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Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert den jetzt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. „Bundesminister Jens Spahn musste wegen des Widerstandes der Länder auf eine Grundgesetzänderung verzichten. Trotzdem will er den für den Rettungsdienst zuständigen Ländern und Kommunen im Detail vorschreiben, wie sie künftig den Rettungsdienst zu organisieren haben. Maßgebliche Entscheidungen sollen nicht mehr die Landtage und die Kreistage vor Ort, sondern die Krankenkassen und der weit von den Problemen vor Ort entfernte Gemeinsame Bundesausschuss treffen, in dem kein kommunaler Vertreter mitwirkt. Das lehnen wir nachdrücklich ab“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs.

Große Probleme werden im ländlichen Raum auch die Regelungen zu den verpflichtend vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) bereiten. „Es ist falsch und rechtlich problematisch, die Krankenhäuser in eine Gemeinschaft mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu zwingen. Völlig inakzeptabel ist es, der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes massive Probleme zugibt, die fachliche Leitung der INZ zu übertragen. Ein weiterer Schlag gegen eine bürger- und patientennahe Versorgung ist, dass diejenigen Krankenhäuser, die kein eigenes INZ erhalten, für erbrachte ambulante ärztliche Leistungen mit einem Abschlag von 50 % der Kosten belegt werden. Menschen in Not zu helfen, darf nicht bestraft werden“, so Meyer weiter.

Der NLT wird die Auswirkungen des Gesetzentwurfs genau analysieren und das weitere Vorgehen mit den Partnern im Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe erörtern. Dem vom NLT initiierten Bündnis sind bisher 27 Landkreise, zahlreiche Städte und Gemeinden sowie die führenden Hilfsorganisationen in Niedersachsen beigetreten.

Am 1. Januar 2020 trat die 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie umfasst das Kernanliegen der Eingliederungshilfereform – die personenzentrierte und vom Ort unabhängige Leistungserbringung. In Niedersachsen ist damit ein Wechsel in der bisherigen Trägerschaft für die Sozial- und Eingliederungshilfe einhergegangen. Seit Jahresbeginn sind die Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte für alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eigenverantwortlich zuständig. Für die erwachsenen Menschen mit Behinderung ist jetzt das Land zuständiger Träger. Die Leistungen werden aber weiterhin durch die Kommunen vor Ort erbracht.

Die Neuordnung stellt die größte Verwaltungsreform seit Jahren dar. 58.000 Menschen sind davon unmittelbar betroffen. „Damit war ein immenser Verwaltungsaufwand in den Sozialverwaltungen der Kommunen verbunden. EDV-Programme mussten neu programmiert und weitere IT-Schnittstellen angepasst werden. Dies ist mit großem persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen erfolgt. Sie haben Überstunden geleistet und zum Teil im letzten Quartal des Jahres 2019 auf Urlaub verzichtet, betont der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer. „Der Dank für diesen außerordentlichen Einsatz gebührt auch den maßgeblichen Stellen des Landes sowie den Trägern und Diensten der Behindertenhilfe. Es war ein gemeinsamer Kraftakt und dokumentiert den verantwortungsvollen und partnerschaftlichen Dialog in der neuen Eingliederungshilfe auf der Landesebene“, betont Meyer abschließend.