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Cover-NLT-Aktuell-28

Aktuelle Bund-Länder-Beschlüsse zur Bekämpfung von SARS-CoV-2

Bekanntlich haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 28. Oktober 2020 erneut auf eine weitere Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie verständigt. Dazu gehören umfassende Kontaktbeschränkungen. Gastronomie- und ähnliche Betriebe sollen geschlossen bzw. auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt werden. Hotels sollen keine Touristen mehr beherbergen dürfen. Freizeiteinrichtungen jeglicher Art sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sollen geschlossen werden. Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Schulen und Kindergärten bleiben dagegen grundsätzlich geöffnet. Die Beachtung der Beschränkungen soll stärker kontrolliert werden. Durch finanzielle Hilfen sollen die wirtschaftlichen Folgen abgemildert werden. Alle Maßnahmen sollen am Montag, den 2. November 2020 in Kraft treten und bis Ende November befristet werden. Bereits in zwei Wochen beabsichtigen die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder erneut über die Lage zu beraten.

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung

Zur Umsetzung der vorgenannten Bund-Länder-Beschlüsse hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nach sehr kurzfristiger Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch die Staatskanzlei eine neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) erlassen. Nach § 2 dieser Verordnung darf jede Person sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches und Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber nicht mehr als zehn Personen aufhalten, wobei Kinder unter 12 Jahren nicht einzurechnen sind. Verschärfte Vorschriften gelten auch zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit un- ter freiem Himmel, wenn die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung die inzwischen landesweit weitgehend überschrittenen Inzidenzwerte von 35 bzw. 50 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den letzten sieben Tagen überschreitet. Neu ist, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 das für Gesundheit zuständige Ministerium auf der Internetseite bekannt gibt, welche Landkreise und kreisfreien Städte die genannten Inzidenzwerte erreicht haben. Wird der Inzidenzwert von 100 in den letzten sieben Tagen überschritten und das Gesundheitsamt als zuständige Behörde hat in einer Schule eine Infektionsmaßnahme angeordnet, findet für die Dauer von 14 Tagen an einer Schule der Unterricht grundsätzlich in geteilten Lerngruppen statt (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsische Corona-Verordnung). Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat hierzu konkretisierend mitgeteilt, unter „eine andere die Schule betreffende Infektionsmaßnahme“ in diesem Sinne fielen infektionsschutzrechtlicher Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, zum Beispiel eine Quarantäneordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.

Zwei weitere Corona-Verordnungen

Überraschend hat die Niedersächsische Staatskanzlei der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 4. November den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der neuen Corona-Verordnung vom 2. November 2020 zugeleitet. In dem Entwurf wird der bisherige § 17, der sich mit Ein- und Rückreisenden beschäftigt, gestrichen. Zudem soll § 2 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung dahingehend geändert werden, dass die „fremden“ Kinder unter 12 Jahren in die Höchstgrenze der zehn Personen für einen Aufenthalt in der Öffentlichkeit einbezogen werden. Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Noch am gleichen Tag hat die Niedersächsische Staatskanzlei den Entwurf einer neuen Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung übermittelt. Hierbei handelt es sich um eine thematische Ausgliederung der Quarantäne-Vorschriften aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung (dort bislang § 17). Der Verordnungsentwurf enthält in § 1 die dezidierten Vorschriften über die Ein- und Rückreise. § 2 beschäftigt sich mit den Modalitäten der Verkürzung der Absonderungsdauer.

Die Verordnung soll ebenso wie die Änderungsverordnung der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 9. November 2020 in Kraft treten. Die Geltungsdauer ist – wie bei der Corona-Verordnung selbst – auf den Ablauf des 30. November 2020 befristet. 

Unterstützung des ÖGD zur Kontaktnachverfolgung mit Landespersonal

Nach Vorerörterungen zwischen verschiedenen Ressorts der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, die kommunalen Spitzenverbände am 2. November 2020 über die Grundzüge der beabsichtigten Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Kontaktnachverfolgung durch Landespersonal unterrichtet. Der Aufgrund seiner Eilbedürftigkeit vom Landeskabinett im Umlaufverfahren gefasste Umlaufbeschluss beinhaltet folgende Punkte:

  • In einem ersten Schritt erfolgt bis zum 6. November 2020 die Bereitstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesdienstes (Poolbildung als Bereitschaft), um in einem zweiten Schritt ab dem 9. November 2020 bei konkreten Bedarfen die anfordernden Stellen kurzfristig für einen begrenzten Zeitraum verstärken zu können (tatsächliche Entsendung). Die Bereitschaft dauert zunächst bis zum 31. Januar 2021; für die Bereitschaftskräfte wird möglichst Homeoffice angeordnet.
  • Zusätzlich zu der landesinternen Unterstützung für den Stabsbetrieb im Kompetenzzentrum für Großschadenslagen (KomZ) und der Hotline der Landesregierung stehen damit für die Unterstützung des ÖGD (inkl. MS und NLGA) zunächst rd. 1.400 Vollzeiteinheiten zur Verfügung. Das Kabinett behält sich vor, diesen Ansatz zu überprüfen und erforderlichenfalls bedarfsgerecht zu verstärken.
  • Den kommunalen Gesundheitsämtern soll es dann ab dem 6. November 2020 möglich sein, Kräfte im Umfang von mindestens einem Drittel der Bereitschaften als Amtshilfe anzufordern und ab dem 9. November 2020 einzusetzen. Weitere Bereitschaftskräfte sollen schrittweise bis zum 30. November 2020 in den Einsatz gebracht werden können.
  • MI und MS werden beauftragt, den zugrundeliegenden Bedarf in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden abzuschätzen und fortlaufend zu aktualisieren. MI und MS bzw. das KomZ berichten hierzu regelmäßig an den IMKS. Soweit hieraus Konsequenzen für den Personaleinsatz erwachsen, werden diese vom IMKS entschieden.
  • Die Landeskräfte werden von den jeweiligen Ressorts direkt an KomZ gemeldet. Eine Anforderung seitens kommunaler Gesundheitsbehörden wird als Amtshilfeersuchen an KomZ gerichtet. Die Unterstützung wird von KomZ im Benehmen mit den entsendenden Ressorts/Stellen koordiniert und erfolgt als zeitlich befristete Entsendung. Sachkosten des Personaleinsatzes werden einschließlich einer geeigneten Arbeitsausstattung und ggf. erforderlichen Unterkunft von der anfordernden Stelle getragen.
  • Als Sofortmaßnahme stellt MF den Gesundheitsbehörden im Vorgriff pro Finanzamt durchschnittlich 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt in direkter Abstimmung zwischen den anfordernden Landkreisen, den kreisfreien Städten bzw. der Region Hannover und den Finanzämtern in ihrem Bereich. KomZ wird nachrichtlich beteiligt.

Entwurf einer Niedersächsischen Corona-KRITIS-Maßnahmen-Verordnung

Das Land beabsichtigt, auf Basis des Infektionsschutzgesetzes eine Corona-KRITIS-Maßnahmen-Verordnung in Ergänzung der Corona-Verordnung zu erlassen. Inhaltlich beschäftigt sich die Verordnung mit kritischen Dienstleistungen und kritischen Infrastrukturen. Kritische Dienstleistungen sind solche zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würde. Kritische Infrastrukturen sind Organisationen, die Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des staatlichen Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung die Erbringung kritischer Dienstleistungen erheblich eingeschränkt oder gefährdet würde. Der Verordnungsentwurf nennt Sektoren und Branchen, die als KRITIS eingestuft werden sollen und benennt Maßnahmen, die die zuständigen Behörden zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgungslage und der öffentlichen Sicherheit einzelner Organisationen, Einrichtungen usw. treffen könnten.

Zuständig für die auf Grundlage der späteren Verordnung zu treffenden Maßnahmen sind die Katastrophenschutzbehörden gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Diese haben das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde herzustellen. In Niedersachsen sind beide Behörden auf der Landkreisebene angesiedelt.

Aktuelle Veröffentlichungen des RKI zur Corona-Pandemie

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Strategie zum Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie vorgelegt. Dabei werden aus den bisherigen Erfahrungen Schwerpunkte für die Pandemiekontrolle in den kommenden Monaten abgeleitet. Ziel müsse es sein, Infektionen zu vermeiden und währenddessen trotz der weiterhin bestehenden Infektionsgefahr alle Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens im größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten. Die Gesamtstrategie kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid.html

Das RKI geht davon aus, dass voraussichtlich im Jahr 2021 ein oder mehrere Impfstoffe zur Verfügung stehen werden. Insbesondere zu Beginn werden diese aber nur limitiert verfügbar sein, sodass eine zusätzliche Beibehaltung der bekannten Hygienemaßnahmen notwendig sein werde. Neben strategischen Zielen, zu denen auch die Stärkung und Vernetzung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zählt, benennt das RKI in seiner Strategie außerdem Schwerpunktthemen und Instrumente für den Infektionsschutz. Hierzu zählen unter anderem Bildungseinrichtungen offenzuhalten, die Verfügbarkeit von hinreichender persönlicher Schutzausrüstung sicherzustellen und die Kontaktnachverfolgung zur Clustererkennung und Infektionskettenunterbrechung durch aufsuchende Epidemiologie durchhaltefähig auszugestalten.

Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Kommunalfinanzen

Die Bundesregierung hat ausführlich auf eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der

Corona-Pandemie auf die Kommunalfinanzen geantwortet. Sie stellt hierin in der Vorbemerkung voran, dass die Überwindung der Krise nur gemeinsam mit den Ländern und Kommunen gelinge. Jede Ebene müsse hierbei zunächst ihre originären Aufgaben wahrnehmen. So bewähre sich der Föderalismus gerade in herausfordernden Zeiten. Den Kommunen komme als den Garanten der Daseinsvorsorge vor Ort hierbei eine besonders wichtige Rolle zu. Ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren und die für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wichtige Investitionstätigkeit zu stützen, sei daher auch ein wichtiges Ziel des Bundes sowie der für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen zuständigen Länder.

Die Bundesregierung legt sodann die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunale Einnahmesituation im Ganzen, auf den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer (Mindereinnahmen bundesweit 4,2 Milliarden Euro in 2020) sowie auf die Gewerbesteuer (-11,3 Milliarden Euro in 2020) dar. Maßstab ist dabei die vorvergangene Steuerschätzung vom Herbst 2019. Nachfolgend stellt sie die ausgabeseitigen Folgen dar. Hinsichtlich der Ausgabesteigerungen im SGB II weist die Bundesregierung eher zurückhaltend auf den zwischen Februar und Mai beobachtbaren Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hin. Dabei ist nach dem Kommunalfinanzbericht des Deutschen Landkreistages (Heft „Der Landkreis“ vom Oktober 2020) seit Mai des Jahres ein in der Dynamik zunehmender Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und auch der Bedarfsgemeinschaften festzustellen, der mit +3,5 Prozent im August seinen Höhepunkt hatte. Vor allem in den westlichen Bundesländern nehmen die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft deutlich und dynamisch zu. Für Niedersachsen war ein im Frühjahr folgende Entwicklung zu verzeichnen April: +1,1Prozent, Mai: +3,3 Prozent und Juni +4,6 Prozent.

Insgesamt resümiert die Bundesregierung, es sei gelungen, mit den Hilfsmaßnahmen wie beabsichtigt die kommunale Investitionstätigkeit zu stabilisieren. Gefragt nach der Höhe der Entlastungssumme in den einzelnen Ländern im Bereich der Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung, erklärt die Bundesregierung zunächst, dass diese aufgrund der dynamischen Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten durch die COVID- 19-Pandemie insgesamt und die Verteilung auf die Länder nicht belastbar zu quantifizieren seien. Sodann werden die – nicht mehr aktuellen – Zahlen des seinerzeitigen Gesetzentwurfes zitiert. Einzelheiten können BT-Drs. 19/23514 entnommen werden.

Lüftungskonzept kann in niedersächsischen Schulen umgesetzt werden

„Das vom niedersächsischen Kultusministerium empfohlene Lüftungskonzept kann in der großen Mehrzahl der niedersächsischen Schulen umgesetzt werden. Dies haben aktuelle Umfragen der drei niedersächsischen Spitzenverbände bei den Schulträgern ergeben. Probleme gibt es insbesondere bei einzelnen Schulräumen. Hierauf muss bei der Unterrichtsplanung Rücksicht genommen werden“, so das Fazit des Hauptgeschäftsführers des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer am 5. November 2020 in Hannover.

„Auch die Hinweise des Umweltbundesamtes zeigen, dass regelmäßiges Lüften den besten Schutz vor infektiösen Partikeln bildet. Der oftmals geforderte Einsatz mobiler Luftreiniger würde nicht dazu führen, verbrauchte Raumluft abzuführen und Frischluft von außen heranzuführen. Sie leisten keinen nennenswerten Beitrag, das entstehende Kohlendioxid, überschüssige Luftfeuchte und andere Stoffe aus dem Klassenraum zu entfernen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning.

„Die kommunalen Spitzenverbände werden die Diskussion weiter kritisch begleiten. Bis wir gesicherte neue Erkenntnisse haben gilt die 20-5-20 Minuten Regel für das Durchlüften. Allerdings muss der Unterrichtsinhalt auch diesen Erfordernissen angepasst werden. Alle an der Schule müssen an einen Strang ziehen. Einen hundertprozentigen Schutz kann aber niemand versprechen“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips abschließen fest.

Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Corona-Billigkeitsleistungen für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen des Gaststättengewerbes („Umsatzausfallpauschale Gastronomie“) zur Stellungnahme übersandt.

Im Konjunktur- und Krisenpaket, welches der Niedersächsische Landtag mit dem zweiten Nachtragshaushalt verabschiedet hat, ist ein Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie im Volumen von 120 Millionen Euro enthalten. Daraus sind 55 Millionen Euro für die Tourismusförderung sowie 65 Millionen Euro zur Unterstützung der Gastronomie vorgesehen.

„November“-Corona-Hilfe für die direkt vom „Lockdown“ betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen

Bundesfinanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier haben die angekündigten Hilfen für die direkt von den für November vereinbarten Schließungen betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen in einer Pressekonferenz näher erläutert. Der KfWSchnellkredit soll nun auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten offenstehen. Schließlich sollen die bewährten Überbrückungshilfen an die veränderte Situation angepasst werden. Die Überbrückungshilfe wird dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen sollen verbessert werden.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) übersandt und die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet. Die Landkreise sind sowohl als Träger von Krankenhäusern als auch des öffentlichen Gesundheitsdienstes betroffen. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag Folgendes mit:

  • Die Verfügbarkeit von verlässlichen Daten zu den ökonomischen Strukturen und personellen Ressourcen im Gesundheitswesen sollen durch eine entsprechende gesetzliche Verankerung sichergestellt werden (Art. 15 GVWG). Unter anderem soll auch ein regionales Fachkräftemonitoring für das Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgen.
  • Zudem sieht der Entwurf neue Regelungen zu den Mindestmengen in den Krankenhäusern vor (§ 136b SGB V-E): Unter anderem sollen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Länder keine Ausnahmetatbestände von den Mindestmengenvorgaben mehr vorsehen können. Des Weiteren sollen die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführten Qualitätszu- und -abschläge abgeschafft werden.
  • Auch zum Pflegepersonalquotienten (§ 137j SGB V-E) sind Anpassungen geplant. Etwa soll die bislang bei Nicht-Einhaltung des Quotienten vorgesehene Sanktionierung für das Jahr 2020 entfallen. 
  • In Bezug auf die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus (§ 120 SGB V-E) soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Benehmen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) den Krankenhäusern ein Ersteinschätzungsverfahren zur Verfügung stellen, das die sofortige ambulante Behandlungsnotwendigkeit feststellt.
  • Zur Förderung der Koordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken sollen Krankenkassen zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zahlen und sich gemeinsam mit kommunalen Trägern der Daseinsvorsorge an dem Aufbau und der Förderung von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligen (§ 39d SGB V-E). Die Förderung setzt voraus, dass die maßgeblichen kommunalen Träger an der Finanzierung der Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe beteiligt sind.

Mitteilung der EU-Kommission zu Vorkehrungen für wirksame Impfstrategien

Die Kommission hat in einer Mitteilung veröffentlicht, welche Vorkehrungen die Mitgliedstaaten für COVID-19-Impfstrategien und die Bereitstellung von Impfstoffen treffen sollten. Dabei handelt es sich um Vorschläge für Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten bei ihren eigenen Impfstrategien berücksichtigen sollten. Dazu gehört insbesondere die Festlegung prioritärer Bevölkerungsgruppen für die Impfung. Die konkrete Ausgestaltung der Impfungen verbleibt wie die Frage nach einer etwaigen Impfpflicht bei den Mitgliedstaaten.

        Um die Durchführung der Impfungen in den Mitgliedstaaten so effizient und gezielt wie

        möglich durchzuführen, sobald ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht, ruft die

        Kommission die Mitgliedstaaten zur Entwicklung eigener Impfstrategien u. a. mit den

        folgenden Maßnahmen auf (vgl. Tabelle S. 11 f. der Mitteilung):

  • ausreichende Kapazitäten der Impfdienste für die Verabreichung der COVID-19- Impfstoffe (geschultes Personal und medizinische und Schutzausrüstung),
  • problemloser Zugang zu den Impfstoffen für Zielpopulationen (erschwinglich und in unmittelbarer Nähe),
  • Bereitstellung von Impfstoffen mit unterschiedlichen Merkmalen sowie Lager- und Transporterfordernissen (Kühlkette, Kühltransport- und Lagerkapazitäten),
  • vertrauensfördernde Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken und die Bedeutung von COVID-19-Impfstoffen. 

Alle Mitgliedstaaten sollen laut Kommission gleichzeitig auf Impfstoffe gegen COVID-19 zugreifen können, und zwar abhängig von ihrer Bevölkerungsgröße.

Der DLT weist darauf hin, die Kommission gebe in ihrer Mitteilung (lediglich) Hinweise für die nationalen Impfstrategien der Mitgliedstaaten und schlage rechtlich unverbindliche Maßnahmen vor. Ihr steht aufgrund der EU-Verträge kein weitergehendes Gestaltungsrecht zu. Sie rät allerdings an, welche Gruppen zuerst geimpft werden sollten und warum. Die konkrete organisatorische Umsetzung, etwa ob dies staatlich über die Gesundheitsämter oder bei den Kassenärzten erfolgt, verbleibt richtigerweise bei den Mitgliedstaaten ebenso die Beantwortung der Frage nach einer etwaigen Impfpflicht und Überwachungsmechanismen.

Die Umsetzung der Impfstrategie in Niedersachsen war umfängliches Thema in der virtuellen Dienstbesprechung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) mit den unteren Gesundheitsbehörden am 28. Oktober 2020. Da die Kostentragung zwischen Bund und Ländern noch nicht abschließend geklärt ist, sind wichtige Fragen zur konkreten Umsetzung offengeblieben, insbesondere zu der Errichtung von Impfzentren.

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben sich am 25. Oktober 2020 auf einen neuen Tarifvertrag mit einer 28 Monate währenden Laufzeit verständigt. Neben der linearen Anpassung der Löhne in den Jahren 2021 und 2022 sind Sondervereinbarungen angesichts der Corona-Situation getroffen worden. Dies betrifft zum einen Sonderzahlungen für alle Beschäftigten, die Corona-Sonderprämie für alle Beschäftigten, die mindestens einen Monat in einem Gesundheitsamt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt waren, die Einführung einer monatlichen Zulage für das ärztliche Personal und eine deutliche Ausweitung verschiedener monatlicher Zulagen für das Pflegepersonal. Für Sparkassen wurde eine Reduzierung der Sparkassen-Sonderzahlung durch verpflichtende Gewährung zusätzlicher Urlaubstage vereinbart.

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit der „Konzertierten Aktion Pflege“

Am 27. Oktober 2020 erörterten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey, Bundessozialminister Hubertus Heil und die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss in Vertretung des an COVID-19 erkrankten Bundesgesundheitsministers Jens Spahn am 27. Oktober 2020 in einer Videokonferenz mit dem Dachgremium der „Konzertierten Aktion Pflege“ die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie und die Erwartungen für die kommenden Monate.

Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass die Pandemie in besonderer Weise die zentrale Bedeutung der Pflege gezeigt habe. Die aktuelle Situation sei sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegepersonal und die Angehörigen besonders belastend. Sie dankte allen in der Pflege tätigen Menschen für die in den vergangenen Monaten geleistete Arbeit. Die Einschränkungen während der Pandemie dienten dem Schutz der vulnerablen Gruppen. Die Schutzkonzepte dürften aber nicht zu Isolation und Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben führen. Es gebe heute viele Erfahrungen und Kenntnisse, die beim Lockdown im Frühjahr des Jahres noch nicht vorgelegen hätten. Die neue Coronavirus-Testverordnung sei seit einigen Tagen in Kraft und beziehe Pflegeeinrichtungen mit ein. Auch stünden seit Kurzem Schnelltests zur Verfügung. Des Weiteren begrüßte sie, dass der am vergangenen Wochenende erzielte Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen Schwerpunkt auf das Pflegepersonal gesetzt habe.

Bundessozialminister Heil erklärte, dass sich Respekt für Pflegekräfte auch in den Löhnen und Arbeitsbedingungen niederschlagen müsse. Hier seien die Verabredungen der „Konzertierten Aktion Pflege“ bereits umgesetzt. Der Pflegemindestlohn sei gestiegen, und die rechtlichen Grundlagen für die Allgemeinverbindlich-Erklärung eines Branchentarifvertrages, sofern er denn abgeschlossen werde, seien vorbereitet. Eine Entlastung der Angehörigen sei über die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs in der Hilfe zur Pflege erfolgt.

Mit Blick auf die Entlohnung von professionellen Pflegekräften warb die Bundeskanzlerin für Tariflöhne, damit das Ansehen des Berufes weiter steige. Der Bundesregierung sei klar, dass zur Finanzierung von Verbesserungen Steuergelder in die Hand genommen werden müssten. Mit Blick auf die in der Koalition verabredete Grenze von 40 Prozent Lohnnebenkosten könnten die Versicherungsbeiträge nicht weiter steigen.

Pflegekammer in Niedersachsen wird aufgelöst

In Niedersachsen wurde in 2017 eine Pflegekammer als Interessenvertretung für die Beschäftigten in der Pflege eingerichtet. Zahlreiche Pflegekräfte hatten daraufhin gegen die damit für sie verbundene beitragspflichtige Zwangsmitgliedschaft protestiert. In der Koalitionsvereinbarung wurde dann Ende 2017 eine Evaluierung über die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) bei den Mitgliedern der Pflegekammer in diesem Jahr eine politisch bindende Umfrage über den Fortbestand der Pflegekammer durchgeführt. Im Ergebnis sprach sich eine Mehrheit von 70,6 Prozent für eine Auflösung der Pflegekammer aus. 

Das MS hat nun einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer in die Verbändebeteiligung gegeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleibt, um die anfallenden Aufgaben für die Abwicklung zu erledigen. Das Land wird in seiner Funktion als Rechtsnachfolger die dann noch verbleibenden Aufgaben übernehmen. Mit einem gesonderten Gesetz soll die Rückzahlung der in den Jahren 2018 und 2019 geleisteten Mitgliedsbeiträge geregelt werden.

Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer „Renovierungswelle für Europa“

Die Europäische Kommission hat im Rahmen einer Mitteilung zu einer „Renovierungswelle für Europa“ vielfältige legislative und nicht-legislative Maßnahmen angekündigt. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 bis zu 35 Millionen Gebäudeeinheiten in der EU zu renovieren. Dazu sollen u. a. schrittweise verbindliche Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude eingeführt werden. Die in der Energieeffizienzrichtlinie vorgesehenen Renovierungsquoten für öffentliche Gebäude der Zentralregierung sollen auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet und ggf. erhöht werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und den Strukturfonds eingesetzt werden. Die Kommission kündigt neue Beihilferegeln für Gebäuderenovierungen an. Die Bankenregulierung könnte stärker auf die Förderung von entsprechenden Investitionen ausgerichtet werden.

Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes

Die Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellen derzeit den Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Mit dem Entwurf soll das Telekommunikationsgesetz in wesentlichen Teilen neu gefasst werden. Das dient der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und soll vor allem auch zu einer Beschleunigung des Breitbandausbaus beitragen helfen. Für die Landkreise unmittelbar relevant sind insbesondere Änderungen im Bereich des Wegerechts, wo etwa vorgesehen ist, dass Trenchingverfahren nur noch angezeigt werden müssen. Die Anträge auf wegerechtliche Erlaubnisse und weitere Genehmigungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Telekommunikationsinfrastrukturen sollen künftig bei sog. „koordinierenden Stellen“ eingereicht werden können und müssen innerhalb bestimmter Fristen beschieden werden. Eine „zentrale Informationsstelle des Bundes“ soll über detailliertere Informationen zum Stand des Breitband- und Mobilfunkausbaus als bislang verfügen und insbesondere auch Gebiete mit Ausbaudefizit identifizieren können. Positive Ausbauankündigungen von Unternehmen im Rahmen von Förderverfahren sollen verbindlich sein. Ein Recht auf schnelles Internet in Form eines individuellen Versorgungsanspruchs soll statuiert werden. Der Entwurf liegt derzeit noch nicht in offizieller Version vor, ist aber im Internet verfügbar.

eGovernment MONITOR 2020

Die TU München sowie die Initiative D21 haben den „eGovernment-MONITOR 2020“ vorgestellt. Dieser untersucht seit 2011 jährlich die jeweilige E-Government-Situation in Deutschland. Zentrale Ergebnisse sind der generelle Anstieg der E-Government-Nutzung in Deutschland, die Bestätigung, dass das Smartphone das Lesegerät als häufigste Schnittstelle für Online-Ausweisfunktionen zwar ablöst, aber keine vermehrte Nutzung bringt und Corona so gut wie keine Auswirkungen auf Art und Umfang der aktuellen Nutzung von E-Government zeigt. Eine Sonderdarstellung zum Thema Digitale Daseinsvorsorge betrifft die Corona-Tracing-Apps in den drei Ländern Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie die Frage des digitalen Schulunterrichts in Deutschland: Drei von vier Haushalten hatten diesbezüglich mit digitalem Unterricht während der Corona-Zeit Probleme.

Mobilfunkmonitor der Bundesnetzagentur

Auf der Internetseite www.breitband-monitor.de hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Karte mit Informationen zur Mobilfunkabdeckung Deutschlands veröffentlicht. Die Karte zeigt, dass 96,5 Prozent der Fläche in Deutschland von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber mit 4G (LTE) versorgt sind. Berücksichtigt man zusätzlich die Versorgung mit 3G sind nach Angaben der BNetzA 97,3 Prozent der Fläche versorgt. Gebiete ohne Mobilfunkversorgung bilden zusammen 0,3 Prozent der Landesfläche. Die Karte basiert auf den von den Mobilfunknetzbetreibern bereitgestellten Versorgungsdaten. Über die genannte Website zugänglich sind ferner Angaben zur Breitbandmessung sowie eine „Funklochkarte“.

Einführung eines Bußgeldkatalogs für Ordnungswidrigkeiten nach § 49 a Abs. 1 NPOG

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) plant die Einführung eines Bußgeldkataloges für Ordnungswidrigkeiten nach § 49 a Abs. 1 NPOG. Im Rahmen der Novelle im Jahre 2019 wurde die Möglichkeit eröffnet, dass Verstöße gegen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbote und Platzverweise als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Durch den Bußgeldkatalog soll eine landeseinheitliche Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des § 49 a NPOG sichergestellt werden. Weiterhin soll der Bußgeldkatalog eine Entscheidungshilfe darstellen und gewährleisten, dass die festgestellten Verstöße unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes angemessen geahndet werden. Dabei beschränke sich der Bußgeldkatalog auf besonders häufig vorkommende und gleich gelagerte Einzeltatbestände.

Ausschuss der Regionen nimmt Stellungnahme zu gleichwertigen Lebensverhältnissen an

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat in seiner Plenarversammlung am 14. Oktober 2020 die Stellungnahme von Landrat Lange, der zusammen mit Landrat Habermann den Deutschen Landkreistag seit 2015 im AdR vertritt, zum Thema „gleichwertige Lebensverhältnisse“ angenommen. Es ist ein großer Erfolg, dass die Stellungnahme auch nach der Schlussabstimmung gegenüber der von ihm eingereichten Entwurfsfassung weitestgehend unverändert blieb und einstimmig angenommen worden ist. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat kürzlich einen Entwurf für Schlussfolgerungen zur territorialen Entwicklung vorgelegt, in der zudem explizit auf die Stellungnahme Bezug genommen wird.

Die Stellungnahme greift die nationale Diskussion über gleichwertige Lebensverhältnisse auf und setzt sie in den Kontext europäischer Politik. Im Sinne des Art. 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird gefordert, das Ziel einer ausgewogenen territorialen Entwicklung bei der europäischen Rechtsetzung und der Europäischen Förderpolitik stärker zu berücksichtigen. Die Kommission wird aufgefordert, ihren politischen Fokus auf städtische Räume zugunsten einer ausgewogenen Betrachtung aller Gebietstypen auszuweiten, die auch die Wechselwirkungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten einbezieht. In ländlichen Räumen solle künftig eine verstärkte strategische Förderung von Wirtschaftsbereichen außerhalb der Landwirtschaft erfolgen. Die Auswirkungen europäischer Maßnahmen auf die territoriale Entwicklung sollten im Rahmen eines sogenannten „territorial proofing“ künftig konkreter untersucht werden. 

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält u.a. weitreichende Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es wird – jeweils auf eigene Kosten – ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierefreien Aus- und Umbau des Gemeinschaftseigentums sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss eingeführt. Einen vergleichbaren Anspruch erhalten Mieter gegenüber dem Vermieter. Die Änderungen treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält insbesondere umfangreiche Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zu denen eine Klarstellung des Klagerechts der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei gewerblichen Sammlungen sowie eine Neuregelung der freiwilligen Rücknahmen gehören. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Europäische Woche der Abfallvermeidung 2020

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung (siehe zur letztjährigen EWAV das Bezugsrundschreiben). In diesem Jahr findet die EWAV vom 21. bis 29. November 2020 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. Diese können – unter Beachtung der aktuellen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie – entweder vor Ort (z. B. als Workshop oder Infostand) oder als digitale Aktion stattfinden.

Die EWAV 2020 steht unter dem Motto „Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!“ und soll der Frage nachgehen, wie „unsichtbare“ Abfälle sichtbar gemacht und vermieden werden können. Gemeint sind z. B. Produktionsabfälle, Mikroplastik, Lebensmittelabfälle oder auch Einwegverpackungen mit Neodymmagneten. Das Jahresmotto ist eine Orientierung; die Akteure sind grundsätzlich frei in ihrer Themenwahl.

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen (digitalen) Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung hierfür ist bis zum 15. November 2020 unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen möglich, der in Deutschland die EWAV koordiniert. Auf dieser Internetseite finden sich weitere Informationen zur Beteiligung an der EWAV.

„Land.Zuhause.Zukunft“ – Landkreise Goslar und Oldenburg in der Förderung

Mit ihrem Förderprogramm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“ unterstützt die Robert-Bosch-Stiftung Landkreise dabei, innovative und nach vorne gerichtete Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen zu entwickeln. Im Rahmen einer Pilotphase, die im Februar 2019 endete, waren zunächst sechs Landkreise (Coburg, Goslar, Harz, LudwigslustParchim, Prignitz und Vogtlandkreis) mit unterschiedlichen Projekten gefördert worden. Im September 2019 hat die Stiftung angekündigt, das Programm mit weiteren Landkreisen fortzuführen und um Bewerbungen gebeten. Aus den zahlreichen Interessenbekundungen als Teilnehmer für die zweite Phase ausgewählt wurden folgende Landkreise: Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Börde, Burgenlandkreis, Landkreis Dahme-Spreewald, Enzkreis, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Oldenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Uckermark, Landkreis Weilheim-Schongau.

Nähere Einzelheiten zu dem Projekt stehen auf der Internetseite https://www.land-zuhause-zukunft.de/ zur Verfügung. Dort können auch alle bereits veröffentlichten sowie künftige Publikationen des Projektes abgerufen werden. 

„Das vom niedersächsischen Kultusministerium empfohlene Lüftungskonzept kann in der großen Mehrzahl der niedersächsischen Schulen umgesetzt werden. Dies haben aktuelle Umfragen der drei niedersächsischen Spitzenverbände bei den Schulträgern ergeben. Probleme gibt es insbesondere bei einzelnen Schulräumen. Hierauf muss bei der Unterrichtsplanung Rücksicht genommen werden“, so das Fazit des Hauptgeschäftsführers des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer heute in Hannover.

„Auch die Hinweise des Umweltbundesamtes zeigen, dass regelmäßiges Lüften den besten Schutz vor infektiösen Partikeln bildet. Der oftmals geforderte Einsatz mobiler Luftreiniger würde nicht dazu führen, verbrauchte Raumluft abzuführen und Frischluft von außen heranzuführen. Sie leisten keinen nennenswerten Beitrag, das entstehende Kohlendioxid, überschüssige Luftfeuchte und andere Stoffe aus dem Klassenraum zu entfernen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning.

„Die kommunalen Spitzenverbände werden die Diskussion weiter kritisch begleiten. Bis wir gesicherte neue Erkenntnisse haben gilt die 20-5-20 Minuten Regel für das Durchlüften. Allerdings muss der Unterrichtsinhalt auch diesen Erfordernissen angepasst werden. Alle an der Schule müssen an einen Strang ziehen. Einen hundertprozentigen Schutz kann aber niemand versprechen“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips abschließen fest.

In Niedersachsen wird in der Coronakrise weiter konsequent auf die Kontaktnachverfolgung gesetzt. Nur so kann das Ausbreiten der Epidemie eingedämmt werden.

„Damit dies gelingt, haben die Gesundheitsämter der Landkreise und der Region Hannover seit dem 1. Februar dieses Jahrs bereits 331 Vollzeitkräfte unbefristet neu eingestellt. Darüber hinaus wurden 731 aus anderen Fachämtern der Kreisverwaltungen den Gesundheitsämtern zugewiesen. Zudem unterstützen 169 Personen von außerhalb der Verwaltung, beispielsweise Soldaten der Bundeswehr oder Medizinstudenten, die Gesundheitsämter. Zur weiteren Verstärkung werden in vielen Landkreisen derzeit die Ende September zwischen dem Innenministerium, den Hilfseinheiten des Katastrophenschutzes und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Mobilen Kontaktnachverfolgungsteams (3 x 9 Personen pro Landkreis) aufgebaut. Die Landkreise mobilisieren also alle Reserven“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Hubert Meyer, die Ergebnisse einer heute abgeschlossenen Umfrage bei den Landkreisen, an der sich bisher 30 der 37 Landkreise beteiligt haben.

„Wenn die aktuellen Inzidenzwerte in den Kommunen sich verdoppeln sollten, besteht Bedarf an zusätzlichen 888 Vollzeitstellen. Dieses Szenario kann sehr schnell Wirklichkeit werden. Berücksichtigt man die noch ausstehenden Meldungen, benötigen allein die Landkreise deutlich über 1.000 zusätzliche Kräfte. Wir appellieren daher an die Landesregierung, die in Aussicht gestellte Zuweisung von Landespersonal umgehend zu beschließen. Noch wichtiger ist es aber, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit es gar nicht erst in diesem Umfang zu weiteren Neuinfektionen kommt,“ forderte Meyer.

Ab sofort ist die neueste Ausgabe unserer NLT-Information vom Oktober 2020 verfügbar. Das Heft kann unter Verbandszeitschriften eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

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COVID-19: Landesregierung veröffentlicht Handlungskonzept zur Bekämpfung eines weiter ansteigenden Infektionsgeschehens

Nach einer Kabinettsbefassung am 5. Oktober 2020 hat die Landesregierung ein 14-seitiges „Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie“ veröffentlicht. Das eigentliche Handlungskonzept besteht aus 14 Präsentationsseiten, die die Ausgangslage, den Ziel und Zweck des Handlungskonzepts, ein Raster für die Bewertung verschiedener Szenarien und sechs Seiten mit der Übersicht von Handlungsansätzen und einer Zuordnung zu einzelnen Stufen beinhalten. Dabei wird mehrfach betont, dass verbindliche Grundlage aller Infektionsschutzmaßnahmen jeweils die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ist und die Entscheidung für örtliche Maßnahmen jeweils vor Ort liegt. Insofern handelt es sich bei dem Handlungskonzept lediglich um eine Orientierungshilfe für situative Entscheidungen.

Die Presseinformation sowie das Handlungskonzept können hier heruntergeladen werden.

Gespräch Ministerpräsident Weil mit AGKSV

Am 19. Oktober 2020 fand auf Einladung von Ministerpräsident Stephan Weil in Form einer Videokonferenz ein Meinungsaustausch mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände statt. Seitens der Landesregierung nahm auch Stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann, Innenminister Boris Pistorius, Sozialministerin Dr. Carola Reimann und der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Jörg Mielke teil.

Im Mittelpunkt der Erörterungen stand zunächst die Umsetzung der auf Bundesebene am 14. Oktober 2020 getroffenen Verabredung zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer. Die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sprachen sich eindeutig dafür aus, die entsprechenden Rechtsfolgen bei Überschreiten der sogenannten Inzidenzwerte unmittelbar in der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu verankern. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens sei die Umsetzung durch Allgemeinverfügung der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte nicht zweckmäßig.

Zentraler Punkt des Meinungsaustauschs bildete die Personalsituation in den öffentlichen Gesundheitsämtern. Einigkeit bestand darin, dass eine hinreichende Personalausstattung notwendig sei, um die bisher erfolgreiche Strategie der Nachverfolgung bei Infektionen (Containment) aufrechterhalten zu können. Ministerpräsident Weil zeigte sich grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber den Wünschen der kommunalen Seite, ggf. auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung zurückgreifen zu können, um der Herausforderung gerecht zu werden.

Zur weiteren Verbesserung der Kommunikation in der sich zuspitzenden Situation wurde vereinbart, dass sich die Staatssekretäre der im Wesentlichen betroffenen Ressorts regelmäßig mit den Hauptgeschäftsführern der drei kommunalen Spitzenverbände austauschen sollen. Einigkeit bestand zwischen den Vertretern der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, das Eingriffe in das Bildungswesen im Zuge der Eindämmung der Pandemie soweit wie möglich vermieden werden sollten. Dies gelte für Schule und Kita gleichermaßen.

Änderung der Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020 auf dem Weg

Am späten Nachmittag des 21. Oktober 2020 hat die Niedersächsische Staatskanzlei das Anhörungsverfahren zur Änderung der Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020 eingeleitet. Mit dem Entwurf sollen die zwischen der Bundeskanzlerin und den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am 14. Oktober 2020 getroffenen Vereinbarungen umgesetzt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme Wert darauf gelegt, die Regelungen für bestimmte Restriktionen hinsichtlich privater Zusammenkünfte und Feiern so auszugestalten, dass bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte diese Rechtsfolgen automatisch eintreten, ohne dass es einer vorherigen Allgemeinverfügung bedarf. Würde es bei der bisherigen Regelungstechnik verbleiben, führt dies in Landkreisen/der Region, in denen die Inzidenzwerte um die Schwellenwerte von 35 oder 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen schwanken, zu permanenten Handlungszwängen per Allgemeinverfügung.

Muster-VO zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

Die Bundesregierung hat eine neue Muster-Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten vorgestellt, um eine Koordinierung und Harmonisierung der jeweiligen rechtsverbindlich geltenden Quarantäneregelungen der Bundesländer zu erreichen.

Die erstellte Muster-Quarantäneverordnung stellt eine Arbeitshilfe für die Länder dar, auf deren Basis sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit entsprechende eigene Regelungen erlassen. Sie soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten, um sowohl für die Bürger als auch für die mit der Umsetzung der Verordnung befassten öffentlichen Stellen Transparenz und Handlungssicherheit herzustellen. Dennoch sind landesspezifische Ergänzungen oder Abweichungen in Ausnahmefällen möglich. Die Länder werden ihre landesrechtlichen Quarantäneverordnungen entsprechend bis zum 8. November 2020 aktualisieren.

Beherbergungsverbot in Niedersachsen mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich im Rahmen eines Beschlusses vom 15. Oktober 2020 (13 MN 371/20) mit der Rechtmäßigkeit des in § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung vom 9. Oktober 2020 angeordneten Beherbergungsverbotes befasst und im Ergebnis diese Regelung mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Maßgebliche Gründe zugunsten des Antragstellers waren nach Auffassung des Senats, dass das Beherbergungsverbot nicht bestimmt genug gewesen sei. Überdies führte der Senat aus, dass sich das Beherbergungsverbot auch nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme darstelle. Schließlich sei die Eignung und die Erforderlichkeit des Beherbergungsverbotes insoweit zweifelhaft, als sein Vollzug gegenüber Personen aus Risikogebieten, die nicht in Niedersachsen belegen seien, kaum möglich sei. Abschließend führte der Senat aus, dass das Beherbergungsverbot gravierende negative Auswirkungen für die Berufsausübung der Betreiber von Beherbergungsstätten habe. Der mit dem Verbot einhergehende Organisationsaufwand und die damit verbundenen finanziellen Einbußen stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden positiven Auswirkungen des Beherbergungsverbotes auf das Infektionsgeschehen.

Anhörung zum Niedersächsischen Weg im Niedersächsischen Landtag

Am 12. Oktober 2020 haben die Anhörungen im Niedersächsischen Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie weiterer Gesetze zum Naturschutzrecht sowie dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht stattgefunden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in diesem Rahmen gegenüber dem Landtag umfassend schriftlich und mündlich Stellung genommen.

Dabei hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände nochmals mit Vehemenz darauf hingewiesen, dass beim Niedersächsischen Weg auch der Vollzug in den Blick geraten muss. Insbesondere ist der absehbar entstehende Vollzugsmehraufwand so auszugleichen, dass der Niedersächsische Weg wie auch die Neuerungen im Zuge der (weiteren) Novellierung des niedersächsischen Naturschutzrechtes tatsächlich auch umgesetzt werden können. Im Gesetz zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges sind derzeit knapp 4,9 Millionen Euro vorgesehen, das entspricht ungefähr einer A11 Stelle pro Kommune, die die Aufgaben der unteren Naturschutz- und Wasserbehörde wahrnimmt.Dass überhaupt ein Ausgleich in das Finanzverteilungsgesetz aufgenommen werden soll, ist zwar ausdrücklich als Erfolg zu werten, für den der NLT gerungen hat. Allerdings ist dies angesichts der neuen Aufgabenfülle nicht ausreichend. Der NLT bzw. die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat hiernach gegenüber dem Landtag gefordert, zur Umsetzung drei Stellen in der Wertigkeit von A11 pro Behörde zu finanzieren.

Darüber hinaus hat die Arbeitsgemeinschaft u.a. betont, dass das Betretensrecht für Vollzugsbedienstete dem anderer Ordnungsbehörden angeglichen werden müsse. Die derzeit angedachte Regelung reiche nicht aus, um einen effizienten und effektiven Vollzug zu gewährleisten. Ein weiteres Thema des kommunalen Vorbringens war und ist, das Niedersächsische Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-NatSchG) in Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) zurück zu benennen. Gefordert wurde zudem, die Zahlung eines Erschwernisausgleichs für Flächen im öffentlichen Eigentum, insbesondere den Kommunalwald betreffend, zu ermöglichen.

Kommunale Wertschöpfungsbeteiligung an Windenergieanlagen

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AGKSV) gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) an den Niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies sowie an den Niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius gewandt. In dem Schreiben nehmen die AGKSV und der VKU Bezug auf die Abschlusserklärung des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen“ und rufen in Erinnerung, dass eine verbindliche Regelung zur Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen an der Windenergie vereinbart worden ist. Sofern die EEG-Novelle auf Bundesebene hierzu keine Ergebnisse hervorbringen sollte, wird in dem Schreiben eine Landesregelung eingefordert.

Jahressteuergesetz 2020 – Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf

Der Bundesrat hat ausführlich zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 Stellung genommen und Änderungsvorschläge eingebracht. Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten. Besonders in den Blick genommen werden zudem die Regelungen zur Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung.

Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an die Bundesregierung und den Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll nach den Vorstellungen des Bundesrates von 2.400 Euro auf 3.000 Euro steigen und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden. Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls von derzeit 5.000 Euro auf künftig 7.500 Euro erhöht werden. Zudem wirbt der Bundesrat für eine neue Steuerbefreiungsvorschrift für Vergünstigungen, welche objektiv an die Ehrenamtskarte anknüpft. Hierzu zählen z. B. Aufwandsentschädigungen als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Übungsleiter oder Gemeindevertreter, bei denen u.U. die steuerfrei gewährten Höchstbeträge überschritten werden und Einkommensteuer zu erheben ist.

Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld als Folge der Corona-Krise grundlegend neu geregelt werden muss.

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung von sogenannten Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können. Dies führe zu Steuerungerechtigkeit – und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.

Kreisumlage: Ablehnender Beschluss des BVerwG zur Nichtzulassungsbeschwerde des Landkreises Uckermark

Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Grundlage der Auslegung des Landesrechts durch das OVG Berlin-Brandenburg, nach der die bloße Befolgung des durch § 129 Abs. 1 BbgKVerf gebotenen Anhörungsverfahrens nicht den Ermittlungs- und Abwägungspflichten des Landkreises bei Festsetzung des Kreisumlagesatzes genügt, die Nichtzulassungsbeschwerde des Landkreises zurückgewiesen und bestätigt, dass die Anforderungen seiner Rechtsprechung über die Einhaltung des in § 129 BbgKVerf vorgesehenen Verfahrens hinausgingen. Der Landkreis dürfe nicht von der durch Art. 28 Abs. 2 GG gebotenen Ermittlung und Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs absehen, wenn die Gemeinde sich bei der frühzeitigen Erörterung nicht äußert und während der Auslegungsfrist keine Einwendungen erhebt.

Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist keine generelle Absage an das Instrument der Anhörung zur Erfüllung der Ermittlungspflichten und die gebotenen Mitwirkungspflichten der Gemeinden verbunden. Führen diese zu keinem verwertbaren Ergebnis, muss allerdings der Landkreis auf der Basis der ihm ansonsten verfügbaren Informationen die Belange der Gemeinden berücksichtigen („Abwägung“). Informationsdefizite, die bei einer Mitwirkung der Gemeinde bei der Anhörung vermieden worden wären, können dabei nicht dem Landkreis angelastet werden.

Kreisumlage – Bundesverwaltungsgericht lässt Revision des Landkreises Börde zu

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Beschluss vom 2. Oktober 2020 die gegen das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 17. März 2020 gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde angenommen. Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gestützte Beschwerde sei zulässig und begründet. Sie führe auf die Frage, ob eine satzungsmäßige Festsetzung der Kreisumlage wegen Verstoßes gegen Art. 28 Abs. 2 GG unwirksam ist, wenn zwar der von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Umlagesatz, nicht jedoch die dem Vorschlag zugrundeliegenden, von der Kreisverwaltung ermittelten Daten zum Finanzbedarf der kreisangehörigen Gemeinden den Kreistagsmitgliedern – mindestens in aggregierter Form – vor der Beschlussfassung über die Satzung vorgelegt wurden.

Das OVG Sachsen-Anhalt hatte am 17. März 2020 im Revisionsverfahren entschieden, dass die dem angefochtenen Kreisumlagebescheid zugrundliegende Haushaltssatzung des beklagten Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017 gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 87 Verf LSA) verstoße. In der erhobenen Nicht-Zulassungsbeschwerde wurde als klärungsbedürftig herausgestellt:

  1. Ob aus der in Art. 28 Abs. 2 GG festgelegten Garantie der finanziellen Mindestausstattung der Landkreise und aus dem Rechtsstaatsprinzip i.V.m. der gesetzlichen Pflicht des Landkreises zur Erhebung der Kreisumlage folgt, dass ein Verfahrensfehler, der darin liegt, dass nicht der Kreistag, sondern nur die Kreisverwaltung den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden ermittelt und bewertet hat, nicht die Nichtigkeit der Haushaltssatzung zur Folge haben kann, wenn sich aus diesem Ermittlungsdefizit ersichtlich nicht auf die Entscheidung des Kreistages ausgewirkt hat.
  2. Ob die mangels Berücksichtigung der vom BVerwG aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinde zunächst fehlerhafte Heranziehung derselben zur Kreisumlage durch eine Nachholung der ursprünglich fehlerhaften Verfahrensschritte nachgeholt werden kann.

Über die Entscheidung des BVerwG in der Sache werden wir zu gegebener Zeit unterrichten.

Feuerwehrbericht 2019

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat am 24. September 2020 den Jahresbericht 2019 der Niedersächsischen Feuerwehr vorgestellt. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 126.596 Einsatzkräfte für die niedersächsischen Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz. Der Anteil der Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren hat sich, ebenso wie die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, weiter erhöht. Insgesamt sind die Mitgliederzahlen in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren gegenüber dem Vorjahr um 382 Einsatzkräfte leicht um 0,3 Prozent gesunken. Der Frauenanteil in den Feuerwehren habe sich hingegen auf nunmehr 12,4 Prozent erhöht. Ergänzend kann zu der Entwicklung bei den Einsatzkräften noch angemerkt werden, dass sich die Anzahl der Ü50-Einsatzkräfte weiter erhöht. Hier ist eine klare Tendenz seit 2013 erkennbar.

Der ebenfalls seit 2013 zu erkennende rückläufige Trend zu Standorten der Freiwilligen Feuerwehren setzt sich weiter fort. So hat sich die Anzahl der Freiwilligen Feuerwehren im Jahr 2013 von 3.331 im Jahr 2019 auf 3.242 reduziert. Dies wird unter anderem durch die Zusammenlegung von Standorten, den demographischen Wandel, Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen durch Feuerwehrbedarfspläne und durch Einsparungen aufgrund unzureichender finanzieller Mittel zurückgeführt. 

Die niedersächsischen Feuerwehren mussten im Jahr 2019 zu insgesamt 23.869 Brandeinsätzen und 57.679 technischen Hilfeleistungen ausrücken. Die Gesamteinsatzzahlen haben sich vom Jahr 2018 zu 2019 um 15.114 Einsätze reduziert. In der Anzahl der Einsätze sind auch 14.175 Fehlalarme sowie 402 böswillige Alarmierungen (wie zum Beispiel missbräuchliches Betätigen eines Druckknopfmelders einer Bandmeldeanlage) erfasst.

In dem Bericht wird auch festgehalten, dass gegenüber dem Ausbildungsangebot an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) weiterhin ein hohes Niveau bei der Bedarfsnachfrage bestanden habe, sodass weitere Verbesserungen des quantitativen Lehrgangsangebotes mit der konsequenten Realisierung des NABKBauprojektes einhergehen müssen.

Sparkassenwesen: Stellungnahmen zum Entwurf eines Risikoreduzierungsgesetzes

Der Bundesrat und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risiko-reduzierungsgesetz – RiG) Stellung genommen und u.a. die dort vorgesehene Eignungsbewertung von kommunal entsandten Verwaltungsratsmitgliedern durch die Sparkassen abgelehnt. Im Einzelnen hat uns der Deutsche Landkreistag wie folgt unterrichtet:

„Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass neue Verwaltungsratsmitglieder in Sparkassen (zusätzlich zur Aufsichtsbehörde) auch von den jeweiligen Instituten auf Eignung für ihr Mandat geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung sollen die Institute der Aufsichtsbehörde mitteilen (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG-E). Die vorgeschlagene Regelung passt bei kommunalen Verwaltungsratsmitgliedern in Sparkassen nicht und ist systemwidrig. Die Sparkassengesetze der Länder regeln eindeutig: Die Vertretung des Trägers wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Verwaltungsratsmitglieder sind folglich demokratisch legitimiert. Die Kommune entscheidet als Träger, welche Persönlichkeiten die Aufsicht über das Sparkasseninstitut ausüben. Das ist sachgerecht, denn schließlich handelt es sich bei Sparkassen um kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. Die vorgesehene Regelung wird daher abgelehnt.

Auch der Bundesrat lehnt die Eignungsbewertung von kommunal entsandten Verwaltungsratsmitgliedern durch die Sparkassen ab. Er unterstützt auch weitere wesentliche Forderungen der Sparkassen.“

Lebensmittelüberwachung: Neufassung der AVV Rahmen-Überwachung beschlossen

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der Tierischen Nebenprodukte, das Weinreichs, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung, AVV RÜb) im Wesentlichen zugestimmt.

Nach Aussage der Bundesregierung sei es Ziel der Neuregelung, dem Grundsatz der risikobasierten Lebensmittelüberwachung folgend, den Überwachungsdruck in Problembetrieben mittels effizienterem Einsatz der Personalressourcen in Form häufigerer anlassbezogener Kontrollen zu erhöhen, gleichzeitig aber die Risiken beanstandungsfreier Betriebe angemessen zu adressieren. Die Kontrolldichte solle nicht verringert, sondern stärker auf „neuralgische Punkte“ ausgerichtet werden. Zudem werde das bisher nur in Form eines Beispielmodells enthaltene System der risikobasierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben mit der Neuregelung verbindlich gestellt.

Die Neuregelung der AVV RÜb wird in Niedersachsen zu einem ganz erheblichen zusätzlichen Aufwand führen, da das Land Niedersachsen bisher vom Beispielmodell des Bundes abgewichen ist.

Im Gegensatz zur bisherigen Fassung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AVV RÜb, nach der „für Lebensmittelbetriebe ein risikoorientiertes Beurteilungssystem, das den in den Nummern 1 bis 4 der Anlage 1 genannten Anforderungen entspricht“, anzuwenden ist, ist das neue System der risikobasierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben der Anlage 1 nunmehr bundeseinheitlich verbindlich gestellt.

Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (ML) hat den zusätzlichen Aufwand der kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Niedersachsen mit jährlich 7,5 Millionen Euro beziffert. Hintergrund dafür dürfte die derzeitige „Kontrollquote“ von 57 Prozent der zum 1. Dezember 2019 ermittelten Sollkontrollen in Betrieben mit Risikokategorie sein. Das Land Niedersachsen hat der Vorlage im Bundesrat am 18. September 2020 zugestimmt. Die Geschäftsstelle wird sich in Kürze mit dem Land in Verbindung setzen, um die Modalitäten der Umsetzung der neuen AVV RÜb sowie die Finanzierung des zusätzlichen Aufwandes zu klären.

DRK bittet die Landkreise um Unterstützung von Blutspendeaktionen

In Niedersachsen werden 2.300 Blutspenden täglich benötigt, die vom Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuz (DRK) im ganzen Land auf öffentlichen Terminen abgenommen werden. Hierzu organisiert der DRK-Blutspendedienst über 6.000 Blutspendetermine jährlich flächendeckend. Dies erfolgt überwiegend in öffentlichen Einrichtungen. Wenn dem DRK infolge der Corona-Pandemie weiterhin nahezu täglich Räumlichkeiten zur Abnahme von Blutspenden versagt werden, droht in Niedersachsen ein drastischer Versorgungsengpass mit lebensnotwendigen Blutpräparaten. Die Durchführung von lebenswichtigen Blutspendeaktionen ist in Niedersachsen explizit zugelassen. Vor diesem Hintergrund hat der Blutspendedienst der Landesverbände des DRK in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen gGmbH die Landkreise um Unterstützung gebeten.

Die Versorgung von Patienten mit lebenswichtigen Blutpräparaten funktioniert in Niedersachsen nur dann, wenn landesweit genügend Möglichkeiten zur Blutspende angeboten werden können. Daher sollte vor Ort wohlwollend geprüft werden, dem DRK-Blutspendedienst die bisherigen genutzten Räumlichkeiten der öffentlichen Hand in Niedersachsen auch weiterhin für die ca. 4 – 6 x im Jahr stattfindenden Blutspendetermine nach Absprache zur Verfügung zu stellen.

Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Änderung zur Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Kern der Regelung ist, dass die Höchstbeträge für die jeweils von der Kommune festzusetzenden Aufwandsentschädigungen für die Hauptverwaltungsbeamtin und Hauptverwaltungsbeamten, die allgemeinen Stellvertretungen und die weiteren Beamtinnen und Beamten auf Zeit um jeweils 20 Prozent angehoben werden. Die Höchstbeträge waren seit dem 8. Juli 1986 und damit nahezu 35 Jahren unverändert geblieben. Sie sind weiterhin auf gemeindlicher und samtgemeindlicher Ebene nach Einwohnerzahlen gestaffelt; entsprechend dem Wunsch der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde aber die Unterscheidung von Gemeinden und Samtgemeinden bei der Einwohnergrößenklasse bis 10.000 Einwohner aufgehoben. 

Kostenentwicklung in der stationären Pflege

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat über die Kostenentwicklung in der stationären Pflege berichtet. Danach hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt: Im Jahr 2019 gab es knapp 4 Millionen pflegebedürftige Menschen; im Jahr 2009 waren es 2,2 Millionen. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut.

Die Leistungsausgaben der Pflegeversicherung betrugen im Jahr 2018 38,3 Milliarden Euro; im Jahr 2008 waren es 18,2 Milliarden Euro. Die Frage nach einer zukunftsfesten Finanzierung gewinnt daher an Dringlichkeit. Die politische Diskussion konzentriert sich dabei auf die Pflegeversicherung.

Hilfe zur Pflege erhielten im Jahr 2018 circa 390.000 Menschen, der Großteil lebte in Einrichtungen (320.000 Menschen). Die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege beliefen sich 2018 auf 4 Milliarden Euro; im Jahr 2008 waren es 3,2 Milliarden Euro. Die von den Pflegebedürftigen und im Falle ihrer Bedürftigkeit von der Hilfe zur Pflege zu tragenden Kosten steigen seit Jahren deutlich und kontinuierlich. Der monatliche Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den pflegebedingten Aufwendungen in Pflegeheimen (ohne Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) ist seit 2017 einheitlich. Obwohl die Pflegestärkungsgesetze II und III die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich erhöht haben, sind die Eigenanteile der Pflegebedürftigen ab dem Jahr 2018 weiter gestiegen. Die folgende Tabelle zeigt den prozentualen Anstieg des durchschnittlichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in Pflegeheimen von 2018 auf 2019 in den Bundesländern, der sich von 2019 auf 2020 fortgesetzt hat:

Vorschläge des Bundesgesundheitsministers zur Pflegeversicherungsreform

Mit Blick auf die zuvor beschriebene Kostenentwicklung in der stationären Pflege ist eine zukunftsfähige Pflegeversicherungsreform erforderlich. Im Oktober 2020 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erste Vorschläge für eine Reform der Pflegeversicherung bekannt gemacht. Schriftliche Eckpunkte liegen nicht vor. Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Internetseite lediglich folgende Information zur Verfügung:

Die Pflegereform wird auf drei Säulen beruhen:

  • Der Eigenanteil für die Pflege im Heim soll gedeckelt werden. Künftig soll niemand für stationäre Pflege länger als 36 Monate mehr als 700 Euro pro Monat zahlen. Der Eigenanteil für Pflege umfasst nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
  • Die Pflege zu Hause soll verbessert werden und einfacher zu organisieren sein. Deshalb soll ein jährliches Pflegebudget eingeführt werden, mit dem Kurzzeit- und Verhinderungspflege gezahlt wird (gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2). Wer Angehörige zu Hause pflegt, soll außerdem mehr Leistungen bekommen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollen kontinuierlich nach festen Sätzen erhöht werden.
  • Pflege soll regelhaft besser entlohnt werden. Dafür sollen nur die ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime zugelassen werden, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen.

Bundesumweltministerium baut Beratungsangebot zum Klimaschutz für Kommunen aus

Damit Kommunen angesichts der Corona-Pandemie im Klimaschutz handlungsfähig bleiben, baut das Bundesumweltministerium (BMU) das bestehende Beratungsangebot zum kommunalen Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ aus. Antragspatinnen und Ansprechpaten, Online-Sprechstunden und eine umfangreiche Telefonberatung sollen sicherstellen, dass Kommunen schnell und unkompliziert Fördermittel erhalten können. Der Hintergrund: Bei der Antragstellung wird Personal benötigt, das in vielen Kommunen durch die CoronaPandemie gebunden ist.

Damit trotzdem möglichst viele Kommunen von den im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms verbesserten Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie profitieren, baut das BMU das bestehende Beratungsangebot für Antragsteller und Antragstellerinnen aus. Erstantragsteller und Erstantragstellerinnen können dann von einer Patin oder einem Paten Schritt für Schritt persönlich durch den Antragsprozess begleitet werden. Seit dem 14. September 2020 finden wöchentliche Online-Sprechstunden zu wiederkehrenden Fragestellungen rund um die Beantragung von Fördermitteln statt. Auch die Telefonberatung wird ausgebaut.

Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag eine Klarstellung des Klagerechts der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei gewerblichen Sammlungen in das Gesetz eingefügt und damit einer zentralen Forderung der kommunalen Spitzenverbände entsprochen. Außerdem wurde die Regelung zu den freiwilligen Rücknahmen um die Verpflichtung der Unternehmen ergänzt, eine solche Rücknahme mindestens drei Jahre aufrechtzuerhalten, was der Planungssicherheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dienen soll.

Konjunkturhilfe der Bundesregierung im Bereich der Wassersicherstellung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ein Informationsschreiben über die Konjunkturhilfe der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der Wassersicherstellung herausgegeben. Danach ziele das Konjunkturpaket darauf ab, Investitionen in Maßnahmen der Wassersicherstellung wie die Errichtung von Trinkwassernotbrunnen oder zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung vorzuziehen und spätestens im Haushaltsjahr 2021 abzuwickeln. Mögliche Einsatzgebiete seien danach die Ausstattung mit Notstromaggregaten, Hochbehältern, mobilen und festen Verbundleitungen oder Pumpen. Interessierte Behörden könnten sich mit Kostenschätzungen an das BBK wenden.

Bundesrat zur „Graue-Flecken-Förderung der Bundesregierung“

Der Bundesrat hat eine Entschließung zur „Graue-Flecken-Förderung der Bundesregierung“ verabschiedet. Darin bringt die Länderkammer ihr Bedauern zum Ausdruck, dass die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission nicht zu einem sofortigen Verzicht auf eine Aufgreifschwelle im Rahmen der Breitbandförderung geführt haben. Der Bundesrat würde es daher begrüßen, wenn der Bund ein neues Programm ohne eine solche Aufgreifschwelle konzipieren würde. Sollte der Bund dagegen an seinem zweistufigen Plan festhalten, wonach die Aufgreifschwelle erst zum 1. Januar 2023 entfällt, bittet der Bundesrat darum, das Programm so zu gestalten, dass möglichst viele Haushalte und Unternehmen sofort von einer Gigabitförderung profitieren können. Dazu sei auch ein schneller Förderstart und eine reibungslose Abwicklung der Förderung zu gewährleisten. Schließlich tritt der Bundesrat für die Entwicklung einer Glasfaserstrategie des Bundes ein.

Dieses Vorbringen des Bundesrates deckt sich mit der Kritik des Deutschen Landkreistags. Wie der Bundesrat hatte sich auch die Hauptgeschäftsstelle in dieser Sache unmittelbar an die Europäische Kommission gewendet.

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vorgelegt. Der Entwurf geht auf langandauernde Vorarbeiten zurück, in die auch der Deutsche Landkreistag einbezogen war. Durch die Neufassung der §§ 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch soll das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im Bundesrecht geregelt werden und die bislang uneinheitlichen Bestimmungen des Landesstiftungsrechts ablösen. Dabei werden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen sowie zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert. Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt werden soll. Der Entwurf nimmt damit zentrale Forderungen der Landkreise auf, die bereits im Jahre 2015 im Rahmen der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vorgetragen wurden.

Neue Datenbank kommunaler Partnerschaften des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion (RGRE) hat eine neue Datenbank erstellt, die einen Überblick über die Vernetzung deutscher Kommunen mit Partnerkommunen weltweit gibt. In Kooperation mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) wurde hierfür die bisher bestehende Datenbank des RGRE optimiert. Die neue Datenbank kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.rgre.de/partnerschaft/online-datenbank/

Neben der Listenansicht aller eingetragenen Partnerschaften gibt es auch eine Kartenansicht, die einen Überblick über die Vielzahl kommunaler Partnerschaften sowie über die europa- und weltweite Vernetzung deutscher Kommunen bietet. Zudem wurden die Suchund Filtermöglichkeiten optimiert: So kann beispielsweise nach Ländern und Themen der Zusammenarbeit gefiltert werden. Zudem werden der Partnerschaft zugeordnete Projekte angezeigt.

Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Nach einer Intervention der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sind nunmehr Interessenvertretungen „im Rahmen der Tätigkeit der kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene“ von der Eintragungspflicht befreit.

De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erweitert und verlängert

Die EU-Kommission hat die Verordnung über De-minimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Zudem hat sie eine Erweiterung für De-minimis-Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten bis zum 30. Juni 2021 vorgenommen.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), der Niedersächsische Städtetag (NST), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) kritisieren neue Testverordnung

(Hannover) Corona-Tests sollen nach einer neuen Rechtsverordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium künftig stärker auf Risikogruppen, Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland und das Gesundheitswesen konzentriert werden. Gesundheitsminister Jens Spahn sprach von zusätzlichen Tests in großer Millionenzahl pro Monat.

„Er hat aber nicht gesagt, wer diese zusätzlichen Tests durchführen soll“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, in Hannover. „Die niedersächsischen Arztpraxen konzentrieren sich auf die Testung von symptomatischen Patientinnen und Patienten. Damit sind sie bereits voll und ganz ausgelastet. Die zusätzliche Testung von asymptomatischen Patienten aus Risikogruppen gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die mit anderen Erkrankungen ihre Arztpraxis aufsuchen“, so der KVN-Vorstandsvorsitzende.

Kritisch äußerte sich Barjenbruch auch zu dem kurzfristigen Inkrafttreten der neuen Verordnung. „Auch hier liegen zwischen der Verkündung der neuen Verordnung und dem Inkrafttreten am morgigen Donnerstag nur wenige Stunden. Das ist nicht zumutbar. So kann Versorgung nicht organisiert werden.“

Der Niedersächsische Städtetag (NST), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund schließen sich der Kritik der KVN an. „Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst ist nicht in der Lage die zusätzlichen asymptomatischen Tests durchzuführen. Alle Kräfte sind hier damit gebunden, Infektionsketten nachzuverfolgen und Ausbruchsgeschehen bspw. in Alten- und Pflegeheimen, Schlachthöfen oder Schulen zu bewältigen. “, sagte der Präsident des NST und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge. Das Bundesgesundheitsministerium habe sich im Rahmen der Verordnung darum gedrückt, eine Zuständigkeit für den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder die niedergelassene Ärzteschaft festzulegen. Daher sei nicht klar, wer die Tests durchzuführen hat.

„Damit wird der Schwarze Peter denen zugeschoben, die derzeit mit Hochdruck zum Schutz der Bevölkerung arbeiten.“, erklärte der Vizepräsident des NST und Oberbürger­meister der Stadt Salzgitter, Frank Klingebiel. Er erwarte nicht, dass die in der Verordnung geschaffenen Ansprüche und Erwartungen im Hinblick auf die fehlenden Kapazitäten bei Ärzteschaft und Öffentlichem Gesundheitsdienst erfüllt werden könnten. Darüber hinaus sei die Finanzierung nicht ausreichend. Wenn für die Testung von 100.000 Lehrerinnen und Lehrern 11 Mio. € zur Verfügung gestellt werden können, müsste doch auch Geld für asymptomatische Testungen in Alten- und Pflegeheimen da sein.

Aufgrund des besorgniserregenden Anstiegs der Fallzahlen muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, ob die Erweiterung der bisherigen Teststrategie der aktuellen Lage gerecht wird. „Viele unserer Gesundheitsämter sehen die generelle Testung symptomloser Kontaktpersonen auch wegen der Auslastung der Laborkapazitäten kritisch“, stellte der Geschäftsführer des NLT, Dr. Joachim Schwind, fest. Er hält ein vom Land verantwortetes Konzept für ein landesweit einheitliches Vorgehen für dringend erforderlich, damit Bürgerinnen und Bürger nicht von einer zur anderen Stelle verwiesen wird und die begrenzten Kapazitäten weiterhin nach Prioritäten gesteuert werden können.

Präsident Dr. Marco Trips vom NSGB bekräftigte, das Land müsse endlich die Gesamtkosten der Pandemiebewältigung für den öffentlichen Gesundheitsdienst übernehmen. Diese Kosten könnten nicht allein von den Kommunen getragen werden.

Landkreistag fordert angemessene personelle Ausstattung

Anlässlich der heutigen Anhörung im Niedersächsischen Landtag zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges betont der Niedersächsische Landkreistag (NLT) die Bedeutung der Vereinbarung von Naturschutz und Landwirtschaft für das künftige gemeinsame Miteinander vor allen in den ländlichen Räumen Niedersachsens. Die neuen Regelungen müssen aber vor Ort auch praktikabel umgesetzt werden können. Hier sieht der NLT Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft zum Beispiel die geplanten Bearbeitungsfristen für Anzeigen zum Grünlandumbruch sowie das immer noch zu sehr eingeschränkte Betretensrecht für Mitarbeiter der kommunalen Umweltverwaltungen auf Feld und Flur.

„Von Anfang an haben wir den Niedersächsischen Weg von kommunaler Seite als Chance begrüßt. Zwei Dinge sind aus Sicht der Vollzugsbehörden jedoch entscheidend: Die Wirksamkeit der neuen Regelungen in der Fläche und die vom Land zu leistende bessere Ausstattung der kommunalen Naturschutz- und Wasserbehörden. Nur bei praktikablen, die Umweltbehörden stärkenden Regelungen und ausreichender Finanzierung können die neuen Aufgaben und höheren Umweltstandards auch vor Ort Wirkungen für den Natur-, Gewässer- und Artenschutz entfalten“, stellt NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind fest. „Zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges brauchen wir mindestens drei Stellen der Wertigkeit A11 in jeder betroffenen kommunalen Umweltbehörde“, fordert Schwind.

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Landkreise stärken Gesundheitsämter durch neue Teams zur Kontaktnachverfolgung

„Die niedersächsischen Landkreise werden gemeinsam mit den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes vor Ort zusätzliche Mobile Kontaktnachverfolgungsteams (MKT) in jedem Landkreis und der Region Hannover aufstellen. Diese Teams sind bei einer Zuspitzung der Corona-Lage vor Ort schnell verfügbar. Sie sollen bei Auftreten lokaler Hotspots auch überregional eingesetzt werden können. Damit unterstützen wir bei Bedarf die Arbeit der Gesundheitsämter unkompliziert an einer der wichtigsten und personalintensivsten Stellen der Pandemiebekämpfung, nämlich der Kontaktnachverfolgung“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Klaus Wiswe, am 24. September nach einer Sitzung des NLT-Präsidiums in Visselhövede, Landkreis Rotenburg.

Die Aufstellung der jeweils auf neun Personen in einer Dreifachbesetzung ausgelegten Teams (also pro Landkreis 27 Personen) erfolgt vor Ort in enger Absprache mit den jeweiligen Hilfsorganisationen. Sie basiert auf einer Rahmenempfehlung des Innenministeriums. Das Land wird bis auf weiteres zudem die Lohnfortzahlungskosten übernehmen. „Das Konzept ist in enger Abstimmung mit unseren Partnern im Katastrophenschutz sowie der Landesregierung entstanden. Wir freuen uns, das wir heute gemeinsam mit Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, den umgehenden Start dieser zusätzlichen Unterstützungskomponente besprechen konnten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Minister Pistorius hierzu: „Es ist lebenswichtig, dass die Kommunen bei der Kontaktnachverfolgung schnell und flexibel reagieren können. Das ist eine der Schlüsselaufgaben für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung. Hand in Hand mit den Landkreisen schaffen wir so gemeinsam eine noch bessere Struktur flächendeckend in ganz Niedersachsen, um die Pandemie im Herbst und Winter möglichst erfolgreich eindämmen zu können. Gleichzeitig möchte ich mich in diesem Rahmen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen in Niedersachsen für ihre oft aufopferungsvolle Arbeit und ihren Einsatz in dieser außergewöhnlichen Zeit ausdrücklich bedanken!“

Rahmenübereinkommen auf Corona-Pandemie erstreckt

Die Landkreise wollen als weiteren Baustein zur flexibleren Personalunterstützung ein seit 2009 bewährtes Rahmenübereinkommen zur Tierseuchenbekämpfung auf die aktuelle Pandemie erstrecken: „Auch wenn derzeit alle Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern schon stark belastet sind, lautet das Signal: Wenn es zu örtlich sehr unterschiedlichem Pandemiegeschehen kommt, helfen wir uns im Notfall auch gegenseitig unkompliziert und ohne das Schreiben von Rechnungen mit Personal aus“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

NLT sieht aktuell keinen Spielraum für Lockerungen

„Wir sind in Niedersachsen bisher gemeinsam gut durch die Corona-Krise gekommen. Aktuell sehen wir jedoch angesichts der Entwicklungen in unseren europäischen Nachbarstaaten und den steigenden Fallzahlen in Niedersachsen bei uns keinen Spielraum für die erwogenen weiteren Lockerungen. Stattdessen muss die Landesregierung die Vorbereitungen auf eine zweite Welle der Pandemie intensivieren. Dreh- und Angelpunkt wird sein, die Koordination der Testungen vor Ort im ambulanten Bereich zu verbessern – das Hin und Her mit den Testzentren, Infektionspraxen und Fieberambulanzen muss ein Ende haben. Dringend muss das Land eine verbesserte Teststrategie vorschlagen und die Kosten der Testungen endlich komplett übernehmen“, fasste der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, die aktuelle Stimmungslage der niedersächsischen Landrätinnen und Landräte nach einer Präsidiumssitzung bei der diesjährigen Klausurtagung am 24./25. September 2020 in Visselhövede, Landkreis Rotenburg (Wümme), zusammen.

Corona-Verordnung erlaubt Zuschauer beim Sport

Mit einer Änderung vom 23. September 2020 erlaubt die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 10. Juli 2020 nunmehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot einhält. Die Verordnung enthält unterschiedliche Regelungen und erlaubt in Sportstätten mit mehr als 5.000 Zuschauerplätzen eine Belegung bis zu 20 Prozent der Zuschauerplätze. 

Gleichzeitig wurde im Hinblick auf die am 28. September 2020 vorgesehene Abstimmung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Geltungsdauer der aktuellen Verordnung auf den 8. Oktober 2020 verlängert.

Intensive Vorbereitungen auf zweite Welle gefordert

„Bei einer ersten Auswertung des Krisengeschehens der letzten Monate haben wir an einigen zentralen Stellen Verbesserungspotential ausgemacht: So muss das Informationsmanagement zwischen dem Land und den Gesundheitsämtern drastisch verbessert werden – wir brauchen Informationsaustausch in Echtzeit z.B. über eine elektronische Krisenplattform. Ferner müssen dringend landeseinheitliche Regelungen zu den kritischen Infrastrukturen (sog. KRITIS) auf den Tisch gelegt werden. Sollten auch nur in einzelnen Regionen verschärfte Bekämpfungsmaßnahmen verfügt werden müssen, brauchen die Landkreise beispielsweise für die Notbetreuung in Schule und Kitas, aber auch für die Systemrelevanz von Unternehmen schnell landeseinheitliche Rechtsgrundlagen. Auch eine Pandemieplanung z.B. für den wichtigen Bereich der Kurzzeitpflege muss umgehend erstellt werden. Schließlich zeigt das aktuelle dynamische Geschehen, wie nötig die umgehende Einführung der elektronischen Verkündung von landesweiten Rechtsvorschriften ist, um schnell auf die sich täglich ändernde Lage zu reagieren“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer am Rande des diesjährigen Landräteseminars am 24./25. September in Visselhövede.

Beschränkungen im Krankenhausbetrieb weiter gelockert

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hatte den Entwurf für eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 mit einer sehr kurzen Fristsetzung für eine Stellungnahme übersandt. Zur Begründung führte das MS wie folgt aus:

„Die bisherigen Vorgaben zum Vorhalten von Betten für Corona-Patientinnen und Patienten haben zu einem hohen Leerstand in den Kliniken geführt. Mit der neuen Verordnung werden daher in einem vertretbaren Rahmen die bisher geltenden Vorhaltevorgaben im Bereich der Normalstationen und der Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit reduziert. Konkret sind Vorhaltepauschalen von 2 Prozent im Bereich der Normalstationen (bisher galten 4 Prozent) und 5 Prozent im Bereich der Intensivplätze mit maschineller Beatmungsmöglichkeit (bisher galten 10 Prozent) vorgesehen.

Ein Erhöhen der Bettenkapazitäten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Patienten erfolgt weiterhin automatisch bei einer hälftigen Belegung der vorgehaltenen Betten. Sodann sind umgehend weitere Betten innerhalb von 24 bzw. 72 Stunden vorzuhalten. Diese Reservekapazitäten betragen hinsichtlich der Normalstationen den mit dieser Änderungs-VO festgelegten Wert von 2 Prozent und hinsichtlich der Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit weiterhin wie in der aktuell noch gültigen Verordnung 10 Prozent.“

Die neue Regelung ist mit Wirkung vom 30.09.2020 in Kraft getreten.

Bund und Länder verständigen sich auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 29. September 2020 erneut über das Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Weitere Öffnungsschritte soll es demnach nicht geben, für private Feierlichkeiten wurden Höchstteilnehmerzahlen vereinbart, die von der Intensität des lokalen Infektionsgeschehens und davon abhängen, ob es sich um Feierlichkeiten in privaten oder in öffentlichen bzw. angemieteten Räumen handelt. Für letztere gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 eine Obergrenze von 50, für private Räume von 25 Teilnehmern. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50, verringern sich die Zahlen der zulässigen Teilnehmer auf 25 in öffentlichen und auf 10 in privaten Räumen. Darüber hinaus werden die Länder ein geeignetes Frühwarnsystem („Ampel“) errichten.

Mit Blick auf das Test- und Nachfolgeregime werden Regelungen zu neuen SchnelltestVerfahren angekündigt sowie auf die bereits Ende August verabredeten Neuregelungen der Einreisequarantäne verwiesen. Die Bürger werden erneut aufgefordert, nicht notwendige Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Die zu erwartende Grippewelle mache besondere Anstrengungen erforderlich, zu denen beispielsweise auch die Einrichtung von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen gehören könnten.

Darüber hinaus haben Bund und Länder den bereits von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. dazu NLT-Aktuell Ausgabe 24/2020 vom 11. September 2020, Seite 1) verabschiedet.

Neue Corona-Landesverordnung in Vorbereitung

Am 22. September 2020 hat die Niedersächsische Staatskanzlei den Entwurf einer grundlegend neuen Corona-Verordnung übermittelt. Diese soll die bisherige Verordnung ersetzen, die am 8. Oktober außer Kraft tritt. Die Staatskanzlei hat in dem Übersendungsschreiben darauf hingewiesen, der Entwurf gebe den derzeitigen Planungs- und konzeptionellen Abstimmungsstand für die zukünftige Neuregelung wieder. Angesichts des schwer prognostizierbaren Infektionsgeschehens könne aber nicht bereits endgültig festgelegt werden, ob die Verordnung in dieser Konzeption in Kraft trete. Der Verordnungsentwurf sieht nunmehr 13 Paragrafen in drei Teilen vor. Von besonderer praktischer Bedeutung dürften die im zweiten Teil enthaltenen neuen Paragrafen 6 bis 8 zu Veranstaltungen sein, die künftig zwischen Veranstaltungen mit sitzendem Publikum und zweitwese stehendem Publikum differenzieren würden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am 28. September 2020 umfangreich zu dem Verordnungsentwurf Stellung genommen. Es wurde betont, dass sich die Arbeitsgemeinschaft immer für eine Vereinfachung der Verordnungsregelung ausgesprochen habe und die diesbezüglichen Bemühungen der Landesregierung anerkenne. Es sei aber mehr als bedauerlich, dass der entsprechende Verordnungsentwurf erst zu einer Zeit vorgelegt werde, in der das Infektionsgeschehen sich wieder zu beschleunigen scheine. Ferner wurde auch auf den Paradigmen-Wechsel hin zu einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für eine Reihe von Vorschriften eingegangen, der erheblichen Arbeitsaufwand für die Gesundheitsämter und weiterer kommunaler Behörden bedeuten werde. Sodann hat die Arbeitsgemeinschaft in ihrer insgesamt zwölfseitigen Stellungnahme zu einer großen Zahl von Einzelvorschriften Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärt, die Landesregierung plane auf dieser Grundlage in der nächsten Woche für die neue Niedersächsische Verordnung nur Veränderungen, die insgesamt das Schutzniveau stärken. Es solle jedoch durchaus die bereits angekündigte vorsichtige Umstellung geben. Zukünftig sollten die Regelungen in Niedersachsen eingängiger und die Verordnung kürzer werden. Wo immer möglich, sollten allgemeine Regelungen die bisherigen Einzelfallregelungen ersetzen.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung erwarten wir in der kommenden Woche einen überarbeiteten Entwurf einer neuen Corona-Verordnung zur kurzfristigen Anhörung.

Vorschlag der EU-Kommission zu einer koordinierten Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Reisebeschränkungen bzw. Vorgaben zu erforderlichen COVID-19-Tests bzw. Quarantäne-Isolierung in den Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am 4. September 2020 einen Vorschlag für eine unverbindliche Ratsempfehlung vorgelegt mit der Zielsetzung, nationale Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit auf EU-Ebene zu koordinieren. In vier Schlüsselbereichen sollen Mitgliedstaaten durch gemeinsame Kriterienkataloge ihre Maßnahmen vereinheitlichen: Bei der Einführung von Reisebeschränkungen, bei der Kartierung mithilfe eines gemeinsamen Farbcodes, bei Maßnahmen für Reisende aus Risikogebieten und bei der Information der Öffentlichkeit über Beschränkungen. Der von der Kommission vorgesehene Inzidenz-Zeitraum weicht von dem in Deutschland geltenden Zeitraum ab.

Der Deutsche Landkreistag hat den Vorschlag wie folgt eingeschätzt:

Ein EU-weit einheitlicher Umgang mit Reisebeschränkungen in den Mitgliedstaaten ist mit Blick auf die Einhaltung der Freizügigkeit grundsätzlich zu begrüßen. Das Robert-KochInstitut (RKI) wendet für die Einstufung eines Risikogebiets innerhalb eines zweistufigen Verfahrens im Wesentlichen ähnliche Kriterien an, wie von der Kommission vorgeschlagen. Allerdings legt die Kommission mit dem Kriterium der 14-Tage-Inzidenz (maximal 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb von zwei Wochen) einen anderen Maßstab als Deutschland mit seiner 7-Tage-Inzidenz (maximal 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche) zugrunde, unberührt von einzelnen abweichenden landesrechtlichen Regelungen (z. B. maximal 35 Infizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche). Verschiedene Inzidenz-Zeiträume können zu wesentlichen Unterschieden in der Einschätzung der Infektionssituation in den jeweiligen Gebieten führen. Die Bundesregierung sollte sich im Rat der EU daher für einen einheitlichen Inzidenz-Zeitraum einsetzen.

Das Kriterium der Testpositivrate soll die Vergleichbarkeit der Daten innerhalb der EU trotz unterschiedlicher Testkapazitäten in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Auch das RKI berücksichtigt bei der Einstufung einzelner Regionen als Risikogebiet die Testpositivrate auf zweiter Stufe. Obwohl die vorliegende Ratsempfehlung nach Annahme im Rat der EU nicht rechtsverbindlich wird, dürfte mit der Empfehlung EU-weit ein einheitlicherer Umgang mit der Einstufung von Risikogebieten und Vorgaben zu Quarantäne bzw. COVID-19- Tests zu erwarten sein.

Landeshaushalt 2021/Haushaltsbegleitgesetz 2021

Am 23. September 2020 fand im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt 2021 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2021 statt. Im Rahmen ihrer Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände

         – auf einen möglicherweise weiterhin bestehenden Bedarf für finanzielle Hilfsmaßnah-

          men für die Kommunen ab 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hinge-

          wiesen,

         – zum Haushaltsgesetz die Überführung der Regelung in § 13 HG 2021 nach § 5 Abs. 1 Satz

          1 Nds. AG SGB II und § 6b BKGG (Landeszuschuss) gefordert,

         – zum Einzelplan des Innenministeriums eine (dauerhafte) Finanzierung der Kosten der

          Digitalisierung und eine Absicherung der Imagekampagne für notwendig erachtet,

         – hinsichtlich des Einzelplans des Sozialministeriums eine Übernahme der Kosten für die

          unteren Gesundheitsbehörden im Rahmen der Pandemie, eine Kostenübernahme der

          von den unteren Gesundheitsämtern durchgeführten Abstrichnahme für Testungen

          und sonstige Kosten hierzu, die landesseitige Umsetzung des „Paktes für den

          Gesundheitsdienst“ und zusätzliche Medizinstudienplätze gefordert,

         – beim Kultusministerium wurde die Fortführung der erhöhten Gewährung für die

          Systembetreuung in Schulen auch ab 2021 ff. genauso für notwendig erachtet, wie die

          Evaluation im Bereich der inklusiven Schule und die Einbeziehung der Berufsschulen

          und des Sekundarbereich II in den Kostenausgleich,

         – beim Wirtschaftsministerium wurde die Umsetzung des „Niedersachsen-Schülertickets“

          wie es der Wirtschaftsminister noch im Rahmen der diesjährigen internen

          Landkreisversammlung zugesagt hatte – eingefordert und

         – beim Landwirtschaftsministerium wurde wie schon im Vorjahr die Mitfinanzierung der

          Kosten der unteren Veterinärbehörden verlangt. 

Beim Haushaltsbegleitgesetz wurden sowohl die vorgesehene Erhöhung der abzuführenden Einnahmen beim Unterhalsvorschussgesetz (Art. 2) als auch die vorgesehene Änderung der Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistung nach § 28 SGB II (Art. 6) abgelehnt. Gleichzeitig wurde gefordert, dass das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum SGB II zeitnah an die Änderungen auf Bundesebene hinsichtlich des kommunalen Hilfspakets angepasst wird (Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft). Schließlich wurden die Änderungen am Niedersächsischen Kindertagesgesetz (Art. 7) sowohl hinsichtlich der Erhöhung der Finanzhilfen für Krippen als auch bezüglich der Verschiebung des Zeitpunkts zur Einführung der verpflichtenden dritten Kraft in Krippengruppen begrüßt.

Bedarfszuweisungen für niedersächsische Kommunen 2020

Das Niedersächsische Innenministerium hat 25 besonders finanzschwachen Kommunen im Jahre 2020 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von 60,71 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 310.000 Euro für die Samtgemeinde Lutter am Barenberge (Landkreis Goslar) und jeweils 8 Millionen Euro für den Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Städte Celle und Salzgitter.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält Rede zur Lage der Union 2020

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 16. September 2020 im Europäischen Parlament ihre diesjährige Rede zur Lage der Union gehalten. Landkreise sind betroffen insbesondere von ihren Ankündigungen eines Neustarts in der europäischen Migrationspolitik, der Breitbandanbindung aller ländlichen Gebiete mit 5G, 6G, Glasfaser und sicherer Konnektivität, der erforderlichen Maßnahmen für die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen sowie der Errichtung einer europäischen Gesundheitsunion mit etwaigen neuen Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich. Die konkreten Vorschläge in diesen Bereichen bleiben allerdings abzuwarten.

Infolge von Corona stellte die Präsidentin eine engere europäische Gesundheitsunion mit einem zukunftsorientierten und angemessen finanzierten Programm EU4Health in Aussicht. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) müsse ebenso ausgebaut werden wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Ferner kündigte sie die Errichtung einer neuen Europäischen Agentur für fortgeschrittene biomedizinische Forschung und Entwicklung (BARDA) zum Gegensteuern bei länderübergreifenden Bedrohungen an. Im Rahmen der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas fordert die Präsidentin eine Debatte über die neuen Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich.

Im Bereich der Infrastruktur legte von der Leyen einen Schwerpunkt auf die Breitbandanbindung in ländlichen Bereichen. Die Breitbandverbindungen seien die Voraussetzung für Home-Office, Home-Learning und jeden Tag neue wichtige Dienstleistungen. Schnelle Daten seien die Voraussetzung und eine Riesenchance für die Revitalisierung ländlicher Räume. Nur dadurch könne es zu einer Ausschöpfung der Potentiale der Regionen kommen, sodass diese wieder Anziehungspunkt für mehr Menschen und Investitionen würden. Der Investitionsschub durch Next Generation EU sei eine einmalige Gelegenheit, den Ausbau bis ins letzte Dorf voranzutreiben. Daher liege ein Schwerpunkt der Aufbaupläne im Ausbau von 5G, 6G, Glasfaser und sicherer Konnektivität. Das kommende Jahrzehnt müsse Europas „Digital Decade“ werden. Es brauche daher eines gemeinsamen Plans für das digitale Europa mit klar definierten Zielen bis 2030 für Bereiche wie Konnektivität, digitale Kompetenzen und die öffentliche Verwaltung.

Bei dem Thema Migration verblieben weiterhin enorme Herausforderungen. Diese seien aber zu lösen, wenn eine breite Kompromissbereitschaft bestehe. Die Kommission werde ihren neuen Migrationspakt vorstellen. Dabei werde zukünftig das Asyl- und Rückführungsverfahren enger miteinander verknüpft. Eine klare Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Bleiberecht stehe diesbezüglich im Fokus. Weiterhin seien Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität, zur Stärkung der Außengrenzen und engere Partnerschaften zu Drittländern geplant.

EU-Kommission legt Asyl- und Migrationspaket vor

Die EU-Kommission hat am 23. September 2020 ihr lang erwartetes, gemeinsames Asylund Migrationspaket vorgelegt. Kernelemente sind neben der weiteren Kooperation mit Herkunfts- und Transitländern und der Schaffung legaler Zugangswege vor allem ein starker und effizienter Außengrenzenschutz mit klaren und schnellen Grenzverfahren einschließlich rigoroser Rückführungen und ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus im Umgang mit Schutzsuchenden in einem Drei-Stufen-Verfahren. Die Vorschläge der Kommission entsprechen nach dessen Einschätzung weitestgehend den bisherigen Forderungen des Deutschen Landkreistages. Zeitgleich will die EU-Kommission die akute Krisensituation auf der griechischen Insel Lesbos mit einer neuen Taskforce in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden dauerhaft verbessern.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) und Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 17. September und 18. September 2020 das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen. Es wurden gegenüber den Entwürfen um einige Konkretisierungen und Berichtspflichten ergänzt. 

Mit Blick auf die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft hat sich der Deutsche Landkreistag nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die zugesagte Entlastung für das gesamte Jahr 2020 eintritt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dies bestätigt und darauf verwiesen, dass die KdU-Beteiligungsquoten sowohl im SGB II als auch die in der Bundesbeteiligungsfestlegungs-Verordnung jahresbezogen gelten. Bedenken aus dem Deutschen Bundestag wurden dazu nicht geäußert. Wie der Abruf der zusätzlichen Mittel technisch erfolgen kann bzw. soll, will das BMAS in Kürze mitteilen.

Breitbandförderung in „grauen Flecken“

Im Rahmen seiner Sitzung am 17. September 2020 hat der Förderbeirat für das Breitbandprogramm des Bundes wesentliche Elemente der geplanten Förderrichtlinie für das neue „Graue-Flecken-Programm“ diskutiert. Danach ist eine Förderung des Glasfaserausbaus künftig auch in Gebieten möglich, in denen bereits ein NGA-Netz existiert. Bis 2023 gilt insoweit allerdings eine Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s. Bestimmte soziökonomische Schwerpunkte, zu denen neben Schulen und Krankenhäusern bspw. auch Unternehmen gehören, können sofort gefördert mit Glasfaserinfrastrukturen erschlossen werden. Ausbauzusagen im Markterkundungsverfahren müssen künftig verbindlich sein. Bestimmte besonders schwer und daher besonders kostenaufwändig erschließbare Gebäude könnten von der Regelförderung ausgenommen werden.

Beschluss zur Umsetzung des Konjunkturpakets zum Online-Zugangsgesetz

Der IT-Planungsrat hat in einer Sondersitzung am 18. September 2020 über die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes aus den Mitteln des Konjunkturpakets entschieden. Dabei bestand Einigkeit, dass die umzusetzenden Verwaltungsleistungen zum größten Teil in den Kommunen zum Tragen kommen und deshalb hier, insbesondere auch mit Blick auf die Fachverfahrensintegration, eine maßgebliche Unterstützung stattfinden soll. Dieser Beschluss soll Niederschlag finden in einem allgemeinen Bund-Länder-Dachabkommen/Musterverwaltungsvereinbarung, die wiederum Grundlage für individuelle Abkommen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern ist.

Mit Blick auf die konkrete Verteilung der 3 Milliarden Euro hat sich aus den vorbereitenden Gesprächen auf Arbeitsebene ergeben, dass knapp 1,5 Milliarden Euro aus dem Konjunkturprogramm zur Umsetzung der bestehenden Themenfelder im OZG vergeben werden sollen. Weitere 900 Millionen Euro sollen unter den Ausgabenfeldern „Digitale Infrastruktur“, „Querschnittsleistungen“ wie bspw. die zentrale Bereitstellung von Online-Diensten mit Nachweis- oder Querschnittscharakter (Datencockpit u. ä.) und Investitionsprogramme Start-ups ausgegeben werden. Ca. 600 Millionen Euro will der Bund für die Förderung der OZG-Umsetzung auf seiner Ebene verausgaben.

Längere Stellungnahmefristen für die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an Gesetzgebungsvorhaben beim Bund gefordert

Noch stärker als bisher ist in der laufenden Legislaturperiode festzustellen, dass die Bundesregierung bei der Vorlage von Gesetz- und Verordnungsentwürfen die Möglichkeiten der Stellungnahme durch die kommunalen Spitzenverbände durch sehr kurze Fristen oder gänzlich fehlende kommunale Beteiligung dramatisch verkürzt. Dies ist zuletzt auch unabhängig von den im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie sachlich nachvollziehbaren Fristverkürzungen geschehen. Jüngstes Beispiel ist der Änderungsentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer dreitägigen Frist. Angesichts dessen haben sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene erneut an Kanzleramtsminister Braun gewandt, um eine angemessene, zumindest vierwöchige Beteiligungsmöglichkeit der kommunalen Spitzenverbände innerhalb der Bundesregierung nunmehr sicherzustellen. Das Thema soll zudem bei dem nächsten turnusmäßigen Austausch mit der Bundeskanzlerin angesprochen werden.

Erneuter Rückgang der Inobhutnahmen durch die Jugendämter im Jahr 2019

Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2019 rund 49.500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durchgeführt haben. Das entspricht einem Rückgang von etwa 3.100 Fällen (- 6 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang ergibt sich vor allem aus der deutlich gesunkenen Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland (- 8.600 Fälle entsprechend – 29 Prozent). Die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen stieg hingegen um 1 Prozent auf ca. 40.900 Fälle an.

In den vergangenen zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen als der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland mit leichten Schwankungen um 30 Prozent angestiegen.

Die umfassenden und detaillierten Angaben sind der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe: Vorläufige Schutzmaßnahmen“ zu entnehmen.

BVerwG zum Prioritätsprinzip bei Konkurrenz benachbarter Windenergieanlagen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in zwei Urteilen mit dem Prioritätsprinzip bei der Genehmigung von Windenergieanlagen befasst. Es hat entschieden, dass es regelmäßig sachgerecht und damit rechtlich geboten ist, die Frage des Vorrangs nach dem Prioritätsprinzip zu beantworten, wenn zwei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in einer echten Konkurrenzsituation stehen, sich beide (potentiell) sowohl in der Rolle des Störers als auch des Gestörten befinden und die Art der Störung übereinstimmt. In diesem Zusammenhang gelte das Prioritätsprinzip auch im Verhältnis von immissionsschutzrechtlichem Vorbescheid und Genehmigung.

Enquetekommission ehrenamtliches Engagement

Dagmar Hohls, Kreistagsvorsitzende im Landkreis Hildesheim und stellvertretenes Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages, vertritt die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ des Niedersächsisches Landtages, die am heutigen 2. Oktober 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentritt. 

                             Aufgrund der Urlaubs- und Feriensituation erscheint die Ausgabe

                              27/2020 von NLT-Aktuell voraussichtlich am 23. Oktober 2020.

Mit Unverständnis und Erstaunen reagiert der Niedersächsische Landkreistag (NLT) auf die Kritik von Kultusminister Grand Hendrik Tonne am Vorgehen des Landkreises Friesland in der Corona-Krise. „Der Landkreis Friesland als gesetzlich zuständige Behörde reagiert auf das starke Anwachsen der Neuinfektionen vor Ort. In dem Maßnahmenpaket ist ein Untersagen des Präsenz-Unterrichts für Schülerinnen und Schüler für jeweils 3 oder 4 Tage bis zu den Herbstferien enthalten. Das wirkt nach unserer ersten Einschätzung keineswegs überzogen.

Wir wundern uns, dass ein nicht zuständiger Minister aus der Ferne glaubt, die Infektionslage vor Ort besser beurteilen zu können als die Kolleginnen und Kollegen des örtlichen Gesundheitsamtes. Völlig inakzeptabel ist für uns, dass Minister der Landesregierung durch öffentliche Kritik die verantwortungsvolle Arbeit der zuständigen Behörden erschweren und den Gesundheitsämtern öffentlich in den Rücken fallen. Wenn Herr Tonne das Vorgehen des Landkreises für falsch erachtet, mag er das mit seiner zuständigen Kollegin aus dem Gesundheitsministerium erörtern. Diese kann den Landkreis jederzeit fachlich anweisen. Die Landesregierung muss in der Krise mit einer Stimme sprechen“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer.

„Die niedersächsischen Landkreise werden gemeinsam mit den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes vor Ort zusätzliche Mobile Kontaktnachverfolgungsteams (MKT) in jedem Landkreis und der Region Hannover aufstellen. Diese Teams sind bei einer Zuspitzung der Corona-Lage vor Ort schnell verfügbar. Sie sollen bei Auftreten lokaler Hotspots auch überregional eingesetzt werden können. Damit unterstützen wir bei Bedarf die Arbeit der Gesundheitsämter unkompliziert an einer der wichtigsten und personalintensivsten Stellen der Pandemiebekämpfung, nämlich der Kontaktnachverfolgung“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Klaus Wiswe, am Rande der heutigen Klausurtagung der niedersächsischen Landrätinnen und Landräte in Visselhövede.

Die Aufstellung der jeweils auf neun Personen in einer Dreifachbesetzung ausgelegten Teams (also pro Landkreis 27 Personen) erfolgt vor Ort in enger Absprache mit den jeweiligen Hilfsorganisationen. Sie basiert auf einer Rahmenempfehlung des Innenministeriums, die in dieser Woche herausgegeben wird. Das Land wird bis auf weiteres zudem die Lohnfortzahlungskosten übernehmen. „Das Konzept ist in enger Abstimmung mit unseren Partnern im Katastrophenschutz sowie der Landesregierung entstanden. Wir freuen uns, das wir heute gemeinsam mit Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, den umgehenden Start dieser zusätzlichen Unterstützungskomponente besprechen konnten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Minister Pistorius hierzu: „Es ist lebenswichtig, dass die Kommunen bei der Kontaktnachverfolgung schnell und flexibel reagieren können. Das ist eine der Schlüsselaufgaben für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung. Hand in Hand mit den Landkreisen schaffen wir so gemeinsam eine noch bessere Struktur flächendeckend in ganz Niedersachsen, um die Pandemie im Herbst und Winter möglichst erfolgreich eindämmen zu können. Gleichzeitig möchte ich mich in diesem Rahmen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen in Niedersachsen für ihre oft aufopferungsvolle Arbeit und ihren Einsatz in dieser außergewöhnlichen Zeit ausdrücklich bedanken!“

Die Landkreise wollen zudem als weiteren Baustein zur flexibleren Personalunterstützung ein seit 2009 bewährtes Rahmenübereinkommen zur Tierseuchenbekämpfung auf die aktuelle Pandemie erstrecken: „Auch wenn derzeit alle Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern schon stark belastet sind, lautet das Signal: Wenn es zu örtlich sehr unterschiedlichem Pandemiegeschehen kommt, helfen wir uns im Notfall auch gegenseitig unkompliziert und ohne das Schreiben von Rechnungen mit Personal aus“, erklärte Meyer.