Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 1

NLT übt scharfe Kritik an Spahns Gesetzentwurf zur Notfallrettung

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert den jetzt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. „Bundesminister Jens Spahn musste wegen des Widerstandes der Länder auf eine Grundgesetzänderung verzichten. Trotzdem will er den für den Rettungsdienst zuständigen Ländern und Kommunen im Detail vorschreiben, wie sie künftig den Rettungsdienst zu organisieren haben. Maßgebliche Entscheidungen sollen nicht mehr die Landtage und die Kreistage vor Ort, sondern die Krankenkassen und der weit von den Problemen vor Ort entfernte Gemeinsame Bundesausschuss treffen, in dem kein kommunaler Vertreter mitwirkt. Das lehnen wir nachdrücklich ab“, erklärte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach einer ersten Durchsicht des Entwurfs.

Große Probleme werden im ländlichen Raum auch die Regelungen zu den verpflichtend vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) bereiten. „Es ist falsch und rechtlich problematisch, die Krankenhäuser in eine Gemeinschaft mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu zwingen. Völlig inakzeptabel ist es, der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der Organisation des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes massive Probleme zugibt, die fachliche Leitung der INZ zu übertragen. Ein weiterer Schlag gegen eine bürger- und patientennahe Versorgung ist, dass diejenigen Krankenhäuser, die kein eigenes INZ erhalten, für erbrachte ambulante ärztliche Leistungen mit einem Abschlag von 50 % der Kosten belegt werden. Menschen in Not zu helfen, darf nicht bestraft werden“, so Meyer weiter.

Der NLT wird die Auswirkungen des Gesetzentwurfs genau analysieren und das weitere Vorgehen mit den Partnern im Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe erörtern. Dem vom NLT initiierten Bündnis sind bisher 27 Landkreise, zahlreiche Städte und Gemeinden sowie die führenden Hilfsorganisationen in Niedersachsen beigetreten.

Änderungsbedarf im NKomVG – Schreiben an das Innenministerium

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat in einem Schreiben vom 20. Dezember 2019 an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ihre aktuellen Änderungsbedarfe im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zusammengefasst. Das Schreiben, das nicht den Bereich des kommunalen Wirtschaftsrechts betrifft, listet 13 Änderungsvorschläge auf, die zum Teil struktureller Natur sind, zum Teil aber auch eher redaktionell-technischen Änderungsbedarf aufzeigen.

In struktureller Hinsicht wird entsprechend der gefestigten Beschlusslage in den Gremien des NLT die Rückkehr zur achtjährigen Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte sowie die Rückkehr zum Verfahren nach d’Hondt für das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen sowie für die Gremienbesetzung nach § 71 NKomVG gefordert. Die Umsetzung der vollständigen Freistellung der Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wird entsprechend der Ankündigung des Koalitionsvertrages angemahnt. Aufgrund der Rechtsprechung besteht Änderungsbedarf bei der praxisgerechten Ausgestaltung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sowie bei der Thematik der Verkündung und Bekanntmachung. Ferner spricht sich die Arbeitsgemeinschaft für die Ausweitung des Ausschlusskatalogs des § 32 Abs. 2 NKomVG zum Bürgerbegehren in der Weise aus, dass bei Entscheidungen sowohl im Krankenhaus- als auch im Rettungsdienstbereich Bürgerbegehren ausgeschlossen werden sollten. Weiter hat nach unserer Erfahrung die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass der Kostendeckungsvorschlag beim Bürgerbegehren wieder eingeführt werden sollte sowie weiterer technischer Änderungsbedarf besteht.

Angeregt wurde ferner, die jüngst umgestaltete Regelung zur Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG ersatzlos zu streichen sowie auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 11. September 2019 zu Fraktionen und Gruppen nach § 57 Abs. 1 NKomVG gesetzgeberisch zu reagieren. Schließlich hat die Arbeitsgemeinschaft vorgeschlagen, die Regelungen zur Zuständigkeit der Vertretung nach § 58 Abs. 1 NKomVG flexibler zu gestalten und auch in den Nrn. 13, 14 und 16 entsprechende Delegationsmöglichkeiten vorzusehen. Sowohl bei der Ladung zur Sitzung der Vertretung nach § 59 Abs. 1 NKomVG sowie bei der Medienöffentlichkeit nach § 64 Abs. 2 NKomVG sollten kleinere technische Anpassungen erfolgen.

Welche dieser Punkte das Innenministerium im Rahmen eines noch zu erstellenden Gesetzentwurfs aufgreift, bleibt abzuwarten.

Keine zentralen Ausländerbehörden für die Fachkräfteeinwanderung ab dem 1. März 2020

Am 1. März 2020 wird das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes in Kraft treten. Es sieht in der neuen Vorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 5 als Soll-Vorschrift vor, dass für bestimmte Verfahren der Fachkräfteeinwanderung zentrale Ausländerbehörden pro Bundesland gebildet werden sollen. Solche zentralen Fachkräfteeinwanderungsbehörden wird es in Niedersachsen nicht geben, vielmehr werden alle kommunalen Ausländerbehörden die Zuständigkeiten ab dem 1. März 2020 selbst wahrnehmen. Dies hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Grund einer entsprechenden Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände jüngst mitgeteilt.

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages hatte nach einer Beteiligung aller Mitglieder das Land gebeten – wie andere Bundesländer auch – von der Gründung entsprechender zentraler Ausländerbehörden abzusehen. Hauptargument der Mitglieder des NLT ist die Ortsnähe und das gute Verhältnis der kommunalen Ausländerbehörden zu den Unternehmen des Mittelstandes und der Industrie, die vielfach auf Fachkräfte angewiesen sind. Hier bestehen seit vielen Jahren gute Arbeitskontakte, die durch die Gründung neuer Behörden gefährdet würden. Möglich und zwischen den Landkreisen zu erörtern ist allerdings die Aufgabenübertragung auf benachbarte kommunale Ausländerbehörden im Rahmen der allgemeinen interkommunalen Zusammenarbeit.

Geburtshilfe

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 eine Entschließung zur Stärkung der Geburtshilfe vor Ort gefasst. Der Deutsche Landkreistag führt hierzu im Einzelnen Folgendes aus: Mit der Entschließung unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe zu verbessern. Hierfür fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Geburtshilfe vorzulegen. In diesem Rahmen solle unter anderem auch geprüft werden, wie die geplante vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Pflegestelle am Bett ebenso für die Hebammenstellen im Kreißsaal ermöglicht werden kann und wie die angestellten Hebammen in die für die Pflege vorgesehene vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen einbezogen werden können.

Bundesrat zur Krankenhausversorgung

In einer Entschließung zum Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung vom 29. November 2019 unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, die finanzielle Ausstattung der Akutkrankenhäuser auch in Bezug auf die stetig steigenden administrativen Anforderungen zu verbessern. Der Bundesrat fordert des-wegen vom Bundesgesetzgeber, die Einführung eines „Administrativzuschlags“ für die Akutkrankenhäuser um zusätzliche Mittel für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zur Verfügung zu stellen, ohne dass die bisher bereits zur Verfügung gestellte, ohnehin sehr knappe finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser lediglich umverteilt werde.

Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung mit Blick auf die Schaffung und Aufrechterhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen, die Gesetzgebungskompetenz für die wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern und die Regelung der Krankenhauspflegesätze eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Krankenkassen sei. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund, dass auch die Krankenkassen zur Hälfte an den Sicherstellungszuschlägen beteiligt werden, die auf Ländervorgaben basieren, die von den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abweichen. Diese Teilung würde sicherstellen, dass die Krankenkassen als Kostenträger auch ein Interesse hätten, Einfluss auf die Begrenzung dieser Sicherstellungszuschläge und auf wirtschaftliche Handlungsweisen und Entwicklungslinien der betroffenen Krankenhäuser zu nehmen und gleichzeitig die Solidargemeinschaft der Krankenhäuser nicht einseitig mit den Auswirkungen natur-räumlicher oder infrastruktureller Gegebenheiten in den Ländern zu belasten.

9. Niedersächsischer Gesundheitspreis

Am 16. Dezember 2019 wurde in Hannover im feierlichen Rahmen der vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS), vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW), von der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Apothekerkammer Niedersachsen gemeinsam ausgelobte und mit insgesamt 15.000 Euro dotierte 9. Niedersächsische Gesundheitspreis durch Sozialministerin Dr. Carola Reimann (MS) verliehen. Eine fachkundige Jury hat die drei besten Gesundheitsprojekte aus 49 Bewerbungen zu den ausgeschriebenen drei Preiskategorien ausgewählt. Eine der mit 5.000 Euro dotierten Auszeichnungen ging in der Kategorie „Health – Distanzen intelligent überwinden“ an die ZG Zentrum Gesundheit GmbH, Gesundheitsregion Leer, für den Aufbau eines augenärztlich fachübergreifenden telemedizinischen Netzwerkes zur Anbindung ländlicher Regionen am Beispiel der Insel Borkum. Dank eines neuen Angebotes des „ZG Zentrums Gesundheit“ in Leer gehören lange Fährfahrten der Vergangenheit an, wenn Patientinnen und Patienten einen Augenarzttermin haben. Denn im Inselkrankenhaus Borkum wurde ein Zentrum für Augendiagnostik eingerichtet. Nach einer Indikation der drei hausärztlichen Praxen und des Insel-MVZ Borkum werden hier Patientinnen und Patienten mit Augenproblemen und bekannten chronischen Augenerkrankungen mit hohem technischen Standard untersucht.

300. Sitzung des DLT-Präsidiums am 7./8. Januar 2020

Auf Einladung von Landrat Thomas Karmasin fand am 7. und 8. Januar 2020 die 300. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) im Landkreis Fürstenfeldbruck (Bayern), statt. Themenschwerpunkte bildeten Strukturfragen der Sparkassenorganisation, verschiedene Aspekte der Verkehrspolitik, die Umsetzung der Ergebnisse der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse, die Rechtsprechung zur Kreisumlage und eine Positionierung zum Klimaschutz.

Der DLT hat aus Anlass der Auftaktsitzung seines Präsidiums in diesem Jahr u. a. mehr Anstrengungen für verbesserte Mobilitätangebote in der Fläche gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir begrüßen, dass die Verkehrspolitik des Bundes neben der Ausrichtung auf den Klimaschutz erkennbar auch einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Fläche legt. Die Streichung der Beschränkung auf Verdichtungsräume und die intensivere Förderung von Maßnahmen der Schienenelektrifizierung im GVFG-Bundesprogramm sowie die Erhöhung der Regionalisierungsmittel sind der richtige Weg.“ Es komme nun entscheidend auf die Länder an, die die mit dem Klimapaket bereitgestellten zusätzlichen 5 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel für den Zeitraum 2020-2031 im Interesse von Klimaschutz und gleichwertigen Lebensverhältnissen für eine Verbesserung auch auf der Schiene und im Busverkehr nutzen müssten. „Wir erwarten von den Ländern den vollen Abruf der Mittel und keinen Ersatz eigener Gelder“, forderte Sager. Durch die Öffnung des GVFG-Bundesprogramms sei eine nachhaltige Unterstützung der Mobilität in den Landkreisen möglich. „Die Erstreckung der Förderung auf die Fläche ist eine wirkliche Weiterentwicklung, die wir sehr begrüßen. Die Streichung der Beschränkung auf Verdichtungsräume wird einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Attraktivität ländlicher Räume leisten und regionale Strecken besser als bislang unterstützen“, so die Einschätzung des DLT-Präsidenten. So sei etwa neu in den Förderkatalog aufgenommen worden (zunächst befristet bis 2030), die Grunderneuerung und Modernisierung im Bereich des schienengebundenen ÖPNV so-wie von Bahnhöfen und Haltestellen zu unterstützen.

Landrat Groote im Präsidium des RGRE

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2020 in Fürstenfeldbruck den Leeraner Landrat Matthias Groote für das Präsidium und den Hauptausschuss des der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) nominiert.

Die Deutsche Sektion des RGRE ist ein Zusammenschluss von ca. 800 europaengagierten deutschen Landkreisen, Städten und Gemeinden. Sie ist in den Gremien des europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas vertreten. Groote, der von 2005 bis 2016 Mitglied des Europäischen Parlamentes war, folgt in dieser Funktion ab März 2020 dem bayrischen Landrat Georg Huber, der in den Ruhestand tritt.

Bach im Fluss: Gewässerwettbewerb geht in die sechste Runde

Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies, hat in dieser Woche den Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ gestartet, der dieses Jahr zum sechsten Mal stattfindet. Der Gewässerwettbewerb würdigt die vielen kleinen und großen Maßnahmen, die zum Schutz und der Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer in Niedersachsen beitragen und rückt diese ins Licht der Öffentlichkeit. 

Träger des Wettbewerbs sind das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunale Umwelt-AktioN UAN betreut als Geschäftsstelle den Wettbewerb. Die Teilnahmeunterlagen können ab sofort bei der UAN (Frau Nora Schmidt, schmidt@uan.de, Telefon: 0511 / 30285-52) angefordert werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Broschüren der vergangenen Wettbewerbe finden Sie unter www.uan.de.