Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 24

Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst auf gutem Weg

Nachdem am 2. September 2020 ein weiteres Gespräch zwischen Bundesminister Spahn, den kommunalen Spitzenverbänden und der Beteiligung der Gesundheitsminister und -senatoren aus fünf Bundesländern zum Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst stattgefunden hat, hat die Gesundheitsministerkonferenz das dort verabredete Papier am 4. September 2020 einstimmig gebilligt. Der DLT konnte durchsetzen, dass nunmehr schriftlich in dem Papier fixiert wird, dass die durch diesen Pakt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Gesundheitsämter veranlassten notwendigen Mehrausgaben von den Ländern ausgeglichen werden.

Die Länder sollen nach der Vereinbarung in einem ersten Schritt unter anderem dafür Sorge tragen, dass im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. In einem weiteren Schritt werden bis Ende 2020 mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) geschaffen.

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 6./7. September 2020 dem Paktergebnis unter der Bedingung zugestimmt, dass nunmehr auch die Ministerpräsidentenkonferenz das Ergebnis billigt. Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages wird sich im Rahmen einer Sitzung am 24. September 2020 mit dem Thema beschäftigen. 

Mitgliederversammlung wählt DLT-Führungsspitze

Da die ursprünglich für den 10./11. November 2020 vorgesehene Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages verschoben werden muss, wurden die satzungsmäßig notwendigen Regularien im Rahmen einer Mitgliederversammlung im Anschluss an die Präsidiumssitzung des am Sonntag, den 6. September 2020 im Landkreis Olpe durchgeführt, in der die Präsidenten jeweils als Stimmführer der Landesverbände fungierten. Neben der Verabschiedung des Haushaltes stand insbesondere die Wahl der DLT-Verbandsspitze auf der Tagesordnung.

Die Mitgliederversammlung hat jeweils einstimmig

          – Präsident Reinhard Sager, LK Ostholstein, für zwei weitere Jahre zum DLT-Präsidenten

          – Vizepräsidenten Joachim Walter, LK Tübingen, für zwei weitere Jahre zum

            Vizepräsidenten

          – die Vizepräsidenten Bernhard Reuter, LK Göttingen, und Frank Vogel, Erzgebirgskreis,

            bis zum Ende ihrer satzungsmäßigen Amtszeit in ihren Landesverbänden zu

            Vizepräsidenten und

          – Landrat Wolfgang Blasig, LK Potsdam-Mittelmark zum neuen Vizepräsidenten für den

            ausscheidenden Vizepräsidenten Dr. Ansgar Müller, LK Wesel, gewählt.

Wir gratulieren unserem NLT-Vizepräsidenten Bernhard Reuter zu dieser erneuten Wahl im Deutschen Landkreistag.

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat uns den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung übermittelt, mit der im Wesentlichen die bisherige Corona-Verordnung für den Zeitraum vom 13. September bis zum 30. September 2020 verlängert werden soll. Als weitere Änderungen sind zu nennen:

           – In § 4 Abs. 2 wird auf Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten ein neuer

             Absatz eingefügt, wonach Behörden, Gerichte sowie Stellen, die Aufgaben im

             öffentlichen Interesse erfüllen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln,

             personenbezogene Daten im Rahmen des Zutritts erheben können. Mit dieser

             Änderung ist keine Datenerhebungspflicht verbunden, es handelt sich allein um eine

             datenschutzrechtliche Ermächtigung, um eventuell bereits geführte Besucherlisten

             etc. datenschutzrechtlich zu legitimieren. 

           – In § 5 wird im Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 entsprechend dem Beschluss des OVG vom 28.

             August 2020 gestrichen. Dafür werden in § 8 Abs. 3 und 4 neue Regelungen zur

             Prostitution geschaffen. Prostitutionsveranstaltungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 ProstSchG

             und die Straßenprostitution werden verboten. Die Prostitution in Prostitutionsstätten

             und in mobilen Fahrzeugen wird unter Auflagen zugelassen.

           – Ferner wird bei den Regelungen zu Großveranstaltungen in § 5 Abs. 2 der

             entsprechende Verbotstermin bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Da die aktuelle

             Fassung von § 5 Abs. 3 zu Problemen und Rechtstreitigkeiten geführt hat, enthält

             diese Vorschrift nunmehr die Möglichkeit, im Einzelfall abweichend vom generellen

             Verbot auf Grundlage eines Hygienekonzeptes entsprechend auch über Ende

             September hinaus einzelne Veranstaltungen zuzulassen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme u. a. auf das Problem der möglicherweise nicht rechtssicher ausgestalteten Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Kontaktdaten hingewiesen, Regelungen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten angemahnt und Klarstellungen bei Reiserückkehrern mit negativem Test gefordert.

Veränderung bei Kindern im SGB II-Leistungsbezug

Die Zahl der minderjährigen unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften ist ab Ende 2014 bis Ende 2017 von 1,91 Millionen auf 2,03 Millionen leicht angestiegen und bis Ende 2019 auf 1,87 Millionen geringfügig gesunken.

Allerdings verdeckt diese wellenförmige Gesamtentwicklung zwei unterschiedliche und gegenläufige Trends. Die Zahl der minderjährigen unverheirateten Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ist seit Ende 2014 stetig gesunken, von 1,57 Millionen auf 1,19 Millionen. Betrachtet man dagegen die anderen minderjährigen unverheirateten Kinder im gleichen Zeitraum, zeigt sich ein Anstieg von 318 Tsd. auf 655 Tsd. Insofern bilden sich hier die Fluchtbewegungen ab, deshalb sind auch die Asylherkunftsländer mit den stärksten Zuwächsen Syrien und Eritrea.

Im beobachteten Fünf-Jahres-Zeitraum ist also die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit um 24 Prozent im SGB-II-Bezug zurückgegangen, während sich die Zahl der Kinder mit anderen Staatsangehörigkeiten etwa verdoppelt hat. 

Jugendämter melden erneut 10 Prozent mehr Kindeswohlgefährdungen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10 Prozent oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10 Prozent auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Erster Bericht über die Auswirkungen der Einführung der inklusiven Schule

Die Niedersächsische Landesregierung hat dem Niedersächsischen Landtag den „ersten Bericht nach § 178 Niedersächsisches Schulgesetz über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule“ (LT-Drs. 18/7189) übersandt.

Hinsichtlich der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sowohl die Inklusionspauschale anhand der Entwicklung der Integrationshilfe zu überprüfen als auch die Zahlung der Investitionskosten auch auf den Sekundarbereich II zu beziehen, sieht das MK keinen Handlungsbedarf. Das MK weist hinsichtlich der Inklusionspauschale einmal mehr darauf hin, dass sich eine Pflicht zur Evaluation nicht aus dem Gesetz ergäbe und es sich um eine freiwillige Leistung des Landes handele. Sodann wird umfangreich auf das Engagement des Landes in der Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung und zum Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften eingegangen. Abschließend wird festgestellt, dass kein Anlass zur Erhöhung der Inklusionspauschale bestehe.

Hinsichtlich der Einbeziehung des Sekundarbereichs II und der öffentlichen Berufsbildenden Schulen in die Landeszuweisungen kommt das Kultusministerium zu dem Schluss, dass die derzeitige gesetzliche Regelung einen angemessenen Ausgleich zwischen den sich diametral entgegenstehenden Positionen von Landesrechnungshof und kommunalen Spitzenverbänden darstelle.

Wir werden den Bericht des Landes in unseren Gremien insbesondere mit Blick auf die Ausführung zum Inklusionskostenerstattungsgesetz erörtern.

Antibiotikaüberwachung auf kommunaler Ebene gut aufgehoben

„Die Landkreise begrüßen die von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast getroffene Entscheidung zur zukünftigen Aufgabenabgrenzung im Veterinärwesen. Dass die Kommunen künftig die Überwachung der Antibiotika-Minimierung auf den landwirtschaftlichen Betrieben neben der sonstigen Arzneimittelüberwachung, dem Tierschutz, und der Tiergesundheit aus einer Hand übernehmen, ist fachlich sinnvoll“, stellte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nach Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems in Varel, Landkreis Friesland, und der Landrätekonferenz Lüneburg-Stade in Cuxhaven fest.

In Umsetzung eines Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung hatten das Landwirtschaftsministerium, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) die derzeitige Aufgabenabgrenzung im Veterinärwesen in einem ergebnisoffenen Dialog genauer unter die Lupe genommen. Im Ergebnis soll die flächendeckende Aufgabe der Antibiotika-Minimierung zukünftig von den kommunalen Veterinärbehörden, die eher spezialisierten Aufgaben der Tierversuchsüberwachung und der Überwachung von Zirkusunternehmen dagegen vom LAVES wahrgenommen werden.

„Die Aufgabe ist auf kommunaler Ebene gut aufgehoben, weil wir die Betriebe umfassend vor Ort überwachen. Das Ziel muss weiterhin sein, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung so gering wie möglich zu halten. Klar ist aber auch: Rückgänge wie in den vergangenen Jahren wird es unabhängig von Zuständigkeiten weder bundesweit noch in Niedersachsen geben“, erklärte Hubert Meyer.

25. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragen für den Datenschutz Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Neben den Themen, die durch verstärkte Nutzung digitaler Dienste während der Corona-Pandemie eine hohe Relevanz erlangt haben, wird aus dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) berichtet.

Unter Ziffer 3 werden insbesondere die für die Kommunalverwaltungen interessanten Themen dargestellt, u. a. Ratsinformationssysteme und Live-Streaming aus Sitzungen. Ziffer 5 des Tätigkeitsberichtes geht auf die datenschutzrechtlichen Implikationen der Digitalisierung im Schulbereich ein. Wie bereits im letzten Tätigkeitsbericht finden sich hier aktuelle Berichte zum Einsatz von WhatsApp, der niedersächsischen Bildungs-Cloud und eines elektronischen Klassenbuchs.

Der Bericht kann als Anlage im Intranet abgerufen werden. Außerdem steht er auf der Webseite der LfD unter https://lfd.niedersachsen.de zur Verfügung. 

70,6 Prozent stimmen gegen Fortbestand der Pflegekammer

Insgesamt 15.100 von rund 78.000 befragten Mitgliedern der Pflegekammer Niedersachsen haben an der Abstimmung über die Zukunft der Kammer teilgenommen. Von ihnen stimmten 70,6 Prozent gegen den Fortbestand der Kammer, 22,6 Prozent dafür, 6,8 Prozent enthielten sich. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 29. Juli bis zum 6. September 2020.

„Dieses Ergebnis ist eindeutig“, so Sozialministerin Dr. Carola Reimann. „Die Pflegekammer ist damit ganz offensichtlich nicht die Form von Vertretung, die sich die Pflegekräfte in Niedersachsen wünschen. Angesichts der kontroversen politischen Debatten im Vorfeld und auch noch während der Befragung hatten wir eine höhere Beteiligung erwarten.“

Die Ministerin weiter: „Wir haben aber immer gesagt, dass das Ergebnis dieser Befragung für uns als Landesregierung politisch bindend ist. Deshalb werden wir auf Grundlage dieser sehr deutlichen Zahlen nun unverzüglich die Auflösung der Pflegekammer einleiten. Mit der Erstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs hat mein Haus bereits begonnen.“

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung eines Kommunalen Energiemanagements in niedersächsischen Kommunen

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat eine „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung eines Kommunalen Energiemanagements in niedersächsischen Kommunen“ entworfen und zur Verbandsanhörung übersandt. Danach ist der Gegenstand der Förderung eine ergänzende Zuwendung für Energiemanagementsysteme, die eine Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes erhalten können. Zuwendungsfähig seitens des Landes sollen Ausgaben für Investitionen in Software, die für das Energiemanagement notwendig sind, sowie solche in mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik sein. Der Gesamtzuschuss darf nach dem Entwurf 10.000 Euro nicht übersteigen. Zuwendungsempfänger sollen Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse in Niedersachsen sein, in denen ausschließlich Kommunen beteiligt und die ausschließlich im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig sind. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Digitalisierung.

Voraussetzung für die Förderung soll sein, dass die Anträge für die Bundes- und die Landesförderung zeitgleich gestellt werden. Der Antrag auf Landesförderung wird bei der NBank zu stellen sein. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Bei finanzschwachen Kommunen gewährt das Land eine Zuwendung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, so dass sich zusammen mit der Förderung des Bundes eine Förderquote von maximal 85 Prozent ergibt. Bei allen anderen Kommunen gewährt das Land eine Zuwendung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, so dass sich zusammen mit der Förderung des Bundes eine Förderquote von maximal 80 Prozent ergibt. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.

Preisverleihung zum Wettbewerb „Klima kommunal 2020“

Am 8. September 2020 fand die Preisverleihung zum Wettbewerb „Klima kommunal 2020“ in Hannover statt. Neben den beiden Klimakommunen Osnabrück und Oldenburg wurden in diesem Jahr der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Stadt Gehrden, die Stadt Langenhagen, die Hansestadt Uelzen sowie die Landkreise Wittmund und Friesland als Leuchtturmprojekte ausgezeichnet.

Die niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände und das niedersächsische Umweltministerium richten den Wettbewerb „Klima kommunal“ seit 2010 alle zwei Jahre aus. Ziel ist es, die vielen kreativen und innovativen lokalen Klimaschutzaktivitäten im Land einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und das kommunale Engagement zu würdigen. 50 Kommunen haben sich in diesem Jahr mit 54 Wettbewerbsbeiträgen beteiligt. Das Umweltministerium hat insgesamt 100.000 Euro Preisgeld zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe der Auszeichnungen entschied eine achtköpfige Fachjury.

Standortauswahl für ein Atommüll-Endlager

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird am 28. September 2020 ihren Zwischenbericht „Teilgebiete“ vorlegen. Darin soll sichtbar gemacht werden, welche Flächen aus Sicht der BGE geologisch als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen und welche hiervon aufgrund der Ausschlusskriterien möglicherweise ausscheiden.

Die Niedersächsische Landesregierung will nach eigener Aussage das Standortauswahlverfahren kritisch-konstruktiv begleiten und darauf achten, dass es wie gesetzlich vorgeschrieben partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend, lernend und reversibel durchgeführt wird. Sie versteht sich nach eigener Darstellung dabei in erster Linie als Anwältin für Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens und als Ansprechpartner für deren Sorgen und Anliegen bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle (HAW-Endlager). Zu diesem Zwecke will sie den vom BASE gesetzlich verantworteten Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit auch zur Vermeidung bzw. Minderung möglicher Konflikte mit einer eigenen Kampagne begleiten. Damit soll dem Bedürfnis der Menschen in den betroffenen niedersächsischen Gebieten nach einem Ansprechpartner auf Ebene der Landesregierung Rechnung getragen werden.

In diesem Rahmen ist geplant, kurzfristig nach Vorstellung des Zwischenberichts „Teilgebiete“ zunächst drei Informationsveranstaltungen durchzuführen. Zielgruppe für diese Veranstaltungsreihe ist die breite Öffentlichkeit. Ergänzend soll für die in der politischen Verantwortung stehenden Mandatsträgerin und -träger der Gemeinden, Städte, Landkreise in den Teilgebieten und des Landtages ein Expertenteam bestehend aus Beschäftigten des Umweltministeriums und des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zusammengestellt werden, das bei Bedarf vor Ort eingesetzt werden kann. Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies hat angeboten, mit diesem Expertenteam das Verfahren zur Endlagersuche anlässlich Versammlungen oder bei Öffentlichkeitsterminen darzustellen, um in die Diskussion über dieses Verfahren einzutreten.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zum Bundestagswahlrecht

Der Koalitionsausschuss hat am 25. August 2020 eine Verständigung zur Änderung des Bundestagswahlrechts getroffen, die zum Teil noch im September 2020 im Bundestag verabschiedet werden soll. 2021 bleibt die Zahl der Wahlkreise mit 299 unverändert. Zur Bundestagswahl 2025 wird die Zahl der Wahlkreise auf 280 reduziert. Zur dauerhaften Ausgestaltung des Wahlrechts wird umgehend eine Reformkommission eingesetzt.

Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Anwendungsbereich betrifft grundsätzlich alle Interessenvertretungen, wobei bspw. für Kirchen oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Ausnahmen von der Eintragungspflicht vorgesehen sind. Eine solche Ausnahme besteht in Bezug auf die kommunalen Spitzenverbände nicht. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich deshalb mit entsprechender Kritik an die Fraktionsspitzen gewandt.

Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2020

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2020 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf u.a. eine Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.Dezember 2021 (§ 3 Nr. 28a EStG). Damit wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 umgesetzt und die durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 16. Juni 2020 eingeführte begrenzte und befristete Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld im bestehenden Umfang auf die Lohnzahlungszeiträume des Kalenderjahres 2021 ausgedehnt.

Stellungnahme des DLT zum geplanten Mobilfunkförderprogramm

Der Deutsche Landkreistag hat zu dem Entwurf einer Richtlinie für das geplante Mobilfunkförderprogramm des Bundes eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird eine enge Einbindung der Landkreise bei der Ermittlung der vorrangig zu versorgenden Fördergebiete gefordert. Insbesondere Landkreise, die den Festnetzausbau in Form des sog. Betreibermodells sicherstellen, sollte auf eigenen Wunsch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Aktivitäten auf den Mobilfunkbereich auszuweiten. Kritisiert wird, dass bereits eine bestehende Versorgung nach dem Mobilfunkstandard 3G eine Förderung ausschließt. Schon heute müssten Maßnahmen ergriffen werden, um einen flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass alle geförderten Masten mit Glasfaserleitungen anzuschließen sind.

Wettbewerbsaufruf „Der Deutsche Fahrradpreis – Best for bike 2021“

Der Deutsche Fahrradpreis „Best for bike“ wird auch im Jahre 2021 wieder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. und dem Zweirad-Industrie-Verband vergeben. Der Preis wird in den Kategorien „Infrastruktur“, „Service“ und „Kommunikation“ an Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Unternehmen und öffentliche so- wie private Institutionen für Konzepte, bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen, Veranstaltungen, technische Innovationen sowie für Service- und Kommunikationsleistungen vergeben. Erkennbares Ziel der eingereichten Projekte und Maßnahmen sollte sein, einen gesellschaftlichen Mehrwert für besseren Radverkehr zu schaffen. Bewerbungen können ab dem 15. September 2020 bis zum 14. Januar 2021 online eingereicht werden unter: https://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/bewerbung.html

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes Stellung genommen. Der Gesetzentwurf wird dem Grunde nach unterstützt. Kritikpunkte bestehen in Bezug auf die jagdrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung sowie die Streichung der Regelungen zur notwendigen Auftreffenergie von Büchsenmunition und die Verpflichtung zur Vereinbarung eines Mindestabschusses für Rehwild.

„Mit kleinen Aktionen Großes bewirken“ – Förderung von Kleinprojekten zur Stärkung der Demokratie

Das Niedersächsische Justizministerium hat informiert, dass erstmalig das Landes-Demokratiezentrum (L-DZ) im Niedersächsischen Justizministerium in diesem Jahr Gelder bereitstelle, um vor allem junge Menschen zu ermutigen, sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Für gemeinnützige Träger besteht dreimal jährlich die Möglichkeit, sich über ein vereinfachtes Antragsverfahren um eine Förderung zu bewerben. Die Antragsfrist für neue Projekte ist terminiert: Bis zum 28. September 2020 können Anträge beim L-DZ eingereicht werden. Informationen und Unterlagen sind auf der Website des L-DZ zu finden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der stark wachsenden Bedeutung sozialer Medien wurden bislang vor allem digitale Projekte gefördert; aber auch analoge Projekte sind förderfähig. Die maximale Fördersumme einzelner Kleinprojekte ist auf 2.500 Euro begrenzt, die Mindestförderung beträgt 500 Euro.

Landkreise fordern Klarheit zur Teststrategie

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) fordert Klarheit hinsichtlich der Testungen auf das Coronavirus. „Die Teststrategie des Landes sieht Testungen grundsätzlich nur bei Personen vor, die Symptome zeigen oder mit solchen Menschen möglicherweise in Kontakt gekommen sind. Die von Kultusminister Tonne angekündigte zweimalige freiwillige Testung aller Lehrerinnen und Lehrer fügt sich in keiner Weise in dieses Konzept ein. Sie bringt keine Sicherheit, sondern kostet viel Geld und bindet unnötig Laborkapazitäten,“ kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer.

Der NLT hält in diesem Zusammenhang auch die heutige Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung für falsch, die 12 Testzentren mit Ausnahme vom Standort Langenhagen mit Ablauf des 15. September schließen zu wollen. „Wir verstehen die Verunsicherung der niedergelassenen Ärzte aufgrund der wiederholt wechselnden Positionen der Bundesregierung in dieser Frage. Der öffentliche Gesundheitsdienst braucht aber verlässliche Partner vor Ort. Das Hin und Her des Aufbaus und des Schließens der Testzentren ist kontraproduktiv. Wir benötigen eine abgestimmte langfristige Strategie. Wir wiederholen daher unsere Forderung nach einem runden Tischen von Land, Kassenärztlicher Vereinigung und Kommunalen Spitzenverbänden, um das für die Bevölkerung schwer durchschaubare Durcheinander zu beenden. Nur als Team werden wir die Herausforderungen des Winters meistern,“ erklärte Meyer.