Symbolbild Gericht Paragraf Hammer

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat in seiner heutigen Sitzung eine Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof wegen der Verletzung des Anhörungsrechts durch den Niedersächsischen Landtag beschlossen. „Das ist ein bisher einmaliger Vorgang. Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, weil der Landtag sehenden Auges und ohne Not auf eine Anhörung des kommunalen Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover in einer wichtigen Angelegenheit verzichtet hat, obwohl diese aus guten Gründen verfassungsrechtlich gefordert ist,“ erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer in Hannover.

Auslöser ist der Beschluss des Landtags zur Änderung von § 182 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes vom 21. September 2022. Dadurch werden Sonderregeln für kommunale Haushalte aus der Corona-Zeit auch zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges anwendbar. Das ist schon in der Sache bedenklich: Anstatt die Kommunen hinreichend finanziell auszustatten, eröffnen die Sonderregeln der Landespolitik die Möglichkeit, die Belastungen bei den Kommunen zu belassen und in die Zukunft zu verschieben. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen mit potenziell massiven Folgen.

Entscheidend dabei: Die Regelung wurde eingeführt, ohne dass der NLT als Spitzenverband der Landkreise und der Region Hannover ausreichend Gelegenheit für eine Stellungnahme hatte. „Wir haben in der Corona-Krise vielfach Verständnis für äußerst kurze Anhörungsfristen aufgebracht. Bei dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes bestand aber keinerlei Zeitdruck, die Änderung hätte problemlos später beschlossen werden können“, stellt Meyer fest. Damit ist das entsprechende Gesetz nach Einschätzung des NLT-Präsidiums verfassungswidrig, eine Klärung des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof unausweichlich.

Aufgrund der Bedeutung des Anhörungsrechtes und der weitreichenden Folgen der Landtagsentscheidung vom 21. September 2022 hat das NLT-Präsidium ein zweigleisiges Vorgehen beschlossen: Zum einen werden einige ausgewählte Landkreise eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof erheben. Zum anderen klagt der NLT selbst wegen der Verletzung seines Anhörungsrechts. Hier geht es um die verfassungsrechtliche Rolle des NLT bei der Vertretung der Interessen der Landkreise sowie der Region Hannover.

Das NLT-Präsidium hat die betreffenden Landkreise sowie die Region Hannover nun gebeten, die notwendigen Beschlüsse in ihren Gremien herbeizuführen. Die gemeinsame Vertretung der Interessen der Landkreise und des NLT hat der Göttinger Staatsrechtler Prof. Dr. Thomas Mann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, übernommen. Mit dem Einreichen der Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ist bis März 2023 zu rech-nen.

Hintergrund:

Die hier relevante Bestimmung der Niedersächsischen Verfassung lautet (Art. 57 Abs. 6):

„Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.“

Die verfassungsrechtlichen Fragen zur ausreichenden Anhörungsfrist wurden vom Landtag selbst im öffentlich zugänglichen Schriftlichen Bericht zum Gesetzgebungsverfahren thematisiert

(LT-Drs. 18/11735).

Konferenz der ehrenamtlichen Delegierten der LKV

Eine bessere Steuerung der Notfallversorgung ist eine zentrale Forderung der Landkreise, um den Rettungsdienst zu entlasten und die medizinische Versorgung in der Fläche zu sichern. Das wurde bei einer Konferenz von Kreistagsabgeordneten am heutigen Dienstag in Hannover deutlich.

„Die Situation in der Notfallversorgung spitzt sich zu“, sagt der Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Cord Bockhop. „Der Rettungsdienst und der Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte müssen dringend miteinander vernetzt werden, sonst droht der Notfallversorgung in den Krankenhäusern der Kollaps“, fasst er Berichte der Kreistagsabgeordneten aus den Landkreisen zusammen. NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer bringt es auf den Punkt: „Die Notfallversorgung ist längst selbst zum Patienten geworden.“

Die heutige Konferenz der Kreistagsabgeordneten in Hannover diente der Vorbereitung der Landkreisversammlung. Diese Zusammenkunft von haupt- und ehrenamtlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten der Landkreise findet in diesem Jahr am 9. und 10. März im Landkreis Lüneburg statt; als Gast werden unter anderem Ministerpräsident Stephan Weil und Landtagspräsidentin Hanna Naber erwartet.

DB-Fahrkartenautomat

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) wendet sich gegen den Abbau von DB-Fahrkartenautomaten für Fernverkehrstickets an mehreren Bahnhöfen im Land. „Die Serviceeinschränkung ist nicht vermittelbar“, unterstützt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Kritik der Landesnahverkehrsgesellschaft vom vergangenen Freitag. „Ich appelliere an die Deutsche Bahn, ihr Angebot umzusetzen, die abgebauten Automaten kurzfristig wieder aufzustellen“, so Meyer.

Nachdem die DB auch in Niedersachsen viele Reisezentren geschlossen habe, sei der Abbau von DB-Fahrkartenautomaten ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. „Um die Mobilitätswende voranzubringen, braucht es außerhalb von Online-Portalen gerade auch an kleinen Bahnhöfen weiterhin die Möglichkeit, unkompliziert Automatentickets für den Fernverkehr zu erwerben. Das Verhalten der DB schadet der Attraktivität der Schiene und geht an den Bedürfnissen vieler Reisender vorbei“, führt Meyer aus.

Die Deutsche Bahn hatte laut Presseberichten ihren Schritt mit Vorgaben zu Automaten für Nahverkehrstickets begründet. „Gerade, weil andere sich momentan intensiv anstrengen, die Verkehrswende für Bahnreisende so einfach wie möglich machen, darf sich die DB nicht aus dem Vertrieb in der Fläche zurückziehen. Die Mobilitätswende ist unser gemeinsames Ziel und unsere gemeinsame Verantwortung“, so Meyer.

Aufbau einer Notunterkunft in einer Sporthalle

Der Eindruck täuscht: Die Unterbringung von Flüchtlingen und Vertriebenen aus der Ukraine ist und bleibt für die niedersächsischen Landkreise eine Herausforderung – trotz der Schlagzeilen über leere Notunterkünfte. Eine tragfähige Prognose, wann und wo wie viele Menschen künftig unterzubringen sind, gibt es nicht. „Mein dringender Appell an das Land Niedersachsen ist, die eigenen Aufnahmekapazitäten weiter auszubauen und den Kommunen die Kosten beim Vorhalten von Plätzen zu erstatten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer.

Mehr als 130.000 Menschen haben bereits Schutz in Niedersachsen gefunden. Ziel ist die Unterbringung in privaten Wohnraum, das ist vielerorts kaum noch möglich. Deshalb haben nach einer aktuellen Umfrage des NLT allein die Landkreise und die Region Hannover knapp 18.000 Plätze zur vorläufigen Unterbringung in Sammelunterkünften geschaffen. Oft handelt es sich um angemietete Hotels, Jugendherbergen oder ehemalige Schulen. Insgesamt 17 Landkreise müssen aber auch auf Behelfsunterkünfte wie Turnhallen oder ähnliche Objekte zurückgreifen und tragen so mit knapp 5.500 Plätzen zu den Aufnahmekapazitäten bei. In 13 Landkreisen befinden sich aktuell Menschen in diesen Notunterkünften, sie sind derzeit zu 26 Prozent ausgelastet.

Das ist aber nur eine Momentaufnahme, weil seit einigen Wochen aufgrund des bundesdeutschen Verteilverfahrens keine ukrainischen Vertriebenen mehr in Niedersachsen aufgenommen werden. Das wird sich ändern.

„Die Zahlen verdeutlichen insgesamt, dass das Land Niedersachsen die Plätze für die Erstaufnahme weiter ausbauen muss, weil wir sie brauchen und weil die Unterbringung in den Turnhallen nicht nur menschlich unbefriedigend, sondern auch unwirtschaftlich ist. Wir müssen dringend zu einer befriedigenden Lösung für die Vorhaltekosten kommen. Es ist nachvollziehbar, dass niemand die Zahl aufzunehmenden Menschen vorhersagen kann. Dann dürfen aber nicht diejenigen im Regen stehen gelassen werden, die Verantwortung übernehmen und Plätze für Schutzsuchende bereithalten“, fordert Meyer.

PM Vereinbarung Baugenehmigungen

Beschleunigte Verfahren, bessere Qualität, engere Zusammenarbeit: Kammern und kommunale Spitzenverbände unterzeichnen Selbstverpflichtung

Hannover: Die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden sowie die Architekten- und die Ingenieurkammer Niedersachsen als Vertreter der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser machen sich für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen stark. Um ihr Ziel zu bekräftigen, unterzeichneten sie am 6. Dezember 2022 im Laveshaus der Architektenkammer Niedersachsen in Hannover eine gemeinsame Selbstverpflichtung.

Die Bauaufsichtsbehörden wollen zukünftig über einen Bauantrag innerhalb von zehn Wochen entscheiden. Die Kammern wiederum bieten allen Entwurfsverfassern mit gezielten regionalen Fortbildungsangeboten z.B. zum öffentlichen Baurecht das nötige Knowhow, um die Qualität der eingereichten Anträge zu steigern. Architektenkammer und Ingenieurkammer erarbeiten zudem einen Leitfaden für Entwurfsverfasser, der eine konkrete Hilfestellung zur Erstellung von Bauanträgen bieten wird. Wer überhaupt als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser gilt und damit Bauanträge stellen darf, können die Behörden in der neuen Datenbank di.BAStAI überprüfen, die von den Kammern zur Verfügung gestellt wird. So wird eine automatisierte Prüfung der Entwurfsverfasserqualifikation möglich.

Im Zuge der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzen die Bauaufsichtsbehörden auf praxistaugliche Antragsmasken und Informationen. Alle Beteiligten wollen das Leitbild einer vereinheitlichten Verwaltungspraxis stärken und die Erfolge des gemeinsamen Vorgehens überprüfen.

Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, lobt die Vereinbarung als großen Schritt nach vorn: „Die Beschleunigung der Bauantragsverfahren ist für die Architekturbüros existentiell. Eine zügige Prüfung auf Grundlage eines richtig gestellten Antrags beschleunigt das Bauen und spart Kosten für alle Beteiligten.“

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST) und derzeitiger Federführer der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, betont noch einmal die besondere Bedeutung der Vereinbarung und hebt hervor: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Entwurfsverfassende und Genehmigungsbehörden an einen Tisch zu bekommen, um dem gemeinsamen Ziel zügiger Genehmigungsverfahren durch Selbstverpflichtungen ein Stück näher zu kommen. Dies halte ich für wesentlich zielführender, als vom Gesetzgeber Vorschriften vorgesetzt zu bekommen, für die dann möglicherweise die Akzeptanz fehlt“.

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag (NLT): „Die Vereinbarung ist ein Meilenstein für besseres Bauen. Sie bietet die Grundlage, dass Entwurfsverfasser und Bauaufsichten ihr Verständnis voneinander noch weiter ausbauen. Schnellere Verfahren und bessere Anträge helfen vor allem den Bauwilligen – sie sparen Zeit, Kosten und Nerven. Zugleich werden Behörden entlastet und Baubeteiligte können effektiver arbeiten.“

Auch der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, lobt die Selbstverpflichtung als wegweisend: „Die Vereinbarung zwischen den Kammern und den kommunalen Spitzenverbänden zeugt von dem beidseitigen Willen nach einer pragmatischen Herangehensweise. Kooperation und gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern sind der Schlüssel für schnellere Baugenehmigungen.“

„Schnelle Entscheidungen bei den Baugenehmigungen wirken sich innovationsfördernd aus und bringen auch das klimaangepasste Bauen voran. Wir brauchen sie dringender denn je,“ unterstrich auch der Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen, Prof. Dr.-Ing. Martin Betzler. “Unsere gemeinsamen Anstrengungen leisten an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und sie gehen mit hoher Planungsqualität und qualifizierter Fachexpertise einher.“

Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff im NLT-Präsidium

Internationale Krisen und bundesweite Ereignisse bestimmen auch die Agenda der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover; sie sind die zentralen Bündelungsbehörden in den aktuellen Krisenlagen. Entsprechend wirken sich Handeln und Entscheidungen des Bundes direkt vor Ort aus – dazu hat sich am heutigen Dienstag das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Johann Saathoff, MdB, ausgetauscht.

„Von akuten Problemen wie der Unterbringung von Geflüchteten über die Migrationspolitik bis zum Dauerbrenner Bevölkerungsschutz haben wir eine Reihe von Themen intensiv diskutiert“, erklärt NLT-Präsident Sven Ambrosy nach dem Treffen. „Angesichts der Weltlage ist zum Beispiel eine viel stärkere Prioritätensetzung des Bundes im Bereich des Bevölkerungsschutzes nötig. Wir haben gegenüber Staatssekretär Saathoff vom Bund einen mit ausreichend Mitteln hinterlegten Neustart im Bevölkerungsschutz gefordert, um den leider real gewordenen Krisenszenarien dieser Tage angemessen Rechnung zu tragen. Gerade bei der Vorbereitung auf kriegerische Auseinandersetzungen oder Cyber-Angriffe und bei den notwendigen länderübergreifenden Fähigkeiten im Katastrophenschutz darf der Bund sich nicht wegducken“.

Ausführlich wurden die großen Probleme bei der Unterbringung und Betreuung der geflüchteten und vertriebenen Menschen erörtert. NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer forderte eine bessere Unterstützung durch den Bund: „Es geht nicht nur um die offenen Fragen der Finanzierung durch den Bund für 2023. Der Bund muss auch seine zentralen Aufgaben im Asylgeschehen erledigen. So ist es nicht akzeptabel, dass derzeit Asylbewerber ohne Anhörungsverfahren auf niedersächsische Kommunen verteilt werden müssen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Dolmetscher zur Verfügung stellen kann.“ Das Präsidium des NLT betonte die Notwendigkeit verstärkter qualifizierter Zuwanderung. Es sei aber verfehlt, die Gewinnung qualifizierter Einwanderer mit Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Grundrechts auf Asyl in der politischen Diskussion willkürlich zu vermengen.

Finanzausschuss 28.11.2022

Die Wohngeldreform stellt die Kommunen vor erhebliche Probleme. Die Unterstützung für Hilfebedürftige ist angesichts von Inflation und steigender Energiekosten notwendig, die Umsetzung wird aber Zeit in Anspruch nehmen und droht, die kommunalen Verwaltungen zu überlasten. Das wurde am heutigen Montag im Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) deutlich. „Die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte wird sich verdreifachen und damit der Aufwand für die Wohngeldstellen. Die Landkreise haben nicht das notwendige Fachpersonal, die Vielzahl der Anträge kurzfristig zu bearbeiten. Überlastung der Verwaltung und Frust der Hilfsbedürftigen ist vorprogrammiert“, sagt der Hauptgeschäftsführer des NLT, Hubert Meyer.

Die Novelle des Wohngeld-Gesetzes weitet den Kreis der Leistungsberechtigten zum 1. Januar 2023 massiv aus; statt derzeit bundesweit rund 600.000 wird mit zwei Millionen Haushalten gerechnet, die künftig Anspruch auf finanzielle Zuschüsse zu den Wohnkosten und auch den zweiten Heizkostenzuschuss haben. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Landkreise, kreisfreien Städte und zum Teil kreisangehörige Gemeinden. Forderungen der Länder und kommunalen Spitzenverbände, das Antragsverfahren zu vereinfachen, wurden nur punktuell berücksichtigt.

Sie hätten sich im Rahmen des Möglichen auf die zusätzliche Aufgabe vorbereitet und die Zahl der Stellen für die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge verdoppelt bis verdreifacht, berichteten die Landkreise im NLT-Finanzausschuss. „Die Besetzung der Stellen mit qualifiziertem Personal bis Jahresende ist aber illusorisch und angesichts des Fachkräftemangels schwierig. Die schiere Zahl an Anträgen führt zwangsläufig zur Überlastung der Wohngeldstellen. Dringende Fälle wie eventuelle Antragsteller künftiger Härtefallfonds müssen vorrangig geprüft werden. Es wird Monate dauern, bis alle ihr Geld haben“, warnt Meyer. Darauf müsse auch seitens des Landes deutlich öffentlich hingewiesen werden.

PM 43_2022 - ÖPNV_ Verkehrsminister Lies beim NLT - Foto

Für einen landesweiten Erfolg des 49-Euro-Tickets bedarf es eines auskömmlich finanzierten ÖPNV in der Fläche, das wurde im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) deutlich. Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies war Gast beim Treffen der Verkehrsexperten der Landkreise, der öffentliche Personennahverkehr war ein Thema des Austauschs.

Die Landkreise betonen, dass der Ticketpreis nur ein Baustein eines attraktiven ÖPNV ist. „Was nützt mir ein 49-Euro-Ticket, wenn der Bus nur alle zwei Stunden fährt, und das auch nur im Nachbarort“, sagt NLT-Präsident Sven Ambrosy. „Linien und Taktung sind genauso wichtig. Sie bilden überhaupt erst die Grundlage, damit ein günstiger Tarif genutzt werden kann. Wir brauchen bessere Angebote, insbesondere in der Fläche“, bringt Ambrosy es auf den Punkt.

Niedersachsens Verkehrsminister Lies sagt: „Mit der Einführung des 49-Euro-Tickets hätten wir endlich ein dauerhaftes attraktives Angebot für den ÖPNV. Doch wir müssen einen Schritt weitergehen: Bus und Bahn müssen nicht nur preislich attraktiver werden, sondern die Finanzierung des ÖPNV im Allgemeinen muss auf sichere Füße gestellt werden. Die vom Bund zugesagte Erhöhung der Regionalisierungsmittel um eine Milliarde Euro im laufenden Jahr und die Anhebung der Dynamisierung von 1,8 Prozent auf drei Prozent ab dem kommenden Jahr reicht gerade dafür, dass das ÖPNV-Angebot nicht eingeschränkt werden muss. Insbesondere in Zeiten hoher Energie- und Personalkosten ist daher eine Erhöhung der Dynamisierung dringend nötig, wenn wir den ÖPNV dauerhaft stärken wollen. Nicht zuletzt muss in den Ausbau des ÖPNV investiert werden, damit auch in ländlichen Gebieten die Menschen das Auto auch mal stehen lassen können. Für die erfolgreiche Umsetzung ist der enge Austausch mit dem Niedersächsischen Landkreistag sehr wichtig.“

Konferenzraum

Auswirkungen einer möglichen Gasmangellage, Umsetzung des 49-Euro-Tickets, Förderung des Breitbandausbaus – was landes- und bundesweit die politische Diskussion bestimmt, betrifft die Kommunen unmittelbar und wird im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) beraten. Das Gremium hat in seiner konstituierenden Sitzung den Landrat des Landkreises Cloppenburg Johann Wimberg zu seinem Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter ist Landrat Dirk Adomat (Landkreis Hameln-Pyrmont).

Sie leiten künftig die regelmäßigen Treffen der Vertreterinnen und Vertreter der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover. Die Wahl fand im Beisein des neuen niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies statt, der zu einem Austausch mit dem Ausschuss an den Sitz des NLT im Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Hannover gekommen war.

Symbolbild Haushalt Finanzen

970 Millionen Euro stellt die neue Landesregierung als Unterstützung in der Energiepreiskrise zur Verfügung. Davon gehen 179 Millionen Euro an die Kommunen, um Kostensteigerungen in den Bereichen Schule und Kinderbetreuung zu begegnen. „Die Landesregierung unterstützt die Kommunen in einem Bereich, in dem akute Hilfe nötig und der für die Zukunft entscheidend ist. Das ist gut und richtig“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer.

Rund 131 Millionen sind für die Kommunen als Schulträger vorgesehen, mit weiteren gut 47 Millionen Euro wird die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegen unterstützt. Verteilt werden die Mittel je nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der betreuten Kinder. Sie werden eingesetzt, um den Anstieg der Kosten für Energie und Verpflegung abzufedern.

„Die Landesregierung hält Wort und bringt innerhalb weniger Tage das Unterstützungspaket auf den Weg. Bemerkenswert ist auch, dass die Hilfe für die Kommunen als Pauschalzuweisung und ohne Verwendungsnachweis erfolgt. Das ist schnelle, unkomplizierte Hilfe die ankommt“, erklärt Meyer. Das sei vorbildlich für künftige Unterstützungsmaßnahmen, fügt er hinzu. Die Kommunen haben konkrete Erwartungen auch für den weiteren angekündigten Nachtragshaushalt, beispielsweise bei der Verwaltungsdigitalisierung.