AG KSV – Windenergieausbau: Die ständige Änderung der Ziele und Rahmenbedingungen verunsichert alle und verzögert den Ausbau
Mit großer Verwunderung und Besorgnis haben die drei kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens die Pläne des Koalitionsausschusses auf Bundesebene zum Windenergieausbau zur Kenntnis genommen. Hierdurch könnte es den Ländern ermöglicht werden, die Flächenziele des Bundes für den Ausbau erneuerbaren Energien vorzuziehen und bei Nichterfüllung mit der Sanktion der erweiterten Außenbereichsprivilegierung zu belegen. Zudem sind weitere Außenbereichsprivilegierungen angedacht; diskutiert wird beispielsweise eine Privilegierung auch von Autobahnen und Schienennetzen und im Zusammenhang mit Industriegebieten.
„Ständig an den Rahmenbedingungen oder Zielen zu drehen, verunsichert alle Beteiligten, erfordert abermalige Beteiligungsprozesse und Planungen und wird den Ausbau der erneuerbaren Energien daher bremsen“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning: „Im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien haben wir erst in den vergangenen Monaten vom Bund die Ziele und den rechtlichen Rahmen vorgesetzt bekommen. Alle Kommunen arbeiten mit Hochdruck an der Erreichung der Flächenziele; es muss Ihnen jetzt auch die notwendige Zeit gegeben werden, die neuen Rahmenbedingungen umsetzen zu können. Wir vertrauen darauf, dass der niedersächsische Umweltminister die Kommunen durch Unterstützung und nicht durch Strafandrohungen motiviert.“
„Die Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützen den Windenergieausbau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer: „Die ohnehin ehrgeizigen Ziele umzusetzen, ist aber ein Kraftakt. Das vom Bund ins Gespräch gebrachte Vorziehen der Flächenziele ist unnötig und unsinnig. Eine sinnvolle Planung wäre nicht mehr möglich. Das erzeugt Frust und Enttäuschung, wo wir im Land Akzeptanz und Motivation benötigen.“
„Niemand zweifelt an der Notwendigkeit, die Erneuerbaren Energien auszubauen, um Abhängigkeiten von Autokraten zu vermindern und den notwendigen Klimaschutzzielen besser zu genügen. Das funktioniert aber nur mit und nicht gegen die Menschen und Kommunen vor Ort. Geordnete Verfahren, ausreichend abgewogene Prozesse, Transparenz, Partizipation und Wertschöpfungsbeteiligung sind der Schlüssel zum Erfolg. Dies sollte der Bund dringend wieder beherzigen. Die Kommunen benötigen Spielraum und Rechtssicherheit zur Umsetzung der Energiewende und müssen dies angepasst an die örtlichen Verhältnisse und Gegebenheiten erledigen können. Bei der Windenergieplanung dürfen die Kommunen nicht erneut – wie bereits bei der Teil-Privilegierung der Freiflächen-Photovoltaik – vor den Kopf gestoßen werden“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips.
Hintergrund:
Im „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 heißt es auf Seite 5 Nr. 1:
„[…] Zusätzlich soll eine flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung für bestimmte besonders geeignete Flächen eingeführt werden. Auf diesen Flächen sollen Windenergieanlagen für die direkte Belieferung der benachbarten Unternehmen errichtet werden können, ebenso soll auch der Eigenverbrauch ermöglicht werden. Auch der Handlungsspielraum für Länder soll erweitert werden, wenn sie die allgemeine Außenbereichsprivilegierung vorziehen wollen (Länderöffnungsklausel). […]“
Ansprechpartner:
NST: Dr. Jan Arning, Tel: 0511 / 36894-16, Mobil: 0172/5397516,
E-Mail: arning@nst.de
NSGB: Dr. Stephan Meyn, Tel: 0511 / 30285-44, Mobil: 0163 962 37 05,
E-Mail: meyn@nsgb.de
NLT: Ulrich Lottmann, Tel: 0511 / 8795318, Mobil: 0172/6342466,
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