Thementag KI_quadratisch

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat das Potenzial, die Arbeit der öffentlichen Verwaltung qualitativ zu verändern. Landrätinnen und Landräte sowie weitere Führungskräfte haben sich am heutigen 29. Mai 2024 bei einer Veranstaltung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) über mögliche Einsatzfelder, vorhandene KI-Systeme und notwendige Prozessveränderungen informiert. Am „Thementag Maschinelles Lernen, Künstliche Intelligenz und Robotic Process Automation (RPA)“ nahmen 40 Spitzenvertreterinnen und -vertreter niedersächsischer Landkreise teil.

„Es geht um Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung. Es geht um die Zusammenführung und Nutzung vorhan-dener Daten, um komplexe Probleme zu analysieren und neue Lösungen zu finden. Und es geht darum, diese Lösungen zu kommunizieren und Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen“, führte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer ein. Dabei gehe es nicht um eine technologische Perspektive auf KI, sondern deren strategische Bedeutung, erklärte Meyer die Fokussierung auf die Verwaltungsspitzen.

Schwerpunkt des Thementags waren Praxisbeispiele aus den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Stade, Uelzen und dem nordrhein-westfälischen Steinfurt. „Bereits diese Beispiele zeigen eindrucksvoll, wie KI von den Landkreisen erfolgreich eingesetzt wird, und es kommen beständig neue hinzu“, fasste Meyer zusammen. Dieser Impetus müsse beibehalten und verstärkt werden, im Miteinander mit dem Land Niedersachsen. Noch mangele es an klaren Konzepten, umsetzbaren Strategien und konkreten Hilfestellungen für die Landkreise. „Bisher hat das Land für die kommunale Ebene wenig geliefert. Daher ist es umso wichtiger, dass das Innenministerium seine Bemühungen intensiviert und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen stärkt. Nur so können wir die Potenziale von KI voll ausschöpfen“, so Meyer.

Kinderbetreuung Kita_quadratisch

Ein breites Bündnis aus den Kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen, der
Gewerkschaft ver.di, dem Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen und dem Paritätischen
Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. fordert die Einführung einer praxisintegrierten und
vergüteten Ausbildung zum/zur Erzieher*in auf DQR6-Niveau in Niedersachsen. Dieser
zusätzliche Ausbildungsweg wurde in den meisten Bundesländern bereits erfolgreich
eingeführt. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels in Krippen und Kitas ist PiA
eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme zur Fachkräftegewinnung für Kitas. Die Vorteile dieser
Ausbildungsform liegen unter anderem in der engen Verzahnung von Theorie und Praxis, der
Erschließung neuer Zielgruppen für den Beruf, der Vergütung sowie dem verständlichen
Ausbildungsmodell.

Bauen - Baugerüst

Erleichterungen für Bauwillige ja, aber nicht auf Kosten der Kommunen und nicht durch unbotmäßige Abstriche bei der Sicherheit. Das sind Kernpunkte der Landkreise bei der geplanten Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich am heutigen 24. Mai 2024 erneut mit dem Thema befasst. „Der Gesetzentwurf muss überarbeitet werden. Wir wollen die Umbauordnung, wir tragen auch Standardabsenkungen mit. Aber die Vorschriften müssen für Bauwillige und Genehmigungsbehörde verständlich sein. Das ist nicht der Fall, wenn selbst die Juristen des Landtags über den Inhalt einer Vorschrift spekulieren müssen, wie das bei der zentralen Vorschrift der Umbauordnung der Fall ist“, erklärt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach der Sitzung.

„Bauminister Olaf Lies will Impulse für die Bauwirtschaft geben, das tragen wir mit und unterstützen es. Aber selten haben wir so viele Warnungen aus der Verwaltungspraxis gesehen, wie bei diesem Gesetzesvorhaben“, führt Meyer aus. Kritisiert werde insbesondere der Wegfall der Pflicht zur Schaffung notwendiger Einstellplätze. Dies sei ein Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen, der verkehrlichen, städtebaulichen und sozialen Zielen zuwiderlaufe. Zudem müsse das Land erhebliche Summen aufwenden, um die Kommunen für die entfallende Stellplatzabgabe zu entschädigen. „Wenn langwierige Prozesse zwischen Kommunen und Land um die Folgen eines solchen Eingriffs vermieden und Planungssicherheit geschaffen werden sollen, erwarten wir nunmehr kurzfristig von Minister Lies einen konkreten Kompromissvorschlag,“ stellt Meyer nach der Sitzung des Präsidiums fest.

Niedersächsischer Landtag - Rednerpult

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetze von erheblicher Bedeutung für die Kommunen beschlossen. Bei den Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes berücksichtigte der Landtag jeweils fachliche Anregungen der Kommunen.

Zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes erklärt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT): „Wir haben uns frühzeitig dafür eingesetzt, die Frist für die bauliche Umsetzung der Inklusion zu verlängern und den Prüfaufwand für die Schulträger zu verringern. Das hat Eingang in den Gesetzestext gefunden. Die Kommunen, die derzeit durch den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen unter anderem für Flüchtlingskinder, Baukostensteigerungen und Fachkräftemangel gefordert sind, bekommen mehr Zeit. Das ist wichtig und richtig.“ Mit der Änderung wird Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf weitere sechs Jahre Schwerpunktschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören zu führen.

Bei der Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes begrüßt NLT-Geschäftsführer Joachim Schwind ausdrücklich die Einführung eines zusätzlichen landeseinheitlichen Telenotarztsystems für den Rettungsdienst: „Die neuen Regelungen greifen die guten Erfahrungen des Modellprojektes insbesondere im Landkreises Goslar auf und werden die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst qualitativ einen Quantensprung nach vorne bringen.“ Perspektivisch stehe dann jederzeit eine Telenotärztin oder ein Telenotarzt in einer niedersächsischen kommunalen Leitstelle bereit, um auf Anforderung sofort über Video- und EKG-Datenverbindung die Behandlung auf mindestens Oberarzt-Niveau zu unterstützen. „Wichtig ist: Wenn eine Notärztin oder ein Notarzt vor Ort gebraucht werden, rücken sie auch künftig selbstverständlich mit Blaulicht aus, um die Patientinnen und Patienten vor Ort zu versorgen. Hier wird es keine Abstriche geben“, so Schwind.

Kita - PK der AG KSV - 2024 05 10

400 Millionen Euro fehlen, Standards zu hoch, Ausbildung zu unflexibel

Die niedersächsischen Kommunen kämpfen für verlässlich geöffnete Kindertagesstätten und richten Forderungen an Bund und Land. Derzeit führen eine zu geringe Kostenbeteiligung des Landes, schwer erfüllbare Standards und unzureichende Ausbildungskonzepte dazu, dass Kitas vielfach ihre Öffnungszeiten einschränken und temporär Gruppen schließen müssen. Die oft kurzfristigen Einschränkungen bei der Betreuung der Kinder bedeuten für Eltern Stress und sind für Einrichtungen und Träger eine zusätzliche Belastung. Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) sind unzureichend, urteilen die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens.

„Die Kosten der Kindertagesstätten entwickeln sich zum finanziellen Sprengsatz für die kommunalen Haushalte. Die Kommunen bringen 2,25 Milliarden Euro für den Betrieb der Kindertagesstätten auf. Das Land wird seiner finanziellen Verantwortung hingegen nicht gerecht. Zur angestrebten zwei Drittel Beteiligung des Landes an den Personalkosten fehlen 400 Millionen Euro pro Jahr, Tendenz steigend. Tatsächlich wird nicht einmal die gesetzlich vereinbarte Beteiligung erreicht. Die Schere klafft zu Lasten der Kommunen immer weiter auseinander. Das ist nicht länger hinnehmbar. Die Fortschreibung der Beteiligung des Landes darf künftig nicht mit einer aus der Zeit gefallenen Steigerungsrate von 1,5 Prozent erfolgen, sondern muss der realen Lohnentwicklung Rechnung tragen“, sagt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy. Hinzu komme, dass das Land beispielsweise sich an den Kosten für manche Teilzeitkräfte gar nicht beteilige und Finanzierungszusagen im Krippenbereich nicht einhalte. „So werden wir die stärkere Nachfrage und den wachsenden Anspruch an Kita-Betreuung nicht weiter leisten können“, sagt der NLT-Präsident.

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags (NST), sieht die Not bei den Fachkräften weiter anwachsen. Bei zwölf vom NST repräsentativ befragten Städten gebe es aktuell 160 vakante Stellen für pädagogische Kräfte, und man spreche hier wohlgemerkt nur von den städtischen Kitas. Die Zahl der unbesetzten Stellen in städtischen Kitas werde sich allein in diesen Städten bis zum Jahr 2026 auf voraussichtlich 640 erhöhen. „Es fehlen insbesondere Erzieherinnen und Erzieher. Wenn sich das Land nicht stärker bewegt und mehr Flexibilität bei den Personalstandards schafft, wird es auch weiterhin keine Verlässlichkeit geben“, erklärt Arning. Die geplanten Gesetzesänderungen würden wegen der hohen Anforderungen zur Weiterbildung, welche selbst langjährig erfahrene pädagogische Kräfte für einen entsprechenden Einsatz ableisten müssen, ad hoc keine Entlassung schaffen.

Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischer Städte- und Gemeindebundes (NSGB), macht auf eine entscheidende Problematik aufmerksam: „Neben der Unterfinanzierung des Systems und der fehlenden Attraktivität für Nachwuchskräfte machen uns vor allem die überbordenden Standards zu schaffen. Unsere Kitas müssen vor allem immer dann schließen, wenn die Standards und Vorgaben des Landes nicht mehr aufrechterhalten werden können.“ Die Änderung des NKitaG sei ein erster Schritt, dem aber noch zahlreiche Weichenstellungen folgen müssten, macht Trips deutlich und fährt fort: „Nur, wenn wir endlich mutig vorangehen und außerhalb der Kernzeiten neben der frühkindlichen Bildung eine wertschätzende Betreuung durch weitere geeignete Personenkreise zulassen, kann die Kindertagesbetreuung stabilisiert werden. Andernfalls ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – oftmals zulasten der Frauen in unserer Gesellschaft – stark gefährdet.“

Für Eltern sei entscheidend, dass Kitas verlässlich geöffnet sind, sagen die Spitzenvertreter der kommunalen Spitzenverbände. Die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssten so verändert werden, dass die Kommunen die Betreuung verlässlich organisieren können, so ihre gemeinsame Forderung.

Ansprechpartner:

Ulrich Lottmann, 0511 879 53 -18, 0172 634 24 66, medien@nlt.de
Stefan Wittkop, 0511 368 94-13, 0172 5397513, wittkop@nst.de
Dr. Stephan Meyn, 0511 302 85-44, 0163 962 37 05, meyn@nsgb.de

Niedersächsischer Staatsgerichtshof - Urteile 2024 05 02

„Es ist bedauerlich, dass der Niedersächsische Staatsgerichtshof heute aus prozessualen Gründen nicht über die Verfassungswidrigkeit des § 182 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entschieden hat. Die Aussage, dass ein Verstoß gegen das Anhörungsrecht in Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung zur Nichtigkeit der Norm führen kann, bestätigt unsere Rechtsauffassung, auch wenn wir beide Verfahren prozessual verloren haben“, erklärt NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy.

„Der Einzelfall zu der ohnehin in acht Wochen auslaufenden Norm ist entschieden. Das Hauptproblem der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen angesichts unvermindert stark steigender Aufgaben- und Kostenlasten bleibt. Der problematische § 182 NKomVG ist darüber hinaus ein Brandbeschleuniger für die kommunale Verschuldung. Aktuell stellt die Situation der Krankenhäuser eine besondere Herausforderung dar. Bund und Land bleiben aufgefordert, endlich der kommunalen Ebene die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die durch deren Gesetze verursacht worden sind“, so Ambrosy weiter.

„Für uns ist die heutige Bestätigung durch den Staatsgerichthof, dass wir ordnungsgemäß und zeitlich angemessen anzuhören sind, eine wichtige Unterstützung unserer Arbeit als kommunaler Spitzenverband in unserem Staatswesen,“ betont NLT-Vizepräsident Landrat Cord Bockhop.

Zum Hintergrund: Mit § 182 Abs. 5 NKomVG wurden haushaltsrechtliche Sonderregeln zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges geschaffen; Kommunen können sich leichter und über den Wert ihres Vermögens hinaus verschulden. Der NLT hatte wegen unzureichender Anhörung ein Organstreitverfahren beim Staatsgerichtshof angestrengt, acht Landkreis hatten parallel Kommunalverfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in ihre Finanzhoheit erhoben.

Landrat Dr. Heiko Blume, Landkreis Uelzen

Ein Niedersachse bündelt künftig deutschlandweit die finanzpolitischen Interessen der 294 Landkreise. Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume wurde vom Finanzausschuss des Deutschen Landkreistages (DLT) zu dessen Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt das Amt im Herbst des Jahres. Blume, seit 2011 Landrat in Uelzen, ist ausgewiesener Finanzexperte und bereits seit 2017 Vorsitzender des Finanzausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), des Spitzenverbandes der Landkreise auf Landesebene. In dieser Funktion hat er bereits bislang die niedersächsischen Landkreise im Finanzausschuss des DLT vertreten.

Seine Wahl an die Spitze dieses Gremiums erfolgte am gestrigen 23. April 2024 bei einer Sitzung in Kassel. Blume löst den bisherigen langjährigen Amtsinhaber, Landrat Dr. Werner Henning aus dem thüringischen Eichsfeldkreis, ab, der als derzeit längster aktiver Landrat Deutschlands in Kürze aus seinem Amt ausscheidet. Stellvertreter Blumes wird der Landrat des hessischen Hochtaunuskreises Ulrich Krebs. Der Finanzausschuss des DLT besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Landkreisen und Kommunalverbänden der 13 Flächenländer.

Wolf Rudel

Auf Einladung von Landrat Heiko Blume (Landkreis Uelzen) haben elf Landkreise aus Regionen mit einer besonders hohen Wolfspopulation heute mit Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer über das Wolfsmanagement gesprochen und Resolutionen überreicht. An dem Gespräch nahmen auch Vertreter des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) teil.

„In vielen Bundesländern sind Wolfsangriffe auf Weidetiere eine große Sorge der Tierhalter und verunsichern die Bevölkerung. In Niedersachsen ist er darüber hinaus eine Gefahr für über eine Million Menschen, weil er die Deichsicherheit gefährdet“, begründete der Hauptgeschäftsführer des NLT Hubert Meyer das Treffen mit dem Umweltminister. „Bisher lassen Bundes- und Landespolitik sich für Maßnahmen feiern, die alle vor Gericht scheitern. Das gilt auch für die vorgeblichen Abschusserleichterungen einzelner Problemwölfe durch Bundesumweltministerin Lemke, die vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht keinen Bestand hatten. Das kann so nicht weitergehen“, so Meyer weiter.

Zwischen den Vertretern der Landkreise bestand Einvernehmen, dass angesichts des erreichten Erhaltungszustandes der früher gefährdeten Art nunmehr dringend Handlungsbedarf für eine aktive Wolfspolitik bestehe.

„Die Menschen in unseren Dörfern sind in großer Sorge. Wölfe laufen tagsüber durch die Straßen und bewegen sich direkt hinter Kindergärten – wie zuletzt in Wriedel im Landkreis Uelzen. Bloße passive Schutzmaßnahmen wie Zäune für Schafherden und Entschädigungsleistungen nach Wolfsrissen reichen daher nicht mehr. Die niedersächsischen Landkreise erwarten von der Politik in Brüssel, Berlin und Hannover rechtssichere, praktikable Regeln für ein gezieltes Wolfsmanagement“, stellte Landrat Blume fest.

„Die Deichsicherheit ist gefährdet, wenn die Schäfer nicht weiterhin bereit sind, Schafherden auf den Deichen weiden zu lassen. Diese Sorge muss als Alarmsignal ernst genommen werden“, ergänzte Landrat Holger Heymann (Landkreis Wittmund) als Vertreter der Küstenkreise an der Nordsee und an der Elbe.

„Die Glaubwürdigkeit der Politik steht auf dem Spiel. Bisher sind in Deutschland den Worten über das Ernstnehmen der Sorgen der Schäfer und anderer Tierhalter keine Taten gefolgt. Bundesministerin Lemke und die Niedersächsische Landesregierung sind aufgerufen, endlich rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die nicht nur auf dem Papier stehen. Es geht uns nicht um punktuelle Schnellabschüsse. Ein Bestandsmanagement setzt verlässliche Regelungen im Europäischen Recht voraus. Auf völliges Unverständnis stößt bei uns, dass die Bundesumweltministerin dem Vernehmen nach einen Vorstoß auf Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene blockiert. Wir erwarten von Bundesministerin Lemke, dass sie in Brüssel in dieser Frage nicht als Bremserin auftritt, sondern sich massiv für eine den Realitäten gerecht werdende Einstufung des Wolfes und damit für eine Herabstufung des Schutzstatus engagiert“, forderten Hubert Meyer, Heiko Blume und Holger Heymann gemeinsam.

An dem Treffen nahmen neben Umweltminister Meyer, NLT-Hauptgeschäftsführer Meyer, dem gastgebenden Landrat Blume und Landrat Heymann zudem die Landräte Jens Böther (Landkreis Lüneburg), Jens Grote (Landkreis Heidekreis), Tobias Heilmann (Landkreis Gifhorn), Olaf Meinen (Landkreis Aurich), Marco Prietz (Landkreis Rotenburg (Wümme)) und Kai Seefried (Landkreis Stade) teil. Der Landkreis Friesland war durch Dezernent Martin Dehrendorf vertreten, der Landkreis Celle durch Ersten Kreisrat Gerald Höhl und der Landkreis Harburg durch Ersten Kreisrat Josef Nießen.

Kinderbetreuung Themenbild

Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) sind richtig, aber unzureichend. Sie werden in dieser Form bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten wenig helfen, so die kommunalen Spitzenverbände. Der aktuelle Gesetzentwurf ändert nichts daran, dass Kindertagesstätten ihre Öffnungszeiten einschränken und temporär Gruppen schließen müssen. Eltern müssen weiterhin mit kurzfristigen und nicht planbaren Einschränkungen bei der Betreuung ihrer Kinder rechnen.

„Zentral ist für uns das Anliegen, die Kindertagesstätten trotz des unbestreitbaren Fachkräftemangels möglichst geöffnet zu halten. Das kann nur gelingen, wenn außerhalb einer vierstündigen Kernzeit eine flexible Betreuung der Kinder ermöglicht wird. Dem wird auch die äußerst komplizierte beabsichtigte Neuregelung nicht gerecht. Hier erwarten wir eine deutliche Nachsteuerung im parlamentarischen Verfahren,“ stellt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages fest.

„Wir sind enttäuscht, dass unsere Vorschläge zur Sicherstellung der Betreuung am Ende ohne Reaktion des zuständigen Ministeriums im Sande verlaufen sind. Wir halten insbesondere nichts von den umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen für pädagogische Assistenzkräfte, die nunmehr als pädagogische Fachkraft eingesetzt werden können. Wie sollen die Kommunen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sich trotz langjähriger Berufserfahrung so umfangreich weiterzubilden? Wann und wo stellt das Land die erforderlichen Kapazitäten für diese Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung? Mir scheint das ein allzu großes Zugeständnis an Gewerkschaften und Trägerverbände. In der Praxis wird das nicht funktionieren“, erklärt Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.

Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, hält fest: „In etlichen Gesprächen haben wir der Ministerin die Dramatik der Situation geschildert. Im Ergebnis wird ein bisschen an Details gefeilt. Das bestehende System der Kinderbetreuung ist jedoch mittlerweile in seinem Kern gefährdet: es ist unterfinanziert, überkomplex geregelt und mit der Realität in diesem Lande einfach nicht mehr vereinbar. Wir brauchen jetzt einen echten Neustart und bis dahin schnell wirkende, weitreichende Erleichterungen, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.“

Die Kommunen sind sich ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der Betreuungszeiten und insbesondere auch einer qualitativ guten Förderung der Kinder sehr bewusst Meyer, Arning und Trips abschließend: „Aktuell geht es aber um akute, temporäre Hilfe zur Aufrechterhaltung des Angebots von Kindertagesstätten, insbesondere mit Blick auf die Eltern. Dem wird das Land so in keiner Weise gerecht.“

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Stefan Wittkop, 0172 5397513, wittkop@nst.de
Dr. Stephan Meyn, 0163 962 37 05, meyn@nsgb.de
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Krankenhaus - PK Reform - 15 03 2024

Die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ wendet sich mit einem offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil. Die Allianz fordert den niedersächsischen Regierungschef auf, sich für eine schnelle wirtschaftliche Hilfe für die Krankenhäuser einzusetzen. Gibt es hier keine Zusagen des Bundes, solle Niedersachsen in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 gegen das Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stimmen. Der offene Brief wurde am heutigen 15. März 2025 bei einer Pressekonferenz vorgestellt (vgl. Pressemitteilung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft).

Die niedersächsischen Kommunen unterstützen diesen erneuten Hilferuf der Krankenhäuser. „Wir brauchen kein Transparenzgesetz, sondern Klarheit über die künftige Struktur der Krankenhausfinanzierung auf der Bundesebene“, sagt für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. Die Zustimmung zu diesem Prestigeprojekt des Bundesgesundheitsministers im Bundesrat sei das letzte Faustpfand der Länder, den Bund zu zwingen, seiner Verantwortung bei der Krankenhausfinanzierung gerecht zu werden. Meyer wird konkret: „Wir brauchen keine schwammigen Zusagen für symbolische milde Gaben, wir benötigen eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um wenigstens vier Prozent mit Wirkung zum 1. Januar 2024.“

Derzeit seien die Kommunen die Ausfallbürgen für das Bundesversagen. Landkreise und kreisfreien Städte unterstützten im Jahr 2024 die kommunalen Krankenhäuser direkt oder indirekt mit über 600 Millionen Euro, um ihre Kliniken vor der Insolvenz zu schützen. „Wir sind nicht zuständig, wir können das auf Dauer nicht leisten und wir haben – anders als das Land – keine Instrumente, um den Bund zur Erfüllung seiner Pflichten zu zwingen“, erklärt Meyer. Sollte das Land Niedersachsen dem Transparenzgesetz zustimmen, ohne dass die Minimalforderungen einer gesicherten Krankenhausfinanzierung und einer Erhöhung des Landesbasisfallwerts erfüllt seien, erwarteten die Kommunen vom Land, für die finanziellen Folgen der niedersächsischen Kliniken einzustehen.

Niedersächsischer Landkreistag (NLT), Niedersächsischer Städtetag (NST) und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) gehören der „Niedersächsischen Allianz für die Krankenhäuser“ an. Die drei kommunalen Spitzenverbände haben ihrerseits schon mehrfach auf die dramatische Situation der Krankenhäuser hingewiesen – bislang ohne Erfolg.

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