Lauterbach-Reaktion auf „Nienburger Notruf“: Landkreise tief enttäuscht
Zwei Monate nach dem eindringlichen „Nienburger Notruf“ aller niedersächsischen Landkreise zur dramatischen Lage der Krankenhäuser liegt eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums vor. „Das Schreiben ist eine Enttäuschung, in Inhalt und Form“, sagt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy (Friesland). „Zwei Seiten bekannter Textbausteine, eine Schuldzuweisung an die Länder und null Einsicht in die eigene Verantwortung für die finanzielle Lage, da die Betriebskosten in die Zuständigkeit des Bundes fallen – da ist es schwierig, nicht zornig zu werden. Das wird der existenziellen Not der Krankenhäuser nicht im Ansatz gerecht“, fasst er den Brief aus Berlin zusammen.
80 Prozent der niedersächsischen Krankenhäuser können derzeit ihre Kosten nicht aus eigener Anstrengung decken. Es dro-hen Insolvenzen und Schließungen in der Fläche. Deshalb hatten bei einer Klausurtagung des NLT am 31. August sämtliche Landrätinnen und Landräte den „Nienburger Notruf gegen das Kliniksterben“ verfasst, gerichtet an die Gesundheitsminister von Bund und Land. Der niedersächsische Minister Dr. Andreas Philippi stellte sich direkt der Diskussion und schloss sich den Forderungen der Landkreise an. Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach lies nun seinen Staatssekretär schriftlich antworten.
„Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen ihre Krankenhäuser mit hohen dreistelligen Millionensummen auf Kosten der kommunalen Selbstverwaltung subventionieren. Jetzt erreichen uns auch noch Hilferufe freigemeinnütziger und privater Träger. Das können wir nicht auch noch auf den Rücken der Kitas, Schulen und der letzten freiwilligen Aufgaben schultern. Der Bund steht in der Verantwortung. Unsere Forderung ist ein Vorschaltgesetz mit einer Soforthilfe noch in 2023 zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, ansonsten droht eine kalte Strukturreform der Krankenhauslandschaft. Das kann keiner wollen“, erklärt Ambrosy. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder habe sich am 13. Oktober die Forderung nach einem Vorschaltgesetz zu eigen gemacht und die Bundesregierung aufge-fordert, hierfür fünf Milliarden Euro bereitzustellen. „Darauf geht der Brief aus dem Hause Lauterbach in keiner Weise ein. Unsere Haltung ist klar: Unter diesen Bedingungen darf es keine Zustimmung des Landes zur Krankenhausreform auf Bundesebene geben“, sagt der NLT-Präsident.