Wohngeldreform: Landkreise warnen vor Überlastung

Die Wohngeldreform stellt die Kommunen vor erhebliche Probleme. Die Unterstützung für Hilfebedürftige ist angesichts von Inflation und steigender Energiekosten notwendig, die Umsetzung wird aber Zeit in Anspruch nehmen und droht, die kommunalen Verwaltungen zu überlasten. Das wurde am heutigen Montag im Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) deutlich. „Die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte wird sich verdreifachen und damit der Aufwand für die Wohngeldstellen. Die Landkreise haben nicht das notwendige Fachpersonal, die Vielzahl der Anträge kurzfristig zu bearbeiten. Überlastung der Verwaltung und Frust der Hilfsbedürftigen ist vorprogrammiert“, sagt der Hauptgeschäftsführer des NLT, Hubert Meyer.

Die Novelle des Wohngeld-Gesetzes weitet den Kreis der Leistungsberechtigten zum 1. Januar 2023 massiv aus; statt derzeit bundesweit rund 600.000 wird mit zwei Millionen Haushalten gerechnet, die künftig Anspruch auf finanzielle Zuschüsse zu den Wohnkosten und auch den zweiten Heizkostenzuschuss haben. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Landkreise, kreisfreien Städte und zum Teil kreisangehörige Gemeinden. Forderungen der Länder und kommunalen Spitzenverbände, das Antragsverfahren zu vereinfachen, wurden nur punktuell berücksichtigt.

Sie hätten sich im Rahmen des Möglichen auf die zusätzliche Aufgabe vorbereitet und die Zahl der Stellen für die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge verdoppelt bis verdreifacht, berichteten die Landkreise im NLT-Finanzausschuss. „Die Besetzung der Stellen mit qualifiziertem Personal bis Jahresende ist aber illusorisch und angesichts des Fachkräftemangels schwierig. Die schiere Zahl an Anträgen führt zwangsläufig zur Überlastung der Wohngeldstellen. Dringende Fälle wie eventuelle Antragsteller künftiger Härtefallfonds müssen vorrangig geprüft werden. Es wird Monate dauern, bis alle ihr Geld haben“, warnt Meyer. Darauf müsse auch seitens des Landes deutlich öffentlich hingewiesen werden.