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Das der Sanierungsstau in den Schulen auch den Landeselternrat beschäftigt ist verständlich. Mit Erstaunen hat aber der Niedersächsische Landkreistag auf eine Meldung des Vorsitzenden dieses Gremiums reagiert die den Eindruck erweckt, es würde 2019 „kein einziger Euro“ für Investitionen in Schulen vorgesehen.

„Den Kommunen liegen ihre Schulen am Herzen. Nach der Kassenstatistik wurden allein 2018 in Niedersachsen 357 Millionen Euro in die bauliche Infrastruktur der Schulen investiert. In ähnlichen Größenordnungen dürften sich die Mittel im laufenden Jahr bewegen. Dass der Bedarf dennoch nicht gedeckt werden kann, ist uns bewusst. Deshalb fordern die kommunalen Spitzenverbände ja so nachhaltig die Einlösung des Wahlversprechens der SPD und CDU, den Kommunen eine Milliarde Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer in Hannover.

Rund 86.000 Kinder und Jugendliche profitieren derzeit in Niedersachsen vom Unterhaltsvorschuss. Diese Leistung streckt der Staat vor, wenn ein Elternteil den monatlichen Unterhalt für seine Kinder nicht zahlt. In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr 218,4 Millionen Euro an Alleinerziehende gezahlt. Steuergeld, das es nach dem Willen von Sozialministerin Carola Reimann zurückzuholen gilt. Damit das in Zukunft besser als bislang gelingt, unterzeichneten Land und kommunale Spitzenverbände heute den„Niedersächsischen Rückgriffspakt“.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss leistet der Staat einen wichtigen Beitrag, um Alleinerziehende finanziell zu unterstützen. Das senkt ihr Armutsrisiko und ist in erster Linie zum Wohl der Kinder gut investiertes Geld. Aber dieses Steuergeld muss konsequenter von den Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden. Auch wenn mir bewusst ist, dass 100 Prozent nie erreicht werden können, da manche Elternteile nicht leistungsfähig oder verstorben sind“, macht Dr. Carola Reimann deutlich. Bislang liegt die durchschnittliche Rückholquote bei 13 Prozent. Das bedeutet in Summe, dass Land und Kommunen rund 190 Millionen Euro nicht zurückbekommen. „Wir müssen mit einem konsequenten und standardisierten Verfahren den Vätern – meistens sind es ja noch die Väter – deutlich machen, dass sie sich nicht der Verpflichtung gegenüber ihren Kindern entziehen können“, unterstreicht die Sozialministerin.

Mit dem Rückgriffspakt verständigen sich die Landesregierung, der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städtetag für die Einhaltung der erarbeiteten Standards einzutreten. Eine standardisierte Vorgehensweise und Qualitätsstandards sollen den Rückgriff nachhaltig verbessern. Dies umfasst insbesondere die Verfolgung von Ordungswidrigkeiten, wenn gegen die geregelten Auskunftspflichten verstoßen wird. Darüber hinaus gilt es die Arbeitsabläufe bereits im Zuge der Antragstellung auf die Erfordernisse der Rückgriffsbearbeitung auszulegen.

Hierzu sagt Dirk-Ulrich Mende, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages: „Auch die Kommunen wollen die Rückgriffsquote deutlich erhöhen. Die Einführung von einheitlichen Rückgriffstandards halte ich dafür für ausgesprochen sinnvoll, denn sie sind eine hilfreiche Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Kommunen, durch die sichergestellt werden kann, dass keine Aspekte übersehen werden und Zahlungspflichtige sich ihren Pflichten entziehen. Die Frage, welche Personalausstattung hierfür benötigt wird, ist hierbei von großer Bedeutung und darf bei der Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen nicht außer Acht gelassen werden.“

„Die fachlichen Empfehlungen sind gemeinsam mit kommunalen Praktikern aus den Unterhaltsvorschussstellen entwickelt worden. Die Arbeitshilfe enthält wertvolle Hinweise zu den Geschäftsprozessen und dem Aufgabenvollzug. Trotzdem wird es weiterhin Väter geben, die auch bei einem optimierten Rückgriff aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein werden, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen“, betont Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Die Rückgriffsquote in Niedersachsen lag sowohl vor als auch nach der Reform stets im bundesweiten Mittel. „Ich bin optimistisch, dass wir mit dem heutigen Schritt und nach Umsetzung des Rückgriffspaktes perspektivisch besser dastehen werden. Das geht aber nur, wenn alle an einem Strang ziehen“, macht Sozialministerin Carola Reimann deutlich. Steigern sich die Rückzahlungen, hat dies klare finanzpolitische Vorteile für die Kommunen. Denn sie dürfen die Einnahmen aus dem Rückgriff derzeit zu zwei Dritteln behalten. Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss schlagen mit jeweils 40 Prozent bei Bund und Land und 20 Prozent bei der Kommune zu Buche. Von den zurückgezahlten Geldern stehen dem Bund vierzig Prozent zu.

In der zweiten Jahreshälfte werden die Qualitätsstandards dann flächendeckend in allen UV- Stellen im Rahmen von Schulungen vorgestellt.

Anlässlich der Anhörung der beiden Ausschüsse des Niedersächsischen Landtages für Rechts- und Verfassungsfragen sowie Haushalt und Finanzen zur Umsetzung der Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung appelliert Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, an die Mehrheitsfraktionen einen verfassungsrechtlichen Mindestschutz für die Kommunalfinanzen zu regeln: „Anders als im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen, ist es an der Zeit die Versprechen einzuhalten und die mindestfinanzausstattung der Kommunen unabhängig von der vom Land selbst bestimmten Leistungsfähigkeit abhängig zu machen. Wenn das Land für die gesetzliche Schaffung eigener und die Übertragung von Aufgaben auf Kommunen zuständig ist, muss es auch für ein Mindestmaß an finanzieller Ausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise sorgen.“ Zum Hintergrund erinnerte Dr. Trips an die vielfältigen Eingriffe des Landes in den kommunalen Finanzausgleich, die dazu geführt haben, dass den Kommunen jedes Jahr 800 Mio. Euro fehlen: „Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist aus diesem Grund der niedrigste pro Kopf der 13 Flächenländer in der Bundesrepublik Deutschland.“

Geht es nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung, werden in Niedersachsen die Kommunen die Auswirkungen der Schuldenbremse tragen müssen. War noch im Wahlkampf und zuletzt im Koalitionsvertrag ein verfassungsrechtlicher Schutzmechanismus gegen die Auswirkungen der Schuldenbremse zugunsten der Kommunen versprochen werden, ist dazu im Gesetzentwurf nichts zu finden. „Beide Koalitionsfraktionen hatten in der letzten Wahlperiode unabhängig voneinander zugesagt, den sog. Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 58 der Niedersächsischen Verfassung streichen zu wollen. An diese Zusage wollen wir heute erinnern.“ so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages Dr. Jan Arning.

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages weist auf die sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Schutzbedürftigkeit der Kommunen hin. „Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung verstößt nach aktueller Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte gegen Artikel 28 des Grundgesetzes. Hinter diesem Schutzgehalt darf die Niedersächsische Verfassung nicht zurückbleiben.“ Aus diesem Grund kommt es bei der verfassungsrechtlich erforderlichen finanziellen Mindestausstattung der Kommunen nicht auf die – vorhandene – Gleichwertigkeit von Landes- und Kommunalaufgaben an. „Vielmehr müssen die Kommunen vor einseitigen Eingriffen des Landes geschützt werden, wenn die Finanzlage der öffentlichen Hand sich wieder verschlechtert. Das Land darf sich dann nicht wie in der Vergangenheit einen ‚schlanken Fuß‘ machen und statt notwendiger eigener Aufgabenkritik den Kommunen Geld wegnehmen“, so Meyer weiter.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat sich angesichts der vom Landkreis Stade zum Teil bestätigten Vorwürfe gegen Tierhalter und einem Schlachtbetrieb betroffen gezeigt über die anhaltenden massiven Verstöße gegen den Tierschutz. Die Bilder aus dem geschlossenen Schlachtbetrieb sind erschreckend. „Die Landrätinnen und Landräte sind sich einig: Wir werden solche Zustände keineswegs akzeptieren. Unsere Veterinärämter werden mit Konsequenz gegen Verstöße vorgehen,“ erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

Ausdrücklich unterstützte er die Bemühungen von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, die Kontrollen auf den Schlachthöfen weiter zu intensivieren. Dies werde aber nur mit zusätzlichem Personal in den kommunalen Veterinärämtern gelingen. Das Land müsse deshalb im Landeshaushalt 2020 mehr Geld für diesen politischen Brennpunkt zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig wies Meyer pauschale Verdächtigungen gegen Mitarbeiter der Veterinärämter zurück. „Der Tierschutz ist ein sehr emotionales Thema. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen zum Teil unter großem persönlichen Einsatz einen guten Job. Dafür verdienen sie Anerkennung. Wenn es gleichwohl im Einzelfall zu Nachlässigkeiten oder Versäumnissen kommen sollte, werden die Behördenleitungen dies aber ebenfalls mit der gebotenen Stringenz verfolgen. Bei Tierquälerei gibt es keine Toleranz,“ versicherte Meyer.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat heute gegenüber dem Innenministerium die Einstellung des vom Ministerium entwickelten Kennzahlenvergleichs zur Abschiebepraxis in Niedersachsen verlangt. „Der in der letzten Woche veröffentlichte Kennzahlenvergleich zur Abschiebepraxis in Niedersachsen des Innenministeriums ist fachlich-methodisch völlig misslungen. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die ganz überwiegende Zahl der Abschiebungen scheitert aus Gründen, die Bund und Land zu verantworten haben. Dies beginnt mit verweigerter Identitätsklärung, nicht vorhandenen Passersatzpapieren, einer unzureichenden Ausstattung der Bundespolizei und des Landeskriminalamtes, fehlenden Charterflügen und endet in der fehlenden Greifbarkeit der betroffenen Personen. Der so genannte Kennzahlenvergleich des Innenministers ist eine Zahlenspielerei mit zufälligen Ergebnissen und für eine Debatte über die tatsächlichen Probleme unserer Ausländerbehörden völlig ungeeignet“, erklärte NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen.

NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer ergänzte, die vom Innenministerium an eine Reihe von kommunalen Ausländerbehörden mit angeblich schlechter Kennzahl verschickten Schreiben hätten vor Ort zu erheblichem Unmut geführt und könnten nicht nachvollzogen werden. „Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen politischen Rückhalt für ihre schwierige Tätigkeit und zeitnahe eindeutige fachaufsichtliche Antworten vom Innenministerium, keine Belehrungen und Statistiken.“

Projekt zur Teilzentralisierung von Abschiebungen

Meyer ging zudem auf das aktuelle Projekt des Innenministeriums zur teilweisen Zentralisierung von bestimmten Aufgaben des Rückführungsvollzugs ein: „Wir arbeiten an diesem Projekt konstruktiv und mit hohem Einsatz vieler kommunaler Praktikerinnen und Praktiker mit, weil wir gemeinsam Verbesserungen erreichen wollen. Schon jetzt aber zeigt sich: Veränderungen in der Behördenorganisation sind komplex, weil neue Schnittstellen entstehen und beispielsweise für eine gemeinsame digitale Aktenführung zahlreiche Voraussetzungen fehlen. Ob wirklich Effizenzsteigerungen erreicht werden, hängt maßgeblich von der weiteren Vorgehensweise ab.“

Landkreise fordern neues Konzept und Kostenausgleich

Die Zahl der Schulbegleiter, die individuell ein Kind im Unterrichtsalltag begleiten, ist nach Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen deutlich in die Höhe geschnellt. Nach einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) waren allein bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover 6.870 Schulassistenzen im Schuljahr 2017/2018 tätig. Deren Zahl hat sich seit dem Jahr vor dem Start der inklusiven Beschulung vor fünf Jahren im Schuljahr 2012/2013 um fast 3.900 Fälle und damit um 130 Prozent gesteigert.

„Die Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion sind in der Schule offenbar derzeit nicht gegeben. Deswegen muss die Jugend- und Sozialhilfe als Ausfallbürge eintreten und individuelle Schulbegleiter bezahlen. Das ist aber weder für die Kinder mit Unterstützungsbedarf, noch für die anderen Schülerinnen und Schüler zielführend“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Meyer forderte das Kultusministerium und die Landesschulbehörde auf, unverzüglich in Gespräche über eine Poolbildung für den Unterstützungsbedarf an Schulen einzutreten. Das neue Bundesteilhabegesetz lässt eine gemeinsame Anleitung und Begleitung mehrerer Leistungsberechtigter ab 1. Januar 2020 ausdrücklich zu. „Wir benötigen eine qualifizierte zweite Kraft in den betroffenen Klassen. Dies entspricht den Erwartungen vieler Eltern und Schulen. Mehrere zusätzliche Erwachsene in den Klassen, die sich ausschließlich um ein Kind kümmern dürfen widersprechen dem Gedanken der Inklusion und sind oftmals kontraproduktiv für den Unterricht“, erklärte Meyer.

Er forderte zudem das Kultusministerium auf, endlich seiner gesetzlichen Pflicht zur Evaluierung der Kosten nachzukommen. Trotz mehrfacher Erinnerung der kommunalen Spitzenverbände ist das Land bisher seiner Verantwortung nicht nachgekommen, die gesetzlich zum 1. August 2018 vorgesehen Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der inklusiven Schule für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe vorzunehmen.

Kritik am Stand der Kita-Gespräche, an den Modalitäten des Digitalpakts und an der Umsetzung der Inklusion

„Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung: Ja; Verschlimmbesserung zu Lasten der Kommunen: Nein. Stattdessen Wort halten und die vor Jahren versprochene Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen in Krisenzeiten jetzt umsetzen“, mit diesen Worten fasste der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), der Göttinger Landrat Bernhard Reuter, während der Landkreisversammlung die Position des kommunalen Spitzenverbandes zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung zusammen. An der Landkreisversammlung in Bad Lauterberg nahmen mehr als 200 Vertreter aus Landes- und Kommunalpolitik, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft teil, darunter acht Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung. Das Hauptreferat hielt der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

Reuter kritisierte, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schuldenbremse falle schlimmer aus, als die kommunale Seite das jemals erwartet habe. Er verkenne die unterschiedliche Qualität von Land und Kommunen in der Staatsorganisation und übersehe die Notwendigkeit eines verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen. Dieser Schutz müsse jetzt in der Landesverfassung verankert werden, um in Krisenzeiten zu greifen. Auch das Grundgesetz fordere eine solche Mindestgarantie für Gemeinden, Städte und Landkreise.

Reuter: „Politisch haben gerade auch die beiden heutigen Regierungspartner den Kommunen mehrfach versprochen, den sogenannten Leistungsfähigkeitsvorbehalt in der Landesverfassung zu streichen. Wenn man dem nunmehr nicht nachkommen will, fürchten wir, dass das Land sich die Möglichkeit einer einseitigen Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs in schlechteren Zeiten sichern will. Genau dies ist aber aus kommunaler Sicht nicht hinnehmbar.“

Der vor zwanzig Jahren im damaligen Landkreis Osterode am Harz erstmals zum hauptamtlichen Landrat gewählte Reuter kritisierte auch andere Aspekte der Finanzpolitik des Landes. Er äußerte Unverständnis darüber, warum die Bundesländer zunehmend ihre Finanzautonomie an den Bund „verkauften“, um sich kurzfristig vermeintliche Vorteile zu sichern. Er verdeutlichte seine Vorbehalte am Beispiel der Digitalisierungsmilliarden des Bundes. Unstreitig werde Geld für die Bildungsinfrastruktur gebraucht. Es sei aber zu hinterfragen, bundesweit mit strikten Vorgaben ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedarfe vor Ort einmalig Geld für eine digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Reuter: „Wer kümmert sich um die Wartung, wer steht in der Verantwortung für die Folgeausstattung in wenigen Jahren? Aus kommunaler Sicht handelt es sich um vergiftete Geschenke.“

Irritiert zeigte sich Reuter über den Stand der Gespräche mit der Landesregierung zur Umsetzung der beschlossenen Beitragsfreiheit für zwei weitere Kindergartenjahre. „Uns wurde stets versichert, die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz würden im vollen Umfang zur Entlastung der kommunalen Ebene eingesetzt. Darauf haben wir vertraut. Wenn nunmehr im Kultusministerium darüber spekuliert wird, über 180 Millionen Euro für eigene Landesprogramme einzusetzen, widerspricht das bisherigen Verabredungen.“

Schließlich forderte der Präsident des NLT das Land auf, sich stärker für die Inklusion in den Schulen zu engagieren. Die Landkreise gerieten zunehmend in die Situation eines Ausfallbürgen, weil das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. So sei die Zahl der Schulbegleiter in nur zwei Jahren zum Schuljahr 2016/2017 um ein Drittel auf über 8.100 gestiegen. Das Kultusministerium weigere sich aber offenbar, diesen Befund zur Kenntnis zu nehmen und habe die gesetzlich zum 31.Juli 2018 verankerte Evaluierung schlicht nicht umgesetzt.

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover fordern verstärkte Anstrengungen des Landes für eine angemessene Lehrerausstattung an den Berufsschulen. In einem von der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Bad Lauterberg, Landkreis Göttingen, verabschiedeten Positionspapier werden die Berufsschulen als Anker für die Gewinnung von Fachkräften bezeichnet.

„Angesichts der Bedeutung der Berufsschulen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Land ist es nicht hinnehmbar, dass wir bei den Allgemeinbildenden Schulen erregte Diskussionen führen, ob die Unterrichtsversorgung schon bei 100 Prozent oder erst bei 102 Prozent gesichert ist, bei den Berufsschulen aber eine Unterrichtsversorgung von landesweit ca. 90 Prozent achselzuckend zur Kenntnis genommen wird. In einigen Berufsbereichen und Berufsschulen ist die Situation mit 80 Prozent Versorgung noch viel dramatischer. Es bedarf dringend verstärkter Anstrengungen des Landes für eine bessere Lehrerausstattung“, forderte NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, der auf den Tag genau vor 20 Jahren zum ersten und einzigen hauptamtlichen Landrat im damaligen Landkreis Osterode am Harz gewählt worden war.

Reuter erinnerte aber auch an die eigene Verantwortung der Berufsschulen und ihrer Träger. Für Miniklassen unter sieben Schüler gibt es keine Zuweisungen von Lehrerstunden durch das Land. Der Unterricht muss aus dem vorhandenen Budget für andere Klassen bestritten werden. „Das hat auch Auswirkungen auf die Qualität. Schulen und ihre Träger müssen daher die Offerte des Landes für ein unterstütztes regionales Angebotsmanagement nutzen. Nur durch verbesserte Abstimmung und ein gegenseitiges Geben und Nehmen wird es gelingen, flächendeckend eine hochwertige Berufsschulversorgung zu sichern“, appellierte Reuter an Land und Kommunen gleichermaßen.

Das neunseitige Positionspapier der Landkreisversammlung gliedert sich in zwei Abschnitte. Zum einen wird die Bedeutung der Fachkräfte als Zukunftsfaktor für die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover für eine leistungsfähige Kommunalverwaltung betont. Zum anderen wird die Verantwortung der 36 Landkreise und der Region Hannover für eine wirtschaftsfreundliche Infrastruktur in allen Teilen des Landes Niedersachsen hervorgehoben. Dieser Teil des Papiers widmet sich in einzelnen Abschnitten – einer Arbeitsmarktpolitik, die auch die Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen mitnimmt, – begrüßt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes als notwendiges Segment der Zuwanderung, – betont die Bedeutung der Berufsschulen, – fordert mehr Hochschulstandorte in den ländlichen Räumen, – unterstreicht die Bedeutung flächendeckender Angebote der Erwachsenenbildung, – betrachtet eine attraktive digitale Infrastruktur in allen Landesteilen als unverzichtbar,- mahnt Veränderungen bei der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik für eine zukunftsgerichtete Förderung des ländlichen Raumes an und- geht auf den Stellenwert der kommunalen Wirtschaftsförderung ein.

Das Positionspapier „Fachkräfte als Standortfaktor für starke Landkreise“ steht auf der Homepage des NLT unter „Verbandspositionen“ zum download bereit.

„Seit 2009 fordern die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam zeitnah in die Gespräche über die Umsetzung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung einbezogen zu werden. Jetzt legt der Finanzminister einen Entwurf vor, ohne die Inhalte vorher einmal zu besprechen. Das ist kein guter Umgang miteinander“, so Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages anlässlich der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes aller 37 Landkreise in Niedersachsen. „Wenn das Land seine Verschuldungsregeln ändert, besteht die Gefahr, dass die Regelungen zu Lasten der Kommunen ausgestaltet werden, dies muss verhindert werden“, so Reuter weiter.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer weist auf die Betroffenheit der Kommunen hin: „Die im Entwurf vorgesehene Gleichrangigkeit von Landes- und Kommunalaufgaben klingt auf den ersten Blick gut. Sie unterläuft aber den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundgesetz resultierenden Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Umgesetzt werden müssen daher frühere Zusagen von SPD und CDU zu einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen.“