die Vizepräsidenten Bernhard Reuter, LK Göttingen, und Frank Vogel, Erzgebirgskreis,

            bis zum Ende ihrer satzungsmäßigen Amtszeit in ihren Landesverbänden zu

            Vizepräsidenten und

          – Landrat Wolfgang Blasig, LK Potsdam-Mittelmark zum neuen Vizepräsidenten für den

            ausscheidenden Vizepräsidenten Dr. Ansgar Müller, LK Wesel, gewählt.

Wir gratulieren unserem NLT-Vizepräsidenten Bernhard Reuter zu dieser erneuten Wahl im Deutschen Landkreistag.

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat uns den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung übermittelt, mit der im Wesentlichen die bisherige Corona-Verordnung für den Zeitraum vom 13. September bis zum 30. September 2020 verlängert werden soll. Als weitere Änderungen sind zu nennen:

           – In § 4 Abs. 2 wird auf Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten ein neuer

             Absatz eingefügt, wonach Behörden, Gerichte sowie Stellen, die Aufgaben im

             öffentlichen Interesse erfüllen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln,

             personenbezogene Daten im Rahmen des Zutritts erheben können. Mit dieser

             Änderung ist keine Datenerhebungspflicht verbunden, es handelt sich allein um eine

             datenschutzrechtliche Ermächtigung, um eventuell bereits geführte Besucherlisten

             etc. datenschutzrechtlich zu legitimieren. 

           – In § 5 wird im Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 entsprechend dem Beschluss des OVG vom 28.

             August 2020 gestrichen. Dafür werden in § 8 Abs. 3 und 4 neue Regelungen zur

             Prostitution geschaffen. Prostitutionsveranstaltungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 ProstSchG

             und die Straßenprostitution werden verboten. Die Prostitution in Prostitutionsstätten

             und in mobilen Fahrzeugen wird unter Auflagen zugelassen.

           – Ferner wird bei den Regelungen zu Großveranstaltungen in § 5 Abs. 2 der

             entsprechende Verbotstermin bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Da die aktuelle

             Fassung von § 5 Abs. 3 zu Problemen und Rechtstreitigkeiten geführt hat, enthält

             diese Vorschrift nunmehr die Möglichkeit, im Einzelfall abweichend vom generellen

             Verbot auf Grundlage eines Hygienekonzeptes entsprechend auch über Ende

             September hinaus einzelne Veranstaltungen zuzulassen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme u. a. auf das Problem der möglicherweise nicht rechtssicher ausgestalteten Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Kontaktdaten hingewiesen, Regelungen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten angemahnt und Klarstellungen bei Reiserückkehrern mit negativem Test gefordert.

Veränderung bei Kindern im SGB II-Leistungsbezug

Die Zahl der minderjährigen unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften ist ab Ende 2014 bis Ende 2017 von 1,91 Millionen auf 2,03 Millionen leicht angestiegen und bis Ende 2019 auf 1,87 Millionen geringfügig gesunken.

Allerdings verdeckt diese wellenförmige Gesamtentwicklung zwei unterschiedliche und gegenläufige Trends. Die Zahl der minderjährigen unverheirateten Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ist seit Ende 2014 stetig gesunken, von 1,57 Millionen auf 1,19 Millionen. Betrachtet man dagegen die anderen minderjährigen unverheirateten Kinder im gleichen Zeitraum, zeigt sich ein Anstieg von 318 Tsd. auf 655 Tsd. Insofern bilden sich hier die Fluchtbewegungen ab, deshalb sind auch die Asylherkunftsländer mit den stärksten Zuwächsen Syrien und Eritrea.

Im beobachteten Fünf-Jahres-Zeitraum ist also die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit um 24 Prozent im SGB-II-Bezug zurückgegangen, während sich die Zahl der Kinder mit anderen Staatsangehörigkeiten etwa verdoppelt hat. 

Jugendämter melden erneut 10 Prozent mehr Kindeswohlgefährdungen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 Prozent oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 Prozent auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Erster Bericht über die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule

Die Niedersächsische Landesregierung hat dem Niedersächsischen Landtag den „ersten Bericht nach § 178 Niedersächsisches Schulgesetz über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule“ (LT-Drs. 18/7189) übersandt.

Hinsichtlich der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sowohl die Inklusionspauschale anhand der Entwicklung der Integrationshilfe zu überprüfen als auch die Zahlung der Investitionskosten auch auf den Sekundarbereich II zu beziehen, sieht das MK keinen Handlungsbedarf. Das MK weist hinsichtlich der Inklusionspauschale einmal mehr darauf hin, dass sich eine Pflicht zur Evaluation nicht aus dem Gesetz ergäbe und es sich um eine freiwillige Leistung des Landes handele. Sodann wird umfangreich auf das Engagement des Landes in der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung und zum Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften eingegangen. Abschließend wird festgestellt, dass kein Anlass zur Erhöhung der Inklusionspauschale bestehe.

Hinsichtlich der Einbeziehung des Sekundarbereichs II und der öffentlichen Berufsbildenden Schulen in die Landeszuweisungen kommt das Kultusministerium zu dem Schluss, dass die derzeitige gesetzliche Regelung einen angemessenen Ausgleich zwischen den sich diametral entgegenstehenden Positionen von Landesrechnungshof und kommunalen Spitzenverbänden darstelle.

Wir werden den Bericht des Landes in unseren Gremien insbesondere mit Blick auf die Ausführung zum Inklusionskostenerstattungsgesetz erörtern.

Antibiotikaüberwachung auf kommunaler Ebene gut aufgehoben

„Die Landkreise begrüßen die von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast getroffene Entscheidung zur zukünftigen Aufgabenabgrenzung im Veterinärwesen. Dass die Kommunen künftig die Überwachung der Antibiotika-Minimierung auf den landwirtschaftlichen Betrieben neben der sonstigen Arzneimittelüberwachung, dem Tierschutz, und der Tiergesundheit aus einer Hand übernehmen, ist fachlich sinnvoll“, stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nach Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems in Varel, Landkreis Friesland, und der Landrätekonferenz Lüneburg-Stade in Cuxhaven fest.

In Umsetzung eines Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung hatten das Landwirtschaftsministerium, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) die derzeitige Aufgabenabgrenzung im Veterinärwesen in einem ergebnisoffenen Dialog genauer unter die Lupe genommen. Im Ergebnis soll die flächendeckende Aufgabe der Antibiotika-Minimierung zukünftig von den kommunalen Veterinärbehörden, die eher spezialisierten Aufgaben der Tierversuchsüberwachung und der Überwachung von Zirkusunternehmen dagegen vom LAVES wahrgenommen werden.

„Die Aufgabe ist auf kommunaler Ebene gut aufgehoben, weil wir die Betriebe umfassend vor Ort überwachen. Das Ziel muss weiterhin sein, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung so gering wie möglich zu halten. Klar ist aber auch: Rückgänge wie in den vergangenen Jahren wird es unabhängig von Zuständigkeiten weder bundesweit noch in Niedersachsen geben“, erklärte Hubert Meyer.

25. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragen für den Datenschutz Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Neben den Themen, die durch verstärkte Nutzung digitaler Dienste während der Corona-Pandemie eine hohe Relevanz erlangt haben, wird aus dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) berichtet.

Unter Ziffer 3 werden insbesondere die für die Kommunalverwaltungen interessanten Themen dargestellt, u. a. Ratsinformationssysteme und Live-Streaming aus Sitzungen. Ziffer 5 des Tätigkeitsberichtes geht auf die datenschutzrechtlichen Implikationen der Digitalisierung im Schulbereich ein. Wie bereits im letzten Tätigkeitsbericht finden sich hier aktuelle Berichte zum Einsatz von WhatsApp, der niedersächsischen Bildungs-Cloud und eines elektronischen Klassenbuchs.

Der Bericht kann als Anlage im Intranet abgerufen werden. Außerdem steht er auf der Webseite der LfD unter https://lfd.niedersachsen.de zur Verfügung. 

70,6 Prozent stimmen gegen Fortbestand der Pflegekammer

Insgesamt 15.100 von rund 78.000 befragten Mitgliedern der Pflegekammer Niedersachsen haben an der Abstimmung über die Zukunft der Kammer teilgenommen. Von ihnen stimmten 70,6 Prozent gegen den Fortbestand der Kammer, 22,6 Prozent dafür, 6,8 Prozent enthielten sich. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 29. Juli bis zum 6. September 2020.

„Dieses Ergebnis ist eindeutig“, so Sozialministerin Dr. Carola Reimann. „Die Pflegekammer ist damit ganz offensichtlich nicht die Form von Vertretung, die sich die Pflegekräfte in Niedersachsen wünschen. Angesichts der kontroversen politischen Debatten im Vorfeld und auch noch während der Befragung hatten wir eine höhere Beteiligung erwarten.“

Die Ministerin weiter: „Wir haben aber immer gesagt, dass das Ergebnis dieser Befragung für uns als Landesregierung politisch bindend ist. Deshalb werden wir auf Grundlage dieser sehr deutlichen Zahlen nun unverzüglich die Auflösung der Pflegekammer einleiten. Mit der Erstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs hat mein Haus bereits begonnen.“

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung eines Kommunalen Energiemanagements in niedersächsischen Kommunen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat eine „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung eines Kommunalen Energiemanagements in niedersächsischen Kommunen“ entworfen und zur Verbandsanhörung übersandt. Danach ist der Gegenstand der Förderung eine ergänzende Zuwendung für Energiemanagementsysteme, die eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes erhalten können. Zuwendungsfähig seitens des Landes sollen Ausgaben für Investitionen in Software, die für das Energiemanagement notwendig sind, sowie solche in mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik sein. Der Gesamtzuschuss darf nach dem Entwurf 10.000 Euro nicht übersteigen. Zuwendungsempfänger sollen Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse in Niedersachsen sein, in denen ausschließlich Kommunen beteiligt und die ausschließlich im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig sind. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Digitalisierung.

Voraussetzung für die Förderung soll sein, dass die Anträge für die Bundes- und die Landesförderung zeitgleich gestellt werden. Der Antrag auf Landesförderung wird bei der NBank zu stellen sein. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Bei finanzschwachen Kommunen gewährt das Land eine Zuwendung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, so dass sich zusammen mit der Förderung des Bundes eine Förderquote von maximal 85 Prozent ergibt. Bei allen anderen Kommunen gewährt das Land eine Zuwendung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, so dass sich zusammen mit der Förderung des Bundes eine Förderquote von maximal 80 Prozent ergibt. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.

Preisverleihung zum Wettbewerb „Klima kommunal 2020“

Am 8. September 2020 fand die Preisverleihung zum Wettbewerb „Klima kommunal 2020“ in Hannover statt. Neben den beiden Klimakommunen Osnabrück und Oldenburg wurden in diesem Jahr der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Stadt Gehrden, die Stadt Langenhagen, die Hansestadt Uelzen sowie die Landkreise Wittmund und Friesland als Leuchtturmprojekte ausgezeichnet.

Die niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände und das niedersächsische Umweltministerium richten den Wettbewerb „Klima kommunal“ seit 2010 alle zwei Jahre aus. Ziel ist es, die vielen kreativen und innovativen lokalen Klimaschutzaktivitäten im Land einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und das kommunale Engagement zu würdigen. 50 Kommunen haben sich in diesem Jahr mit 54 Wettbewerbsbeiträgen beteiligt. Das Umweltministerium hat insgesamt 100.000 Euro Preisgeld zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe der Auszeichnungen entschied eine achtköpfige Fachjury.

Standortauswahl für ein Atommüll-Endlager

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird am 28. September 2020 ihren Zwischenbericht „Teilgebiete“ vorlegen. Darin soll sichtbar gemacht werden, welche Flächen aus Sicht der BGE geologisch als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen und welche hiervon aufgrund der Ausschlusskriterien möglicherweise ausscheiden.

Die Niedersächsische Landesregierung will nach eigener Aussage das Standortauswahlverfahren kritisch-konstruktiv begleiten und darauf achten, dass es wie gesetzlich vorgeschrieben partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend, lernend und reversibel durchgeführt wird. Sie versteht sich nach eigener Darstellung dabei in erster Linie als Anwältin für Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens und als Ansprechpartner für deren Sorgen und Anliegen bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle (HAW-Endlager). Zu diesem Zwecke will sie den vom BASE gesetzlich verantworteten Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit auch zur Vermeidung bzw. Minderung möglicher Konflikte mit einer eigenen Kampagne begleiten. Damit soll dem Bedürfnis der Menschen in den betroffenen niedersächsischen Gebieten nach einem Ansprechpartner auf Ebene der Landesregierung Rechnung getragen werden.

In diesem Rahmen ist geplant, kurzfristig nach Vorstellung des Zwischenberichts „Teilgebiete“ zunächst drei Informationsveranstaltungen durchzuführen. Zielgruppe für diese Veranstaltungsreihe ist die breite Öffentlichkeit. Ergänzend soll für die in der politischen Verantwortung stehenden Mandatsträgerin und -träger der Gemeinden, Städte, Landkreise in den Teilgebieten und des Landtages ein Expertenteam bestehend aus Beschäftigten des Umweltministeriums und des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zusammengestellt werden, das bei Bedarf vor Ort eingesetzt werden kann. Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat angeboten, mit diesem Expertenteam das Verfahren zur Endlagersuche anlässlich Versammlungen oder bei Öffentlichkeitsterminen darzustellen, um in die Diskussion über dieses Verfahren einzutreten.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zum Bundestagswahlrecht

Der Koalitionsausschuss hat am 25. August 2020 eine Verständigung zur Änderung des Bundestagswahlrechts getroffen, die zum Teil noch im September 2020 im Bundestag verabschiedet werden soll. 2021 bleibt die Zahl der Wahlkreise mit 299 unverändert. Zur Bundestagswahl 2025 wird die Zahl der Wahlkreise auf 280 reduziert. Zur dauerhaften Ausgestaltung des Wahlrechts wird umgehend eine Reformkommission eingesetzt.

Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Anwendungsbereich betrifft grundsätzlich alle Interessenvertretungen, wobei bspw. für Kirchen oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Ausnahmen von der Eintragungspflicht vorgesehen sind. Eine solche Ausnahme besteht in Bezug auf die kommunalen Spitzenverbände nicht. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich deshalb mit entsprechender Kritik an die Fraktionsspitzen gewandt.

Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2020

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2020 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf u.a. eine Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.Dezember 2021 (§ 3 Nr. 28a EStG). Damit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 umgesetzt und die durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 16. Juni 2020 eingeführte begrenzte und befristete Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld im bestehenden Umfang auf die Lohnzahlungszeiträume des Kalenderjahres 2021 ausgedehnt.

Stellungnahme des DLT zum geplanten Mobilfunkförderprogramm

Der Deutsche Landkreistag hat zu dem Entwurf einer Richtlinie für das geplante Mobilfunkförderprogramm des Bundes eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird eine enge Einbindung der Landkreise bei der Ermittlung der vorrangig zu versorgenden Fördergebiete gefordert. Insbesondere Landkreise, die den Festnetzausbau in Form des sog. Betreibermodells sicherstellen, sollte auf eigenen Wunsch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Aktivitäten auf den Mobilfunkbereich auszuweiten. Kritisiert wird, dass bereits eine bestehende Versorgung nach dem Mobilfunkstandard 3G eine Förderung ausschließt. Schon heute müssten Maßnahmen ergriffen werden, um einen flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass alle geförderten Masten mit Glasfaserleitungen anzuschließen sind.

Wettbewerbsaufruf „Der Deutsche Fahrradpreis – Best for bike 2021“

Der Deutsche Fahrradpreis „Best for bike“ wird auch im Jahre 2021 wieder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. und dem Zweirad-Industrie-Verband vergeben. Der Preis wird in den Kategorien „Infrastruktur“, „Service“ und „Kommunikation“ an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Unternehmen und öffentliche so- wie private Institutionen für Konzepte, bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, technische Innovationen sowie für Service- und Kommunikationsleistungen vergeben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte sein, einen gesellschaftlichen Mehrwert für besseren Radverkehr zu schaffen. Bewerbungen können ab dem 15. September 2020 bis zum 14. Januar 2021 online eingereicht werden unter: https://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/bewerbung.html

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes Stellung genommen. Der Gesetzentwurf wird dem Grunde nach unterstützt. Kritikpunkte bestehen in Bezug auf die jagdrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung sowie die Streichung der Regelungen zur notwendigen Auftreffenergie von Büchsenmunition und die Verpflichtung zur Vereinbarung eines Mindestabschusses für Rehwild.

„Mit kleinen Aktionen Großes bewirken“ – Förderung von Kleinprojekten zur Stärkung der Demokratie

Das Niedersächsische Justizministerium hat informiert, dass erstmalig das Landes-Demokratiezentrum (L-DZ) im Niedersächsischen Justizministerium in diesem Jahr Gelder bereitstelle, um vor allem junge Menschen zu ermutigen, sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Für gemeinnützige Träger besteht dreimal jährlich die Möglichkeit, sich über ein vereinfachtes Antragsverfahren um eine Förderung zu bewerben. Die Antragsfrist für neue Projekte ist terminiert: Bis zum 28. September 2020 können Anträge beim L-DZ eingereicht werden. Informationen und Unterlagen sind auf der Website des L-DZ zu finden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der stark wachsenden Bedeutung sozialer Medien wurden bislang vor allem digitale Projekte gefördert; aber auch analoge Projekte sind förderfähig. Die maximale Fördersumme einzelner Kleinprojekte ist auf 2.500 Euro begrenzt, die Mindestförderung beträgt 500 Euro.

Landkreise fordern Klarheit zur Teststrategie

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) fordert Klarheit hinsichtlich der Testungen auf das Coronavirus. „Die Teststrategie des Landes sieht Testungen grundsätzlich nur bei Personen vor, die Symptome zeigen oder mit solchen Menschen möglicherweise in Kontakt gekommen sind. Die von Kultusminister Tonne angekündigte zweimalige freiwillige Testung aller Lehrerinnen und Lehrer fügt sich in keiner Weise in dieses Konzept ein. Sie bringt keine Sicherheit, sondern kostet viel Geld und bindet unnötig Laborkapazitäten,“ kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer.

Der NLT hält in diesem Zusammenhang auch die heutige Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung für falsch, die 12 Testzentren mit Ausnahme vom Standort Langenhagen mit Ablauf des 15. September schließen zu wollen. „Wir verstehen die Verunsicherung der niedergelassenen Ärzte aufgrund der wiederholt wechselnden Positionen der Bundesregierung in dieser Frage. Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht aber verlässliche Partner vor Ort. Das Hin und Her des Aufbaus und des Schließens der Testzentren ist kontraproduktiv. Wir benötigen eine abgestimmte langfristige Strategie. Wir wiederholen daher unsere Forderung nach einem runden Tischen von Land, Kassenärztlicher Vereinigung und Kommunalen Spitzenverbänden, um das für die Bevölkerung schwer durchschaubare Durcheinander zu beenden. Nur als Team werden wir die Herausforderungen des Winters meistern,“ erklärte Meyer. 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) fordert Klarheit hinsichtlich der Testungen auf das Coronavirus. „Die Teststrategie des Landes sieht Testungen grundsätzlich nur bei Personen vor, die Symptome zeigen oder mit solchen Menschen möglicherweise in Kontakt gekommen sind. Die von Kultusminister Tonne angekündigte zweimalige freiwillige Testung aller Lehrerinnen und Lehrer fügt sich in keiner Weise in dieses Konzept ein. Sie bringt keine Sicherheit, sondern kostet viel Geld und bindet unnötig Laborkapazitäten,“ kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer.

Der NLT hält in diesem Zusammenhang auch die heutige Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung für falsch, die 12 Testzentren mit Ausnahme vom Standort Langenhagen mit Ablauf des 15. September schließen zu wollen. „Wir verstehen die Verunsicherung der niedergelassenen Ärzte aufgrund der wiederholt wechselnden Positionen der Bundesregierung in dieser Frage. Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht aber verlässliche Partner vor Ort. Das Hin und Her des Aufbaus und des Schließens der Testzentren ist kontraproduktiv. Wir benötigen eine abgestimmte langfristige Strategie. Wir wiederholen daher unsere Forderung nach einem runden Tischen von Land, Kassenärztlicher Vereinigung und Kommunalen Spitzenverbänden, um das für die Bevölkerung schwer durchschaubare Durcheinander zu beenden. Nur als Team werden wir die Herausforderungen des Winters meistern,“ erklärte Meyer.

„Die Landkreise begrüßen die von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast getroffene Entscheidung zur zukünftigen Aufgabenabgrenzung im Veterinärwesen. Dass die Kommunen künftig die Überwachung der Antibiotika-Minimierung auf den landwirtschaftlichen Betrieben neben der sonstigen Arzneimittelüberwachung, dem Tierschutz, und der Tiergesundheit aus einer Hand übernehmen, ist fachlich sinnvoll“, stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nach Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems in Varel, Landkreis Friesland, und der Landrätekonferenz Lüneburg-Stade in Cuxhaven fest.

In Umsetzung eines Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung hatten das Landwirtschaftsministerium, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) die derzeitige Aufgabenabgrenzung im Veterinärwesen in einem ergebnisoffenen Dialog genauer unter die Lupe genommen. Im Ergebnis soll die flächendeckende Aufgabe der Antibiotika-Minimierung zukünftig von den kommunalen Veterinärbehörden, die eher spezialisierten Aufgaben der Tierversuchsüberwachung und der Überwachung von Zirkusunternehmen dagegen vom LAVES wahrgenommen werden.

„Die Aufgabe ist auf kommunaler Ebene gut aufgehoben, weil wir die Betriebe umfassend vor Ort überwachen. Das Ziel muss weiterhin sein, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung so gering wie möglich zu halten. Klar ist aber auch: Rückgänge wie in den vergangenen Jahren wird es unabhängig von Zuständigkeiten weder bundesweit noch in Niedersachsen geben“, erklärte Hubert Meyer.

Cover-NLT-Aktuell-23

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat am 20. August 2020 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zur Anhörung übersandt. Entgegen den ursprünglichen Planungen beinhaltet sie im Wesentlichen (nur) eine Verlängerung der geltenden Verordnung vom 20. Juli 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. August 2020. Die darin enthaltenen Regelungen sollen aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens pauschal um zwei Wochen bis zum 14. September 2020 verlängert werden.

Inhaltlich sind bisher nur Änderungen zu § 2 (Mund-Nasen-Bedeckung) vorgesehen. Künftig wird gefordert, die Nichtzumutbarkeit für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ein neuer Absatz der Norm verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs, auf die Pflichten zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung durch Aushang sowie im Personenverkehr zusätzlich mit Durchsagen hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Die Betreiber sollen innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen der Kontrolltätigkeiten beim Verdacht eines Verstoßes im Einzelfall persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Neuer Bußgeldkatalog zur Coronaverordnung

Nachdem ein Anfang August 2020 vorgelegter erster Entwurf eines neuen Bußgeldkataloges zur Niedersächsischen Corona-Verordnung aufgrund der massiven Kritik in der Anhörung und in der Öffentlichkeit zurückgezogen wurde, hat die Niedersächsische Staatskanzlei am 21. August 2020 eine vollständig überarbeitete Fassung des bisherigen Entwurfes in die Verbandsbeteiligung gegeben. Danach sind alle schulischen Angelegenheiten nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet und aus dem Bußgeldkatalog herausgenommen worden. In einer vorbereitenden Besprechung des Sozialministeriums mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ist nochmals betont worden, dass die konkrete Festsetzung der Höhe des Bußgeldes stets im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde stehe. Im Übrigen sind die Rahmen für das Bußgeld bei einer Reihe von Tatbeständen angepasst worden.

Bei Ziffer 1 des Bußgeldkataloges zu den fehlenden oder mangelhaften Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen wird nunmehr differenziert zwischen „kommerziellen“ und „nichtkommerziellen“ Veranstaltungen. Die wichtigste Änderung für die Praxis dürfte die Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100 bis 150 Euro im Fall einer fehlenden Mund-Nasen-Bedeckung bilden.

„Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“

Anfang Juli 2020 haben die Gespräche zwischen Bund, fünf Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden zu dem in Aussicht genommenen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ begonnen. In der dritten Augustwoche haben die beteiligten Bundesländer einen ersten Entwurfstext dazu vorgelegt, zu dem der Deutsche Landkreistag (DLT) Stellung nehmen konnte. Gesprächsgrundlage für das Gespräch von Bundesminister Spahn, den Länderministern und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene am 21. August 2020 war aber nicht dieses Papier, sondern ein tags zuvor vorgelegter Entwurf des Bundes. Dieses Papier des Bundes geht maßgeblich davon aus, dass der Pakt nunmehr nicht mehr zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, sondern rein zwischen Bund und Ländern geschlossen werden soll. Anders als im Länderpapier sieht der Bundesgesundheitsminister einen in der Besetzung und Finanzierung nachzuweisenden Personalaufwuchs im gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst von 8.125 Stellen vor.

DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Henneke hat in dem Gespräch für die Kommunen verdeutlicht, dass der Bund damit vorgeben wolle, dass die 355 Gesundheitsämter in den dreizehn Flächenländern insgesamt 6.767,5 Stellen dauerhaft zu schaffen und zu finanzieren hätten. Unter der vom Bundesgesundheitsministerium gesetzten Prämisse, dass eine Stelle im Durchschnitt Personalkosten von 80.000 Euro verursache, was ihm angesichts der ins Auge gefassten Wertigkeit der Stellen als sehr gering erscheine, entstünden daraus für die Träger der Gesundheitsämter dauerhaft jährliche Personalmehrausgaben in Höhe von 541,4 Millionen Euro. Für die kommunale Seite sei es deshalb unabhängig von der Frage der Besetzbarkeit zwingend, dass eine gesicherte und dauerhafte Vollkompensation stattfinde. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der geplante Stellenaufwuchs statistisch im Durchschnitt bei jedem Gesundheitsamt in den Flächenländern einen Aufwuchs von 19 Stellen bedeuten würde. Im Verlauf des Gesprächs wurde Einigkeit dahingehend erzielt, den Aspekt der Einstandsverpflichtung der Länder für die kommunalen Mehrkosten in den nächsten Tagen im Wege eines von den kommunalen Spitzenverbänden in Abstimmung mit den Ländern beizubringenden Formulierungsvorschlages doch noch zu berücksichtigen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Mit Blick auf die Digitalisierung bestand im weiteren Verlauf Einigkeit, dass eine Beteiligung von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sicherzustellen sei. Ferner müsse die Digitalisierung alle Bereiche und nicht lediglich den Bereich der Meldepflichten im Bereich des Infektionsschutzes umfassen. Bis Mitte 2021 solle im Rahmen eines vom Bund zu beauftragenden Forschungsauftrages gemeinsam ein Reifegradmodell im Sinne der Definition sehr grundsätzlicher Mindeststandards erarbeitet werden. Die Tiefe möglicher Vorgaben solle sich nicht auf einzelne Hard- oder Softwarekomponenten beziehen. Auch insoweit besteht allerdings keine abschließende Klarheit.

Online-Umfrage des Deutschen Landkreistages zur digitalen Ausstattung von Gesundheitsämtern

Die Hauptgeschäftsstelle des DLT hatte zur inhaltlichen Vorbereitung der Verhandlungen zu dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ die Landkreise um Auskunft zur gegenwärtigen und zukünftigen digitalen Ausstattung der Gesundheitsämter gebeten. Die Auswertung dieser Umfrage liegt nunmehr vor. An der Umfrage hatten sich insgesamt 252 Gesundheitsämter aus den 13 Flächenbundesländern beteiligt. Zentrales, wenn auch nicht überraschendes Ergebnis ist, dass die Gesundheitsämter unterschiedliche Fachanwendungen nutzen, die z. T. alle Themenfelder des Gesundheitsdienstes abbilden. Dazu nicht im Stande ist jedoch das aktuell seitens des Bundes primär auf den Bereich des Infektionsschutzes ausgerichtete System SurvNet. Es kommt deshalb mit Blick auf die Digitalisierung zwingend darauf an, die bestehenden Fachanwendungsprogramme zu berücksichtigen und deshalb Standardisierungs- bzw. Interoperabilitätsfragen, statt einzelner zentraler Systeme in den Blick zu nehmen.

Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Weitere Entwicklung

In NLT-Aktuell 22/2020 hatten wir berichtet, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vorgelegt hat. Damit soll die Zusage aus dem Koalitionsausschuss vom Juni 2020 umgesetzt werden, aus dem Bundeshaushalt 3 Milliarden Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen.

Den Beitrag, den der Bund zur Milderung der schwerwiegenden Probleme der Krankenhäuser in der Investitionsfinanzierung leisten will, haben wir gegenüber dem DLT ausdrücklich begrüßt. Allerdings werden dadurch naturgemäß nicht die strukturellen und schon langfristig bestehenden Probleme gelöst. Problematisch ist vor allem die fehlende Berücksichtigung von Investitionen in Krankenhäusern, die bereits langfristig und vorausschauend gerade in die Digitalisierung investiert haben. Zudem wird bei der Anpassung von Patientenzimmern gefordert, dass die Kriterien dahingehend geändert werden, dass durch die Schaffung von Isoliereinheiten die Bettkapazitäten nicht erhöht werden. Damit wäre für die Krankenhausträger auch weiterhin eine Förderung aus pauschalen Fördermitteln sichergestellt.

Nunmehr hat das BMG auf Grundlage der Beratungen des von ihm eingerichteten COVID19-Beirats Ergänzungen der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen übersandt. Die Änderungen sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass die Auswirkungen der Pandemie voraussichtlich über das Jahr 2020 hinausreichen werden. Daher will das BMG den Koalitionsfraktionen vorschlagen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erlösrückgänge im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019, die Krankenhäusern aufgrund des Virus entstanden sind, im Rahmen von krankenhausindividuellen Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig ausgeglichen werden können. Einem weiterhin bestehenden Bedarf an persönlichen Schutzausrüstungen oder anderen Mehrkosten, die aufgrund des CoronaVirus im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung entstehen, wird Rechnung getragen, indem Krankenhäuser für solche Mehrkosten zeitlich befristet Zuschläge vereinbaren können. Die Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft – DKG – und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) werden beauftragt, zu beiden Maßnahmen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen festzulegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegter Referentenentwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes soll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in verschiedenen Bereichen verbessern. Unter anderem soll die Kinder- und Jugendmedizin ab 2021 in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser einbezogen werden. In der Pflege sollen die Rechtsgrundlagen für das neue Personalbemessungsinstrument für vollstationäre Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Des Weiteren ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm vorgesehen.

EU-Kommission genehmigt Corona-Ausgleich über Bundesbeihilferahmenregelung nur bis 31. August 2020

Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung notifizierte Beihilfenrahmenregelung für den Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen und Mehraufwendungen der ÖPNVUnternehmen genehmigt. Danach sind direkte Zuschüsse an die Verkehrsunternehmen für Einbußen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. August 2020 über die Beihilferahmenregelung möglich (Phase 1). Für die daran anschließende Laufzeit des ÖPNV-Rettungsschirms bis 31. Dezember 2020 (Phase 2) wird hingegen ein Corona-Ausgleich nur nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und über die Aufgabenträger erfolgen können, die dafür bis 31. Dezember 2020 weiter Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm beanspruchen können. Ausdrücklich soll außerdem auf die Möglichkeit für eigenwirtschaftliche Verkehrsunternehmen, die Schäden über die „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ abzurechnen, hingewiesen werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat zu dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Stellung genommen:

  • Die Reform des Betreuungsrechts wird in weiten Teilen begrüßt, da sie die Regelungen zeitgemäß erneuert und die Verantwortung der Betreuungsbehörden stärkt. Im Einzelfall wird Kritik geübt, insbesondere die vorgesehene „erweiterte Unterstützung“ wird abgelehnt. Zugleich werden die gesteigerten Anforderungen an ehrenamtliche Betreuer kritisiert.
  • Auch die Reform des Vormundschaftsrechts wird in ihren Zielen grundsätzlich begrüßt, zahlreiche Einzelregelungen aber abgelehnt. Dies gilt unter anderem für die vorläufige Vormundschaft und die Verpflichtung des Kindes oder Jugendlichen zu einem zusätzlichen Gespräch beim Amtsgericht. Zudem erweist sich die Nennung einer Fallzahl für Amtsvormünder im SGB VIII als zunehmend problematisch.

Insgesamt entsteht ein beträchtlicher Personalmehraufwand, der von den Ländern ausgeglichen werden muss.

Entwicklung der Kommunalfinanzen

Die Bundesregierung hat auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Stand 15. Mai 2020 umfänglich auf 156 Seiten zur finanziellen Situation der Kommunen in Deutschland Stellung genommen. Sie bewertet die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie als sehr gut. Die Kommunen in ihrer Gesamtheit hätten acht Jahre in Folge zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt. Auch bei den kommunalen Investitionen sei eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Bundesregierung betont in der Antwort die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Sie habe gleichwohl in den vergangenen Jahren mit „vielfältigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen“ zu der positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Die Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden als Transferweg zur gezielten Entlastung finanzschwacher oder mit hohen Sozialausgaben belasteter Kommunen hält sie für nicht geeignet.

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen: Schuldenstand zum 31. Dezember 2019

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Daten zur Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht. Insgesamt ist die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte im nicht-öffentlichen Bereich um minus 2,2 Prozent gesunken. Bei den Landkreisen sind die Kredite (ohne Kassenkredite) um minus 3,4 Prozent rückläufig. Im Bereich der Kassenkredite ist der Rückgang bei den Landkreisen mit minus 1,6 Prozent weniger deutlich. Im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden fällt der Rückgang der Kassenkredite mit minus 16,2 Prozent am höchsten aus. Bei den kreisfreien Städten nahmen die Kassenkredite um minus 6,4 Prozent ab. 

Für die niedersächsischen Landkreise ist festzuhalten, dass sie bei den Kassenkrediten mit 47,74 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt an vierter Stelle liegen. Bei der Investitionskreditverschuldung erreichen sie mit 378,31 Euro je Einwohner den dritthöchsten Wert nach den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz, der ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Sozialhilfeausgaben 2019

Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Sozialhilfeausgaben für das Jahr 2019 vorgelegt. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 32,8 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ausgegeben. Dies entspricht einer Steigerung um plus 5,8 Prozent gegenüber 2018 (zum Vergleich das Vorjahr: Im Jahr 2018 waren mit 31 Milliarden Euro netto plus 4,4 Prozent gegenüber 2017 ausgegeben worden).

Die Nettoausgaben der einzelnen Leistungen des SGB XII im Jahr 2019 und die Veränderungsraten zum Vorjahr 2018 lauten wie folgt:

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen:          19,3 Milliarden Euro (plus 6,7 Prozent)
  • Hilfe zur Pflege:                                     3,8 Milliarden Euro (plus 8,8 Prozent)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt:                           1,5 Milliarden Euro (minus 0,3 Prozent)
  • Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung
  • besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie
  • Hilfe in anderen Lebenslagen:                        1,3 Milliarden Euro (plus 3,8 Prozent)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:    6,9 Milliarden Euro (plus 3,6 Prozent)

Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz regelt die schrittweise Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 und sieht energiepolitische Begleitmaßnahmen u. a. in Gestalt der fortgesetzten Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vor. Das Gesetz ist überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, das eine milliardenschwere Unterstützung der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vorsieht, ist ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht auch Hilfen in Höhe von 1,09 Milliarden Euro für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Von den Fördermitteln erhält Niedersachsen laut Bundestagsbeschluss 157 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen 662 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern 52,5 Millionen Euro und das Saarland 128,5 Millionen Euro. Auf die Reviere Helmstedt und Altenburger Land entfallen jeweils 90 Millionen Euro. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Positionspapier für eine föderale Digitalisierungsarchitektur

Der Deutsche Landkreistag hat zusammen mit kommunalen IT-Dienstleistern ein Positionspapier zur Konzeption und Umsetzung einer föderalen Digitalisierungsarchitektur verfasst. Ausgehend von dem Befund, dass der Grad der Nachnutzbarkeit der bestehenden Software-Lösungen deutlich erhöht werden muss, wird ein Konzept für eine zunehmende Konvergenz der bestehenden Verwaltungsportale vorgestellt.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Am 13. August 2020 wurde das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das als Artikel 1 das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) enthält. Als Ergebnis eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens fasst das GEG die gegenwärtig noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz (Energieeinsparungsgesetz und Energieeinsparverordnung) und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) zusammen und löst als einheitliches Regelwerk für den Gebäudebereich die bisherigen Vorschriften ab.

In Artikel 2 Nr. 2 enthält das Gesetz eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) in Bezug auf die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu vorhandener Wohnbebauung. In § 249 Abs. 3 BauGB wird die Möglichkeit der Länder geregelt, künftig per Landesgesetz einen Mindestabstand von maximal 1.000 Metern zu Wohngebäuden vorgeben zu können.

Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Artikel 8 wird der bisherige 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für Photovoltaik-Anlagen abgeschafft.

Broschüre Klimaschutz und erneuerbare Energien in den Landkreisen

Die Landkreise entfalten im Bereich des Klimaschutzes und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien vielfältige Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund hatte das Präsidium des Deutschen Landkreistages bereits eine umfassende politische Positionierung vorgenommen. Nunmehr dokumentiert eine diesbezügliche Broschüre die Ergebnisse einer Umfrage zu den Klimaschutzaktivitäten der Landkreise sowie mit zahlreichen guten Praxisbeispielen die Vielfalt der kreislichen Handlungsmöglichkeiten. Ergänzt wird die Broschüre durch Fachbeiträge, die verdeutlichen sollen, wie Klimaschutz und erneuerbare Energien die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen befördern können.

Kommune digital – Online-Veranstaltung der 3. Digitalen Woche des Landkreis Leer

Der Landkreis Leer richtet dieses Jahr zum dritten Mal in Folge eine „Digitale Woche“ aus, aufgrund der Corona-Pandemie erstmals als Online-Veranstaltung. Für kommunale Digitalisierungsverantwortliche und -interessierte findet am 15. September von 9:30 bis 12:30 Uhr der Thementag „Kommune digital – die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung“ statt. Vier Referenten präsentieren Erfahrungen und Sachstände aus der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes in Niedersachsen und Bremen. Das Programm kann unter https://t1p.de/kln5 heruntergeladen werden. Eine Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.diwo-leer.de möglich.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zu corona-bereinigten Maßnahmen

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, eine Reihe corona-bedingter Vorhaben zu verlängern und neue Sofortmaßnahmen zu gewähren. Kommunalrelevant sind insbesondere folgende Vereinbarungen:

             – Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate, längstens bis

               31. Dezember 2021, verlängert.

             – Die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische

               Betriebe wird bis 31. Dezember 2020 verlängert.

             – Der erleichterte Zugang zum SGB II und zum SGB XII wird bis 31. Dezember 2020

              verlängert. Der Zugang insbesondere von Künstlern, Solo-Selbstständigen und

              Kleinunternehmen wird durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens

              deutlich verbessert.

             – Bei Schul- bzw. Kitaschließungen werden Kinder mit Mittagessen im Rahmen des

              Bildungspaketes bis 31. Dezember2020 versorgt.

             – Bis Jahresende 2020 wird Kinderkrankengeld für fünf weitere Tage und

              Pflegeunterstützungsgeld bis zu 20 Tage gewährt.

             – Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird bis 31. Dezember2020 verlängert.

             – Aus den zu erwartenden EU-Mitteln zur Bewältigung sozialer und wirtschaftlicher

              Folgen der SARS-Cov2-Pandemie soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert

              werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrkräften

              mit digitalen Endgeräten besteht und zum andern aus dem Aufbau einer

              bundesweiten Bildungsplattform, die einen geschützten und qualitätsgesicherten

              Raum für digitale Lehrinhalte, für die Durchführung von Unterricht und Konferenzen,

              für die Kommunikation sowie für Prüfungen und Prüfungsnachweise bilden soll.

             – Zur corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden

              und Versammlungsstätten soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramms

              in Höhe von 500 Millionen Euro finanziert werden.

Die Verabredungen sind nach Einschätzung des DLT überwiegend positiv zu bewerten. Dies betrifft vor allem die maßgebliche Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, die Verlängerung des Überbrückungshilfen-Programms sowie des Mittagessens im Rahmen des Bildungspakets bei Schul- und Kitaschließungen.

Bedenken begegnet die erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum SGB II und SGB XII, sofern davon auch sog. Bestandsfälle erfasst würden, die in den vergangenen Monaten die erleichterten Voraussetzungen bereits nutzen konnten. Der DLT hat wiederholt verdeutlicht, dass der Verzicht auf Leistungsvoraussetzungen lediglich im aktuellen Krisenfall und vor dem Hintergrund der zeitlichen Begrenzung tragbar ist. Dies muss auch bei der neuerlichen Verlängerung kommuniziert werden, da ansonsten Erwartungshaltungen in Bezug auf eine dauerhafte Geltung der Ausnahmeregelungen entstehen können, die politisch nur schwer wieder zurückzuführen sind.

Gemeinsamer Appell von Kommunen und Landesregierung: Mund-NasenSchutz im ÖPNV

Das Kultusministerium, Verkehrsministerium, der Niedersächsische Städtetag sowie Niedersächsische Landkreistag haben zum Schulbeginn am 27. August 2020 mit einer gemeinsamen Pressemitteilung zu Abstands- und Hygienemaßnahmen in der Schülerbeförderung aufmerksam gemacht:

„Nach Ende der Sommerferien geht an diesem Donnerstag der Unterricht wieder los. Gemeinsam mit den Hauptgeschäftsführern des Niedersächsischen Landkreistages bzw. Städtetages, Prof. Dr. Hubert Meyer und Dr. Jan Arning, weisen Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und Kultusminister Grant Hendrik Tonne deshalb auf die besondere Bedeutung der Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV hin. Aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen sei absehbar, dass in der Praxis ein 1,5-Meter-Mindestabstand nicht immer eingehalten werden könne. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt diesen in Zügen, Bussen, Taxis und Mietwagen auch nur soweit möglich vor. Wichtig sei, sich bei der Platzwahl gut zu verteilen. Die herzliche Bitte an alle Eltern: ‚Weisen Sie Ihre Kinder auf die Pflicht zur MundNasen-Bedeckung hin, sorgen Sie für die Mitnahme eines Textilschutzes und halten Sie sie zur gegenseitigen Rücksichtnahme an.‘

‚Alle Beteiligten müssen Rücksicht aufeinander nehmen und mithilfe der Maske den in den Bussen häufig nicht zu wahrenden Abstand ausgleichen‘, werben beide Hauptgeschäftsführer um Verständnis. ‚Die betroffenen Busunternehmen, Kommunen und das Land ziehen an einem Strang, damit der Schulanfang in puncto Beförderung gelingt‘, betonen Meyer und Arning.

‚Wir alle haben eine Verantwortung und können dazu beitragen, dass der Schulstart gelingt und möglichst viel Bildung in der Schule stattfinden kann‘, ergänzt Kultusminister Tonne. ‚Das gilt auch in Bussen und Bahnen und ich appelliere dringend an die Schülerinnen und Schüler, sich an die Regeln zu halten und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen – für ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitreisenden.‘

Althusmann und Tonne erklären, dass das Land bereits mit derzeitiger Erlasslage den Schulen die zeitliche Staffelung des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes ermögliche, immer in Abstimmung mit dem Träger der Schülerbeförderung sowie unter Beteiligung der zuständigen Eltern- und Schülervertretungen. Bei konsequenter Nutzung der Spielräume durch alle Beteiligten könnten die Schülerströme entzerrt und die Auslastung der Busse reduziert werden.

Beide Minister bitten die Schülerinnen, Schüler und Eltern aber auch darum, selbst aktiv dabei zu helfen, die Auslastung der Busse zu verringern: ‚Jeder, der freiwillig zu Fuß oder mit dem Rad kommt, schützt nicht nur sich selbst vor einer Infektion; er hilft auch denen, die auf eine Beförderung mit dem Bus angewiesen sind.‘“

Der NLT bedauert, dass die vorstehende Pressemitteilung trotz langfristigen Vorlaufs nicht rechtzeitig vor Beginn des Schulunterrichts endabgestimmt werden konnte.

Nach Ende der Sommerferien geht an diesem Donnerstag der Unterricht wieder los. Gemeinsam mit den Hauptgeschäftsführern des Niedersächsischen Landkreistages bzw. Städtetages, Prof. Dr. Hubert Meyer und Dr. Jan Arning, weisen Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und Kultusminister Grant Hendrik Tonne deshalb auf die besondere Bedeutung der Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV hin. Aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen sei absehbar, dass in der Praxis ein 1,5-Meter-Mindestabstand nicht immer eingehalten werden könne. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt diesen in Zügen, Bussen, Taxis und Mietwagen auch nur soweit möglich vor. Wichtig sei, sich bei der Platzwahl gut zu verteilen. Die herzliche Bitte an alle Eltern: „Weisen Sie Ihre Kinder auf die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung hin, sorgen Sie für die Mitnahme eines Textilschutzes und halten Sie sie zur gegenseitigen Rücksichtnahme an.“

„Alle Beteiligten müssen Rücksicht aufeinander nehmen und mithilfe der Maske den in den Bussen häufig nicht zu wahrenden Abstand ausgleichen“, werben beide Hauptgeschäftsführer um Verständnis. “Die betroffenen Busunternehmen, Kommunen und das Land ziehen an einem Strang, damit der Schulanfang in puncto Beförderung gelingt“, betonen Meyer und Arning.

„Wir alle haben eine Verantwortung und können dazu beitragen, dass der Schulstart gelingt und möglichst viel Bildung in der Schule stattfinden kann“, ergänzt Kultusminister Tonne. „Das gilt auch in Bussen und Bahnen und ich appelliere dringend an die Schülerinnen und Schüler, sich an die Regeln zu halten und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen – für ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitreisenden.“

Althusmann und Tonne erklären, dass das Land bereits mit derzeitiger Erlasslage den Schulen die zeitliche Staffelung des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes ermögliche, immer in Abstimmung mit dem Träger der Schülerbeförderung sowie unter Beteiligung der zuständigen Eltern- und Schülervertretungen. Bei konsequenter Nutzung der Spielräume durch alle Beteiligten könnten die Schülerströme entzerrt und die Auslastung der Busse reduziert werden.

Beide Minister bitten die Schülerinnen, Schüler und Eltern aber auch darum, selbst aktiv dabei zu helfen, die Auslastung der Busse zu verringern: „Jeder, der freiwillig zu Fuß oder mit dem Rad kommt, schützt nicht nur sich selbst vor einer Infektion; er hilft auch denen, die auf eine Beförderung mit dem Bus angewiesen sind.“

Cover-NLT-Aktuell-22

Künftige Aufgabenabgrenzung zwischen LAVES und Kommunen

Am 9. Juli 2020 ist der ergebnisoffene Dialog zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit durch die Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit einem Abschlussgespräch bei Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zu Ende geführt worden. Ziel des Dialogs war es, entsprechend dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU fü die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zu überprüfen, welche Aufgaben aus dem Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit künftig sinnvollerweise durch das LAVES bzw. die kommunalen Veterinärbehörden wahrgenommen werden sollen.

Mit Schreiben vom 24. Juli 2020 hat Ministerin Otte-Kinast die Entscheidung ihres Hauses für die künftige Aufgabenverteilung mitgeteilt. In der dem Schreiben beigefügten Anlage wird festgehalten, dass sich die Aufgabenverteilung zwischen LAVES und Kommunen im Grundsatz bewährt habe. Als Änderungen der Zuständigkeiten seien lediglich drei Aufgabenbereiche vorgesehen: Danach solle das LAVES künftig für die Kontrolle der Tierversuche und Tierversuchseinrichtungen in Niedersachsen sowie die Kontrolle von Zirkustieren vollumfänglich zuständig sein. Die Kommunen erhielten zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen bei den Tierhaltern bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Antibiotikaminimierung.

Die Zuständigkeitsverschiebungen hin zum LAVES werden mit einem erforderlichen Spezialwissen sowie dem ständigen Ortswechsel von Zirkusunternehmen begründet. Durch die Verlagerung der Antibiotika-Minimierung auf die Kommunen werde die Überwachung der Tierarzneimittelvorschriften bei den Tierhaltern künftig vollumfänglich durch eine Behörde wahrgenommen. Bis zum Ende des Jahres 2020 solle die Zuständigkeitsverschiebung im Detail ausgearbeitet werden, so dass im Jahre 2021 der Aufgabentausch vollzogen werden könne.

Verbraucherschutzbericht 2019 vorgestellt

Am 7. August 2020 haben Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast, der NLT und der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, den Verbraucherschutzbericht 2019 sowie den Tätigkeitsbericht des LAVES vorgestellt. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der gemeinsamen Pressemitteilung zusammengefasst.

Für die kommunalen Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörden hat der NLT die lebensmittelrechtlichen Überwachungszahlen für das Jahr 2019 vorgestellt. Die kommunalen Behörden haben im Jahr 2019 insgesamt 65.774 risikoorientierte Kontrollen in mehr als 41.200 Betrieben durchgeführt. Daneben wurden mehr als 27.000 Proben aus 9.249 Betrieben entnommen. Sowohl die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Betrieben als auch die Anzahl der bemängelten Proben liegen jeweils auf dem Niveau der Vorjahre. Bei 33.705 Kontrollen wurden Verstöße festgestellt. Das entspricht etwa einem Anteil von 51 % der durchgeführten Kontrollen. Hierbei handelt es sich überwiegend um allgemeine Hygienemängel (29.222 bzw. 50% der Fälle). Ferner gab es in 17 % bzw. 10.036 Fällen Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel. Außerdem wurden spezielle Hygienemängel beispielsweise in der betrieblichen Eigenkontrolle (21% bzw. 12.384 Fälle) festgestellt. In Folge der festgestellten Mängel wurden in fast 30.000 Fällen verschiedene Maßnahmen wie schriftliche Verwarnungen, Ordnungsverfügungen, Bußgeld- und Strafverfahren sowie nicht formelle Maßnahmen eingeleitet.

Wie im vergangenen Jahr wurde seitens des NLT die Forderung nach einer aufgabenangemessenen Finanzierung durch das Land wiederholt. Der Verbraucherschutzbericht 2019 kann über den folgenden Link heruntergeladen werden.

Neufassung des Windenergieerlasses des Landes – Verbändebeteiligung

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat uns den Entwurf einer Neufassung des Erlasses „Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass)“ im Rahmen der Verbändebeteiligung zugeleitet.

Die Neufassung beruht auf dem bisherigen Windenergieerlass. Der Leitfaden Artenschutz bedarf noch der weiteren ministeriellen Überarbeitung. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird dieser zur Verbändeanhörung freigegeben werden. Im Hinblick auf die Eingriffsrege- lung sind jedoch auch in diesem Erlassentwurf Regelungen für die unteren Naturschutzbehörden enthalten. Im Übrigen sind vor allem im Bereich des Immissionsschutzes neue Regelungen bzw. Ausführungen im Entwurf gemacht worden.

Erfreulich ist, dass mit dem Erlassentwurf keine Regelungen in Aussicht genommen werden, die das NLT-Modell zur Bemessung der Ersatzzahlungen ablösen könnten. Zudem soll es keine landkreisscharfen Flächenzielvorgaben als Orientierungswerte für die Windnutzung mehr geben. Beides sind langjährige Forderungen des NLT, denen das Land nun nachkommen will. Lediglich ein Flächenzielansatz von 1,4 bzw. 2,1 Prozent der Landesfläche ist allgemein aufgenommen worden. Das entspricht dem Stand der Abschlusserklärung des Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen. Erhalten werden soll zudem ein allgemein formulierter „regionalisierter Flächenansatz“ von 7,05 Prozent (bisher 7,35 Prozent) der für den jeweiligen Planraum errechneten Potentialfläche.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des niedersächsischen Naturschutzrechtes in den Landtag eingebracht. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen dem, der in der vorangegangenen Verbändeanhörung der Landesregierung zur Änderung des niedersächsischen Naturschutzrechtes vorgelegt worden war.

Im Zuge der Umsetzung des in der Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ festgehaltenem weiteren Änderungsbedarf des niedersächsischen Naturschutzrechtes wird es noch Regelungsentwürfe zur Änderung einiger Normen des NAGBNatSchG geben. Das betrifft materiell etwa einen verbesserten Grünlandschutz und ein (Dauer-)Grünlandumbruchverbot.

Es ist beabsichtigt, dass diese weiteren Änderungen direkt durch die regierungstragenden Fraktionen zur Behandlung im Landtag eingebracht werden. Der vorgelegte Entwurf der Landesregierung soll als „Träger“ dienen, zu dem die weiteren Änderungen formuliert werden. Aktuell wird eine entsprechende „Formulierungshilfe“ federführend durch das Umweltministerium unter Beteiligung der Partner des Niedersächsischen Weges sowie im Beisein des Niedersächsischen Landkreistages erarbeitet.

Naturschutz/Wolf: Entwurf einer Niedersächsischen Wolfsverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat uns den Entwurf einer Niedersächsischen Wolfsverordnung nebst Begründung zugesandt:

„Die Verordnung soll einen maßvollen Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes einerseits und der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit des Menschen sowie zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden andererseits schaffen. Maßgeblicher Regelungsinhalt der Verordnung sind dabei die Erteilung von Ausnahmen für den Fall der Vergrämung und der Besenderung zu wissenschaftlichen Zwecken sowie die für die unteren Naturschutzbehörden verbindliche Bindung des Ermessens im Fällen von Ausnahmegenehmigungen im Interesse der Gesundheit des Menschen, zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden und aus sonstigen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.“

In der Verordnung werden inhaltlich unter anderem die Gründe bzw. Tatbestandsvoraussetzungen für eine Entnahme nach § 40 Abs. 7 des BNatSchG näher ausgekleidet. Das betrifft etwa die Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden sowie aus sonstigen zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses. Eine Entnahme soll nur auf Antrag stattfinden, der nach § 7 Abs. 2 des Entwurfes bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen wäre. Im Hinblick auf die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population soll mit der Verordnung festgelegt werden, dass diese nur auf Grundlage einer Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde getroffen werden kann. Zudem werden etwa in § 10 des Entwurfes Informationspflichten der unteren Naturschutzbehörde niedergelegt.

Nährstoffmanagement: Nitratbericht 2020

Das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben gemeinsam den Nitratbericht 2020 vorgelegt. Er beschreibt den Zustand und die Entwicklung der Nitratbelastung des Grundwassers sowie der Oberflächen- und Küstengewässer, die vor allem durch landwirtschaftliche Düngung verursacht wird. Danach wird trotz einer leicht positiven Entwicklung der Grenzwert der EU-Nitratrichtlinie von 50 mg/l an rund einem Viertel der Grundwassermessstellen nicht eingehalten, sodass die Nitratbelastung des Grundwassers weiterhin insgesamt als hoch einzustufen ist.

In ihrer gemeinsamen Bewertung weisen BMU und BMEL mit Blick auf die vorliegenden Messergebnisse (Datenbasis 2016-2018) darauf hin, dass diese noch nichts über die Wir- kungen der Novellierung der Düngeverordnung 2017 sowie der aktuellen Rechtsänderungen aussagen. Da an einigen hochbelasteten Grundwasser-Messstellen ein leichter Rückgang der Nitratmengen zu verzeichnen sei, ist laut BMU und BMEL aber davon auszugehen, dass sich mit der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung die Situation zukünftig deutlicher verbessern dürfte.

Gesetzentwurf zur Änderung von Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren

Zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 8. März 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) äußerst kurzfristig den Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz mit einer Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren übersandt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Verkürzung des verwaltungsgerichtlichen Instanzenzugs für bestimmte infrastrukturrelevante Planfeststellungsverfahren, die gesetzliche Anordnung des Sofortvollzugs für Infrastrukturvorhaben mit überregionaler Bedeutung, Erleichterungen bei der Elektrifizierung von Schienenwegen und weiteren kleinen Baumaßnahmen, Änderungen des BundesImmissionsschutzgesetzes zur gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs bei der Errichtung von Windenergieanlagen, sowie Änderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes mit Blick auf die Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen. Zudem sollen Raumordnungsverfahren künftig nur noch auf Antrag eines Trägers der raumbedeutsamen Planung/Maßnahme durchgeführt und das Verfahren durch stärkere Digitalisierung und Verzahnung mit den Zulassungsverfahren inhaltlich optimiert werden.

Beschluss von Bund und Ländern zur Energiewende

Bund und Länder haben im Juni 2020 einen gemeinsamen Beschluss zur weiteren Umsetzung der Energiewende gefasst. Der Beschluss benennt zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben und Maßnahmen, mit denen Bund und Länder die Sicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Energieversorgung gewährleisten wollen. Aus kommunaler Sicht hervorzuheben sind u. a. die vorgesehenen Schritte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der notwendigen Stromnetze, zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die neuen Wertschöpfungspotenziale der Wasserstoffwirtschaft. Der Deutsche Landkreistag hat uns hierzu im Einzelnen unter anderem wie folgt unterrichtet:

  • Um Planungssicherheit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten, werde der Bund einen Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes (EEG) sowie des Windenergie-auf-See-Gesetzes vorlegen. Die Novelle soll u. a. eine bessere Regionalisierung des Zubaus der erneuerbaren Energien ermöglichen, das Repowering erleichtern und die stärkere finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windenergieanlagen erlauben. Die Möglichkeiten für Projektbeteiligungen von Bürgern an Erneuerbare-Energien-Projekten sollen verbessert werden. Zudem sollen im Rahmen der EEG-Novelle eine bessere Erschließung des Potenzials für große Photovoltaik-Dachanlagen geprüft, das Mieterstrommodell verbessert und die wirtschaftlichen Perspektiven für effiziente und umweltverträgliche Biomasseanlagen untersucht werden.
  • Bund und Länder sind sich einig, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zentral ist. Sie begrüßen, dass die gesetzlichen Änderungen zur 1.000- Meter-Abstandsregelung für Windenergieanlagen mit einer Länderöffnungsklausel („Opt-in-Lösung“) sowie zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für PhotovoltaikAnlagen unverzüglich im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen.
  • Bund und Länder sind sich ferner einig, dass zur Erreichung der Ausbauziele der Windenergie an Land eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Verbesserung der Genehmigungssituation dringend notwendig ist.

Termin der Kommunalwahl 2021

In Beantwortung einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat das Innenministerium sich zum Termin der Kommunalwahl 2021 geäußert: Die Landesregierung befinde sich noch im Abstimmungsprozess und werde den Wahltag für die Kommunalwahl 2021 durch Verordnung bestimmen, sobald die Beratungen hierzu abgeschlossen sind. Nach den Planungen kommen als Wahltermine grundsätzlich überwiegend die Sonntage im September 2021 in Betracht. Für die weiteren Einzelheiten verweisen wir auf Landtagsdrucksache 18/6856.

Finanzbericht des MF

Das Niedersächsische Finanzministerium hat den Bericht „Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen – Finanzstatus 2020“ übersandt. Der Bericht wurde am 6. Juli 2020 von der Landesregierung beschlossen. Die Ergebnisse basieren auf der Interpretation des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2019. Daher sind die absehbaren finanziellen Wirkungen der Covid-19-Pandemie in 2020 auf den Landeshaushalt nur vereinzelt nachrichtlich dargestellt. 

In seinem Fazit (S. 39) kommt das MF zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Entwicklung sowohl in den vergangenen Jahren wie auch aktuell für Land und Kommunen im Einklang mit den für die Verteilungssymmetrie festgelegten Grundsätzen stehe. Vor dem Hintergrund der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben werde die vom StGH geforderte Verteilungssymmetrie der finanziellen Ausstattung von Land und Kommunen zur Aufgabenerledigung eingehalten. Es bestehe daher aktuell keine Veranlassung, grundsätzliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Steuerverbundmasse oder in der Höhe der Steuerverbundquote vorzunehmen.

Die Argumentation überzeugt für die Vergangenheit nicht, weil der für das Land als maßgeblich angesehene Indikator – der Finanzierungssaldo (vgl. S. 18) – seit vier Jahren massiv über demjenigen der kommunalen Gebietskörperschaften liegt. Allerdings wird die aktuelle Entwicklung wegen der Covid-19-Pandemie hier voraussichtlich eine deutliche Veränderung bringen. Zum Finanzbericht des MF wird die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens im September im Landtag Stellung nehmen.

Bundesweiter Warntag am 10. September 2020

Am 10. September 2020 findet erstmals der bundesweite Warntag statt. Dieser wird dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. An diesem Tag werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11 Uhr wird zeitgleich in den Landkreisen/Region Hannover ein Probealarm zur Testung der Warnmittel ausgelöst.

Die Probewarnung wird an alle Warnmultiplikatoren (z.B. Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihrem System bzw. Programm an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z.B. NINA, KATWARN, BIWAPP), auf denen die Warnung gelesen, gehört oder auch anderweitig wahrgenommen werden kann. Parallel werden dazu die verfügbaren kommunalen Warnmittel ausgelöst, wie z.B. Sirenen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage https://warnung-der-bevoelkerung.de .

Absage des Innenministeriums für ein landesweites Ersthelfer-Alarmierungssystem

Der Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der CDU für die aktuelle Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags führt aus, dass durch ein App-gestütztes Alarmierungssystem der Notrufzentralen „Ersthelfer im ländlichen Raum“ informiert werden sollen, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund hatten sich der Niedersächsische Landkreistag über die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Juni 2019 an das Innen- und das Sozialministerium gewandt, um zu erfahren, ob und wie das Land entsprechende Aktivitäten zum Aufbau eines einheitlichen Systems unterstützen oder konzeptionell verantworten will. Hintergrund ist der Umstand, dass entsprechende Systeme bereits in einigen Landkreisen eingesetzt werden.

Nach zahlreichen internen Beratungen hat uns das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nunmehr geantwortet. Im Ergebnis lehnt das Innenministerium die Einführung von landesweiten Ersthelfer-Alarmierungssystemen mit folgendem Argument ab: „Meine Prüfung hinsichtlich einer möglichen landesweiten Einführung eines App-gestützten Alarmierungssystems – Niedersachsen wäre damit nach meiner Kenntnis auch das erste Flächenbundesland in Deutschland überhaupt – hat mich jedoch zu der Überzeugung gebracht, dass die erheblichen personellen, rechtlichen, organisatorischen und technischen Arbeiten im Zusammenhang mit vermutlich mehreren 10.000 landesweit als Verwaltungshelfer zu bestellende Ersthelfer mit den vorhandenen Personalressourcen derzeit nicht umzusetzen sind. Da die Installierung derartiger Systeme zudem keine Pflichtaufgabe im Rahmen des Rettungsdienstes ist, sondern eine freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, beabsichtige ich die die Landesregierung tragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag zu bitten, die landesweite Umsetzung eines App-gestützten Alarmierungssystems in der Trägerschaft des Landes derzeit nicht weiter zu verfolgen.“

Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird die Initiative, den Zensus ein Jahr später durchführen zu wollen, begrüßt, aber die vorgesehene Verschiebung als für zu kurzgreifend kritisiert. Insbesondere die anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen 2021 und 2022 sowie die Bundestagswahl binden die entsprechenden Personalkapazitäten in den Verwaltungen. Zudem wird auf die bisher getätigten kommunalen Aufwendungen im Rahmen der Zensusvorbereitungen hingewiesen und eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes eingefordert.

Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) zu einem Zentralen Ausländerdateisystem

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) will das Ausländerzentralregister zu einem Zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickeln und dazu insbesondere auch die bisherigen dezentral von den Ausländerbehörden geführten Ausländerdateien auflösen. Die angestrebte Reform kann erhebliche Auswirkungen auf die Organisation der Arbeitsweise in den kommunalen Ausländerbehörden und die Ausgestaltung der von ihnen eingesetzten Fachverfahren und IT-Systeme haben. Zur Vorbereitung der Reform sind Arbeitsgruppen eingesetzt worden, in die die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages Vertreter aus den Landkreisen entsenden wird.

28. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit hat seinen Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt. Das Dokument befasst sich im Bereich seiner Schwerpunktthemen unter anderem mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Datenminimierung und greift dabei insbesondere auch Rechtsfragen im Bereich der Jobcenter sowie der künstlichen Intelligenz auf. In Bezug auf Gesetzgebungsvorhaben werden der Zensus, die Registermodernisierung und die Gesetzgebung im Gesundheits- und Sozialwesen behandelt. Weitere Einzelthemen betreffen das Onlinezugangsgesetz oder Facebook/Fanpages.

9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland – Schwerpunkte des Bundes-CIO

Der neue Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretär Dr. Markus Richter, hat einen 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland veröffentlicht. Die Themen werden dabei unter drei zentralen Säulen subsumiert: Digitale Gesellschaft, Digitale Verwaltung sowie Cyber- und Informationssicherheit.

Mit einer Open-Data-Strategie sollen die Bereitstellung und Nutzung von Daten verbessert werden. Das Bundesportal zum Auffinden von Leistungen und ein einheitliches Unternehmensnutzerkonto sollen bis Jahresende verfügbar sein. Die digitalen Kompetenzen der Mitarbeiter der Verwaltung sollen über eine Digitalakademie gestärkt werden. Innerhalb der Bundesverwaltung stellt die Etablierung digitaler Innovation eine Zielsetzung dar. Folgende 9 Punkte werden thematisiert:

Digitale Gesellschaft und Cyber-Sicherheit in Deutschland und Europa

1. Datenpolitik wirksam gestalten

2. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verstärken

Digitale Verwaltung

3. Elektronische Identität etablieren

4. Digitale Verwaltungsleistungen ausbauen (OZG)

5. Verwaltung und verwaltungsinterne Dienste modernisieren

6. eGovernment-Einheit als Digital Innovation & Transformation Hub der Bundesverwaltung etablieren („Service aus der Verwaltung für die Verwaltung“)

7. Digitale Kompetenzen fördern

Cyber-Sicherheit und Souveränität als Kernaufgabe des Bundes-CIO

8. Digitale Souveränität Deutschlands und Europas sichern

9. Cyber-Sicherheitsarchitektur Deutschlands stärken

Der Deutsche Landkreistag unterstützt grundsätzlich die benannten Themenfelder für ein digitales Deutschland. Der von der Hauptgeschäftsstelle des DLT zuletzt zur Diskussion gestellte Fokus auf Open Source Software und Einer-für-Alle Lösungen findet sich in dem Papier wieder.

Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die trotz der Pandemie (weiter) ausbilden. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit. 410 Millionen Euro der insgesamt zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro können für Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden. Dies sind insbesondere:

              – Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 Euro bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die ihr

               Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen, obwohl sie die Corona-Krise stark

               getroffen hat,

              – Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent der

               Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und

               Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit geschickt,

              – Übernahmeprämien in Höhe von 3.000 Euro an Betriebe, die Auszubildende von

               insolventen Betrieben übernehmen.

Die Erste Förderrichtlinie ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Das Programm endet am 30. Juni 2021. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende, relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit für die Zuschüsse mit Ausnahme der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis zum 31. Oktober 2021. In einer Zweiten Förderrichtlinie, die aussteht, will der Bund die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung umsetzen, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist.

Informationen zur politischen Bildung „Ländliche Räume“

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat in der Schriftenreihe „Informationen zur politischen Bildung“ ein Themenheft „Ländliche Räume“ veröffentlicht, das sachlich fundiert sowohl dem Bild des Abgehängtseins als auch dem romantisch-verklärtem Idyllenbild ländlicher Räume entgegentritt. Stattdessen wird die Vielfältigkeit der ländlichen Räume dargelegt, ihre wirtschaftliche Basis und die Bedeutung der Klein- und Mittelstädte als Ankerpunkte gewürdigt und in differenzierter Art und Weise Bedarfe und Herausforderungen beschrieben.

Die Veröffentlichung fußt auf Beiträgen der Wissenschaftler des Thünen-Instituts für Ländliche Räume. Auf der Basis des vom Thünen-Institut entwickelten Typisierungsindexes, der auch vom Deutschen Landkreistag zur Abgrenzung der ländlichen Räume genutzt wird, untersuchen sie die ländlichen Räume in sieben Kapiteln unter verschiedenen Aspekten. Sie beschreiben, was die ländlichen Räume ausmacht, vor welchen Herausforderungen diese angesichts der sich aktuell abzeichnenden gesellschaftlichen und technologischen Umbrüche stehen und welche Möglichkeiten Politik, Gesellschaft und Wirtschaft haben, um darauf zu reagieren.

Das Heft aus Schriftenreihe „Informationen zur politischen Bildung“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zum Thema „Ländliche Räume“ ist kostenlos bestellbar und unter folgendem Link abrufbar.

Aufgabendurchgriff des Bundes beim Bildungspaket in der Sozialhilfe

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr grundsätzlichen Entscheidung (Beschluss vom 07. Juli 2020, Az. 2 BvR 696/12) für das Recht der kommunalen Selbstverwaltung die Regelungen zum Bildungspaket in der Sozialhilfe wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Es handelt sich um einen unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes.

Das BVerfG hat seinem 43-seitigen Beschluss folgende Leitsätze vorangestellt:

1. Art. 28 Abs. 2 GG wird durch das Durchgriffsverbot des Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG näher ausgestaltet. Es untersagt dem Bund, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen.

2. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG liegt vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt.

3. Eine Anpassung bundesgesetzlich bereits zugewiesener Aufgaben an veränderte ökonomische und soziale Umstände ist nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG zulässig.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Entscheidung. Es handelt sich um eine wichtige verfassungsrechtliche Entscheidung, die die Landkreise und Städte in ihrem Selbstverwaltungsrecht stärkt, da der Bund nicht zugleich die für die Aufgabe erforderliche Finanzierung gewähren darf. Das BVerfG hat klargestellt, dass der Bund weder den Kommunen eine bestimmte Aufgabe erstmals zuweisen noch eine bundesgesetzlich bereits zugewiesene Aufgabe erweitern darf. Die Kinder und Jugendlichen haben keinen Nachteil. Das Bildungspaket im SGB XII wird bis Jahresende 2021 weiter erbracht. Die Regelungen zum Bildungspaket im SGB II sind ohnehin unberührt.

Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat berichtet, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vorgelegt hat. Damit soll die Zusage aus dem Koalitionsausschuss vom Juni 2020 umgesetzt werden, aus dem Bundeshaushalt 3 Mrd. Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die das Gesetz direkt in den Deutschen Bundestag einbringen wollen. Im Einzelnen führt der DLT aus:

„Der Koalitionsausschuss hat im Juni 2020 beschlossen, dass im Bundeshaushalt 3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden, mit denen eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser finanziert werden soll. Hierzu werden sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin usw. gezählt. Darüber hinaus sollen Investitionen in die ITund Cybersicherheit des Gesundheitswesens unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet wurde. Die Verteilung der Mittel erfolgt analog zu den gel- tenden Regelungen des bestehenden Strukturfonds. Zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen dem Krankenhauszukunftsfonds und dem geltenden Krankenhausstrukturfonds wird die Laufzeit des Krankenhausstrukturfonds um zwei Jahre verlängert.“

EU-Gipfel zum Corona-Aufbauplan und mehrjährigen Finanzrahmen

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich bei einer außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli 2020 auf Schlussfolgerungen sowohl in Bezug auf spezifische Aufbaumaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wie auch hinsichtlich des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens der Union verständigt. Die Aufbaumaßnahmen umfassen dabei Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro, von denen 360 Milliarden Euro als Darlehen bzw. bis zu 390 Milliarden Euro als Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist eine Rückzahlung bis zum Ende des Jahres 2058. Der mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union von 2021 bis 2027 macht demgegenüber ein Gesamtbetrag für Mittel für Verpflichtungen von 1.074,3 Milliarden Euro aus. Der deutsche Beitrag wird durch eine Bruttoermäßigung reduziert.

Wieder-Inkraftsetzung der Pflegepersonaluntergrenze zum 1. August 2020

Der Bundesgesundheitsminister hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erlassen. Demnach wird die Anwendung der Pflegepersonaluntergrenzen seit 1. August 2020 zu wesentlichen Teilen wieder vorgeschrieben. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie waren die Pflegepersonaluntergrenzen mit Inkrafttreten der ersten Änderungsverordnung am 26. März 2020 rückwirkend zum 1. März bis 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Der Deutsche Landkreistag hatte das Bundesministerium für Gesundheit aufgrund der überwiegend schlechten Erfahrungen der Krankenhäuser der Landkreise und deren Verschärfung durch die weiter bestehende Corona-Pandemie im Rahmen der Verbandsanhörung vor einer schnellen Wieder-Inkraftsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen gewarnt.

Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat den Entwurf für eine „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung- und -erholung (Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung)“ erarbeitet. Im Nachtragshaushalt ist ein Ansatz von insgesamt 28 Millionen Euro zuzüglich 1,8 Millionen Euro für Hygienemaßnahmen vorgesehen.

Ziel der Richtlinie ist es, die Folgen der Covid-19-Pandemie bzw. der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage einzudämmen. Die Leistungen werden Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung und -erholung gewährt, die infolge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind oder bei denen Stornierungskosten in nicht unerheblicher Höhe angefallen sind. Leistungen werden auch gewährt für Coronavirus-bedingte Mehrausgaben für Hygienemaßnahmen, die den regelkonformen Betrieb der Einrichtungen ermöglichen oder sicherstellen. Einrichtungen des Bundes, des Landes und der Kommunen sind nicht antragsberechtigt. 

Testungen auf SARS-CoV-2: Schreiben an Ministerin Dr. Reimann

Das überaus komplexe und vielschichtige Thema der Durchführung von Testungen auf SARS-CoV-2 mit den damit zusammenhängenden organisatorischen, finanziellen und abrechnungstechnischen Fragen beschäftigt die kommunale Ebene bekanntlich seit Wochen sehr und hat durch die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Verordnung vom 31.07.2020 getroffenen Regelungen zunächst zur Testmöglichkeit für Reiserückkehrer (vgl. Bezugsrundschreiben Nr. 1263/2020) und nun (ab 08.08.2020) mit Verordnung des BMG vom 06.08.2020 zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten noch weiter an Bedeutung gewonnen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sieht nach wie vor ganz erheblichen Klärungsbedarf seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) auch im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Vor diesem Hintergrund haben wir am Freitag, den 7. August 2020 ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens an Frau Ministerin Dr. Reimann und nachrichtlich auch an Finanzminister Hilbers und Staatssekretär Dr. Mielke, Niedersächsische Staatskanzlei, gerichtet. Gefordert wird insbesondere die Kostenübernahme für die Abstrichnahme von Testungen, die seitens des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Reststrategie des Landes angeordnet werden.