Reform der Eingliederungshilfe zum Jahreswechsel wirksam geworden

Am 1. Januar 2020 trat die 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie umfasst das Kernanliegen der Eingliederungshilfereform – die personenzentrierte und vom Ort unabhängige Leistungserbringung. In Niedersachsen ist damit ein Wechsel in der bisherigen Trägerschaft für die Sozial- und Eingliederungshilfe einhergegangen. Seit Jahresbeginn sind die Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte für alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eigenverantwortlich zuständig. Für die erwachsenen Menschen mit Behinderung ist jetzt das Land zuständiger Träger. Die Leistungen werden aber weiterhin durch die Kommunen vor Ort erbracht.

Die Neuordnung stellt die größte Verwaltungsreform seit Jahren dar. 58.000 Menschen sind davon unmittelbar betroffen. „Damit war ein immenser Verwaltungsaufwand in den Sozialverwaltungen der Kommunen verbunden. EDV-Programme mussten neu programmiert und weitere IT-Schnittstellen angepasst werden. Dies ist mit großem persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen erfolgt. Sie haben Überstunden geleistet und zum Teil im letzten Quartal des Jahres 2019 auf Urlaub verzichtet, betont der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer. „Der Dank für diesen außerordentlichen Einsatz gebührt auch den maßgeblichen Stellen des Landes sowie den Trägern und Diensten der Behindertenhilfe. Es war ein gemeinsamer Kraftakt und dokumentiert den verantwortungsvollen und partnerschaftlichen Dialog in der neuen Eingliederungshilfe auf der Landesebene“, betont Meyer abschließend.