Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 3

Konferenz der ehrenamtlichen Delegierten des NLT im Vorfeld der 80. Landkreisversammlung am 5./6. März in Varel

Zu Gast in der Konferenz der ehrenamtlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten der Landkreise in der Landkreisversammlung, zu der NLT-Präsident Klaus Wiswe am 30. Januar 2020 die Vertreter aus den Landkreisen im Haus der kommunalen Selbstverwaltung begrüßte, war die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Dr. Sandra von Klaeden. In ihrem Vortrag skizzierte sie aktuelle Fragen der überörtlichen Kommunalprüfung.

Über „Kreisfinanzen 2020 – Kreisumlagediskussion bei weiter stabiler Finanzlage“ sprach NLT-Beigeordneter Herbert Freese. Beigeordneter Dr. Lutz Mehlhorn fasste den Stand der Diskussion zum Klimaschutz zusammen. Über die geplanten Änderungen beim Rettungsdienst und notwenige Anpassungen im NKomVG informierte NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind. Geschäftsführendes Präsidialmitglied Prof. Dr. Hubert Meyer ging in seinen Ausführungen auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen, dabei vor allem in der Krankenhausplanung, ein. Zudem referierte er über beabsichtigte Änderungen in der Satzung des NLT, die im internen Teil der 80. Landkreisversammlung am 5. März 2020 in Varel, Landkreis Friesland, beschlossen werden sollen.

Abschließend händigte Meyer den Delegierten den Entwurf des zur Beschlussfassung in der Landkreisversammlung vorgesehenen Positionspapiers zur Gesundheitsversorgung in Niedersachsen aus.

NLT „Zwischendurch“: Folgen Sie uns auf Twitter!

Seit Jahresbeginn 2020 hat die Geschäftsstelle den bereits vor einigen Jahren eingerichteten, aber dann nicht weiter verfolgten Twitter-Account „reaktiviert“. Der Nachrichtendienst wird mit Pressemitteilungen, Information über Veranstaltungen und andere mitteilungswürdige Kurzmitteilungen bedient und ist unter @lktnds aufrufbar.

NLT: Kosten für Schulbegleiter steigen erneut deutlich

Die Kosten der Landkreise für Schulbegleiter, die individuell ein Kind im Schulunterricht begleiten, sind auch im Schuljahr 2018/19 besorgniserregend angestiegen. Nach der aktuellen Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) betrug der Anstieg zum Vorjahr bei den 36 Landkreisen und der Region Hannover in der Sozialhilfe mehr als zehn Prozent, in der Jugendhilfe kletterten die Ausgaben innerhalb eines Jahres sogar um ein Drittel. Insgesamt wandten die Landkreise über 160 Millionen Euro für 7.400 Fälle auf. Seit Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen im Jahr 2013 haben sich damit die Ausgaben für diese Aufgabe mehr als verdoppelt.

„Diese Zahlen sind ein Alarmsignal für die Inklusion in den Schulen. Nach wie vor müssen Sozial- und Jugendhilfe als Ausfallbürge eintreten, um Mängel im System zu überdecken. Wir erwarten dringend eine Konzeption, wie dieser Fehlentwicklung begegnet werden soll. Trotz unseres nachdrücklichen Appells im letzten Jahr haben wir keinerlei Ansätze hierzu beim Kultusministerium oder der Landeschulbehörde erkennen können“, beklagte NLTHauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer diese unbefriedigende Situation.

Unverständlich sei für den NLT zudem, dass das Land seiner 2015 eingegangenen Verpflichtung nicht nachkomme, seinerseits eine Evaluierung der Kosten vorzunehmen. „Stattdessen werden die Landkreise im Regen stehen gelassen. Dies ist kein akzeptabler Umgang und angesichts der finanziellen Dimension auch nicht länger hinnehmbar“, stellte Meyer abschließend fest.

Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover

Die Haushaltslage 2020 der Niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover ist in der Mehrheit als positiv zu bezeichnen. Gleichwohl ist gegenüber dem Vorjahr eine leichte Verschlechterung festzustellen. 13 Landkreise (Vorjahr: 17) weisen einen komplett ausgeglichenen Haushalt aus. Neun Landkreise sowie die Region Hannover verfügen über einen ausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis, weisen aber noch Fehlbeträge in der Bilanz aus. 14 Landkreise (Vorjahr: 7) verfügen aktuell über einen unausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis. Dies sind doppelt so viele wie im Vorjahr. Dabei ist diese Gruppe durchaus als heterogen anzusehen. Einige Landkreise dürften in den vergangenen Haushaltsjahren ihre Kreisumlagen zu stark gesenkt haben, so dass eine Bedarfsdeckung aktuell nicht erreichbar ist.

Im Jahr 2020 beabsichtigen acht Landkreise und die Region Hannover die Kreisumlage zu senken. Vier Landkreise planen eine Erhöhung, wobei in drei Fällen zu berücksichtigen ist, dass hier in den vergangenen Jahren deutliche Senkungen stattgefunden haben, die nun nur teilweise zurückgenommen wurden. In einem Landkreis schlägt sich bei der Erhöhung die Sondersituation eines nicht abgeschlossenen Vertrages über Kindertagesstätten nieder. Es ist davon auszugehen, dass der gewogene durchschnittliche Kreisumlagehebesatz in Niedersachsen gleichwohl erneut sinken wird.

ASP: Neue Verordnungen des Bundes

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat vor dem Hintergrund der auf 12 Kilometer an die deutsche Grenze heranrückenden Schweinepest-Vorfälle in Westpolen kurzfristig eine Änderung der Schweinepest-Verordnung vorgelegt, um nunmehr zu ermöglichen, dass die zuständige Behörde unter bestimmten engen Voraussetzungen Maßnahmen zur Absperrung auch in anderen Gebieten als dem Kerngebiet ergreifen kann. Darüber hinaus wird die Viehverkehrsverordnung in Bezug auf das seit 2020 geltende EURecht zur Kennzeichnung von Einhufern angepasst. Weitere Änderungen betreffen die Tierimpfstoff-Verordnung, die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten. Die Verordnung soll wegen Eilbedürftigkeit bereits im März im Bundesrat beschlossen werden.

Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Die Vorbereitungen auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erfordern von allen Beteiligten ein konsequentes Handeln. Umso mehr verwundert es, dass das Land Niedersachsen seit 2018 besonders die beiden offenen Punkte des Aufbaus bzw. der Unterhaltung der Wildzäune sowie der Kostentragung für Entschädigungsleistungen an betroffene Landwirte bei Anordnung von restriktiven Maßnahmen durch die Landkreise und die Region Hannover offenlässt.

Nachdem das zuständige Landwirtschaftsministerium erstmals 2018 und seitdem bei passenden Anlässen wiederkehrend mit den Fragen konfrontiert wurde, hat sich der Niedersächsische Landkreistag nun mit förmlichen Schreiben vom 31. Januar 2020 an Ministerin Otte-Kinast gewandt. Darin kommt auch zum Ausdruck, dass die Rechtsauffassung des Landwirtschaftsministeriums zu § 17 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz, die Gemeinden müssten ihr Personal im Tierseuchenfall nur nachrangig stellen, aus Sicht der Landkreise und Region Hannover sehr problematisch ist. Daneben wird die ablehnende Haltung des Landes zur Schaffung einer Wildtiervorsorgegesellschaft kritisch hinterfragt.

Gesetzentwurf zu Änderung des Batteriegesetzes

Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) vorgelegt. Das geänderte BattG soll den rechtlichen Rahmen für das wettbewerbliche Zusammenwirken der aktuell fünf herstellergetragenen Rücknahmesysteme bilden, nachdem das bisherige Gemeinsame Rücknahmesystem für Altbatterien weggefallen ist. Künftig werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die zurückgenommenen Altbatterien einem dieser herstellergetragenen Rücknahmesysteme zu überlassen haben.

Positionspapier zur Krankenhausversorgung

Unterfinanzierung des laufenden Betriebs, ständig neue bürokratische Anforderungen aus Berlin, Fachkräftemangel und unzureichende Investitionsmittel des Landes: Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenhausgesellschaft in Niedersachsen ein gemeinsames Positionspapier zur Krankenhausversorgung vorgelegt. Sie haben damit gegenüber der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“ gemeinsam aus Sicht der Leistungserbringer Stellung bezogen.

Als erhaltenswerte Kernpunkte der Krankenhausplanung werden eine gesicherte Qualität, Leistungsfähigkeit, Erreichbarkeit, geringe Wartezeiten, Wahlfreiheit der Versicherten und Trägervielfalt herausgestellt. Die derzeitige Krankenhausplanung berücksichtige aber regionale und sektorenübergreifende Aspekte nicht ausreichend. Ziel müsse es insgesamt sein, Versorgung zu planen, nicht Versorgung zu verhindern.

Neben der Gewährleistung einer Grund- und Regelversorgung müsse es auch in ländlichen Regionen Spezialisierungsmöglichkeiten für Krankenhäuser geben. Zusätzlich zu den gewachsenen Strukturen anerkannter Spezialversorger wird eine Zielplanung für sinnvoll erachtet, welche Angebote in welcher Erreichbarkeit angestrebt werden und wie eine Spezialisierung – auch in der Fläche – definiert werden kann.

Als zielführend werden sektorenübergreifende Kooperationen zur Optimierung ambulanter und stationärer Angebote erachtet. Die Krankenhäuser böten sich an, wo notwendig die ambulante fachärztliche Versorgung in ländlich geprägten Regionen an ihren Standorten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sichern.

Beklagt wird, neben den aktuell zu niedrigen Investitionen durch das Land Niedersachsen, dass Fehlanreize im Fallpauschalensystem des Bundes Potenziale der Weiterentwicklung in den Krankenhäusern verhindern. Eine bessere Berücksichtigung struktureller Besonderheiten in den Fallpauschalen sei unerlässlich, beispielsweise durch eine Kombination der Vergütung von Behandlungs- und Vorhaltekosten. Als zentraler Ansatzpunkt einer Verbesserung der Situation wird eine Ausbildungsoffensive herausgestellt.

Das Positionspapier steht auf der homepage des NLT zum download bereit (http://www.nlt.de/Verbandspositionen/Gesundheit)

Breitbandausbau: Sachstand „Graue Flecken“

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat anlässlich einer weiteren Sitzung des Bund-Länder-Beirats für das laufende Förderprogramm nunmehr die Länder sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände über den aktuellen Sachstand, insbesondere über die laufenden Gespräche mit der EU-Kommission im Rahmen der notwendigen beihilfenrechtlichen Notifizierung des neuen Programms informiert.

Zu den Streitpunkten mit der Kommission gehört nach wie vor die Frage, ob das neue Förderprogramm eine Aufgreifschwelle vorsehen muss. Die Kommission habe deutlich gemacht, dass sie eine Aufgreifschwelle, die bei 100 Mbit/s liegen sollte, für notwendig erachte. Eine Förderung in Gebieten, die schon mit entsprechend leistungsfähigen Netzen versorgt sei, stelle nach Auffassung der für die Genehmigung zuständigen Generaldirektion Wettbewerb der Kommission einen zu weitgehenden Eingriff in das Marktgeschehen dar. Das BMVI hält demgegenüber an dem Verzicht auf eine Aufgreifschwelle fest.

Weiterhin umstritten ist auch der Investitionsschutz für (geförderte bzw. privatwirtschaftliche) Ausbauprojekte in grauen Flecken. Das BMVI hält insoweit eine Schutzfrist von drei Jahren für angemessen. Ein Antrag im Rahmen des neuen Programms dürfte danach frühestens drei Jahre nach Inbetriebnahme des vorhandenen Netzes gestellt werden. Umstritten ist schließlich nach wie vor, ob und inwieweit die Erschließung künftiger Mobilfunkstandorte mit Glasfasern in das neue Förderprogramm einbezogen werden kann.

Auch jenseits der Gespräche mit der EU-Kommission sind weitere Einzelheiten der Ausgestaltung des Förderprogramms noch nicht abschließend geklärt. Das betrifft etwa die Frage, wie mit besonders abgelegenen Gebäuden umgegangen werden soll. Dem BMVI schwebt insoweit vor, dass für solche Gebäude von dem eigentlich in Rahmen von Förderprojekten zwingend zu erreichenden Gigabitziel abgewichen werden kann. Erwogen wird auch, im Hinblick auf die Anschlusskosten ggf. eine Kappungsgrenze vorzusehen. Unklar ist ferner, ob es im Rahmen des Förderprogramms einen Priorisierungsmechanismus geben soll. Hintergrund ist insbesondere die Sorge, dass es ohne einen solchen Mechanismus unmittelbar nach Start des Förderprogramms zu einer hohen Zahl von Förderanträgen kommen könnte und die gleichzeitige Realisierung der beantragten Projekte zu einer Überforderung des Marktes – insbesondere im Hinblick auf die Baukapazitäten – führen könnte. Das BMVI erwägt daher ein stufenweises Vorgehen, bei dem etwa vorgesehen werden könnte, dass zunächst nur Projekte von Gebietskörperschaften mit einer Einwohnerdichte von 100 Einwohner pro km2 antragsberechtigt wären. Eine solche Form der Priorisierung wurde von den Ländern und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt.

Neuer Koordinierungsrahmen für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Gleichzeitig mit dem Start des neuen gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, das an die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) anknüpfend künftig die unterschiedlichen Regionalförderprogramme des Bundes bündeln wird, ist zum 1. Januar 2020 auch ein neuer Koordinierungsrahmen für die GRW in Kraft getreten.

Der sog. Koordinierungsrahmen für die GRW wird von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen und legt die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze im Einklang mit dem durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebenen (Subventions-)Rahmen fest.

Mit dem neuen Koordinierungsrahmen werden neben der bisherigen Förderung von Investitionen für eine stärkere Unternehmensansiedlung, gewerbenaher Infrastruktur wie die Erschließung von Gewerbegebieten, Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftebasis und der Vernetzung der Akteure in den Regionen zusätzliche innovationsfördernde Maßnahmen eröffnet. 

So können künftig auch beihilfefreie Investitionen bestimmter wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen angestoßen werden. Zudem wird die Förderung von Kooperationsvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung für die beteiligten Forschungseinrichtungen ermöglicht. Darüber hinaus wird zusätzlich zur bestehenden Förderung gewerblicher Investitionen ein ergänzender Tatbestand zur Förderung von Modernisierungsinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aufgenommen. Hinsichtlich der Förderung von Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen der GRW gilt künftig, dass nur noch gigabitfähige Anschlüsse finanziell unterstützt werden können.

Für die GRW stellt der Bund derzeit jährlich 600 Millionen Euro bereit. Die Mittelquote für Niedersachsen bzgl. der Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen liegt bei 3,46 Prozent. Somit stehen zusammen mit dem 50 Prozent Finanzierungsanteil des Landes 2020 insgesamt ca. 41,5 Millionen Euro für die GRW-Förderung in den niedersächsischen GRW-Fördergebiete zur Verfügung. Hinzu kommen Gewährleistungen des Bundes für Bürgschaftsausfälle in Höhe von 72 Millionen Euro.

Entwurf zur Neuregelung der Wahlkostenerstattung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf zur Neuregelung der Wahlkostenerstattung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der bisherigen Festbeträge in § 50 Abs. 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) vor. Der vom Bund für Kommunen bis zu 100.000 Wahlberechtigte zu erstattende Betrag soll von 0,45 Euro auf 0,55 Euro erhöht werden. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Wahlberechtigte soll dieser Betrag von 0,70 Euro auf 0,85 Euro steigen. Die neue Sätze 3 und 4 von § 50 Abs. 3 BWG in der Entwurfsfassung regeln ein Verfahren, das zur automatischen Erhöhung der Festbeträge entsprechend der Entwicklung eines vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Wahlkostenindex führen soll. Diese Regelungen gehen auf Überlegungen einer länderoffenen Arbeitsgruppe zurück.

Neu-Organisation der DB Netz AG und Auswirkungen auf die Regionalnetze

In einem Antwortschreiben an DLT-Präsident Landrat Sager legt der Parlamentarische Staatssekretär (PStS) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, die geplante Neu-Organisation der DB Netz AG und ihre Auswirkungen auf die Regionalnetze dar. Er tritt dabei Befürchtungen entgegen, dass die Regionalnetze nach einer Integration in größere Organisationseinheiten künftig einer neuen „gesamthaften“ Priorisierungslogik unterworfen werden und Gefahr laufen, zugunsten „starker Strecken“ zurückgestellt zu werden. Hinsichtlich der regionalen Ansprechpartner führt PStS Ferlmann aus, dass im neuen Ressort „Betrieb, Fahrplan, Vertrieb und Kapazitätsmanagement“ in Zukunft „kompetente Ansprechpartner auf zentraler und regionaler Ebene“ zur Verfügung stehen. Mit der Zusammenführung aller Bauprojekte des Bestandsnetzes und des Aus- und Neubaus in einem neuen Bauressort soll es zukünftig überdies einen Ansprechpartner der DB Netz AG für alle Bauaktivitäten in einer Region geben.

Geplante Bundesförderung für -Modellprojekte des ÖPNV

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eine Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV. Die Förderung soll bis zu 30 Mio. € pro Projekt betragen und sich nicht auf den städtischen Bereich oder die NOx-Situation beschränken. Angedacht ist ein Fördersatz von 80% durch den Bund, der durch Landesmittel auf bis zu 95% angehoben werden kann. Maßnahmen sollen in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und soll anschließend bei der EU-Kommission notifiziert werden. Der Förderaufruf wird für das dritte Quartal 2020 angestrebt.

Entwurf eines Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und bezweckt die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der wesentliche Regelungsinhalt ist, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich soll in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten sein. Die Erfüllung der neuen Anforderungen soll von den Gebäudeeigentümern gegenüber den nach Landesrecht festzulegenden Behörden nachgewiesen werden.

Niedersächsischer Staatspreis für Architektur „Wohnen – zukunftsweisend, klimagerecht!“

Der Niedersächsische Staatspreis für Architektur wird wieder durch die Architektenkammer Niedersachsen ausgelobt. Das Bewerbungsverfahren startete am 13. Januar 2020. Zu den Einzelheiten hat uns die Architektenkammer Niedersachsen wie folgt informiert:

„Wohnen – zukunftsweisend, klimagerecht! Lautet das aktuelle Thema, zu dem nachhaltige und baukulturell prägende Wohnbauten aus ganz Niedersachsen eingereicht werden können, die im städtischen und ländlichen Kontext durch Neu-, Um- und Weiterbau nutzungsgerechten, klimagerechten und qualitativ hochwertigen Wohnraum schaffen.

-> Alle erforderlichen Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier:

http://staatspreis-architektur.de/

Mitteilung der EU-Kommission zur Gestaltung der Konferenz über die Zukunft Europas

Hintergrund der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Konferenz über die Zukunft Europas ist der gescheiterte Spitzenkandidatenprozess zur letzten Europawahl. Trotz der Festlegung des Parlaments, nur einen Spitzenkandidaten der Parteien zum Chef der EU-Kommission zu wählen, nominierten die EU-Staats- und Regierungschefs von der Leyen. Erklärtes Ziel ist daneben eine demokratischere und bürgernähere EU.

Auf der Konferenz sollen neben dem Spitzenkandidaten-System und länderübergreifenden Listen für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament weitere institutionelle Themen sowie die Bewältigung des Klimawandels, Fragen der Wirtschaft, sozialen Gerechtigkeit und des digitalen Wandels Europas diskutiert werden. Die Konferenz soll offene, transparente und strukturierte Debatten mit Bürgern unterschiedlichen Hintergrunds, aus sämtlichen Gesellschaftsschichten und dem ländlichen wie städtischen Räumen Europas ermöglichen. Wie die Auswahl der teilnehmenden Bürger erfolgen soll, ist komplett offen. Andere EU-Institutionen, nationale Parlamente, Sozialpartner, regionale und kommunale Behörden sowie andere Interessenträger sollen daneben als gleichberechtigte Partner teilnehmen können. Eine mehrsprachige Online-Plattform soll die Transparenz der Debatte gewährleisten und eine breitere Beteiligung fördern.

Suspendierung von Baurecht – Land will (vermeintlich) Schaffung von Wohnraum erleichtern

Mit Kabinettsbeschluss am 4. Februar 2020 hat das Land den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz sollen für fünf Jahre mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen ausgesetzt werden. Damit soll nach Angabe des Landes die Schaffung von bezahlbarem Miet- und Eigentumsbau durch Umbau, Erweiterung und Umnutzung von bestehenden Immobilien deutlich erleichtert werden.

Mit den Lockerungen, die das neue Gesetz mit sich bringen soll, ist beabsichtigt, Baulücken schneller schließen zu können. So sollen die Anforderungen an die Errichtung von Kinderspielplätzen, die Herstellung von notwendigen (!) Stellplätzen sowie Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgesetzt werden. Auch das Aufstocken von Gebäuden und der Ausbau des obersten Geschosses sollen erleichtert werden, für diese nachträglichen Maßnahmen soll auf den Einbau von Aufzügen verzichtet werden.

Das Erleichtern des Aufstockens von Gebäuden ist zu begrüßen. Das war auch der Wille des Bündnisses für bezahlbares Wohnen. Dass zukünftig die Pflicht zur Schaffung der notwendigen Einstellplätze pauschal wegfallen soll, wird entschiedenen Widerstand der kommunalen Spitzenverbände hervorrufen. Schon jetzt können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie für solche Bauvorhaben Stellplätze fordern oder nicht. Diese Entscheidungshoheit würde zukünftig wegfallen und das auch in den Fällen, in denen genügend Platz vorhanden wäre. Das stellt nicht nur eine Ungleichbehandlung der Bauträger dar, sondern verlagert den ruhenden Verkehr (u.a. zu Lasten der Verkehrssicherheit) auf öffentliche Flächen. Auch die Suspendierung der erst kürzlich auf Neubauten eingeschränkten Barrierefreiheit dürfte bei den Verbänden zur Vertretung von behinderten Menschen auf Unmut stoßen.

Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik

Das Ziel des Kleinprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik ist es, interessierten Kommunen Einstiegshilfen in neue Maßnahmen und Partnerschaften der kommunalen Entwicklungspolitik zu geben sowie das entwicklungspolitische Bewusstsein, das Engagement vor Ort und die Vernetzung aller relevanten Akteure zu unterstützen. Zudem soll der interkommunale Dialog mit Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden. Dieses Angebot wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Themenbereichen:

  • Beiträge zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDG) auf lokaler Ebene.
  • Fairer Handel sowie faire und nachhaltige Beschaffung.
  • Migration und Entwicklung auf lokaler Ebene.
  • Internationale Kommunalbeziehungen und Partnerschaftsarbeit.

Bezuschusst werden Vorhaben zur Strategieentwicklung, Qualifizierung, Informationsarbeit, Vernetzung und Begegnung im Bereich der kommunalen Entwicklungspolitik. Der Zuschuss beträgt pro Projekt zwischen 1.000 und 20.000 Euro und erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent. Für die Begegnungen mit Kommunen aus Entwicklungs- und Schwellenländern können bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich unterjährig umgesetzt werden, sodass die maximale Projektlaufzeit 12 Monate beträgt. Projektanträge können bis zum 1. Oktober 2020 eingereicht werden. Weitere Informationen können online abgerufen werden: https://skew.engagement-global.de/kleinprojektefonds.html

Naturschutz-Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“

Das „Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ lobt den vom Bundesumweltministerium geförderten Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ aus. Er ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Landkreise, Städte und Gemeinden sind dazu aufgerufen, bis zum 31. Mai 2020 überzeugende und wirkungsvolle (noch nicht umgesetzte) Projektideen für mehr naturnahe innerstädtische Flächen und zur Förderung von Insektenlebensräumen einzureichen. Die 40 besten Projektideen werden mit einem Preisgeld von je 25.000 Euro ausgezeichnet. Weitere Informationen sind unter www.wettbewerb-naturstadt abrufbar.