NLT-Aktuell – Ausgabe 20

Bauordnung: Landkreistag fordert bei Stellplätzen Kompromiss ein

Erleichterungen für Bauwillige ja, aber nicht auf Kosten der Kommunen und nicht durchunbotmäßige Abstriche bei der Sicherheit. Das sind Kernpunkte der Landkreise bei der geplanten Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich am heutigen 24. Mai 2024 erneut mit demThema befasst.

„Der Gesetzentwurf muss überarbeitet werden. Wir wollen die Umbauordnung, wir tragenauch Standardabsenkungen mit. Aber die Vorschriften müssen für Bauwillige und Genehmigungsbehörde verständlich sein. Das ist nicht der Fall, wenn selbst die Juristen desLandtags über den Inhalt einer Vorschrift spekulieren müssen, wie das bei der zentralenVorschrift der Umbauordnung der Fall ist“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer HubertMeyer nach der Sitzung.

„Bauminister Olaf Lies will Impulse für die Bauwirtschaft geben, das tragen wir mit und unterstützen es. Aber selten haben wir so viele Warnungen aus der Verwaltungspraxis gesehen, wie bei diesem Gesetzesvorhaben“, führte Meyer aus. Kritisiert wurde insbesondereder Wegfall der Pflicht zur Schaffung notwendiger Einstellplätze. Dies sei ein Eingriff in diePlanungshoheit der Kommunen, der verkehrlichen, städtebaulichen und sozialen Zielenzuwiderlaufe.

Zudem müsse das Land erhebliche Summen aufwenden, um die Kommunen für die entfallende Stellplatzabgabe zu entschädigen. „Wenn langwierige Prozesse zwischen Kommunen und Land um die Folgen eines solchen Eingriffs vermieden und Planungssicherheitgeschaffen werden sollen, erwarten wir nunmehr kurzfristig von Minister Lies einen konkreten Kompromissvorschlag,“ stellte Meyer nach der Sitzung des Präsidiums fest.

Ergebnisse der 166. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ I

Vom 14. bis 16. Mai 2024 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulärenFrühjahrssitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Herbst 2023 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2024 aufgrund der schwächeren Wirtschaftsleistung undRechtsänderungen um – 13,8 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergebensich dabei Mindereinnahmen von – 5,6 Milliarden Euro, während die Gemeinden auf gegenüber der Herbstschätzung leicht um – 0,1 Milliarden Euro nach unten korrigierte Steuereinnahmen blicken können. Die Einnahmen der Länder fallen voraussichtlich um -5,4Milliarden Euro niedriger aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2023 bedeutet dies für alleEbenen ein Plus von +3,8 Prozent oder +14,4 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich – gemessen am Ist 2023 – um +4 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) höhere und fürdie Länder um +11,8 Milliarden Euro (+3,1 Prozent) höhere Einnahmeerwartungen.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2024 bis 2028 wurden um insgesamt -66,9 Milliarden Euro gegenüber der Herbststeuerschätzung nach unten korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmen für die Jahre 2024 bis 2028 wurden um insgesamt -5,7 Milliarden Euro reduziert.

Ergebnisse der 166. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ II

Der Niedersächsische Finanzminister hat die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach werden die Einnahmeerwartungen der Länder für dieses und die kommenden Jahre nach unten korrigiert. Diesliege in erster Linie an den deutlich abgesenkten gesamtwirtschaftlichen Wachstumsprognosen, die besonders in 2024 und 2025 für Mindereinnahmen sorgen würden.

Für das Land werden im laufenden Jahr (netto nach kommunalem Finanzausgleich) Mindereinnahmen von 36 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Haushalt erwartet, für2025 wird gegenüber der fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung mit einem Rückgang von 46 Millionen Euro gerechnet. Es ergeben sich insgesamt folgende Erwartungengegenüber der bisherigen Planung des Landes (in Millionen Euro):

Dabei wurden die erwarteten Mindereinnahmen für den kommunalen Finanzausgleich für2024 bereits kassentechnisch dem Jahr 2025 zugerechnet.

Für den kommunalen Finanzausgleich prognostiziert das MF folgende Veränderungen (inMillionen Euro):

Die erwarteten Mindereinnahmen in 2024 verringern dabei nach § 1 Abs. 3 des Gesetzesüber den kommunalen Finanzausgleich die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2025.

Anders als für die Schätzung der Gemeindesteuern übernimmt das Land die Regionalisierung der Steuerschätzung nicht eins zu eins für seine weiteren Planungen. Vielmehr enthalten die Daten des Landes auch die Abbildung von Risiken der künftigen Entwicklung.Während die Steuerschätzung vom geltenden Recht ausgeht, berücksichtigt das Landzum Teil Mindereinnahmen aus sich abzeichnenden Steuerrechtsänderungen.

Der Finanzminister weist hierauf bereits in einer Pressemitteilung hin als er ausführt, dasssich in dieser Schätzung erstmals Gesetzesänderungen dämpfend auf das Steueraufkommen auswirkten, vor allem das Zukunftsfinanzierungs- und das Wachstumschancengesetz. Für beide Gesetze sei allerdings in Niedersachsen ausreichend Vorsorge getroffenworden. Hinzu kommen weitere Vorsorgen für Steuerrechtsänderungen, deren Umsetzungnicht mehr erwartet wird.

Sachverständigenrat zur Transformation des Energiesystems

Am 14. Mai 2024 hat der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SLRE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Stellungnahme zum Thema„Transformation des Energiesystems: Chancen des Ausbaus von Windenergie- und Photovoltaikanlagen für ländliche Räume nutzen“ an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben. Der Deutsche Landkreistag wird in dem Gremium durch Landrätin KarinHarms (Landkreis Ammerland) vertreten.

In der Stellungnahme beschreibt der SRLE in Kapitel 1 die herausragende Bedeutung derländlichen Räume für die Transformation des Energiesystems aufgrund ihrer Standortvoraussetzungen. Aufgezeigt werden aber auch Herausforderungen wie die Flächennutzungskonkurrenzen, eine faire Nutzen- und Lastenverteilung zwischen ländlichen undnicht-ländlichen Räumen sowie die finanziellen Rahmenbedingungen, die letztlich die Akzeptanz der Bevölkerung ausmachen. Insofern wird herausgestellt, dass die besonderenChancen der ländlichen Räume genutzt und mit einer lokalen Wertschöpfung verbunden werden sollten. Daneben gelte es, die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten möglichstverlässlich, planbar und juristisch klar auszugestalten.

In Kapitel 2 geht der SRLE auf die aktuelle Ausgangslage ein und beschreibt insbesondere die räumliche Verteilung und die Flächenansprüche von Onshore-Windenergie- undFreiflächen-PV-Anlagen sowie die Flächenbedarfe zur Erreichung der Ausbauziele 2030.So finden sich 95 Prozent der Onshore-Windenergieanlagen und 98 Prozent der Freiflächen-PV-Anlagen in ländlichen Räumen – und ein Großteil in ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage. Deutlich wird aber auch, dass die Verteilung der installierten Anlagen deutschlandweit sehr unterschiedlich ist und noch große Flächen für denweiteren Ausbau benötigt werden.

Insofern empfiehlt der SRLE drei zentrale Themenpunkte für die Energiewende in ländlichen Räumen, um die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erhalten undzu verbessern. Diese beinhalten den Erhalt der kommunalen Steuerungsfähigkeit bei derStandortplanung, die finanzielle Beteiligung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung sowie räumlich faire Netzentgelte und angemessene Ausgleichszahlungen an Kommunen für neue Stromtrassen.

Die Problematik der derzeit fehlenden Ausgleichszahlungen bei den Übertragungsnetzen,die auf Initiative von Landrätin Harms Teil der Stellungnahme wurde, wurde dem Ministerbei der Übergabe der Stellungnahme von der Netzentgeltproblematik abgegrenzt undnochmals vertiefend erläutert. Der Minister teilte diesen Vorstoß des SRLE ausdrücklich.

Empfehlungen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Bündnispartner haben im Spitzentreffen vom 7. Mai 2024 die „Gemeinsamen Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ allerBündnispartnerinnen und -partner verabschiedet. Der Niedersächsische Landkreistag(NLT) hatte sich inhaltlich mit einer umfassenden Sammlung von Beiträgen der Mitgliederbeteiligt. Die Handlungsempfehlungen sind nun veröffentlicht und stehen auf der Websitehttps://niedersachsen-packt-an.de/news/gemeinsame-niedersaechsische-handlungsempfehlungen-zur-arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten-menschen/ zur Verfügung. DieKommunalen Jobcenter haben die Handlungsempfehlungen zusätzlich direkt erhalten.

Die vorgelegten Ziele und Maßnahmen bilden Empfehlungen, um die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt besser, schneller und einfacher zu erreichen. Als Handlungsfelder werden benannt:

  • Sprachförderung,
  • Berufseinstieg,
  • Qualifikationsanerkennung,
  • Erwerbsbeteiligung von Frauen,
  • Zivilgesellschaft und interkulturelle Sensibilität.

Integrationsprojekt „Internationale Fachkräfte für das Handwerk“

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat den Niedersächsischen Landkreistag(NLT) darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Integrationsprojekt „Handwerkliche Ausbildung für Geflüchtete und Asylbewerber“(IHAFA) in einem erweiterten Projekt mit dem Arbeitstitel „Internationale Fachkräfte für dasHandwerk – Zugewanderte und Geflüchtete in Beschäftigung und Ausbildung“ neugestaltet und fortgeführt wird. Das neue Projekt geht dabei qualitativ und quantitativ über dasVorgängerprojekt hinaus. Zugewanderte und Geflüchtete sollen den Weg in Ausbildungund Beschäftigung finden und damit soll die Integration in die Gesellschaft nachhaltig gestärkt werden. Das Projekt wird durch die Handwerkskammern in einem Zeitraum vom1. April 2024 bis 31. Dezember 2027 durchgeführt.

Das Projekt basiert im Wesentlichen auf drei Säulen:

1. Gewinnung, Aufschlussberatung und Unterstützung Teilnehmender und Betriebe,
2. Vermittlung und Matching in Beschäftigung und Ausbildung,
3. Angebote zur Ausbildungs- und Beschäftigungsstabilisierung.

Die NLT-Geschäftsstelle hat in den jeweiligen Gesprächen der drei Handlungsfelder darauf hingewiesen, dass ein chancengleicher Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mitMigrationshintergrund ein wesentliches kommunales Ziel ist. Die Geschäftsstelle hat aberauch darauf hingewiesen, dass die Fachkräftegewinnung ganz zentral die Abwanderungsgründe qualifizierter Fachkräfte in den Blick nehmen muss. Dies sei dringender denn je.

Kritisch wurde auch angemerkt, dass das nun vom Wirtschaftsministerium angekündigteProjekt sehr unterschiedliche und diverse Anforderungen verschiedener Gruppierungenerfüllen muss. Darüber hinaus zeigt sich in allen drei Handlungsbereichen, dass dieSprachausbildung immer noch und weiterhin ein zentrales Problem der Integration in denArbeitsmarkt und in die Gesellschaft darstellt.

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat „Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungsbedarfenzählen stärkere Steuerungsmöglichkeiten der Träger der Eingliederungshilfe, eine Begrenzung der sich dynamisch entwickelnden Kosten sowie die Beschränkung auf einfache undpraktikable Vorgaben ohne unnötigen Aufwand.

Im Einzelnen werden folgende Forderungen aufbereitet:

  • Vollständige Kompensation der kommunalen Mehrausgaben.
  • Gesetzlicher Vorrang von Pflege vor Eingliederungshilfe.
  • Vollständige Leistungen der Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen.
  • Gewährung von Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen als Unterkunftskosten,nicht als Eingliederungshilfe.
  • Keine Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfedurch die diesbezügliche Neuformulierung.
  • Deutliche Vereinfachung des Bedarfsermittlungsverfahrens.
  • Unterstützung behinderter Kinder in der Schule vollständig aus der Hand der Schule,nicht über die Eingliederungshilfe.
  • Bundesgesetzlich verankertes anlassloses Prüfrecht der Träger der Eingliederungshilfe.
  • Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung.
  • Stärkere Steuerungsmöglichkeiten der Träger der Eingliederungshilfe, zum Beispieldurch Belegungsrechte.
  • Prüfung, ob die aufwändigen Vertragsverhandlungen zwischen Leistungsträger undLeistungserbringer auf Dauer Bestand haben können.
  • Eindeutige Regelung der örtlichen Zuständigkeit bei der Betreuung in einer Pflegefamilie.
  • Keine Zerschlagung der in der Praxis bewährten und etablierten Strukturen im Zuge der„inklusiven Lösung“.

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

Der Marburger Bund hat im Rahmen seiner 143. Hauptversammlung am 4. und 5. Mai2024 in Mainz auch kommunalrelevante Beschlüsse gefasst. Hierzu informiert der Deutsche Landkreistag (DLT) wie folgt: Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erfüllt dieselbstgesteckten Ziele nicht. Es wird befürchtet, dass der ökonomische Druck auf Krankenhäuser steigt, Kapazitäten abgebaut werden und die Bürokratie zunimmt.

Der Marburger Bund fordert eine strukturelle Reform, die auf Kooperation und Vernetzungsetzt, die Krankenhausplanung verbessert und die Finanzierung reformiert. Kritisiert werden auch die geplante Vorhaltevergütung und die Überlastung durch neue Qualitätskriterien. Außerdem werden eine praxisgerechte Personalbemessung und eine klarere Definition sektorenübergreifender Versorgung gefordert.

Die Hauptversammlung des Marburger Bundes hat zudem beschlossen, dass im Rahmender anstehenden Reform der Notfallversorgung gesetzliche Grundlagen für eine sinnvollePatientensteuerung geschaffen werden sollen. Dies soll das Pingpong zwischen den Sektoren beenden. Es wird betont, dass die intersektorale Zusammenarbeit entscheidend ist.Dabei sollen Patienten während der Sprechzeiten zunächst ihren Hausarzt aufsuchen.Falls das nicht möglich ist, sollen sie die Rufnummer 116117 wählen, um eine Ersteinschätzung und Zuweisung zur geeigneten Versorgungsebene zu erhalten. Zudem soll einzentraler Anlaufpunkt im Krankenhaus eingerichtet werden, um Patienten nach medizinischer Dringlichkeit einzuschätzen und weiter zu verweisen.

Weitere Beschlüsse sehen vor, dass die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, die notwendigen Ressourcen und Kapazitäten für einen effektiven Katastrophenschutz festzulegen. Dies soll im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform geschehen. Dabei sollen zusätzliche strukturelle Vorkehrungen vorgesehen und finanziertwerden, um sicherzustellen, dass die Festlegungen bereits vor dem Eintritt einer Gefahren- und Schadenslage getroffen werden. Die Rolle der Krankenhäuser im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und bei außergewöhnlichen Ereignissen wird betont, insbesondere angesichts der Lehren aus der Corona-Pandemie.

Jahresgutachten des Sachverständigenrates für Migration und Integration

Der Sachverständigenrat für Migration und Integration (SVR) hat sein Jahresgutachten2024 mit dem Titel „Kontinuität oder Paradigmenwechsel? – Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre“ vorgelegt. Der erste Teil des Gutachtens („Migration und Migrationspolitik“) zeichnet zunächst das Migrationsgeschehen nach. Deutlich wird, dass der(reguläre) Zuzug von Drittstaatsangehörigen im Wege der Erwerbsmigration im Vergleichzur Fluchtmigration und zum Familiennachzug nach wie vor eine untergeordnete Rollespielt. Erwerbsmigration wird ganz wesentlich von der EU-Binnenmigration bestimmt.

Der SVR macht allerdings auch deutlich, dass ein erheblicher Teil der Fluchtmigration imGrunde Erwerbsmigration ist – nicht nur, weil bei einem erheblichen Teil der Fliehendendas Wanderungsmotiv nicht die Flucht vor Verfolgung, sondern die Hoffnung auf höheren  Wohlstand ist, sondern auch, weil der Gesetzgeber mit Regelungen wie denjenigen zurAusbildungs- und Beschäftigungsduldung oder der Eröffnung von Spurwechseln – etwadurch das Chancen-Aufenthaltsrecht – solche Übergänge ermöglicht. Der SVR begrüßtsolche Ansätze zwar im Grundsatz, weil sie integrationsfördernd seien und dazu beitragenkönnten, den Arbeitskräftebedarf zu decken. Er unterstreicht aber auch, dass diese Verwischung einen Anreiz zur illegalen Einreise setzen kann. Auch die Zahlen zur Fluchtmigration und zur Rückführung werden ausführlich dargestellt und analysiert. Deutlich wird,dass die Zahl der Rückführungen noch immer hinter jenen zurückbleibt, die vor derCorona-Pandemie erreicht wurden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Rückführungsoffensive zeigt mithin noch keine Wirkung.

Auch der zweite, umfassendere Teil („Integration und Integrationspolitik“) beginnt mit einerempirischen Bestandsaufnahme. Hier finden sich ausführliche Zahlen zur Bildungsteilhabe, zur Arbeitsmarktintegration, zur Kriminalität sowie zu Einstellungen. Eingehend beschäftigt sich der SVR auch mit Fragen der Unterbringung. Der SVR stellt fest, dass dieKommunen vielfach an die Belastungsgrenze stoßen. Dem wollen die Sachverständigen(auch) mit einer intelligenteren Verteilung der Schutzsuchenden begegnen. Einer längerenUnterbringung in Sammelunterkünften sowie der Wohnsitzauflage steht der SVR kritischgegenüber.

Auch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist Gegenstand der Betrachtung. DerVerzicht auf das Verbot der Mehrstaatigkeit wird begrüßt, zugleich aber auch auf die Gefahren hingewiesen, die sich daraus ergeben können. Der SVR plädiert daher dafür, Mehrstaatigkeit nicht unbegrenzt fortzuführen.

Kleinstädte: Dashboard zu Daten, Zahlen und Grafiken

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat ein Dashboard zu Daten, Zahlen, Grafiken zu Kleinstädten freigeschaltet. Hierzu hat der Deutsche Landkreistag (DLT) u.a. informiert: Was eineKleinstadt ist, ist nicht genau definiert. Das BBSR nutzt hierfür seine eigene Abgrenzungder Stadt- und Gemeindetypen. Kleinstädte sind danach Gemeinden und Gemeindeverbände mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern oder mindestensmittelzentraler Teilfunktion. Sie sind hinsichtlich ihrer Flächenausdehnung und Siedlungsstruktur sehr vielfältig. Zahlreiche Kommunalreformen seit den 1970er-Jahren in Westdeutschland und seit dem Jahr 1990 in Ostdeutschland führten zu teils großflächigenKleinstädten, die nicht nur einen Stadtkern, sondern mehrere Siedlungsschwerpunkte besitzen. Die Anzahl ihrer Ortsteile kann zwischen 20 bis 50 betragen.

Die Bedeutung der über 2.100 Kleinstädte als Wohn-, Lebens- und Arbeitsorte, aber auchals Orte der Wirtschaftsentwicklung, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowiefür den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, wurde lange nicht beachtet. Dabeilebt hier ein Drittel der Bevölkerung Deutschlands. Kleinstädte umfassen mit 46,5 Prozentden größten Flächenanteil und sind mit 46 Prozent der Gemeinden und Gemeindeverbände die größte Gruppe der Stadttypen in Deutschland.

Das Dashboard (https://tableau.bsh.de/t/bbr/v…ry_Kleinstdte_Deutschland) startet mit einer Kartenansicht zur Lage der Kleinstädte im Bundesgebiet. Es folgen Angaben zur Bedeutung von Kleinstädten im Städtenetz für das Bundesgebiet und die Länder. Je nachDatenverfügbarkeit starten die Entwicklungsdiagramme in den früheren oder späteren1990er-Jahren. Am Ende des Dashboards befinden sich erläuternde Angaben zu den verwandten Abgrenzungen.

Mobilitätsdatengesetz und Bundeskoordinator für Mobilitätsdaten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat kurzfristig den Entwurf fürein Mobilitätsdatengesetz und eine Verordnung über die Aufgaben eines neuen „Bundeskoordinators für Mobilitätsdaten“ vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherzustellen und eine anbieterübergreifende Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen. Der Bundeskoordinator soll Standard-Lizenzen und Nutzungsbedingungen für Mobilitätsdaten festlegen. Zudem soll einezentrale Behörde die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und gegebenenfallsdurchsetzen.

Mit dem Mobilitätsdatengesetz soll zudem ein „Bundeskoordinator für Mobilitätsdaten“ beider Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geschaffen werden. Zu den Aufgaben diesesBundeskoordinators zählen unter anderem die Festlegung technischer Vorgaben sowiedie Kommunikation mit und die Unterstützung von international und national tätigen Dateninhabern und Datennutzern. Der Bundeskoordinator soll Empfehlungen erarbeiten, wie sichergestellt wird, dass mit Mobilitätsdaten keine personenbezogenen Daten bereitgestelltwerden.

Über „Leitlinien“, die als Allgemeinverfügung im Sinne von § 35 Abs. 2 VwVfG erlassenwerden sollen, soll der Bundeskoordinator zudem auch verbindliche Vorgaben für Standard-Lizenzen und Nutzungsbedingungen festlegen können. Parallel dazu soll eine eigenständige bundesweite Aufsichtsbehörde beim Bundesamt für Logistik und Mobilität(BALM) geschaffen werden, die die Durchführung des Mobilitätsdatengesetzes überwacht.

Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf für eine Verordnung zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkterFahrfunktion übersandt. Die Verordnung soll die Regelungen zum autonomen Fahren ergänzen und ein Fernlenken von Fahrzeugen aus einem Leitstand heraus als „Brückentechnologie“ zu vollständig autonomen Fahrzeugen ermöglichen. Die „nach Landesrechtzuständigen Behörden“ sollen dabei im Benehmen mit dem Straßenbaulastträger eine Betriebsbereichsgenehmigung erteilen und die Eignung und Zuverlässigkeit der Personen sicherstellen, die die Fahrzeuge fernlenken; hierfür weist der Verordnungsentwurf für Länderund Kommunen einen jährlichen Erfüllungsaufwand von 5,725 Millionen Euro aus. DerEntwurf geht im Begründungsteil davon aus, dass „zuständige Behörden“ die Fahrerlaubnisbehörden werden könnten.

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung derZwangsvollstreckung“ eingebracht. Ziel ist es, die Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form bei den Vollstreckungsorganen zu reduzieren. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (§§ 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln.

Vollzug des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Für den Vollzug des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) beabsichtigtdas Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), die Zuständigkeit für den Vollzug bei den unteren Bauaufsichtsbehörden zu verorten. Die Verordnungüber Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) soll entsprechend werden.