Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 25

Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE)

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 78. Sitzung am 30. Juni 2002 die Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) eingesetzt. Vor dem Hintergrund der technischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderung des 21. Jahrhunderts soll die Enquetekommission

            – Handlungsfelder für die dringenden Herausforderungen rund um das Ehrenamt er-

             arbeiten,

            – Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des freiwilligen, gemeinwohlorientierten,

             nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten Engagements vorlegen,

            – Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Ehrenamtsquote von Frauen und jungen

             Erwachsenen entwickeln und

            – Maßnahmen und Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von

             Familie, Beruf und kommunalem Mandat erarbeiten.

Der Enquetekommission gehören 26 Mitglieder an. Dabei handelt es sich um 15 Mitglieder des Landtages und 11 Sachverständige. Sieben dieser 11 Sachverständigenplätze sollen durch Angehörige der in Niedersachsen landesweit tätigen Vereine und Verbände besetzt werden. Nunmehr hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aufgefordert, wegen der Bedeutung des Ehrenamtes für die kommunale Ebene ein Mitglied für diese Kommission zu benennen. Wunsch der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages sei es, dass möglichst ein ehrenamtlich tätiges Präsidiumsmitglied benannt wird. Das Präsidium des NLT wird sich am 24. September 2020 mit diesem Thema befassen. 

Durchführung und Finanzierung von Testungen auf SARS-CoV-2

Seit geraumer Zeit thematisieren wir Fragestellungen im Zusammenhang mit den Testungen auf SARS-CoV-2. Dabei fordern wir insbesondere eine klare Zusage des Landes, die bisher ausgeblendeten Kosten der Abstrichnahmen bei der Durchführung der entsprechenden Testungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder auf Veranlassung des ÖGD zu übernehmen. Auch vermissen wir eine eindeutige Umsetzungsstrategie des Landes für die Durchführung von Testungen.

Die in der Öffentlichkeit am 4. Juni 2020 vorgestellte Teststrategie des Landes ist durch Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) „überlagert“ worden. Nicht im Einklang mit der Teststrategie des Landes steht die von uns kritisch gesehene, unabgestimmte Ankündigung des Niedersächsischen Kultusministers vom 10. September 2020, für ca. 100.000 Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter kostenlos zweimal einen Covid-19-Test anzubieten. Dies führt unseres Erachtens zu erheblicher Unruhe wegen der Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Mitarbeitern in den Schulen, den Kindertageseinrichtungen, den Pflegeeinrichtungen und vielen anderen Einrichtungen.

Nach Erörterungen im NLT-Gesundheitsausschuss haben wir mit Schreiben der AG der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens am 15. September 2020 gegenüber Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann und Finanzminister Reinhold Hilbers das Vorgehen des Kultusministers als nicht zielführend kritisiert, da erhebliche Kapazitäten gebunden werden, den Betroffenen aber allenfalls eine kurzfristige Scheinsicherheit verschafft wird. Angesichts der Tatsache, dass das nicht der Teststrategie des Landes entsprechende Vorgehen mit ca. 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Landes zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie finanziert wird, haben wir erneut die Erwartung an das Land gerichtet, nunmehr unverzüglich eine Zusage zur Kostenübernahme für die Abstrichnahme derjenigen Tests seit dem 1. März 2020 zu erhalten, die durch die oder auf Veranlassung der zuständigen Gesundheitsämter im Rahmen der jeweils geltenden Teststrategie des Landes vorgenommen wurden und künftig vorgenommen werden.

Ferner haben wir die Notwendigkeit für eine abgestimmte langfristige Teststrategie des Landes auch im Zusammenspiel mit der niedergelassenen Ärzteschaft bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) betont. So gibt es trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten des ÖGD und der KVN gemeinsame Schnittstellen. Der ÖGD benötigt verlässliche Partner vor Ort. Das Hin und Her des Aufbaus und des Schließens von Testzentren ist kontraproduktiv und der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Insofern haben wir nochmals unsere Forderung nach einem Runden Tisch von Land, KVN und kommunalen Spitzenverbänden wiederholt, um die großen Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.

Landeshaushalt 2021

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 – LT-Drs. 187175) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.

Der Entwurf des Haushaltsplans sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 35,85 Milliarden Euro vor. Es ist eine Nettokreditaufnahme von 853 Millionen Euro bei einem negativen Finanzierungssaldo von 1.337,2 Millionen Euro vorgesehen. Hierzu heißt es in der Gesetzesbegründung (Seite 15), auf Basis der derzeitigen Annahmen zeichneten sich auch für das Haushaltsjahr 2021 enorme Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen Planungsgrundlagen ab, die eine hohe Nettokreditaufnahme erfordere. Nach dem historisch bislang einmaligen Einbruch der Steuereinnahmen von über 3 Milliarden Euro 2020 sei im Jahre 2021 damit zu rechnen, dass die Einnahmen aufgrund der schwächeren Wirtschaftslage – also unabhängig von den gesetzlich beschlossenen Steuererleichterungen – um mehr als 1,8 Milliarden Euro hinter den zuletzt geschätzten Erwartungen zurückblieben. Deshalb werde eine hohe Nettokreditaufnahme auch im Haushaltsjahr 2021 erforderlich sein.

Haushaltsbegleitgesetz 2021

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben darüber hinaus den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2021 in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LTDrs. 18/7357). Mit diesem Gesetz werden eine Reihe auch von kommunalrelevanten gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Haushalts 2021 des Landes vorgesehen. Geplant ist u. a. eine Änderung des Nds. AG SGB II und des § 6b BKGG (Art. 6).

Die Regelungen sehen eine Änderung des Abrechnungssystems zwischen Land und Kommunen für die Ausgaben für Bildung und Teilhabe-Leistungen der Landkreise, kreisfreien Städte, der Region Hannover und der Stadt Göttingen vor. Nach der Gesetzesbegründung ist aufgrund voneinander abweichender Regelungen im Bundes- und Landesrecht in den vergangenen Jahren ein jährlicher Fehlbedarf zwischen den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln und den mit den kommunalen Trägern abzurechnenden Ausgaben entstanden (2017 und 2018 zusammen: 15,2 Millionen Euro, 2019: 12,1 Millionen Euro), der bislang seitens des Landes aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesem Grund beabsichtigt das Land beginnend mit dem Abrechnungsjahr 2021 aus- schließlich die Mittel des Bundes an die kommunalen Träger weiterzuleiten (vgl. Gesetzesbegründung S. 13). Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages sieht diese Regelungsabsicht kritisch. Das Präsidium wird sich hiermit in seiner Sitzung am 24. September 2020 befassen.

Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für das erste Halbjahr 2020

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 2. Quartal 2020 – zusammengestellt. Anders als noch im ersten Vierteljahr zeigen sich nunmehr die Auswirkungen der Corona-Pandemie insbesondere auf der Einzahlungsseite bei den Steuern deutlich.

Die bereinigten Einzahlungen sanken insgesamt um -2,8 Prozent auf rd. 11,5 Milliarden Euro, wobei die Steuern und steuerähnlichen Abgaben im ersten Quartal sogar um -11,2 Prozent zurückgingen. Ursächlich hierfür war ein Einbruch bei der Gewerbesteuer (netto) um 20 Prozent. Dabei war im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr noch ein Anstieg um rd. 85 Millionen Euro bei dieser Steuerart zu verzeichnen gewesen (+ 8,3 Prozent), auf den im zweiten Quartal dann ein Absturz um rd. 400 Millionen Euro (- 36,7 Prozent) folgte. Insgesamt gingen vom 1. April bis 30. Juni 2020 nur 688 Millionen Euro ein; zuletzt hatte es 2010 weniger in einem zweiten Quartal gegeben. Die coronabedingten Rückgänge bei den übrigen Realsteuerarten fanden erst zum Zahlungstermin 1. August 2020 statt, so dass sie in der Statistik noch nicht enthalten sind. Die Grundsteuer stieg schließlich leicht um 1,2 Prozent an.

Die bereinigten Auszahlungen betrugen 16,0 Milliarden Euro (+ 6,4 Prozent). Dabei stiegen im ersten Halbjahr besonders die Personalauszahlungen (+ 5,7 Prozent), die Sachund Dienstleistungen (+ 8,1 Prozent), während die Transferzahlungen mit + 4,3 Prozent (insbesondere Sozialleistungen) eher unterdurchschnittlich aufwuchsen. Der Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzierungssaldo) belief sich auf – 1.532 Millionen Euro.

Ergebnisse der 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Vom 8. bis 10. September 2020 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in einer Sondersitzung. Im Ergebnis wurden für 2020 die Erwartungswerte der Steuerschätzung vom Mai 2020 bestätigt. Für den kommunalen Bereich sind die Erwartungswerte dabei um 1,4 Milliarden Euro erhöht worden. Gemessen am Ist-Aufkommen des Jahres 2019 vermindert sich das Steueraufkommen aller Ebenen um -81,6 Milliarden Euro, für die kommunale Ebene bedeutet dies eine Minderung um -11,3 Milliarden Euro.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2021 bis 2024 wurden um insgesamt -29,5 Milliarden Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung nach unten korrigiert. Hintergrund sind v.a. die zwischenzeitlich erfolgten Steuerrechtsänderungen. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2021 bis 2024 wurden um insgesamt -4,6 Milliarden Euro vermindert. Die kommunalen Steuereinnahmen wachsen real gegenüber dem prognostizierten Steuereinnahmen 2020 sowie gegenüber dem Ist 2019 ab 2022 auf.

„Steuerschätzungen“ – Regionalisierung für Niedersachsen

Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung von 966 Millionen erwartet, während in den Folgejahren mit Mindereinnahmen von 618 Millionen Euro in 2021 gerechnet wird, die bis 2024 jedes Jahr leicht absinken und dann noch weniger als 300 Millionen Euro betragen. Die Einnahmeerwartung gegenüber der bisherigen Schätzung ergeben sich aus nachfolgendem Schaubild: 

Für den kommunalen Finanzausgleich rechnet das Land im Jahr 2020 nunmehr mit einer Verbesserung von 124 Millionen Euro (gegenüber der Mai-Schätzung), während in den Folgejahren weitere Rückgänge erwartet werden (2021 – 94 Millionen Euro; 2022 – 60 Millionen Euro; 2023 – 46 Millionen Euro und 2024 – 36 Millionen Euro).

Auch bei den Einnahmen der Städte und Gemeinden soll es 2020 mit zusätzlichen 232 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung besser laufen als zuvor prognostiziert. In den Jahren 2021 (- 85 Millionen Euro) und 2022 (- 15 Millionen Euro) sind weitere kleine Rückgänge zu verzeichnen, während ab 2023 (+ 19 Millionen Euro) und 2024 (+ 148 Millionen Euro) sogar eine Verbesserung gegenüber der Erwartung vom Mai eintreten soll. Hintergrund sind deutlich verbesserte Erwartungen bei der Gewerbesteuer, während beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer ab 2021 mit weiteren Rückgängen gerechnet wird.

Mittelfristige Planung Niedersachsen (MiPla) 2020 – 2024

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Mittelfristige Planung 2020 – 2024 (MiPla) am 6. Juli 2020 beschlossen (vgl. LT-Drs. 18/7330). Die MiPla geht grundsätzlich von der Mai-Steuerschätzung aus. Dabei werden allerdings sich bereits abzeichnende Rechtsänderungen insbesondere im Zusammenhang mit Steuererleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zum Teil einbezogen. Es wird bei der konjunkturellen Entwicklung mit einem realen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in 2020 mit minus 6,3 Prozent und einem gegenläufigen Effekt in 2021 von 5,2 Prozent gerechnet, während im Rahmen der Interimssteuerschätzung das BMWi nunmehr 2020 real von einem Rückgang von 5,8 Prozent und in 2021 von einem geringeren Wachstum von 4,4 Prozent ausgeht. Im Großen und Ganzen dürfte sich die MiPla damit allerdings noch in den Größenordnungen bewegen, die aktuell prognostiziert werden.

Bei den Kommunalfinanzen (S. 26 ff.) nimmt das Land zunächst eine Darstellung der Entwicklung von Landes- und Kommunaleinnahmen und -ausgaben in Kurzform vor. Insbesondere stellt es erneut auf den Finanzierungssaldo ab, der für das Land bis 2019 viermal hintereinander positiv und viermal hintereinander deutlich besser als derjenige der Kommunen war. Dies hatte es in den Jahrzehnten zuvor niemals gegeben.

Gleichwohl kommt das Land erneut – wie in den Vorjahren – zu folgendem Schluss:

„Eine Gesamtschau sämtlicher Parameter gibt zum Zeitpunkt der Berichterstellung keinen Anlass, von der seit 2007 gültigen Steuerverbundquote abzuweichen. Die Landesregie- rung hat daher für den Haushalt 2021 festgestellt, dass die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen nach wie vor gewahrt ist und es somit keine Änderung der Steuerverbundquote von 15,5 Prozent im Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetz (§ 1 NFVG) bedarf.“

Landkreise auf ASP gut vorbereitet – Maschinenringe stehen bereit

„Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sind auf mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seit Jahren gut vorbereitet. Neben den in den Behörden bestehenden, mehrfach krisenerprobten Strukturen der Tierseuchenbekämpfung sind in der Vergangenheit auch spezielle Pläne und Szenarien zur Bekämpfung der ASP erstellt und in Übungen erprobt worden“ so NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

„Der erste ASP-Fall in Deutschland ist kein Grund zur Panik. Sämtliche Fachleute haben früher oder später mit einem Auftreten auch in Deutschland gerechnet. Der Landesverband der Maschinenringe e. V. in Niedersachsen und seine Mitglieder stehen den Landkreisen und der Region Hannover zur Seite. Wir sind bereit und in der Lage, das im letzten Jahr noch extra wegen der ASP überarbeitete Rahmenübereinkommen zur Unterstützung der Kommunen im Tierseuchenkrisenfall zu aktivieren“, erklärte Julia Grebe, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Das Land ist nun aufgefordert, zügig die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Bekämpfung in Niedersachsen abzuschließen. Dazu gehört zunächst die verbindliche Zusicherung, dass die den Landkreisen und der Region Hannover entstehenden Kosten vollständig vom Land übernommen werden. Zudem muss die vom Land angekündigte Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft nunmehr so schnell als möglich aufgebaut werden“, appellierte Meyer.

Bericht zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Die BA-Statistik hat einen Bericht ‚Arbeitsmarktintegration von schutzsuchenden Menschen – fünf Jahre nach der europäischen Flüchtlingskrise‘ veröffentlicht. Der Bericht analysiert viele Arbeitsmarktfragen, unter anderem:

  • Die Beschäftigungsquoten unterscheiden sich deutlich zwischen den einzelnen Asylherkunftsländern. Am besten in Beschäftigung integriert sind inzwischen die Eritreer, ihre Quote für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Mai 2020 bei 46,7 Prozent. Zum Vergleich: Die Beschäftigungsquote der Ausländer insgesamt lag im Mai 2020 bei 45,4 Prozent und die der Deutschen bei 62,5 Prozent.
  • Außerdem hat die Corona-Krise sichtbare Spuren bei der Beschäftigungsentwicklung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hinterlassen. Dabei ist auch der Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Menschen mit einer Staatsangehörigkeit der acht bedeutendsten Herkunftsländer von Asylbewerbern zuletzt zum Stillstand gekommen.
  • Ein Fünftel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den wichtigsten Asylherkunftsländern sind auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen.
  • Das Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit ist mehr als doppelt so hoch wie bei allen Ausländern.

Zensus: Bundeskabinett beschließt Verschiebung des Zensus 2021 um 1 Jahr

Das Bundeskabinett hat in seiner 111. Sitzung am 2. September 2020 ohne Aussprache den Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 beschlossen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die Folgen der CoronaPandemie die Vorbereitungen für den ursprünglich vorgesehenen Zensustermin nicht wie geplant durchgeführt werden konnten.

Auf die von uns vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Personalkapazitäten aufgrund gleichzeitig anstehender Kommunal- und Bundestagswahl ist das Kabinett dem Vernehmen nach nicht näher eingegangen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gehen davon aus, dass mit der Verschiebung des Stichtags um 1 Jahr die Auswirkungen der Pandemie ausreichend kompensiert werden können. Ferner sollen umfassende Maßnahmen zur Kontaktminimierung sowie Hygienekonzepte zum Einsatz kommen.

Für den Fall, dass die Corona-Pandemie noch länger andauert oder eine andere besondere Lage eine weitere Verschiebung des Zensusstichtags erforderlich machen sollte, wird die Bundesregierung durch den beschlossenen Gesetzesentwurf ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates notwendige Anpassungen durch Rechtsverordnungen vornehmen zu können.

Der neue Zensusstichtag ist somit der 15. Mai 2022.

Stellungnahme zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im AdR

Im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) wurde ein von Landrat Bernd Lange (Görlitz) eingebrachter Stellungnahmeentwurf mit dem Titel „Gleichwertige Lebensverhältnisse: eine Herausforderung für alle Verwaltungsebenen in Europa“ angenommen. Der AdR fordert, dass die europäische Regional- und Agrarpolitik zu einer ausgewogenen Entwicklung aller Gebiete beitragen sollte. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen europäischer Gesetzgebung auf ländliche und städtische Gebiete näher betrachtet und stärker berücksichtigt werden. Der teils einseitige Fokus der Europäischen Kommission auf (Groß-)Städte wird abgelehnt. Das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse sollte auf europäischer Ebene verankert werden. Die (abschließende) Annahme der Stellungnahme durch die Plenarversammlung soll planmäßig am 12.-14. Oktober 2020 erfolgen.

Der DLT kommt zu der Einschätzung, dass in der Stellungnahme der Grundstein für eine Debatte über die künftige Ausrichtung der Regional- und Agrarpolitik gelegt werden könnte, mit Blick auf die kürzlich erfolgte Einigung im Rat zum Aufbaupaket und dem Haushalt 2021-2027 sei der Zeitpunkt der Annahme sehr günstig. Die enthaltenen Empfehlungen könnten bei der Diskussion über die Ausrichtung der Strukturfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität wesentliche Impulse geben. Darüber hinaus dürften die Empfehlungen auch für die von der Europäischen Kommission angekündigte „Vision für die ländlichen Räume“ relevant sein.

Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern

Der Landtag beabsichtigt, eine weitere Enquetekommission einzusetzen. Die „Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern“ soll nach dem Entwurf eines gemeinsamen Entschließungsantrags der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP folgende Ziele haben:

            – Die Aufarbeitung struktureller und organisatorischer Parallelen sämtlicher dem

              Landesjugendamt in Niedersachsen bekannten Missbrauchsfälle unter

              Einbeziehung institutioneller Erkenntnisse und unter besonderer Berücksichtigung

              der Rolle der beteiligten Jugendämter,

            – außerdem unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse

              der „Sonderermittlerin“, der beim Landespräventionsrat Niedersachsen

              angesiedelten „Lügde-Kommission“ sowie des Parlamentarischen

              Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages, die durch

              weitere Anforderungen beteiligter Personen in der Enquetebefassung ergänzt

              werden können; 

            – nach Erforderlichkeit soll weitere Expertise, beispielsweise des Kinderschutzbundes,

              der kommunalen Spitzenverbände, der Landesstelle Jugendschutz, der

              Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, des Landespräventionsrates, des

              Landeskriminalamtes und weiterer hinzugezogen werden und

            – die Kommission soll unter Berücksichtigung der von der Kommission zur „Prävention

              und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen“

              vorgelegten Empfehlungen konkrete Vorschläge machen, wie der Kinderschutz in

              Niedersachsen wirksam verbessert, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

              verhindert und Pädokriminalität erfolgreich bekämpft werden kann.

Der Enquetekommission sollen daneben zahlreiche weitere Aufgaben und Fragen zur Erörterung vorgelegt werden. Der Kommission sollen 15 Mitglieder des Landtages und bis zu vier Sachverständige/Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler angehören, die nicht Abgeordnete sind. Die Kommission soll ihre Arbeit nach Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2021 abschließen.

Landtag beabsichtigt Sonderausschuss zu Covid-19

Der Niedersächsische Landtag hat am 16. September 2020 in erster Lesung einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beraten, einen Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einzusetzen. Der einzusetzende Sonderausschuss soll dazu dienen, in Ergänzung der notwendigen Krisenbewältigung durch die Landesregierung auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes, der Darstellung und Diskussion von Maßnahmen der Krisenbewältigung durch alle staatlichen Ebenen und vor allem der Formulierung von Schlussfolgerungen zur Bewältigung von zukünftigen Pandemien und vergleichbaren Ereignissen sowie der Fortschreibung eines Landes-/Pandemieplans. Der Ausschuss soll 15 Mitglieder haben. Der Sonderausschuss soll seine Arbeit unmittelbar im Oktober 2020 aufnehmen. Gesundheitspolitische Aspekte sollen im Anschluss an die Ergebnisse der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung in Niedersachsen behandelt werden, um einerseits die Erkenntnisse der Enquetekommission berücksichtigen zu können und andererseits eine mögliche zweite Infektionswelle im Winter sowie die Auswirkungen des Corona-Bündelungsgesetzes mit einzubeziehen. Der Sonderausschuss soll seine Arbeit möglichst bis zum 30. September 2021 abschließen und dem Landtag einen Abschlussbericht zur Beratung vorlegen.