Drei neue Gesetze: 500 zusätzliche Stellen in niedersächsischen Kommunen

Mit 500 neuen Stellen und 50 Millionen Euro schlagen Gesetzesänderungen des Bundes bei den niedersächsischen Kommunen zu Buche. Zusätzlichen Aufgaben und Leistungen durch Wohngeldreform, geändertes Kinder- und Jugendhilferecht und neues Betreuungsrecht werden von den Kommunen umgesetzt, ohne dass sie bisher die notwendigen Mittel dafür bekommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens fordert von der Landesregierung einen Ausgleich für die Belastungen.

In einem Schreiben an die zuständigen Ministerien bieten Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Gespräche an. „Angesichts der Dimension der Belastungen ist eine schnelle Lösung zwingend. Wir erwarten Gespräche noch vor der Haushaltsklausur für den Landeshaushalt 2024 – spätestens. Landkreise, Städte und Gemeinden tragen jetzt schon die zusätzlichen Lasten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning federführend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. „Allein die Landkreise und die Region Hannover waren gezwungen, 230 weitere Stellen zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben zu schaffen. Die Belastung ist da und durch eine Abfrage bei unseren Mitgliedern belegt. Die 500 zusätzlichen Stellen und Leistungen sind nur das, was uns gemeldet wurde. Tatsächlich liegt die Belastung sicherlich höher“, erklärt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Wir fordern Selbstverständliches und Überfälliges. Das Land ist verfassungsrechtlich für die Finanzierung verantwortlich. Es hat zudem die Gesetzesänderungen im Bundesrat mit beschlossen. Wer bestellt, bezahlt. Das sollte klar sein“, ergänzt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

Die Umfrage der kommunalen Spitzenverbände bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden hat ergeben, dass im Jahr 2023 allein 316 zusätzliche Stellen aufgrund der Folgen der Wohngeldreform („Wohngeld-Plus“) geschaffen wurden, 109 sind es im Bereich der Jugendämter, 72 in den Betreuungsbehörden. Das summiert sich zu Personalkosten von rund 43 Millionen Euro – da ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommen Sachleistungen im Bereich der Jugendhilfe aufgrund von rund 7,6 Millionen Euro.

Nicht alle Stellen werden in diesem Jahr besetzt werden können, aber spätestens ab kommendem Jahr trifft die Kommunen die volle Wucht der Belastung. Der Druck für eine Verständigung ist entsprechend groß. Das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände ist adressiert an Finanz- und Innenministerium, die Ministerien für Soziales, Wirtschaft und Justiz sowie die Staatskanzlei.

Ansprechpartner: 

NST:       Stefan Wittkop, Tel: 0511 / 36894-13, Mobil: 0172/5397513, E-Mail: wittkop@nst.de  

NSGB:    Dr. Stephan Meyn, Tel: 0511 / 30285-44, Mobil: 0163 962 37 05, E-Mail: meyn@nsgb.de

NLT:        Ulrich Lottmann, Tel: 0511 / 8795318, Mobil: 0172/6342466, E-Mail: medien@nlt.de