Kinderbetreuung Kita

„Die Kommunen befinden sich bereits in einer Krise der Kindertagesbetreuung“, so der  Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel  (Stadt Salzgitter), für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im  Vorfeld der Fachkonferenz des Kultusministeriums zum Thema „Fachkräftemangel in  Kindertagesstätten“ und warnt: „Das Land muss endlich akzeptieren, dass wir nicht  nur einen Fachkräftemangel, sondern einen Arbeitskräftemangel haben. Wenn das  Land hier weiterhin untätig zusieht, dann werden wir unseren Eltern sehr bald nicht  mehr  das  gewünschte  Betreuungsangebot  bieten  können.  Schon  heute  werden  Gruppen geschlossen oder Betreuungszeiten zurückgefahren.“

„In der Krise zählt das Machbare, nicht das Wünschenswerte. Fachkräfte, die wir jetzt  schon nicht haben, werden wir auch in Zukunft nicht bekommen. Die richtige Antwort  darauf ist: Unnötige Standards anpassen und Bürokratie abbauen. Dadurch werden  die vorhandenen Fachkräfte entlastet. Ansonsten werden auch die Fachkräfte, die wir  noch  haben,  keine  oder  nur  noch  eingeschränkte  Kita-Betreuung  leisten  können“,  ergänzt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages.  

„Vorschläge aus Positionspapieren freier Träger sind da eher kontraproduktiv.“ so Dr.  Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Was  wir brauchen sind schnelle flexible Alternativen der Kindertagesbetreuung, aber auch  darüber hinaus für einen nicht absehbaren Zeitraum. Höhere Personalschlüssel wird  es  nicht  geben,  ein  Halten  der  derzeitigen  Qualität  wäre  schon  ein  Gewinn.  Der  Wunsch seitens der Träger und Fachverbände nach mehr Qualität ist nachvollziehbar,  aber angesichts des Arbeitskräftemangels schlicht nicht haltbar“

Digitalisierung

Das Land Niedersachsen gerät bei der Umsetzung der Digitalisie-rung der öffentlichen Verwaltung immer weiter ins Hintertreffen. Das hat der Digitalisierungsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in seiner heutigen Sitzung kritisiert. Nach Verstreichen der Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes Ende 2022 lässt der Gestaltungswille des Landes weiter nach, so die Einschätzung der Digitalisierungsexperten aus den nieder-sächsischen Landkreisen und der Region Hannover.

Sie sehen sich in ihrer Haltung durch die Beratende Äußerung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) bestätigt, welche vergangene Woche dem Landtag vorgestellt wurde. „Der Landesrechnungshof teilt unsere vielfach geäußerte Kritik, dass die Kommunen besser eingebunden und unterstützt werden müssen. Das ist ein wichtiges Signal“, sagt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. “Wir hoffen nun, dass die neue Innenministerin diesen Impuls aufnimmt. Es ist allerhöchs-te Zeit, dass Niedersachsen hier wieder zu den anderen Bundes-ländern aufschließt. Wir stehen für ein gemeinsames Vorgehen parat“, so Meyer.

Aus Sicht der Ausschussmitglieder müssen vor allem die – von Bund und Ländern mit Millionenaufwand entwickelten – Online-Dienste für die Kommunen auch nutzbar gemacht werden, damit ein Digitalisierungsschub entstehen kann. „Das Land befindet sich in einer Erprobungsphase, wir brauchen aber finanzielle und zeitliche Planbarkeit. Der bereits heute bestehende Bedarf für eine digitale Verwaltung scheint nicht erkannt zu werden. Auch die vielerorts bereits erzielten Fortschritte auf kommunaler Ebene werden nicht angemessen berücksichtigt“, macht Meyer deutlich.

Ukraine

„Die Kommunen haben die Aufnahme und die Unterbringung von Flüchtlingen gewährleistet, sind in Vorleistungen getreten und erwarten nun, dass der Bund die Kosten vollständig ohne Wenn und Aber trägt“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vor dem Bund-Länder-Spitzentreffen am 10. Mai 2023 und mahnt: „Immer mehr verfestigt sich der Eindruck, dass der Bund der kommunalen Realität vollkommen entrückt ist. Ohne einen angemessenen finanziellen und dauerhaften Ausgleich sowohl für die Kosten der Aufnahme und Unterbringung als auch für die Kosten der Integration – wie z.B. Wohnraum, Kita und Schule – und ohne entsprechende Planungssicherheit sind die Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Der Bund muss endlich seine gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen. Der Flüchtlingsgipfel darf nicht scheitern, sonst verlieren wir das Vertrauen der Bevölkerung endgültig und belasten den sozialen Frieden in den Städten und Gemeinden erheblich.“ 

„Der Bund ist zuständig für die Asyl- und Ausländerpolitik. Er bestimmt den Rechtsrahmen für Flüchtlinge und Vertriebenen. Nur er kann im Rahmen der Europäischen Union Einfluss auf eine wirksame Steuerung des weiteren Zuzugs nehmen. Und das ist dringend geboten. Gleichzeitig müssen die Kommunen substantiell entlastet werden. Es ist völlig inakzeptabel, dass der Bund seine Zuständigkeit abstreitet und nicht zu seiner Verantwortung für die Kosten der Unterkunft und die soziale Betreuung steht. Sollte der Bund bei seiner Verweigerungshaltung bleiben, wäre das ein nicht hinnehmbarer Affront gegenüber den Kommunen. Wenn die Situation so bleibt, wie sie ist, drohen gesellschaftliche Verwerfungen. Das kann keiner wollen“, ergänzt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages. 

„Die Flüchtlingspolitik muss endlich an der Realität ausgerichtet werden“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Längst geht es nicht mehr nur ums Geld. Es braucht kurz- und langfristig ein Bündel an Maßnahmen, um Fluchtbewegungen besser zu steuern und fair zu verteilen. Der Bund muss auf europäische Lösungen wie harmonisierte Sozialleistungen und Verteilungsmechanismen hinwirken. Mit der pauschalen Aussage ‚Menschlichkeit kennt keine Grenzen‘ kann keine solide Zuwanderungspolitik in Deutschland gestaltet werden. Eine Begrenzung des bislang ungeordneten Zuzugs ist dringend erforderlich.“ 

Sparschwein mit Euromünzen und -Scheinen

Mit 500 neuen Stellen und 50 Millionen Euro schlagen Gesetzesänderungen des Bundes bei den niedersächsischen Kommunen zu Buche. Zusätzlichen Aufgaben und Leistungen durch Wohngeldreform, geändertes Kinder- und Jugendhilferecht und neues Betreuungsrecht werden von den Kommunen umgesetzt, ohne dass sie bisher die notwendigen Mittel dafür bekommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens fordert von der Landesregierung einen Ausgleich für die Belastungen.

In einem Schreiben an die zuständigen Ministerien bieten Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Gespräche an. „Angesichts der Dimension der Belastungen ist eine schnelle Lösung zwingend. Wir erwarten Gespräche noch vor der Haushaltsklausur für den Landeshaushalt 2024 – spätestens. Landkreise, Städte und Gemeinden tragen jetzt schon die zusätzlichen Lasten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning federführend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. „Allein die Landkreise und die Region Hannover waren gezwungen, 230 weitere Stellen zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben zu schaffen. Die Belastung ist da und durch eine Abfrage bei unseren Mitgliedern belegt. Die 500 zusätzlichen Stellen und Leistungen sind nur das, was uns gemeldet wurde. Tatsächlich liegt die Belastung sicherlich höher“, erklärt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Wir fordern Selbstverständliches und Überfälliges. Das Land ist verfassungsrechtlich für die Finanzierung verantwortlich. Es hat zudem die Gesetzesänderungen im Bundesrat mit beschlossen. Wer bestellt, bezahlt. Das sollte klar sein“, ergänzt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

Die Umfrage der kommunalen Spitzenverbände bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden hat ergeben, dass im Jahr 2023 allein 316 zusätzliche Stellen aufgrund der Folgen der Wohngeldreform („Wohngeld-Plus“) geschaffen wurden, 109 sind es im Bereich der Jugendämter, 72 in den Betreuungsbehörden. Das summiert sich zu Personalkosten von rund 43 Millionen Euro – da ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommen Sachleistungen im Bereich der Jugendhilfe aufgrund von rund 7,6 Millionen Euro.

Nicht alle Stellen werden in diesem Jahr besetzt werden können, aber spätestens ab kommendem Jahr trifft die Kommunen die volle Wucht der Belastung. Der Druck für eine Verständigung ist entsprechend groß. Das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände ist adressiert an Finanz- und Innenministerium, die Ministerien für Soziales, Wirtschaft und Justiz sowie die Staatskanzlei.

Ansprechpartner: 

NST:       Stefan Wittkop, Tel: 0511 / 36894-13, Mobil: 0172/5397513, E-Mail: wittkop@nst.de  

NSGB:    Dr. Stephan Meyn, Tel: 0511 / 30285-44, Mobil: 0163 962 37 05, E-Mail: meyn@nsgb.de

NLT:        Ulrich Lottmann, Tel: 0511 / 8795318, Mobil: 0172/6342466, E-Mail: medien@nlt.de 

NLT-Umweltausschuss mit Minsiter Meyer

Kappungsgrenze von vier Prozent der Kreisfläche geplant / Gesetzentwurf soll diesen Monat ins Landeskabinett

Die Landesregierung und die niedersächsischen Landkreise haben sich auf ein wichtiges Detail bei der Umsetzung des Ausbaus der Windenergie in Niedersachsen verständigt: Kein Landkreis soll mehr als vier Prozent seiner Kreisfläche für Windenergiestandorte ausweisen müssen. Darauf einigten sich Umweltminister Christian Meyer und die Vertreter der niedersächsischen Landkreise heute während einer Sitzung des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT).

„Wir halten fest an dem Ziel, bis Ende 2026 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Unser Entwurf für ein Windenergie-an-Land-Gesetz soll noch diesen Monat ins Landeskabinett, anschließend beginnt die förmliche Anhörung der Landkreise als verantwortliche Träger der Regionalplanung, bevor das Gesetz dem Landtag zugeleitet wird“, so der Minister. Um noch mehr Akzeptanz auch in den Landkreisen zu haben, die nach der Potenzialstudie besonders viele Flächen ausweisen müssen, sei eine Kappungsgrenze von vier Prozent der Kreisfläche geplant. Im Gegenzug müssten dann alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte ein wenig mehr Flächen zur Verfügung stellen. „Ich freue mich sehr über die Solidarität der Landkreise untereinander und den gemeinsamen Willen, möglichst schnell viele Flächen und Genehmigungen für den Ausbau der Windenergie voranzubringen“, so Meyer. Das Land wird die Ausweisung im Rahmen der Task Force Energiewende tatkräftig unterstützen.
Der Umweltminister greift damit eine Anregung des Präsidiums des NLT auf, das sich für die Prüfung eines „Dämpfers“ für die besonders belasteten Landkreise ausgesprochen hatte, die nach den bisherigen Überlegungen teilweise bis zu 4,9 Prozent der Flächen ausweisen müssten. „Die angedachte Umverteilung entlastet insbesondere einige Landkreise im Nordosten des Landes. Sie stellt ein großes Maß an kommunaler Solidarität untereinander dar. Das Aufgreifen der Anregung durch den Umweltminister werten wir als positives Signal, um auch im weiteren Verfahren die Energiewende so weit wie möglich im Konsens aller Beteiligten zu realisieren,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Landrat Groote, Landrätin Schultz

Landrätin Schultz neue stellv. Vorsitzende

Der Leeraner Landrat Matthias Groote, SPD, ist neuer Vorsitzender des NLT-Umweltausschusses. Er folgt in diesem Amt den in den Ruhestand getretenen früheren Cuxhavener Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Groote gehörte von 2005 bis 2016 dem Europäischen Parlament an und hatte dort ebenfalls zeitweise den Vorsitz des Umweltausschusses inne. Seit 2016 ist er Landrat des Landkreises Leer. Im Jahr 2021 wurde er mit großer Mehrheit in diesem Amt bestätigt. 

Neue stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover ist die parteilose Dagmar Schultz, seit November 2021 Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg. 

Inhaltlich beschäftigte sich der Ausschuss des kommunalen Spitzenverbandes im Schwerpunkt mit dem weiteren Ausbau der Windenergie. Zum Klimaschutz standen aktuelle Vorhaben auf EU-, Bundes- und Landesebene auf der Tagesordnung. Breiten Raum nahm auch der rechtliche Rahmen und die Umsetzung des Ausbaus der Solarenergie ein. Die erweiterte Herstellerverantwortung im Abfallrecht, der Entwürfe der EU-Verordnung zu Verpackungsabfällen und die EU-Richtlinie zu einem „Recht auf Reparatur“ komplettierten die Tagesordnung. Anschließend erfolgte ein intensiver Meinungsaustausch mit Umweltminister Christian Meyer, in dessen Mittelpunkt ebenfalls der Ausbau der Windenergie und der Klimaschutz stand. 

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Mit großer Verwunderung und Besorgnis haben die drei kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens die Pläne des Koalitionsausschusses auf Bundesebene zum Windenergieausbau zur Kenntnis genommen. Hierdurch könnte es den Ländern ermöglicht werden, die Flächenziele des Bundes für den Ausbau erneuerbaren Energien vorzuziehen und bei Nichterfüllung mit der Sanktion der erweiterten Außenbereichsprivilegierung zu belegen. Zudem sind weitere Außenbereichsprivilegierungen angedacht; diskutiert wird beispielsweise eine Privilegierung auch von Autobahnen und Schienennetzen und im Zusammenhang mit Industriegebieten.

„Ständig an den Rahmenbedingungen oder Zielen zu drehen, verunsichert alle Beteiligten, erfordert abermalige Beteiligungsprozesse und Planungen und wird den Ausbau der erneuerbaren Energien daher bremsen“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning: „Im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien haben wir erst in den vergangenen Monaten vom Bund die Ziele und den rechtlichen Rahmen vorgesetzt bekommen. Alle Kommunen arbeiten mit Hochdruck an der Erreichung der Flächenziele; es muss Ihnen jetzt auch die notwendige Zeit gegeben werden, die neuen Rahmenbedingungen umsetzen zu können. Wir vertrauen darauf, dass der niedersächsische Umweltminister die Kommunen durch Unterstützung und nicht durch Strafandrohungen motiviert.“

„Die Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützen den Windenergieausbau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer: „Die ohnehin ehrgeizigen Ziele umzusetzen, ist aber ein Kraftakt. Das vom Bund ins Gespräch gebrachte Vorziehen der Flächenziele ist unnötig und unsinnig. Eine sinnvolle Planung wäre nicht mehr möglich. Das erzeugt Frust und Enttäuschung, wo wir im Land Akzeptanz und Motivation benötigen.“

„Niemand zweifelt an der Notwendigkeit, die Erneuerbaren Energien auszubauen, um Abhängigkeiten von Autokraten zu vermindern und den notwendigen Klimaschutzzielen besser zu genügen. Das funktioniert aber nur mit und nicht gegen die Menschen und Kommunen vor Ort. Geordnete Verfahren, ausreichend abgewogene Prozesse, Transparenz, Partizipation und Wertschöpfungsbeteiligung sind der Schlüssel zum Erfolg. Dies sollte der Bund dringend wieder beherzigen. Die Kommunen benötigen Spielraum und Rechtssicherheit zur Umsetzung der Energiewende und müssen dies angepasst an die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten erledigen können. Bei der Windenergieplanung dürfen die Kommunen nicht erneut – wie bereits bei der Teil-Privilegierung der Freiflächen-Photovoltaik – vor den Kopf gestoßen werden“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.

Hintergrund: 

Im „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 heißt es auf Seite 5 Nr. 1: 

„[…] Zusätzlich soll eine flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung für bestimmte besonders geeignete Flächen eingeführt werden. Auf diesen Flächen sollen Windenergieanlagen für die direkte Belieferung der benachbarten Unternehmen errichtet werden können, ebenso soll auch der Eigenverbrauch ermöglicht werden. Auch der Handlungsspielraum für Länder soll erweitert werden, wenn sie die allgemeine Außenbereichsprivilegierung vorziehen wollen (Länderöffnungsklausel). […]“

Ansprechpartner: 

NST: Dr. Jan Arning, Tel: 0511 / 36894-16, Mobil: 0172/5397516, 

E-Mail: arning@nst.de 

NSGB: Dr. Stephan Meyn, Tel: 0511 / 30285-44, Mobil: 0163 962 37 05,

E-Mail: meyn@nsgb.de

NLT: Ulrich Lottmann, Tel: 0511 / 8795318, Mobil: 0172/6342466, 

E-Mail: medien@nlt.de 

Rettungsdienst

Verwundert zeigt sich der Niedersächsische Landkreistag (NLT) über die Kritik des Verbands der Ersatzkassen an der Struktur der Rettungsleitstellen. „Das muss ein Aprilscherz sein“, kommentiert NLT-Geschäftsführer Joachim Schwind. Der vdek habe eine allein auf Kosten verengte Perspektive und blende viele gute Kooperationsansätze der Landkreise aus. „Der Niedersächsische Landtag hat im Rettungsdienstgesetz eine kluge Entscheidung getroffen: Grundsätzlich eine Leitstelle pro Rettungsdienstbereich. So wird Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger garantiert.“ Zusammenarbeit sei möglich, aber nicht zwingend. „Wo und wie Landkreise bei den Leitstellen kooperieren, entscheidet die Kommunalpolitik vor Ort; sie diskutiert intensiv und entscheidet verantwortungsvoll, was für einen verlässlichen Rettungsdienst nötig und sinnvoll ist,“ führt der NLT-Geschäftsführer aus. 

Der vom vdek angeführte Kostenanstieg beim Rettungsdienst habe kaum mit den Leitstellen zu tun. „Der Rettungsdienst ist aktuell allgemeiner Ausputzer für Dysfunktionalitäten in der Gesundheitsversorgung, weil er trotz großer Herausforderungen als System noch funktioniert. Das treibt die Kosten“, stellt Schwind fest.

Wenn der vdek erkläre, ab 2025 kleinere Leitstellen nicht mehr finanzieren zu wollen, sei das nicht nachvollziehbar und rechtswidrig: „Wir erwarten, dass die Krankenkassen auch künftig bei den Kostenverhandlungen das geltende Recht einhalten. Größe ist nicht per se gut. Auch Leitstellen für einzelne Rettungsdienstbereiche können wirtschaftlich arbeiten und müssen daher von den Kassen weiterhin finanziert werden “, so der NLT-Geschäftsführer.

Windräder in freier Landschaft

Eine faire Lastenverteilung beim Ausbau der Windenergie in Niedersachsen fordert der Niedersächsische Landkreistag (NLT). Das Präsidium des NLT schlägt vor, eine Obergrenze – einen sogenannten Dämpfer – bei der Festlegung der regionalen Teilflächenziele zu prüfen. „Wir unterstützen den Ausbau der Windenergie. Wenn einzelne Landkreise im Vergleich weit übermäßig belastet werden, ist aber die Akzeptanz gefährdet“, sagt NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy.

Das Umweltministerium hatte am 6. März seine Windpotenzialstudie vorgestellt und Flächenziele je Planungsregion verkündet. Dabei wurden erhebliche Differenzen deutlich. Auffällig sind hohe Flächenziele im Nordwesten des Landes; die Landkreise Rotenburg (Wümme) (4,89 Prozent der Fläche), Uelzen (4,79) und Lüneburg (4,72) sollen ein Vielfaches anderer Regionen ausweisen.

Das Präsidium des NLT hatte sich mit der Studie befasst. „Systematik und Datengrundlage müssen noch nachvollziehbar erklärt werden. Das Land muss eine transparente, faire und belastbare Potenzialflächenanalyse vorlegen. Ein ,Dämpfer‘ kann zu einer fairen Lastenverteilung beitragen“, so Ambrosy nach der Beratung im NLT-Präsidium.

NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer ergänzt: „Die ehrgeizigen Ziele können nur erreicht werden, wenn das Land die Planungs- und Genehmigungsbehörden fachlich stärker unterstützt. Die Task-Force Energiewende muss erst noch mit Leben gefüllt werden. Acht Stellen im Nachtragshaushalt 2023 sind insoweit nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zusätzliche Stellen im Haushalt 2024 sind nicht sicher und kommen zu spät. Wir brauchen kurzfristig ein schlagkräftiges Kompetenzzentrum der Landesregierung.“

83. LKV - Lüneburger Apell

Die Krankenhäuser sind unterfinanziert, im Land besteht ein gigantischer Investitionsstau, die Versorgung durch Arztpraxen schwindet, der Öffentliche Gesundheitsdienst muss weiterentwickelt werden: Die medizinische Versorgung in der Fläche ist in allen Säulen des Gesundheitssystems akut bedroht. „Das ist alarmierend. Die niedersächsischen Landkreise appellieren eindringlich an alle Verantwortlichen in Bund und Land, umgehend zu reagieren“, sagt Frieslands Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Mit dem „Lüneburger Appell“ legt der NLT dafür ein Positionspapier vor.

Beschlossen wurde der Appell bei der 83. Landkreisversammlung des NLT in Adendorf, Landkreis Lüneburg. Zwei Tage tauschen sich die Delegierten der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover zu wesentlichen landes- und bundespolitischen Themen aus. „Wir haben die Versammlung unter das Motto gestellt, ,Medizinische Versorgung in der Fläche sichern‘. Das zeigt, wie drängend die Probleme hier sind“, betont NLT-Präsident Ambrosy. Das Positionspapier wurde von den Delegierten schon im Vorfeld engagiert diskutiert. Teils berichteten sie eindringlich von Erfahrungen in den Landkreisen. „Das Thema treibt uns um. Der ,Lüneburger Appell‘ fasst unsere Positionen zusammen. Er ist eine scharfe Analyse und enthält konkrete Forderungen“, bringt Ambrosy es auf den Punkt.

Die größte Sorge bereite den Landkreisen die Krankenhausversorgung. „Das bisherige System der Finanzierung des laufenden Betriebs hat zu einer gewaltigen Schieflage geführt. Vier von fünf niedersächsischen Krankenhäusern erwirtschaften trotz guter Arbeit Defizite. Statt dort konsequent gegenzusteuern werden auf Bundesebene Reformpläne diskutiert, die sich mit dem modernen niedersächsischen Krankenhausgesetz nicht im Ansatz vertragen. Ihre Realisierung würde zu einem massiven Sterben von Krankenhäusern in der Fläche führen. Diese Pläne müssen vom Tisch. Gleichzeitig muss das Land Niedersachsen mit einem Sonderprogramm die Grundlage einer zukunftsfähigen Krankenhausstruktur legen. Der Investitionsstau beträgt derzeit 2,6 Milliarden Euro und wächst stetig auf. Das Land muss die größte Baustelle der öffentlichen Infrastruktur in dieser Wahlperiode endlich in Angriff nehmen. Die Landkreise und die Region Hannover unternehmen erhebliche Anstrengungen für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Krankenhausstruktur. Sie können aber nicht allein die Defizite der gesetzlich in der Verantwortung stehenden Kostenträger auf Bundes- und Landesebene ausbügeln,“ fasst Ambrosy die Situation zusammen. 

Das NLT-Positionspapier stellt den Reformbedarf in fünf Bereichen dar: der Krankenhausfinanzierung mit Blick auf die wirtschaftlich bedrohliche Lage der Häuser; die Krankenhausplanung mitsamt den dringend erforderlichen Investitionen; die medizinische Versorgung im ländlichen Raum durch Arztpraxen und Regionale Gesundheitszentren; den Öffentlichen Gesundheitsdienst und dessen erforderliche Stärkung; der Notfallversorgung mit der Sorge um die Notaufnahmen und die drohende Überlastung des Rettungsdienstes. Der „Lüneburger Appell“ ist auf der Internetseite des NLT abrufbar: https://link.nlt.de/lgappell