Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat sich angesichts der vom Landkreis Stade zum Teil bestätigten Vorwürfe gegen Tierhalter und einem Schlachtbetrieb betroffen gezeigt über die anhaltenden massiven Verstöße gegen den Tierschutz. Die Bilder aus dem geschlossenen Schlachtbetrieb sind erschreckend. „Die Landrätinnen und Landräte sind sich einig: Wir werden solche Zustände keineswegs akzeptieren. Unsere Veterinärämter werden mit Konsequenz gegen Verstöße vorgehen,“ erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer.

Ausdrücklich unterstützte er die Bemühungen von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, die Kontrollen auf den Schlachthöfen weiter zu intensivieren. Dies werde aber nur mit zusätzlichem Personal in den kommunalen Veterinärämtern gelingen. Das Land müsse deshalb im Landeshaushalt 2020 mehr Geld für diesen politischen Brennpunkt zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig wies Meyer pauschale Verdächtigungen gegen Mitarbeiter der Veterinärämter zurück. „Der Tierschutz ist ein sehr emotionales Thema. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen zum Teil unter großem persönlichen Einsatz einen guten Job. Dafür verdienen sie Anerkennung. Wenn es gleichwohl im Einzelfall zu Nachlässigkeiten oder Versäumnissen kommen sollte, werden die Behördenleitungen dies aber ebenfalls mit der gebotenen Stringenz verfolgen. Bei Tierquälerei gibt es keine Toleranz,“ versicherte Meyer.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat heute gegenüber dem Innenministerium die Einstellung des vom Ministerium entwickelten Kennzahlenvergleichs zur Abschiebepraxis in Niedersachsen verlangt. „Der in der letzten Woche veröffentlichte Kennzahlenvergleich zur Abschiebepraxis in Niedersachsen des Innenministeriums ist fachlich-methodisch völlig misslungen. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die ganz überwiegende Zahl der Abschiebungen scheitert aus Gründen, die Bund und Land zu verantworten haben. Dies beginnt mit verweigerter Identitätsklärung, nicht vorhandenen Passersatzpapieren, einer unzureichenden Ausstattung der Bundespolizei und des Landeskriminalamtes, fehlenden Charterflügen und endet in der fehlenden Greifbarkeit der betroffenen Personen. Der so genannte Kennzahlenvergleich des Innenministers ist eine Zahlenspielerei mit zufälligen Ergebnissen und für eine Debatte über die tatsächlichen Probleme unserer Ausländerbehörden völlig ungeeignet“, erklärte NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen.

NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer ergänzte, die vom Innenministerium an eine Reihe von kommunalen Ausländerbehörden mit angeblich schlechter Kennzahl verschickten Schreiben hätten vor Ort zu erheblichem Unmut geführt und könnten nicht nachvollzogen werden. „Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen politischen Rückhalt für ihre schwierige Tätigkeit und zeitnahe eindeutige fachaufsichtliche Antworten vom Innenministerium, keine Belehrungen und Statistiken.“

Projekt zur Teilzentralisierung von Abschiebungen

Meyer ging zudem auf das aktuelle Projekt des Innenministeriums zur teilweisen Zentralisierung von bestimmten Aufgaben des Rückführungsvollzugs ein: „Wir arbeiten an diesem Projekt konstruktiv und mit hohem Einsatz vieler kommunaler Praktikerinnen und Praktiker mit, weil wir gemeinsam Verbesserungen erreichen wollen. Schon jetzt aber zeigt sich: Veränderungen in der Behördenorganisation sind komplex, weil neue Schnittstellen entstehen und beispielsweise für eine gemeinsame digitale Aktenführung zahlreiche Voraussetzungen fehlen. Ob wirklich Effizenzsteigerungen erreicht werden, hängt maßgeblich von der weiteren Vorgehensweise ab.“

Landkreise fordern neues Konzept und Kostenausgleich

Die Zahl der Schulbegleiter, die individuell ein Kind im Unterrichtsalltag begleiten, ist nach Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen deutlich in die Höhe geschnellt. Nach einer aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) waren allein bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover 6.870 Schulassistenzen im Schuljahr 2017/2018 tätig. Deren Zahl hat sich seit dem Jahr vor dem Start der inklusiven Beschulung vor fünf Jahren im Schuljahr 2012/2013 um fast 3.900 Fälle und damit um 130 Prozent gesteigert.

„Die Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion sind in der Schule offenbar derzeit nicht gegeben. Deswegen muss die Jugend- und Sozialhilfe als Ausfallbürge eintreten und individuelle Schulbegleiter bezahlen. Das ist aber weder für die Kinder mit Unterstützungsbedarf, noch für die anderen Schülerinnen und Schüler zielführend“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Meyer forderte das Kultusministerium und die Landesschulbehörde auf, unverzüglich in Gespräche über eine Poolbildung für den Unterstützungsbedarf an Schulen einzutreten. Das neue Bundesteilhabegesetz lässt eine gemeinsame Anleitung und Begleitung mehrerer Leistungsberechtigter ab 1. Januar 2020 ausdrücklich zu. „Wir benötigen eine qualifizierte zweite Kraft in den betroffenen Klassen. Dies entspricht den Erwartungen vieler Eltern und Schulen. Mehrere zusätzliche Erwachsene in den Klassen, die sich ausschließlich um ein Kind kümmern dürfen widersprechen dem Gedanken der Inklusion und sind oftmals kontraproduktiv für den Unterricht“, erklärte Meyer.

Er forderte zudem das Kultusministerium auf, endlich seiner gesetzlichen Pflicht zur Evaluierung der Kosten nachzukommen. Trotz mehrfacher Erinnerung der kommunalen Spitzenverbände ist das Land bisher seiner Verantwortung nicht nachgekommen, die gesetzlich zum 1. August 2018 vorgesehen Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der inklusiven Schule für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe vorzunehmen.

Kritik am Stand der Kita-Gespräche, an den Modalitäten des Digitalpakts und an der Umsetzung der Inklusion

„Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung: Ja; Verschlimmbesserung zu Lasten der Kommunen: Nein. Stattdessen Wort halten und die vor Jahren versprochene Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen in Krisenzeiten jetzt umsetzen“, mit diesen Worten fasste der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), der Göttinger Landrat Bernhard Reuter, während der Landkreisversammlung die Position des kommunalen Spitzenverbandes zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung zusammen. An der Landkreisversammlung in Bad Lauterberg nahmen mehr als 200 Vertreter aus Landes- und Kommunalpolitik, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft teil, darunter acht Mitglieder der Niedersächsischen Landesregierung. Das Hauptreferat hielt der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil.

Reuter kritisierte, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schuldenbremse falle schlimmer aus, als die kommunale Seite das jemals erwartet habe. Er verkenne die unterschiedliche Qualität von Land und Kommunen in der Staatsorganisation und übersehe die Notwendigkeit eines verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen. Dieser Schutz müsse jetzt in der Landesverfassung verankert werden, um in Krisenzeiten zu greifen. Auch das Grundgesetz fordere eine solche Mindestgarantie für Gemeinden, Städte und Landkreise.

Reuter: „Politisch haben gerade auch die beiden heutigen Regierungspartner den Kommunen mehrfach versprochen, den sogenannten Leistungsfähigkeitsvorbehalt in der Landesverfassung zu streichen. Wenn man dem nunmehr nicht nachkommen will, fürchten wir, dass das Land sich die Möglichkeit einer einseitigen Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs in schlechteren Zeiten sichern will. Genau dies ist aber aus kommunaler Sicht nicht hinnehmbar.“

Der vor zwanzig Jahren im damaligen Landkreis Osterode am Harz erstmals zum hauptamtlichen Landrat gewählte Reuter kritisierte auch andere Aspekte der Finanzpolitik des Landes. Er äußerte Unverständnis darüber, warum die Bundesländer zunehmend ihre Finanzautonomie an den Bund „verkauften“, um sich kurzfristig vermeintliche Vorteile zu sichern. Er verdeutlichte seine Vorbehalte am Beispiel der Digitalisierungsmilliarden des Bundes. Unstreitig werde Geld für die Bildungsinfrastruktur gebraucht. Es sei aber zu hinterfragen, bundesweit mit strikten Vorgaben ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedarfe vor Ort einmalig Geld für eine digitale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Reuter: „Wer kümmert sich um die Wartung, wer steht in der Verantwortung für die Folgeausstattung in wenigen Jahren? Aus kommunaler Sicht handelt es sich um vergiftete Geschenke.“

Irritiert zeigte sich Reuter über den Stand der Gespräche mit der Landesregierung zur Umsetzung der beschlossenen Beitragsfreiheit für zwei weitere Kindergartenjahre. „Uns wurde stets versichert, die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz würden im vollen Umfang zur Entlastung der kommunalen Ebene eingesetzt. Darauf haben wir vertraut. Wenn nunmehr im Kultusministerium darüber spekuliert wird, über 180 Millionen Euro für eigene Landesprogramme einzusetzen, widerspricht das bisherigen Verabredungen.“

Schließlich forderte der Präsident des NLT das Land auf, sich stärker für die Inklusion in den Schulen zu engagieren. Die Landkreise gerieten zunehmend in die Situation eines Ausfallbürgen, weil das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkomme. So sei die Zahl der Schulbegleiter in nur zwei Jahren zum Schuljahr 2016/2017 um ein Drittel auf über 8.100 gestiegen. Das Kultusministerium weigere sich aber offenbar, diesen Befund zur Kenntnis zu nehmen und habe die gesetzlich zum 31.Juli 2018 verankerte Evaluierung schlicht nicht umgesetzt.

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover fordern verstärkte Anstrengungen des Landes für eine angemessene Lehrerausstattung an den Berufsschulen. In einem von der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Bad Lauterberg, Landkreis Göttingen, verabschiedeten Positionspapier werden die Berufsschulen als Anker für die Gewinnung von Fachkräften bezeichnet.

„Angesichts der Bedeutung der Berufsschulen für die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Land ist es nicht hinnehmbar, dass wir bei den Allgemeinbildenden Schulen erregte Diskussionen führen, ob die Unterrichtsversorgung schon bei 100 Prozent oder erst bei 102 Prozent gesichert ist, bei den Berufsschulen aber eine Unterrichtsversorgung von landesweit ca. 90 Prozent achselzuckend zur Kenntnis genommen wird. In einigen Berufsbereichen und Berufsschulen ist die Situation mit 80 Prozent Versorgung noch viel dramatischer. Es bedarf dringend verstärkter Anstrengungen des Landes für eine bessere Lehrerausstattung“, forderte NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, der auf den Tag genau vor 20 Jahren zum ersten und einzigen hauptamtlichen Landrat im damaligen Landkreis Osterode am Harz gewählt worden war.

Reuter erinnerte aber auch an die eigene Verantwortung der Berufsschulen und ihrer Träger. Für Miniklassen unter sieben Schüler gibt es keine Zuweisungen von Lehrerstunden durch das Land. Der Unterricht muss aus dem vorhandenen Budget für andere Klassen bestritten werden. „Das hat auch Auswirkungen auf die Qualität. Schulen und ihre Träger müssen daher die Offerte des Landes für ein unterstütztes regionales Angebotsmanagement nutzen. Nur durch verbesserte Abstimmung und ein gegenseitiges Geben und Nehmen wird es gelingen, flächendeckend eine hochwertige Berufsschulversorgung zu sichern“, appellierte Reuter an Land und Kommunen gleichermaßen.

Das neunseitige Positionspapier der Landkreisversammlung gliedert sich in zwei Abschnitte. Zum einen wird die Bedeutung der Fachkräfte als Zukunftsfaktor für die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover für eine leistungsfähige Kommunalverwaltung betont. Zum anderen wird die Verantwortung der 36 Landkreise und der Region Hannover für eine wirtschaftsfreundliche Infrastruktur in allen Teilen des Landes Niedersachsen hervorgehoben. Dieser Teil des Papiers widmet sich in einzelnen Abschnitten – einer Arbeitsmarktpolitik, die auch die Menschen mit schwierigen Ausgangsbedingungen mitnimmt, – begrüßt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes als notwendiges Segment der Zuwanderung, – betont die Bedeutung der Berufsschulen, – fordert mehr Hochschulstandorte in den ländlichen Räumen, – unterstreicht die Bedeutung flächendeckender Angebote der Erwachsenenbildung, – betrachtet eine attraktive digitale Infrastruktur in allen Landesteilen als unverzichtbar,- mahnt Veränderungen bei der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik für eine zukunftsgerichtete Förderung des ländlichen Raumes an und- geht auf den Stellenwert der kommunalen Wirtschaftsförderung ein.

Das Positionspapier „Fachkräfte als Standortfaktor für starke Landkreise“ steht auf der Homepage des NLT unter „Verbandspositionen“ zum download bereit.

„Seit 2009 fordern die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam zeitnah in die Gespräche über die Umsetzung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung einbezogen zu werden. Jetzt legt der Finanzminister einen Entwurf vor, ohne die Inhalte vorher einmal zu besprechen. Das ist kein guter Umgang miteinander“, so Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages anlässlich der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes aller 37 Landkreise in Niedersachsen. „Wenn das Land seine Verschuldungsregeln ändert, besteht die Gefahr, dass die Regelungen zu Lasten der Kommunen ausgestaltet werden, dies muss verhindert werden“, so Reuter weiter.

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer weist auf die Betroffenheit der Kommunen hin: „Die im Entwurf vorgesehene Gleichrangigkeit von Landes- und Kommunalaufgaben klingt auf den ersten Blick gut. Sie unterläuft aber den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundgesetz resultierenden Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Umgesetzt werden müssen daher frühere Zusagen von SPD und CDU zu einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen.“

Mit dem Beschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag ist der Weg für das Teilhabechancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil frei. Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher erhalten unter anderem durch mehrjährige Förderung und Lohnkostenzuschüsse langfristige Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.

„Wir begrüßen die Umsetzung der neuen Instrumente zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ausdrücklich“, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, der Göttinger Landrat Bernhard Reuter. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch seien langjährige Forderungen der Kommunen“, erläutert Reuter.

Aus diesem Anlass berichten die 16 kommunalen Jobcenter der niedersächsischen Landkreise, die allein für die Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher zuständig sind, über ihre seit Jahren außerordentlich erfolgreiche Arbeit gegen Langzeitleistungsbezug bei Erwerbslosigkeit. „Nahezu alle kommunalen Jobcenter belegen bei den gesetzlichen Kennzahlen seit Jahren vorderste Plätze beim Abbau des Langzeitleistungsbezugs“, so der Sprecher, Landrat Peter Bohlmann aus Verden (vgl. Grafik 16 zkT 2010 bis 2017), während der Durchschnitt in Niedersachsen und bundesweit deutlich dahinter zurückbliebe.

„Die kommunale Strategie besteht seit Beginn der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 darin, Menschen intensiv zu betreuen, nachhaltig zu integrieren und dabei immer auf eine gute Kooperation mit den anderen, meist kommunalen Aufgaben wie der Jugendhilfe, der Sozial- und Schulträgerschaft und der Wirtschaftsförderung zu setzen“, so Bohlmann weiter. Häufig befänden sich diese Leistungen bei den Landkreisen unter einem Dach, weshalb dort detaillierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und der örtlichen Unternehmen vorlägen.

„Mit den nun gesetzlich verankerten Instrumenten erhalten die Landkreise und die Region Hannover, die Langzeitarbeitslose in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit betreuen, die Möglichkeit, über die Trägerversammlung die Strategie der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit unter guten Rahmenbedingungen zu unterstützen und das kommunale Know-how einzubringen. Durch die neue Ausrichtung bekommen die kommunalen Träger in den gemeinsamen Einrichtungen das ihren breiten Kompetenzen entsprechende Gewicht zum Vorteil der betroffenen Menschen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Zum Hintergrund:

Kommunale Jobcenter nehmen sämtliche Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II eigenständig wahr. Sie sind an Stelle der Bundesagentur für Arbeit auch für die Leistungen der Arbeitsförderung zuständig und bündeln somit alle Leistungen unter einem Dach. In Niedersachsen sind 16 Landkreise als kommunale Jobcenter zugelassen. Mehr als ein Drittel der Jobcenter des Landes. 

„Wir begrüßen, dass der Niedersächsische Landtag die nicht sachgerechte Einführung der Direktwahl für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig heute wieder abgeschafft hat, bevor die Regelung jemals praktisch geworden ist“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsi-schen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer heute in Hannover. „Wir hatten bereits im Gesetzgebungsverfahren 2016 deutlich gemacht, dass eine weitere direkt gewählte Ebene oberhalb der Landkreisebene verfassungsrechtlich bedenklich und unnötig ist. Wir be-grüßen daher, dass die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag schnell umgesetzt wurde – das ist ein guter Tag für klare kommunale Strukturen in Niedersachsen“, erklärte Meyer.

Hintergrund: Durch ein Anfang März 2017 verkündetes Gesetz wurde die Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes zum 1. November 2021 eingeführt. Der NLT hatte zu dem Gesetzesvorhaben seinerzeit zahlreiche kritische Anmerkungen vorgebracht, die Stellungnahme vom 19. Mai 2016 ist unter www.nlt.de → Verbandspositionen → Verwaltungsreform abrufbar. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss wird die bisher geltende Regelung wieder hergestellt, wonach die Kreistage und Räte der Mitglieder des Regionalverbandes die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen.

„Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft gerade im Bereich der Flüchtlingsintegration haben sich seit 2015 verändert, sie sind aber nicht weniger, sondern anders geworden“, erklärten Landesbischof Meister, Vorsitzender des Rates der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, und der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen), heute im Anschluss an ein gemeinsames Gespräch in Hannover.

Im Rahmen ihres regelmäßigen Austausches erörtern der Rat der Konföderation als oberstes Gremium der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und der Landkreistag aktuelle Herausforderungen für Kirchen und Landkreise. Dabei standen insbesondere die aktuellen Fragen der Ausländer- und Flüchtlingspolitik, des Arbeitsmarktzugangs und Fragen einer wirkungsvollen Förderung der Integration im Vordergrund: „Wir haben in den letzten Monaten gemeinsam intensiv dafür geworben, dass das Land Niedersachsen seine Landessprachkurse für Geflüchtete sowie die wichtige Förderung der kommunalen Sprachförderkoordinatoren fortsetzt. Jeder Euro, den wir in zusätzliche Sprachförderung investieren, ist eine gute Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärten Bischof Meister und Präsident Reuter.

Weiter tauschten sich der Rat der Konföderation und das Präsidium des NLT über die Herausforderungen für ehrenamtliche Strukturen gerade im ländlichen Raum aus. „Themen wie die Datenschutz-Grundverordnung oder die vielen Rechtsfragen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Körperschaften belasten das Ehrenamt vor Ort in den Kommunen und Kirchengemeinden stark und führen zu Verunsicherung und Frustration. Wir fordern, dass hier schnell und wirksam gerade für ehrenamtliche Vereine und das Engagement im ländlichen Raum Erleichterungen geschaffen werden.“

Auch kritische Themen wurden in dem Gespräch nicht ausgespart: Angesichts der Neubenennung der Härtefallkommission und mit Blick auf die zahlreichen nicht vollzogenen Dublin-Rücküberstellungen und scheiternden Abschiebungen tauschten sich die Mitglieder des Rates und die Präsidiumsmitglieder auch über aktuelle ausländerrechtliche Fragen aus.

Ab sofort ist die neueste Ausgabe unserer NLT-Information vom Dezember 2018 verfügbar. Das Heft kann unter Verbandszeitschrift eingesehen bzw. heruntergeladen werden.