Rettungsdienst

Der Bund plant eine Reform der Notfallversorgung. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, lehnt einen Eingriff in den Rettungsdienst durch eine Normierung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V aber ab. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahrenabwehr und wird in den Ländern kommunal organisiert. Nun bekannt gewordene Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums sehen vor, per Bundesgesetz faktisch den Ländern Zuständigkeiten für den Rettungsdienst wegzunehmen und zentrale Vorgaben zu machen. „Wir appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, diesen dritten Anlauf des dritten Ministers für einen bundesrechtlichen Zugriff auf den Rettungsdienst sofort einzustampfen. Die Notfallreform muss ein Erfolg werden. Dafür braucht es aber keinen Bundes-Rettungsdienst. Das ist schlechte Medizin für den falschen Patienten“, sagt NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind.

Der Bund habe jahrelang die Schwierigkeiten der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung nicht lösen können. Der Rettungsdienst sei aber nicht Teil des Problems, sondern Ausputzer im System. „Bei lebensbedrohlichen Notfällen bekommen die Menschen unter der Rufnummer 112 schnell und zuverlässig Hilfe. Das muss so bleiben“, so Schwind. „Wir haben die sichere Befürchtung, dass beim Rettungsdienst faktisch auf Kosten der kommunalen Träger und der Hilfsorganisationen als Leistungserbringer gespart werden soll. Das Muster des Bundes ist immer gleich: Erst wird das Geld mit realitätsfernen Standards verknappt, dann erwartet, dass die Kommunen als Ausfallbürgen einspringen, damit die Bürger nicht im Regen stehen und die Dinge vor Ort trotzdem funktionieren. So sehen wir es bereits seit Jahren bei den Betriebskosten der Krankenhäuser mit vielen 100 Millionen Euro Defizit auf dem Rücken der Kommunen,“ führt Schwind aus.

Krankenhaus - Wegweiser

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und die
Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordern die Bundesregierung mit
Nachdruck dazu auf, ihre aktuellen Sparpläne im Gesundheitswesen nicht einseitig auf
Kosten der Krankenhäuser umzusetzen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die
bestehende Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 2 Milliarden Euro im Wesentlichen durch dauerhafte Erlösverluste der Krankenhäuser in Höhe von 1,8 Milliarden Euro jährlich geschlossen werden. Der Bundestag berät bereits in der kommenden Woche abschließend über die entsprechenden Gesetzänderungen.

„Der Kürzungsbeschluss der Bundesregierung ist nichts anderes als ein eklatanter Wortbruch gegenüber den Krankenhäusern. Er steht im krassen Widerspruch zu den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und vorherigen Ankündigen von Bundesgesundheitsministerin Warken zur finanziellen Unterstützung der ohnehin defizitären Kliniken. Das vorliegende Sparpaket wird der fundamentalen Bedeutung der Krankenhäuser in unserem
Gesundheitssystem nicht gerecht und gefährdet die Aufrechterhaltung einer hochwertigen
und flächendeckenden Patientenversorgung“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Die Entscheidung der Bundesregierung konterkariert aus Sicht von NLT und NKG alle
bisherigen politischen Bemühungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser. Angesichts der massiven wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser wurde erst kürzlich ein – einmaliger – Inflationsausgleich für die gestiegenen Kosten der Jahre 2022/23 – auch auf erheblichen Druck der Bundesländer – eingeführt.

Besonders problematisch sind die vorliegenden Sparmaßnahmen des Bundes aus einem weiteren Grund: Sie schwächen die Kliniken und die betroffenen kommunalen Träger nicht nur einmalig im Jahr 2026, sondern dauerhaft, da die abgesenkte Preisbasis in der
Krankenhausfinanzierung die Erlöse auch in den kommenden Jahren fortlaufend mindern wird. Der Ausgleich für die Inflationslücke in Höhe von 4 Milliarden Euro fällt im November 2026 wieder weg. Gleichzeitig fehlen weitere 1,8 Milliarden Euro in der Basis.

„Wir sind empört über das Handeln der Bundesregierung. Dieses Vorgehen ist ein neuer Tiefpunkt im Umgang der Bundesregierung mit den Kommunen und ein schwerer Schlag für die Krankenhäuser und die kommunalen Träger. Die nicht ausreichende Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch den Bund ist ein Haupt-Mitverursacher des dramatischen kommunalen Finanzdefizits. Die Sparpläne verschlechtern die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und damit der Kommunen dauerhaft. Wir appellieren an die Bundesregierung, ihre Kürzungspläne sofort zurückzunehmen. Andernfalls appellieren wir dringend an alle Bundestagsabgeordneten, der Kürzung nicht zuzustimmen. Jeder
Bundestagsabgeordnete sollte vor der Abstimmung die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis fragen, was die Kürzung für die Menschen in der Region bedeutet“, unterstreicht NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind.

Geflügel

„Jetzt ist Krise und das gemeinsame, eng abgestimmte Handeln auf kommunaler Ebene funktioniert. Die niedersächsischen Landkreise bewerten alle derzeit intensiv und ständig die Lage zur Vogelgrippe und reagieren angepasst auf die Infektionslage vor Ort, gegebenenfalls auch mit örtlichen Aufstallungsanordnungen, Wiedereinstallungsverboten und Ausnahmen für Hobbyhaltungen. Die Veterinärämter der Landkreise haben die Lage in Niedersachsen daher gut im Griff,“ fasst der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind, die Lage nach einer Videokonferenz der zuständigen Behörden zum aktuellen Vogelgrippe-Geschehen heute zusammen. „Unsere jahrelangen Erfahrungen, Vorbereitungen und gemeinsamen Übungen mit allen Akteuren zahlen sich jetzt aus. Alle rechtlich notwendigen Maßnahmen können derzeit vor Ort verfügt werden“, so Schwind weiter.

Besonders betroffene Landkreise könnten gegebenenfalls unter anderem mit Hilfe des vom NLT initiierten Rahmenübereinkommens zur gegenseitigen Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall sofort personell weiter unterstützt werden, sofern sich die Tierseuchen weiter ausbreiten sollte.

Vereinbarung Kinderschutz - Unterzeichnung durch NLT KVN NST

Für eine bessere Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendschutz verstärken die Jugendämter in Niedersachsen die Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychotherapeuten. Dazu haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sowie der Niedersächsische Städtetag (NST), die als kommunale Spitzenverbände alle Jugendämter in Niedersachsen vertreten, am heutigen 6. Oktober 2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

„Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Dabei gehe es um Abläufe, Ansprechpartner sowie Beratungsangebote und Hilfestellungen. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), betont: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Vereinbarung ist getragen vom Grundgedanken der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für einen wirksamen Kinderschutz – eine Kooperation für die Schwächsten in unserer Gesellschaft.“ Dabei habe man Erfahrungen örtlicher Netzwerke im Blick und schaffe landesweit flächendeckend gute Standards. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), führt aus: „Die Kooperationsvereinbarung bietet einen fachlichen und rechtlichen Rahmen für das Wer, Mit-Wem und Wie im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung.“ Das biete Sicherheit in den Abläufen und stärke so den Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen.

Die Kooperationsvereinbarung umfasst ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Eingangsbestätigung der Behörden. Hintergrund der gemeinsamen Initiative von KVN und NLT und NST ist eine gesetzliche Soll-Vorschrift (§ 73c SGB V), die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene zu regeln.

Finanzausgleich - Symbolbild

Mit Befremden reagiert der Niedersächsische Landkreistag auf den Beschluss der Landesregierung, den kommunalen Finanzausgleich bereits zum 1.1.2026 grundlegend zu ändern. „Es dürfte kaum den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, in Zeiten der größten kommunalen Finanzkrise seit Jahrzehnten die Mittel zu Lasten der strukturschwachen ländlichen Räume in Niedersachsen umzuverteilen, wenn die notwendige Prüfung, ob die Gesamtmasse ausreicht, von vornherein vom Gutachter des Landes nicht untersucht werden durfte. Das ist ein schwerer Schlag für die Kreisfinanzen im Kommunalwahljahr 2026“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz, in einer ersten Reaktion zur heutigen Kabinettsentscheidung fest.

Der Niedersächsische Landkreistag habe darüber hinaus im Rahmen eines eigenen Gutachtens von Prof. Dr. Feld, Freiburg, nachgewiesen, dass die Nichtberücksichtigung der Einnahmenseite der Kommunen durch das Land zu falschen Ergebnissen führe und das sog. Aufteilungsverhältnis der Schlüsselmassen gar nicht geändert werden müsse. „Wir haben dem Land angeboten, die Überprüfung durch Prof. Feld auch dem Innenministerium vorzustellen und mit dem Gutachter zu erörtern. Hierauf erfolgte keine Reaktion. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern möglicherweise ermessensfehlerhaft. Außerdem kann kein Landkreis oder die Region Hannover derzeit seinen Haushalt solide planen, wenn das Gesetz schon in drei Monaten gelten soll“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Schwind in einer ersten Bewertung.

„Die geplante Abmilderung durch höhere Bedarfszuweisungen hilft deswegen wenig, weil sie aus der Gesamtmasse des Finanzausgleichs kommt und damit an anderen Stellen wieder Geld fehlt. Wir fordern, dass das Land selbst mehr Geld in den Topf gibt und die Verwerfungen ausgleicht, wenn es denn an seinem Gesetzentwurf überhaupt festhalten will“, erläuterte NLT-Vizepräsident Landrat Ambrosy.

Hintergrund:
Mit dem kommunalen Finanzausgleich kommt das Land seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur prozentualen Beteiligung der Städte, Gemeinden und Landkreise an seinen eigenen Steuereinnahmen nach. Das Niedersächsische Innenministerium hat die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommunen einer Überprüfung unterziehen lassen. Dabei wurde allein betrachtet, welche Ausgaben die Kommunen getätigt haben. Ausgeblendet wurde dabei, dass es massive Verschiebungen auf der Einnahmenseite insbesondere zu Gunsten steuerstarker Gemeinden gegeben hat.

Nähere Informationen sind der Pressemitteilung des NLT vom 29.8.2025 (Link) zu entnehmen. Unter diesem Link ist auch das Gutachten von Prof. Feld abrufbar.

ÖPNV_Halteschild - niedrige Auflösung

Das Deutschland-Ticket wird teurer. Laut ersten Tickermeldungen haben sich die Verkehrsminister der Länder auf eine erneute Erhöhung des Bezugspreises auf 63 Euro ab dem nächsten Jahr geeinigt. „Wieder kein langfristiges klares Bekenntnis und ein Trauerspiel. So wird ein erfolgreiches Mobilitätsprojekt kaputt gemacht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind.

Ein bezahlbarer Preis für Nutzerinnen und Nutzer sowie verlässliche Bedingungen für Verkehrsunternehmen und Träger des ÖPNV seien zwei Seiten einer Medaille. „Für einen attraktiven Nahverkehr muss der Ticketpreis stimmen, es müssen aber auch Busse fahren. Da ist auch das Land Niedersachsen in der Pflicht“, so Schwind. Das Kostenrisiko des Deutschland-Tickets dürfe nicht Jahr für Jahr bei den kommunalen Verkehrsunternehmen und ihren Trägern abgeladen werden. „Wir fordern die erneute Zusage des Landes zu einem Verlustausgleich auch für das Jahr 2026, endlich einen gesetzlichen Anwendungsbefehl zur Umsetzung des Deutschland-Tickets und langfristig mehr Geld zur Finanzierung des ÖPNV“, so Schwind.

Schwind erinnert an den „5-Punkte-Appell für einen zukunftsfähigen ÖPNV in Niedersachsen“, den kommunale Spitzenverbände, Verkehrsverbünde und Aufgabenträger im Juni an das Land übergeben haben. „Gemeinsam haben wir dezidiert aufgeschrieben, was getan werden muss. Auf eine Antwort der Landesregierung warten wir bis heute“, sagt der NLT-Hauptgeschäftsführer.

Haushalt Finanzen - Symbolbild

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen hat heute ihre Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 und des Haushaltsbegleitgesetzes 2026 veröffentlicht. Die Botschaft ist eindeutig: Immer mehr Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen geraten in eine kritische Schieflage. Ursache ist eine stetig wachsende Überlastung durch Aufgabenübertragungen von Bund und Land – vom Ganztagsanspruch über Integration bis hin zur Inklusion in Schulen –, die vor Ort umgesetzt, aber nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Das sind zusätzliche Leistungsversprechen, die aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände weitere Löcher in ohnehin defizitären Haushalten reißen.

Besonders gravierend sei die Entwicklung im Bereich Kinderbetreuung und Schule, wo fehlende Mittel für Ganztagsbetrieb, IT-Ausstattung, Inklusion und Schulbaukosten die kommunalen Haushalte massiv belasteten. Auch beim ÖPNV ist Niedersachsen mit nur 15 Euro Zuschuss pro Einwohner und Jahr bundesweites Schlusslicht – ein Niveau, das nach Einschätzung der Verbände den Erhalt des Angebots gefährdet.

Die Verbände sehen die Landesregierung in der Pflicht, die immer größer werdende Lücke zwischen Aufgabenbestand und Finanzausstattung zu schließen, um die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher:

– eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs,
– die vollständige Übernahme der Kosten staatlicher Aufgaben wie der inklusiven
Schule und der Integrationskosten durch das Land,
– eine ausreichende Finanzierung des schulischen Ganztagsbetriebs und
– eine deutliche Erhöhung der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr.

„Unsere Städte und Gemeinden sind das Fundament des Staates – sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Wenn wir wegen dauernder Überlastung anfangen müssen, gesetzliche Aufgaben nur noch eingeschränkt erfüllen zu können, dann trifft das die Menschen in ihrem Alltag ganz unmittelbar. Das darf nicht passieren – deshalb brauchen wir endlich echte finanzielle Entlastungen“, mahnte Dr. Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und derzeitiger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

„Keiner der 17 großen Städte in diesem Land ist es gelungen, für dieses Jahr noch einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Ihr geplantes Defizit für 2025 beläuft sich auf über 1 Mrd. Euro“, so Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages: „Die angekündigten Investitionsprogramme, so gut und richtig sie auch sind, helfen nicht die strukturellen Defizite zu beseitigen. Dafür braucht es eine bessere Finanzausstattung durch eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs. Dies muss durch einen deutlichen Bürokratieabbau nebst Aufgabenmoratorium flankiert werden.“

„Auch alle Kreishaushalte haben erhebliche Defizite, die sich im Jahr 2025 auf 1,2 Milliarden Euro summieren werden. Die durchaus anerkennenswerten Schritte der Landesregierung bei der Finanzierung der Kindertagesstätten und bei einzelnen Kostenerstattungen lösen die kommunalen Finanzprobleme nicht. Das Land muss den kommunalen Aufgabenbestand auf das Finanzier- und Machbare zurückführen, der Bund endlich den Krankenhausbetrieb fair ausfinanzieren und den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen spürbar senken“, fasst Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind vom Niedersächsischen Landkreistag die kommunale Lage zusammen.

Symbolbild - Hände Gemeinsam Sicherheit

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Ministerpräsident Olaf Lies mit dem Sicherheitspolitischen Dialog das bedeutsame Thema der Krisenfestigkeit unserer Strukturen in Niedersachsen in den Mittelpunkt rückt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Joachim Schwind. Zum Auftakt des für den morgigen 9. September 2025 (nachmittags) geplanten ersten Sicherheitspolitischen Dialogs der Landesregierung erklärt er: „Die Landkreise warten allerdings immer noch auf die zivile Ergänzung des 100-Milliarden-Pakets von 2022 für die Bundeswehr. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wir können nicht nachvollziehen, warum Bund und Länder die zivile Ertüchtigung unserer Verteidigungsstrukturen nicht zum politischen Handlungsschwerpunkt machen.“

Schwind erläutert, die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover seien als Katastrophenschutz- und Zivilverteidigungsbehörden seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den Planungen der Bundeswehr zum sogenannten Operationsplan Deutschland (OPLAN) sensibilisiert und brächten sich in die Vorplanungen ein. Die Verantwortung für die Finanzierung dieser Aufgaben, die die Landkreise im Auftrag des Landes und des Bundes erfüllen, trage allerdings das Land. „Mit Verwunderung registrieren wir, dass im nicht-militärischen Bereich überhaupt keine Zeitenwende zu erkennen ist. Im Gegenteil: Die finanzielle Lage vieler Katastrophenschutz-Einheiten ist durch stark steigende konsumtive Kosten dramatisch, so dass wir de facto Rückschritte in der Finanzierung durch das Land haben. Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, brauchen die unteren Katastrophenschutzbehörden sowie die Hilfsorganisationen und Feuerwehren mit den vielen ehrenamtlich Aktiven mehr Unterstützung vom Land, schnell und verlässlich, dringend und zwingend. Wir fordern eine stärkere Beteiligung des Landes bei den laufenden Kosten der Katastrophenschutz-Einheiten. Und wir fordern einen Schwerpunkt bei der Umsetzung des Investitions-Sondervermögens bei der landesweiten Katastrophenschutz-Infrastruktur“, so Schwind.

2025 08 29 PK Gutachten FAG

Gutachter Prof. Feld empfiehlt andere Verteilung der Mittel

Die finanzielle Lage der Kommunen in Niedersachsen ist dramatisch. Das Rekorddefizit der Haushalte von Landkreisen, Städten und Gemeinden steigt rasant weiter an. In dieser Situation plant die Landesregierung eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ohne zusätzliche Mittel für die Kommunen und mit massiven Verschiebungen zu Lasten der Kreisebene. „Das trifft auch und vor allem strukturschwache Regionen. Der Kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen entspricht nicht mehr der Anforderung einer aufgabengerechten Finanzausstattung. Er verfehlt das verfassungsrechtliche Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse“, erklärt NLT-Präsident Landrat Marco Prietz. Er fordert eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes mit Verbesserungen für alle Kommunen und eine bedarfsgerechtere Verteilung gemäß den Ergebnissen des am heutigen 29. August 2025 in Hannover von Prof. Dr. Lars Feld vorgestellten Gutachtens des Freiburger Walter Eucken Instituts.

Das Finanzausgleichsgesetz weist eine schwerwiegende systematische Unwucht auf: Es leitet den Finanzbedarf von Kommunen bei der Berechnung von Gemeinde- und Kreisaufgaben einseitig aus deren Ausgaben ab, ohne die Einnahmen der Gemeindeebene zu berücksichtigen. Die Folge: Ohnehin finanzstarke Kommunen können mehr Geld ausgeben und erhalten noch mehr Mittel, während strukturschwache Kommunen mit naturgemäß geringeren Ausgaben weniger bekommen. Dieser Teufelskreis, finanztechnisch als Zirkelschluss bezeichnet, wird durch die geplante Novelle noch verstärkt. Der NLT lehnt daher die von der Landesregierung geplante Änderung des Aufteilungsverhältnisses der Mittel zwischen Kreis- und Gemeindeebene ab und hat das Walter Eucken Institut mit dem Gutachten beauftragt.

Dessen Direktor, Prof. Feld, hat mit seinem Team den niedersächsischen Finanzausgleich analysiert. Das Gutachten belegt die Anhaltspunkte für einen Zirkelschluss. „Auf Basis der Ergebnisse empfehle ich, bei der Verteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich künftig die Einnahmeseite mit einzubeziehen. Das entspricht dem Vorgehen in anderen Bundesländern, ist dort etablierte Praxis und ermöglicht eine realistischere Abbildung der benötigten Mittel“, so Feld. Der bundesweit renommierte Ökonom führt aus: „Dadurch wird eine methodisch fundierte und nachvollziehbare Bestimmung der Bedarfe ermöglicht. Das liefert im Ergebnis ein objektiveres, transparenteres Bild für die Verteilung der Mittel.“

Wenn der Gesetzgeber sich die Ergebnisse des Gutachtens zu eigen machen würde, würde sich das Aufteilungsverhältnis gegenüber heute praktisch nicht verändern: Der vom Gutachter errechneter Wert wäre künftig 50,76 Prozent für Gemeinde- und 49,24 Prozent für Kreisaufgaben. Die aktuelle Verteilung nach geltendem Recht ist fast identisch und beträgt 50,9 Prozent zu 49,1 Prozent. Geplant ist nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung jedoch eine Verteilung im Verhältnis 53,8 Prozent zu 46,2 Prozent, zu Lasten der Kreisebene. Damit fehlen den Landkreisen direkte Mittelzuweisungen in Höhe von 126 Millionen Euro pro Jahr ab dem 2026.

„Die geplante Novelle verschärft das Problem der Kreishaushalte weiter“, erläutert NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind. Das Gutachten der Landesregierung biete als Lösung nur die flächendeckende Erhöhung der Kreisumlagen an. „Damit wird der Streit über das fehlende Geld im Finanzausgleich in die Kreistage und Räte getragen, weil das Land im Vergleich zu anderen Flächenbundesländern insgesamt viel zu wenig Geld in den Kommunalen Finanzausgleich gibt. Ein ständiges Ping-Pong-Spiel auf dem Rücken des kommunalen Ehrenamtes mit massiven Kreis-umlageerhöhungen wäre die Folge“, so Schwind. Benötigt werde statt des Streits untereinander eine faire Lösung durch das Land.

NLT-Präsident Marco Prietz: „Wir appellieren eindringlich an Landesregierung und Landtag, in dieser schwierigen Lage der Kommunalfinanzen nicht noch weiter die Regionen zu schwächen, die ohnehin große Strukturprobleme haben. Diese Novelle darf so nicht weiterverfolgt werden, sondern muss neu gerechnet und in den Auswirkungen für Gemeinden und Landkreise mit Strukturschwächen kompensiert werden.“ 
Text-Auszüge aus dem Gutachten von
Prof. Lars Feld, Walter Eucken Institut, Freiburg

S. 15: „Bleibt die Einnahmeseite – wie in Niedersachsen – unberücksichtigt, führt dies zu intransparenten und teils problematischen Ausgleichseffekten, weil die tatsächliche Finanzkraft der Gebietskörperschaften nicht realitätsgerecht abgebildet wird. Eine umfassende Einbeziehung aller relevanten Einnahmen ist daher unerlässlich, um eine faire, nachvollziehbare und sachgerechte Verteilung der Schlüsselmasse sicherzustellen. Nur so kann erreicht werden, dass die Mittel tatsächlich den unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen und Bedarfen der Gemeinden und Landkreise entsprechen (Scherf, 2003).“

S. 17f.: „Von besonderem Interesse ist zudem die Frage, ob eine Anpassung des Anteilsverhältnisses zwischen Gemeinde- und Kreisaufgaben überhaupt erforderlich ist, wenn die Kreise mögliche Mindereinnahmen durch Anpassungen der Kreisumlage kompensieren können. Soyka (2024) vertritt hierzu die Auffassung, dass die Kreisumlage eine Ausgleichsfunktion übernimmt und damit Verschiebungen im Aufteilungsverhältnis faktisch abgefedert werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kreisumlage ursprünglich als subsidiäres Finanzierungsinstrument konzipiert wurde: Sie soll die Finanzausstattung der Kreise ergänzen, nicht jedoch dauerhaft strukturelle Fehlentwicklungen im Bedarfsmaßstab des Finanzausgleichs kompensieren. Zwar ermöglicht sie den Kreisen formal, Einnahmeverluste gegenüber den Gemeinden auszugleichen und so ihre Finanzierungsfähigkeit zu sichern. Gleichzeitig führt dieser Mechanismus jedoch zu einer Verantwortungsverschiebung: Anstatt die Bedarfe von Gemeinden und Kreisen im Finanzausgleich sachgerecht abzubilden, wird die Kompensation auf die Ebene der Kreisumlage und damit mittelbar auf die Gemeinden verlagert. Dies kann zu dynamischen Anpassungsschleifen führen: Steigende Gemeindeanteile im Finanzausgleich erhöhen zunächst deren Spielräume, werden jedoch durch höhere Kreisumlagen teilweise neutralisiert, was die intendierte Bedarfsdeckung konterkariert und die Richtigkeit der aktuellen Betrachtungsweise des Aufteilungsverhältnisses auf Grundlage der Ausgaben a.a.D. in Frage stellt (Scherf, 1998).

Im Urteil Malbergweich vom 31.1.2013 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 145, 378) klargestellt, dass die Erhebung der Kreisumlage nicht zu einer einseitigen und dauerhaften Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich garantierten Finanzhoheit der Gemeinden führen darf. Den Gemeinden muss vielmehr ein ausreichender Mindestbestand an finanziellen Mitteln verbleiben, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Unter der Annahme, dass das Aufteilungsverhältnis die Bedarfe für Gemeinde- und Kreisaufgaben korrekt widerspiegelt, würde eine Erhöhung der Kreisumlage diese Feststellung verletzen. Vor diesem Hintergrund kann die Kreisumlage eine sachgerechte Anpassung des Aufteilungsverhältnisses nicht ersetzen. Sie ist ein nachgelagertes, politisch geprägtes Instrument der Finanzmittelverteilung und nicht darauf ausgelegt, systematische Verzerrungen im Finanzausgleich dauerhaft zu korrigieren. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die ständige Anpassung der Kreisumlage kein neutrales, sondern ein politisches Verfahren ist, dass zu Konflikten zwischen Kreis und Gemeinden führt. Eine Neubewertung des Aufteilungsverhältnisses erscheint daher unabhängig von der Möglichkeit der Umlageanpassung erforderlich, sofern sich eine systematische Verschiebung zulasten der Kreise nachweisen lässt.“

S. 38: „Im Ergebnis weisen die Gesamtzuschussbedarfe sowie die allgemeinen Deckungsmittel für Gemeinde- und Kreisaufgaben über den gesamten Beobachtungszeitraum einen nahezu parallelen Verlauf auf. Daraus lässt sich zunächst ein über den Gesamtsaldo ausgeglichenes Bild ableiten: Die Zunahme der rechnerisch ermittelten Zuschussbedarfe konnte durch eine korrespondierende Ausweitung der allgemeinen Deckungsmittel vollständig kompensiert werden. Ein strukturelles Verteilungsungleichgewicht zwischen beiden Ebenen ist auf dieser aggregierten Ebene somit nicht nachweisbar. Auffällig ist zudem, dass sich der Saldo für Kreisaufgaben ab dem Jahr 2020 wesentlich positiver entwickelt hat als derjenige für Gemeindeaufgaben (vgl. Abbildung 6).“

S. 59f.: „Die empirischen Schätzungen liefern insgesamt einen Hinweis auf einen Zirkelschluss: Höhere vergangene Einnahmen stehen – insbesondere bei den Gemeinden – systematisch mit höheren heutigen Ausgaben a.a.D. je Einwohner in Zusammenhang. Der durch den Zirkelschluss induzierte Mehrbedarf verschiebt das Aufteilungsverhältnis zugunsten der Gemeinden.“

S. 61 (Handlungsempfehlungen): „Die weiteren Analysen legen nahe, dass der relativ stärkere Anstieg der Gemeindeeinnahmen zu einem größeren finanziellen Spielraum führt, der in den Folgejahren mit höheren Ausgaben und höheren Zuschussbedarfen verbunden ist und somit zu einer sukzessiven Verschiebung des Aufteilungsverhältnisses zugunsten der Gemeindeebene beiträgt. Dieser Mechanismus kann zu einer systematischen Über- bzw. Unterschätzung des tatsächlichen Zuschussbedarfs beitragen.

S: 62 (Handlungsempfehlungen): „Auf Basis dieser Ergebnisse empfehlen wird daher, die Berechnung der Zuschussbedarfe künftig um die Einnahmeseite zu ergänzen. Dieses Vorgehen entspricht der in anderen Ländern mit einem Zwei-Ebenen-Modell bereits etablierten Praxis und ermöglicht eine realitätsnähere Abbildung der tatsächlichen Bedarfe. Darüber hinaus empfiehlt sich eine regressionsbasierte Schätzung der Bedarfe. Sie erlaubt es, einnahmeseitige Effekte systematisch zu berücksichtigen und gleichzeitig zusätzliche Kontrollvariablen einzubeziehen, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung haben können. Dadurch wird eine methodisch fundierte und nachvollziehbare Bestimmung der Bedarfe ermöglicht, die im Ergebnis ein objektiveres und
transparenteres Zuschussverhältnis liefert.

Die Kreisumlage sollte dabei nicht als nachträgliches Instrument zur Korrektur etwaiger Fehleinschätzungen des tatsächlichen Zuschussbedarfs der Gemeinde- und Kreisebene dienen. Eine solche Korrekturfunktion würde letztlich eine Verantwortungsverschiebung zu einer bedarfsgerechten kommunalen Finanzausstattung von der Landes- auf die kommunale Ebene bedeuten. Würde eine aufgabengerechte Aufteilung der Schlüsselzuweisungen über das Aufteilungsverhältnis erfolgen, wäre eine Korrekturfunktion nicht erforderlich.“

Das Gutachten im Volltext auf der Webseite, hier: Finanzen – NLT

2025 08 21 - LR-Klausur - PK

Die dramatische Lage der kommunalen Haushalte war prägendes Thema bei der diesjährigen Klausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Carolinensiel. „Eine bedrückende Stimmung, weil die Kommunalhaushalte sich in freiem Fall in immer
größere Defizite bewegen. Wir drängen auf eine faire Finanzausstattung durch Land und Bund“, blickt der Präsident des NLT, Rotenburgs Landrat Marco Prietz, auf das zweitägige Treffen zurück. Am 21. und 22. August haben die niedersächsischen Landrätinnen und Landräte im Landkreis Wittmund entscheidende Themen der Landkreise beraten und sich mit der Landespolitik ausgetauscht.

„Wir hatten Innenministerin Daniela Behrens, Kultusministerin Julia Willie Hamburg und die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion im Landtag Carina Hermann zu Gast. Es ging um Verstehen und Verständnis“, so Prietz. Die angespannte Haushaltslage sei mit allen drei Gesprächspartnerinnen erörtert worden: „Auf Bundesebene unterstützen wir den jüngsten Vorstoß des Deutschen Landkreistages gegenüber dem Bundeskanzler, mit
Sofortmaßnahmen für eine erste Entlastung zu sorgen.“ Ein Aspekt auf Landesebene: Die geplante Novelle des Kommunalen Finanzausgleichs. „Die Aussichten sind desaströs und in dieser Situation plant die Landesregierung eine Änderung zu Lasten der
Kreise, vor allem der strukturschwachen Regionen. Der Ausgleichsfunktion wird diese Novelle in keiner Weise gerecht. Hier muss dringend nachgesteuert werden“, so der NLT-Präsident. Geworben habe der NLT auch für die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zum Bürokratieabbau. Diese hätten beispielsweise beim Austausch mit Hermann und der Innenministerin breiteren Raum eingenommen.

Die Rolle der Landkreise in der Zivilverteidigung und die Finanzierung des Katastrophenschutzes sei mit Behrens diskutiert worden, nennt NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy, Landrat in Friesland, ein weiteres Beispiel zum Austausch mit der Innenministerin. „Wir
werden uns in den sicherheitspolitischen Dialog des Landes einbringen. Die Zeitenwende muss auch im nichtmilitärischen Bereich ankommen und der Katastrophenschutz und die Zivilverteidigungsstrukturen müssen gestärkt werden – sofort und verlässlich für die nächsten Jahre“, betont Ambrosy.

Im Gespräch mit Kultusministerin Hamburg sei es um die Kita-Betreuung und die geplante Einführung von Tablets ab Klasse sieben ab dem nächsten Schuljahr gegangen, berichtet NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind. „Wir begrüßen das Signal der Ministerin, bei den Kita-Kosten wieder die gesetzlichen Beteiligungsquoten zu erreichen. Das muss mit Flexibilisierungen für
den Betrieb und Vereinfachungen bei der Abrechnung verbunden werden“, so Schwind. Bei der Ankündigung des Landes, ab dem nächsten Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse
sieben Tablets zur Verfügung zu stellen, bestünden noch viele ungeklärte Fragen. „Auch, ob es überhaupt die richtige Strategie ist, zentral Geräte vom Land zur Verfügung zu stellen, wurde von den Landrätinnen und Landräten deutlich und mit vielen Argumenten bezweifelt“, so der NLT-Hauptgeschäftsführer.

Die jährliche Klausurtagung des NLT für Landrätinnen und Landräte fand auf Initiative von Landrat Holger Heymann diesmal im Landkreis Wittmund statt. Heymann nutzte die Gelegenheit, um als Vorsitzender des Tourismusverbandes Niedersachsen (TVN) ein Forderungspapier des TVN vorzustellen. Darin setzt sich der Verband für ein neues Verständnis von Tourismus als Wirtschaftsfaktor und gezielte Förderung durch das Land ein.