Ab sofort ist die neueste Ausgabe unserer NLT-Information vom Januar 2020 verfügbar. Das Heft kann unter Verbandszeitschriften eingesehen bzw. herunterladen werden.

Keine Therapie des falschen Patienten durch Minister Spahn!

Aus Sorge um die Zukunft des kommunal getragenen Rettungsdienstes in Niedersachsen hat heute das erste Treffen des Bündnisses „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“ stattgefunden. Anlass war der am 8. Januar 2020 von Bundesminister Spahn vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Mehr als 80 Experten aus Kreis- und Kommunalverwaltungen, den Hilfsorganisationen und unterstützenden Vereinen und Verbänden tauschten sich in Hannover zu den Folgen des Gesetzentwurfs aus.

Dazu erklärte Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages: „Wenn die Pläne des Bundes Wirklichkeit werden, wird ohne Not in Landes-kompetenzen eingegriffen und der funktionierende Rettungsdienst massiv gefährdet. Der Rettungsdienst ist auf der Landkreisebene gut aufgehoben und braucht keine zentralistischen Vorgaben aus Berlin. Die Pläne des Bundes würden unserem funktionierenden System in Niedersachsen auf einen Schlag Finanzmittel in Höhe von mehr als 302 Millionen Euro pro Jahr entziehen.“

Stellvertretend für die dem Bündnis beigetretenen landesweit tätigen Hilfsorganisationen erklärte Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen des Deutschen Roten Kreuzes: „Der Rettungsdienst ist wesentlicher Teil unseres vernetzten Bevölkerungsschutzes nach Landesrecht, was durch die innerverbandliche Vernetzung von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie materieller Ressourcen ein schnelles, koordiniertes Handeln auch im Katastrophenfall ermöglicht. Hochproblematisch wäre die im Gesetzentwurf gegenwärtig vorgesehene Grundlohn-summenbindung. Dann könnten wir auf Dauer nicht einmal mehr die Tarifsteigerungen finanzieren – nicht auszumalen, was das für die Patientenversorgung bedeuten würde: Das wäre buchstäblich lebensgefährlich.“

Regionspräsident Hauke Jagau, auch Aufsichtsratsvorsitzender im Klinikum Region Hannover, einem der größten kommunalen Klinikverbünde in Deutschland, erläuterte: „Besonders dramatisch sind die Regelungen zu den von Minister Spahn vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ), die künftig aufgrund von bundesrechtlichen Vorgaben nur noch an wenigen Krankenhäusern errichtet werden dürften. Dies würde die Erreichbarkeit für Notfallpatienten verschlechtern, den kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft befördern und die Wege für den Rettungsdienst verlängern. Grotesk sind die Geldkürzungen von 50 Prozent für Krankenhäuser, die ohne INZ Notfallpatienten behandeln.“ Die Region Hannover ist Trägerin des Rettungsdienstes für 20 Städte und Gemeinden in der Region Hannover.

Zu Gast auf der ersten Veranstaltung des Bündnisses waren auch Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann sowie der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Stephan Manke.

Ministerin Reimann erklärte zum Gesetzentwurf: „Niedersachsen hat die Vorschläge des Bundes zur Reform der Notfallversorgung schon bisher kritisch begleitet. Wir werden die Kompetenzübergriffe des Bundes im Bereich des Rettungsdienstes und der Krankenhausplanung nicht hinnehmen. Dies gilt insbesondere, weil die geplanten Regelungen für die Integrierten Notfallzentren nach unseren Prognosen eine Schließung von Notaufnahmen gerade bei kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum zur Folge hätten. Die Landesregierung ist aber der festen Überzeugung, dass die wohnortnahe Versorgung für die Patienten im Flächenland Niedersachsen von sehr hoher Bedeutung ist.“ Staatssekretär Manke äußerte sich ebenfalls kritisch zu dem vorliegenden Reformentwurf: „Den hiermit verbundenen Eingriff in den Rettungsdienst als eine wichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung halte ich für ebenso wenig hinnehmbar wie die vorgesehene Kostenverschiebung für die Investitions- und Vorhaltekosten in nennenswerter dreistelliger Millionenhöhe zu Lasten der Länder. Auch eine Beschlussfassung des Bundestages ohne Zustimmung des Bundesrates ist für mich absolut inakzeptabel.“

Einig waren sich die Bündnispartner darin, dass das Hauptproblem bei der Versorgung der Patienten im aktuell nicht funktionierenden ärztlichen Bereitschaftsdienst liege. Hier müsse der Bund die Regelungen so verschärfen, dass ein verbindlicher und verlässlicher kassenärztlicher Bereitschaftsdienst den Patienten rund um die Uhr telefonisch und durch einen aufsuchenden Notdienst schnell hilft. Gemeinsam erklärten die Beteiligten: „Experimente auf dem Rücken des Rettungsdienstes sind mit uns nicht zu machen. Wir werden in den nächsten Wochen die Folgen dieses Gesetzentwurfs für den Rettungsdienst vor Ort verdeutlichen!“

Hintergrund: Das Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“ hat sich im September 2019 auf Initiative des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) gegründet. Ihm sind praktisch alle niedersächsischen Landkreise, die Region Hannover, die landesweit im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe Niedersachsen/Bremen, der Arbeiter Samariter Bund Niedersachsen und der Malteser-Hilfsdienst in Niedersachsen, der Landesverband der Privaten Rettungsdienste in Norddeutschland, weitere Landesverbände des Deutschen Landkreistages, der Fachverband Leitstellen, der Niedersächsische Städtetag, der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und zahlreiche Gemeinden und Städte sowie weitere Organisationen beigetreten. Ziel des Bündnisses ist, den Rettungsdienst als kommunal getragene Aufgabe der Länder zu erhalten und Verschlechterungen durch bundesgesetzliche Vorgaben und den Entzug von Finanzmitteln zu verhindern. Nähere Informationen zum Bündnis finden sich unter www.nlt.de -> Verbandspositionen -> Rettungsdienst. 

77 Prozent der deutschen Landkreise verfügen bereits über eine ausformulierte Strategie für den Klimaschutz oder die Nutzung erneuerbarer Energie. Weitere 14 Prozent der Landkreise beschäftigen sich mit der Erarbeitung eines solchen Konzeptes. Dieses Ergebnis einer aktuellen Umfrage präsentierte der Deutsche Landkreistag anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers zum Klimaschutz, an dem der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle, als Mitglied einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe federführend mit beteiligt war.

Die Umsetzung der Klimawende vollzieht sich maßgeblich in den ländlichen Räumen. Allerdings dürfen nicht nur die Lasten dort abgeladen werden. Schon heute gibt es nach den Ergebnissen der Umfrage erhebliche Umsetzungsprobleme. So berichtet z. B. über die Hälfte der Landkreise von Akzeptanzproblemen beim Ausbau der Windenergie. „Dies müssen wir ernst nehmen, gerade wenn wir in Niedersachsen mit seinen schon heute vielen Windenergieanlagen den Ausbau noch weiter vorantreiben wollen. Bund und Land müssen insbesondere die Voraussetzungen für die Modernisierung bestehender Anlagenstandorte schaffen („repowering“), bevor neue Standorte in Siedlungsnähe in den Blick genommen werden. Wir unterstützen zudem die Forderung des Deutschen Landkreistages, für die Menschen in den ländlichen Räumen eine dauerhafte, die steigende Belastung ausgleichende Entlastung bei der Pendlerpauschale zu schaffen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Das vom Präsidium des Deutschen Landkreistages beschlossene Positionspapier steht auf der Homepage des NLT unter www.nlt.de -> Verbandspositionen -> Umwelt und Bauen zum Download Verfügung.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unterstützt die Bemühungen des Niedersächsischen Wirtschaftsministers, Dr. Bernd Althusmann, die neue Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote – vor allem im Internet – in Niedersachsen anzusiedeln.

Dazu erklärte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST):

„Die Landesregierung kann mit der Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bei diesem Vorhaben rechnen! Eine solche bundesweite Behörde in Niedersachsen anzusiedeln, ist aufgrund der hohen Kompetenz des Landes in diesem Bereich ausdrücklich zu begrüßen.“

Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, ergänzte: „Die Überwachung des Glücksspielrechts vollzieht sich weitgehend digital und kann hervorragend auch im ländlichen Raum organisiert werden. Daher sind konkrete Initiativen zum frühen Zeitpunkt ein wichtiges und richtiges Signal.“

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, teilte mit:

„Im Rahmen der Diskussionen um gleichwertige Lebensverhältnisse sind sich alle Experten einig, dass die Ansiedlung von neuen Behörden in strukturschwachen Gegenden positive Auswirkungen hat. Bayern hat es mit Ministerien und Landesämtern vorgemacht. Wenn sich die Chance ergibt, sollte die Glücksspielbehörde in Niedersachsens ländlichem Raum angesiedelt werden.“

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Die Kosten der Landkreise für Schulbegleiter, die individuell ein Kind im Schulunterricht begleiten, sind auch im Schuljahr 2018/19 besorgniserregend angestiegen. Nach der aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) betrug der Anstieg zum Vorjahr bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover in der Sozialhilfe mehr als zehn Prozent, in der Jugendhilfe kletterten die Ausgaben innerhalb eines Jahres sogar um ein Drittel. Insgesamt wandten die Landkreise über 160 Millionen Euro für 7400 Fälle auf. Seit Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen im Jahr 2013 haben sich damit die Ausgaben für diese Aufgabe mehr als verdoppelt.

„Diese Zahlen sind ein Alarmsignal für die Inklusion in den Schulen. Nach wie vor müssen Sozial- und Jugendhilfe als Ausfallbürge eintreten, um Mängel im System zu überdecken. Wir erwarten dringend eine Konzeption, wie dieser Fehlentwicklung begegnet werden soll. Trotz unseres nachdrücklichen Appells im letzten Jahr haben wir keinerlei Ansätze hierzu beim Kultusministerium oder der Landeschulbehörde erkennen können“, beklagte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer diese unbefriedigende Situation.

Unverständlich sei für den NLT zudem, dass das Land seiner 2015 eingegangenen Verpflichtung nicht nachkomme, seinerseits eine Evaluierung der Kosten vorzunehmen. „Stattdessen werden die Landkreise im Regen stehen gelassen. Dies ist kein akzeptabler Umgang und angesichts der finanziellen Dimension auch nicht länger hinnehmbar“, stellte Meyer abschließend fest.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fordert, einen großen Teil des Haushaltsüberschusses 2019 für kommunale Investitionskraft in den Bereichen quantitativer Ausbau von Kindertagesstätten, kommunaler Klimaschutz, stationäre Krankenhausversorgung sowie Brand- und Katastrophenschutz einzusetzen.

Dazu erklärte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST):

„Klimaschutz findet in den Kommunen statt! Die kommunale Gebäudewirtschaft mit ihren Einsparpotenzialen im Bereich Wärme und Strom, die Gestaltung der Verkehrswende in den Kommunen, die klimagerechte Stadtentwicklung sowie der Ausbau der regenerativen Energien in den Kommunen bedürfen einer nachhaltigen finanziellen Beteiligung des Landes!“ Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände wollen auf der Grundlage des Niedersächsischen Klimagesetzes, so Dr. Arning weiter, gemeinsam ein Maßnahmenprogramm erarbeiten, das auch den kommunalen Klimaschutz sowie kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen voranbringe und unterstütze: „Ohne finanzielle Beteiligung des Landes können die Kommunen diese Herausforderungen allerdings nicht bewältigen!“

Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, ergänzte: „Die Beratungen der Enquete-Kommission des Landtages haben einen immensen Nachholbedarf für die niedersächsischen Krankenhäuser bestätigt. Die bereits auf dem Tisch liegenden Bauvorhaben können nicht aus dem jährlichen Investitionsprogramm bedient werden. Es muss jetzt Vorsorge für eine gleichwertige bürgernahe Versorgung in allen Landesteilen getroffen werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch für eine Modernisierung der Fahrzeuge im Katastrophenschutz. Man kann den aktuellen Gefahren nicht mit einer Ausstattung aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts begegnen.“

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, teilte mit:

Auch im Bereich der Investitionen für Kindergärten und Krippen besteht nach wie vor ein sehr großer Bedarf in den Gemeinden. Die Beitragsfreiheit hat zu einer gesteigerten Nachfrage der Eltern geführt. Die bisherigen Förderprogramme des Landes für den Bau von weiteren Krippen- und Kindergartenräumen sind überzeichnet. Hier könnte mit einem Teil des Haushaltsüberschusses geholfen werden, den Betreuungsbedarf der Eltern zu decken. Auch die niedersächsischen Feuerwehren stehen im Rahmen von zunehmenden Brandgefahren durch Trockenheit auf der einen und mehr Starkregenereignisse auf der anderen Seite vor immer herausfordernden Aufgaben. Hier sollte die Landesregierung eine zusätzliche Investitionsförderung vorsehen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch eine leistungsfähige Feuerwehr zu verbessern.

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Mobil: 0172-53975-16

Landvolk und NLT fordern Klarheit bei Entschädigungszahlungen im Seuchenfall

Anlässlich einer Strategietagung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in den Räumlichkeiten des Niedersächsischen Landvolkes mahnten Vertreter beider Institutionen gegenüber dem Land an, offen Fragen bei der Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell zu klären. „Es ist seit Jahren ein gemeinsames Anliegen der Landwirte und der Niedersächsischen Landkreise, die Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Tierhaltungen zu erhöhen und die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche im Falle eines Ausbruchs in Niedersachsen professionell vorzubereiten“, so Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke und NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer übereinstimmend.

„Die bisherigen Ausbrüche in anderen Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass einer schnellen Abgrenzung der betroffenen Gebiete eine wesentliche Bedeutung bei der Bekämpfung zukommt. Hierzu erwarten wir vom Land, dass es nunmehr endlich ausreichende Vorsorge trifft, damit die Errichtung und Unterhaltung der erforderlichen Umzäunungen im Krisenfall dann schnell und effektiv erfolgen können. Dies darf nicht einem einzelnen betroffenen Landkreis aufgebürdet werden“, so Meyer. Schulte to Brinke erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung des Landvolks, eine Wildtiervorsorge-Gesellschaft, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen installiert wurde, auch in Niedersachsen einzurichten. Sie könnte auf Anforderung des Landkreises als Generalunternehmer alle erforderlichen Maßnahmen bei einem möglichen ASP-Fall in Niedersachsen organisieren. Dies umfasst neben dem Zaunbau auch Kontrollen im Wildschweinebestand sowie die Suche und Bergung von Wildschweinekadavern in den Restriktionszonen.

Schulte to Brinke sieht beim zuständigen Ministerium noch weiteren, akuten Handlungsbedarf: „Im Zuge der Tierseuchenbekämpfung könnten im ASP-Fall von der zuständigen Behörde Nutzungsverbote für land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgesprochen werden. Niedersachsen muss endlich eine klare Vorgehensweise bei der Zahlung von Entschädigungsleistungen an Landwirte regeln, sollten diese im ASP-Fall von Nutzungseinschränkungen betroffen sein. Das führt bei allen Betroffenen zu einer großen Verunsicherung. Landwirte und Veterinärämter wollen auch in diesem Fall für die Krise gerüstet sein“, so der Landvolkpräsident. Unterstützung erhält er hierzu von Hubert Meyer: „Wir warten bereits seit mehr als einem Jahr auf eine verbindliche Zusage des Landes, dass die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungszahlungen den Landkreisen, die diese Nutzungseinschränkungen im Tierseuchenfall anordnen können, vom Land vollständig erstattet werden.“

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert den jetzt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. „Bundesminister Jens Spahn musste wegen des Widerstandes der Länder auf eine Grundgesetzänderung verzichten. Trotzdem will er den für den Rettungsdienst zuständigen Ländern und Kommunen im Detail vorschreiben, wie sie künftig den Rettungsdienst zu organisieren haben. Maßgebliche Entscheidungen sollen nicht mehr die Landtage und die Kreistage vor Ort, sondern die Krankenkassen und der weit von den Problemen vor Ort entfernte Gemeinsame Bundesausschuss treffen, in dem kein kommunaler Vertreter mitwirkt. Das lehnen wir nachdrücklich ab“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs.

Große Probleme werden im ländlichen Raum auch die Regelungen zu den verpflichtend vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) bereiten. „Es ist falsch und rechtlich problematisch, die Krankenhäuser in eine Gemeinschaft mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu zwingen. Völlig inakzeptabel ist es, der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes massive Probleme zugibt, die fachliche Leitung der INZ zu übertragen. Ein weiterer Schlag gegen eine bürger- und patientennahe Versorgung ist, dass diejenigen Krankenhäuser, die kein eigenes INZ erhalten, für erbrachte ambulante ärztliche Leistungen mit einem Abschlag von 50 % der Kosten belegt werden. Menschen in Not zu helfen, darf nicht bestraft werden“, so Meyer weiter.

Der NLT wird die Auswirkungen des Gesetzentwurfs genau analysieren und das weitere Vorgehen mit den Partnern im Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe erörtern. Dem vom NLT initiierten Bündnis sind bisher 27 Landkreise, zahlreiche Städte und Gemeinden sowie die führenden Hilfsorganisationen in Niedersachsen beigetreten.

Am 1. Januar 2020 trat die 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie umfasst das Kernanliegen der Eingliederungshilfereform – die personenzentrierte und vom Ort unabhängige Leistungserbringung. In Niedersachsen ist damit ein Wechsel in der bisherigen Trägerschaft für die Sozial- und Eingliederungshilfe einhergegangen. Seit Jahresbeginn sind die Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte für alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eigenverantwortlich zuständig. Für die erwachsenen Menschen mit Behinderung ist jetzt das Land zuständiger Träger. Die Leistungen werden aber weiterhin durch die Kommunen vor Ort erbracht.

Die Neuordnung stellt die größte Verwaltungsreform seit Jahren dar. 58.000 Menschen sind davon unmittelbar betroffen. „Damit war ein immenser Verwaltungsaufwand in den Sozialverwaltungen der Kommunen verbunden. EDV-Programme mussten neu programmiert und weitere IT-Schnittstellen angepasst werden. Dies ist mit großem persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen erfolgt. Sie haben Überstunden geleistet und zum Teil im letzten Quartal des Jahres 2019 auf Urlaub verzichtet, betont der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer. „Der Dank für diesen außerordentlichen Einsatz gebührt auch den maßgeblichen Stellen des Landes sowie den Trägern und Diensten der Behindertenhilfe. Es war ein gemeinsamer Kraftakt und dokumentiert den verantwortungsvollen und partnerschaftlichen Dialog in der neuen Eingliederungshilfe auf der Landesebene“, betont Meyer abschließend.

„Es gibt in der Lebensmittelüberwachung keinen Skandal, wohl aber erheblichen finanziellen Unterstützungsbedarf durch das Land Niedersachen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.

In Niedersachsen haben im letzten Jahr über 61.000 Kontrollen durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden stattgefunden. Zudem sind weit mehr als 26.000 Proben entnommen worden. Insbesondere durch die Umstellung auf einen risikoorientierten Kontrollansatz ist die reine Zahl der Betriebskontrollen für die Lebensmittelsicherheit nicht mehr entscheidend. Durch die zunehmende Anzahl von Kontrollen und Probenahmen auf Herstellerebene ist die Wirksamkeit der Überwachungsmaßnahmen und damit der Verbraucherschutz in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In praktisch allen Bundesländern werden die formalen Quoten nicht erreicht. Die Zielvorgaben des Bundes sind veraltet und müssen überarbeitet werden.

Meyers Fazit: „Die Kontrollsysteme in Niedersachsen sind wirksam und funktionieren. Richtig ist aber auch: Die Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung der Landkreise haben durch zunehmende Spezialisierung, weitere Globalisierung der Warenströme und neue Herausforderungen wie die Überwachung des Internethandels in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Der Niedersächsische Landkreistag hat hierzu seit langem vehement eine bessere Finanzausstattung beim Land Niedersachsen angemahnt. In der Anhörung zum Landeshaushalt 2020 haben wir als ersten Schritt eine Erhöhung der Finanzausstattung von 10 Mio. € jährlich gefordert. Wir haben dafür viel fachliche Sympathie, aber leider bisher kein Geld aus dem Landeshaushalt erhalten.“