Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 23

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat am 20. August 2020 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zur Anhörung übersandt. Entgegen den ursprünglichen Planungen beinhaltet sie im Wesentlichen (nur) eine Verlängerung der geltenden Verordnung vom 20. Juli 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. August 2020. Die darin enthaltenen Regelungen sollen aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens pauschal um zwei Wochen bis zum 14. September 2020 verlängert werden.

Inhaltlich sind bisher nur Änderungen zu § 2 (Mund-Nasen-Bedeckung) vorgesehen. Künftig wird gefordert, die Nichtzumutbarkeit für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ein neuer Absatz der Norm verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs, auf die Pflichten zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung durch Aushang sowie im Personenverkehr zusätzlich mit Durchsagen hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Die Betreiber sollen innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen der Kontrolltätigkeiten beim Verdacht eines Verstoßes im Einzelfall persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Neuer Bußgeldkatalog zur Coronaverordnung

Nachdem ein Anfang August 2020 vorgelegter erster Entwurf eines neuen Bußgeldkataloges zur Niedersächsischen Corona-Verordnung aufgrund der massiven Kritik in der Anhörung und in der Öffentlichkeit zurückgezogen wurde, hat die Niedersächsische Staatskanzlei am 21. August 2020 eine vollständig überarbeitete Fassung des bisherigen Entwurfes in die Verbandsbeteiligung gegeben. Danach sind alle schulischen Angelegenheiten nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet und aus dem Bußgeldkatalog herausgenommen worden. In einer vorbereitenden Besprechung des Sozialministeriums mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ist nochmals betont worden, dass die konkrete Festsetzung der Höhe des Bußgeldes stets im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde stehe. Im Übrigen sind die Rahmen für das Bußgeld bei einer Reihe von Tatbeständen angepasst worden.

Bei Ziffer 1 des Bußgeldkataloges zu den fehlenden oder mangelhaften Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen wird nunmehr differenziert zwischen „kommerziellen“ und „nichtkommerziellen“ Veranstaltungen. Die wichtigste Änderung für die Praxis dürfte die Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100 bis 150 Euro im Fall einer fehlenden Mund-Nasen-Bedeckung bilden.

„Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“

Anfang Juli 2020 haben die Gespräche zwischen Bund, fünf Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden zu dem in Aussicht genommenen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ begonnen. In der dritten Augustwoche haben die beteiligten Bundesländer einen ersten Entwurfstext dazu vorgelegt, zu dem der Deutsche Landkreistag (DLT) Stellung nehmen konnte. Gesprächsgrundlage für das Gespräch von Bundesminister Spahn, den Länderministern und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene am 21. August 2020 war aber nicht dieses Papier, sondern ein tags zuvor vorgelegter Entwurf des Bundes. Dieses Papier des Bundes geht maßgeblich davon aus, dass der Pakt nunmehr nicht mehr zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, sondern rein zwischen Bund und Ländern geschlossen werden soll. Anders als im Länderpapier sieht der Bundesgesundheitsminister einen in der Besetzung und Finanzierung nachzuweisenden Personalaufwuchs im gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst von 8.125 Stellen vor.

DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Henneke hat in dem Gespräch für die Kommunen verdeutlicht, dass der Bund damit vorgeben wolle, dass die 355 Gesundheitsämter in den dreizehn Flächenländern insgesamt 6.767,5 Stellen dauerhaft zu schaffen und zu finanzieren hätten. Unter der vom Bundesgesundheitsministerium gesetzten Prämisse, dass eine Stelle im Durchschnitt Personalkosten von 80.000 Euro verursache, was ihm angesichts der ins Auge gefassten Wertigkeit der Stellen als sehr gering erscheine, entstünden daraus für die Träger der Gesundheitsämter dauerhaft jährliche Personalmehrausgaben in Höhe von 541,4 Millionen Euro. Für die kommunale Seite sei es deshalb unabhängig von der Frage der Besetzbarkeit zwingend, dass eine gesicherte und dauerhafte Vollkompensation stattfinde. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der geplante Stellenaufwuchs statistisch im Durchschnitt bei jedem Gesundheitsamt in den Flächenländern einen Aufwuchs von 19 Stellen bedeuten würde. Im Verlauf des Gesprächs wurde Einigkeit dahingehend erzielt, den Aspekt der Einstandsverpflichtung der Länder für die kommunalen Mehrkosten in den nächsten Tagen im Wege eines von den kommunalen Spitzenverbänden in Abstimmung mit den Ländern beizubringenden Formulierungsvorschlages doch noch zu berücksichtigen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Mit Blick auf die Digitalisierung bestand im weiteren Verlauf Einigkeit, dass eine Beteiligung von Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sicherzustellen sei. Ferner müsse die Digitalisierung alle Bereiche und nicht lediglich den Bereich der Meldepflichten im Bereich des Infektionsschutzes umfassen. Bis Mitte 2021 solle im Rahmen eines vom Bund zu beauftragenden Forschungsauftrages gemeinsam ein Reifegradmodell im Sinne der Definition sehr grundsätzlicher Mindeststandards erarbeitet werden. Die Tiefe möglicher Vorgaben solle sich nicht auf einzelne Hard- oder Softwarekomponenten beziehen. Auch insoweit besteht allerdings keine abschließende Klarheit.

Online-Umfrage des Deutschen Landkreistages zur digitalen Ausstattung von Gesundheitsämtern

Die Hauptgeschäftsstelle des DLT hatte zur inhaltlichen Vorbereitung der Verhandlungen zu dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ die Landkreise um Auskunft zur gegenwärtigen und zukünftigen digitalen Ausstattung der Gesundheitsämter gebeten. Die Auswertung dieser Umfrage liegt nunmehr vor. An der Umfrage hatten sich insgesamt 252 Gesundheitsämter aus den 13 Flächenbundesländern beteiligt. Zentrales, wenn auch nicht überraschendes Ergebnis ist, dass die Gesundheitsämter unterschiedliche Fachanwendungen nutzen, die z. T. alle Themenfelder des Gesundheitsdienstes abbilden. Dazu nicht im Stande ist jedoch das aktuell seitens des Bundes primär auf den Bereich des Infektionsschutzes ausgerichtete System SurvNet. Es kommt deshalb mit Blick auf die Digitalisierung zwingend darauf an, die bestehenden Fachanwendungsprogramme zu berücksichtigen und deshalb Standardisierungs- bzw. Interoperabilitätsfragen, statt einzelner zentraler Systeme in den Blick zu nehmen.

Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Weitere Entwicklung

In NLT-Aktuell 22/2020 hatten wir berichtet, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vorgelegt hat. Damit soll die Zusage aus dem Koalitionsausschuss vom Juni 2020 umgesetzt werden, aus dem Bundeshaushalt 3 Milliarden Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen.

Den Beitrag, den der Bund zur Milderung der schwerwiegenden Probleme der Krankenhäuser in der Investitionsfinanzierung leisten will, haben wir gegenüber dem DLT ausdrücklich begrüßt. Allerdings werden dadurch naturgemäß nicht die strukturellen und schon langfristig bestehenden Probleme gelöst. Problematisch ist vor allem die fehlende Berücksichtigung von Investitionen in Krankenhäusern, die bereits langfristig und vorausschauend gerade in die Digitalisierung investiert haben. Zudem wird bei der Anpassung von Patientenzimmern gefordert, dass die Kriterien dahingehend geändert werden, dass durch die Schaffung von Isoliereinheiten die Bettkapazitäten nicht erhöht werden. Damit wäre für die Krankenhausträger auch weiterhin eine Förderung aus pauschalen Fördermitteln sichergestellt.

Nunmehr hat das BMG auf Grundlage der Beratungen des von ihm eingerichteten COVID19-Beirats Ergänzungen der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen übersandt. Die Änderungen sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass die Auswirkungen der Pandemie voraussichtlich über das Jahr 2020 hinausreichen werden. Daher will das BMG den Koalitionsfraktionen vorschlagen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erlösrückgänge im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019, die Krankenhäusern aufgrund des Virus entstanden sind, im Rahmen von krankenhausindividuellen Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig ausgeglichen werden können. Einem weiterhin bestehenden Bedarf an persönlichen Schutzausrüstungen oder anderen Mehrkosten, die aufgrund des CoronaVirus im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung entstehen, wird Rechnung getragen, indem Krankenhäuser für solche Mehrkosten zeitlich befristet Zuschläge vereinbaren können. Die Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft – DKG – und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) werden beauftragt, zu beiden Maßnahmen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen festzulegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegter Referentenentwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes soll die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in verschiedenen Bereichen verbessern. Unter anderem soll die Kinder- und Jugendmedizin ab 2021 in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser einbezogen werden. In der Pflege sollen die Rechtsgrundlagen für das neue Personalbemessungsinstrument für vollstationäre Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Des Weiteren ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm vorgesehen.

EU-Kommission genehmigt Corona-Ausgleich über Bundesbeihilferahmenregelung nur bis 31. August 2020

Die EU-Kommission hat die von der Bundesregierung notifizierte Beihilfenrahmenregelung für den Ausgleich Corona-bedingter Mindereinnahmen und Mehraufwendungen der ÖPNVUnternehmen genehmigt. Danach sind direkte Zuschüsse an die Verkehrsunternehmen für Einbußen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. August 2020 über die Beihilferahmenregelung möglich (Phase 1). Für die daran anschließende Laufzeit des ÖPNV-Rettungsschirms bis 31. Dezember 2020 (Phase 2) wird hingegen ein Corona-Ausgleich nur nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und über die Aufgabenträger erfolgen können, die dafür bis 31. Dezember 2020 weiter Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirm beanspruchen können. Ausdrücklich soll außerdem auf die Möglichkeit für eigenwirtschaftliche Verkehrsunternehmen, die Schäden über die „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ abzurechnen, hingewiesen werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat zu dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Stellung genommen:

  • Die Reform des Betreuungsrechts wird in weiten Teilen begrüßt, da sie die Regelungen zeitgemäß erneuert und die Verantwortung der Betreuungsbehörden stärkt. Im Einzelfall wird Kritik geübt, insbesondere die vorgesehene „erweiterte Unterstützung“ wird abgelehnt. Zugleich werden die gesteigerten Anforderungen an ehrenamtliche Betreuer kritisiert.
  • Auch die Reform des Vormundschaftsrechts wird in ihren Zielen grundsätzlich begrüßt, zahlreiche Einzelregelungen aber abgelehnt. Dies gilt unter anderem für die vorläufige Vormundschaft und die Verpflichtung des Kindes oder Jugendlichen zu einem zusätzlichen Gespräch beim Amtsgericht. Zudem erweist sich die Nennung einer Fallzahl für Amtsvormünder im SGB VIII als zunehmend problematisch.

Insgesamt entsteht ein beträchtlicher Personalmehraufwand, der von den Ländern ausgeglichen werden muss.

Entwicklung der Kommunalfinanzen

Die Bundesregierung hat auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Stand 15. Mai 2020 umfänglich auf 156 Seiten zur finanziellen Situation der Kommunen in Deutschland Stellung genommen. Sie bewertet die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie als sehr gut. Die Kommunen in ihrer Gesamtheit hätten acht Jahre in Folge zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt. Auch bei den kommunalen Investitionen sei eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Bundesregierung betont in der Antwort die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Sie habe gleichwohl in den vergangenen Jahren mit „vielfältigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen“ zu der positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Die Umsatzsteuerbeteiligung der Gemeinden als Transferweg zur gezielten Entlastung finanzschwacher oder mit hohen Sozialausgaben belasteter Kommunen hält sie für nicht geeignet.

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen: Schuldenstand zum 31. Dezember 2019

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Daten zur Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht. Insgesamt ist die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte im nicht-öffentlichen Bereich um minus 2,2 Prozent gesunken. Bei den Landkreisen sind die Kredite (ohne Kassenkredite) um minus 3,4 Prozent rückläufig. Im Bereich der Kassenkredite ist der Rückgang bei den Landkreisen mit minus 1,6 Prozent weniger deutlich. Im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden fällt der Rückgang der Kassenkredite mit minus 16,2 Prozent am höchsten aus. Bei den kreisfreien Städten nahmen die Kassenkredite um minus 6,4 Prozent ab. 

Für die niedersächsischen Landkreise ist festzuhalten, dass sie bei den Kassenkrediten mit 47,74 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt an vierter Stelle liegen. Bei der Investitionskreditverschuldung erreichen sie mit 378,31 Euro je Einwohner den dritthöchsten Wert nach den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz, der ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Sozialhilfeausgaben 2019

Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Sozialhilfeausgaben für das Jahr 2019 vorgelegt. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 32,8 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ausgegeben. Dies entspricht einer Steigerung um plus 5,8 Prozent gegenüber 2018 (zum Vergleich das Vorjahr: Im Jahr 2018 waren mit 31 Milliarden Euro netto plus 4,4 Prozent gegenüber 2017 ausgegeben worden).

Die Nettoausgaben der einzelnen Leistungen des SGB XII im Jahr 2019 und die Veränderungsraten zum Vorjahr 2018 lauten wie folgt:

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen:          19,3 Milliarden Euro (plus 6,7 Prozent)
  • Hilfe zur Pflege:                                     3,8 Milliarden Euro (plus 8,8 Prozent)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt:                           1,5 Milliarden Euro (minus 0,3 Prozent)
  • Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung
  • besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie
  • Hilfe in anderen Lebenslagen:                        1,3 Milliarden Euro (plus 3,8 Prozent)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:    6,9 Milliarden Euro (plus 3,6 Prozent)

Kohleausstiegsgesetz und Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz regelt die schrittweise Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 und sieht energiepolitische Begleitmaßnahmen u. a. in Gestalt der fortgesetzten Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vor. Das Gesetz ist überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, das eine milliardenschwere Unterstützung der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vorsieht, ist ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 14. August 2020 in Kraft getreten.

Das Gesetz sieht auch Hilfen in Höhe von 1,09 Milliarden Euro für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vor. Von den Fördermitteln erhält Niedersachsen laut Bundestagsbeschluss 157 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen 662 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern 52,5 Millionen Euro und das Saarland 128,5 Millionen Euro. Auf die Reviere Helmstedt und Altenburger Land entfallen jeweils 90 Millionen Euro. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Positionspapier für eine föderale Digitalisierungsarchitektur

Der Deutsche Landkreistag hat zusammen mit kommunalen IT-Dienstleistern ein Positionspapier zur Konzeption und Umsetzung einer föderalen Digitalisierungsarchitektur verfasst. Ausgehend von dem Befund, dass der Grad der Nachnutzbarkeit der bestehenden Software-Lösungen deutlich erhöht werden muss, wird ein Konzept für eine zunehmende Konvergenz der bestehenden Verwaltungsportale vorgestellt.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Am 13. August 2020 wurde das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das als Artikel 1 das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) enthält. Als Ergebnis eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens fasst das GEG die gegenwärtig noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz (Energieeinsparungsgesetz und Energieeinsparverordnung) und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) zusammen und löst als einheitliches Regelwerk für den Gebäudebereich die bisherigen Vorschriften ab.

In Artikel 2 Nr. 2 enthält das Gesetz eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) in Bezug auf die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu vorhandener Wohnbebauung. In § 249 Abs. 3 BauGB wird die Möglichkeit der Länder geregelt, künftig per Landesgesetz einen Mindestabstand von maximal 1.000 Metern zu Wohngebäuden vorgeben zu können.

Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Artikel 8 wird der bisherige 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für Photovoltaik-Anlagen abgeschafft.

Broschüre Klimaschutz und erneuerbare Energien in den Landkreisen

Die Landkreise entfalten im Bereich des Klimaschutzes und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien vielfältige Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund hatte das Präsidium des Deutschen Landkreistages bereits eine umfassende politische Positionierung vorgenommen. Nunmehr dokumentiert eine diesbezügliche Broschüre die Ergebnisse einer Umfrage zu den Klimaschutzaktivitäten der Landkreise sowie mit zahlreichen guten Praxisbeispielen die Vielfalt der kreislichen Handlungsmöglichkeiten. Ergänzt wird die Broschüre durch Fachbeiträge, die verdeutlichen sollen, wie Klimaschutz und erneuerbare Energien die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen befördern können.

Kommune digital – Online-Veranstaltung der 3. Digitalen Woche des Landkreis Leer

Der Landkreis Leer richtet dieses Jahr zum dritten Mal in Folge eine „Digitale Woche“ aus, aufgrund der Corona-Pandemie erstmals als Online-Veranstaltung. Für kommunale Digitalisierungsverantwortliche und -interessierte findet am 15. September von 9:30 bis 12:30 Uhr der Thementag „Kommune digital – die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung“ statt. Vier Referenten präsentieren Erfahrungen und Sachstände aus der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes in Niedersachsen und Bremen. Das Programm kann unter https://t1p.de/kln5 heruntergeladen werden. Eine Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.diwo-leer.de möglich.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zu corona-bereinigten Maßnahmen

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, eine Reihe corona-bedingter Vorhaben zu verlängern und neue Sofortmaßnahmen zu gewähren. Kommunalrelevant sind insbesondere folgende Vereinbarungen:

             – Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate, längstens bis

               31. Dezember 2021, verlängert.

             – Die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische

               Betriebe wird bis 31. Dezember 2020 verlängert.

             – Der erleichterte Zugang zum SGB II und zum SGB XII wird bis 31. Dezember 2020

              verlängert. Der Zugang insbesondere von Künstlern, Solo-Selbstständigen und

              Kleinunternehmen wird durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens

              deutlich verbessert.

             – Bei Schul- bzw. Kitaschließungen werden Kinder mit Mittagessen im Rahmen des

              Bildungspaketes bis 31. Dezember2020 versorgt.

             – Bis Jahresende 2020 wird Kinderkrankengeld für fünf weitere Tage und

              Pflegeunterstützungsgeld bis zu 20 Tage gewährt.

             – Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird bis 31. Dezember2020 verlängert.

             – Aus den zu erwartenden EU-Mitteln zur Bewältigung sozialer und wirtschaftlicher

              Folgen der SARS-Cov2-Pandemie soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert

              werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrkräften

              mit digitalen Endgeräten besteht und zum andern aus dem Aufbau einer

              bundesweiten Bildungsplattform, die einen geschützten und qualitätsgesicherten

              Raum für digitale Lehrinhalte, für die Durchführung von Unterricht und Konferenzen,

              für die Kommunikation sowie für Prüfungen und Prüfungsnachweise bilden soll.

             – Zur corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden

              und Versammlungsstätten soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramms

              in Höhe von 500 Millionen Euro finanziert werden.

Die Verabredungen sind nach Einschätzung des DLT überwiegend positiv zu bewerten. Dies betrifft vor allem die maßgebliche Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, die Verlängerung des Überbrückungshilfen-Programms sowie des Mittagessens im Rahmen des Bildungspakets bei Schul- und Kitaschließungen.

Bedenken begegnet die erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum SGB II und SGB XII, sofern davon auch sog. Bestandsfälle erfasst würden, die in den vergangenen Monaten die erleichterten Voraussetzungen bereits nutzen konnten. Der DLT hat wiederholt verdeutlicht, dass der Verzicht auf Leistungsvoraussetzungen lediglich im aktuellen Krisenfall und vor dem Hintergrund der zeitlichen Begrenzung tragbar ist. Dies muss auch bei der neuerlichen Verlängerung kommuniziert werden, da ansonsten Erwartungshaltungen in Bezug auf eine dauerhafte Geltung der Ausnahmeregelungen entstehen können, die politisch nur schwer wieder zurückzuführen sind.

Gemeinsamer Appell von Kommunen und Landesregierung: Mund-NasenSchutz im ÖPNV

Das Kultusministerium, Verkehrsministerium, der Niedersächsische Städtetag sowie Niedersächsische Landkreistag haben zum Schulbeginn am 27. August 2020 mit einer gemeinsamen Pressemitteilung zu Abstands- und Hygienemaßnahmen in der Schülerbeförderung aufmerksam gemacht:

„Nach Ende der Sommerferien geht an diesem Donnerstag der Unterricht wieder los. Gemeinsam mit den Hauptgeschäftsführern des Niedersächsischen Landkreistages bzw. Städtetages, Prof. Dr. Hubert Meyer und Dr. Jan Arning, weisen Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und Kultusminister Grant Hendrik Tonne deshalb auf die besondere Bedeutung der Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV hin. Aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen sei absehbar, dass in der Praxis ein 1,5-Meter-Mindestabstand nicht immer eingehalten werden könne. Die Corona-Verordnung des Landes schreibt diesen in Zügen, Bussen, Taxis und Mietwagen auch nur soweit möglich vor. Wichtig sei, sich bei der Platzwahl gut zu verteilen. Die herzliche Bitte an alle Eltern: ‚Weisen Sie Ihre Kinder auf die Pflicht zur MundNasen-Bedeckung hin, sorgen Sie für die Mitnahme eines Textilschutzes und halten Sie sie zur gegenseitigen Rücksichtnahme an.‘

‚Alle Beteiligten müssen Rücksicht aufeinander nehmen und mithilfe der Maske den in den Bussen häufig nicht zu wahrenden Abstand ausgleichen‘, werben beide Hauptgeschäftsführer um Verständnis. ‚Die betroffenen Busunternehmen, Kommunen und das Land ziehen an einem Strang, damit der Schulanfang in puncto Beförderung gelingt‘, betonen Meyer und Arning.

‚Wir alle haben eine Verantwortung und können dazu beitragen, dass der Schulstart gelingt und möglichst viel Bildung in der Schule stattfinden kann‘, ergänzt Kultusminister Tonne. ‚Das gilt auch in Bussen und Bahnen und ich appelliere dringend an die Schülerinnen und Schüler, sich an die Regeln zu halten und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen – für ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitreisenden.‘

Althusmann und Tonne erklären, dass das Land bereits mit derzeitiger Erlasslage den Schulen die zeitliche Staffelung des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes ermögliche, immer in Abstimmung mit dem Träger der Schülerbeförderung sowie unter Beteiligung der zuständigen Eltern- und Schülervertretungen. Bei konsequenter Nutzung der Spielräume durch alle Beteiligten könnten die Schülerströme entzerrt und die Auslastung der Busse reduziert werden.

Beide Minister bitten die Schülerinnen, Schüler und Eltern aber auch darum, selbst aktiv dabei zu helfen, die Auslastung der Busse zu verringern: ‚Jeder, der freiwillig zu Fuß oder mit dem Rad kommt, schützt nicht nur sich selbst vor einer Infektion; er hilft auch denen, die auf eine Beförderung mit dem Bus angewiesen sind.‘“

Der NLT bedauert, dass die vorstehende Pressemitteilung trotz langfristigen Vorlaufs nicht rechtzeitig vor Beginn des Schulunterrichts endabgestimmt werden konnte.