Landkreistag: Schuldenbremse darf nicht zu Lasten der Kommunen umgesetzt werden

„Seit 2009 fordern die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam zeitnah in die Gespräche über die Umsetzung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung einbezogen zu werden. Jetzt legt der Finanzminister einen Entwurf vor, ohne die Inhalte vorher einmal zu besprechen. Das ist kein guter Umgang miteinander“, so Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages anlässlich der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes aller 37 Landkreise in Niedersachsen. „Wenn das Land seine Verschuldungsregeln ändert, besteht die Gefahr, dass die Regelungen zu Lasten der Kommunen ausgestaltet werden, dies muss verhindert werden“, so Reuter weiter.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer weist auf die Betroffenheit der Kommunen hin: „Die im Entwurf vorgesehene Gleichrangigkeit von Landes- und Kommunalaufgaben klingt auf den ersten Blick gut. Sie unterläuft aber den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundgesetz resultierenden Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Umgesetzt werden müssen daher frühere Zusagen von SPD und CDU zu einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen.“