NLT kritisiert Kennzahlenvergleich zur Abschiebepraxis

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat heute gegenüber dem Innenministerium die Einstellung des vom Ministerium entwickelten Kennzahlenvergleichs zur Abschiebepraxis in Niedersachsen verlangt. „Der in der letzten Woche veröffentlichte Kennzahlenvergleich zur Abschiebepraxis in Niedersachsen des Innenministeriums ist fachlich-methodisch völlig misslungen. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die ganz überwiegende Zahl der Abschiebungen scheitert aus Gründen, die Bund und Land zu verantworten haben. Dies beginnt mit verweigerter Identitätsklärung, nicht vorhandenen Passersatzpapieren, einer unzureichenden Ausstattung der Bundespolizei und des Landeskriminalamtes, fehlenden Charterflügen und endet in der fehlenden Greifbarkeit der betroffenen Personen. Der so genannte Kennzahlenvergleich des Innenministers ist eine Zahlenspielerei mit zufälligen Ergebnissen und für eine Debatte über die tatsächlichen Probleme unserer Ausländerbehörden völlig ungeeignet“, erklärte NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen.

NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer ergänzte, die vom Innenministerium an eine Reihe von kommunalen Ausländerbehörden mit angeblich schlechter Kennzahl verschickten Schreiben hätten vor Ort zu erheblichem Unmut geführt und könnten nicht nachvollzogen werden. „Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen politischen Rückhalt für ihre schwierige Tätigkeit und zeitnahe eindeutige fachaufsichtliche Antworten vom Innenministerium, keine Belehrungen und Statistiken.“

Projekt zur Teilzentralisierung von Abschiebungen

Meyer ging zudem auf das aktuelle Projekt des Innenministeriums zur teilweisen Zentralisierung von bestimmten Aufgaben des Rückführungsvollzugs ein: „Wir arbeiten an diesem Projekt konstruktiv und mit hohem Einsatz vieler kommunaler Praktikerinnen und Praktiker mit, weil wir gemeinsam Verbesserungen erreichen wollen. Schon jetzt aber zeigt sich: Veränderungen in der Behördenorganisation sind komplex, weil neue Schnittstellen entstehen und beispielsweise für eine gemeinsame digitale Aktenführung zahlreiche Voraussetzungen fehlen. Ob wirklich Effizenzsteigerungen erreicht werden, hängt maßgeblich von der weiteren Vorgehensweise ab.“