Cover-NLT-Aktuell-21

85. Landkreisversammlung in Hannover

Herausforderungen und Chancen für die kommunale Selbstverwaltung standen im Zentrumder 85. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Hannover.Wie sich der kommunale Spitzenverband in politisch schwieriger Zeit positioniert, haben dieDelegierten am 19. und 20. Juni 2025 diskutiert; konkrete Forderungen formulierten sie unter anderem zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Zum öffentlichen Teil der Veranstaltung am heutigen Freitag waren 300 Gäste aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen gekommen, darunter Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Landtagspräsidentin Hanna Naber.

„Demokratie und rechtsstaatliche Strukturen werden von interessierter Seite massiv attackiert. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, auf allen politischen Ebenen, diesen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten“, appellierte der Präsident des NLT, RotenburgsLandrat Marco Prietz, in seiner Rede. „Dazu bedarf es eines handlungsfähigen Staates,dazu bedarf es insbesondere handlungsfähiger Kommunen“, erklärte Prietz. Dies setze Verlässlichkeit der Politik in Bund und Land voraus. So müssten sich die Kommunen auf dieFinanzierungsversprechen des Staates verlassen können. Vom Land forderte er die angemessene Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagesstätten.

Die Kommunen hätten im Jahr 2023 2,6 Milliarden Euro für die Sicherstellung der Kita-Betreuung aufgewandt. 300 Millionen Euro seien darauf zurückzuführen, dass das Land sichnicht im gesetzlich geregelten Umfang beteilige, rechnete der NLT-Präsident vor: „Wir fordern vom Land Niedersachsen, mit dem Haushalt 2026 wenigstens das 300-Millionen-Defizit zu schließen und für eine realitätsgerechte Fortschreibung der Personalkosten zu sorgen.“ Selbst danach würden die Kommunen weiterhin die Hauptlast der Finanzierung derKindertagesstätten tragen.

Prietz lobte den Pakt für kommunale Investitionen, mit dem das Land 640 Millionen Euro zurVerfügung stellt. Er begrüßte, dass aus dem Investitionspaket des Bundes ein Anteil auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll. Angesichts eines kommunalen Finanzierungsdefizits in Niedersachsen von vier Milliarden Euro in diesem Jahr machte er zugleich deutlich: „Das Grundproblem der kommunalen Finanzen ist aber nicht die Investitionstätigkeit.Das Grundproblem ist, dass die Finanzierung der Gemeinden, Städte und Landkreise inNiedersachsen nicht deren Aufgaben entspricht.“ Das Land habe den niedrigsten kommunalen Finanzausgleich pro Kopf in Deutschland. Prietz forderte eine deutliche Anhebung derkommunalen Finanzausgleichsmasse.

„Nicht alles ist mit Geld zu lösen“, so Prietz weiter. Oft fehle den Verwaltungen das erforderliche Personal, um Aufgaben wahrzunehmen. Er forderte einen „Machbarkeits-TÜV“ beikünftigen Gesetzgebungsvorhaben. Der NLT-Präsident begrüßte das Ziel der Landesregierung, Entscheidungen einfacher, schneller und günstiger umzusetzen. Die kommunalenSpitzenverbände hätten ein Paket eigener Vorschläge dazu vorgelegt, sie erwarteten vonder Landesregierung nun als erstes ein „Bürokratie-Aufbau-Moratorium“.

Die Rahmenbedingungen für gelingende kommunale Selbstverwaltung könnten die Kommunen nicht selbst gewährleisten, wandte sich Prietz an die Vertreterinnen und Vertreterder Landespolitik. Er forderte sie auf, „als aktive Garanten für eine lebendige kommunaleSelbstverwaltung“ zu wirken: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das Leistungsversprechen des Staates und seine Leistungsfähigkeit wieder miteinander in Einklang zubringen, um Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Verwaltung zurückzugewinnen unddamit das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie zu stärken.“

NLT verabschiedet langjährigen Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer

Nahezu 20 Jahre bestimmte Prof. Dr. Hubert Meyer als Hauptgeschäftsführer die Geschickedes Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Er wurde am heutigen Freitag im Rahmender 85. Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes verabschiedet; Meyertritt zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand. Delegierte und rund 300 Gäste, darunter Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Landtagspräsidentin Hanna Naber sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen nutzten die Gelegenheit, Meyer ihren Respekt und Dank zu zollen. Anhaltend stehender Applaus, bewegende Reden und persönliche Worte prägten die würdevolle Verabschiedung.

NLT-Präsident Marco Prietz, Landrat des Landkreises Rotenburg (Wümme), würdigte Persönlichkeit und Wirken Meyers. Dieser habe unzählige Akzente in der Landespolitik gesetzt:„Um was für Themen und in welcher Tiefe Du Dich bisweilen in Gleichzeitigkeit gekümmerthast, hat uns Landrätinnen und Landräte beeindruckt.“ Dabei habe er stets auf Grundlageeiner Analyse mit rechtswissenschaftlichem Anspruch gehandelt. Prietz hob den Charakter Meyers hervor, beschrieb ihn als geradlinig, ausgleichend, wertebasiert, uneitel, vorurteilsfrei, offen und verbindlich. „Die Praxis im Blick, die Werte der Verfassung im Herzen und dieWissenschaft im Geist – das war für Dich das richtige Fundament, die grundlegenden Fragen der niedersächsischen Kommunen im Staatsgefüge auch angemessen lösen zu können“, wandte sich Prietz an Meyer. Dabei betonte er insbesondere die Rolle des Landkreistages beim Management der zahlreichen Krisen der letzten Jahre.

NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy, Landrat des Landkreises Friesland, bekräftigt: „Ichkenne Hubert Meyer 20 Jahre. So lange arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen. Ichschätze seinen Intellekt, seinen Humor, seine Stringenz und die Konsistenz seiner Argumente.“ Das Leitmotiv von Meyers Amtsführung laute, „damit es besser wird“, betontAmbrosy. Das habe er als Hauptgeschäfts-führer gelebt und umgesetzt, für die Kommunenund das Land als Ganzem, fasst Ambrosy Meyers Wirken zusammen.

Meyer selbst zeigte sich ergriffen und nutzte seine Rede für Danksagungen an Wegbegleiterund Partnerinnen und Partner aus der Zeit seines Wirkens. Er begann mit dem Dank an dieLandtagsabgeordneten und persönlich Landtagspräsidentin Hanna Naber sowie die Landesregierung. „Je bedrohlicher die Lage, umso besser war die Zusammenarbeit. Krise warunser Kitt“, so Meyer in Richtung Kabinett. Mit persönlichen, vielfach bewegenden Wortensprach er anschließend beispielhaft weitere Personen aus einer langen Reihe von Institutionen an. Er beleuchtete schlaglichtartig die gemeinsame Arbeit für eine gute EntwicklungNiedersachsens in den vergangenen Jahren. Sein besonderer Dank galt den Landrätinnenund Landräten sowie Kreistagsabgeordneten und Gremienmitgliedern des NLT, den Beschäftigten der Geschäftsstelle und abschließend seiner Frau und der Familie. Die rund 300Gäste der Landkreisversammlung würdigten ihn, indem sie stehend und lange rhythmischklatschten.

Verlässliche Finanzierung für den ÖPNV in Niedersachsen erforderlich

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein Schlüssel für ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Er entscheidet über das Gelingen der Mobilitätswende, gehört zum Kernbereich der Daseinsvorsorge, ist unabdingbar für gleichwertige Lebensverhältnisse von Stadtund Land und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Trotzdem hat sich die Finanzausstattung rasant verschlechtert. Es hakt beim Ausbau, bestehende Angebote bei Bus und Bahnsind gefährdet. Vor diesem Hintergrund richten die kommunalen Spitzenverbände, dieÖPNV-Aufgabenträger sowie die Verkehrsverbünde einen „5-Punkte-Appell für einen zukunftsfähigen ÖPNV in Niedersachsen“ an das Land. Er bündelt die wesentlichen Forderungen für notwendige Rahmenbedingungen, um gemeinsam den ÖPNV weiterzuentwickeln.

In der Erklärung fordern die neun unterzeichnenden Organisationen eine verlässliche Finanzierung der bestehenden Verkehre und des Deutschland-Tickets. Angesichts der faktischen Verschlechterung der Finanzausstattung im ÖPNV drohe sonst in vielen Teilen Niedersachsens die Reduzierung des Angebots. Vor diesem Hintergrund fordern die Unterzeichner, dass das Land Niedersachsen mehr Geld aus dem eigenen Landeshaushalt fürden Nahverkehr bereitstellt. Bislang sind es in Niedersachsen nur 15 Euro pro Einwohnerinund Einwohner, weniger als in jedem anderen Bundesland (NDR-Erhebung von 2022). Bis2028 soll das Land diese Summe nach Vorstellung der Unterzeichner auf 50 Euro pro Kopferhöhen.

Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), kommentierte in einer Pressemitteilung: „Am Bewusstsein und Willen mangelt es nicht. Alle Akteure – Bund, Land, Kommunen und Verkehrsverbünde – kennen die Bedeutung und sehendie Notwendigkeit eines gut ausgebauten, attraktiven ÖPNV, gerade in einem Flächenlandwie Niedersachsen. Der 5-Punkte-Appell ist ein notwendiger Impuls, vom Wollen ins Machen zu kommen.“

Unterzeichnet haben den Appell neben Meyer zudem Jan Arning als Hauptgeschäftsführerdes Niedersächsischen Städtetags und Marco Trips als Präsident des NiedersächsischenStädte- und Gemeindebunds sowie Ulf-Birger Franz (Verkehrsdezernent Region Hannover),Verbandsdirektor Ralf Sygusch (Regionalverband Großraum Braunschweig) und Verbandsgeschäftsführer Stephan Börger (Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen),plus die Geschäftsführer Karsten Leist (Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen),Christof Herr (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) und Raimund Brodehl (Hamburger Verkehrsverbund).

Gesetzesinitiative zu Ferienangeboten in der Ganztagsbetreuung

Der Bundesrat hat auf Antrag des Landes Niedersachsen am 13. Juni 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen (BRDrs.208/25 und 208/1/25). Der Gesetzentwurf will den Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 so erweitern, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote derJugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Der Bundesrat verweist hierbeiauf zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit,die den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprechen würden. Zudem sieht der Entwurf die Streichung der dezentralen Bundesstatistik vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführt worden ist. Es ist nach Auffassung des Bundesrats nicht zu erwarten,dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können.

Die von Kultusministerin Julia Willie Hamburg auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft derkommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen initiierte Gesetzesinitiative des Bundesratsist auch aus Sicht des Deutschen Landkreistages zwingend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sommer 2026 tatsächlich und flächendeckend umsetzenzu können, und ist daher uneingeschränkt zu begrüßen.

30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, hatam 12. Juni 2025 den 30. Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2024 im NiedersächsischenLandtag vorgestellt. Zu den Schwerpunkten des Berichts zählen der datenschutzkonformeEinsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI), die digitale Souveränität öffentlicherStellen sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Gesundheits- und Bildungswesen. Ein thematischer Schwerpunkt ist der Umgang mit KI. Im Berichtsjahr wurdebeim LfD eine Stabsstelle KI eingerichtet. Daneben wurden in einem interdisziplinär zusammengesetzten KI-Expertenkreis Fragen des datenschutzkonformen Einsatzes von KI-Systemen behandelt. Stefan Domanske, Beigeordneter des Niedersächsischen Landkreistages(NLT), hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Für die Landkreise und die Region Hannover enthalten etliche Abschnitte praxisrelevanteHinweise, auf einige sei hingewiesen. Im Kapitel G.5.4 („Zu viele Fragen bei Schuleingangsuntersuchungen“, S. 104) wird die datenschutzrechtliche Bewertung der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen schulärztlicher Eingangsuntersuchungen thematisiert. Kritisch gewürdigt wird insbesondere der Umfang und die Zweckbindung der erhobenen Informationen, da es an einer hinreichenden Differenzierung der Daten im Verhältnis zum Untersuchungszweck mangelt. Kapitel G.6.2 („Digitalisierung des Staats: Fortschritte bei Onlinezugangsgesetz und Registermodernisierung“, S. 110) befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Implikationen im Kontext von OZG 2.0 und Registermodernisierung. Der LfDhebt die Bedeutung datenschutzfreundlicher Strukturen bei der Digitalisierung öffentlicherLeistungen hervor und fordert eine frühzeitige Einbindung der Datenschutzaufsicht, insbesondere im Hinblick auf die geplanten technischen und organisatorischen Schnittstellen.Kapitel G.7.3 („Datenschutzaspekte beim Einsatz privat finanzierter Tablets an Schulen“,S. 128) beleuchtet die datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz elternfinanzierter digitaler Endgeräte im schulischen Kontext. Problematisiert werden der Zugriff schulischer Administratoren auf die privaten Geräte sowie Fragen hinsichtlich der technischenAbsicherung, der Verantwortlichkeit und des Datenzugriffs durch Dritte.

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2024 ist auf der Website des LfD unter https://www.lfd.niedersachsen.de/2024/ abrufbar.

Report Pflegebedürftigkeit 2025

Der Medizinische Dienst hat seinen ersten „Report Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt. DerDeutsche Landkreistag fasst die wichtigsten Ergebnisse für das Jahr 2024 wie folgt zusammen:

  • Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Mio. Menschen verdoppelt.Die Pflegebedürftigkeit wird weiter steigen. Dies liegt zum einen an der demografischenEntwicklung, zum anderen an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs imJahr 2017, der auch kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Zugleich sind die Konstellationen, die Pflegebedürftigkeit ausmachen, komplexer geworden. Auch bei jungen Menschen nimmt Pflegebedürftigkeit zu. 
  • Knapp 90 Prozent der Pflegebedürftigen leben in eigener Häuslichkeit, mehr als jederzweite davon organisiert die Versorgung ohne professionelle Unterstützung. Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche werden nahezu ausschließlich ambulant versorgt. 
  • Im vergangenen Jahr beantragten die Antragsteller zu 57,4 Prozent Pflegegeld; 11,6Prozent ambulante Leistungen; 20,4 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeldund Sachleistungen; 10,2 Prozent vollstationäre Pflege. 
  • Die meisten Versicherten beantragen erst dann Pflegeleistungen, wenn bereits einedeutliche Beeinträchtigung vorliegt. Bei den Erstbegutachtungen erhielten 18,5 Prozentkeinen Pflegegrad; 28,4 Prozent Pflegegrad 1; 36,1 Prozent Pflegegrad 2; 12,9 ProzentPflegegrad 3; 3,1 Prozent Pflegegrad 4; 1,0 Prozent Pflegegrad 5. 
  • Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt im eigenen Zuhause und wirdvon An- und Zugehörigen versorgt: Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und88 Prozent der pflegebedürftigen Männer leben allein oder mit weiteren Personen in dereigenen Häuslichkeit. Dies ändert sich auch bei höheren Pflegegraden nicht. Allerdingsleben deutlich mehr Frauen als Männer allein (44,7 Prozent versus 26 Prozent).

Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst (MD) hat seinen 8. Bericht „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ vorgestellt, der für das Jahr 2023 Daten des MD (90 Prozent aller jährlichenPrüfungen) sowie des Prüfdienstes der Privaten Pflegeversicherung (zehn Prozent allerjährlichen Prüfungen) aufbereitet. Der Deutsche Landkreistag fasst die maßgeblichen Erkenntnisse zusammen:

  • In Pflegeheimen ist die Versorgungsqualität insgesamt zufriedenstellend; es gibt Verbesserungsbedarfe. So werden Pflegebedürftige in der Eingewöhnungsphase gut unterstützt. Die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation ist ebenfalls positiv. Mängel gibt es dagegen bei der Behandlungspflege, wie ​beispielsweise bei der Wundversorgung und beim Umgang mit herausforderndem Verhalten.
  • In der Tagespflege, deren Schwerpunkt auf der Beschäftigung und Betreuung liegt,werden selten Qualitätsdefizite mit einem Risiko oder einer eingetretenen negativenFolge festgestellt. 
  • Bei ambulanten Pflegediensten hat sich die Versorgungsqualität zum Teil verbessert.Es bestehen weiterhin Defizite, die beseitigt werden müssen, um die Versorgungsqualität insbesondere für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege weiter zuverbessern.

Kommunal relevante Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat am 22. und 23. Mai2025 in Hamburg getagt. Dabei hat sie einige für die Landkreise besonders relevante Beschlüsse gefasst. So hat die JFMK den Bund gebeten, rechtskreisübergreifende Finanzierungsstrukturen für bedarfsgerechte und flexible Leistungen an den Schnittstellen von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen sowie der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zu ermöglichen. Zudem soll eine rechtliche Verpflichtung zur Kooperation vonKinder- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und der hierfür erforderlichen Finanzierungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen eingeführt werden.

Ferner hat sich die JFMK mit den unbegleiteten minderjährigen Ausländern befasst. Hierinfasst sie die aus Sicht der Länder zwingend erforderlichen bundesrechtlichen Änderungenim Hinblick auf Altersfeststellung, Zuständigkeitsregelungen, Fristen, Kostenerstattung,Bagatellgrenze und Strukturkosten zusammen.

In ihrem Beschluss zur Umsetzung der inklusiven Lösung im SGB VIII haben die Länderihre grundsätzliche Unterstützung eines inklusiven SGB VIII bekräftigt. Sie haben denBund aufgefordert, hier zügig klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudemverweist die JFMK auf die Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung vom20. Dezember 2024, die bei der Formulierung des Gesetzes zu berücksichtigen sei. Sieverweist zudem auf die Forderung einer unbefristeten Länderöffnungsklausel, um insbesondere in den Flächenländern spezifische Lösungen zur bestmöglichen Sicherstellungder Leistungen zum Wohle aller jungen Menschen zu ermöglichen. Ein wichtiger Hinweisgilt auch den Kosten der Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Hier sieht dieJFMK den Bund in der Finanzierungspflicht

Fortsetzung der Radverkehrssicherheitskampagne

Im März 2021 wurde ein Fahrradmobilitätskonzept vom Niedersächsische Ministerium fürWirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) veröffentlicht. In dem Fahrradmobilitätskonzept hat das MW das Ziel festgelegt, die Anzahl der getöteten und verletzten Radfahrenden bis 2025 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Das MW hat den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) in diesem Zusammenhang über die Fortführung der Radverkehrssicherheitskampagne mit zusätzlichen Aktionen im Jahr 2025 informiert. Das MW hatdarüber hinaus mitgeteilt, dass für die ersten 25 Städte mit mindestens 35.000 Einwohner,die sich bei der Landesverkehrswacht melden, ein spezielles Angebot mit kostenlosen sogenannten Promowalls zur Verfügung stehen soll.

Messe.Kommunal 2025 in Göttingen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist Unterstützer der Messe.Kommunal 2025.Die Neuauflage der im vergangenen Jahr erstmals ausgerichteten Kommunalmesse findet am 27. und 28. August 2025 in Göttingen in der Lokhalle statt. Veranstalter ist derNiedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit dem Medienpartner ZimperMedia. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist ebenso wie der NLT ideeller Partner.

Auf der Messe präsentieren sich rund 140 Aussteller aus kommunalrelevanten Produktund Dienstleistungsbereichen. Zielgruppe von Messe.Kommunal 2025 sind die Führungsebenen sowie Produktverantwortlichen der Kommunalverwaltungen. Die Öffnungszeitenan beiden Tagen sind 9 bis 17 Uhr. Tickets sind kostenfrei erhältlich unter https://messekommunal.de/anmeldung.

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Verteilung erweiterter Verschuldungsmöglichkeiten auf die Länder

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung vonArtikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 Grundgesetz (Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG)) in die Länderabstimmung gegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll diedurch die Grundgesetzänderung vom 22. März 2025 ermöglichte Erweiterung der strukturellen Verschuldungsmöglichkeiten der Länder einfachgesetzlich umgesetzt werden. Mit derdarin enthaltenen Modifizierung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3 GG wurdeder Gesamtheit der Länder ein struktureller Verschuldungsspielraum (Strukturkomponente)in Höhe von 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) eingeräumt.

Der festgelegte Umfang, in dem die Länder strukturelle Kredite höchstens aufnehmen können, entspricht der Obergrenze, die auch für den Bund gilt. Mit dieser Möglichkeit einerstrukturellen Neuverschuldung soll besonderen Finanzbedarfen der Länder Rechnung getragen werden, die unabhängig von der konjunkturellen Lage und außergewöhnlichen Notsituationen bestehen können und sich über verschiedene Aufgabenfelder erstrecken.

Gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 7 GG ist die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länderzulässigen strukturellen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder durch ein Bundesgesetzmit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Dem dient der vorliegende Gesetzentwurf. DieAufteilung der Strukturkomponente auf die einzelnen Länder erfolgt in Anlehnung an denKönigsteiner Schlüssel zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nachdem Verhältnis der Steuern der Länder nach dem Aufkommen zuzüglich dem Länderanteilan der Umsatzsteuer einschließlich der im Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgenommenen Zuschläge und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Der Anteil Niedersachsens beträgt knapp unter 9,5 Prozent. Weiterhin werden die Überwachungsaufgaben desStabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats angepasst.

Beschleunigung des Wohnungsbaus

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat denReferentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnbausicherung als Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die regierungstragenden Fraktionen vorgelegt. Ziel ist eine Kabinettsbefassung am 18. Juni 2025, um einemöglichst frühzeitige Verabschiedung sicherzustellen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSUund SPD hatte einen sogenannten Wohnungsbau-Turbo unter Berücksichtigung der Planungshoheit in den ersten 100 Tagen vorgesehen.

Kerninhalt ist die Einfügung eines § 246e Baugesetzbuch (BauGB), der eine befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau dergestalt vorsieht, dass mit Zustimmung der Gemeindebis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften des BauGB oder den aufgrunddieses Gesetzbuches erlassenen Vorschriften im erforderlichen Umfang abgewichen werden kann, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:

  • Errichtung eines wohnzweckdienenden Gebäudes mit mindestens sechs Wohnungen;
  • Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes,wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder genutzt werden;
  • Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken.

Anders als in der vergangenen Legislaturperiode bei der Vorlage eines vergleichbaren Gesetzes wird auf die damals vorgesehene Beschränkung auf Gebiete mit angespanntemWohnungsmarkt verzichtet und damit eine allgemeine Anwendung angestrebt. Ergänzendsollen die Möglichkeiten nach § 31 Abs. 3 zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu befreien erweitert werden.

Ebenso soll die Möglichkeit des § 34 Abs. 3a BauGB im unbeplanten Innenbereich vomEinfügungsgebot abzuweichen, ausgedehnt werden. Dieses wird zugelassen unter Würdigung nachbarlicher Interessen. Allein durch die Änderungen dieser drei Bestimmungen errechnet sich laut Ministerium eine jährliche Reduktion des Erfüllungsaufwandes von 1,7 Milliarden Euro maßgeblich bei den kommunalen Verwaltungen und über 830 Millionen Eurobei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft. Weitere Regelungen betreffen Erleichterungen bei Lärmschutzfestsetzungen nach § 9 BauGB sowie Regelungen zum Umwandlungsschutz nach § 250 BauGB.

Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzenzum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländernund Kommunen (LuKIFG; siehe dazu NLT-Aktuell 19/2025 vom 6. Juni 2025) Stellung genommen. Insgesamt wird vom DLT begrüßt, dass die Gesetzentwürfe mit den für die Praxisumsetzung erforderlichen einfachgesetzlichen Konkretisierungen zu den mit dem Gesetzzur Änderung des Grundgesetzes in den Artikeln 109, 115 und 143h GG erfolgten Änderungen zeitnah auf den Weg gebracht worden sind und das Gesetzgebungsverfahren zügigabgeschlossen werden soll. Damit kann den Kommunen frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden.

Der DLT erwartet, dass der Bund im Übrigen seine bisherigen kommunalbezogenen Investitionsförderungen fortführt und angemessen fortschreibt. Er hat gleichzeitig die feste Erwartung, dass auch aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und dem verbleibendenAnteil des Bundes am Investitionspaket umfangreich Maßnahmen mit kommunalem Bezugfinanziert werden. Der DLT begrüßt, dass der aktuelle Gesetzentwurf einen Mindestanteilvon 60 Prozent für die Kommunen in den Ländern vorsieht und dass Ländern und Kommunen jenseits der Vorgabe der förderfähigen Bereiche ein breiter Ermessensspielraum beider Auswahl und Umsetzung der Projekte eingeräumt wird.

Der DLT sieht, dass das Zusätzlichkeitskriterium in seiner derzeitigen Formulierung insbesondere die Länder in die Pflicht nimmt, auch in der aktuellen Situation die Investitionsfähigkeit der kommunalen Haushalte sicherzustellen. Notwendig dazu ist, dass die Kommunen finanziell aufgabenangemessen ausgestattet werden. Der DLT spricht sich nachdrücklich dafür aus, auf eine den Umsetzungsprozess weiter herauszögernde Verwaltungsvereinbarung zu verzichten. Alle notwendigen Regelungen sollten im Gesetz und vom Gesetzgeber selbst und nicht im Nachgang zum Gesetzgebungsverfahren von der Verwaltungsebene getroffen werden. Die Anforderungen an die Mittelverwendung (Berichtspflichten,Prüfvorbehalte etc.) sollten sich dabei auf das Notwendigste konzentrieren und so schlankwie möglich gehalten werden.

Stellungnahme zum steuerlichen Investitionssofortprogramm

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines Gesetzesfür ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des WirtschaftsstandortsDeutschland (siehe NLT-Aktuell 19/2025 vom 6. Juni 2025) Stellung genommen. Das Programm ist in den Kassenjahren 2025 bis 2029 mit kommunalen Mindereinnahmen von -13,5 Milliarden Euro verbunden, deshalb sprechen sich die kommunalen Spitzenverbände füreine kompensatorische temporäre Senkung der Gewerbesteuerumlage aus. Zudem machen sie deutlich, dass sie darüber hinaus eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasisund deren Krisenresilienz durch eine signifikante Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils für dringend geboten und unabdingbar erachten.

Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzungdes Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in den Bundestag eingebracht. Mitdem vorgeschlagenen Gesetz soll der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden,in Härtefällen aber nach wie vor möglich sein. Darüber hinaus soll in die Zielbestimmungdes Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wieder das Ziel der Begrenzung aufgenommen werden. Der Deutsche Landkreistag beabsichtigt, die Neuregelungen zu begrüßen.

Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes 2025 zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in den Bundestag eingebracht (BT-Drs.21/319). Mit dem Entwurf soll – befristet bis Ende 2030 – ein überragendes öffentlichesInteresse für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen im TKG festgelegt werden(§ 1 Abs. 1 Satz 2 TKG-E), wie das zuletzt auch in zahlreichen anderen Gesetzen mit einemInfrastrukturbezug der Fall war.

Änderung des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines Gesetzes zur Änderung des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes übermittelt. NachKenntnis des Ministeriums bereiten einzelne Waffenhersteller derzeit die kurzfristigeMarkteinführung von Druckluftwaffen vor, die einerseits die 7,5-Joule-Grenze einhalten, ausdenen andererseits aber Hartnadelgeschosse verschossen werden können, die Menschenerheblich, gegebenenfalls tödlich verletzen können. Mit dem Entwurf soll eine Erlaubnispflicht für derartige Waffen eingeführt werden. Daneben werden mit den Entwurf Fehler undUngenauigkeiten im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz korrigiert, die dem Gesetzgeber bei den Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit unddes Asylgesetzes unterlaufen sind.

Einbürgerungen: Höchste Anzahl seit Jahrtausendwende

Im Jahr 2024 wurden in Niedersachsen 23.381 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, so viele wie noch nie seit dem Jahr 2000. Laut Mitteilung des Landesamtes für StatistikNiedersachsen (LSN), stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um38,6 Prozent (+6.513). Dabei stammten mehr als ein Drittel der Eingebürgerten in Niedersachsen aus Syrien (8.403). Das bedeutet einen erneuten Anstieg bei den Einbürgerungenvon Personen aus Syrien um 10,3 Prozent. Im Vergleich der Vorjahre (Jahr 2021: 2.592;Jahr 2022: 5.038; Jahr 2023: 7.615) fällt dieser Anstieg aber deutlich geringer aus.

Nach Personen aus Syrien ließen sich am häufigsten Ausländerinnen und Ausländer ausdem Irak (1.871), der Türkei (1.423), Russland (988) und Afghanistan (785) in Niedersachsen einbürgern. Hervorzuheben ist, dass sich im Vergleich zum Jahr 2023 fast doppelt soviele Personen aus der Türkei und sogar achtmal mehr russische Bürgerinnen und Bürgerfür die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. Auch so eine hohe Anzahl von Einbürgerungen von Russinnen und Russen gab es seit Beginn der Erhebung vergleichbarer Datenim Jahr 2000 noch nie.

Die Zahl der Einbürgerungen von Ukrainerinnen und Ukrainern stieg im Jahr 2024 um5,5 Prozent (+29) auf 560, nachdem sie sich von 2021 auf 2022 im Zuge des russischenAngriffs auf die Ukraine von 97 auf 473 fast verfünffacht hatte. Die Einbürgerungen ukrainischer Staatsangehöriger machten 2,4 Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2024 aus.

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NLT trauert um Landrat Tobias Heilmann

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) trauert um Landrat Tobias Heilmann, der völligüberraschend am 28. Mai 2025 im Alter von nur 49 Jahren verstorben ist. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und den drei Kindern.

Tobias Heilmann war seit 2021 direkt gewählter Landrat des Landkreises Gifhorn. Er hatseine vielfältigen politischen Erfahrungen und Verbindungen, unter anderem als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages von 2017 bis 2021, für sein verantwortungsvolleskommunales Amt genutzt. Tobias Heilmann hat sich über die Grenzen des Landkreises Gifhorn hinaus für die Interessen der kommunalen Ebene engagiert. Er war Mitglied des Finanzausschusses sowie stellvertretendes Mitglied im Gesundheits- und Umweltausschussdes NLT. Sein besonderes Interesse galt der Sicherung und zukünftigen Entwicklung derkommunalen Selbstverwaltung. Aus diesem Grunde hatte er den Vorsitz im Digitalisierungsund Organisationsausschuss des kommunalen Spitzenverbandes der niedersächsischenLandkreise inne.

Menschlich verlieren wir eine hochgeachtete und beliebte Persönlichkeit, die alle Sitzungenund Zusammenkünfte mit ihrem eigenen Humor begleitete und bereicherte.

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einesSondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) in die Länderabstimmung gegeben. Mit ihm werden das Sondervermögen (gemäß Artikel 143h Grundgesetz) errichtetsowie verschiedene, insbesondere den Bund betreffende Vorgaben geregelt. Die kommunalen Spitzenverbände sind noch nicht offiziell einbezogen.

Neben der technischen Errichtung des Sondervermögens enthält der Entwurf auch eine Regelung zu den bis zu 100 Milliarden Euro für die Länder, Vorgaben zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen des Bundes, eine Regelung zur Zuführung von insgesamt 100 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds, eine Regelung zurZusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des Klima- und Transformationsfonds, sowie die Kreditermächtigung.

Die notwendigen weiteren Festlegungen insbesondere zur Höhe der Länderanteile und gegebenenfalls Vorgaben für die Verwendung in Ländern und Kommunen werden in einemanderen Gesetz geregelt (siehe nachstehenden Bericht).

Entwurf eines Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung vonInfrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) in die Länderabstimmunggegeben. Er regelt die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteils an den Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität.

Die Verteilung der Mittel unter den Ländern erfolgt in Anlehnung an den KönigsteinerSchlüssel. Berücksichtigt werden zu zwei Dritteln das Verhältnis der Steuern der Ländernach dem Aufkommen zuzüglich des Länderanteils an der Umsatzsteuer einschließlich derim Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgenommenen Zuschläge und Abschläge bei derUmsatzsteuerverteilung und zu einem Drittel das Verhältnis der Einwohnerzahlen vom30. Juni 2022. Auf Niedersachsen entfallen gut 9,45 Prozent der Mittel.

Die Länder legen den Anteil, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist, fest. Ermuss dem Referentenentwurf zufolge mindestens 60 Prozent der dem Land zustehendenMittel umfassen. Mit dieser Mindestquote soll dem Umstand Rechnung getragen werden,dass der Hauptteil der Investitionen in die öffentliche Infrastruktur von der kommunalenEbene erbracht wird. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (2020 bis 2024) betrug der Anteilder Kommunen an den Sachinvestitionen in den Kern- und Extrahaushalten von Ländernund Kommunen in den Flächenländern insgesamt 76 Prozent, bei Betrachtung der einzelnen Länder mindestens 63 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Länder zudemdie Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen. Die Festlegungder Verteilung der Mittel in dem jeweiligen Land und unter seinen Kommunen soll unterEinbeziehung der kommunalen Landesverbände erfolgen.

Hinsichtlich der Förderbereiche werden die Mittel für Sachinvestitionen der Träger von Einrichtungen folgender Infrastrukturbereiche bereitgestellt, sofern sie der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen:

  1. Bevölkerungsschutz
  2. Verkehrsinfrastruktur
  3. Krankenhausinfrastruktur
  4. Energieinfrastruktur, insbesondere Wärme- und Energienetze
  5. Bildungsinfrastruktur
  6. Betreuungsinfrastruktur
  7. Wissenschaftsinfrastruktur
  8. Forschung und Entwicklung
  9. Digitalisierung

Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro. Es muss zudem eine längerfristige Nutzung auch unter Berücksichtigungder absehbaren demografischen Veränderungen sichergestellt werden. Laufende Kostender Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sind nicht förderfähig. Einrichtungen, diedurch Gebühren oder Beiträge oder privatrechtliche Entgelte vollständig finanziert werden,können ebenfalls nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden. Es besteht ein Doppelförderungsverbot.

Die Mittel sind für zusätzliche Investitionsmaßnahmen zu verwenden. Eine auf einzelne Vorhaben bezogene Zusätzlichkeit ist dabei nicht erforderlich. Die Zusätzlichkeit der Investitionen muss aber in Bezug auf die dynamisierte Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jeweiligen Landes einschließlich seiner Kommunen gegeben sein.

Für den Förderzeitraum gilt, dass Investitionsmaßnahmen finanziert werden können, wennsie am 1. November 2025 oder später begonnen wurden. Dies gilt auch, soweit es sichhierbei um selbständige Abschnitte eines vor dem 1. November 2025 begonnenen Vorhabens handelt. Die Länder stellen die zweckentsprechende Mittelverwendung sicher und legen hierfür die Verfahren fest. Sie legen dem Bund zweimal jährlich eine Übersicht über dieabgeschlossenen Investitionsmaßnahmen vor.

Insgesamt ist der Gesetzentwurf nach erster Einschätzung der Hauptgeschäftsstelle desDeutschen Landkreistages als durchaus kommunalfreundlich zu beurteilen. Dies gilt auchfür die Form der Zusätzlichkeitsklausel, die die Länder in die Pflicht stellt, die kommunaleInvestitionsfähigkeit sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Länder versuchenwerden, die sie in die Pflicht nehmenden Passagen (Zusätzlichkeit, 60 Prozent, Einbeziehung der Landesverbände) aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

​Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerlichesInvestitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen, der einen Tag zuvor bereits parallel von den Regierungsfraktionen aus der Mitte desBundestages eingebracht wurde. Der Entwurf ist mit kommunalen Mindereinnahmen verbunden, die ab 2026 die Milliardengrenze überschreiten und sich in den Kassenjahren 2025bis 2029 auf -13,5 Milliarden Euro aufsummieren.

Mit dem Gesetzentwurf sollen prioritäre Maßnahmen zur Standortstärkung und Investitionsförderung umgesetzt werden, von denen unmittelbar ein starkes Signal für die kurzfristigeund langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ausgehen soll.Die Maßnahmen sollen dem schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen verbunden mit langfristigen und flächenwirksamen Entlastungswirkungen dienen, die gemeinsamfür ein nachhaltiges, wachstumsförderndes Umfeld und Planungssicherheit für Unternehmen sorgen sollen.​

Als wichtiger Baustein wird dabei der „Investitions-Booster“ durch verbesserte Abschreibungsbedingungen sein, der noch in diesem Jahr wirken soll. Er sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhevon höchstens 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vor. Ab 2028 soll dann imAnschluss an den zeitlich begrenzten „Investitions-Booster“ eine schrittweise Senkung desKörperschaftsteuer-Satzes ab dem 1.1.2028 von derzeit 15 auf zehn Prozent in 2032 für inder Breite wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Planungssicherheit bezüglichder unternehmensteuerlichen Entlastung und der unternehmensteuerlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Darüber hinaus sollen die Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung und die Förderung der Elektromobilität dazu beitragen, ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffenund auf diese Weise wirtschaftliche Impulse zu generieren. Mit dem Gesetzentwurf werdendie nachstehenden Steuermindereinnahmen verbunden:

Festzuhalten bleibt, dass der Bund seinen Investitionsbooster vor allem auf Kosten derKommunen finanzieren will. Diese müssen nach der Gesetzesbegründung in den Kassenjahren 2025 bis 2027 zwischen 38,6 und 39,7 Prozent der gesamten Steuermindereinnahmen tragen, während sich der Bund nicht einmal zu einem Drittel beteiligen will. Erst ab2028, wenn auch die Reform der Körperschaftsteuer deutlicher einsetzt, erhöht sich seinAnteil. Dies wiegt umso schwerer, wenn bedacht wird, dass die Kommunen nur über einenAnteil von rund 14 Prozent am gesamten Steueraufkommen in Deutschland erhalten.

IAB-Evaluation des Bürgergeld-Gesetzes: Zwischenergebnisse

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags das Bürgergeld-Gesetz. Dabei kommt insbesondere die Perspektive derJobcenter-Beschäftigten zum Tragen. Nach der ersten Befragungsrunde im Frühjahr 2024und einer zweiten Welle Anfang 2025 soll eine abschließende dritte Befragung im Jahr 2026folgen. Nunmehr hat das IAB die diesbezüglichen Zwischenergebnisse in einem Forumsbeitrag veröffentlicht. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

  • Aus Sicht von Jobcenter-Beschäftigten wie von Leistungsberechtigten fällt die Bewertung der Reform gemischt aus, insbesondere vertreten 70 Prozent der Erwerbsbevölkerung (eher) die Auffassung, dass es sich im Bürgergeld finanziell nicht lohne, eine Beschäftigung aufzunehmen. Unter den Beschäftigten der Jobcenter sind es sogar nochetwas mehr.
  • Als besonders sinnvoll bewerten die Jobcenter hochspezialisierte Angebote wie dasganzheitliche Coaching sowie die Entfristung des Förderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Gleiches gilt für Reformelemente, die auf eine Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge zielen. Auch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, der die Jobcenter stärker auf Nachhaltigkeitskriterien bei der Arbeitsvermittlung verpflichten soll, bewertet die Mehrheit als sinnvoll.
  • Deutlich kritischer fällt die Bewertung des Kooperationsplans, des Schlichtungsverfahrens sowie der Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen aus. Die Mehrheit der Erwerbspersonen befürwortet die Karenzzeit Vermögen, die Jobcenter-Beschäftigten sehendiese mehrheitlich eher kritisch.
  • Hinsichtlich ihrer politischen Ziele beurteilen die Jobcenter-Beschäftigten beide Karenzzeiten ähnlich. Die Mehrheit der Befragten ist sich einig, dass die Regelung den sozialenAbstieg verzögert und soziale Härten vermeidet. Eine Stärkung der Arbeitsanreize odereine Fokussierung auf die Arbeitsuche erwarten sie sich von diesen Änderungen hingegen nicht. Eine der maßgeblichen politischen Begründungen für die Einführung der Karenzzeitregelungen halten sie folglich für nicht stichhaltig.
  • Die Möglichkeit von Kürzungen der Regelleistung wird als „eher sinnvoll“ eingestuft. Diesgilt sowohl für Leistungsminderungen von zehn Prozent bis 30 Prozent, trifft aber auchauf die Möglichkeit einer vollständigen Leistungsminderung zu.

Der Deutsche Landkreistag sieht sich durch diese Zwischenergebnisse in seiner überwiegend kritischen Bewertung der Reform bestätigt, namentlich in Bezug auf den Kooperationsplan, das Schlichtungsverfahren und die Karenzzeiten.

Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung

Die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO)vom 27. Mai 2025 wurde am 28. Mai 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Das Wirtschaftsministerium (MW) hat in Aussicht gestellt, dass die konsolidierte Fassung der neuen NWertVO in den nächsten Tagen im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) abrufbar sein wird. Im Vergleich zum ursprünglichen Verordnungsentwurf wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. An dentatsächlichen Wertgrenzen hat sich, entgegen unserer Forderung diese noch weiter anzupassen, nichts geändert.

Unzureichende Finanzierung von Berufsbetreuung und Betreuungsvereinen

Die Reform der Betreuervergütung wurde vor kurzem im Bundesgesetzblatt verkündet undtritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Zwar wird mit dieser Reform die Betreuervergütung erhöht,trägt damit aber nur bedingt zu einer geringfügigen Verbesserung der Finanzierungsgrundlage bei. Vor diesem Hintergrund haben sich der Ständige Arbeitskreis Gesundheitswesendes Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in seiner 132. Sitzung und nachfolgend dasPräsidium des NLT am 11. März 2025 mit dieser Thematik befasst und eine deutliche Verbesserung der Finanzierung der Berufsbetreuungen auf Bundesebene sowie eine bedarfsgerechte finanzielle Förderung der Betreuungsvereine aus Landesmitteln gefordert.

Die nach wie vor unzureichende Finanzierung der Betreuungsvereine ist kürzlich auch ineinem Gespräch mit dem Expertenkreis der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege nachdrücklich bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund hat sich der NLT imRahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mitSchreiben vom 4. Juni 2025 an das Niedersächsische Justizministerium gewandt.

Mitwirkung von Landesbehörden bei kommunalen Portalen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hatte gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) kritisch zur digitalen Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren Stellung genommen. Anlass war die vielfach bestehende Problemlage, dass Landesbehörden bislang nicht in angemessener und in vollständiger Weise digital in das Baugenehmigungsverfahren eingebunden werden können. Für eine durchgängigedigitale Abwicklung der Verfahren und die damit angestrebten Effizienzsteigerungen ist jedoch eine reibungslose, medienbruchfreie Beteiligung aller relevanten Akteure – einschließlich der Landesdienststellen – unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund hat der NLT die Forderung geäußert, eine landesweit einheitlicheund effektive digitale Einbindung der Landesbehörden in das Baugenehmigungsverfahrensicherzustellen. Das Ministerium hat das zum Anlass genommen, die internen Ablaufprozesse der Landesverwaltung zu prüfen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. AlsErgebnis teilte das Ministerium mit, dass den Beschäftigten der Landesbehörden die zurBearbeitung vorgesehenen digitalen Plattformen zur Verfügung stehen und etwaige bisherbestehende Unstimmigkeiten ausgeräumt werden konnten.

Kommunale Abfallwirtschaft – Evaluationsbericht zur ZSVR

Die Bundesregierung hat einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen der Regelungennach § 22 Abs. 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie über die Arbeitsweise und Wirksamkeit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorgelegt. Mit Blick auf dieArbeitsweise und die Wirksamkeit der ZSVR wird eine positive Bilanz gezogen. So könnedas Marktverhalten der Produktverantwortlichen sowie der Dualen Systeme durch die neuerrichtete ZSVR besser kontrolliert und eventuelles Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden. Außerdem würden die Landesvollzugsbehörden entlastet und der Vollzugder Regelungen des VerpackG verbessert. Der Wissensstand sowie die Datengrundlagender verschiedenen Mengen- und Materialströme von Verpackungsabfällen sei deutlich angestiegen. Hinsichtlich der mit dem VerpackG intendierten Stärkung der kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Dualen Systeme lägen keine ausreichenden Erkenntnisse vor, weshalb das Umweltbundesamt ein Forschungsvorhaben durchführe, umdie Praxis und die Auswirkungen von bestimmten Teilbereichen des § 22 VerpackG untersuchen zu lassen. Ergebnisse würden Ende des Jahres 2026 erwartet.

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Kommunale Spitzenverbände stellen Forderungspapier zum Bürokratieabbauvor

Am Mittwoch, den 28. Mai 2025, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) in der Landespressekonferenz ihr Positions- und Forderungspapier „Einfacher, schneller, günstiger – staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus“ vorgestellt.

In der Präambel erinnert die AG KSV daran, dass die Kommunen in den Flüchtlingsjahren2015/2016, während der Corona-Pandemie ab 2020 und seit Beginn des Angriffskriegs aufdie Ukraine ihre Leistungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein unter Beweis gestellt haben und nun, angesichts schrumpfender Haushaltsmittel, des Fachkräftemangels,des demografischen Wandels und stockender wirtschaftlicher Dynamik, von überhöhtenStandards und vermeidbarer Bürokratie nachhaltig entlastet werden müssen. Zugleichmacht das Papier deutlich, dass Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene eine Hauptquelle unnötiger Regulierung ist und ein Bürokratieabbau nur mit einem neuen „Mindset“und einer Kultur des Vertrauens gelingen kann, weil die Kommunen bereits rechtsstaatlichgebunden, demokratisch kontrolliert und umfassend geprüft sind.

Vor diesem Hintergrund legt die AG KSV eine Reihe konkreter Vorschläge vor. Der Sammlung vorangestellt sind zehn prioritäre Forderungen, bei denen das Land sofort handelnkann:

  1. Sofortiges Bürokratie-AUFBAU-Moratorium!
  2. Keine neue Bürokratie bei Verhandlungen mit dem Bund!
  3. Landesjugendamt abschaffen!
  4. Kita-Standards senken und kommunale Verantwortung stärken!
  5. Vergaberecht spürbar vereinfachen!
  6. Schnell ein Kommunalfördergesetz verabschieden!
  7. Kommunale Verantwortung beim Denkmalschutz stärken!
  8. Bürokratie um die U-Untersuchungen abschaffen, Kinderschutz effizienter machen!
  9. Überörtliche Kommunalprüfung auf die strategischen Fragestellungen reduzierenund kommunales Haushaltsrecht vereinfachen!
  10. Zensus nur noch registerbasiert!

NLT-Präsident Landrat Marco Prietz hob in der Pressekonferenz die Forderung nach einemsofortigen Bürokratie-Aufbau-Moratorium hervor. An vielen Stellen seien entgegen denwortreichen Bekenntnissen der Landespolitik zusätzliche Hürden in Planung, so exemplarisch beim Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz, dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz oder der vorgesehenen Katzenverordnung des Landes. Nähereskann folgendem Link https://link.nlt.de/babbau entnommen werden.

Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachtenBereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger(Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Anlass für den Gesetzentwurf ist die kommunale Forderung im Zuge des Interministeriellen Arbeitskreises zur Vereinfachung von Förderprogrammen, Mittel an Kommunen künftig einfacher und ohne Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung vergeben und administrieren zu können. Zweck des Gesetzes ist somit nach§ 1 des Entwurfes die vereinfachte Bereitstellung und Auskehrung der vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger. ImRegelfall sollen die Förderungen pauschal oder budgetiert vergeben werden. § 4 des Entwurfes sieht vor, dass das Verfahren elektronisch durchzuführen ist. § 5 des Entwurfes regelt das Verfahren bei budgetierten und projektbezogenen Förderungen. In § 6 des Entwurfes sind die Verfahren bei pauschalen Förderungen angelegt. § 7 des Entwurfes legt dieAuszahlung als Verwaltungsakt sowie die Erstattung und Verzinsung von Fördermitteln fest.Ein Verwendungsnachweis im eigentlichen Sinne ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr reichteine Erklärung der Kommune über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel (vgl. §5 Abs. 4 des Entwurfes) bzw. zur Erfüllung des jeweiligen Förderzwecks (§ 6 Abs. 2 desEntwurfes) aus. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein kommunaler Fördermittelempfänger die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, kann die zuständige Stelle (für dieFörderung) weitergehende Nachweise verlangen. Im Übrigen besteht ein Prüfungsrecht desNiedersächsischen Landesrechnungshofs (§ 9 des Entwurfes).

Nach einer Verabschiedung des NKomFöG im Landtag könnte nach Angaben der Staatskanzlei der Ende März 2025 geschlossene „Pakt für Kommunalinvestitionen“ mit einem Volumen in Höhe von 600 Millionen Euro bürokratiearm und unkompliziert zu Gunsten derKommunen umgesetzt werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Monatsbericht vom Mai 2025 unter demTitel „Mehr kommunale Investitionen durch den Bund“ eine vorläufige Bilanz des Infrastrukturprogramms nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gezogen. Danach sind dieBundesmittel in einem hohen Maße (besonders) finanzschwachen Kommunen zugeflossen.Die geförderten Kommunen wiesen zuvor vergleichsweise geringe Sachinvestitionsausgaben pro Kopf auf.

Mit dem Infrastrukturprogramm nach dem KInvFG förderte der Bund in den Jahren 2015 bis2024 Investitionen in vielfältige Bereiche der kommunalen Infrastruktur. Hierzu stellte er denLändern Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, diezum Stand 31. Dezember 2024 zu 99,5 Prozent abgerufen worden sind. Die mit dem Infrastrukturprogramm geförderten kommunalen Investitionen verteilten sich in etwa gleichmäßigauf die beiden Förderschwerpunkte Infrastruktur und Bildung. Mit rund einem Drittel der gesamten Bundesmittel flossen die mit Abstand meisten KInvFG-Mittel in die energetischeSanierung der kommunalen Schulinfrastruktur. Daneben wurde ein hoher Anteil von Bundesmitteln auch in die Förderbereiche „Städtebau“, ‘frühkindliche Infrastruktur’ und in ‘dieenergetische Sanierung sonstiger kommunaler Infrastruktur’ investiert.

Der Bericht im BMF-Monatsbericht basiert im Wesentlichen auf einer ersten Bilanz des Programms durch das Ministerium. Hier heißt es im Fazit ergänzend, die von den Ländern vorgelegten Mittelverwendungsnachweise hätten gezeigt, dass die Mittel des Infrastrukturprogramms nahezu vollständig rechtskonform genutzt worden sein. Bei 11.769 der bis zum1. April 2024 11.817 vorgelegten Nachweise sei vom BMF die zweckentsprechende Mittelverwendung bestätigt worden. Bei nur neun Maßnahmen sei es zu Rückforderungen desBundes gekommen. Die vorgelegte Ausarbeitung belegt, wie sinnvoll eine möglichst einfache Weitergabe von Investitionsmitteln an die Kommunen ist. Dies sollte auch bei den jetztanstehenden Überlegungen zur Verwendung der Mittel aus den Sondervermögen des Bundes beachtet werden.

Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Die Bundesregierung hat am 19. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung derFristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau beschlossen. Hierdurch sollen die Zusagen im Koalitionsvertrag, die Fristen insbesondere im Ganztagsfinanzhilfegesetz um 2 Jahrezu verlängern, umgesetzt werden. Dies ist in Artikel 1 des Gesetzes entsprechend vorgesehen. Des Weiteren sollen in Artikel 2 die Ressortbezeichnung sowie die Formulierung imHinblick auf die Jahresrechnung für das Sondervermögen aktualisiert werden.

Entwurf einer Niedersächsischen Katzenverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hatte der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Entwurf einerNiedersächsischen Katzenverordnung übersandt. Der NLT hat in seiner Stellungnahme denErlass einer entsprechenden Verordnung bereits dem Grunde nach entschieden abgelehnt.Aus diesem Grund haben wir auf eine Auseinandersetzung mit deren Einzelheiten verzichtet. Der Erlass einer solchen Verordnung widerspricht dem vor Kurzem mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände geschlossenen Pakt für Kommunalinvestitionen, löst das grundständige Problem der Überpopulation bei Katzen nicht wirklich, wirftgrundlegende rechtliche und vollzugspraktische Probleme auf und führt zu einem erheblichen, nicht gerechtfertigten und nicht erstatteten Mehraufwand der kommunalen Veterinärbehörden. Daher haben wir das ML aufgefordert, von diesem Vorhaben ersatzlos Abstandzunehmen.

Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in der Stellungnahme zumEntwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes“ (NKlimaG)die Fokussierung des Gesetzentwurfs auf die zwingenden Umsetzungsnotwendigkeiten infolge geänderten bzw. neuen Bundesrechts begrüßt. Weiterhin haben wir positiv hervorgehoben, dass das Land seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des NKlimaG nachkommt und eine Konnexität derneuen Regelungen und Pflichtaufgaben sowie die damit verbundenen Mehraufwendungender Kommunen jedenfalls dem Grunde nach anerkennt.

Zur neu geplanten Aufgabe „Erstellung von Klimaanpassungskonzepten“, die wir auf derEbene der Landkreise für angemessen verortet sehen, haben wir darauf hingewiesen, dasses sich bei der Klimaanpassung um eine Daueraufgabe handelt, die auch entsprechendseitens des Landes finanziert werden muss. Entsprechend der Rückmeldungen aus demMitgliederbereich haben wir eine Finanzierungsregelung gefordert, die bei den Aufgabenträgern den Finanzbedarf für jeweils zwei Personalstellen der Entgeltgruppe 12 (Vollzeit)des TVöD dauerhaft sichert.

Darüber hinaus haben wir insbesondere noch folgende Hinweise gegeben:

– Es wird befürwortet, dass die Landkreise die Gemeinden bei der Durchführung derkommunalen Wärmeplanung nun auch spezialgesetzlich legitimiert unterstützen können (§ 20 Abs. 3 NKlimaG).

– Weiterhin wird als erforderlich angesehen, dass die Landkreise bei der kommunalenWärmeplanung der Gemeinden auch im vereinfachten Verfahren wegen der zahlreichen Schnittstellen der beiden kommunalen Ebenen weiterhin beteiligt werden.

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts übermittelt. Einziger Regelungsgegenstand des noch nicht ressortabgestimmten Entwurfs ist bislang dieStreichung des § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Diese Regelung isterst mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im letzten Jahr geschaffen worden und sieht vor, dass eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglichist, soweit bei dem Betroffenen besondere Integrationsvoraussetzungen vorliegen. DieseMöglichkeit soll nunmehr entsprechend einer Vorgabe des Koalitionsvertrages wieder entfallen.

​Da der Deutsche Landkreistag die Einführung der Regelung seinerzeit kritisiert und daraufhingewiesen hat, dass eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit eine zentrale integrativeEinbürgerungsvoraussetzung ist, wird er ihre Streichung nunmehr begrüßen. Eine vorherigeBeteiligung der Landkreise kam aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist nicht in Betracht.

Bundesrat fasst Entschließung zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser

Das Bundesratsplenum hat sich am 23. Mai 2025 mit dem Antrag des Landes Brandenburg„zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform“ befasst und diesen mehrheitlichangenommen. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Finanzausschuss und derAusschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hatten dem Plenum zuvor empfohlen, die Entschließung zu fassen.

Die Länder fordern in ihrem Entschließungsantrag eine basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent sowie zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für eineauskömmliche Betriebskostenfinanzierung. Zu beiden Punkten soll die Bundesregierungzeitnah einen Vorschlag vorlegen. Die Entschließung des Bundesrates ist rechtlich nichtbindend, hat aber politisches Gewicht, zumal die dringend notwendigen Mittel zur Deckungder Finanzierungslücke aus den Jahren 2022 und 2023 auch im Koalitionsvertrag festgehalten sind.

Vor dem Hintergrund der politischen Beratung auf Bundesebene zur Krankenhausfinanzierung hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände mit Schreibenvom 21. Mai 2025 an den Niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Philippi gewandt undneben einer dauerhaften Schließung der Inflationslücke 2022/2023 auch eine vollständigeKofinanzierung des Krankenhaustransformationsfonds durch zusätzliche Landesmittel gefordert.

Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission

Am 19. Mai 2025 hat die Europäische Kommission ihre diesjährige Frühjahrsprognose veröffentlicht. In der Prognose werden die Wachstumsaussichten deutlich nach unten korrigiert.Die Kommission rechnet aber weiterhin für die EU insgesamt mit einem moderaten Wirtschaftswachstum. So wird ein Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,1 Prozent erwartet, für das Euro-Währungsgebiet um 0,9 Prozent. Im Jahr 2026 soll sich dasWachstum leicht beschleunigen – auf 1,5 Prozent bzw. 1,4 Prozent. Trotz geopolitischerUnsicherheiten und anhaltender Handelsspannungen zeige sich die europäische Wirtschaftinsgesamt widerstandsfähig: so sei im vierten Quartal 2024 mit 0,4 Prozent ein stärkeresWachstum als erwartet verzeichnet worden, was vor allem auf die robuste Binnennachfragezurückzuführen sei. Der Arbeitsmarkt bleibe robust, die Beschäftigung wachse, und die Inflation nähere sich schneller als erwartet dem Zielwert von 2 Prozent. Bis 2026 soll sie imEuroraum auf 1,7 Prozent sinken. Gleichzeitig profitierten Arbeitnehmer in der EU zunehmend von realen Lohnsteigerungen und einem Rückgewinn der zuletzt verlorenen Kaufkraft.

Für Deutschland fällt die Prognose deutlich zurückhaltender aus. Nach zwei Jahren mitleichtem Rückgang dürfte die deutsche Wirtschaft 2025 weitgehend stagnieren. Insbesondere die exportorientierte Industrie leide unter den weltweiten Handelsspannungen, was dieAusfuhren stark belaste. Zwar wird ein leichter Anstieg des privaten Konsums erwartet –begünstigt durch sinkende Zinssätze und steigende Reallöhne – doch könne dies dieschwache Außenwirtschaft nicht ausgleichen. Auch bei den Investitionen sei keine Belebung in Sicht. Strengere Finanzierungsbedingungen und eine angespannte wirtschaftlicheStimmung bremsen nach Angaben der Kommission die Entwicklung. Erst 2026 wird mit einer leichten Erholung gerechnet, getragen von anziehendem Konsum und einer allmählichen Erholung der Investitionstätigkeit. Das Wachstum könnte dann auf 1,1 Prozent steigen.

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Entwurf zur erneuten Novellierung der NBauO sowie Entschließungsanträge

Am 9. Mai 2025 hat die AG KSV die wesentlichen Inhalte der schriftlichen Stellungnahmezum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion im Niedersächsischen Landtag (LT-Drs. 19/6816)im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des NiedersächsischenLandtages vorgetragen. In der mündlichen Anhörung wurde insbesondere die kurze Abfolgeimmer weiterer Novellierungen und Änderungen der Bauordnung kritisiert, da so weder eineroutinierte Verwaltungspraxis entstehen kann, noch die beabsichtigen Beschleunigungseffekte generiert werden können. Weiterhin wurde ausdrücklich nochmals das Fehlen einerder Anhörung im Landtag vorausgehenden Beteiligung der AG KSV zum Gesetzesentwurfbemängelt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich durch die Aufnahme weiterer verfahrensfreier Baumaßnahmen die Anzahl baurechtswidriger Zustände in der Zukunft erhöhen wird. Dies hätte zur Folge, dass die Bauaufsichten in aufwändigen Verfahren nach § 79NBauO repressiv tätig werden müssten.

In der Stellungnahme betonen wir ferner erneut, dass wir den Wegfall der Pflicht zur Schaffung notwendiger Einstellplätze für Autos bei Wohnbauvorhaben konsequent ablehnen.Zwar begrüßen wir die nunmehrige Klarstellung, dass der Wegfall nur bei der Schaffungneuer Wohnungen gelten soll, jedoch ändert dies nichts an der Grundposition. Daher habenwir das Land abermals aufgefordert, den seit 2024 erfolgten Wegfall der Verpflichtunggrundständig rückgängig zu machen. Hilfsweise haben wir eine Regelung vorgeschlagen,die es den Kommunen erlaubt, die Einstellplatzpflicht durch Satzung zu regeln.

Bezüglich des Entschließungsantrags „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung und des Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standard“(LT-Drs. 19/6818) haben wir insbesondere die Einführung eines Abrisskatasters abgelehnt,da es nicht zur Zielsetzung „einfacher, günstiger, schneller“ passt, sondern vielmehr zu weiteren Bürokratieaufbau führen und keinen Abriss verhindern wird.

Zu dem Entschließungsantrag „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden –Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetztfortsetzen“ (LR-Drs. 19/6806) haben wir insbesondere den Vorstoß zur Beschränkung derEigenverantwortung bei § 85a NBauO konsequent abgelehnt, um weiteren Bürokratieaufbau zu verhindern.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat ihre Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetztes (NTVergG)an das Wirtschaftsministerium (MW) übersandt. Die AG KSV lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des NTVergG in seiner jetzigen Fassung ab. Zwar wird das Ziel, einangemessenes Lohnniveau bei öffentlichen Aufträgen zu sichern, grundsätzlich anerkannt.Der Entwurf verfehlt jedoch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände die selbst gesetzten Leitlinien der Landesregierung – insbesondere die angestrebte Vereinfachung, Beschleunigung und Kostensenkung von Vergabeverfahren. Dies gilt sowohl für die Regelungzur Tariftreue als auch für den Betriebsübergang im Bereich des ÖPNV.

Besonders kritisch bewertet die AG KSV die Regelungen in § 4 NTVergG-E. Diese sindkomplex, in der Praxis schwer handhabbar und führen zu erheblichen Dokumentations- undKontrollpflichten, insbesondere für kleinere Vergabestellen. Auch datenschutzrechtlicheFragen bleiben unbeantwortet. Die Folge könnte eine sinkende Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergaben und damit ein geringerer Wettbewerb sein.

Die in § 6 vorgesehene Fiktion eines Betriebsübergangs im ÖPNV ist vergaberechtlich fragwürdig und praktisch kaum umsetzbar. Sie führt zu erheblichen Mehraufwänden bei denKommunen und benachteiligt neue Marktteilnehmer. Eine Notwendigkeit für die Regelungist angesichts des bestehenden Fachkräftemangels nicht erkennbar.

Die Einführung einer landesweiten Kontrollstelle nach § 14a wirft rechtliche und praktischeFragen auf. Sie schafft Doppelstrukturen und ist in ihrer Ausgestaltung zweifelhaft. EineÜberarbeitung des bisherigen § 14 erscheint zwingend erforderlich.

Entwurf der Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat eine Stellungnahme zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) an dasWirtschaftsministerium (MW) übermittelt. Grundsätzlich wird die beabsichtigte Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen begrüßt. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch hinterdem notwendigen Maß an Vereinfachung und Entbürokratisierung zurück. Andere Bundesländer – wie Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen – zeigen, dass deutlich weitergehende Erleichterungen möglich und vergaberechtlich umsetzbar sind.

Konkret wird angeregt, im Rahmen von § 3 NWertVO-E neben der Anhebung der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen auch tatsächliche Verfahrensvereinfachungenvorzusehen. Hierzu zählen insbesondere Erleichterungen bei der Eignungsprüfung – etwadurch eine Wiedereinführung der aus der Pandemielage bekannten Möglichkeit, Eigenerklärungen als ausreichend anzuerkennen – sowie die Flexibilisierung des Zeitpunkts für dieVorlage von Eignungsnachweisen.

Zu § 5 NWertVO-E wird kritisiert, dass die vorgesehenen unterschiedlichen Wertgrenzen fürSchulen und Schulträger weder systematisch nachvollziehbar noch sachgerecht sind. Derhöhere Schwellenwert von 100.000 Euro sollte einheitlich auch für Kommunen selbst gelten.Die derzeitige Regelung führt zu praktischer Unsicherheit bei der Abgrenzung der Auftraggeber und widerspricht dem Ziel der Verordnung, Vergabeverfahren zu vereinfachen.

10. Fachgespräch zum Deutschland-Ticket

Am 12. Mai 2025 hat auf Einladung des seinerzeitigen Verkehrsministers Olaf Lies das nunmehr 10. Gespräch zur Umsetzung des „Deutschlandticket“ unter Einbeziehung der Verkehrsverbünde und der kommunalen Spitzenverbände beim Niedersächsischen Ministeriumfür Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) stattgefunden. Ebenfalls vertreten wardie Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und die Niedersachsentarif GmbH (NITAG). Inseiner Begrüßung hat Minister Lies sich ausdrücklich für eine Politik des Machbaren ausgesprochen und klargestellt, dass u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Mobilitätsgarantiemodellkommunen nicht umsetzbar seien. Die wiederholt von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragene Forderung nach Verzicht auf unrealistische Projekte wie das Projekt Mobilitätskonzept 2040 seien nachvollziehbar, da aktuelle Herausforderung vielmehrdie Sicherung des Bestandsverkehre sei.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht den Fortbestand des D-Ticket vor.Unklar bleibt jedoch weiterhin, wie hoch der Anteil der Bundesmittel und die Aufteilung zwischen Bund und Ländern sein wird. Auch ist bisher ungeklärt, ob und wie eine Preisstabilitätbis 2029 umgesetzt werden soll. Sollte der Bund seine Beteiligung bei 1,5 Milliarden jährlicheinfrieren, sind auch die Länder nicht bereit, ihren Anteil über einen Inflationsindex anzupassen. Auf Arbeitsebene werden daher mögliche Finanzierungsmodelle ab 2026 diskutiert.

Ziel ist hierbei, die Festlegung und Abwicklung des öffentlichen Zuschusses auf europarechtskonforme Beine zu stellen, da das bisherige Modell des Rettungsschirms nach Vorgabe der EU nur als Übergangslösung akzeptiert ist. Ein Vorschlag ist hierbei u.a. pauschaleAusgleichsbeträge für alle Aufgabenträger (AT) mit Festsetzung eines individuellen, pauschalen Ausgleichsbetrages für jeden AT („Weg von den Verwendungsnachweisen“). Basissoll hierbei das Jahr 2025 unter Berücksichtigung der zukünftigen Stufe 3 der EAV sein,wobei kein AT 2026 weniger als bisher bekommen soll (Stichwort: Alteinnahmesicherung).Für Mehr-/Mindereinnahmen beim Fahrgeld ist der jeweilige AT/VU verantwortlich. Dadurchentstehe ein Zusatzanreiz zum Verkauf weiterer D-Tickets (Forderung der EU-Kommission).

Die Nieders. Nahverkehrsgesellschaft, NITAG und das MW haben ein Umsetzungskonzeptfür das Azubi-Ticket erarbeitet. Grundlage soll hierbei das D-Ticket für derzeit 58 Euro imMonat sein. Das Land plant hierbei einen pauschalen Rabatt in Höhe von 20 Prozent, daraus folgt für Azubis und Freiwilligendienstleistende ein Abgabepreis von 46,40 Euro im Monat. Arbeitgeber können sich freiwillig beteiligen. Bei einem Zuschuss von 20 Prozent durchden Arbeitsgeber sinkt der Preis auf 34,80 Euro im Monat. Bei einem Zuschuss ab 25 Prozent (D-Jobticket-Modell) sinkt der Preis auf max. 29 Euro im Monat. Die Umsetzung sollzentral (analog zum D-Semesterticket) über die NITAG erfolgen. Bisher stehen für die Umsetzung jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Konzept würde jedoch im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2026 vorgelegt werden.

Kommunalparlamente werden am 13. September 2026 gewählt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19. Mai 2025 den Termin für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr 2026 festgelegt. Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen derStadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage und der Regionsversammlung statt. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte neu gewählt.

An demselben Tag werden vermutlich auch zahlreiche Direktwahlen in den Kommunenstattfinden. Direktwahlen sind dann erforderlich, wenn die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet. Die Amtszeit derHVB wurde Anfang des Jahres 2025 auf acht Jahre verlängert.

Erlassentwurf zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften

Das Innenministerium hat zur Aufstellung der Kreisfeuerwehrbereitschaften einen überarbeiteten Erlassentwurf für eine erneute Beteiligung übersandt. In den vergangenen Wochen und Monaten haben diverse Gespräche zusammen mit dem Innenministerium und demLandesfeuerwehrverband zu der jetzt vorliegenden Fassung geführt, die aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine gute Grundlage für eine zukünftige Struktur der Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen bildet.

Es wird zukünftig unterschieden zwischen der Kreisfeuerwehrbereitschaft, die auf Grundlage des Brandschutzgesetzes zu bilden ist und der Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen, die für den Bereich des Katastrophenschutzes zukünftig überörtlich zum Einsatz kommen soll. Lediglich für die Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen werden durch diesenErlass Mindestanforderungen definiert, die in der Folge dann auch mit einem Förderregimeseitens des Landes Niedersachsens hinterlegt werden soll. Über dieses Förderregime ist indem neu eingerichteten Brandschutzbeirat noch abschließend zu beraten.

Bei den Beratungen über diesen Erlass war für die kommunalen Spitzenverbände handlungsleitend, dass möglichst vielen unteren Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeitgegeben wird, die Anforderungen des neuen Erlasses erfüllen zu können, um eine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen in ihrem Zuständigkeitsgebiet aufstellen zu können. Dabeiwurde insbesondere ein Augenmerk auf die Ressource Personal gelegt und übermäßigeAnforderungen wie eine hundertprozentige Personalreserve vermieden.

Ergebnisse der 168. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

​Vom 13. – 15. Mai 2025 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Frühjahrssitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Herbst 2024 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2025 aufgrund der schwächeren Wirtschaftsleistung sowie derberücksichtigten Steuerrechtsänderungen um -2,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Fürdie Gemeinden ergeben sich gegenüber der Herbstschätzung um -3,6 Milliarden Euro nachunten korrigierte Steuereinnahmen. Die Einnahmen der Länder fallen dagegen voraussichtlich um 1,1 Milliarden Euro höher aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2024 bedeutet diesfür alle Ebenen +3,4 Prozent oder +32 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich –gemessen am Ist 2024 – um +2,2 Milliarden Euro (+1,5 Prozent) höhere und für die Länderum 12,5 Milliarden Euro (+3,2 Prozent) höhere Einnahmen.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2026 bis 2029 wurden um insgesamt -78,5 Milliarden Euro gegenüber der Herbststeuerschätzung nach unten korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmenfür die Jahre 2025 bis 2029 wurden um insgesamt -23,7 Milliarden Euro reduziert.

Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen

Nach der vom Niedersächsischen Finanzminister vorgestellten regionalisierten Steuerschätzung werden für das Land im laufenden Jahr (netto nach kommunalen Finanzausgleich) Mehreinnahmen von 102 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Haushalt erwartet, für 2026 ff. wird gegenüber der Oktobersteuerschätzung 2024 mit Rückgängen imdreistelligen Millionenbereich gerechnet. Es ergeben sich insgesamt folgende Erwartungen(gegenüber der bisherigen Planung des Landes):

Für den kommunalen Finanzausgleich prognostiziert das MF folgende Veränderungen:

Die erwarteten Mehreinnahmen in 2025 erhöhen dabei nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes überden kommunalen Finanzausgleich die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2025.

Die Prognose zu den Gemeindesteuern rechnet im laufenden Jahr mit Mindereinnahmengegenüber den bisherigen Erwartungen von -348 Millionen Euro. In den Folgejahren bewegen sich die Abweichungen zwischen -561 Millionen Euro und -617 Millionen Euro. Hintergrund sind insbesondere deutliche Rückgänge bei der Gewerbesteuer und – wegen derEinbeziehung der Steuerrechtsänderungen – beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. In den Zahlen nicht enthalten ist die beabsichtigte Veränderung bei der Gewerbesteuer Offshore. Insgesamt ist gleichwohl weiterhin ein stetiger wenn auch weniger starkerAnstieg der kommunalen Steuereinnahmen prognostiziert worden. Ausgehend von dem IstErgebnis des Jahres 2024 mit 12,5 Milliarden Euro (Steuereinnahmen netto ohne Bagatellsteuern) sollen im laufenden Jahr 12,8 Milliarden Euro und im Folgejahr 13,3 Milliarden Eurovereinnahmt werden. Bis zum Ende des Schätzungszeitraums ist ein Anstieg bis auf 14,7Milliarden Euro prognostiziert.

Gewerbesteuer in Offshore-Gebieten steht Gemeinden zu

Das Land Niedersachsen erhebt bislang zu seinen Gunsten insbesondere die Gewerbesteuer von Windparks in Offshore-Gebieten. Allein 2024 erzielte es auf diese Weise112,5 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Eine niedersächsische Kommune hatte gegen die Bestimmung des Landes als Steuergläubiger Klage erhoben. Mit Urteil vom 3. Dezember2024 (IV R 5.22) hat der Bundesfinanzhof ihr Recht gegeben. Das Gericht hat seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt

„1. Das deutsche Küstenmeer ist dem Inland zuzuordnen, sodass eine darin belegeneBetriebsstätte (Windpark) der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

2. Die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung mit Bundesrecht und demGrundgesetz ist revisibles Recht, das der Überprüfung durch den Bundesfinanzhofunterliegt.

3. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzesdarf für Betriebsstätten in gemeindefreien Gebieten keine Übertragung der Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer auf ein Bundesland erfolgen.“

Das Finanzministerium hat in einer Videokonferenz vom 19. Mai 2025 erkennen lassen,dass das Land die Entscheidung akzeptieren und auf weitere rechtliche Schritte in demVerfahren verzichten will. Folge nach geltendem Recht ist, dass diejenigen Kommunen vonder Gewerbesteuer im Offshore-Bereich profitieren, in denen der Betriebssitz der entsprechenden Windenergieunternehmen liegt. Hierdurch würde das Gewerbesteueraufkommendauerhaft nicht nur Gebietskörperschaften in Niedersachsen zufließen. Aus diesem Grundebeabsichtigt das Land eine Rechtsänderung, mit der die Hebeberechtigung künftig einerGemeinde in Niedersachsen zugeordnet wird, um die hieraus resultierenden Steuereinnahmen für die niedersächsischen Kommunen zu sichern. Eine vergleichbare Lösung wird inSchleswig-Holstein praktiziert.

SGB II – Rechtskreiswechsel Ukraine

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält die Rücknahme des sog. Rechtskreiswechsels für Geflüchtete aus der Ukraine. Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach derMassenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen anstelle vonGrundsicherung wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Fürdie große Zahl von Hinweisen, was aus Sicht der Praxis zur gesetzgeberischen Umsetzungzu berücksichtigen und zu regeln ist, sagen die Geschäftsstellen des DLT und des NLTbesten Dank. Die Hauptgeschäftsstelle hat auf dieser Grundlage gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Stellung genommen.

Darin wird die Rücknahme des Rechtskreiswechsels begrüßt, da sie eine Forderung desDeutschen Landkreistages aufgreift. Für eine gelingende Umsetzung ist wichtig, dass dasVerfahren für die abgebenden und die aufnehmenden Behörden praktikabel ist.

Die größte Herausforderung ergibt sich aus dem Zeitverzug zwischen einer seit dem 1. April2025 erfolgten Einreise und dem Inkrafttreten der Neuregelung zu einem späteren Zeitpunkt. Im Verhältnis zum Leistungsberechtigten greift Vertrauensschutz; im Verhältnis zwischen den Behörden hingegen muss ein unverhältnismäßiger Rückabwicklungs-Aufwandvermieden werden. Die Stellungnahme listet sodann Einzelpunkte aus Sicht der Jobcenterund der Sozialhilfeträger sowie aus Sicht der AsylbLG-Behörden auf.

Dass der Bund die bei Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten trägt, wird gleichfalls begrüßt. Auch hier sollten möglichst einfache Regelungen getroffen werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2024

Die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungwerden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der vonden Ländern gemäß § 46a Abs. 5 SGB XII vorgelegten Jahresnachweise in der Bundeserstattung ermittelt. Im Jahr 2024 lagen die Nettoausgaben bei 11,4 Milliarden Euro. DasBMAS hat die folgende länder-bezogene Tabelle übermittelt (Werte in Euro):

Gegenüber dem Vorjahr 2023, in dem die Nettoausgaben 10,1 Milliarden Euro betrugen,sind die Ausgaben um + 13,4 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 waren sie im Vergleich zu2022 bereits um + 14,7 Prozent gestiegen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen 1,26 Millionen Personen im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieswaren 4 Prozent mehr als im Dezember 2023. 58,6 Prozent der Leistungsempfänger hatten die Altersgrenze erreicht oder überschritten. 41,4 Prozent der Empfänger erhielten dieLeistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung.

Zwischenbericht der Bundesinitiative Barrierefreiheit

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit, die Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen im Auftrag der letzten Bundesregierung zu befördern gesucht hat, hat vordem Hintergrund der frühzeitigen Beendigung der vergangenen Legislatur nunmehr nachträglich noch einen Zwischenbericht vorgelegt. Dieser skizziert in den maßgeblichen Handlungsfeldern, Bauen und Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Digitales die erzielten Ergebnisse.Der Deutsche Landkreistag war Mitglied des begleitenden Beirats.

Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenterim Zuge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat darüber informiert, dass weitereAusgabemittel zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets im SGB II zur Verfügungstehen. Kommunale Jobcenter und gemeinsame Einrichtungen können nunmehr währendder fortbestehenden Phase der vorläufigen Haushaltsführung 90 Prozent der Obergrenzenach dem letzten Regierungsentwurf für 2025 verausgaben. Bislang betrug der Verfügungsrahmen für diese Mittel 45 Prozent. Diese Maßnahme hat ihren Grund darin, dass mit einemAbschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 erstim Herbst des Jahres gerechnet werden kann.

​Eingliederungsmittel für bereits eingegangene Verpflichtungen unterliegen nicht dem Verfügungsrahmen von 45 Prozent und sind bereits zu Jahresbeginn in voller Höhe verfügbargemacht worden.

Zwölfter Nährstoffbericht des Landes

Am 12. Mai 2025 haben Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Gerhard Schwetje, sowie weitere Expertinnenund Experten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) den nunmehr Zwölften Nährstoffbericht für Niedersachsen für den Berichtszeitraum 2023/2024 veröffentlicht.Danach ist der Dung- und Gärresteanfall aus den Tierhaltungsanlagen und den Biogasanlagen von 53,1 Mio. t weiter auf 52,7 Mio. t (und damit um 0,8 Prozent im Vergleich zumVorbericht) leicht gesunken. Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht sind die Tierplatzzahlen bei Rindern (-1,3 Prozent) leicht zurückgegangen, während der Rückgang beiSchweinen -8,1 Prozent und bei Geflügel – 0,3 Prozent betrug. Der Mineraldüngerabsatz istnach dem bisherigen Tiefstand im Vorjahreszeitraum auf 158.000 t (+ rd. 16.000 t) wiederetwas angestiegen.

​Der Stickstoffüberschuss liegt wie auch im Vorjahresbericht noch im Gebiet eines Landkreises (Cloppenburg) über der gesetzlichen Obergrenze von 170 kg N/ha. Bezogen auf Phosphat ist für das Gebiet von insgesamt fünf Landkreisen (Cloppenburg, Emsland, GrafschaftBentheim, Oldenburg, Vechta) ein positiver Phosphorsaldo (also oberhalb der Abfuhr) festgestellt worden. In Bezug auf die Nährstoffbelastung in den Grund- und Oberflächengewässern kann ein positiver Trend bisher noch nicht an allen Messstellen verzeichnet werden.Bei der Entwicklung der Nitratkonzentrationen fallen starke regionale Unterschiede auf. ImBereich der Oberflächengewässer stagnierte der Anteil der Gewässer mit gutem ökologischen Zustand erneut bei drei Prozent. Eine Ursache der Zielverfehlung sind – neben weiteren Belastungen – die nahezu flächendeckenden Einträge von Nährstoffen.

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Künftiger Ministerpräsident zum Austausch bei den Landkreisen

Der enge Austausch zwischen Landesregierung und Niedersächsischem Landkreistag(NLT) wird über den Wechsel im Landeskabinett hinaus fortgesetzt. Das machte Wirtschaftsminister und designierter niedersächsischer Ministerpräsident Olaf Lies am 7. Mai2025 deutlich. Lies nahm an einer Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses desNLT unter Leitung von Landrat Johann Wimberg teil. Begleitet wurde Lies vom künftigenWirtschafts-Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier. Gegenstand des gemeinsamenAustauschs war unter anderem die kommunale Forderung, das geplante NiedersächsischeKommunalfördergesetz schnell zu beschließen. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die anstehende Umsetzung des Infrastrukturpakets des Bundes.

„Eine vereinfachte Förderung ist eine beständige Forderung der Landkreise. Wir braucheneine konsequente Bündelung, einfache Antragsverfahren, unkomplizierte Genehmigungenund schlanke Abwicklung von Programmen“, erklärte NLT-Präsident Landrat Marco Prietz:„Wir sind uns mit dem Land im Grundsatz einig. Das Gesetz muss jetzt auch so kommen,dringend.“ Gleiches gelte für die Verteilung der Bundesmittel aus dem angekündigten Infrastrukturpaket. „Wesentliche Investitionen finden in den Kommunen statt. Hier sind sie für dieMenschen direkt spürbar. Wird das Geld schnell, sinnvoll und wirksam eingesetzt, hilft dasin der Sache und stärkt das Vertrauen in die Demokratie“, so Prietz.

Der Austausch mit Lies als zuständigem Minister war langfristig geplant. „Olaf Lies hat auchnach der Nominierung als Ministerpräsident an dem Termin festgehalten. Das ist für unsdas klare Signal: Der Austausch mit den Landkreisen ist und bleibt für ihn wichtig“, so NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Er fügte hinzu: „Der künftige Ministerpräsident kannsich auf die kritisch-konstruktive Unterstützung durch die Landkreise verlassen.“ Das vertrauensvolle Miteinander werde auch mit Staatssekretär Wunderling-Weilbier fortgesetzt. Erwar ebenfalls bereits vor dem bevorstehenden Wechsel ins Wirtschaftsressort, als Staatssekretär im Regionalministerium, zur Sitzung eingeladen. Mit seiner Teilnahme werde auchbei wechselnder Zuständigkeiten nahtlos an bestehende Kontakte angeknüpft, so Meyer.

Vorschlag des Landeswahlleiters zur Neueinteilung der Wahlkreise

Der Landeswahlleiter hat mit Schreiben vom 30. April 2025 dem Landtag einen Vorschlagunterbreitet, wie zukünftig die Wahlkreiseinteilung gezogen werden könnte, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen (LT-Drs. 19/7132). Er reagiert damit auf dieFeststellung des Staatsgerichtshofs, dass die der Landtagswahl vom 9. Oktober 2022 zuGrunde gelegte Wahlkreiseinteilung für die 87 niedersächsischen Wahlkreise, wie sie sichaus der Anlage zu § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) ergibt,mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl gemäß Art. 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) nicht vereinbar sei.

Nach dem Grundsatz der Wahlgleichheit müssen bei einer Mehrheitswahl, wie sie das niedersächsische Wahlrecht für die direkt gewählten Abgeordneten vorsieht, die Wahlkreisemöglichst gleich groß im Hinblick auf die Wählerrepräsentanz sein, damit jeder Stimme einannährend gleiches Zählgewicht auch im Verhältnis zu den in anderen Wahlkreisen abgegeben Stimmen zukomme. Dabei seien grundsätzlich Abweichungen innerhalb einer Toleranzgrenze von bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße systemimmanent und verfassungsrechtlich zulässig. Die Wahlkreiseinteilung genügte diesen Anforderungen nicht mehr, da es bisweilen erhebliche Repräsentationsunterschiede gibt.

Der Landtag ist nun gehalten, eine Änderung des NLWG einzuleiten, damit eine verfassungskonforme Wahlkreiseinteilung rechtzeitig zur Landtagswahl 2027 gegeben ist. DerVorschlag des Landeswahlleiters wird für diesen Prozess eine Grundlage darstellen, an dersich die kommenden Diskussionen ausrichten werden. Vom Vorschlag des Landeswahlleiters sind 62 Wahlkreise in ihrem Zuschnitt betroffen. Entsprechend der Bevölkerungsentwicklung sollen in den östlicheren Landesteilen zwei Wahlkreise aufgelöst und im Gegenzugzwei neue in den westlicheren gezogen werden.

Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastrukturdes Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) ist im NiedersächsischenMinisterialblatt Nr. 219/2025 veröffentlicht (RdErl. d. MI v. 07.05.2025 – ES-52 420 – VORIS21071). Durch die Richtlinie legt das MI ein Sportstätteninvestitionsprogramm mit einemGesamtvolumen von 25 Millionen Euro auf, um kommunale Sportinfrastruktur zu stärken.Davon sind 20 Millionen Euro für kommunale Sportstätten vorgesehen, während weiterefünf Millionen Euro dem Vereinssportstättenbau zugutekommen.

​Der Schwerpunkt liegt auf der Sanierung und Modernisierung von Hallenschwimmbädernund Lehrschwimmbecken, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei finanzschwache Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Das Ministerialblatt mit der Förderrichtlinie kann unter https://link.nlt.de/hrqx als PDF-Datei abgerufenwerden.

Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat

In Ergänzung des Gutachtens „Bündelung im Föderalstaat“ (vgl. NLT-Aktuell 6/2025 S. 4 f.)hat der Normenkontrollrat (NKR) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Aufgabenbündelung intensiver zu beleuchten. Das Gutachten stellt verfassungskonforme Bündelungsmöglichkeiten maßgeblich auf Grundlage einer erweiterten Bundeseigenverwaltung, gemeinsamer Wahrnehmung durch die Länder oder Modularisierung einzelner Bausteine dar – zum einen abstrakt sowie konkret, unter Bezugnahme auf die Fallbeispiele des früheren Normenkontrollratsgutachtens, nämlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und derEinkommensprüfung. In einem letzten Schritt werden verfassungsrechtliche Reformperspektiven mit Blick auf ein Kooperationsgebot, eine Konturierung der Mischverwaltung, eineInfrastrukturverantwortung des Bundes und organisationsrechtliche Experimentierklauselnbeleuchtet und Empfehlungen zu Verfassungsreformen abgegeben.

Im Ergebnis verbleibt nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages der bestehendeverfassungsrechtliche Rahmen für die seitens des NKR vorgeschlagenen Aufgabenbündelungen eng. Wirksam sind bei pauschalierender Betrachtung nur Hochzonungen (Übertragung von Aufgaben von einer niedrigeren Verwaltungsebene auf eine höhere) in den Bereich der Bundeseigenverwaltung gemäß bei allein digitaler Aufgabenerfüllung in einzelnenHandlungsfeldern. Sowohl eine Aufgabenbündelung zwischen den Ländern wie die mit Blickauf das Beispiel der Einkommensprüfung überlegte Modularisierung einzelner Verfahrensbestandteile erweisen sich als unpraktikabel oder verfassungsrechtlich schwergängig.

Auch die seitens des NKR in seinem Ausgangsgutachten angedachten vier Reformvorschläge für das Grundgesetz selbst bergen nur wenig echte Weiterentwicklungen. Dem Kooperationsgebot wird eher eine symbolische Bedeutung zugemessen, Konturierungen derMischverwaltung wirken ebenfalls kaum, eine Infrastrukturkompetenz des Bundes kann diesen lediglich ermächtigen, freiwillig und kostenfrei Plattformlösungen für die Nutzung derLänder bereitzustellen und Experimentierklauseln können räumlich und zeitlich befristet Erprobungen und Testumgebungen ermöglichen, aber keine Mischverwaltungen legitimieren.

Abschlussbericht „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht

Das Bundesministerium des Innern hat einen Abschlussbericht „Asylverfahren in Drittstaaten“ veröffentlicht. Danach wurden drei Modelle untersucht. Jedes der Modelle setze unterschiedlich umfangreiche Rechtsänderungen voraus. Betont werden des Weiteren praktische Umsetzungsherausforderungen sowie die Notwendigkeit, Länder zu finden, die zurMitwirkung an einem solchen Modell bereit wären. Als erfolgsversprechend wird vor allemdas „Ruanda-Modell“ identifiziert. Auch diesem wird aber nur die Rolle eines Bausteins ineiner umfassenden Migrationspolitik zugewiesen. Der Abschlussbericht, ein Sachstandsbericht sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen sind im Internet verfügbar:https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingspolitik/mpk-asylantraege-drittstaaten-artikel.html.

​Umgang mit Gewalt und Anfeindungen in der Kommunalpolitik

Die bundesweite Ansprechstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger, die Hass, Hetzeund Bedrohung ausgesetzt sind („starke Stelle“), führt am 11. September 2025 in den Räumen des Deutschen Landkreistags in Berlin die Veranstaltung „Respekt statt Hass! – Umgang mit Gewalt und Anfeindungen in der Kommunalpolitik“ durch. Die Teilnahme ist kostenlos. Übernachtungskosten – nicht aber Reisekosten – werden übernommen. Die Zahlder Teilnehmer ist begrenzt; für interessierte Vertreter aus den Landkreisen empfiehlt sichdaher eine rasche Anmeldung.

​Die Fachtagung richtet sich an kommunale Amts- und Mandatsträger und bietet aktuelleImpulse und Diskussionen, praxisnahe Workshops (unter anderem zu den Themen digitaleGewalt, Krisenkommunikation, Umgang mit der Presse und Umgang mit demokratiefeindlichen Aussagen) sowie Raum für Austausch und Vernetzung. Bereits am Vorabend, 10.September 2025, lädt die starke Stelle zu einem gemeinsamen Abendessen ein (Getränkeauf Selbstzahlerbasis). Die Anmeldung ist bis zum 11. Juni 2025 möglich unter folgendemLink: https://forms.gle/eYSgiYVSrh9ApvBk7.

​Appell der Niedersächsischen Landeskommission für Denkmalpflege

Die Niedersächsische Landeskommission für Denkmalpflege hat den kommunalen Spitzenverbänden ihren Appell „Kirchen für das Gemeinwohl öffnen und erhalten“ übersandt. DieKommission fordert die Verantwortlichen auf, Verantwortung für Kirchengebäude als Orteder Öffentlichkeit, als Orte der Identifikation und als Objekte des allgemeinen kulturellenErbes zu übernehmen. Weiter fordert der Appell einen breiten öffentlichen Diskurs über die Zukunft der Sakralgebäude und die Gesamtgesellschaft für ein frühzeitigeres Miteinandervon kirchlichen und kommunalen sowie lokalen beziehungsweisen regionalwirtschaftlichenInstitutionen im Bereich Gemeinwohl, Kultur und Wirtschaft zu sensibilisieren, um aktiv dieChance zu nutzen, in konzertierter Weise Sakralräume gemeinwohlorientiert zu öffnen undals sogenannte Vierte Orte mit kultureller Bedeutung sichtbar und lebendig zu erhalten.

Integrationskonferenz „Patenschaften – Gemeinsam – Stark“

Die 9. Integrationskonferenz des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ findet am 14. Mai2025 im hannoverschen Kultur- und Kommunikationszentrum Pavillon statt. Diese steht unter dem Motto „Patenschaften – Gemeinsam – Stark.“. Es geht um erfolgreiche MentoringModelle zur Integration von Geflüchteten und Zugewanderten, den Austausch hierüber unddarum, neue Kontakte zu knüpfen. Anwesend sind Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachgebiete, die verschiedene Mentoring-Modelle aus ihren Bereichen vorstellen werden. Gemeinsam möchte das Bündnis möglichst viele Menschen in Niedersachsenerreichen und ermutigen, entsprechende Modelle umzusetzen oder sich auch persönlich alsMentorin/Mentor oder Patin/Pate für Geflüchtete einzusetzen. Weitere Informationen auf derWebsite des Bündnisses: https://niedersachsen-packt-an.de/veranstaltungen/integrationskonferenz-patenschaften/.

​„Unbezahlbar & freiwillig“ – Niedersachsenpreis für Bürgerengagement

Der Wettbewerb „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „unbezahlbar & freiwillig“ geht in eine neue Runde. Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen,Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Bewerbungsschluss istder 31. Juli 2025. Mit dem Wettbewerb „sollen diejenigen unterstützt und geehrt werden, diesich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen. Das Ehrenamt hat in Niedersachseneine große Bedeutung. Etwa drei Millionen Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit inunterschiedlichen Bereichen des Gemeinwohls.

Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich lobendie Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 4.000 Euro dotiertist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 17. und 21. November 2025 der Wahldes NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen. Weitere Informationen sind unterder Internetadresse www.unbezahlbarundfreiwillig.desind ebenfalls umfangreiche Informationen zu finden.

​Kommunalkongress der Bertelsmann-Stiftung zu nachhaltiger Entwicklung

Die Bertelsmann Stiftung und die Servicestelle in der einen Welt (SKEW) veranstalten auchin diesem Jahr zu diesem Thema einen gemeinsamen Kommunalkongress mit dem Titel„Jetzt erst recht – Nachhaltige Entwicklung wirkt!“. Darin soll die Rolle der Landkreise,Städte und Gemeinden beleuchtet werden, in denen rund zwei Drittel der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (englisch: Sustainable Development Goals,SDGs) umgesetzt werden. Die Veranstaltung wird vom Deutschen Landkreistag unterstütztund findet am 26. Juni 2025 in Berlin statt. Zielgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter ausVerwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, um erfolgreiche Strategien, innovative Ansätze undpraktische Lösungen für nachhaltige Kommunalentwicklung zu diskutieren.

Interessierte Landkreise können sich bis zum 6. Juni 2025 über die Webseite der SKEWanmelden: https://skew.engagement-global.de. Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei.Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen, allerdings besteht die Möglichkeit zur Buchung eines vergünstigten Veranstaltungstickets bei Anreise mit der Bahn.Die Themenschwerpunkte des Kongresses können dem Programm entnommen werden.

Wettbewerb zur Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte

Die Initiative „Deutschland – Land der Idee“ führt mit Unterstützung auch des DeutschenLandkreistages den Wettbewerb „Zusammen wachsen: Gute Ideen für die Integration amArbeitsmarkt“ durch. Der Wettbewerb richtet sich insbesondere an öffentliche und privateArbeitgeber und will herausragende Beispiele für die Integration internationaler Fach- undArbeitskräfte in Deutschland identifizieren und würdigen.

Ziel ist es, erfolgreiche Lösungen aufzuzeigen, die dem wachsenden Fach- und Arbeitskräftemangel begegnen und gelungene Integration am Arbeitsmarkt sichtbar machen. Die ausgewählten Einrichtungen oder Unternehmen werden als bundesweite Vorreiter und Ideengeber präsentiert und bei einer feierlichen Abschlussveranstaltung im November geehrt.Bewerbungen sind noch bis zum 30. Juni 2025 möglich. Weitere Informationen zum Wettbewerb stehen im Internet zur Verfügung unter www.integration-am-arbeitsmarkt.de.

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NLT-Delegation zu dreitägigem Arbeitsbesuch in Brüssel

Ein Großteil der rechtlichen Vorschriften für das Handeln der Kommunen basiert auf Vorgaben der Europäischen Union. Deshalb sucht der Niedersächsische Landkreistag (NLT) regelmäßig den Austausch auf der europäischen Ebene. Vom 22. bis 24. April war eine Delegation des NLT zu einem Arbeitsbesuch in Brüssel. Auf dem Programm standen die ThemenMigration, Katastrophenschutz, Außen- und Sicherheitspolitik, Handelspolitik, Biodiversitätund Artenschutz, Vergaberecht und Kohäsionspolitik. Hochkarätige Vertreterinnen und Vertreter europäischer Institutionen standen für den Austausch zur Verfügung.

Angeführt wurde die 13-köpfige Gruppe aus Mitgliedern des Präsidiums und Beschäftigtender Geschäftsstelle von NLT-Präsident Marco Prietz, Vizepräsident Sven Ambrosy undHauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Maßgeblich unterstützt und begleitet wurden der Arbeitsbesuch vom Team des Europabüros des Deutschen Landkreistages (DLT) um LeiterinTanja Struve und deren Stellvertreter Michael Schmitz. Sie hatten die Gesprächspartnerinnen und -partner vermittelt und die Logistik vor Ort koordiniert.

Den Auftakt bildete der Austausch über Migration und die laufende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) mit der Europaabgeordneten Lena Düpont sowieHeide Nidetzky von der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission. Im Anschluss besuchte die NLT-Delegation das Europäische Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen und tauschte sich mit der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe über die Herausforderungen durch Naturkatastrophen und die veränderte Sicherheitslage in Europa aus. Ein formloses Zusammentreffenmit niedersächsischen Europaabgeordneten beendete den ersten Tag des Arbeitsbesuchs.

Am zweiten Tag standen zunächst die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, David McAllister, sowie des Handelsausschusses, Bernd Lange,zur Verfügung. Sie berichteten über die aktuellen geopolitischen Herausforderungen für die EU. Anschließend tauschte sich die NLT-Delegation mit Frank Vassen, GeneraldirektionUmwelt der EU-Kommission, über Biodiversität und Artenschutz aus. Insbesondere zumUmgang mit dem Wolf gab es eine konstruktive Diskussion. Über den Stand der Reform deseuropäischen Vergaberechts informierte dann DLT-Büroleiterin Struve. Die NLT-Delegationformulierte deutlich ihre Forderung nach zügigen und einfachen Vergabeverfahren.

Am letzten Tag des Arbeitsbesuchs informierte sich die NLT-Delegation zunächst über dieArbeit der Landesvertretung Niedersachsens in Brüssel. Es folgte ein Gespräch mit demPräsidenten der Deutschen Sektion im Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE),Landrat Dr. Christoph Schnaudigel aus Karlsruhe, über kommunale Interessenvertretung ineuropäischen Gremien und die Zukunft der europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik.Dieses Thema wurde abschließend noch gesondert vertieft in einem Austausch mit demsächsischen Europaabgeordneten Matthias Ecke. Die NLT-Delegation plädierte nachdrücklich für dezentrale Verantwortung, eine spürbare Förderung ländlicher Räume und schlankere Förderprogramme.

Evaluation der Verwaltungskosten in der Eingliederungshilfe

Die Gespräche mit dem Niedersächsischen Sozialministerium (MS) zur Evaluation der Verwaltungskosten für die Eingliederungshilfe, die sich als äußerst schwierig erwiesen haben,konnten nunmehr einvernehmlich abgeschlossen werden. Im Kern wurden folgende Eckpunkte verhandelt: 

  • Das MS hat unter Berücksichtigung erhöhter Fallzahlen und einer jetzt für 2025 vorliegenden Tabelle eine Nachzahlung bis einschließlich 2025 in Höhe von insgesamt35,51 Millionen Euro errechnet.
  • Der Verteilungsmaßstab bleibt unverändert, um keine Verwerfungen zu erzeugen. 
  • Die Nachzahlung kann ohne Gesetzesänderung zur Auszahlung gelangen. 
  • Für die Anpassung ab 2026 ist eine Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes (Nds. AG) zum SGB IX/XII erforderlich.
  • Die für 2025 errechnete Erstattungssumme von 46,909 Millionen Euro (bisher 35,7 Millionen Euro) wird als Basiszahl aufgenommen. 
  • Es sollen künftig die jeweils aktuellen Empfängerzahlen berücksichtigt werden. 
  • Das MS wird sich beim Niedersächsischen Finanzministerium dafür verwenden, dassauch eine Regelung für eine regelmäßige Dynamisierung aufgenommen wird.
  • Zusätzlich soll eine Klausel formuliert werden, dass mit Blick auf die Vereinfachung derSoftware B.E.Ni sowie möglichen Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) spätestens bis 2029 der zeitliche Aufwand für die Gesamtplanung durch den paritätisch besetzten Gemeinsamen Ausschuss (GA) geprüft wird, ob eine Anpassung des Fallzahlschlüssels (1:150) und damit der Berechnung der Verwaltungskosten geboten ist.

Entwurf einer Niedersächsischen Katzenverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf einer Niedersächsischen Katzenverordnung im Rahmen einer Vorabbeteiligung zur Stellungnahme übersandt. Mit derbeabsichtigten Verordnung soll eine landesweite Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung undRegistrierung von Freigängerkatzen eingeführt werden. Der Landtag hatte in einer Entschließung die Landesregierung gebeten, eine landesweite Katzenschutzverordnung einzuführen (vgl. LT-Drs. 19/1684 und 19/1240).

Bislang oblag den Gemeinden die Kompetenz zum Erlass entsprechender Verordnungensowie die Zuständigkeit für deren Vollzug. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf willdas Land die Vollzugszuständigkeit auf die Landkreise übertragen. Nach Auffassung desLandes wäre die Übertragung dieser neuen Aufgaben nicht konnexitätsrelevant. Laut Begründungsentwurf seien keine nennenswerten Kosten oder wesentlichen haushaltsmäßigenAuswirkungen auf die kommunalen Haushalte zu erwarten. Vielmehr geht das ML davonaus, dass durch die Verhängung von Bußgeldern Mehreinnahmen erzielt werden können.

Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass Katzenhalter, die gegen die Kennzeichnungsund Registrierungspflicht verstoßen, nicht immer identifiziert werden können. In solchen Fällen können keine Bußgelder eingenommen wird. Zudem haben Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände im am 24. März 2025 unterschriebenen Pakt für Kommunalinvestitionen vereinbart: „Das Land wird außerdem möglichst auf weitere, ausschließlich landesseitige bedingte Belastungen der Veterinärbehörden verzichten (…)“. Nach vorläufiger Einschätzung der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages würde der Erlass einer entsprechenden Verordnung die Veterinärbehörden durch eine Maßnahme des Landesmassiv belasten.

Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen zum Lärmschutz

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom23. Januar 2025 (Az. 7 C 4.24) entschieden, dass der Einwirkungsbereich einer Anlage imSinne der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Nr. 2.2 TA Lärm) auch bei mehrals zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern ist. Lärmschutzauflagen zugunsten von außerhalb des Einwirkungsbereichs einer Windenergieanlage liegenden Bereichen sind rechtswidrig, wenn die Zusatzbelastung der zu genehmigenden Anlage nach der TA Lärm als irrelevant anzusehen ist.

Der Entscheidung zugrunde lag die Klage einer Betreiberin von Windenergieanlagen. Diesewendet sich gegen Nebenbestimmungen zu drei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die einen schallreduzierten nächtlichen Betriebsmodus vorsehen, um die für Wohngebäude ermittelte Lärmbelastung nicht erheblich über die nach der TA Lärm bestimmtenRichtwerte steigen zu lassen. Die genehmigten Windenergieanlagen treten zu einem bereitsaus 24 errichteten beziehungsweise genehmigten Anlagen bestehenden Windpark hinzu.

Auf die Revision der Klägerin hat das BVerwG das Urteil des Oberverwaltungsgerichts(OVG) geändert und die Nebenbestimmungen zum Lärmschutz aufgehoben. Der Einwirkungsbereich einer immissionsschutzrechtlichen Anlage sei in der TA Lärm abschließendund verbindlich festgelegt. Spielräume für eine einzelfallbezogene Bestimmung des Einwirkungsbereiches bestünden nicht. Nach der Begriffsbestimmung der TA Lärm beschränkesich der Einwirkungsbereich einer Anlage auf Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unterdem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt. Die begriffliche Bestimmungdes Einwirkungsbereichs einer Anlage gelte nach der Systematik der TA Lärm sowohl fürdie Prüfung im Regelfall (Nr. 3.2.1 TA Lärm) als auch für die ergänzende Prüfung im Sonderfall (Nr. 3.2.2 TA Lärm). Eine von Nr. 2.2 TA Lärm losgelöste Annahme eines erweitertenEinwirkungsbereichs komme nicht in Betracht. Außerhalb des festgelegten Einwirkungsbereichs sei eine hervorgerufene Zusatzbelastung unabhängig von der bestehenden Vorbelastung als irrelevant einzustufen.

Umsetzung des Migrations- und Asylpakets der Europäischen Union

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Migrations- und Asylpaket der EuropäischenUnion tritt im Juni 2026 in Kraft. Die EU-Kommission hat am 16. April 2025 im Rahmen einerÄnderungsverordnung der Asylverfahrensverordnung (Verordnung (EU) 2024/1348) vorgeschlagen, ausgewählte Elemente des Migrations- und Asylpakets zu beschleunigen, umAsylanträge mit wenig Aussicht auf Erfolg schneller bearbeiten zu können. Unterstützendhat sie eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgeschlagen. Dazu zählt der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.

Asylbewerber aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten sollen künftig verpflichtend einem Grenzverfahren unterzogen werden. Dieses Verfahren muss innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein, inklusive möglicher Rechtsmittel. Bislang war das Grenzverfahren optional und wurde nur in bestimmten Fällen angewendet. Durch den neuen Vorschlagwird es EU-weit verbindlich für alle Mitgliedstaaten, wenn die Herkunftsländer auf der sicheren Liste stehen. Damit können die Mitgliedstaaten Anträge schneller bearbeiten, wobei jeder Asylantrag weiterhin individuell geprüft wird und der Kontrolle der nationalen Gerichteunterliegt.

EU-Parlament und Rat müssen sich nun auf diesen Vorschlag einigen. Deren Zustimmungfür eine Umsetzung wird direkte Auswirkungen auf die Landkreise haben, insbesondere imHinblick auf die Aufnahme, Unterbringung und Rückführung von Asylbewerbern. Durch dievereinfachten Verfahren ist mit einer schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen zu rechnen,was die Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern in den Landkreisen verkürzen dürfte.

Reform der Betreuervergütung im Bundesgesetzblatt

Nach Zustimmung durch den Bundesrat ist das Gesetz zur Neuregelung der Vormünderund Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowiezur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenund Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025) im Bundesgesetzblatt verkündetworden (BGBl. 2025 I Nr. 109). Die in Art. 1 enthaltene Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Parallel zu seiner Zustimmung hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, in der er dieBundesregierung auffordert, die für die Länder entstehenden Mehrausgaben zu kompensieren. Zugleich fordert er, bei der für 2026 und 2027 gesetzlich vorgesehenen Evaluation desVergütungssystems für Betreuer auch Potentiale zur Senkung des Erfüllungsaufwands aufzuzeigen und Empfehlungen für eine effektive und effiziente rechtliche Betreuung zu erarbeiten, die sich sowohl an den Interessen der Betreuten als auch der öffentlichen Haushalteorientieren (BR-Drs. 89/25 (Beschluss)).

Aus kommunaler Sicht ist die Reform bei Weitem nicht ausreichend. Sie verbessert nichtdie Einkommenssituation von Berufsbetreuern, wie es dringend erforderlich wäre. Um dasBetreuungsrecht langfristig auf eine solide Basis zu stellen, sind Bund und Länder aufgefordert, die Vergütungsregelungen deutlich zu verbessern.

Konsultation der EU-Kommission zur europäischen Städteagenda

Zur geplanten europäischen Städteagenda hat die EU-Kommission am 14. April 2025 einesogenannte Sondierungs-Konsultation eröffnet. Kommissionspräsidentin von der Leyenhatte Exekutiv-Vizepräsident Raffaele Fitto (Kohäsion, Reformen, Regionalentwicklung undStädte) in einem „Mission Letter“ zu Beginn der Mandatsperiode beauftragt, eine ehrgeizige politische Agenda für Städte vorzulegen. Im deren Rahmen sollen unter anderem Prozesseerarbeitet werden, durch die städtische Herausforderungen künftig besser im europäischenGesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden können. Die EU will Städten darüber hinaus gezielte Unterstützungsmöglichkeiten zum Aufbau ihrer Kapazitäten bieten, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des European Green Deal. Nach Kommissionsangabenexistieren auf Ebene der EU derzeit mehr als 50 Initiativen für Städte, die harmonisiert undzusammengeführt werden sollen.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat von der Kommission gefordert, dass eine gleichberechtigte Ansprache aller Kommunen erfolgen sollte und ein Fokus auf (Groß-)Städte wederhilfreich sei noch mit den Zielen der europäischen Verträge im Einklang stehe. Die Kommission teilt diese Einschätzung jedoch nicht und sieht es als besonders notwendig an, diegrößeren Städte einzubeziehen, weil dort ein Großteil des europäischen Rechts umgesetztwerde, die größten Wachstumschancen bestünden und die großen Städte vor den größtenHerausforderungen stünden. Interessierte Landkreise können sich bis zum 26. Mai 2025unter dem nachfolgenden Link an der Konsultation beteiligen:https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14615-Stadteneue-politische-Agenda_de

Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe 2025

​Der sogenannte BAGüS-Kennzahlenvergleich 2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft derüberörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe stellt für das Berichtsjahr2023 auf 70 Seiten wichtige Kennzahlen der Eingliederungshilfe in den Bereichen „SozialeTeilhabe“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“ dar. Er enthält eine Vielzahl von nach Ländernaufgeschlüsselten Tabellen.

  • Ende 2023 erhielten 472.510 volljährige Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 10.434 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einerSteigerung von 2,3 Prozent entspricht.
  • 191.640 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2022 ein Rückgang um 0,5 Prozent), 277.516 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2022 ein Plus von 4,3 Prozent), 3.354 volljährige Personen erhielten Leistungen in Pflegefamilien (4,7 Prozent mehr als im Vorjahr).
  • Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personenmit einer geistigen Behinderung (64 Prozent), 30 Prozent haben eine seelische Behinderung und 6,1 Prozent eine körperliche Behinderung.
  • 70,7 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die außerhalb besonderer WohnformenAssistenzleistungen erhalten, sind seelisch behindert, gefolgt von Personen mit einergeistigen Behinderung (23,4 Prozent) und Menschen mit einer körperlichen Behinderung(5,9 Prozent).
  • 2023 gaben die Eingliederungshilfeträger für die besonderen Wohnformen rund 9,3 Milliarden Euro aus, 685 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus acht Prozent). Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 3,8 Milliarden Euroausgegeben, etwa 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 15,3 Prozent). Die Ausgaben für Erwachsene in Pflegefamilien sind um rund acht Millionen Euro auf 59,4 Millionen Euro gestiegen (plus 16 Prozent).
  • Ende 2023 erhielten 39.985 Personen Leistungen in Tagesförderstätten, 2,1 Prozentmehr als im Vorjahr. Für die Tagesförderstätten wurden im Jahr 2023 rund 1,25 Milliarden Euro ausgegeben (ein Plus von rund 57 Millionen Euro bzw. 4,8 Prozent gegenüberdem Vorjahr).

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigung einer LNG-AnlageDas

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 14. November 2024 (7 A 8.23)entschieden, dass die Verkürzung der Auslegungsdauer von einem Monat (in § 10 Abs. 3Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) auf eine Woche (in § 5 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases – LNGG) mit Völkerund Unionsrecht in Einklang steht. Zugleich hat das Gericht entschieden, dass Gastransportschiffe immissionsschutzrechtlich weder zum Anlagenkern der Regasifizierungsanlagegehören, noch deren Nebeneinrichtungen sind und dass die persönliche Zuverlässigkeit desAntragstellers regelmäßig keine Voraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist.

„Klima Kommunal 2024“ – Veröffentlichung der Wettbewerbsbroschüre

Die Broschüre „Kommunale Klimaschutzprojekte – Gute Beispiele aus Niedersachsen – zurNachahmung empfohlen“ informiert abschließend über den Niedersächsischen Wettbewerb„Klima Kommunal 2024“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Um die kommunale Beteiligung am Klimaschutz zu unterstützen, werden seit dem Jahr 2010 alle zweiJahre erfolgreiche Klimaschutzprojekte ausgezeichnet und Preisgelder vergeben.

Im Jahr 2024 haben 61 Kommunen mit 82 Projekten mitgemacht. Der Landkreis Cuxhavenund die Stadt Goslar wurden zur „Niedersächsische Klimakommune 2024“ gekürt. Die Hansestadt Stade erhielt den „Zukunftspreis Klima kommunal 2024“. Acht weitere Kommunenkonnten sich über die Auszeichnung als „Klimaschutz-Leuchtturm 2024“ freuen. Das Preisgeld betrug im Jahr 2024 insgesamt 190.000 Euro. Die Broschüre steht im Internet zumDownload bereit: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/zielgruppen/kommunen/WettbewerbKlimaKommunal_2024.php.

Ausschreibungsbedingungen der Dualen Systeme

Das Bundeskartellamt führt ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung von Ausschreibungsbedingungen durch, die die Dualen Systeme in ihren Ausschreibungen für die Erfassung von Leichtverpackungen vorgeben. Um die von der Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes geäußerten wettbewerblichen Bedenken gegen die Ausschreibungsbedingungen auszuräumen, haben die Dualen Systeme Verpflichtungszusagen angebotenDas Bundeskartellamt führt ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung von Ausschreibungsbedingungen durch, die die Dualen Systeme in ihren Ausschreibungen für die Erfassung von Leichtverpackungen vorgeben. Um die von der Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes geäußerten wettbewerblichen Bedenken gegen die Ausschreibungsbedingungen auszuräumen, haben die Dualen Systeme Verpflichtungszusagen angeboten.

Dazu hat der Deutsche Landkreistag (DLT) in Rückkopplung mit dem Arbeitskreis Abfallwirtschaft des DLT eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Deutschen Städtetag, demDeutschen Städte- und Gemeindebund und dem Verband kommunaler Unternehmen eingereicht. Darin wird verdeutlicht, dass die gesetzlichen Ziele durch die angebotenen Verpflichtungszusagen der Dualen Systeme nicht erreicht werden. Insbesondere würden dieRisiken zu einseitig auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verlagert, in den kommunalen Abfallgebührenhaushalt eingegriffen und die Sammlungen insgesamt aufwändiger. Dies wirke sich letztlich auch negativ auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus.


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Koalitionsvertrag: Erstbewertung des Deutschen Landkreistages

Für den Deutschen Landkreistag (DLT) besteht der Berliner Koalitionsvertrag vom 9. April2025 aus Licht und Schatten. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte dem Tagesspiegelin einer ersten Bewertung: „Für uns ist klar, dass jede Bundesregierung eine faire Chanceverdient hat. Das gilt selbstverständlich auch für die neue Koalition. Und: Wir sehen in dem,was da zu Papier gebracht worden ist, durchaus positive Ansätze. Das gilt vor allem für dieMigrationspolitik oder das Bürgergeld. Insgesamt enthält der Vertrag aber aus unserer Sichtviel zu wenig Belastbares. Viele der zentralen Fragen werden nicht angepackt oder auf eineungewisse Zukunft vertagt. Wir hätten schon erwartet, dass die Politik begreift, in welchdramatischer Situation die kommunalen Finanzen bundesweit sind. So bleibt uns nur dievage Hoffnung auf den geplanten Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen.“

Entgegen anderslautender Ankündigungen sei der Koalitionsvertrag zudem am Ende danndoch ein sehr umfangreiches Vertragswerk geworden. Genau da liege aber auch das Problem, so Brötel weiter. Es würden unzählige kleinteilige Einzelvorhaben angekündigt. Eineklare Linie, die auch Prioritäten setzt, suche man allerdings vergebens.

Kernforderung der Landkreise sei eine Verdreifachung des prozentualen kommunalen Umsatzsteueranteils. Nur so könnten Landkreise, Städte und Gemeinden endlich wieder ihremverfassungsrechtlich geschützten Gestaltungsauftrag nachkommen. „Die Zahlen zeigenstattdessen aber ein bundesweites Rekorddefizit von 24,3 Milliarden Euro. Allein im Vergleich zu 2023 hat sich das kommunale Defizit glatt vervierfacht. Die Hütte brennt lichterloh.Wenn die Politik da nicht schnell handelt, werden Strukturen wegbrechen, die dann aberunwiederbringlich verloren sind. Vertagen ist da einfach keine Antwort.“

Positiv sei zu bewerten, dass die Kommunen und ihre Spitzenverbände an vielen Stellendes Koalitionsvertrags ausdrücklich genannt werden. Das gelte etwa im Zusammenhang mit angemessenen Beteiligungsfristen bei der Gesetzgebung, der Mitwirkung an verschiedenen Kommissionen, insbesondere der Kommission zur Sozialstaatsreform und zur Strukturreform in der Pflege, sowie beim Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen.

Im Hinblick auf den Abbau von Förderbürokratie, die Pauschalierung von Fördermitteln oder die Steuerung und Begrenzung der Migration enthalte der Koalitionsvertrag hingegenbegrüßenswerte Vereinbarungen: „Wir erkennen durchaus an, dass wir uns vor allem mitBlick auf die Migration mit unseren Forderungen schon ernst genommen fühlen. Ebensosollen ukrainische Geflüchtete, die künftig einreisen, keine Bürgergeldleistungen mehr erhalten, sondern nur noch die für Asylbewerber. Auch das entspricht einer klaren Forderung des Deutschen Landkreistages.“

Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms

Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) wird im Wege der öffentlichen Bekanntmachung alsbald eröffnet. Darüber hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit Schreiben vom 8. April 2025 sowohl alle Trägerder Regionalplanung, wie auch die kommunalen Spitzenverbände informiert.

Der in Rede stehende Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Verordnung über dasLandes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) soll laut Begründung Festlegungen zum Einzelhandel, zum Hochwasserschutz und Biotopverbund, zur Reaktivierungvon Schienenstrecken, zur Windenergie und Photovoltaik, zur Gas- und Wasserstoffversorgung sowie zum Straßen- und Radverkehr treffen.

Aus Sicht der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages ist für die Landkreise und die Region Hannover insbesondere auf die beabsichtigten Änderungen bei derSteuerung im Einzelhandel in Abschnitt 2.3 (Erweiterungen der Ansiedlungsmöglichkeitenfür den Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche bis 1200 Quadratmeter), aufFestlegungen zur Erhaltung der Wiedervernässungsoptionen auf Vorranggebieten Torferhaltung in Abschnitt 3.1.1, beim Biotopverbund in Abschnitt 3.1.2 sowie bei den Vorranggebieten Wald in Abschnitt 3.2.1 (partielle Ausnahme für die Inanspruchnahme von Waldvorranggebieten für die Windnutzung) hinweisen.

Ganztagsbetreuung: Anpassung der untergesetzlichen Bestimmungen

Eine Anpassung des Klassenbildungserlasses hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) beim Niedersächsischen Kultusministerium angemahnt. Zudem entsprechenden Schreiben vom 12. Februar 2025 hat nun Kultusministerin Julia WillieHamburg zum Stellung bezogen. In ihrer Antwort vom 6. April 2025 führt sie unter anderemaus, dass der Faktor zur Berechnung des Ganztagszusatzbedarfes von bisher 0,1 bis 0,4auf den Faktor 0,5 erhöht werden soll.

Die geplante Anpassung des Faktors im Primarbereich auf den Faktor 0,5 ist ein Schritt indie richtige Richtung. Da dieser Faktor jedoch weiterhin unberücksichtigt lässt, dass daserforderliche Personal unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder im Rahmendes Rechtsanspruchs für fünf Tage die Wochen für einen Umfang von jeweils acht Stundenvorgehalten werden muss, werden auch die mit dem auf den Wert 0,5 erhöhten Faktor ermittelten Ganztageszusatzbedarfe nicht auskömmlich sein, um den Schulleitungen die erforderliche Personalisierung für den Ganztag zu ermöglichen. Daher wird die AG KSV dasAntwortschreiben der Kultusministerin erneut zum Anlass nehmen, weiter auf eine gesicherte Finanzierung des Ganztags im Rahmen der Umsetzung in Schule zu drängen.

Die Bestätigung der Kultusministerin, dass eine Gewährung von Zuwendungen aus demInvestitionsprogramm Ganztagsausbau unabhängig von einer Inanspruchnahme der Ganztagsangebote erfolgt und dass ein klarstellender Hinweis im Rahmen der nächsten Aktualisierung in die FAQ mitaufgenommen werden soll, begrüßt die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages ausdrücklich. Aus dem Kreis der Mitglieder gab es Hinweise,dass die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung teilweise anderslautende Auskünfte erteilt haben.

Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) hat den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) zur Verbandsbeteiligung übersandt.Der Entwurf sieht vor:

  • ​Anpassungen des Regelungsbereichs;
  • neue Wertgrenzen für einen vereinfachten Rückgriff auf bestimmte Vergabeverfahrensarten;
  • neue Wertgrenzen für den Direktauftrag von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen sowieweitere Anforderung an dessen Durchführung und sich daraus ergebende Folgeänderungen;
  • die erweiterte wertgrenzenabhängige Ermöglichung der Durchführung beschränkterAusschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb per E-Mail im Liefer- und Dienstleistungsbereich;
  • Streichungen aufgrund von Hinfälligkeit.

Bei den Direktvergaben ist eine Anhebung auf 20.000 Euro vorgesehen; für Schulen sollhingegen ein Wert von 100.000 Euro gelten. Hier hatte der Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages bereits eine Gleichstellung der Kommunen mit den Schulengefordert. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände begrüßte im Vorfeldder Verbandsbeteiligung gegenüber dem MW bereits die beabsichtigte Anhebung der Wertgrenzen im Grundsatz, forderte aber eine deutlichere Ausweitung in Anlehnung an die Neufassungen in einigen anderen Bundesländern.

Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

Zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) hatten dieLandesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) gemeinsam Vorschläge zur Verbesserung der Erlasslage in Niedersachsen an Sozialminister Dr. Andreas Philippi gerichtet (vergleiche Bericht in NLT-Aktuell 04/2025). Auf das entsprechende Schreiben vom 24. Januar2025 erfolgte am 13. März 2025 eine Rückmeldung. Diesem Schreiben lässt sich entnehmen, dass die Lösungsansätze in Niedersachsen nach Einschätzung des Ministers bereitssehr umfassend sind und zeitnah die notwendigen Hilfen ermöglichen.

Die unterbreiteten Vorschläge werden als bereits umgesetzt, im Umsetzungsprozess befindlich, nicht erforderlich oder nicht rechtskonform umsetzbar eingeordnet. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) sowie dasNiedersächsische Landesjugendamt (LJA) hätten die umA-Lage jedoch stets im Blick undwürden versuchen, die Kommunen in dieser sehr herausfordernden Situation im Rahmender gesetzlichen Möglichkeiten zu unterstützen.

Mit Blick darauf, dass im Runden Tisch Fachkräftemangel in den Hilfen zur Erziehung (HzE)und Inobhutnahmen eine Überprüfung der umA-Erlasslage durch die Vertreterinnen undVertreter der freien und örtlichen Träger mit dem MS und dem LJA vereinbart worden ist, istdiese Rückmeldung eine herbe Enttäuschung. Nach Einschätzung der Geschäftsstelle desNiedersächsischen Landkreistages wird abermals deutlich, dass das Land nicht gewillt ist,Veränderungen im System vorzunehmen, um die niedersächsische Kinder- und Jugendhilfein gemeinsamer Verantwortung von Land, Kommunen und freien Trägern zukunfts- und krisenfest aufzustellen.

Anforderungen an eine Kommunalverfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Beschlussvom 17. Februar 2025 (2 BvR 490/18) eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelungdes Gesetzes zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich(Nachhaftungsgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer, einaus neun Landkreisen bestehender Zweckverband (1.) und einer dieser Landkreise (2.),wandten sich gegen eine Regelung, die letztlich die Nachhaftung herrschender Unternehmen regelt. Sie sahen sich durch die angegriffene Regelung in ihrem Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verletzt, da im Haftungsfall ihre finanzielle Mindestausstattung nicht mehr vorhanden sei. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde alsunzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer zu 1. sei im Rahmen der Kommunalverfassungsbeschwerde nichtbeschwerdefähig, weil er als Zweckverband weder Gemeinde noch Gemeindeverband sei.Gemeindeverbände umfassten nur solche kommunalen Zusammenschlüsse, die entwederzur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildete Gebietskörperschaften oderdie mit diesen Körperschaften nach dem Umfang und Gewicht ihrer Selbstverwaltungsaufgaben vergleichbar seien. Angesichts seines Einsatzes im Umfeld der Daseinsvorsorge hätten die vom Beschwerdeführer zu 1. wahrgenommenen Aufgaben zwar eine gewisse Relevanz. Allerdings müsse er sich bei der Bemessung der Bedeutung seines Engagementsentgegenhalten lassen, dass er nicht selbst operativ in der Stromversorgung tätig, sondernnur mittelbar an einem privatrechtlichen Energieversorgungsunternehmen beteiligt sei.

Der Beschwerdeführer zu 2., ein Landkreis, habe nicht vorgetragen, dass die angegriffeneRegelung nach ihrer Bedeutung und Zielrichtung auch auf Berechtigte der Selbstverwaltungsgarantie wie ihn gerichtet ist. Dies sei auch nicht ersichtlich. Die Einstandspflicht desBeschwerdeführers zu 2. sei gerade nicht Zielrichtung der angegriffenen Regelung, sondernvielmehr Folge seiner nur mittelbaren Beteiligung an einem Energieversorgungsunternehmen. Der Landkreis habe zudem nicht hinreichend substantiiert dargelegt, welchen Gesamtumfang seine Finanzausstattung habe und inwieweit diese durch die angegriffene Regelunggemindert werde, so dass er die ihm obliegenden Aufgaben nicht mehr angemessen oderim erforderlichen Mindestmaß erfüllen könne.

​Vorschlag der EU-Kommission für gemeinsames Rückkehrsystem

​In Ergänzung des EU-Migrations- und Asylpaktes hat die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines gemeinsamen Rückkehrsystems vorgeschlagen. Eine europäische Rückkehranordnung soll über die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen unter den Mitgliedstaaten dafür sorgen, abgelehnte Asylbewerber leichter und schneller abschieben zu können. Zudem sollen für Personen ohneAufenthaltsrecht Rückkehrzentren in Drittstaaten errichtet werden, bis ihre Rückführung inihre Herkunftsländer organisiert werden kann. Minderjährige und Familien mit Kindern sindvon dieser Regelung ausgenommen. Daneben werden die Regeln für abgelehnte Asylbewerber sowie Personen mit Sicherheitsrisiko verschärft.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) fordert in seinem Positionspapier „Forderungen des Deutschen Landkreistages für eine Wende in der Migrationspolitik“ vom September 2024 fürnicht von individueller (politischer) Verfolgung bedrohte Bürgerkriegsflüchtlinge, diesenSchutz in Nachbarstaaten des betroffenen Landes zu bieten, entsprechend den vorgeschlagenen Rückkehrzentren. Deren Umsetzung hängt allerdings maßgeblich von der Bereitschaft und Kooperation der Drittstaaten ab. Diese Abkommen müssen schnellstes angegangen werden. Zu begrüßen sind nach Einschätzung des DLT außerdem die vorgesehenen Verschärfungen zur Kooperation für Asylbewerber.

Halbzeitbewertung der Kommission zur Kohäsionspolitik

Die Europäische Kommission hat ihre Halbzeitbewertung zur Kohäsionspolitik vorgelegt.Damit wird den Mitgliedstaaten in der laufenden Förderperiode die Möglichkeit eingeräumt,Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stärker zur Förderungvon großen Unternehmen und Investitionen im Verteidigungsbereich einzusetzen. Die Mittelsollen auch verstärkt in den Bereichen bezahlbarer Wohnraum, Energiewende und Wasserresilienz eingesetzt werden. Fördermaßnahmen in diesen Bereichen können von Kofinanzierungssätzen von bis zu 100 Prozent profitieren. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt,EFRE-Mittel in zentral verwaltete Programme (unter anderem die Europäische Stadtinitiative) zu übertragen.

Die Mitteilung der Kommission und der darin angekündigte Paradigmenwechsel in der Kohäsionspolitik wird vom Deutschen Landkreistag (DLT) als äußerst problematisch eingestuft. Zum einen ist der darin vorgesehene Fokus auf größere Unternehmen mit Blick aufdie dezentrale Wirtschaftsstruktur in Deutschland und die vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beziehungsweise mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum,die in den vergangenen Jahren europäische Mittel erhalten haben, kontraproduktiv. Zumanderen stehen die Möglichkeiten zur Förderung von Investitionen im Verteidigungsbereichin klarem Widerspruch zur primärrechtlichen Zielsetzung des Art. 174 des Vertrags über dieArbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), weil explizit nicht gefordert wird, dass dieseInvestitionen zur sozioökonomischen Entwicklung in den betroffenen Gebieten beitragenmüssen.

Schlussfolgerungen des Rates zur Kohäsionspolitik nach 2027

Der Rat hat am 28. März 2025 Schlussfolgerungen zur Kohäsion und zur Kohäsionspolitiknach 2027 gebilligt. Darin weisen die Mitgliedstaaten unter anderem auf das in den Verträgen verankerte Ziel der wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Kohäsion hin (Art. 174des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV). Die Kohäsionspolitiksolle das Wachstumspotenzial aller Gebiete adressieren und auf lokale Stärken aufbauen.Die Kohäsionspolitik müsse weiterhin dazu beitragen, die strategischen Ziele und Prioritätender Europäischen Union zu verwirklichen und zugleich nationale und regionale Zielsetzungen anzugehen.

Die Förderpolitik solle weiterhin auf ihren wichtigsten Grundsätzen beruhen: auf geteilterMittelverwaltung, Mehrebenen-Governance, Partnerschaft sowie auf einem auf die Menschen ausgerichteten und ortsbezogenen Ansatz, wobei diese gemeinsam mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Proportionalität zur Anwendung kommen sollten. Auch sollen nationale, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und Interessenträger in dieProgrammplanung, Umsetzung und Verwaltung der Kohäsionspolitik angemessen einbezogen werden.

Territoriale Instrumente (ITI, CLLD) sollen vermehrt eingesetzt werden, darüber hinaus sollder territoriale Ansatz der Politik durch Maßnahmen verstärkt werden, die an die Bedürfnisseund die Chancen verschiedener Gebiete angepasst sind. Die Förderpolitik solle auch künftigallen Regionen offenstehen, wobei unter Hinweis auf Art. 174 AEUV betont wird, dass insbesondere die ländlichen Gebiete von den Mitteln profitieren sollten. Zu guter Letzt wirderklärt, dass die Kohäsionspolitik kein Instrument zur Krisenbewältigung sei, sondern langfristige Investitionen ermöglichen solle.

EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zum Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat am 3. April 2025 der von der EU-Kommission vorgeschlagenen undvom Rat bereits befürworteten zeitlichen Verschiebung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) um zwei Jahre und dem europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) um ein Jahr zugestimmt. Die Vorschläge sind Teil des von der Kommission Ende Februar vorgelegten Pakets zur Vereinfachung von EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (sogenanntes Omnibus I). Mit der Verschiebung soll Zeit für dieinhaltliche Überarbeitung beider Richtlinien gewonnen werden.

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hatte nach Befassung in den Frühjahrsausschüssen auf seiner letzten Sitzung vom 25./26. März 2025 im Landkreis Friesland den angekündigten Bürokratieabbau auf EU-Ebene im Grundsatz begrüßt, jedoch tiefgreifendereEntlastungen auch für kommunale Verwaltungen und statt bloßer Verschiebungen ambitioniertere Streichungen von Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten angemahnt. Die neueBundesregierung wurde zudem aufgefordert, mit der Umsetzung der CSRD in nationalesRecht weiterhin abzuwarten, bis die Überarbeitung auf EU-Ebene abgeschlossen ist.

Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben im Rahmen des KulturpolitischenSpitzengesprächs am 26. März 2025 die Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung einerSchiedsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut abgeschlossen. Hierdurch soll unter anderem die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsstelle sowie eine abschließende Entscheidung der Schiedsstelle erreicht werden. Voraussetzung für die einseitige Anrufbarkeit ist ein sogenanntes„stehendes Angebot“ der kulturgutbewahrenden Einrichtung beziehungsweise deren Träger.

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Bundesweite Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik 2024

Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes für die kommunale Kassenstatistikhat die kommunale Ebene (Kernhaushalte) im Jahr 2024 mit einem absoluten Rekorddefizitvon – 24,3 Milliarden Euro und damit im Vorjahresvergleich um massive -17,9 MilliardenEuro verschlechtert abgeschlossen. Das kommunale Defizit ist nahezu dreimal Mal höherals das bisherige Rekorddefizit aus dem Jahr 2003 (-8,3 Milliarden Euro).

Die Landkreise schlossen 2024 mit einem Rekorddefizit von -5,844 Milliarden Euro ab. DasDefizit fiel mehr als doppelt so hoch aus als erwartet (-2,6 Milliarden Euro). Die Personalausgaben nahmen um +9,7 Prozent zu. Stärker als erwartet wuchsen auch die Ausgabendes laufenden Sachaufwands (+8,6 Prozent). Die Ausgaben für soziale Leistungen stiegenebenfalls deutlich stärker als prognostiziert an (+12,5 Prozent). Die Kosten der Unterkunft(KdU) der Landkreise wuchsen dabei um +5,1 Prozent. Die Ausgaben beim Asylbewerberleistungsgesetz stiegen bei den Landkreisen um +3,8 Prozent. In der Gesamtschau steigendie kommunalen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um +3,2 Prozent. Einehohe Dynamik weist die Eingliederungshilfe auf (+13,6 Prozent). Eine noch höhere Dynamikist bei den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit +18,3 Prozent außerhalb von Einrichtungen und 17 Prozent in Einrichtungen zu verzeichnen. Das Finanzierungssaldo der Landkreise in Niedersachsen von 205,18 Euro pro Kopf wurde nur noch durch die Landkreise inHessen mit 232,20 Euro übertroffen.

Die Kassenkreditbestände der kommunalen Ebene insgesamt haben sich im Vorjahresvergleich um +5,8 Prozent auf 31,199 Milliarden Euro erhöht. Der Kassenkreditbestand derLandkreise umfasste 2,893 Milliarden Euro und liegt gegenüber dem Vorjahr um +25,5 Prozent höher. Die höchsten absoluten Zuwächse verzeichneten die Landkreise in Niedersachsen (+364,5 Millionen Euro), gefolgt von den Landkreisen in Baden-Württemberg (+244,3Millionen Euro). Pro Kopf entfallen auf die Landkreise in Niedersachsen 78,28 Euro, dies istbundesweit die vierthöchste Quote. Spitzenreiter sind die Landkreise in Sachsen-Anhalt mit288,38 Euro und Rheinland-Pfalz mit 206,70 Euro.

Moore für Klimaschutz nutzen – Positionspapier des NLT

Moore sind einzigartige Lebensräume und entscheidend für den Klimaschutz. Mit seinendeutschlandweit bedeutsamen Moorregionen steht Niedersachsen vor der Aufgabe, für diekohlenstoffreichen Böden Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen umzusetzen, die ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und sozial akzeptabel sind. „Moorschutz erfordert Geld und Akzeptanz“, machte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, in einer Pressemitteilung deutlich. „Wir fordern einen Moor-Transformationsfonds, mit dem der Bund den betroffenen Landkreisen Mittel fürdiese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verfügung stellt“, so Prietz. Gemeinsam mitCuxhavens Landrat Thorsten Krüger überreichte Prietz am 3. April 2025 ein Positionspapierdes NLT (Link: Moortransformation_202503.pdf) an Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.

Der Landkreis Cuxhaven hatte das Papier initiiert. „Die Moortransformation ist, wie der Klimaschutz, eine Generationenaufgabe. Wir schaffen das nicht allein. Aber wir wissen, waszu tun ist und wie die Moore entwickelt werden müssen, damit sie Heimat für die Menschenbleiben können und eine Wertschöpfung vor Ort erhalten bleibt und ausgebaut wird“, erklärte Landrat Krüger.

Umweltminister Meyer begrüßte das Positionspapier: „Niedersachsen ist Moorland Nummereins und trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Wiederherstellung derMoore. Das geht nur gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen als wichtige Partner.Die Forderung an den Bund, einen Moor-Transformationsfonds einzurichten, unterstütze ichsehr. In den Mooren stecken enorme Potenziale für Klimaschutz, Wasserhaushalt und Artenschutz. Allein in Niedersachsen entstehen 17,7 Prozent der Treibhausgasemissionendurch die Moorentwässerung.“ Für Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ist klar, Moortransformation geht nur im Schulterschluss: „Wir sprechen bei der Wiedervernässung unserer Moore von einer notwendigen Maßnahme im Kampf gegen die Erderwärmung, bei derunsere Landwirtinnen und Landwirte unbedingt mitgenommen werden müssen. Landkreiseund Kommunen haben dabei die zentrale Rolle auf regionaler Ebene. Mit der Landwirtschaftmüssen vor allem Wertschöpfungsalternativen zum Beispiel in Form von Paludikulturen entwickelt werden, die wirtschaftlich, nachhaltig und regional angepasst sind.“

„Wir brauchen das Land zur Koordination und als Unterstützung gegenüber dem Bund“,führte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer aus. „Die im Bund in Aussicht genommenen100 Milliarden Euro zur Erreichung der Klimaneutralität sind der ideale Anknüpfungspunkt,für niedersächsische Moortransformationsprojekte eine angemessene Summe einzufordern“, schlägt er vor. Das Land solle zügig ein Konzept vorlegen, um die Maßnahmen zupriorisieren und die erforderlichen Daten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen.

Novelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz

Das Wirtschaftsministerium (MW) hat nach dem Beschluss der Landesregierung in der Kabinettssitzung am 25. März 2025 den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung übersandt. Nach der vonder Landesregierung veröffentlichten Pressemitteilung soll die Änderung des NTVergGWettbewerbsverzerrungen verhindern, indem Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichenAufträgen eingeführt werden. Unternehmen müssen künftig bei der Angebotsabgabe erklären, dass sie tariflich festgelegte oder gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne zahlen.Dadurch soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nur für „Gute Arbeit“ verwendetwerden, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen.

Ergänzend ist mit der Pressemitteilung erstmalig bekannt geworden, dass im Bereich desöffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) künftig ein sogenannter fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben wird. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einem Betreiberwechsel das vorhandene Personal automatisch vom neuen Anbieter übernommen wird – inklusive der bisherigen Arbeitsbedingungen. Ziel der Regelung soll sein, bestehende Arbeitsverhältnisse besser zu schützen und Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern.

Aus der Begründung des Entwurfs selbst geht hervor, dass die Reform letztendlich zu höheren Kosten für öffentliche Auftraggeber führt, da Unternehmen die höheren Löhne in ihrePreise einrechnen. Zudem entsteht Mehraufwand durch die regelmäßige Anpassung derVerordnungen und die Einrichtung von Kontroll- und Servicestellen. Letztgenannte sollenbeim dem für Arbeitsrecht zuständigen Ministerium eingerichtet werden. Die eingestandenen höheren Kosten unterstreichen die Haltung der Arbeitsgemeinschaft für kommunaleSpitzenverbände, die dem Gesetzesvorhaben ungeachtet der im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens erreichten Verschlankungen des Entwurfs ablehnend gegenüberstehen.

Änderung des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes“ im Rahmen derVerbändeanhörung zur Stellungnahme übersandt. Ein wesentlicher Teil des Gesetzentwurfs betrifft die kommunale Wärmeplanung, die in Niedersachsen den Gemeinden alsPflichtaufgabe zugewiesen ist. Eine Neuerung ist die ausdrückliche Befugnis für die Kreisebene in § 20 Abs. 3 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG). Sie sieht vor, dass dieLandkreise und die Region Hannover die planungsverantwortlichen Stellen bei der Durchführung der Wärmeplanung unterstützen können. Dies ist bisher über die allgemeine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion in einigen Landkreisen auf freiwilliger Basis erfolgt.

Nach § 26 des Gesetzentwurfes sollen die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen und die Region Hannover verpflichtet werden, biszum 31. Dezember 2028 Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und zu beschließen. DieEbene der Landkreise ist hierfür – ebenso wie bei den Klimaschutzkonzepten – nach unserer Einschätzung sinnvoll.

Nachsteuerungsbedarf besteht aus Sicht der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages jedoch bei der Kostenregelung in § 26 Abs. 6 des Gesetzentwurfs. Dieser Absatzsieht eine Zuweisung von einmaligen Mitteln in Höhe von 200.000 Euro pro Landkreis imJahr 2027 vor. Zu begrüßen ist, dass das MU auch bei dieser Pflichtaufgabe von einer Konnexitätspflicht des Landes ausgeht. Die Klimafolgenanpassung ist ersichtlich jedoch eineDaueraufgabe. Insofern sollte auch eine dauerhafte Zuweisung von Finanzmitteln durch dasLand erfolgen, um Personal für diese Aufgabe einstellen zu können.

Erneute Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung

Dem Niedersächsischen Landtag liegt der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und zur Änderung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes“ (LT-Drs. 19/6816) der regierungstragenden Fraktionen vor. Er dient der Umsetzung europäischen Rechts, insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (RED III), sowie der weiteren Vereinfachung des niedersächsischen Baurechts. Hierzu nimmt der Entwurf weitere Verfahrensfreistellungen in den Blick.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages war hierzu bisher immer kritischim Hinblick auf die bürokratischen Folgen (repressives Handeln) und den möglichen Unfrieden in den Nachbarschaften. Darüber hinaus soll mit einer recht komplexen Regelung in§ 86 Abs. 9 NBauO-E präzisiert werden, dass der im vergangenen Jahr eingeführte Wegfallder Einstellplatzpflicht für Wohnbauvorhaben nur für zukünftige Bauvorhaben gilt. Der Rückbau bestehender Einstellplätze, die zuvor dieser Pflicht unterlagen, soll nicht mehr möglichsein.

Mit dem Entschließungsantrag „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung unddes Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standards“ (LT-Drs.19/6818) zeigen die regierungstragenden Fraktionen ihren Willen, noch weitere Änderungendes Baurechts anzustoßen. Unter anderem wird die Einführung einer Abbruchanzeige undeines Abrisskatasters aufgeführt, was einer Forderung der Architektenkammer entspricht,aber weitere Bürokratie bedeuten würde.

Mit dem Entschließungsantrag „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden –Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetztfortsetzen“ (LT-Drs. 19/6806) bekundet die CDU-Fraktion, die Novellierung der NBauO nochweiter zu forcieren. Dabei fokussiert der Antrag unter anderem auf eine noch stärkere Öffnung beim Brandschutz; aber auch auf eine teilweise Rücknahme des Wegfalls der Einstellplatzpflicht. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Bundeswehr in Niedersachsen“(LT-Drs. 19/6804) der CDU-Fraktion enthält unter Artikel 4 Regelungen zu einer Änderungder NBauO. Zielrichtung ist wohl vor allem, alle baulichen Anlagen öffentlicher Stellen aufMilitärgelände verfahrensfrei zu stellen.

Kommunaler Finanzausgleich 2025

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Berechnungsgrundlagen für denkommunalen Finanzausgleich 2025 mit den Grundbeträgen bekannt gegeben. Der kommunale Finanzausgleich beläuft sich danach unter Berücksichtigung einer Steuerverbundabrechnung von -69,5 Millionen Euro auf 5.514,1 Millionen Euro. Das sind rund 64 MillionenEuro weniger als im Vorjahr und stellt den zweiten Rückgang in Folge dar. 2023 lag dasNiveau noch über 100 Millionen Euro höher.

Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben unter Einbeziehungder Finanzausgleichsumlage stieg auf 1.418,96 Euro (Vorjahr: 1.377,16 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben erhöhte sich auf 689,20 Euro (Vorjahr:676,85 Euro). Hintergrund war ein weiterer Anstieg der Steuerkraftmesszahl für Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben in Niedersachsen insgesamt auf 10,88 Milliarden Eurofür den Finanzausgleich 2025 (Vorjahr: 10,54 Milliarden Euro). Der Durchschnitt der Soziallasten 2022/2023 stieg gegenüber dem Vorjahr deutlich um169 Millionen Euro auf 1.196 Millionen Euro an.

Förderrichtlinie für eine weitere Laufzeit der „Start Guides“

Die Förderrichtlinie „Start Guides“ soll nach Ende Ihrer fünfjährigen Laufzeit am 31. Dezember 2025 für eine weitere fünfjährige Laufzeit im Zeitraum 2026 bis 2030 neu aufgelegt werden. Das geht aus einem durch das Niedersächsische Sozialministerium (MS) zur Anhörungübermittelten Entwurf hervor. Der mit dem Programm bediente Handlungsbedarf zur Unterstützung der Gewinnung und Erwerbsintegration qualifizierter ausländischer Fachkräfte undbereits hier lebender Zugewanderter werde auch in den kommenden Jahren absehbar weiterbestehen.

Hintergrund sei, dass sich die Asylzuwanderung nach Niedersachsen in den vergangenenJahren weiterhin auf einem relativ hohen Niveau bewege und daher auch künftig mit Unterstützungsbedarf von Zugewanderten bei der Arbeitsmarktorientierung sowie von Unternehmen bei der betrieblichen Integration Zugewanderter gerechnet werde. Ferner werde mitBlick auf die letzten Erweiterungen im Fachkräftezuwanderungsrecht in den kommendenJahren zudem auch mit einer Steigerung der Ausbildungs- und Erwerbszuwanderung nachNiedersachsen gerechnet, so dass auch für diese Zuwanderungsgruppe mehr Beratungsbedarfe erwartet würden.

Positionspapier des Deutschen Landkreistages zum Wasserstoff-Hochlauf

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das von der AG Wasserstoff erarbeitete und am25. März 2025 vom Präsidium beschlossene Positionspapier „Wasserstoff-Hochlauf in ländlichen Räumen unterstützen“ veröffentlicht. In der AG Wasserstoff wird die Expertise derLandkreise zu diesem Handlungsfeld gebündelt. Auf diese Weise soll die fachliche wie politische Begleitung von Aktivitäten des Bundesgesetzgebers intensiviert, aber auch regionale Wertschöpfungschancen ausgelotet und Best Practice-Beispiele ausgetauscht werden.

Angesichts der vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag hat sich die AG zunächst mit der Erarbeitung eines umfassenden Positionspapiers zum Wasserstoff-Hochlaufbeschäftigt, in dem die zentralen Forderungen der Landkreise an die künftige Bundesregierung zusammengefasst sind. Das Papier spricht sich für einen zeitnahen und bedarfsgerechten Ausbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in der Fläche über das geplante Wasserstoff-Kernnetz hinaus aus und fordert die Beschleunigung des Wasserstoff-Hochlaufs durchgeeignete Maßnahmen sowie die Schaffung einer zielgerichteten Förderarchitektur.

Bundessozialgericht bestätigt Rechtsposition der kommunalen Jobcenter

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 26. März 2025 in der Rückforderungsstreitigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegen den LandkreisWittmund entschieden, dass das dortige kommunale Jobcenter die Kosten für die Widerspruchssachbearbeitung als Personalkosten spitz mit dem Bund abrechnen durfte (Aktenzeichen: B 4 AS 4/24 R). Der Streitgegenstand stammt aus dem Jahr 2018. Der Bund hattedie Auffassung vertreten, das kommunale Jobcenter könne die Kosten für den Einsatz derWiderspruchssachbearbeiter im Aufgabenbereich des SGB II nicht spitz, sondern nur imRahmen der Personalgemeinkosten abrechnen. Das BSG folgt hingegen der kommunalenRechtsauffassung und argumentierte in der mündlichen Verhandlung, die dem Landkreis entstandenen Personalkosten der Widerspruchssachbearbeitung fielen in die Finanzierungslast des Bundes, da es sich um Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten handele.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) stellt in einer ersten Bewertung fest, das Urteil und dietragenden Erwägungen des Gerichts entsprächen durchweg der kommunalen Argumentation. Damit finde ein weiteres Verfahren ein gutes Ende für die Landkreise und kreisfreienStädte, von denen sich nach dortiger Kenntnis 22 in Auseinandersetzungen mit dem BMASzu dieser Abrechnungsfrage befinden. Wie bereits in anderen Rückforderungsstreitigkeitenhatte der DLT eine Unterstützung im Hinblick auf die Prozessvertretung sowie – bezogenauf die zahlreichen beklagten niedersächsischen kommunalen Jobcenter – eine Koordinierung der Landkreise übernommen.

​Initiative „ROSSMANN spendet Licht“

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat darüber informiert, dass Raoul Rossmann von der Firma ROSSMANN die private Initiative „ROSSMANN spendet Licht“ ins Leben gerufen hat. Hierzu erfolgt am heutigen 4. April 2025 eine gemeinsame Pressekonferenz der Firma ROSSMANN mit dem MK zur Vorstellung des Projektes.

Das Ziel von „ROSSMANN spendet Licht“ ist es, Schulen in Niedersachsen mit modernerBeleuchtung (Lampen und Leuchtmittel) auszustatten und dabei den Aufwand für die Schulen so gering wie möglich zu halten. Dafür hat ROSSMANN sich mit Partnern und Fachleuten aus der Beleuchtungsbranche zusammengetan und einen Prozess entwickelt, bei demüber eine professionelle Bestandsaufnahme die Bedarfe in der jeweiligen Schule ermitteltwerden, die ROSSMANN im Rahmen einer Sachspende deckt. Es darf nur eine Schule proTräger angemeldet werden. Einzelheiten sind zwischen der Firma ROSSMANN und demjeweiligen Schulträger zu klären.

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Finanzpaket des Bundes: Änderung des Grundgesetzes

Die Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes(Art. 109, 115 143h GG) verständigt. Er wurde am 18. März 2025 vom Deutschen Bundestagund am heutigen 21. März 2025 vom Bundesrat jeweils mit einer verfassungsänderndenMehrheit von zwei Drittel verabschiedet (zum Entwurf vergleiche NLT-Aktuell 10/2025 vom14 März 2025). Das Infrastruktursondervermögen wird um das Merkmal der „Zusätzlichkeit“erweitert und umfasst nun auch zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralitätbis 2045. Bei dem Vorhaben Verteidigungsausgaben, die ein Prozent im Verhältnis zumnominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten, bei der Schuldenbremse nicht zu berücksichtigen, werden auch die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutzsowie die Nachrichtendienste, den Schutz der informationstechnischen Systeme und dieHilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten einbezogen.

Die Laufzeit wurde von zehn auf zwölf Jahre erweitert. Das Volumen bleibt bei bis zu 500Milliarden Euro, es werden aber nun Zuführungen aus dem Sondervermögen in den Klimaund Transformationsfonds in Höhe von 100 Milliarden Euro vorgenommen. Die „Zusätzlichkeit“ bezieht sich zunächst nur auf den Bund und liegt vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahreine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird. Der Begründung istim Weiteren zu entnehmen, dass das die Einzelheiten regelnde Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates auch beinhalten soll, dass insbesondere Wärme- und Energienetzeaus dem Sondervermögen mitfinanziert werden können.

Der Deutsche Landkreistag gelangt zu der Einschätzung, dass die Einfügung des Merkmalsder „Zusätzlichkeit“ es erschweren soll, bisherige Investitionsausgaben aus dem Bundeshaushalt nun aus dem Sondermögen zu finanzieren und so zusätzliche Spielräume für konsumtive Ausgaben zu eröffnen. Die Erweiterung der außerhalb der Schuldenbremse stehenden Verteidigungsausgaben um weitere Ausgabebereiche führt im Ergebnis zu einerErweiterung der Haushaltsspielräume. Mit den geplanten Lockerungen der Schuldenbremse eröffnet sich der Bund Schätzungen nach insgesamt zusätzliche Spielräume imBundeshaushalt in einer Größenordnung von 20 Milliarden Euro.

Für Länder und Kommunen bleibt bei es bei einem Anteil von 100 Milliarden Euro aus demSondervermögen. Es ist weder bekannt, welche Aufgabenbereiche wie betroffen sein sollenund wie überhaupt das Geld in welcher Höhe an die Kommunen gelangt. Die Ankündigung,dass das die Einzelheiten regelnde Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates auchbeinhalten soll, dass insbesondere Wärme- und Energienetze aus dem Sondervermögenmitfinanziert werden können, gibt Anlass zur Sorge, dass hier möglicherweise eine Befrachtung der 100 Milliarden Euro ins Haus stehen könnte. 

Mit der Grundgesetzänderung werden Berichte und Prüfungen zur Mittelverwendung angekündigt. Wie diese aussehen, ist aber derzeit ebenfalls noch offen. Hier ist eine Bandbreitevon sehr restriktiven bis hin zu knapp gefassten Regelungen vorstellbar. Die Erwartung derkommunale Ebene ist: „keep it short and simple“.

Erhöhung erstatteter Erfrischungsgelder bei Wahlen

Für eine zeitgemäße Erhöhung der Wahlkostenerstattung für gezahlte Erfrischungsgelderfür die Mitglieder von Wahlvorständen setzt sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalenSpitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) ein. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2024hatte sich die AG an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) gewandtund im Hinblick auf die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar2025 gebeten, sich auf Bundesebene gebeten für eine solche Erhöhung einzusetzen. Nunmehr hat das MI mit Schreiben vom 17. März 2025 geantwortet.

In seiner Antwort hebt das Ministerium hervor, dass seitens des Landes Niedersachsen gegenüber dem Bund in den vergangenen Jahren wiederholt eine entsprechende Anpassungder Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände in den Urnen- und Briefwahlbezirken bei bundesweiten Wahlen angeregt worden sei. Das sei jedoch durch den Bund bislang unter Verweis auf die allgemeine Haushaltslage abgelehnt worden. Dennoch wurdeversichert, dass sich das Land auch weiterhin beim Bund für eine Stärkung des Wahlehrenamtes und eine angemessene Anpassung der Erfrischungsgelder einsetzen werde.

Aufenthaltsrecht: Zentralisierung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Die Landesregierung hat am 15. Oktober 2024 die Einrichtung einer organisatorisch bei derLandesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) angesiedelten „Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen“ auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 Satz5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beschlossen. Deren Hauptaufgabe wird die Durchführungdes „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ nach § 81a AufenthG sein.

Die Zentralstelle soll ihren Betrieb zum 1. Juni 2025 – spätestens aber zum 1. Juli 2025 –aufnehmen. Während einer Übergangsphase bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 solles Arbeitgebenden freigestellt bleiben, die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG entweder bei der bislang örtlich zuständigen kommunalenAusländerbehörde oder bei der künftigen Zentralstelle zu beantragen.

Da in Niedersachsen die Zuständigkeit für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen undEntscheidungen der Ausländerbehörde – bis auf wenige und in diesem Zusammenhangnicht relevante Ausnahmen – auf die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte übertragen wurde, wird auch die Aufgabe des beschleunigten Fachkräfteverfahrens seit seiner Einführung am 1. März 2020 von diesen insgesamt 52 niedersächsischenKommunen wahrgenommen.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat die Zentralisierungspläne des Landes Niedersachsen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung immer kritisch begleitet und eine Verlagerung auf eine zentrale Landesbehörde mit zahlreichen Argumenten stets abgelehnt.Diese kritische Haltung bleibt auch im Hinblick auf das nunmehr eingeleitete Anhörungsverfahren zur Änderung der Rechtslage bestehen. Insbesondere wird es als unrealistisch eingeschätzt, dass die vom MI angenommene Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden auf diesem Wege tatsächlich erreicht wird. Diese Einschätzung wird vom DeutschenLandkreistag (DLT) geteilt, der in seinen am 17. März 2025 bekräftigten Beschlüssen Bestrebungen zur Zentralisierung von aufenthaltsrechtlichen Aufgaben ebenfalls grundsätzlichablehnt.

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung: Standorte

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat über den aktuellen Sachund Diskussionsstand zur Zukunft der Standorte des Landesamtes für Geoinformation undLandesvermessung Niedersachsen (LGLN) informiert. Nachdem 2014 die Anzahl der Regionaldirektionen verkleinert worden war, soll nun eine Reduktion der Katasterämter vor Ortvon 53 auf 39 Standorte erfolgen.

​Vorschlag zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs

Die Europäische Kommission hat am 7. März 2025 eine Änderung der Anhänge der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) vorgeschlagen. Damit wirdder Schutzstatus des Wolfs entsprechend der geänderten Berner Übereinkunft von „strenggeschützt“ zu „geschützt“ gesenkt. Nach Angaben der Kommission soll den Mitgliedstaatendurch diese Maßnahme zusätzliche Flexibilität eingeräumt werden. Sie weist aber auch daraufhin, dass der Wolf eine geschützte Art bleiben wird, und daher die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen und aufrechterhalten müssen.

​Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Offensichtlich wird ein beschleunigtes Verfahren angestrebt, im Rahmen dessen nur eingeschränkt Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen werden können.

EU-Beihilferecht: Konsultation zu „Clean Industrial Deals“

Die EU-Kommission führt in Ergänzung des „Clean Industrial Deal“ bis zum 25. April 2025eine öffentliche Konsultation zu einem neuen Beihilferahmen zum Deal für eine saubereIndustrie durch. Die neuen Regeln sollen die Einführung erneuerbarer Energien, die industrielle Dekarbonisierung und die Kapazität für die Produktion sauberer Technologien in Europa fördern. Beihilfen für Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicherungoder für Techniken wie beispielsweise erneuerbaren Wasserstoff können in einem vereinfachten Verfahren ohne Ausschreibung gewährt werden. Bei sauberen Technologien gehtes insbesondere um die Herstellung von Batterien, Solarpanels, Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Nutzung und Speicherung von CO2-Abscheidung sowie dieBeschaffung kritischer Rohstoffe, die für die Herstellung solcher Ausrüstungen erforderlichseien.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, gegebenenfalls einschlägige Beihilferegelungeneinzuführen. Diese Regelungen würden nach ihrer Genehmigung durch die Kommissioneine rasche Bereitstellung von Einzelbeihilfen ermöglichen, die als mit dem Binnenmarktvereinbar angesehen würden.

Grenzen der Äußerungsmöglichkeiten in Sitzungen der Vertretung

Das Verwaltungsgericht Hannover hat sich in einem Urteil vom 22. Januar 2025 mit denGrenzen der Äußerungs- und Handlungsmöglichkeiten in Sitzungen des Rates der Landeshauptstadt Hannover auseinandergesetzt. Die Klage einer Fraktion wurde als unbegründetabgewiesen. 

In dem Verfahren 1 A 2765/22 hat die Klägerin die Unterlassung von weiteren Äußerungendes Beklagten beziehungsweise seiner Dezernentinnen und Dezernenten vergleichbar denen des Ersten Stadtrates in der Ratsversammlung am 28. April 2022 begehrt. Der ErsteStadtrat hatte dort eine Anfrage der Klägerin zum Thema „Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten“ vorweg mit einer Zurückweisung des dahinterliegenden Menschenbildeskommentiert und geäußert, dass die Anfrage besser nicht hätte gestellt werden sollen. Inden Urteilsgründen erkennt das Gericht zwar an, dass für gleichgelagerte Äußerungen, diesich die Landeshauptstadt zurechnen lassen müsste, eine Wiederholungsgefahr bestünde,die Äußerungen jedoch keinen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff in Organteilrechte derKlägerin bedeuten würden. Die Klägerin als Fraktion könne dabei nicht die gegenüber Parteien geltende Chancengleichheit und das damit korrespondierende Neutralitätsgebot geltend machen. Das ebenfalls angeführte Sachlichkeitsgebot als Grenze jedes staatlichenHandelns und Ausprägung des Grundsatzes der Organtreue sei ferner nicht verletzt worden.

Das Gericht stellt hierzu explizit fest, dass der Erste Stadtrat bei der amtlichen Auskunftnicht als bloßes „Neutrum“ auftreten müsse, sondern sich auch schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen und die Herangehensweise erläutern dürfe. Die Anfrage seipolarisierungsgeeignet gewesen und dürfe daher – auf sachlicher Grundlage – auch überspitzt beantwortet werden. Die Vorbemerkung zur Anfragebeantwortung des Ersten Stadtrates auf die vorangegangene Anfrage enthalte zwar ein negativ wertendes Element gegenüber der Klägerin, dadurch seien die hohen Anforderungen an ein aus der Organtreue resultierendes Abwehrrecht jedoch nicht erfüllt. Die Äußerung erfülle nicht den Tatbestanddes ungebührlichen Verhaltens und sei auch nicht als Formalbeleidigung oder Schmähkritikzu qualifizieren.

KI-Standorte stärken, technologische Souveränität sichern

Die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder (MPK) hat am 12. März 2025in Berlin einen für die Landkreise wesentlichen Beschluss zur Förderung technologischerSouveränität und Künstlicher Intelligenz (KI) gefasst. Dazu sollen die nationale KI-Strategieweiterentwickelt, Rechenkapazitäten ausgebaut, KI-Reallabore gefördert und offene Standards etabliert werden. Zudem wird eine stärkere Einbindung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Kommunen und Landkreise, in Innovationsprogramme angestrebt, umpraxisnahe und sichere KI-Anwendungen zu entwickeln.

Kommunale Verwaltungen sollten nach Auffassung des Deutschen Landkreistages sowohlals Anwendungskontext für KI-gestützte Prozesse als auch als direkt geförderte Zielgruppevon Reallaboren einbezogen werden. Insbesondere Landkreise, die als zentrale Verwaltungsebene eine Vielzahl von Aufgaben in der Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Gefahrenabwehr übernehmen, benötigten gezielte Unterstützung, um KI sicher und effizient inVerwaltungsabläufe zu integrieren. Eine stärkere Einbindung in Innovationsprogramme seierforderlich, um praxisnahe Lösungen für den öffentlichen Sektor zu entwickeln.

Besonders zu begrüßen sei zudem die Forderung nach der Etablierung offener Standardsfür KI-Modelle, Schnittstellen und Datenformate, um eine nachhaltige digitale Souveränitätzu fördern. Ebenso notwendig sei die Schaffung von Rahmenbedingungen für domänenübergreifende KI-Modelle sowie für cybersichere, leicht bedienbare Systeme und Anwendungen für Wirtschaft und Verwaltung.

Energiewende an der niedersächsischen Nordseeküste

Die von der Niedersächsischen Landesregierung eingerichtete Task Force Energiewende(unter Federführung des Umweltministeriums sowie des Landwirtschafts- und Wirtschaftsministeriums), die Umweltverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände haben mitBlick auf Koalitionsverhandlungen im Bund Forderungen zur Energiewende an der niedersächsischen Nordseeküste formuliert. Niedersachsens nationale Rolle bei Energiewendemüsse berücksichtigt werden, heißt es unter anderem in dem Forderungspapier:

„Niedersachsen hat durch seine Küste nationale Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Es geht um den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien bis spätestens2045 in Deutschland. Aufgrund der sich verschärfenden Klimakrise waren sich alle Beteiligten über den ambitionierten und schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien einig.Ebenso, dass Niedersachsens Kommunen am Gelingen der Energiewende angemessenbeteiligt werden müssen.“ Die Pressemitteilung inklusive des Forderungskatalogs sind aufder Webseite des Umweltministeriums veröffentlicht.