Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 2

Verwendung eines Haushaltsüberschusses aus dem Jahr 2019

Bereits im Dezember des zurückliegenden Jahres zeichnete sich ein deutlicher Haushaltsüberschuss im Landeshaushalt ab. Derzeit kursiert sogar eine Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Eine endgültige Zahl wird allerdings erst im April 2020 vom Finanzministerium bekanntgegeben.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte die sich abzeichnende äußerst günstige Finanzsituation für den Landeshaushalt zum Anlass genommen unter dem 10. Dezember 2019 für eine Verwendung wenigstens eines Teils der Mehreinnahmen für die Stärkung der kommunalen Investitionskraft in den folgenden Bereichen zu werben:

  1. Quantitativer Ausbau von Kindertagesstätten
  2. Kommunaler Klimaschutz
  3. Stationäre Krankenhausversorgung sowie
  4. Brand- und Katastrophenschutz.

Der Niedersächsische Finanzminister hat hierauf mit Schreiben vom 10. Januar 2020 geantwortet. Darin werden das Verfahren in den vergangenen Jahren, die Berücksichtigung der kommunalen Ebene und aktuelle Herausforderungen angesprochen. Alle Beteiligten seien dabei aufgerufen, die vorhandenen und naturgemäß begrenzten Ressourcen im Interesse der Sache optimal einzusetzen und klare Prioritätenentscheidungen zu treffen. In diesem Prozess bleibe die Landesregierung ein fairer und verlässlicher Partner für die niedersächsischen Kommunen. Konkrete Absichten oder Zusagen lassen sich dem Schreiben nicht entnehmen.

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es sieht u.a. eine Erhöhung der Pendlerpauschale in den Jahren 2024 bis 2026 sowie Umsatzsteuerfestbeträge im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2024 zur Kompensation ihrer Mindereinnahmen durch das Klimapaket vor.

Die Preise für Emissionszertifikate sollen von 2021 bis 2025 neu festgelegt werden. Statt der ursprünglich vorgesehenen Kosten von 10 Euro pro Tonne soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro erreicht werden. Die Einnahmen sollen vollständig zur Senkung der Strompreise und ab Januar 2024 auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale verwendet werden.

Das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen ist aus dem Gesetz gestrichen worden. Stattdessen sollen im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen mit dem Ziel einer Beteiligung der Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung erarbeitet werden.

Entwurf eines Niedersächsischen Klimagesetzes

Am 20. Januar 2020 hat zu den Entwürfen von SPD und CDU sowie der Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen für ein Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG) eine Anhörung in gemeinsamer öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen und des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages stattgefunden. Im Rahmen dieses Termins wurde auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AGKSV) angehört. Die AGKSV fordert insbesondere eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Stadt und Land, eine Verstetigung der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und des zugehörigen Personals im Gegensatz zu projektgebunden Fördermitteln sowie ein Absehen von flächenscharfen Zielvorgaben für den Ausbau der Windenergie. Daneben wurde seitens der AGKSV die Energieberichterstattung der Kommunen sowie die Berücksichtigungspflicht des Klimaschutzes bei Entscheidungen der öffentlichen Hand als zusätzlicher Aufwand kritisiert. 

Neben der AGKSV wurden auch Vertreter der Wissenschaft, der Landwirtschaftskammer, der Klimaschutz- und Energieagentur, der Unternehmerverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Volkswagen AG und der Initiative „fridays for future“ angehört.

Von Bedeutung waren in diesem Zusammenhang insbesondere die Ausführungen der Vertreter der (Rechts-)Wissenschaften, die zu den Auswirkungen der Einfügung eines Artikels 6c in die Niedersächsische Landesverfassung (NV) zur expliziten Benennung des Klimaschutzes als Staatsziel und das Spannungsverhältnis zum bestehenden Artikel 1 Abs. 2 NV, der den Staat zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen (einschließlich des nach herrschender Meinung darunter subsumierbaren Klimas) verpflichtet, referiert haben.

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Der Entwurf soll den Kritikpunkten der EU-Kommission hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland Rechnung tragen. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf neue und erhöhte Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln insbesondere in den belasteten Gebieten vor. Wesentliche Änderungen sind:

  • Erweiterung der Abstände zu Gewässern auf geneigten Flächen und erweiterte Vorgaben zur Aufbringung von Düngemitteln in hängigem Gelände,
  • Beschränkung der Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden auf 120 kg N/ha,
  • Verlängerung der Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren im Herbst,
  • Begrenzung der Aufbringungsmenge von flüssigen organischen Düngemitteln im Herbst auf Grünland,
  • Einführung einer Sperrfrist für P-haltige Düngemittel (1. Dezember bis 15. Januar) Abschaffung des Nährstoffvergleichs und dessen Bewertung, dafür Einführung schlagbezogener Aufzeichnungspflichten über Düngungsmaßnahmen. 

Zusätzlich in den mit Nitrat belasteten Gebieten:

  • Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt, Ausnahme für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe und Länderermächtigung für Ausnahme bei Dauergrünland,
  • schlagbezogene 170 kg N/ha-Grenze aus organischen Düngemitteln, Ausnahme für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe,
  • Verlängerung der Sperrfristen im Herbst für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland und von Festmist,
  • Düngeverbot im Herbst zu Winterraps und Wintergerste sowie Zwischenfrüchten ohne Futternutzung, Ausnahme für Winterraps, wenn verfügbare Stickstoffmenge unter 45 Kilogramm Stickstoff je Hektar liegt,
  • Anwendung von Düngemitteln nur erlaubt, wenn Zwischenfruchtanbau im Herbst vor Sommerungen erfolgt. Ausnahmen für Regionen mit nur geringen Niederschlägen und spät räumenden Vorkulturen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch auf Anpassung der Aktionsprogramme bei erhöhten Nitratwerten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. Oktober 2019 (Rs. C-197/18) über ein vom Verwaltungsgericht Wien eingereichtes Vorabentscheidungsersuchen entschieden. Im Verfahren ging es um die Frage, ob natürliche bzw. juristische Personen auf Grundlage der einschlägigen europarechtlichen Vorgaben von den zuständigen nationalen Behörden verlangen können, dass diese ein bestehendes Nitrat-Aktionsprogramm ändern oder zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen erlassen. Das österreichische Verwaltungsrecht erfordert – wie das deutsche – die Geltendmachung der Verletzung eines subjektiven Rechts durch den Antragsteller. Eine solche subjektive Betroffenheit war nach rein nationalen Vorschriften nicht gegeben. Das Verwaltungsgericht Wien bat den EuGH daher um Klärung, ob sich die Beschwerdeführer, ein kommunaler Wasserleitungsverband, des Ausgangsverfahrens auf das Unionsrecht und insbesondere die Nitrat-Richtlinie berufen können, um eine Änderung der Verordnung „Aktionsprogramm Nitrat 2012“ zu erreichen.

Der EuGH bejaht die Fragen und führt aus, dass Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Art. 5 Abs. 4 und 5 und Anhang I Punkt A Nr. 2 der Nitrat-Richtlinie dahingehend auszulegen seien, dass eine unmittelbare Betroffenheit des Antragstellers von der Verletzung einer mitgliedstaatlichen Verhaltenspflicht eine Antragsbzw. Klagebefugnis vor nationalen Behörden und Gerichten begründe. Natürliche und juristische Personen wie die Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens müssten von den zuständigen nationalen Behörden verlangen können müssen, dass diese ein bestehendes Aktionsprogramm ändern oder zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen gemäß Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie erlassen. 

Das Urteil hat auch mit Blick auf das gegen Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der Vorgaben der Nitratrichtlinie voraussichtlich weitreichende Folgen. Zum einen muss damit gerechnet werden, dass betroffene Bürger sich direkt gegen die Aktionsprogramme und zusätzliche Maßnahmen wenden oder solche fordern können. Zum anderen ist das Urteil aber auch aus kommunaler Sicht äußerst relevant. Kommunale Gebietskörperschaften und Wasserversorger könnten in Fällen der Grenzwertüberschreitung nach dem Urteil nun direkt von den zuständigen Behörden eine Anpassung verlangen, bis die Grenzwerte wieder eingehalten werden.

Förderung der Elektromobilität und Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vor, die unter anderem einen Anspruch der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierefreien Aus- und Umbau des Gemeinschaftseigentums sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes einführen soll.

Niedersächsisches Glücksspielgesetz: Anhörung gegenüber dem Landtag

Am 10. Januar 2020 hat vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung des Niedersächsischen Landtags die Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) stattgefunden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat insbesondere die modifizierte Härtefallregelung des § 10 e des Entwurfs, wonach regelmäßig eine unbillige Härte in den Fällen einer Ablehnung der Erlaubnis wegen der Vorschriften über den Mindestabstand anzunehmen wäre, kritisiert. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft handelt es sich hier um eine Aushebelung der Regelungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Weiterhin wurde der Vorschlag der Aufnahme eines Absatzes 2 im § 10 des Gesetzes mit dem Inhalt, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen oder zwischen Spielhallen und Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, mindestens 100 Meter betragen muss, betont. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass die Möglichkeit des Losverfahrens weiterhin als „ultima ratio“ bestehe, sich dies aber lediglich aus der Gesetzesbegründung und nicht aus dem Text selber ergebe. Hier hält die Arbeitsgemeinschaft eine ausdrückliche Klarstellung für erforderlich, weil die Legislative hier das Vorgehen der Exekutive determinieren sollte.

Asyl- und Flüchtlingszahlen 2020

Insgesamt wurden 2019 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 142.509 Erstanträge gestellt. Davon sind 31.415 (22 Prozent) in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr. Ohne die in Deutschland geborenen Kinder beläuft sich die Zahl der Erstantragsteller somit auf 111.094. Die Gesamtschutzquote liegt im Jahr 2019 bei 38,2 Prozent. Im Widerrufsprüfverfahren sind 2019 170.406 Entscheidungen ergangen. In 164.796 Fällen hatte die ursprüngliche Entscheidung Bestand; 5.610 Entscheidungen (3,3 Prozent) wurden widerrufen bzw. zurückgenommen. Anhängig sind aktuell 215.618 Verfahren.

Für den Integrationskurs wurden im Berichtsjahr 176.576 Verpflichtungen/Berechtigungen ausgesprochen. 133.724 Personen haben im Berichtsjahr erstmals an einem Kurs teilgenommen. Für die berufsbezogenen Sprachkurse liegen diese Werte bei 208.520 bzw. 138.862 Personen.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hat in einer aktuellen Statistik auf die Entwicklungen der Asylsituation in der EU hingewiesen. In den EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und der Schweiz (EU+/Länder) wurden im Oktober 2019 mehr als 71.000 Asylanträge registriert. Dies stellt den größten Anstieg seit Ende 2016 dar. Seit Beginn des Jahres 2019 sind in der EU+ rund 587.000 Anträge eingegangen, was einem Anstieg von elf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.

Erfüllung von Versorgungsauflagen durch die Mobilfunknetzbetreiber

Die Mobilfunkanbieter haben ihre Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung des Jahres 2015 vorgelegt. Die Berichte zeigen, dass die Auflagen noch nicht vollständig erfüllt sind. Zu den Einzelheiten hat uns der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert:

Auch im Rahmen der 2015 erfolgenden Versteigerung von Funkfrequenzen zur Errichtung eines Mobilfunknetzes der 4. Generation (LTE) hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Versorgungsauflagen erlassen. Danach müssen in den Bundesländern mindestens 97 Prozent aller Haushalte (und bundesweit 98 Prozent) mit 50 Mbit/s mobil versorgt sein. Für die Bundesautobahnen ist eine Versorgung zu 100 Prozent vorgesehen.

Wie die nunmehr seitens der Mobilfunkanbieter vorgelegten Berichte zeigen, sind diese Auflagen zum Teil noch nicht vollständig erfüllt. Das gilt bezogen auf die Haushalte insbe- sondere für das Unternehmen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Bei der Versorgung der Bundesautobahnen weisen aber auch die Telekom Deutschland GmbH sowie die Vodafone GmbH noch Defizite auf. Genaue Angaben zur Erfüllung der Versorgungsauflagen sind unter nachfolgendem Link auf der Homepage der BNetzA einsehbar: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/MobilesBreitband/MobilesBreitband-node.html

9. Presseseminar des Niedersächsischen Landkreistages

Im Mittelpunkt des 9. Presseseminars des NLT standen am 16. Januar 2020 die Themen Digitalisierung und Social Media. Stefan Domanske, Referatsleiter für Digitalisierung, Datenschutz, Integration, Sport und Ehrenamt beim NLT, spiegelte die Frage „Welche Rollen spielen Kommunen in einer digitalen Gesellschaft?“. Über die „Implementierung von Social Media in die Katastrophenschutz- und Lagearbeit“ sprach der Journalist und PR-Berater Roman Mölling, der in diesem Rahmen auch das mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont ins Leben gerufene Projekt „Social Media Task Force“ vorstellte.

Über die „Kommunikation zwischen Kommunen, ML und Laves im Tierseuchenkrisenfall oder in einer Lebensmittelkrise“ referierten Natascha Manski, Pressesprecherin im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie Hiltrud Schrandt, Leiterin der Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves), Oldenburg, und Jürgen Hartmann, Pressesprecher des Landkreises Grafschaft Bentheim. Grundlage des Austausches waren Auszüge aus dem Krisenmanagementhandbuch (KMH).

Ein ausführlicher Bericht über die Veranstaltung folgt in der NLT Information, Ausgabe 1/2020.

Digitaler Denkmalatlas Niedersachsen gestartet

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat in dieser Woche einen digitalen Denkmalatlas vorgestellt. Unter denkmalatlas.niedersachsen.de wird der Denkmalbestand des Landes von mehr als 100.000 Objekten allen Interessierten sukzessive zugänglich gemacht. Das Projekt Denkmalatlas Niedersachsen ist Teil des Masterplans Digitalisierung der Niedersächsischen Landesregierung. Bis 2023 wird das Verzeichnis der Kulturdenkmale geprüft, aktualisiert und schrittweise online veröffentlicht. Der Denkmalatlas soll sich so zu einem umfassenden, aktuellen Wissensspeicher und zu einer Kommunikationsplattform entwickeln. Er macht die Denkmallandschaft Niedersachsens im Ganzen zugänglich, gibt aber auch die Möglichkeit zur exemplarischen Vertiefung über ein breites Spektrum unterschiedlicher Zugänge und Recherchemöglichkeiten. Kompakte Übersichten für über hundert Städte und Landkreise finden sich ebenso wie differenzierte Suchoptionen.

Zum Start gehen die Baudenkmale der Städte Buxtehude (Altstadt), Northeim, Nordhorn und Wolfsburg sowie die archäologischen Denkmale der Landkreise Celle, Cloppenburg, Gifhorn und Holzminden online. Dazu werden weiterführende Informationen wie digitalisierte Publikationen und Sammlungsbestände angeboten. Einen thematischen Zugang zur Vielfalt der Kulturlandschaften in Niedersachsen bieten die »denkmal.themen«, die spezifische Fragen der niedersächsischen Denkmallandschaft beleuchten und zu den entsprechenden Denkmalen im ganzen Land führen. Den Anfang machen Beiträge zum BauhausStil in Niedersachsen, zu den Orgeln Arp Schnitgers, den Gauß’schen Vermessungssteinen und zum Fachwerk. Damit stehen ab heute mehrere tausend qualifizierte Denkmale, einige hundert digitalisierte Sammlungsobjekte und dutzende Publikationen des Landesamts digital zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.denkmalatlas.niedersachsen.de

Niedersächsischer Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss 2020“ ausgelobt

Auch im Jahr 2020 wird der Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ durchgeführt. Erneut ist das Ziel, die vielen kleinen und großen Maßnahmen, die zum Schutz und Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer in Niedersachsen beitragen, zu würdigen und in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken. In den Kategorien Haupt- und Ehrenamt wird die „Niedersächsische Bachperle“ verliehen. Daneben vergibt die Bingo-Umweltstiftung einen Sonderpreis. Teilnahmebeiträge können bis zum 15. April 2020 gemeldet werden. Träger des Wettbewerbs sind das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN betreut als Geschäftsstelle den Wettbewerb. Weitere Informationen sind unter http://www.umweltaktion.de/magazin/artikel.php?artikel=843&menuid=14&topmenu=14 abrufbar.