Schulgesetz und Rettungsdienst: Landtag greift Anliegen der Kommunen auf
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetze von erheblicher Bedeutung für die Kommunen beschlossen. Bei den Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes berücksichtigte der Landtag jeweils fachliche Anregungen der Kommunen.
Zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes erklärt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT): „Wir haben uns frühzeitig dafür eingesetzt, die Frist für die bauliche Umsetzung der Inklusion zu verlängern und den Prüfaufwand für die Schulträger zu verringern. Das hat Eingang in den Gesetzestext gefunden. Die Kommunen, die derzeit durch den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen unter anderem für Flüchtlingskinder, Baukostensteigerungen und Fachkräftemangel gefordert sind, bekommen mehr Zeit. Das ist wichtig und richtig.“ Mit der Änderung wird Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf weitere sechs Jahre Schwerpunktschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören zu führen.
Bei der Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes begrüßt NLT-Geschäftsführer Joachim Schwind ausdrücklich die Einführung eines zusätzlichen landeseinheitlichen Telenotarztsystems für den Rettungsdienst: „Die neuen Regelungen greifen die guten Erfahrungen des Modellprojektes insbesondere im Landkreises Goslar auf und werden die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst qualitativ einen Quantensprung nach vorne bringen.“ Perspektivisch stehe dann jederzeit eine Telenotärztin oder ein Telenotarzt in einer niedersächsischen kommunalen Leitstelle bereit, um auf Anforderung sofort über Video- und EKG-Datenverbindung die Behandlung auf mindestens Oberarzt-Niveau zu unterstützen. „Wichtig ist: Wenn eine Notärztin oder ein Notarzt vor Ort gebraucht werden, rücken sie auch künftig selbstverständlich mit Blaulicht aus, um die Patientinnen und Patienten vor Ort zu versorgen. Hier wird es keine Abstriche geben“, so Schwind.