Inklusive Schule gelingt nicht: 130 Prozent mehr Schulbegleiter seit 2013

Landkreise fordern neues Konzept und Kostenausgleich

Die Zahl der Schulbegleiter, die individuell ein Kind im Unterrichtsalltag begleiten, ist nach Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen deutlich in die Höhe geschnellt. Nach einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) waren allein bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover 6.870 Schulassistenzen im Schuljahr 2017/2018 tätig. Deren Zahl hat sich seit dem Jahr vor dem Start der inklusiven Beschulung vor fünf Jahren im Schuljahr 2012/2013 um fast 3.900 Fälle und damit um 130 Prozent gesteigert.

„Die Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion sind in der Schule offenbar derzeit nicht gegeben. Deswegen muss die Jugend- und Sozialhilfe als Ausfallbürge eintreten und individuelle Schulbegleiter bezahlen. Das ist aber weder für die Kinder mit Unterstützungsbedarf, noch für die anderen Schülerinnen und Schüler zielführend“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Meyer forderte das Kultusministerium und die Landesschulbehörde auf, unverzüglich in Gespräche über eine Poolbildung für den Unterstützungsbedarf an Schulen einzutreten. Das neue Bundesteilhabegesetz lässt eine gemeinsame Anleitung und Begleitung mehrerer Leistungsberechtigter ab 1. Januar 2020 ausdrücklich zu. „Wir benötigen eine qualifizierte zweite Kraft in den betroffenen Klassen. Dies entspricht den Erwartungen vieler Eltern und Schulen. Mehrere zusätzliche Erwachsene in den Klassen, die sich ausschließlich um ein Kind kümmern dürfen widersprechen dem Gedanken der Inklusion und sind oftmals kontraproduktiv für den Unterricht“, erklärte Meyer.

Er forderte zudem das Kultusministerium auf, endlich seiner gesetzlichen Pflicht zur Evaluierung der Kosten nachzukommen. Trotz mehrfacher Erinnerung der kommunalen Spitzenverbände ist das Land bisher seiner Verantwortung nicht nachgekommen, die gesetzlich zum 1. August 2018 vorgesehen Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der inklusiven Schule für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe vorzunehmen.