Cover-NLT-Aktuell-03

Konferenz der ehrenamtlichen Delegierten des NLT im Vorfeld der 80. Landkreisversammlung am 5./6. März in Varel

Zu Gast in der Konferenz der ehrenamtlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten der Landkreise in der Landkreisversammlung, zu der NLT-Präsident Klaus Wiswe am 30. Januar 2020 die Vertreter aus den Landkreisen im Haus der kommunalen Selbstverwaltung begrüßte, war die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Dr. Sandra von Klaeden. In ihrem Vortrag skizzierte sie aktuelle Fragen der überörtlichen Kommunalprüfung.

Über „Kreisfinanzen 2020 – Kreisumlagediskussion bei weiter stabiler Finanzlage“ sprach NLT-Beigeordneter Herbert Freese. Beigeordneter Dr. Lutz Mehlhorn fasste den Stand der Diskussion zum Klimaschutz zusammen. Über die geplanten Änderungen beim Rettungsdienst und notwenige Anpassungen im NKomVG informierte NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind. Geschäftsführendes Präsidialmitglied Prof. Dr. Hubert Meyer ging in seinen Ausführungen auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen, dabei vor allem in der Krankenhausplanung, ein. Zudem referierte er über beabsichtigte Änderungen in der Satzung des NLT, die im internen Teil der 80. Landkreisversammlung am 5. März 2020 in Varel, Landkreis Friesland, beschlossen werden sollen.

Abschließend händigte Meyer den Delegierten den Entwurf des zur Beschlussfassung in der Landkreisversammlung vorgesehenen Positionspapiers zur Gesundheitsversorgung in Niedersachsen aus.

NLT „Zwischendurch“: Folgen Sie uns auf Twitter!

Seit Jahresbeginn 2020 hat die Geschäftsstelle den bereits vor einigen Jahren eingerichteten, aber dann nicht weiter verfolgten Twitter-Account „reaktiviert“. Der Nachrichtendienst wird mit Pressemitteilungen, Information über Veranstaltungen und andere mitteilungswürdige Kurzmitteilungen bedient und ist unter @lktnds aufrufbar.

NLT: Kosten für Schulbegleiter steigen erneut deutlich

Die Kosten der Landkreise für Schulbegleiter, die individuell ein Kind im Schulunterricht begleiten, sind auch im Schuljahr 2018/19 besorgniserregend angestiegen. Nach der aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) betrug der Anstieg zum Vorjahr bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover in der Sozialhilfe mehr als zehn Prozent, in der Jugendhilfe kletterten die Ausgaben innerhalb eines Jahres sogar um ein Drittel. Insgesamt wandten die Landkreise über 160 Millionen Euro für 7.400 Fälle auf. Seit Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen im Jahr 2013 haben sich damit die Ausgaben für diese Aufgabe mehr als verdoppelt.

„Diese Zahlen sind ein Alarmsignal für die Inklusion in den Schulen. Nach wie vor müssen Sozial- und Jugendhilfe als Ausfallbürge eintreten, um Mängel im System zu überdecken. Wir erwarten dringend eine Konzeption, wie dieser Fehlentwicklung begegnet werden soll. Trotz unseres nachdrücklichen Appells im letzten Jahr haben wir keinerlei Ansätze hierzu beim Kultusministerium oder der Landeschulbehörde erkennen können“, beklagte NLTHauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer diese unbefriedigende Situation.

Unverständlich sei für den NLT zudem, dass das Land seiner 2015 eingegangenen Verpflichtung nicht nachkomme, seinerseits eine Evaluierung der Kosten vorzunehmen. „Stattdessen werden die Landkreise im Regen stehen gelassen. Dies ist kein akzeptabler Umgang und angesichts der finanziellen Dimension auch nicht länger hinnehmbar“, stellte Meyer abschließend fest.

Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover

Die Haushaltslage 2020 der Niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover ist in der Mehrheit als positiv zu bezeichnen. Gleichwohl ist gegenüber dem Vorjahr eine leichte Verschlechterung festzustellen. 13 Landkreise (Vorjahr: 17) weisen einen komplett ausgeglichenen Haushalt aus. Neun Landkreise sowie die Region Hannover verfügen über einen ausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis, weisen aber noch Fehlbeträge in der Bilanz aus. 14 Landkreise (Vorjahr: 7) verfügen aktuell über einen unausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis. Dies sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Dabei ist diese Gruppe durchaus als heterogen anzusehen. Einige Landkreise dürften in den vergangenen Haushaltsjahren ihre Kreisumlagen zu stark gesenkt haben, so dass eine Bedarfsdeckung aktuell nicht erreichbar ist.

Im Jahr 2020 beabsichtigen acht Landkreise und die Region Hannover die Kreisumlage zu senken. Vier Landkreise planen eine Erhöhung, wobei in drei Fällen zu berücksichtigen ist, dass hier in den vergangenen Jahren deutliche Senkungen stattgefunden haben, die nun nur teilweise zurückgenommen wurden. In einem Landkreis schlägt sich bei der Erhöhung die Sondersituation eines nicht abgeschlossenen Vertrages über Kindertagesstätten nieder. Es ist davon auszugehen, dass der gewogene durchschnittliche Kreisumlagehebesatz in Niedersachsen gleichwohl erneut sinken wird.

ASP: Neue Verordnungen des Bundes

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat vor dem Hintergrund der auf 12 Kilometer an die deutsche Grenze heranrückenden Schweinepest-Vorfälle in Westpolen kurzfristig eine Änderung der Schweinepest-Verordnung vorgelegt, um nunmehr zu ermöglichen, dass die zuständige Behörde unter bestimmten engen Voraussetzungen Maßnahmen zur Absperrung auch in anderen Gebieten als dem Kerngebiet ergreifen kann. Darüber hinaus wird die Viehverkehrsverordnung in Bezug auf das seit 2020 geltende EURecht zur Kennzeichnung von Einhufern angepasst. Weitere Änderungen betreffen die Tierimpfstoff-Verordnung, die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten. Die Verordnung soll wegen Eilbedürftigkeit bereits im März im Bundesrat beschlossen werden.

Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Die Vorbereitungen auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erfordern von allen Beteiligten ein konsequentes Handeln. Umso mehr verwundert es, dass das Land Niedersachsen seit 2018 besonders die beiden offenen Punkte des Aufbaus bzw. der Unterhaltung der Wildzäune sowie der Kostentragung für Entschädigungsleistungen an betroffene Landwirte bei Anordnung von restriktiven Maßnahmen durch die Landkreise und die Region Hannover offenlässt.

Nachdem das zuständige Landwirtschaftsministerium erstmals 2018 und seitdem bei passenden Anlässen wiederkehrend mit den Fragen konfrontiert wurde, hat sich der Niedersächsische Landkreistag nun mit förmlichen Schreiben vom 31. Januar 2020 an Ministerin Otte-Kinast gewandt. Darin kommt auch zum Ausdruck, dass die Rechtsauffassung des Landwirtschaftsministeriums zu § 17 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz, die Gemeinden müssten ihr Personal im Tierseuchenfall nur nachrangig stellen, aus Sicht der Landkreise und Region Hannover sehr problematisch ist. Daneben wird die ablehnende Haltung des Landes zur Schaffung einer Wildtiervorsorgegesellschaft kritisch hinterfragt.

Gesetzentwurf zu Änderung des Batteriegesetzes

Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) vorgelegt. Das geänderte BattG soll den rechtlichen Rahmen für das wettbewerbliche Zusammenwirken der aktuell fünf herstellergetragenen Rücknahmesysteme bilden, nachdem das bisherige Gemeinsame Rücknahmesystem für Altbatterien weggefallen ist. Künftig werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die zurückgenommenen Altbatterien einem dieser herstellergetragenen Rücknahmesysteme zu überlassen haben.

Positionspapier zur Krankenhausversorgung

Unterfinanzierung des laufenden Betriebs, ständig neue bürokratische Anforderungen aus Berlin, Fachkräftemangel und unzureichende Investitionsmittel des Landes: Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenhausgesellschaft in Niedersachsen ein gemeinsames Positionspapier zur Krankenhausversorgung vorgelegt. Sie haben damit gegenüber der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ gemeinsam aus Sicht der Leistungserbringer Stellung bezogen.

Als erhaltenswerte Kernpunkte der Krankenhausplanung werden eine gesicherte Qualität, Leistungsfähigkeit, Erreichbarkeit, geringe Wartezeiten, Wahlfreiheit der Versicherten und Trägervielfalt herausgestellt. Die derzeitige Krankenhausplanung berücksichtige aber regionale und sektorenübergreifende Aspekte nicht ausreichend. Ziel müsse es insgesamt sein, Versorgung zu planen, nicht Versorgung zu verhindern.

Neben der Gewährleistung einer Grund- und Regelversorgung müsse es auch in ländlichen Regionen Spezialisierungsmöglichkeiten für Krankenhäuser geben. Zusätzlich zu den gewachsenen Strukturen anerkannter Spezialversorger wird eine Zielplanung für sinnvoll erachtet, welche Angebote in welcher Erreichbarkeit angestrebt werden und wie eine Spezialisierung – auch in der Fläche – definiert werden kann.

Als zielführend werden sektorenübergreifende Kooperationen zur Optimierung ambulanter und stationärer Angebote erachtet. Die Krankenhäuser böten sich an, wo notwendig die ambulante fachärztliche Versorgung in ländlich geprägten Regionen an ihren Standorten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sichern.

Beklagt wird, neben den aktuell zu niedrigen Investitionen durch das Land Niedersachsen, dass Fehlanreize im Fallpauschalensystem des Bundes Potenziale der Weiterentwicklung in den Krankenhäusern verhindern. Eine bessere Berücksichtigung struktureller Besonderheiten in den Fallpauschalen sei unerlässlich, beispielsweise durch eine Kombination der Vergütung von Behandlungs- und Vorhaltekosten. Als zentraler Ansatzpunkt einer Verbesserung der Situation wird eine Ausbildungsoffensive herausgestellt.

Das Positionspapier steht auf der homepage des NLT zum download bereit (http://www.nlt.de/Verbandspositionen/Gesundheit)

Breitbandausbau: Sachstand „Graue Flecken“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat anlässlich einer weiteren Sitzung des Bund-Länder-Beirats für das laufende Förderprogramm nunmehr die Länder sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände über den aktuellen Sachstand, insbesondere über die laufenden Gespräche mit der EU-Kommission im Rahmen der notwendigen beihilfenrechtlichen Notifizierung des neuen Programms informiert.

Zu den Streitpunkten mit der Kommission gehört nach wie vor die Frage, ob das neue Förderprogramm eine Aufgreifschwelle vorsehen muss. Die Kommission habe deutlich gemacht, dass sie eine Aufgreifschwelle, die bei 100 Mbit/s liegen sollte, für notwendig erachte. Eine Förderung in Gebieten, die schon mit entsprechend leistungsfähigen Netzen versorgt sei, stelle nach Auffassung der für die Genehmigung zuständigen Generaldirektion Wettbewerb der Kommission einen zu weitgehenden Eingriff in das Marktgeschehen dar. Das BMVI hält demgegenüber an dem Verzicht auf eine Aufgreifschwelle fest.

Weiterhin umstritten ist auch der Investitionsschutz für (geförderte bzw. privatwirtschaftliche) Ausbauprojekte in grauen Flecken. Das BMVI hält insoweit eine Schutzfrist von drei Jahren für angemessen. Ein Antrag im Rahmen des neuen Programms dürfte danach frühestens drei Jahre nach Inbetriebnahme des vorhandenen Netzes gestellt werden. Umstritten ist schließlich nach wie vor, ob und inwieweit die Erschließung künftiger Mobilfunkstandorte mit Glasfasern in das neue Förderprogramm einbezogen werden kann.

Auch jenseits der Gespräche mit der EU-Kommission sind weitere Einzelheiten der Ausgestaltung des Förderprogramms noch nicht abschließend geklärt. Das betrifft etwa die Frage, wie mit besonders abgelegenen Gebäuden umgegangen werden soll. Dem BMVI schwebt insoweit vor, dass für solche Gebäude von dem eigentlich in Rahmen von Förderprojekten zwingend zu erreichenden Gigabitziel abgewichen werden kann. Erwogen wird auch, im Hinblick auf die Anschlusskosten ggf. eine Kappungsgrenze vorzusehen. Unklar ist ferner, ob es im Rahmen des Förderprogramms einen Priorisierungsmechanismus geben soll. Hintergrund ist insbesondere die Sorge, dass es ohne einen solchen Mechanismus unmittelbar nach Start des Förderprogramms zu einer hohen Zahl von Förderanträgen kommen könnte und die gleichzeitige Realisierung der beantragten Projekte zu einer Überforderung des Marktes – insbesondere im Hinblick auf die Baukapazitäten – führen könnte. Das BMVI erwägt daher ein stufenweises Vorgehen, bei dem etwa vorgesehen werden könnte, dass zunächst nur Projekte von Gebietskörperschaften mit einer Einwohnerdichte von 100 Einwohner pro km2 antragsberechtigt wären. Eine solche Form der Priorisierung wurde von den Ländern und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt.

Neuer Koordinierungsrahmen für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Gleichzeitig mit dem Start des neuen gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, das an die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) anknüpfend künftig die unterschiedlichen Regionalförderprogramme des Bundes bündeln wird, ist zum 1. Januar 2020 auch ein neuer Koordinierungsrahmen für die GRW in Kraft getreten.

Der sog. Koordinierungsrahmen für die GRW wird von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen und legt die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze im Einklang mit dem durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebenen (Subventions-)Rahmen fest.

Mit dem neuen Koordinierungsrahmen werden neben der bisherigen Förderung von Investitionen für eine stärkere Unternehmensansiedlung, gewerbenaher Infrastruktur wie die Erschließung von Gewerbegebieten, Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftebasis und der Vernetzung der Akteure in den Regionen zusätzliche innovationsfördernde Maßnahmen eröffnet. 

So können künftig auch beihilfefreie Investitionen bestimmter wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen angestoßen werden. Zudem wird die Förderung von Kooperationsvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung für die beteiligten Forschungseinrichtungen ermöglicht. Darüber hinaus wird zusätzlich zur bestehenden Förderung gewerblicher Investitionen ein ergänzender Tatbestand zur Förderung von Modernisierungsinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aufgenommen. Hinsichtlich der Förderung von Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen der GRW gilt künftig, dass nur noch gigabitfähige Anschlüsse finanziell unterstützt werden können.

Für die GRW stellt der Bund derzeit jährlich 600 Millionen Euro bereit. Die Mittelquote für Niedersachsen bzgl. der Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen liegt bei 3,46 Prozent. Somit stehen zusammen mit dem 50 Prozent Finanzierungsanteil des Landes 2020 insgesamt ca. 41,5 Millionen Euro für die GRW-Förderung in den niedersächsischen GRW-Fördergebiete zur Verfügung. Hinzu kommen Gewährleistungen des Bundes für Bürgschaftsausfälle in Höhe von 72 Millionen Euro.

Entwurf zur Neuregelung der Wahlkostenerstattung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf zur Neuregelung der Wahlkostenerstattung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der bisherigen Festbeträge in § 50 Abs. 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) vor. Der vom Bund für Kommunen bis zu 100.000 Wahlberechtigte zu erstattende Betrag soll von 0,45 Euro auf 0,55 Euro erhöht werden. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Wahlberechtigte soll dieser Betrag von 0,70 Euro auf 0,85 Euro steigen. Die neue Sätze 3 und 4 von § 50 Abs. 3 BWG in der Entwurfsfassung regeln ein Verfahren, das zur automatischen Erhöhung der Festbeträge entsprechend der Entwicklung eines vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Wahlkostenindex führen soll. Diese Regelungen gehen auf Überlegungen einer länderoffenen Arbeitsgruppe zurück.

Neu-Organisation der DB Netz AG und Auswirkungen auf die Regionalnetze

In einem Antwortschreiben an DLT-Präsident Landrat Sager legt der Parlamentarische Staatssekretär (PStS) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, die geplante Neu-Organisation der DB Netz AG und ihre Auswirkungen auf die Regionalnetze dar. Er tritt dabei Befürchtungen entgegen, dass die Regionalnetze nach einer Integration in größere Organisationseinheiten künftig einer neuen „gesamthaften“ Priorisierungslogik unterworfen werden und Gefahr laufen, zugunsten „starker Strecken“ zurückgestellt zu werden. Hinsichtlich der regionalen Ansprechpartner führt PStS Ferlmann aus, dass im neuen Ressort „Betrieb, Fahrplan, Vertrieb und Kapazitätsmanagement“ in Zukunft „kompetente Ansprechpartner auf zentraler und regionaler Ebene“ zur Verfügung stehen. Mit der Zusammenführung aller Bauprojekte des Bestandsnetzes und des Aus- und Neubaus in einem neuen Bauressort soll es zukünftig überdies einen Ansprechpartner der DB Netz AG für alle Bauaktivitäten in einer Region geben.

Geplante Bundesförderung für -Modellprojekte des ÖPNV

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eine Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV. Die Förderung soll bis zu 30 Mio. € pro Projekt betragen und sich nicht auf den städtischen Bereich oder die NOx-Situation beschränken. Angedacht ist ein Fördersatz von 80% durch den Bund, der durch Landesmittel auf bis zu 95% angehoben werden kann. Maßnahmen sollen in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und soll anschließend bei der EU-Kommission notifiziert werden. Der Förderaufruf wird für das dritte Quartal 2020 angestrebt.

Entwurf eines Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und bezweckt die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der wesentliche Regelungsinhalt ist, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich soll in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten sein. Die Erfüllung der neuen Anforderungen soll von den Gebäudeeigentümern gegenüber den nach Landesrecht festzulegenden Behörden nachgewiesen werden.

Niedersächsischer Staatspreis für Architektur „Wohnen – zukunftsweisend, klimagerecht!“

Der Niedersächsische Staatspreis für Architektur wird wieder durch die Architektenkammer Niedersachsen ausgelobt. Das Bewerbungsverfahren startete am 13. Januar 2020. Zu den Einzelheiten hat uns die Architektenkammer Niedersachsen wie folgt informiert:

„Wohnen – zukunftsweisend, klimagerecht! Lautet das aktuelle Thema, zu dem nachhaltige und baukulturell prägende Wohnbauten aus ganz Niedersachsen eingereicht werden können, die im städtischen und ländlichen Kontext durch Neu-, Um- und Weiterbau nutzungsgerechten, klimagerechten und qualitativ hochwertigen Wohnraum schaffen.

-> Alle erforderlichen Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier:

http://staatspreis-architektur.de/

Mitteilung der EU-Kommission zur Gestaltung der Konferenz über die Zukunft Europas

Hintergrund der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Konferenz über die Zukunft Europas ist der gescheiterte Spitzenkandidatenprozess zur letzten Europawahl. Trotz der Festlegung des Parlaments, nur einen Spitzenkandidaten der Parteien zum Chef der EU-Kommission zu wählen, nominierten die EU-Staats- und Regierungschefs von der Leyen. Erklärtes Ziel ist daneben eine demokratischere und bürgernähere EU.

Auf der Konferenz sollen neben dem Spitzenkandidaten-System und länderübergreifenden Listen für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament weitere institutionelle Themen sowie die Bewältigung des Klimawandels, Fragen der Wirtschaft, sozialen Gerechtigkeit und des digitalen Wandels Europas diskutiert werden. Die Konferenz soll offene, transparente und strukturierte Debatten mit Bürgern unterschiedlichen Hintergrunds, aus sämtlichen Gesellschaftsschichten und dem ländlichen wie städtischen Räumen Europas ermöglichen. Wie die Auswahl der teilnehmenden Bürger erfolgen soll, ist komplett offen. Andere EU-Institutionen, nationale Parlamente, Sozialpartner, regionale und kommunale Behörden sowie andere Interessenträger sollen daneben als gleichberechtigte Partner teilnehmen können. Eine mehrsprachige Online-Plattform soll die Transparenz der Debatte gewährleisten und eine breitere Beteiligung fördern.

Suspendierung von Baurecht – Land will (vermeintlich) Schaffung von Wohnraum erleichtern

Mit Kabinettsbeschluss am 4. Februar 2020 hat das Land den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz sollen für fünf Jahre mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen ausgesetzt werden. Damit soll nach Angabe des Landes die Schaffung von bezahlbarem Miet- und Eigentumsbau durch Umbau, Erweiterung und Umnutzung von bestehenden Immobilien deutlich erleichtert werden.

Mit den Lockerungen, die das neue Gesetz mit sich bringen soll, ist beabsichtigt, Baulücken schneller schließen zu können. So sollen die Anforderungen an die Errichtung von Kinderspielplätzen, die Herstellung von notwendigen (!) Stellplätzen sowie Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgesetzt werden. Auch das Aufstocken von Gebäuden und der Ausbau des obersten Geschosses sollen erleichtert werden, für diese nachträglichen Maßnahmen soll auf den Einbau von Aufzügen verzichtet werden.

Das Erleichtern des Aufstockens von Gebäuden ist zu begrüßen. Das war auch der Wille des Bündnisses für bezahlbares Wohnen. Dass zukünftig die Pflicht zur Schaffung der notwendigen Einstellplätze pauschal wegfallen soll, wird entschiedenen Widerstand der kommunalen Spitzenverbände hervorrufen. Schon jetzt können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie für solche Bauvorhaben Stellplätze fordern oder nicht. Diese Entscheidungshoheit würde zukünftig wegfallen und das auch in den Fällen, in denen genügend Platz vorhanden wäre. Das stellt nicht nur eine Ungleichbehandlung der Bauträger dar, sondern verlagert den ruhenden Verkehr (u.a. zu Lasten der Verkehrssicherheit) auf öffentliche Flächen. Auch die Suspendierung der erst kürzlich auf Neubauten eingeschränkten Barrierefreiheit dürfte bei den Verbänden zur Vertretung von behinderten Menschen auf Unmut stoßen.

Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik

Das Ziel des Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik ist es, interessierten Kommunen Einstiegshilfen in neue Maßnahmen und Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik zu geben sowie das entwicklungspolitische Bewusstsein, das Engagement vor Ort und die Vernetzung aller relevanten Akteure zu unterstützen. Zudem soll der interkommunale Dialog mit Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden. Dieses Angebot wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Themenbereichen:

  • Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDG) auf lokaler Ebene.
  • Fairer Handel sowie faire und nachhaltige Beschaffung.
  • Migration und Entwicklung auf lokaler Ebene.
  • Internationale Kommunalbeziehungen und Partnerschaftsarbeit.

Bezuschusst werden Vorhaben zur Strategieentwicklung, Qualifizierung, Informationsarbeit, Vernetzung und Begegnung im Bereich der kommunalen Entwicklungspolitik. Der Zuschuss beträgt pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro und erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent. Für die Begegnungen mit Kommunen aus Entwicklungs- und Schwellenländern können bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich unterjährig umgesetzt werden, sodass die maximale Projektlaufzeit 12 Monate beträgt. Projektanträge können bis zum 1. Oktober 2020 eingereicht werden. Weitere Informationen können online abgerufen werden: https://skew.engagement-global.de/kleinprojektefonds.html

Naturschutz-Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“

Das „Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ lobt den vom Bundesumweltministerium geförderten Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ aus. Er ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Landkreise, Städte und Gemeinden sind dazu aufgerufen, bis zum 31. Mai 2020 überzeugende und wirkungsvolle (noch nicht umgesetzte) Projektideen für mehr naturnahe innerstädtische Flächen und zur Förderung von Insektenlebensräumen einzureichen. Die 40 besten Projektideen werden mit einem Preisgeld von je 25.000 Euro ausgezeichnet. Weitere Informationen sind unter www.wettbewerb-naturstadt abrufbar.

Cover-NLT-Aktuell-02

Verwendung eines Haushaltsüberschusses aus dem Jahr 2019

Bereits im Dezember des zurückliegenden Jahres zeichnete sich ein deutlicher Haushaltsüberschuss im Landeshaushalt ab. Derzeit kursiert sogar eine Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Eine endgültige Zahl wird allerdings erst im April 2020 vom Finanzministerium bekanntgegeben.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte die sich abzeichnende äußerst günstige Finanzsituation für den Landeshaushalt zum Anlass genommen unter dem 10. Dezember 2019 für eine Verwendung wenigstens eines Teils der Mehreinnahmen für die Stärkung der kommunalen Investitionskraft in den folgenden Bereichen zu werben:

  1. Quantitativer Ausbau von Kindertagesstätten
  2. Kommunaler Klimaschutz
  3. Stationäre Krankenhausversorgung sowie
  4. Brand- und Katastrophenschutz.

Der Niedersächsische Finanzminister hat hierauf mit Schreiben vom 10. Januar 2020 geantwortet. Darin werden das Verfahren in den vergangenen Jahren, die Berücksichtigung der kommunalen Ebene und aktuelle Herausforderungen angesprochen. Alle Beteiligten seien dabei aufgerufen, die vorhandenen und naturgemäß begrenzten Ressourcen im Interesse der Sache optimal einzusetzen und klare Prioritätenentscheidungen zu treffen. In diesem Prozess bleibe die Landesregierung ein fairer und verlässlicher Partner für die niedersächsischen Kommunen. Konkrete Absichten oder Zusagen lassen sich dem Schreiben nicht entnehmen.

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es sieht u.a. eine Erhöhung der Pendlerpauschale in den Jahren 2024 bis 2026 sowie Umsatzsteuerfestbeträge im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2024 zur Kompensation ihrer Mindereinnahmen durch das Klimapaket vor.

Die Preise für Emissionszertifikate sollen von 2021 bis 2025 neu festgelegt werden. Statt der ursprünglich vorgesehenen Kosten von 10 Euro pro Tonne soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro erreicht werden. Die Einnahmen sollen vollständig zur Senkung der Strompreise und ab Januar 2024 auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale verwendet werden.

Das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen ist aus dem Gesetz gestrichen worden. Stattdessen sollen im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen mit dem Ziel einer Beteiligung der Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung erarbeitet werden.

Entwurf eines Niedersächsischen Klimagesetzes

Am 20. Januar 2020 hat zu den Entwürfen von SPD und CDU sowie der Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen für ein Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG) eine Anhörung in gemeinsamer öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen und des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages stattgefunden. Im Rahmen dieses Termins wurde auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AGKSV) angehört. Die AGKSV fordert insbesondere eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Stadt und Land, eine Verstetigung der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und des zugehörigen Personals im Gegensatz zu projektgebunden Fördermitteln sowie ein Absehen von flächenscharfen Zielvorgaben für den Ausbau der Windenergie. Daneben wurde seitens der AGKSV die Energieberichterstattung der Kommunen sowie die Berücksichtigungspflicht des Klimaschutzes bei Entscheidungen der öffentlichen Hand als zusätzlicher Aufwand kritisiert. 

Neben der AGKSV wurden auch Vertreter der Wissenschaft, der Landwirtschaftskammer, der Klimaschutz- und Energieagentur, der Unternehmerverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Volkswagen AG und der Initiative „fridays for future“ angehört.

Von Bedeutung waren in diesem Zusammenhang insbesondere die Ausführungen der Vertreter der (Rechts-)Wissenschaften, die zu den Auswirkungen der Einfügung eines Artikels 6c in die Niedersächsische Landesverfassung (NV) zur expliziten Benennung des Klimaschutzes als Staatsziel und das Spannungsverhältnis zum bestehenden Artikel 1 Abs. 2 NV, der den Staat zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen (einschließlich des nach herrschender Meinung darunter subsumierbaren Klimas) verpflichtet, referiert haben.

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Der Entwurf soll den Kritikpunkten der EU-Kommission hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland Rechnung tragen. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf neue und erhöhte Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln insbesondere in den belasteten Gebieten vor. Wesentliche Änderungen sind:

  • Erweiterung der Abstände zu Gewässern auf geneigten Flächen und erweiterte Vorgaben zur Aufbringung von Düngemitteln in hängigem Gelände,
  • Beschränkung der Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden auf 120 kg N/ha,
  • Verlängerung der Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren im Herbst,
  • Begrenzung der Aufbringungsmenge von flüssigen organischen Düngemitteln im Herbst auf Grünland,
  • Einführung einer Sperrfrist für P-haltige Düngemittel (1. Dezember bis 15. Januar) Abschaffung des Nährstoffvergleichs und dessen Bewertung, dafür Einführung schlagbezogener Aufzeichnungspflichten über Düngungsmaßnahmen. 

Zusätzlich in den mit Nitrat belasteten Gebieten:

  • Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt, Ausnahme für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe und Länderermächtigung für Ausnahme bei Dauergrünland,
  • schlagbezogene 170 kg N/ha-Grenze aus organischen Düngemitteln, Ausnahme für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe,
  • Verlängerung der Sperrfristen im Herbst für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland und von Festmist,
  • Düngeverbot im Herbst zu Winterraps und Wintergerste sowie Zwischenfrüchten ohne Futternutzung, Ausnahme für Winterraps, wenn verfügbare Stickstoffmenge unter 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar liegt,
  • Anwendung von Düngemitteln nur erlaubt, wenn Zwischenfruchtanbau im Herbst vor Sommerungen erfolgt. Ausnahmen für Regionen mit nur geringen Niederschlägen und spät räumenden Vorkulturen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch auf Anpassung der Aktionsprogramme bei erhöhten Nitratwerten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. Oktober 2019 (Rs. C-197/18) über ein vom Verwaltungsgericht Wien eingereichtes Vorabentscheidungsersuchen entschieden. Im Verfahren ging es um die Frage, ob natürliche bzw. juristische Personen auf Grundlage der einschlägigen europarechtlichen Vorgaben von den zuständigen nationalen Behörden verlangen können, dass diese ein bestehendes Nitrat-Aktionsprogramm ändern oder zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen erlassen. Das österreichische Verwaltungsrecht erfordert – wie das deutsche – die Geltendmachung der Verletzung eines subjektiven Rechts durch den Antragsteller. Eine solche subjektive Betroffenheit war nach rein nationalen Vorschriften nicht gegeben. Das Verwaltungsgericht Wien bat den EuGH daher um Klärung, ob sich die Beschwerdeführer, ein kommunaler Wasserleitungsverband, des Ausgangsverfahrens auf das Unionsrecht und insbesondere die Nitrat-Richtlinie berufen können, um eine Änderung der Verordnung „Aktionsprogramm Nitrat 2012“ zu erreichen.

Der EuGH bejaht die Fragen und führt aus, dass Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Art. 5 Abs. 4 und 5 und Anhang I Punkt A Nr. 2 der Nitrat-Richtlinie dahingehend auszulegen seien, dass eine unmittelbare Betroffenheit des Antragstellers von der Verletzung einer mitgliedstaatlichen Verhaltenspflicht eine Antragsbzw. Klagebefugnis vor nationalen Behörden und Gerichten begründe. Natürliche und juristische Personen wie die Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens müssten von den zuständigen nationalen Behörden verlangen können müssen, dass diese ein bestehendes Aktionsprogramm ändern oder zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen gemäß Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie erlassen. 

Das Urteil hat auch mit Blick auf das gegen Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Vorgaben der Nitratrichtlinie voraussichtlich weitreichende Folgen. Zum einen muss damit gerechnet werden, dass betroffene Bürger sich direkt gegen die Aktionsprogramme und zusätzliche Maßnahmen wenden oder solche fordern können. Zum anderen ist das Urteil aber auch aus kommunaler Sicht äußerst relevant. Kommunale Gebietskörperschaften und Wasserversorger könnten in Fällen der Grenzwertüberschreitung nach dem Urteil nun direkt von den zuständigen Behörden eine Anpassung verlangen, bis die Grenzwerte wieder eingehalten werden.

Förderung der Elektromobilität und Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vor, die unter anderem einen Anspruch der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierefreien Aus- und Umbau des Gemeinschaftseigentums sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes einführen soll.

Niedersächsisches Glücksspielgesetz: Anhörung gegenüber dem Landtag

Am 10. Januar 2020 hat vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung des Niedersächsischen Landtags die Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) stattgefunden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat insbesondere die modifizierte Härtefallregelung des § 10 e des Entwurfs, wonach regelmäßig eine unbillige Härte in den Fällen einer Ablehnung der Erlaubnis wegen der Vorschriften über den Mindestabstand anzunehmen wäre, kritisiert. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft handelt es sich hier um eine Aushebelung der Regelungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Weiterhin wurde der Vorschlag der Aufnahme eines Absatzes 2 im § 10 des Gesetzes mit dem Inhalt, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen oder zwischen Spielhallen und Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, mindestens 100 Meter betragen muss, betont. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass die Möglichkeit des Losverfahrens weiterhin als „ultima ratio“ bestehe, sich dies aber lediglich aus der Gesetzesbegründung und nicht aus dem Text selber ergebe. Hier hält die Arbeitsgemeinschaft eine ausdrückliche Klarstellung für erforderlich, weil die Legislative hier das Vorgehen der Exekutive determinieren sollte.

Asyl- und Flüchtlingszahlen 2020

Insgesamt wurden 2019 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 142.509 Erstanträge gestellt. Davon sind 31.415 (22 Prozent) in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr. Ohne die in Deutschland geborenen Kinder beläuft sich die Zahl der Erstantragsteller somit auf 111.094. Die Gesamtschutzquote liegt im Jahr 2019 bei 38,2 Prozent. Im Widerrufsprüfverfahren sind 2019 170.406 Entscheidungen ergangen. In 164.796 Fällen hatte die ursprüngliche Entscheidung Bestand; 5.610 Entscheidungen (3,3 Prozent) wurden widerrufen bzw. zurückgenommen. Anhängig sind aktuell 215.618 Verfahren.

Für den Integrationskurs wurden im Berichtsjahr 176.576 Verpflichtungen/Berechtigungen ausgesprochen. 133.724 Personen haben im Berichtsjahr erstmals an einem Kurs teilgenommen. Für die berufsbezogenen Sprachkurse liegen diese Werte bei 208.520 bzw. 138.862 Personen.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hat in einer aktuellen Statistik auf die Entwicklungen der Asylsituation in der EU hingewiesen. In den EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und der Schweiz (EU+/Länder) wurden im Oktober 2019 mehr als 71.000 Asylanträge registriert. Dies stellt den größten Anstieg seit Ende 2016 dar. Seit Beginn des Jahres 2019 sind in der EU+ rund 587.000 Anträge eingegangen, was einem Anstieg von elf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.

Erfüllung von Versorgungsauflagen durch die Mobilfunknetzbetreiber

Die Mobilfunkanbieter haben ihre Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung des Jahres 2015 vorgelegt. Die Berichte zeigen, dass die Auflagen noch nicht vollständig erfüllt sind. Zu den Einzelheiten hat uns der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert:

Auch im Rahmen der 2015 erfolgenden Versteigerung von Funkfrequenzen zur Errichtung eines Mobilfunknetzes der 4. Generation (LTE) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Versorgungsauflagen erlassen. Danach müssen in den Bundesländern mindestens 97 Prozent aller Haushalte (und bundesweit 98 Prozent) mit 50 Mbit/s mobil versorgt sein. Für die Bundesautobahnen ist eine Versorgung zu 100 Prozent vorgesehen.

Wie die nunmehr seitens der Mobilfunkanbieter vorgelegten Berichte zeigen, sind diese Auflagen zum Teil noch nicht vollständig erfüllt. Das gilt bezogen auf die Haushalte insbe- sondere für das Unternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Bei der Versorgung der Bundesautobahnen weisen aber auch die Telekom Deutschland GmbH sowie die Vodafone GmbH noch Defizite auf. Genaue Angaben zur Erfüllung der Versorgungsauflagen sind unter nachfolgendem Link auf der Homepage der BNetzA einsehbar: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/MobilesBreitband/MobilesBreitband-node.html

9. Presseseminar des Niedersächsischen Landkreistages

Im Mittelpunkt des 9. Presseseminars des NLT standen am 16. Januar 2020 die Themen Digitalisierung und Social Media. Stefan Domanske, Referatsleiter für Digitalisierung, Datenschutz, Integration, Sport und Ehrenamt beim NLT, spiegelte die Frage „Welche Rollen spielen Kommunen in einer digitalen Gesellschaft?“. Über die „Implementierung von Social Media in die Katastrophenschutz- und Lagearbeit“ sprach der Journalist und PR-Berater Roman Mölling, der in diesem Rahmen auch das mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont ins Leben gerufene Projekt „Social Media Task Force“ vorstellte.

Über die „Kommunikation zwischen Kommunen, ML und Laves im Tierseuchenkrisenfall oder in einer Lebensmittelkrise“ referierten Natascha Manski, Pressesprecherin im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie Hiltrud Schrandt, Leiterin der Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves), Oldenburg, und Jürgen Hartmann, Pressesprecher des Landkreises Grafschaft Bentheim. Grundlage des Austausches waren Auszüge aus dem Krisenmanagementhandbuch (KMH).

Ein ausführlicher Bericht über die Veranstaltung folgt in der NLT Information, Ausgabe 1/2020.

Digitaler Denkmalatlas Niedersachsen gestartet

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat in dieser Woche einen digitalen Denkmalatlas vorgestellt. Unter denkmalatlas.niedersachsen.de wird der Denkmalbestand des Landes von mehr als 100.000 Objekten allen Interessierten sukzessive zugänglich gemacht. Das Projekt Denkmalatlas Niedersachsen ist Teil des Masterplans Digitalisierung der Niedersächsischen Landesregierung. Bis 2023 wird das Verzeichnis der Kulturdenkmale geprüft, aktualisiert und schrittweise online veröffentlicht. Der Denkmalatlas soll sich so zu einem umfassenden, aktuellen Wissensspeicher und zu einer Kommunikationsplattform entwickeln. Er macht die Denkmallandschaft Niedersachsens im Ganzen zugänglich, gibt aber auch die Möglichkeit zur exemplarischen Vertiefung über ein breites Spektrum unterschiedlicher Zugänge und Recherchemöglichkeiten. Kompakte Übersichten für über hundert Städte und Landkreise finden sich ebenso wie differenzierte Suchoptionen.

Zum Start gehen die Baudenkmale der Städte Buxtehude (Altstadt), Northeim, Nordhorn und Wolfsburg sowie die archäologischen Denkmale der Landkreise Celle, Cloppenburg, Gifhorn und Holzminden online. Dazu werden weiterführende Informationen wie digitalisierte Publikationen und Sammlungsbestände angeboten. Einen thematischen Zugang zur Vielfalt der Kulturlandschaften in Niedersachsen bieten die »denkmal.themen«, die spezifische Fragen der niedersächsischen Denkmallandschaft beleuchten und zu den entsprechenden Denkmalen im ganzen Land führen. Den Anfang machen Beiträge zum BauhausStil in Niedersachsen, zu den Orgeln Arp Schnitgers, den Gauß’schen Vermessungssteinen und zum Fachwerk. Damit stehen ab heute mehrere tausend qualifizierte Denkmale, einige hundert digitalisierte Sammlungsobjekte und dutzende Publikationen des Landesamts digital zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.denkmalatlas.niedersachsen.de

Niedersächsischer Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss 2020“ ausgelobt

Auch im Jahr 2020 wird der Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ durchgeführt. Erneut ist das Ziel, die vielen kleinen und großen Maßnahmen, die zum Schutz und Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer in Niedersachsen beitragen, zu würdigen und in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken. In den Kategorien Haupt- und Ehrenamt wird die „Niedersächsische Bachperle“ verliehen. Daneben vergibt die Bingo-Umweltstiftung einen Sonderpreis. Teilnahmebeiträge können bis zum 15. April 2020 gemeldet werden. Träger des Wettbewerbs sind das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN betreut als Geschäftsstelle den Wettbewerb. Weitere Informationen sind unter http://www.umweltaktion.de/magazin/artikel.php?artikel=843&menuid=14&topmenu=14 abrufbar.

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NLT übt scharfe Kritik an Spahns Gesetzentwurf zur Notfallrettung

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert den jetzt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. „Bundesminister Jens Spahn musste wegen des Widerstandes der Länder auf eine Grundgesetzänderung verzichten. Trotzdem will er den für den Rettungsdienst zuständigen Ländern und Kommunen im Detail vorschreiben, wie sie künftig den Rettungsdienst zu organisieren haben. Maßgebliche Entscheidungen sollen nicht mehr die Landtage und die Kreistage vor Ort, sondern die Krankenkassen und der weit von den Problemen vor Ort entfernte Gemeinsame Bundesausschuss treffen, in dem kein kommunaler Vertreter mitwirkt. Das lehnen wir nachdrücklich ab“, erklärte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs.

Große Probleme werden im ländlichen Raum auch die Regelungen zu den verpflichtend vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) bereiten. „Es ist falsch und rechtlich problematisch, die Krankenhäuser in eine Gemeinschaft mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu zwingen. Völlig inakzeptabel ist es, der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes massive Probleme zugibt, die fachliche Leitung der INZ zu übertragen. Ein weiterer Schlag gegen eine bürger- und patientennahe Versorgung ist, dass diejenigen Krankenhäuser, die kein eigenes INZ erhalten, für erbrachte ambulante ärztliche Leistungen mit einem Abschlag von 50 % der Kosten belegt werden. Menschen in Not zu helfen, darf nicht bestraft werden“, so Meyer weiter.

Der NLT wird die Auswirkungen des Gesetzentwurfs genau analysieren und das weitere Vorgehen mit den Partnern im Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe erörtern. Dem vom NLT initiierten Bündnis sind bisher 27 Landkreise, zahlreiche Städte und Gemeinden sowie die führenden Hilfsorganisationen in Niedersachsen beigetreten.

Änderungsbedarf im NKomVG – Schreiben an das Innenministerium

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat in einem Schreiben vom 20. Dezember 2019 an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ihre aktuellen Änderungsbedarfe im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zusammengefasst. Das Schreiben, das nicht den Bereich des kommunalen Wirtschaftsrechts betrifft, listet 13 Änderungsvorschläge auf, die zum Teil struktureller Natur sind, zum Teil aber auch eher redaktionell-technischen Änderungsbedarf aufzeigen.

In struktureller Hinsicht wird entsprechend der gefestigten Beschlusslage in den Gremien des NLT die Rückkehr zur achtjährigen Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte sowie die Rückkehr zum Verfahren nach d’Hondt für das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen sowie für die Gremienbesetzung nach § 71 NKomVG gefordert. Die Umsetzung der vollständigen Freistellung der Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wird entsprechend der Ankündigung des Koalitionsvertrages angemahnt. Aufgrund der Rechtsprechung besteht Änderungsbedarf bei der praxisgerechten Ausgestaltung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sowie bei der Thematik der Verkündung und Bekanntmachung. Ferner spricht sich die Arbeitsgemeinschaft für die Ausweitung des Ausschlusskatalogs des § 32 Abs. 2 NKomVG zum Bürgerbegehren in der Weise aus, dass bei Entscheidungen sowohl im Krankenhaus- als auch im Rettungsdienstbereich Bürgerbegehren ausgeschlossen werden sollten. Weiter hat nach unserer Erfahrung die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass der Kostendeckungsvorschlag beim Bürgerbegehren wieder eingeführt werden sollte sowie weiterer technischer Änderungsbedarf besteht.

Angeregt wurde ferner, die jüngst umgestaltete Regelung zur Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG ersatzlos zu streichen sowie auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 11. September 2019 zu Fraktionen und Gruppen nach § 57 Abs. 1 NKomVG gesetzgeberisch zu reagieren. Schließlich hat die Arbeitsgemeinschaft vorgeschlagen, die Regelungen zur Zuständigkeit der Vertretung nach § 58 Abs. 1 NKomVG flexibler zu gestalten und auch in den Nrn. 13, 14 und 16 entsprechende Delegationsmöglichkeiten vorzusehen. Sowohl bei der Ladung zur Sitzung der Vertretung nach § 59 Abs. 1 NKomVG sowie bei der Medienöffentlichkeit nach § 64 Abs. 2 NKomVG sollten kleinere technische Anpassungen erfolgen.

Welche dieser Punkte das Innenministerium im Rahmen eines noch zu erstellenden Gesetzentwurfs aufgreift, bleibt abzuwarten.

Keine zentralen Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung ab dem 1. März 2020

Am 1. März 2020 wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes in Kraft treten. Es sieht in der neuen Vorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 5 als Soll-Vorschrift vor, dass für bestimmte Verfahren der Fachkräfteeinwanderung zentrale Ausländerbehörden pro Bundesland gebildet werden sollen. Solche zentralen Fachkräfteeinwanderungsbehörden wird es in Niedersachsen nicht geben, vielmehr werden alle kommunalen Ausländerbehörden die Zuständigkeiten ab dem 1. März 2020 selbst wahrnehmen. Dies hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Grund einer entsprechenden Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände jüngst mitgeteilt.

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages hatte nach einer Beteiligung aller Mitglieder das Land gebeten – wie andere Bundesländer auch – von der Gründung entsprechender zentraler Ausländerbehörden abzusehen. Hauptargument der Mitglieder des NLT ist die Ortsnähe und das gute Verhältnis der kommunalen Ausländerbehörden zu den Unternehmen des Mittelstandes und der Industrie, die vielfach auf Fachkräfte angewiesen sind. Hier bestehen seit vielen Jahren gute Arbeitskontakte, die durch die Gründung neuer Behörden gefährdet würden. Möglich und zwischen den Landkreisen zu erörtern ist allerdings die Aufgabenübertragung auf benachbarte kommunale Ausländerbehörden im Rahmen der allgemeinen interkommunalen Zusammenarbeit.

Geburtshilfe

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 eine Entschließung zur Stärkung der Geburtshilfe vor Ort gefasst. Der Deutsche Landkreistag führt hierzu im Einzelnen Folgendes aus: Mit der Entschließung unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe zu verbessern. Hierfür fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Geburtshilfe vorzulegen. In diesem Rahmen solle unter anderem auch geprüft werden, wie die geplante vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Pflegestelle am Bett ebenso für die Hebammenstellen im Kreißsaal ermöglicht werden kann und wie die angestellten Hebammen in die für die Pflege vorgesehene vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen einbezogen werden können.

Bundesrat zur Krankenhausversorgung

In einer Entschließung zum Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung vom 29. November 2019 unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, die finanzielle Ausstattung der Akutkrankenhäuser auch in Bezug auf die stetig steigenden administrativen Anforderungen zu verbessern. Der Bundesrat fordert des-wegen vom Bundesgesetzgeber, die Einführung eines „Administrativzuschlags“ für die Akutkrankenhäuser um zusätzliche Mittel für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zur Verfügung zu stellen, ohne dass die bisher bereits zur Verfügung gestellte, ohnehin sehr knappe finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser lediglich umverteilt werde.

Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung mit Blick auf die Schaffung und Aufrechterhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen, die Gesetzgebungskompetenz für die wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern und die Regelung der Krankenhauspflegesätze eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Krankenkassen sei. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund, dass auch die Krankenkassen zur Hälfte an den Sicherstellungszuschlägen beteiligt werden, die auf Ländervorgaben basieren, die von den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abweichen. Diese Teilung würde sicherstellen, dass die Krankenkassen als Kostenträger auch ein Interesse hätten, Einfluss auf die Begrenzung dieser Sicherstellungszuschläge und auf wirtschaftliche Handlungsweisen und Entwicklungslinien der betroffenen Krankenhäuser zu nehmen und gleichzeitig die Solidargemeinschaft der Krankenhäuser nicht einseitig mit den Auswirkungen natur-räumlicher oder infrastruktureller Gegebenheiten in den Ländern zu belasten.

9. Niedersächsischer Gesundheitspreis

Am 16. Dezember 2019 wurde in Hannover im feierlichen Rahmen der vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW), von der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Apothekerkammer Niedersachsen gemeinsam ausgelobte und mit insgesamt 15.000 Euro dotierte 9. Niedersächsische Gesundheitspreis durch Sozialministerin Dr. Carola Reimann (MS) verliehen. Eine fachkundige Jury hat die drei besten Gesundheitsprojekte aus 49 Bewerbungen zu den ausgeschriebenen drei Preiskategorien ausgewählt. Eine der mit 5.000 Euro dotierten Auszeichnungen ging in der Kategorie „Health – Distanzen intelligent überwinden“ an die ZG Zentrum Gesundheit GmbH, Gesundheitsregion Leer, für den Aufbau eines augenärztlich fachübergreifenden telemedizinischen Netzwerkes zur Anbindung ländlicher Regionen am Beispiel der Insel Borkum. Dank eines neuen Angebotes des „ZG Zentrums Gesundheit“ in Leer gehören lange Fährfahrten der Vergangenheit an, wenn Patientinnen und Patienten einen Augenarzttermin haben. Denn im Inselkrankenhaus Borkum wurde ein Zentrum für Augendiagnostik eingerichtet. Nach einer Indikation der drei hausärztlichen Praxen und des Insel-MVZ Borkum werden hier Patientinnen und Patienten mit Augenproblemen und bekannten chronischen Augenerkrankungen mit hohem technischen Standard untersucht.

300. Sitzung des DLT-Präsidiums am 7./8. Januar 2020

Auf Einladung von Landrat Thomas Karmasin fand am 7. und 8. Januar 2020 die 300. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) im Landkreis Fürstenfeldbruck (Bayern), statt. Themenschwerpunkte bildeten Strukturfragen der Sparkassenorganisation, verschiedene Aspekte der Verkehrspolitik, die Umsetzung der Ergebnisse der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse, die Rechtsprechung zur Kreisumlage und eine Positionierung zum Klimaschutz.

Der DLT hat aus Anlass der Auftaktsitzung seines Präsidiums in diesem Jahr u. a. mehr Anstrengungen für verbesserte Mobilitätangebote in der Fläche gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir begrüßen, dass die Verkehrspolitik des Bundes neben der Ausrichtung auf den Klimaschutz erkennbar auch einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Fläche legt. Die Streichung der Beschränkung auf Verdichtungsräume und die intensivere Förderung von Maßnahmen der Schienenelektrifizierung im GVFG-Bundesprogramm sowie die Erhöhung der Regionalisierungsmittel sind der richtige Weg.“ Es komme nun entscheidend auf die Länder an, die die mit dem Klimapaket bereitgestellten zusätzlichen 5 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel für den Zeitraum 2020-2031 im Interesse von Klimaschutz und gleichwertigen Lebensverhältnissen für eine Verbesserung auch auf der Schiene und im Busverkehr nutzen müssten. „Wir erwarten von den Ländern den vollen Abruf der Mittel und keinen Ersatz eigener Gelder“, forderte Sager. Durch die Öffnung des GVFG-Bundesprogramms sei eine nachhaltige Unterstützung der Mobilität in den Landkreisen möglich. „Die Erstreckung der Förderung auf die Fläche ist eine wirkliche Weiterentwicklung, die wir sehr begrüßen. Die Streichung der Beschränkung auf Verdichtungsräume wird einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Attraktivität ländlicher Räume leisten und regionale Strecken besser als bislang unterstützen“, so die Einschätzung des DLT-Präsidenten. So sei etwa neu in den Förderkatalog aufgenommen worden (zunächst befristet bis 2030), die Grunderneuerung und Modernisierung im Bereich des schienengebundenen ÖPNV so-wie von Bahnhöfen und Haltestellen zu unterstützen.

Landrat Groote im Präsidium des RGRE

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2020 in Fürstenfeldbruck den Leeraner Landrat Matthias Groote für das Präsidium und den Hauptausschuss des der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) nominiert.

Die Deutsche Sektion des RGRE ist ein Zusammenschluss von ca. 800 europaengagierten deutschen Landkreisen, Städten und Gemeinden. Sie ist in den Gremien des europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas vertreten. Groote, der von 2005 bis 2016 Mitglied des Europäischen Parlamentes war, folgt in dieser Funktion ab März 2020 dem bayrischen Landrat Georg Huber, der in den Ruhestand tritt.

Bach im Fluss: Gewässerwettbewerb geht in die sechste Runde

Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies, hat in dieser Woche den Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ gestartet, der dieses Jahr zum sechsten Mal stattfindet. Der Gewässerwettbewerb würdigt die vielen kleinen und großen Maßnahmen, die zum Schutz und der Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer in Niedersachsen beitragen und rückt diese ins Licht der Öffentlichkeit. 

Träger des Wettbewerbs sind das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN betreut als Geschäftsstelle den Wettbewerb. Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort bei der UAN (Frau Nora Schmidt, schmidt@uan.de, Telefon: 0511 / 30285-52) angefordert werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Broschüren der vergangenen Wettbewerbe finden Sie unter www.uan.de.