PM Nienburger Notruf

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser spitzt sich bundesweit dramatisch zu. Das geltende Recht gewährleistet keine auskömmliche Finanzierung des laufenden Betriebs. Steigende Energiekosten, Inflation und Tarifsteigerungen werden nicht gedeckt. Allein die niedersächsischen Landkreise stellen laut einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in diesem Jahr bisher fast 400 Millionen Euro zur Krankenhausfinanzierung zur Verfügung. „Der Bund steht für die auskömmliche Finanzierung der Kliniken in der Verantwortung. Er weigert sich sehenden Auges, seiner Verpflichtung nachzukommen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Landkreise mit ungeplanten Ausgaben von allein 275 Millionen Euro allein für die die Insolvenz-Notfallrettung der Krankenhäuser in diesem Jahr einspringen müssen, um einen Zusammenbruch der stationären Krankenversorgung und des Rettungsdienstes zu verhindern. Dieses Geld fehlt für kommunale Aufgaben wie Kitas, Schulen oder den Nahverkehr,“ erklärt NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy.

Ambrosy überreichte am heutigen Donnerstag im Rahmen einer Klausurtagung des NLT in Bücken, Landkreis Nienburg (Weser), dem niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi den an Bundesminister Karl Lauterbach und Philippi gerichteten „Nienburger Notruf“. Dieser war zuvor einstimmig vom Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes verabschiedet und von allen niedersächsischen Landrätinnen und Landräten sowie dem Präsidenten der Region Hannover unterzeichnet worden.

Die niedersächsischen Landkreise sind für die Sicherstellung der stationären Versorgung verantwortlich. Ausdrücklich bekennen sie sich zur Fortentwicklung einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhauslandschaft. „Genau dies gefährdet der Bund derzeit mit seinen Plänen einer zentralistisch ausgerichteten Krankenhausreform, die wir mit großer Sorge kommen sehen. Unabdingbar ist aber zunächst eine finanzielle Soforthilfe im Jahr 2023 für die Kliniken als Grundlage einer geordneten Krankenhausreform. Wir fordern das Land Niedersachsen auf, keinem Gesetz zuzustimmen, solange die Soforthilfe und eine verlässliche Finanzierung für die Zukunft nicht geregelt sind. Andernfalls muss das Land selbst für die Defizite eintreten, wie das Land Baden-Württemberg es schon praktiziert,“ stellt Ambrosy fest.

  

Übergabe des „Nienburger Notrufs“ (v.l.): NLT-Vizepräsident Cord Bockhop, NLT-Präsident Sven Ambrosy, Minister Dr. Andreas Philippi und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

Foto: NLT

Zwei Tage diskutieren die niedersächsischen Landrätinnen und Landräte in ihrer diesjährigen Klausurtagung aktuelle Herausforderungen des ländlichen Raumes mit Politik und Wissenschaft. Das Treffen findet am 31. August und 1. September in Bücken, Landkreis Nienburg (Weser) statt. Als Gesprächspartnerinnen und -partner stehen unter anderem drei Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung Rede und Antwort. Ein Thema wird die große Sorge um die Krankenhausversorgung sein; es wird erwartet, dass die Landrätinnen und Landräte mit dem „Nienburger Notruf“ auf die dramatische Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser aufmerksam machen. Am 31. August um 15.00 Uhr soll das Papier an Gesundheits- und Sozialminister Dr. Andreas Philippi überreicht werden (dazu ist eine gesonderte Pressemitteilung vorgesehen).

Dem Seminarcharakter der Klausur entsprechend wird anschließend Prof. Dr. Berthold Vogel, Geschäftsführender Direktor des Soziologischen Forschungsinstituts an der Universität Göttingen, zu den Themen Energiewende, Klimapolitik und lokaler Zusammenhalt vortragen. Am 1. September diskutieren die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Miriam Staudte sowie Finanzminister Gerald Heere mit den Landrätinnen und Landräten. Ab 12.30 Uhr wird NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy ein Fazit der Veranstaltung ziehen (auch dazu ist eine gesonderte Pressemitteilung geplant).

Bei Interesse an einer Berichterstattung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der NLT-Geschäftsstelle, Ulrich Lottmann, Telefon 0511 879 53-18 oder E-Mail lottmann@nlt.de.

Warnzeichen

„Dies ist eine der schlechtesten Nachrichten, die uns die Bundespolitik in den letzten Jahren überhaupt zugemutet hat und die uns sozialpolitisch um fast zwanzig Jahre zurückwirft. Es ist wirklich kein einziger sinnvoller Bestandteil oder gar Vorteil in diesem Vorgehen zu erkennen. Darin sind sich alle Fachleute einig.“ So lautet der erste Kommentar des Präsidenten des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, zum Beschluss des Bundeskabinetts, unter 25jährige künftig nicht mehr im SGB II zu fördern. 

Ende Juni hatte die Ankündigung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil für massive Kritik gesorgt, er wolle junge Menschen unter 25 Jahren nicht mehr wie bisher von den kommunal verankerten Jobcentern bzw. im SGB II (Bürgergeld), sondern durch die Arbeitsagenturen betreuen lassen, um rund 900 Millionen Euro zu sparen. Dagegen hatten sich geschlossen die Länderministerien, sämtliche Jobcenter, die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände ausgesprochen. Im vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsfinanzierungsgesetz werden die Eckpunkte festgelegt.

„In Niedersachsen bedeutet dies z. B. das Ende der Jugendwerkstätten. Dort werden bisher mit 90 Millionen Euro jährlich besonders hilfsbedürftige Jugendliche beschäftigt. Über mindestens 15 Jahre aufgebaute Präventionsnetzwerke werden zerstört, die mühsam errichtet wurden und zuverlässig funktionieren,“ beklagt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

„In einer Zeit, in der der gesellschaftliche Zusammenhalt wesentlich davon abhängt, dass den Kommunen als Träger der Jugend- und Sozialhilfe aber auch der Schulen die Integration von benachteiligte Bevölkerungsgruppen gelingt, schafft der Bund zum wiederholten Male maximale Verunsicherung“ kritisiert der Vorsitzende des NLT-Jugend- und Sozialausschusses, Landrat Peter Bohlmann (Verden). Nicht nur, dass durch die noch nicht konkretisierten Pläne für eine mögliche Kindergrundsicherung die Gefahr besteht, dass die zweckgebundenen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für gezielte Lernförderung in Pauschalen verschwinden, jetzt soll auch noch die Vermittlung arbeitsloser Jugendlicher von anderen kommunalen Angeboten abgekoppelt und auf eine Bundesbehörde übertragen werden. Betroffen davon wären allein in Niedersachsen fast 75 000 arbeitslose Jugendliche, die und deren Familien dann wieder mit mehreren Anlaufstellen zu tun hätten, obwohl die mit der der sozialen Arbeit Befassten und die Hilfedürftigen eine einheitliche Betreuung durch Behörden vor Ort für zwingend erforderlich halten, so Bohlmann. 

Der NLT appelliert daher an den Deutschen Bundestag, diesen Irrweg nicht mitzugehen, sondern auf den Sachverstand der Länder, der Landkreise und der Sozialpartner zu hören.

Glasfaser-Ausbau im ländlichen Raum

„In der Sache ein fatales Signal der Landesregierung für den ländlichen Raum. In der Form inakzeptabel.“ So kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, dass im Landeshaushalt 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Mittel zur Kofinanzierung des Breitbandausbaus eingeplant sind. Die Nachricht ging heute per E-Mail bei den Landkreisen ein.

„Damit kündigt das Wirtschaftsministerium ohne Vorwarnung die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit auf, die ländlichen Räume durch einen Anschluss an das schnelle Internet zukunftsfest aufzustellen. Vor wenigen Wochen noch wurde über eine Neuausrichtung oder gar Intensivierung der Förderung beraten. Von einem Ausstieg des Landes war nie die Rede.“

Der Bund stellt Fördermittel für den Ausbau unterversorgter Gebiete mit schnellem Internet („graue Flecken“) zur Verfügung. Er trägt aber nur 50 Prozent der Kosten. 25 Prozent steuert bisher das Land bei, 25 Prozent müssen die Landkreise stemmen. Im Jahr 2022 betrug die Landesförderung 163 Millionen Euro. „Schon das bisherige Engagement des Landes war unzureichend. Der komplette Rückzug aus der Kofinanzierung wird nun dazu führen, dass weite Teile Niedersachsen nicht im erforderlichen Maß erschlossen werden.

Bundesmittel in dreistelliger Millionenhöhe drohen zu verfallen, denn die Landkreise befinden sich in einer solch angespannten Finanzsituation, dass sie unmöglich die alleinige Gegenfinanzierung der Bundesmittel gewährleisten können. Allein im Landkreis Os-nabrück drohen 120 Millionen Bundesmittel wegzubrechen. Das führt dazu, dass dort 13.000 Haushalte und Betriebe nicht den heutigen Erfordernissen entsprechend angeschlossen werden können. Das ist ein herber, nicht zu erklärender Rückschlag gerade für diejenigen Landkreise, die sich in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden mit großem finanziellen Engagement auf den Weg in das digitale Zeitalter gemacht haben. Der Landtag ist gefordert, die Entscheidung der Landesregierung zu korrigieren“ erklärt Meyer.

Wolf Rudel

Der Wolf ist in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr; ein Bestandsmanagement muss rechtlich möglich sein und der Umgang mit Problemwölfen praxistauglich geregelt werden. Das fordert der Niedersächsische Landkreistag (NLT), dessen Mitglieder sowohl für den Natur- und Artenschutz wie für das Jagdrecht zuständig sind. Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes hat bei seiner heutigen Sitzung in Berlin einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Die Wiederansiedlung des Wolfes ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Die Kehrseite sind zunehmende Angriffe auf Weidetiere, Probleme bei der Deichsicherheit und eine steigende Verunsicherung in der Bevölkerung“, beschreibt NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, die Situation. Der Präsidiumsbeschluss zeige einen Weg auf, besonnen, angemessen und mit vorhandenen Instrumenten damit umzugehen.

Das NLT-Präsidium schließt sich ausdrücklich der „Uelzener Erklärung“ vom 25. April sowie der Resolution des Landkreises Friesland vom 24. Mai an. Darin werden Bund und Land aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten für den Schutz von Menschen und Weidetieren zu nutzen und die Voraussetzungen für ein Bestandsmanagement zu schaffen. „In erster Linie ist die Europäische Kommission gefordert, den Schutzstatus des Wolfs nach EU-Recht zu prüfen und festzustellen, dass der Wolf in Deutschland keine gefährdete Art mehr ist. Das ermöglicht die Änderung von naturschutz- und jagdrechtlichen Bundes- und Landesgesetzen für eine regelhafte Bejagung und die Entnahme sogenannter Problemwölfe. Der NLT stützt die Haltung der Landkreise, die besonders betroffen sind und zugleich gangbare Wege aufzeigen“, erklärt Ambrosy. Die Forderungskaskade an EU, Bund, Land sei notwendig und sinnvoll. „Mit dem Präsidiumsbeschluss zeigen wir sehr konkret und detailliert auf, was von wem zu tun ist“, führt er aus.

Die Akzeptanz gegenüber dem Wolf sei im ländlichen Raum mit einer hohen Wolfsdichte nicht mehr gegeben. „Die Stimmung kippt. Das muss man wahrnehmen und eine Lösung anbieten“, macht NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer deutlich. Zugleich wendet er sich gegen emotionale Zuspitzungen in der Diskussion über den Wolf. „Emotionen sind verständlich und gehören dazu, dürfen aber Grenzen nicht überschreiten. Gute Worte alleine werden der Situation allerdings auch nicht mehr gerecht. Wenn die Landesregierung in dieser Frage einig ist, wie Ministerpräsident Stephan Weil erklärt, dann reicht es nicht, wenn der Umweltminister die leeren Töpfe für eine Entschädigung bei Wolfsrissen auffüllt. Vielmehr müssen die bestehenden Spielräume für den Einstieg in ein gezieltes Bestandsmanagement in Niedersachsen genutzt werden. Die kommunalen Naturschutz- und Jagdbehörden stehen bereit, um ihren Sachverstand für praxistaugliche Lösungen einzubringen. Sie wollen aber nicht allein gelassen werden, wenn es um schwierige Entscheidungen wie Abschüsse geht,“ so Meyer.

Symbolbild Haushalt Rechnen Planung

 „Nach unserer Überzeugung stehen Bund und Land in der Pflicht, den staatlich begründeten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 finanziell vollständig zu finanzieren. Das ist bisher leider nicht erkennbar“, erklärt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland. Immerhin bekenne sich die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2024 zu ihrer Mitverantwortung für die Investitionen. Dies muss auch für verbleibenden Kosten der Kommunen für den Betrieb gelten. „Wir erkennen an, dass nach den bisherigen konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden mit Kultusministerin Julia Willie Hamburg der geplante Haushaltsansatz erhöht wurde“, betont der NLT-Präsident.

Jetzt komme es darauf an, die in den folgenden Gesprächen mit der Ministerin zeitnah die Rahmenbedingungen dauerhaft rechtssicher zu fixieren. „Eltern, Schulen und Kommunen brauchen Gewissheit, um gezielt die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können,“ macht Ambrosy deutlich. Er äußerte sich nach einer Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Berlin. Das Gremium hatte sich unter anderem mit den Ergebnissen der Haushaltsklausur der Niedersächsischen Landesregierung befasst.

Mit Zurückhaltung nahm das Präsidium die Beschlüsse zur Krankenhausfinanzierung zur Kenntnis. „Angesichts eines anerkannten Investitionsstaus von aktuell drei Milliarden Euro hilft eine Aufstockung des bestehenden Sondervermögens um eine Milliarde in zwei Jahrzehnten nichts. Wir fragen uns, was es bedeutet, es sollten zwei Milliarden Euro im Jahr 2024 “bewilligungsfähig“ sein. Die fachliche Prüfung für die Bewilligungsfähigkeit der Maßnahmen ist größtenteils bereits erfolgt. Jetzt kommt es darauf an, zusätzliches Geld in das System zu bringen. Mit der Fortschreibung des bisherigen Mittelansatzes wird es nicht gelingen, den Investitionsstau aufzulösen,“ kritisiert NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Krankenhaus

„Der Patient Krankenhaus liegt auf der Intensivstation. Es ist höchste Zeit, dass sich die gesetzlich Verantwortlichen im Bund kümmern“, sagt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, anlässlich des heutigen bundesweiten Protesttages der Krankenhäuser. „Die kommunalen Zuschüsse zum Ausgleich des Defizits der Krankenhäuser haben eine nicht mehr akzeptable Größenord-nung erreicht“, so Ambrosy weiter.

Entgegen den Behauptungen des Bundes hätten nicht nur kleinere Krankenhäuser Probleme. „Wenn über 80 Prozent der Krankenhäuser ihre Rechnungen nicht mehr auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg ausgleichen können, sind das keine Einzelfälle. Es handelt es sich um ein Systemversagen des geltenden Krankenhausfinanzierungssystems“, so der NLT-Präsident:“ Das Schlimme ist, dass der Bund diese kalte Bereinigung der Krankenhauslandschaft sehenden Auges hinnimmt. Seine Krankenhausreform enthält richtige Ansätze, mindert aber ohne zusätzliches Geld nicht die derzeitigen akuten Probleme.“ Ambrosy spricht in seiner Funktion als Vizepräsident des Deutschen Landkreistages (DLT) auf der zentralen Protestkundgebung in Berlin.

Er führt weiter aus: „Die Schere zwischen dem, was die Krankenkassen an die Krankenhäuser überweisen und dem, was an Leistungen erbracht wird, klafft immer weiter auseinander.“ Allein die elf Landkreise im Bezirk Lüneburg-Stade hätten im Jahr 2022 durch Verlustausgleich, Gesellschafterdarlehen und investiver Kapitalzuführung 83,4 Millionen Euro in die Krankenhäuser zugeschossen. In diesem Jahr erwarteten diese Landkreise einen Anstieg um fast 60 Prozent auf 143,3 Millionen Euro. Rechne man diese Zahlen hoch, ergebe sich allein für Niedersachsen ein Zuschussbedarf von deutlich über 600 Millionen Euro.

Ambrosy: „Dieses Geld fehlt für dringend notwendige Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wie Kindergärten, Schulgebäude, Klimaschutz und Investitionen in die Infrastruktur. Wir fordern daher über ein Vorschaltgesetz Soforthilfen zur Stabilisierung der Krankenhäuser und eine auskömmliche Finanzierung des Betriebs aller notwendigen Krankenhäuser für die Zukunft.“

2023 06 08 JSA mit Vortrag Herr Ottens (LK CUX)

Die Zahl der Schulbegleiter, die Kinder mit individuellem Förderbedarf unterstützen, hat sich seit Einführung der integrativen Schule im Schuljahr 2013/14 von 3000 auf über 8500 erhöht. Dies ergab die jährliche Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) unter den 36 niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. Die Ergebnisse wurden am heutigen Donnerstag im Jugend- und Sozialausschusses des kommunalen Spitzenverbandes vorgestellt. Die Ausgaben der Landkreise und der Region Hannover für diese sogenannten Integrationshelfer haben sich in den acht Jahren von damals 62 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro im Schuljahr 2021/2022 mehr als verdreifacht. Von den Fallzahlen und den Kosten entfallen jeweils etwa die Hälfte auf Unterstützungsbedarf in der Eingliederungshilfe (SGB IX) und in der Jugendhilfe (SGB VIII).

„Die Entwicklung ist dramatisch. Im Bereich der Jugendhilfe ist sogar eine Vervierfachung der Fallzahlen zu verzeichnen“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach der Ausschusssitzung in Hannover. „Für die Jugendhilfe insgesamt gilt, dass wir die verhaltensauffälligen Kinder und ihre komplexen Hilfebedarfe mit den bisherigen Konzepten nicht mehr erreichen“, so Meyer. Diese Entwicklung bilde sich inzwischen auch in der Eingliederungshilfe ab. Alle Beteiligten (Kultus- und Sozialministerium, Jugend- und Sozialämter, pädagogische Fachkräfte) müssten sich gemeinsam an den Tisch setzen und erörtern, wie mit dieser Entwicklung umgegangen werden solle, die auch ein Abbild geänderter sozialer Wirklichkeit sei. „Zudem erwarten wir vom Land Niedersachsen eine bessere finanzielle Unterstützung. Wenn es nicht gelingt, den Kindern und Jugendlichen wirksam Hilfestellungen zu vermitteln, ist vielfach eine eigenverantwortliche Entwicklung kaum möglich und eine lebenslange Unterstützungsnotwendigkeit durch öffentliche Kassen vorgezeichnet“, bringt es Meyer auf den Punkt.

AK Vet_Sitzung mit LKT NRW und NST, 07.05.2023, Osnabrück_1

Aktuelle Bedrohungen durch Tierseuchen standen im Fokus einer gemeinsamen Fachtagung von kommunalen Expertinnen und Experten der Veterinärbehörden aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die zuständigen Gremien der kom-munalen Spitzenverbände – des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Niedersächsischen Landkreistages und Niedersächsischen Städtetages – tauschten sich mit weiteren Fachleuten auf einer Tagung beim Landkreis Osnabrück länderübergreifend zudem über die künftige Fachkräftesicherung in den kommunalen Veterinärbehörden aus.

Der Begriff Pandemie ist seit Corona in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. In der Veterinärmedizin sind es insbesondere die Vogelgrippe (HPAI) und die Afrikanische Schweinepest (ASP) mit ihren schweren, oft tödlichen Krankheits-verläufen, deren weltweite Ausbreitung aktuell viele Tiere bedrohen. Sie stellen damit ein erhebliches Risiko für die Tiergesundheit und die Landwirtschaft dar. Die Bekämpfung der Vogelgrippe ist dabei kein auf einzelne Ställe begrenztes Phänomen mehr, sondern das Virus ist ganzjährig weltweit u.a. bei Wildvögeln nachweis-bar. „Wir brauchen bei der Geflügelpest eine neue Bekämpfungsstrategie, damit wir die erforderlichen Maßnahmen auch bei einem dauerhaften Vorkommen des Virus in der Umwelt wirksam gestalten können. Wir wollen in der Bekämpfung, deren Hauptlast die kommunalen Veterinärbehörden tragen, nicht nachlassen, aber das europäische und nationale Tiergesundheitsrecht müssen der veränderten Lage besser Rechnung tragen. Dies konnten wir jüngst der EU-Kommission bereits dar-legen“, erklärte Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT).

In der gemeinsamen Tagung des Ausschusses für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landkreistags NRW mit dem Ständigen Arbeitskreis Veterinärwesen des Landkreistags und des Städtetags Niedersachsen in Osnabrück ging es auch um die Vorbereitung auf einen möglichen Seuchenausbruch der Afrikanischen Schweinepest in beiden Ländern. Die aktuelle Situation wurde anhand von Erfahrungen bei der Seuchenbekämpfung in den ostdeutschen Ländern sowie der Fachexpertise des Bundes diskutiert. „Wir haben gesehen, dass ein Tierseuchenausbruch bei Haus- oder Wildschweinen alle Beteiligten massiv fordert. Deshalb müssen wir uns auf die Bekämpfung konzentrieren und die Bürokratie geringhalten. Sollte es zu weiteren Ausbrüchen kommen, müssen die Länder umgehend die betroffenen kommunalen Behörden tatkräftig unterstützen“, forderte Prof. Dr. Wilfried Hopp, Leitender Kreisve-terinärdirektor des Kreises Soest und stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Ver-braucherschutz und Veterinärwesen des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW). Zudem müssten Präventivmaßnahmen ergriffen werden, um das Risiko eines Ausbruchs zu minimieren. Und das in enger Kooperation und Vernetzung aller Akteure.

Der bereits spürbare Fachkräftemangel, der auch besonders das in den Veterinärämtern benötigte Spezialpersonal betrifft, war ebenfalls Thema der Klausurta-gung. Aufgrund des unterschiedlichen Laufbahnrechts in den Ländern kommt es immer wieder zu Problemen bei der Anerkennung der sehr unterschiedlichen Ausbildungen im Veterinärbereich. „Die Länder, die für die Ausbildung und Anerken-nung von Berufsqualifikationen zuständig sind, müssen die demografische Ent-wicklung aufgreifen und die Anzahl der Ausbildungsplätze dauerhaft erhöhen. Zu-dem müssen wir im Laufbahnrecht und bei der Anerkennung ausländischer Studi-enabschlüsse schneller und flexibler werden“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag.

Windräder in freier Landschaft

Landkreise fordern rechtssicheres Gesetz

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) lehnt entscheidende Teile des von Umweltminister Christian Meyer vorgelegten Gesetzesentwurfs zum Windenergieausbau ab. „Der Entwurf ist so nicht akzeptabel. Das Vorziehen der ohnehin ambitionierten Bundesziele um sechs Jahre auf 2026 ist weder machbar, noch sinnvoll“, sagt NLT-Präsident Sven Ambrosy. Weil nun keine Umsetzung der vom Bund eigentlich vorgegebenen Flächenziele für 2027 und 2032 erfolgen soll, riskiert das Land bewusst den früheren Eintritt der im Bundesgesetz vorgesehenen Sanktion. Dann würde nämlich die Gefahr steigen, dass die sogenannte Super-privilegierung eintritt, wonach der Windenergienutzung keinerlei andere Schutzgüter mehr entgegen gehalten werden können. „Mit seinen Plänen riskiert der Minister einen ungeordneten Aus-bau, einen Wildwuchs zu Lasten von Natur und Umwelt und den Verlust der Akzeptanz in der Bevölkerung. Er erweist der Ener-giewende damit einen Bärendienst“, bringt es Ambrosy auf den Punkt.

Das NLT-Präsidium hat das Thema Windenergieausbau in Niedersachsen im Rahmen eines Arbeitsbesuchs in Brüssel intensiv diskutiert und einstimmig einen entsprechenden Beschluss ge-fasst. Der NLT steht für einen zügigen, aber geordneten Wind-ausbau. „Bei der Umsetzung des im Juli 2022 erlassen Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes waren wir kooperativ und haben auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land gesetzt. Für uns ist schon schwer nachvollziehbar, warum erst jetzt – nach knapp einem Jahr – in Niedersachsen ein Umsetzungsgesetz vorgelegt wird“, führt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer aus. „Völlig unverständlich ist, dass der Umweltminister – entge-gen bisheriger Zusagen und Beteuerungen – einen rechtlich hochangreifbaren Weg der Umsetzung wählt. Das ist in der Sache gefährlich und im Umgang fragwürdig“, so Meyer. „Hier besteht dringender Gesprächsbedarf, so darf der Gesetzentwurf nicht den Landtag erreichen.“